Aktuelles
aus dem Lehreralltag
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten
Informationen zu schulpolitischen Themen. Die Links führen Sie direkt zu
den entsprechenden Artikeln.
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Quelle:
http://swiss-lupe.blogspot.com/
Dort finden Sie noch weitere lustige Texte dazu.
Aber
zum Schluss noch etwas Ernstes:
Sie können jetzt damit rechnen, dass die Vorsorge-Impfung von der
Beihilfe erstattet wird: "Gemäß VV
Nr. 5.3 zu § 3 Absatz 1 Nr. 5 BVO NRW sind Aufwendungen für Schutzimpfungen
beihilfefähig, soweit sie nach den jeweils gültigen Empfehlungen der
Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) öffentlich empfohlen werden.
Eine öffentliche Empfehlung der STIKO für Schutzimpfungen gegen die neue
Influenza liegt seit dem 9.10.2009 vor.
Das Finanzministerium hat allerdings in einem Schreiben vom 30.10.2009 allen
Beamten und Versorgungsempfängern mitgeteilt, dass sich diese grundsätzlich
kostenlos impfen lassen können. Da sich das Land NRW bereits über die
Impf-Fonds an den Kosten beteiligt hat, sind die Aufwendungen für die
Influenza-A-Impfung nicht beihilfefähig. |
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) jetzt auch für NRW
gültig
Am 1. April 2009 ist das neue Beamtenstatusgesetz in
Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt bundeseinheitlich das Statusrecht der
Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen. Die einzelnen Bundesländer
hatten aber noch die Möglichkeit, ihr Dienstrecht aufgrund der
Föderalismusreform entsprechend anzupassen.
Dadurch hat die Landesregierung jetzt auch das Landesbeamtengesetz neu
strukturiert und angeglichen. Es ist ebenfalls am 1.4.2009 in Kraft
getreten.
Wichtige Änderungen betreffen die Neuregelung der Altersgrenze und
Festlegung der Probezeit auf drei Jahre ohne Verkürzungsmöglichkeit.
In der nächsten Legislaturperiode sollen dann noch die
Bereiche Laufbahnrecht, Besoldung und Versorgung umfassend reformiert
werden. |
NRW hebt die Altersgrenze für Beamte schrittweise auf 67
Jahre an. Die Landesregierung hat einer entsprechenden Änderung des LBG
zugestimmt. Sie ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. |
Da sämtliche Proteste der Lehrerverbände und der
Tarifkommission ungehört verhallt sind, haben sich ab 1.
April 2009 weitreichende Änderungen ergeben. Das Land NRW hat sein
Landesbeamtengesetz an das neue Beamtenstatusgesetz angepasst, das seit dem
Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1.9.2006 einheitliche Normen
für alle Bundesländer vorsieht. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Die allgemeine Altersgrenze ist auf 67 Jahre
angehoben worden. Das bedeutet, dass alle Kolleginnen und Kollegen ab Baujahr
1964 bis 67 arbeiten müssen. Wer vorher aufhören will, muss mit einem
Versorgungsabschlag rechnen. Der beträgt im Augenblick 3,6% pro Jahr und
im Höchstfall 10,8%. Da man auf Antrag nach Vollendung des 63.
Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden kann, muss man dann mit 10,8%
Versorgungsabschlag rechnen.
Schwerbehinderte können sich auf Antrag nach Vollendung des 60.
Lebensjahres pensionieren lassen, müssen dann aber auch den Abschlag in
Kauf nehmen.
- Die Probezeit beträgt für alle Laufbahngruppen 3
Jahre. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob sich die Beamtin
oder der Beamte dauerhaft für den Dienst eignet. Eine Verkürzung der
Probezeit wegen besonders guter Leistungen gibt es nicht mehr.
Einen Trost gibt es für alle, die zwischen 1947 und
1964 geboren sind: Für sie wird die Altersgrenze in Schritten von jeweils
einem oder zwei Monaten angehoben. Dadurch ergeben sich folgende
Verlängerungszeiten: |
| Geburtsjahr |
Anhebung um Monate |
Altersgrenze
Jahre Monate |
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| 1947 |
1 |
65 |
1 |
| 1948 |
2 |
65 |
2 |
| 1949 |
3 |
65 |
3 |
| 1950 |
4 |
65 |
4 |
| 1951 |
5 |
65 |
5 |
| 1952 |
6 |
65 |
6 |
| 1953 |
7 |
65 |
7 |
| 1954 |
8 |
65 |
8 |
| 1955 |
9 |
65 |
9 |
| 1956 |
10 |
65 |
10 |
| 1957 |
11 |
65 |
11 |
| 1958 |
12 |
66 |
0 |
| 1959 |
14 |
66 |
2 |
| 1960 |
16 |
66 |
4 |
| 1961 |
18 |
66 |
6 |
| 1962 |
20 |
66 |
8 |
| 1963 |
22 |
66 |
10 |
| 1964 |
24 |
67 |
0 |
Ob das allerdings ein Trost sein wird,
weiß ich nicht so genau. Es kommt ganz darauf an, wie sich die
Kolleginnen mit 67 1/2 fühlen, wenn Sie vor der Klasse stehen und die
unerzogenen Verhaltensweisen korrigieren müssen. Denn 67 ist für
Lehrerinnen und Lehrer ja noch nicht genug, sie müssen im Gegensatz zu allen
anderen Beamtengruppen bis zum Ende des Schulhalbjahres weiterarbeiten,
bevor sie in Pension gehen können.
Die Lehrerverbände fordern deshalb eine Sonderregelung
für Lehrer:
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Großeltern im
Schuldienst?
RLV und VBE gegen Verlängerung der
Lebensarbeitszeit für Lehrer - Sonderregelung für Lehrkräfte
erforderlich
„Die durch die Landesregierung
geplante Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit für Beamte bis
zum 67. Lebensjahr ist für die Schulen ein völlig falsches Signal. VBE
und RLV fordern daher die Landesregierung gemeinsam auf, eine
Sonderregelung ins Gesetz aufzunehmen und für Lehrkräfte an der
bisherigen Altergrenze von 65 festzuhalten“, erklärten heute die
Vorsitzende des Realschullehrerverbandes (RLV), Brigitte Balbach und der
Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Udo Beckmann.
In den Kollegien werden dringend junge Nachwuchskräfte gebraucht, da das
Durchschnittsalter der Lehrkräfte in NRW schon heute bei ca. 50 Jahren
liegt. RLV und VBE kritisieren, dass durch die Erhöhung der
Lebensarbeitszeit Stellen für den Lehrernachwuchs blockiert werden und
das Durchschnittsalter der Lehrerkollegien weiter steigt.
„Der Abstand der Unterrichtenden zu der Lebenswelt der Jugendlichen wird
immer größer. Es ist schwer vorstellbar, dass Schülerinnen und Schüler
mehrheitlich von Personen unterrichtet werden, die ihre Großeltern sein
könnten“, so Brigitte Balbach.
„Das Vorhaben der Landesregierung steht im krassen Widerspruch zu den
Ergebnissen der Potsdamer Lehrerstudie, die hohe psychische Belastungen
insbesondere im Lehrerberuf nachweist“, ergänzt Udo Beckmann.
