Aktuelles aus dem Lehreralltag

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu schulpolitischen Themen. Die Links führen Sie direkt zu den entsprechenden Artikeln.

1.2.2012 Noten im dritten Schuljahr nicht mehr zwingend

Der Schulausschuss des Landtags hat eine Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule beschlossen. Danach wird den Grundschulen freigestellt, ob sie ihren Kindern zusätzlich zu den Berichtsbeurteilungen im 2. Schuljahr und im 3. Schuljahr Zensuren geben. Jetzt müssen in NRW die Schulkonferenzen beraten, ob sie das wollen. Damit kehrt das Land zu einer Regelung zurück, die bis 2006 schon einmal in Kraft war und durch die schwarz-gelbe Koalition abgeschafft worden war.

Ob das sinnvoll ist, mag dahingestellt sein, aber Schulministerin Sylvia Löhrmann begründet das mit der gewollten zunehmenden Eigenschaft einer "selbstständigen Schule", die eine Leistungsbewertung ohne Zensuren vornehmen solle. Vor allem die Ziffernnoten in der Schuleingangsphase waren immer wieder heftig kritisiert worden. Die GEW begrüßte diese Entscheidung als ersten Schritt hin zu einer individuellen Leistungsbeurteilung, die im Zuge der Inklusionsbestrebungen und des individuellen Förderbedarfs jedes einzelnen Schülers sowieso notwendig sei.  Der Philologenverband kritisierte diese Entscheidung als "völlig falsches Signal". Der Beschluss erwecke den Eindruck, dass die Grundschulen völlig anders arbeiteten als die weiterführenden Schulen. Damit würde der Übergang nach Klasse 5 noch komplizierter.

Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach

22.12.2011 Der Landtag hat mit dem 7. Schulrechtsänderungsgesetz das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach beschlossen. Ab Schuljahr 2012/2013 soll der islamische Religionsunterricht in deutscher Sprache und unter deutscher Schulaufsicht eingeführt werden. Er soll von Lehrerinnen und Lehrern erteilt werden, die in Deutschland ausgebildet wurden. Den Beginn macht man mit den 130 Schulen, die schon das Fach Islamkunde unterrichten. Die Lehrpläne sollen von einem Beirat erstellt werden, der aus Mitgliedern der muslimischen Verbände und dem Schulministerium besteht.

Auch wenn es zunächst nur eine Übergangsvorschrift im Gesetz ist, so bedeutet das doch einen weiteren Schritt zur Integration. Den vollständigen Gesetzestext habe ich für Sie im Downloadbereich unter dem Namen IslamRU.pdf gespeichert.
 

 13.1.2012 Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe

Das hat das Ministerium sicher geärgert: Am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse kamen die Schülerinnen und Schüler schon um 11:00 Uhr nach Hause, weil der Unterricht an diesem Tage bis auf drei Stunden gekürzt werden durfte. Das hatte sicher einen Ministerialbeamten geärgert, dass  an diesem Tag die Familien mit ihren Kindern schon in den Urlaub fliegen, wenn er noch in seinem Büro sitzen und den Feierabend abwarten muss.
Durch einen Erlass vom 13.10.2011 wurde festgelegt, dass an diesem Tag lediglich der Nachmittagsunterricht entfallen darf. Daraufhin hatte der VBE interveniert und einen Brief an die Ministerin geschrieben, dass eine solche Zwangsregelung ziemlich unnötig sei und eine Rücknahme des Erlasses gefordert.

Das MSW ist den Argumenten des VBE gefolgt und hat den o. g. Erlass zurückgenommen und damit schon für die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Schuljahr 2011/12 die alte Regelung wiederhergestellt.
 

13.12. 2011 Städte dürfen Zwergschulen behalten

Die rückläufigen Schülerzahlen an den Grundschulen haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren von den Gemeinden sehr viele Grundschulen geschlossen oder zusammengelegt wurden, weil die Mindestschülerzahlen für die Eingangsklassen nicht mehr erreicht wurden. Bisher müssen Grundschulen mindestens zweizügig sein und 144 Kinder aufweisen.
In Zukunft soll es möglich sein, auch einzügige Schulen mit 92 Kindern fortzuführen, im Grenzfall sogar als einzügige Schule mit nur 46 Kindern in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen. Das versprach Schulministerin Sylvia Löhrmann, die bis zum Sommer 2012 eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen will. Gleichzeitig soll auch die Zahl der Kinder in den Grundschulklassen deutlich sinken. Nach Aussagen der Ministerin soll es keine Klasse unter 15 und über 29 Kindern mehr geben.

 

Für 12 Jahre Schulfrieden in NRW mit der neuen Schulform Sekundarschule ?

CDU und die rot-grüne Regierung haben sich nach jahrelangem Streit am 19.7.2011 auf ein neues Schulsystem geeinigt. Wesentlicher Punkt ist die Einführung der Sekundarschule als neue Schulform. Sie ist der Kompromiss aus der neu gegründeten Gemeinschaftsschule der rot-grünen Koalition und der von der früheren schwarz-gelben Koalition favorisierten Verbundschule. Diese neue Schulform soll folgende Merkmale haben:

  • Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
  • Sie ist mindestens dreizügig. Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich. Bei vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens dreizügigen Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.
  • Der — in der Regel 9-jährige — Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
  •  Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
  • In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
  • Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
  • Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die Anschlussfähigkeit für das Abitur.
  • Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
  • Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden.
  • Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von 20 Prozent.

Weitere Eckpunkte der Vereinbarung finden Sie im Originaldokument der gemeinsamen Leitlinien, das ich im Downloadbereich unter Konsens2011.pdf abgelegt habe.

Das ist zunächst einmal sehr zu begrüßen. Vor allem auch, weil die Klassengrößen auch der anderen Schulformen abgesenkt werden sollen. So wird sich in Zukunft das Schulsystem auf ein zweigliedriges System hin entwickeln, wie es auch die CDU inzwischen bundesweit vertritt. Vorerst wird es allerdings noch mehr Verwirrung geben, denn für die nächsten Jahre existieren 6 Schulformen in NRW. Die Gemeinschaftsschule ist zunächst mit 12 Gründungen an den Start gegangen und soll sich im Laufe der nächsten 6 Jahre in das neue System integrieren. Demnach ist die Gemeinschaftsschule schon veraltet und ein Auslaufmodell.
Die Sekundarschule
Jetzt muss man erstmal abwarten, wie sich alles entwickeln wird. Die Parteien glauben, damit einen großen Wurf getan zu haben, der beispielhaft für alle Bundesländer sein könnte. Machen Sie sich selbst ein Bild und lesen Sie den Text des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes.
Ich bin allerdings noch ziemlich skeptisch, denn klare Lehrpläne und eindeutige Vorschriften für die Kommunen gibt es noch nicht. Die Hauptschulen werden auslaufen und die Realschulen ebenfalls - auch wenn eine Bestandsgarantie gegeben ist. Probleme wird es für die Kommunen und die Eltern geben. Für die Kommunen, wenn die Eltern ihre Kinder jetzt nicht mehr zur Hauptschule schicken, sondern zur nächstgelegenen Sekundarschule oder Gesamtschule. Dort wird es wie gewohnt Abweisungen geben, die zu Protesten führen werden. Daraufhin werden die Kommunen selbst eine (oder eine weitere) Sekundarschule gründen, was wiederum die nächste Realschule treffen wird und so fort. Ich zweifle, ob es einen Schulfrieden geben wird - eher ein Schulchaos. Für die Eltern entstehen nämlich die Probleme beim Umzug, weil jede Gemeinde zusammen mit der Schulkonferenz eine bestimmte Form der Sekundarschule bildet: integriert, teildifferenziert oder kooperativ getrennt. Wenn die Eltern also in der neuen Kommune eine völlig andere Schulform als bisher vorfinden, werden sie nicht besonders erfreut sein. Da die Sekundarschule in der Regel ohne Oberstufe gebildet wird, also lediglich eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs vorgesehen ist, werden sich die Eltern vielleicht überlegen, ob sie ihr Kind nicht besser gleich am Gymnasium oder an der Gesamtschule anmelden sollen. Die beiden Schulformen haben nämlich erprobte Lehrpläne und ein verlässliches System.

Für die Schulträger scheint dennoch die Sekundarschule attraktiver zu sein als eine Gesamtschule, denn zum Schuljahr 2012/13 haben bereits 51 Kommunen den Willen zur Gründung von Sekundarschulen bekundet, während weitere 21 Gemeinden eine neue Gesamtschule gründen wollen. Teilweise sind es bis drei Kommunen, die gemeinsam eine Sekundarschule gründen wollen. Meistens sind es kleinere Gemeinden oder Städte, die in Handlungszwang geraten, weil die Schülerzahlen für eigene Hauptschulen oder Realschulen nicht mehr ausreichen, in den Großstädten ist das Interesse deutlich geringer.

6. Schulrechtsänderungsgesetz

Am 12.7.2011 hatte die rot-grüne Landesregierung einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes eingebracht. Danach sollte die Gemeinschaftsschule als eigenständige Schulform etabliert werden. Lesen Sie den Text unter SchGAend120711.pdf.
Die Bestandsgarantie der Hauptschule sollte  aufgehoben und die Verfassung des Landes NRW geändert werde. Den Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung finden Sie hier: VerfAend120711.pdf. Beide Entwürfe sind in den Papierkorb gewandert, da das 6. Schulrechtsänderungsgesetz am 25. Oktober 2011 beschlossen wurde, das das Schulgesetz ändert. Sie finden es im Downloadbereich unter SchGAend2011.doc.

Volle Gleichstellung für homosexuelle Beamte

BERLIN (kna) Lebenspartnerschaften sind künftig im Beamtenrecht vollständig der Ehe gleichgestellt. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Es . überträgt ehebezogene Regelungen im öffentlichen Dienst auch auf Lebenspartnerschaffen. Bislang wurden Lebenspartner nur in Teilbereichen des öffentlichen Dienstrechts des Bundes berücksichtigt, wie etwa in der Trennungsgeldverordnung oder Sonder-urlaubsverordnung. Nun gelten ehebezogene Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung auch für Lebenspartnerschaften. (Quelle: Rheinische Post 24.9.2011)

Gemeinschaftsschule ade - neue Webseite des Ministeriums zur Sekundarschule

Sie finden jetzt alle Einzelheiten mit einer entsprechenden Grafik auf der Webseite des Schulministeriums.

Die Realschullehrer merken jetzt auch, dass es ihnen an den Kragen geht. Besonders die integrierte Variante mit dem gemeinsamen Unterricht auch nach Klasse 5 und 6 macht ihnen Sorgen, denn damit würde die bestehende Realschule natürlich völlig überflüssig werden.  Ihren Unmut können Sie auf einer entsprechenden Webseite http://www.sekundarschule-in-nrw.de/ äußern. Die Meinungen werden anonym der Schulministerin übergeben.


Reformierung der Lehrerausbildung

Da in NRW die Lehrerausbildung geändert wurde, ist nunmehr ein Kerncurriculum für den neuen 18-monatigen Vorbereitungsdienst verbindlich geworden. Es gilt aber auch für die Lehrkräfte in berufsbegleitender Ausbildung.

