Pflichtstunden - Bandbreite / Bandbreitenregelung im Schuldienst



Die Pflichtstunden – Bandbreite ist ein heißes Eisen; sie wurde zum Beginn des Schuljahres 2002/03 von der damaligen Schulministerin Behler aufgrund eines Arbeitszeitgutachtens der Firma Mummert und Partner als das so genannte „Bandbreitenmodell“ in Kraft gesetzt. Diese Firma hatte im Auftrag des Ministeriums in den Jahren 1997/98 die zeitliche Belastung der Lehrerinnen und Lehrer gemessen und festgestellt, dass die Lehrkräfte im Vergleich zum öffentlichen Dienst deutlich länger arbeiteten.

Leider gibt es diese Untersuchung nicht mehr im Internet, aber dafür eine aktuelle Zeiterfassungsstudie vom Januar 2018. Die Verfasser haben eine 200-seitige Expertise im Auftrag der Max-Träger-Stiftung erstellt, die Konzepte, Methoden und Ergebnisse von Studien zu Arbeitszeiten und Arbeitsverteilung verglichen hat. Darin ist auch die Untersuchung von Mummert und Partner enthalten.
Ergebnis dieser Untersuchung war, dass innerhalb der Lehrerschaft in jeder Schulform eine große Bandbreite zeitlicher Belastung auftrat (Standardabweichung zwischen 205 und 335 Stunden). Besonders große zeitliche Belastungen verzeichneten u.a. die die Lehrerinnen und Lehrer mit Korrekturfächern, die Klassenleitungen und  – in Relation zu ihrem Beschäftigungsumfang – die Teilzeitbeschäftigten.




Die Untersuchung hatte allerdings einen eklatanten Fehler: Es wurde rein die zeitliche Dimension der Lehrertätigkeit untersucht; die physischen und psychischen Belastungen wurden ausgeklammert. Außerdem wurden die Ganztagsschulen unzureichend berücksichtigt.
Anschließend kam das Ministerium auf eine geniale Idee: Da man aufgrund der Arbeitszeituntersuchung neue Arbeitszeitmodelle erproben musste, die aber nichts kosten durften, entwarf man ein Entlastungskonzept, das lediglich für eine Umverteilung sorgte und formulierte es als Erlass in Gestalt der jährlich neu erscheinenden Verordnung zum §5 des Schulfinanzgesetzes. Hier die Fassung für das Jahr 2005/2006:

§ 3 Pflichtstunden-Bandbreite
(1) Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden. Soweit dies im Einzelnen erforderlich ist und die besonderen Belastungen sich nicht aus dem Inhalt des Amtes ergeben, können die in § 2 Abs. 1 genannten Werte unterschritten oder um bis zu drei Pflichtstunden überschritten werden. Die Abweichungen müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. Die Verteilung der Anrechnungsstunden nach § 2 Abs. 5 ist zu berücksichtigen.
(2) Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Entscheidung im Einzelnen trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.“(VO zur Ausführung des § 93Abs.3 SchG v. 18.3. 2005) – BASS 11-11 Nr.1).

Durch die Einführung des neuen Schulgesetzes am 1.8.2005 gelten also diese Rechtsgrundlagen. Lesen Sie dazu die Verwaltungsvorschriften in der BASS unter 11-11 Nr. 1.1. In denen heißt es, dass die Schulen damit ein zusätzliches Instrument bekommen, um die unterschiedlichen Belastungen auszugleichen.  Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass eine möglichst gleichmäßige Belastung unter allen Kolleginnen und Kollegen erreicht wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Belastung für Teilzeitkräfte auch nur anteilig sein soll. Wichtig ist außerdem, dass in dem Erlass ausdrücklich den individuellen Anträgen einzelner Lehrerinnen und Lehrer Rechnung getragen wird und darüber abgestimmt wird.
Das Entlastungskonzept ist aber gar keins, sondern lediglich ein Umverteilungskonzept. Es dürfen nämlich keine Kosten entstehen. Sehr raffiniert formulierte die Ministerin diese Umverteilung der Unterrichtsbelastung in ihrer Presseerklärung zum Schuljahresbeginn 2002/03:

Kollegien können Arbeit gerechter verteilen

„…alle Schulen des Landes haben von diesem Schuljahr an in einem weiteren Punkt mehr Eigenverantwortung: Sie können – in bestimmten Grenzen – die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer selbst regeln. Dabei gilt selbstverständlich: Die Gesamtstundenzahl einer Schule muss unverändert bleiben – und die Stundentafeln müssen abgedeckt werden können. Ansonsten haben die Kollegien aber nunmehr die Möglichkeit, die in der Arbeitszeituntersuchung von 1999 festgestellte, teilweise extrem unterschiedliche Belastung zwischen den Lehrkräften besser zu verteilen. So können einzelne Lehrerinnen und Lehrer nach Kriterien, die das Kollegium selbst aufstellt, von der Schulleitung um bis zu drei Unterrichtsstunden pro Woche entlastet, andere können zu bis zu drei zusätzlichen Unterrichtsstunden verpflichtet werden. Damit haben die Kollegien es selbst in der Hand, beispielsweise die deutlich unterschiedliche Belastung zwischen Lehrern mit und ohne Korrekturen auszugleichen. Eine landeseinheitliche Vorgabe hätte hier wenig Sinn gemacht, denn der Korrekturaufwand lässt sich nicht allein am Fach festmachen – schließlich gibt es auch korrekturaufwändige Leistungskurse beispielsweise in Geographie. Mir war es wichtig, den Kollegien die Möglichkeit an die Hand zu geben, offensichtliche Ungerechtigkeiten selbstständig abzubauen. Wer dies nutzen will, soll die Chance dazu haben, wer es nicht will, ist nicht gezwungen. In zwei, drei Jahren werden wir das resümieren…“ (Schulministerin Barbara Sommer im August 2002)