„Angesichts dieser Tatsache ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht
verantwortbar, dass Lehrkräfte, die 67 und älter sind, vor einer Klasse
mit 30 quirligen Schülern ihren Mann oder ihre Frau stehen.“
RLV und VBE fordern daher die Landesregierung auf,
an der bisherigen Regelaltersgrenze bis 65 festzuhalten. „Eine mögliche
Option wäre aus Sicht der beiden Lehrerorganisationen, dass diejenigen,
die es sich zutrauen, den Schulen auf freiwilliger Basis zur Verfügung
stehen. Dies könnte zur Minderung des Fachlehrermangels in bestimmten
Fächern beitragen“, erklärte Brigitte Balbach. Der Landesregierung gehe
es bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrer aus Sicht von
RLV und VBE allerdings nicht um eine Verbesserung der
Unterrichtssituation. Die Landesregierung spekuliere vielmehr darauf,
Pensionsleistungen einsparen zu können, weil viele Lehrkräfte es nicht
schaffen werden, bis zum 67. Lebensjahr vor der Klasse zu stehen,
deshalb
vorzeitig mit gekürzten
Pensionsansprüchen in den Ruhestand gehen müssen. Balbach und Beckmann
sind sich einig:
„Vorrangiges Ziel muss es sein, den Lehrerberuf für junge Menschen
attraktiver zu machen, anstatt diejenigen, die jahrzehntelang gute
Arbeit geleistet und sich den Ruhestand verdient haben, zwangsweise
länger im Beruf zu halten oder ihnen die Pensionen zu kürzen.“
(Quelle: Bildung real Dez. 2008)
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Ganztägiger Konferenztag vor den
Zeugnisterminen
Im Januar 2009 wurde der Erlass vom
9.12.2008 (Az. -222.2.02.02.0-73738/08) veröffentlicht, der den
Schulen einräumt, die Zeugniskonferenzen
ganztägig durchzuführen. Begründet wird dies mit dem zusätzlichen
Aufwand der Beratung über die neuen Kopfnoten und die
Leistungsentwicklung. Im Erlass heißt es:
"Der Beratung über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung
von Schülerinnen und Schülern kommt eine besondere, noch weiter
zunehmende Bedeutung im Rahmen des schulischen Bildungs- und
Erziehungsauftrages zu.
Bei Bedarf wird den Schulen daher die Möglichkeit gegeben, pro
Schulhalbjahr einen ganztägigen Zeugniskonferenz- und Beratungstag des
gesamten Kollegiums durchzuführen. Dieser soll insbesondere auch zur
Absprache über individuelle Lern- und Förderempfehlungen im Sinne von §
50 Abs. 3 Satz 1 SchulG (BASS 1-1) dienen.
Voraussetzung für die Durchführung dieser Konferenztage ist neben einem
entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz eine Vorabinformation der
Elternschaft.
Für die Schülerinnen und Schüler sind Konferenztage Studientage, an
denen von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet
werden. In Berufskollegs sind die Ausbildungsbetriebe über die
Durchführung von Konferenztagen zu informieren. Sofern keine
anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen
werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen an der
betrieblichen Ausbildung teil."
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Fotokopieren an Schulen
Nach der Änderung der Rechtslage durch den zum 1.
Januar 2008 neu eingefügten § 53 Abs. 3 Satz 2 UrhG ist die
Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch bestimmt
ist, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Von der
Möglichkeit, für den Unterrichtgebrauch zu kopieren, sind somit
Schulbücher grundsätzlich ausgenommen.
Inzwischen haben sich die Bundesländer mit den Rechteinhabern über eine
neue Vereinbarung verständigt, die den Schulen und Lehrkräften
Rechtssicherheit bietet. Die neue Vereinbarung gestattet es den
Lehrkräften, nach wie vor Fotokopien in Klassensatzstärke für den
Unterrichtsgebrauch herzustellen - und zwar auch aus Schulbüchern und
sonstigen Unterrichtsmaterialien.
Die Kopien sollen jedoch weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen.
Kopiert werden dürfen an Schulen
- bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich
geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt
insbesondere auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
- soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige
Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke,
wenn diese nur von geringem Umfang sind und zwar
- Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
- Sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder
Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten
sowie
- Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
In der neuen Regelung ist auch klar gestellt, dass aus
jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten Umfang
kopiert werden kann. Zudem dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden.
Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z. B.
per Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet.
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Hand in Hand bei der Pflege und Wartung von Schul-PCs
Einvernehmliche Regelung zwischen Land und Kommunen
abgeschlossen
Computer laufen auch in Schulen nicht
immer störungsfrei. Wer aber kümmert sich um Pflege, Wartung und
die Behebung der Störfälle? Diese lange offene Frage ist nun für
den schulischen Einsatz der neuen Medien in Nordrhein-Westfalen
geklärt worden.
Das Schulministerium und die kommunalen Spitzenverbände in
Nordrhein-Westfalen haben sich auf eine „Vereinbarung über die
Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von
Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken
in Schulen“ geeinigt, welche die kommunalen Spitzenverbände
ihren Mitgliedern empfehlen. Die Regelung legt fest, wer wann
und wie für die Funktionstüchtigkeit der schulischen PCs
verantwortlich ist. „Damit ist die seit Jahren geführte
Diskussion um einen zuverlässigen Support im Interesse der
Lehrerinnen und Lehrer beendet worden,“ freut sich
Schulministerin Barbara Sommer.
In ihrer Vereinbarung haben das Land und die Kommunen ein
zweistufiges Verfahren vereinbart. Die pädagogische
Verantwortung für die Mediennutzungskonzepte liegt bei der
Schule. Wenn vor Ort der Schulcomputer einmal streikt, werden
einfache Fehler von geschulten Lehrkräften behoben. Ist dies
nicht möglich, tritt ein IT-Dienstleister des Schulträgers zur
Behebung der Störung in Aktion. „Das gibt beiden Seiten –
Schulen und Schulträger – Klarheit und Sicherheit bei der Pflege
und Wartung von Computern in Schulen“, so Dr. Stephan Articus
vom Städtetag NRW, Dr. Martin Klein vom Landkreistag NRW und Dr.
Bernd Jürgen Schneider vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Die Idee für das neue Wartungskonzept hat die Medienberatung
Nordrhein-Westfalen geliefert. Im Auftrag des Landes sowie der
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und gemeinsam
mit Schulträgern und Schulen unterstützt die Medienberatung den
Einsatz von neuen Medien an Schulen, zu dem auch die Entwicklung
von entsprechenden Ausstattungskonzepten gehört. Pädagogik und
Technik wirken so vorbildlich zusammen zugunsten einer besseren
Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler in unserem Lande. (Quelle:
Pressemitteilung des Schulministeriums vom 23.6.2008)
Weitere Informationen finden Sie dazu auf der
Webseite der Medienberatung NRW
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Mittel für Schulwanderungen
erhöht
Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten
im kommenden Jahr noch einmal rund zwei Millionen Euro mehr für die
Erstattung von Reisekosten. Das sieht der Haushaltsentwurf für das Jahr
2010 vor, dem das Kabinett bereits zugestimmt hat. Insgesamt stehen dann
in diesem Bereich rund sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Schon 2009 waren die MIttel für Reisekosten um zwei
Millionen Euro auf rund vier Millionen Euro erhöht worden.
Schulministerin Barbara Sommer: „Für die jetzige Landesregierung sind
Klassenfahrten Bestandteil eines lebendigen Schullebens. Wir halten es
deshalb für wichtig, Lehrerinnen und Lehrern eine angemessene Erstattung
ihrer Reisekosten zu sichern. Denn das große Engagement unserer
Lehrkräfte bei Klassen- oder Studienfahrten ist diese Anerkennung wert.“ |
Der
Geld - Tipp:
Klassenfahrten-Planer
"Countdown"
Der rheinische Jugendherbergsverband hat eine kostenlose Broschüre zur
Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten herausgegeben. Darin sind
Checklisten, Merkblätter und viele gute Informationen. Außerdem gibt es auch
den "Fahrtfinder", das ist ein Schulreisekatalog für 2009 mit 150 Programmen
und pädagogischen Zielsetzungen. Beides bekommen Sie beim DJH-Servicecenter
oder als Download unter
www.djh-rheinland.de |
Traurig:
Damit haben sich die Mittel für
Klassenfahrten zwar pro Schule erhöht,
aber das heißt lediglich, dass jede Schule dafür eine oder zwei
Klassenfahrten durchführen kann, bei der für beide verlangten
Aufsichtspersonen die erforderlichen Reisekosten zur Verfügung stehen.
