Vertretungslehrer und Vertretungsunterricht

 
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Vertretungslehrer ist ein harter Job und dennoch werden Vertretungslehrer Lehrer 2. Klasse angesehen. Wer sich entschieden hat, als Vertretungslehrer in den Schuldienst einzusteigen, hat meist keine Stelle im normalen Einstellungsverfahren bekommen. Das kann verschiedene Gründe haben: Entweder hat er nicht die richtigen Fächer, nicht die Bestnoten oder die Schulform, die er bevorzugt, hat keine freien Stellen.

Vertretungsangebote

Für solche Fälle bietet das Schulministerium die Einstellung als Vertretungslehrer an. Zu diesem Zweck ist eine Internetplattform www.verena.nrw.de eingerichtet worden, die zur Gewinnung von Vertretungslehrkräften dienen soll. Hier schreiben die Bezirksregierungen und die Schulen ihren Vertretungsbedarf aus. Am 2.1.2015 waren auf dieser Internetseite 809 Vertretungsbedarfe ausgeschrieben, im April 2018 waren es 230. Man verwendet bewusst die Bezeichnung „Vertretungsbedarfe“ und nicht  „Vertretungsstellen“, weil es sich ja gar nicht um Planstellen handelt, sondern um befristete Stellen oder auch nur Stellenanteile. Darüber muss sich jeder klar sein, der eine solche „Stelle“ annimmt und einen derartigen Vertrag unterschreibt. Mit den folgenden Ausführungen will ich denjenigen helfen, die aus irgendeinem Grund nicht eingestellt worden sind oder keinen befristeten Vertrag bekommen haben, aber dennoch darauf angewiesen sind, ihren Unterhalt durch Übernahme von Vertretungstätigkeit zu sichern. Wenn Lehrerinnen und Lehrer durch Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit länger ausfallen, droht ein entsprechender Unterrichtsausfall, der durch einen Vertretungslehrer verhindert werden soll. Im Normalfall regeln die Schulen das selbst durch Mehrarbeit von Kolleginnen und Kollegen und durch Stundenplanänderungen. Oft ist das aber wegen des Fächermangels oder wegen unzureichender Besetzung der Schule nicht möglich. Dann kann die Schulleitung nach Rücksprache mit der Schulaufsicht eine „Stelle“ ausschreiben.

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Bei der Ausschreibung fängt das Problem an, denn die Formulierungen sind sehr unterschiedlich, die Anforderungen ebenfalls und die Vertragszeiten undurchsichtig oder unbestimmt. Schaut man sich einmal das Angebot an, so wird in den Vorbemerkungen zunächst dargestellt, dass bevorzugt Bewerber genommen werden, die beide Staatsprüfungen abgelegt haben, danach wird eventuell jemand mit nur einer Staatsprüfung akzeptiert und manchmal können Bewerber berücksichtigt werden, die gar keine Lehrbefähigung nachweisen. Damit wird die erste Klassifizierung deutlich gemacht, die sich auch in der Bezahlung ausdrückt, denn die Vergütung erfolgt nach der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte. Dabei ist die Einstufung sehr unterschiedlich. Sie richtet sich nach einem Erlass, der für diejenigen gilt, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung mit ordentlichem Lehramt in einem Beamtenverhältnis erfüllen oder für diejenigen, die diese nicht erfüllen. Sie werden im Behördenjargon als „Erfüller“ und „Nichterfüller“ bezeichnet. Bei den „Erfüllern“ erfolgt je nach Lehramt und Schulform eine Einstufung in die Entgeltstufen E 9 bis E 13.  Bei den „Nichterfüllern“ sieht es schlechter aus: Diese werden zwischen E7 bis E 10 eingruppiert. Wie viel bei einer solchen Vertretungstätigkeit herauskommt, muss sich jeder selbst ausrechnen, indem er den Betrag mit der Stundenzahl multipliziert, die er unterrichten will und durch die Sollstundenzahl der Schulform dividiert. Beispiel: Es wird eine Vertretung für 18 Stunden Sport an der Grundschule gesucht. Dann erhält ein Diplomsportlehrer, der sich dafür bewirbt, in der Entgeltgruppe 10 bei voller Stundenzahl (28 Std.) 2787,69 Euro. Da er aber nur 18 Wochenstunden unterrichtet, bekommt er davon 18/28, also 1792.08 Euro. Am Gymnasium würde er für die gleiche Vertretungstätigkeit 2044,20 Euro bekommen, weil er in E11 eingestuft würde und die verpflichtende Wochenstundenzahl 25,5 Std. beträgt. Das ist der Bruttobetrag und jeder Bewerber wird sich fragen, ob er nach Abzügen für Steuer und Versicherungen davon leben kann, denn ihm bleiben anschließend nur 1300 € netto übrig. Machbar wäre das vielleicht schon, wenn es eine Dauerbeschäftigung wäre und er einen unbefristeten Vertrag erhielte. Leider besteht das Angebot aber nur bis zu den Osterferien und eine Weiterbeschäftigung ist ungewiss. Und damit kommen wir zu den Fallstricken der verschiedenen Vertretungsangebote. Auf der Webseite von Verena sehen die Vertretungsangebote wie folgt aus:
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Schule Fächer/Bemerkung zur Stelle Dauer Wochenstundenzahl Kontakt

