Inklusion und Unterricht mit behinderten Schülern


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Während früher Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen in Sonderschulen mit speziellen Förderschwerpunkten, wie etwa Schwächen im Hören und Sehen, körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, Defiziten im Lernen oder in der sozialen bzw. emotionalen Entwicklung, unterrichtet wurden, sollen nach der Umsetzung der UN-Konvention und nach den KMK-Empfehlungen die Eltern behinderter Kinder künftig entscheiden können, ob diese an einer Förderschule, einer Regelschule oder in Integrationsklassen unterrichtet werden sollen.

Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Inklusion in der Schule

 

Am 1. Dezember 2010 hat der nordrhein-westfälische Landtag einmütig die Inklusion beschlossen. Das bedeutet, dass die Kommunen geeignete Schulen auswählen können, wobei sich die Schulkonferenzen nicht dagegen wehren können. Inzwischen ist auch eine Änderung des Schulgesetzes erfolgt, in der der Rechtsanspruch der Eltern auf den Besuch einer „normalen“ Schule für ihr behindertes Kind verankert ist. Am 3.Juli 2012 hatte das Kabinett den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ beschlossen, ein  Eckpunktepapier verabschiedet und daraufhin das Schulgesetz geändert.

Seit 1. August 2014 können Eltern behinderter Erstklässler oder Fünftklässler in NRW wählen, ob sie ihr Kind in einer Förderschule oder in einer allgemeinen Schule anmelden. Einige haben das schon getan und sehen jetzt die gefährliche Entwicklung mit provisorischen Mitteln, da die allgemeinbildenden Schulen nicht dafür ausgerüstet sind. Besonders an Sonderpädagogen fehlt es. Nach Meinung der Landesregierung sollen 3200 zusätzliche Sonderpädagogen bis 2018 eingestellt werden. Das ist viel zu wenig; die Lehrerverbände fordern mindestens 7000.


Hier zunächst zur Geschichte der Inklusion

weiter unten finden Sie die derzeitige Entwicklung.

Gesetz zur Inklusion verabschiedet

Düsseldorf, 16.Oktober 2013.
Der Landtag hat heute das Inklusionsgesetz aller Warnungen und Kritiken der Fachleute zum Trotz beschlossen. Wie schwach die Mehrheit der rot-grünen Koalition ist, zeigt sich an dem namentlichen Abstimmungsergebnis:

Abgegebene Stimmen
Ja
Nein
Enthaltungen
231
124
107
keine

Die Schulministerin Sylvia Löhrmann sieht das „Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz) als wichtigen  Schritt zur auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem.




Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen in der Regel in allgemeinen Schulen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden sollen. Eltern von Kindern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll künftig grundsätzlich mindestens eine allgemeine Schule vorgeschlagen werden, an der ein Angebot des gemeinsamen Lernens eingerichtet ist. Für die Schaffung eines solchen Angebots ist auch künftig die Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Ein Schulträger kann diese jedoch nur verweigern, wenn die Ablehnungsgründe in seine Zuständigkeit fallen und die im Einzelfall erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen nicht mit vertretbarem Aufwand geschaffen werden können. Dieser grundsätzliche Anspruch soll schrittweise bei der erstmaligen Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung sowie bei der Einschulung und beim Wechsel auf weiterführende Schulen realisiert werden.

Ministerin Löhrmann sagte dazu schon im März 2013: „Wir setzen die VN-Behindertenrechtskonvention um und gehen dabei schrittweise und mit Augenmaß vor. Der Gesetzentwurf hält die Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, ihren Eltern, den Schulen, den Lehrkräften und den kommunalen Schulträgern. Inklusion ist eine Chance, unsere Gesellschaft reicher, toleranter, offener und menschlicher zu machen. Sie wird an vielen Schulen Nordrhein-Westfalens erfolgreich gelebt.“ Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen aber weiterhin die Förderschulen wählen können, wenn sie dies vorziehen und vor Ort ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Offiziell schafft das Land keine Förderschulen mit bestimmten Förderschwerpunkten ab. Das entspricht den Beschlüssen des nordrhein-westfälischen Landtags vom 1. Dezember 2010 und vom 4. Juli 2012. Über die Mindestgröße der Förderschulen wird keine Aussage gemacht, sondern das wird in einer entsprechenden Verordnung festgelegt.

Das Finanzierungskonzept sieht schwach aus und wird von allen Fachleuten und Lehrerverbänden stark  bemängelt. Derzeit wird das gemeinsame Lernen mit etwa 1.200 zusätzlichen Lehrerstellen unterstützt, von denen knapp 700 seit 2011 neu hinzugekommen sind. Das Konzept sieht vor, dass bis zum Ende der Legislaturperiode gegenüber dem laufenden Schuljahr weitere 1.800 zusätzliche Lehrerstellen zur Unterstützung bereitgestellt werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, ein Unterstützungsbudget für die Schulen im Transformationsprozess bereit zu stellen, das bis 2015 schrittweise auf 200 Lehrerstellen anwachsen soll. Damit kann nach Einschätzung der Landesregierung bis 2017 eine Inklusionsquote von etwa 50 Prozent erreicht werden. In diesem Schuljahr liegt sie bei rund 25 Prozent. „Diese insgesamt 2.000 zusätzlichen Lehrerstellen gegenüber dem laufenden Schuljahr werden sich positiv auf die Qualität des gemeinsamen Lernens auswirken. Entscheidend für den Inklusionsprozess ist aber der Wille der Betroffenen“, erklärte die Ministerin. Gegenüber dem Referentenentwurf sind das Gesetz nun vor, dass zusätzlich zu dem in Artikel 4 § 2 festgeschriebenen Bericht, der bis zum 31.12.2018 vorzulegen ist, soll das für Schule zuständige Ministerium in einer gesonderten Untersuchung bis zum 31.01.2014 ermittelt werden soll, ob und gegebenenfalls welche finanziellen Auswirkungen für die Kommunen im Rahmen ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Veränderung des regionalen Schulangebots durch dieses Gesetz entstehen.




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Lesen Sie das Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom November 2013 mit den Änderungen, die durch die Inklusion zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz führten.

Das sind nach meiner Meinung die gröbsten Fehler der Politiker, die sie mit diesem Gesetz gemacht haben:

  • Förderschüler zählen in dem neuen Gesetz nicht doppelt – wie gefordert -, sondern einfach. Das bedeutet, dass die Klassengrößen mit behinderten und nicht behinderten Kindern zwischen 20 und 25 Schülern liegen. Inklusionsklassen und normale Klassen haben die gleiche Bemessungsgröße. Das ist unfassbar. Man sollte doch nicht einfach alle Klassen pauschal verkleinern, sondern nur diejenigen, die inklusiv geführt werden! Wenn eine Schule für Inklusionsklassen kleine Klassengrößen haben will, muss sie das durch die Vergrößerung anderer Klassen herbeiführen. Ad absurdum geführt werden die Klassengrößen durch den Zustrom von Flüchtlingskindern: Immer mehr Klassen werden bis zur Obergrenze aufgefüllt und die Inklusion ist eine Illusion.
  • Die Unterrichtsqualität für Förderschüler verschlechtert sich drastisch: Während Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bisher in Klassengrößen mit 10-15 Schülern von speziell ausgebildeten Fachkräften unterrichtet wurden, erhalten diese ihre Ausbildung und Erziehung jetzt in viel größeren Klassen von Lehrkräften ohne Spezialausbildung. Höchstens ein Drittel der Unterrichtsstunden wird mit 2 Lehrkräften gleichzeitig abgedeckt.
  • Während früher Eltern und Schulen gleichermaßen die Möglichkeit hatten, den Förderbedarf für behinderte Kinder zu beantragen, entfällt dies nunmehr für die Schulen. Jetzt haben Eltern das alleinige Recht dazu. Gerade im Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ führt das zu großen Problemen. Bisher hatten nämlich größtenteils die Schulen diese Förderungsart beantragt. Da das nunmehr wegfällt, melden die Eltern ihre Kinder dort an, wo sie das größte Förderpotenzial vermuten: in den Gesamtschulen und Sekundarschulen. Diese haben nämlich gerade diese Förderung im Rahmen des gemeinsamen längeren Lernens auf ihr Aushängeschild geschrieben. Die Folge wird sein, dass sich dort die Kinder mit diesem Handikap häufen und die Unterrichtsqualität für sämtliche Schülerinnen und Schüler sinkt, weil die Lehrkräfte nicht genügend Zeit und Mittel haben, diese Defizite aufzuarbeiten.
  • Die Kosten für die Inklusion wurden den Schulträgern zugeschoben. Die Städte und Gemeinden weisen immer wieder darauf hin, dass inklusive Schulen deutlich mehr Kosten verursachen als allgemeine Schulen. Die Schulgebäude müssen umgebaut oder erweitert werden, es muss mehr Unterrichtsmaterial vorhanden sein und mehr Personal. Die Kommunen argumentieren: Wenn das Land ihnen per Gesetz mehr Aufgaben übertrage, müsse es auch für die Kosten aufkommen. Die zugestandenen Mittel reichen nicht aus.
    Die Folge ist, dass viele Schulträger provisorische Lösungen auf den Weg bringen, weil sie zu wenig Geld zur Verfügung haben. Die Leidtragenden sind die Lehrerinnen und Lehrer, die sich damit abfinden müssen.

Vernünftigerweise war wenigstens der Start des Inklusionsgesetzes auf den Beginn des Schuljahres 2014/15 verschoben worden. In der zweitägigen Anhörung im Landtag am 5. und 6. Juni 2013 hatten sich mehr als 100 Sachverständige zum Inklusionsgesetz geäußert. Dabei bemängelten viele Fachleute, dass der Gesetzentwurf zu ungenau und zu lückenhaft sei. Sie plädierten sogar für eine zeitliche Streckung. Dem ist zwar auch die Landesregierung nachgekommen, aber nur augenscheinlich, denn am 16. Oktober 2013 ist dann das Gesetz beschlossen worden.

        Übrigens: Unser Nachbarland, die Schweiz, hat die UN-Konvention bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert.


Entwicklung und Begriff der Inklusion

Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Einrichtung von „Hilfsschulen“ noch als großer pädagogischer Fortschritt gefeiert, weil man endlich für die „Kinder mit Sinnesfehlern“ eine Schule hatte (denn vorher waren sie vom Schulbesuch ausgeschlossen); danach vollzog sich im Laufe der Jahrzehnte ein starker Wandel in dieser Schulform. Hilfsschulen wurden zu „Sonderschulen“, die immer weiter differenziert und perfektioniert wurden. Die Lehrerausbildung wurde auf die Behandlung unterschiedlicher Defizite hin ausgerichtet. Die Kinder wurden ausgesondert und von speziell ausgebildeten Fachkräften unterrichtet. Später  schaffte man den unangenehmen Begriff der „Sonderschule“ ab und ersetzte ihn durch das Wort „Förderschule“. Das Prinzip blieb aber das gleiche. Dieses System nennt man heute „Exklusion„.

