Vertretungsstunden und Vertretungskonzepte

Vertretungsstunden sind ein leidiges Übel in der Schule. Sie sind ein wichtiges Element für die Kontinuität von Unterricht und Erziehung.Sie treten immer auf, weil ein Kollegium sehr selten komplett ist und immer wieder durch äußere Faktoren in seinem Lehr- und Erziehungsauftrag gestört wird. Die Ursachen sind vielfältiger Natur. Die typische Situation finden Sie imneben- stehenden Bild: Zunächst kann der Schulleiter eigentlich gar nichts dafür: Entweder hat sich ein Lehrer krank gemeldet oder es ist jemand zu einer Fortbildung von der Bezirksregierung beurlaubt worden, worauf er gar keinen Einfluss hatte. Er wird also versuchen, den ausfallenden Unterricht vertreten zu lassen. Sind die Lücken oder die Organisationsprobleme zu groß, wird er auch Klassen oder Gruppen nach Hause schicken müssen. Er wird diejenigen auswählen, bei denen das am unproblematischsten geht. Dadurch werden natürlich Lehrer freigesetzt, die sonst in dieser Klasse Unterricht hätten. Diese setzt er zu einer sogenannten Ad hoc-Vertretung ein, gegen die sie sich nicht wehren können. Leider haben meist diese Lehrer nicht die Fächer, die er eigentlich für den Vertretungsunterricht braucht.So müssen diese halt die entstandenen Lücken füllen. Die Kollegen sind stinksauer, weil gerade sie die Vertretung getroffen hat. Einmal waren sie auf ihren normalen Unterricht vorbereitet,  – der nun ausfällt -, zum anderen müssen sie jetzt in eine völlig unbekannte (unbeliebte) Klasse. Solche Kolleginnen und Kollegen haben z.B. folgende Möglichkeiten:
  • Sie gehen in die betreffende unbekannte Klasse und teilen ihr mit, dass sie sich ruhig zu verhalten habe, weil der Fachlehrer krank oder verhindert sei. Sie seien die Vertretung, habe aber keine Ahnung vom Unterrichtsfach und deshalb könnten alle Hausaufgaben machen oder sich selbst mit irgendwas beschäftigen. Schiffe versenken sei z.B. ein beliebtes Spiel oder auf den Handys gäbe es ja schließlich auch was. Das dürften sie jetzt alle ausprobieren.
  • Sie haben die Anordnung über den Vertretungsunterricht erhalten und bereiten sich gewissenhaft auf die Vertretungsstunde vor, indem sie sich das Klassenbuch vornehmen und untersuchen, was die Klasse zuletzt durchgenommen hat und welche Hausaufgaben sie bekommen hat. Sie erkundigen sich bei einem Fachkollegen über die notwendigen Grundlagen und Vorbedingungen (alles in der kurzen Pause!). Dann gehen sie gut vorbereitet in die Klasse und glauben, dass diese allen Ihren Anordnungen folgt…
  • Sie wissen, dass ad hoc-Vertretungsstunden immer ein besonderes Problem darstellen und zaubern aus ihrer Vertretungsstundenkartei eine passende Vertretungsstunde für den Jahrgang 9 herbei. Sie fertigen noch schnell 28 Kopien der Arbeitsblätter und gehen frohen Mutes in die 9b…
  • Sie nehmen die Anordnung über den Vertretungsunterricht in der 9b in einem fremden Fach gelassen zur Kenntnis, weil sie wissen, dass Ihnen im Laufe der nächsten Stunden oder Minuten noch etwas Passendes einfällt. Zur Not werden sie einen Schüler beauftragen, zu rekapitulieren, was in der letzten Stunde besprochen wurde, dann sollen alle Schüler ihre Bücher herausnehmen und an dieser Stelle weiter machen. Aufgrund ihres umfassenden Allgemeinwissens und Ihrer Fähigkeit als Lehrer, sich in fremde Sachverhalte einzuarbeiten, werden sie den Lernprozess schon in geeigneter Weise ansteuern…
Aber die Wirklichkeit sieht anders aus: Die 9b ist gar nicht in ihrem Klassenraum. In Erwartung der Chemiestunde lungern alle Schülerinnen und Schüler vor dem Chemieraum herum. Ihren Hinweis, Sie seien die Vertretung und alle zusammen müssten sie nun in den Klassenraum gehen, quittieren alle mit entsprechenden Unmutsäußerungen. Einen richtig netten Text habe ich dazu in einer Zeitschrift gefunden:
Das (un)heimliche Glück des Lehrers: Vertretungsstunden
©Ralf Geithe Fotolia.com

