Fortbildung und Fortbildungskonzept für Lehrer

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Wie für alle Berufe, ist auch für Lehrerinnen und Lehrer die Fortbildung besonders wichtig. Das wird immer dann deutlich, wenn qualifizierte Fachlehrer an den Erziehungsproblemen oder Konfliktsituationen des Schulalltags scheitern.

Leider orientieren sich die Fortbildungsangebote des Ministeriums, der Bezirksregierungen oder der beauftragten Institute nicht immer an den realen Bedürfnissen der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort.

Gute Moderatoren sind meist schnell ausgebucht, und gute Fortbildungsveranstaltungen kosten Geld. Daran wird gespart – besonders, wenn die Haushaltsansätze knapp sind. Oft übernehmen schon Verlage, Verbände oder Gewerkschaften die Fortbildung. Fortbildung hat auch etwas mit Qualitätssicherung zu tun, und deshalb darf man daran nicht sparen.

Seit den miserablen PISA-Ergebnissen wird von allen Seiten auf die schlechte Qualität von Schule geschimpft. Vieles wird den Lehrkräften in die Schule geschoben, die zu alt sind und unzureichend für die Lernsituationen der Jugend in der heutigen Zeit ausgebildet sind. Allerdings müssen sich die Bildungspolitiker einiges selbst zuschreiben:
  • Jahrelang wurden keine jungen Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, weil man zu wenig Geld in die Bildung investiert hat.
  • Zunehmend wurden Sonderprogramme wie „Geld statt Stellen“ , „Geld aus Stellen“ oder „Vertretungspool“ aufgelegt, bei denen billigere Hilfskräfte oder Seiteneinsteiger ohne pädagogische Ausbildung in die Schule kamen und die Aufgaben von Lehrkräften übernahmen.
  • Lehrerinnen und Lehrer haben außer ihren unterrichtlichen Aufgaben viele Aufgaben zudiktiert bekommen, die eigentlich von den Familien erledigt werden müssten. Die Gesellschaft und auch die Ansprüche an die Schule änderten sich. Heute wird von jeder Lehrerin oder jedem Lehrer verlangt, dass er gleichzeitig Seelsorger, Drogenberater, Sexualaufklärer, Schulpsychologe, Psychiater, Gewaltvermeidungsexperte, Konfliktberater und Berufsberater ist.
  • Allgemeine Erziehungsdefizite in den Familien verursachten einen wachsenden Anteil an verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern. Dazu kam eine übersteigerte Erwartungshaltung an die Lehrkräfte, die gar nicht die erforderlichen Instrumente für eine frühe Diagnostik und Prävention besaßen.
  • Lehrerinnen und Lehrer wurden mit Zusatzaufgaben überhäuft, während gleichzeitig die Ermäßigungsstunden gekürzt wurden.
  • Schulleitungen wurden immer neue Kompetenzen übertragen, ohne dass diese darauf vorbereitet waren.
  • Fortbildungen wurden immer mehr gekürzt, weil der Unterrichtsausfall anstieg und die Geldmittel nicht mehr ausreichten.
  • Leistungsansprüche wurden immer weiter gesenkt, Zeugnisse wurden immer undurchsichtiger, Berechtigungen wurden immer leichter vergeben; die Leistungsfähigkeit der Klassen wurden durch immer mehr zu integrierende Sonderschüler und Migranten geschwächt.
  • Die Inklusion wurde vorschnell eingeführt, bevor genügend Fachkräfte ausgebildet waren. In Schnellkursen werden „Förderschullehrer light“ ausgebildet
Diese Aufstellung enthält nur einen kleinen Teil der Ursachen, die für das schlechte Abschneiden der deutschen Schülerinnen und Schüler in internationalen Vergleichen verantwortlich sind. Sie werden sich fragen, was das alles mit Fortbildung zu tun hat. Das habe ich mich nämlich auch gefragt, als nach dem Bekanntwerden der PISA-Ergebnisse alle Welt nach mehr Fortbildung der Lehrer und nach mehr Ganztagsschulen rief. Ich glaube nämlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer gar nicht so schlecht fortgebildet sind, sondern dass sie auch mit viel Fortbildung gar nicht in der Lage wären, diese Defizite der Gesellschaft aufzuholen. Da müsste man schon Schule von Grund auf neu gestalten. Die Lehrerausbildung müsste genauso umgekrempelt werden wie das Schulsystem überhaupt. Inzwischen hat sich ja Einiges getan, wenn man die neue Ausbildungsordnung sieht.