Das sollte man immer den Eltern klar machen und auch gleichzeitig
verdeutlichen, wie mies das Ministerium mit den Lehrern umgeht. Es wird
einfach erwartet, dass sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Ein
solches Verfahren gibt es in keinem anderen Beruf. |
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Der neue Trend:
Hauptschulen als Ganztagsschulen
Zu Beginn des Jahres 2008 gab
es 134 Ganztagshauptschulen in NRW. Jetzt sind es fast 300. Ziel ist, nach und nach möglichst viele der 740
Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen umzuwandeln. Bewerben können sich alle
Hauptschulen des Landes, die ein pädagogisches Konzept für den
Ganztagsbetrieb entwickelt und Einvernehmen mit dem Schulträger
hergestellt haben.
Genaueren Aufschluss über die
Bedingungen, unter denen sich Schulträger und Schulen bewerben
können, geben folgende zwei Erlasse:
- Der
Ganztags-Erlass, der für alle Ganztagsschulen in
Nordrhein-Westfalen gilt, soll um das neue Modell der
Ganztagshauptschule erweitert werden
- Im
Durchführungserlass werden die
speziellen Genehmigungs- und Durchführungsbestimmungen für die
neue Ganztagshauptschule geregelt
"Die neue Ganztagshauptschule wird
sich deutlich von den bisherigen Ganztagsangeboten unterscheiden.
Sie wird eine verbindliche Ganztagsschule werden und besondere
Förderangebote in schulischer Verantwortung aufbauen", so Ministerin
Sommer. In den neuen Ganztagshauptschulen sollen für die
Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 zukünftig an fünf Tagen in der Woche
Unterricht, besondere Förderangebote, aber auch Maßnahmen
außerschulischer Partner, die von Kultur über Musik und Sport, wie
über Themen aus Wirtschaft und Handwerk reichen, angeboten werden.
In den Jahrgängen 8, 9 und 10 soll an mindestens drei Tagen
Ganztagschule angeboten werden.
Für den schrittweisen Auf- und
Ausbau der Schulen in echte erweiterte Ganztagsschulen werden nach
dem Willen der Ministerin im Endausbau 500 zusätzliche Lehrerstellen
zur Verfügung stehen. Die neuen Ganztagshauptschulen werden einen
Personalzuschlag in Höhe von 30 Prozent auf ihren Grundstellenbedarf
bekommen. Ein Drittel davon kann von den Schulen für zusätzliche
Förderangebote auch außerschulischer Partner - je nach Angebot,
Problemlage und schulischem Konzept - verwandt werden, können
also kapitalisiert werden. Die
Schulträger können parallel dazu für die notwendigen Umbauten Mittel
aus dem IZBB-Programm des Bundes beantragen.
Realschulen und
Gymnasien als Ganztagsschulen
Vor dem Hintergrund der
Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der Betonung des
Ganztags haben die Politiker beschlossen, dass 2009 und 2010
zusätzliche 100 Mill. Euro für den Ausbau von Mensen und
Aufenthaltsräumen und 75 Mill. Euro für Personalmaßnahmen bereit
gestellt werden. Damit
sollen vor allem Realschulen und Gymnasien in Ganztagsschulen
umgewandelt werden. In dem Brief vom 16.4.2008 an alle Schulen heißt
es:
"In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit 27 Gymnasien im Ganztag und 603 Halbtags-Gymnasien sowie
22 Ganztags-Realschulen und 535 Halbtags-Realschulen. Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 werden die
personellen Voraussetzungen für den Einstieg in ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Angebot an
Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien geschaffen. Zunächst werden jährlich 108 Schulen, d. h.
pro Jahr in jedem der 54 Kreise und kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium, zu ge-
bundenen Ganztagsschulen ausgebaut. Damit schafft die Landesregierung bereits 2009 und 2010 die
personellen Voraussetzungen (Stellenzuschlag auf die Grundstellen von 20 Prozent) für insgesamt 216
neue Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen. Der Ganztag wird jeweils mit Klasse 5 beginnend auf-
wachsen. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ein Halbtagsangebot in erreichbarer Nähe bestehen
bleibt."
Im Amtsblatt vom August 2008 ist eine Serviceseite eingerichtet worden, in der das Ministerium die
Anträge auf Errichtung von Ganztagsschulen für Schulträger und Schulen schmackhaft macht.
Inzwischen haben weitere 160 Gymnasien und Realschulen ihren Willen zum Ausbau des Ganztags-
betriebes bekundet. Diese Schulen sollen zum 1.8.2009 den Ganztagsbetrieb aufnehmen.
Pädagogische Übermittagbetreuung
Ebenfalls gibt es ab 1.2.2009
für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind,
das neue Programm "Geld oder Stelle".
Damit wird das bisherige Programm "Dreizehn-Plus" abgelöst.
"Die Schulen wählen, ob sie Geld oder entsprechend Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Über-
mittagbetreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mit-
tagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende
Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots ein-
gesetzt werden. Eine Schule mittlerer Größe erhält entweder 25.000 Euro oder wahlweise eine halbe
Lehrerstelle. Es gilt eine gestaffelte Förderung:
* unter 300 Schülerinnen und Schüler: 15.000 EUR oder 0,3 Stelle
* 300 bis 500 Schülerinnen und Schüler: 20.000 EUR oder 0,4 Stelle
* 501 bis 700 Schülerinnen und Schüler: 25.000 EUR oder 0,5 Stelle
* über 700 Schülerinnen und Schüler: 30.000 EUR oder 0,6 Stelle
Schulen, bei denen der Ganztag beginnend mit der fünften Klasse aufwächst (vgl. 1.), bekommen für
die Übermittagbetreuung bzw. die genannten ergänzenden Angebote für ihre übrigen Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe I die Mittel oder Stellen anteilig."
Schulen, die das
Ganztagsprogramm umsetzen wollen, erhalten einen kräftigen
Finanzierungs-zuschuss für den Bau von Mensen und Aufenthaltsräumen.
Der kann bis zu 100.000 Euro betragen; allerdings muss sich der
Schulträger in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen.
Damit werden die Schulen gelockt.
Aus der PISA-Krise wird uns das nicht führen. Das ist nämlich der
falsche Ansatz, Schule zu verbessern. Schließlich haben schon mehr
als 30
Jahre Gesamtschule als Ganztagsschule gezeigt, dass die Leistungen
der Schüler nicht besser wurden. Darüber sollte man nachdenken!
Sinnvoller wäre es, das Geld in den Vorschulbereich zu stecken, um
die Einstiegsbedingungen für die Kinder zu verbessern. Je jünger die
Kinder sind, desto höher ist die Effizienz. In der Sekundarstufe
kann man nur noch reparieren, was vorher versäumt wurde. Das müssten
doch auch Politiker begreifen. |
Qualitätsoffensive Hauptschule:
Im Januar 2008 hat Ministerin Barbara Sommer eine neue
Qualitätsoffensive Hauptschule angekündigt. In einem 11-seitigen
Papier wird das Rahmenkonzept vorgestellt, mit dem die Hauptschule
aus ihrer Misere herausgeholt werden soll: Der Praxisbezug soll
verstärkt werden, die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik
sollen gesichert werden und neue Lernbereiche "Berufsorientierung"
und "Lebensplanung" in völlig neu strukturierte Lehrpläne eingebaut
werden.
Leider sind viele dieser (alten) Ziele als Wünsche definiert und nicht sehr
konkret formuliert. Überall ist von Konzepten und Aktionsplänen die
Rede, während klare Terminierungen und eindeutige Vorgaben fehlen.
Es ist fraglich, ob man damit das Image der Hauptschule verbessern
kann und dann sich mehr Eltern für den Besuch der Hauptschule als
weiterführende Schule entscheiden. Zur Zeit sind es nur 15% aller
Grundschüler, die anschließend die Hauptschule besuchen. Wenn sich
bis zum Jahre 2020 der demographische Wandel mit einem
Schülerrückgang von 23% vollzogen hat, wird man sehen, was von der
Hauptschule noch übrig bleibt. Wahrscheinlich wird sie in
Schulverbünden, Aufbauschulen oder Sekundarschulen irgendwelcher Art
verschwinden.
