Modell Gemeinschaftsschule



Das neueste (und schon wieder überholte) Experiment der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist die Gemeinschaftsschule. Da wegen der Minderheitsregierung das Schulgesetz nicht geändert werden konnte, wurde ein sechsjähriger Modellversuch mit 12 Schulen vom 1. August 2011 an gestartet.

Das Modell Gemeinschaftsschule

Das Ziel des Modellvorhabens besteht darin, durch längeres gemeinsames Lernen zu erproben, ob die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Schulsystems erhöht werden kann und dadurch mehr qualifizierte Schulabschlüsse erreicht werden. Weiterhin soll unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der sich gewandelten Einstellung der Eltern zu Hauptschulabschlüssen ein wohnortnahes Schulangebot mit gymnasialem Touch geschaffen werden. Als richtig wird die erste Annahme postuliert: Im Jahre 2025 werden wir vermutlich 25% weniger Schüler haben als jetzt. Das bedeutet, dass viele Gemeinden Schulen schließen müssen und Schwierigkeiten haben werden, für ihre Bürger ein qualifiziertes weiterführendes Schulangebot zu machen. So wird den Kommunen als Lösung eine integrative Schulform angeboten.
Den Schulträgern, die ja diese Schulform beschließen müssen, wird zugleich ein attraktives Startangebot versprochen:

  • In der Regel Schulform der Sekundarstufe I mit gebundenem Ganztag,
  • Errichtung der Schule in der Regel durch Zusammenführung bereits bestehender Schulen,
  • Gewährleistung auch gymnasialer Standards,
  • Integrierter Unterricht in den Klassen 5 und 6, ab Klasse 7 oder später Unterricht in integrierter oder kooperativer Form durch Einrichtung von schulspezifischen Bildungsgängen,
  • Erreichbarkeit aller Abschlüsse der Sekundarstufe I,
  • Eigene gymnasiale Oberstufe oder Kooperation mit einer anderen Schule, die eine eigene Oberstufe hat,
  • Abitur nach 9 Jahren; bei herausragenden Leistungen auch Übergang in die Qualifikationsphase möglich,
  • Mindestklassengröße 23 Schülerinnen und Schüler, Klassenfrequenzhöchstwert für integrierte Klassen 25, sonst 29,
  • Lehrerarbeitszeit 25,5, Wochenstunden,
  • Zusätzliches Sachmittelbudget,
  • Stellenzuschläge.





Das ist zunächst einmal ein Köder für Kommunen und Eltern, aber natürlich auch für Lehrkräfte, denn die Wochenarbeitszeit ist geringer und die Besoldungsstruktur der Schulform ist günstiger als an den bestehenden Haupt- und Realschulen, die durch die Gründung einer solchen neuen Schule verschwinden sollen. Ob natürlich das Postulat in dem veranschlagten Zeitraum zutreffend sein wird, weiß keiner.
Damit wird auch quasi die Verbundschule, die von der vorigen Landesregierung in die Wege geleitet wurde, ad acta gelegt. Um die Gemeinschaftsschule allen schmackhaft zu machen, hat das Ministerium eine eigene Webseite zur Gemeinschaftsschule angelegt.

Gemeinschaftsschule in der Sicht des Philologenverbandes
Grafik aus : Bildung aktuell März 2011

Bis zum Ende des Jahres 2010 – also zum Anmeldeschluss – hatten sich 19 Schulträger aus NRW gemeldet, die eine Gemeinschaftsschule einrichten wollen. Davon werden 12 zum Schuljahresbeginn 2011/12 starten, zwei wurden nicht genehmigt (Altenbeken und Köln-Bickendorf), drei werden erst im nächsten Schuljahr beginnen. Eine wurde per Gerichtsbeschluss gestoppt (Finnentrop) und eine von der Ministerin selbst (Blankenheim).

Die Ministerin kann natürlich auch ihren gymnasialen Anspruch nicht halten. 10 der 14 neu zu errichtenden Gemeinschaftsschulen entstehen aus bisherigen Hauptschulen und Realschulen, eine aus einer Verbundschule und drei aus Hauptschulen. Damit wird deutlich, dass die Neugründungen aus existenzgefährdeten Hauptschulen entstehen und eigentlich nur ein neues Etikett bekommen.

