Aktuelles aus dem Lehreralltag

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Quelle:
http://swiss-lupe.blogspot.com/ Dort finden Sie noch weitere lustige Texte dazu.

Aber zum Schluss noch etwas Ernstes:

Sie können jetzt damit rechnen, dass die Vorsorge-Impfung von der Beihilfe erstattet wird: "Gemäß VV Nr. 5.3 zu § 3 Absatz 1 Nr. 5 BVO NRW sind Aufwendungen für Schutzimpfungen beihilfefähig, soweit sie nach den jeweils gültigen Empfehlungen der Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) öffentlich empfohlen werden. Eine öffentliche Empfehlung der STIKO für Schutzimpfungen gegen die neue Influenza liegt seit dem 9.10.2009 vor.
Das Finanzministerium hat allerdings in einem Schreiben vom 30.10.2009 allen Beamten und Versorgungsempfängern mitgeteilt, dass sich diese grundsätzlich kostenlos impfen lassen können. Da sich das Land NRW bereits über die Impf-Fonds an den Kosten beteiligt hat, sind die Aufwendungen für die Influenza-A-Impfung nicht beihilfefähig.

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) jetzt auch für NRW gültig

Am 1. April 2009 ist das neue Beamtenstatusgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt bundeseinheitlich das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen. Die einzelnen Bundesländer hatten aber noch die Möglichkeit, ihr Dienstrecht aufgrund der Föderalismusreform entsprechend anzupassen.
Dadurch hat die Landesregierung jetzt auch das Landesbeamtengesetz neu strukturiert und angeglichen. Es ist ebenfalls am 1.4.2009 in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen betreffen die Neuregelung der Altersgrenze und Festlegung der Probezeit auf drei Jahre ohne Verkürzungsmöglichkeit.

In der nächsten Legislaturperiode sollen dann noch die Bereiche Laufbahnrecht, Besoldung und Versorgung umfassend reformiert werden.


NRW hebt die Altersgrenze für Beamte schrittweise auf 67 Jahre an. Die Landesregierung hat einer entsprechenden Änderung des LBG zugestimmt. Sie ist am 1. April 2009 in Kraft getreten.
Da sämtliche Proteste der Lehrerverbände und der Tarifkommission ungehört verhallt sind, haben sich ab 1. April 2009 weitreichende Änderungen ergeben. Das Land NRW hat sein Landesbeamtengesetz an das neue Beamtenstatusgesetz angepasst, das seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform  am 1.9.2006 einheitliche Normen für alle Bundesländer vorsieht. Hier die wichtigsten Änderungen:
  • Die allgemeine Altersgrenze ist auf 67 Jahre angehoben worden. Das bedeutet, dass alle Kolleginnen und Kollegen ab Baujahr 1964 bis 67 arbeiten müssen. Wer vorher aufhören will, muss mit einem Versorgungsabschlag rechnen. Der beträgt im Augenblick 3,6% pro Jahr und im Höchstfall 10,8%. Da man auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden kann, muss man dann mit 10,8% Versorgungsabschlag rechnen.
    Schwerbehinderte  können sich auf Antrag nach Vollendung des 60. Lebensjahres pensionieren lassen, müssen dann aber auch den Abschlag in Kauf nehmen.
  • Die Probezeit beträgt für alle Laufbahngruppen 3 Jahre. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob sich die Beamtin oder der Beamte dauerhaft für den Dienst eignet. Eine Verkürzung der Probezeit wegen besonders guter Leistungen gibt es nicht mehr.

Einen Trost gibt es für alle, die zwischen 1947 und 1964 geboren sind: Für sie wird die Altersgrenze in Schritten von jeweils einem oder zwei Monaten angehoben. Dadurch ergeben sich folgende Verlängerungszeiten:

Geburtsjahr

Anhebung um Monate

Altersgrenze
Jahre  Monate

1947 1 65 1
1948 2 65 2
1949 3 65 3
1950 4 65 4
1951 5 65 5
1952 6 65 6
1953 7 65 7
1954 8 65 8
1955 9 65 9
1956 10 65 10
1957 11 65 11
1958 12 66 0
1959 14 66 2
1960 16 66 4
1961 18 66 6
1962 20 66 8
1963 22 66 10
1964 24 67 0

Ob das allerdings ein Trost sein wird, weiß ich nicht so genau. Es kommt ganz darauf an, wie sich die Kolleginnen mit 67 1/2 fühlen, wenn Sie vor der Klasse stehen und die unerzogenen Verhaltensweisen korrigieren müssen. Denn 67 ist für Lehrerinnen und Lehrer ja noch nicht genug, sie müssen im Gegensatz zu allen anderen Beamtengruppen bis zum Ende des Schulhalbjahres weiterarbeiten, bevor sie in Pension gehen können.

Die Lehrerverbände fordern deshalb eine Sonderregelung für Lehrer:

Großeltern im Schuldienst?

RLV und VBE gegen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrer - Sonderregelung für Lehrkräfte erforderlich

„Die durch die Landesregierung geplante Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit für Beamte bis zum 67. Lebensjahr ist für die Schulen ein völlig falsches Signal. VBE und RLV fordern daher die Landesregierung gemeinsam auf, eine Sonderregelung ins Gesetz aufzunehmen und für Lehrkräfte an der bisherigen Altergrenze von 65 festzuhalten“, erklärten heute die Vorsitzende des Realschullehrerverbandes (RLV), Brigitte Balbach und der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Udo Beckmann.
In den Kollegien werden dringend junge Nachwuchskräfte gebraucht, da das Durchschnittsalter der Lehrkräfte in NRW schon heute bei ca. 50 Jahren liegt. RLV und VBE kritisieren, dass durch die Erhöhung der Lebensarbeitszeit Stellen für den Lehrernachwuchs blockiert werden und das Durchschnittsalter der Lehrerkollegien weiter steigt.
„Der Abstand der Unterrichtenden zu der Lebenswelt der Jugendlichen wird immer größer. Es ist schwer vorstellbar, dass Schülerinnen und Schüler mehrheitlich von Personen unterrichtet werden, die ihre Großeltern sein könnten“, so Brigitte Balbach.
„Das Vorhaben der Landesregierung steht im krassen Widerspruch zu den Ergebnissen der Potsdamer Lehrerstudie, die hohe psychische Belastungen insbesondere im Lehrerberuf nachweist“, ergänzt Udo Beckmann. „Angesichts dieser Tatsache ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht verantwortbar, dass Lehrkräfte, die 67 und älter sind, vor einer Klasse mit 30 quirligen Schülern ihren Mann oder ihre Frau stehen.“
RLV und VBE fordern daher die Landesregierung auf, an der bisherigen Regelaltersgrenze bis 65 festzuhalten. „Eine mögliche Option wäre aus Sicht der beiden Lehrerorganisationen, dass diejenigen, die es sich zutrauen, den Schulen auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen. Dies könnte zur Minderung des Fachlehrermangels in bestimmten Fächern beitragen“, erklärte Brigitte Balbach. Der Landesregierung gehe es bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrer aus Sicht von RLV und VBE allerdings nicht um eine Verbesserung der Unterrichtssituation. Die Landesregierung spekuliere vielmehr darauf, Pensionsleistungen einsparen zu können, weil viele Lehrkräfte es nicht schaffen werden, bis zum 67. Lebensjahr vor der Klasse zu stehen, deshalb
vorzeitig mit gekürzten Pensionsansprüchen in den Ruhestand gehen müssen. Balbach und Beckmann sind sich einig:
„Vorrangiges Ziel muss es sein, den Lehrerberuf für junge Menschen attraktiver zu machen, anstatt diejenigen, die jahrzehntelang gute Arbeit geleistet und sich den Ruhestand verdient haben, zwangsweise länger im Beruf zu halten oder ihnen die Pensionen zu kürzen.“
(Quelle: Bildung real Dez. 2008)

