Mobbing in der Schule und Qualitätsanlyse und Schulinspektion



Der Begriff „Schulinspektion“ wird vom Ministerium nicht gern gehört, sondern lieber durch das Wort „Qualitätsanalyse“ ersetzt. Aber im Prinzip bedeutet es dasselbe. Es wird nämlich eine Schule genau unter die Lupe genommen, wobei Unterricht, Schulkultur, Schulmanagement und Schulprogramm auf ihre Qualität untersucht werden.

GraphicMama-team / Pixabay

Nordrhein-Westfalen hat nach einer Pilotphase mit 96 Schulen, die im Juli 2006 abgeschlossen war, die landesweite Prüfung sämtlicher Schulen begonnen. Dazu besuchen Qualitätsteams, die aus 2-3 erfahrenen Schulaufsichtsbeamten bestehen, einige Tage die einzelnen Schulen und führen eine Qualitätsanalyse durch.

Ihre Aufgabe besteht darin, den Schulen anschließend deutlich zu machen, welche Stärken und Schwächen in Ihrem System erkennbar sind, wie die Unterrichtsqualität ist und welche Impulse für die weitere Schulentwicklung gesetzt werden können.

Ziel des Ministeriums ist zweierlei:

Einmal werden auf diese Art und Weise wichtige Daten gewonnen, die für die Weiterentwicklung des Schulwesens im Land von großer Bedeutung sind. Andererseits werden die Schulen motiviert, ihre Entwicklung selbst in die Hand zu nehmen und professionell zu steuern.

Qualitätsanalyse ist effektiver geworden

Nachdem sich viele Schulen über die Durchführung der Qualitätsanalyse und den hohen bürokratischen Aufwand beklagt hatten, kündigte Schulministerin Löhrmann im Juli 2013 eine Reduzierung der Formblätter ( nur noch 4 statt 21 sind auszufüllen) und eine bessere Hilfestellung bei der Auswertung und Nachbereitung an.
Seit Einführung der Qualitätsanalyse im Schuljahr 2005/2006 sind 3040 der 6500 nordrhein-westfälischen Schulen inspiziert worden. 90 Prüferinnen und Prüfer waren daran beteiligt.  Die drei bis vier Tage dauernde Schulinspektion soll demnächst straffer ablaufen, damit die restlichen Schulen zügig dran kommen. Geplant ist, dass alle Schulen im Turnus von 5 Jahren besucht werden.
Das Qualitätstableau ist inzwischen überarbeitet, erweitert und an den „Referenzrahmen  Schulqualität NRW“ angepasst worden, der 2014 veröffentlicht wurde. Den sollten Sie sich gut durchlesen, wenn Sie erfolgreich aus einer Qualitätsprüfung hervorgehen wollen. Er zeigt Ihnen nämlich, wie nach dem Willen des Ministeriums eine supergute Schule mit supergutem Unterricht aussehen soll. Im August 2017 wurde eine Neufassung des Qualitätstableaus veröffentlicht. Sie finden alles auf derWebseite des Schulministeriums.
Weiterhin sollen zwar die noch nicht besuchten Schulen vorrangig drankommen, aber man kann sich demnächst auch als Schule freiwillig melden. Dazu wird es Abstimmungsgespräche geben und eine Vereinbarung, wann die Qualitätsanalyse stattfinden soll.




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Grundlage einer Qualitätsanalyse ist das Qualitätstableau, das sich aus  6 Qualitätsbereichen  mit 28 Aspekten und 151 Kriterien zusammensetzt. Damit wird die Qualität einer Schule bestimmt und in einem Bericht zusammengefasst, um so der Schule ein Feedback für den erreichten Leistungsstand und Impulse für die eigene Weiterentwicklung zu geben. Der Schulaufsicht wird dadurch ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem sie Zielvereinbarungen mit der Schule treffen kann.

 
(Grafik: Schulministerium)




Zum Qualitätstableau gibt es auf der Seite des Schulministeriums eine ausführliche Übersicht mit allen Kriterien.

Zu einer Qualitätsanalyse gehören folgende Bestandteile:

  • Orientierung am Schulportfolio: Das ist eine Datensammlung, die als Selbstauskunft der Schule ca. 3 Monate vor dem Schulbesuch angefordert und 4 Wochen vorher dem Qualitätsteam zugeschickt wird. Sie enthält Angaben über die Rahmenbedingungen der pädagogisch-fachlichen Arbeit (Zusammensetzung der Schülerschaft, Lehrerversorgung, Zustand des Gebäudes, Umfeld der Schule). Außerdem werden darin das Schulprogramm und die Umsetzung in Jahresarbeitspläne beschrieben. Neben den Ergebnissen von Eltern- und Schülerfeedback sowie der Evaluation eines Qualitätsbereichs oder Arbeitsschwerpunkts werden die Ergebnisse der Lernstandserhebungen aufgeführt. Weiterhin sind darin Unterlagen zur schulischen und pädagogischen Arbeit ( z.B. Übersicht der geltenden Regelungen und Konferenzbeschlüsse, pädagogische Konzepte, schulinterne Lehrpläne usw.) enthalten.
  • Schulrundgang: Mit Hilfe eines Fragebogens informiert sich das Qualitätsteam zunächst über den baulichen Zustand des Gebäudes und über die sächliche Ausstattung der Schule informiert. Bei dem anschließenden Rundgang kann auch ein Vertreter des Schulträgers teilnehmen.
  • Einsichtnahme in Unterricht: Die Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer besuchen mindestens 50% der Lehrkräfte im Unterricht. In jeweils 20-minütigen Besuchen beurteilen sie anhand eines differenzierten Beobachtungsbogens die Unterrichtsqualität. Die Schule wird nicht informiert, welche Lehrkräfte im Unterricht besucht werden. Schulleitung und Stellvertretung werden nicht besucht. Es wird zwar immer behauptet, es gehe dabei nicht um die Bewertung des Unterrichts einzelner Lehrkräfte, sondern um die Bewertung der Unterrichtsqualität der Schule als Ganzes, aber dennoch ist nicht auszuschließen, dass besonders positive oder negative Beobachtungen bei der Schulaufsicht auffallen und dort im Gedächtnis bleiben.
  • Interviews: Während die Einsichtnahme in den Unterricht hauptsächlich von der Beobachtungsfähigkeit und von der Interpretation der Prüferinnen und Prüfer abhängt, erfassen die Interviews eine größere Bandbreite, weil neben den Schulleitungsmitgliedern auch Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und andere Mitarbeiter befragt werden. Auch Vertreter des Schulträgers können eine Stellungnahme abgeben. Die Befragung erfolgt leitfadengestützt.
  • Auswertung: Am letzten Tag der Qualitätsanalyse bekommen die Schulen ein erstes Feedback , indem die gesammelten Daten zusammengeführt werden und zu einem ersten mündlichen Bericht zusammengefasst werden, der der Schulleitung und dem Lehrerkollegium vorgelegt wird.
  • Bericht und Bewertung: Etwa vier Wochen nach dem Besuch des Qualitätsteams erhält die Schule einen schriftlichen Berichtsentwurf, den sie besprechen und in den einzelnen Gremien auswerten kann. Sollten sachliche Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann die Schule eine Stellungnahme dazu abgeben, die vom Qualitätsteam für den endgültigen Bericht berücksichtigt werden kann. Dieser wird anschließend nicht nur der der Schule, sondern auch in anonymisierter Form der Schulaufsicht zugesandt. Diese legt nämlich anschließend mit der Schule aufgrund der Vorschläge aus den einzelnen Gremien entsprechende verbindliche Zielvereinbarungen fest.