Mal sehen, wie sich alles entwickelt, denn einige bestehende Gymnasien sehen ihren Bestand bedroht und einzelne Kommunen befürchten die Abwanderung von Schülern.




Das Ministerium hatte im April 2011 eine Übersicht veröffentlicht, die noch von 14 Schulen ausging:

Geplante Bildung von Gemeinschaftsschulen im April 2011

Schulträger

Beteiligte
Schulformen
Eingangsklassen
Schuljahr 2011/12
StandorteIntegrative
Lerngruppen
eigene Oberstufe
AschebergHS+RS52  
BillerbeckHS+RS41geplant 
Blankenheim/NettersheimHS+RS52 noch offen
Bochum 2 HS+RS42x 
BurbachHS+RS41  
FinnentropHS+RS41 noch offen
KalletalHS+RS31  
Köln-FerdinandstraßeHS31x 
Köln-Wuppertaler StraßeHS31x 
LangenbergVerbundschule31x 
LippetalHS+RS62 x
MorsbachHS+RS41  
NeuenradeHS31geplant 
RheinbergHS+RS71xx

Da die Gemeinden Attendorn und Lennestadt  beim Verwaltungsgericht in Arnsberg gegen die Gemeinschaftsschule in Finnentrop geklagt hatten, ist mit Beschluss vom 08.04.2011 den Eilanträgen stattgegeben und die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Finnentrop zunächst einmal gestoppt worden (Az. 10 L 141/11 und 10 L 155/11).

Das Gericht erklärte die Genehmigung des Schulministeriums für rechtswidrig, da § 25 SchulG keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Genehmigung des Schulversuchs darstelle. Für ein derartiges weitreichendes Vorhaben sei vielmehr ein formelles Gesetz erforderlich, das in diesem Fall nicht vorhanden sei. Das ist eine ziemliche Schlappe für die rot-grüne Koalition. Die Beschwerde der Ministerin beim OVG Münster hat nicht viel genützt, denn das hat die Einrichtung für rechtswidrig erklärt.Eine weitere der geplanten Gemeinschaftsschulen in Blankenheim und Nettersheim wurde von der Ministerin selbst sechs Wochen vor Schulbeginn 2011 gestoppt. Begründet wurde das mit zu wenigen Anmeldungen für die sechs vorgesehenen Eingangsklassen. Vorausgegangen war eine Klage des Gymnasiums in Steinfeld, das durch die Genehmigung der Gemeinschaftsschule in Blankenheim/Nettersheim den Bestand der Oberstufe gefährdet sah. Daher hatte das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass die Gemeinschaftsschule zunächst ohne Oberstufe  eingerichtet werden dürfe.

Nach diesen beiden Schlappen hatte die rot-grüne Landesregierung einen Entwurf für ein neues Schulgesetz vorgelegt, in dem die Gemeinschaftsschule verankert wird. Gleichzeitig sollte die Absicherung der Hauptschule in der Landesverfassung aufgehoben werden. Die CDU hatte Zustimmung signalisiert, wenn eine Bestandsgarantie für das Gymnasium und die Realschule gegeben würde. Das ist inzwischen durch den Schulkonsens vom Juli 2011 geschehen. Unter diesem Gesichtspunkt sind die beiden Gesetzentwürfe zur Einführung der Gemeinschaftsschule und zur Änderung der Verfassung für das Land NRW nur noch Makulatur. Sie wurden abgelöst durch den derzeitigen Gesetzentwurf vom 6.9.2011 zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NRW (6. Schulrechtsänderungsgesetz), den die Fraktionen der CDU, der SPD und der GRÜNEN gemeinsam vorgelegt haben.

Die Gemeinschaftsschulen gehen jetzt in das zweite Jahr als Schulversuch.

 12 Gemeinschaftsschulen im Schuljahr 2012/13

ArnsbergDetmoldDüsseldorfKölnMünster
LippetalKalletalRheinbergMorsbachAscheberg/Habern
NeuenradeLangenberg Köln Ferdinandstr.Billerbeck
Burbach  Köln Wuppertaler Str. 
Bochum    

Die Gemeinschaftsschulen Lippetal im Kreis Soest ist sechszügig mit eigener Oberstufe und die Gemeinschaftsschule Rheinberg im Kreis Wesel ist sogar siebenzügig mit eigener Oberstufe gegründet worden.