Ganztägiger Konferenztag vor den Zeugnisterminen

Im Januar 2009 wurde der Erlass vom 9.12.2008 (Az. -222.2.02.02.0-73738/08) veröffentlicht, der den Schulen einräumt, die Zeugniskonferenzen ganztägig durchzuführen. Begründet wird dies mit dem zusätzlichen Aufwand der Beratung über die neuen Kopfnoten und die Leistungsentwicklung. Im Erlass heißt es:
"Der Beratung über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern kommt eine besondere, noch weiter zunehmende Bedeutung im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages zu.
Bei Bedarf wird den Schulen daher die Möglichkeit gegeben, pro Schulhalbjahr einen ganztägigen Zeugniskonferenz- und Beratungstag des gesamten Kollegiums durchzuführen. Dieser soll insbesondere auch zur Absprache über individuelle Lern- und Förderempfehlungen im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 1 SchulG (BASS 1-1) dienen.
Voraussetzung für die Durchführung dieser Konferenztage ist neben einem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz eine Vorabinformation der Elternschaft.
Für die Schülerinnen und Schüler sind Konferenztage Studientage, an denen von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. In Berufskollegs sind die Ausbildungsbetriebe über die Durchführung von Konferenztagen zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen an der betrieblichen Ausbildung teil."

 

Fotokopieren an Schulen

Nach der Änderung der Rechtslage durch den zum 1. Januar 2008 neu eingefügten § 53 Abs. 3 Satz 2 UrhG ist die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch bestimmt ist, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Von der Möglichkeit, für den Unterrichtgebrauch zu kopieren, sind somit Schulbücher grundsätzlich ausgenommen.
Inzwischen haben sich die Bundesländer mit den Rechteinhabern über eine neue Vereinbarung verständigt, die den Schulen und Lehrkräften Rechtssicherheit bietet. Die neue Vereinbarung gestattet es den Lehrkräften, nach wie vor Fotokopien in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch herzustellen - und zwar auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien.

Die Kopien sollen jedoch weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen. Kopiert werden dürfen an Schulen

  • bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
  • soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind und zwar
    - Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    - Sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten
      sowie
    - Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

In der neuen Regelung ist auch klar gestellt, dass aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten Umfang kopiert werden kann. Zudem dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z. B. per Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet.

Hand in Hand bei der Pflege und Wartung von Schul-PCs
Einvernehmliche Regelung zwischen Land und Kommunen abgeschlossen

Computer laufen auch in Schulen nicht immer störungsfrei. Wer aber kümmert sich um Pflege, Wartung und die Behebung der Störfälle? Diese lange offene Frage ist nun für den schulischen Einsatz der neuen Medien in Nordrhein-Westfalen geklärt worden.
Das Schulministerium und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich auf eine „Vereinbarung über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen“ geeinigt, welche die kommunalen Spitzenverbände ihren Mitgliedern empfehlen. Die Regelung legt fest, wer wann und wie für die Funktionstüchtigkeit der schulischen PCs verantwortlich ist. „Damit ist die seit Jahren geführte Diskussion um einen zuverlässigen Support im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer beendet worden,“ freut sich Schulministerin Barbara Sommer.
In ihrer Vereinbarung haben das Land und die Kommunen ein zweistufiges Verfahren vereinbart. Die pädagogische Verantwortung für die Mediennutzungskonzepte liegt bei der Schule. Wenn vor Ort der Schulcomputer einmal streikt, werden einfache Fehler von geschulten Lehrkräften behoben. Ist dies nicht möglich, tritt ein IT-Dienstleister des Schulträgers zur Behebung der Störung in Aktion. „Das gibt beiden Seiten – Schulen und Schulträger – Klarheit und Sicherheit bei der Pflege und Wartung von Computern in Schulen“, so Dr. Stephan Articus vom Städtetag NRW, Dr. Martin Klein vom Landkreistag NRW und Dr. Bernd Jürgen Schneider vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Die Idee für das neue Wartungskonzept hat die Medienberatung Nordrhein-Westfalen geliefert. Im Auftrag des Landes sowie der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und gemeinsam mit Schulträgern und Schulen unterstützt die Medienberatung den Einsatz von neuen Medien an Schulen, zu dem auch die Entwicklung von entsprechenden Ausstattungskonzepten gehört. Pädagogik und Technik wirken so vorbildlich zusammen zugunsten einer besseren Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler in unserem Lande.
(Quelle: Pressemitteilung des Schulministeriums vom 23.6.2008)

Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Webseite der Medienberatung NRW

Mittel für Schulwanderungen erhöht

Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr noch einmal rund zwei Millionen Euro mehr für die Erstattung von Reisekosten. Das sieht der Haushaltsentwurf für das Jahr 2010 vor, dem das Kabinett bereits zugestimmt hat. Insgesamt stehen dann in diesem Bereich rund sechs Millionen Euro zur Verfügung.

Schon 2009 waren die MIttel für Reisekosten um zwei Millionen Euro auf rund vier Millionen Euro erhöht worden.
Schulministerin Barbara Sommer: „Für die jetzige Landesregierung sind Klassenfahrten Bestandteil eines lebendigen Schullebens. Wir halten es deshalb für wichtig, Lehrerinnen und Lehrern eine angemessene Erstattung ihrer Reisekosten zu sichern. Denn das große Engagement unserer Lehrkräfte bei Klassen- oder Studienfahrten ist diese Anerkennung wert.“

Der Geld - Tipp:
Klassenfahrten-Planer "Countdown"

Der rheinische Jugendherbergsverband hat eine kostenlose Broschüre zur Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten herausgegeben. Darin sind Checklisten, Merkblätter und viele gute Informationen. Außerdem gibt es auch  den "Fahrtfinder", das ist ein Schulreisekatalog für 2009 mit 150 Programmen und pädagogischen Zielsetzungen. Beides bekommen Sie beim DJH-Servicecenter oder als Download unter

www.djh-rheinland.de

Traurig:
Damit haben sich die Mittel für Klassenfahrten zwar pro Schule erhöht, aber das heißt lediglich, dass jede Schule dafür eine oder zwei Klassenfahrten durchführen kann, bei der für beide verlangten Aufsichtspersonen die erforderlichen Reisekosten zur Verfügung stehen. Das sollte man immer den Eltern klar machen und auch gleichzeitig verdeutlichen, wie mies das Ministerium mit den Lehrern umgeht. Es wird einfach erwartet, dass sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Ein solches Verfahren gibt es in keinem anderen Beruf.
 
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Der neue Trend:

Hauptschulen als Ganztagsschulen

Zu Beginn des Jahres 2008 gab es 134 Ganztagshauptschulen in NRW. Jetzt sind es fast 300. Ziel ist, nach und nach möglichst viele der 740 Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen umzuwandeln. Bewerben können sich alle Hauptschulen des Landes, die ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb entwickelt und Einvernehmen mit dem Schulträger hergestellt haben.

