Seiten- und Quereinsteiger im Schuldienst

 
Lehrermangel an deutschen Schulen ©mapoli-photo /Fotolia
Aufgrund des Lehrermangels hat das Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit eröffnet, auch ohne Lehramtsprüfung als „Seiteneinsteiger“ in der Schule zu unterrichten. Für diese Quereinsteiger hat sich in den letzten Jahren ein regelrechter Markt entwickelt. Es rächt sich nämlich die restriktive Einstellungspolitik der 80er Jahre, sodass die Zahl der normal ausgebildeten Lehrer nicht mehr ausreicht, um den Bedarf in den nächsten Jahren zu decken.Inzwischen ist der Seiteneinstieg für viele durchaus attraktiv. So sind im Zeitraum vom 1. Februar 2010 bis zum 1. August 2012 insgesamt 2294 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst eingetreten. Dazu kommen noch 820 Seiteneinsteiger, Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass auch viele wieder ausgestiegen sind, die sich das Leben und Wirken in der Schule doch anders vorgestellt hatten.

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Gute Chancen für Seiten- und Quereinsteiger zum 2017 und 2018

Bis zum Schuljahresbeginn 2017 hat Nordrhein-Westfalen 543 Seiteneinsteiger eingestellt. Der Lehrermangel zeigt sich deutlich, denn 1006 Lehrerstellen blieben unbesetzt. Die meisten Seiteneinsteiger finden einen Job im Berufskolleg. Das passt auch am besten, weil viele eine Fachausbildung haben, die dort gut gebraucht werden kann. Am größten ist der Mangel an Grundschulen, deshalb sind auch dort viele Seiteneinsteiger untergekommen. Dennoch blieben immer noch 871 Stellen unbesetzt. Hier die Verteilung:
Schulform Zahl der Seiteneinsteiger
Grundschule 153
Hauptschule 22
Sekundarschule 78
Realschule 27
Gesamtschule 65
Berufskolleg 183
Gymnasium 12
Sonstige Schulformen 3
Schulministerin Gebauer will den Lehrermangel durch Seiteneinsteiger mildern. Da auch im nächsten Jahr voraussichtlich nicht genug ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen, sind die Chancen für den Seiteneinstieg sehr gut. Ein anderes Angebot finden Seiteneinsteiger auf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/AndreasAngebote. Hier werden Stellen für andere Berufsgruppen angeboten, die einen Job im Schuldienst des Landes NRW suchen. Angesprochen sind derzeit insbesondere Diplomsportlehrerinnen und -lehrer, Sportwissenschaftler(innen) oder Absolventen eines Sport-Master-Studiengangs sowie sozialpädagogische Fachkräfte. Ihnen verspricht das Ministerium großspurig die Übernahme in den Schuldienst des Landes NRW mit einem Dauerarbeitsverhältnis. Die Stellenangebote sind aber dürftig. Es hat sich in den letzten Jahren viel getan und das Ministerium hat sich sehr um eine qualitativ bessere Ausbildung von Seiteneinsteigern gekümmert. Das zeigt sich auch in den entsprechenden Erlassen und Handreichungen, die jetzt wesentlich übersichtlicher und informativer zur Verfügung stehen. Daraus erkennt man auch, wie wichtig die Übernahme von anderen Berufsgruppen in den Schuldienst gesehen wird.