Mit diesem Vorschlag trieb die Ministerin zunächst einmal einen Keil in alle Kollegien. Sie unterteilte das Kollegium nämlich in Lehrerinnen und Lehrer mit Korrekturfächern und Kolleginnen und Kollegen ohne solche. Allerdings setzte sie damit Arbeitszeit mit Arbeitsbelastung gleich. Das war und ist ein schwerwiegender Fehler, denn die Arbeitsbelastung in den einzelnen Fächern ist in der Arbeitszeituntersuchung trotz immanenter Proteste der Lehrerverbände überhaupt nicht erfasst worden!
Der NRW-Philologenverband fordert ebenfalls, dass Korrekturfach-Lehrer weniger Wochenstunden unterrichten müssen. Lehrkräfte mit mehr als vier Korrektur-Klassen sollen demnach pro zusätzlicher Korrekturgruppe eine Entlastungsstunde pro  Woche erhalten, weil sie während des Schuljahres durchweg zwischen 1000 und 1500 Arbeiten zu korrigieren hätten. Weiterhin sollten Kolleginnen und Kollegen zusätzlich entlastet werden, die an Zentralen Prüfungen teilnehmen müssten oder zu Zweitkorrekturen im Abitur herangezogen würden.

Verfallen Sie also nicht in den Fehler eines solchen Denkmodells, sondern diskutieren Sie im Kollegium die unterschiedlichen Aspekte:

Die Frage der Belastung Das Problem der Bandbreitenregelung Organisatorische Verfahren zur Bandbreitenregelung

1. Aspekt: Die Frage der Belastung

1. Die Belastung ist individuell. Der eine Kollege fühlt sich durch bestimmte Schüler in einer Klasse sehr belastet, der andere Kollege nicht. Die eine Kollegin fühlt sich durch die Mathestunde in der 6. Stunde sehr belastet, weil die Klasse sehr unruhig und wenig lernbereit ist. Der Kollege in der Parallelklasse hat auch Mathe in der 6. Stunde, fühlt sich aber weniger belastet, weil er heute seinen Unterricht erst um 12:00 Uhr begonnen hat, während die Kollegin schon ab 8:00 Uhr einiges hinter sich hat und anders reagiert. Manchmal ist der Rest des Tages dahin, wenn man die erste Stunde als Horrorstunde erlebt hat. Dazu kommt eine Vielzahl von individuellen Bedingungsfaktoren: Das Maß an Geduld, das jemand mitbringt, seinen Humor, sein Lebensalter, seine Unterrichtserfahrung, seine Routine, die natürliche Autorität, Konfliktfähigkeit u.a. Alle Faktoren zusammen machen die Gesamtbelastung des Unterrichts aus, die bei jedem verschieden ist. Die Lebenszufriedenheit, die Ausgeglichenheit und andere persönliche Voraussetzungen spielen eine große Rolle für die Belastung – nicht zu vergessen die private Situation oder Beziehungskrisen.
Natürlich ist die Belastung auch altersabhängig. Jeder hat im Laufe seines Lehrerdaseins gewisse Bewältigungsstrategien entwickelt. Die ändern sich aber auch. Was man früher noch klaglos ertragen hat, macht einem im Alter schwer zu schaffen. Eine systematische Auflistung aller Faktoren, die das Verhaltens- und Erlebensmuster einer Lehrperson als Belastung bestimmen, hat Prof. Schaarschmidt in seiner Potsdamer Lehrerstudie definiert. Weitere Hinweise dazu finden Sie am Ende des Kapitels.

2. Die Belastung ist zeitabhängig. Manche Kolleginnen oder Kollegen haben oft am Nachmittag Unterricht und finden Schüler vor, die schon einen langen Tag hinter sich haben und wenig aufnahmebereit sind. Ein hohes Maß an Konzentration und Einsatz ist nötig, um diese zum Lernen zu bewegen. Die Belastung ist sehr groß. Eine Religionsstunde am Nachmittag kann verflixt hart sein gegenüber einer Religionsstunde von 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr, wo man noch auf relativ wenig gestresste Schülerinnen und Schüler  trifft. Der jeweilige Stundenplan spielt also durchaus eine Rolle bei sonst gleicher Stundenzahl.

3. Die Belastung ist situationsabhängig. Es gibt Klassen, die sind einem unsympathisch; für die hat man einen hohen Aufwand an Vorbereitung und steckt viel Power in den Ablauf der einzelnen Unterrichtsstunde. Sie kosten einfach viel Kraft und man ist froh, wenn man wieder heraus ist. Das ist völlig unabhängig vom Fach. Eine Kunststunde kann so wesentlich mehr Aufwand bedeuten als eine Englisch-Stunde. Umgekehrt kann das natürlich auch der Fall sein.

4. Die Belastung ist vom Werkzeugeinsatz abhängig. Es ist ein großer Unterschied, ob man in einem Klassenraum arbeitet, der den Schülern vertraut ist und mit Material, das ihnen geläufig ist. Das ist typisch für Englisch-, Mathematik- und Deutschstunden. Hier arbeitet man gewöhnlich mit einem Lehrbuch, das Standardwerk ist und täglich gebraucht wird. Gänzlich anders sieht das aus, wenn der Unterricht mit der Klasse im Physik-, Chemie- oder  Werkraum mit ungewohnten Materialien erfolgt, die zudem noch gefährlich oder ziemlich teuer sind. Als Lehrer muss man aufpassen wie ein Luchs, damit nichts kaputt geht, das sich keiner verletzt, dass nichts gestohlen wird. Das kostet viel Kraft und ist eine hohe Belastung.
Im Übrigen wird das von den Berufshaftpflichtversicherungen auch so gesehen, denn die Beitragsprämien für einen Chemielehrer sind höher als für einen Englisch- oder Mathematiklehrer.

