Aktuelles
aus dem Lehreralltag
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1.2.2012 Noten im dritten Schuljahr nicht mehr
zwingend
Der Schulausschuss des Landtags hat eine
Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule beschlossen. Danach wird
den Grundschulen freigestellt, ob sie ihren Kindern zusätzlich zu
den Berichtsbeurteilungen im 2. Schuljahr und im 3. Schuljahr
Zensuren geben. Jetzt müssen in NRW die Schulkonferenzen beraten, ob
sie das wollen. Damit kehrt das Land zu einer Regelung zurück, die
bis 2006 schon einmal in Kraft war und durch die schwarz-gelbe
Koalition abgeschafft worden war.
Ob das sinnvoll ist, mag dahingestellt sein,
aber Schulministerin Sylvia Löhrmann begründet das mit der gewollten
zunehmenden Eigenschaft einer "selbstständigen Schule", die eine
Leistungsbewertung ohne Zensuren vornehmen solle. Vor allem die
Ziffernnoten in der Schuleingangsphase waren immer wieder heftig
kritisiert worden. Die GEW begrüßte diese Entscheidung als ersten
Schritt hin zu einer individuellen Leistungsbeurteilung, die im Zuge
der Inklusionsbestrebungen und des individuellen Förderbedarfs jedes
einzelnen Schülers sowieso notwendig sei. Der
Philologenverband kritisierte diese Entscheidung als "völlig
falsches Signal". Der Beschluss erwecke den Eindruck, dass die
Grundschulen völlig anders arbeiteten als die weiterführenden
Schulen. Damit würde der Übergang nach Klasse 5 noch komplizierter. |
Einführung von islamischem Religionsunterricht
als ordentliches Lehrfach
22.12.2011 Der Landtag hat mit dem 7.
Schulrechtsänderungsgesetz das Gesetz zur Einführung von islamischem
Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach beschlossen. Ab
Schuljahr 2012/2013 soll der islamische Religionsunterricht in
deutscher Sprache und unter deutscher Schulaufsicht eingeführt
werden. Er soll von Lehrerinnen und Lehrern erteilt werden, die in
Deutschland ausgebildet wurden. Den Beginn macht man mit den 130
Schulen, die schon das Fach Islamkunde unterrichten. Die Lehrpläne
sollen von einem Beirat erstellt werden, der aus Mitgliedern der
muslimischen Verbände und dem Schulministerium besteht.
Auch wenn
es zunächst nur eine Übergangsvorschrift im Gesetz ist, so bedeutet
das doch einen weiteren Schritt zur Integration. Den vollständigen
Gesetzestext habe ich für Sie im Downloadbereich unter dem Namen
IslamRU.pdf gespeichert.
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13.1.2012 Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe
Das hat das Ministerium sicher geärgert: Am Tag
der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse kamen die Schülerinnen und
Schüler schon um 11:00 Uhr nach Hause, weil der Unterricht an diesem
Tage bis auf drei Stunden gekürzt werden durfte. Das hatte sicher
einen Ministerialbeamten geärgert, dass an diesem Tag die
Familien mit ihren Kindern schon in den Urlaub fliegen, wenn er noch
in seinem Büro sitzen und den Feierabend abwarten muss.
Durch einen Erlass vom 13.10.2011 wurde
festgelegt, dass an diesem Tag lediglich der Nachmittagsunterricht
entfallen darf. Daraufhin hatte der VBE interveniert und einen Brief
an die Ministerin geschrieben, dass eine solche Zwangsregelung
ziemlich unnötig sei und eine Rücknahme des Erlasses gefordert.
Das MSW ist den Argumenten des VBE gefolgt und
hat den o. g. Erlass zurückgenommen und damit schon für die Ausgabe
der Halbjahreszeugnisse im Schuljahr 2011/12 die alte Regelung
wiederhergestellt.
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13.12. 2011 Städte dürfen Zwergschulen
behalten
Die rückläufigen Schülerzahlen an den
Grundschulen haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren von den
Gemeinden sehr viele Grundschulen geschlossen oder zusammengelegt
wurden, weil die Mindestschülerzahlen für die Eingangsklassen nicht
mehr erreicht wurden. Bisher müssen Grundschulen mindestens
zweizügig sein und 144 Kinder aufweisen.
In Zukunft soll es möglich sein, auch einzügige Schulen mit 92
Kindern fortzuführen, im Grenzfall sogar als einzügige Schule mit
nur 46 Kindern in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen. Das
versprach Schulministerin Sylvia Löhrmann, die bis zum Sommer 2012
eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen will. Gleichzeitig soll
auch die Zahl der Kinder in den Grundschulklassen deutlich sinken.
Nach Aussagen der Ministerin soll es keine Klasse unter 15 und über
29 Kindern mehr geben.
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Für 12 Jahre
Schulfrieden in NRW mit der neuen Schulform Sekundarschule ?
CDU und die rot-grüne Regierung haben sich
nach jahrelangem Streit am 19.7.2011 auf ein neues Schulsystem
geeinigt. Wesentlicher Punkt ist die Einführung der
Sekundarschule als neue Schulform. Sie ist der Kompromiss aus
der neu gegründeten Gemeinschaftsschule der rot-grünen Koalition
und der von der früheren schwarz-gelben Koalition favorisierten
Verbundschule. Diese neue Schulform soll folgende Merkmale
haben:
- Als Schule der Sekundarstufe I umfasst
sie die Jahrgänge 5 bis 10.
- Sie ist mindestens dreizügig.
Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich. Bei
vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens
dreizügigen Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit
das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde
gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen
sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche
Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt
werden.
- Der — in der Regel 9-jährige —
Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche
Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines
Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs
gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige
integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe
besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren
Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
- Die Sekundarschule bereitet
Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche
Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu
entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der
Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch
gymnasiale Standards gesichert.
- In den Jahrgängen 5 und 6 wird
gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um
der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und
Schüler gerecht zu werden.
- Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht
auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter
enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert,
teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten
Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
- Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang
wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer
zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die
Anschlussfähigkeit für das Abitur.
- Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt
25.
- Die Lehrkräfte unterrichten 25,5
Lehrerwochenstunden.
- Die Sekundarschule wird in der Regel
als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von
20 Prozent.
Weitere Eckpunkte der Vereinbarung finden
Sie im Originaldokument der gemeinsamen Leitlinien, das ich im
Downloadbereich unter
Konsens2011.pdf abgelegt habe.
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Das ist zunächst einmal sehr zu begrüßen. Vor
allem auch, weil die Klassengrößen auch der anderen Schulformen
abgesenkt werden sollen. So wird sich in Zukunft das Schulsystem auf
ein zweigliedriges System hin entwickeln, wie es auch die CDU
inzwischen bundesweit vertritt. Vorerst wird es allerdings
noch mehr Verwirrung geben, denn für die
nächsten Jahre existieren 6 Schulformen in NRW. Die
Gemeinschaftsschule ist zunächst mit 12 Gründungen an
den Start gegangen und soll sich im Laufe der nächsten 6 Jahre in das neue
System integrieren. Demnach ist die Gemeinschaftsschule schon
veraltet und ein Auslaufmodell.
Die Sekundarschule
Jetzt muss man erstmal abwarten, wie sich alles entwickeln wird. Die Parteien glauben, damit einen großen Wurf
getan zu haben, der beispielhaft für alle Bundesländer sein könnte.
Machen Sie sich selbst ein Bild und lesen Sie den Text des
6. Schulrechtsänderungsgesetzes.
Ich bin allerdings noch ziemlich skeptisch, denn klare Lehrpläne und
eindeutige Vorschriften für die Kommunen gibt es noch nicht. Die
Hauptschulen werden auslaufen und die Realschulen ebenfalls - auch
wenn eine Bestandsgarantie gegeben ist. Probleme wird es für die
Kommunen und die Eltern geben. Für die Kommunen, wenn die Eltern
ihre Kinder jetzt nicht mehr zur Hauptschule schicken, sondern zur
nächstgelegenen Sekundarschule oder Gesamtschule. Dort wird es wie
gewohnt Abweisungen geben, die zu Protesten führen werden. Daraufhin
werden die Kommunen selbst eine (oder eine weitere) Sekundarschule
gründen, was wiederum die nächste Realschule treffen wird und so
fort. Ich zweifle, ob es einen Schulfrieden geben wird - eher ein
Schulchaos. Für die Eltern entstehen nämlich die Probleme beim
Umzug, weil jede Gemeinde zusammen mit der Schulkonferenz eine
bestimmte Form der Sekundarschule bildet: integriert,
teildifferenziert oder kooperativ getrennt. Wenn die Eltern also in
der neuen Kommune eine völlig andere Schulform als bisher vorfinden,
werden sie nicht besonders erfreut sein. Da die Sekundarschule in
der Regel ohne Oberstufe gebildet wird, also lediglich eine
verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer
Gesamtschule oder eines Berufskollegs vorgesehen ist, werden sich
die Eltern vielleicht überlegen, ob sie ihr Kind nicht besser gleich am Gymnasium
oder an der Gesamtschule anmelden sollen. Die beiden Schulformen
haben nämlich erprobte Lehrpläne und ein verlässliches System.
Für die Schulträger scheint dennoch die
Sekundarschule attraktiver zu sein als eine Gesamtschule, denn zum
Schuljahr 2012/13 haben bereits 51 Kommunen den Willen zur Gründung
von Sekundarschulen bekundet, während weitere 21 Gemeinden eine neue
Gesamtschule gründen wollen. Teilweise sind es bis drei Kommunen,
die gemeinsam eine Sekundarschule gründen wollen. Meistens sind es
kleinere Gemeinden oder Städte, die in Handlungszwang geraten, weil
die Schülerzahlen für eigene Hauptschulen oder Realschulen nicht
mehr ausreichen, in den Großstädten ist das Interesse deutlich
geringer.
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6. Schulrechtsänderungsgesetz
Am 12.7.2011 hatte die rot-grüne Landesregierung einen
neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes eingebracht. Danach sollte
die Gemeinschaftsschule als eigenständige Schulform etabliert werden. Lesen
Sie den Text unter SchGAend120711.pdf.
Die Bestandsgarantie der Hauptschule sollte aufgehoben und die Verfassung des
Landes NRW geändert werde. Den Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung finden
Sie hier:
VerfAend120711.pdf. Beide Entwürfe
sind in den Papierkorb gewandert, da das 6. Schulrechtsänderungsgesetz am
25. Oktober 2011 beschlossen wurde, das das Schulgesetz ändert. Sie finden
es im Downloadbereich unter SchGAend2011.doc. |
Volle
Gleichstellung für homosexuelle Beamte
BERLIN (kna) Lebenspartnerschaften sind
künftig im Beamtenrecht vollständig der Ehe gleichgestellt. Der
Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Es .
überträgt ehebezogene Regelungen im öffentlichen Dienst auch auf
Lebenspartnerschaffen. Bislang wurden Lebenspartner nur in
Teilbereichen des öffentlichen Dienstrechts des Bundes
berücksichtigt, wie etwa in der Trennungsgeldverordnung oder
Sonder-urlaubsverordnung. Nun gelten ehebezogene Regelungen zum
Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung auch für
Lebenspartnerschaften. (Quelle: Rheinische
Post 24.9.2011)
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Gemeinschaftsschule ade - neue Webseite des Ministeriums zur Sekundarschule
Sie finden jetzt alle Einzelheiten mit einer entsprechenden
Grafik auf der
Webseite des Schulministeriums. |
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Die Realschullehrer merken jetzt auch, dass es ihnen an
den Kragen geht. Besonders die integrierte Variante mit dem gemeinsamen
Unterricht auch nach Klasse 5 und 6 macht ihnen Sorgen, denn damit würde die
bestehende Realschule natürlich völlig überflüssig werden. Ihren Unmut
können Sie auf einer entsprechenden Webseite
http://www.sekundarschule-in-nrw.de/ äußern. Die Meinungen werden anonym
der Schulministerin übergeben. |
Reformierung der Lehrerausbildung
Da in NRW die Lehrerausbildung geändert wurde, ist nunmehr
ein Kerncurriculum für den neuen 18-monatigen Vorbereitungsdienst
verbindlich geworden. Es gilt aber auch für die Lehrkräfte in
berufsbegleitender Ausbildung. |
Leitbild für Lehrerinnen
und Lehrer
- Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das
Lehren und Lernen. Ihre Kernaufgabe ist die gezielte und nach
wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und
Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuelle Bewertung
und systemische Evaluation. Die berufliche Qualität von Lehrkräften
entscheidet sich an der Qualität ihres Unterrichts.
