Aktuelles aus dem Lehreralltag

Wichtige Informationen zu schulpolitischen Themen

16.5. 2018 SPD Fraktion im Landtag fordert Konzept zur digitalen Ausstattung von Schulen

Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht mehr auf eigene Geräte zurückgreifen müssen, wenn es um die Verarbeitung schulischer Daten geht. Anlass war  die Dienstanweisung des Schulministeriums zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten in der Schule, die ich auch auf meiner Webseite Datenschutz stark kritisiert hatte. Deshalb bin ich sehr froh. dass die SPD-Fraktion im Landtag die Landesregierung aufgefordert hat, schnellstmöglich ein Konzept zur digitalen Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern zu erarbeiten. Wenn nämlich die Kolleginnen und Kollegen immer stärker zur Nutzung digitaler Medien aufgefordert werden, kann man nicht verlangen, dass sie dazu ihre eigenen Geräte benutzen, sondern man muss ihnen dazu die nötige IT-Ausstattung zur Verfügung stellen, wie das schließlich auch bei anderen Beschäftigten des Landes der Fall ist. Unabhängig davon muss ihnen auch eine entsprechende Software zur Verfügung gestellt werden, mit der die sensiblen Schülerdaten verarbeitet werden können. Dazu hat sie einen Antrag  (Drucksache 17/2560) gestellt, der zunächst an den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen wurde.

8.5. 2018 Anhörung im Landtag zum Abitur nach 9 Jahren

Rund 40 Sachverständige äußerten sich im Landtag zu der geplanten Rückkehr zu  G9 (und 27 Sachverständige hatten ihre Meinung dazu schriftlich eingereicht), wobei die meisten die komplette Rückkehr zu G9 forderten. Es wird jedenfalls ein 13. Schulrechtsänderungsgesetz geben, das an den Ausschuss  für Schule und Bildung verwiesen wurde. Wenn Sie sich dafür interessieren, lesen Sie den 48-seitigen Gesetzentwurf der Landesregierung.

18.4. 2018 Ministerin Gebauer stellt Werbe- und Image-Kampagne für Lehrer vor

Die versprochene Kampagne für mehr Lehrer ist angelaufen. Dazu ist ein eine neue Prognose bis zum Schuljahr 2039/40 erstellt worden, die die Aussichten für den Lehrerbedarf zusammenfasst. Interessant ist dabei das Faktenblatt zur Lehrerprognose,  in dem differenziert nach Fächern die voraussichtlichen Einstellungschancen aufzeigt werden. Das hilft sicher den Studierenden für die Ausrichtung ihres Studiums, die daraus entnehmen können, dass man mit Fächern wie Religion und Geschichte so gut wie keine Chancen für eine Einstellung hat. In den nächsten zehn Jahren wird man jedoch noch auf Seiteneinsteiger zugreifen müssen, da anders der Lehrerbedarf nicht gedeckt werden kann. Schauen Sie sich das gesamte Paket zur Werbekampagne auf der Webseite des Ministeriums an.

5.4. 2018 Schulministerin Gebauer will Schulleitermangel beheben

Mit einem Faktenblatt hat die Schulministerin ihre Maßnahmen angekündigt, mit denen sie die Besetzung der fehlenden Schulleitungsstellen erreichen will. Nach Angaben des Ministeriums sind zur Zeit an den öffentlichen Schulen 707 Schulleitungen und und 939 stellvertretende Schulleitungen nicht besetzt.
Nach Meinung von Frau Gebauer hat bereits die Besoldungserhöhung für Grund- und Hauptschulleitungen ab 1.1.2017 und die Erhöhung der stellvertretenden Schulleitungen an diesen Schulformen dazu geführt, dass mehr Bewerbungen um solche Stellen eingehen. An diesen Schulformen ist nämlich die Vakanz besonders hoch. Neben der Erhöhung der Besoldung und höheren Leitungszeiten sollen weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung ergriffen werden. Lesen Sie mehr dazu auf der Seite Schulleitung.

15.3. 2018 Ausnahmeregelung zum berufsbegleitenden  Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung verlängert. – Beförderung innerhalb eines Jahres seit Beendigung der Probezeit

Sie erinnern sich: Das Schulministerium hatte am 20. Dezember 2012 eine Rechtsverordnung herausgegeben, nach der es zeitlich befristet bis zum Februar 2018 möglich war, zusätzlich neben der bisherigen Fakultas auch das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben. Diese Ausnahmeregelung ist jetzt verlängert worden. Im Amtsblatt vom März 2018 steht, dass die Regelung vorerst bis zum 31.12.2018 gilt, aber sie wird wahrscheinlich verlängert, denn der Bedarf für diesen Bereich ist durch die Inklusion auch in Zukunft hoch.
Wenn Sie die Gelegenheit haben, sollten Sie die Möglichkeit zur Fortbildung wahrnehmen. Es sind nämlich auch die Beförderungsmöglichkeiten verbessert worden. In der Mitteilung des Landespersonalausschusses vom 28.2.2018 heißt es:

„Für Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung, die an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule die Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung übertragen bekommen haben und auf einer entsprechenden Stelle geführt werden und die berufsbegleitend zusätzlich die Lehramtsbefähigung für sonderpädagogische Förderung erworben haben, wird … ausnahmsweise zugelassen, dass die Beförderung zum Wechsel in die Laufbahn des Lehramts für sonderpädagogische Förderung innerhalb der Probezeit oder innerhalb eines Jahres seit Beendigung der Probezeit erfolgen darf.
Diese allgemeine Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Dezember 2025.“

Schauen Sie sich dazu die Rahmenbedingungen von 2012 an.