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Wenn Sie als Seiteneinsteiger (oder auch als so genannter  „Quereinsteiger“) in den Schuldienst wollen, gibt es vier Möglichkeiten: 1. Sie haben ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und Berufserfahrung und wollen sofort in den Schuldienst. Sie wollen quasi berufsbegleitend eine Lehrerausbildung nachholen, den normalen Vorbereitungsdienst ableisten und anschließend als Beamter Ihre Lehrerlaufbahn starten. Zu 1.) Das Land NRW hat für diese Art des Seiteneinstiegs seit einigen Jahren eine neue Form des Vorbereitungsdienstes eingerichtet, damit die zusätzlichen Qualifikationen während der Arbeitszeit erworben werden können. Durch diesen „berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst“ kann später ganz normal die Zweite Staatsprüfung abgelegt werden. Für einen derartigen direkten Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ist keine Anerkennung erforderlich. Allerdings müssen Sie sich auf eine Stelle bewerben, die ausdrücklich für Seiteneinsteiger geöffnet ist. Dann erfolgt ein Auswahlverfahren, das mit einer positiven Prognose abgeschlossen werden muss. Die Entscheidung über Ihre Eignung trifft eine Auswahlkommission, die aus Mitgliedern des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung oder Personen, die in der Schule oder Lehrerausbildung tätig sind, besteht. Diese muss bestätigen, dass eine Ausbildung in zwei Fächern erfolgversprechend ist. Bei Musik und Kunst in der Sek. II reicht jeweils ein Fach. Das bedeutet, dass neben der wissenschaftlichen Qualifikation die persönliche Eignung eine große Rolle spielt. Für den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung bedarf es keiner formalen Gleichstellung des vorgelegten Abschlusses mit einer Ersten Staatsprüfung. Die Auswahlkommission muss Sie aber der Bezirksregierung zur Einstellung vorschlagen, die dann einen Arbeitsvertrag abschließt. Nach erfolgreichem Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes können Sie als Beamter eingestellt werden, wenn Sie nicht älter als 42 Jahre sind. Überschreitungen sind im Ausnahmefall wegen bestimmter Situationen (z.B. Kindesbetreuung) möglich.Sie benötigen also keine Anerkennung einer nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung als Lehramtsprüfung! Die gesamte Ausbildung richtet sich nach der „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ (OBAS), die sich ab April 2011 wieder geändert hat. Hier ist diese Fassung. Die neueste Fassung vom 25. April 2016 finden Sie in der BASS unter 20-03 Nr. 17.  Sehr informativ ist eine Broschüre des Ministeriums vom 14.4.2016 dazu. Fazit: Sie können also erst mit der Ausbildung beginnen, wenn Sie eingestellt worden sind. Die 24-monatige Ausbildung selbst erfolgt während des normalen Schuldienstes im Tarifbeschäftigungsverhältnis (also als Angestellter), wobei die Teilnehmer 6 Wochenstunden Ermäßigung bekommen. Das geht auch in Teilzeitform. Seit dem 1.8.2011 dauert der Vorbereitungsdienst 18 Monate. 2. Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium, aber keine Befähigung zu einem Lehramt und wollen in den Schuldienst. Sie wollen ein Dauerbeschäftigungsverhältnis und sofort unterrichten. Ihr Studium reicht aber nicht für zwei Fächer aus Zu 2.) Diese Form des Berufseinstiegs kommt für alle in Frage, die aufgrund ihres Studiums oder ihrer Berufserfahrung nur für ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung in Frage kommen. Zunächst einmal muss für diesen Fall eine Ausschreibung vorliegen, die im Ausschreibungstext ausdrücklich den Vermerk „Für den Seiteneinstieg geeignet“ enthält. Das Verfahren ist das gleiche wie im Beispiel 1: Eine Auswahlkommission schlägt der Bezirksregierung Ihre Einstellung vor und Sie bekommen einen Arbeitsvertrag.Sie benötigen also keine Anerkennung einer nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung als Lehramtsprüfung! Allerdings müssen Sie an einer Pädagogischen Einführung durch Ihre Schule und dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung teilnehmen, die ein Jahr lang dauert. Diese Pädagogische Einführung besteht aus einer 2-3 monatigen Orientierungsphase und einer 9-monatigen Intensivphase.  Sie können sofort unterrichten und erhalten 5 Ermäßigungsstunden pro Woche. Die einzelnen Bedingungen für diese Art des Seiteneinstiegs finden Sie in dem Erlass des Schulministeriums vom 19.12.2011 (BASS 20-11 Nr.5). Dazu gibt es vom Schulministerium auch eine Handreichung.Nach der Ausbildung verbleiben Sie in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis als Tarifbeschäftigter. Entscheidend ist also die Teilnahme eines Mitglieds des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung innerhalb der Auswahlkommission. Im Erlass heißt es:

„Eine Vertreterin oder ein Vertreter der schulpraktischen Lehrerausbildung nimmt teil, wenn für eine Bewerberin oder einen Bewerber im Rahmen des Seiteneinstiegs eine Entscheidung der Auswahlkommission (nicht Vorauswahl) über die Teilnahme an einer berufsbegleitenden Ausbildung gemäß § 13 Absatz 3 LABG (BASS 1 – 8) in Verbindung mit § 3 OBAS (BASS 20 – 03 Nr. 17) zu treffen ist und diese oder dieser zu einem Auswahlgespräch eingeladen wird. Die Vertreterin oder der Vertreter der schulpraktischen Lehrerausbildung entscheidet auf Grund der ihr oder ihm rechtzeitig zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen und der Vorstellung im Auswahlgespräch, ob sie oder er das Einvernehmen für eine Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern erklären kann (§ 3 OBAS). Wird das Einvernehmen nicht erklärt, ist eine Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung ausgeschlossen. Die Vertreterin oder der Vertreter der schulpraktischen Lehrerausbildung ist nicht an der Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beteiligt.“

3. Im Rahmen von zeitlich begrenzten Sondermaßnahmen des MSW in NRW können Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen eine vollständige Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Berufskollegs erwerben.

Zu 3.) Dies gilt für ingenieurwissenschaftliche Fachhochschulabschlüsse, die grundsätzlich den Bereichen Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik und Automatisierungstechnik zuzuordnen sind. Sie gilt für alle Einstellungen am Berufskolleg bis zum Ende des Schuljahres 2021/22.Einzelheiten finden Sie im Erlass vom 23. Dezember 2016.

Der Vorteil in dieser Ausbildung liegt darin, dass die Bewerberinnen und Bewerber in den Schuldienst eingestellt werden und nur 3 Tage in der Woche (= 13 Stunden) unterrichten müssen. Dabei erhalten sie einen befristeten Vollzeitvertrag und werden nach  TV-L Entgeltgruppe E11 bezahlt. Zwei Tage bleiben für den Besuch von universitären Veranstaltungen frei, damit sie dort den Masterabschluss erwerben können. Nach erfolgreichem Studium wird der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst (OBAS) absolviert und danach können die Lehrerinnen und Lehrer bei Vorliegen der erforderlichen Bedingungen verbeamtet werden.

4. Wegen des Grundschullehrermangels hat das Schulministerium eine weitere Sondermaßnahme aufgelegt: Zu 4.) Zur Deckung des aktuellen Bedarfs und zur Vermeidung von Unterrichtsausfall an Grundschulen und im Rahmen der schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern besteht für ausgewählte Unterrichtsfächer die Möglichkeit, auch Personen ohne Lehramtsbefähigung mit dem Ziel der späteren Dauerbeschäftigung einzustellen (Seiteneinstieg). Das gilt für die Fächer Musik, Kunst, Sport und Englisch. Der Erlass ist befristet bis zum Ablauf des Einstellungsverfahrens 2020/21. Die attraktiven Bedingungen finden Sie auf der Webseite von LOIS.nrw.
  Wegen des Mangels an Lehrkräften für Berufskollegs ist eine weitere Initiative aufgelegt worden:

Teach Future – Lehrer am Berufskolleg

Schon 2013 hatte das Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Initiative zusammen mit der Wirtschaft und verschiedenen Hochschulen gegründet, um potentielle Bewerberinnen und Bewerber für den Schuldienst an Berufskollegs zu gewinnen. Im Juni 2015 ist in Dortmund am Landesprüfungsamt eine Beratungsstelle gegründet worden, die über sämtliche Aspekte und Einstellungsbedingungen für das Berufskolleg informiert. Das ist besonders für Seiteneinsteiger interessant, die aus technischen oder wissenschaftlichen Berufen kommen. Auch für Fachhochschulabsolventen sind wieder Sonderprogramme aufgelegt worden. Zum Beispiel können solche, die einen Bachelor-Abschluss haben, einen genau auf sie zugeschnittenen Zugang zum Master of Education für das Lehramt am Berufskolleg absolvieren. Die Universitäten Aachen, Siegen, Wuppertal, Münster und Paderborn bieten dazu spezielle Studiengänge an. Da sich die Einstellungssituation jedes Jahr ändert, werden vom Ministerium auch die entsprechenden Erlasse angepasst. So kann es durchaus sein, dass man innerhalb eines Jahres ganz verschiedene Auskünfte von den Bezirksregierungen erhält. Deshalb ist es ganz wichtig, sich die Webseite des Schulministeriums genau anzusehen: Das Schulministerium bietet für den Seiteneinstieg ein ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps, Rechtsvorschriften und Suchmaschine an:

LOIS – Online NRW Lehrereinstellung – Online Interessenten für den Seiteneinstieg

Hier finden Sie alles, was Sie für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren wissen müssen. Diese Seite ist besonders für diejenigen gedacht, die nicht über eine abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen, aber in der Regel einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben.