Leitfaden für die Errichtung von Gemeinschaftsschulen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat einen Leitfaden herausgegeben, der die Schulen und Schulträger  bei ihren Planungen unterstützen soll, Gemeinschaftsschulen als neue Schulform zu errichten.

Das von der Schulministerin hoch gelobte neue pädagogische Konzept bietet allerdings beim genauen Hinsehen gar nicht so viel Neues, denn was dort propagiert wird, machen viele Schulen längst.

Die vierjährige Grundschule bleibt bestehen und die Kinder sollen in das 5. Schuljahr der Gemeinschaftsschule ohne Rücksicht auf die Schulformempfehlung aufgenommen werden. Allerdings soll darauf geachtet werden, dass heterogene Leistungsgruppen gebildet werden können. Das ist eine interessante Prämisse, denn da muss erstmal abgewartet werden, wie sich das Anmeldeverhalten der Eltern entwickelt. Diese werden damit gelockt, dass die neue Schule im Doppeljahrgang 5/6 gymnasialen Charakter haben soll und dass nach gymnasialen Lehrplänen unterrichtet werden soll. Wer also sein Kind in die Gemeinschaftsschule schickt, schickt es quasi aufs Gymnasium, so wird es ihnen vorgegaukelt.

Wie es ab Klasse 7 weitergehen soll, entscheiden dann die Eltern zusammen mit der Schule in der Schulkonferenz. Abzusehen ist schon jetzt ein großer Wirrwarr von Entscheidungen in den einzelnen Gemeinden, denn „ob die Gemeinschaftsschule weiter mit heterogenen Klassenverbänden und je nach Fach mit innerer oder auch äußerer Differenzierung in Fachleistungskursen arbeitet oder mit zwei oder drei festen Bildungsgängen (beispielsweise Gymnasium und Realschule und Hauptschule als gemeinsamer Bildungsgang oder Gymnasium/Realschule/Hauptschule) ist eine Entscheidung, die der Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz vor Ort trifft.“ Die Eltern entscheiden, in welchem Bildungsgang ihre Kinder unterrichtet werden sollen. Das ist auch höchst interessant. Allerdings wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit eine integrierte Form herauskristallisieren, die aber nicht viel anders aussehen wird wie bei den bestehenden Gesamtschulen bisher. Damit wird sich eine neue Konkurrenzsituation entwickeln. Ob das sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 erfolgt wiederum die Bildung von Profilklassen nach Entscheidung der Schulkonferenz.

Den Eltern wird die Gemeinschaftsschule schmackhaft gemacht, weil sie als Ganztagsschule  bessere Bildungschancen bieten soll, indem das Abitur in neun Jahren erreicht wird, wobei besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler das auch nach acht Jahren schaffen sollen.
Außerdem ist auch an die Lernbehinderten, Körperbehinderten, Geistigbehinderten und Verhaltensgestörte gedacht, denn Gemeinschaftsschulen können auch Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen anbieten.

Spannend wird eine solche Schule sicher werden, aber ob sie sich zu einer echten Gemeinschaftsschule als >Schule für Alle< entwickelt, Ist fraglich. Den gymnasialen Charakter in den Klassen 5/6 haben bisher die Gymnasien und werden ihn auch erhalten. Es ist völlig illusorisch, dass an einer Gemeinschaftsschule in den Klassen 5 und 6 nach gymnasialen Standards unterrichtet werden kann. Eltern, die eine solche Ausbildung für ihr Kind wünschen, werden es am Gymnasium anmelden und nicht an einer Gemeinschaftsschule, deren weitere Konzeption ungewiss ist. Warum sollen Eltern mit klaren Bildungsvorstellungen eine Versuchsschule wählen und ihr Kind zum Versuchskaninchen für Bildungspolitiker machen? Das Gymnasium erfüllt bereits sämtliche Forderungen nach gymnasialer Bildung und gymnasialen Lehrplänen. Alle anderen Forderungen erfüllen längst die Gesamtschulen, die es mit viel Engagement erreicht haben, dass bildungsferne Schichten das Abitur schafften und Differenzierungsmöglichkeiten bis zum Gehtnichtmehr ausgeschöpft haben. Auch die Profilbildung haben sie längst ausprobiert. Mehr ist auch bei Gemeinschaftsschulen nicht drin. Mir ist schleierhaft, wie mit der neuen Schulform bessere Leistungen erreicht werden sollen. Für die Schüler ergeben sich überhaupt keine Vorteile, denn alle Bildungschancen konnten sie in den bisherigen Schulformen auch wahrnehmen. Aber für die Eltern wird es so sein, dass sie ihre Kinder nicht mehr in der Hauptschule anmelden müssen und die ungeliebte Schulform austrocknet. Sie können jetzt ihren Nachbarn erklären, dass Ihre Kinder ja nunmehr eine Schule besuchen, deren Endziel das Abitur ist. Das Abitur wird der Standardabschluss werden, weil der Hauptschulabschluss entfällt und der Sekundarabschluss nicht mehr viel wert ist. Ohne Abi wird man bald keinen Job mehr bekommen. Deshalb werden auch die Realschulen verschwinden; Eltern werden sie nicht mehr wählen, weil sie nicht zum Abitur führen.