Jeden Morgen der suchende Blick im Vertretungsplan, dann das glückliche Leuchten in den Augen, wenn der eigene Name dort auftaucht: Die Schulleitung hat Vertrauen in meine pädagogische Arbeit! In fünf Minuten darf ich eine Geschichtsstunde in der 9. Klasse abhalten! Normaler Unterricht ist ja kaum der Rede wert, aber eine fremde Klasse innerhalb kürzester Zeit für sich zu gewinnen, das stellt die wahren Ansprüche an das Geschick des Lehrers.

Ich suche das Kursbuch des kranken Kollegen, damit ich die Namen der Schüler parat habe. Trotz hartnäckiger Bemühungen finde ich es weder in seinem Fach, noch auf seinem Schreibtisch, noch im Altpapier-Container. Ich ergreife im Davoneilen einen Stapel Deutsch-Arbeitsblätter, denn leider bin ich keine Geschichtslehrerin und kann die feinsinnige Bismarck’sche Bündnispolitik,die im 9. Jahrgang gerade Thema ist, nicht spontan abrufen. Im Flur stehen und rennen diverse Schülerinnen und Schüler herum aber niemand will sich als Mitglied der zu vertretenen Unterrichtsgruppe outen. Im Raum toben 13 pubertierende Ungeheuer und lassen sich in keiner Weise dadurch stören, dass ich respektheischend nach vorne schreite. Dem fliegenden Schwamm kann ich gerade noch elegant ausweichen, aber das Stück Kreide trifft mich an der Denkerstirn, die ich daraufhin ergrimmt runzle.

Natürlich lässt sich kein Werfer feststellen. Sehr zögerlich begeben sich die Schüler nach ungefähr acht Aufforderungen (Bandbreite: freundlich-beherrscht, sachlich-bemüht bis offen drohend) auf ihre Plätze und gönnen mir einen kurzen skeptischen, bzw. verächtlichen Blick. Dann vertiefen sie sich wieder in die Fußballzeitung, ins Walkmanhören oder in den Streit mit der Nachbarin. Als ich soviel Ruhe erreicht habe, dass ich mich vorstellen und von meinen Plänen erzählen kann (Große Empörung: „Wir haben jetzt aber kein Deutsch! Wir haben Geschichte!!!), kommen die restlichen Schüler lautstark und in Abständen von jeweils zwei Minuten in den Raum. Unter Aufbietung alle stimmlichen Kräfte stelle ich die Anwesenheit fest und male einen Sitzplan. Wobei die lieben Kleinen es unheimlich lustig finden, ihre Namen zu vertauschen oder mir ihre Pseudonyme anzuvertrauen (Rambo, Zorro, Madonna und wie sie alle gerne heißen würden). Ich weise notgedrungen auf meine ausgezeichneten Kontakte zum Klassenlehrer und zur Schulleitung hin und kann nun endlich mit meinen Satzteilbestimmungen beginnen. Die sechs Klassenbraven füllen das Blatt in rührender Konzentration aus. Sechs weitere malen kleine Vampire und beilschwingende Männlein darauf. Zwei Schülerinnen verstricken mich in eine erbitterte Diskussion über den generellen Sinn von Grammatik. Das interessiert sie im Grunde nicht die Bohne, erspart ihnen aber vorübergehend lästige Arbeit. Nach jedem halben Argument muss ich eine Mahnung gegen den Rest der Klasse aussprechen, der am Fenster rumturnt, mit Apfelresten wirft oder Papierflugzeuge (aus meinem Arbeitsblatt gefertigt) durch den Raum flattern lässt. Können wir nicht rausgehen? Sonst dürfen wir uns in Vertretung immer selbst beschäftigen!