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Als Bewertung wird schließlich der Entwicklungsstand der Schule durch die erreichte Stufe definiert:

Stufe 4vorbildlich
Stufe 3angemessen
Stufe 2teilweise nicht mehr angemessen
Stufe 1erheblich entwicklungsbedürftig

Die Schule kann nach Zustimmung der Schulkonferenz  den Qualitätsbericht veröffentlichen. Die Hauptaufgabe besteht allerdings darin, den Bericht zu analysieren und  und daraus Konsequenzen für die Qualitätssicherung und -weiterentwicklung abzuleiten. Wahrscheinlich sind dazu Zielvereinbarungen und Fortbildungen nötig. In vielen Fällen muss eine Absprache mit dem Schulträger oder Schulaufsichtsbehörde getroffen werden; außerdem ist die Schulkonferenz zu beteiligen. Für alles ist jeweils die Schulleitung verantwortlich.

Innerhalb eines Jahres wird dann eine Nachanalyse durchgeführt, zu der die Schulleitung sämtliche Zielvereinbarungen, einen Maßnahmenplan und Unterlagen über die erfolgten Umsetzungsprozesse vorlegt.

Quelle: Grafik: Schulministerium

Am 8.4.2007 hat die Ministerin eine Verordnung über die Qualitätsanalyse an Schulen in NRW (QA-VO) erlassen, in der die oben genannten Kriterien festgeschrieben wurden. Diese Verordnung finden Sie in der BASS unter 10-32 Nr. 65. Dazu gibt es eine Webseite des Schulministeriums, die erklärt, wie dieQualitätsanalyse abläuft. Wichtig für die Schule ist aber das 30-seitigeQualitätstableau mit Erläuterungen und Hinweisen, das die Fragen enthält, die auch an Eltern, Schüler und das Kollegium gestellt werden. Für Lehrerinnen und Lehrer ist natürlich der Unterrichtsbeurteilungsbogen der interessanteste und wichtigste Teil.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Qualitätsanalyse auswirkt. Die Schulinspektionen haben erst vor wenigen Jahren begonnen und es stehen noch nicht  genügend Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer zur Verfügung. Allerdings wurden in der Zwischenzeit schon viele Schulen überprüft und das Verfahren der Analyse neu ausgerichtet.
Seit 2014 wird die eigenverantwortliche Schule immer mehr in den Mittelpunkt gestellt und die Schulen werden zur Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Analyse aufgerufen.
Auf der linken Seite ist in der Abbildung der Ablaufplan der Qualitätsanalyse zu sehen, der vom Schuljahr 2015 an so in allen Schulen erfolgt. Er gliedert sich in eine Vorphase mit Informationen und Gesprächen der Beteiligten und in eine Hauptphase, dessen Zentrum der 3-4 tägige Schulbesuch der Qualitätsprüfer bildet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der neue Unterrichtsbeobachtungsbogen, den Sie sich ansehen und ausdrucken sollten. Das dreiseitige Formular enthält jetzt nur noch die Beobachtungsmerkmale „trifft zu / trifft nicht zu“ und ist anders strukturiert.
Das Schulministerium stellt umfangreiches Material zur Verfügung, denn der Bereich der Schulentwicklung mit dem Referenzrahmen Schulqualität ist sehr ausgeweitet worden:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/

(Grafik: Schulministerium)

(Grafik: Schulministerium)

Meine Ratschläge:
Jede Schulleiterin bzw. Schulleiter tut gut dran, sich die 28-seitige Bewertung als Leerformular von der Webseite des Ministeriums herunterzuladen und sie zunächst einmal durchzugehen, als ob eine Schulinspektion angesagt wäre. Wer will schließlich auch als erheblich entwicklungsbedürftig angesehen werden? Da neben der Meinung der Schulleitung immer auch die Ansichten der Eltern, Lehrer, Schüler oder auch des Schulträgers von dem Qualitätsteam abgefragt werden, ist es sinnvoll, einzelne Formularbögen bereits vorher einzusetzen und in einer Befragung von Schülern oder des Kollegiums Grundinformationen über den derzeitigen Qualitätsstand zu erreichen. Das ist nämlich mit den Erhebungsbögen sehr gut möglich.
Es hat außerdem den Vorteil, dass die Schulleitung sehr schnell erkennt, wo eklatante Mängel liegen. Man kann auch einzelne Bereiche gesondert unter die Lupe nehmen. Wenn z.B. im Qualitätsbereich 4 (Führung und Schulmanagement) unter 4.5 (Arbeitsbedingungen) lediglich 4 Fragen vorhanden sind, denen das Qualitätsteam nachgeht, so ist es leicht, dieses Kapitel gesondert in einer Konferenz zu besprechen und entsprechende Maßnahmen zu beschließen. Die Kolleginnen und Kollegen werden sich bei der Befragung dann daran erinnern und positive Bemerkungen machen. Aber auch wenn man nicht auf kurzfristigen Erfolg im Hinblick auf eine Schulinspektion arbeiten will, sondern langfristig die Entwicklung der Schule vorantreiben will, kann man die einzelnen Qualitätsbereiche aufsplitten und für eine Beschlussfassung in der Lehrerkonferenz vorbereiten.

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Das könnte folgendermaßen ablaufen:

Bewertungskriterien

Mögliche

Managementmaßnahmen

Bewertung des Qualitätsteams durch
4.5.1
Die Schule prüft mindestens jährlich alle Bereiche auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Die Schulleitung führt gem. ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durch und dokumentiert diese. Hinzugezogen werden der Hausmeister, die Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten (bzw. Strahlenschutzbeauftragten). Es wird ein Gefährdungsprotokoll erstellt, das auch dem Schulträger übermittelt wird.
Sinnvoll ist auch die Erstellung eines Hygieneplans und einer Brandschutzordnung; in der heutigen Zeit vielleicht auch Verhaltensanweisungen für Panik, Amoklauf und Bombenalarm.
Ausführliche Hinweise finden Sie dazu auf meiner Webseite Arbeitsschutz.
 