- Lehrerinnen und Lehrer sind sich bewusst, dass die
Erziehungsaufgabe in der Schule eng mit dem Unterricht und dem
Schulleben verknüpft ist. Dies gelingt umso besser, je enger die
Zusammenarbeit mit den Eltern gestaltet wird. Beide Seiten müssen sich
verständigen und gemeinsam bereit sein, konstruktive Lösungen zu finden,
wenn es zu Erziehungsproblemen kommt oder Lernprozesse misslingen.
- Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungs- und
Beratungsaufgabe im Unterricht und bei der Vergabe von Berechtigungen
für Ausbildungs- und Berufswege kompetent, gerecht und
verantwortungsbewusst aus. Dafür sind hohe pädagogisch-psychologische
und diagnostische Kompetenzen von Lehrkräften erforderlich.
- Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen
ständig weiter und nutzen wie in anderen Berufen auch Fort- und
Weiterbildungsangebote, um die neuen Entwicklungen und
wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihrer beruflichen Tätigkeit zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sollen Lehrerinnen und Lehrer Kontakte
zu außerschulischen Institutionen sowie zur Arbeitswelt generell
pflegen.
- Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der
Schulentwicklung, an der Gestaltung einer lernförderlichen Schulkultur
und eines motivierenden Schulklimas. Hierzu gehört auch die Bereitschaft
zur Mitwirkung an internen und externen Evaluationen.
Daraus werden die 6 Handlungsfelder abgeleitet, die
grundlegend für den Lehrerberuf sind und an denen die Professionalität eines
Lehrers oder einer Lehrerin gemessen wird:
| Unterricht gestalten
und Lernprozesse nachhaltig anlegen |
Den Erziehungsauftrag
in Schule und Unterricht wahrnehmen |
Leistungen
herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen |
| Schülerinnen und
Schüler und Eltern beraten |
Vielfalt als
Herausforderung annehmen und Chancen nutzen |
Im System Schule mit
allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten |
|
|
Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden in
diesen obligatorischen Handlungsfeldern ausgebildet, wobei gegenüber den
früheren Rahmenvorgaben von 2004, die sich an die Empfehlungen des deutschen
Bildungsrates von 1973 gehalten hatten, doch einiges geändert hat. Es ist
nunmehr die Vielfalt in den Vordergrund getreten. Darunter werden alle
Formen individueller Besonderheiten verstanden, wie etwa Behinderung,
Geschlecht, sozialer oder kultureller Hintergrund. |
Aufwendungen für das Arbeitszimmer jetzt steuerlich
wieder abzugsfähig! Weitere Informationen auf der Seite
Geld und Finanzen!
Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 2011
Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder
(TdL) haben sich auf eine Einmalzahlung für die Beschäftigten in Höhe von
360 Euro, sowie eine lineare Erhöhung von 1,5 Prozent zum 1. April 2011 und
1,9 Prozent (plus einem Sockelbetrag von 17 Euro) ab 1. Januar 2012
geeinigt. Die Straßenwärter und der Küstenschutz erhalten eine Zulage von 25
Euro. Es wurde eine Laufzeit von 24 Monaten bis Ende Dezember 2012
vereinbart.
„Ein reales Einkommensplus – das war unser wichtigstes Ziel, und das haben
wir erreicht,“ so Stöhr weiter. „Dem Straßenwärter, der trotz Schwerstarbeit
bei Wind und Wetter mit gerade mal 2.300 Euro nach Hause geht oder der
Krankenschwester mit ihren monatlich 2.500 Euro wäre weniger unter dem
Strich auch nicht zu vermitteln gewesen.“ Jetzt gehe es um die
Gleichbehandlung der Beamten in Ländern und Kommunen. Stöhr: “Der materielle
Gehalt der Tarifeinigung muss zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich
übertragen werden. “Eine Hypothek bleibt dagegen die tarifliche
Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer. Stöhr: „Wir haben versucht, die
Bezahlung nach Gutsherrenart zu beenden. Hier hat sich die TdL keinen
Zentimeter bewegt. Wir werden diese Frage also mit Sicherheit bei nächster
Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung setzen.“ (Quelle: dbb )
NRW hat nach dem Tarifabschluss das Ergebnis der
Angestellten im öffentlichen Dienst auf die Beamten übertragen. Die
Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften hatten am
10. März 2011 eine Einigung erzielt. Danach bekommen die rund 585 000
Tarifbeschäftigten 2011 im Durchschnitt 2,3% mehr. Im Jahre 2012
sollen es 2,55 % mehr sein.
Der Landtag NRW hat das Gesetz zur Anpassung der
Dienst- und Versorgungsbezüge 2011/2012 NRW beschlossen.
Die zuletzt zum 1.3.2010 angepassten Dienstbezüge und die
Anwärtergrundbeträge erhöhen sich rückwirkend ab dem 1.4.2011 um 1,5 %.
Zusätzlich erhalten Beamte, die mindestens an einem Tag des Monats April
2011 Anspruch auf Dienstbezüge haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 360
Euro (Anwärter: 120 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die
Einmalzahlung anteilig.
Die Versorgungsbezüge werden ebenfalls rückwirkend ab dem 01.04.2011 um
1,5 % erhöht.
Nach den Vorschriften des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sind die
ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ab 01.04.2011 mit dem Faktor 0,96208
abzusenken.
Versorgungsempfängern, die im April laufende Versorgungsbezüge erhalten,
steht die Einmahlzahlung ebenfalls zu. Sie wird jedoch nur entsprechend
dem Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes
gezahlt.
Ausnahme: Versorgungsbezüge, deren
Berechnung ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der bis
30. Juni 1997 geltenden Fassung nicht zugrunde liegt und
Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind, werden um
1,4 % erhöht. Anschließend werden sie mit dem Faktor 0,96208 abgesenkt.
Die Einmalzahlung wird neben diesen Versorgungsbezügen wie folgt
gezahlt: 216,00 Euro für Ruhstandsbeamte, 129,60 Euro für Witwen/Witwer,
43,20 Euro für Vollwaisen und 25,92 Euro für Halbwaisen.
(Quelle: LBV NRW 12.4.2011)
Die Besoldungstabellen mit den neuen Gehältern finden
Sie auf meiner Webseite Besoldung!
Abschaffung der Kopfnoten beschlossen!
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 21.
Dezember 2010 die Änderung des bestehenden Schulgesetzes beschlossen,
das am Tage nach der Verkündigung in Kraft getreten ist:
Damit
- •fallen die sogenannten „Kopfnoten“ schon auf
dem kommenden Halbjahreszeugnis weg,
- •entscheiden Eltern wieder darüber, welche
weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll,
- •können Kommunen, wenn sie es für sinnvoll
halten, wieder Schuleinzugsbereiche einführen,
- •werden die Rechte der Schülerinnen und
Schüler sowie der Eltern in der Schulkonferenz gestärkt.
Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Mit dieser Änderung
des Schulgesetzes regeln wir vier Punkte im Sinne der Beteiligten. Das
Arbeits- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern lässt sich
nicht einfach in Ziffernoten pressen. Ebenso wenig lassen sich bei
Viertklässlern verbindliche Prognosen über ihre künftigen Leistungen
treffen. Wir geben den Kommunen mit der Möglichkeit,
Schuleinzugsbereiche einzuführen, wieder ein planerisches Instrument in
die Hand und stärken die Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und
Schülern sowie der Eltern in der Schulkonferenz.“
Zeugnisse und Schullaufbahnbescheinigungen weisen ab
sofort keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten („Kopfnoten“) mehr
aus. Künftig sind Aussagen zum Arbeits- und
Sozialverhalten in Zeugnissen und Schullaufbahnbescheinigungen weiterhin möglich,
wenn die Schulkonferenz vorher Grundsätze zu einer einheitlichen
Handhabung der Aussagen aufgestellt hat. In dem neuen Erlass vom
18.5.2011 heißt es:
"Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden auf
der Grundlage von Beobachtungen getroffen, die sich über den Unterricht
hinaus auf das gesamte Schulleben erstrecken. Sie werden auf dem Zeugnis
unter der Rubrik „Arbeits- und Sozialverhalten" oder unter Bemerkungen
eingetragen.
Die Schulkonferenz hat zur einheitlichen Handhabung der Aussagen
Grundsätze aufzustellen. Dabei kann sie beispielsweise frei entscheiden,
ob die Aussagen als freier Text formuliert oder unter Verwendung von
Standardformulierungen verfasst werden; sie kann auch festlegen, dass
die Anwendung der Bestimmung auf bestimmte Jahrgangsstufen beschränkt
wird oder bestimmte Bildungsgänge an Bündelschulen (z.B. solche für
berufserfahrene Erwachsene an Berufskollegs) ausgenommen werden. Die
Schulkonferenz hat nicht das Recht, die Aufnahme von Aussagen zum
Arbeits- und Sozialverhalten generell auszuschließen.
Unabhängig von z. B. jahrgangsmäßigen Beschränkungen durch die
Grundsätze der Schulkonferenz sind Aussagen in das Zeugnis immer dann
aufzunehmen, wenn die Schülerin oder der Schüler dies wünscht.
Die Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind nicht
versetzungsrelevant. § 6 Absatz 2 AO-GS (BASS 13 – 11 Nr. 1.1) bleibt
unberührt."
Dazu will das Ministerium noch eine Handreichung veröffentlichen.
Auch nach der Schulgesetzänderung sprechen die
Grundschulen in der bisherigen Form mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse
4 eine Schulformempfehlung für die weiterführende Schule aus. Diese
Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht mehr verbindlich.
Das heißt, sie melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr
Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung
bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt. Damit entfällt auch der
Prognoseunterricht.
Mit dem geänderten Schulgesetz können Kommunen ab
sofort wieder Schuleinzugsbereiche bilden, wenn sie es für sinnvoll
halten. Die Bildung von Schuleinzugsbereichen setzt einen Ratsbeschluss
der Kommune voraus und muss vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.
In der neuen AO-GS heißt es: "Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme
in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten
Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten
Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich für
diese Schulart gebildet hat (§ 46 Absatz 3 SchulG).
Soweit Schuleinzugsbereiche gebildet wurden, werden bei einem
Anmeldeüberhang zunächst die Kinder berücksichtigt, die im
Schuleinzugsbereich für diese Schulart wohnen oder bei denen ein
wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 SchulG
vorliegt. Im Falle eines nach Anwendung von Satz 1 oder 2 verbleibenden
Anmeldeüberhanges sind die Kriterien des Absatzes 3 für die
Aufnahmeentscheidung heranzuziehen." Für die Sekundarstufe I hat sich
das auch durch die neue APO-SI geändert: "Übersteigt die Zahl der
Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule und hat der Schulträger
einen Schuleinzugsbereich nach § 84 Absatz 1 SchulG
gebildet, werden im Aufnahmeverfahren zunächst die Kinder
berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich wohnen oder bei denen ein
wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 SchulG
besteht. § 46 Absatz 4 und 5 SchulG bleibt
unberührt. Besteht danach auch weiterhin ein Anmeldeüberhang, gilt
Absatz 2."
Eine weitere Änderung stärkt die Rechte der
Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern durch eine veränderte
Zusammensetzung der Schulkonferenz. Künftig sind Schülerinnen und
Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer wieder zu gleichen Teilen
in der Schulkonferenz der weiterführenden Schule vertreten
(Drittelparität). Diese Regelung tritt am 01.08.2011 in Kraft. Für die Grundschulen ändert sich zunächst im
Halbjahreszeugnis der Klasse 4 nichts: Die
begründete Empfehlung bleibt weiterhin als Teil des Zeugnisses bestehen.
Lediglich die Verbindlichkeit der Empfehlung fällt weg.
Den Text des neuen Schulgesetzes finden Sie im
Downloadbereich unter SchG2011.pdf.
Außerdem sind inzwischen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
für alle Schulformen geändert worden, sodass neue Zeugnisformulare
notwendig wurden, die nicht mehr die Bemerkungen über das Arbeits- und
Sozialverhalten enthalten.
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Gymnasium dürfen sich für oder gegen das Turbo-Abitur entscheiden
Zum Schuljahresbeginn 2010/11 hatte die neue Schulministerin
Sylvia Löhrmann den Gymnasien freigestellt, ob sie sich für oder gegen das
Turboabitur entscheiden. Das gilt einmalig bis zum Anmeldetermin des
nächsten Schuljahres. Demnach entsprach sie dem vielfach geäußerten Wunsch,
wieder zur 9jährigen Schulzeit zurückzukommen. Allerdings sind einige
Bedingungen daran gebunden.
Rückkehr zum 9jährigen Abitur
Inzwischen haben sich 13 Gymnasien von den 626 Gymnasien
in NRW entschlossen, wieder zum neunjährigen Abitur zurückzukehren.
Allerdings jetzt auch mit 188 Wochenstunden statt bisher 179 Wochenstunden.