Genaueren Aufschluss über die Bedingungen, unter denen sich Schulträger und Schulen bewerben können, geben folgende zwei Erlasse:

  1. Der Ganztags-Erlass, der für alle Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen gilt,  soll um das neue Modell der Ganztagshauptschule erweitert werden
  2. Im Durchführungserlass werden die speziellen Genehmigungs- und Durchführungsbestimmungen für die neue Ganztagshauptschule geregelt

"Die neue Ganztagshauptschule wird sich deutlich von den bisherigen Ganztagsangeboten unterscheiden. Sie wird eine verbindliche Ganztagsschule werden und besondere Förderangebote in schulischer Verantwortung aufbauen", so Ministerin Sommer. In den neuen Ganztagshauptschulen sollen für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 zukünftig an fünf Tagen in der Woche Unterricht, besondere Förderangebote, aber auch Maßnahmen außerschulischer Partner, die von Kultur über Musik und Sport, wie über Themen aus Wirtschaft und Handwerk reichen, angeboten werden. In den Jahrgängen 8, 9 und 10 soll an mindestens drei Tagen Ganztagschule angeboten werden.
Für den schrittweisen Auf- und Ausbau der Schulen in echte erweiterte Ganztagsschulen werden nach dem Willen der Ministerin im Endausbau 500 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung stehen. Die neuen Ganztagshauptschulen werden einen Personalzuschlag in Höhe von 30 Prozent auf ihren Grundstellenbedarf bekommen. Ein Drittel davon kann von den Schulen für zusätzliche Förderangebote auch außerschulischer Partner - je nach Angebot, Problemlage und schulischem Konzept  - verwandt werden, können also kapitalisiert werden. Die Schulträger können parallel dazu für die notwendigen Umbauten Mittel aus dem IZBB-Programm des Bundes beantragen.

Realschulen und Gymnasien als Ganztagsschulen

Vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der Betonung des Ganztags haben die Politiker beschlossen, dass 2009 und 2010 zusätzliche 100 Mill. Euro für den Ausbau von Mensen und Aufenthaltsräumen und 75 Mill. Euro für Personalmaßnahmen bereit gestellt werden. Damit sollen vor allem Realschulen und Gymnasien in Ganztagsschulen umgewandelt werden. In dem Brief vom 16.4.2008 an alle Schulen heißt es:

"In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit 27 Gymnasien im Ganztag und 603 Halbtags-Gymnasien sowie
22 Ganztags-Realschulen und 535 Halbtags-Realschulen. Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 werden die
 personellen Voraussetzungen für den Einstieg in ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Angebot an 
Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien geschaffen. Zunächst werden jährlich 108 Schulen, d. h.
 pro Jahr in jedem der 54 Kreise und kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium, zu ge-
bundenen Ganztagsschulen ausgebaut. Damit schafft die Landesregierung bereits 2009 und 2010 die 
personellen Voraussetzungen (Stellenzuschlag auf die Grundstellen von 20 Prozent) für insgesamt 216
neue Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen. Der Ganztag wird jeweils mit Klasse 5 beginnend auf-
wachsen. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ein Halbtagsangebot in erreichbarer Nähe bestehen
bleibt."
Im Amtsblatt vom August 2008 ist eine Serviceseite eingerichtet worden, in der das Ministerium die
Anträge auf Errichtung von Ganztagsschulen für Schulträger und Schulen schmackhaft macht.
Inzwischen haben weitere 160 Gymnasien und Realschulen ihren Willen zum Ausbau des Ganztags-
betriebes bekundet. Diese Schulen sollen zum 1.8.2009 den Ganztagsbetrieb aufnehmen.

Pädagogische Übermittagbetreuung

Ebenfalls gibt es ab 1.2.2009 für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind, das neue Programm "Geld oder Stelle". Damit wird das bisherige Programm "Dreizehn-Plus" abgelöst.

"Die Schulen wählen, ob sie Geld oder entsprechend Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Über-
mittagbetreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mit-
tagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende 
Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots ein-
gesetzt werden. Eine Schule mittlerer Größe erhält entweder 25.000 Euro oder wahlweise eine halbe
Lehrerstelle. Es gilt eine gestaffelte Förderung:
*	unter 300 Schülerinnen und Schüler: 15.000 EUR oder 0,3 Stelle
*	300 bis 500 Schülerinnen und Schüler: 20.000 EUR oder 0,4 Stelle
*	501 bis 700 Schülerinnen und Schüler: 25.000 EUR oder 0,5 Stelle
*	über 700 Schülerinnen und Schüler: 30.000 EUR oder 0,6 Stelle
Schulen, bei denen der Ganztag beginnend mit der fünften Klasse aufwächst (vgl. 1.), bekommen für
die Übermittagbetreuung bzw. die genannten ergänzenden Angebote für ihre übrigen Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe I die Mittel oder Stellen anteilig."

Schulen, die das Ganztagsprogramm umsetzen wollen, erhalten einen kräftigen Finanzierungs-zuschuss für den Bau von Mensen und Aufenthaltsräumen. Der kann bis zu 100.000 Euro betragen; allerdings muss sich der Schulträger in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen.

Damit werden die Schulen gelockt. Aus der PISA-Krise wird uns das nicht führen. Das ist nämlich der falsche Ansatz, Schule zu verbessern. Schließlich haben schon mehr als 30 Jahre Gesamtschule als Ganztagsschule gezeigt, dass die Leistungen der Schüler nicht besser wurden. Darüber sollte man nachdenken! Sinnvoller wäre es, das Geld in den Vorschulbereich zu stecken, um die Einstiegsbedingungen für die Kinder zu verbessern. Je jünger die Kinder sind, desto höher ist die Effizienz. In der Sekundarstufe kann man nur noch reparieren, was vorher versäumt wurde. Das müssten doch auch Politiker begreifen.

Qualitätsoffensive Hauptschule:

Im Januar 2008 hat Ministerin Barbara Sommer eine neue Qualitätsoffensive Hauptschule angekündigt. In einem 11-seitigen Papier wird das Rahmenkonzept vorgestellt, mit dem die Hauptschule aus ihrer Misere herausgeholt werden soll: Der Praxisbezug soll verstärkt werden, die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sollen gesichert werden und neue Lernbereiche "Berufsorientierung" und "Lebensplanung" in völlig neu strukturierte Lehrpläne eingebaut werden.
Leider sind viele dieser (alten) Ziele als Wünsche definiert und nicht sehr konkret formuliert. Überall ist von Konzepten und Aktionsplänen die Rede, während klare Terminierungen und eindeutige Vorgaben fehlen. Es ist fraglich, ob man damit das Image der Hauptschule verbessern kann und dann sich mehr Eltern für den Besuch der Hauptschule als weiterführende Schule entscheiden. Zur Zeit sind es nur 15% aller Grundschüler, die anschließend die Hauptschule besuchen. Wenn sich bis zum Jahre 2020 der demographische Wandel mit einem Schülerrückgang von 23% vollzogen hat, wird man sehen, was von der Hauptschule noch übrig bleibt. Wahrscheinlich wird sie in Schulverbünden, Aufbauschulen oder Sekundarschulen irgendwelcher Art verschwinden.
Während andere Bundesländer längst erkannt haben, dass die Hauptschule nicht mehr zu retten ist und diese in andere Schulformen integrieren, will die Ministerin nicht in die bestehenden Schulstrukturen eingreifen. Auf der einen Seite hat sie ja Recht: Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler, die das Handwerk für seine Berufe rekrutiert, kommt aus der Hauptschule. Auf diese Unkenrufe der  IHK-Vereinigung in NRW hört die Ministerin. Sie vergisst aber dabei, wie viele Abiturienten bereits in eine Lehre gehen statt ein Studium zu beginnen. Das Abitur ist der Standard-Abschluss geworden und nicht der Hauptschulabschluss.
Weder Ganztagschule noch Hauptschuloffensive werden Deutschland aus der PISA-Krise herausholen, sondern ein deutlich besserer Unterricht und eine Schulstruktur, die die Nachteile der Migranten und sozial Schwachen besser ausgleicht. Und dazu muss in die Vorschulförderung investiert werden. Alles, was man in die Sekundarstufe steckt, kommt zu spät. Das sieht man an den vielen Fehlentwicklungen, mit denen besonders die Hauptschule zu kämpfen hat.