Aber die Schülerinnen und Schüler, die das Abi nicht schaffen, wird es weiterhin geben. Und viele werden auch nicht den Sekundarabschluss I schaffen. Viele davon werden wiederum von der Gemeinschaftsschule kommen, denn die Hauptschüler werden ja nicht aussterben, sondern bekommen nur einen anderen Namen: Sie werden Gemeinschaftsschüler.
Und dann beginnt das ganze Spiel von vorn: Eine neue Regierung muss eine neue Schulform kreieren, weil die Eltern eine bessere Schule für ihr Kind wünschen. Mich erinnert das alles an die Sechzigerjahre, als keiner mehr die Volksschule wollte…

Allerdings gibt es ja bereits eine integrierte Schulform: die Gesamtschule – und die Eltern wollen wissen, was denn der Unterschied zwischen der neuen Gemeinschaftsschule und der Gesamtschule ist. Wenn eine neue Schulform gegründet wird, muss sie schließlich besser sein als die Gesamtschule – sonst wäre die neue Form ja nicht nötig! In den Augen der Eltern wird also die Gesamtschule gegenüber der Gemeinschaftsschule abgewertet. Die Eltern werden vermutlich einige Überlegungen anstellen:

  • Warum muss eine neue Schulform her, die gar keine andere ersetzt, sondern eine weitere neben den bestehenden darstellt?
  • Was hat sie Gymnasiales, das die bestehenden Gymnasien nicht schon haben?
  • Was hat sie Pädagogisches, was die bestehenden Gesamtschulen nicht schon haben?
  • Was hat sie Profilhaftes, was nicht schon in der Gesamtschule existiert oder ausprobiert worden ist?
  • Welche Förder- und Forderprogramme bietet die Gemeinschaftsschule an, die die Gesamtschulen nicht haben?
  • Welche Abschlüsse hat diese neue Schulform, die die anderen Schulformen nicht schon haben?
  • Welche Betreuungsmöglichkeiten bietet die neue Schulform an, die die Gesamtschulen nicht schon anbieten?
  • Warum wir unsere Kinder auf diese Versuchsschule schicken und neuen Experimenten aussetzen, wenn die Gesamtschulen längst jahrelange Erfahrungen mit den Modellen haben, die im Leitfaden für die Gemeinschaftsschule dargestellt werden?

Fragen über Fragen…

Antworten werden aber keine von der Ministerin gegeben. Das bisher veröffentlichte Konzept der Gemeinschaftsschule ist schwammig und voller Entscheidungsmöglichkeiten für die eine oder andere Variante, die aber alle nicht neu sind. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass die Schulform mit dem Namen „Gesamtschule“ in den Ohren vieler Eltern negativ besetzt ist und dass die neue Schulform unbelastet ist. Aus dieser Sicht ist es gerechtfertigt, einen neuen Namen zu wählen. Alle anderen Bundesländer machen das auch, die Haupt- und Realschulen zusammenlegen.