Interview Schulleitung
Interview Lehrer
Interview Schulträger
 
4.5.2
Mängel im Bereich der Arbeitssicherheit werden erkannt und ihnen wird nachgegangen.
Es werden Mängelanzeigen von den Schülern, den Sicherheitsbeauftragten und dem Kollegium geschrieben. Die Schulleitung wertet sie aus und leitet sie an den Schulträger weiter. Auf der Webseite Arbeitsschutz ist im Anhang eine solche Mängelanzeige als Musterformular unter dem Namen maenganz.doc im WORD-Format beigefügt.
Ein derartiges Formular sollte immer auf dem unteren Abschnitt einen Vermerk enthalten, der sich auf die Beseitigung dieser Mängel bezieht. Oft ist es nämlich so, dass die Mängel zwar gemeldet wurden, eine Beseitigung aber vergessen wurde.
 
Schulrundgang
Interview Schulleitung
Interview Lehrer
Interview Schulträger
  
4.5.3
Die Schule kooperiert eng mit einschlägigen Institutionen im Bereich Arbeitssicherheit.
In einer Lehrerkonferenz werden Kooperationsmöglichkeiten mit dem BAD, mit dem GUV, mit der Feuerwehr, dem Gesundheitsamt und örtlichen Institutionen besprochen und beschlossen. Regelmäßige Brandschutzübungen und Probealarme werden durchgeführt und dokumentiert. 
Interview Schulleitung
Interview Lehrer
 
4.5.4
Es gibt Konzepte für eine aktive Gesundheitsvorsorge bei den Lehrkräften und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, an der Schule Ersthelfer auszubilden, die an besonders gefährdeten Stellen des Schulgeländes postiert sind und einen Erste-Hilfe-Lehrgang mitgemacht haben. So ist es auch wichtig, dass das gesamte Kollegium einmal an einer Ersthelferausbildung teilnimmt. Streitschlichterprogramme u.a. gibt es an vielen Schulen schon.
In der Konferenz könnte auch das Kollegium befragt werden, welche Verbesserungen der psycho-sozialen Faktoren vorgeschlagen werden und Möglichkeiten der Realisierung in Angriff genommen werden. Hinweise hierzu enthält auch meine Webseite Gesundheitsschutz.
 
Interview Schulleitung
Interview Lehrer
Interview Mitarbeiter
 

Ich habe diesen Bereich der Qualitätsanalyse einmal ausgewählt, weil es ein Bereich ist, zu dem das Qualitätsteam auch den Schulträger befragt. Da kein Schulträger möchte, dass er im Qualitätsbericht negativ dasteht, wirkt sich hier die Zusammenarbeit vielleicht besonders positiv auf die räumliche und sächliche Verbesserung der Schule aus. Ich persönlich würde deshalb auch bei dem Schulrundgang unbedingt den Vertreter des Schulträgers einladen, der für die baulichen Bedingungen zuständig ist. Das erzeugt vielleicht zusätzlichen Druck beim Schulträger, um die Gestaltung des Schulgebäudes und des Schulgeländes zu verbessern.

Verfährt man wie oben analog mit den den anderen Qualitätsbereichen, würde man sehr schnell und intensiv die Weiterentwicklung der Schule im Sinne eines Qualitätsmanagements betreiben und eine hohe Qualitätsstufe erreichen. Aber leider ist aus vielerlei Gründen das nicht alles auf einmal machbar. Das ist verständlich; deshalb sollte man sich aus dem Gesamtpaket zunächst die Bereiche heraussuchen, denen man Priorität einräumt und die in einem überschaubaren Zeitrahmen realisiert werden können. Auch dazu sind die Diskussion im Kollegium und die Beschlussfassung in der Konferenz sinnvoll. Schauen Sie sich den zusammenfassenden Bewertungsbogen genau an.

Inzwischen gibt es auf der Webseite des Ministeriums sehr umfangreiche Informationen zu den Rahmenbedingungen, der Zielsetzung und zum Ablauf der Qualitätsanalyse. Neu hinzugekommen ist eine Checkliste zum Gesundheitsmanagement, die unter dem Begriff „Anlage zum Schulportfolio“ dort zu finden ist. Diese Liste ist nicht nur eine gute Orientierungshilfe und Kontrolle, in wieweit die Schule bereits die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bereits erfüllt, sondern  ist auch als Beilage zum Schulportfolio verpflichtend geworden.

Insgesamt stehen umfangreiche Unterlagen für den Bereich der Qualitätsanalyse auf der Webseite des Schulministeriums zur Verfügung.

Kritische Punkte, Fallstricke und Tücken bei der Qualitätsanalyse:

im Normalfall werden alle Schulen ein realistisches Bild von ihrer Schule gewinnen, wenn die Schulinspektion durchgeführt wird. Die Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer treten wohlwollend auf, nehmen freudig ein umfangreiches Portfolio mit dem Schulprogramm, vielen Konzepten und Unterlagen entgegen, mit dem die Schule dokumentieren kann, was sie alles Tolles veranstaltet. Hiervon wird nur wenig überprüft, sondern man glaubt den (geduldigen) Papieren , sofern sie plausibel sind. Natürlich kann die Realisation aller wohlklingender Konzepte in den Interviews mit Eltern und Schülern zur Sprache kommen, aber dafür bleibt bei den dreitägigen Besuchen nur wenig Zeit und Gelegenheit, zumal der 1. Tag lediglich der Vorstellung  des Qualitätsteams dient und den Kollegien die Angst vor der Überprüfung nehmen soll.

Geschickt vom Ministerium ist auch der Schachzug, dass die Zahl der Abschlüsse, Wiederholer und Abgänger nicht bewertet wird (QB 1.1). Begründet wird das  mit dem fehlenden landesweiten Vergleich, obwohl der doch relativ einfach sein dürfte, da alle Schulen diese Zahlen jährlich mit der Statistik abliefern müssen. Mit der gleichen Begründung wird auch auf die Bewertung der Zentralen Prüfungen  am Ende der Klasse 10 verzichtet (QB 1.2). Eigentlich ist das seltsam, denn die Abschlussquoten und die Ergebnisse der Zentralen Prüfungen und Lernstandserhebungen sollen doch dazu dienen den Schulen aufzuzeigen, wie sie im Vergleich mit Schulen der gleichen Schulform und des gleichen Standorttyps leistungsmäßig gelagert sind. Ebenfalls ausgeklammert werden die Arbeitsbedingungen (QB 4.5), was mir unverständlich ist. Hier heißt es im Qualitätsbericht nur lapidar: “ Eine Bewertung des Aspektes wird zur Zeit nicht vorgenommen.“ Der Grund kann eigentlich nur darin liegen, dass die Mängel in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz vom Schulträger verantwortet werden und man keinen Krach mit den Schulträgern haben will. Oder auch, dass man partout nicht eingestehen will, dass  viele Lehrerarbeitsplätze durchaus gesundheitsschädlich sind und die Schulinspektion dies ans Tageslicht bringen würde.