Warum kommt Herr Bader-Schneider heute nicht? Stoisch beantworte ich diese und ähnliche Fragen, erkläre äußerst unfreundlichen Schülern noch viermal, wie ich eigentlich heiße, obwohl es an der Tafel steht und lasse mich zu Versprechungen derart hinreißen, dass wir am Stundenschluss noch etwas Lustiges spielen, wenn alle gut gearbeitet haben. Nach zwanzig Minuten betritt ein Mädchen mit einer Ratte auf der Schulter die Klasse, geht hoheitsvoll an mir vorbei und lässt sich in der letzten Reihe auf einen Stuhl fallen. Ihren Namen oder den Grund ihres Zuspätkommens möchte sie mir nicht verraten. Sie denkt auch im Traum nicht daran, ihr Frühstück oder die Ratte wegzupacken. Als ihr mein Insistieren sichtbar lästig wird, verlässt sie die Klasse einfach wieder. Das war Jennifer, die ist immer so, versichern mir die Mitschüler freudig erregt und sind sehr gespannt, was ich jetzt wohl tun werde. (Ich erzähle es hinterher dem Klassenlehrer und der meint mitleidig: Komisch, bei mir benimmt sie sich nie so. Vielleicht war ihr das Thema einfach zu langweilig?) Im Bemühen, die Lösung der Aufgaben zu besprechen, steht mir mittlerweile der Schweiß auf der Stirn und leise Mordgelüste gegen einzelne Anwesende beginnen Gestalt anzunehmen. Der große Dicke, der sich nach etlichen Drohungen mit einem Begleitschreiben von mir auf den Weg zum Schulleiter gemacht hat, kommt höhnischen Blicks zurück. Angeblich war in sämtlichen Schulleiterbüros niemand anzutreffen. Dafür hat er auf dem Rückweg in der Cafeteria ein Happy-Brötchen erworben (ein Negerkuss wird in einem trockenen Brötchen zerdrückt, igitt!). Also war sein Gang nicht ganz vergebens … Als es klingelt, werfen die Zöglinge ihre mehr oder weniger ausgefüllten Blätter triumphierend in den Papierkorb. Und mir fällt der frühpensionierte Kollege ein, der angeblich in Vertretungsstunden immer kleine Preise aussetzte, damit der Unterricht erträglich über die Bühne ging: Süßigkeiten, Schreibwaren, Maxi- CDs

In der Pause eile ich noch schnell zum Vertretungsplan, um nachzusehen, wann mir das Glück wieder hold ist! Gabriele Frydrych ( aus E&W plus 1/2001)

Wenn Sie beim Lesen dieses Textes schmunzeln mussten und Lust auf mehr bekommen haben, sollten Sie unbedingt das Buch „Von Schülern, Eltern und anderen Besserwissern“ lesen, das Gabriele Frydrych im Piper Verlag veröffentlicht hat. Es schildert in amüsanter und satirischer Weise den „täglichen Wahnsinn“, mit dem Lehrerinnen und Lehrer in der Schule fertig werden müssen. Das Buch eignet sich im Übrigen auch sehr gut zum Verschenken, wenn Sie etwas mehr Verständnis für die Probleme der Schule wecken wollen.