Die Bildungssuchmaschine des Landes NRW

Sehr gut hat sich learn:lineNRW entwickelt. Es ist die Bildungssuchmaschine, die es ziemlich leicht macht, sehr unterschiedliche Bildungsinhalte auf verschiedenen Bildungsservern zu finden. Sie brauchen dort nur den entsprechenden Suchbegriff einzugeben und gelangen zu einer Vielfalt von Webseiten, die sich mit dem Begriff beschäftigen:

Schulleitungsfortbildung

Es gibt auch eine neue Fortbildungsinitiative für Schulleiterinnen und Schulleiter. Das ist wichtig und gut so, denn das Leitungspersonal in den Schulen hat oft nicht die erforderliche Qualifikation zur Personalführung. Da nach § 59 Schulgesetz Führung und Management zentrale Aufgaben der Schulleitung sind, bietet das Ministerium eine Fortbildung an, die besonders auf die Handlungsfelder
  • Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht
  • Personalmanagement
  • Kommunikation und Kooperation
  • Recht und Verwaltung
ausgerichtet ist. Dafür können sich sowohl Lehrerinnen und Lehrer bewerben, die an der Übernahme einer Schulleitung interessiert sind als auch Mitglieder von Schulleitungen. Weiter Details finden Sie auf der Seite Schulleitung.

Kompetenzteams

Das Schulministerium hat die Fortbildung in die Hand der Bezirksregierungen gelegt, die auf regionaler Ebene Kompetenzteams zusammengestellt haben, die vor allem Schulleitungsfortbildungen und Fortbildungen in Bedarfsfächern anbieten. Das ist eine sehr gute Lösung. Im Bildungsportal des Schulministeriums finden Sie eine Karte von NRW.mit sämtlichen Kreisen des Landes und jeweils einen entsprechenden Link zu den Kompetenzteams in Ihrem Bezirk. Wenn Sie darauf klicken, kommen Sie direkt zu den passenden Ansprechpartnern. Mehr dazu im Bildungsportal des Schulministeriums. Ganz stolz ist der Landtag auf das Schulgesetz, das die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Außerdem wurde festgelegt, dass sich die Lehrkräfte aktiv an der Qualitätssteigerung der schulischen Arbeit zu beteiligen haben. Als wenn Lehrerinnen und Lehrer sich bisher geweigert hätten sich fortzubilden! Man sehe sich nur die überwältigende Zahl von Fortbildungsveranstaltungen an, die die verschiedenen Institute anbieten und die zahlreich wahrgenommen werden. Aber wahrscheinlich haben die langen Schulferien irgendwelche Leute im Ministerium geärgert und man arbeitet daraufhin, diese Zeiten durch Fortbildung zu verkürzen. Der Geld – Tipp: Gerichtlich (OVG NRW  vom 7.4.2004) wurde festgestellt, dass die Teilnahme an dem Programm für die „Sprachqualifikation Englisch“ für Lehrkräfte in der Primarstufe von der didaktisch-methodischen Fortbildung nicht zu trennen ist. Damit ist die Maßnahme grundsätzlich als Fortbildungsmaßnahme auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. Lt. Erlass des KM v. 29.6. 1993 haben Kolleginnen und Kollegen, die daran teilnehmen, Anspruch auf Ermäßigungsstunden. Die Teilnahme wird normalerweise mit zwei Unterrichtsstunden auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Bestehen Sie also auf dieser Ermäßigung.