Während andere Bundesländer längst erkannt haben, dass die
Hauptschule nicht mehr zu retten ist und diese in andere Schulformen
integrieren, will die Ministerin nicht in die bestehenden
Schulstrukturen eingreifen. Auf der einen Seite hat sie ja Recht:
Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler, die das Handwerk für
seine Berufe rekrutiert, kommt aus der Hauptschule. Auf diese
Unkenrufe der IHK-Vereinigung in NRW hört die Ministerin. Sie
vergisst aber dabei, wie viele Abiturienten bereits in eine Lehre
gehen statt ein Studium zu beginnen. Das Abitur ist der
Standard-Abschluss geworden und nicht der Hauptschulabschluss.
Weder Ganztagschule noch Hauptschuloffensive werden Deutschland aus
der PISA-Krise herausholen, sondern ein deutlich besserer Unterricht
und eine Schulstruktur, die die
Nachteile der Migranten und sozial Schwachen besser ausgleicht. Und
dazu muss in die Vorschulförderung investiert werden. Alles, was man
in die Sekundarstufe steckt, kommt zu spät. Das sieht man an den
vielen Fehlentwicklungen, mit denen besonders die Hauptschule zu
kämpfen hat.
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| Die Stadt Düsseldorf gibt ein hervorragendes Beispiel. So könnte
auch Ihre Gemeinde etwas für die Lehrer tun: |
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Schulschwänzer: Zehn Euro Strafe pro
Fehltag
(gök) Wer die Schule schwänzt, muss
demnächst das Bußgeld selbst bezahlen, wenn er älter als 14 Jahre ist.
Das heißt: Er wird dazu aufgefordert. Bisher erging der Bußgeldbescheid
an die Eltern, doch das Schulgesetz ist geändert worden. Die Höhe der
Strafe: zehn Euro pro Fehltag. Das teilte die Verwaltung gestern im
Schulausschuss mit und fügte hinzu: Bei der Höhe
des Bußgelds habe man sich an die
Regelung der Bezirksregierung angelehnt. Kann ein Schüler nicht zahlen,
geht der Bescheid ans Amtsgericht. Das kann eine Arbeitsauflage
verhängen. Das neue Verfahren wird bisher noch nicht praktiziert, weil
noch nicht alle Formalitäten erledigt sind. (RP
10.1.2007)
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31 Ein-Euro-Jobber unterstützen die
Lehrer
(gök) 31 Ein-Euro-Jobber arbeiten
derzeit gemeinnützig an städtischen Schulen. Das geht es aus einer
Information der Verwaltung hervor. Die zusätzlichen Kräfte seien zur "verwaltungs-mäßigen
Unterstützung" der Pädagogen da, heißt es. Sie leisten Bürohilfsdienste,
pflegen die Schulbücher und die Lagerbestände, helfen beim
Telefondienst. Sie zeigen Besuchern den Weg und kümmern sich um Flure
und Pflanzen. Derzeit sind drei Stellen frei, weiteren Bedarf haben die
Schulen nicht angemeldet. Der Stadt entstehen durch die Ein-Euro-Jobs
keine Kosten.
(RP 10.1.2007)
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Erschütternd! Den Schulen gehen nicht nur die Lehrer, sondern auch die
Schulleiter aus!
In den Amtsblättern des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und
Forschung des Landes NRW waren jeden Monat mehr als hundert Stellen für Schulleiter und
Stellvertreter ausgeschrieben. Seit März 2006 gibt es STELLA (siehe
unten!), das als Online-Ausschreibungsverfahren deutlich die Misere
zeigt: Im Mai 2008 waren mehr als 320 Stellen ausgeschrieben! Im April
2009 waren es wieder 370. Warum versteht das Ministerium nicht
dieses Alarmsignal? Wie kommt es wohl, dass so wenige Lehrerinnen und
Lehrer Schulleiterinnen oder Schulleiter werden wollen? Sollte man nicht
darüber nachdenken? |
Am
Anfang war der Lehrermangel
- Am Ende steht der Schulleitermangel
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Dem Ministerium gehen die Schulleiterinnen und
Schulleiter aus? Kein Wunder, wenn man den Wust von Aufgaben betrachtet,
der in den letzten Jahren zusätzlich auf die Schulleitungen übertragen
worden ist. Das Modell einer "selbstständigen Schule" ist
wunderbar, wenn man die anfallenden Arbeiten nicht selbst erledigen muss.
Leider kommen die meisten Aufgaben auf die Schulleitungen zu. Sehen Sie
sich die Seite "Schulleitung" an, dann verstehen Sie, was ich
meine. Plötzlich ist dieser Job für viele nämlich nicht mehr erstrebenswert, wenn man erkennt,
wie wenig Gehalt für die zusätzliche Arbeit gezahlt wird. Zu allem
Überfluss sinkt die Zahl der Ermäßigungsstunden dauernd, besonders bei
Gesamtschulen. |
Der Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für
das Schulleitungsamt wird also sicher noch eine Weile so bleiben, da hilft
auch die kleine Sofortmaßnahme nichts:
Ab 3.7.2001 wurde durch Erlass des MSWF ( Az. 121-00/01 Nr. 29/01)
festgelegt, dass zur Übernahme des Amtes eines stellvertretenden
Schulleiters oder einer stellvertretenden Schulleiterin an Grund- und
Hauptschulen nur noch drei Dienstjahre erforderlich sind. Für die
Schulleitungsfunktion benötigt man ab sofort nur noch vier Jahre.
Man erhofft sich dadurch schnelleren Nachwuchs für die vielen vakanten
Schulleitungsstellen. |
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Achtung! Funktionsstellen nur noch im Internet
Seit 15.3. 2006 werden Funktionsstellen nicht mehr
im Amtsblatt, sondern nur noch im Internet
ausgeschrieben. Unter
www.stella.nrw.de
können sich alle, die sich für eine
Schulleitungsstelle, eine Seminarleiterstelle oder eine Stelle in
der Schulaufsicht interessieren, direkt online bewerben. Auch
Stellen bei anderen Behörden (ab A15 aufwärts) sind dort zu finden.
Damit folgt auf die Ausschreibung der Lehrerstellen (www.leo.nrw.de)
und Vertretungsstellen (www.oliver.nrw.de)
ein weiteres Online-Verfahren, mit dem das Ministerium die
Bewerbungen beschleunigen und vereinfachen will.
Übrigens betrifft das auch sämtliche Ausschreibungen für den
Auslandsschuldienst oder an Universitäten; auch diese sind seit Mai
2006 nur noch im Bildungsportal NRW und nicht mehr im Amtsblatt
zu finden. Das Amtsblatt hat sich ebenfalls gewandelt und erscheint
jetzt in neuer Aufmachung monatlich unter dem Titel "Schule NRW". |
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| Für das Abitur
nach 12 Jahren hat Nordrhein-Westfalen nun auch eine allgemeine Regelung
herausgegeben. Das neue Schulgesetz schreibt Folgendes fest: |
- Abitur nach 12 Jahren
- Gymnasiale Oberstufe dauert drei Jahre, wobei die
Sekundarstufe I an Gymnasien nach der Klasse 9 endet. Es gilt also
das Modell 9+3.
-
Die Sekundarstufe I an Hauptschulen,
Gesamtschulen und Realschulen dauert 6 Jahre und endet erst nach der
Klasse 10. Es gilt also das Modell 10+3. Nur die Schülerinnen und
Schüler, die in den Hauptfächern mindestens gute Leistungen
aufweisen und in den anderen Fächern durchweg gute, können danach
das Abitur in zwei Jahren machen.