zu Spalte 1 (Schule): Die Schulform ist entscheidend für die Pflichtstundenzahl und damit für die Berechnung des Gehalts.

Die wöchentliche Pflichtstundenzahl beträgt zur Zeit:
Schulform WoStd.
Grundschule 28
Hauptschule 28
Realschule 28
Sekundarschule 25,5
Gymnasium 25,5
Gesamtschule 25,5
Berufskolleg 25,5
Förderschule 27,5
Schule für Kranke 27,5
Abendrealschule 25
Abendgymnasium 22
Studienkolleg 22
Außerdem gibt die Angabe Aufschluss über die Lage, über die Besonderheiten der Schule, die Umgebung, die Erreichbarkeit, die Konzeption, die religiöse Ausrichtung und den zuständigen Schulträger.

zu Spalte 2 (Fächer/Bemerkungen zur Stelle): Den Fächereinsatz und die Bemerkungen zur Stelle sollten Sie genau und kritisch betrachten!

Damit wird nämlich beschrieben, was auf Sie zukommt. Manche Schulen schreiben sehr ausführlich, was sie von Ihnen erwarten und was Sie erwartet. Am liebsten möchten alle Lehrerinnen und Lehrer mit 1. und 2. Staatsprüfung, dem passenden Lehramt, den gesuchten Fächern und so eingehenden Vorerfahrungen, dass die ausfallende Lehrperson perfekt ersetzt wird. Hier einige Zitate vom 2.1.2015: „Einsatz in der Dyskalkulie und DAZ Förderung vorgesehen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen wird vorausgesetzt. Die Bereitschaft zur Mitarbeit im Ganztag wird vorausgesetzt. Es handelt sich um eine Schule mit einem sehr hohen Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund. Daher sind Erfahrungen insbesondere mit der arabischen Kultur wünschenswert.“ „Unser Standort umfasst drei unabhängige Gebäude, die ca. 300 Meter Luftlinie voneinander entfernt liegen. Der Einsatz erfolgt an allen Standorten gleich.“ „Erfahrungen als Klassenlehrerin im Grundschulbereich werden gewünscht. Kenntnisse in das Rechtschreibkonzept von Sommer-Stumpenhorst und eine aktive Beteiligung im OGS-Bereich (Hausaufgabenbetreuung) werden vorausgesetzt.“ „Schwerpunkt der Stelle liegt in der Erteilung von Fachunterricht, Team-Teaching und der Mitarbeit im offenen Ganztag. Des Weiteren wird die Übernahme von Vertretungsunterricht erwartet.“ „Der Anteil der Kinder mit Zuwanderungsgeschichte beträgt ca. 70 %. 62 Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem sonderpädagogischen Förderbedarf lernen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts.“ „Die Standorte sind ca. 3 km voneinander entfernt.“ „Wir suchen ab 01.02.2015 eine(n) Kollegin/Kollegen mit dem Ausbildungsschwerpunkt Primarstufe. Sie/Er sollte bereit sein, sich an zwei bis drei Nachmittagen im Rahmen des Offenen Ganztages zu engagieren.“ „Stelleninhaber mit einschlägigen Vorerfahrungen in der Unterrichtsarbeit mit verhaltensauffälligen Kindern werden bevorzugt zum Auswahlgespräch eingeladen.“ „der Bewerber wird im Fachunterricht in allen Klassen eingesetzt.“ … usw.