In den letzten 20 Jahren gab es immer mehr gesellschaftliche und politische Bestrebungen, diese ausgegrenzten Kinder zusammen mit normal entwickelten Kindern in allgemein bildenden Schulen zu unterrichten und ihnen die Möglichkeit des stärkeren Zusammenlebens zu geben. So kam man zu dem Begriff der „Integration„. Auf politischen Druck hin wurden immer mehr allgemein bildende Schulen dazu verpflichtet, so genannte „Integrationsklassen“ zu bilden, in denen behinderte mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern gemeinsam unterrichtet wurden. Das wollten auch schließlich viele Eltern so. Man erfand verschiedene Modelle zur Förderung der behinderten Kinder. Dazu wurden dann auch Lehrkräfte mit spezieller Ausbildung mit einer gewissen Stundenzahl von Förderschulen an allgemein bildende Schulen abgeordnet oder dorthin versetzt. Die Ergebnisse waren durchaus positiv, weil sich die behinderten Kinder besser entwickelten und sich in sozialer und kognitiver Hinsicht an die Ansprüche der normal entwickelten Kinder angleichen mussten.

Für die Lehrerinnen und Lehrer bedeutete das Verfahren aber mehr Stress: Sie mussten sich mit den diagnostischen und lerntheoretischen Bedingungen von Körperbehinderten, Lernbehinderten und Verhaltensgestörten auseinandersetzen, ihre Lehrpläne umstrukturieren, ihren Unterricht anders gestalten und auf die andersartigen Verhaltensweisen reagieren lernen.
Das führte auf Dauer zu einer Absenkung des Niveaus. Während die Integration von Körperbehinderten vielen Klassen gut tat, weil die notwendige erhöhte Rücksichtnahme zu mehr Verständnis und gegenseitiger Achtung zwang, aber gleichzeitig die intellektuellen Anforderungen bestehen blieben, führte die Integration von Lernbehinderten und Verhaltensgestörten dazu, dass sich in diesen Integrationsklassen zusätzliche Probleme ergaben. Diese waren darauf zurückzuführen, dass die Integrationsklassen teilweise immer noch zu groß waren, dass nicht genügend Förderstunden bereit gestellt wurden, dass die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer unzureichend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet oder fortgebildet wurden oder dass schlicht die räumlichen oder sächlichen Voraussetzungen unzureichend waren.

Typisch für diese Situation ist ein Brief, den eine Kollegin schrieb:
„Ich habe in den 80er Jahren für das Lehramt an Gymnasien studiert und unterrichte nunmehr seit 12 Jahren an einer Realschule die Fächer Deutsch und Englisch.
Seit vor ein paar Jahren die Schulleitung und die politischen Vorgaben gewechselt haben, wird unser Arbeitsalltag immer unerträglicher. Die Zeiten, in denen wir Unterrichtsreihen zusammen konzipiert haben, nach dem Unterricht im Lehrerzimmer noch ein Schwätzchen gehalten haben, sind längst vorbei. Früher wurden Kollegen, die trotz Erkältung in die Schule kamen, nicht für Vertretung eingesetzt, heute wird in  Ausfallstunden vertreten, auch wenn die Gruppe nur aus drei Schülern besteht.
So haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Auch die Schülerschaft verändert sich zunehmend; zur Zeit habe ich eine 5. Klasse mit 85% Migrationshintergrund, darunter 3x ADHS, 2x LRS, 1x drogenabhängige Eltern und den restlichen Kindern mit Defiziten im Sozialverhalten, in der Sprache und im Lernverhalten. Eine ganz „normale“ Eingangsklasse mit 30 Schülern.Das ist also der normale tägliche Wahnsinn, der bis jetzt irgendwie ging.Nun habe ich die Situation, dass ich eine 7.Klasse im Deutschunterricht bekommen habe, in der ein Junge mit Asperger Syndrom und ADHS sitzt. Dieser Junge steht unter Ritalin, das aber nicht in jeder Stunde wirkt und nur das ADHS abdämpft. Er ist nicht in der Lage Empathie zu empfinden, stört permanent, provoziert und benötigt ständige Ansprache und Kontrolle, sonst vergisst er, was er machen soll. Nach über 10 Wochenstunden (6x Vertretung) in dieser Klasse habe ich die Tipps der Kollegen, die diesen Jungen schon erlebt hatten, nach dem „try and error“ – Prinzip angewendet. Ignoriere ich seine Störungen, dann schreit er: „Sie ignorieren mich.“, gebe ich ihm klare Anweisungen, dann diskutiert er, warum er dies machen solle, er sehe darin keinen Sinn.
Wenn ich z.B. einen Balladenvortrag von der CD abspielen lasse, macht er breakdance. Bitte ich ihn aufzuhören, will er gehen, denn ich habe ihm ja gesagt, er solle aufhören. Die übrigen Schüler reagieren unterschiedlich, mal lachen sie sich kaputt, mal kommt die Aufforderung sein Verhalten einzustellen von den Mitschülern, mal verstärken sie seine Lachnummern, in allen Fällen zerschießt es mir den Unterricht. Ein Sonderpädagoge, der stundenweise zur Verfügung steht, hat mir, mal schnell auf dem Flur, erklärt, dass der Junge nicht verletzen will, dass er alles wörtlich nimmt (Ich mache Balladen!?), dass ich sein Verhalten direkt mit ihm vor der Tür reflektieren solle, die anderen 28 könne ich ja still beschäftigen.  Er empfahl wahlweise auch Klassengespräche und dazu ständige Kontrollen, ob er sich an Arbeitsaufträge hält – ich solle Verständnis haben.Nach 2 Wochen Schule bin ich nachmittags so fertig, dass ich nur noch stumpfsinnige Arbeiten erledigen kann, ich habe keine Nerven mehr, wenn meine Kinder ein Problem haben und ich denke mit Horror daran, dass die Zeiten, in denen sich die Klassenarbeitshefte von 4 Deutschklassen an den Wochenenden hier türmen, noch nicht da sind…“

Die Kollegin fragt sich mit Recht, ob sie solche Schüler unterrichten muss oder ob nicht bei einer Klasse mit 30 die halbwegs Gesunden bereits die Grenze der Belastbarkeit bedeuten. Haben nicht die anderen Schülerinnen und Schüler ein Recht auf vernünftigen Unterricht und das Recht auf eine freundliche Begrüßung und eine humorvolle Lehrerin? Hat nicht die Kollegin auch ein Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen oder ist sie verpflichtet, ohne Pause voller Verständnis durch den Tag zu hetzen? Ihr Arzt will sie für ein halbes Jahr aus dem Schulverkehr ziehen, sie solle ihre Ressourcen auffüllen. „Das kann aber doch nicht die Lösung sein“, klagt sie und fragt sich, welche Kollegin denn dann den versäumten Stoff nachholen muss und damit wiederum überbelastet wird.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich die Inklusionsbemühungen manchmal ins Gegenteil verkehren. Das Niveau in diesen Klassen wird immer schlechter. Es sollen ja eigentlich Sonderschüler in Regelschulen integriert werden – stattdessen werden aus Schülern in der Regelschule nunmehr Sonderschüler.

Das hängt auch mit der politischen Entscheidung für die Inklusionsklassen zusammen. Irgendwie muss man doch begreifen, dass das gemeinsame Lernen von lernschwachen und lernstarken Kindern (ich sage hier einfach mal deutlich: von Begabten und Unbegabten) nicht so einfach zu schaffen ist. Eine Lehrkraft ist damit schlicht überfordert, wenn sie ihren Unterricht gleichzeitig nach den Begabtesten und den Unbegabtesten ausrichten soll. Dazu müsste sie dauernd differenzieren und für jeden einzelnen Schüler einen Individualplan aufstellen. Das ist nicht bei solchen Klassengrößen zu schaffen. Im Endeffekt pendelt sich nämlich das Lernniveau auf ein Mittelmaß ein, wobei dieses aber für die Begabten vielfach eine Unterforderung und für die Unbegabten eine Überforderung darstellt. Und das merkt man allerorten. Inzwischen ist das Abitur ein solches Mittelmaß: Wir produzieren Abiturienten am laufenden Band, die nicht hochschulfähig sind und Hauptschulabsolventen, die nicht ausbildungsfähig sind!
Ich glaube nicht, dass dies die richtige Methode ist: Hochspringer werden auch nicht damit trainiert, dass man die Latte tiefer legt.

Thilo Sarrazin zur Inklusion

„Einerseits soll das Lernen mit Begabten die Unbegabten fördern, andererseits wird heftig bestritten, dass das Lernen mit Unbegabten den Lernfortschritt der Begabten beeinträchtigen könne.
Nach dieser Logik könnte ja der FC Bayern München seine Profimannschaft gemeinsam mit der Kreisklasse trainieren. Und die GSG 9 könnte auch Übergewichtige  und Unsportliche beschäftigen, dem Training ihrer Spitzenkräfte würde es nichts schaden.“(Thilo Sarrazin in seinem Buch: Der neue Tugendterror, DVA München 2014, S. 255)

Hier sind auch die Schulleitungen gefragt. Integrationsklassen sollten nur dort eingerichtet werden, wo die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden sind. Kolleginnen und Kollegen dürfen nicht dauernd mit zusätzlichen Aufgaben belastet werden. Die Schulleitungen brauchen sich nämlich nicht mit den Problemen herumzuschlagen, denn der tägliche Kleinkrieg wird auf den Knochen der Lehrerinnen und Lehrer ausgetragen. Schulleitungen müssen Kolleginnen und Kollegen schützen; schließlich ist ihre Arbeitskraft das höchste Gut, was eine Schule zu bieten hat. Schulleitungen müssen auch dafür sorgen, dass sie nicht von den Kommunen erpresst werden, die unbedingt die Inklusion durchsetzen wollen, aber nicht bereit sind, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Irgendwie wird den Lehrerinnen und Lehrern die Inklusion aufs Auge gedrückt, obwohl die Voraussetzungen noch nicht geschaffen sind. Lesen Sie dazu die Resolution der Gesamtschule Kürten.
Soweit die derzeitige Situation in vielen Schulen. Notwendig wären mehr Lehrer, kleinere Lerngruppen und eine entsprechende Ausstattung.
Alles kostet natürlich viel Geld, das das Land oder die Schulträger nicht investieren wollen, aber Inklusion bedeutet nun mal Investition!

Jeder Mensch ist einmalig. Und jeder Mensch kann etwas beitragen zu einer Gemeinschaft, die Vielfalt wertschätzt und Teilhabe für alle aktiv ermöglicht.