Vermutlich hat das Schulministerium in NRW gemerkt, dass viele qualifizierte Seiteneinsteiger nach Niedersachsen oder Hessen abwandern, weil sie dort bis 45  oder sogar bis 50 verbeamtet werden, denn für das Einstellungsverfahren wurde der Bewerberkreis inzwischen deutlich erweitert. Sehen Sie sich also unbedingt die Rechtsgrundlagen an, die Sie auf der Einstellungsseite des Ministeriums finden! Interessenten, die den Seiteneinstieg anstreben und vor einer Bewerbung eine umfassende Information suchen, können sich auf dem landesweiten Beratungstag zum Seiteneinstieg an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung informieren.

Verdienstmöglichkeiten für Seiteneinsteiger

Eine wichtige Überlegung ist auch Ihre Verdienstmöglichkeit, die sich mit bestimmten Anerkennungen deutlich steigert. E13 bekommen Sie nämlich nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für den höheren Dienst, also der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II. In allen anderen Fällen erwartet Sie voraussichtlich E 9 oder bestenfalls E 10. Im ungünstigen Fall, d.h. wenn Ihre Prüfungen nicht voll anerkannt werden, sogar nur E 8. Durch den neuen Tarifvertrag TV-L, der ab 1.11.2006 den alten BAT-Tarif ablöste, ergeben sich gewaltige Einkommenseinbußen für diejenigen, die keine Chance haben, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Als Angestellte erhielten sie früher BAT III oder BAT IIa, nach dem neuen Tarif aber E11 oder E13. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Tarife gleiches Entgelt bedeuteten. Leider geht der neue Tarif TV-L bei einer Neueinstellung nicht nach Lebensalter vor, sondern steckt jeden Anfänger einfach in die Stufe 1. Das kann einen einen Einkommensverlust von bis zu 1000.- € zur Folge haben. Allerdings kann der Arbeitgeber Vorerfahrungen berücksichtigen und eine höhere Einstufung vornehmen. Das hat das Ministerium im Erlass vom 14.11.2006 zugesagt. Zu diesem Erlass gibt es einen Durchführungserlass vom 18.12. 2006 (Az. 214-1.14-42955 (16) ). Die Ausführungsbestimmungen legen den Geltungsbereich fest und enthalten ein Berechnungsbeispiel, das die Vordienstzeiten anerkennt und dadurch das endgültige Gehalt auf das alte BAT-Niveau anhebt. Seiteneinsteiger, die über 42 sind und noch in den Lehrerberuf wechseln wollen, sollten sich das also gründlich überlegen, da sie im günstigsten Fall mit einem Verlust von 500 €  (im schlimmsten Fall mit 900.- €  rechnen müssen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verdienstmöglichkeiten (Stand: 1. Januar 2018) in Bezug auf das Ausbildungsniveau und den unterrichtlichen Einsatz; es ist jeweils die erste Stufe der Entgeltgruppe aufgeführt. Bei entsprechenden Vorerfahrungen kann der Start aber bereits in einer höheren Stufe erfolgen. Anerkennungsfähige Zeiten von einem Jahr führen zur Stufe 2, von drei Jahren führen zur Stufe 3 und sechs Jahren führen zur Stufe 4. Da die Ausbildungszeit normalerweise als Vorerfahrung angerechnet wird, können Sie mit der Stufe 2 rechnen.