Bei den Unterrichtsbesuchen (QB2) geht es allerdings an Eingemachte. Hier müssen die Lehrerinnen und Lehrer zeigen, was in ihnen steckt und wie gut sie die Kriterien für einen guten Unterricht von Hilbert Meyer internalisiert haben, denn danach wird ihr Unterricht bewertet.
im Gegensatz zu Unterrichtsbesuchen bei Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und dienstlichen Beurteilungen werden nicht komplette Unterrichtsstunden besucht, sondern nur 20-minütige Sequenzen. Wer also eine Doppelstunde geplant hat, kann trotz eines guten Konzeptes  hereinfallen, wenn die Qualitätsprüfer  in einer Phase des Unterrichts erscheinen, in der gerade nichts los ist oder die nicht gut läuft. Pech! Es sind also von Seiten der Schulleitung wie auch der Kolleginnen und Kollegen einige Vorüberlegungen nötig, wenn eine hohe Bewertung erreicht werden soll:

  • Die ansprechenden Gestaltung des Unterrichtsraumes und der Lernumgebung ist selbstverständlich. Man sollte darauf achten, dass der Unterricht ohne Lernzeitverlust beginnt und eine angenehme Lernatmosphäre herstellen.
  • Unterricht sollte grundsätzlich so organisiert werden, dass er den Qualitätsansprüchen von Hilbert Meyer entspricht und dass in dem 20-minütigen Besuchszeitraum die Erfüllung der Kriterien 2.3 bis 2.6 beobachtbar ist:
    – Die erste Phase des Unterrichts  muss eine motivierende und eindeutige Problemstellung
    enthalten, die zum Nachdenken, Probieren, Experimentieren, Erkunden oder Entdecken
    anregt.
    – Daraus müssen sich Lösungsvorschläge der Schüler entwickeln, wobei unterschiedliche
    Ansätze und Lösungsstrategien aufgenommen werden sollten.
    – Anschließend muss die Lehrkraft dafür sorgen, dass sich daraus klare Aufgabenstellungen
    ergeben, die einfach und verständlich sind und vom Schwierigkeitsgrad her von der Klasse
    selbstständig bewältigt werden können.
    – In der Lösungsphase sollten Schülerinnen und Schüler allein (besser aber zu zweit oder in
    Gruppen) an der Lösungsfindung arbeiten, wobei auch die unterschiedlichen Vorschläge  und
    Lösungswege verfolgt werden sollten. Da die Binnendifferenzierung überprüft wird, sollten
    individuelle Hilfen bereit stehen, um Lernschwachen die Lösung zu erleichtern und
    Lernstarken weitere Anreize zu geben.
    – Für die Überprüfung der gefundenen Lösungen sollten Kontrollmechanismen zur
    Überprüfung der Richtigkeit der Lösung und des Gelernten zur Verfügung stehen
    (Selbstkontrolle, gegenseitige Korrektur, Testblätter o.ä).
    – Die Lösungen sollten in geeigneter Weise (verbal, medial oder schriftlich) präsentiert werden.
    – Danach sollte man die Sicherung der Lernergebnisse und den Transfer des Gelernten nicht
    vergessen!
  • Kolleginnen und Kollegen sollten sich bei der Vorbereitung der Unterrichtsstunden für die Qualitätsanalyse gegenseitig helfen. Woher sollte z.B. ein Seiteneinsteiger  diese Kriterien kennen, wenn er erst seit kurzem im Einsatz ist, an diesem Tag aber besucht wird?
  • Lehrkräfte, die die fachfremd unterrichten und sich haben „breitschlagen lassen“, das Fach notgedrungen zu unterrichten, sind besonders gefährdet. Sie kennen häufig nicht die fachlichen Kriterien, die z.B. im naturwissenschaftlichen oder technischen Unterricht angelegt werden oder haben einfach die Klasse nicht so routiniert im Griff wie in ihren studierten Fächern. Wenn dann eine 20-minütige Stippvisite erscheint, können sie ganz schön unsicher werden.
  • Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die an diesem Tag im Rahmen des normalen Stundenplans eigenverantwortlichen Unterricht erteilen, sollten die Stunden mit der Fachleiterin oder dem Fachleiter besprechen – oder noch besser: sie an diesem Tag dazu einladen.
  • Kolleginnen und Kollegen, die an diesem Tag eine Vertretungsstunde in einer fremden Klasse erteilen müssen und dann von den Qualitätsprüferinnen oder Qualitätsprüfern besucht werden, haben es besonders schwer. Für solche Fälle muss jeder gut vorbereitete Vertretungsstunden in Reserve haben, die jederzeit gehalten werden können. Zur Not helfen dazu Filme, Videos, Unterrichtsgänge, Tests, Denksportaufgaben, Kreativitätstraining, motivierende Spots aus dem Fernsehen oder Internet, Detektivgeschichten, Brandschutzübung, Entwurf eines Graffitis für den Schulhof u.v.a.m.
  • Es kann passieren, dass am Tage der Schulinspektion schwierige Klassen unversorgt sind und dort der Unterricht vertreten werden muss. In solchen Fällen muss auch einmal die Schulleitung helfend einspringen und die Vertretungsstunde übernehmen, um den Kolleginnen und Kollegen drohende Misserfolge zu ersparen. Durch den Autoritätsbonus hat es die Schulleitung grundsätzlich leichter – und da die Schulleitung bei der Schulinspektion nicht im Unterricht besucht werden soll, wird dann das Qualitätsprüferteam auch davon Abstand nehmen. So sind beide gerettet.

Sie sehen, es gibt genügend Punkte, die problematisch sind. Guter Unterricht ist wie Essen im Restaurant: Es gibt erstklassige Gerichte und Lieblingsspeisen, von denen man nicht genug haben kann. Geniale Köche können aus den Zutaten hochwertige Gerichte zaubern, während Allerweltsköche gerade mal langweilige Hausmannskost daraus fabrizieren. Das ist bei Lehrern nicht anders.
Deshalb müssen die Schulleitungen wenigstens die Grundlagen für einen guten Unterricht vermitteln. Geben Sie Ihren Kolleginnen und Kolleginnen also die richtigen Rezepte an die Hand!