Leitbild für Lehrerinnen und Lehrer

  1. Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen. Ihre Kernaufgabe ist die gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuelle Bewertung und systemische Evaluation. Die berufliche Qualität von Lehrkräften entscheidet sich an der Qualität ihres Unterrichts.
  2. Lehrerinnen und Lehrer sind sich bewusst, dass die Erziehungsaufgabe in der Schule eng mit dem Unterricht und dem Schulleben verknüpft ist. Dies gelingt umso besser, je enger die Zusammenarbeit mit den Eltern gestaltet wird. Beide Seiten müssen sich verständigen und gemeinsam bereit sein, konstruktive Lösungen zu finden, wenn es zu Erziehungsproblemen kommt oder Lernprozesse misslingen.
  3. Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungs- und Beratungsaufgabe im Unterricht und bei der Vergabe von Berechtigungen für Ausbildungs- und Berufswege kompetent, gerecht und verantwortungsbewusst aus. Dafür sind hohe pädagogisch-psychologische und diagnostische Kompetenzen von Lehrkräften erforderlich.
  4. Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter und nutzen wie in anderen Berufen auch Fort- und Weiterbildungsangebote, um die neuen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihrer beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen Lehrerinnen und Lehrer Kontakte zu außerschulischen Institutionen sowie zur Arbeitswelt generell pflegen.
  5. Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Schulentwicklung, an der Gestaltung einer lernförderlichen Schulkultur und eines motivierenden Schulklimas. Hierzu gehört auch die Bereitschaft zur Mitwirkung an internen und externen Evaluationen.

Daraus werden die 6 Handlungsfelder abgeleitet, die grundlegend für den Lehrerberuf sind und an denen die Professionalität eines Lehrers oder einer Lehrerin gemessen wird:

Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen
Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten
Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden in diesen obligatorischen Handlungsfeldern ausgebildet, wobei gegenüber den früheren Rahmenvorgaben von 2004, die sich an die Empfehlungen des deutschen Bildungsrates von 1973 gehalten hatten, doch einiges geändert hat. Es ist nunmehr die Vielfalt in den Vordergrund getreten. Darunter werden alle Formen individueller Besonderheiten verstanden, wie etwa Behinderung, Geschlecht, sozialer oder kultureller Hintergrund.

Aufwendungen für das Arbeitszimmer jetzt steuerlich wieder abzugsfähig! Weitere Informationen auf der Seite Geld und Finanzen!

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 2011

Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf eine Einmalzahlung für die Beschäftigten in Höhe von 360 Euro, sowie eine lineare Erhöhung von 1,5 Prozent zum 1. April 2011 und 1,9 Prozent (plus einem Sockelbetrag von 17 Euro) ab 1. Januar 2012 geeinigt. Die Straßenwärter und der Küstenschutz erhalten eine Zulage von 25 Euro. Es wurde eine Laufzeit von 24 Monaten bis Ende Dezember 2012 vereinbart.
„Ein reales Einkommensplus – das war unser wichtigstes Ziel, und das haben wir erreicht,“ so Stöhr weiter. „Dem Straßenwärter, der trotz Schwerstarbeit bei Wind und Wetter mit gerade mal 2.300 Euro nach Hause geht oder der Krankenschwester mit ihren monatlich 2.500 Euro wäre weniger unter dem Strich auch nicht zu vermitteln gewesen.“ Jetzt gehe es um die Gleichbehandlung der Beamten in Ländern und Kommunen. Stöhr: “Der materielle Gehalt der Tarifeinigung muss zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden. “Eine Hypothek bleibt dagegen die tarifliche Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer. Stöhr: „Wir haben versucht, die Bezahlung nach Gutsherrenart zu beenden. Hier hat sich die TdL keinen Zentimeter bewegt. Wir werden diese Frage also mit Sicherheit bei nächster Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung setzen.“  (Quelle: dbb )

NRW hat nach dem Tarifabschluss das Ergebnis der Angestellten im öffentlichen Dienst auf die Beamten übertragen. Die Tarifgemeinschaft der Länder  (TdL) und die Gewerkschaften hatten am 10. März 2011 eine Einigung erzielt. Danach bekommen die rund 585 000 Tarifbeschäftigten  2011 im Durchschnitt 2,3% mehr. Im Jahre 2012 sollen es 2,55 % mehr sein.

Der Landtag NRW hat das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2011/2012 NRW beschlossen.

Die zuletzt zum 1.3.2010 angepassten Dienstbezüge und die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich rückwirkend ab dem 1.4.2011 um 1,5 %.
Zusätzlich erhalten Beamte, die mindestens an einem Tag des Monats April 2011 Anspruch auf Dienstbezüge haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro (Anwärter: 120 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig.
Die Versorgungsbezüge werden ebenfalls rückwirkend ab dem 01.04.2011 um 1,5 % erhöht.
Nach den Vorschriften des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ab 01.04.2011 mit dem Faktor 0,96208 abzusenken.
Versorgungsempfängern, die im April laufende Versorgungsbezüge erhalten, steht die Einmahlzahlung ebenfalls zu. Sie wird jedoch nur entsprechend dem Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes gezahlt.

Ausnahme:
Versorgungsbezüge, deren Berechnung ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der bis 30. Juni 1997 geltenden Fassung nicht zugrunde liegt und Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind, werden um 1,4 % erhöht. Anschließend werden sie mit dem Faktor 0,96208 abgesenkt. Die Einmalzahlung wird neben diesen Versorgungsbezügen wie folgt gezahlt: 216,00 Euro für Ruhstandsbeamte, 129,60 Euro für Witwen/Witwer, 43,20 Euro für Vollwaisen und 25,92 Euro für Halbwaisen.
(Quelle: LBV NRW 12.4.2011)

Die Besoldungstabellen mit den neuen Gehältern finden Sie auf meiner Webseite Besoldung!

Abschaffung der Kopfnoten beschlossen!

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 21. Dezember 2010 die Änderung des bestehenden Schulgesetzes beschlossen, das am Tage nach der Verkündigung in Kraft getreten ist:
Damit

  • •fallen die sogenannten „Kopfnoten“ schon auf dem kommenden Halbjahreszeugnis weg,
  • •entscheiden Eltern wieder darüber, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll,
  • •können Kommunen, wenn sie es für sinnvoll halten, wieder Schuleinzugsbereiche einführen,
  • •werden die Rechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern in der Schulkonferenz gestärkt.

Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Mit dieser Änderung des Schulgesetzes regeln wir vier Punkte im Sinne der Beteiligten. Das Arbeits- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern lässt sich nicht einfach in Ziffernoten pressen. Ebenso wenig lassen sich bei Viertklässlern verbindliche Prognosen über ihre künftigen Leistungen treffen. Wir geben den Kommunen mit der Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche einzuführen, wieder ein planerisches Instrument in die Hand und stärken die Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern in der Schulkonferenz.“

Zeugnisse und Schullaufbahnbescheinigungen weisen ab sofort keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten („Kopfnoten“) mehr aus. Künftig sind Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen und Schullaufbahnbescheinigungen weiterhin möglich, wenn die Schulkonferenz vorher Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt hat. In dem neuen Erlass vom 18.5.2011 heißt es:

"Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden auf der Grundlage von Beobachtungen getroffen, die sich über den Unterricht hinaus auf das gesamte Schulleben erstrecken. Sie werden auf dem Zeugnis unter der Rubrik „Arbeits- und Sozialverhalten" oder unter Bemerkungen eingetragen.
Die Schulkonferenz hat zur einheitlichen Handhabung der Aussagen Grundsätze aufzustellen. Dabei kann sie beispielsweise frei entscheiden, ob die Aussagen als freier Text formuliert oder unter Verwendung von Standardformulierungen verfasst werden; sie kann auch festlegen, dass die Anwendung der Bestimmung auf bestimmte Jahrgangsstufen beschränkt wird oder bestimmte Bildungsgänge an Bündelschulen (z.B. solche für berufserfahrene Erwachsene an Berufskollegs) ausgenommen werden. Die Schulkonferenz hat nicht das Recht, die Aufnahme von Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten generell auszuschließen.
Unabhängig von z. B. jahrgangsmäßigen Beschränkungen durch die Grundsätze der Schulkonferenz sind Aussagen in das Zeugnis immer dann aufzunehmen, wenn die Schülerin oder der Schüler dies wünscht.
Die Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind nicht versetzungsrelevant. § 6 Absatz 2 AO-GS (BASS 13 – 11 Nr. 1.1) bleibt unberührt."
Dazu will das Ministerium noch eine Handreichung veröffentlichen.

Auch nach der Schulgesetzänderung sprechen die Grundschulen in der bisherigen Form mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für die weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht mehr verbindlich. Das heißt, sie melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt. Damit entfällt auch der Prognoseunterricht.

Mit dem geänderten Schulgesetz können Kommunen ab sofort wieder Schuleinzugsbereiche bilden, wenn sie es für sinnvoll halten. Die Bildung von Schuleinzugsbereichen setzt einen Ratsbeschluss der Kommune voraus und muss vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen. In der neuen AO-GS heißt es: "Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich für diese Schulart gebildet hat (§ 46 Absatz 3 SchulG). Soweit Schuleinzugsbereiche gebildet wurden, werden bei einem Anmeldeüberhang zunächst die Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich für diese Schulart wohnen oder bei denen ein wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 SchulG vorliegt. Im Falle eines nach Anwendung von Satz 1 oder 2 verbleibenden Anmeldeüberhanges sind die Kriterien des Absatzes 3 für die Aufnahmeentscheidung heranzuziehen." Für die Sekundarstufe I hat sich das auch durch die neue APO-SI geändert: "Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule und hat der Schulträger einen Schuleinzugsbereich nach § 84 Absatz 1 SchulG gebildet, werden im Aufnahmeverfahren zunächst die Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich wohnen oder bei denen ein wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 SchulG besteht. § 46 Absatz 4 und 5 SchulG bleibt unberührt. Besteht danach auch weiterhin ein Anmeldeüberhang, gilt Absatz 2."

Eine weitere Änderung stärkt die Rechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern durch eine veränderte Zusammensetzung der Schulkonferenz. Künftig sind Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer wieder zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz der weiterführenden Schule vertreten (Drittelparität). Diese Regelung tritt am 01.08.2011 in Kraft.

Für die Grundschulen ändert sich zunächst im Halbjahreszeugnis der Klasse 4 nichts: Die begründete Empfehlung bleibt weiterhin als Teil des Zeugnisses bestehen. Lediglich die Verbindlichkeit der Empfehlung fällt weg.
Den Text des neuen Schulgesetzes finden Sie im Downloadbereich unter SchG2011.pdf.
Außerdem sind inzwischen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für alle Schulformen geändert worden, sodass neue Zeugnisformulare notwendig wurden, die nicht mehr die Bemerkungen über das Arbeits- und Sozialverhalten enthalten.

 

Gymnasium dürfen sich für oder gegen das Turbo-Abitur entscheiden

Zum Schuljahresbeginn 2010/11 hatte die neue Schulministerin Sylvia Löhrmann den Gymnasien freigestellt, ob sie sich für oder gegen das Turboabitur entscheiden. Das gilt einmalig bis zum Anmeldetermin des nächsten Schuljahres. Demnach entsprach sie dem vielfach geäußerten Wunsch, wieder zur 9jährigen Schulzeit zurückzukommen. Allerdings sind einige Bedingungen daran gebunden.

Rückkehr zum 9jährigen Abitur

Inzwischen haben sich 13 Gymnasien von den 626 Gymnasien in NRW entschlossen, wieder zum neunjährigen Abitur zurückzukehren. Allerdings jetzt auch mit 188 Wochenstunden statt bisher 179 Wochenstunden. Ohne Nachmittagsunterricht wird es also nicht gehen. Dieser Versuch geht bis zum Schuljahr 2023/24.
Allerdings ist es keine Rückkehr zu dem früheren Bildungsgang, denn inzwischen wurden die Lehrpläne sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geändert. Beispielsweise beginnt die zweite Fremdsprache bereits in der Klasse 6. Die Entscheidung der Gymnasien ist eigentlich sehr mutig, denn schließlich müssen sie sich der Konkurrenzsituation der anderen Gymnasien mit dem G8-Bildungsgang stellen. Die Schulen selbst sehen aber auch viele Vorteile für die Schüler:

  • Alle Schüler haben insgesamt mehr Zeit zum Lernen.
  • Wenn mehr Zeit zur Verfügung steht, kann man besser individualisieren und fördern.
  • Der Hausaufgabendruck wird verringert, da nachmittags weniger Unterricht stattfindet.
  • Für Deutsch, Mathematik, Englisch und die 2. Fremdsprache stehen mehr Unterrichtsstunden zur Verfügung.
  • Die Schüler haben mehr Zeit für private Aktivitäten, da weniger Nachmittagsunterricht erforderlich ist.