28.2. 2018 Anpassung der Lehrerbesoldung im Haushalts- und Finanzausschuss

Die SPD hat einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem Lehrer demnächst unabhängig von der Schulform besoldet werden (Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit). In dem Entwurf heißt es, dass mit dem im Jahre 2009 in Kraft getretenen Lehrerausbildungsgesetz alle Lehramtsanwärter die gleiche und gleich lange universitäre Ausbildung durchlaufen und dass damit die Grundlage für eine gleiche Besoldung unabhängig von der Schulform gegeben ist. Der Landtag hat sich in erster Lesung damit beschäftigt und da Schulministerin Yvonne Gebauer ebenfalls bekräftigt hat, dass die Lehrer besser bezahlt werden müssen, damit der Lehrerberuf attraktiver wird, hat der Gesetzentwurf gute Chancen, dass er realisiert werden kann. Jetzt ist er (Drucksache 17/817) erst einmal an den Haushalts- und Finanzausschuss (federführend) sowie den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen worden.

1.2. 2018 Lehrermangel an Grundschulen verschärft sich

Jetzt sind auch wieder die Alarmglocken in NRW angeschlagen, nachdem die Bertelsmann-Stifftung in ihrer Studie einen Bedarf von 35 000 Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern bis zum Jahre 2015 vorausgesagt hat. Durch die hohe Zahl von Flüchtlingskindern, durch Inklusion und Geburtenanstiegwerden zusätzliche Lehrkräfte benötigt. Da in den Grundschulen bereits zum heutigen Tag 900 Stellen zu besetzen sind, aber am 1. Mai 2018 nur 500 junge Lehrerinnen und Lehrer aus den Vorbereitungsdienst kommen, kann die Versorgungslücke nicht geschlossen werden. Zum 1. November 2018 werden es voraussichtlich noch einmal 570 sein.
Der Lehrermangel an den Grundschulen wird so bleiben, wenn sich nicht mehr junge Leute zum Grundschulstudium entschließen. Es haben sich einfach zu viele für die Sekundarstufe II entschieden. So beenden z.B. zum 1. Mai 1933 Referendare für die Sekundarstufe II ihren Vorbereitungsdienst. Für die gibt es aber nur 480 freie Stellen.

15.1. 2018 Schulgesetzänderung G8/G9 auf dem Weg ins Parlament

Nachdem der Referentenentwurf den Verbänden zugegangen ist und diese grundsätzlich positiv geantwortet haben, wird das Abitur nach 13 Schuljahren mit Sicherheit ab dem Schuljahr 2019/20 wieder zur Regel werden. Zur Zeit ist noch vorgesehen, den Schulen die Entscheidung für G8 oder G9  zu überlassen, aber es zeichnet sich ab, dass sich nur wenige bei G8 bleiben werden. In jedem Fall ist eine Wahlmöglichkeit innerhalb einer Schule nicht einfach, wenn individuelles oder Überspringen in Gruppen ermöglicht werden soll.
Positiv ist natürlich, dass die Sekundarstufe I wieder die Klassen 5-10 umfassen soll und alle Abschlüsse in allen Schulformen der Sekundarstufe I vergeben werden sollen. Das würde auch bedeuten, dass in der Klasse 10 in allen Schulformen die gleichen Zentralen Prüfungen durchgeführt werden.
Der Zeitplan wird sicher eingehalten werden können, denn zunächst einmal müssen ja die Rechtsgrundlagen für die Umwandlung getroffen werden. Das ist eine Menge Arbeit, denn es müssen die Ausbildungsordnungen  (APO SI und APO-GOSt) geändert werden, die schulinternen Stundentafeln angepasst werden und neue Kernlehrpläne bereitgestellt werden. Das Schulministerium rechnet mit der Fertigstellung im Frühjahr 2019.
Zur Information für den weiteren Verlauf der Umstellung hat das MSB besondere Webseiten eingerichtet. Dort finden Sie alles, was aktuell und wichtig ist.

 22.11. 2017 Mehr als 18 Milliarden Euro für Schule und Bildung im Haushaltsentwurf 2018

Fast ein Viertel aller Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 sollen für Schule und Bildung aufgewendet werden. Das ist ein gutes Zeichen, denn damit zeigt die Landesregierung, dass ihr diese beiden Bereiche wichtig sind. Der größte Posten sind natürlich die Personalausgaben. Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

  • 1283 zusätzliche Lehrerstellen
  •  926 zusätzliche Stellen für die Inklusion
  •  330 Stellen für muliprofessionelle Teams in der Sekundarstufe I
  •  600 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Grundschule
  •  250 zusätzliche Stellen an Berufskollegs

Im Rahmen der Personalkosten ist auch ein Betrag von 15 Millionen Euro enthalten, der für die Besoldungserhöhung der Konrektorinnen und Konrektoren der Grund- und Hauptschulen vorgesehen ist, um die Ungleichbehandlung der stellvertretenden Schulleitungen an diesen Schulformen aufzuheben.