Vertretungskonzept

Die Schulen werden nicht umhin können, einVertretungskonzept zu verabschieden, in dem festgelegt wird, wie bei ausfallenden Lehrern zu verfahren ist. Wenn organisatorische und inhaltliche Bedingungen rechtzeitig geklärt werden können, sind auch die Vertretungsstunden wesentlich einfacher durchzuführen und bedeuten nicht eine solche zusätzliche Belastung des Kollegiums. Ein solches Konzept muss Folgendes festlegen:
  • Die Art der Benachrichtigung der Schule bei Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen Wann muss die Meldung spätestens erfolgen – an wen muss die Meldung schnellstens weitergeleitet werden)
  • Die inhaltlichen Vorgaben einer Ausfallmeldung (Welche Klasse betroffen ist – welches Fach – welcher Stoff für die Klasse oder Gruppe vorgesehen war – was stattdessen der Vertretungslehrer machen könnte)
  • Die Sicherstellung der Erreichbarkeit der Kolleginnen oder der Kollegen für Rückfragen (Präsenz oder schnelle Beschaffung von Ersatzkräften – Information bei Verlegung von Unterrichtsstunden)
  • Schriftliche Anordnung der Ad hoc – Vertretung oder der längerfristigen Vertretung
  • Dokumentation der Lerninhalte und des Lernergebnisses der Vertretungsstunde
Dabei muss noch unterschieden werden, ob es sich um einen kurzfristigen Ausfall oder um einen längerfristigen Ausfall handelt.Es sollten auch die gesundheitlichen Aspekte nicht zu kurz kommen:
  • Wichtigstes Ziel muss die Vermeidung von Mehrarbeit sein. Das bedeutet, dass die Vertretungsreserve in das Vertretungskonzept eingearbeitet werden muss. Dazu sollte die Lehrerkonferenz einen Beschluss fassen, denn schließlich ist diese Reserve ja dazu da, Mehrarbeit zu reduzieren. Das setzt natürlich voraus, dass der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres die Höhe Vertretungsreserve klar bekannt gibt und dass die Lehrerkonferenz einen Grundsatzbeschluss zur Verwendung dieser Stunden fasst.
  • Es sollte auch geregelt werden, dass evtl. die normale Stundentafel gekürzt werden muss, wenn die Schule unterbesetzt ist. Wenn nämlich die personellen Ressourcen nicht vorhanden sind, muss Unterricht eben ausfallen. Der kann nicht dadurch gedeckt werden, dass regelmäßig Mehrarbeit geleistet wird.
  • Im Gegensatz zu Ad hoc – Vertretungsstunden sollten für vorhersehbaren längeren Unterrichtsausfall „Flexible Mittel für Vertretungsunterricht “ herangezogen werden.
  • In einem Grundsatzbeschluss der Lehrerkonferenz sollte festgelegt werden, in welcher Reihenfolge die Kolleginnen und Kollegen zur Vertretung herangezogen werden. Zum Beispiel: – An erster Stelle: Vertretungsreserve, – An zweiter Stelle: Klassenlehrerin oder Klassenlehrer, – An dritter Stelle: Fachlehrerin oder Fachlehrer, – An vierter Stelle: Einsatz einer Lehrkraft, die die Klasse kennt, – An fünfter Stelle: Einsatz einer Lehrkraft, bei der eine Stunde ausgefallen ist, usw. Die Reihenfolge muss die Konferenz nach ihren individuellen Bedingungen festlegen und dem Vertretungsplaner an die Hand geben bzw. das dem Vertretungsprogramm vorgeben. Für eine solche Entscheidung ist ebenfalls von Bedeutung, dass soziale oder gesundheitliche Komponenten mit einbezogen werden. Das heißt, durch Korrekturen hoch belastete Kolleginnen und Kollegen sollten berücksichtigt werden, Schwerbehinderte müssen vorher gefragt werden, eine Obergrenze für die Anzahl der Vertretungsstunden sollte festgelegt werden. Man sollte auch daran denken, dass vielleicht Kolleginnen oder Kollegen da sind, die bereits 3 Vertretungsstunden gegeben haben und die gerade eine Springstunde haben oder die den Einsatz wünschen, weil sie damit alle 4 Stunden bezahlt bekommen. Das ändert dann die Reihenfolge.
  • Die Konferenz sollte sich bei der Beschlussfassung für das Vertretungskonzept auch Gedanken darüber machen, wie man bei Doppelbesetzungen verfährt. Soll man eine Lehrkraft aus der Stunde herausnehmen und für Vertretungszwecke abordnen? Wie ist das mit Differenzierungsgruppen? Soll man Gruppen zusammenlegen, wenn die normale Fachkraft für den Kurs verhindert ist? Das muss jede Schule für sich entscheiden.
  • Der zeitliche Rahmen sollte ebenfalls bedacht werden: Lohnen sich Vertretungsstunden am Nachmittag. Es sollte also eine Unterrichts-Kernzeit vereinbart werden, innerhalb derer unbedingt vertreten werden muss, eine Unterrichtszeit, innerhalb derer möglichst vertreten werden sollte und eine Rahmenzeit, innerhalb derer man eine andersartige Beschäftigung, Beaufsichtigung oder einen Unterrichtsausfall verantworten kann.
  • Wenn Bereitschaftsstunden vereinbart werden, sollte ganz klar ein Abrechnungsmodus festgelegt werden. Der muss auch die Modalitäten für Fall des Nichteinsatzes enthalten.
  • Freizeitausgleich sollte immer Vorrang vor Mehrarbeit haben.