Neuordnung der Lehrer- Fort- und Weiterbildung 2014

Bisher war es so, dass der Erlass vom 27.4.2004 für die Fortbildung gültig war. Dieser Erlass ist aufgehoben und durch den Erlass vom 6.4.2014 ersetzt worden, der die Strukturen und Inhalte für die Fortbildung neu regelt. Es wird jetzt deutlich unterschieden zwischen den Fortbildungsangeboten, die die Bezirksregierungen anbieten und den Fortbildungen, die von den Kompetenzteams für die Schulen angeboten werden. Während die Bezirksregierungen vor allem Fortbildungen für Schulleitungen und Qualifikationserweiterungen organisieren, haben die Kompetenzteams die Aufgabe, insbesondere die Schulen bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Die wichtigsten Felder sind:
  • Schulentwicklungsberatung,
  • Begleitung bei der fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichtsentwicklung,
  • Medien- und Lernmittelberatung,
  • Initiierung von Zusammenarbeit mit kommunalen und anderen Partnern.
Besondere Schwerpunkte der Kompetenzteams sind natürlich die Inklusion, Unterrichtsentwicklung mit dem Schwerpunkt Heterogenität, individuelle  und kompetenzorientierte Förderung, Gender und Ganztag. Es wird in diesem Erlass im Übrigen zum ersten Mal nicht mehr von Lehrerinnen und Lehrern, Schulleiterinnen und Schulleitern gesprochen, sondern vom „Lehrpersonal“. Darunter werden Lehrkräfte, pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schulleitungen verstanden. Sie alle sollen durch die Fortbildung professionelle Kompetenzen erwerben. Grundlage ist das Fortbildungskonzept, das die Schulen aufgrund ihres Schulprogramms und der Ergebnisse der Qualitätsanalyse festgelegt haben. Daraus entwickeln sich drei unterschiedliche Formen der Fortbildung:
  1. Schulinterne Fortbildung: Diese richtet sich an Teams, Jahrgangs-, Steuer- oder Fachgruppen, die für die Entwicklung der einzelnen Schule von Bedeutung sind. Dafür stehen Moderatorinnen und Moderatoren zur Verfügung, die dafür speziell ausgebildet sind.
  2. Schulexterne Fortbildung: Hierbei handelt es sich um Fortbildungsveranstaltungen, die nicht für die einzelne Schule durchgeführt werden, sondern für mehre Gruppen oder mehrere Schulen.
  3. Online Fortbildung: Derartige Fortbildungsprogramme sind jederzeit abrufbar und können von Kollegien, einzelnen Lehrpersonen oder Gruppen wahrgenommen werden.
Interessant ist die Anrechnung der Lehrerfort- und Weiterbildung auf die Unterrichtsverpflichtung. Die Modalitäten für die Teilnehmer und Moderatoren werden in dem Erlass mit Berechnungsbeispielen dargestellt. Schauen Sie sich also diesen Erlass genau an. Er findet sich in der BASS 20-22 Nr. 8. Bisher konnten Sie an dieser Stelle erfahren, wie viel Geld Ihre Schule für Fortbildungszwecke in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung hat. Nunmehr hat das Ministerium diese Möglichkeit gekappt und den Zugang nur noch Schulleitungen über ein Anmeldepasswort ermöglicht. Fragen Sie also bei Ihrer Schulleitung nach, wie hoch das Fortbildungsbudget Ihrer Schule ist. Ein Budget von 8 Millionen Euro sah der Haushaltsentwurf für alle öffentlichen Schulen für das Jahr 2007 in Nordrhein-Westfalen vor, die Ersatzschulen wurden zusätzlich mit 400 000 Euro unterstützt.  Die Summen pro Schule richten sich ausschließlich nach der Anzahl der Lehrkräfte, es gibt keine Unterschiede zwischen den Schulformen. Einzige Ausnahme: Im Schulministerium wurde für kleine Schulen für das Jahr 2007 ein Sockelbetrag von 500 Euro festgelegt. Keine Schule soll im Jahr weniger bekommen. Das betrifft sicherlich vor allem kleine Grundschulen mit wenigen Kolleginnen und Kollegen. Ansonsten bewegen sich die Gelder etwa zwischen rund  700 Euro für Hauptschulen und 2000 Euro für Gesamtschulen. Der Betrag pro Lehrkraft beträgt 45 Euro, in jedem Fall aber 1200 Euro. Viel ist das nicht, sieht man sich die Preise für Referenten und Fahrtkosten an. Billiger ist es, wenn man sich einen der rund 4000 staatlichen Moderatoren einlädt, dann fallen nur Reise- und Materialkosten an. Selbstverständlich können sich auch Fachkonferenzen oder Teilkollegien zu Fortbildungen zusammenfinden, z.B. zu Problemen des mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Unterrichts.