Eine Empfehlung für alle Schulleitungen:

Keine Angst vor Schulinspektionen!

Die Ankündigung der Schulinspektion verursacht  zunächst einmal einen Schock bei den betroffenen Schulleitungen. Wenn sie nämlich 3 Monate vor der geplanten Besichtigung eine Aufforderung zur Zusammenstellung des Schulportfolios erhalten und lesen, was sie alles bereitstellen sollen, bekommen sie einen gehörigen Schreck und oft ein schlechtes Gewissen, weil immer einige Dokumentationen oder Beschlüsse fehlen, die darin gefordert werden. Der eine Schulleiter hat z.B. niemals die Abrechnung über den Schuletat der Schulkonferenz vorgelegt, während eine andere Schulleiterin noch gar keine Gefährdungsbeurteilung ihrer Lehrerarbeitsplätze vorgenommen hat.
Das schlechte Gewissen kommt einfach daher, dass es einschlägige Gesetzesvorschriften gibt und man damit eindeutig klare Dienstvorschriften verletzt hat. Kein Wunder – denn bei dem täglichen Schulstress haben die Schulleiterin oder der Schulleiter vor Ort vielleicht ganz andere Problem zu lösen, die wesentlich und vordringlicher sind. Außerdem sind Schulleitungen geneigt, die pädagogischen Aufgaben als vorrangig einzustufen, während administrative Aufgaben in ihren Augen erst einmal warten können und hinterher vergessen werden. Manche Dinge sind vielleicht auch unangenehm und werden auf die lange Bank geschoben. Typisch dafür sind die verpflichtenden Dokumentationen nach dem Arbeitsschutzgesetz, die seit dem 21.8.1997 in allen Schulen vorliegen müssen, manchmal aber bis heute (nach fast 13 Jahren!) noch nicht ernst genommen werden. Dann ist plötzlich Holland in Not, wenn im Schulportfolio danach gefragt wird.
Das muss nicht sein, denn das Ministerium hat seit der Verordnung zur Qualitätsanalyse im April 2007 inzwischen gute Handreichungen herausgegeben, mit denen die Instrumente der Qualitätsanalyse transparent gemacht werden. Es sind im Grunde vier Bereiche, auf die sich die Qualitätsanalyse stützt:

  • Schulportfolio,
  • Schulrundgang,
  • Interviews,
  • Unterrichtsbeobachtungen.

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1. Das Schulportfolio

Etwa ein Vierteljahr vor der geplanten Schulinspektion erhält die Schulleitung ein Schreiben des zuständigen Dezernates Q4 mit der Aufforderung, die erforderliche Datensammlung für den Schulbesuch zusammenzustellen und diese 6 Wochen vorher einzureichen. Dieses Portfolio enthält zunächst einmal die statistischen Daten der Schule mit den Schülerzahlen, erreichten Abschlüssen und den Angaben über das Lehrpersonal. Damit verbunden ist eine Aufstellung über die Unterrichtsversorgung.
Im Grunde genommen sind diese Daten alle im Stundenplan und der letzten Statistik vorhanden, die im Herbst eines jeden Schuljahres abgeliefert werden muss. Ergänzend werden in einigen Teilbereichen die Daten des letzten und vorletzten Schuljahres abgefragt. Die Zusammenstellung sollte also keine Problem bereiten (Eigentlich ist diese Abfrage ein Armutszeugnis für das Ministerium, denn sie sind ja alle im Landesamt für Datenschutz vorhanden, werden der Schulaufsicht zugeschickt und diese könnte den Schulleitungen diese Arbeit ersparen.). Andere Zahlen als die bereits in der Statistik enthaltenen sollte man im Übrigen nicht angeben, denn das würde nur Nachfragen  bzgl. der Abweichungen nach sich ziehen.  Wer clever ist, lädt sich dieses Schulportfolio herunter und füllt schon einmal alle vorhandenen Daten aus, weil diese Aufgabe dann nicht nur schon erledigt ist, sondern weil es überhaupt sinnvoll ist, diese Datenzusammenstellung immer zur Hand zur haben. Sie ist vorteilhaft in Gesprächen mit Politikern, der Schulpflegschaft, der Schulverwaltung oder der Schulaufsicht.

Neben den Schulentwicklungsdaten  ist eine Zusammenstellung über den Schulstandort mit seiner Einbettung in die Gemeinde, dem sozialen Gefüge und dem Raumangebot gefordert. Dabei wird eine Qualitätseinschätzung erwartet, die von sehr gut bis unzureichend reicht. Diese Listen sollte man in Zusammenarbeit mit dem Schulträger ausfüllen, denn die Vorstellungen über zweckmäßige oder gut ausgestattete Räume gehen bei Lehrern und Schulverwaltungsbeamten doch oft auseinander. Außerdem könnte es ganz gut sein, dass man noch eine Finanzspritze erhält, die den einen oder anderen aufgezeigten Mangel noch vor der Schulinspektion auszugleichen hilft – denn welcher Schulträger  will sich schon vorwerfen lassen, dass er diese Schule vernachlässigt?

2. Der Schulrundgang

Hilfreich bei dieser Begehung mit dem Hausmeister und einem Vertreter des Schulträgers ist der Leitfaden für den Schulrundgang, den Sie im Downloadbereich unter dem Namen QA-rundgang.pdf finden. Normalerweise macht man ja einen solchen Rundgang einmal im Halbjahr zusammen mit den Sicherheitsbeauftragten  und fertigt danach einen Mängelbericht, der anschließend an den Schulträger geschickt wird. Ist das nicht geschehen, so sollte man das jetzt nachholen. Meist fallen dann nämlich neue Graffitis ins Auge und man schaut mal wieder in bestimmte Ecken, Fach- und Lehrmittelräume, die man lange nicht gesehen hat. Natürlich könnte man das auch an die Sicherheits- oder Gefahrstoffbeauftragten delegieren, aber im Sinne  von „Selbst ist der Mann – oder die Frau“ ist es doch besser, sich selbst von allem zu überzeugen. Es kann durchaus sein, dass man jetzt in Panik gerät, wenn man den Zustand der Toiletten, Außenanlagen und Lehrmittelräume sieht, aber man sollte Ruhe bewahren und mit dem Hausmeister und den verantwortlichen Lehrkräften Lösungsmöglichkeiten besprechen. Alles auf einmal kann man nicht erledigen; so gilt es, eine Prioritätenliste zu erstellen und zu überlegen, was realistischerweise bis zum Zeitpunkt der Schulinspektion zu ändern ist. Der Leitfaden ist dabei eine gute Hilfe. Tun muss man aber etwas, denn der äußere Eindruck vom Schulgelände spiegelt nun mal in gewisser Weise den Erziehungskonsens wider, der in der Schule und im Kollegium bezüglich des Verhaltens auf dem Schulgelände herrscht – es ist ein Teil der Schulkultur.
Zum äußeren Eindruck gehört auch die Präsentation von Schülerarbeiten, Wettbewerben und Projekten. Viele Pokale, schöne Modelle und interessante Apparaturen verstauben oft in irgendwelchen Räumen oder Schränken der Verwaltung, statt sichtbar für die Schülerinnen und Schüler zu glänzen und stolz deren Leistung auch anderen zu zeigen. Die Präsentation von Unterrichtsergebnissen ist nicht nur ein wesentliches Merkmal guten Unterrichts, sondern auch  ein wichtiges Element für das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler und ihre Identifikation mit der eigenen Schule. Auch Eltern freuen sich bei jedem Elternsprechtag und jedem Schulfest darüber.