Ohne Nachmittagsunterricht wird es also nicht gehen. Dieser Versuch geht bis
zum Schuljahr 2023/24.
Allerdings ist es keine Rückkehr zu dem früheren Bildungsgang, denn
inzwischen wurden die Lehrpläne sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
geändert. Beispielsweise beginnt die zweite Fremdsprache bereits in der
Klasse 6. Die Entscheidung der Gymnasien ist eigentlich sehr mutig, denn
schließlich müssen sie sich der Konkurrenzsituation der anderen Gymnasien
mit dem G8-Bildungsgang stellen. Die Schulen selbst sehen aber auch viele
Vorteile für die Schüler:
- Alle Schüler haben insgesamt mehr Zeit zum Lernen.
- Wenn mehr Zeit zur Verfügung steht, kann man
besser individualisieren und fördern.
- Der Hausaufgabendruck wird verringert, da
nachmittags weniger Unterricht stattfindet.
- Für Deutsch, Mathematik, Englisch und die 2.
Fremdsprache stehen mehr Unterrichtsstunden zur Verfügung.
- Die Schüler haben mehr Zeit für private
Aktivitäten, da weniger Nachmittagsunterricht erforderlich ist.
Der Schulversuch wird wissenschaftlich begleitet. |
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Leitfaden für die Errichtung von Gemeinschaftsschulen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat einen
Leitfaden herausgegeben, der die Schulen und Schulträger bei ihren
Planungen unterstützen soll, Gemeinschaftsschulen als neue Schulform zu
errichten.
Das von der Schulministerin hoch gelobte neue pädagogische Konzept bietet
allerdings beim genauen Hinsehen gar nicht so viel Neues, denn was dort
propagiert wird, machen viele Schulen längst.
Die vierjährige Grundschule bleibt bestehen und die Kinder sollen in das 5.
Schuljahr der Gemeinschaftsschule ohne Rücksicht auf die Schulformempfehlung
aufgenommen werden. Allerdings soll darauf geachtet werden, dass heterogene
Leistungsgruppen gebildet werden können. Das ist eine interessante Prämisse,
denn da muss erstmal abgewartet werden, wie sich das Anmeldeverhalten der
Eltern entwickelt. Diese werden damit gelockt, dass die neue Schule im
Doppeljahrgang 5/6 gymnasialen Charakter haben soll und dass nach
gymnasialen Lehrplänen unterrichtet werden soll. Wer also sein Kind in die
Gemeinschaftsschule schickt, schickt es quasi aufs Gymnasium, so wird es
ihnen vorgegaukelt.
Wie es ab Klasse 7 weitergehen soll, entscheiden dann die Eltern zusammen
mit der Schule in der Schulkonferenz. Abzusehen ist schon jetzt ein großer
Wirrwarr von Entscheidungen in den einzelnen Gemeinden, denn "ob die
Gemeinschaftsschule weiter mit heterogenen Klassenverbänden und je nach Fach
mit innerer oder auch äußerer Differenzierung in
Fachleistungskursen arbeitet oder mit zwei oder drei festen Bildungsgängen
(beispielsweise Gymnasium und Realschule und Hauptschule als gemeinsamer
Bildungsgang oder Gymnasium/Realschule/Hauptschule) ist eine Entscheidung,
die
der Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz vor Ort trifft." Die
Eltern entscheiden, in welchem Bildungsgang ihre Kinder unterrichtet werden
sollen. Das ist auch höchst interessant. Allerdings wird sich mit großer
Wahrscheinlichkeit eine integrierte Form herauskristallisieren, die aber
nicht viel anders aussehen wird wie bei den bestehenden Gesamtschulen
bisher. Damit wird sich eine neue Konkurrenzsituation entwickeln. Ob das
sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 erfolgt wiederum die Bildung von
Profilklassen nach Entscheidung der Schulkonferenz.
Den Eltern wird die Gemeinschaftsschule schmackhaft gemacht, weil sie als
Ganztagsschule bessere Bildungschancen bieten soll, indem das Abitur
in neun Jahren erreicht wird, wobei besonders leistungsstarke
Schülerinnen und Schüler das auch nach acht Jahren schaffen sollen.
Außerdem ist auch an die Lernbehinderten, Körperbehinderten,
Geistigbehinderten und Verhaltensgestörte gedacht, denn Gemeinschaftsschulen
können auch Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne
Behinderungen anbieten.
Spannend wird eine solche Schule sicher werden, aber ob
sie sich zu einer echten Gemeinschaftsschule als >Schule für Alle<
entwickelt, Ist fraglich. Den gymnasialen Charakter in den Klassen 5/6 haben
bisher die Gymnasien und werden ihn auch erhalten. Eltern, die eine solche
Schule für ihr Kind wünschen, werden es am Gymnasium anmelden und nicht an
einer Gemeinschaftsschule, deren weitere Konzeption ungewiss ist. Warum
sollen Eltern mit klaren Bildungsvorstellungen für ihr Kind eine
Versuchsschule wählen und ihr Kind zum Versuchskaninchen für
Bildungspolitiker machen? Das Gymnasium erfüllt bereits sämtliche
Forderungen nach gymnasialer Bildung und gymnasialen Lehrplänen. Alle anderen Forderungen
erfüllen längst die Gesamtschulen, die es mit viel Engagement erreicht
haben, dass bildungsferne Schichten das Abitur schafften und
Differenzierungsmöglichkeiten bis zum Gehtnichtmehr ausgeschöpft haben. Auch
die Profilbildung haben sie längst ausprobiert. Mehr ist auch bei
Gemeinschaftsschulen nicht drin. Mir ist schleierhaft, was mit der neuen
Schulform erreicht werden soll. Für die Schüler ergeben sich überhaupt keine
Vorteile, denn alle Bildungschancen konnten sie in den bisherigen
Schulformen auch wahrnehmen. Für die Eltern wird es so sein, dass sie ihre
Kinder nicht mehr in der Hauptschule anmelden müssen und die ungeliebte
Schulform austrocknet. Sie können jetzt ihren Nachbarn erklären, dass Ihre
Kinder ja nunmehr eine Schule besuchen, deren Endziel das Abitur ist. Das
Abitur wird der Standardabschluss werden, weil der Hauptschulabschluss
entfällt und der Sekundarabschluss nicht mehr viel wert ist. Ohne Abi wird
man bald keinen Job mehr bekommen. Deshalb werden auch die Realschulen verschwinden;
Eltern werden sie nicht mehr wählen, weil sie nicht zum Abitur führen.
Aber die Schülerinnen und Schüler, die das Abi nicht
schaffen, wird es weiterhin geben. Und viele werden auch nicht den
Sekundarabschluss I schaffen. Ein großer Teil wird wiederum von der
Gemeinschaftsschule kommen, denn die Hauptschüler werden ja nicht
aussterben, sondern bekommen nur einen anderen Namen: Sie werden
Gemeinschaftsschüler.
Und dann beginnt das ganze Spiel von vorn: Eine neue
Regierung muss eine neue Schulform kreieren, weil die Eltern eine bessere
Schule für ihr Kind wünschen. Mich erinnert das alles an die Sechzigerjahre,
als keiner mehr die Volksschule wollte...
Lesen Sie dazu auch weitere Ausführungen auf der Webseite
Gemeinschaftsschule! Vielleicht wird
aber auch alles hinfällig, wenn zum Jahresende 2011 die Sekundarschule
gesetzlich verankert wird. Schließlich ist die Gemeinschaftsschule nur eine
Zwischenlösung, denn in dem neuen Gesetzentwurf steht, dass sie nach 6
Jahren in das Regelschulsystem überführt wird. |
Gymnasien erhalten pädagogischen Tag zur Umsetzung von
G8
Im Rahmen des Berichts über die Maßnahmen der
Landesregierung am 15. 12. 2010 verkündete die Ministerin ihr
Aktionsprogramm zur Umsetzung des Turboabiturs G8. In dem 11-seitigen
Papier "Herausforderung
Schulzeitverkürzung", das auf der Webseite des Ministeriums nachzulesen ist, wird auch ein
pädagogischer Tag für die Gymnasien angekündigt:
"Die Umsetzung der genannten Maßnahmen verlangt Geduld und
Ausdauer. Die angekündigten und zum Teil sogar bereits wirksam gewordenen
Unterstützungsleistungen der Landesregierung brauchen Zeit, um in den
Schulen zu wirken. Gleichzeitig knüpft die Landesregierung an das Prinzip
selbstständiger und eigenverantwortlicher Schulen an, die auch in widrigen
Umständen bereits viel geleistet haben, um die Herausforderung der
Einführung des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges für alle Beteiligten,
vor allem aber für die Kinder und Jugendlichen, verträglich und mit
möglichst nachhaltigen Ergebnissen auszugestalten.
Dennoch ist für das Schulministerium im Laufe der Diskussion und der Arbeit
klar geworden: All dies geschieht weder von selbst noch so einfach nebenher.
Die Herausforderung Schulzeitverkürzung beherzt anzugehen – und damit die
gymnasiale Bildung der Zukunft sichern – dies gelingt nur mit zusätzlichen
Anstrengungen. Deshalb hat die Landesregierung im Einvernehmen mit
Vertretungen von Schulleitungen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern
entschieden, dass alle Gymnasien im kommenden Schulhalbjahr die Gelegenheit
erhalten, einen pädagogischen Tag zu gestalten, an dem sich die Schule
intensiv mit der Weiterentwicklung des achtjährigen gymnasialen
Bildungsgangs und den Möglichkeiten seiner Ausgestaltung und Optimierung
auseinander setzt.
Dieser pädagogische Tag soll in den Schulen ein Unterstützungssignal für
alle Beteiligten sein. Die Schulleitungen sind aufgefordert, Eltern- und
Schülervertretungen in die Diskussion über die Ausgestaltung und Umsetzung
der verschiedenen Maßnahmen einzubeziehen. Zwar können mit einem solchen
pädagogischen Tag allein die vielen Maßnahmen noch nicht umgesetzt werden.
Die gemeinsame Verständigung über den Weg der jeweiligen Schule
einschließlich der erforderlichen Maßnahmen kann zu einer nachhaltigen
Entwicklung führen und auf diese Weise die Akzeptanz des verkürzten
Bildungsgangs weiter erhöhen. Ziel muss es sein und bleiben: Wir müssen
gemeinsam alle Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien dabei unterstützen,
dass sie in unserem Land einen guten Unterricht bekommen, einen
weiterführenden Abschluss erlangen und – nicht zuletzt – dass sie die Zeit
haben, ihre Persönlichkeit innerhalb und außerhalb von Schule zu entfalten.
Dann werden Gymnasien zu dem, was eigentlich alle von ihnen erwarten:
Lernorte zur Entdeckung und Förderung der Persönlichkeiten und Talente, die
eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht und erwartet.
Denn auch für die Gymnasien gilt: Kein Kind darf verloren gehen." |
Maßnahmen zur Entlastung
im gymnasialen Bildungsgang
Die Schulzeitverkürzung stellt für Gymnasien die
vielleicht größte pädagogische und organisatorische Herausforderung der
letzten Jahre dar. Die Landesregierung will die Schulen bei dieser
schwierigen Aufgabe unterstützen: Dabei sollen die Betroffenen Beteiligte
sein.
Bereits im Oktober letzten Jahres kamen Vertreterinnen
und Vertreter aus Wissenschaft, der Lehrer- und Elternverbände sowie der
Schulen zusammen, die in konstruktiven Ge sprächen sieben Handlungsfelder
entwickelten:
- Gleichgewicht zwischen Haus- und Schulaufgaben
- Anpassung der schulinternen Lehrpläne an die Kernlehrpläne mit
reduziertem Stoffumfang
- Ergänzungsstunden zur individuellen Förderung für besondere
Begabungen und für vertiefende Angebote
- differenzierende Implementierung der zweiten Fremdsprache ab Klasse
6
- Flexibilisierung
der Schulorganisation (Stundenplangestaltung, flexible Ausgestaltung von
Tages- und Wochen zeit rastern)
- Weiterentwicklung von Ganztag und pädagogischer Übermittagsbetreuung
- nachhaltige Unterstützung und Qualifizierung der Lehrkräfte.
Um für die Planungen die notwendige Zeit zu haben, können alle Gymnasien
im kommenden Halbjahr einen pädagogischen Tag gestalten, an dem sie sich
intensiv mit der Ausgestaltung des achtjährigen Bildungsganges
auseinandersetzen.
(Quelle: Amtsblatt 2/2011)
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NRW-CDU:
Hauptschule ist Auslaufmodell
Mit einem neuen Schulkonzept will die Union die
Konsequenzen daraus ziehen, dass viele Eltern die Hauptschule meiden.
Die Grünen sprechen von einem Schulkompromiss.