Neuordnung des Fortbildungsbudgets ab 2014

Bisher mussten die Schulen die zugewiesenen Haushaltsmittel für die Fortbildung immer ausgeben und konnten nichts ansparen. Nunmehr ist es möglich, dass die nicht verausgabten Mittel auf das nächste Jahr angerechnet werden. Das Ministerium hat ein Berechnungsbeispiel im Amtsblatt vom Februar 2014 veröffentlicht. Hier heißt es wörtlich:

„Die Praxis für die Zuweisung der Fortbildungsmittel wurde geändert: Ab dem Haushaltsjahr 2014 werden die von den Schulen bis zum 1. April nicht verausgabten Fortbildungsmittel auf die Fortbildungsbudgets des laufenden Jahres angerechnet. Allerdings bleiben Restmittel in Höhe der im vorangegangenen Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel, mindestens jedoch 1.600Euro, unberücksichtigt. Dabei ist der Kontostand bei FBON (Fortbildungsbudget Online) zum Stichtag 1. April 2014maßgeblich. Beispiele für die Berechnungsformel können Sie auf der Webseite des Schulministeriums sehen.

Die Schulen können also das gesamte Fortbildungsbudget eines Jahres ansparen, ins Folgejahr übertragen und bis zum Ende des Folgejahres verwenden, ohne dass die Zuweisung im Folgejahr eingeschränkt wird. Durch die Bündelung von zwei Jahresbudgets können die Schulen Fortbildungsschwerpunkte in einzelnen Jahren bilden. Der Mindestfreibetrag von 1.600 Euro erhöht die Flexibilität für kleine Schulen. Schulen, die ihre Ausgaben bisher noch nicht in der FBON-Datenbank nachgewiesen haben, werden gebeten, diese im eigenen Interesse noch vor dem Stichtag 1. April 2014 dort einzugeben.“

Fortbildung soll außerhalb des Unterrichts erfolgen! In einer Mail an alle Schulen hat Staatssekretär Winands am 9.5.2007 das Verfahren und die Ausnahmeregelung konkretisiert:Im Interesse der Lernzeit unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern soll Fortbildung in erster Linie außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen. Nach dem neuen Schulgesetz setzt die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit deshalb in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder der Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Abs. 3). Als generelle Ausnahme wird Folgendes zugelassen: Die Schulen können pro Schuljahr einen Unterrichtstag als Pädagogischen Tag des gesamten Kollegiums planen. Außerdem kann – mit zeitlichem Abstand – ein weiterer Unterrichtstag in Anspruch genommen werden, wenn diese Fortbildungsmaßnahme einen zweiten Tag, der unterrichtsfrei ist (Beweglicher Ferientag, Ferientag oder Samstag), einbezieht. Voraussetzung für die Durchführung solcher ganztägiger Pädagogischer Tage ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz über die Fortbildungsplanung nach vorheriger Zustimmung der Schulpflegschaft und eine langfristig angelegte Vorabinformation der Elternschaft. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden.

Diese Ausführungen sind inzwischen überholt, denn das Schulministerium hat in der neuen Allgemeinen Dienstordnung  für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) vom 18.6.2012 einen eigenen Paragrafen für die Fortbildung gewidmet:

§ 11 Fortbildung

(1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchG, § 48 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3 SchG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Absatz 6 SchG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 95 Absatz 2 SGB IX).

(3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchG).

(4) Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pädagogischen Tag zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag an der betrieblichen Ausbildung teil.