Inklusion – eine Definition
Inklusion bedeutet allgemein das Einbeziehen von Teilen in und zu einem Ganzen. Zunehmend verstehen wir diesen Begriff auch als ein Konzept des menschlichen Zusammenlebens: Inklusion bedeutet hier, die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen sowie die Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.
Je unterschiedlicher und vielfältiger die Menschen einer Gruppe sind, desto mehr kann die Gemeinschaft und jeder Einzelne in ihr profitieren. Inklusion bedeutet daher vor allem, die in einer Gemeinschaft vorhandenen Formen von Vielfalt zu erkennen, wertzuschätzen und zu nutzen.
Im deutschsprachigen Bereich kennen wir inklusive Konzepte bisher vor allem aus dem Bildungs- oder Erziehungsbereich. Begriffe wie „Diversity Management“, „Community Care“, „Sozialraumorientierung“ etc. rücken bereits die Wertschätzung von Vielfalt und die soziale Einbindung und Gleichstellung von Personen(-gruppen) in den Vordergrund.
Im englischsprachigen Raum werden solche Konzepte bereits seit einiger Zeit in einem größeren Zusammenhang angewendet: Inklusion bezeichnet hier allgemein das Bestreben, jegliche Arten von Institutionen, Organisationen oder Unternehmen so zu gestalten, dass sie alle Menschen, die mit ihnen Kontakt haben, freundlich empfangen und willkommen heißen.
Diese Sicht setzt sich auch bei uns immer stärker durch. Mittlerweile verstehen wir Inklusion mehr und mehr als Prozess, der von unterschiedlichsten Standorten aus gestartet und gepflegt werden kann. Inklusion gilt deshalb heute als realistischer und realisierbarer Anspruch und Leitidee für jegliche Institution, die die Verschiedenheit von Menschen anerkennen und einbeziehen will.
Im Folgenden stellen wir einige zentrale Werte und Gedanken zusammen, die für inklusive Konzepte und Prozesse von Bedeutung sind:

  • – Inklusion verfolgt das Ziel, das Menschenrecht einzelner Personen auf Teilhabe am Leben in allen gesellschaftlichen Bereichen zu etablieren.
  • – Inklusion versteht die Verschiedenheit (Heterogenität) von Menschen als
    bereichernde Vielfalt und versucht, sie aktiv zu nutzen. Dazu gehören verschiedene Arten von Heterogenität: persönlich, regional, sozial, kulturell
    und anders bedingte Eigenschaften und Fähigkeiten, Geschlechterrollen,
    ethnische Herkünfte, Nationalitäten, Erstsprachen, Rassen, soziale Milieus, Religionen, weltanschauliche Orientierungen, körperliche Bedingungen etc.
  • – Inklusion begreift Verschiedenheit und Vielfalt ganzheitlich und wendet sich gegen Zwei-Gruppen-Kategorisierungen wie „Deutsche und Ausländer“,
    „Behinderte und Nichtbehinderte“, „Heterosexuelle und Homosexuelle“, „Reiche und Arme“ etc. Diese Kategorien reduzieren die Komplexität menschlicher Vielfalt und werden einzelnen Personen nicht gerecht.
  • – Inklusion erkennt jede Person in ihrer Einmaligkeit an und begreift die Gruppe als unteilbares Spektrum von Individuen. Dabei geht es auch um die
    Vielfalt (in) einer Person, die, in unterschiedlichen Zusammenhängen, bereits unterschiedliche Kompetenzen, Bedarfe und Stärken zeigen kann.
  • – Inklusion wendet sich gegen jede gesellschaftliche Tendenz, Menschen an den Rand zu drängen. Inklusion stellt vielmehr Brücken und „Sprungbretter“ für Teilhabe bereit, um die Vision einer inklusiven Gesellschaft zu realisieren.
  • – Inklusion vermittelt das Bewusstsein und die Kompetenz, die vielfältigen Quellen, Formen und Strukturen von Diskriminierung erkennen zu lernen und nachhaltig zu beseitigen.
  • – Inklusion begegnet jedem Einzelnen, innerhalb und außerhalb einer Organisation/Einrichtung, mit Fairness und Solidarität, Offenheit und Respekt. Ziel ist es, in und zwischen allen Menschen und Systemen Fähigkeiten zu erkennen, freizusetzen und auszubauen.
  • – Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess. Inklusion ist eine Leitidee, an der wir uns konsequent orientieren und an die wir uns kontinuierlich annähern, selbst wenn wir sie nie vollständig erfüllen können.

Der vorliegende Text stammt aus dem sehr empfehlenswerten Arbeitsbuch „Kommunaler Index für Inklusion“ der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Bonn, das jetzt leider nicht mehr kostenlos zu beziehen ist (Angaben s.u.). Das sollten Sie sich anschaffen. Die Stiftung hat im Übrigen jetzt noch ein weiteres Buch herausgebracht, das sehr lesenswert ist. Es hat den Titel „Inklusion ist machbar“ und ist von 2018.

Der Begriff der „Inklusion“ wird nämlich in der Pädagogik differenzierter gesehen. Er bedeutet zunächst Einschluss der behinderten Kinder in die Schulwelt der normal entwickelten Kinder, ist aber weiter zu fassen als der  Begriff der „Integration“, den man bis etwa 2003 verwendete. Bis dato verstand man die integrative Pädagogik so, dass die behinderten Kinder in den normalen Schulformen gefördert werden sollten. Das hieß also, dass der „sonderpädagogische Bedarf“, den man ihnen wegen körperlicher, geistiger, sozialer oder emotionaler Defizite zuerkannte, nicht mehr in einer Sonderschule (oder „Förderschule“, wie sie später genannt wurde,) geleistet wurde, sondern in einer allgemeinbildenden Schulform. Das wurde dann durch Lehrerinnen und Lehrer realisiert, die eine sonderpädagogische Ausbildung hatten und zusätzlich in den entsprechenden Klassen der anderen Schulform unterrichteten. Teilweise wurden auch Förderschullehrkräfte in die allgemein bildenden Schulen versetzt und führen dort integrative Klassen. Es gibt allerdings noch keine allgemein gültigen Konzepte des Ministeriums, sondern es handelt sich meist um regionale Versuche, deren Erfolg davon abhängt, wie engagiert die Förderschullehrerinnen und -lehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der allgemein bildenden Schulen zusammenarbeiten.

Inzwischen hat sich aber die Sichtweise geändert: Sie geht von den Menschenrechten aus und betont, dass alle behinderten Kinder eigentlich das Recht haben, in einer normalen Schule zusammen mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet zu werden. Daraus entsteht folgende Forderung: Die Schule muss so konzipiert sein, dass sie für die Bedürfnisse aller entsprechende Lösungen anbietet. Das meint „Inklusion“.
Die Forderung ist zwar verständlich, bedingt aber, dass alle Lehrerinnen und Lehrer eine Ausbildung haben, die  auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von normal entwickelten und behinderten Kindern eingehen kann. Das würde eine weitreichende Kompetenzerweiterung bedeuten, was aber zur Zeit nicht der Fall ist und wahrscheinlich auch in näherer Zukunft kaum realisiert werden kann, weil es nämlich nur mit überproportionalem Aufwand möglich ist, in heterogenen Lerngruppen dem Förderbedarf dieser Kinder gerecht zu werden.
So behilft man sich damit, dass Sonderschullehrer oder „Förderschullehrer“ mit spezieller Ausbildung in normalen Regelklassen individuell aushelfen, in denen sich behinderte Kinder neben normal entwickelten befinden. Manche Schule haben dafür auch erprobte Rezepte und können durchaus Erfolge vorweisen. Allerdings wird daran schnell deutlich, dass man mehr Personal braucht. Inklusive Bildung kann nur zum Erfolg führen, wenn entweder die Lehrerausbildung völlig neu strukturiert wird oder wenn neben den normal ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern Schulpsychologen, Sozialpädagogen und Schulsozialarbeiter zur Verfügung stehen. Das ist ein gewaltiger Aufwand und kostet viel Geld!

Da aber keiner Geld ausgeben will, schickt man die bisherigen Grundschullehrer oder Sekundarschullehrer auf Fortbildungskurse, in denen sie im Schnellverfahren geschult werden sollen, wie man mit den behinderten Kindern umgeht. Das soll dann der Ersatz sein – eine geschickte Ausbeutung der Ressourcen! Nebenbei spart man auch noch das A13-Gehalt, das ja ein ausgebildeter Sonderschullehrer dafür erhält.
Hier sollten sich die Kolleginnen und Kollegen wehren, denn dieses Verfahren hilft weder ihnen selbst, noch den behinderten Kindern, die eine fachlich qualifizierte Betreuung und Erziehung benötigen.

Es gibt dazu einen Erlass „Fortbildung für Schulen auf dem Wege zur Inklusion“ vom 23.9.2013, der die Kolleginnen und Kollegen, die an einer Schule tätig sind, an der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, in 5 Modulen  und 60 Unterrichtsstunden, in den Stand versetzen soll, die erforderlichen Kompetenzen zu gewinnen.
Abgesehen davon, dass dieser Umfang ein Witz ist, gilt der Erlass nur für Grund- und Hauptschulen. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass hier wieder dort gespart wird, wo die größte Last der Inklusion zur Zeit getragen wird.

Inklusive Teilhabe bedeutet , dass nicht die Menschen an die Arbeitsbedingungen , sondern vielmehr die Arbeitsbedingungen an die Menschen anzupassen sind.

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26.März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, soll mit einem Aktionsplan der Weg in eine inklusive Gesellschaft geebnet werden. Ziel ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern. Das Konzept der Inklusion verlangt, dass sich die Gesellschaft völlig auf die Bedürfnisse der Behinderten einstellt und deren Verschiedenheit („diversity“) akzeptiert. Das bedeutet, dass alle 80 Vertragsstaaten das Recht auf Bildung der Behinderten garantieren und ein entsprechendes Bildungssystem zur Verfügung stellen.
Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung vom Juni 2012 steht:

„Wir wollen so schnell wie möglich den Rechtsanspruch auf den Besuch einer allgemeinen Schule umsetzen. Inklusion ist eine Aufgabe, die sich für alle Schulen und Schulformen stellt. Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Die Schulen werden wir durch Fortbildung und zusätzliches Personal unterstützen. Der Prozess wird schrittweise zielgerichtet und verlässlich gestaltet.“

Der Rechtsanspruch soll jahrgangsweise aufgebaut werden: jeweils für die ersten und fünften Klassen eines Jahrgangs. Das geht natürlich nicht überall, deshalb soll es mindestens 50 „Vorreiterschulen“ geben, wie z.B. die Bodelschwingh-Grundschule in Bonn, in der seit 30 Jahren behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Das hört sich alles sehr bedächtig und gut geplant an, vor Ort sieht das aber ganz anders aus: Da machen die Schulträger ungemein Druck und wollen die Schulen zwingen, sofort die UN- Konvention umzusetzen. Wie z.B. in Dortmund, wo an sieben Gymnasien gemeinsamer Unterricht angeboten werden soll. Weder die Raum- noch die Lehrerausstattung ist aber gesichert.
Warum muss alles so überhastet und provisorisch erfolgen? Inklusion braucht Zeit und Geduld – und Geld. Im Jahre 2012 wurde davon gesprochen, dass die Umsetzung NRW vermutlich einen dreistelligen Millionenbetrag kostet. Im September 2015 sprach Ministerin Löhrmann davon, dass die Landesregierung die Schulen und Schulträger bis 2017 mit rund einer Milliarde Euro unterstützen werde.

Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden. Dazu ist eine entsprechende Lehreraus- und weiterbildung nötig, weiterhin zusätzliche Geld- und Sachmittel für die Schulen und die erforderlichen Organisationssysteme. Denn schließlich ist das jetzt geltendes Recht und die Behördenentscheidungen sind verwaltungsgerichtlich überprüfbar.