5. Die Belastung ist vom Raum abhängig. Was für die Fachräume der Naturwissenschaften oder Technik gilt, ist natürlich auch in der Sporthalle, der Lehrküche, dem Kunstraum oder dem Computerraum der Fall. Auch hier ist der Umgang mit andersartigen Materialien eine zusätzliche Belastung für den Unterrichtenden. Nicht nur das Material, sondern auch der Raum selbst spielt eine große Rolle. Jeder Sportlehrer kann Ihnen ein Lied davon singen, wenn er nach einer Stunde in einer Sporthalle mit schlechter Nachhallzeit, ungeheurem Lärmpegel und unerzogenen Kindern Ohrensausen hat. In ähnlicher Weise wird eine Hauswirtschaftslehrerin nach einer Stunde in der Lehrküche reagieren, nachdem sie vergeblich versucht hat, mit  unerzogenen Schülern einen Kuchen zu backen.
Es können aber auch dunkle, schlecht belüftete, feuchte oder schadstoffbelastete Räume sein, die eine zusätzliche Belastung bedeuten.

6. Die Belastung ist von der Schülerzahl abhängig. Es ist ein großer Unterschied, ob die Klasse aus 22 oder aus 29 Schülerinnen und Schülern besteht. Das merkt man nicht nur bei der Korrektur der Klassenarbeiten, sondern bei der Klassenfahrt, beim Elternsprechtag oder im Unterricht selbst. Wenn man Klassenlehrer ist, steigen die Probleme mit jedem Schüler, den man mehr hat, gewaltig an.

7. Die Belastung ist vom Fach abhängig. Jedes Unterrichtsfach macht Arbeit. Manche Fächer sind aber Hauptfächer und werden von den Schülerinnen und Schülern einfach wegen der Relevanz und Zeugnisnoten stärker akzeptiert. Der Lehrer hat es dort einfacher, auch wenn sein Korrekturaufwand höher ist. Andere Fächer nehmen Schülerinnen und Schüler einfach nicht ernst. So kann es durchaus sein, dass eine Religionsstunde oder Musikstunde wesentlich mehr Vorbereitungs- oder Durchführungsaufwand erfordert als eine Mathematikstunde. Die stärkste Belastung sind Vertretungsstunden oder fachfremder Unterricht; sie erfordern deutlich mehr Energie. Allerdings ist nicht abzustreiten, dass die Hauptfächer einen deutlich höheren Korrekturaufwand erfordern. Wer drei oder mehr Kurse mit Korrekturfächern hat, den erwischt es nicht nur an vielen Wochenenden mit der Korrektur von Heften oder Kursmappen, sondern ganz besonders bei Lernstandserhebungen und Zentralen Prüfungen.

8. Die Belastung ist vom Niveau der Gruppe abhängig. Je niedriger das Niveau der Lerngruppe, desto höher ist der Aufwand an Unterrichtsvorbereitung, an Motivation, an Nerven zur Unterdrückung unerwünschter Störungen. Hauptschullehrer können ein Lied davon singen, welch ein Unterschied es ist, in einem G-Kurs Mathematik oder in einem E-Kurs Mathematik zu unterrichten. Dasselbe ist auch beim Korrekturaufwand festzustellen. Schlechte Klassenarbeiten mit vielen Fehlern bedeuten wesentlich mehr Arbeitsaufwand.

9. Die Belastung ist von der Ausstattung der Schule abhängig. Wenn die Schule gut ausgestattet ist, hat man deutlich weniger Arbeitsaufwand bei der Vorbereitung und weniger Stress im Unterricht. Andererseits zeigt der hohe Aufwand an Arbeitsblättern, Kopiervorlagen und selbst angefertigtem Unterrichtsmaterial, dass oft veraltetes oder ungeeignetes Material vorhanden ist, dass nur noch wenig motiviert. Schauen Sie sich im Kollegium um! Sie merken schnell, wie viele Kolleginnen und Kollegen zusätzliches Material anschleppen. Und das hängt  beileibe nicht von Korrekturfächern ab.

10. Die Belastung ist von der Wochenstundenzahl abhängig. Besteht schon eine Reduzierung der regulären Pflichtstundenzahl aufgrund einer Schwerbehinderten-Eigenschaft, einer Teilzeitbeschäftigung, einer Fachleiter-, Moderatoren-  oder Verwaltungstätigkeit, so stellt sich die unterrichtliche Belastung ganz anders dar.

11. Die Belastung ist vom Status abhängig. Ein Schulleitungsmitglied hat z.B. einen ganz anderen Autoritätsbonus als eine normale Lehrkraft und deshalb wesentlich weniger Probleme in der Durchführung des Unterrichts. Der Nervenaufwand  ist deutlich geringer und damit die Belastung auch.

2. Aspekt: Das Problem der Bandbreitenregelung

Es gibt noch weitere Abhängigkeiten, die individuell unterschiedlich ins Gewicht fallen. Sie werden bald merken, dass die Belastung relativ zu sehen ist und kaum gemessen werden kann. Der eine fühlt sich durch bestimmte Tätigkeiten überlastet, der andere nicht.

Aus diesem Grunde sollten Sie auch über folgende Probleme sprechen:

  • Was stellt in unserer Schule eine besondere Belastung dar?
  • Gibt es Räume, in denen der Unterricht besonders belastend ist?
  • Gibt es Klassen, in denen der Unterricht besonders belastend ist?
  • Welche Fächer sind besonders belastend?
  • Welche schulischen Aufgaben sind besonders belastend?
  • Welche außerschulischen Aufgaben sind besonders belastend?
  • Welche Sonderveranstaltungen stellen eine besondere Belastung dar?
  • Welche Sonderaufgaben sind zwar sehr arbeitsaufwendig, stellen aber keine besondere Belastung dar?

Besonders wichtig:

  • Gibt es organisatorische Möglichkeiten, diese Belastungen zu vermeiden oder zu reduzieren? Kann man einen Prioritätenkatalog erstellen?