Wenn also keine wirklich neue pädagogische Idee dahinter steht, muss ein politisches Ziel dahinter stecken: Die Hauptschule muss verschwinden. Das ist realpolitisch gedacht und vernünftig, weil diese Schulform die Schülerinnen und Schüler offensichtlich nicht für den Arbeitsmarkt reif macht, sondern in die Arbeitslosigkeit entlässt. Mit einem Hauptschulabschluss oder auch einem Sekundarabschluss I aus der Hauptschule ist heute nichts mehr zu machen, längst greift die Wirtschaft zu Auszubildenden mit Abitur. Das Abitur ist halt der Standard, der heutzutage für eine Lehre in vielen Betrieben verlangt wird. Gefordert deshalb, weil Schüler, die aus der Schulform Hauptschule entlassen werden, nicht die notwendigen Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen aufweisen. Weiterhin bekommen viele Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss nicht mehr die angestrebten Ausbildungsstellen, weil ihnen diese von Abiturienten weggenommen werden. Wenn man heutzutage Krankenschwester werden will, ist ohne Abitur nichts mehr zu machen. Für den Einstieg in viele andere Berufe gilt heute das Fachabitur als Mindestvoraussetzung.

Jeder 5. Auszubildende hat das Abi

Während im Jahre 2000 erst etwas mehr als 15% der Auszubildenden das Abitur hatten, sind es im Jahre 2010 bereits 20%.
Für viele Abiturienten ist nämlich die Berufsausbildung eine attraktive Alternative zum Studium. Dieser Trend wird sich noch fortsetzen, wenn in den nächsten Jahren durch die demographische Entwicklung weniger Abgänger die Haupt- und Realschulen verlassen. Und wenn dazu weiterhin etwa 20% davon Risikoschüler sind, weil sie die notwendigen Qualifikationen nicht aufweisen, wird die Wirtschaft noch mehr Abiturienten in die Berufsausbildung ziehen.

Warum aber schaffen es die Lehrer an den Hauptschulen trotz aller Bemühungen nicht, ihren Schülern die grundlegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten beizubringen? Nicht, weil sie unfähig dazu sind, sondern weil sie Schüler vor sich haben, die lernunwillig sind oder verschiedene Mängel in geistiger, körperlicher oder verhaltenstechnischer Sicht aufweisen, die das verhindern.

Man darf ja nicht vergessen, dass verantwortungsvolle Eltern ihre Kinder mit normaler Schulentwicklungsempfehlung aufs Gymnasium schicken oder auf die Realschule. Die Gesamtschule hingegen bekommt Kinder von Eltern, die vom Gesamtschulkonzept überzeugt sind oder von denen, die unbedingt die Hauptschule vermeiden wollen. Aber spätestens im 7. Schuljahr versammeln sich alle Kinder mit irgendwelchen Problemen wieder in der Hauptschule, denn Gymnasium und Realschule haben sich ihrer geschickt entledigt und die Gesamtschule hat sie gar nicht erst aufgenommen. Wie sollen dann Lehrerinnen und Lehrer mit Schülern klar kommen, für die man kleine Lerngruppen oder eine sonderpädagogische Ausbildung benötigt? Das wäre mit diesen Maßnahmen zu schaffen, aber das will keiner wahr haben und keiner bezahlen. Vielmehr glaubt man, dass alles mit Inklusion zu lösen wäre. Man dürfe eben ein solches Schülerklientel nicht dort kumulieren, sondern es müsse möglichst auf alle Schulformen verteilt werden.

Man vergisst aber dabei, dass es die gleichen (Haupt-) Schüler sind – sie werden ja beim Schließen der Hauptschule nicht beseitigt, sondern nur in andere Schulformen verschoben. Aber die Lehrer in den anderen Schulformen haben dann dasselbe Problem: Sie könnten es schaffen mit kleineren Lerngruppen und einer sonderpädagogischen Ausbildung. Beides genehmigt man ihnen aber nicht – also ist der Misserfolg vorauszusehen.

Warum hat man aus der Gesamtschule nichts gelernt? Seit 35 Jahren praktiziert sie das gemeinsame Lernen von leistungsstarken und leistungsschwachen Schülern. Sie hat alle Formen des Fördern und Forderns ausprobiert und dort Erfolg gehabt, wo es mit den zugestandenen Ressourcen machbar war. Aber auch sie hat einsehen müssen, dass vieles scheiterte, weil die vorhandenen Lern- oder Verhaltensstörungen nicht beseitigt werden konnten, weil die notwendigen Mittel fehlten.

Und jetzt soll eine neue Schulform mit dem Namen Gemeinschaftsschule dieses Problem lösen? Ich glaube das kaum, denn die zugestandene Klassengröße von 23 Schülerinnen und Schülern ist noch zu groß, um mit der Heterogenität fertig zu werden, die zu erwarten ist.