Was sind eigentlich Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung?

Früher gab es immer Sonderschulen (und später Förderschulen), in die man Kinder schickte, die schlecht hören, sehen oder sprechen konnten – dazu diejenigen, die körperlich oder geistig behindert waren. Dort wurden sie von speziell dafür ausgebildeten Lehrkräften in kleinen Gruppen unterrichtet. Mit Einführung der Inklusiven Bildung findet die sonderpädagogische Förderung in der Regel an allgemeinen Schulen (allgemeinbildenden und Berufskollegs) statt. Die Eltern können abweichend davon eine Förderschule wählen. Davon gibt es allerdings nicht mehr allzu viele, weil die Eltern in den meisten Fällen ihr Kind in einer allgemeinen Schule unterrichtet sehen wollen. Und die Landesregierung folgt dem Elternwillen, betont die Schulministerin.
Das bedeutet also, dass die allgemeinen Schulen jetzt Schülerinnen und Schüler mit folgenden sonderpädagogischen Schwerpunkten in den Regelklassen haben:

  • Förderschwerpunkt Lernen
    Der Bedarf besteht dann, wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher und langdauernder Art sind.
  • Förderschwerpunkt Sprache
    Der Bedarf besteht dann, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven  Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann.
  • Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (Erziehungsschwierigkeit)
    Der Bedarf besteht dann, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler der Erziehung  so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass sie oder er im Unterricht nicht oder nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist.
  • Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
    Der Bedarf besteht dann, wenn das schulische Lernen aufgrund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist.
  • Förderschwerpunkt Sehen
    Der Bedarf besteht dann, wenn das schulische Lernen aufgrund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist.
  • Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
    Der Bedarf besteht dann, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichend Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt.
  • Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
    Der Bedarf besteht dann, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist aufgrund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark,  Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktionen von Organen oder schwerwiegenden  psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens.

Jetzt sind die Gruppen natürlich nicht mehr so klein wie in den Förderschulen, sondern wesentlich größer. Es wäre wunderschön, wenn z.B. die Klassengröße auf 15 Schüler begrenzt würde. Leider ist aber die Wirklichkeit so, dass durchaus 25 oder mehr Schüler in der Klasse sind, wobei vielleicht 5 davon bestimmte Förderschwerpunkte haben. Alle müssen aber dennoch zielgleich unterrichtet werden. Das bedeutet, dass sie am Ende des Schuljahres alle zusammen die vorgegebenen Lernziele erreicht haben. Lediglich die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent unterrichtet.

Und nun kommen die entscheidenden Fragen:

  • Soll man alle Förderschulen abschaffen und sämtliche behinderten Kinder in allgemein bildenden Schulen unterrichten?
    Natürlich wäre das die optimale Lösung. Aber bei eingehender Analyse des Problems kommt man schnell zu der bitteren Erkenntnis, dass zwar ein Teil dieser Kinder in Regelschulen unterrichtet werden könnte (mit einem ungeheuren Aufwand), aber eben nicht alle. Die UN spricht davon, dass man 90% aller behinderten Kinder in allgemein bildenden Schulen mit Hilfe von speziellen Förderprogrammen beschulen könne. Das halte ich für eine ziemlich utopische Vorstellung.Im Jahre 2015 sind es nämlich im Bundesdurchschnitt gerade einmal 17% (in NRW 39,1%), die in allgemein bildenden Schulen mit irgendwelchen Förderprogrammen integriert unterrichtet werden. Schulministerin Löhrmann gibt an, dass der Anteil der Schüler  mit Handicap, die eine Regelschule besuchen, bis zum Jahre 2023 auf 65% steigen soll. Das bedeutet, dass auf Jahre hinaus die Förderschulen noch ihre Berechtigung haben werden, zumal sich einige Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Schwächen in einer Förderschule wesentlich wohler fühlen, weil sie wegen ihrer Schwächen an einer allgemein bildenden Schule immer Außenseiter bleiben würden.
    Außerdem wird jeder erkennen, dass es einfach nicht möglich ist, für alle die vorgegebenen Lernziele zu erreichen. Das ist eine Illusion. Entweder muss ich als Lehrer solchen Schülerinnen und Schülern einen entsprechenden Nachteilsausgleich in Form von mehr Zeit und mehr Hilfen geben oder ich muss die Anforderungen senken. Die Schüler ohne Handicaps kommen dabei zu kurz, denn diese könnten wesentlich mehr erreichen, wenn sie nicht gebremst würden. Und die behinderten Schüler in der Klasse wirken als Bremse.
  • Die UN-Konvention fordert mit Recht, dass kein Kind vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf. Welche Konsequenzen hat das?
  1. Außerordentlich wichtig sind die Früherkennung von Defiziten und die Frühförderung. Das bedeutet eine sonderpädagogische Diagnose im Kindergarten bzw. eine sonderpädagogische Beratung durch Fachkräfte, die bereits dort ihre Planstelle haben und bei dem ersten Auftreten von Lern- oder Verhaltensstörungen korrigierend und helfend eingreifen können. Das bedeutet aber    auch gleichzeitig, dass neben den Personalressourcen auch dort die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Förderung zur Verfügung stehen müssen.
  2. Entscheidend muss die Ausrichtung auf die Förderung des einzelnen Kindes sein. Das heißt, dass der individuelle Förderbedarf unter Umständen eine Einzelförderung erfordert, die kaum in einer Regelschule geleistet werden kann.
  3. Der individuelle Förderbedarf muss über den Förderort entscheiden. Es darf nicht sein, dass die    Fördermöglichkeiten nur in Schulen vorhanden sind, die in unzumutbarer Entfernung liegen.
  4. Wenn Schüler und Schüler mit individuellem Förderbedarf in Sekundarschulen unterrichtet werden sollen, müssen sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte in sämtlichen Schulformen zur Verfügung stehen, die in einer entsprechend ausgerichteten Lernumgebung den speziellen Förderbedarf wirklich erfüllen, sodass eine lernzielgleiche Inklusion erreicht wird.

Wahrscheinlich gibt es noch weitere Bedingungen, die man an eine gelungene Inklusion knüpfen muss, aber alles kostet halt ziemlich viel Geld. Um das zu bewilligen, muss aber erst ein großes Umdenken bei den Bildungs- und Finanzpolitikern erreicht werden. Die aber werden – wie in der Vergangenheit bei vielen anderen Strukturänderungen auch – alles mit provisorischen Lösungen versuchen, die kostenneutral sind.

Hoffentlich wehren sich dann die Lehrerinnen und Lehrer gegen provisorische Lösungen, denn inklusive Schulen einzurichten, ohne die Lehrkräfte durch Aus- und -weiterbildung mit sonderpädagogischen Kompetenzen auszustatten, wäre ein Verbrechen an den Kindern. Allerdings ist es ziemlich schwer geworden sich zu wehren, denn das Ministerium hat am 15. 12. 2010 die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke in der Form geändert, dass eine Zustimmung für die Einrichtung von Gemeinsamem Unterricht oder Integrativer Lerngruppen nicht mehr erforderlich ist. (BASS 13-41 Nr. 2.2) Das bedeutet, dass die Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers solche Gruppen einrichten kann, ohne dass die Schule etwas dagegen machen kann. Und wenn dann der Schulträger aus Finanzgründen nicht die erforderlichen Voraussetzungen schafft, sind die Kolleginnen und Kollegen dumm dran. Denn sie müssen die ganze Last tragen – die Schulleitungen nicht, die Schulaufsicht nicht und der Schulträger schon mal gar nicht. An wem bleibt also alles hängen?
Hier der Auszug aus dem Amtsblatt 01/11, S. 43:

Integrative Lerngruppen
an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I
Zentrales Anliegen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – VN-BRK) in der Bildung ist die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern in den allgemeinen Schulen. Artikel 24 der VN-BRK, der sich mit der Bildung befasst, soll nach dem Beschluss des Landtags vom 1. Dezember 2010 (Landtagsdrucksache) in Landesrecht transformiert werden. Ziel der Transformation ist, für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das individuelle Recht auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu sichern und ihnen damit selbstbestimmte und aktive Teilhabe an Bildung, Arbeit und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies erfordert einen Gestaltungsprozess,
der von den bestehenden Regelungen und den vorhandenen Strukturen und Ressourcen ausgeht und diese auf der Grundlage eines Inklusionsplans weiterentwickelt. Bis dahin sollen Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Elternwunsch so weit wie möglich Rechnung zu tragen.
Dem dienen die nachstehenden Änderungen der Verwaltungsvorschriften zu § 37 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke.

Ein Hoffnungsschimmer zeigte sich durch die zusätzlichen 240 Stellen, die durch den Haushalt 2012 den Schulen zugewiesen wurden. Insgesamt standen den Schulen damit für die Inklusivmaßnahmen 1215 Stellen zur Verfügung. Das reichte jedoch keinesfalls eine qualitative Förderung, wie sich sehr bald herausstellte. 2014 ist dann ein neuer Eckpunkteplan entwickelt worden (siehe weiter unten!)

Der Schulaufsicht kommt also bei der Bildung von Inklusionsklassen eine Schlüsselstellung zu. Für die Schulen und die darin unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer bedeutet es ein großes Umdenken. Schließlich gibt es zur Zeit in NRW 127 678 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die inkludiert werden müssten.

In einem Interview der Rheinischen Post am 4.2. 2012 mit Professor Klemm, der jahrelang als Bildungsforscher an der Uni Duisburg gearbeitet hat, hat dieser vor den Gefahren der Inklusion gewarnt, wenn sie nicht richtig gehandhabt wird:
„Schon jetzt gibt es in Nordrhein-Westfalen Städte, wo die lernschwächsten Grundschüler  auf die Hauptschulen wechseln. Wenn dazu noch die Kinder aus den ehemaligen Förderschulen Lernen kommen, schicken wir leistungsschwache zu leistungsschwachen Schülern. Das darf nicht passieren.“

Im Grunde erkennt das Schulministerium an, dass für einen erfolgreichen Inklusionsunterricht die entsprechenden Bedingungen vorhanden sein müssen:

„Dass eine entwicklungsfördernde Unterrichtsgestaltung angesichts der sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen einer heterogenen Klasse nicht von einer einzelnen Lehrkraft allein bewältigt werden kann, sondern eine Teamaufgabe darstellt, ist mit dem Prinzip der Inklusion unmittelbar verbunden. Da die Bedürfnisse besonders vulnerabler und unterstützungsbedürftiger Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen sind, kommt aber auch einer ausreichenden Personalausstattung hohe Bedeutung zu. Eine gelingende Kooperation von Lehrkräften unterschiedlicher Profession spielt dabei, wie eine Reihe von Untersuchungen zeigen, eine entscheidende Rolle.“ (Schule NRW 06/12)

Auch Schulministerin Löhrmann räumte in ihrer Presseerklärung am 16.8. 2012 ein, dass die Inklusion eine große Herausforderung bedeutet, die nicht ad hoc bewältigt werden kann, sondern viel Zeit braucht. Immerhin versicherte sie, dass von Landesseite keine Förderschule mit bestimmten Schwerpunkten abgeschafft werden soll. Diese Einsicht führte dazu, dass der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Platz in der Regelschule, der ab 2013 gelten sollte, zunächst auf den 1. August 2014 verlegt wurde.