- Reduzierung des Lehrstoffes durch neue Kernlehrpläne
- Senkung des Unterrichtsvolumens auf 260 Stunden (zur
Zeit 272 Stunden)
- Ausweitung der Stundentafel in folgenden Klassen:
Klasse 5: +1 Std.
Klasse 6: +0 Std.
Klasse 7: +2 Std.
Klasse 8: +2 Std.
Klasse 9: +2 Std.
Klasse 10: +2 Std.
Klasse 11: +5 Std.
Klasse 12: +5 Std.
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Die Schulzeitverkürzung zum zwölfjährigen Abitur und die
Verlagerung eines Teils der Unterrichtsstunden auf die
Sekundarstufe I bedeutet für alle Schulen die Einführung des
Ganztagsunterrichts durch die Hintertür. Darüber hatten sich die
meisten Schulen zunächst gar keine Gedanken gemacht. Wenn nämlich zu den bestehenden
30-32 Stunden in der Sek. I noch zwei dazukommen, wird die Verteilung auf 5 Tage
eng. Noch schlimmer der Stress in den Klassen 11 und 12, wenn 5 Stunden
dazukommen. Da gab es dann auch kräftige Proteste, als die Ministerin über die
Wiedereinführung des
Samstagsunterrichts laut nachdachte. |
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Außerdem soll die Pausenregelung geändert werden.
Bei zwei Stunden Nachmittagsunterricht soll mindestens eine 60-minütige
Pause eingelegt werden; bei einer Stunde am Nachmittag soll sie immer
noch 30 Minuten betragen. Derartige Pausen bedeuten für viele Schulen
ein zusätzliches Problem, weil sie keine Aufenthaltsräume und keine
Mensa haben. Für die Schulträger bedeutet das erhebliche
Investitionen. Sie sind jetzt vor die Frage gestellt: Was ist
preisgünstiger - der Samstagsunterricht oder der Ganztagsunterricht?
Die Einführung der Ganztagsschule ist natürlich politisch gewollt. Dazu sind
auch Ende 2005 die Ganztagserlasse geändert worden und den Haupt- und
Realschulen wird dies durch eine zusätzliche Lehrerzuweisung schmackhaft
gemacht.
Raffiniert ist natürlich auch die Einsparung von 12 Stunden über die gesamte
Schulzeit. Dadurch spart man wiederum eine Menge Lehrerstellen und die Statistik
für den Unterrichtsausfall wird reduziert. Manche
Bundesländer werden NRW außerdem deswegen eine Senkung des Niveaus vorwerfen.
Verstärkt wird dieser Eindruck noch durch die Weigerung, sich nicht an
zentralen Tests und Lernstandserhebungen zu beteiligen, sondern eigene Wege zu
gehen. Aber das ist bei anderen Bundesländern auch der Fall. |
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Gymnasiale Oberstufe umfasst künftig
drei Jahre!
Was vor kurzem noch neue Gesetzeslage war, ist bereits wieder
überholt. Nach dem neuen Schulgesetz verkürzt sich ab Schuljahr
2005/2006 die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre. Die Oberstufe an
Gymnasien umfasst jedoch wie bisher drei Jahre. Es tritt also das für
die Schulzeitverkürzung vorgesehene Modell „9+3“ in Kraft.
Jugendliche im Gymnasium treten nach Klasse 9, in den anderen
Schulformen nach Klasse 10 in die dreijährige Oberstufe ein. Besonders
leistungsfähige Gesamt- und Realschüler können bei durchgehend guten
Leistungen und Unterricht in einer zweiten Fremdsprache direkt in die
Qualifikationsphase „springen“ und damit ebenfalls das Abitur in zwölf
Jahren erreichen.
Die Vergabe des mittleren Schulabschusses (Fachoberschulreife) am
Gymnasium erfolgt im Sinne der bundesweiten Anerkennung und dem
derzeitigen Stand der KMK-Vereinbarungen erst am Ende der Klasse 10,
zusammen mit der Versetzung in die Qualifikationsphase. Gleichzeitig
wird die gymnasiale Oberstufe grundlegend reformiert, um ihre allgemein
bildende Funktion zu stärken und die Studierfähigkeit zu verbessern. Die
Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache werden daher in der
Qualifikationsphase vierstündig unterrichtet.
(Quelle: Schule NRW 05/06, S. 149)
Die Neustrukturierung der Oberstufe wird allerdings noch etwas auf
sich warten lassen, denn zunächst wurden alle Pläne zurückgestellt, weil
die Kultusministerkonferenz im Herbst 2007 beschlossen hatte, bis
2010/11 nationale Standards für Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften
und Fremdsprachen vorzugeben. Diese sollen erstmal abgewartet werden.
Die Kernlehrpläne mit reduzierten Bildungsinhalten sind inzwischen in
Kraft.
Am 12.3.2009 ist eine neue Verordnung zur
Änderung der APO-GOSt erlassen
worden, die für alle Schülerinnen und Schüler gilt, die am 1.8.2010 in
die gymnasiale Oberstufe eintreten. Da es noch bestehende Jahrgänge
gibt, gelten zur Zeit drei verschiedene Verordnungen:
APO-GOSt auslaufend gültig bis 2011/2012 für
Schülerjahrgänge, die bis einschließlich 2009/2010 in die gymnasiale
Oberstufe eintreten und ihre Schullaufbahn nach den bisherigen
Bestimmungen beenden (Schulzeit 13 Jahre)
APO-GOSt gültig für Schülerinnen und Schüler, die ab dem
Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die
gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre) und für Schülerinnen
und Schüler an Gesamtschulen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in die
gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 13 Jahre)
APO-GOSt gültig für den Schülerjahrgang, der zum
Schuljahr 2010/2011 nach sechs Jahren Sekundarstufe I in die gymnasiale
Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen eintreten
Sie können die neuen Verordnungen
auch auf der
Webseite des Schulministeriums lesen. |
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Machen Sie sich selbst ein Bild von den beabsichtigten Maßnahmen
und sehen Sie sich die Texte auf der Webseite
www.bildungsportal.nrw.de an. |
Der
Geld- Tipp:
Auch im Jahre 2008 ist für alle beamteten
Lehrerinnen und Lehrer wieder das Urlaubsgeld gestrichen worden. Lassen
Sie sich das nicht gefallen und stellen Sie einen Antrag auf Zahlung des
Urlaubsgeldes. Der DBB führt nämlich zur Zeit verschiedene Prozesse, um zu
klären, ob der Wegfall des Urlaubsgeldes rechtmäßig ist. Falls also die
Musterklagen Erfolg haben, bekommen nur diejenigen eine Nachzahlung, die
einen Antrag gestellt haben. Es kostet Sie nicht viel Arbeit, denn die
Lehrerverbände haben Mustervordrucke entworfen, die Sie lediglich mit
eigenen Daten versehen und abschicken müssen. Falsch machen können Sie
also nichts. Nehmen Sie die Chance wahr!. Den Musterantrag finden Sie im
Downloadverzeichnis unter urlgeld.doc.
Er ist zwar älter; aber wenn Sie jeweils das aktuelle Datum einsetzen,
können Sie ihn auch jetzt noch verwenden.
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Die Kenntnis des neuen Schulgesetzes, das am
15.3. 2005 verkündet und dessen Novellierung am 1.8.2006 in Kraft
gesetzt wurde, ist außerordentlich wichtig. Ich stelle
Ihnen deshalb die neueste Fassung unter dem
Namen SchG2009.pdf
auf meiner Downloadseite zur Verfügung.
Das Ministerium hat eine Presseinformation herausgegeben, die in
Kurzform das Wichtigste des neuen Gesetzes und weitere Neuregelungen
enthält. Sie finden alles auf der
Webseite des Ministeriums. Sehr vorteilhaft ist, dass
dort auch die wichtigsten Passagen in
türkischer und russischer Sprache zu finden sind. Die Schrift
ist zwar nicht optimal, weil man wegen der fremden Zeichen
unterschiedliche Schriftarten gemixt hat, aber der Versuch ist
immerhin lobenswert.