(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte Fortbildungsbudget. Daraus kann man schließen, wie wichtig dem Schulministerium die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer ist. Die Mittel werden übrigens entweder über die Schulträger oder über die Bezirksregierungen und Schulämter bereitgestellt. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf den Zeitraum, in dem die Mittel zur Verfügung stehen und verausgabt werden können:
  • Wenn die Schulträger sich an der Budgetierung der Fortbildung beteiligen, werden die Mittel den Schulen über die Schulträger bereitgestellt. In diesem Fall verlassen die Haushaltsmittel zweckgebunden den Kreislauf des Landeshaushalts und können von den Schulen über die Jahreswende hinaus genutzt werden.
  • Wenn die Schulträger sich nicht beteiligen, stehen Mittel in gleicher Höhe bei den Bezirksregierungen und Schulämtern zur Verfügung. Diese müssen jedoch bis Ende des Jahres abgerufen werden. Den jeweiligen Weg erfahren die Schulen unmittelbar durch die zuständigen Bezirksregierungen.
Eigentlich ist es ein Skandal, dass Lehrerinnen und Lehrer, die an Studienkursen teilnehmen, die vom Land eingerichtet wurden, Gebühren bezahlen müssen. Die Universitäten verlangen pro Semester 650.-€. Diese Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie dem Land zu einer fachgerechten Unterrichtsversorgung verhelfen und sollen die Kosten dafür aus eigener Tasche bezahlen. Der VBE rät allen, die Kosten durch den Dienstherrn ersetzen zu lassen; andernfalls gibt er seinen Mitgliedern Rechtsschutz, weil dies nicht in der Ankündigung ausdrücklich gesagt worden war. Der Geld-Tipp: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studienkursen (praktische Philosophie) bekommen die Studiengebühren durch die Bezirksregierungen erstattet, sofern sie nicht durch die Hochschulen von den Studiengebühren befreit sind. Wichtig: Das Kollegium der Schule sollte daran denken, dass es im Rahmen der Haushaltsmittel über sämtliche Fortbildungen beschließt, die im Laufe des Haushaltsjahres anfallen. Also über:
  • schulinterne Fortbildungen für alle Kolleginnen und Kollegen,
  • schulübergreifende Fortbildungen für alle Kolleginnen und Kollegen,
  • individuelle Fortbildungen einzelner Kolleginnen und Kollegen.
Melden Sie also frühzeitig Ihre Fortbildungswünsche an, damit diese in den Gesamtfortbildungsplan der Schule aufgenommen und beschlossen werden. Verzichten Sie nicht darauf. Sie haben ein Recht auf Fortbildung und den Ausgleich der dafür entstandenen  Kosten. Vielleicht sollten Sie auch ein Fortbildungskonzept beschließen, das den speziellen Fortbildungsbedarf und den spezifischen Rahmen Ihrer Schule berücksichtigt. Eine Vorlage für das Kollegium könnte Folgendes zum Inhalt haben:

Entwurf eines Fortbildungskonzeptes als Vorlage für eine Lehrerkonferenz

Gesetz- und Erlassvorgaben:
  1. Nach § 57 (3) SchG sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen.
  2. Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und –weiterbildung werden in einem Erlass vom 27.4.2004 geregelt. Dort wird unterschieden zwischen schulinterner, schulexterner, online-gestützter Fortbildung und Fortbildung in Seminaren (RdErl. des MSJK v. 27.4.2004 – BASS 20-22 Nr. 8).
  3. Schulen erstellen im Rahmen des Schulprogramms eine Fortbildungsplanung, die die Systembedürfnisse als auch die pädagogischen und fachlichen Fortbildungsnotwendigkeiten der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigt. (Erl. des MSJK v. 29.4.2003 – BASS 14-23 Nr.1).
  4. Zur Finanzierung der Fortbildung erhalten die Schulen ein Fortbildungsbudget, wenn der Schulträger damit einverstanden ist. Aus diesem Budget sind Reise- und Materialkosten zu begleichen (RdErl. des MSJK v. 6.5.2004 – BASS 20-22 Nr. 50.1). Es gibt dazu einen jährlichen Sockelbetrag und einen weiteren Betrag, der sich nach der Anzahl der Lehrkräfte richtet.
5.Die Fortbildung soll vorrangig schulintern und arbeitsplatzbezogen ausgerichtet werden. Sie kann pädagogische und gesellschaftliche Themen zum Inhalt haben oder auch für die Entwicklung von Fach- und Bildungsgangarbeit sein. Schulinterne Fortbildung findet als kollegialer Arbeitsprozess im Handlungs- und Problemumfeld der eigenen Schule statt, sie ist eingebettet in die jeweiligen Schulentwicklungsziele.
  1. Schulexterne Fortbildung und  Weiterbildung findet statt bei Themenstellungen, die einzelne Lehrkräfte einer Schule betreffen.
  2. Über die Grundsätze der Lehrerfortbildung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag des Schulleiters ( § 68 (3) SchG).
  3. Der Schulleiter entscheidet über die Angelegenheiten der Fortbildung im Rahmen dieser Grundsätze und wirkt auf die Fortbildung des Kollegiums hin, dazu gehört auch die Auswahl der Teilnehmer. Der Lehrerrat ist zu beteiligen! (§§ 59 und 69 SchG). Der Lehrerrat ist immer zeitnah und umfassend zu unterrichten.
  4. Die Allgemeine Dienstordnung  (ADO) vom 18.6. 2012 gibt den Rahmen für die Fortbildungsveranstaltungen vor.
Diskussionsgrundlagen: Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sollte jede Lehrerkonferenz ein eigenes Fortbildungskonzept beschließen, dass auf ihr Schulprogramm zugeschnitten ist und die Bedürfnisse der eigenen Schule entsprechend berücksichtigt. Vorrangig müsste dazu auch die Fortbildung des Lehrerrates gesehen werden, denn durch die Neufassung des Schulgesetzes sind viele Bedingungen geändert worden, die die Mitbestimmung betreffen. Verfahrensvorschlag: Eine Gruppe aus dem Kollegium setzt sich zusammen und berät jährlich bis zum 1. Juni über die Fortbildungsnotwendigkeiten. Dabei werden alle Wünsche der Kolleginnen und Kollegen gesammelt und die Wünsche der Schulleitung aufgenommen. Es wird außerdem erfasst, welche Fortbildungsnotwendigkeiten sich aus dem Schulprogramm ergeben oder welche sich durch die Schulinspektion ergeben haben. Es muss auch bekannt sein, welches Budget zur Verfügung steht, um die Veranstaltungen zu finanzieren. Diese Vorarbeiten können von einer Gruppe geleistet werden, es kann aber auch diese Gruppe institutionalisiert werden. Das könnte bei größeren Schulen sinnvoll sein. Daraus ergäben sich aber dann Anträge an die Lehrerkonferenz:
  1. Es ist in der Lehrerkonferenz eine Teilkonferenz für Fortbildung einzurichten und deren Mitglieder zu bestimmen. Vorsitzender dieser Teilkonferenz ist der Fortbildungskoordinator oder die Fortbildungskoordinatorin.
  2. Dieser Fortbildungskonferenz werden die Aufgaben zur Ermittlung des Fortbildungsbedarfs, zur Sammlung der Fortbildungswünsche  und zur Koordinierung der schulischen Fortbildung übertragen. Dafür ist ihr die Höhe des jährlichen Fortbildungsbudgets zur Verfügung zu stellen. Abrechnung und Verwaltung des Fortbildungsetats erfolgen durch das Schulsekretariat.
  3. Die Fortbildungskonferenz beschließt zu Beginn eines Schuljahres eine Rangfolge der internen und der externen Fortbildungen. Dabei ist von voller Erstattung der Kosten und Auslagen auszugehen. Die Beschlussvorlage wird jeweils der ersten Lehrerkonferenz im neuen Schuljahr vorgelegt.
  4. Die Fortbildungskonferenz legt zum Ende des Schuljahres einen Bericht über die erfolgten Teilnahmen, Erfahrungen und Ergebnisse sowie eine Abrechnung über das Budget vor.
Falls die Lehrerkonferenz die Einrichtung der Fortbildungskonferenz beschließt, kann diese als Mitwirkungsgremium aktiv werden und das Fortbildungsprogramm der Lehrerkonferenz zur Abstimmung vorlegen. Im Sinne einer Geschäftsordnung  können dann weitere Einzelheiten geklärt werden, wie etwa: ¨     Die Fortbildung von Lehrerratsmitgliedern, die sich auf ihre Funktion bezieht, sollte vorrangig behandelt werden. ¨     Fortbildungswünsche, die sich im Laufe eines Schuljahres ergeben und zum Zeitpunkt der ersten Lehrerkonferenz nicht absehbar waren, können an die Fortbildungskoordinatorin oder den Fortbildungskoordinator weitergegeben werden. Schulleiter und Lehrerrat entscheiden einvernehmlich über die Behandlung dieses Wunsches. Die nächste Lehrerkonferenz ist darüber zu informieren. ¨     Individuelle Fortbildung, bei der im Ausnahmefall auf die Kosten verzichtet wird, unterliegt nicht diesem Antragsverfahren. Hier entscheidet nur der Schulleiter über die Vereinbarkeit mit den anderen dienstlichen Aufgaben unter Beteiligung des Lehrerates. Die Genehmigung darf nicht mit einer Verpflichtung zu einem Bericht verbunden werden. ¨     Jede Nichtgenehmigung einer Fortbildung durch den Schulleiter ist dem Lehrerrat umgehend mitzuteilen und zu begründen. ¨     Im Konfliktfall ist Einvernehmen zwischen Schulleiter und Lehrerrat herzustellen. Die Entscheidung ist zu begründen. ¨     Falls nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für eine Veranstaltung vorhanden ist, entscheidet die Fachkonferenz über die Teilnehmer. ¨     Schulleiter und Fortbildungskoordinatoren veröffentlichen alle Fortbildungsangebote im Intranet und / oder am schwarzen Brett. Jede Kollegin und jeder Kollege hat das Recht, sich für eine Fortbildung zu melden. Keiner darf gegen seinen Willen zu einer Fortbildung verpflichtet werden. ¨     Ein Antrag auf Kostenerstattung ist unverzüglich nach Beendigung der Fortbildung bei den Fortbildungskoordinatoren einzureichen. Dabei kann auch eine kurze Mitteilung über die Qualität der durchgeführten Fortbildung erfolgen. ¨     Kollegiumsinterne Fortbildung findet auch statt, wenn eine Kollegin oder ein Kollege zu Hause als Multiplikator/in oder Moderator/in eine Gruppe des Kollegiums fortbildet. Es wird dafür ein Honorar pro Stunde in Höhe der Mehrarbeitsvergütung aus dem Fortbildungsbudget bezahlt. Materialauslagen werden erstattet. Das gilt ebenso, wenn aus eigener Initiative einer Kollegin oder eines Kollegen eine Fortbildung im eigenen Haus oder einem anderen Ort angeboten und mit einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen durchgeführt wird. ¨     Nimmt eine Kollegin, ein Kollege oder ein Teil des Kollegiums als Gruppe an einer externen Fortbildung teil, so wird über diese Veranstaltung in der Fortbildungskonferenz berichtet. Das Material wird den anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt und es wird festgelegt, ob eine Multiplikation für das gesamte Kollegium in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgt. ¨     Eine längerfristige Weiterbildung von Kolleginnen und Kollegen kann zu einer Anrechnung von Mehrarbeit oder zu Entlastungsstunden führen. Weitere Vorschläge oder Regelungen: … Diskutieren Sie das doch mal !