Inklusion ist möglich bis zu einem bestimmten Grad der Behinderung

Eine Studie der Universität Würzburg aus dem Jahre 2012, bei der mehr als 4000 Personen befragt wurden, die an Schulen mit behinderten Kindern arbeiten, hat ergeben, dass  durchweg alle der Meinung waren, dies sei möglich – aber mit einer Doppelbesetzung von Lehrern. Vor allem der Grad der Behinderung sei ein Problem: Solange die behinderten Kinder im Rollstuhl sitzen, werden sie akzeptiert; wenn dazu aber noch eine geistige Behinderung kommt, wird es problematisch.

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Der VBE hat errechnet, dass man in den nächsten Jahren  mehr als 10 000 Sonderpädagogen benötigt, um die Förderschüler für Lernen, Sprache , soziale und emotionale Entwicklung an allgemeinbildenden Schulen inklusiv beschulen zu können. 3200 zusätzliche Lehrerstellen sollen bis 2017 für den Inklusionsprozess zur Verfügung gestellt werden. Ministerin Löhrmann gibt großspurig an, dass allein im Schuljahr 2013/14 bereits 17 000 Lehrerinnen und Lehrer an Fortbildungsmaßnahmen zur Inklusion teilgenommen haben Im Schuljahr 2014/15 waren es 22 500. Das kann doch keine Lösung sein. An der echten Qualifizierung, die berufsbegleitend seit Februar 2013 läuft, haben von den 2500 Lehrerinnen und Lehrern, die man mit dieser Maßnahme erfassen will, bis zum August 2014 lediglich 736 Lehrkräfte Interesse gezeigt und sich für eine Teilnahme beworben. Abgeschlossen haben das Studium bisher 149 Lehrkräfte.
Hoffentlich hat man in der Lehrerausbildung auch daran gedacht, was da auf die kommenden Lehrergenerationen zukommt und bildet sie richtig aus! Bis jetzt gibt es nämlich noch kein Inklusionslehramt, sondern man glaubt blauäugig, dass alle Studenten mit dem neuen heterogenen Schwerpunkt, der sich nun aus den Einzelfaktoren Gender, Mehrsprachigkeit, Behinderung, Religion und Weltanschauung ergibt, tadellos klar kommen und die notwendigen Instrumente der Diagnostik beherrschen, die für einen erfolgreichen Umgang mit diesem Problem erforderlich sind.
Immerhin hat das Wissenschaftsministerium 70 Millionen Euro bis 2018 für den Auf- und Ausbau von Studienplätzen für das sonderpädagogische Lehramt zur Verfügung gestellt. In den nächsten fünf Jahren sollen insgesamt bis zu 2.300 Studienplätze in Nordrhein-Westfalen neu geschaffen werden.


Forderungen für den Inklusionsunterricht

Bisher sind noch keine verbindlichen Vorgaben für die Inklusion erfolgt. Es gibt auch noch keine inklusive Didaktik. Es fehlen auch noch politische Grundsatzentscheidungen dazu. Auch die Gewerkschaften und Lehrerverbände haben die Sorgen der Lehrerinnen und Lehrer inzwischen aufgegriffen, sodass man in jedem Fall folgende Forderungen stellen muss:

  • Reduzierung der Klassenfrequenzen
    Zur besseren Diagnose und intensiveren Betreuung müssen die derzeitigen Klassengrößen drastisch reduziert werden . Wenn mehrere Kinder mit Förderbedarf in einer Klasse sind, ist eine Klassengröße von 25 Schülern illusorisch; sie müsste auf höchstens 20 reduziert werden.
  • Einsatz von pädagogischen Fachkräften mit einer Spezialausbildung.
    Lehrerinnen und Lehrer, die keine sonderpädagogische Ausbildung haben, können die vielfältigen Probleme der Inklusion nicht meistern. Dazu muss entweder eine Doppelbesetzung vorhanden sein, die aus einer sonderpädagogischen Lehrkraft und einer Lehrkraft der entsprechenden Schulform besteht oder den Lehrkräften muss die Gelegenheit gegeben werden, durch ein Zusatzstudium diese Spezialausbildung nachzuholen.
  • Jeder Schule muss eine sozialpädagogische Fachkraft zugeteilt werden, die die soziale Integration und die Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützt.
  • Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte in GU-Klassen muss gesenkt werden, um die zusätzlichen vielfältigen neuen Aufgaben zu bewältigen, die sich durch die Inklusion ergeben.
  • Die materielle Ausstattung der Schulen muss durch entsprechendes sonderpädagogisches Lernmaterial erweitert werden.
    Es kann nicht sein, dass man mit Provisorien arbeitet wie das bei der Einführung der Ganztagsschule vielfach geschehen ist.  Behinderte Kinder dürfen nicht mit provisorischen Mitteln, unzureichender Ausbildung und ohne differenzierte Zuwendung  unterrichtet werden. Gerade sie erfordern die beste Ausstattung, die am besten ausgebildeten Lehrkräfte und die höchste Zuwendung.
  • Es müssen auch entsprechend ausgerüstete Räume vorhanden sein. Die bisherigen Unterrichtsräume in den Grundschulen und weiterführenden Schulen sind nämlich in den meisten Fällen für die Inklusion ungeeignet, weil sie den erhöhten akustischen Anforderungen gar nicht entsprechen. Sie müssten schalltechnisch umgebaut werden, weil nicht nur hörgeschädigte Kinder, sondern auch leistungsschwächere Schüler, Kinder mit Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen und solche mit Sprach- bzw. Sprachverarbeitungsstörungen Räume mit einer Nachhallzeit von unter 0,55 Sekunden benötigen. Das ist in der DIN-Norm festgelegt. Schließlich müssen beim integrativen Unterricht die erhöhten Anforderungen an die akustische Qualität des Gesprochenen berücksichtigt werden.

Wenn die Bedingungen für eine erfolgreiche Inklusion nicht erfüllt werden , sollte man vielleicht den Schulträger an seine gesetzliche Verpflichtung erinnern, die im Schulgesetz verankert ist:

㤠79
Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgebäude

Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“

Was nützt das aber, wenn die Gemeinden kein Geld haben? Als am 20.9.2012 der Entwurf des Inklusionsgesetzes vorgestellt wurde, haben die Behindertenverbände und der Deutsche Städtetag massiv protestiert, weil sie die Pläne für unzureichend und schlecht vorbereitet halten. Das Land NRW plant nämlich, den Kommunen keine Mittel für Umbauten und zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen. Nach einem Gutachten des Deutschen Städtetages sei NRW nämlich verpflichtet, die zusätzlichen Ausgaben für die Umsetzung der Inklusion zu erstatten. Die Behindertenverbände bezweifeln, dass in den künftigen Inklusionsklassen eine optimale therapeutische Versorgung gewährleistet werden kann.
Die Kommunen klagen schon alle über die Einrichtung von Kita-Plätzen. Durch den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren seit 1. August 2013 müssen sie damit rechnen, dass viele Eltern den Klageweg beschreiten, wenn solche U3-Plätze nicht vorhanden sind. Die Städte und Gemeinden sind aber oft nicht in der Lage, die hohe Nachfrage ohne Provisorien zu befriedigen. In vielen Fällen müssen dann Tagesmütter die Kinder in eigens angemieteten Wohnungen betreuen, Gruppenstärken müssen erhöht werden, Schichtbetreuung eingeführt werden oder es muss die die Unterbringung in Containern erfolgen. Allein in NRW fehlen voraussichtlich 27 000 Kita-Plätze
Container gegen Kita-Mangel – Das sind alles keine guten Perspektiven für für Kinder unter 3 Jahren.  Deshalb sollten alle dafür sorgen, dass derartige Provisorien nicht auch noch die behinderten Kinder treffen!

Bezirksregierung Köln will Inklusion zum Nulltarif.

Problematisch ist, dass die Schulträger in ihrer Sparhaltung gegenüber der Inklusion noch von der Schulaufsicht gestärkt werden. Beispielhaft ist die verantwortungslose Haltung der Bezirksregierung Köln, die in einem Rundschreiben an die Schulträger ihres Bezirks im November 2014 zusätzliche sachliche oder personelle Mittel zur Unterstützung der Schulen für überflüssig hält. In den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung seien „in der Regel zusätzliche sächliche oder personelle Ausstattung nicht vonnöten.“  Das ist eigentlich ungeheuerlich, denn diese Schülerklientel macht zwei Drittel aller Inklusionsfälle aus. So wird noch mehr Arbeit auf die Lehrerinnen und Lehrer abgewälzt, die schon jetzt mit der Inklusion total überfordert sind, wo in den meisten Schulen keine Doppelbesetzung vorhanden ist und vielfach mit unzureichender Ausstattung in zu großen Lerngruppen unterrichtet werden muss. Dieses Rundschreiben der Bezirksregierung ist ein Schlag ins Gesicht aller Kolleginnen und Kollegen, die sich trotz fehlender Ausbildung redlich um die Förderung solcher Kinder bemühen, obwohl sie teilweise heillos überfordert sind. Bleibt nur zu hoffen, dass einige Schulträger einsichtig sind und die Situation in ihren Schulen realistisch einschätzen.

Der Haushaltsentwurf für 2012 sah vor, die Stellen für den Mehrbedarf in Integrativen Lerngruppen von 600 auf 775 und die 85 Stellen zur Unterstützung schwieriger Inklusionsprozesse auf 150 Stellen zu erhöhen. Im Rahmen einer flexiblen Bewirtschaftung des gesamten Lehrerstellenrahmens können diese Stellen wie geplant bereit gestellt werden. Darüber hinaus stehen weiterhin 221 Stellen für den Mehrbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts in Grundschulen zur Verfügung. Der Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts kann daher wie geplant erfolgen. Nach einem Interview des VBE mit Ministerin Löhrmann in „Schule heute“ gibt diese an, dass inzwischen 1215 zusätzliche Stellen für den gemeinsamen Unterricht mit behinderten Kindern zur Verfügung stehen.

Am 18.12. 2012 schrieb die Ministerin an die Verbände:
„…Der am 12. Dezember 2012 in den Landtag eingebrachte Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2013 sieht deshalb vor, den Ausbau des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auch im Jahr 2013 wieder mit erheblichen zusätzlichen Stellen zu begleiten. Demnach soll die Zahl der zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens in den allgemeinen Schulen bereitgestellten Stellen um weitere 465 Stellen auf insgesamt 1.680 Stellen steigen. Allein 225 dieser neuen Stellen sind für den weiteren Ausbau der integrativen Lerngruppen in den Schulen der Sekundarstufe I vorgesehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, für Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Inklusion 1 ,25 Millionen Euro zusätzlich bereit zu stellen…“.

Das wurde im März 2014 noch einmal ergänzt, indem die Ressourcen erhöht wurden:
Bis 2017 werden allein 3.200 Lehrerstellen zusätzlich für die Inklusion zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass das Land in der gesamten Legislatur einen Umfang von 750 Mio. Euro in den Personalausbau investiert. Hinzukommen 100 Mio. Euro für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, u.a. auch die zusätzlichen 2300 Studienplätze und 2500 Weiterqualifikationen zu SonderpädagogInnen.