Art des Abschlusses

Monatsverdienst (Stand: 1. Januar 2018) bei Einsatz an

Hauptschule Realschule oder Sek. I der Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Sekundarschule Sek. II an Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg
FH-Diplom (ohne Anerkennung als 1. Staatsprüfung) nach Pädagogischer Einführung als Qualifizierungsmaßnahme Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 E10 3089,22.- € 3400,58.- € 3653,37.- € 3908,04.- € E10 3089,22.- € 3400,58.- € 3653,37.- € 3908,04.- €
Uni-Diplom, Magister, Promotion (ohne Anerkennung als 1. Staatsprüfung) nach Pädagogischer Einführung als Qualifizierungsmaßnahme Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 E10 3089,22.- € 3400,58.- € 3653,37.- € 3908,04.- € E10 3089,22.- € 3400,58.- € 3653,37.- € 3908,04.- €
Uni-Diplom, Magister, Promotion (mit Anerkennung als 1. Staatsprüfung) (Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss ohne erste Staatsprüfung für ein Lehramt) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 E10 3089,22.- € 3400,58.- € 3653,37.- € 3908,04.- € E11 3202,32.- € 3522,94.- € 3777,60.- € 4162,72.- € E12 3309,47.- € 3653,37.- € 4162,72.- € 4609,96.- €
1. und 2. Staatsprüfung (volle Lehramtsbefähigung) (Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss und anerkannter 1. Staatsprüfung) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 E11 3202,32.- € 3522,94.- € 3777,60.- € 4162,72.- € E11 3202,32.- € 3522,94.- € 3777,60.- € 4162,72.- € E13 3672,02.- € 4075,76.- € 4293,17.- € 4715,55.- €
Nach dem Erlass vom 4.Juni 2010 (BASS 21-21 Nr. 53) werden Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit denjenigen gleichgestellt, die ein 1. Staatsexamen (oder Master) für ein Lehramt erworben haben. Dadurch wurden auch Diplom-SportwissenschaftlerInnen mit einem Regelstudium von mindestens acht Semestern an einer Universität (dazu gehört z.B. auch die Deutsche Sporthochschule in Köln) genauso eingruppiert wie früher diejenigen, die einen Hochschulabschluss haben und nur in einem Fach unterrichten. Dies bedeutet eine Höhergruppierung für Sportlehrkräfte, die diese Voraussetzungen erfüllen, im Sek.II-Bereich von bisher EG 11 auf EG 12.  Dasselbe gilt für Absolventinnen und Absolventen der Kunst- und Musikhochschulen, denn nach dem Erlass vom 8.6.2011 werden alle Lehrkräfte, die nach mehr als 6 Semestern einen Abschluss einer Kunst- und Musikhochschule besitzen, mit den Lehrkräften gleichgestellt, die einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss haben. Das hat eine Eingruppierung nach EG 12 zur Folge – rückwirkend zum 1.1.2011! Natürlich ist das wieder eine Ungerechtigkeit für diejenigen, die mit gleicher Ausbildung in der Grundschule oder Sek. I unterrichten.In der neuen BASS 2016/17 gibt es den oben genannten Abschnitt 21-21 Nr. 53 nicht mehr. Die Vorschriften sind vollständig überarbeitet worden, weil sich die Rechtslage nach dem Tarifvertrag von 2016 geändert hat. Unter der BASS 21-21 Nr. 12 finden Sie jetzt die Entgeltordnung Lehrkräfte mit den Bedingungen für „Erfüller“ und „Nichterfüller“.Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich  erfüllen in der Bundesrepublik erworbene Bachelorabschlüsse unabhängig vom Studienort (Universität, Kunsthochschule, Fachhochschule) und unabhängig von der Regelstudiendauer nach den Vorgaben der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht das Kriterium eines abgeschlossenen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule im Sinne der Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte. Mit einem Bachelorabschluss haben Sie also keine Chance! Der Geld – Tipp: In der oben angeführten Gehaltstabelle finden Sie unterschiedliche Stufen der jeweiligen Entgeltgruppe aufgeführt; das tatsächliche Einkommen hängt dann aber noch von verschiedenen Faktoren ab (wie z.B. Lebensalter, Familienstand, Vorbeschäftigungszeiten, Zulagen). Das bedeutet konkret, wenn Sie mehr als 3 Jahre einschlägige Berufserfahrungen nachweisen können, werden Sie nicht mit dem Gehalt der Eingangsstufe, sondern mit Stufe 3 eingestellt, was in den Entgeltstufen E10 bis E13 fast 500 € mehr im Monat bedeutet! Unabhängig davon kann der Arbeitgeber gemäß §16 TV-L bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich war. Die Bezirksregierungen sind vom Ministerium durch Erlass vom 23.2.2008 (Az. 214-1.14-42955(16)  angewiesen worden, bei der Einstufung jede berufliche Vorerfahrung großzügig auszulegen und anzurechnen. Die Höchstzeit für eine Anrechnung beträgt 6 Jahre, sodass sich bei der Einstellung maximal die Stufe 4 erreichen lässt.Verhandeln Sie also unbedingt mit der Bezirksregierung! Schalten Sie auch den Personalrat ein, denn die Zuordnung zu den Stufen des TV-L ist mitbestimmungspflichtig. Wenn Sie genau wissen wollen, wie viel Sie verdienen werden, schauen Sie auf meiner Webseite Besoldung nach. Dort sind die derzeit gültigen Gehaltstabellen für angestellte Beschäftigte und Beamte aufgeführt. Das frühere Tarifsystem  des BAT ist seit 1.11.2006 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt worden.