 
Die Stadt Düsseldorf gibt ein hervorragendes Beispiel. So könnte auch Ihre Gemeinde etwas für die Lehrer tun:

Schulschwänzer: Zehn Euro Strafe pro Fehltag

(gök) Wer die Schule schwänzt, muss demnächst das Bußgeld selbst bezahlen, wenn er älter als 14 Jahre ist. Das heißt: Er wird dazu aufgefordert. Bisher erging der Bußgeldbescheid an die Eltern, doch das Schulgesetz ist geändert worden. Die Höhe der Strafe: zehn Euro pro Fehltag. Das teilte die Verwaltung gestern im Schulausschuss mit und fügte hinzu: Bei der Höhe des Bußgelds habe man sich an die Regelung der Bezirksregierung angelehnt. Kann ein Schüler nicht zahlen, geht der Bescheid ans Amtsgericht. Das kann eine Arbeitsauflage verhängen. Das neue Verfahren wird bisher noch nicht praktiziert, weil noch nicht alle Formalitäten erledigt sind. (RP 10.1.2007)

31 Ein-Euro-Jobber unterstützen die Lehrer

(gök) 31 Ein-Euro-Jobber arbeiten derzeit gemeinnützig an städtischen Schulen. Das geht es aus einer Information der Verwaltung hervor. Die zusätzlichen Kräfte seien zur "verwaltungs-mäßigen Unterstützung" der Pädagogen da, heißt es. Sie leisten Bürohilfsdienste, pflegen die Schulbücher und die Lagerbestände, helfen beim Telefondienst. Sie zeigen Besuchern den Weg und kümmern sich um Flure und Pflanzen. Derzeit sind drei Stellen frei, weiteren Bedarf haben die Schulen nicht angemeldet. Der Stadt entstehen durch die Ein-Euro-Jobs keine Kosten.
(RP 10.1.2007)

Erschütternd! Den Schulen gehen nicht nur die Lehrer, sondern auch die Schulleiter aus!
In den Amtsblättern des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW waren jeden Monat mehr als hundert Stellen für Schulleiter und Stellvertreter ausgeschrieben. Seit März 2006 gibt es STELLA (siehe unten!), das als Online-Ausschreibungsverfahren deutlich die Misere zeigt: Im Mai 2008 waren mehr als 320 Stellen ausgeschrieben! Im April 2009 waren es wieder 370. Warum versteht das Ministerium nicht dieses Alarmsignal? Wie kommt es wohl, dass so wenige Lehrerinnen und Lehrer Schulleiterinnen oder Schulleiter werden wollen? Sollte man nicht darüber nachdenken?

 Am Anfang war der Lehrermangel - Am Ende steht der Schulleitermangel

Dem Ministerium gehen die Schulleiterinnen und Schulleiter aus? Kein Wunder, wenn man den Wust von Aufgaben betrachtet, der in den letzten Jahren zusätzlich auf die Schulleitungen übertragen worden ist. Das Modell einer "selbstständigen Schule" ist wunderbar, wenn man die anfallenden Arbeiten nicht selbst erledigen muss. Leider kommen die meisten Aufgaben auf die Schulleitungen zu. Sehen Sie sich die Seite "Schulleitung" an, dann verstehen Sie, was ich meine. Plötzlich ist dieser Job für viele nämlich nicht mehr  erstrebenswert, wenn man erkennt, wie wenig Gehalt für die zusätzliche Arbeit gezahlt wird. Zu allem Überfluss sinkt die Zahl der Ermäßigungsstunden dauernd, besonders bei Gesamtschulen.

Der Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für das Schulleitungsamt wird also sicher noch eine Weile so bleiben, da hilft auch die kleine Sofortmaßnahme nichts:
Ab 3.7.2001 wurde durch Erlass des MSWF ( Az. 121-00/01 Nr. 29/01) festgelegt, dass zur Übernahme des Amtes eines stellvertretenden Schulleiters oder einer stellvertretenden Schulleiterin an Grund- und Hauptschulen nur noch drei Dienstjahre erforderlich sind. Für die Schulleitungsfunktion benötigt man ab sofort nur noch vier Jahre.
Man erhofft sich dadurch schnelleren Nachwuchs für die vielen vakanten Schulleitungsstellen.

 

Achtung! Funktionsstellen nur noch im Internet
Seit 15.3. 2006 werden Funktionsstellen nicht mehr im Amtsblatt, sondern nur noch im Internet ausgeschrieben. Unter

www.stella.nrw.de

können sich alle, die sich für eine Schulleitungsstelle, eine Seminarleiterstelle oder eine Stelle in der Schulaufsicht interessieren, direkt online bewerben. Auch Stellen bei anderen Behörden (ab A15 aufwärts) sind dort zu finden.
Damit folgt auf die Ausschreibung der Lehrerstellen (www.leo.nrw.de) und Vertretungsstellen (www.oliver.nrw.de) ein weiteres Online-Verfahren, mit dem das Ministerium die Bewerbungen beschleunigen und vereinfachen will.
Übrigens betrifft das auch sämtliche Ausschreibungen für den Auslandsschuldienst oder an Universitäten; auch diese sind seit Mai 2006 nur noch im Bildungsportal NRW und nicht mehr im Amtsblatt zu finden. Das Amtsblatt hat sich ebenfalls gewandelt und erscheint jetzt in neuer Aufmachung monatlich unter dem Titel "Schule NRW".

Für das Abitur nach 12 Jahren hat Nordrhein-Westfalen nun auch eine allgemeine Regelung herausgegeben. Das neue Schulgesetz schreibt Folgendes fest:
  • Abitur nach 12 Jahren
  • Gymnasiale Oberstufe dauert drei Jahre, wobei die Sekundarstufe I an Gymnasien nach der Klasse 9 endet. Es gilt also das Modell 9+3.
  • Die Sekundarstufe I an Hauptschulen, Gesamtschulen und Realschulen dauert 6 Jahre und endet erst nach der Klasse 10. Es gilt also das Modell 10+3. Nur die Schülerinnen und Schüler, die in den Hauptfächern mindestens gute Leistungen aufweisen und in den anderen Fächern durchweg gute, können danach das Abitur in zwei Jahren machen.