Eigentlich ist das Sache der Schulleitung. Denn man sollte nicht darüber hinwegsehen, dass die Gesunderhaltung des Kollegiums und die Sorge für gute Arbeitsbedingungen die vordringlichste Aufgabe der Schulleitung sind. Diese Aufgabe ist auch in dem Arbeitsschutzgesetz niedergelegt, was leider allzu oft nicht wichtig genug genommen wird. Sehen Sie sich einmal die Aufgaben der Schulleitung auf der Webseite Arbeitsschutz an. Schulleitungen müssten eigentlich Gesundheit und gute Laune des Kollegiums als ihre höchste Führungsaufgabe ansehen. Schließlich ist das einzige Kapital der Schulleitung die Arbeitskraft der Lehrerinnen und Lehrer. Nur sie garantieren eine gute Erziehung, eine hohe Lernleistung und einen geringen Unterrichtsausfall. Schulleitungen vergessen das allzu leicht.

Sie sollten unbedingt aber auch die Stellungnahme der Schulleiterin oder des Schulleiters zur Belastung einholen. Da es von deren Entscheidung es abhängt, welche Faktoren für die Verteilung der Ermäßigungsstunden hohes Gewicht bekommen, ist es ganz interessant, die Einstellung dazu zu erfahren. Ein Schulleiter, der selbst Korrekturfächer unterrichtet, wird sicher das Problem anders sehen als eine Schulleiterin, die Kunst und Musik oder Pädagogik und Geschichte erteilt.
Lassen Sie also von der Schulleitung einen Vorschlag ausarbeiten und diskutieren Sie ihn.

Die Schulleitung hat allerdings ein wichtiges Problem: Die Zahl der Unterrichtsstunden, die erteilt werden müssen, darf sich nicht verändern: Sie kann also nur einigen Kolleginnen oder Kollegen, die weniger belastet sind, Stunden zusätzlich aufbürden und dafür anderen, die stärker belastet sind, als Ermäßigung wieder wegnehmen. Wie will sie das anstellen?

Dafür gibt es eine Vorgabe des Schulgesetzes und des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Die Schulleitung muss sich an folgende Schritte halten:

1. Vorschlag eines Verteilungsmodells,
2. Diskussion des Schulleitungsvorschlags in der Lehrerkonferenz,
3. Beschluss von Grundsätzen in der Lehrerkonferenz,
4. Zuteilung der Ermäßigungsstunden durch die Schulleitung gemäß der Grundsätze der Lehrerkonferenz.

Der entscheidende Faktor ist die Beschlussfassung von Grundsätzen durch die Lehrerkonferenz, weil die Schulleitung für ihre Verteilung daran gebunden ist und nicht ohne weiteres davon abweichen kann.

Wenn also die Konferenz Grundsätze festlegt, die vernünftig und plausibel sind, kann die Schulleitung nicht ohne weiteres davon abweichen und der Schulfrieden bleibt gewahrt.
Die Konferenzen haben natürlich verschiedene Möglichkeiten: Sie können einerseits einen Kriterienkatalog mit einem differenzierten Punktesystem verabschieden, der sich aus den einzelnen Tätigkeiten bzw. Korrekturen ergibt, andererseits aber auch dokumentieren, dass eine Messung der individuellen Belastung einer Lehrerin oder eines Lehrers einfach unmöglich ist.

Diese beiden Möglichkeiten möchte ich im Folgenden als Beispiel darstellen.

3. Aspekt: Organisatorische Verfahren zur Bandbreitenregelung

Wenn die Schulleitung der Meinung ist, dass Korrekturbelastungen, Unterrichtsbelastungen und außerunterrichtliche Sonderaufgaben tabellarisch erfasst und in ein Berechnungssystem gebracht werden müssen, kann sie selbst oder mit Hilfe des Lehrerrates einen Kriterienkatalog zur Berechnung der Belastung entwerfen.

Ein solcher Kriterienkatalog wird anschließend von der Lehrerkonferenz verabschiedet und gilt als Berechnungsgrundlage der Entlastungsstunden.
Musterbeispiel:

Formular zur Entlastungsberechnung

AbkürzungNameSchuljahrPflichtstunden
MUSMustermann, Friedhelm2005/0625,5
Klasse6a7a/b9c/d128b8c8d9
FachEEEECHCHCHNW
Kursart EGL   WP1
Anzahl der Schüler   = S2824221928272918
Anzahl der Arbeiten  = A6654   4
Bewertungsfaktor      = B22252223

Entlastungsindex

S x A x B
———–              = P
100

3,362,882,23,80,560,540,582,16

Summe aller Entlastungsindexe (= P, Punktzahl):  16,08 – auf ganze Stellen gerundet: 16

Tabelle für die Bewertungsfaktoren  ( = B ) der Fächer  und Funktionen

Jahrgang5678910111213

Klassenlehrer

bzw. Jahrgangsstufenleiter

888888555
Fächer               
Kursart  GEGEGEGE GLGL
D333333444466666
M222222333355555
E222222333355555
WP 1  22223333     
WP 2      2222     
Abiturarbeiten -Zweitkorrektur             66
Facharbeit           44  
Oberstufenfächer          444  
PH, CH, BI, NW experimentell222222     
AT, TC, AH, HW222222     
KU, MU, TX, SP           
GE, EK, GL, WL,           
ER, KR, PP   222     
andere Fächer           

Nachmittagsunterricht

(je Tag)

222222     
Fachfremder Unterricht           
Vertretungsstunden           
Bereitschaftsstunden           

Anmerkungen:

  • Die Tabelle für die Funktionen wird an dieser Stelle weggelassen, weil sie in einen anderen Zusammenhang gehört (Entlastungstopf des Kollegiums) und nicht für die Entlastung innerhalb des Bandbreitenerlasses gedacht ist.
  • Die Oberstufenfächer in der Klasse 13 bekommen keine Punkte mehr, weil der Unterricht für die Klasse 13 jeweils vorzeitig endet und damit ein jährlicher Ausgleich zur erhöhten Belastung erfolgt.
  • Für die Berechnung des Klassenlehrerindexes wird die Schülerzahl der Klasse mit dem Bewertungsfaktor 8 multipliziert und ebenfalls durch 100 geteilt; er zählt also praktisch so viel wie ein Korrekturfach.
  • Die Bewertung der Naturwissenschaften, der Technik und der Hauswirtschaft als experimentelle Fächer mit Gefahrenzulage stellen den Versuch einer zusätzlichen Belastungsbewertung dar. Kollegien können natürlich hier zu einer anderen Auffassung gelangen.
  • Der Nachmittagsunterricht ist ein Versuch, die zusätzliche nervliche Belastung in das Bewertungssystem hineinzubringen. Der Index für den Nachmittagsunterricht ergibt sich aus der Gesamtzahl der am Nachmittag zu unterrichtenden Schüler multipliziert mit dem Bewertungsfaktor 2, ebenfalls durch 100 geteilt.
  • Die Bewertungsfaktoren können alle von der Konferenz ergänzt, geändert oder nach Erprobung anders festgelegt werden, so dass Raum für eine individuelle Bewertung der eigenen Schulsituation vorhanden ist. Das gilt insbesondere für den fachfremden Unterricht, die Vertretungs- oder Bereitschaftsstunden, die in der Tabelle noch nicht bewertet wurden.

Eine Schule, die so verfährt, legt einen transparenten Bewertungsschlüssel fest, der für alle verbindlich ist und auch der Schulleitung die Möglichkeit gibt, die Entlastungsstunden einigermaßen gerecht zu verteilen. Das ist relativ einfach, wenn man sich auf eine bestimmte Punktzahl einigt, ab der man (z.B. 20 Punkte) eine Ermäßigungsstunde vergibt. Die Kolleginnen und Kolleginnen und Kollegen mit der höchsten Punktzahl erhalten dann die Entlastungsstunden.

Doch halt! Damit ist das Problem ja nicht gelöst! Hier beginnt erst das Dilemma. Die Stunden müssen ja irgendwo herkommen! Auf gut deutsch heißt das: Die Kolleginnen und Kollegen mit den wenigsten Punkten müssen eine Stunde mehr geben, weil sie aufgrund des festgelegten Belastungsindexes wesentlich weniger gefordert sind als andere. Äquivalent zu den Punkten müsste man also festlegen, dass alle, die einen bestimmten Punktwert unterschreiten, (z.B. 10 Punkte), eine Unterrichtsstunde mehr geben müssen. Damit beginnt das Hauen und Stechen im Kollegium und der Schulfrieden ist in Gefahr. Ich weiß nicht, ob Sie das wollen

Wenn Sie das nicht wollen, sollten Sie die Schwächen dieses Systems deutlich machen und Alternativen aufzeigen.

1. Die Schwächen des Punktsystems:

  • Die Punktverteilung muss vor den Sommerferien für das nächste Schuljahr festgelegt werden, weil danach der Stundenplan gemacht werden muss. Für das nächste Schuljahr sind aber noch nicht alle Faktoren hinreichend bekannt, also ändert sich das System im Laufe des Jahres. Neue Lehrkräfte, die nach den Ferien kommen, würden also zunächst einmal gar nichts bekommen.
  • Sinnvoll kann das System nur rückwärts angewendet werden, d.h.: Jeder erhält im folgenden Jahr die Entlastung als Belohnung für die übermäßige Belastung des vorangegangenen Jahres.
    Was ist, wenn jemand dann versetzt wird oder pensioniert wird? Alle Entlastung ist futsch.
  • Viele Belastungen gleichen sich innerhalb des Jahres wieder aus. Sei es, dass die Klasse 13 keinen Unterricht mehr hat, sei es, dass Klassen in der Jugendherberge sind oder sich im Praktikum befinden.
  • Manche kurzzeitigen Belastungen kann man besser durch flexible Lösungen ausgleichen. Die Abitur-Zweitkorrekturen sind z.B. eine solche externe Belastung, die kurzfristig angesetzt wird und auch schnell zu Ende geführt werden muss. Statt einer Punktevergabe ist es sinnvoller, den betroffenen Kolleginnen oder Kollegen einen Tag frei zu geben und den Unterricht ausfallen zu lassen oder teilweise vertreten zu lassen. Dann können die Arbeiten zu Hause in Ruhe und schnell erledigt werden. Solchen Kolleginnen und Kollegen könnte man alternativ auch einen freien Tag gewähren, wenn eine ganztägige Konferenz angesetzt ist.
  • Das Punktsystem berücksichtigt lediglich den zeitlichen Mehraufwand für die Erledigung bestimmter Tätigkeiten und nicht die nervliche Belastung, die oben im ersten Abschnitt beschrieben sind.
  • Das Punktsystem wird vom Anteil der Kolleginnen und Kolleginnen bestimmt, die in einer Schule die Korrekturfächer oder die Oberstufenfächer favorisieren. Die Mehrheit bestimmt die Gewichtung dieser Fächer. Das kann von Schule zu Schule und von Jahr zu Jahr anders sein. Eine objektive Festlegung ist nicht zu erreichen.
  • Teilzeitbeschäftigte können bei diesem System kaum zu einer Punktzahl gelangen, die eine Stundenermäßigung bewirkt. Das ist auch bei einer Fachleiter-, Moderatoren- oder Verwaltungstätigkeit der Fall.
  • Die Faktorisierung von Lehrertätigkeiten ist Mode geworden. Man misst den Zeitaufwand vom Einlegen des Papiers in den Kopierer bis zum Zeitaufwand des Tafelputzens oder der minutiösen Erfassung der Aufsicht. Das ist nicht korrekt, denn es verfälscht die Arbeit des Pädagogen. Unterricht und Erziehung sind keine Jobs, die mit der Stoppuhr gemessen werden können.
  • Es gibt noch weitere Schwächen. Machen Sie eine Analyse und fragen Sie in anderen Schulen nach. Viele derartige Modelle kursieren im Land. Manche werden sogar seit einigen Jahren relativ problemlos in den Schulen praktiziert ( aber manchmal auch nur, weil die Kolleginnen und Kollegen nicht aufmucken).