VON DETLEV HÜWEL UND GERHARD VOOGT
DÜSSELDORF Der Vorstand der NRW-CDU hat gestern Abend in
Düsseldorf das neue Schulkonzept beschlossen, das am 12. März vom
Landesparteitag verabschiedet werden soll. Kern ist das Festhalten am
gegliederten Schulsystem, das aber fortentwickelt werden müsse.
So sollen Schüler zwar wohnortnah einen Hauptschulabschluss machen
können. Das könne aber auch auf einer Gesamt- oder Verbundschule
geschehen. Verbundschulen sind enge Kooperationen von Haupt- und
Realschulen. Die CDU will Verbundschulen jetzt auch in Städten zulassen,
wobei Zweizügigkeit möglich sein soll.
Die Kommunen müssten keine Hauptschule mehr anbieten. Trotz
hervorragender Arbeit seien diese für viele Eltern „nicht mehr die
Schulen der Wahl", steht im CDU-Papier. In Unionskreisen heißt es, dass
mit der Wahlfreiheit für den Besuch der weiterführenden Schulen die
Hauptschule ab Sommer zu einem „Auslaufmodell" wird. CDU-Landeschef
Norbert Röttgen sagte, seine Partei sei zur Änderung der
Landesverfassung bereit, die bislang die Hauptschulen absichert. Schüler
mit dem Hauptschulabschluss - egal, wo dieser erworben wurde - sollen
eine Ausbildungsgarantie erhalten.
Die Gesamtschulen seien eine „Bereicherung des gegliederten
Schulsystems". Allerdings müssen sie vierzügig sein. Eine Einheitsschule
komme nicht infrage. Am Gymnasium und den Realschulen müsse strikt
festgehalten werden, betonte Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Neue
Gymnasien könnten künftig auch zweizügig sein. An Grundschulen in
Regionen, die besonders stark vom Schülerrückgang betroffen sind, sollen
Klassen mit nur 15 Kindern möglich sein. Die Christdemokraten fordern
ein „verpflichtendes beitragsfreies Lernjahr" vor dem ersten
Grundschuljahr. Keine intakte Schule soll nach den Plänen der CDU
geschlossen werden. In der Landtagsfraktion gab es gestern aber Kritik
daran, dass sich die Partei nicht zu einem richtigen Zwei-Säulen-Modell
habe durchringen können.
Mit ihrem Schulkonzept strecke die NRW-CDU die Hand zum Schulfrieden
aus, sagte Röttgen. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) begrüßte es,
dass sich die CDU bewege. Die Union habe erkannt, dass „ein striktes
Festhalten am dreigliedrigen Schulsystem nicht zukunftsfähig" sei. Dies
lasse hoffen, dass mit der CDU ein Schulkonsens möglich sei.
Grünen-Landeschef Sven Lehmann sagte: „Das neue Positionspapier zeigt,
dass die Union von ihrem ideologischen Ballast abrückt. Die Türen für
einen Schulkonsens in NRW sind weit geöffnet."
(Quelle: Rheinische Post 12.1.2011)
Endlich begreift auch die CDU, dass es sinnlos ist, an
einer Schulform festzuhalten, die von den Eltern und auch von den Schülern
selbst nicht mehr gewünscht wird. Da sie am Gymnasium nicht rütteln will,
sollte sie aber den Mut haben, sich wenigstens zu einem Zwei-Säulen-Modell
zu bekennen, wie die Bundes CDU das schon getan hat . Immerhin ist durch den
Schulkonsens der erste Schritt getan.
Ob es endlich zu einem Schulfrieden
führt, muss abgewartet werden.
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Ganztagsschulen und Ganztagsangebote - neue Erlasse Die
Landesregierung will den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau von
Ganztagsangeboten und schulischen Betreuungsangeboten vorantreiben und hat
dazu die bestehenden Ganztagserlasse im Dezember 2010 geändert. Die
Ministerin verfolgt dabei folgende Ziele:
- die umfassende Bildungsförderung möglichst aller
Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen und kulturellem
Hintergrund,
- die Unterstützung der Eltern in der Erfüllung
ihrer erzieherischen Aufgaben,
- die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf,
- die Stärkung der Kommunen als attraktive
Bildungsstandorte, auch im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und soziale
Entwicklung,
- die Beteiligung der Eltern sowie der Kinder und
Jugendlichen an Konzeption und Umsetzung der Angebote,
- die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit von
Schule und Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern im Rahmen
einer kommunalen Bildungsplanung.
Dazu sollen die Fördersätze für die offene
Ganztagsschule im Primarbereich zum 1. 2. 2011 erhöht werden und weitere
Haushaltsmittel für den Ausbau von Ganztagsschulen im Primar- und
Sekundarbereich zur Verfügung gestellt werden. Auch für Betreuungsangebote
und Personalmaßnahmen sollen weitere Förderungsmittel bereitgestellt werden.
Achtung: Mehrere Erlasse
zum Ganztagsunterricht wurden aufgehoben, geändert oder durch neue Erlasse
ersetzt. Schauen Sie sich unbedingt den Erlass vom 23.12.2010 "
Ganztagsschulen und Ganztagsangebote; Zusammenfassung der bestehenden
Erlasse" im Amtsblatt vom Januar 2011 an! Diese betreffen nämlich auch die
Aufsichtspflicht und den Samstagsunterricht:
Der Erlass (BASS 12 – 08 Nr. 1) wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 erhält Absatz 6 folgende Fassung:
„Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der
Sekundarstufe I dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall
grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause
entlassen werden. Über Änderungen des Stundenplans und der
Öffnungszeiten der außerunterrichtlichen Ganztagsund Betreuungsangebote sind
die Eltern rechtzeitig zu informieren.“
In Nummer 1 erhält Absatz 7 folgende Fassung:
„Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück
während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht
verlassen. Gleiches gilt grundsätzlich im Rahmen einer pädagogischen
Übermittagbetreuung. Wenn ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz
vorliegt, kann die Schulleitung Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf
Antrag – bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern
– gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden zu
verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und
Schüler, die das Schulgrundstück verlassen.“ Das war bisher nur für
Schüler der Sek. II möglich.
Der Erlass (BASS 12 – 62 Nr. 1) wird wie folgt geändert:
Nummer 1.2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Schule kann im Einvernehmen mit dem Schulträger Unterricht an höchstens
zwei Samstagen im Monat erteilen, wenn der Unterricht nicht auf fünf Tage
verteilt werden kann, weil dies die Fachraumbelegung, die Inanspruchnahme
der Einrichtungen des Schulsportes, der Einrichtungen für die Mittagspause
oder die Organisation des Schülertransportes notwendig machen.“
Nummer 6.2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Eine mehr als nur geringfügige Verkürzung der Mittagspause oder
Samstagsunterricht sind nur noch solange übergangsweise möglich, bis die
Infrastruktur für eine Mittagspause geschaffen worden ist, längstens
jedoch bis zum 31. Juli 2013.“ |
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) jetzt auch für NRW
gültig
Am 1. April 2009 ist das neue Beamtenstatusgesetz in
Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt bundeseinheitlich das Statusrecht der
Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen. Die einzelnen Bundesländer
hatten aber noch die Möglichkeit, ihr Dienstrecht aufgrund der
Föderalismusreform entsprechend anzupassen.
Dadurch hat die Landesregierung auch das Landesbeamtengesetz neu
strukturiert und angeglichen. Es ist ebenfalls am 1.4.2009 in Kraft
getreten.
Wichtige Änderungen betreffen die Neuregelung der Altersgrenze und
Festlegung der Probezeit auf drei Jahre ohne Verkürzungsmöglichkeit.
In der nächsten Legislaturperiode sollen dann noch die
Bereiche Laufbahnrecht, Besoldung und Versorgung umfassend reformiert
werden. |
NRW hat die Altersgrenze für Beamte schrittweise auf 67
Jahre angehoben. Die Landesregierung hat einer entsprechenden Änderung des LBG
zugestimmt. Sie ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. |
Da sämtliche Proteste der Lehrerverbände und der
Tarifkommission ungehört verhallt sind, haben sich ab 1.
April 2009 weitreichende Änderungen ergeben. Das Land NRW hat sein
Landesbeamtengesetz an das neue Beamtenstatusgesetz angepasst, das seit dem
Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1.9.2006 einheitliche Normen
für alle Bundesländer vorsieht. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Die allgemeine Altersgrenze ist auf 67 Jahre
angehoben worden. Das bedeutet, dass alle Kolleginnen und Kollegen ab Baujahr
1964 bis 67 arbeiten müssen. Wer vorher aufhören will, muss mit einem
Versorgungsabschlag rechnen. Der beträgt im Augenblick 3,6% pro Jahr und
im Höchstfall 10,8%. Da man auf Antrag nach Vollendung des 63.
Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden kann, muss man dann mit 10,8%
Versorgungsabschlag rechnen.
Schwerbehinderte können sich auf Antrag nach Vollendung des 60.
Lebensjahres pensionieren lassen, müssen dann aber auch den Abschlag in
Kauf nehmen.
- Die Probezeit beträgt für alle Laufbahngruppen 3
Jahre. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob sich die Beamtin
oder der Beamte dauerhaft für den Dienst eignet. Eine Verkürzung der
Probezeit wegen besonders guter Leistungen gibt es nicht mehr.
Einen Trost gibt es für alle, die zwischen 1947 und
1963 geboren sind: Für sie wird die Altersgrenze in Schritten von jeweils
einem oder zwei Monaten angehoben. Dadurch ergeben sich folgende
Verlängerungszeiten: |
| Geburtsjahr |
Anhebung um Monate |
Altersgrenze
Jahre Monate |

"Gibt es eigentlich keine jungen Lehrer mehr?" |
| 1947 |
1 |
65 |
1 |
| 1948 |
2 |
65 |
2 |
| 1949 |
3 |
65 |
3 |
| 1950 |
4 |
65 |
4 |
| 1951 |
5 |
65 |
5 |
| 1952 |
6 |
65 |
6 |
| 1953 |
7 |
65 |
7 |
| 1954 |
8 |
65 |
8 |
| 1955 |
9 |
65 |
9 |
| 1956 |
10 |
65 |
10 |
| 1957 |
11 |
65 |
11 |
| 1958 |
12 |
66 |
0 |
| 1959 |
14 |
66 |
2 |
| 1960 |
16 |
66 |
4 |
| 1961 |
18 |
66 |
6 |
| 1962 |
20 |
66 |
8 |
| 1963 |
22 |
66 |
10 |
| 1964 |
24 |
67 |
0 |
Ob das allerdings ein Trost sein wird,
weiß ich nicht so genau. Es kommt ganz darauf an, wie sich die
Kolleginnen mit 67 1/2 fühlen, wenn Sie vor der Klasse stehen und die
unerzogenen Verhaltensweisen korrigieren müssen. Denn 67 ist für
Lehrerinnen und Lehrer ja noch nicht genug, sie müssen im Gegensatz zu allen
anderen Beamtengruppen bis zum Ende des Schulhalbjahres weiterarbeiten,
bevor sie in Pension gehen können.
Die Lehrerverbände fordern deshalb eine Sonderregelung
für Lehrer:
|
Großeltern im
Schuldienst?
RLV und VBE gegen Verlängerung der
Lebensarbeitszeit für Lehrer - Sonderregelung für Lehrkräfte
erforderlich
„Die durch die Landesregierung
geplante Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit für Beamte bis
zum 67. Lebensjahr ist für die Schulen ein völlig falsches Signal. VBE
und RLV fordern daher die Landesregierung gemeinsam auf, eine
Sonderregelung ins Gesetz aufzunehmen und für Lehrkräfte an der
bisherigen Altergrenze von 65 festzuhalten“, erklärten heute die
Vorsitzende des Realschullehrerverbandes (RLV), Brigitte Balbach und der
Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Udo Beckmann.
In den Kollegien werden dringend junge Nachwuchskräfte gebraucht, da das
Durchschnittsalter der Lehrkräfte in NRW schon heute bei ca. 50 Jahren
liegt. RLV und VBE kritisieren, dass durch die Erhöhung der
Lebensarbeitszeit Stellen für den Lehrernachwuchs blockiert werden und
das Durchschnittsalter der Lehrerkollegien weiter steigt.
„Der Abstand der Unterrichtenden zu der Lebenswelt der Jugendlichen wird
immer größer. Es ist schwer vorstellbar, dass Schülerinnen und Schüler
mehrheitlich von Personen unterrichtet werden, die ihre Großeltern sein
könnten“, so Brigitte Balbach.
„Das Vorhaben der Landesregierung steht im krassen Widerspruch zu den
Ergebnissen der Potsdamer Lehrerstudie, die hohe psychische Belastungen
insbesondere im Lehrerberuf nachweist“, ergänzt Udo Beckmann.