  • Reduzierung des Lehrstoffes durch neue Kernlehrpläne
  • Senkung des Unterrichtsvolumens auf 260 Stunden (zur Zeit 272 Stunden)
  • Ausweitung der Stundentafel in folgenden Klassen:
    Klasse  5:      +1 Std.
    Klasse  6:      +0 Std.
    Klasse  7:      +2 Std.
    Klasse  8:      +2 Std.
    Klasse  9:      +2 Std.
    Klasse 10:     +2 Std.
    Klasse 11:     +5 Std.
    Klasse 12:     +5 Std.
Die Schulzeitverkürzung zum zwölfjährigen Abitur und die Verlagerung eines Teils der  Unterrichtsstunden auf die Sekundarstufe I bedeutet für alle Schulen die Einführung des Ganztagsunterrichts durch die Hintertür. Darüber hatten sich die meisten Schulen zunächst gar keine Gedanken gemacht. Wenn nämlich zu den bestehenden 30-32 Stunden in der Sek. I noch zwei dazukommen, wird die Verteilung auf 5 Tage eng. Noch schlimmer der Stress in den Klassen 11 und 12, wenn 5 Stunden dazukommen. Da gab es dann auch kräftige Proteste, als die Ministerin über die Wiedereinführung des Samstagsunterrichts laut nachdachte.

Außerdem soll die Pausenregelung geändert werden. Bei zwei Stunden Nachmittagsunterricht soll mindestens eine 60-minütige Pause eingelegt werden; bei einer Stunde am Nachmittag soll sie immer noch 30 Minuten betragen. Derartige Pausen bedeuten für viele Schulen ein zusätzliches Problem, weil sie keine Aufenthaltsräume und keine Mensa haben.  Für die Schulträger bedeutet das erhebliche Investitionen. Sie sind jetzt vor die Frage gestellt: Was ist preisgünstiger - der Samstagsunterricht oder der Ganztagsunterricht?
Die Einführung der Ganztagsschule ist natürlich politisch gewollt. Dazu sind auch Ende 2005 die Ganztagserlasse geändert worden und den Haupt- und Realschulen wird dies durch eine zusätzliche Lehrerzuweisung schmackhaft gemacht.

Raffiniert ist natürlich auch die Einsparung von 12 Stunden über die gesamte Schulzeit. Dadurch spart man wiederum eine Menge Lehrerstellen und die Statistik für den Unterrichtsausfall wird reduziert. Manche Bundesländer werden NRW außerdem deswegen eine Senkung des Niveaus vorwerfen. Verstärkt wird dieser Eindruck noch durch die Weigerung, sich nicht an zentralen Tests und Lernstandserhebungen zu beteiligen, sondern eigene Wege zu gehen. Aber das ist bei anderen Bundesländern auch der Fall.

Gymnasiale Oberstufe umfasst künftig drei Jahre!
Was vor kurzem noch neue Gesetzeslage war, ist bereits wieder überholt. Nach dem neuen Schulgesetz verkürzt sich ab Schuljahr 2005/2006 die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre. Die Oberstufe an Gymnasien umfasst jedoch wie bisher drei Jahre. Es tritt also das für die Schulzeitverkürzung vorgesehene Modell „9+3“ in Kraft.
Jugendliche im Gymnasium treten nach Klasse 9, in den anderen Schulformen nach Klasse 10 in die dreijährige Oberstufe ein. Besonders leistungsfähige Gesamt- und Realschüler können bei durchgehend guten Leistungen und Unterricht in einer zweiten Fremdsprache direkt in die Qualifikationsphase „springen“ und damit ebenfalls das Abitur in zwölf Jahren erreichen.
Die Vergabe des mittleren Schulabschusses (Fachoberschulreife) am Gymnasium erfolgt im Sinne der bundesweiten Anerkennung und dem derzeitigen Stand der KMK-Vereinbarungen erst am Ende der Klasse 10, zusammen mit der Versetzung in die Qualifikationsphase. Gleichzeitig wird die gymnasiale Oberstufe grundlegend reformiert, um ihre allgemein bildende Funktion zu stärken und die Studierfähigkeit zu verbessern. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache werden daher in der Qualifikationsphase vierstündig unterrichtet.
(Quelle: Schule NRW 05/06, S. 149)
Die Neustrukturierung  der Oberstufe wird allerdings noch etwas auf sich warten lassen, denn zunächst wurden alle Pläne zurückgestellt, weil die Kultusministerkonferenz im Herbst 2007 beschlossen hatte, bis 2010/11 nationale Standards für Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und Fremdsprachen vorzugeben. Diese sollen erstmal abgewartet werden. Die Kernlehrpläne mit reduzierten Bildungsinhalten sind inzwischen in Kraft.
Am 12.3.2009 ist eine neue Verordnung zur Änderung der APO-GOSt erlassen worden, die für alle Schülerinnen und Schüler gilt, die am 1.8.2010 in die gymnasiale Oberstufe eintreten. Da es noch bestehende Jahrgänge gibt, gelten zur Zeit drei verschiedene Verordnungen:

APO-GOSt auslaufend gültig bis 2011/2012 für Schülerjahrgänge, die bis einschließlich 2009/2010 in die gymnasiale Oberstufe eintreten und ihre Schullaufbahn nach den bisherigen Bestimmungen beenden (Schulzeit 13 Jahre)

APO-GOSt gültig für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre) und für Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 13 Jahre)

APO-GOSt gültig für den Schülerjahrgang, der zum Schuljahr 2010/2011 nach sechs Jahren Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen eintreten

Sie können die neuen Verordnungen auch auf der Webseite des Schulministeriums lesen.

Machen Sie sich selbst ein Bild von den beabsichtigten Maßnahmen und sehen Sie sich die Texte auf der Webseite www.bildungsportal.nrw.de an.

Der Geld- Tipp:
Auch im Jahre 2008 ist für alle beamteten Lehrerinnen und Lehrer wieder das Urlaubsgeld gestrichen worden. Lassen Sie sich das nicht gefallen und stellen Sie einen Antrag auf Zahlung des Urlaubsgeldes. Der DBB führt nämlich zur Zeit verschiedene Prozesse, um zu klären, ob der Wegfall des Urlaubsgeldes rechtmäßig ist. Falls also die Musterklagen Erfolg haben, bekommen nur diejenigen eine Nachzahlung, die einen Antrag gestellt haben. Es kostet Sie nicht viel Arbeit, denn die Lehrerverbände haben Mustervordrucke entworfen, die Sie lediglich mit eigenen Daten versehen und abschicken müssen. Falsch machen können Sie also nichts. Nehmen Sie die Chance wahr!. Den Musterantrag finden Sie im Downloadverzeichnis unter urlgeld.doc. Er ist zwar älter; aber wenn Sie jeweils das aktuelle Datum einsetzen, können Sie ihn auch jetzt noch verwenden.

Die Kenntnis des neuen Schulgesetzes, das am 15.3. 2005 verkündet und dessen Novellierung am 1.8.2006 in Kraft gesetzt wurde, ist außerordentlich wichtig. Ich stelle Ihnen deshalb die neueste Fassung unter dem Namen SchG2009.pdf auf meiner Downloadseite zur Verfügung.
Das Ministerium hat eine Presseinformation herausgegeben, die in Kurzform das Wichtigste des neuen Gesetzes und weitere Neuregelungen enthält. Sie finden alles auf der  Webseite des Ministeriums.
Sehr vorteilhaft ist, dass dort auch die wichtigsten Passagen in türkischer und russischer Sprache zu finden sind. Die Schrift ist zwar nicht optimal, weil man wegen der fremden Zeichen unterschiedliche Schriftarten gemixt hat, aber der Versuch ist immerhin lobenswert.