Im Rahmen dieses neuen Schulgesetzes
war dann auch eine
neue Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule erforderlich. Sie
ist nach mehreren Vorläufern nun als
AO-GS
vom 5.7.2006 mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften auf der
Webseite des Ministeriums vorhanden. Die geänderten
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der
Grundschule erstrecken sich vor allem auf
– das Verfahren bei der Aufnahme in die Grundschule, soweit
Gemeinden zum Schuljahr 2007/2008 die
Schulbezirke aufheben,
– das schuleigene Förderkonzept,
– das Heranführen an die Leistungsbewertung mit Noten,
– die Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten in
Zeugnissen (ab Schuljahr 2007/2008),
– das Verfahren beim Übergang von der Grundschule in die
weiterführende Schule.
Viele Änderungen gab es auch für die Ausbildungs- und
Prüfungsordnung Sekundarstufe I, die als
APO-S I am 31.1.2007 neu gefasst wurde. Es sind außerdem die neuen
Stundentafeln darin zu finden, ebenso die Verwaltungsvorschriften
dazu. Bei der
APO-GOSt hat sich nicht so viel geändert. Die
Änderungsverordnung, die am 12.3.2009 erlassen wurde und ab 1.8.2010
gilt, finden Sie im Downloadbereich unter
APO-GOSt09.doc.
Auf der Webseite des Ministeriums
hat sich übrigens eine
sehr positive Entwicklung vollzogen: Während die Vorschriften
früher nur in den Amtsblättern und amtlichen Schriftenreihen
erhältlich waren, sind sie jetzt gut zusammengefasst im
Bildungsportal zu finden; sogar eine
Powerpoint-Präsentation zu den Grundlagen der APO-S I gibt es
dort. Betrachtet man die nun vorliegende neuen Verordnung, so ist - aus Sicht
der GEW positiv - gerade im Hinblick auf die weitere
Gesamtschulentwicklung - hervorzuheben, dass der Übergang in die
Sekundarstufe II neu geregelt wurde. Zudem wurde das Prüfungsverfahren
am Ende der Jahrgangsstufe 10 verändert (siehe
mündliche Prüfung). Es bleibt allerdings leider dabei, dass keine
ausreichenden Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden und
die Handlungsoptionen der Schulen sehr beschränkt sind (siehe Stundentafel). Auf den Schulen lastet jetzt ein gewaltiger
Organisations- und Informationsdruck. Überall werden neue
Organisationsmodelle erdacht und diskutiert. Und das Ministerium
strickt wieder mit heißer Nadel an den nun notwendigen neuen
Verordnungen. Ein weiteres Problem wird sich durch den § 131 SchG ergeben, der bestimmt, dass bis zum Erlass neuer Vorschriften die
alten Vorschriften gelten. Natürlich ist auch zu fragen, welchen Bestand die neuen Regelungen
haben werden, denn diese müssen sich erst in der Praxis bewähren.
Mit dem neuen Schulgesetz wurden auch die Zeugnisformulare geändert
und die altbekannten "Kopfnoten" wieder hinzugenommen -
allerdings sind sie "Fußnoten" geworden. In ihnen wird
das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler
dokumentiert sowie eine Würdigung des außerunterrichtlichen und
außerschulischen Engagements vorgenommen. Das Ministerium hat eine
22-seitige Handlungsempfehlung zur Dokumentation herausgegeben und
aufgeführt, welche Kompetenzbereiche und Indikatoren dazu
herangezogen werden können. Die Handreichung finden Sie im
Downloadbereich unter dem Titel
arb+sozverh.pdf. Auch die
ist natürlich schon wieder verändert worden.
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Widersprechen Sie der Kürzung des
Weihnachtsgeldes.
Auf der Seite Geld und
Finanzen finden Sie die nötigen Tipps und Hilfen. |
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Das Landesgleichstellungsgesetz ist in Kraft!
Viele haben es noch gar nicht gemerkt und keine Ansprechpartnerin für
Gleichstellungsfragen gewählt. Holen Sie es nach! Die
Ansprechpartnerin muss eine Frau sein. Sie wird von der
Schulleitung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Die weiblichen
Mitglieder der Lehrerkonferenz beschließen, ob eine solche Person
bestellt werden soll und beraten die Schulleitung für die Bestellung.
Diese trifft allerdings die Entscheidung selbst.
Allerdings sollte man tunlichst eine Ansprechpartnerin für
Gleichstellungsfragen im Kollegium wählen, denn beispielsweise für die
Auswahlkommission bei schulscharfen Stellen ist sie erforderlich.
Inzwischen sind auch die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des
Landesgleichstellungsgesetzes veröffentlicht worden. Sie gelten besonders
für die Schulen und betonen die Frauenförderpläne und den Einsatz der
Teilzeitkräfte sehr.
Für Lehrerinnen und Gleichstellungsbeauftragte ist auch interessant,
dass die Ministerin das Sonderheft zum Gleichstellungsgesetz mit
speziellen Hinweisen und dem neuen Erlass zur dienstlichen
Beurteilung von 2003, den sie besonders für Frauen interpretiert,
neu herausgegeben hat. Es heißt jetzt "Gleichberechtigung am
Arbeitsplatz Schule und Studienseminar". Ich halte es für Sie auf
meiner Downloadseite unter dem Titel
gleich.pdf für Sie zum
Download bereit. |
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Was gibt es Aktuelles in der
Bildungslandschaft? |
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Jetzt
zeigen sich die Probleme mit der Altersteilzeit.
Nachdem auch endlich beamtete Teilzeitkräfte daran
teilhaben, zeichnet sich inzwischen ab, dass man diese auf Dauer sicher
nicht gewähren wird, denn es sind nicht mehr genügend Fachkräfte vorhanden.
Lehrerinnen und Lehrern mit Mangelfächern wird bereits zunehmend die
Genehmigung erschwert. Nähere Hinweise auf der Seite Altersteilzeit!
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Das Ministerium hat
in den letzten Jahren viele schlaue Sprüche zur Verbesserung der
Unterrichtsqualität von sich gegeben und dazu Programme wie das zur
"Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung" (QUESS)
aufgelegt. Die Kontrollen haben jedes Jahr zugenommen: bei Abiturarbeiten,
bei den
Abiturkorrekturen, den Lernstandserhebungen, Zentralarbeiten und
Schulinspektionen. Die Schulen wurden mit immer neuen Aufgaben belastet: mit
Schulprogrammen und neuen Lehrplänen, mit Lernstandserhebungen und
Schul-Portfolios.
Gleichzeitig wurden aber die Pflichtstunden erhöht, die
Entlastungsstunden gekürzt, die Kurse vergrößert, die
Vertretungsreserve gestrichen und vieles andere mehr. Die Liste der
Streichungen und Verschlechterung ist sehr lang.
Ich habe einmal die gesamte Entwicklung in der
Verschlechterung der Unterrichtsbedingungen von 1990 bis 2009 zusammengestellt. Im Downloadbereich ist das Dokument unter dem Namen
spar2009.doc
abgespeichert. Lesen Sie es! Es ist erschütternd, wenn man die einzelnen Punkte betrachtet, die in den letzten
Jahren abgebaut worden sind. Damit will das Ministerium den Unterricht
verbessern?
Sie sollten in den Lehrerkonferenzen und Schulpflegschaften einmal dieses Thema
aufgreifen und überlegen, welche Protestaktionen dagegen gestartet werden können. Wenn
ein Land wie NRW die Investitionen für Bildung drastisch senkt und glaubt, im
europäischen Vergleich auf Dauer bestehen zu können, ist es auf dem Holzweg.
Vielleicht ist die neue Landesregierung ja etwas klüger und
realisiert wirklich ihre Versprechungen. |
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Natürlich wird überall darüber diskutiert, wie schlecht die Schülerleistungen der deutschen
Schüler im Vergleich mit dem internationalen Standard sind. Die Schuld wird
immer der Schule und den Lehrern gegeben. Darüber hinaus schimpfen
viele über die Gesamtschule und ihre mangelhaften Leistungen. Das finde ich ungerecht.