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Bevor Sie einen Arbeitsvertrag sollten Sie also Rücksprache mit der Schule nehmen und ein Gespräch über das führen, worauf Sie sich einlassen. Die Forderungen sind zum Teil so unverschämt, dass man von Ausbeutung sprechen muss. Wenn eine Schule die Übernahme von Vertretungsstunden von einem Vertretungslehrer fordert,ist das unmöglich, zumal es gar nicht zulässig ist. Wenn jemand nämlich einen befristeten Vertrag unterschreibt, so liegt die Stundenzahl damit fest und er kann nicht zur Mehrarbeit herangezogen werden. Dafür müsste nämlich die Stundenzahl im Vertrag geändert werden. Die Teilnahme an Fortbildungen vorauszusetzen, ist eine ähnliche Geschichte. Dazu müssten die Bedingungen erst geklärt werden, denn für Vertretungslehrer ist Fortbildung nicht vorgesehen und die Kosten werden nicht erstattet. Lesen Sie auch zwischen den Zeilen: Wenn es heißt, dass der Bewerber in allen Klassen im Fachunterricht eingesetzt wird, kann das je nach den Fächern und der Stundenzahl recht stressig werden.

zu Spalte 3 (Dauer): Schließen Sie nur Verträge mit einer sinnvollen Dauer ab.

Schaut man sich die Vertretungsbedarfe an, so findet man Zeiträume von 3 Wochen bis zu 2 Jahren. Manche Ausschreibungen sehen nicht sehr seriös. Wenn z.B. eine Gesamtschule im Aufbau einen Vertretungslehrer für den Zeitraum vom 6.1. bis 1.3. 2015  für 21 Wochenstunden Biologie sucht und schreibt: „Bisher gibt es nur vier Klassen des 5. Jahrgangs. In jedem Schuljahr werden deshalb neue Lehrkräfte eingestellt.“ , so frage ich mich, warum nicht ein Lehrer mit dem Fach Biologie eingestellt werden kann, der einen unbefristeten Vertrag bekommt. Der Bedarf ist schließlich vorhanden und Lehrer mit der Fächerkombination Biologie/beliebig gibt es zuhauf. Das sind knappe acht Wochen, in denen jemand in vier 5. Schuljahren 21 Stunden Biologie unterbringen soll, wobei nur 8 im Lehrplan stehen. Er muss also 13 Stunden andere Fächer unterrichten – aber welche? Sehr geschickt ausgedrückt ist außerdem oft der Zeitraum. Ich will einmal folgende Zeitangaben als Beispiel aufführen, die ich am 2.1. aus dem Angebot des Regierungsbezirks Düsseldorf genommen habe:
  • 1     ab 26.02.15 bis 04.06.15 Voraussichtlich Verlängerung für das Schuljahr 2015/16 möglich
  • 2     Die Stelle ist bewilligt worden bis zum 11.04.2015. Es ist aber davon auszugehen, dass im Anschluss daran weiterer Bedarf an unserer Schule besteht.
  • 3     vors. 01.02.1015 – vors. 31.01.2016
  • 4     Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 23.04.2015.
  • 5     01.02. – 22.02.2015 = 12 Stunden 23.02. – 12.04.2015 = 4,5 Stunden
  • 6     1.2. 2015 bis 11.08.2015
  • 7     1.2. 2015 bis 28.8. 2015
  • 8     7.01.2015- 31.01.2016  (19,5 (bis 07/15), 25,5 (ab 08/15)
  • 9    7.1.2015 – 30.1. 2015
  • 10   1.2. – 27.3.15; Krankheitsvertretung; Weiterbeschäftigung unsicher
Angebot 1: Das wäre keine schlechte Sache, wenn die Voraussage sicher wäre.  Voraussichtlich handelt es sich um eine Mutterschutzvertretung. Im ersten Fall bis zum 4.6. würden die Osterferien mitbezahlt. Frage ist nur, wie es mit der Verlängerung aussieht. Günstig wäre es, wenn die Elternzeit sofort im Anschluss an den Mutterschutz angetreten wird. Dann bekäme der Vertretungslehrer auch die Sommerferien und die restlichen Ferien bezahlt und sein Einkommen wäre bei einem Vertrag mit 24 Stunden bis zum 8. Juli 2016 gesichert. Angebot 2: Das ist schon witzig: Man weiß, dass Bedarf weiterhin besteht und schreibt keinen Zeitraum aus. Da es sich um 28 Stunden an einer Grundschule handelt, wäre das ein voller Job bis zum Schuljahresende. So aber ist der 11.4. 2015 ein Bluff, denn es handelt sich um den letzten Ferientag der Osterferien. Man wird also die Osterferien nicht mitbezahlen und einen neuen Vertrag nach den Osterferien bis zu den Sommerferien anbieten – 2x Ferien nicht bezahlt! Die Formulierung „Im Anschluss daran“ ist also irreführend. Ehrlich müsste man formulieren: Zunächst bis zu den Osterferien und eventuell nach den Osterferien bis zu den Sommerferien. Angebot 3: Das hört sich nicht schlecht an: 20 Stunden für Sport und ein beliebiges anderes Fach an einer Realschule für ein ganzes Jahr. Damit kann man Punkte sammeln für eine spätere Bewerbung, bekommt viele Stunden zusammen, alle Ferien bezahlt und sichert sein Einkommen.