Im Rahmen dieses neuen Schulgesetzes war dann auch eine neue Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule erforderlich. Sie ist nach mehreren Vorläufern nun als AO-GS vom 5.7.2006 mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften auf der Webseite des Ministeriums vorhanden. Die geänderten Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule erstrecken sich vor allem auf
– das Verfahren bei der Aufnahme in die Grundschule, soweit Gemeinden zum Schuljahr 2007/2008 die
   Schulbezirke aufheben,
– das schuleigene Förderkonzept,
– das Heranführen an die Leistungsbewertung mit Noten,
– die Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten in Zeugnissen (ab Schuljahr 2007/2008),
– das Verfahren beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule.

Viele Änderungen gab es auch für die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I, die als APO-S I am 31.1.2007 neu gefasst wurde. Es sind außerdem die neuen Stundentafeln darin zu finden, ebenso die Verwaltungsvorschriften dazu. Bei der APO-GOSt hat sich nicht so viel geändert. Die Änderungsverordnung, die am 12.3.2009 erlassen wurde und ab 1.8.2010 gilt, finden Sie im Downloadbereich unter APO-GOSt09.doc.

Auf der Webseite des Ministeriums hat sich übrigens eine sehr positive Entwicklung vollzogen: Während die Vorschriften früher nur in den Amtsblättern und amtlichen Schriftenreihen erhältlich waren, sind sie jetzt gut zusammengefasst im Bildungsportal zu finden; sogar eine Powerpoint-Präsentation zu den Grundlagen der APO-S I gibt es dort.
Betrachtet man die nun vorliegende neuen Verordnung, so ist - aus Sicht der GEW positiv - gerade im Hinblick auf die weitere Gesamtschulentwicklung - hervorzuheben, dass der Übergang in die Sekundarstufe II neu geregelt wurde. Zudem wurde das Prüfungsverfahren am Ende der Jahrgangsstufe 10 verändert (siehe mündliche Prüfung). Es bleibt allerdings leider dabei, dass keine ausreichenden Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden und die Handlungsoptionen der Schulen sehr beschränkt sind (siehe Stundentafel).
Auf den Schulen lastet jetzt ein gewaltiger Organisations- und Informationsdruck. Überall werden neue Organisationsmodelle erdacht und diskutiert. Und das Ministerium strickt wieder mit heißer Nadel an den nun notwendigen neuen Verordnungen. Ein weiteres Problem  wird sich durch den § 131 SchG ergeben, der bestimmt, dass bis zum Erlass neuer Vorschriften die alten Vorschriften gelten.
Natürlich ist auch zu fragen, welchen Bestand die neuen Regelungen haben werden, denn diese müssen sich erst in der Praxis bewähren.

Mit dem neuen Schulgesetz wurden auch die Zeugnisformulare geändert und die altbekannten "Kopfnoten" wieder hinzugenommen - allerdings sind sie "Fußnoten" geworden. In ihnen wird das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler dokumentiert sowie eine Würdigung des außerunterrichtlichen und außerschulischen Engagements vorgenommen. Das Ministerium hat eine 22-seitige Handlungsempfehlung zur Dokumentation herausgegeben und aufgeführt, welche Kompetenzbereiche und Indikatoren dazu herangezogen werden können. Die  Handreichung finden Sie im Downloadbereich unter dem Titel arb+sozverh.pdf. Auch die ist natürlich schon wieder verändert worden.

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Widersprechen Sie der Kürzung des Weihnachtsgeldes.
Auf der Seite Geld und Finanzen finden Sie die nötigen Tipps und Hilfen.

Das Landesgleichstellungsgesetz ist in Kraft! Viele haben es noch gar nicht gemerkt und keine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen gewählt. Holen Sie es nach! Die Ansprechpartnerin muss eine Frau sein. Sie wird von der Schulleitung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz beschließen, ob eine solche Person bestellt werden soll und beraten die Schulleitung für die Bestellung. Diese trifft allerdings die Entscheidung selbst.
Allerdings sollte man tunlichst eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen im Kollegium wählen, denn beispielsweise für die Auswahlkommission bei schulscharfen Stellen ist sie erforderlich.
Inzwischen sind auch die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes veröffentlicht worden. Sie gelten besonders für die Schulen und betonen die Frauenförderpläne und den Einsatz der Teilzeitkräfte sehr.
Für Lehrerinnen und Gleichstellungsbeauftragte ist auch interessant, dass die Ministerin das Sonderheft zum Gleichstellungsgesetz mit speziellen Hinweisen und dem neuen Erlass zur dienstlichen Beurteilung von 2003, den sie besonders für Frauen interpretiert, neu herausgegeben hat. Es heißt jetzt "Gleichberechtigung am Arbeitsplatz Schule und Studienseminar". Ich halte es für Sie auf meiner Downloadseite unter dem Titel gleich.pdf für Sie zum Download bereit.


Was gibt es Aktuelles in der Bildungslandschaft?

Jetzt zeigen sich die Probleme mit der Altersteilzeit. Nachdem auch endlich beamtete Teilzeitkräfte daran teilhaben, zeichnet sich inzwischen ab, dass man diese auf Dauer sicher nicht gewähren wird, denn es sind nicht mehr genügend Fachkräfte vorhanden. Lehrerinnen und Lehrern mit Mangelfächern wird bereits  zunehmend die Genehmigung erschwert. Nähere Hinweise auf der Seite  Altersteilzeit!
 

Das Ministerium hat in den letzten Jahren viele schlaue Sprüche zur Verbesserung der Unterrichtsqualität von sich gegeben und dazu Programme wie das zur "Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung" (QUESS) aufgelegt. Die Kontrollen haben jedes Jahr zugenommen: bei Abiturarbeiten, bei den  Abiturkorrekturen, den Lernstandserhebungen, Zentralarbeiten und Schulinspektionen. Die Schulen wurden mit immer neuen Aufgaben belastet:  mit Schulprogrammen und neuen Lehrplänen, mit Lernstandserhebungen und Schul-Portfolios.
Gleichzeitig wurden aber die Pflichtstunden erhöht, die Entlastungsstunden gekürzt, die Kurse vergrößert, die Vertretungsreserve gestrichen und vieles andere mehr. Die Liste der Streichungen und Verschlechterung ist sehr lang.
Ich habe einmal die gesamte Entwicklung in der Verschlechterung der Unterrichtsbedingungen von 1990 bis 2009 zusammengestellt. Im Downloadbereich ist das Dokument unter dem Namen spar2009.doc  abgespeichert. Lesen Sie es! Es ist erschütternd, wenn man die einzelnen Punkte betrachtet, die in den letzten Jahren abgebaut worden sind. Damit will das Ministerium den Unterricht verbessern?
Sie sollten in den Lehrerkonferenzen und Schulpflegschaften einmal dieses Thema aufgreifen und überlegen, welche Protestaktionen dagegen gestartet werden können. Wenn ein Land wie NRW die Investitionen für Bildung drastisch senkt und glaubt, im europäischen Vergleich auf Dauer bestehen zu können, ist es auf dem Holzweg. Vielleicht ist die neue Landesregierung ja etwas klüger und realisiert wirklich ihre Versprechungen.