10.11. 2017 Grundschulen müssen die Fehler der Landes- und Kommunalpolitiker ausbaden

Inzwischen ist deutlich geworden, dass der Appell  der Schulministerin an die Lehrkräfte anderer Schulformen nichts gebracht hat: Die mehr als 800 Stellen konnten trotz Öffnung für Seiteneinsteiger und andere Schulformen bis zum November nur zu einem Drittel besetzt werden. Das ist kein Wunder, wenn man die derzeitige Situation an den Grundschulen betrachtet. Ich habe einen offenen Brief vom 16.10.2017 von Frau Deimel an die Ministerin gelesen, der mich sehr beeindruckt hat. Sie formuliert es sehr prägnant:

  •  In NRW sind 926 Stellen in der Grundschule unbesetzt.
  •  Von 2787 Schulen sind 345 Schulen ohne Schulleitung und 670 ohne Stellvertreter.
  •  Grundschulen haben mit 28 Wochenstunden die höchste Unterrichtsverpflichtung.
  •  Grundschulen sind oft kleine Systeme und haben vielfältige Aufgaben auf wenige Köpfe zu verteilen, sie bekommen aber die wenigsten Anrechnungsstunden.
  •  Die inklusive Beschulung der Kinder wurde und wird ohne Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern mit minimalen Ressourcen auf den Rücken der Lehrkräfte umgesetzt.
  •  Sonderpädagogen stehen nicht jedem System zur Verfügung.
  •  Eine veränderte Lebenswelt der Kinder trägt enorm zu Stresssituationen bei Kindern bei.
  •  Die Gewalt gegen Lehrkräfte nimmt stetig zu.

Lesen Sie den gesamten Brief der Kollegin Anne Deimel! Kein Wunder, dass unter derartigen Umständen keiner Grundschullehrer werden will. Die Wertschätzung des Grundschullehrerberufs ist einfach zu gering. Hinzu kommt die Vernachlässigung der Schulen durch die Schulträger. Seit einigen Jahren nehmen die Schülerzahlen in den Grundschulen zu und sind durch die Flüchtlingsbewegung rasant angestiegen. Die Kommunen wussten das und haben nicht oder nur schwerfällig reagiert. Das Problem von maroden Schulgebäuden ist seit langem bekannt, aber trotz des dringenden Bedarfs geben die Städte und Gemeinden in NRW immer weniger Geld für die Schulen aus. Statt dessen werden Straßensanierungen  oder andere Projekte vorgezogen. Eine moderne Ausstattung ist aber nachweislich sehr stark  mitbestimmend für einen höheren Bildungserfolg.  Der wiederum ist entscheidend für Deutschland als rohstoffarmes Land, das nur mit besserem Know-how überleben kann. Es ist mir unverständlich, warum Bildungspolitiker und Parteien in den Kommunen das nicht begreifen. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2016 mussten doch ein Alarmsignal für sie sein! Und Ministerin Gebauer beklagt, dass die zur Verfügung stehenden Gelder des Ministeriums nur schleppend abgerufen werden. Eigentlich ist das unfassbar.

13. Oktober 2017 Erschütternde Ergebnisse des IQB-Bildungstrends

Nordrhein-Westfalens Viertklässler haben sich wieder blamiert: Innerhalb des Ländervergleichs  „IQB-Bildungstrend 2016“, bei dem knapp 30 000 Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen in den Fächern Deutsch und Mathematik getestet wurden, liegt NRW im hinteren Mittelfeld, nur Berlin und Bremen schnitten schlechter ab. Der Anteil der Kinder, die in Deutsch und Mathematik nicht einmal den Mindeststandard erreichten, nahm von 2011 bis 2016 noch zu. In Mathematik schafften 20% die Mindestanforderungen nicht, beim Rechtschreiben waren es 24% und damit fast ein Viertel aller Viertklässler.
Lesen Sie die Zusammenfassung de IQB Bildungstrends 2016.

20.9. 2017 Schulministerin will Grundschullehrermangel durch Sek. II – Lehrkräfte beheben

Schulministerin Gebauer hat 2400  Sek. II – Lehrkräften, die nicht eingestellt wurden, einen persönlichen Brief geschrieben und angeboten, sie an der Grundschule unbefristet einzustellen und zu garantieren, dass sie nach zwei Jahren eine Stelle an der von ihnen gewählten Schulform bekommen. Das wäre das Gymnasium oder die Gesamtschule. Zuvor sollen alle eine Qualifizierung zur Grundschuldidaktik bekommen.
Das ist natürlich eine ungewöhnliches Angebot an Lehrer und Lehrerinnen, die sich bewusst nicht für die Grundschule entschieden haben und Fächer studiert haben, für die es genügend Lehrkräfte gibt. Oder sie haben schlechte Noten – denn sonst wären sie ja eingestellt worden.
Einige werden sicherlich das Angebot annehmen, denn der Spatz in der Hand ist noch immer besser als die Taube auf dem Dach. Der geringere Verdienst für zwei Jahre ist zu verschmerzen, und das Dauerbeschäftigungsverhältnis allemal besser, als laufende Vertretungsverträge abzuschließen, bei denen die Ferien nicht mitbezahlt werden. Aber die Kinder an den Grundschulen müssen darunter leiden. Sie bekommen nämlich Lehrerinnen und Lehrer, die eigentlich mit kleinen Kindern nichts zu tun haben wollten und fachliche oder pädagogische Mangelerscheinungen haben.