Gesamtschullehrer tun nämlich wie alle anderen Lehrer in den
verschiedenen Schulformen nicht nur ihre Pflicht, sondern vieles darüber
hinaus. Wenn die Abschlussleistungen schlecht sind, muss es nicht immer an
den Lehrern liegen. Vielleicht sollte man einmal über die Richtlinien und
Lehrpläne nachdenken - oder über die Form der Leistungsbewertung, wie
sie vom Ministerium vorgeschrieben wird! Im
Übrigen findet sich eine hervorragende Zusammenstellung der Untersuchungen zu
TIMSS und der BiJu-Studie auf der GGG-Seite.
Sie ist lesenswert
und hilft Ihnen sicher bei der Argumentation; schauen Sie hinein. |
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Zu dieser Problematik gehören
natürlich auch die Ergebnisse der
letzten PISA- und IGLU- Untersuchung. PISA steht für Programme
for International Student Assessment und ist ein
Forschungsprogramm zum internationalen Vergleich von Schülerleistungen am
Ende der obligatorischen Schulzeit, also mit 15 Jahren bzw. in der 9.
Jahrgangsklasse. Das Programm wurde von der OECD ausgeschrieben und es
beteiligen sich weltweit 32 Länder an dieser Studie. Bei dem Test PISA 2000
wurde der Schwerpunkt "Lesen" mit den Nebenkomponenten Mathematik
und Naturwissenschaften untersucht. Im zweiten Zyklus (PISA 2003)
wurde der Schwerpunkt Mathematik mit den Nebenkomponenten Lesen und
Naturwissenschaften untersucht. Im 3. Zyklus (PISA 2006) wird es der
Schwerpunkt Naturwissenschaften sein, der neben Lesen und Mathematik
untersucht werden soll.
Bei den fertig
gestellten Erhebungen 2000 und 2003 nimmt
Deutschland einen der hintersten Plätze
ein. In der IGLU-Studie ist es etwas besser - aber auch in der Grundschule
gibt es noch Mängel genug. Dafür werden natürlich wieder die Lehrer verantwortlich gemacht.
Lesen Sie einzelne Ergebnisse, Stellungnahmen, die Zusammenfassung und einzelne Tests auf
meiner Sonderseite PISA und IGLU. |
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Ein heißes Eisen
ist die "Bandbreitenregelung",
die nach Maßgabe des neuen Schulentwicklungsgesetzes nun in allen Schulen
erfolgen soll. Gemeint ist damit der Ausgleich in der Arbeitszeitbelastung
für einzelne Lehrerinnen und Lehrer, die durch besondere Fächer oder
Zusatzaufgaben besonders belastet sind. Die Schulleitung soll die
Möglichkeit haben, aus schulorganisatorischen Gründen die Arbeitszeit
eines Lehrers um bis zu sechs Stunden in der Woche zu unter- oder
überschreiten. Die Allgemeine Dienstordnung
ist entsprechend geändert worden (§11!).
Die Lehrerverbände wehren sich gegen die Modelle; Argumente finden Sie
auf den Seiten des VBE und des Philologenverbandes. Brisant wird das Thema durch die
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das über die Klage
von zwei Lehrern entschieden hat, die eine Herabsetzung ihrer
wöchentlichen Pflichtstundenzahl aufgrund der Korrekturbelastung
beantragt hatten. Ausführliche Hinweise dazu sind auf
meiner Webseite zum Thema Arbeitszeit;
außerdem habe ich eine Sonderseite
Bandbreitenregelung eingerichtet.
Wenn Sie in der Lehrerkonferenz darüber diskutieren wollen, finden Sie auf der Seite
Lehrerrat ebenfalls
entsprechende Argumentationshilfen.
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Änderung des Urheberrechts: Kopien aus
Schulbüchern
Am
1.1.2008 war der sog. „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle in
Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt waren Schulbücher von der gesetzlichen Lizenz,
die die Vervielfältigung urheberechtlich geschützter Werke zum
Gebrauch im Schulunterricht und für Prüfungen erlaubt, ausgenommen.
Derartige Vervielfältigungen waren damit nur noch mit Einwilligung
des Berechtigten zulässig.
Nach langem Hin und Her gab es ein Moratorium der Schulbuchverlage,
dass bis zum 21.10.2008 das Kopieren nach altem Recht noch geduldet
würde. Die Lehrerverbände und Gewerkschaften, aber auch die
Kultusministerien der Länder forderten die Verwertungsgesellschaft
Wort auf, eine sinnvolle Regelung zu treffen.
Seit 2009 hat man sich nunmehr wie folgt geeinigt:
- Es ist erlaubt, 12% eines
urheberrechtlichen Werkes zu kopieren, höchstens jedoch 20
Seiten. Das gilt auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
- Handelt es sich nicht um Schulbücher oder
sonstige Unterrichtsmaterialien, so dürfen diese sogar
ausnahmsweise vollständig kopiert werden, wenn sie nur einen
geringen Umfang haben. Bei Musikwerken beläuft sich das auf
maximal 6 Seiten, bei sonstigen Textausgaben auf maximal 25
Seiten.
- Bilder, Fotos und Grafiken dürfen ohne
Begrenzung kopiert werden.
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Zwischendurch entbrennt immer wieder die
Diskussion um eine neue Schulstruktur. Die SPD
favorisiert ein Zwei-Säulen-Modell, die GRÜNEN wollen eine gemeinsame
Schule für alle und die CDU will das gegliederte Schulsystem beibehalten. Dazu will die SPD die Förderschulen, die sie vor kurzem aus
den Sonderschulen gemacht hat, auflösen und in das
neue System integrieren. Die Schulträger wiederum wollen am liebsten
Verbundschulen einrichten. Damit Sie sich ein Bild von der Situation machen
können, habe ich eine Sonderseite
Schulstrukturdebatte erstellt, auf der Sie die notwendigen Grundlagen
für eine fachliche Diskussion finden.
Hilfreich für die Diskussion sind
auch die Vergleichszahlen aus den europäischen Nachbarländern. Ich habe
sie auf der Sonderseite Zahlen und Daten zur
Schulstrukturdebatte
zusammengestellt. Sie finden dort:
- Einschulungsalter in den EU-Ländern
- Dauer der Grundschulzeit
- Dauer der Schulzeit bis zur Hochschulreife
- Angebot an Ganztagsschulen
- Anteil der Sonderschüler(innen)
- Wiederholer und Schulformwechsler
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Inzwischen sind sich alle politischen Parteien einig,
dass Leistungsziele verbindlich festgelegt und auch anschließend überprüft
werden müssen. Unterschiedlicher Ansicht sind sie nur über die Verfahren
und Kontrollmechanismen. Während die grün-rote Koalition in NRW Lernstandserhebungen in den Klassen vier und 9 forderte, die schul- und schulformbezogen
wären, haben seit 2006 CDU und FDP landesweit einheitliche
Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungsarbeiten durchgesetzt.
Den Stand der Entwicklung mit den neuesten Erlassen und Terminen finden
Sie auf der Sonderseite Lernstandserhebungen und
zentrale Prüfungen. |
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OECD-Bildungsbericht:
Das schlechte Abschneiden der deutschen Wirtschaft führt die OECD mit
auf die Schwächen des deutschen Bildungssystems zurück. Anders als
hierzulande haben die wachstumsstärksten Industrieländer den Anteil der
Hochqualifizierten deutlich gesteigert.
Weitere Details finden Sie auf der Seite PISA und IGLU.
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Schulinspektionen
Nachdem NRW den Schulen immer mehr Befugnisse und Selbstständigkeit
zugebilligt hat, sollen die schulischen Entscheidungen auch überprüft
werden. Deshalb wurden standardbasierte Kernlehrpläne entwickelt und
deshalb führt das Land Lernstandserhebungen durch. Wo die
Selbstständigkeit größer wird, werden Qualitätssicherung und
Rechenschaftslegung wesentliche Gesichtspunkte.