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Checkliste für Seiteneinsteiger:

Wenn Sie sich durch den Wust der Informationen und Bestimmungen durchgearbeitet haben und immer noch unsicher sind, ob für Sie ein Seiteneinstieg in die Schule das Richtige ist bzw. ob Sie überhaupt die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, dann sollten Sie die Broschüre des Schulministeriums dazu  in die Hand nehmen und an Hand der dortigen Informationen die folgenden Fragen beantworten:
Notwendige Voraussetzungen für die Einstellung und die berufsbegleitende Ausbildung: vorhanden?
1. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist der Hochschulabschluss einer Universität  (bzw. Kunst-, Musik- oder Sporthochschule) mit mindestens 8 Semestern Regelstudienzeit Ja / Nein
2. Aus Ihrem Hochschulabschluss muss sich eindeutig ein Lehramt und ein Unterrichtsfach ableiten lassen, das in der betreffenden Schulform erteilt wird, für das Sie sich bewerben wollen. In derInformationsbroschüre sind alle möglichen Unterrichtsfächer der einzelnen Schulformen aufgelistet. Ja / Nein
3. Aus Ihrem Hochschulabschluss oder Ihren Studienleistungen muss sich ein zweites Unterrichtsfach ableiten lassen. Dazu reicht es aus, wenn Sie mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachweisen, die für das Lehramtsstudium der gewünschten Schulform zu erbringen sind. Berufserfahrungen können berücksichtigt werden. Ja / Nein
4. Sie müssen eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Studiums nachweisen können. Ja / Nein
5. Erforderlich für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit sind gute deutsche Sprachkenntnisse. Ja / Nein
Nur wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können, haben Sie Chancen für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Die Auswahlkommission prüft nämlich zuallererst diese Bedingungen. Achtung Schlupfloch: Wenn sie die für die Zulassung erforderliche mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit nicht nachweisen können, kann diese im Schuldienst erfüllt werden. Sie werden dann zur Teilnahme an der pädagogischen Einführung verpflichtet und bekommen einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach zwei Jahren können Sie sich dann zur OBAS-Ausbildung melden. Wenn Sie weitere Fragen zum Seiteneinstieg haben, bieten Ihnen die 5 Bezirksregierungen von NRW eine Hotline bzw. eine E-mail-Adresse an. Diese Chance sollten Sie wahrnehmen!
  • Bezirksregierung Arnsberg, Tel. 02931 / 82-3161,lev@bra.nrw.de
  • Bezirksregierung Detmold, Tel. 05231 /71-4711,poststelle@bezreg-detmold.nrw.de
  • Bezirksregierung Düsseldorf, Tel. 0211 / 475-5490,lev@brd.nrw.de
  • Bezirksregierung Köln, Tel. 0221 / 147-2423,lev@bezreg-koeln.nrw.de
  • Bezirksregierung Münster, Tel. 0251/ 411-4005 und 4006,poststelle@bezregmuenster.nrw.de

