Budget und Budgetierung von Haushaltsmitteln in der Schule


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Im Rahmen zunehmender Selbstverantwortung der Schulen hat die Budgetierung an Bedeutung gewonnen. Darunter versteht man, dass der einzelnen Schule ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird.

Das war zwar früher auch so, aber die Ausgaben mussten alle vom Schulträger abgesegnet werden, wurden dann meist zentral bestellt und abgerechnet. Der Nachteil des Verfahrens lag darin, dass das Geld ausgegeben werden musste und nicht ins nächste Haushaltsjahr übernommen werden konnte.

Budgetierung

Bei der Budgetierung wird ein Haushaltsansatz vereinbart, der der Schule zur Eigenbewirtschaftung komplett auf ein eigenes Konto überwiesen wird. Nicht ausgegebene Beträge können angespart werden.

Viele glauben, das sei eine Sache der Schulleitung, täuschen sich aber gewaltig darin, denn geschickterweise werden inzwischen viele Aufgaben auf die Schulen delegiert, die früher von den Schulträgern erledigt wurden. Die Kollegien sind die Leidtragenden, denn oft werden Vorteile von den Schulleitungen deklariert, die in Wirklichkeit gar keine sind, weil sie mit Arbeiten verbunden sind, die auf die Kollegien abgewälzt werden.




Das typische Beispiel meiner ehemaligen Schule in Krefeld habe ich im Downloadbereich unter dem Titel budget.zip abgespeichert. Es ist sehr lehrreich, weil es den ganzen Werdegang umfasst und sollte intensiv bedacht werden, bevor man sich mit der Budgetierung einverstanden erklärt.
Es ist schwierig, an dieser Stelle Ratschläge für die Budgetierung zu geben, da alle Schulträger unterschiedlich verfahren. Es ist nicht nur der Umfang der Budgetierung sehr verschieden, sondern auch die Verfahrensvorschriften zur Führung des Schulgirokontos. Es gibt z.B. Schulträger, da dürfen nur die Schulleiter Geld abheben und Bestellungen unterschreiben, während bei anderen nur die Sekretärinnen und Hausmeister unterschreiben, da sie allein städtische Angestellte sind.
Mit den Dienstanweisungen zur Führung des Kontos ist es ähnlich. manche Schulträger erlauben auch das Anlegen von Sparbüchern sowie Einnahmen für die Schule. Andere lehnen dies strikt ab.Ich selbst habe mit dem Modell der Stadt Krefeld sehr gute Erfahrungen gemacht, weil die Vorschriften dort ziemlich praxisnah gehandhabt werden und eine effiziente Kontoführung durch das Sekretariat ohne großen bürokratischen Aufwand möglich ist.

Nachdem das Sponsoring erlaubt ist und das Werbeverbot in den nordrhein-westfälischen Schulen aufgehoben ist, kommt diesen beiden Gesichtspunkten eine neue Bedeutung zu. Die Grundlagen finden Sie auf der Seite Sponsoring.

Neben der Budgetierung ist in der letzten Zeit sehr oft der Begriff der Pauschalierung gefallen. Damit ist folgende Änderung verbunden:
Früher hat das Land NRW das Prinzip der Zweckzuweisung betrieben. Das heißt, wenn irgendwo eine Schule gebaut oder renoviert werden sollte, wurden Landeszuschüsse beantragt, die nach Zuteilung dann dafür verwendet werden konnten. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, sondern das Land zahlt an die Schulträger einen jährlichen Pauschalbetrag von z.Z. 172 Euro pro Schüler aus. Die Höhe des Betrages hängt also von der Schülerzahl einer Kommune ab. Mit diesem Betrag müssen dann aber sämtliche Ausgaben getätigt werden, die den Bau und die Unterhaltung von Schulen betreffen. Meist haben jetzt die Städte und Gemeinden weniger zur Verfügung als früher. Auch sie müssen jetzt unter Umständen ansparen, bis eine Schulbaumaßnahme getroffen werden kann.

Legale Tricks entlasten Verwaltungshaushalt
Schulpauschale ersetzt die Projektförderung





Meerbusch. 2002 wird die Gemeinde den Verwaltungshaushalt nur durch Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt ausgleichen können. Dazu gehört erstmals auch die Schulpauschale, welche neuerdings die projektbezogene Schulbauförderung ersetzt. Während dies Gelder (2002: 1,13 Millionen Euro) in der Vergangenheit nur für vermögenswirksame Maßnahmen (Neu-, Umbauten, Sanierungen), verwendet werden durften, erlaubt ein Erlass des Landesinnenministers nun auch deren Einsatz für verbrauchende Zwecke: ein Entgegenkommen des Landes zur Entlastung Haushalte… „Das sind ganz legale Tricks, die wir skrupellos nutzen“, entgegnet Harald Ugowski. (RP 22.2.2002)

Die Zuweisung eines Budgets

ist in vielen Ländern Standard. Die Höhe wird meist durch die Zahl der Schüler plus einem Bonus für besonders förderwürdige Projekte bestimmt. Wie die Schulen das Geld verwenden, ist ihre Sache. In Deutschland traut sich das keine Regierung zu. Dabei würde ein solches Verfahren frischen Wind in unseren Schulwettbewerb bringen. Eine Schule mit einer derartigen Autonomie könnte ein maßgeschneidertes Bildungsangebot für ihr spezielles Schülerklientel anbieten und dafür sorgen, dass die Abschlüsse am Ende einer Schullaufbahn auch erfolgreich sind.