„Angesichts dieser Tatsache ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht
verantwortbar, dass Lehrkräfte, die 67 und älter sind, vor einer Klasse
mit 30 quirligen Schülern ihren Mann oder ihre Frau stehen.“
RLV und VBE fordern daher die Landesregierung auf,
an der bisherigen Regelaltersgrenze bis 65 festzuhalten. „Eine mögliche
Option wäre aus Sicht der beiden Lehrerorganisationen, dass diejenigen,
die es sich zutrauen, den Schulen auf freiwilliger Basis zur Verfügung
stehen. Dies könnte zur Minderung des Fachlehrermangels in bestimmten
Fächern beitragen“, erklärte Brigitte Balbach. Der Landesregierung gehe
es bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrer aus Sicht von
RLV und VBE allerdings nicht um eine Verbesserung der
Unterrichtssituation. Die Landesregierung spekuliere vielmehr darauf,
Pensionsleistungen einsparen zu können, weil viele Lehrkräfte es nicht
schaffen werden, bis zum 67. Lebensjahr vor der Klasse zu stehen,
deshalb
vorzeitig mit gekürzten
Pensionsansprüchen in den Ruhestand gehen müssen. Balbach und Beckmann
sind sich einig:
„Vorrangiges Ziel muss es sein, den Lehrerberuf für junge Menschen
attraktiver zu machen, anstatt diejenigen, die jahrzehntelang gute
Arbeit geleistet und sich den Ruhestand verdient haben, zwangsweise
länger im Beruf zu halten oder ihnen die Pensionen zu kürzen.“
(Quelle: Bildung real Dez. 2008)
|
|
Da die neue Altersgrenze ab 2012 in Kraft tritt, sollten
auch die Möglichkeiten zur Pensionierung bedacht werden:
Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen können sich auf
Antrag weiterhin nach Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand
versetzen lassen. Andere Beamtinnen und Beamte können wie bisher auf
Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden.
Dabei ist zu beachten, dass man weiterhin auf Antrag mit 63 bei einem
Abschlag von max. 7,2% (bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zu
ermitteln) in den Ruhestand gehen kann.
Wer als Schwerbehinderter davon Gebrauch machen und mit 60 aus dem
Dienst ausscheiden will, muss mit einem Abschlag von 10,8% rechnen. |
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Keine Lust?
Hinausschieben des Ruhestands
Nach den geltenden Regelungen im Landesbeamtengesetz
Nordrhein-Westfalen können Schulleiterinnen und Schulleiter, deren
Stellvertreterinnen und Stellvertreter aber auch alle übrigen Lehrerinnen
und Lehrer auf Antrag über die jeweils geltende Altersgrenze hinaus
weiterbeschäftigt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Der
Antrag ist spätestens sechs Monate vor Eintritt in den Ruhestand zu stellen.
Denkbar ist ein Einsatz im bisherigen Amt oder beispielsweise auch mit
reduziertem Beschäftigungsumfang für Aufgaben in oder außerhalb des
Unterrichts, um das Wissen und die Erfahrung von älteren Kolleginnen und
Kollegen für den Schulbetrieb zu erhalten.
Die Weiterbeschäftigung von Tarifbeschäftigten über die Altersgrenze hinaus
erfordert in jedem Fall den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages (§ 33
Abs. 5 TV-L).
Da das Hinausschieben der Altersgrenze bis max. 3 Jahre möglich ist, können
Sie also auch noch mit 70 unterrichten, wenn Sie sonst kein Hobby haben. |
Ganztägiger Konferenztag vor den
Zeugnisterminen
Im Januar 2009 wurde der Erlass vom
9.12.2008 (Az. -222.2.02.02.0-73738/08) veröffentlicht, der den
Schulen einräumt, die Zeugniskonferenzen
ganztägig durchzuführen. Begründet wird dies mit dem zusätzlichen
Aufwand der Beratung über die neuen Kopfnoten und die
Leistungsentwicklung. Im Erlass heißt es:
"Der Beratung über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung
von Schülerinnen und Schülern kommt eine besondere, noch weiter
zunehmende Bedeutung im Rahmen des schulischen Bildungs- und
Erziehungsauftrages zu.
Bei Bedarf wird den Schulen daher die Möglichkeit gegeben, pro
Schulhalbjahr einen ganztägigen Zeugniskonferenz- und Beratungstag des
gesamten Kollegiums durchzuführen. Dieser soll insbesondere auch zur
Absprache über individuelle Lern- und Förderempfehlungen im Sinne von §
50 Abs. 3 Satz 1 SchulG (BASS 1-1) dienen.
Voraussetzung für die Durchführung dieser Konferenztage ist neben einem
entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz eine Vorabinformation der
Elternschaft.
Für die Schülerinnen und Schüler sind Konferenztage Studientage, an
denen von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet
werden. In Berufskollegs sind die Ausbildungsbetriebe über die
Durchführung von Konferenztagen zu informieren. Sofern keine
anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen
werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen an der
betrieblichen Ausbildung teil."
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Fotokopieren an Schulen
Nach der Änderung der Rechtslage durch den zum 1.
Januar 2008 neu eingefügten § 53 Abs. 3 Satz 2 UrhG ist die
Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch bestimmt
ist, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Von der
Möglichkeit, für den Unterrichtgebrauch zu kopieren, sind somit
Schulbücher grundsätzlich ausgenommen.
Inzwischen haben sich die Bundesländer mit den Rechteinhabern über eine
neue Vereinbarung verständigt, die den Schulen und Lehrkräften
Rechtssicherheit bietet. Die neue Vereinbarung gestattet es den
Lehrkräften, nach wie vor Fotokopien in Klassensatzstärke für den
Unterrichtsgebrauch herzustellen - und zwar auch aus Schulbüchern und
sonstigen Unterrichtsmaterialien.
Die Kopien sollen jedoch weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen.
Kopiert werden dürfen an Schulen
- bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich
geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt
insbesondere auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
- soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige
Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke,
wenn diese nur von geringem Umfang sind und zwar
- Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
- Sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder
Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten
sowie
- Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
In der neuen Regelung ist auch klar gestellt, dass aus
jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten Umfang
kopiert werden kann. Zudem dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden.
Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z. B.
per Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet.
Die Broschüre
Fotokopieren in
der Schule – Was geht? Was geht nicht?
(2009)
erklärt die neuen Regeln. Herausgeber sind die
Kultusministerkonferenz und der VdS Bildungsmedien e.V..
Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag
praktisch aufbereitet und geben Lehrerinnen und Lehrern
Rechtssicherheit.
Die Broschüre steht zum Download bereit unter:
www.schulkopie.de
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Hand in Hand bei der Pflege und Wartung von Schul-PCs
Einvernehmliche Regelung zwischen Land und Kommunen
abgeschlossen
Computer laufen auch in Schulen nicht
immer störungsfrei. Wer aber kümmert sich um Pflege, Wartung und
die Behebung der Störfälle? Diese lange offene Frage ist nun für
den schulischen Einsatz der neuen Medien in Nordrhein-Westfalen
geklärt worden.
Das Schulministerium und die kommunalen Spitzenverbände in
Nordrhein-Westfalen haben sich auf eine „Vereinbarung über die
Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von
Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken
in Schulen“ geeinigt, welche die kommunalen Spitzenverbände
ihren Mitgliedern empfehlen. Die Regelung legt fest, wer wann
und wie für die Funktionstüchtigkeit der schulischen PCs
verantwortlich ist. „Damit ist die seit Jahren geführte
Diskussion um einen zuverlässigen Support im Interesse der
Lehrerinnen und Lehrer beendet worden,“ freut sich
Schulministerin Barbara Sommer.
In ihrer Vereinbarung haben das Land und die Kommunen ein
zweistufiges Verfahren vereinbart. Die pädagogische
Verantwortung für die Mediennutzungskonzepte liegt bei der
Schule. Wenn vor Ort der Schulcomputer einmal streikt, werden
einfache Fehler von geschulten Lehrkräften behoben. Ist dies
nicht möglich, tritt ein IT-Dienstleister des Schulträgers zur
Behebung der Störung in Aktion. „Das gibt beiden Seiten –
Schulen und Schulträger – Klarheit und Sicherheit bei der Pflege
und Wartung von Computern in Schulen“, so Dr. Stephan Articus
vom Städtetag NRW, Dr. Martin Klein vom Landkreistag NRW und Dr.
Bernd Jürgen Schneider vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Die Idee für das neue Wartungskonzept hat die Medienberatung
Nordrhein-Westfalen geliefert. Im Auftrag des Landes sowie der
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und gemeinsam
mit Schulträgern und Schulen unterstützt die Medienberatung den
Einsatz von neuen Medien an Schulen, zu dem auch die Entwicklung
von entsprechenden Ausstattungskonzepten gehört. Pädagogik und
Technik wirken so vorbildlich zusammen zugunsten einer besseren
Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler in unserem Lande. (Quelle:
Pressemitteilung des Schulministeriums vom 23.6.2008)
Weitere Informationen finden Sie dazu auf der
Webseite der Medienberatung NRW
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Mittel für Schulwanderungen
erhöht
Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten
im kommenden Jahr noch einmal rund zwei Millionen Euro mehr für die
Erstattung von Reisekosten. Insgesamt stehen dann im Haushalt 2010
in diesem Bereich rund sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Schon 2009 waren die Mittel für Reisekosten um zwei
Millionen Euro auf rund vier Millionen Euro erhöht worden.
Schulministerin Barbara Sommer: „Für die jetzige Landesregierung sind
Klassenfahrten Bestandteil eines lebendigen Schullebens. Wir halten es
deshalb für wichtig, Lehrerinnen und Lehrern eine angemessene Erstattung
ihrer Reisekosten zu sichern. Denn das große Engagement unserer
Lehrkräfte bei Klassen- oder Studienfahrten ist diese Anerkennung wert.“ |
Der
Geld - Tipp:
Klassenfahrten-Planer
"Countdown"
Der rheinische Jugendherbergsverband hat eine kostenlose Broschüre zur
Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten herausgegeben. Darin sind
Checklisten, Merkblätter und viele gute Informationen. Außerdem gibt es auch
den "Fahrtfinder", das ist ein Schulreisekatalog für 2012 mit 150 Programmen
und pädagogischen Zielsetzungen. Beides bekommen Sie beim DJH-Servicecenter
oder als Download unter
www.jugendherberge.de |
Traurig:
Damit haben sich die Mittel für
Klassenfahrten zwar pro Schule erhöht,
aber das heißt lediglich, dass jede Schule dafür eine oder zwei
Klassenfahrten durchführen kann, bei der für beide verlangten
Aufsichtspersonen die erforderlichen Reisekosten zur Verfügung stehen.
Das sollte man immer den Eltern klar machen und auch gleichzeitig
verdeutlichen, wie mies das Ministerium mit den Lehrern umgeht. Es wird
einfach erwartet, dass sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Ein
solches Verfahren gibt es in keinem anderen Beruf. |
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Der neue Trend:
Hauptschulen als Ganztagsschulen
Zu Beginn des Jahres 2008 gab
es 134 Ganztagshauptschulen in NRW. Jetzt sind es fast 300. Ziel ist, nach und nach möglichst viele der 740
Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen umzuwandeln (wenn denn noch
welche übrig bleiben...). Bewerben können sich alle
Hauptschulen des Landes, die ein pädagogisches Konzept für den
Ganztagsbetrieb entwickelt und Einvernehmen mit dem Schulträger
hergestellt haben.
Genaueren Aufschluss über die
Bedingungen, unter denen sich Schulträger und Schulen bewerben
können, geben folgende zwei Erlasse:
- Der
Ganztags-Erlass, der für alle Ganztagsschulen in
Nordrhein-Westfalen gilt, soll um das neue Modell der
Ganztagshauptschule erweitert werden
- Im
Durchführungserlass werden die
speziellen Genehmigungs- und Durchführungsbestimmungen für die
neue Ganztagshauptschule geregelt
"Die neue Ganztagshauptschule wird
sich deutlich von den bisherigen Ganztagsangeboten unterscheiden.
Sie wird eine verbindliche Ganztagsschule werden und besondere
Förderangebote in schulischer Verantwortung aufbauen", so Ministerin
Sommer. In den neuen Ganztagshauptschulen sollen für die
Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 zukünftig an fünf Tagen in der Woche
Unterricht, besondere Förderangebote, aber auch Maßnahmen
außerschulischer Partner, die von Kultur über Musik und Sport, wie
über Themen aus Wirtschaft und Handwerk reichen, angeboten werden.
In den Jahrgängen 8, 9 und 10 soll an mindestens drei Tagen
Ganztagschule angeboten werden.