Was ist, wenn keine Vertretung vorhanden ist? – Die Mitaufsicht

In einem Vertretungskonzept sollte auch die Frage geregelt werden, wie verfahren wird, wenn für eine Klasse gar keine Vertretung vorhanden ist. Da wird die Beaufsichtigung oft ein Problem. In solchen Fällen wird in den Schulen meist wie folgt verfahren: Entweder wird die Klasse aufgeteilt und die einzelnen Schülergruppen werden anderen Kursen zugeschlagen. Das ist machbar, wenn es sich um Parallelgruppen handelt, die relativ eng zusammenarbeiten. Es ist trotzdem unangenehm, wenn man als Mathematiklehrer oder Englischlehrer einen E-Kurs unterrichtet und muss zusätzlich Schülerinnen und Schüler aus dem ausgefallenen G-Kurs aufnehmen. Dann werden aus den 21 Schülern, die man gewöhnlich vor sich hat, 30 Schüler. Die Dazugekommenen wirken in jedem Fall wie ein Fremdkörper, der einen anderen Lernstand hat, andere Verhaltensregelungen gewohnt ist und unwillig wegen der Änderung ist. Man kann nun die Gruppe mit einer besonderen Aufgabe beschäftigen oder sie einfach am Unterricht teilnehmen lassen und zur Mitarbeit auffordern. Das funktioniert, wenn es sie interessiert, wenn sie dem Leistungsanspruch gewachsen sind oder wenn die unterrichtende Lehrkraft motivierende oder erziehende Maßnahmen zur Verfügung hat, die eine positive Mitarbeit zur Folge haben. Manchmal sind jedoch Störenfriede in der Gruppe, die aus irgendwelchen Gründen auffallen wollen und alle guten Ansätze zunichte machen. Das kostet dann ziemliche Nerven und macht eine solche Stunde zur Tortur. Falls keine Aufteilung der Klasse erfolgt, verfügt oftmals der Schulleiter eine Beaufsichtigung der Klasse durch den Lehrer oder die Lehrerin, die in der Nachbarklasse unterrichten. Diese sollen dann halt der Klasse eine Aufgabe erteilen, ihnen die Weisung erteilen, sich ruhig zu verhalten und sie sollen ab und zu nachschauen, ob alle ordentlich arbeiten. So unterrichtet man dann mit offenen Türen beide Klassen gleichzeitig und flitzt ab und zu in die andere Klasse in der Hoffnung, dass nichts passiert…

Das Problem: Die Aufsichtspflicht.