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Angebot 4: Das ist für eine kurzfristige Vertretung nicht schlecht, da es sich um eine volle Stelle mit 25,5 Wochenstunden an einer Sekundarschule handelt. Fragt sich nur, wann der Beginn ist… Angebot 5: Ich frage mich, wer ein solches Angebot annehmen kann: 12 Stunden an einer Realschule Mathematik für 3 Wochen, danach  5 Wochen 4,5 Stunden Mathematik bis 27.3., denn der angegebene Termin vom 12.4. ist illusorisch, weil er in die Osterferien fällt, die in diesem Fall nicht mitbezahlt werden. Angebote 6 + 7: Hier sehen Sie deutlich den Unterschied: Es handelt sich jeweils um eine Grundschule, die eine Lehrkraft für Englisch sucht und dafür eine volle Stelle anbietet. Im ersten Fall bekommt die Vertretungslehrkraft die Sommerferien nicht bezahlt, im zweiten Fall werden sie bezahlt. Angebot 8: Das wäre keine schlechte Sache, für ein ganzes Jahr einen Vertrag an einer Sekundarschule im Aufbau zu haben, bei der später sicherlich die Möglichkeit besteht, eine unbefristete Stelle zu bekommen. Der Fallstrick liegt wieder in dem gesplitteten Angebot. Man wird einen Vertrag  mit 19,5 Stunden bis zu den Sommerferien bekommen und nicht gleich die anschließende Aufstockung, sondern man wird einen neuen Vertrag ausfertigen, der nach den Sommerferien mit 25,5 Stunden beginnt. Das ist der übliche Trick: so spart man sich wieder die Bezahlung der Sommerferien. Angebot 9: Wer kann sich so etwas leisten: 3 Wochen Vertretungsunterricht an einer Realschule mit 18 Wochenstunden? Was kommt dabei im Endeffekt an Verdienst heraus? Das riecht förmlich nach Ausbeutung, denn die Schule hat selbst 43 Lehrkräfte und gibt keinerlei Erwartungshaltung für den Vertretungslehrer an. Angebot 10: Nicht lukrativ, aber ein ehrliches Angebot eines Gymnasiums. Hier wird eine Lehrkraft für 8 Wochen bis zu den Osterferien mit 21 Wochenstunden gesucht und der Einsatz wird konkret angegeben: 9 Stunden Deutsch, der Rest Geschichte und kath. Religion. Ich könnte noch einige kuriose Beispiele angeben, möchte aber die Schulen nicht bloßstellen; aus allen Beispielen wird deutlich, dass man nicht umhinkommt, mit den betreffenden Schulen konkret zu verhandeln und dafür zu sorgen, dass man mit dem Vertrag nicht über den Tisch gezogen wird. Die allerwichtigste Aufgabe besteht darin, mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin einen Einsatz- und einen Endtermin zu vereinbaren, bei dem die dazwischen liegenden Ferien mitbezahlt werden. Mit einigem guten Willen geht das nämlich, auch wenn die Bezirksregierung die Schulleitungen dazu drängt, die Ferien auszuklammern. Nachdem der Vertrag dann unterschrieben ist, beginnen die Probleme in der Schule. Bis zur Vertragsunterzeichnung war es meistens nur ein nettes Gespräch mit der Schulleitung, die den Vertretungseinsatz in recht rosigen Zügen darstellte, weil sie ja an einem möglichst schnellen Einsatz interessiert ist. Danach steht man oft allein da und fühlt sich ins kalte Wasser geworfen. Deshalb möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch ein paar Tipps mit auf den Weg geben: Auch wenn man Vertretungslehrer als Lehrer zweiter Klasse ansieht, erwartet man von ihnen den vollen Einsatz. Die Vergleichstabelle konnte nicht ausgegeben werden.