Bei diesen Überlegungen werden sicherlich auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten offenbar, die zukünftig ins Auge gefasst werden können. Oft liegen auch Ferien dazwischen, in denen die Putzkolonne, die sonst die Grundreinigung durchführt, sich speziellen Problemen zuwenden kann. Das könnte aber auch der Hausmeister in dieser Zeit erledigen, man muss ihm halt nur den klaren Auftrag erteilen.
Ein besonderes Augenmerk sollte man auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes legen, denn die Qualitätsprüfer werden bei der Schulbesichtigung darauf achten. Sie werden mit Sicherheit in jeden Verbandskasten schauen, sich die hygienischen Bedingungen in der Küche ansehen oder nachschauen, wie der Hausmeister seine Lebensmittel lagert, die er in den Pausen verkauft.

3. Konzepte

Man darf keinen Schreck bekommen, wenn man die lange Liste von besonderen Konzepten sieht, die für alle möglichen Aufgaben in der Schule vorhanden sein sollen. Vielleicht sind sie tatsächlich bereits alle vorhanden, aber nicht speziell formuliert. Oder aber sie werden still und ohne viel Aufhebens realisiert, weil sie einfach zum selbstverständlichen Erziehungskonsens gehören, der in der Schule seit Jahren realisiert wird. Hier sollte man sein Licht und seine Stärken nicht unter den Scheffel stellen und das auch dokumentieren.  Man muss aber nicht alles machen und auch jetzt nicht plötzlich eigens für die Schulinspektion in hektische Konzeptentwicklung verfallen, sondern die wesentlichen Konzepte darstellen und ihren Erfolg beschreiben. Ausführliche Schulprogramme besitzen inzwischen alle Schulen und in diesen sind auch alle möglichen Konzepte enthalten.

Wahrscheinlich gibt es in jeder Schule schon Konferenzbeschlüsse aus uralter Zeit, wie der Hofdienst oder das Papieraufsammeln nach der Pause zu erfolgen hat, wer die Grünanlagen betreut oder wie man verfährt, wenn bei Glatteis nur die Hälfte der Schüler anwesend ist.
Es lohnt sich allemal, alte Konferenzprotokolle zu durchforsten und mit Erstaunen interessante Konferenzbeschlüsse aus früherer Zeit zu entdecken, an die heutzutage keiner mehr denkt. Eine Aufstellung aller jemals gefassten Konferenzbeschlüsse ist im Übrigen gar nicht schlecht, zumal man so für neue Kolleginnen und Kollegen sogleich eine Unterlage hat.
In dem Portfolio wird auch verlangt, Evaluationen durchzuführen und das Feedback der Schüler, Eltern und außerschulischen Institutionen einzuholen. Oft wurde das auch sicher gemacht, aber unzureichend dokumentiert. Das sollte man unbedingt nachholen, denn oft haben einzelne Kolleginnen und Kollegen beachtliche Erfolge bei bestimmten Projekten erzielt, die aber zu wenig in der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Diese sollten noch einmal angesprochen werden, um mit den vorhandenen Fotos, Zeitungsausschnitten oder Berichten von beteiligten Personen eine Dokumentation zu verfassen, die als erfolgreiche Bilanz vorgelegt werden kann. Das hilft auch bei Konferenzen oder anderen Gelegenheiten, die gute pädagogische Arbeit von Kolleginnen und Kollegen zu würdigen und ihnen auch damit das notwendige positive Feedback zukommen zu lassen, das als Motivation für ihr weiteres Engagement  erforderlich ist. Das wird oft viel zu wenig bedacht; vielleicht ist jetzt bei der Ankündigung der Schulinspektion Gelegenheit dazu.
Bei manchen Konzepten ist Vorsicht geboten, wenn an der Schule Konsens über bestimmte Verfahrensweisen besteht, die aber nicht ganz legal sind oder sogar gegen bestehende Verwaltungsvorschriften verstoßen. Das kann u.a. durchaus der Fall sein etwa bei der Verteilung der Reisekostenmittel, dem Stundenplan mit nicht vorschriftsmäßiger Stundentafel oder Ermäßigungsstunden, dem Vertretungskonzept oder der Abrechnung von Mehrarbeit. Zu den letzteren Punkten empfiehlt es sich, mit dem Kollegium die entsprechenden Verfahren in der Konferenz zu beschließen und den Unterschied zwischen dem vorgeschriebenen und dem gehandhabten Verfahren deutlich zu machen. Oder man beantragt auf dieser Basis die Führung eins Arbeitszeitkontos, das man sich bei der Schulaufsicht genehmigen lässt.

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4. Anhang zum Schulportfolio

Ein wichtiges Anhängsel zum Schulportfolio ist die Selbstauskunft, die die Schulleitung über ihre bisherigen Maßnahmen zu den Arbeitsbedingungen und zum Gesundheitsmanagement getroffen hat. Sie muss ausgefüllt werden, um nachzuweisen, dass die Schulleitung ihre Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz sachgerecht erledigt. Hier kann man nur raten, alle einzelnen Punkte sorgfältig durchzugehen und dafür zu sorgen, dass die dort angegebenen Pflichten auch gewissenhaft erfüllt werden, denn im Falle eines Unfalls, Brandes oder Amoklaufs werden Kleinigkeiten wie fehlende Hinweise auf Fluchtwege oder nicht vorhandene Betriebsanweisungen plötzlich sehr wichtig und können unangenehme dienstliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Schulleitung tut gut daran, sich für die Erledigung der Arbeitsschutzaufgaben einen eigenen Ordner anzulegen, in dem alle Maßnahmen dokumentiert sind und auch die regelmäßige Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung durch die entsprechenden Fachkräfte festgehalten werden. Das gilt auch für die Vereinbarungen zwischen der Schulleitung und dem Schulträger. Für die vorgeschriebenen Belehrungen und Unterweisungen eignet sich die halbjährliche Brandschutzübung mit anschließender Konferenz.