Für den schrittweisen Auf- und
Ausbau der Schulen in echte erweiterte Ganztagsschulen werden nach
dem Willen der Ministerin im Endausbau 500 zusätzliche Lehrerstellen
zur Verfügung stehen. Die neuen Ganztagshauptschulen werden einen
Personalzuschlag in Höhe von 30 Prozent auf ihren Grundstellenbedarf
bekommen. Ein Drittel davon kann von den Schulen für zusätzliche
Förderangebote auch außerschulischer Partner - je nach Angebot,
Problemlage und schulischem Konzept - verwandt werden, können
also kapitalisiert werden. Die
Schulträger können parallel dazu für die notwendigen Umbauten Mittel
aus dem IZBB-Programm des Bundes beantragen.
Realschulen und
Gymnasien als Ganztagsschulen
Vor dem Hintergrund der
Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der Betonung des
Ganztags haben die Politiker beschlossen, dass 2009 und 2010
zusätzliche 100 Mill. Euro für den Ausbau von Mensen und
Aufenthaltsräumen und 75 Mill. Euro für Personalmaßnahmen bereit
gestellt werden. Damit
sollen vor allem Realschulen und Gymnasien in Ganztagsschulen
umgewandelt werden. In dem Brief vom 16.4.2008 an alle Schulen heißt
es:
"In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit 27 Gymnasien im Ganztag und 603 Halbtags-Gymnasien sowie
22 Ganztags-Realschulen und 535 Halbtags-Realschulen. Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 werden die
personellen Voraussetzungen für den Einstieg in ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Angebot an
Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien geschaffen. Zunächst werden jährlich 108 Schulen, d. h.
pro Jahr in jedem der 54 Kreise und kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium, zu ge-
bundenen Ganztagsschulen ausgebaut. Damit schafft die Landesregierung bereits 2009 und 2010 die
personellen Voraussetzungen (Stellenzuschlag auf die Grundstellen von 20 Prozent) für insgesamt 216
neue Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen. Der Ganztag wird jeweils mit Klasse 5 beginnend auf-
wachsen. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ein Halbtagsangebot in erreichbarer Nähe bestehen
bleibt."
Das Ministerium hat eine Serviceseite eingerichtet, auf der es die Anträge auf Errichtung von
Ganztagsschulen für Schulträger und Schulen schmackhaft macht.
Inzwischen haben weitere 160 Gymnasien und Realschulen ihren Willen zum Ausbau des Ganztags-
betriebes bekundet.
Pädagogische Übermittagbetreuung
Ebenfalls gibt es ab 1.2.2009
für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind,
das neue Programm "Geld oder Stelle".
Damit wird das bisherige Programm "Dreizehn-Plus" abgelöst.
"Die Schulen wählen, ob sie Geld oder entsprechend Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Über-
mittagbetreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mit-
tagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende
Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots ein-
gesetzt werden. Eine Schule mittlerer Größe erhält entweder 25.000 Euro oder wahlweise eine halbe
Lehrerstelle. Es gilt eine gestaffelte Förderung:
* unter 300 Schülerinnen und Schüler: 15.000 EUR oder 0,3 Stelle
* 300 bis 500 Schülerinnen und Schüler: 20.000 EUR oder 0,4 Stelle
* 501 bis 700 Schülerinnen und Schüler: 25.000 EUR oder 0,5 Stelle
* über 700 Schülerinnen und Schüler: 30.000 EUR oder 0,6 Stelle
Schulen, bei denen der Ganztag beginnend mit der fünften Klasse aufwächst (vgl. 1.), bekommen für
die Übermittagbetreuung bzw. die genannten ergänzenden Angebote für ihre übrigen Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe I die Mittel oder Stellen anteilig."
Schulen, die das
Ganztagsprogramm umsetzen wollen, erhalten einen kräftigen
Finanzierungs-zuschuss für den Bau von Mensen und Aufenthaltsräumen.
Der kann bis zu 100.000 Euro betragen; allerdings muss sich der
Schulträger in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen.
Damit werden die Schulen gelockt.
Aus der PISA-Krise wird uns das nicht führen. Das ist nämlich der
falsche Ansatz, Schule zu verbessern. Schließlich haben schon mehr
als 30
Jahre Gesamtschule als Ganztagsschule gezeigt, dass die Leistungen
der Schüler nicht besser wurden. Darüber sollte man nachdenken!
Sinnvoller wäre es, das Geld in den Vorschulbereich zu stecken, um
die Einstiegsbedingungen für die Kinder zu verbessern. Je jünger die
Kinder sind, desto höher ist die Effizienz. In der Sekundarstufe
kann man nur noch reparieren, was vorher versäumt wurde. Das müssten
doch auch Politiker begreifen. |
Qualitätsoffensive Hauptschule:
Im Januar 2008 hatte Ministerin Barbara Sommer eine neue
Qualitätsoffensive Hauptschule angekündigt. In einem 11-seitigen
Papier wurde das Rahmenkonzept vorgestellt, mit dem die Hauptschule
aus ihrer Misere herausgeholt werden soll: Der Praxisbezug soll
verstärkt werden, die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik
sollen gesichert werden und neue Lernbereiche "Berufsorientierung"
und "Lebensplanung" in völlig neu strukturierte Lehrpläne eingebaut
werden.
Leider sind viele dieser (alten) Ziele als Wünsche definiert und nicht sehr
konkret formuliert. Überall ist von Konzepten und Aktionsplänen die
Rede, während klare Terminierungen und eindeutige Vorgaben fehlen.
Es ist fraglich, ob man damit das Image der Hauptschule verbessern
kann und dann sich mehr Eltern für den Besuch der Hauptschule als
weiterführende Schule entscheiden. Zur Zeit sind es nur 15% aller
Grundschüler, die anschließend die Hauptschule besuchen. Wenn sich
bis zum Jahre 2020 der demographische Wandel mit einem
Schülerrückgang von 23% vollzogen hat, wird man sehen, was von der
Hauptschule noch übrig bleibt. Wahrscheinlich wird sie in
Schulverbünden, Aufbauschulen oder Sekundarschulen irgendwelcher Art
verschwinden.
Während andere Bundesländer längst erkannt haben, dass die
Hauptschule nicht mehr zu retten ist und diese in andere Schulformen
integrieren, will die Ministerin nicht in die bestehenden
Schulstrukturen eingreifen. Auf der einen Seite hat sie ja Recht:
Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler, die das Handwerk für
seine Berufe rekrutiert, kommt aus der Hauptschule. Auf diese
Unkenrufe der IHK-Vereinigung in NRW hört die Ministerin. Sie
vergisst aber dabei, wie viele Abiturienten bereits in eine Lehre
gehen statt ein Studium zu beginnen. Das Abitur ist der
Standard-Abschluss geworden und nicht der Hauptschulabschluss.
Weder Ganztagschule noch Hauptschuloffensive werden Deutschland aus
der PISA-Krise herausholen, sondern ein deutlich besserer Unterricht
und eine Schulstruktur, die die
Nachteile der Migranten und sozial Schwachen besser ausgleicht. Und
dazu muss in die Vorschulförderung investiert werden. Alles, was man
in die Sekundarstufe steckt, kommt zu spät. Das sieht man an den
vielen Fehlentwicklungen, mit denen besonders die Hauptschule zu
kämpfen hat.
Dass diese "Qualitätsoffensive Hauptschule" nur
wenig Bestand hatte, sieht man daran, dass selbst die CDU zwei Jahre
später die Hauptschule als Auslaufmodell bezeichnet und der
entsprechende Erlass von der rot-grünen Regierung im Dezember 2010
wieder aufgehoben wurde.
|
| Die Stadt Düsseldorf gibt ein hervorragendes Beispiel. So könnte
auch Ihre Gemeinde etwas für die Lehrer tun: |
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Schulschwänzer: Zehn Euro Strafe pro
Fehltag
(gök) Wer die Schule schwänzt, muss
demnächst das Bußgeld selbst bezahlen, wenn er älter als 14 Jahre ist.
Das heißt: Er wird dazu aufgefordert. Bisher erging der Bußgeldbescheid
an die Eltern, doch das Schulgesetz ist geändert worden. Die Höhe der
Strafe: zehn Euro pro Fehltag. Das teilte die Verwaltung gestern im
Schulausschuss mit und fügte hinzu: Bei der Höhe
des Bußgelds habe man sich an die
Regelung der Bezirksregierung angelehnt. Kann ein Schüler nicht zahlen,
geht der Bescheid ans Amtsgericht. Das kann eine Arbeitsauflage
verhängen. Das neue Verfahren wird bisher noch nicht praktiziert, weil
noch nicht alle Formalitäten erledigt sind. (RP
10.1.2007)
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31 Ein-Euro-Jobber unterstützen die
Lehrer
(gök) 31 Ein-Euro-Jobber arbeiten
derzeit gemeinnützig an städtischen Schulen. Das geht es aus einer
Information der Verwaltung hervor. Die zusätzlichen Kräfte seien zur "verwaltungs-mäßigen
Unterstützung" der Pädagogen da, heißt es. Sie leisten Bürohilfsdienste,
pflegen die Schulbücher und die Lagerbestände, helfen beim
Telefondienst. Sie zeigen Besuchern den Weg und kümmern sich um Flure
und Pflanzen. Derzeit sind drei Stellen frei, weiteren Bedarf haben die
Schulen nicht angemeldet. Der Stadt entstehen durch die Ein-Euro-Jobs
keine Kosten.
(RP 10.1.2007)
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Erschütternd! Den Schulen gehen nicht nur die Lehrer, sondern auch die
Schulleiter aus!
In den Amtsblättern des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und
Forschung des Landes NRW waren früher jeden Monat mehr als hundert Stellenangebote für Schulleiter und
Stellvertreter aufgeführt. Seit März 2006 gibt es STELLA (siehe
unten!), das als Online-Ausschreibungsverfahren deutlich die Misere
zeigt: Seit dieser Zeit sind jeden Monat zwischen 250 bis zu mehr als 400 Stellen
ausgeschrieben. Im August 2010 waren es wieder 400. Warum versteht das Ministerium nicht
dieses Alarmsignal? Wie kommt es wohl, dass so wenige Lehrerinnen und
Lehrer Schulleiterinnen oder Schulleiter werden wollen? Sollte man nicht
darüber nachdenken? |
Am
Anfang war der Lehrermangel
- Am Ende steht der Schulleitermangel
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Dem Ministerium gehen die Schulleiterinnen und
Schulleiter aus? Kein Wunder, wenn man den Wust von Aufgaben betrachtet,
der in den letzten Jahren zusätzlich auf die Schulleitungen übertragen
worden ist. Das Modell einer "selbstständigen Schule" ist
wunderbar, wenn man die anfallenden Arbeiten nicht selbst erledigen muss.
Leider kommen die meisten Aufgaben auf die Schulleitungen zu. Sehen Sie
sich die Seite "Schulleitung" an, dann verstehen Sie, was ich
meine. Plötzlich ist dieser Job für viele nämlich nicht mehr erstrebenswert, wenn man erkennt,
wie wenig Gehalt für die zusätzliche Arbeit gezahlt wird. Zu allem
Überfluss sinkt die Zahl der Ermäßigungsstunden dauernd, besonders bei
Gesamtschulen. |
Der Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für
das Schulleitungsamt wird also sicher noch eine Weile so bleiben, da hilft
auch die kleine Sofortmaßnahme nichts:
Ab 3.7.2001 wurde durch Erlass des MSWF ( Az. 121-00/01 Nr. 29/01)
festgelegt, dass zur Übernahme des Amtes eines stellvertretenden
Schulleiters oder einer stellvertretenden Schulleiterin an Grund- und
Hauptschulen nur noch drei Dienstjahre erforderlich sind. Für die
Schulleitungsfunktion benötigt man ab sofort nur noch vier Jahre.
Man erhofft sich dadurch schnelleren Nachwuchs für die vielen vakanten
Schulleitungsstellen.. |
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Funktionsstellen nur noch im Internet
Seit 15.3. 2006 werden Funktionsstellen nicht mehr
im Amtsblatt, sondern nur noch im Internet
ausgeschrieben. Unter
www.stella.nrw.de
können sich alle, die sich für eine
Schulleitungsstelle, eine Seminarleiterstelle oder eine Stelle in
der Schulaufsicht interessieren, direkt online bewerben. Inzwischen
sind auch andere
Stellen dort zu finden. Damit folgt auf die Ausschreibung der Lehrerstellen (www.leo.nrw.de)
und Vertretungsstellen (www.oliver.nrw.de)
ein weiteres Online-Verfahren, mit dem das Ministerium die
Bewerbungen beschleunigen und vereinfachen will.