Aber es gibt eine Lösung:

Die zweitbeste Lösung wäre die Auflösung aller Hauptschulen und Realschulen und die Integration ihrer Schüler in die beiden übrigen Schulformen:

GymnasiumGemeinschaftsschule
(oder Gesamtschule)

Abitur nach 12 Jahren

Zugangsvoraussetzung:  Notendurchschnitt oder Grundschulempfehlung

Abitur nach 13 Jahren

Zugangsvoraussetzung: Offen für alle Schüler, die nicht zum Gymnasium wollen

Die Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule müsste dann mit allen Mitteln so ausgestattet werden, dass sie kleine Lerngruppen für optimale Förderung und sachgerechte Differenzierung bilden kann.

Organisatorisch dürfte das kein Problem sein, da genügend Schulbauten zur Verfügung stehen, die Schülerzahlen gesunken sind und nur eine Umverteilung erfolgt. Die Förderschulen sollte man bestehen lassen, weil es trotz aller Inklusionsbestrebungen immer einen gewissen Teil von Schülern geben wird, die in beiden der oben genannten Schulformen nicht ausreichend gefördert werden können. Das Gymnasium wird bestehen bleiben, weil sich die Politik nicht an die Auflösung der Gymnasien herantraut. Es ist auch sinnvoll, dass die Gymnasien bestehen bleiben, denn irgendwo müssen auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ausgebildet werden, um die Elite eines Landes zu bilden, denn die braucht jeder Staat.

Die beste Lösung wäre zusätzlich zu den beiden oben genannten Schulformen die Gründung einer „Kinderschule“ für 3-5-Jährige, die dafür da ist, dass Kinder die notwendigen Voraussetzungen zum Lernen und zum gemeinsamen Leben bekommen, die sie von ihren Eltern nicht erhalten.

Hier liegt nämlich das Problem! Unsere Gesellschaft hat sich so gewandelt, dass die Familien aus vielerlei Gründen nicht mehr die notwendigen Erziehungsfunktionen ausüben. Die Ursachen können an dieser Stelle nicht erläutert werden, aber wir alle wissen, dass schon kleine Kinder Grenzen und konsequente Erziehungsmaßnahmen brauchen, ohne die später ein erfolgreiches Lernen und friedliches Zusammenleben nicht möglich ist. Außerdem wissen wir, dass eine intensive Sprachförderung für die Migrantenkinder nötig ist, damit diese beim Eintritt in die Grundschule adäquate Grundlagen für eine erfolgreiche Schulzeit haben.

Wenn Eltern das aber nicht können oder nicht tun, muss der Staat dafür sorgen. Und zwar nicht mit Geld, sondern mit effektiven Ersatzmaßnahmen. Das wäre zum Beispiel eine solche verpflichtende Kinderschule, die sich nahtlos aus dem bisherigen Kindergarten entwickeln ließe, indem man die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher auf einen entsprechenden Standard hebt – wie das auch jetzt bei der neuen Lehrerausbildung gemacht wurde – und entsprechend bezahlt. Auf diese Art und Weise würden durch Frühdiagnostik und Frühförderung sehr viele Fehlentwicklungen vermieden, die später nur noch mit Viel Aufwand repariert werden können.

Die neue Gemeinschaftsschule ist nämlich nichts anderes als eine solche Reparaturanstalt – sie will Fehlentwicklungen reparieren, die eigentlich gar nicht hätten entstehen müssen. Sie setzt mit ihren Zielvorstellungen bei Zehnjährigen statt bei Dreijährigen an, das ist 7 Jahre zu spät. 7 kostbare Jahre! Ist der alte Spruch denn so schwer zu verstehen: Was Hänschen (3 Jahre alt) nicht lernt, lernt Hans (10 Jahre alt) nimmermehr!?
Vielleicht könnte es aus den Erfahrungen der Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen der Sekundarstufe I auch heißen: „Was Hänschen mit 3 Jahren locker und begierig lernen wollte, will Hans mit 10 Jahren einfach nicht lernen.“

Weitere Hinweise:

Thema/TitelInternet-Adresse
Informationsseite des Schulministeriums zur Gemeinschaftsschule mit dem aktualisierten Leitfadenwww.schulministerium.nrw.de