Im Grunde tröstet man sich immer damit, dass sich die Schülerinnen und Schüler beaufsichtigt „fühlen“ müssen. Leider ist das nicht so, wenn etwas passiert. Dann wird nämlich der Aufsicht führende Lehrer oder die aufsichtführende Lehrerin zur Rechenschaft gezogen. Und das auch, wenn der Schulleiter die Anweisung erteilt hat, die andere Klasse mit zu beaufsichtigen. Das ist nämlich das Dilemma: Im Schadensfall haftet nämlich der Lehrer oder die Lehrerin und nicht die Schulleitung. Diese hat zwar die Gesamtverantwortung nach § 20 (7) der Allgemeinen Dienstordnung, aber in einem Zivilgerichts- oder Strafverfahren werden sich die Eltern immer an die Lehrkraft halten, denn diese ist schließlich ihrer Aufsichtspflicht nicht in geeigneter Weise nachgekommen. Lt. § 57 (1) SchG haben Lehrerinnen und Lehrer die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung zu unterrichten, zu erziehen, zu beraten, zu beurteilen, zu beaufsichtigen und zu betreuen. Die Schulleitung könnte zwar im Ausnahmefall mit herangezogen werden, aber nur, wenn sie ihre Überwachungs- und Kontrollfunktionen grob fahrlässig verletzt. Was ist aber zu tun, wenn die Schulleitung die Mitbeaufsichtigung einer Klasse anordnet? Zunächst einmal muss die betreffende Lehrkraft der Schulleitung gegenüber deutlich machen, dass sie keinesfalls gleichzeitig vor zwei Klassen stehen kann und dadurch auch nicht die Aufsicht gewährleisten kann. Das ist als Remonstration gegen die Anordnung zu werten. Sie kann das untermauern, indem sie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs verweist, der bereits 1972 es für unzulässig erklärt hat, dass ein Schulleiter eine Lehrkraft beauftragt, gleichzeitig vor zwei Klassen zu stehen (BGH 19.6.1972 Az. III ZR 80/70).  Man kann auch die Schulleitung darauf aufmerksam machen, dass sie bereits ihrer Fürsorgepflicht nicht genügt, wenn sie anordnet, dass eine Klasse zeitweise unbeaufsichtigt ist. Das ist sie nämlich, wenn der Lehrer oder die Lehrerin sich mit seiner oder ihrer Klasse beschäftigen muss. Da hilft es auch nicht, wenn die Bezirksregierung Düsseldorf im Mai 2017 an die Schulen eine Mail geschickt hat, dass die Mitaufsicht grundsätzlich unter Beachtung der sonstigen rechtlichen und fachlichen Vorgaben zulässig sei. Die Bezirksregierung schützt leider keine Lehrkraft bei einem Strafverfahren und einer Schadenersatzklage von Eltern oder einer Versicherung. Ich würde jedem Kollegen oder jeder Kollegin empfehlen, sich von der Schulleitung die Remonstration und die Dienstanweisung schriftlich bestätigen zu lassen, damit man im Schadensfall eine beweisbare Grundlage besitzt. Der Lehrerrat kann ja ein Formblatt dazu entwickeln, sodass nur noch eine Unterschrift nötig ist. Wenn das nicht hilft, sollte man versuchen, das Risiko zu reduzieren, indem die Klasse aufgeteilt wird und man einen Teil der Schüler übernimmt, die man in seinem eigenen Klassenraum besser unter Kontrolle halten kann. Man könnte auch beide Klassen nehmen und mit ihnen einen Spaziergang machen, auf den Schulhof gehen, in die Aula, ins Selbstlernzentrum oder sonst wohin, wo halt genügend Plätze oder Aufsichtsmöglichkeiten gegeben sind. Das ist eben der Punkt, in dem sich die Konferenzen im Rahmen der Diskussion um ihr Vertretungskonzept einige kreative Gedanken machen müssen.

Vertretungsstundenkartei

Ich halte eine Vertretungsstundenkartei für eine gute Sache, weil sie hilft, aus einer Notsituation noch eine Unterrichtsstunde mit einem gewissen Lernerfolg zu machen, ohne dass die Nerven des Unterrichtenden übermäßig strapaziert werden. Das lässt sich übrigens für die ganze Schule tadellos erledigen, wenn alle Kolleginnen und Kollegen ihre Vertretungsstunden einmal sammeln und in Form von Arbeitsblättern in einer Vordruckmappe zur Vervielfältigung bereit stellen würden. Warum nicht mal einen Fortbildungstag  zum Thema „Vertretungsstunden“ organisieren und alle diese Schätze in einer Kartei ordnen? Da kommen einige hundert kreativer Vertretungsstunden zusammen. In dieser Mappe könnte zu jeder Vertretungsstunde eine Karte liegen, in der eingetragen wird, wer wann in welcher Klasse die Stunde schon einmal erteilt hat, damit nichts doppelt eingesetzt wird. Es könnte auch die Fachkonferenz für jedes Fach und jede Stufe eine Anzahl von Arbeitsblättern mit Themen zusammenstellen, die als Grundkenntnisse oder Basiswissen unbedingt erforderlich sind und immer wieder geübt werden müssen. Dasselbe gilt für bestimmte Lerntechniken. Auch die PISA-Aufgabenstellungen oder die Übungsmaterialien für die Zentralen Prüfungen eignen sich sehr gut dafür. Es gibt zwar auch genügend Literatur für Vertretungsstunden, aber warum sollte man nicht auf diese Weise das ungeheure Potential des eigenen Kollegiums mit genauen Orts- und Detailkenntnissen der eigenen Schulumgebung nutzbringend einsetzen? Wichtiger Hinweis:‘ Die Verfahren zur Bezahlung und Verrechnung von Vertretungsstunden habe ich auf der Webseite Mehrarbeit und Vertretungsunterricht zusammengefasst.