13.9. 2017 Die Schulministerin handelt: Die Mindestgrößen für Förderschulen entfallen ab sofort

Durch Erlass vom 24. 8. 2017 wurden die Mindestgrößen für die Förderschulen, die die rot-grüne Landesregierung beschlossen hatte, wieder aufgehoben. Im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.9.2017 heißt es:

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke

… „Unterschreitet die Schülerzahl einer Förderschule die Schülerzahl nach § 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 7, kann der Schulträger die Fortführung beschließen. Das gilt auch, wenn die Schülerzahl eines oder mehrerer Teilstandorte einer Förderschule die Schülerzahl nach § 1 Absatz 2 unterschreitet. Bei der Wiedererrichtung einer Förderschule, deren Auflösung noch nicht abgeschlossen ist, gelten Sätze 3 und 4 entsprechend.“

Das ist ein gutes Zeichen. Jetzt können die Förderschulen erst einmal bestehen bleiben und die Inklusion muss nicht auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden. Hoffentlich erkennen das auch die Schulträger, denn die Entscheidung liegt bei den Kommunen.

25.8. 2017 Die neue Schulministerin Yvonne Gebauer stellt ihre Pläne vor

Zum Schuljahresbeginn 2017/18 hat die Schulministerin die Kernpunkte der Schulpolitik durch die neue Landesregierung bekannt gegeben:

  • Erhalt der Förderschulen
    Den Kommunen ist es ab sofort erlaubt, auch kleine Förderschulen unterhalb der Mindestgrößen fortzuführen. Damit soll die in den letzten Jahren rasant angegangene Schließung der Förderschulen gestoppt werden. Die Inklusion ist nach Meinung der schwarz-gelben Koalition wichtig, sollte aber nicht mit der bisherigen Geschwindigkeit auf Biegen und Brechen durchgeführt werden. Statt dessen soll die Qualität der inklusiven Beschulung gesteigert werden, indem Qualitätsstandards für guten inklusiven Unterricht festgelegt werden. Ob es die notwendigen Doppelbesetzungen werden, die von den Lehrerverbänden gefordert werden, weiß man noch nicht, aber der gute Wille ist zumindest ein Anfang.
  • Verbesserung der personellen Ressourcen
    Die notwendigen Lehrerinnen und Lehrer für eine bessere Inklusion sind natürlich nicht in ausreichendem Maße vorhanden, denn allein dafür fehlen mehr als 7000 Lehrkräfte. Zum Schuljahresbeginn konnten von 5407 offenen Stellen 2139 nicht besetzt werden. Es gibt zwar viele arbeitslose Pädagogen, aber die haben entweder die falschen Fächer, die falsche Schulform oder auch nicht die besten Noten für eine Einstellung  Deshalb will die Schulministerin nicht nur im nächsten Jahr eine große Werbekampagne starten, sondern auch Seiteneinsteiger aus anderen Berufen ermuntern, in den Schuldienst zu wechseln. Außerdem sollen Lehrkräfte, die eigentlich für die Sekundarstufe II ausgebildet worden sind, an den Grundschulen unterrichten dürfen. Ob diese beiden Maßnahmen die richtigen sind, wage ich zu bezweifeln. Wenn man mehr Lehrkräfte für die Grundschule gewinnen will, sollte man ein entsprechendes Gehalt anbieten. Solange ein Gymnasiallehrer schon beim Einstiegsgehalt 500 Euro mehr verdient als ein Grundschullehrer, wird man ihm den Umstieg schwerlich schmackhaft machen können. Außerdem ist wirklich zu fragen, ob die mit kleinen Kindern richtig umgehen können, was sie aufgrund ihres gewählten Studienganges weder gewollt noch in ihrer Ausbildung vermittelt bekommen haben.
  • Beseitigung des Unterrichtsausfalls
    Dass Lehrkräfte fehlen, merken Eltern sehr schnell an ausgefallenen Unterrichtsstunden. Das wird aber vorerst so bleiben, denn gerade an Grundschulen, Förderschulen und Berufskollegs fehlen. Als wichtige Sofortmaßnahme kündigt Schulministerin Gebauer an, dass der Unterrichtsausfall jetzt an jeder Schule digital erfasst wird. Das ist aber eigentlich keine Problemlösung, denn durch die Feststellung wird keine Vertretungsreserve geschaffen, die die Schulen eigentlich benötigen. Wenn der Krankenstand im öffentlichen Dienst und bei den Schulen bekannt ist und nach der letzten Stichprobe etwa 6% beträgt, so braucht man eine entsprechende Stellenreserve, das ist eine Milchmädchenrechnung. Hat man die nicht, so muss Unterricht ausfallen. So einfach ist das.
  • Rückkehr zu G9 im Schuljahr 2019/20
    Auch hier will die Ministerin nichts überstürzen. Das ist vernünftig, denn die Turbogeschwindigkeit bei der Umsetzung des Turbo-Abiturs war ebenso unsinnig und unheilvoll für die Schülerinnen und Schüler wie bei der Inklusion. Der Regelfall soll wieder das neunjährige Gymnasium werden. Wenn Gymnasien das Abitur nach 8 Jahren wollen, ist eine Entscheidung der Schulkonferenz mit Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.

Wenn Sie mehr wissen wollen, schauen Sie sich die Aussagen der Schulministerin an und die aktuellen Statistikdaten zum Schuljahr 2017/18 auf der Webseite des Schulministeriums.