Ein ernstzunehmender Hinweis:
Während meiner Schulleitertätigkeit habe ich mir auch vorwerfen lassen müssen, dass ich die Gesundheitsschutzmaßnahmen nicht so bedeutsam angesehen hätte, wie es eigentlich hätte sein müssen. Aber wer kontrolliert schon regelmäßig den Zustand der Sanitärräume, schaut nach, ob keine Schimmelpilze hinter den Schränken im Keller vorhanden sind, prüft den Verbandskasten in der Turnhalle oder kontrolliert, ob Benzin, Spiritus oder Umdruckflüssigkeit nicht zusammen mit brennbaren Stoffen gelagert werden?
Ein Schlüsselerlebnis war für mich eine Brandschutzübung, bei der ein Mitarbeiter der Unfallkasse mir folgenden Satz sagte: „Die Eltern haben ihre Kinder morgens zu Ihnen gesund in die Schule geschickt und können von Ihnen erwarten, dass sie am Nachmittag auch wohlbehalten nach Hause zurückkommen. Das liegt in Ihrer Verantwortung. Gesundheit ist das höchste Gut – deshalb sind Gesundheit und Sicherheit allemal wichtiger als Lernen.“
Da ich bis dato immer das Lernen als die wichtigste Aufgabe der Schule angesehen hatte, machte es mich sehr nachdenklich – aber aus der Sichtweise der Eltern ist das völlig korrekt und verständlich.

Überträgt man diese Sichtweise auch auf die Lehrkräfte, so gehört zu einem guten Gesundheitsmanagement der Schulleitung auch die Fürsorge für die Kolleginnen und Kollegen. Auch sie kommen morgens gesund und fröhlich in die Schule, da darf es nicht vorkommen, dass sie nachmittags ausgepowert und völlig fertig nach Hause kommen. Wenn das der Fall ist, war die Fürsorge der Schulleitung für Kolleginnen und Kollegen , die aufgrund von beruflicher oder privater Überbeanspruchung psychosozial belastet sind, nicht ausreichend. Aber auch die gehört zu den Aufgaben der Schulleitung. Hier sollte man als Schulleiterin oder Schulleiter Gewissenserforschung betreiben, ob man diesen Punkt auch genügend berücksichtigt hat.

Mehr dazu finden Sie auf meinen Webseiten  Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement.

5. Die Unterrichtsbeobachtung

Das Kernstück der Qualitätsanalyse ist natürlich die Unterrichtsbeobachtung, die bei mindestens der Hälfte der Lehrkräfte in Form von 20-minütigen Unterrichtsbesuchen erfolgt. Dafür werden die Unterrichtsbeobachtungsbogen eingesetzt, die auf den 10 Merkmalen für guten Unterricht von Hilbert Meyer beruhen. Diese Bögen sind inzwischen allgemein anerkannt und werden auch in anderen Bundesländern eingesetzt. Falls Sie sie an Ihrer Schule noch nicht verwenden, sollten Sie dies unbedingt in einer Konferenz oder schulinternen Fortbildung zum Thema machen. Wenn Kolleginnen und Kollegen  sich nämlich gegenseitig im Unterricht besuchen und die Gestaltung des Unterrichtsgeschehens und den Lernerfolg damit dokumentieren, ist viel gewonnen und sie befinden sich auf dem besten Weg der Professionalisierung.
Unabhängig von der Schulinspektion ist es in jedem Fall vorteilhaft, denn auf diese Weise wird ein sachliches Feedback erreicht und es wird eine Grundlage für ein kollegiales Gespräch geschaffen, das sich an realen Beobachtungen orientiert.

Lehrerinnen und Lehrer, die aus irgendwelchen Gründen die Unterrichtsmitschau  und Dokumentation von Kolleginnen und Kollegen scheuen, weil sie selbst große Hemmungen haben, können die Bögen zunächst selbst für sich einsetzen und als eigene „Gewissenserforschung“ nach dem Unterricht benutzen. Dazu werden lediglich die Gesichtspunkte des Bogens in Fragen umgewandelt. Ein Bespiel zur Differenzierung (Punkt 2.4.3 des Unterrichtsbeobachtungsbogens) mag das verdeutlichen:

2.4.3 Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Formulierung auf dem BeobachtungsbogenFormulierung als Gewissenserforschung
a) Die Lehrkraft ermöglicht individuelle Lernzugänge bezüglich Umfang und Zeit bei der Aufgabenlösung.Habe ich den schwachen Schüler/innen  wirklich mehr Zeit für die Lösung gelassen  oder einen anderen Lernzugang zugelassen?
b) Einzelne Schüler/innen bzw. Gruppen bearbeiten Aufgaben, die niveaudifferent angelegt sind.Habe ich einzelnen Schüler/innen tatsächlich unterschiedliche Aufgaben gestellt, die sie nach ihrem Leistungsvermögen lösen können?
c) Die Schüler/innen werden bei der individuellen Reflexion ihres Lernstandes angeleitet (z.B. Lerntagebuch, Portfolio, Selbsttest).Habe ich den Schüler/innen wirklich gezeigt, wie sie ihren derzeitigen Leistungsstand selbst kontrollieren können?

Da gerade die Differenzierung ein großes Problem ist, ist solch ein Verfahren eine gute Möglichkeit, erst einmal selbst einzelne Gesichtspunkte zu überprüfen. Es ist natürlich nicht damit getan, die Schwächen zu erkennen, sondern man muss dann gezielt an diesem Problem arbeiten und konsequent versuchen, in den Unterrichtsstunden entsprechende Hilfen für schwächere Schüler/innen einzubauen. Nach kurzer Zeit wird man das automatisch machen. Anschließend wird das Augenmerk auf weitere Punkte gelegt und so die eigene Unterrichtsqualität nach und nach verbessert.

Entscheidend ist, dass Kolleginnen und Kollegen keine Angst mehr vor einem Unterrichtsbesuch haben, sondern sich Beobachtern gegenüber öffnen und ein Feedback annehmen. Dann ist auch die Anwesenheit von fremden Personen, Eltern, Schulaufsicht oder Qualitätsprüfern kein Problem mehr.
Das müsste im Prinzip bei allen erreicht werden. Andererseits ist das natürlich auch Aufgabe der Schulleitung, denn nach den Beurteilungsrichtlinien ist sie ja verpflichtet, sich in gewissen Abständen ein Bild vom Leistungsstand der Klassen bzw. der Lehrkräfte zu machen. Das bedeutet, dass in einer guten Schulleitung regelmäßige Unterrichtsbesuche an der Tagesordnung sind – und nicht nur unmittelbar vor irgendwelchen Revisionen. Zu diesem Zweck können die Unterrichtsbögen hervorragend eingesetzt werden und und sorgen damit gleichzeitig für Transparenz der Beurteilungskriterien sowie eine sachbezogene Gesprächsgrundlage.