Der Schulversuch wird wissenschaftlich begleitet.

 

Leitfaden für die Errichtung von Gemeinschaftsschulen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat einen Leitfaden herausgegeben, der die Schulen und Schulträger  bei ihren Planungen unterstützen soll, Gemeinschaftsschulen als neue Schulform zu errichten.
Das von der Schulministerin hoch gelobte neue pädagogische Konzept bietet allerdings beim genauen Hinsehen gar nicht so viel Neues, denn was dort propagiert wird, machen viele Schulen längst.
Die vierjährige Grundschule bleibt bestehen und die Kinder sollen in das 5. Schuljahr der Gemeinschaftsschule ohne Rücksicht auf die Schulformempfehlung aufgenommen werden. Allerdings soll darauf geachtet werden, dass heterogene Leistungsgruppen gebildet werden können. Das ist eine interessante Prämisse, denn da muss erstmal abgewartet werden, wie sich das Anmeldeverhalten der Eltern entwickelt. Diese werden damit gelockt, dass die neue Schule im Doppeljahrgang 5/6 gymnasialen Charakter haben soll und dass nach gymnasialen Lehrplänen unterrichtet werden soll. Wer also sein Kind in die Gemeinschaftsschule schickt, schickt es quasi aufs Gymnasium, so wird es ihnen vorgegaukelt.
Wie es ab Klasse 7 weitergehen soll, entscheiden dann die Eltern zusammen mit der Schule in der Schulkonferenz. Abzusehen ist schon jetzt ein großer Wirrwarr von Entscheidungen in den einzelnen Gemeinden, denn "ob die Gemeinschaftsschule weiter mit heterogenen Klassenverbänden und je nach Fach mit innerer oder auch äußerer Differenzierung in Fachleistungskursen arbeitet oder mit zwei oder drei festen Bildungsgängen (beispielsweise Gymnasium und Realschule und Hauptschule als gemeinsamer Bildungsgang oder Gymnasium/Realschule/Hauptschule) ist eine Entscheidung, die der Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz vor Ort trifft." Die Eltern entscheiden, in welchem Bildungsgang ihre Kinder unterrichtet werden sollen. Das ist auch höchst interessant. Allerdings wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit eine integrierte Form herauskristallisieren, die aber nicht viel anders aussehen wird wie bei den bestehenden Gesamtschulen bisher. Damit wird sich eine neue Konkurrenzsituation entwickeln. Ob das sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 erfolgt wiederum die Bildung von Profilklassen nach Entscheidung der Schulkonferenz.
Den Eltern wird die Gemeinschaftsschule schmackhaft gemacht, weil sie als Ganztagsschule  bessere Bildungschancen bieten soll, indem das Abitur in neun Jahren erreicht wird, wobei besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler das auch nach acht Jahren schaffen sollen.
Außerdem ist auch an die Lernbehinderten, Körperbehinderten, Geistigbehinderten und Verhaltensgestörte gedacht, denn Gemeinschaftsschulen können auch Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen anbieten.

Spannend wird eine solche Schule sicher werden, aber ob sie sich zu einer echten Gemeinschaftsschule als >Schule für Alle< entwickelt, Ist fraglich. Den gymnasialen Charakter in den Klassen 5/6 haben bisher die Gymnasien und werden ihn auch erhalten. Eltern, die eine solche Schule für ihr Kind wünschen, werden es am Gymnasium anmelden und nicht an einer Gemeinschaftsschule, deren weitere Konzeption ungewiss ist. Warum sollen Eltern mit klaren Bildungsvorstellungen für ihr Kind eine Versuchsschule wählen und ihr Kind zum Versuchskaninchen für Bildungspolitiker machen? Das Gymnasium erfüllt bereits sämtliche Forderungen nach gymnasialer Bildung und gymnasialen Lehrplänen. Alle anderen Forderungen erfüllen längst die Gesamtschulen, die es mit viel Engagement erreicht haben, dass bildungsferne Schichten das Abitur schafften und Differenzierungsmöglichkeiten bis zum Gehtnichtmehr ausgeschöpft haben. Auch die Profilbildung haben sie längst ausprobiert. Mehr ist auch bei Gemeinschaftsschulen nicht drin. Mir ist schleierhaft, was mit der neuen Schulform erreicht werden soll. Für die Schüler ergeben sich überhaupt keine Vorteile, denn alle Bildungschancen konnten sie in den bisherigen Schulformen auch wahrnehmen. Für die Eltern wird es so sein, dass sie ihre Kinder nicht mehr in der Hauptschule anmelden müssen und die ungeliebte Schulform austrocknet. Sie können jetzt ihren Nachbarn erklären, dass Ihre Kinder ja nunmehr eine Schule besuchen, deren Endziel das Abitur ist. Das Abitur wird der Standardabschluss werden, weil der Hauptschulabschluss entfällt und der Sekundarabschluss nicht mehr viel wert ist. Ohne Abi wird man bald keinen Job mehr bekommen. Deshalb werden auch die Realschulen verschwinden; Eltern werden sie nicht mehr wählen, weil sie nicht zum Abitur führen.

Aber die Schülerinnen und Schüler, die das Abi nicht schaffen, wird es weiterhin geben. Und viele werden auch nicht den Sekundarabschluss I schaffen. Ein großer Teil wird wiederum von der Gemeinschaftsschule kommen, denn die Hauptschüler werden ja nicht aussterben, sondern bekommen nur einen anderen Namen: Sie werden Gemeinschaftsschüler.

Und dann beginnt das ganze Spiel von vorn: Eine neue Regierung muss eine neue Schulform kreieren, weil die Eltern eine bessere Schule für ihr Kind wünschen. Mich erinnert das alles an die Sechzigerjahre, als keiner mehr die Volksschule wollte...

Lesen Sie dazu auch weitere Ausführungen auf der Webseite Gemeinschaftsschule! Vielleicht wird aber auch alles hinfällig, wenn zum Jahresende 2011 die Sekundarschule gesetzlich verankert wird. Schließlich ist die Gemeinschaftsschule nur eine Zwischenlösung, denn in dem neuen Gesetzentwurf steht, dass sie nach 6 Jahren in das Regelschulsystem überführt wird.


Gymnasien erhalten pädagogischen Tag zur Umsetzung von G8

Im Rahmen des Berichts über die Maßnahmen der Landesregierung am 15. 12. 2010 verkündete die Ministerin ihr Aktionsprogramm zur Umsetzung des Turboabiturs G8. In dem 11-seitigen Papier "Herausforderung Schulzeitverkürzung", das auf der Webseite des Ministeriums nachzulesen ist, wird auch ein pädagogischer Tag für die Gymnasien angekündigt:

"Die Umsetzung der genannten Maßnahmen verlangt Geduld und Ausdauer. Die angekündigten und zum Teil sogar bereits wirksam gewordenen Unterstützungsleistungen der Landesregierung brauchen Zeit, um in den Schulen zu wirken. Gleichzeitig knüpft die Landesregierung an das Prinzip selbstständiger und eigenverantwortlicher Schulen an, die auch in widrigen Umständen bereits viel geleistet haben, um die Herausforderung der Einführung des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kinder und Jugendlichen, verträglich und mit möglichst nachhaltigen Ergebnissen auszugestalten.
Dennoch ist für das Schulministerium im Laufe der Diskussion und der Arbeit klar geworden: All dies geschieht weder von selbst noch so einfach nebenher. Die Herausforderung Schulzeitverkürzung beherzt anzugehen – und damit die gymnasiale Bildung der Zukunft sichern – dies gelingt nur mit zusätzlichen Anstrengungen. Deshalb hat die Landesregierung im Einvernehmen mit Vertretungen von Schulleitungen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern entschieden, dass alle Gymnasien im kommenden Schulhalbjahr die Gelegenheit erhalten, einen pädagogischen Tag zu gestalten, an dem sich die Schule intensiv mit der Weiterentwicklung des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs und den Möglichkeiten seiner Ausgestaltung und Optimierung auseinander setzt.
Dieser pädagogische Tag soll in den Schulen ein Unterstützungssignal für alle Beteiligten sein. Die Schulleitungen sind aufgefordert, Eltern- und Schülervertretungen in die Diskussion über die Ausgestaltung und Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen einzubeziehen. Zwar können mit einem solchen pädagogischen Tag allein die vielen Maßnahmen noch nicht umgesetzt werden. Die gemeinsame Verständigung über den Weg der jeweiligen Schule einschließlich der erforderlichen Maßnahmen kann zu einer nachhaltigen Entwicklung führen und auf diese Weise die Akzeptanz des verkürzten Bildungsgangs weiter erhöhen. Ziel muss es sein und bleiben: Wir müssen gemeinsam alle Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien dabei unterstützen, dass sie in unserem Land einen guten Unterricht bekommen, einen weiterführenden Abschluss erlangen und – nicht zuletzt – dass sie die Zeit haben, ihre Persönlichkeit innerhalb und außerhalb von Schule zu entfalten. Dann werden Gymnasien zu dem, was eigentlich alle von ihnen erwarten: Lernorte zur Entdeckung und Förderung der Persönlichkeiten und Talente, die eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht und erwartet.
Denn auch für die Gymnasien gilt: Kein Kind darf verloren gehen."

Maßnahmen zur Entlastung im gymnasialen Bildungsgang

Die Schulzeitverkürzung stellt für Gymnasien die vielleicht größte pädagogische und organisatorische Herausforderung der letzten Jahre dar. Die Landesregierung will die Schulen bei dieser schwierigen Aufgabe unterstützen: Dabei sollen die Betroffenen Beteiligte sein.

Bereits im Oktober letzten Jahres kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, der Lehrer- und Elternverbände sowie der Schulen zusammen, die in konstruktiven Ge sprächen sieben Handlungsfelder entwickelten:

  1. Gleichgewicht zwischen Haus- und Schulaufgaben
  2. Anpassung der schulinternen Lehrpläne an die Kernlehrpläne mit reduziertem Stoffumfang
  3. Ergänzungsstunden zur individuellen Förderung für besondere Begabungen und für vertiefende Angebote
  4. differenzierende Implementierung der zweiten Fremdsprache ab Klasse 6
  5. Flexibilisierung der Schulorganisation (Stundenplangestaltung, flexible Ausgestaltung von Tages- und Wochen zeit rastern)
  6. Weiterentwicklung von Ganztag und pädagogischer Übermittagsbetreuung
  7. nachhaltige Unterstützung und Qualifizierung der Lehrkräfte.

Um für die Planungen die notwendige Zeit zu haben, können alle Gymnasien im kommenden Halbjahr einen pädagogischen Tag gestalten, an dem sie sich intensiv mit der Ausgestaltung des achtjährigen Bildungsganges auseinandersetzen. (Quelle: Amtsblatt 2/2011)

 

NRW-CDU:
Hauptschule ist Auslaufmodell

Mit einem neuen Schulkonzept will die Union die Konsequenzen daraus ziehen, dass viele Eltern die Hauptschule meiden. Die Grünen sprechen von einem Schulkompromiss.