Als Instrument der externen Evaluation werden nun Schulinspektionen
durchgeführt. Voraussetzungen, Ablauf und Bewertung sind auf meiner
Sonderseite Schulinspektion und
Qualitätsanalyse aufgeführt. |
Neue Lehrerausbildung in NRW
Alle Lehrer sollen Masterabschluss haben.
In Zukunft werden die Lehrer in NRW sechs Jahre lang ausgebildet.
Nach einem Studium mit Bachelor- und Masterabschluss schließt sich eine
einjährige Vorbereitungszeit an, die mit dem Staatsexamen endet..
Die Eignung zum Lehrerberuf soll aber schon wesentlich früher
festgestellt werden, denn alle Bewerber müssen bereits vor dem
Studium an einem zehnwöchigen Schulassistenzpraktikum teilnehmen.
Die Hochschulen sollen ab
Wintersemester 2009/10 freiwillig damit beginnen und ein Jahr später
soll alles verpflichtend
sein.
Obwohl das Studium für die Grundschullehrer länger wird, soll sich an
der Gehaltseinstufung nichts ändern. Daran sieht man wieder einmal, wie
gering die Arbeit der Grundschulen eingeschätzt wird, obwohl sie doch
die wesentlichen Weichen für die gute Ausbildung stellen. Eigentlich
müssten die fähigsten Lehrer in die Grundschulen und sollten dort das
höchste Gehalt aller Lehrämter bekommen. Besser wäre es nämlich, mehr in
den Vorschul- und Grundschulbereich zu investieren. Dann brauchte man
später nicht so viel zu reparieren und nicht so viele
Justizvollzugsanstalten bauen.
Man sollte sich ein Beispiel an Neuseeland nehmen: Dort bekommen alle
Lehrkräfte - unabhängig von der Schulstufe - das gleiche Gehalt - und
genießen ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. |
Neues Maßnahmenpaket "Stärkung der Eigenverantwortlichen Schule in
NRW"
Ministerin Barbara Sommer hat im Juni 2008 ein
ganzes Paket neuer Maßnahmen verkündet:
1. Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben
Mit einem Erlass "Mehr Freiräume für innovative schulische
Vorhaben" wird der Weg konkretisiert, wie die Schulen aus dem
bisherigen Modellversuch Selbstständige Schule auch nach Auslaufen
des Projekts ihre eigenständigen Vorhaben im Bereich von
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsentwicklung weiterführen
können. Alle anderen öffentlichen Schulen können künftig ebenfalls
innovative Vorhaben, die durchaus auch über bestehende Ausbildungs-
und Prüfungsordnungen hinausgehen, unter bestimmten Voraussetzungen
auf den Weg bringen.
2. Schulleiter werden zu Dienstvorgesetzten
Allen Schulleitungen werden in einem Zeitraum bis 2012
erweiterte Aufgaben eines Dienstvorgesetzten übertragen. Den genauen
Termin der Übernahme innerhalb dieses Zeitraums bestimmen die
Schulen selbst. Die Übertragung erfolgt durch eine Novellierung der
Verordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im
Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums
und durch eine entsprechende Erlassänderung im Tarifbereich
(Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten;
Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung).
3. Lehrerräte erhalten personalvertretungsrechtliche Kompetenzen
Korrespondierend mit der Übertragung der erweiterten
Dienstvorgesetztenrechte sind zum 01.08.2008 durch einen neuen Gesetzentwurf zur Stärkung der Eigenverantwortung
der Schulen die Beteiligungsrechte der Lehrkräfte vom örtlichen
Personalrat auf die Ebene der einzelnen Schule, und zwar auf den
Lehrerrat, verlagert worden.
4. Erhöhung der Attraktivität von Leitungsfunktionen
Ab sofort entfällt die seit Jahren geltende 18-monatige
Beförderungssperre für Schulleitungen und deren Stellvertreter.
5. Vorqualifizierung von potentiellen Schulleitungen
Schulleiterinnen und Schulleiter werden künftig bereits vor
Amtsübernahme auf Basis einer mit den Verbänden abgestimmten
Handreichung "Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für
Leitungshandeln" qualifiziert.
6. Bessere Personalsteuerung durch Flexibilisierung der
Stellenbesetzungsverfahren und Stellentransparenz
Nunmehr können alle Schulen schrittweise (Berufskollegs
und bisherige Modellschulen ab 01.08.2008; Hauptschulen,
Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Weiterbildungskollegs zum
01.08.2009 und Grundschulen und Förderschulen zum 01.08.2010)
wöchentlich ausschreiben. Ab 2009 erhalten die Schulen eine
Mitteilung über den individuellen Stellenbedarf, die
Stellenausstattung und die individuelle Stellenbesetzung.
7. Fortsetzung der Altersteilzeit für Lehrkräfte.
Die zum 31. Dezember 2009 auslaufende Altersteilzeit für
Lehrkräfte wird um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2012
verlängert. Dabei wird das Einstiegsalter von zurzeit 59 Jahren auf
die Vollendung des 60. Lebensjahres heraufgesetzt. Die Arbeitszeit
wird während der Altersteilzeit von bisher 50% auf 55% ausgeweitet.
Es bleibt unverändert bei der Besoldung von 83% ( je nach
Steuerklasse) des bisherigen
Nettogehaltes während der Altersteilzeit. Für jedes Jahr in der
Altersteilzeit muss zudem wie bisher vor Beginn der Altersteilzeit
auf eine Stunde Altersermäßigung pro Schuljahr verzichtet werden.
8. Beschäftigung von Nicht-Lehrkräften an Schulen
Jetzt können alle Schulen grundsätzlich
unbefristet Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen auf Lehrerstellen
beschäftigen (Erlasse vom 23.01.2008, Schule NRW, S. 97 und 142 und
25.04.2008, Schule NRW, S. 246). Zur Beschäftigung von
Handwerksmeistern oder Gebärdensprachdolmetschern in Förderschulen
läuft zurzeit ein personalvertretungsrechtliches
Mitbestimmungsverfahren. Darüber hinaus ist eine grundlegende
Rahmenregelung zur Beschäftigung von Personal mit weiteren anderen
Professionen geplant.
9. Gemeinsame Verantwortung in regionalen Bildungsnetzwerken
Alle an Bildung beteiligten Akteure vor Ort sollen in regionalen
Bildungsnetzwerken kooperieren. Das Land stattet deren regionale
Geschäftsstellen, die die Schulen und ihre externen Partner dabei
unterstützen, auf der Basis von Kooperationsverträgen mit jeweils
einer Lehrerstelle aus.
Dazu wurde das Schulgesetz geändert und eine
neue Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im
Geschäftsbereich des Schulministeriums herausgegeben. Weitere Details können Sie dem
Bildungsportal
entnehmen. |
Weitere Hinweise:
| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
| Vorgaben zu den Abiturarbeiten 2007 |
www.learn-line.nrw.de |
| Modellvorhaben Selbstständige Schule |
www.mswf.nrw.de |
| Auf der Webseite des Ministeriums
können alle Bedingungen und Organisationsverfahren der Schulinspektion
nachgelesen werden. |
www.bildungsportal.nrw.de |
| Hinweise zur Vorbereitung und
Durchführung der Lernstandserhebungen als Power-Point-Präsentation mit einer
umfassenden Broschüre |
www.bildungsportal.nrw.de |
| Informationen zu Kernlehrplänen
und Lernstandserhebungen mit kommentierten Aufgabenbeispielen |
www.learn-line.nrw.de |
| Vergleichsarbeiten für die
Grundschule - VERA - Kooperationsprojekt der Länder Berlin, Brandenburg,
Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein |
www.uni-landau.de/vera/ |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
22.12.09 |