17.8. 2017 Jeder dritte Schüler in NRW hat einen Migrationshintergrund

Durch die Zuwanderung von Flüchtlingen verschiebt sich zunehmend der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund. Während es im Schuljahr 2010/11 noch 26,2,% waren, liegt der Anteil im abgelaufenen Schuljahr 2016/17 jetzt bei 33,6%. Als Schüler mit Migrationshintergrund gelten diejenigen Kinder und Jugendlichen, die entweder im Ausland geboren sind, mindestens einen ausländischen Elternteil haben oder bei denen zu Hause kein Deutsch gesprochen wird. Diese starke Zunahme ist eine Herausforderung für die Lehrerinnen und Lehrer – wenn nicht eine Überforderung. Am höchsten liegt der Anteil im Ruhrgebiet; so haben die Städte Gelsenkirchen mit 53% und Duisburg mit 47% auch die größten Probleme.
Ich weiß nicht, ob sich die Politiker – und besonders die Schulpolitiker – bewusst sind, was das in den nächsten Jahren bedeutet. Die Kinder und Jugendlichen werden älter und die Zuwanderung steigt immer noch, da die Asylanträge noch gar nicht abgearbeitet sind. Das bedeutet eine weitere Zunahme von Schülern mit Migrationshintergrund. Bereits in ein paar Jahren werden diese Schülerinnen und Schüler Eltern von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sein. Die Probleme in den Schulen werden also nicht geringer werden, sondern zunehmen. Dass Thilo Sarrazin vor einigen Jahren in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ viele dieser Probleme angedeutet hat, wollte damals keiner wahrhaben. Vielleicht begreifen aber jetzt die Lehrerverbände und Gewerkschaften, dass man den Kolleginnen und Kollegen vor Ort helfen muss. Nur durch Druck auf die Politiker werden die Unterrichtsbedingungen besser!
Wenn die wachsende Aggressivität der Gesellschaft geringer werden soll, kann man das nur durch bessere Erziehung der Kinder und Jugendlichen erreichen. Da die Familien das nicht mehr bewältigen, muss man den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas und den Lehrerinnen und Lehrern in den Schulen die Möglichkeit dazu geben. Das bedeutet Unterstützung in personeller und materieller Hinsicht – andernfalls steht uns ein katastrophales Fiasko bevor.
Das war mein letzter Kommentar in der Hoffnung für eine bessere Zukunft unserer Schulen.

15. 7. 2017 Schulministerin Gebauer will schulscharf und ganzjährig den Unterrichtsausfall erfassen.

Nachdem das Ministerium immer wieder betont hatte, dass der Unterrichtsausfall bei 1,8 Prozent läge und die Elternschaft dies mit Recht bezweifelte, weil ihre Erfahrungen ganz anderer Natur waren, hat nun die neue Schulministerin Yvonne Gebauer angekündigt, den Unterrichtsausfall digital zu erfassen. Die Schulen sollen verpflichtet werden, ihren Unterrichtsausfall transparent zu machen. Dazu soll nicht nur eine Stichprobe innerhalb von zwei Wochen an 770 Schulen erfolgen, wie es zuletzt 2016 war, sondern die Schulen sollen sollen jede ausgefallene Stunden über das gesamte Schuljahr erfassen. Dazu soll eine neue Definition von Unterrichtsausfall erstellt werden.

4. Juli 2017 Die neue schwarz-gelbe Landesregierung startet die Rettung der Förderschulen

Die neue Schulministerin Yvonne Gebauer steht zwar zur Inklusion, aber nach ihrer Meinung muss die  Qualität das Tempo bestimmen und nicht umgekehrt. Rot-Grün habe überstürzt gehandelt und diesen Fehler müsse man sehr schnell beheben. Noch in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause soll der Antrag behandelt werden, dass die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen aufgehoben wird, durch die viele Förderschulen zur Schließung gezwungen wurden.
Zur Sicherung des Wahlrechts der Eltern als auch zum Wohle der Kinder brauche man ein flächendeckendes Förderschulangebot, sagte Gebauer.

16. Juni 2017 Zeichnet sich das Ende der Sekundarschulen ab?

Im neuen Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Landesregierung vom 16.6.2017 kommt das Wort „Sekundarschule“ innerhalb des Kapitels „Schulvielfalt in NRW“ gar nicht mehr vor! Alle anderen Schulformen sind erwähnt, aber die Sekundarschulen fehlen. Eine Stärkung dieser Schulform ist wohl nicht mehr vorgesehen. Ist das bereits ein politisches Signal? Vernünftig wäre das, wie ich es auf meiner Webseite Sekundarschule schon seit Jahren begründet habe.
Lesen Sie den Koalitionsvertrag 2017!

7. Juni 2017 Abitur nach 9 Jahren wird wieder der Regelfall

Nach den Koalitionsverhandlungen für die neue schwarz-gelbe Landesregierung schält sich heraus, dass man zu G9 als Normalfall zurückkehren wird. Schulen, die das Turbo-Abitur nach 8 Jahren beibehalten wollen, sollen das tun dürfen. Damit dürfte auch die Aktion „G9-jetzt“ hinfällig werden.

30. Mai 2017: G9-Iniative hat schon 500.000 Unterschriften.

Wenn Sie das Volksbegehren für eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium unterstützen wollen, sollten Sie sich  in Ihrer Stadt oder Gemeinde in die Listen eintragen, die bis zum 31. Mai in den Rathäusern ausliegen. Nach Auskunft der Initiative „G9 jetzt“ sind bis Ende Mai mehr als 500 000 Unterschriften gesammelt worden. Notwendig sind aber 1,1 Mill. Unterschriften. Machen Sie also mit! Weitere Informationen bei www.g9-jetzt-nrw.de.