Bewerbungstipps für Seiteneinsteiger

  • Bewerbungen sind ausschließlich im Ausschreibungsverfahren möglich. Richten Sie Ihre Bewerbung direkt an die ausschreibende Schule. Senden Sie keine Unterlagen an die zuständige Bezirksregierung!
  • Eine Bewerbung ist nur dann zulässig, wenn eine Öffnung für den Seiteneinstieg ausdrücklich im Ausschreibungstext genannt ist („Für den Seiteneinstieg geöffnet“).
  • Nie Originale versenden. Sie erhalten keine Unterlagen zurück ! Aus Datenschutzgründen werden nämlich alle Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Zuge gekommen sind, vernichtet.
Bitte senden Sie die folgende Unterlagen an die ausschreibende Schule:
  • Bewerbungsschreiben (Nehmen Sie Stellung zum Anforderungsprofil im Ausschreibungstext!)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse und Qualifikationen
  • Unbeglaubigte Kopien von sonstigen im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen
  • Anlage zur Bewerbung – Studienleistungen
Achten Sie darauf, dass Sie den Schulen Ihre Bewerbungsunterlagen per Post übersenden – Bewerbungen per E-mail oder CD sind ungültig! Wichtig: Die Schulen sind nicht verpflichtet, alle Seiteneinsteiger einzuladen; sie können sich auf diejenigen beschränken, die der Auswahlkommission am besten geeignet erscheinen. Die zum Auswahlgespräch eingeladenen Bewerber haben alle die gleichen Chancen, denn die Examensnoten spielen dann keine Rolle mehr. Allerdings sollte man immer daran denken, dass die Seiteneinsteiger erst dann zum Zuge kommen, wenn es keine geeigneten voll ausgebildeten Lehrkräfte für die ausgeschriebene Stelle gibt. Sie sind also immer „Bewerber zweiten Ranges“. Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger sollten Sie berücksichtigen, dass Sie bei allen Bewerbungen immer nur 2. Wahl sind. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ist aus Sicht der Schule nämlich ziemlich unproduktiv, weil durch die wöchentliche Ermäßigung von 6 Stunden kein voller Unterrichtseinsatz erfolgt. Eine Schule mit 4 Seiteneinsteigern dieser Art verzichtet praktisch auf fast eine ganze Lehrerstelle. Außerdem ist die Belastung der Kolleginnen und Kollegen hoch, die die Ausbildung mittragen müssen.

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Für die Anerkennung von Lehramtsprüfungen sind folgende Stellen zuständig:
Bezirksregierung Telefon / Mailadresse Anerkennung / Teilanerkennung
Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg Tel.: 02931 / 82 – 0 poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Ländern der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen als Nachweis der Fachhochschulreife Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen
Detmold Leopoldstr. 15 32754 Detmold Tel.: 05231 / 71 – 0 poststelle@bezreg-detmold.nrw.de Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus dem übrigen Ausland (außer EU, europäischem Wirtschaftsraum sowie der Schweiz) Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen als Nachweis der Fachhochschulreife Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Albanien, Bulgarien, Ungarn und den Staaten, die aus der ehemaligen UdSSR hervorgegangen sind, mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen
Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 / 475 – 0 poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern für das Lehramt an Berufskollegs und das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle für die Feststellung der Gleichwertigkeit a) von Vorbildungsnachweisen mit dem Zeugnis der Hochschulreife b) ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem Zeugnis der Hochschulreife c) ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Bayern, Bremen und Sachsen als Nachweis der Fachhochschulreife Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Griechenland, Österreich, Schweiz, Türkei und den Staaten, die aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangen sind, mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen
Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Tel.: 0221 / 147 – 0 poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Abschlüsse aus der ehemaligen DDR Zuerkennung aller Schulabschlüsse der Sekundarstufe I aufgrund von Zeugnissen anderer Länder und von Zeugnissen, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erworben wurden Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt als Nachweis der Fachhochschulreife Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit den Abschlüssen von Bildungsgängen des Berufskollegs (einschließlich der Fachhochschulreife)
Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Tel.: 0251 / 411 – 0 poststelle@bezreg-muenster.nrw.de Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen sowie für das das Lehramt für Sonderpädagogik Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden und allen außereuropäischen Staaten mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen Anerkennung ausländischer Zeugnisse für Sportlehrerinnen und Sportlehrer Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als Nachweis der Fachhochschulreife.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung! Weitere Hinweise:
Themenbereich Internetadresse
Spezialseite für Seiteneinsteiger-Bewerbungen www.schulministerium.nrw.de
Das Lehrereinstellungsverfahren Online (LEO) www.Lehrereinstellung.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Münster www.bezreg-muenster.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold www.bezreg-detmold.nrw.de
WBS Vorbereitungskurs https://www.wbstraining.de/weiterbildung-vorbereitungskurs-fuer-den-quereinstieg-als-lehrer/

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