VON DETLEV HÜWEL UND GERHARD VOOGT

DÜSSELDORF Der Vorstand der NRW-CDU hat gestern Abend in Düsseldorf das neue Schulkonzept beschlossen, das am 12. März vom Landesparteitag verabschiedet werden soll. Kern ist das Festhalten am gegliederten Schulsystem, das aber fortentwickelt werden müsse.
So sollen Schüler zwar wohnortnah einen Hauptschulabschluss machen können. Das könne aber auch auf einer Gesamt- oder Verbundschule geschehen. Verbundschulen sind enge Kooperationen von Haupt- und Realschulen. Die CDU will Verbundschulen jetzt auch in Städten zulassen, wobei Zweizügigkeit möglich sein soll.
Die Kommunen müssten keine Hauptschule mehr anbieten. Trotz hervorragender Arbeit seien diese für viele Eltern „nicht mehr die Schulen der Wahl", steht im CDU-Papier. In Unionskreisen heißt es, dass mit der Wahlfreiheit für den Besuch der weiterführenden Schulen die Hauptschule ab Sommer zu einem „Auslaufmodell" wird. CDU-Landeschef Norbert Röttgen sagte, seine Partei sei zur Änderung der Landesverfassung bereit, die bislang die Hauptschulen absichert. Schüler mit dem Hauptschulabschluss - egal, wo dieser erworben wurde - sollen eine Ausbildungsgarantie erhalten.
Die Gesamtschulen seien eine „Bereicherung des gegliederten Schulsystems". Allerdings müssen sie vierzügig sein. Eine Einheitsschule komme nicht infrage. Am Gymnasium und den Realschulen müsse strikt festgehalten werden, betonte Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Neue Gymnasien könnten künftig auch zweizügig sein. An Grundschulen in Regionen, die besonders stark vom Schülerrückgang betroffen sind, sollen Klassen mit nur 15 Kindern möglich sein. Die Christdemokraten fordern ein „verpflichtendes beitragsfreies Lernjahr" vor dem ersten Grundschuljahr. Keine intakte Schule soll nach den Plänen der CDU geschlossen werden. In der Landtagsfraktion gab es gestern aber Kritik daran, dass sich die Partei nicht zu einem richtigen Zwei-Säulen-Modell habe durchringen können.
Mit ihrem Schulkonzept strecke die NRW-CDU die Hand zum Schulfrieden aus, sagte Röttgen. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) begrüßte es, dass sich die CDU bewege. Die Union habe erkannt, dass „ein striktes Festhalten am dreigliedrigen Schulsystem nicht zukunftsfähig" sei. Dies lasse hoffen, dass mit der CDU ein Schulkonsens möglich sei. Grünen-Landeschef Sven Lehmann sagte: „Das neue Positionspapier zeigt, dass die Union von ihrem ideologischen Ballast abrückt. Die Türen für einen Schulkonsens in NRW sind weit geöffnet."
(Quelle: Rheinische Post 12.1.2011)


Endlich begreift auch die CDU, dass es sinnlos ist, an einer Schulform festzuhalten, die von den Eltern und auch von den Schülern selbst nicht mehr gewünscht wird. Da sie am Gymnasium nicht rütteln will, sollte sie aber den Mut haben, sich wenigstens zu einem Zwei-Säulen-Modell zu bekennen, wie die Bundes CDU das schon getan hat . Immerhin ist durch den Schulkonsens der erste Schritt getan. Ob es endlich zu einem Schulfrieden führt, muss abgewartet werden.
 

Ganztagsschulen und Ganztagsangebote - neue Erlasse

Die Landesregierung will den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten und schulischen Betreuungsangeboten vorantreiben und hat dazu die bestehenden Ganztagserlasse im Dezember 2010 geändert. Die Ministerin verfolgt dabei folgende Ziele:

  • die umfassende Bildungsförderung möglichst aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen und kulturellem Hintergrund,
  • die Unterstützung der Eltern in der Erfüllung ihrer erzieherischen Aufgaben,
  • die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • die Stärkung der Kommunen als attraktive Bildungsstandorte, auch im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung,
  • die Beteiligung der Eltern sowie der Kinder und Jugendlichen an Konzeption und Umsetzung der Angebote,
  • die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern im Rahmen einer kommunalen Bildungsplanung.

Dazu sollen die Fördersätze für die offene Ganztagsschule im Primarbereich zum 1. 2. 2011 erhöht werden und weitere Haushaltsmittel für den Ausbau von Ganztagsschulen im Primar- und Sekundarbereich zur Verfügung gestellt werden. Auch für Betreuungsangebote und Personalmaßnahmen sollen weitere Förderungsmittel bereitgestellt werden.

Achtung: Mehrere Erlasse zum Ganztagsunterricht wurden aufgehoben, geändert oder durch neue Erlasse ersetzt. Schauen Sie sich unbedingt den Erlass vom 23.12.2010 " Ganztagsschulen und Ganztagsangebote; Zusammenfassung der bestehenden Erlasse" im Amtsblatt vom Januar 2011 an! Diese betreffen nämlich auch die Aufsichtspflicht und den Samstagsunterricht:

Der Erlass (BASS 12 – 08 Nr. 1) wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 erhält Absatz 6 folgende Fassung:
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden. Über Änderungen des Stundenplans und der Öffnungszeiten der außerunterrichtlichen Ganztagsund Betreuungsangebote sind die Eltern rechtzeitig zu informieren.“
In Nummer 1 erhält Absatz 7 folgende Fassung:
„Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen. Gleiches gilt grundsätzlich im Rahmen einer pädagogischen Übermittagbetreuung. Wenn ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, kann die Schulleitung Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag – bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern – gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden zu verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen.“ Das war bisher nur für Schüler der Sek. II möglich.

Der Erlass (BASS 12 – 62 Nr. 1) wird wie folgt geändert:
Nummer 1.2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Schule kann im Einvernehmen mit dem Schulträger Unterricht an höchstens zwei Samstagen im Monat erteilen, wenn der Unterricht nicht auf fünf Tage verteilt werden kann, weil dies die Fachraumbelegung, die Inanspruchnahme der Einrichtungen des Schulsportes, der Einrichtungen für die Mittagspause oder die Organisation des Schülertransportes notwendig machen.“
Nummer 6.2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Eine mehr als nur geringfügige Verkürzung der Mittagspause oder Samstagsunterricht sind nur noch solange übergangsweise möglich, bis die Infrastruktur für eine Mittagspause geschaffen worden ist, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2013.“

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) jetzt auch für NRW gültig

Am 1. April 2009 ist das neue Beamtenstatusgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt bundeseinheitlich das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen. Die einzelnen Bundesländer hatten aber noch die Möglichkeit, ihr Dienstrecht aufgrund der Föderalismusreform entsprechend anzupassen.
Dadurch hat die Landesregierung auch das Landesbeamtengesetz neu strukturiert und angeglichen. Es ist ebenfalls am 1.4.2009 in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen betreffen die Neuregelung der Altersgrenze und Festlegung der Probezeit auf drei Jahre ohne Verkürzungsmöglichkeit.

In der nächsten Legislaturperiode sollen dann noch die Bereiche Laufbahnrecht, Besoldung und Versorgung umfassend reformiert werden.


NRW hat die Altersgrenze für Beamte schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Landesregierung hat einer entsprechenden Änderung des LBG zugestimmt. Sie ist am 1. April 2009 in Kraft getreten.
Da sämtliche Proteste der Lehrerverbände und der Tarifkommission ungehört verhallt sind, haben sich ab 1. April 2009 weitreichende Änderungen ergeben. Das Land NRW hat sein Landesbeamtengesetz an das neue Beamtenstatusgesetz angepasst, das seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform  am 1.9.2006 einheitliche Normen für alle Bundesländer vorsieht. Hier die wichtigsten Änderungen:
  • Die allgemeine Altersgrenze ist auf 67 Jahre angehoben worden. Das bedeutet, dass alle Kolleginnen und Kollegen ab Baujahr 1964 bis 67 arbeiten müssen. Wer vorher aufhören will, muss mit einem Versorgungsabschlag rechnen. Der beträgt im Augenblick 3,6% pro Jahr und im Höchstfall 10,8%. Da man auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden kann, muss man dann mit 10,8% Versorgungsabschlag rechnen.
    Schwerbehinderte  können sich auf Antrag nach Vollendung des 60. Lebensjahres pensionieren lassen, müssen dann aber auch den Abschlag in Kauf nehmen.
  • Die Probezeit beträgt für alle Laufbahngruppen 3 Jahre. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob sich die Beamtin oder der Beamte dauerhaft für den Dienst eignet. Eine Verkürzung der Probezeit wegen besonders guter Leistungen gibt es nicht mehr.

Einen Trost gibt es für alle, die zwischen 1947 und 1963 geboren sind: Für sie wird die Altersgrenze in Schritten von jeweils einem oder zwei Monaten angehoben. Dadurch ergeben sich folgende Verlängerungszeiten:

Geburtsjahr

Anhebung um Monate

Altersgrenze
Jahre  Monate


"Gibt es eigentlich keine jungen Lehrer mehr?"

1947 1 65 1
1948 2 65 2
1949 3 65 3
1950 4 65 4
1951 5 65 5
1952 6 65 6
1953 7 65 7
1954 8 65 8
1955 9 65 9
1956 10 65 10
1957 11 65 11
1958 12 66 0
1959 14 66 2
1960 16 66 4
1961 18 66 6
1962 20 66 8
1963 22 66 10
1964 24 67 0

Ob das allerdings ein Trost sein wird, weiß ich nicht so genau. Es kommt ganz darauf an, wie sich die Kolleginnen mit 67 1/2 fühlen, wenn Sie vor der Klasse stehen und die unerzogenen Verhaltensweisen korrigieren müssen. Denn 67 ist für Lehrerinnen und Lehrer ja noch nicht genug, sie müssen im Gegensatz zu allen anderen Beamtengruppen bis zum Ende des Schulhalbjahres weiterarbeiten, bevor sie in Pension gehen können.

Die Lehrerverbände fordern deshalb eine Sonderregelung für Lehrer:

Großeltern im Schuldienst?

RLV und VBE gegen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrer - Sonderregelung für Lehrkräfte erforderlich

„Die durch die Landesregierung geplante Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit für Beamte bis zum 67. Lebensjahr ist für die Schulen ein völlig falsches Signal. VBE und RLV fordern daher die Landesregierung gemeinsam auf, eine Sonderregelung ins Gesetz aufzunehmen und für Lehrkräfte an der bisherigen Altergrenze von 65 festzuhalten“, erklärten heute die Vorsitzende des Realschullehrerverbandes (RLV), Brigitte Balbach und der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Udo Beckmann.
In den Kollegien werden dringend junge Nachwuchskräfte gebraucht, da das Durchschnittsalter der Lehrkräfte in NRW schon heute bei ca. 50 Jahren liegt. RLV und VBE kritisieren, dass durch die Erhöhung der Lebensarbeitszeit Stellen für den Lehrernachwuchs blockiert werden und das Durchschnittsalter der Lehrerkollegien weiter steigt.
„Der Abstand der Unterrichtenden zu der Lebenswelt der Jugendlichen wird immer größer. Es ist schwer vorstellbar, dass Schülerinnen und Schüler mehrheitlich von Personen unterrichtet werden, die ihre Großeltern sein könnten“, so Brigitte Balbach.
„Das Vorhaben der Landesregierung steht im krassen Widerspruch zu den Ergebnissen der Potsdamer Lehrerstudie, die hohe psychische Belastungen insbesondere im Lehrerberuf nachweist“, ergänzt Udo Beckmann. „Angesichts dieser Tatsache ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht verantwortbar, dass Lehrkräfte, die 67 und älter sind, vor einer Klasse mit 30 quirligen Schülern ihren Mann oder ihre Frau stehen.“
RLV und VBE fordern daher die Landesregierung auf, an der bisherigen Regelaltersgrenze bis 65 festzuhalten. „Eine mögliche Option wäre aus Sicht der beiden Lehrerorganisationen, dass diejenigen, die es sich zutrauen, den Schulen auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen. Dies könnte zur Minderung des Fachlehrermangels in bestimmten Fächern beitragen“, erklärte Brigitte Balbach. Der Landesregierung gehe es bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrer aus Sicht von RLV und VBE allerdings nicht um eine Verbesserung der Unterrichtssituation. Die Landesregierung spekuliere vielmehr darauf, Pensionsleistungen einsparen zu können, weil viele Lehrkräfte es nicht schaffen werden, bis zum 67. Lebensjahr vor der Klasse zu stehen, deshalb
vorzeitig mit gekürzten Pensionsansprüchen in den Ruhestand gehen müssen. Balbach und Beckmann sind sich einig:
„Vorrangiges Ziel muss es sein, den Lehrerberuf für junge Menschen attraktiver zu machen, anstatt diejenigen, die jahrzehntelang gute Arbeit geleistet und sich den Ruhestand verdient haben, zwangsweise länger im Beruf zu halten oder ihnen die Pensionen zu kürzen.“
(Quelle: Bildung real Dez. 2008)

Da die neue Altersgrenze ab 2012 in Kraft tritt, sollten auch die Möglichkeiten zur Pensionierung bedacht werden:

Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen können sich auf Antrag weiterhin nach Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzen lassen.  Andere Beamtinnen und Beamte können wie bisher auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden. Dabei ist zu beachten, dass man weiterhin auf Antrag mit 63 bei einem Abschlag  von max. 7,2% (bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zu ermitteln) in den Ruhestand gehen kann.
Wer als Schwerbehinderter  davon Gebrauch machen und mit 60 aus dem Dienst ausscheiden will, muss mit einem Abschlag von 10,8% rechnen.