Problematisch ist natürlich die Zuweisung. Das kann man nicht mit dem Gießkannenprinzip machen, wie es zur Zeit geschieht. Es muss ein klares Konzept geben, nach welchen Kriterien die Stellenzuweisung an die Schulen erfolgt, die inklusive Klassen haben. Dabei dürfen nicht nur die Schülerzahlen eine Rolle spielen, sondern es müssen auch die unterschiedlichen Förderschwerpunkte differenziert betrachtet werden.
Zur Zeit wird nach Mehrbedarf und Grundbedarf unterschieden:

Mehrbedarf für Inklusionsklassen:

Zunächst einmal erhält eine Schule, die sonderpädagogischen Bedarf hat, für die zieldifferente Förderung für jeden Schüler einen zusätzlichen Stellenanteil von 0,1 Stelle pro Schüler; bei 10 Schülern macht das eine volle Lehrerstelle aus, also 28 Wochenstunden. Mit diesem Mehrbedarf kann die Schule differenzieren, Klassen verkleinern, Beratungsstunden einplanen oder sonstige Fördermaßnahmen durchführen.
Grundbedarf:
Dieser wird durch die grundsätzliche Abordnung einer Lehrkraft aus dem Förderschulbereich erfüllt. Die Stundenanteile, die der Schule zur Verfügung gestellt werden, richten sich nach dem Förderbedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler. So hat zum Beispiel ein Kind mit Defiziten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung oder im Bereich der Sprache einen Anspruch auf 3,26 Wochenstunden Förderung durch eine sonderpädagogische Fachkraft. Bei Defiziten im Bereich des Lernens beläuft sich der Förderbedarf auf 2,44 Wochenstunden, bei der geistigen Entwicklung 4,15 Stunden und bei der körperlichen und motorischen Entwicklung 4,33 Wochenstunden.
Die GGG hat übrigens eine Musterberechnung gemacht und festgestellt, dass die Vorstellungen des Ministeriums bezüglich der zusätzlichen Stellen völlig unzureichend sind. Bis 2017 sollen 50% der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf inklusiv beschult werden. Dafür sind  bei dem vorgenannten Förderschlüssel 2700 Stellen nötig, es werden aber nur 1800 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt.

Zahlen des Schulministeriums für das Schuljahr 2010/11
7001050002275724,9%
Förderschulen gibt es in NRWbehinderte Kinder wurden nicht-inklusiv unterrichtetSchüler wurden im Schuljahr 2010/11 inklusiv unterrichtetbeträgt der Anteil der Inklusion in den Grundschulen
Gemeinsamer Unterricht in NRW im Schuljahr 2012/2013
37,6%8,2%18,4%33,6%
beträgt die Inklusionsquote im Kreis Unna. Sie ist damit am höchsten von den Kreisen in NRWBeträgt die Inklusionsquote in der Stadt Gelsenkirchen. Sie ist damit die niedrigste aller Städte in NRWbeträgt der Anteil der Inklusion in der Sekundarstufebeträgt der Anteil der Inklusion in den Grundschulen

Das Ministerium hat die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im August 2016 bekannt gegeben:

SchulformSchuljahr
 2000/012005/062009/102010/112011/122012/132013/142014/152015/16
Primarstufe16,3%18,3%22,6 %24,9%28,5%33,6%38,0%40,2%41,3%
Sekundarstufe I8,5%5,5%9,1%11,1%14%18,4%23,9%30,0%36,0%
Primarstufe und Sekundarstufe I8,5%10,1%14,6%16,7%19,8%24,6%29,6%34,0%38,0%

Damit ist der Anteil der Behinderten, die eine allgemeine Schule besuchen, deutlich angestiegen. Nach Aussage der Schulministerin vom 19.8.2016 werden es im Schuljahr 2016/17 aufgrund der angemeldeten Schülerinnen und Schüler 42,2% sein. Das bedeutet, dass zur Zeit 53 886 Schülerinnen und Schüler inklusiv unterrichtet werden. Bis 2020 soll eine Quote von 80% erreicht werden. Das bedeutet natürlich auch, dass immer mehr Förderschulen geschlossen werden, weil nicht mehr genügend Schülerinnen und Schüler diese Schulform besuchen. Am 2.7.2013 hatte das Landeskabinett beschlossen, alle Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen zu schließen, die die vorgeschriebene Mindestgröße von 144 Schülern nicht mehr erreichen. Daraus folgt, dass von 306 Förderschulen 227 geschlossen werden. Die Kommunen mussten entsprechende Beschlüsse bis spätestens zum 1.8.2015 vorlegen.
In der Verordnung vom 16.10.2013 hat das Schulministerium die Mindestgrößen der Förderschulen festgelegt:

FörderschwerpunktMindest-Schülerzahl
 Lernen144, 112 mit Sekundarstufe I
Sprache55 mit Primarstufe, 66 mit Sekundarstufe I
Emotionale und soziale Entwicklung33 mit Primarstufe, 55  mit Sekundarstufe I, 88 mit Primarstufe und Sekundarstufe I,
Hören und Kommunikation110 incl. Frühförderung und geförderten Schülern an allgemeinen Schulen
Sehen110 incl. Frühförderung und geförderten Schülern an allgemeinen Schulen
Körperliche und motorische Entwicklung110
Geistige Entwicklung50 incl. Berufspraxisstufe
Förderschulen im Verbund144, 112 mit Sekundarstufe I

Von den 688 Förderschulen im Jahre 2010 sind inzwischen nur noch 485 übrig geblieben, wovon 35 auslaufen.

Ich halte das für eine gefährliche Entwicklung: Ein gut funktionierendes Förderschulsystem wird geschlossen und die Schülerinnen und Schüler kommen in den allgemeinen Schulen in große Klassen mit Lehrerinnen und Lehrern, die für diese schwierige Erziehungsaufgabe nicht ausgebildet sind.

Viele Schulen berichten mir, dass das fachkompetente Personal  für die unterschiedlichen Förderbedarfe einfach nicht vorhanden ist, sondern das den Kolleginnen und Kollegen, die in den Klassen mit Gemeinsamem Unterricht unterrichten, Aufgaben zugewiesen werden, denen sie einfach nicht gewachsen sind, weil sie nicht dafür ausgebildet wurden. Außerdem haben sie keine ausreichende Erfahrung und werden mit den Problemen allein gelassen. Manche Sonderschullehrerinnen teilen mir außerdem mit, dass sie zur Zeit an fünf verschiedenen Schulen mit einer bestimmten Stundenzahl eingesetzt sind und gar keine kontinuierliche Unterrichts- oder Erziehungsarbeit erbringen können. Vielfach fehlt auch die Zeit für die Entwicklung gemeinsamer Konzepte.Übereinstimmend erklären mir aber alle, dass die Klassengrößen zu groß sind, die Ausstattung zu schlecht ist und dass die Schwierigkeiten nur mit einer regelmäßigen Doppelbesetzung zu meistern sind. Aber die Kritik ist wohl nicht erwünscht, wie der „Maulkorb“ beweist, den Schulministerin Löhrmann den 20 Sonderschulleitern aus dem Raum Aachen anlegte. Diese hatten nämlich die mangelnde Ausstattung im November 2013 in einem Protestbrief öffentlich beklagt.

Zu befürchten ist allerdings auch, dass Doppelbesetzungen zwar zugestanden werden, dass diese Stellen aber dann nicht unbedingt mit Sonderpädagogen oder Sonderpädagoginnen besetzt werden, sondern mit Lernbegleitern oder Integrationshelfern. Diese brauchten dann keine Lehrerstellen zu besetzen, sondern würden von der Kommune bezahlt. Ein solcher Finanztrick ist dem Ministerium durchaus zuzutrauen.

Jetzt aber haben die Kommunen einen starken Rückhalt durch das Gutachten von Prof. Klemm bekommen, der es Ende Januar 2014 veröffentlicht hat und nachweist, dass die Inklusion mehr als 100 Millionen Euro kostet und vom Land und nicht von den Kommunen bezahlt werden muss. Lesen Sie das Originalgutachten von der Webseite des Schulministeriums und machen Sie sich selbst ein Bild davon, was auf Sie zukommt.


Förderschulen dürfen nicht geschlossen werden!

Wie wichtig die Förderschulen sind, erkennen Sie aus dem Brief einer Mutter:

Mein Name ist Tina Brune, ich bin Mutter von drei Kindern, sie sind 12,11 und 8 Jahre alt. Mein jüngster Sohn Max wurde Ende Januar 8 Jahre alt und hat in seinem Leben schon viele Hürden überwinden müssen .Gesundheitlich hat Max ein paar Baustellen und  von daher war es für ihn immer schon schwerer sich im Leben zurecht zu finden, als es das für „normale“ Kinder ist.

Max wurde im Sommer 2012 eingeschult . Er kam in eine Klasse mit 25 weiteren Kindern. Die Schule und auch seine Klassenlehrerin kannte ich bereits von meinen beiden älteren Kindern. Max hat sich auf die Schule gefreut, doch leider stellte sich recht schnell heraus, dass die Schule für Max ein harter Weg werden würde. Er hatte große Probleme sich in der großen Klasse zurecht zu finden  und den Leistungsanforderungen zu genügen. Max gab sich große Mühe, doch es gelang ihm nicht das zu leisten, was von ihm erwartet wurde. Er lernte nur sehr sehr langsam. Alle seine Klassenkameraden hatten ihn schnell abgehängt. Max spürte jeden Tag dass er an seine Grenzen stieß und er wurde immer trauriger.

Mein zuvor fröhlicher Junge veränderte sich, er wurde immer trauriger, frustrierter und weinte nur noch. Ständige Bauchschmerzen stellten sich ein, wenn er zu Schule sollte, das Hausaufgabenmachen endete täglich in großen Weinarien.

Mein Kind verzweifelte jeden Tag ein bisschen mehr und wurde immer  unglücklicher. Er merkte, dass er  jeden Tag an seine Grenzen kam und dass andere mehr konnten als er selbst.
„Mama, ich bin dumm, ich kann nur Sport,“ war ein Satz, den wir sehr oft hörten und mir tat es im Herzen weh zu sehen, wie Max immer und immer mehr zerbrach innerlich.
Ich hatte unzählige Gespräche in der Schule. Man wollte Max ja  helfen, aber die Rahmenbedingungen ließen dies nicht vernünftig zu. Am Ende der ersten Klasse konnte Max 4 Buchstaben sicher zuordnen . Andere Kinder können zu diesem Zeitpunkt bereits schon fremde Texte lesen …Ich konnte nicht mehr mit ansehen, wie schlecht es Max ging und  begann mir Hilfe zu holen. Ich wollte Förderung für mein Kind, denn ich konnte einfach nicht glauben, dass es normal sein sollte, dass Max so große Probleme hatte. Wie gesagt, ich habe noch zwei Kinder und ich habe bei beiden erlebt, was sie  am Ende der Klasse 1 konnten.