Übrigens betrifft das auch sämtliche Ausschreibungen für den
Auslandsschuldienst oder an Universitäten; auch diese sind seit Mai
2006 nur noch im Bildungsportal NRW und nicht mehr im Amtsblatt
zu finden. Das Amtsblatt hat sich ebenfalls gewandelt und erscheint
in neuer Aufmachung monatlich unter dem Titel "Schule NRW". |
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Gymnasiale Oberstufe umfasst künftig
drei Jahre!
Was vor kurzem noch neue Gesetzeslage war, ist bereits wieder
überholt. Nach dem neuen Schulgesetz verkürzt sich ab Schuljahr
2005/2006 die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre. Die Oberstufe an
Gymnasien umfasst jedoch wie bisher drei Jahre. Es tritt also das für
die Schulzeitverkürzung vorgesehene Modell „9+3“ in Kraft.
Jugendliche im Gymnasium treten nach Klasse 9, in den anderen
Schulformen nach Klasse 10 in die dreijährige Oberstufe ein. Besonders
leistungsfähige Gesamt- und Realschüler können bei durchgehend guten
Leistungen und Unterricht in einer zweiten Fremdsprache direkt in die
Qualifikationsphase „springen“ und damit ebenfalls das Abitur in zwölf
Jahren erreichen.
Die Vergabe des mittleren Schulabschusses (Fachoberschulreife) am
Gymnasium erfolgt im Sinne der bundesweiten Anerkennung und dem
derzeitigen Stand der KMK-Vereinbarungen erst am Ende der Klasse 10,
zusammen mit der Versetzung in die Qualifikationsphase. Gleichzeitig
wird die gymnasiale Oberstufe grundlegend reformiert, um ihre allgemein
bildende Funktion zu stärken und die Studierfähigkeit zu verbessern. Die
Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache werden daher in der
Qualifikationsphase vierstündig unterrichtet.
(Quelle: Schule NRW 05/06, S. 149)
Die Neustrukturierung der Oberstufe wird allerdings noch etwas auf
sich warten lassen, denn zunächst wurden alle Pläne zurückgestellt, weil
die Kultusministerkonferenz im Herbst 2007 beschlossen hatte, bis
2010/11 nationale Standards für Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften
und Fremdsprachen vorzugeben. Diese sollen erstmal abgewartet werden.
Die Kernlehrpläne mit reduzierten Bildungsinhalten sind inzwischen in
Kraft.
Am 12.3.2009 ist eine neue Verordnung zur
Änderung der APO-GOSt erlassen
worden, die für alle Schülerinnen und Schüler gilt, die am 1.8.2010 in
die gymnasiale Oberstufe eintreten. Da es noch bestehende Jahrgänge
gibt, gelten zur Zeit drei verschiedene Verordnungen:
APO-GOSt auslaufend gültig bis 2011/2012 für
Schülerjahrgänge, die bis einschließlich 2009/2010 in die gymnasiale
Oberstufe eintreten und ihre Schullaufbahn nach den bisherigen
Bestimmungen beenden (Schulzeit 13 Jahre)
APO-GOSt gültig für Schülerinnen und Schüler, die ab dem
Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die
gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre) und für Schülerinnen
und Schüler an Gesamtschulen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in die
gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 13 Jahre)
APO-GOSt gültig für den Schülerjahrgang, der zum
Schuljahr 2010/2011 nach sechs Jahren Sekundarstufe I in die gymnasiale
Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen eintreten
Sie können die neuen Verordnungen
auch auf der
Webseite des Schulministeriums lesen. |
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Machen Sie sich selbst ein Bild von den beabsichtigten Maßnahmen
und sehen Sie sich die Texte auf der Webseite
des Ministeriums an. |
Der
Geld- Tipp:
Auch im Jahre 2011 ist für alle beamteten
Lehrerinnen und Lehrer wieder das Urlaubsgeld gestrichen worden. Lassen
Sie sich das nicht gefallen und stellen Sie einen Antrag auf Zahlung des
Urlaubsgeldes. Der DBB führt nämlich zur Zeit verschiedene Prozesse, um zu
klären, ob der Wegfall des Urlaubsgeldes rechtmäßig ist. Falls also die
Musterklagen Erfolg haben, bekommen nur diejenigen eine Nachzahlung, die
einen Antrag gestellt haben. Es kostet Sie nicht viel Arbeit, denn die
Lehrerverbände haben Mustervordrucke entworfen, die Sie lediglich mit
eigenen Daten versehen und abschicken müssen. Falsch machen können Sie
also nichts. Nehmen Sie die Chance wahr!. Den Musterantrag finden Sie im
Downloadverzeichnis unter urlgeld.doc.
Er ist zwar älter; aber wenn Sie jeweils das aktuelle Datum einsetzen,
können Sie ihn auch jetzt noch verwenden.
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Die Kenntnis des neuen Schulgesetzes, das am
15.3. 2005 verkündet und dessen Novellierung am 1.8.2006 in Kraft
gesetzt wurde, ist außerordentlich wichtig. Es ist inzwischen
mehrmals geändert worden. Ich stelle
Ihnen deshalb die neueste Fassung unter dem
Namen SchG2011.pdf
auf meiner Downloadseite zur Verfügung.
Das Ministerium hat eine Presseinformation herausgegeben, die in
Kurzform das Wichtigste des neuen Gesetzes und weitere Neuregelungen
enthält. Sie finden alles auf der
Webseite des Ministeriums. Sehr vorteilhaft ist, dass
dort auch die wichtigsten Passagen in
türkischer und russischer Sprache zu finden sind. Die Schrift
ist zwar nicht optimal, weil man wegen der fremden Zeichen
unterschiedliche Schriftarten gemixt hat, aber der Versuch ist
immerhin lobenswert.I |
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Widersprechen Sie der Kürzung des
Weihnachtsgeldes.
Auf der Seite Geld und
Finanzen finden Sie die nötigen Tipps und Hilfen. |
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Das Landesgleichstellungsgesetz ist in Kraft!
Viele haben es noch gar nicht gemerkt und keine Ansprechpartnerin für
Gleichstellungsfragen gewählt. Holen Sie es nach! Die
Ansprechpartnerin muss eine Frau sein. Sie wird von der
Schulleitung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Die weiblichen
Mitglieder der Lehrerkonferenz beschließen, ob eine solche Person
bestellt werden soll und beraten die Schulleitung für die Bestellung.
Diese trifft allerdings die Entscheidung selbst.
Allerdings sollte man tunlichst eine Ansprechpartnerin für
Gleichstellungsfragen im Kollegium wählen, denn beispielsweise für die
Auswahlkommission bei schulscharfen Stellen ist sie erforderlich.
Inzwischen sind auch die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des
Landesgleichstellungsgesetzes veröffentlicht worden. Sie gelten besonders
für die Schulen und betonen die Frauenförderpläne und den Einsatz der
Teilzeitkräfte sehr.
Für Lehrerinnen und Gleichstellungsbeauftragte ist auch interessant,
dass die Ministerin das Sonderheft zum Gleichstellungsgesetz mit
speziellen Hinweisen und dem neuen Erlass zur dienstlichen
Beurteilung von 2003, den sie besonders für Frauen interpretiert,
neu herausgegeben hat. Es heißt jetzt "Gleichberechtigung am
Arbeitsplatz Schule und Studienseminar". Ich halte es für Sie auf
meiner Downloadseite unter dem Titel
gleich.pdf für Sie zum
Download bereit. |
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Was gibt es Aktuelles in der
Bildungslandschaft? |
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Jetzt
zeigen sich die Probleme mit der Altersteilzeit.
Nachdem auch endlich beamtete Teilzeitkräfte daran
teilhaben, zeichnet sich inzwischen ab, dass man diese auf Dauer sicher
nicht gewähren wird, denn es sind nicht mehr genügend Fachkräfte vorhanden.
Lehrerinnen und Lehrern mit Mangelfächern wird bereits zunehmend die
Genehmigung erschwert. Nähere Hinweise auf der Seite Altersteilzeit!
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Das Ministerium hat
in den letzten Jahren viele schlaue Sprüche zur Verbesserung der
Unterrichtsqualität von sich gegeben und dazu Programme wie das zur
"Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung" (QUESS)
aufgelegt. Die Kontrollen haben jedes Jahr zugenommen: bei Abiturarbeiten,
bei den
Abiturkorrekturen, den Lernstandserhebungen, Zentralarbeiten und
Schulinspektionen. Die Schulen wurden mit immer neuen Aufgaben belastet: mit
Schulprogrammen und neuen Lehrplänen, mit Lernstandserhebungen und
Schul-Portfolios.
Gleichzeitig wurden aber die Pflichtstunden erhöht, die
Entlastungsstunden gekürzt, die Kurse vergrößert, die
Vertretungsreserve gestrichen und vieles andere mehr. Die Liste der
Streichungen und Verschlechterung ist sehr lang.
Ich habe einmal die gesamte Entwicklung in der
Verschlechterung der Unterrichtsbedingungen von 1990 bis 2009 zusammengestellt. Im Downloadbereich ist das Dokument unter dem Namen
spar2009.doc
abgespeichert. Lesen Sie es! Es ist erschütternd, wenn man die einzelnen Punkte betrachtet, die in den letzten
Jahren abgebaut worden sind. Damit will das Ministerium den Unterricht
verbessern?
Sie sollten in den Lehrerkonferenzen und Schulpflegschaften einmal dieses Thema
aufgreifen und überlegen, welche Protestaktionen dagegen gestartet werden können. Wenn
ein Land wie NRW die Investitionen für Bildung drastisch senkt und glaubt, im
europäischen Vergleich auf Dauer bestehen zu können, ist es auf dem Holzweg.
Vielleicht ist die neue Landesregierung ja etwas klüger und
realisiert wirklich ihre Versprechungen. |
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Natürlich wird überall darüber diskutiert, wie schlecht die Schülerleistungen der deutschen
Schüler im Vergleich mit dem internationalen Standard sind. Die Schuld wird
immer der Schule und den Lehrern gegeben. Darüber hinaus schimpfen
viele über die Gesamtschule und ihre mangelhaften Leistungen. Das finde ich ungerecht.
Gesamtschullehrer tun nämlich wie alle anderen Lehrer in den
verschiedenen Schulformen nicht nur ihre Pflicht, sondern vieles darüber
hinaus. Wenn die Abschlussleistungen schlecht sind, muss es nicht immer an
den Lehrern liegen. Vielleicht sollte man einmal über die Richtlinien und
Lehrpläne nachdenken - oder über die Form der Leistungsbewertung, wie
sie vom Ministerium vorgeschrieben wird! Im
Übrigen findet sich eine hervorragende Zusammenstellung der Untersuchungen zu
TIMSS und der BiJu-Studie auf der GGG-Seite.
Sie ist lesenswert
und hilft Ihnen sicher bei der Argumentation; schauen Sie hinein. |
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Zu dieser Problematik gehören
natürlich auch die Ergebnisse der
letzten PISA- und IGLU- Untersuchung. PISA steht für Programme
for International Student Assessment und ist ein
Forschungsprogramm zum internationalen Vergleich von Schülerleistungen am
Ende der obligatorischen Schulzeit, also mit 15 Jahren bzw. in der 9.
Jahrgangsklasse. Das Programm wurde von der OECD ausgeschrieben und es
beteiligen sich weltweit 32 Länder an dieser Studie. Bei dem Test PISA 2000
wurde der Schwerpunkt "Lesen" mit den Nebenkomponenten Mathematik
und Naturwissenschaften untersucht. Im zweiten Zyklus (PISA 2003)
wurde der Schwerpunkt Mathematik mit den Nebenkomponenten Lesen und
Naturwissenschaften untersucht. Im 3. Zyklus (PISA 2006) wird es der
Schwerpunkt Naturwissenschaften sein, der neben Lesen und Mathematik
untersucht werden soll.
Bei den fertig
gestellten Erhebungen 2000 und 2003 nimmt
Deutschland einen der hintersten Plätze
ein. In der IGLU-Studie ist es etwas besser - aber auch in der Grundschule
gibt es noch Mängel genug. Dafür werden natürlich wieder die Lehrer verantwortlich gemacht.
Lesen Sie einzelne Ergebnisse, Stellungnahmen, die Zusammenfassung und einzelne Tests auf
meiner Sonderseite PISA und IGLU. |
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Ein heißes Eisen
ist die "Bandbreitenregelung",
die nach Maßgabe des neuen Schulentwicklungsgesetzes nun in allen Schulen
erfolgen soll. Gemeint ist damit der Ausgleich in der Arbeitszeitbelastung
für einzelne Lehrerinnen und Lehrer, die durch besondere Fächer oder
Zusatzaufgaben besonders belastet sind. Die Schulleitung soll die
Möglichkeit haben, aus schulorganisatorischen Gründen die Arbeitszeit
eines Lehrers um bis zu sechs Stunden in der Woche zu unter- oder
überschreiten. Die Allgemeine Dienstordnung
ist entsprechend geändert worden (§11!).