Keine Lust?  Hinausschieben des Ruhestands

Nach den geltenden Regelungen im Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen können Schulleiterinnen und Schulleiter, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter aber auch alle übrigen Lehrerinnen und Lehrer auf Antrag über die jeweils geltende Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Eintritt in den Ruhestand zu stellen.
Denkbar ist ein Einsatz im bisherigen Amt oder beispielsweise auch mit reduziertem Beschäftigungsumfang für Aufgaben in oder außerhalb des Unterrichts, um das Wissen und die Erfahrung von älteren Kolleginnen und Kollegen für den Schulbetrieb zu erhalten.
Die Weiterbeschäftigung von Tarifbeschäftigten über die Altersgrenze hinaus erfordert in jedem Fall den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages (§ 33 Abs. 5 TV-L).
Da das Hinausschieben der Altersgrenze bis max. 3 Jahre möglich ist, können Sie also auch noch mit 70 unterrichten, wenn Sie sonst kein Hobby haben.

Ganztägiger Konferenztag vor den Zeugnisterminen

Im Januar 2009 wurde der Erlass vom 9.12.2008 (Az. -222.2.02.02.0-73738/08) veröffentlicht, der den Schulen einräumt, die Zeugniskonferenzen ganztägig durchzuführen. Begründet wird dies mit dem zusätzlichen Aufwand der Beratung über die neuen Kopfnoten und die Leistungsentwicklung. Im Erlass heißt es:
"Der Beratung über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern kommt eine besondere, noch weiter zunehmende Bedeutung im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages zu.
Bei Bedarf wird den Schulen daher die Möglichkeit gegeben, pro Schulhalbjahr einen ganztägigen Zeugniskonferenz- und Beratungstag des gesamten Kollegiums durchzuführen. Dieser soll insbesondere auch zur Absprache über individuelle Lern- und Förderempfehlungen im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 1 SchulG (BASS 1-1) dienen.
Voraussetzung für die Durchführung dieser Konferenztage ist neben einem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz eine Vorabinformation der Elternschaft.
Für die Schülerinnen und Schüler sind Konferenztage Studientage, an denen von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. In Berufskollegs sind die Ausbildungsbetriebe über die Durchführung von Konferenztagen zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen an der betrieblichen Ausbildung teil."

 

Fotokopieren an Schulen

Nach der Änderung der Rechtslage durch den zum 1. Januar 2008 neu eingefügten § 53 Abs. 3 Satz 2 UrhG ist die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch bestimmt ist, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Von der Möglichkeit, für den Unterrichtgebrauch zu kopieren, sind somit Schulbücher grundsätzlich ausgenommen.
Inzwischen haben sich die Bundesländer mit den Rechteinhabern über eine neue Vereinbarung verständigt, die den Schulen und Lehrkräften Rechtssicherheit bietet. Die neue Vereinbarung gestattet es den Lehrkräften, nach wie vor Fotokopien in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch herzustellen - und zwar auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien.

Die Kopien sollen jedoch weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen. Kopiert werden dürfen an Schulen

  • bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
  • soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind und zwar
    - Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    - Sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten
      sowie
    - Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

In der neuen Regelung ist auch klar gestellt, dass aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten Umfang kopiert werden kann. Zudem dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z. B. per Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet.

Die Broschüre Fotokopieren in der Schule – Was geht? Was geht nicht? (2009) erklärt die neuen Regeln. Herausgeber sind die Kultusministerkonferenz und der VdS Bildungsmedien e.V..

Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag praktisch aufbereitet und geben Lehrerinnen und Lehrern Rechtssicherheit.

Die Broschüre steht zum Download bereit unter: www.schulkopie.de

Hand in Hand bei der Pflege und Wartung von Schul-PCs
Einvernehmliche Regelung zwischen Land und Kommunen abgeschlossen

Computer laufen auch in Schulen nicht immer störungsfrei. Wer aber kümmert sich um Pflege, Wartung und die Behebung der Störfälle? Diese lange offene Frage ist nun für den schulischen Einsatz der neuen Medien in Nordrhein-Westfalen geklärt worden.
Das Schulministerium und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich auf eine „Vereinbarung über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen“ geeinigt, welche die kommunalen Spitzenverbände ihren Mitgliedern empfehlen. Die Regelung legt fest, wer wann und wie für die Funktionstüchtigkeit der schulischen PCs verantwortlich ist. „Damit ist die seit Jahren geführte Diskussion um einen zuverlässigen Support im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer beendet worden,“ freut sich Schulministerin Barbara Sommer.
In ihrer Vereinbarung haben das Land und die Kommunen ein zweistufiges Verfahren vereinbart. Die pädagogische Verantwortung für die Mediennutzungskonzepte liegt bei der Schule. Wenn vor Ort der Schulcomputer einmal streikt, werden einfache Fehler von geschulten Lehrkräften behoben. Ist dies nicht möglich, tritt ein IT-Dienstleister des Schulträgers zur Behebung der Störung in Aktion. „Das gibt beiden Seiten – Schulen und Schulträger – Klarheit und Sicherheit bei der Pflege und Wartung von Computern in Schulen“, so Dr. Stephan Articus vom Städtetag NRW, Dr. Martin Klein vom Landkreistag NRW und Dr. Bernd Jürgen Schneider vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Die Idee für das neue Wartungskonzept hat die Medienberatung Nordrhein-Westfalen geliefert. Im Auftrag des Landes sowie der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und gemeinsam mit Schulträgern und Schulen unterstützt die Medienberatung den Einsatz von neuen Medien an Schulen, zu dem auch die Entwicklung von entsprechenden Ausstattungskonzepten gehört. Pädagogik und Technik wirken so vorbildlich zusammen zugunsten einer besseren Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler in unserem Lande.
(Quelle: Pressemitteilung des Schulministeriums vom 23.6.2008)

Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Webseite der Medienberatung NRW

Mittel für Schulwanderungen erhöht

Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr noch einmal rund zwei Millionen Euro mehr für die Erstattung von Reisekosten. Insgesamt stehen dann im Haushalt 2010 in diesem Bereich rund sechs Millionen Euro zur Verfügung.

Schon 2009 waren die Mittel für Reisekosten um zwei Millionen Euro auf rund vier Millionen Euro erhöht worden.
Schulministerin Barbara Sommer: „Für die jetzige Landesregierung sind Klassenfahrten Bestandteil eines lebendigen Schullebens. Wir halten es deshalb für wichtig, Lehrerinnen und Lehrern eine angemessene Erstattung ihrer Reisekosten zu sichern. Denn das große Engagement unserer Lehrkräfte bei Klassen- oder Studienfahrten ist diese Anerkennung wert.“

Der Geld - Tipp:
Klassenfahrten-Planer "Countdown"

Der rheinische Jugendherbergsverband hat eine kostenlose Broschüre zur Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten herausgegeben. Darin sind Checklisten, Merkblätter und viele gute Informationen. Außerdem gibt es auch  den "Fahrtfinder", das ist ein Schulreisekatalog für 2012 mit 150 Programmen und pädagogischen Zielsetzungen. Beides bekommen Sie beim DJH-Servicecenter oder als Download unter

www.jugendherberge.de

Traurig:
Damit haben sich die Mittel für Klassenfahrten zwar pro Schule erhöht, aber das heißt lediglich, dass jede Schule dafür eine oder zwei Klassenfahrten durchführen kann, bei der für beide verlangten Aufsichtspersonen die erforderlichen Reisekosten zur Verfügung stehen. Das sollte man immer den Eltern klar machen und auch gleichzeitig verdeutlichen, wie mies das Ministerium mit den Lehrern umgeht. Es wird einfach erwartet, dass sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Ein solches Verfahren gibt es in keinem anderen Beruf.
 
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Der neue Trend:

Hauptschulen als Ganztagsschulen

Zu Beginn des Jahres 2008 gab es 134 Ganztagshauptschulen in NRW. Jetzt sind es fast 300. Ziel ist, nach und nach möglichst viele der 740 Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen umzuwandeln (wenn denn noch welche übrig bleiben...). Bewerben können sich alle Hauptschulen des Landes, die ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb entwickelt und Einvernehmen mit dem Schulträger hergestellt haben.

Genaueren Aufschluss über die Bedingungen, unter denen sich Schulträger und Schulen bewerben können, geben folgende zwei Erlasse:

  1. Der Ganztags-Erlass, der für alle Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen gilt,  soll um das neue Modell der Ganztagshauptschule erweitert werden
  2. Im Durchführungserlass werden die speziellen Genehmigungs- und Durchführungsbestimmungen für die neue Ganztagshauptschule geregelt

"Die neue Ganztagshauptschule wird sich deutlich von den bisherigen Ganztagsangeboten unterscheiden. Sie wird eine verbindliche Ganztagsschule werden und besondere Förderangebote in schulischer Verantwortung aufbauen", so Ministerin Sommer. In den neuen Ganztagshauptschulen sollen für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 zukünftig an fünf Tagen in der Woche Unterricht, besondere Förderangebote, aber auch Maßnahmen außerschulischer Partner, die von Kultur über Musik und Sport, wie über Themen aus Wirtschaft und Handwerk reichen, angeboten werden. In den Jahrgängen 8, 9 und 10 soll an mindestens drei Tagen Ganztagschule angeboten werden.
Für den schrittweisen Auf- und Ausbau der Schulen in echte erweiterte Ganztagsschulen werden nach dem Willen der Ministerin im Endausbau 500 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung stehen. Die neuen Ganztagshauptschulen werden einen Personalzuschlag in Höhe von 30 Prozent auf ihren Grundstellenbedarf bekommen. Ein Drittel davon kann von den Schulen für zusätzliche Förderangebote auch außerschulischer Partner - je nach Angebot, Problemlage und schulischem Konzept  - verwandt werden, können also kapitalisiert werden. Die Schulträger können parallel dazu für die notwendigen Umbauten Mittel aus dem IZBB-Programm des Bundes beantragen.