11 Tipps für Vertreteungslehrer

  1. Vertretungslehrkräfte haben es sehr schwer. Das fängt damit an, dass sie in die Schule kommen und sofort in den Unterricht der fehlenden Lehrperson gesteckt werden. Wenn das Anfang Dezember passiert, sollen sie Mitte Januar Zeugnisnoten schreiben. Darauf hat sie keiner vorbereitet und keiner hat ihnen gesagt, dass sie umgehend damit beginnen müssten, die notwendigen Daten für Leistungsbeurteilungen zu sammeln, weil der Unterricht von den Herbstferien bis jetzt immer nur sporadisch vertretungsweise stattgefunden habe. Sorgen Sie also dafür, dass Sie sofort alle Unterlagen sichten, die sich auf den vorhergehenden Unterricht in der Klasse oder Lerngruppe beziehen, die Sie unterrichten. Schauen Sie ins Klassenbuch und in die Klassenarbeitshefte, sammeln Sie die Haushefte und Mappen ein. Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen! So erhalten Sie schnell einen Überblick über den Leistungsstand der Klasse. Sind die Unterlagen fehlerhaft oder unzureichend, scheuen Sie sich nicht, sofort mit der Schulleitung Rücksprache zu nehmen und diese auf den Missstand aufmerksam zu machen. Sie werden nämlich anschließend für alles verantwortlich gemacht und auf Sie werden alle Fehler abgeschoben, wenn hinterher keine Noten zustande kommen.
  2. Die erste Zeit werden Sie noch auf Ihr Gehalt warten müssen, weil man ihnen zwar bei der Vertragsunterschrift gesagt hat, dass es etwas länger dauern könnte – aber nicht, dass es unter Umständen drei Monate dauert. Wenn Sie in einem finanziellen Engpass stecken, können Sie einen Gehaltsvorschuss bekommen. Dazu wenden Sie sich an den Personalrat und geben den Grund an, warum Sie dringend Geld brauchen. Der kann dann etwas für Sie tun.
  3. Schulen haben durch die Zusammenlegung inzwischen vielerorts mehrere Dependancen. Wenn man als Lehrkraft an verschiedenen Schulstandorten unterrichten muss, ist das eine zusätzliche Belastung. Die Schulen versuchen zwar, das „Pendeln“ durch einen geschickten Stundenplan zu reduzieren, was aber nicht immer gelingt. Falls es Sie also auch trifft, fordern Sie eine Entlastung. Diese kann Ihnen die Schulleitung in Form einer Entlastungsstunde durchaus zugestehen. Klären Sie auch die Versicherungsfrage, wenn der Weg zur Dependance nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird.
  4. Die Inklusion bedeutet für viele Schulen eine Überforderung, weil nicht genügend ausgebildete Lehrkräfte für einen solchen Unterricht zur Verfügung stehen. Die Angebote auf der Seite von www.verena.nrw.de zeigen deutlich, wie hoch der Bedarf ist und dass auch Vertretungslehrer für diesen Einsatz gesucht werden. Lassen Sie sich nicht dazu überreden, solche Tätigkeiten zu übernehmen, für die Sie keine Ausbildung haben. Wenn eine Fortbildung dazu angeboten wird, nehmen Sie sie wahr, aber stellen Sie sicher, dass Sie nicht zusätzliche Stunden investieren müssen und die Kosten auch erstattet werden. Das ist immer der Fall, wenn Sie eine Dienstreisegenehmigung bekommen.