Natürlich wird überall darüber diskutiert, wie schlecht die Schülerleistungen der deutschen Schüler im Vergleich mit dem internationalen Standard sind. Die Schuld wird immer der Schule und den Lehrern gegeben. Darüber hinaus schimpfen viele über die Gesamtschule und ihre mangelhaften Leistungen. Das finde ich ungerecht. Gesamtschullehrer tun nämlich wie alle anderen Lehrer in den verschiedenen Schulformen nicht nur ihre Pflicht, sondern vieles darüber hinaus. Wenn die Abschlussleistungen schlecht sind, muss es nicht immer an den Lehrern liegen. Vielleicht sollte man einmal über die Richtlinien und Lehrpläne nachdenken - oder über die Form der Leistungsbewertung, wie sie vom Ministerium vorgeschrieben wird! Im Übrigen findet sich eine hervorragende Zusammenstellung der Untersuchungen zu TIMSS und der BiJu-Studie auf der GGG-Seite.
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Sie ist lesenswert und hilft Ihnen sicher bei der Argumentation; schauen Sie hinein.

Zu dieser Problematik gehören natürlich auch die Ergebnisse der letzten PISA- und IGLU- Untersuchung. PISA steht für Programme for International Student Assessment und ist ein Forschungsprogramm zum internationalen Vergleich von Schülerleistungen am Ende der obligatorischen Schulzeit, also mit 15 Jahren bzw. in der 9. Jahrgangsklasse. Das Programm wurde von der OECD ausgeschrieben und es beteiligen sich weltweit 32 Länder an dieser Studie. Bei dem Test PISA 2000 wurde der Schwerpunkt "Lesen" mit den Nebenkomponenten Mathematik und Naturwissenschaften untersucht. Im zweiten Zyklus (PISA 2003) wurde der Schwerpunkt Mathematik mit den Nebenkomponenten Lesen und Naturwissenschaften untersucht. Im 3. Zyklus (PISA 2006) wird es der Schwerpunkt Naturwissenschaften sein, der neben Lesen und Mathematik untersucht werden soll.
Bei den fertig gestellten Erhebungen 2000 und 2003 nimmt Deutschland einen der hintersten Plätze ein. In der IGLU-Studie ist es etwas besser - aber auch in der Grundschule gibt es noch Mängel genug. Dafür werden natürlich wieder die Lehrer verantwortlich gemacht. Lesen Sie einzelne Ergebnisse, Stellungnahmen, die Zusammenfassung und einzelne Tests auf meiner Sonderseite PISA und IGLU.

 

Ein heißes Eisen ist die "Bandbreitenregelung", die nach Maßgabe des neuen Schulentwicklungsgesetzes nun in allen Schulen erfolgen soll. Gemeint ist damit der Ausgleich in der Arbeitszeitbelastung für einzelne Lehrerinnen und Lehrer, die durch besondere Fächer oder Zusatzaufgaben besonders belastet sind. Die Schulleitung soll die Möglichkeit haben, aus schulorganisatorischen Gründen die Arbeitszeit eines Lehrers um bis zu sechs Stunden in der Woche zu unter- oder überschreiten. Die Allgemeine Dienstordnung ist entsprechend geändert worden (§11!).
Die Lehrerverbände wehren sich gegen die Modelle; Argumente finden Sie auf den Seiten des VBE und des Philologenverbandes. Brisant wird das Thema durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das über die Klage von zwei Lehrern entschieden hat, die eine Herabsetzung ihrer wöchentlichen Pflichtstundenzahl aufgrund der Korrekturbelastung beantragt hatten. Ausführliche Hinweise dazu sind auf meiner Webseite zum Thema Arbeitszeit; außerdem habe ich eine Sonderseite Bandbreitenregelung eingerichtet. Wenn Sie in der Lehrerkonferenz darüber diskutieren wollen, finden Sie auf der Seite Lehrerrat ebenfalls entsprechende Argumentationshilfen.
 

Änderung des Urheberrechts: Kopien aus Schulbüchern

Am 1.1.2008 war der sog. „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle in Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt waren Schulbücher von der gesetzlichen Lizenz, die die Vervielfältigung urheberechtlich geschützter Werke zum Gebrauch im Schulunterricht und für Prüfungen erlaubt, ausgenommen. Derartige Vervielfältigungen waren damit nur noch mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
Nach langem Hin und Her gab es ein Moratorium der Schulbuchverlage, dass bis zum 21.10.2008 das Kopieren nach altem Recht noch geduldet würde. Die Lehrerverbände und Gewerkschaften, aber auch die Kultusministerien der Länder forderten die Verwertungsgesellschaft Wort auf, eine sinnvolle Regelung zu treffen.

Seit 2009 hat man sich nunmehr wie folgt geeinigt:

  • Es ist erlaubt, 12% eines urheberrechtlichen Werkes zu kopieren, höchstens jedoch 20 Seiten. Das gilt auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
  • Handelt es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien, so dürfen diese sogar ausnahmsweise vollständig kopiert werden, wenn sie nur einen geringen Umfang haben. Bei Musikwerken beläuft sich das auf maximal 6 Seiten, bei sonstigen Textausgaben auf maximal 25 Seiten.
  • Bilder, Fotos und Grafiken dürfen ohne Begrenzung kopiert werden.


Zwischendurch entbrennt immer wieder die
Diskussion um eine neue Schulstruktur. Die SPD favorisiert ein Zwei-Säulen-Modell, die GRÜNEN wollen eine gemeinsame Schule für alle und die CDU will das gegliederte Schulsystem beibehalten. Dazu will die SPD die Förderschulen, die sie vor kurzem aus den Sonderschulen gemacht hat, auflösen und in das neue System integrieren. Die Schulträger wiederum wollen am liebsten Verbundschulen einrichten. Damit Sie sich ein Bild von der Situation machen können, habe ich eine Sonderseite Schulstrukturdebatte erstellt, auf der Sie die notwendigen Grundlagen für eine fachliche Diskussion finden.
Hilfreich für die Diskussion sind auch die Vergleichszahlen aus den europäischen Nachbarländern. Ich habe sie auf der Sonderseite Zahlen und Daten zur Schulstrukturdebatte zusammengestellt. Sie finden dort:

  • Einschulungsalter  in den EU-Ländern
  • Dauer der Grundschulzeit
  • Dauer der Schulzeit bis zur Hochschulreife
  • Angebot an Ganztagsschulen
  • Anteil der Sonderschüler(innen)
  • Wiederholer und Schulformwechsler
 

Inzwischen sind sich alle politischen Parteien einig, dass Leistungsziele verbindlich festgelegt und auch anschließend überprüft werden müssen. Unterschiedlicher Ansicht sind sie nur über die Verfahren und Kontrollmechanismen. Während die grün-rote Koalition in NRW Lernstandserhebungen in den Klassen vier und 9 forderte, die schul- und schulformbezogen wären, haben seit 2006 CDU und FDP landesweit einheitliche Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungsarbeiten durchgesetzt.
Den Stand der Entwicklung mit den neuesten Erlassen und Terminen finden Sie auf der Sonderseite Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungen.

OECD-Bildungsbericht:
Das schlechte Abschneiden der deutschen Wirtschaft führt die OECD mit auf die Schwächen des deutschen Bildungssystems zurück. Anders als hierzulande haben die wachstumsstärksten Industrieländer den Anteil der Hochqualifizierten deutlich gesteigert.
Weitere Details finden Sie auf der Seite PISA und IGLU.
 