Realschulen und Gymnasien als Ganztagsschulen

Vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der Betonung des Ganztags haben die Politiker beschlossen, dass 2009 und 2010 zusätzliche 100 Mill. Euro für den Ausbau von Mensen und Aufenthaltsräumen und 75 Mill. Euro für Personalmaßnahmen bereit gestellt werden. Damit sollen vor allem Realschulen und Gymnasien in Ganztagsschulen umgewandelt werden. In dem Brief vom 16.4.2008 an alle Schulen heißt es:

"In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit 27 Gymnasien im Ganztag und 603 Halbtags-Gymnasien sowie
22 Ganztags-Realschulen und 535 Halbtags-Realschulen. Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 werden die
 personellen Voraussetzungen für den Einstieg in ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Angebot an 
Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien geschaffen. Zunächst werden jährlich 108 Schulen, d. h.
 pro Jahr in jedem der 54 Kreise und kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium, zu ge-
bundenen Ganztagsschulen ausgebaut. Damit schafft die Landesregierung bereits 2009 und 2010 die 
personellen Voraussetzungen (Stellenzuschlag auf die Grundstellen von 20 Prozent) für insgesamt 216
neue Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen. Der Ganztag wird jeweils mit Klasse 5 beginnend auf-
wachsen. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ein Halbtagsangebot in erreichbarer Nähe bestehen
bleibt."
Das Ministerium hat eine Serviceseite eingerichtet, auf der es die Anträge auf Errichtung von
Ganztagsschulen für Schulträger und Schulen schmackhaft macht.
Inzwischen haben weitere 160 Gymnasien und Realschulen ihren Willen zum Ausbau des Ganztags-
betriebes bekundet.

Pädagogische Übermittagbetreuung

Ebenfalls gibt es ab 1.2.2009 für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind, das neue Programm "Geld oder Stelle". Damit wird das bisherige Programm "Dreizehn-Plus" abgelöst.

"Die Schulen wählen, ob sie Geld oder entsprechend Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Über-
mittagbetreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mit-
tagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende 
Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots ein-
gesetzt werden. Eine Schule mittlerer Größe erhält entweder 25.000 Euro oder wahlweise eine halbe
Lehrerstelle. Es gilt eine gestaffelte Förderung:
*	unter 300 Schülerinnen und Schüler: 15.000 EUR oder 0,3 Stelle
*	300 bis 500 Schülerinnen und Schüler: 20.000 EUR oder 0,4 Stelle
*	501 bis 700 Schülerinnen und Schüler: 25.000 EUR oder 0,5 Stelle
*	über 700 Schülerinnen und Schüler: 30.000 EUR oder 0,6 Stelle
Schulen, bei denen der Ganztag beginnend mit der fünften Klasse aufwächst (vgl. 1.), bekommen für
die Übermittagbetreuung bzw. die genannten ergänzenden Angebote für ihre übrigen Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe I die Mittel oder Stellen anteilig."

Schulen, die das Ganztagsprogramm umsetzen wollen, erhalten einen kräftigen Finanzierungs-zuschuss für den Bau von Mensen und Aufenthaltsräumen. Der kann bis zu 100.000 Euro betragen; allerdings muss sich der Schulträger in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen.

Damit werden die Schulen gelockt. Aus der PISA-Krise wird uns das nicht führen. Das ist nämlich der falsche Ansatz, Schule zu verbessern. Schließlich haben schon mehr als 30 Jahre Gesamtschule als Ganztagsschule gezeigt, dass die Leistungen der Schüler nicht besser wurden. Darüber sollte man nachdenken! Sinnvoller wäre es, das Geld in den Vorschulbereich zu stecken, um die Einstiegsbedingungen für die Kinder zu verbessern. Je jünger die Kinder sind, desto höher ist die Effizienz. In der Sekundarstufe kann man nur noch reparieren, was vorher versäumt wurde. Das müssten doch auch Politiker begreifen.

Qualitätsoffensive Hauptschule:

Im Januar 2008 hatte Ministerin Barbara Sommer eine neue Qualitätsoffensive Hauptschule angekündigt. In einem 11-seitigen Papier wurde das Rahmenkonzept vorgestellt, mit dem die Hauptschule aus ihrer Misere herausgeholt werden soll: Der Praxisbezug soll verstärkt werden, die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sollen gesichert werden und neue Lernbereiche "Berufsorientierung" und "Lebensplanung" in völlig neu strukturierte Lehrpläne eingebaut werden.
Leider sind viele dieser (alten) Ziele als Wünsche definiert und nicht sehr konkret formuliert. Überall ist von Konzepten und Aktionsplänen die Rede, während klare Terminierungen und eindeutige Vorgaben fehlen. Es ist fraglich, ob man damit das Image der Hauptschule verbessern kann und dann sich mehr Eltern für den Besuch der Hauptschule als weiterführende Schule entscheiden. Zur Zeit sind es nur 15% aller Grundschüler, die anschließend die Hauptschule besuchen. Wenn sich bis zum Jahre 2020 der demographische Wandel mit einem Schülerrückgang von 23% vollzogen hat, wird man sehen, was von der Hauptschule noch übrig bleibt. Wahrscheinlich wird sie in Schulverbünden, Aufbauschulen oder Sekundarschulen irgendwelcher Art verschwinden.
Während andere Bundesländer längst erkannt haben, dass die Hauptschule nicht mehr zu retten ist und diese in andere Schulformen integrieren, will die Ministerin nicht in die bestehenden Schulstrukturen eingreifen. Auf der einen Seite hat sie ja Recht: Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler, die das Handwerk für seine Berufe rekrutiert, kommt aus der Hauptschule. Auf diese Unkenrufe der  IHK-Vereinigung in NRW hört die Ministerin. Sie vergisst aber dabei, wie viele Abiturienten bereits in eine Lehre gehen statt ein Studium zu beginnen. Das Abitur ist der Standard-Abschluss geworden und nicht der Hauptschulabschluss.
Weder Ganztagschule noch Hauptschuloffensive werden Deutschland aus der PISA-Krise herausholen, sondern ein deutlich besserer Unterricht und eine Schulstruktur, die die Nachteile der Migranten und sozial Schwachen besser ausgleicht. Und dazu muss in die Vorschulförderung investiert werden. Alles, was man in die Sekundarstufe steckt, kommt zu spät. Das sieht man an den vielen Fehlentwicklungen, mit denen besonders die Hauptschule zu kämpfen hat.

Dass diese "Qualitätsoffensive Hauptschule" nur wenig Bestand hatte, sieht man daran, dass selbst die CDU zwei Jahre später die Hauptschule als Auslaufmodell bezeichnet und der entsprechende Erlass von der rot-grünen Regierung im Dezember 2010 wieder aufgehoben wurde.

Die Stadt Düsseldorf gibt ein hervorragendes Beispiel. So könnte auch Ihre Gemeinde etwas für die Lehrer tun:

Schulschwänzer: Zehn Euro Strafe pro Fehltag

(gök) Wer die Schule schwänzt, muss demnächst das Bußgeld selbst bezahlen, wenn er älter als 14 Jahre ist. Das heißt: Er wird dazu aufgefordert. Bisher erging der Bußgeldbescheid an die Eltern, doch das Schulgesetz ist geändert worden. Die Höhe der Strafe: zehn Euro pro Fehltag. Das teilte die Verwaltung gestern im Schulausschuss mit und fügte hinzu: Bei der Höhe des Bußgelds habe man sich an die Regelung der Bezirksregierung angelehnt. Kann ein Schüler nicht zahlen, geht der Bescheid ans Amtsgericht. Das kann eine Arbeitsauflage verhängen. Das neue Verfahren wird bisher noch nicht praktiziert, weil noch nicht alle Formalitäten erledigt sind. (RP 10.1.2007)

31 Ein-Euro-Jobber unterstützen die Lehrer

(gök) 31 Ein-Euro-Jobber arbeiten derzeit gemeinnützig an städtischen Schulen. Das geht es aus einer Information der Verwaltung hervor. Die zusätzlichen Kräfte seien zur "verwaltungs-mäßigen Unterstützung" der Pädagogen da, heißt es. Sie leisten Bürohilfsdienste, pflegen die Schulbücher und die Lagerbestände, helfen beim Telefondienst. Sie zeigen Besuchern den Weg und kümmern sich um Flure und Pflanzen. Derzeit sind drei Stellen frei, weiteren Bedarf haben die Schulen nicht angemeldet. Der Stadt entstehen durch die Ein-Euro-Jobs keine Kosten.
(RP 10.1.2007)

Erschütternd! Den Schulen gehen nicht nur die Lehrer, sondern auch die Schulleiter aus!
In den Amtsblättern des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW waren früher jeden Monat mehr als hundert Stellenangebote für Schulleiter und Stellvertreter aufgeführt. Seit März 2006 gibt es STELLA (siehe unten!), das als Online-Ausschreibungsverfahren deutlich die Misere zeigt: Seit dieser Zeit sind jeden Monat zwischen 250 bis zu mehr als 400 Stellen ausgeschrieben. Im August 2010 waren es wieder 400.  Warum versteht das Ministerium nicht dieses Alarmsignal? Wie kommt es wohl, dass so wenige Lehrerinnen und Lehrer Schulleiterinnen oder Schulleiter werden wollen? Sollte man nicht darüber nachdenken?

Am Anfang war der Lehrermangel - Am Ende steht der Schulleitermangel

Dem Ministerium gehen die Schulleiterinnen und Schulleiter aus? Kein Wunder, wenn man den Wust von Aufgaben betrachtet, der in den letzten Jahren zusätzlich auf die Schulleitungen übertragen worden ist. Das Modell einer "selbstständigen Schule" ist wunderbar, wenn man die anfallenden Arbeiten nicht selbst erledigen muss. Leider kommen die meisten Aufgaben auf die Schulleitungen zu. Sehen Sie sich die Seite "Schulleitung" an, dann verstehen Sie, was ich meine. Plötzlich ist dieser Job für viele nämlich nicht mehr  erstrebenswert, wenn man erkennt, wie wenig Gehalt für die zusätzliche Arbeit gezahlt wird. Zu allem Überfluss sinkt die Zahl der Ermäßigungsstunden dauernd, besonders bei Gesamtschulen.

Der Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für das Schulleitungsamt wird also sicher noch eine Weile so bleiben, da hilft auch die kleine Sofortmaßnahme nichts:
Ab 3.7.2001 wurde durch Erlass des MSWF ( Az. 121-00/01 Nr. 29/01) festgelegt, dass zur Übernahme des Amtes eines stellvertretenden Schulleiters oder einer stellvertretenden Schulleiterin an Grund- und Hauptschulen nur noch drei Dienstjahre erforderlich sind. Für die Schulleitungsfunktion benötigt man ab sofort nur noch vier Jahre.
Man erhofft sich dadurch schnelleren Nachwuchs für die vielen vakanten Schulleitungsstellen..

 

Funktionsstellen nur noch im Internet

Seit 15.3. 2006 werden Funktionsstellen nicht mehr im Amtsblatt, sondern nur noch im Internet ausgeschrieben. Unter

www.stella.nrw.de

können sich alle, die sich für eine Schulleitungsstelle, eine Seminarleiterstelle oder eine Stelle in der Schulaufsicht interessieren, direkt online bewerben. Inzwischen sind auch andere Stellen dort zu finden. Damit folgt auf die Ausschreibung der Lehrerstellen (www.leo.nrw.de) und Vertretungsstellen (www.oliver.nrw.de) ein weiteres Online-Verfahren, mit dem das Ministerium die Bewerbungen beschleunigen und vereinfachen will.
Übrigens betrifft das auch sämtliche Ausschreibungen für den Auslandsschuldienst oder an Universitäten; auch diese sind seit Mai 2006 nur noch im Bildungsportal NRW und nicht mehr im Amtsblatt zu finden. Das Amtsblatt hat sich ebenfalls gewandelt und erscheint in neuer Aufmachung monatlich unter dem Titel "Schule NRW".