23. März 2017 Rechercheprojekt zum Unterrichtsausfall in NRW macht Schulministerium nervös

Das ist endlich mal ein kreatives Projekt: Das Netzwerk „Correctiv“ hat zusammen mit den „Ruhr Nachrichten“ ein Projekt gestartet, um gemeinsam in der Stadt Dortmund die wirklich ausfallenden Unterrichtsstunden zu ermitteln. Die wurden zuletzt mit 1,8%  für NRW vom Schulministerium angegeben, obwohl jeder weiß, dass sie wesentlich höher liegen. Alle Dortmunder Schulen wurden angeschrieben und sollten für den Monat März 2017 die tatsächlich ausgefallenen Unterrichtsstunden melden. Das gefiel der Bezirksregierung Arnsberg gar nicht und auch dem Ministerium nicht und deshalb wurden die Schulleiter in einem Schreiben aufgefordert, dies nach den Kriterien zu tun, die vom Ministerium als offizielle Zählweise vorgegeben wurde. Dennoch machten viele Schulen mit und meldeten bereits nach 16 Tagen mehr als 2000 Ausfälle.
Im April 2017 hat die Schulministerin reagiert und einStatement abgegeben. Das ist allerdings nichtssagend und verweist auf die unzureichende Erhebung, die nur für Dortmund gilt und nicht hochgerechnet werden kann.

2. März 2017 Eine Flasche Champagner für den 1.000 000. Besucher meiner Webseite

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt eine erfreuliche und eine traurige Nachricht:

Zunächst die erfreuliche: Seit 16 Jahren betreibe ich nun diese Webseite und versuche allen zu helfen, die Probleme im Schulalltag haben. Meist gelingt mir das auch, denn ich bekomme viele Rückmeldungen, dass meine Ratschläge geholfen haben. Ich habe vor fünf Jahren eine Flasche Champagner für den 100 000. Besucher ausgegeben und habe es wieder für den 1.000 000. Besucher gemacht. Ich hätte nicht gedacht, dass es so schnell ging: Schon drei Tage nach meiner Ankündigung am 7.2. 2017 hatte ein Kollege  aus V. die Flasche gewonnen. Aus Gründen der Diskretion nenne ich seinen Namen nicht  – aber: herzlichen Glückwunsch!

5. Januar 2017 Start des G9 -Volksbegehrens gegen das Turbo-Abitur

Die Initiative „G9 – jetzt“ hat die Unterschriftensammlung gegen das Turboabitur nach 8 Jahren und für die Rückkehr zum Abitur nach 9 Jahren gestartet. Sie will erreichen, dass der Forderung von Tausenden von Eltern mehr Gehör geschenkt wird. Allen Schülerinnen und Schülern in NRW soll erlaubt werden, wieder das Abitur nach 13 Schuljahren mit maximal 30 Wochenstunden ablegen zu können.
Dazu werden in allen 396 Kommunen des Landes in den Rathäusern Unterschriftslisten ausgelegt, wo sich deutsche Bürger, die ihren Wohnsitz in NRW haben und älter als 18 Jahre sind, nach Vorlage des Personalausweises eintragen können. Das geschieht in der Zeit vom 2. Februar bis zum 7. Juni 2017. Wahlbenachrichtigungen werden nicht versendet.
Merken Sie sich also den Termin und tragen Sie sich ein, wenn Sie für G9 sind!
Sie können sich aber auch auf der Internetseite der Elterninitiative www.g9-jetzt-nrw.de mit Namen und Anschrift registrieren und dann Unterschriftenlisten herunterladen. Ihre gesammelten Unterschriften senden Sie an den Verein. Die Frist für diese freie Unterschriftensammlung läuft am 4. Januar 2018 ab. Wenn bis dahin mindestens eine Million Unterschriften zusammengekommen sind, wird ein alternativer Gesetzentwurf der Initiative in den Landtag eingebracht. Lehnt ihn die Landtagsmehrheit ab, kommt es zu einem Volksentscheid.
Das bisher einzige erfolgreiche Volksbegehren fand 1978 gegen die „Kooperative Schule“ statt, das war die Schulform, die damals die Koalition aus SPD und FDP einführen wollte. Einen solchen Erfolg wünschen sich die Eltern dieser Initiative jetzt auch.