Schulinspektionen

Nachdem NRW den Schulen immer mehr Befugnisse und Selbstständigkeit zugebilligt hat, sollen die schulischen Entscheidungen auch überprüft werden. Deshalb wurden standardbasierte Kernlehrpläne entwickelt und deshalb führt das Land Lernstandserhebungen durch. Wo die Selbstständigkeit größer wird, werden Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung wesentliche Gesichtspunkte.
Als Instrument der externen Evaluation werden nun Schulinspektionen durchgeführt. Voraussetzungen, Ablauf und Bewertung sind auf meiner Sonderseite Schulinspektion und Qualitätsanalyse aufgeführt.

Neue Lehrerausbildung in NRW

Alle Lehrer sollen Masterabschluss haben.
In Zukunft werden die Lehrer in NRW sechs Jahre lang ausgebildet. Nach einem Studium mit Bachelor- und Masterabschluss schließt sich eine einjährige Vorbereitungszeit an, die mit dem Staatsexamen endet..
Die Eignung zum Lehrerberuf soll aber schon wesentlich früher festgestellt werden, denn alle Bewerber  müssen bereits vor dem Studium an einem zehnwöchigen Schulassistenzpraktikum teilnehmen.
Die Hochschulen sollen ab Wintersemester 2009/10 freiwillig damit beginnen und ein Jahr später soll alles verpflichtend sein.
Obwohl das Studium für die Grundschullehrer länger wird, soll sich an der Gehaltseinstufung nichts ändern. Daran sieht man wieder einmal, wie gering die Arbeit der Grundschulen eingeschätzt wird, obwohl sie doch die wesentlichen Weichen für die gute Ausbildung stellen. Eigentlich müssten die fähigsten Lehrer in die Grundschulen und sollten dort das höchste Gehalt aller Lehrämter bekommen. Besser wäre es nämlich, mehr in den Vorschul- und Grundschulbereich zu investieren. Dann brauchte man später nicht so viel zu reparieren und nicht so viele Justizvollzugsanstalten bauen.
Man sollte sich ein Beispiel an Neuseeland nehmen: Dort bekommen alle Lehrkräfte - unabhängig von der Schulstufe - das gleiche Gehalt - und genießen ein hohes Ansehen in der Bevölkerung.


Neues Maßnahmenpaket "Stärkung der Eigenverantwortlichen Schule in NRW"

Ministerin Barbara Sommer hat im Juni 2008 ein ganzes Paket neuer Maßnahmen verkündet:

1. Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben
Mit einem Erlass "Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben" wird der Weg konkretisiert, wie die Schulen aus dem bisherigen Modellversuch Selbstständige Schule auch nach Auslaufen des Projekts ihre eigenständigen Vorhaben im Bereich von Unterrichtsorganisation und Unterrichtsentwicklung weiterführen können. Alle anderen öffentlichen Schulen können künftig ebenfalls innovative Vorhaben, die durchaus auch über bestehende Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen, unter bestimmten Voraussetzungen auf den Weg bringen.

2. Schulleiter werden zu Dienstvorgesetzten
Allen Schulleitungen werden in einem Zeitraum bis 2012 erweiterte Aufgaben eines Dienstvorgesetzten übertragen. Den genauen Termin der Übernahme innerhalb dieses Zeitraums bestimmen die Schulen selbst. Die Übertragung erfolgt durch eine Novellierung der Verordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums und durch eine entsprechende Erlassänderung im Tarifbereich (Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten; Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung).

3. Lehrerräte erhalten personalvertretungsrechtliche Kompetenzen
Korrespondierend mit der Übertragung der erweiterten Dienstvorgesetztenrechte sind zum 01.08.2008 durch einen neuen Gesetzentwurf zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen die Beteiligungsrechte der Lehrkräfte vom örtlichen Personalrat auf die Ebene der einzelnen Schule, und zwar auf den Lehrerrat, verlagert worden.

4. Erhöhung der Attraktivität von Leitungsfunktionen
Ab sofort entfällt die seit Jahren geltende 18-monatige Beförderungssperre für Schulleitungen und deren Stellvertreter.

5. Vorqualifizierung von potentiellen Schulleitungen
Schulleiterinnen und Schulleiter werden künftig bereits vor Amtsübernahme auf Basis einer mit den Verbänden abgestimmten Handreichung "Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für Leitungshandeln" qualifiziert.

6. Bessere Personalsteuerung durch Flexibilisierung der Stellenbesetzungsverfahren und Stellentransparenz
Nunmehr können alle Schulen schrittweise (Berufskollegs und bisherige Modellschulen ab 01.08.2008; Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Weiterbildungskollegs zum 01.08.2009 und Grundschulen und Förderschulen zum 01.08.2010) wöchentlich ausschreiben. Ab 2009 erhalten die Schulen eine Mitteilung über den individuellen Stellenbedarf, die Stellenausstattung und die individuelle Stellenbesetzung.

7. Fortsetzung der Altersteilzeit für Lehrkräfte.
Die zum 31. Dezember 2009 auslaufende Altersteilzeit für Lehrkräfte wird um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Dabei wird das Einstiegsalter von zurzeit 59 Jahren auf die Vollendung des 60. Lebensjahres heraufgesetzt. Die Arbeitszeit wird während der Altersteilzeit von bisher 50% auf 55% ausgeweitet. Es bleibt unverändert bei der Besoldung von 83% ( je nach Steuerklasse) des bisherigen Nettogehaltes während der Altersteilzeit. Für jedes Jahr in der Altersteilzeit muss zudem wie bisher vor Beginn der Altersteilzeit auf eine Stunde Altersermäßigung pro Schuljahr verzichtet werden.

8. Beschäftigung von Nicht-Lehrkräften an Schulen
Jetzt können alle Schulen grundsätzlich unbefristet Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen auf Lehrerstellen beschäftigen (Erlasse vom 23.01.2008, Schule NRW, S. 97 und 142 und 25.04.2008, Schule NRW, S. 246). Zur Beschäftigung von Handwerksmeistern oder Gebärdensprachdolmetschern in Förderschulen läuft zurzeit ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren. Darüber hinaus ist eine grundlegende Rahmenregelung zur Beschäftigung von Personal mit weiteren anderen Professionen geplant.

9. Gemeinsame Verantwortung in regionalen Bildungsnetzwerken
Alle an Bildung beteiligten Akteure vor Ort sollen in regionalen Bildungsnetzwerken kooperieren. Das Land stattet deren regionale Geschäftsstellen, die die Schulen und ihre externen Partner dabei unterstützen, auf der Basis von Kooperationsverträgen mit jeweils einer Lehrerstelle aus.

Dazu wurde das Schulgesetz geändert und eine neue Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Schulministeriums herausgegeben. Weitere Details können Sie dem Bildungsportal entnehmen.

 

Weitere Hinweise: 

Thema/Titel Internet-Adresse
Vorgaben zu den Abiturarbeiten 2007 www.learn-line.nrw.de
Modellvorhaben Selbstständige Schule www.mswf.nrw.de
Auf der Webseite des Ministeriums können alle Bedingungen und Organisationsverfahren der Schulinspektion nachgelesen werden. www.bildungsportal.nrw.de

 

Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Lernstandserhebungen als Power-Point-Präsentation mit einer umfassenden Broschüre www.bildungsportal.nrw.de
Informationen zu Kernlehrplänen und Lernstandserhebungen mit kommentierten Aufgabenbeispielen www.learn-line.nrw.de
Vergleichsarbeiten für die Grundschule - VERA - Kooperationsprojekt der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein www.uni-landau.de/vera/

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 22.12.09 

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