Die Lehrerverbände wehren sich gegen die Modelle; Argumente finden Sie
auf den Seiten des VBE und des Philologenverbandes. Brisant wird das Thema durch die
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das über die Klage
von zwei Lehrern entschieden hat, die eine Herabsetzung ihrer
wöchentlichen Pflichtstundenzahl aufgrund der Korrekturbelastung
beantragt hatten. Ausführliche Hinweise dazu sind auf
meiner Webseite zum Thema Arbeitszeit;
außerdem habe ich eine Sonderseite
Bandbreitenregelung eingerichtet.
Wenn Sie in der Lehrerkonferenz darüber diskutieren wollen, finden Sie auf der Seite
Lehrerrat ebenfalls
entsprechende Argumentationshilfen. Andererseits
ist das Thema in den meisten Schulen vom Tisch.
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Änderung des Urheberrechts: Kopien aus
Schulbüchern
Am
1.1.2008 war der sog. „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle in
Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt waren Schulbücher von der gesetzlichen Lizenz,
die die Vervielfältigung urheberechtlich geschützter Werke zum
Gebrauch im Schulunterricht und für Prüfungen erlaubt, ausgenommen.
Derartige Vervielfältigungen waren damit nur noch mit Einwilligung
des Berechtigten zulässig.
Nach langem Hin und Her gab es ein Moratorium der Schulbuchverlage,
dass bis zum 21.10.2008 das Kopieren nach altem Recht noch geduldet
würde. Die Lehrerverbände und Gewerkschaften, aber auch die
Kultusministerien der Länder forderten die Verwertungsgesellschaft
Wort auf, eine sinnvolle Regelung zu treffen.
Seit 2009 hat man sich nunmehr wie folgt geeinigt:
- Es ist erlaubt, 12% eines
urheberrechtlichen Werkes zu kopieren, höchstens jedoch 20
Seiten. Das gilt auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
- Handelt es sich nicht um Schulbücher oder
sonstige Unterrichtsmaterialien, so dürfen diese sogar
ausnahmsweise vollständig kopiert werden, wenn sie nur einen
geringen Umfang haben. Bei Musikwerken beläuft sich das auf
maximal 6 Seiten, bei sonstigen Textausgaben auf maximal 25
Seiten.
- Bilder, Fotos und Grafiken dürfen ohne
Begrenzung kopiert werden.
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Zwischendurch entbrennt immer wieder die
Diskussion um eine neue Schulstruktur. Die SPD
favorisiert ein Zwei-Säulen-Modell, die GRÜNEN wollen eine gemeinsame
Schule für alle und die CDU will das gegliederte Schulsystem beibehalten. Dazu will die SPD die Förderschulen, die sie vor kurzem aus
den Sonderschulen gemacht hat, auflösen und in das
neue System integrieren. Die Schulträger wiederum wollen am liebsten
Verbundschulen einrichten. Damit Sie sich ein Bild von der Situation machen
können, habe ich eine Sonderseite
Schulstrukturdebatte erstellt, auf der Sie die notwendigen Grundlagen
für eine fachliche Diskussion finden.
Hilfreich für die Diskussion sind
auch die Vergleichszahlen aus den europäischen Nachbarländern. Ich habe
sie auf der Sonderseite Zahlen und Daten zur
Schulstrukturdebatte
zusammengestellt. Sie finden dort:
- Einschulungsalter in den EU-Ländern
- Dauer der Grundschulzeit
- Dauer der Schulzeit bis zur Hochschulreife
- Angebot an Ganztagsschulen
- Anteil der Sonderschüler(innen)
- Wiederholer und Schulformwechsler
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Inzwischen sind sich alle politischen Parteien einig,
dass Leistungsziele verbindlich festgelegt und auch anschließend überprüft
werden müssen. Unterschiedlicher Ansicht sind sie nur über die Verfahren
und Kontrollmechanismen. Während die grün-rote Koalition in NRW Lernstandserhebungen in den Klassen vier und 9 forderte, die schul- und schulformbezogen
wären, haben seit 2006 CDU und FDP landesweit einheitliche
Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungsarbeiten durchgesetzt.
Den Stand der Entwicklung mit den neuesten Erlassen und Terminen finden
Sie auf der Sonderseite Lernstandserhebungen und
zentrale Prüfungen. |
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OECD-Bildungsbericht:
Das schlechte Abschneiden der deutschen Wirtschaft führt die OECD mit
auf die Schwächen des deutschen Bildungssystems zurück. Anders als
hierzulande haben die wachstumsstärksten Industrieländer den Anteil der
Hochqualifizierten deutlich gesteigert.
Weitere Details finden Sie auf der Seite PISA und IGLU.
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Schulinspektionen
Nachdem NRW den Schulen immer mehr Befugnisse und Selbstständigkeit
zugebilligt hat, sollen die schulischen Entscheidungen auch überprüft
werden. Deshalb wurden standardbasierte Kernlehrpläne entwickelt und
deshalb führt das Land Lernstandserhebungen durch. Wo die
Selbstständigkeit größer wird, werden Qualitätssicherung und
Rechenschaftslegung wesentliche Gesichtspunkte.
Als Instrument der externen Evaluation werden nun Schulinspektionen
durchgeführt. Voraussetzungen, Ablauf und Bewertung sind auf meiner
Sonderseite Schulinspektion und
Qualitätsanalyse aufgeführt. |
Neue Lehrerausbildung in NRW
Alle Lehrer sollen Masterabschluss haben.
In Zukunft werden die Lehrer in NRW sechs Jahre lang ausgebildet.
Nach einem Studium mit Bachelor- und Masterabschluss schließt sich eine
einjährige Vorbereitungszeit an, die mit dem Staatsexamen endet..
Die Eignung zum Lehrerberuf soll aber schon wesentlich früher
festgestellt werden, denn alle Bewerber sollen bereits vor dem
Studium an einem Eignungspraktikum teilnehmen.
Die Hochschulen haben ab
Wintersemester 2009/10 freiwillig damit begonnen und jetzt ist alles verpflichtend.
Obwohl das Studium für die Grundschullehrer länger wird, soll sich an
der Gehaltseinstufung nichts ändern. Daran sieht man wieder einmal, wie
gering die Arbeit der Grundschulen eingeschätzt wird, obwohl sie doch
die wesentlichen Weichen für die gute Ausbildung stellen. Eigentlich
müssten die fähigsten Lehrer in die Grundschulen und sollten dort das
höchste Gehalt aller Lehrämter bekommen. Besser wäre es nämlich, mehr in
den Vorschul- und Grundschulbereich zu investieren. Dann brauchte man
später nicht so viel zu reparieren und nicht so viele
Justizvollzugsanstalten bauen.
Man sollte sich ein Beispiel an Neuseeland nehmen: Dort bekommen alle
Lehrkräfte - unabhängig von der Schulstufe - das gleiche Gehalt - und
genießen ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. |
Neues Maßnahmenpaket "Stärkung der Eigenverantwortlichen Schule in
NRW"
Ministerin Barbara Sommer hat im Juni 2008 ein
ganzes Paket neuer Maßnahmen verkündet; das läuft immer noch:
1. Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben
Mit einem Erlass "Mehr Freiräume für innovative schulische
Vorhaben" wird der Weg konkretisiert, wie die Schulen aus dem
bisherigen Modellversuch Selbstständige Schule auch nach Auslaufen
des Projekts ihre eigenständigen Vorhaben im Bereich von
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsentwicklung weiterführen
können. Alle anderen öffentlichen Schulen können künftig ebenfalls
innovative Vorhaben, die durchaus auch über bestehende Ausbildungs-
und Prüfungsordnungen hinausgehen, unter bestimmten Voraussetzungen
auf den Weg bringen.
2. Schulleiter werden zu Dienstvorgesetzten
Allen Schulleitungen werden in einem Zeitraum bis 2012
erweiterte Aufgaben eines Dienstvorgesetzten übertragen. Den genauen
Termin der Übernahme innerhalb dieses Zeitraums bestimmen die
Schulen selbst. Die Übertragung erfolgt durch eine Novellierung der
Verordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im
Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums
und durch eine entsprechende Erlassänderung im Tarifbereich
(Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten;
Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung).
3. Lehrerräte erhalten personalvertretungsrechtliche Kompetenzen
Korrespondierend mit der Übertragung der erweiterten
Dienstvorgesetztenrechte sind zum 01.08.2008 durch einen neuen Gesetzentwurf zur Stärkung der Eigenverantwortung
der Schulen die Beteiligungsrechte der Lehrkräfte vom örtlichen
Personalrat auf die Ebene der einzelnen Schule, und zwar auf den
Lehrerrat, verlagert worden.
4. Erhöhung der Attraktivität von Leitungsfunktionen
Ab sofort entfällt die seit Jahren geltende 18-monatige
Beförderungssperre für Schulleitungen und deren Stellvertreter.
5. Vorqualifizierung von potentiellen Schulleitungen
Schulleiterinnen und Schulleiter werden künftig bereits vor
Amtsübernahme auf Basis einer mit den Verbänden abgestimmten
Handreichung "Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für
Leitungshandeln" qualifiziert.
6. Bessere Personalsteuerung durch Flexibilisierung der
Stellenbesetzungsverfahren und Stellentransparenz
Nunmehr können alle Schulen schrittweise (Berufskollegs
und bisherige Modellschulen ab 01.08.2008; Hauptschulen,
Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Weiterbildungskollegs zum
01.08.2009 und Grundschulen und Förderschulen zum 01.08.2010)
wöchentlich ausschreiben. Ab 2009 erhalten die Schulen eine
Mitteilung über den individuellen Stellenbedarf, die
Stellenausstattung und die individuelle Stellenbesetzung.
7. Fortsetzung der Altersteilzeit für Lehrkräfte.
Die zum 31. Dezember 2009 auslaufende Altersteilzeit für
Lehrkräfte wird um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2012
verlängert. Dabei wird das Einstiegsalter von zurzeit 59 Jahren auf
die Vollendung des 60. Lebensjahres heraufgesetzt. Die Arbeitszeit
wird während der Altersteilzeit von bisher 50% auf 55% ausgeweitet.
Es bleibt unverändert bei der Besoldung von 83% ( je nach
Steuerklasse) des bisherigen
Nettogehaltes während der Altersteilzeit. Für jedes Jahr in der
Altersteilzeit muss zudem wie bisher vor Beginn der Altersteilzeit
auf eine Stunde Altersermäßigung pro Schuljahr verzichtet werden.
8. Beschäftigung von Nicht-Lehrkräften an Schulen
Jetzt können alle Schulen grundsätzlich
unbefristet Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen auf Lehrerstellen
beschäftigen (Erlasse vom 23.01.2008, Schule NRW, S. 97 und 142 und
25.04.2008, Schule NRW, S. 246). Zur Beschäftigung von
Handwerksmeistern oder Gebärdensprachdolmetschern in Förderschulen
läuft zurzeit ein personalvertretungsrechtliches
Mitbestimmungsverfahren. Darüber hinaus ist eine grundlegende
Rahmenregelung zur Beschäftigung von Personal mit weiteren anderen
Professionen geplant.
9. Gemeinsame Verantwortung in regionalen Bildungsnetzwerken
Alle an Bildung beteiligten Akteure vor Ort sollen in regionalen
Bildungsnetzwerken kooperieren. Das Land stattet deren regionale
Geschäftsstellen, die die Schulen und ihre externen Partner dabei
unterstützen, auf der Basis von Kooperationsverträgen mit jeweils
einer Lehrerstelle aus.
Dazu wurde das Schulgesetz geändert und eine
neue Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im
Geschäftsbereich des Schulministeriums herausgegeben. Weitere Details können Sie der
Webseite des Schulministeriums
entnehmen. |
Weitere Hinweise:
| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
| Auf der Webseite des Ministeriums
können alle Bedingungen und Organisationsverfahren der Schulinspektion
nachgelesen werden. |
www.schulministerium.nrw.de |
| Alle Rechtsvorschriften und
Vorgaben zur neuen Lehrerausbildung in NRW |
http://www.schulministerium.nrw.de |
| Hinweise zur Vorbereitung und
Durchführung der Lernstandserhebungen als Power-Point-Präsentation mit einer
umfassenden Broschüre |
www.schulministerium.nrw.de |
| Informationen zu Kernlehrplänen
und Lernstandserhebungen mit kommentierten Aufgabenbeispielen |
www.learn-line.nrw.de |
| Vergleichsarbeiten für die
Grundschule - VERA - Kooperationsprojekt der Länder Berlin, Brandenburg,
Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein |
www.uni-landau.de/vera/ |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
04.02.12 |