2. Alternative Entlastungsmodelle:

Da es darauf ankommt, einen rechtssicheren Beschluss aus der Lehrerkonferenz zur Verfügung zu haben, nach dem sich die Schulleitung richten kann, sollte man einen solchen fassen und in einem Protokoll fixieren; etwa so:

Das Kollegium stellt nach langer und eingehender Diskussion verschiedener Entlastungsmodelle fest, dass jeder Unterricht eine besondere Belastung darstellt. Da jeder Unterricht jeden Tag anders ist, anders vorbereitet werden muss, anders durchgeführt und erlebt wird, kann er auch nicht in ein schematisches Bewertungssystem gepresst werden, das von vornherein unterstellt, dass Korrekturfächer eine höhere Belastung bedeuten. Vielmehr sind vielfältige Faktoren für die besondere Belastung verantwortlich.
Aus diesem Grund beschließt die Lehrerkonferenz, alle Fächer als gleichwertig anzusehen. Eine Entlastung erfolgt nur für die Klassenlehrertätigkeit und für außerunterrichtliche Sonderaufgaben, die nach einem besonderen Schlüssel bewertet werden. Diese werden durch die gem. § 2 (4) VO zu § 93 SchG zur Verfügung gestellten Anrechnungsstunden abgegolten, über die die Konferenz an anderer Stelle grundsätzlich entschieden hat.
Damit ist auch den Verwaltungsvorschriften Genüge getan, die vorschreiben, dass die Umsetzung der Bandbreiten und die Verteilung der Anrechnungsstunden und Sonderaufgaben aufeinander abzustimmen sind (VwV zu AVO § 93 Abs. 2 SchG Nr. 2.5.2).
Es kann natürlich auch ganz anders sein:
Das Kollegium könnte ja auch zu der Ansicht gelangen, dass die Klassenlehrertätigkeit eine Aufgabe ist, die zum normalen Lehreralltag gehört und keinesfalls einer Entlastung bedarf. Demgegenüber sind alle Kolleginnen und Kollegen mit mehr als zwei Korrekturgruppen deutlich mehr belastet und sollen eine Entlastungsstunde bekommen. Dann muss die Schulleitung eine Lösung finden. Aber welche?
Die Lehrerkonferenz könnte auch zu dem Schluss gelangen, dass in den letzten Jahren die Belastung der Korrekturfachlehrer enorm gestiegen ist, weil man Lernstandserhebungen und Zentrale Prüfungen für Mathematik, Deutsch und Englisch eingeführt hat. Diese erfordern zusätzlichen Vorbereitungs- und Korrekturaufwand. Das Zentralabitur ist ein weiterer Punkt mit zusätzlichem Aufwand an Zweit- und Drittkorrekturen. Lesen Sie deshalb die Ausführungen auf meiner Sonderseite Korrekturfächer und Korrekturfachlehrer!

Eine interessante Lösung habe ich auch von einer anderen Schule gehört. Dort hat der Schulleiter der Konferenz Folgendes vorgeschlagen:

„Ich bin per Erlass verpflichtet, die unterschiedliche zeitliche Belastung durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen innerhalb des Kollegiums auszugleichen, so weit dies im Einzelnen erforderlich ist.  So lautet inhaltlich die Ausführungsverordnung zu § 93 Abs.2 SchG. Damit ich darüber informiert bin, wann und wie ein solches Erfordernis gegeben ist, bitte ich alle mir mitzuteilen, ob sie sich übermäßig belastet fühlen. Diesen Kolleginnen und Kollegen kann ich eine Entlastung bis zu 3 Pflichtstunden anbieten. Allerdings habe ich diese Stunden nicht, sondern sie müssen durch Mehrarbeit anderer Kolleginnen und Kollegen aufgebracht werden, da sich die Stunden in der Schule insgesamt ausgleichen müssen.

Deshalb schlage ich Folgendes vor: Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich weniger belastet fühlen, erklären sich bereit, eine, zwei oder drei Unterrichtsstunden mehr zu erteilen. Diese Stunden kommen in einen „Entlastungstopf“, die ich dann an die überlasteten Kolleginnen und Kollegen anteilig verteilen werde. Ich bitte alle, mir diese Bereitschaft bis zum Beginn der Ferien mitzuteilen.“

Wenn sich das Kollegium einig ist und diesen Beschluss fasst, ist das durchaus legitim. Allerdings hat die Sache einen Haken. Solange sich keiner bereit erklärt, wegen seiner Minderbelastung eine Stunde in diesen Topf zu spenden, geht alles gut, denn es ist nichts zu verteilen. Der Schulleiter kann also guten Gewissens verkünden, dass alles beim Alten bleibt und der Schulfrieden gewahrt bleibt. Was aber, wenn einer oder mehrere eine Stunden „spenden“? Nur, um den Schulleiter zu ärgern oder um ein Exempel zu statuieren? Dann geht das Gerangel um die Stunden los und ein Bewertungssystem muss her. Und schon fängt alles wieder von vorn an…

Eine andere Lösung hat mir ein Gymnasium mitgeteilt. Dort hat sich auf Vorschlag des Schulleiters das gesamte Kollegium bereit erklärt, eine halbe Wochenstunde mehr zu arbeiten. Von den 74 Kolleginnen und Kollegen wurden so 37 Stunden in einen „Entlastungstopf“ eingezahlt, aus dem nun die Lehrerinnen und Lehrer mit der höchsten Punktzahl entlastet werden.