  5. Nur in seltenen Fällen werden Sie einen Vertretungsvertrag mit voller Stundenzahl haben. Bei einer geringeren Stundenzahl sollten Sie auf den gleichen Rechten bestehen, die auch den Teilzeitkräften an der Schule eingeräumt werden. Das betrifft vor allem die Stundenplanung und eventuelle freie Unterrichtstage. Erkundigen Sie sich auch nach dem allgemeinen üblichen Konferenztag und sehen Sie zu, dass die Konferenzen nicht immer auf Ihren freien Tag fallen und klären Sie, ob Sie unbedingt daran teilnehmen müssen oder ob es ausreicht, wenn Sie sich anschließend informieren.
  6. Auch als Vertretungslehrkraft erwartet man von Ihnen die Teilnahme an Schulfesten, Feiern und Veranstaltungen. Dabei wird oft vergessen, dass Sie nur zu einem befristeten Einsatz mit begrenzter Stundenzahl eingestellt wurden. Denken Sie also auch an Ihre privaten und familiären Verpflichtungen und sorgen Sie dafür, dass diese nicht zu kurz kommen. Erklären Sie das sachlich und freundlich der Schulleitung. Stellen Sie dar, dass Sie sich gern für die Schüler und den Unterricht engagieren, aber eben nur im Rahmen Ihres Vertrages.
  7. Wenn Sie einen befristeten Vertrag über eine bestimmte Stundenzahl haben, liegt damit die Anzahl der Wochenstunden fest und Sie können nicht zu Vertretungsstunden und Mehrarbeit herangezogen werden. Dazu müsste nämlich Ihr Arbeitsvertrag geändert werden. Das trifft auch für fachfremden Unterricht zu, denn Ihre Einstellung ist ja nach der Stellenausschreibung für bestimmte Fächer erfolgt.
  8. Lassen Sie sich das Weihnachtsgeld und das Gehalt für die Sommerferien nicht entgehen! Weihnachtsgeld bekommen alle, die am 1. Dezember tätig waren – anteilig ihrer Beschäftigungszeit. Mit den Sommerferien ist das ein wenig kompliziert: Die Sommerferien bekommen Sie bezahlt, wenn Ihr Vertrag bereits vor dem 1. Februar bestanden hat und bis zum Ende des Schuljahres geht. Sie bekommen sie auch bezahlt, wenn bereits vor den Sommerferien eine Anschlussbeschäftigung für den Zeitraum nach den Sommerferien vereinbart worden ist.
  9. Es ist für spätere Bewerbungen ganz nützlich, wenn Sie Ihre einzelnen Vertretungstätigkeiten nachweisen können. Deshalb sollten Sie sich alle Einsätze bescheinigen lassen. Die Schulleitung ist in der Lage, Ihnen ein einfaches Dienstzeugnis auszustellen. Machen Sie davon Gebrauch.
  10. In den Stellenausschreibungen wird immer von einschlägigen Vorerfahrungen gesprochen, die die Bewerber mitbringen sollen. Falls Sie solche nachweisen können, sollten Sie versuchen, in eine höhere Entgeltgruppe zu kommen. Berufsbegleitende Ausbildungen wie OBAS, VOBASOF und Pädagogische Einführungen zählen auch zu solchen „förderlichen Zeiten“, die nach dem Tarifrecht anerkannt werden. Der Arbeitgeber ist weitgehend frei in der Anerkennung solcher Zeiten, sollte sie allerdings großzügig anerkennen, deshalb sollten Sie das unbedingt bei der Bezirksregierung beantragen.
  11. Wenn Sie bereits andere Vertretungstätigkeiten gemacht haben, sollten Sie immer dafür sorgen, dass die abgeleisteten Stunden für die Verbesserung Ihrer Ordnungsgruppe eingesetzt werden. Das bedeutet, dass Sie Kopien Ihrer Verträge an die Bezirksregierung schicken müssen. Sie bekommen dann vom Einstellungsbüro eine Bestätigung. Außerdem sollten Sie Ihr Online-Profil immer auf dem aktuellsten Stand halten.