12. Dezember 2016  Ergebnisse der Untersuchung zum Unterrichtsausfall 2015/16 veröffentlicht

Die Schulministerin hat die Ergebnisse einer Stichprobenuntersuchung bekannt gegeben, die in der Zeit vom 30. Mai bis 10. Juni 2016 an insgesamt 770 Schulen durchgeführt wurde. Der Anteil  der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden  wird danach mit 1,8 % angegeben, während er im Schuljahr 2014/15 bei 1,7 % lag.  Der Landesrechnungshof hatte schon 2011 eine Ausfallquote von 4,8 %  für das Schuljahr 2009 ermittelt, weil Mängel in der Art der Erhebung und der Meldung der Schulen festgestellt worden waren.
Nunmehr hat das Schulministerium das Erhebungsverfahren korrigiert und die Kriterien für die Untersuchung verbessert. Alle Untersuchungsergebnisse sind in einem ausführlichen Bericht zusammengefasst, den Sie sich von der Webseite des Ministeriums herunterladen sollten. Ganz ehrlich sind die Ergebnisse jedoch nicht, denn ein vierzehntägiger Untersuchungszeitraum im Mai kann nicht den wahren Vertretungsbedarf ermitteln, wo die Krankheitszeiten im November und im Februar regelmäßig deutlich höher ansteigen. Außerdem wurde immer noch das eigenverantwortliche Arbeiten der Schüler (EVA) als erteilter Unterricht gewertet. Außerdem wird das Zusammenlegen von Gruppen oder Klassen als vollwertiger Vertretungsunterricht angesehen, obwohl jeder Lehrer weiß, was dabei herumkommt, wenn er neben seiner Lerngruppe oder Klasse eine weitere zu betreuen hat. Das ist dann nämlich lediglich eine „Betreuung“ und kein Unterricht. Und seine eigene Klasse kommt damit auch noch zu kurz!
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass trotz aller Tricks insgesamt ein Vertretungsbedarf von 7,6% ermittelt wurde. Damit müsste es doch eigentlich klar sein, dass eine Vertretungsreserve in dieser Höhe geschaffen werden müsste.
Immerhin hat die Ministerin versprochen, die Daten für 2017/18 nunmehr nach einem „rollierenden Verfahren“ zu erheben, das von der Bildungskonferenz empfohlen wurde. Das würde bedeuten, dass nicht nur die Maiwochen gemessen würden, sondern auch andere Zeiträume.
Sie hat außerdem zugesagt, zur Verringerung des Unterrichtsausfalls die flexiblen Mittel auf 60,1 Mil. Euro anzuheben. Das verbessert zwar die Situation der Schulen, Vertretungskräfte schnell und unbürokratisch für Vertretungszwecke anzuwerben, aber sinnvoller wäre eine bessere Stellenbesetzung der Schulen, um den Vertretungsbedarf zu decken.

22. 11. 2016 Schulministerin Löhrmann stellt ihr neues Reformmodell  „Individuelle Lernzeiten“ vor

Sylvia Löhrmann und die GRÜNEN wollen mit ihrem Konzept für die Landtagswahl im Mai 2017 keine Strukturmodelle mehr diskutieren, sondern das Kind mit seiner individuellen Förderung in den Mittelpunkt stellen. Das „Grüne Modell“ soll folgende Kernpunkte enthalten:

  •  Der schulrechtliche Rahmen ist für alle Gymnasien gleich. Damit sichern wir Vergleichbarkeit, Durchlässigkeit und Mobilität.
  •  An jedem Gymnasium, auch an kleinen Gymnasien, ist ein acht- oder neunjähriger Weg zum Abitur möglich.
  •  Individuelle Lernzeit findet in den Klassen 7 bis 10 statt. Die Eltern und Schüler*innen werden aufgrund der Lern- und Leistungsentwicklung ihres Kindes begleitend umfassend beraten, die Entscheidung über den weiteren Weg wird nach der Erprobungsstufe (Klasse 6) getroffen.
  •  Es gibt zwei Wege zur individuellen Lernzeit:
    – Entweder bildet die Schule nach der Klasse 6 einen dreijährigen und einen vierjährigen Zweig.
    –  Oder die Schule bietet allen Kindern in diesem Zeitraum neben dem Unterricht imKlassenverband auch individuelle Lernzeiten
    an, mit Wahlpflichtfächern und demBesuch des Unterrichts höherer und/oder niedriger Jahrgangsstufen je nachLernfortschritt.
    Dann kann die Zeit bis zur Oberstufe fünf oder sechs Jahre dauern.
  •  Auch an den Gymnasien wird grundsätzlich der mittlere Bildungsabschluss erworben.
  •  Auch an Gesamtschulen kann die Schullaufbahn zukünftig noch individueller gestaltetwerden.
  •  Die zweite Fremdsprache beginnt an allen weiterführenden Schulen wieder mit derKlasse 7.
  •  Die Oberstufe der Gymnasien bleibt dreijährig, wie an Gesamtschulen, Berufskollegs undin den meisten anderen
    Bundesländern.

Die GRÜNEN sind der Überzeugung, dass mit diesem Modell die richtigen Weichen für ein erfolgreiches Schulmodell gestellt werden. Natürlich wird sich vor der Landtagswahl und dem Schuljahr 2017/18 noch nichts tun, aber im darauf folgenden Schuljahr soll alles anlaufen. Für Eltern, die mit Ihrem Sprössling umziehen müssen, wird das nicht einfacher, wenn in allen Kommunen andere Modelle gefahren werden. Man wird gespannt sein, wie sich alles entwickelt.

8. November 2016 Höherstufung für Schulleiterinnen und Schulleiter an Grund- und Hauptschulen

Es hat lange gedauert, bis die Landesregierung begriffen hat, dass die hohe Zahl der freien Schulleitungsstellen nur zu besetzen ist, wenn man diese Aufgaben durch eine entsprechende Besoldung würdigt. Jetzt hat das Kabinett beschlossen, den Haushaltsentwurf für 2017 um weitere 446 Millionen Euro aufzustocken, wobei 77 Millionen auf die Schulen entfallen. Mit diesem Geld sollen nicht nur 300 Integrationsstellen für Sprachförderung geschaffen werden, sondern auch die Besoldung der Schulleiterinnen und Schulleiter an Grund- und Hauptschulen erhöht werden, die bisher in A12 und A13 eingestuft sind. Das ist endlich einmal eine gute Nachricht.
Nicht so gut ist die Nachricht, dass die Stellvertretungen dieser Schulen davon nicht betroffen sein sollen, zumal viele von ihnen vertretungsweise lange Zeit die Schulen geleitet haben. Hier kann man nur allen Betroffenen empfehlen, die Gewerkschaften und Lehrerverbände zu unterstützen, damit diese im bevorstehenden Landtagswahlkampf noch eine bessere Bezahlung herausholen.