Allerdings habe ich auch dort einige kritische Punkte feststellen müssen. Einmal erhielten nur die Korrekturfachlehrer eine Ermäßigung. Zum anderen waren einige Kolleginnen und Kollegen nicht bereit, eine halbe Stunde Mehrarbeit zu leisten, zumal das pauschal von allen gefordert wurde. Sie wurden vom Konferenzbeschluss überstimmt und mussten sich der Mehrheit beugen. Weiterhin wurde auf Schwerbehinderte und Teilzeitkräfte keine Rücksicht genommen. Dieses Verfahren wurde trotzdem von der Schulaufsicht und dem zuständigen Personalrat als rechtens akzeptiert. Das hat mich sehr gewundert. Vor allem auch deshalb, weil ich kaum glauben kann, dass Kolleginnen und Kollegen, die eine Stundenreduzierung aufgrund einer persönlichen Belastung beantragt haben, zu Mehrarbeit verpflichtet werden können. Aber durch die erfolgten Widersprüche ist bereits ersichtlich, dass die Atmosphäre im Kollegium gestört ist.

Der vierte Lösungsvorschlag kommt aus einer teamorientierten Schule. Dort haben sich die einzelnen Lehrerteams mit dem Problem befasst und erkannt, dass einige von ihnen besonders schwer arbeiten müssen, weil sie derzeit ungünstige Arbeitsbedingungen haben. Um das auszugleichen, werden Ermäßigungen innerhalb des Teams individuell „verschenkt“. Das funktioniert so: Ein Kollege, der sich mit Erdkunde und Sport weniger belastet fühlt, erteilt eine Stunde mehr und verschenkt diese an die (sympathische) Kollegin, die Englisch und Französisch unterrichtet. Die braucht dafür eine Stunde weniger zu geben. So hat jeder die Chance, individuell etwas Gutes zu tun.
Aus der Schule wird mir berichtet, dass manche Kolleginnen sogar mehrere Stunden von   unterschiedlicher Seite geschenkt bekommen… 🙂

Die Vorstellungen des Ministeriums und die veröffentlichten Best-Practice-Beispiele:

Im April 2005 hat das MSWF auf seiner Webseite Grundsatzerklärungen und Erläuterungen zur Einführung der Pflichtstunden-Bandbreite gegeben. Dort werden die Rechtsgrundlagen dargestellt und 6 Modelle vorgestellt, die in verschiedenen Schulen und Schulformen entwickelt und erprobt wurden.
Aber auch diese Modelle haben Ihre Schwächen: In den meisten Fällen wird davon ausgegangen, dass alle Mitglieder des Kollegiums zunächst freiwillig einer Stundenerhöhung von 1 bis 3 Stunden zustimmen. Aus diesem „Solidaritätstopf“ werden die errechneten Ermäßigungsstunden verteilt. So kommen hauptsächlich Korrekturfächer auf eine Entlastung. Die Wichtungsfaktoren für die Berechnung der Entlastung sind kritisch und orientieren sich an der Arbeitszeituntersuchung von Mummert und Partner.
Lesen Sie sich diese Modelle unbedingt durch, diskutieren Sie diese im Kollegium und bilden Sie sich dazu eine Meinung. Beschließen Sie erst Grundsätze in einer Lehrerkonferenz, wenn ein hohes Maß an Zufriedenheit im gesamten Kollegium gewährleistet ist. Denken Sie daran, dass Sie ohne Mehrarbeit nicht an diese Regelung kommen!

Wenn Sie das nicht wollen, sollten Sie sich nicht scheuen, sich offensiv dagegen zu wehren.

Im April 2005 hat das MSWF auf seiner Webseite Grundsatzerklärungen und Erläuterungen zur Einführung der Pflichtstunden-Bandbreite gegeben. Dort werden die Rechtsgrundlagen dargestellt und 6 Modelle vorgestellt, die in verschiedenen Schulen und Schulformen entwickelt und erprobt wurden.
Aber auch diese Modelle haben Ihre Schwächen: In den meisten Fällen wird davon ausgegangen, dass alle Mitglieder des Kollegiums zunächst freiwillig einer Stundenerhöhung von 1 bis 3 Stunden zustimmen. Aus diesem „Solidaritätstopf“ werden die errechneten Ermäßigungsstunden verteilt. So kommen hauptsächlich Korrekturfächer auf eine Entlastung. Die Wichtungsfaktoren für die Berechnung der Entlastung sind kritisch und orientieren sich an der Arbeitszeituntersuchung von Mummert und Partner.
Lesen Sie sich diese Modelle unbedingt durch, diskutieren Sie diese im Kollegium und bilden Sie sich dazu eine Meinung. Beschließen Sie erst Grundsätze in einer Lehrerkonferenz, wenn ein hohes Maß an Zufriedenheit im gesamten Kollegium gewährleistet ist. Denken Sie daran, dass Sie ohne Mehrarbeit nicht an diese Regelung kommen!

Hier ein Kommentar dazu:

Arbeitszeit von Lehrkräften/Gleichbehandlungsgrundsatz und Bandbreitenregelung

In Nr. 3 der SR 2 I BAT haben die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber wirksam die Befugnis eingeräumt, durch die Bestimmung der Pflichtstunden beamteter Lehrkräfte zugleich die Anzahl der Pflichtstunden angestellter Lehrkräfte festzulegen. Ob die in § 3 der VO zu § 5 SchFG enthaltene Ermächtigung zu sog. Bandbreitenregelungen zum Ausgleich besonderer Belastungen von Lehrkräften von der Ermächtigungsgrundlage des § 5 SchFG gedeckt ist, erscheint zweifelhaft, bleibt aber unentschieden. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber. Bezieht sich eine Regelung auf den Geschäftsbereich eines Ministeriums, ist eine Unterscheidung zwischen einzelnen Dienststellen nur zulässig, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt.
Die Umsetzung der in § 3 der VO zu § 5 SchFG enthaltenen Bandbreitenregelung führt zu einer Verletzungdes arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. In § 3 der VO zu § 5 SchFG ist nicht sichergestellt, dass vergleichbar belastete Lehrkräfte in gleicher Weise bei der Festlegung der Unterrichtsstunden entlastet werden.
(Orientierungssätze) BAG, Urteil v. 8.11.2006 – 5 AZR 5/06 –( aus : Zeitschrift für Personalvertretungsrecht 3 /2007)