Gymnasiale Oberstufe umfasst künftig drei Jahre!
Was vor kurzem noch neue Gesetzeslage war, ist bereits wieder überholt. Nach dem neuen Schulgesetz verkürzt sich ab Schuljahr 2005/2006 die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre. Die Oberstufe an Gymnasien umfasst jedoch wie bisher drei Jahre. Es tritt also das für die Schulzeitverkürzung vorgesehene Modell „9+3“ in Kraft.
Jugendliche im Gymnasium treten nach Klasse 9, in den anderen Schulformen nach Klasse 10 in die dreijährige Oberstufe ein. Besonders leistungsfähige Gesamt- und Realschüler können bei durchgehend guten Leistungen und Unterricht in einer zweiten Fremdsprache direkt in die Qualifikationsphase „springen“ und damit ebenfalls das Abitur in zwölf Jahren erreichen.
Die Vergabe des mittleren Schulabschusses (Fachoberschulreife) am Gymnasium erfolgt im Sinne der bundesweiten Anerkennung und dem derzeitigen Stand der KMK-Vereinbarungen erst am Ende der Klasse 10, zusammen mit der Versetzung in die Qualifikationsphase. Gleichzeitig wird die gymnasiale Oberstufe grundlegend reformiert, um ihre allgemein bildende Funktion zu stärken und die Studierfähigkeit zu verbessern. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache werden daher in der Qualifikationsphase vierstündig unterrichtet.
(Quelle: Schule NRW 05/06, S. 149)
Die Neustrukturierung  der Oberstufe wird allerdings noch etwas auf sich warten lassen, denn zunächst wurden alle Pläne zurückgestellt, weil die Kultusministerkonferenz im Herbst 2007 beschlossen hatte, bis 2010/11 nationale Standards für Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und Fremdsprachen vorzugeben. Diese sollen erstmal abgewartet werden. Die Kernlehrpläne mit reduzierten Bildungsinhalten sind inzwischen in Kraft.
Am 12.3.2009 ist eine neue Verordnung zur Änderung der APO-GOSt erlassen worden, die für alle Schülerinnen und Schüler gilt, die am 1.8.2010 in die gymnasiale Oberstufe eintreten. Da es noch bestehende Jahrgänge gibt, gelten zur Zeit drei verschiedene Verordnungen:

APO-GOSt auslaufend gültig bis 2011/2012 für Schülerjahrgänge, die bis einschließlich 2009/2010 in die gymnasiale Oberstufe eintreten und ihre Schullaufbahn nach den bisherigen Bestimmungen beenden (Schulzeit 13 Jahre)

APO-GOSt gültig für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre) und für Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 13 Jahre)

APO-GOSt gültig für den Schülerjahrgang, der zum Schuljahr 2010/2011 nach sechs Jahren Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen eintreten

Sie können die neuen Verordnungen auch auf der Webseite des Schulministeriums lesen.

Machen Sie sich selbst ein Bild von den beabsichtigten Maßnahmen und sehen Sie sich die Texte auf der Webseite des Ministeriums an.

Der Geld- Tipp:
Auch im Jahre 2011 ist für alle beamteten Lehrerinnen und Lehrer wieder das Urlaubsgeld gestrichen worden. Lassen Sie sich das nicht gefallen und stellen Sie einen Antrag auf Zahlung des Urlaubsgeldes. Der DBB führt nämlich zur Zeit verschiedene Prozesse, um zu klären, ob der Wegfall des Urlaubsgeldes rechtmäßig ist. Falls also die Musterklagen Erfolg haben, bekommen nur diejenigen eine Nachzahlung, die einen Antrag gestellt haben. Es kostet Sie nicht viel Arbeit, denn die Lehrerverbände haben Mustervordrucke entworfen, die Sie lediglich mit eigenen Daten versehen und abschicken müssen. Falsch machen können Sie also nichts. Nehmen Sie die Chance wahr!. Den Musterantrag finden Sie im Downloadverzeichnis unter urlgeld.doc. Er ist zwar älter; aber wenn Sie jeweils das aktuelle Datum einsetzen, können Sie ihn auch jetzt noch verwenden.

Die Kenntnis des neuen Schulgesetzes, das am 15.3. 2005 verkündet und dessen Novellierung am 1.8.2006 in Kraft gesetzt wurde, ist außerordentlich wichtig. Es ist inzwischen mehrmals geändert worden. Ich stelle Ihnen deshalb die neueste Fassung unter dem Namen SchG2011.pdf auf meiner Downloadseite zur Verfügung.
Das Ministerium hat eine Presseinformation herausgegeben, die in Kurzform das Wichtigste des neuen Gesetzes und weitere Neuregelungen enthält. Sie finden alles auf der  Webseite des Ministeriums.
Sehr vorteilhaft ist, dass dort auch die wichtigsten Passagen in türkischer und russischer Sprache zu finden sind. Die Schrift ist zwar nicht optimal, weil man wegen der fremden Zeichen unterschiedliche Schriftarten gemixt hat, aber der Versuch ist immerhin lobenswert.
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Widersprechen Sie der Kürzung des Weihnachtsgeldes.
Auf der Seite Geld und Finanzen finden Sie die nötigen Tipps und Hilfen.

Das Landesgleichstellungsgesetz ist in Kraft! Viele haben es noch gar nicht gemerkt und keine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen gewählt. Holen Sie es nach! Die Ansprechpartnerin muss eine Frau sein. Sie wird von der Schulleitung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz beschließen, ob eine solche Person bestellt werden soll und beraten die Schulleitung für die Bestellung. Diese trifft allerdings die Entscheidung selbst.
Allerdings sollte man tunlichst eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen im Kollegium wählen, denn beispielsweise für die Auswahlkommission bei schulscharfen Stellen ist sie erforderlich.
Inzwischen sind auch die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes veröffentlicht worden. Sie gelten besonders für die Schulen und betonen die Frauenförderpläne und den Einsatz der Teilzeitkräfte sehr.
Für Lehrerinnen und Gleichstellungsbeauftragte ist auch interessant, dass die Ministerin das Sonderheft zum Gleichstellungsgesetz mit speziellen Hinweisen und dem neuen Erlass zur dienstlichen Beurteilung von 2003, den sie besonders für Frauen interpretiert, neu herausgegeben hat. Es heißt jetzt "Gleichberechtigung am Arbeitsplatz Schule und Studienseminar". Ich halte es für Sie auf meiner Downloadseite unter dem Titel gleich.pdf für Sie zum Download bereit.


Was gibt es Aktuelles in der Bildungslandschaft?

Jetzt zeigen sich die Probleme mit der Altersteilzeit. Nachdem auch endlich beamtete Teilzeitkräfte daran teilhaben, zeichnet sich inzwischen ab, dass man diese auf Dauer sicher nicht gewähren wird, denn es sind nicht mehr genügend Fachkräfte vorhanden. Lehrerinnen und Lehrern mit Mangelfächern wird bereits  zunehmend die Genehmigung erschwert. Nähere Hinweise auf der Seite  Altersteilzeit!
 

Das Ministerium hat in den letzten Jahren viele schlaue Sprüche zur Verbesserung der Unterrichtsqualität von sich gegeben und dazu Programme wie das zur "Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung" (QUESS) aufgelegt. Die Kontrollen haben jedes Jahr zugenommen: bei Abiturarbeiten, bei den  Abiturkorrekturen, den Lernstandserhebungen, Zentralarbeiten und Schulinspektionen. Die Schulen wurden mit immer neuen Aufgaben belastet:  mit Schulprogrammen und neuen Lehrplänen, mit Lernstandserhebungen und Schul-Portfolios.
Gleichzeitig wurden aber die Pflichtstunden erhöht, die Entlastungsstunden gekürzt, die Kurse vergrößert, die Vertretungsreserve gestrichen und vieles andere mehr. Die Liste der Streichungen und Verschlechterung ist sehr lang.
Ich habe einmal die gesamte Entwicklung in der Verschlechterung der Unterrichtsbedingungen von 1990 bis 2009 zusammengestellt. Im Downloadbereich ist das Dokument unter dem Namen spar2009.doc  abgespeichert. Lesen Sie es! Es ist erschütternd, wenn man die einzelnen Punkte betrachtet, die in den letzten Jahren abgebaut worden sind. Damit will das Ministerium den Unterricht verbessern?
Sie sollten in den Lehrerkonferenzen und Schulpflegschaften einmal dieses Thema aufgreifen und überlegen, welche Protestaktionen dagegen gestartet werden können. Wenn ein Land wie NRW die Investitionen für Bildung drastisch senkt und glaubt, im europäischen Vergleich auf Dauer bestehen zu können, ist es auf dem Holzweg. Vielleicht ist die neue Landesregierung ja etwas klüger und realisiert wirklich ihre Versprechungen.


Natürlich wird überall darüber diskutiert, wie schlecht die Schülerleistungen der deutschen Schüler im Vergleich mit dem internationalen Standard sind. Die Schuld wird immer der Schule und den Lehrern gegeben. Darüber hinaus schimpfen viele über die Gesamtschule und ihre mangelhaften Leistungen. Das finde ich ungerecht. Gesamtschullehrer tun nämlich wie alle anderen Lehrer in den verschiedenen Schulformen nicht nur ihre Pflicht, sondern vieles darüber hinaus. Wenn die Abschlussleistungen schlecht sind, muss es nicht immer an den Lehrern liegen. Vielleicht sollte man einmal über die Richtlinien und Lehrpläne nachdenken - oder über die Form der Leistungsbewertung, wie sie vom Ministerium vorgeschrieben wird! Im Übrigen findet sich eine hervorragende Zusammenstellung der Untersuchungen zu TIMSS und der BiJu-Studie auf der GGG-Seite.
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Sie ist lesenswert und hilft Ihnen sicher bei der Argumentation; schauen Sie hinein.

Zu dieser Problematik gehören natürlich auch die Ergebnisse der letzten PISA- und IGLU- Untersuchung. PISA steht für Programme for International Student Assessment und ist ein Forschungsprogramm zum internationalen Vergleich von Schülerleistungen am Ende der obligatorischen Schulzeit, also mit 15 Jahren bzw. in der 9. Jahrgangsklasse. Das Programm wurde von der OECD ausgeschrieben und es beteiligen sich weltweit 32 Länder an dieser Studie. Bei dem Test PISA 2000 wurde der Schwerpunkt "Lesen" mit den Nebenkomponenten Mathematik und Naturwissenschaften untersucht. Im zweiten Zyklus (PISA 2003) wurde der Schwerpunkt Mathematik mit den Nebenkomponenten Lesen und Naturwissenschaften untersucht. Im 3. Zyklus (PISA 2006) wird es der Schwerpunkt Naturwissenschaften sein, der neben Lesen und Mathematik untersucht werden soll.
Bei den fertig gestellten Erhebungen 2000 und 2003 nimmt Deutschland einen der hintersten Plätze ein. In der IGLU-Studie ist es etwas besser - aber auch in der Grundschule gibt es noch Mängel genug. Dafür werden natürlich wieder die Lehrer verantwortlich gemacht. Lesen Sie einzelne Ergebnisse, Stellungnahmen, die Zusammenfassung und einzelne Tests auf meiner Sonderseite PISA und IGLU.