Ich stieß bei meiner Recherche auf die Förderschule hier im Ort und rief dort an. Ich schilderte meine Sorgen und man richtete für Max zu Beginn der zweiten Klasse eine achtwöchige Probezeit ein. In dieser Probezeit blühte Max auf. Plötzlich ging Max wieder gerne zur Schule, er machte Fortschritte, wurde selbstbewusster. Max war wieder fröhlich und begann an sich selbst zu glauben. “ Mama, hier kann ich lernen, es dauert nur, bis ich das alles kann, was die anderen machen.“
Ein Fortschritt nach dem anderen stellte sich ein, kleine Fortschritte zugegeben, aber sie waren für Max so wichtig. Endlich Erfolgserlebnisse !
Als ich diese positive Veränderung mit Max miterlebte, beantragte ich das Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes. Das Gutachten, das erstellt wurde, bescheinigte Max den Bedarf einer besonderen Förderung. Er konnte auf der Förderschule bleiben.

Warum schreibe ich Ihnen das nun? Ich schreibe es Ihnen um Ihnen zu zeigen, wie wichtig es ist, dass Förderschulen erhalten bleiben. Inklusion ist eine tolle Sache, aber es gibt auch Kinder, die den geschützten Raum einer Förderschule dringend benötigen. An einer Förderschule gibt es andere Rahmenbedingungen für diese Kinder und die sind so unglaublich wichtig. Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine Regelschule eine solche Förderung nicht bieten und für viele Kinder wäre es der falsche Weg sie in Regelschulen zu geben. Aufgrund der Mindestanzahl von Schülern, die für eine Förderschule nun im 9. Schuländerungsgesetz festgelegt ist, sind viele Schulen nicht mehr in der Lage weiter zu bestehen. Viele Schulen müssen schließen. Aber auch wenn sie in Fusion mit einer anderen Schule gehen können, sind sie nicht gerettet. Die Teilstandorte haben ja ebenfalls festgelegte Mindestzahlen, die sie an Schülern aufbringen müssen.

Ich als Mutter bin sehr erschüttert über diese Entwicklung und ich würde mir wünschen, dass die Förderschulen bestehen bleiben können. Ich habe an Max gesehen, wie wichtig sie sind und wie wertvoll ihre Arbeit ist. Ich kann nicht verstehen, wie man ein gut funktionierendes System so  „vor die Wand fahren“ lässt auf Kosten der Kinder. Natürlich gibt es Kinder, die in Regelschulen zurecht kommen können, aber es gibt eben auch die, für die das eben nicht gilt.

Wenn eine Firma ihre Produktion umstellt, wird doch auch die laufende Produktion weiter belassen und das Neue nebenher eingeführt. Kein Unternehmen würde auf etwas Neues umsteigen und sofort etwas Altes einstampfen. Rahmenbedingungen würden erst angepasst und beide Systeme würden nebeneinander weiterlaufen, bis man eben sicher ist, dass das neue System sich etabliert hat und ohne Probleme läuft. Kein Unternehmen würde das Risiko eingehen, dass das neue System nicht funktioniert, man aber das alte zerstört hat, auf das man zurückgreifen könnte. Genau das tut man aber nun mit unseren Kindern, indem man Förderschulen  mehr oder weniger in die Schließung drängt . Hier geht es nicht um Maschinen, hier geht es um das Kostbarste, was wir Menschen haben: um unsere Kinder, die wir doch beschützen müssen!

Ich weiß, dass Sie nun argumentieren könnten, dass die Eltern ja entscheiden, wohin sie ihre Kinder zur Schule schicken und es eben viele Eltern gibt, die ihr Kind in den gemeinsamen Unterricht geben. Aber man muss auch sehen, warum sie das tun. Da ist zum einen das mangelnde Wissen darüber, welche Förderung an einer Förderschule geboten wird, wie Förderschulen arbeiten, wie viele Förderstunden zur Verfügung stehen oder welche Rahmenbedingungen die Kinder dort vorfinden. Es ist aber auch oftmals das gesellschaftliche Bild: Viele Eltern scheuen sich einfach ihr Kind auf eine Förderschule zu geben, weil Vorurteile im Raum stehen. Die langen Anfahrtswege sind ebenfalls ein Grund. Besonders hier im ländlichen Raum haben die Kinder lange Schulwege zu ihrer Förderschule. Viele Eltern entscheiden aufgrund des Schulweges ihr Kind in den GU zu geben, weil eben die Förderschule so weit entfernt ist.

Da ich mit der Entwicklung absolut nicht zufrieden bin und ich mir für all die vielen Förderkinder wünsche, dass sie richtig gefördert werden und den Zugang zur Bildung erhalten, so wie sie es brauchen , habe ich in der letzen Woche eine Petition zum Erhalt der Förderschulen online gestellt. Über 1500 Menschen haben bereits in den letzten 5 Tagen unterzeichnet. Hunderte Eltern, aber auch Pädagogen. Wir alle wollen, dass unsere Kinder das bekommen, was Ihnen zusteht , nämlich ihr Recht auf Bildung und das ist ganz klar nur dann gesichert, wenn Förderschulen erhalten bleiben und  Eltern die Möglichkeit haben auf diese Schule zurück zu greifen!

Tina Brune

Ich finde, diese Mutter schildert das Problem ziemlich treffend. Leider ist die Petition, die sie mit mehr als 16 000 Unterschriften beim Landtag eingereicht hat, abgelehnt worden. Begründet wurde das damit, dass es die Mindestzahl von Förderschulen ja weiter geben würde.


8.4.2014 Kommunen haben sich durchgesetzt: Das Land NRW zahlt jetzt für die Inklusion.

Die Drohungen der kommunalen Spitzenverbände mit einer Verfassungsklage haben Erfolg gehabt. Nachdem die rot-grüne Regierung zunächst keine zusätzlichen Mittel für die Kommunen bereitstellen wollte, dann aber bereit war, fünf Jahre lang 35 Millionen jährlich zu bezahlen, haben sich nun die Spitzenverbände durchgesetzt. Während der Städtetag NRW dem Vorschlag zugestimmt hatte, blieben die anderen beiden Spitzenverbände hart: Sowohl der Städte- und Gemeindebund wie auch der NRW Landkreistag argumentierten, dass die Kostenentwicklung nicht abzusehen seien. weil man nicht wisse, wie viele Eltern jeweils dieses Angebot wahrnehmen würden.

Das Ergebnis sieht jetzt so aus, dass das Land jährlich eine Pauschale von 35 Millionen Euro zahlt, aber jährlich geprüft wird, ob die in den Kommunen anfallen Kosten (Rampen, Lifts, Gestaltung von Klassenräumen, Integrationshelfer etc.) damit gedeckt werden können. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Summe angepasst.
Zur Ermittlung der Kosten sollen sechs Gemeinden ausgewählt werden. Die Städte Krefeld, Borken, Essen und der Kreis Minden-Lübbecke sind bereits prädestiniert für die Aufgabe, zwei weitere kommen noch hinzu.

Grenzen der Inklusion

Inzwischen begreifen auch viele Politiker, dass die Inklusion in den Schulen auch ihre Grenzen hat. Eltern drängen natürlich darauf, dass ihre behinderten Kinder in normale Klassen kommen, weil sie mit ihren Spielgefährten zusammen lernen sollen und den höchsten erreichbaren Abschluss erzielen sollen. Vielfach vergessen sie dabei aber das Wohl ihres Kindes und schätzen die Situation falsch ein:

  1. Falsche Einschätzung der Situation in der Schule
    Die Eltern glauben, dass ihr behindertes Kind am besten in einer allgemeinbildenden Schule aufgehoben ist, weil es dort mit den Spielgefährten zusammen lernt und spielt. Die Schulministerin und die Politiker vor Ort gaukeln eine individuelle Förderung vor, die gleichartig oder noch besser als in einer Förderschule sei. Sie verschweigen, dass die Lernbedingungen in einer normalen Schule viel schlechter sind als in einer Förderschule. Die Klassen sind nämlich viel größer, sodass der Umgebungslärm deutlich höher ist als in einer kleinen Gruppe. Es ist jedem einsichtig, dass die Konzentration in einer Klasse mit 25  keinesfalls so gut sein kann als wenn nur 6 bis 8 darin sind. Die Klassenräume sind auch nicht speziell auf die Förderung bestimmter Defizite ausgerichtet. Das fängt mit dem Schallschutz und der Dämmung der Wände an und hört mit unzureichenden Nebenräumen auf. Wenn ein Kind Sprachfehler oder Hörfehler hat, sind solche Räume total ungeeignet und der Schaden, der dem Kind beim Lernen entsteht, ist größer als vielfach angenommen.
    Die Kommunen haben meist nicht genügend Geld, um bestehende Schulen umzurüsten. Daher werden Übergangsmaßnahmen geduldet, die mehr als schädlich sind. Allgemeine Schulen verfügen auch nicht über das entsprechende Lernmaterial, das besonders für Kinder mit speziellen Defiziten erforderlich ist. Das bringen Förderlehrer meist von ihrer alten Förderschule mit, wenn sie an eine allgemeinbildende Schule versetzt oder abgeordnet werden. Das reicht aber nur für diejenigen, die zuerst zugegriffen haben – die anderen gehen leer aus und müssen von ihrem unzureichenden Etat neues Material kaufen. Das geht dann wieder zu Lasten der nicht behinderten Schüler.
    Die Förderlehrer mit ihrer Spezialausbildung sind auch nicht die gesamte Unterrichtszeit mit in der Klasse, sondern nur stundenweise. Den Kindern kommt also nur ein Teil der notwendigen Förderung und Betreuung zugute. Die Klassenlehrer und Fachlehrer sind überfordert, weil sie gar keine Ausbildung für die Förderung und Betreuung von behinderten Kindern haben. Ein Teil von ihnen hat nur in Fortbildungskursen rudimentäre Kenntnisse erworben, aber nicht die jahrelange Erfahrung der Förderlehrer. Es bemühen sich zwar alle und versuchen, das Beste daraus zu machen, aber es bleibt bruchstückhaft. Das erzeugt Frust. Noch schlimmer ist das für Gymnasiallehrer, die plötzlich Inklusionskinder in der Klasse haben und nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Niemand hat sie auf diese Aufgabe vorbereitet.
    Die Förderlehrer wurden von ihren bisherigen Schulen abgezogen und unterrichten nun stundenweise an verschiedenen Schulen. Wer mit seinem kompletten Stundenkontingent versetzt wurde, der hat es gut. Viele berichten mir aber, dass sie teilweise an 5 verschiedenen Schulen eingesetzt sind. So wird kleckerweise deren Kompetenz verschleudert. Wie viel wertvoller könnten sie sein, wenn sie wirklich als zweite Lehrkraft voll in den Stundenplan einer Inklusionsklasse integriert würden. Aber dafür fehlt das Geld oder der politische Wille. Stattdessen schnürt man Hilfspakete mit Integrationshelfern, Lernbegleitern oder Betreuern. Das sind aber keine Lehrer und können auch keine ersetzen.
  2. Falsche Einschätzung der Bedürfnisse der behinderten Kinder
    In gleicher Weise wie Eltern glauben, dass ihre behinderten Kinder besser in einer allgemeinbildenden Schule untergebracht sind, glauben sie auch daran, dass diese dort zu höheren Leistungen gebracht werden können. Dabei wird verkannt, dass die Behinderungen sehr unterschiedlicher Natur sein können und dass nur Fachleute mit spezieller Ausbildung dieses Potenzial entfalten können. Ein Hausarzt, der bei einem seiner Patienten eine Halsentzündung feststellt, wird nach eingehender Untersuchung diesen auch an einen HNO-Facharzt überweisen, weil der ihm besser helfen kann. In der Schule ist das nicht anders: Die Diagnosefähigkeiten eines Gymnasiallehrers, der für Latein und Mathematik ausgebildet ist, sind im Hinblick auf die Behandlung von behinderten Kindern außerordentlich stark begrenzt. Das ist kein Vorwurf, sondern eine nüchterne Feststellung. In seiner Lehrerausbildung waren solche Probleme nicht vorhanden. Sein Job ist einfach ein anderer.
    Eltern sehen die Behinderung und die Verhaltensweisen behinderter Kinder anders als die Lehrer, die die Kinder nicht im familiären Umfeld, sondern in der Klasse mit Gleichaltrigen erleben. Diese können durchaus rücksichtslos und grausam sein. Behinderte müssen es ertragen, ausgegrenzt zu werden, mit Desinteresse belegt zu werden oder schlicht an täglichen Leistungsanforderungen zu scheitern. Das erzeugt Frust, der verarbeitet werden muss. Wer kennt die Frusttoleranz dieser Kinder? Wer weiß, wie sie damit umgehen? Wer weiß, wie viel Zuspruch sie brauchen?
    Die Bedürfnisse der behinderten Kinder sind vielleicht auch ganz anders als die der anderen Kinder in der Klasse. Für sie ist es vielleicht vorrangig, allein mit der Straßenbahn fahren zu können, eine Ankündigung richtig lesen und verstehen zu können, eine E-mail schreiben zu können oder sich die Turnschuhe richtig zubinden zu können.  Stattdessen werden aber Aufgaben von ihnen verlangt, die sie im Leben niemals schaffen werden. Sie sollen Dreisätze lösen, englische Texte übersetzen oder chemische Formeln entwickeln. Viele von ihnen sind schlichtweg mit diesen Aufgaben überfordert. Es gibt aber keine klaren Bildungsziele, die für diese Kinder definiert wurden. Alle Inklusionspläne klammern dieses Problem geschickt aus. Eigentlich müssten in jedem Jahrgang für jedes Kind der Klasse in jedem Fach spezielle Lernziele definiert werden, die das entsprechende Kind erreichen kann. Aber wer kann das? Wer hat die Zeit, diesen Aufwand zu treiben? Machbar wäre das für eine kleine Gruppe von 6-8 Schülern, aber nicht für 25 oder gar noch mehr.
    Es fehlt auch das Prinzip der Forderung. Kinder müssen gefördert und gefordert werden. Fördern ist nicht alles. Jeder Pädagoge weiß, dass immer ein gesundes Maß an Forderung dabei sein muss. Behinderte Kinder müssen in kleinen Schritten gefordert werden, damit sie Erfolgserlebnisse haben, selbstbewusster werden und Selbstständigkeit erlangen. Das ist schließlich das große Ziel.