Bandbreitenregelung verletzt Gleichbehandlungsgrundsatz

Liest man sich die Urteilsbegründung zu dem oben genannten Urteil durch, so ist eigentlich die Bandbreitenregelung nicht mehr zu halten. Ein Beschluss der Lehrerkonferenz oder eine Entscheidung des Schulleiters führt nämlich unausweichlich zu einer Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Hier noch einmal der Text des Erlasses:

„§3 Pflichtstunden-Bandbreite
(1) Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden. Soweit dies im Einzelnen erforderlich ist und die besonderen Belastungen sich nicht aus dem Inhalt des Amtes ergeben, können die in § 2 Abs. 1 genannten Werte unterschritten oder um bis zu drei Pflichtstunden überschritten werden. Die Abweichungen müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. Die Verteilung der Anrechnungsstunden nach § 2 Abs. 5 ist zu berücksichtigen.
(2) Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Entscheidung im Einzelnen trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.“ (VO zur Ausführung des § 93 Abs.3 SchG v. 18.3. 2005) – BASS 11-11 Nr.1).

Und hier die Nr. 22 der Urteilsbegründung:

„Die Umsetzung der in § 3 der VO zu § 5 SchFG enthaltenen Ermächtigung führt zu einer Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Die Anwendung dieser Vorschrift hat eine sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Regelung der Pflichtstundenzahl vergleichbarer Lehrkräfte im Geschäftsbereich des zuständigen Ministers zur Folge. In § 3 der VO zu § 5 SchFG ist nicht sichergestellt, dass vergleichbar belastete Lehrkräfte in gleicher Weise bei der Festlegung der Unterrichtsstunden entlastet werden. Der Lehrerkonferenz, die nach § 3 Abs. 2 der VO zu § 5 SchFG über die Grundsätze für die Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl entscheidet, sind in der Verordnung keinerlei Vorgaben zum Ausgleich unterschiedlicher Inanspruchnahme der Lehrkräfte durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen gemacht. Unklar ist bereits, was nach dieser Regelung überhaupt als relevante Belastung anzusehen ist. Ob die Lehrerkonferenz – wie vorliegend – eher einen abstrakten Ausgleich nach Maßgabe des im Auftrag der Landesregierung erstellten Gutachtens vornimmt, Besonderheiten einzelner Schulklassen berücksichtigt oder gar aus grundsätzlichen Erwägungen von einem Ausgleich überhaupt absieht, unterliegt der nur eingeschränkt nachprüfbaren Ermessensentscheidung der Lehrerkonferenz der einzelnen Schule (dazu OVG Nordrhein-Westfalen 16. März 2004 – 6 A 4402/02 – NWVBI. 2005, 224, zu 2 c bb der Gründe) . Die Durchführung des Ausgleichs hängt damit nicht nur von sehr unterschiedlichen und nicht einheitlich vorgegebenen sachlichen Kriterien, sondern auch ganz erheblich von der persönlichen Einstellung sowie Überzeugungs- und Durchsetzungskraft der Lehrkräfte in der Lehrerkonferenz der jeweiligen Schule ab. Die Verordnung nimmt damit eine sachfremde Gruppenbildung von Schule zu Schule in Kauf. Das ist mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar. Der im Grundsatz nicht zu beanstandende Belastungsausgleich könnte zwar im Geschäftsbereich des Kultusministeriums nach einheitlichen Kriterien eingeführt werden, die Delegation der Rechtssetzung auf die Schulenführt aber zwingend zu nicht mehr sachlich zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen der beim selben Arbeitgeber beschäftigten Lehrkräfte.“

Inzwischen dürfte also die Bandbreitenregelung Schnee von gestern sein, denn mit der neuen Rechtsprechung zur Bezahlung der Teilzeitkräfte ist die Umsetzung kaum möglich. Außerdem hat das Ministerium in einem Erlass vom 18.4.2009 untersagt, Tarifbeschäftigte in das Modell einzubeziehen.

Zur Reduzierung der Korrekturbelastung von Lehrerinnen und Lehrern

Einen interessanten Beitrag zur Senkung der Korrekturbelastung hat das Ministerium im April 2009 veröffentlicht. In dem zweiseitigen Script werden viele Möglichkeiten dargestellt, wie durch Maßnahmen der Schulleitung oder durch die Kolleginnen und Kollegen selbst Korrekturtätigkeiten reduziert werden können. Leider hat es nicht zu einem Erlass gereicht, sondern die Vorschläge sind nur im Serviceteil des Amtsblattes vom April 2009 veröffentlicht worden. Sie sind es  wert umgesetzt zu werden.

Weitere Hinweise:

Hamburg hat ein neues Arbeitszeitmodell mit Bewertungsfaktoren für alle Fächer bekommen und arbeitet bereits danach. Die Kolleginnen und Kollegen sind größtenteils sehr unglücklich darüber, denn fast alle müssen mehr arbeiten. Die Unterrichtszeit beträgt jetzt zwischen 26 und 31 Wochenstunden in der Sekundarstufe I, wo sie bisher im Durchschnitt 28 Stunden betragen hat. Dort ist nämlich auch eine Faktorisierung aller Unterrichtsfächer nach rein zeitlichen Gesichtspunkten erfolgt und nicht nach Belastung. Aus diesem Grunde weise ich an dieser Stelle noch einmal auf die Diskrepanz zwischen diesen beiden Kriterien hin. Für die weitergehende Information sind die beiden folgenden Webadressen sehr interessant:

Thema/TitelInternet-Adresse
Das neue Hamburger Arbeitszeitmodellhttp://www.hamburg.de/bsb/lehrerarbeitszeit/64410/lehrerarbeitszeitmodell/
Berliner Arbeitszeitmodellwww.vbe-berlin.de