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6. Die Lernumgebung

Außer einem guten Unterricht ist aber auch eine motivierende Lernumgebung nicht zu verachten. Bei meinen Unterrichtsbesuchen habe ich immer wieder beobachtet, dass die Klassenräume sehr schön ausgestaltet waren und an den Wänden attraktive Präsentationen von Schülerinnen und Schülern bewundert werden konnten. Das ist auch wichtig, weil es irgendwie auch die „Klassenkultur“ widerspiegelt.
Selten war das aber in Fachräumen der Fall. Im Chemieraum hing vielleicht noch eine Periodentafel und im Werkraum eine Liste mit Unfallverhütungsvorschriften. Dabei gibt es eine Menge von kostenlosen Plakaten der Unfallkassen, Modellzeichnungen von Firmen und Schaubilder von Geräten, die als Wandkarten ihr Dasein in dunklen Lernmittelräumen fristen. Sie wären eine echte Bereicherung für viele triste Wände in den Fachräumen. Wie oft habe ich schon erlebt, dass Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts träumten oder mal etwas anderes sehen wollten als das Gesicht des Lehrers. Da verhelfen solche zusätzlichen Anschauungsmittel immer zu einem zusätzlichen Lerneffekt – vor allem, wenn die Bilder von Zeit zu Zeit ausgewechselt werden.

Vielleicht lohnt es sich auch, die Lehrmittelräume nach Modellen und Schülerarbeiten zu durchforsten, um langweilige  Gänge und Pausenhallen wohnlicher zu gestalten. Jedenfalls sollten Fachlehrer animiert werden, auch für die Ausgestaltung der Fachräume als motivierende Lernumgebung zu sorgen. Material und Möglichkeiten gibt es genug. Man könnte ja auch einmal die Schülerinnen und Schüler fragen, was sie besonders interessant fänden.

7. Interviews

Bei der Durchführung der Qualitätsanalyse werden vom Qualitätsprüferteam Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, sonstigem Personal der Schule und anderen beteiligten Personen geführt, die an diesen Tagen anwesend sind.  Diese Interviews werden leitfadengestützt geführt.
Das bedeutet, dass im Normalfall besonders der Hausmeister und das Sekretariat befragt werden, welches Arbeitsklima in der Schule herrscht. Die wissen oft besser darüber Bescheid und bekommen Dinge zu hören, die sich total anders anhören als das, was Schulleitung und Kollegium mitbekommen. Deshalb werden in den Interviews vorrangig folgende Punkte angesprochen:

  • Arbeitsklima:
    Wie ist das Arbeitsklima zwischen Schulleitung und Sekretariat bzw. Hausmeister? Besteht ein kollegiales Vertrauensverhältnis? Werden Informationen frühzeitig weitergegeben? Gibt es regelmäßige Besprechungen oder einen Gedankenaustausch? Wie ist das Verhältnis zwischen Hausmeister und Sekretariat? Wie geht die Schulleitung mit Beschwerden um? Kümmert sich die Schulleitung um Vorschläge des Hausmeisters oder des Sekretariats? Wie werden sie umgesetzt? Wie sieht es mit der Vorbereitung von Veranstaltungen aus? Werden dazu Vorgespräche geführt und Meinungen erbeten? Sind Hausmeister und Sekretariat zu Kollegiumsveranstaltungen eingeladen?
    Welche Wertschätzung genießen Hausmeister und Sekretariat? Werden Sie von der Schulleitung und von den Lehrerinnen und Lehren geachtet? Sind Schülerinnen und Schüler höflich zu ihnen?
    Gibt es viele Prügeleien in den Klassen oder auf dem Schulhof? Sonstige Auffälligkeiten, die das Schülerklientel betreffen? Wie gehen Schulleitung und Kollegium mit den Schülerinnen und Schülern um? Nehmen sie sie ernst? Kümmern sie sich um sie (z.B. bei Streitigkeiten und Problemen)?
  • Arbeitsplatz:
    Wie schmutzig sind die Klassenräume? Werden diese von den Schülerinnen und Schülern besenrein verlassen? Wer kümmert sich darum, wenn es nicht klappt?
    Wie sieht es mit der Sauberkeit auf dem Schulhof aus? Achten die Lehrerinnen und Lehrer darauf, dass nichts herumliegt oder weggeworfen wird? Ist immer eine Aufsicht da?
    Sind Sie als Hausmeister oder Sekretärin mit Ihrem Arbeitsplatz zufrieden? Wie sieht die Ausstattung aus? Wie werden Ihre Wünsche berücksichtigt?
    Arbeiten Sie im Sekretariat mit einem Schulverwaltungsprogramm (z.B. SchILD)? Sind Sie damit zufrieden? Wie beurteilen Sie Ihre Arbeitsbelastung und Ihre Arbeitszeiten?
  • Bewertung:
    Wenn Sie als Hausmeister bzw. Sekretärin die Gesamtsituation an der Schule und an Ihrem Arbeitsplatz sehen – wie würden Sie diese dann bewerten: Sind Sie sehr zufrieden / zufrieden / weniger zufrieden?

Wenn Sie außerschulische Partner haben, die sehr gut mit der Schule zusammenarbeiten, so sollten diese das auch den Qualitätsprüfern gegenüber ausdrücken. Laden Sie sie also dazu ein.

8. Resümee für die Schulleitung

Warten Sie also gar nicht erst die Ankündigung der Schulinspektion ab, sondern beginnen Sie jetzt sofort mit der eigenen Qualitätsanalyse nach dem Qualitätstableau. Mit den vorhandenen Unterlagen werden Sie schnell die Stärken und Schwächen Ihrer Schule herausfinden. Für die Stärken loben Sie zunächst einmal die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen und gestehen Ihnen, dass Sie das bisher zu wenig getan haben, weil Sie manches als selbstverständlich angesehen hätten, nun aber erkannt hätten, wie viel Arbeit und Engagement dahinterstecke.
Danach nehmen Sie sich einen kleinen Bereich vor, den es zu verbessern gilt und den Sie für wichtig erachten. Damit fangen Sie an und Sie werden merken: Es wird immer besser. Und sie wird noch besser – Ihre gute Schule!

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Weitere Hinweise zum Thema:

Thema/TitelInternet-Adresse
Auf der Webseite des Ministeriums können alle Bedingungen und Organisationsverfahren der Schulinspektion nachgelesen werden.https://www.schulministerium.nrw.de
Qualitätsanalyse der Gustav-Heinemann-Gesamtschule Mülheimwww.gustav-ghs.de

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