Es ist schade, dass die Förderschulen so vorschnell geschlossen werden, weil Politiker die vollständige Inklusion haben wollen. Ich halte das für realitätsfremd. Behinderungen muss man beim Namen nennen können und auch die Begrenztheit einer Bildungsfähigkeit aussprechen dürfen. Eine sinnvolle Förderung ist erst dann möglich, wenn man die Defizite klar diagnostiziert hat. Wer sagt denn, dass die Kinder mit Behinderungen nicht auch nach dem Besuch einer Förderschule die für sie optimalen Ziele erreichen können? Muss denn die gezielte Förderung in einer allgemeinbildenden Schule erreicht werden? Kann sie denn überhaupt so gut sein, wenn die Rahmenbedingungen so schlecht sind?
Fragen über Fragen.
Alle wären viel einfacher zu beantworten, wenn die Rahmenbedingungen für die Inklusion in Schulen von vornherein geklärt und sichergestellt worden wären.

Förderschulen dürften eigentlich erst geschlossen werden, wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinbildenden Schulen mit der Inklusion erfolgreich arbeiten.

Schlecht vorbereitete Reformen können viel kaputt machen. Man sieht es an der vorschnellen Einführung des Turbo-Abiturs und an der Inklusion. Beiden Maßnahmen hätte eine sorgfältige Vorbereitung gut getan. Die Inklusion ist ein Jahrhundertprojekt, aber man will es in einer Dekade durchziehen. Nach dem Willen der Ministerin sollen bereits in zehn Jahren – also 2024 – alle 130 000 Jungen und Mädchen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeine Schulen integriert sein. Zur Zeit sind es gerade gut ein Viertel!  Das Budget für diese 10 Jahre ist festgeschrieben, obwohl sich die Zahl der förderungswürdigen Schüler dauernd erhöhen wird.  Das Ministerium hat im Mai 2014 einen neuen Eckpunkte-Plan veröffentlicht, wie die Lehrerstellen auf die Schulen verteilt werden, die inklusive Klassen bilden. Man hat einen Pool von 9406 Stellen gebildet, aus dem die Lehrkräfte den Schulen mit lern-, sprach- und verhaltensgestörten Kindern zugewiesen werden. Raffinierterweise werden diese Stellen nach einem besonderen Schlüssel verteilt, der schlechter ist als vorher, als diese Kinder in Förderschulen unterrichtet wurden. Eine Zuweisung von zwei Lehrkräften für eine Inklusionsklasse hat das Ministerium abgelehnt. Das sei auch nicht erforderlich, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann. Wie kann man mit einer solchen Vorstellung nur glauben, dass Inklusion in 10 Jahren erfolgreich ist?


Was tun, wenn Sie von einer Förderschule an eine allgemeine Schule teilabgeordnet sind?

Viele Kolleginnen und Kollegen, deren Schulen geschlossen wurden, hat es erwischt: Sie wurden an eine oder sogar mehrere Schulen mit einer bestimmten Stundenzahl teilabgeordnet.
Das bedingt eine zusätzliche Belastung, die nicht überall honoriert wird. Das Ziel liegt aber in einer gleichmäßigen Belastung aller Lehrerinnen und Lehrer eines Kollegiums. Dafür hat die Schulleitung per Gesetz und allgemeiner Dienstordnung zu sorgen. Wenn Sie zu diesen Lehrkräften gehören, sollten Sie also mit der Schulleitung eine Vereinbarung treffen, wie Ihre zusätzliche Belastung ausgeglichen werden kann. Das betrifft etwa folgende Bereiche:

  • Umfang der Konferenzteilnahme

  • Anzahl der Pausenaufsichten

  • Übernahme von Vertretungsunterricht

  • Teilnahme an Klassenfahrten

  • Teilnahme an Fortbildungen

  • Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen

  • Ermäßigungsstunden für zusätzliche Fahrzeiten

  • Organisation des Stundenplans

  • u.a.m.


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Inklusion in der Sekundarstufe II – problematisch im Berufskolleg

Eine ganz andere Komponente ist die Umsetzung der Inklusion in der Sekundarstufe II. Die Gymnasien haben damit weniger Probleme, weil deren Behinderten meist in den körperlichen und nicht in den geistigen Bereich fallen. Sie haben auch nicht diejenigen in ihren Klassen, die sozial oder emotional gestört sind.
Die sind aber in den Berufskollegs. Und die machen die meisten Probleme.
Nun tritt mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 auch die Umsetzung der Inklusion in den Berufskollegs in Kraft. Dabei macht es sich das Schulministerium ziemlich leicht, weil es in der AO-SF definiert, dass im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung nur noch diejenigen Jugendlichen einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben, die ein Förderberufskolleg besuchen.

Solche Förderberufskollegs sind aber alle in privater Hand und die öffentlichen Berufskollegs werden stark benachteiligt, weil sie nicht weiter mit zusätzlichen Stellen bedacht werden. Professor Klemm fordert zum Beispiel in einem vom Ministerium in Auftrag gegebenen Gutachten für diese Jugendlichen mehr als 600 zusätzliche Stellen. 300 werden vom Ministerium zur Verfügung gestellt, wobei diese aber nur zu einem geringen Teil von Sonderpädagogen besetzt werden.

Damit lässt sich aber keine Inklusion machen!

Es ist total schlimm: Man kann Inklusion nicht einfach anordnen und sagen „Wir schaffen das“, sondern muss auch die notwendigen Mittel und Stellen zur Verfügung stellen! Sonst geht das zu Lasten der Lehrerinnen und Lehrer – und auch der Jugendlichen, denn diese haben keine Lobby und sind später auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar.

Sehr viele Kolleginnen und Kollegen berichten mir, dass es hier in NRW nicht anders aussieht. Ich möchte alle dazu auffordern, sich ebenfalls öffentlich zu äußern und die Missstände nicht einfach hinzunehmen. Inklusion kann nur gelingen, wenn man auch von verantwortlicher Seite des Ministeriums die notwendigen Mittel bereit stellt. Inklusion kostet viel Geld. Aber wenn man Inklusion will, muss man das wissen und dazu bereit sein. Es darf nicht alles auf dem Rücken der Lehrerinnen und Lehrer ausgetragen werden, denn es geht um die Kinder unseres Landes. Und die dürfen nicht die Verlierer sein!

Sie können auch die Petition unterschreiben. Das wäre noch besser, denn mit mehr öffentlichem Druck könnten die teilweise unmöglichen Zustände geändert werden

Thema/TitelInternet-Adresse
Hervorragende Hilfen und Anregungen zur Erstellung eines Konzeptes und zur Durchführung des Inklusionsprozesses bietet das Arbeitsbuch der Montag-Stiftung. Es enthält Merkmale für inklusives Denken und entsprechende Checklisten, mit Hilfe derer die Schule abklären kann, ob bereits inklusiv gearbeitet wird.www.montag-stiftungen.com
Forschungsbefunde, Praxiserfahrungen und Forum mit Beiträgen zur Inklusionsdebattewww.inklusion-als-problem.de
Wenn Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Suchleiste das Wort „Inklusion“ eingeben, finden Sie zahlreiche Publikationen und eine kostenlose DVD mit der UN-Konvention in mehreren Sprachen.http://www.bmas.de/
Kostenlose Broschüre „Inklusion: Schule für alle gestalten“ mit vielen praktischen Beispielen inklusive Material- und Linksammlungwww.aktion-mensch.de/inklusion
Die UN-Behindertenrechtskonvention für pädagogische Fachkräfte
Kostenlose Broschüre mit zehn Fragen und Antworten zur UN-Konvention als Grundlage für Inklusion.
http://www.aktion-mensch.de/inklusion/unterricht/download.php?id=61
Das Schulministerium bietet auf seiner Webseite verschiedene Texte an, die den Weg zur inklusiven Schule von verschiedenen Aspekten her beleuchten.www.schulministerium.nrw.de

 

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