Schauen Sie sich auchVertretungsreserve und flexible Mittel für den Vertretungsunterricht an. Dort finden Sie zusätzliche Informationen. Auch wichtig: Versuchen Sie in jedem Fall, einen unbefristeten Vertrag aus Ihrem Vertretungsvertrag herauszuholen! Dazu müssen Sie mit der Schulleitung sprechen, die Sie als attraktive Alternative für eine Dauerbeschäftigung ansehen muss. Wenn die Schule Bedarf an den Fächern und eine freie Stelle hat, ergeben sich unter Umständen gute Chancen. Übrigens: Wenn Sie befristet beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld! Sie müssen allerdings am 1. Dezember beschäftigt sein. Auch die Ferien werden bezahlt. Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag bis zum Ende des Schuljahres läuft und ohne Unterbrechungen seit dem 1. Februar des Jahres besteht. Dann verlängert sich nämlich die Laufzeit des Vertrages bis zum Ende der Sommerferien. Die Ferien werden auch bezahlt, wenn ein Vertrag über die Sommerferien hinaus geht und die vertragliche Unterrichtszeit das Dreifache der Ferienzeit beträgt. Es gibt dazu einen Erlass vom Mai 2009, der den Schulen per E-mail zugegangen ist und den ich im Downloadbereich unter Ferienbezahlung.pdf abgelegt habe. Achtung – wichtiger Tipp: Vorübergehend werden auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Sek. II befristet an den Grundschulen eingestellt! Außerdem werden die Bedingungen für die Vertretungslehrkräfte verbessert, indem die Beschäftigungszeiten grundsätzlich an die Schulhalbjahre angeglichen werden. Das erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann in der Pressekonferenz am 19.8.2016. Die neue Schulministerin Yvonne Gebauer hat das bekräftigt und dazu über 2000 Lehrerinnen und Lehrer persönlich angeschrieben. Damit eröffnen sich jetzt bessere Verdienstmöglichkeiten und sichere Planungszeiten. Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite für die Lehrereinstellung in NRW. Ein besonderer Tipp: Ich habe einmal nachgeforscht, wie das mit Vertretungslehrern in Hawaii ist. Die Hawaiianer haben ziemliche Probleme damit, dass die Regierung die Stellen für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer drastisch gekürzt hat. Ausfallender Unterricht wird mit Vertretungslehrern abgedeckt. Nun ist das total anders als in Deutschland: Die Kinder sind lieb und freuen sich auf eine Abwechslung. Die Lehrer haben jeweils einen konkreten Stoffverteilungsplan erstellt, aus dem hervorgeht, was gerade zu behandeln ist.  Man kann  sich daran halten oder nicht – man wird für nichts verantwortlich gemacht. Es geht den Privatschulen hauptsächlich darum, die mit den Eltern vereinbarte Unterrichtszeit zu sichern. Wenn Sie also ein Typ sind, der das Abenteuer und die Abwechslung liebt, dann wäre das was für Sie. Freie Stellen gibt es immer genug. Schauen Sie mal auf die Webseite der Firma, die in der nebenstehenden Anzeige die Lehrer vermittelt.  
Thema/Titel Internet-Adresse
Der VBE hat eine Datenbank mit Arbeit suchenden Lehrerinnen und Lehrern, die Sie als Lehrer oder auch als Schule nutzen können. www.lehrereinstellung.de
Webseite des Schulministeriums NRW für Vertretungsunterricht www.verena.nrw.de
Lehrereinstellungen Online NRW www.leo.nrw.de

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