Neues Fortbildungsangebot 2013 – 2015 : Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern

Das Ministerium hat ein neues Fortbildungsangebot als Pilotprogramm initiiert. Ziel ist die Weiterentwicklung des Unterrichts mit den Schwerpunkten „Individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung“. Es besteht aus verschiedenen Bausteinen (Teamentwicklung im Kollegium, Identifizierung von Potenzialen und Interessen/Evaluation, Potenziale fördern und kompetenzorientiert unterrichten) und wird in der Pilotphase in Borken, Gütersloh, Bonn, Düsseldorf und Hamm angeboten. Die Bezirksregierungen weiten die Erprobung im Schuljahr 2013/14 auf fünf weitere Kreise und Städte aus. Die Bezirksregierungen bestimmen die Reihenfolge der Teilnahme von Schulen unter Beteiligung der Personalvertretungen (§ 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 16 LPVG, Teilnehmerauswahl).
Vielleicht brauchen Sie ja mal etwas zum Schmunzeln – Dann schauen Sie sich den Fortbildungskatalog  der Umweltschutzakademie NRW  für 2015 an. Lesen Sie den netten Artikel zum Thema „Staat fördert Experimente mit pupsenden Kühen“ aus der Rheinischen Post vom 16.1.2015 dazu. Seit 2015 gibt es eine neue Fortbildungsinitiative des Schulministeriums, die wohl ihresgleichen sucht. Das muss man anerkennen: In der Fortbildungssuchmaschine sind mehr als 6800 Angebote aufgeführt, die von fast 1000 Anbietern in NRW aufgelegt wurden. Hier ist wirklich für jeden Interessenten etwas dabei. Die Struktur der Fortbildung hat sich in den letzten Jahren total verändert. Besonders die Lernmittel- und Medienberatung ist hinzugekommen. Dazu wurden verschiedene Module entwickelt, die als interne oder externe Fortbildungsangebote in der Schule wahrgenommen werden können. Ähnliches gilt auch für die kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung und die Inklusion. Das Schulministerium hat im März 2015 entsprechende Änderungserlasse herausgegeben. Sie finden Sie im Amtsblatt 04/15 auf den Seiten 178 und 179. Melden Sie sich zu diesen Fortbildungsveranstaltungen an!
Thema/Titel Internet-Adresse
Fortbildungssuchmaschine für sämtliche Fortbildungen im Lehrerbereich http://www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de
Sehr groß ist das Angebot für Fortbildungen aller Art auf dem NRW-Bildungsserver http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/