 

Ein heißes Eisen ist die "Bandbreitenregelung", die nach Maßgabe des neuen Schulentwicklungsgesetzes nun in allen Schulen erfolgen soll. Gemeint ist damit der Ausgleich in der Arbeitszeitbelastung für einzelne Lehrerinnen und Lehrer, die durch besondere Fächer oder Zusatzaufgaben besonders belastet sind. Die Schulleitung soll die Möglichkeit haben, aus schulorganisatorischen Gründen die Arbeitszeit eines Lehrers um bis zu sechs Stunden in der Woche zu unter- oder überschreiten. Die Allgemeine Dienstordnung ist entsprechend geändert worden (§11!).
Die Lehrerverbände wehren sich gegen die Modelle; Argumente finden Sie auf den Seiten des VBE und des Philologenverbandes. Brisant wird das Thema durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das über die Klage von zwei Lehrern entschieden hat, die eine Herabsetzung ihrer wöchentlichen Pflichtstundenzahl aufgrund der Korrekturbelastung beantragt hatten. Ausführliche Hinweise dazu sind auf meiner Webseite zum Thema Arbeitszeit; außerdem habe ich eine Sonderseite Bandbreitenregelung eingerichtet. Wenn Sie in der Lehrerkonferenz darüber diskutieren wollen, finden Sie auf der Seite Lehrerrat ebenfalls entsprechende Argumentationshilfen. Andererseits ist das Thema in den meisten  Schulen vom Tisch.
 

Änderung des Urheberrechts: Kopien aus Schulbüchern

Am 1.1.2008 war der sog. „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle in Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt waren Schulbücher von der gesetzlichen Lizenz, die die Vervielfältigung urheberechtlich geschützter Werke zum Gebrauch im Schulunterricht und für Prüfungen erlaubt, ausgenommen. Derartige Vervielfältigungen waren damit nur noch mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
Nach langem Hin und Her gab es ein Moratorium der Schulbuchverlage, dass bis zum 21.10.2008 das Kopieren nach altem Recht noch geduldet würde. Die Lehrerverbände und Gewerkschaften, aber auch die Kultusministerien der Länder forderten die Verwertungsgesellschaft Wort auf, eine sinnvolle Regelung zu treffen.

Seit 2009 hat man sich nunmehr wie folgt geeinigt:

  • Es ist erlaubt, 12% eines urheberrechtlichen Werkes zu kopieren, höchstens jedoch 20 Seiten. Das gilt auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
  • Handelt es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien, so dürfen diese sogar ausnahmsweise vollständig kopiert werden, wenn sie nur einen geringen Umfang haben. Bei Musikwerken beläuft sich das auf maximal 6 Seiten, bei sonstigen Textausgaben auf maximal 25 Seiten.
  • Bilder, Fotos und Grafiken dürfen ohne Begrenzung kopiert werden.


Zwischendurch entbrennt immer wieder die
Diskussion um eine neue Schulstruktur. Die SPD favorisiert ein Zwei-Säulen-Modell, die GRÜNEN wollen eine gemeinsame Schule für alle und die CDU will das gegliederte Schulsystem beibehalten. Dazu will die SPD die Förderschulen, die sie vor kurzem aus den Sonderschulen gemacht hat, auflösen und in das neue System integrieren. Die Schulträger wiederum wollen am liebsten Verbundschulen einrichten. Damit Sie sich ein Bild von der Situation machen können, habe ich eine Sonderseite Schulstrukturdebatte erstellt, auf der Sie die notwendigen Grundlagen für eine fachliche Diskussion finden.
Hilfreich für die Diskussion sind auch die Vergleichszahlen aus den europäischen Nachbarländern. Ich habe sie auf der Sonderseite Zahlen und Daten zur Schulstrukturdebatte zusammengestellt. Sie finden dort:

  • Einschulungsalter  in den EU-Ländern
  • Dauer der Grundschulzeit
  • Dauer der Schulzeit bis zur Hochschulreife
  • Angebot an Ganztagsschulen
  • Anteil der Sonderschüler(innen)
  • Wiederholer und Schulformwechsler

Inzwischen sind sich alle politischen Parteien einig, dass Leistungsziele verbindlich festgelegt und auch anschließend überprüft werden müssen. Unterschiedlicher Ansicht sind sie nur über die Verfahren und Kontrollmechanismen. Während die grün-rote Koalition in NRW Lernstandserhebungen in den Klassen vier und 9 forderte, die schul- und schulformbezogen wären, haben seit 2006 CDU und FDP landesweit einheitliche Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungsarbeiten durchgesetzt.
Den Stand der Entwicklung mit den neuesten Erlassen und Terminen finden Sie auf der Sonderseite Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungen.

OECD-Bildungsbericht:
Das schlechte Abschneiden der deutschen Wirtschaft führt die OECD mit auf die Schwächen des deutschen Bildungssystems zurück. Anders als hierzulande haben die wachstumsstärksten Industrieländer den Anteil der Hochqualifizierten deutlich gesteigert.
Weitere Details finden Sie auf der Seite PISA und IGLU.
 

Schulinspektionen

Nachdem NRW den Schulen immer mehr Befugnisse und Selbstständigkeit zugebilligt hat, sollen die schulischen Entscheidungen auch überprüft werden. Deshalb wurden standardbasierte Kernlehrpläne entwickelt und deshalb führt das Land Lernstandserhebungen durch. Wo die Selbstständigkeit größer wird, werden Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung wesentliche Gesichtspunkte.
Als Instrument der externen Evaluation werden nun Schulinspektionen durchgeführt. Voraussetzungen, Ablauf und Bewertung sind auf meiner Sonderseite Schulinspektion und Qualitätsanalyse aufgeführt.

Neue Lehrerausbildung in NRW

Alle Lehrer sollen Masterabschluss haben.
In Zukunft werden die Lehrer in NRW sechs Jahre lang ausgebildet. Nach einem Studium mit Bachelor- und Masterabschluss schließt sich eine einjährige Vorbereitungszeit an, die mit dem Staatsexamen endet..
Die Eignung zum Lehrerberuf soll aber schon wesentlich früher festgestellt werden, denn alle Bewerber  sollen bereits vor dem Studium an einem Eignungspraktikum teilnehmen.
Die Hochschulen haben ab Wintersemester 2009/10 freiwillig damit begonnen und jetzt ist alles verpflichtend.
Obwohl das Studium für die Grundschullehrer länger wird, soll sich an der Gehaltseinstufung nichts ändern. Daran sieht man wieder einmal, wie gering die Arbeit der Grundschulen eingeschätzt wird, obwohl sie doch die wesentlichen Weichen für die gute Ausbildung stellen. Eigentlich müssten die fähigsten Lehrer in die Grundschulen und sollten dort das höchste Gehalt aller Lehrämter bekommen. Besser wäre es nämlich, mehr in den Vorschul- und Grundschulbereich zu investieren. Dann brauchte man später nicht so viel zu reparieren und nicht so viele Justizvollzugsanstalten bauen.
Man sollte sich ein Beispiel an Neuseeland nehmen: Dort bekommen alle Lehrkräfte - unabhängig von der Schulstufe - das gleiche Gehalt - und genießen ein hohes Ansehen in der Bevölkerung.


Neues Maßnahmenpaket "Stärkung der Eigenverantwortlichen Schule in NRW"

Ministerin Barbara Sommer hat im Juni 2008 ein ganzes Paket neuer Maßnahmen verkündet; das läuft immer noch:

1. Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben
Mit einem Erlass "Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben" wird der Weg konkretisiert, wie die Schulen aus dem bisherigen Modellversuch Selbstständige Schule auch nach Auslaufen des Projekts ihre eigenständigen Vorhaben im Bereich von Unterrichtsorganisation und Unterrichtsentwicklung weiterführen können. Alle anderen öffentlichen Schulen können künftig ebenfalls innovative Vorhaben, die durchaus auch über bestehende Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen, unter bestimmten Voraussetzungen auf den Weg bringen.

2. Schulleiter werden zu Dienstvorgesetzten
Allen Schulleitungen werden in einem Zeitraum bis 2012 erweiterte Aufgaben eines Dienstvorgesetzten übertragen. Den genauen Termin der Übernahme innerhalb dieses Zeitraums bestimmen die Schulen selbst. Die Übertragung erfolgt durch eine Novellierung der Verordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums und durch eine entsprechende Erlassänderung im Tarifbereich (Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten; Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung).

3. Lehrerräte erhalten personalvertretungsrechtliche Kompetenzen
Korrespondierend mit der Übertragung der erweiterten Dienstvorgesetztenrechte sind zum 01.08.2008 durch einen neuen Gesetzentwurf zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen die Beteiligungsrechte der Lehrkräfte vom örtlichen Personalrat auf die Ebene der einzelnen Schule, und zwar auf den Lehrerrat, verlagert worden.

4. Erhöhung der Attraktivität von Leitungsfunktionen
Ab sofort entfällt die seit Jahren geltende 18-monatige Beförderungssperre für Schulleitungen und deren Stellvertreter.

5. Vorqualifizierung von potentiellen Schulleitungen
Schulleiterinnen und Schulleiter werden künftig bereits vor Amtsübernahme auf Basis einer mit den Verbänden abgestimmten Handreichung "Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für Leitungshandeln" qualifiziert.

6. Bessere Personalsteuerung durch Flexibilisierung der Stellenbesetzungsverfahren und Stellentransparenz
Nunmehr können alle Schulen schrittweise (Berufskollegs und bisherige Modellschulen ab 01.08.2008; Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Weiterbildungskollegs zum 01.08.2009 und Grundschulen und Förderschulen zum 01.08.2010) wöchentlich ausschreiben. Ab 2009 erhalten die Schulen eine Mitteilung über den individuellen Stellenbedarf, die Stellenausstattung und die individuelle Stellenbesetzung.

7. Fortsetzung der Altersteilzeit für Lehrkräfte.
Die zum 31. Dezember 2009 auslaufende Altersteilzeit für Lehrkräfte wird um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Dabei wird das Einstiegsalter von zurzeit 59 Jahren auf die Vollendung des 60. Lebensjahres heraufgesetzt. Die Arbeitszeit wird während der Altersteilzeit von bisher 50% auf 55% ausgeweitet. Es bleibt unverändert bei der Besoldung von 83% ( je nach Steuerklasse) des bisherigen Nettogehaltes während der Altersteilzeit. Für jedes Jahr in der Altersteilzeit muss zudem wie bisher vor Beginn der Altersteilzeit auf eine Stunde Altersermäßigung pro Schuljahr verzichtet werden.

8. Beschäftigung von Nicht-Lehrkräften an Schulen
Jetzt können alle Schulen grundsätzlich unbefristet Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen auf Lehrerstellen beschäftigen (Erlasse vom 23.01.2008, Schule NRW, S. 97 und 142 und 25.04.2008, Schule NRW, S. 246). Zur Beschäftigung von Handwerksmeistern oder Gebärdensprachdolmetschern in Förderschulen läuft zurzeit ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren. Darüber hinaus ist eine grundlegende Rahmenregelung zur Beschäftigung von Personal mit weiteren anderen Professionen geplant.

9. Gemeinsame Verantwortung in regionalen Bildungsnetzwerken
Alle an Bildung beteiligten Akteure vor Ort sollen in regionalen Bildungsnetzwerken kooperieren. Das Land stattet deren regionale Geschäftsstellen, die die Schulen und ihre externen Partner dabei unterstützen, auf der Basis von Kooperationsverträgen mit jeweils einer Lehrerstelle aus.

Dazu wurde das Schulgesetz geändert und eine neue Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Schulministeriums herausgegeben. Weitere Details können Sie der Webseite des Schulministeriums entnehmen.

 

Weitere Hinweise:

Thema/Titel Internet-Adresse
Auf der Webseite des Ministeriums können alle Bedingungen und Organisationsverfahren der Schulinspektion nachgelesen werden. www.schulministerium.nrw.de
Alle Rechtsvorschriften und Vorgaben zur neuen Lehrerausbildung in NRW http://www.schulministerium.nrw.de
Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Lernstandserhebungen als Power-Point-Präsentation mit einer umfassenden Broschüre www.schulministerium.nrw.de
Informationen zu Kernlehrplänen und Lernstandserhebungen mit kommentierten Aufgabenbeispielen www.learn-line.nrw.de
Vergleichsarbeiten für die Grundschule - VERA - Kooperationsprojekt der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein www.uni-landau.de/vera/

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 04.02.12 

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