1. Oktober 2016 Rechtsportal NRW für alle freigeschaltet

Das sollten Sie sich unbedingt zunutze machen: Ab sofort steht Ihnen die gesamte Rechtdatenbank des Ministeriums zur Recherche zur Verfügung. Probieren Sie ein Beispiel aus und laden Sie sich die neuesten Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung vom 15. 9. 2016 herunter, die das LBV und die Beihilfestellen noch gar nicht auf ihrer Webseite haben. Dazu die neuesten Formulare, die Sie als Anhang dazu ebenfalls dort finden! Vorteilhaft ist auch, dass jeweils auch immer eine Druckversion angeboten wird. Klicken Sie auf den entsprechenden Button!
Jetzt können Sie neue Gesetze, Erlasse und Verordnungen superschnell finden. Sie haben damit auch freien Zugriff auf die Historischen Sammlungen (Gesetze und Erlasse), auf alle Gesetzblätter ab 1946  und alle Ministerialblätter ab 1949 sowie die Möglichkeit der Volltext- und der Stichtagssuche. Und wenn Sie den kostenlosen Newsletter abonnieren, sind Sie schneller informiert als mit dem Amtsblatt.

15.September 2016 Schulministerin Löhrmann propagiert die Flexi-Schule

Totale Verwirrung im sowieso chaotischen Schulsystem will Sylvia Löhrmann mit ihrem neuesten Wunschkind erzeugen: „Jedem Kind seine eigene Lernzeit“ verkündete sie und will die Grundschulerfahrungen auf die Sekundarstufe I und II ausdehnen. Anscheinend will sie den Wahlkampf für die Grünen eröffnen und eigene Akzente setzen.
Es weiß zwar noch niemand, wie diese Flexibilisierung realisiert werden soll, aber die Diskussion um das Turbo-Abitur und der zunehmende Widerstand der Eltern wird wohl nicht nur die kommenden Parteitage sämtlicher Fraktionen bestimmen, sondern vielleicht sogar den Wahlkampf im nächsten Jahr. Vielleicht kommt man ja wieder zu einer sechsjährigen Sekundarstufe I zurück, was ganz vernünftig wäre, denn die damalige Entscheidung, vom 9. Schuljahr in die Oberstufe des Gymnasiums einzutreten, war keine durchdachte Lösung.
Jedenfalls sind die Erfolge der bisherigen Bildungspolitik miserabel, denn der Slogan „Kein Kind zurücklassen“ wurde von dem neuesten Bildungsbericht der OECD als erfolglos herausgestellt, weil die Quote der Schüler ohne Schulabschluss fast unverändert geblieben ist, während sie in anderen Ländern deutlich verringert werden konnte. Von den 35 OECD-Staaten schneiden nur 6 schlechter ab als Deutschland, von NRW ganz zu schweigen.

19. August 2016  „Turbo-Abitur“ bleibt Dauerthema – Schuljahresbeginn 2016/17

Die Landeselternschaft der Gymnasien hat mit ihren Befragungen erreicht, dass der „Runde Tisch“ neu zusammentritt.  Eine Umfrage im April 2016 hatte ergeben, dass 79% der Eltern zurück zum Abitur nach neun Jahren wollen. Der Philologenverband will zwar unbedingt bei G 8 bleiben, aber den Eltern ist der Stress zu groß, den die Schülerinnen und Schüler zurückgemeldet haben. Schulministerin Löhrmann will natürlich auch nicht zurück zu G 8, aber man merkt, dass der Wahlkampf in NRW begonnen hat. Es geht nämlich wieder los mit einer Strukturdebatte. Das Gymnasium ist mit 41,3% Übergangsquote von der Grundschule die beliebteste Schulform, es folgen mit 26,1% die Gesamtschule und mit 21,1% die Realschule, während die Sekundarschulen abgeschlagen mit 6,9% und die Hauptschulen mit 4% auf den letzten Plätzen landen. Es wird deutlich, dass sich alles auf zwei Schulformen zuspitzt, wie ich es bereits vor 10 Jahren vorausgesagt habe: Das Gymnasium wird mit 8 Jahren zum Abitur führen und die Gesamtschule in 9 Jahren. Die Sekundarschule wird die Restschule, denn die Hauptschulen, Förderschulen und Realschulen laufen aus. Damit haben wir dann wieder das dreigliedrige Schulsystem neuer Art. Die Anmeldungen zu den anderen Schulformen zeigen nämlich, dass diese nicht nur nicht mehr gewünscht werden, sondern auch konsequent ausgedünnt oder geschlossen werden. Man merkt das auch daran, dass die Ministerin immer wieder betont, dass das gemeinsame längere Lernen und die Inklusion Vorrang haben.
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte steigt enorm an. Lediglich im Gymnasium liegt er noch bei 23,3%, in allen anderen Schulformen schon bei einem Drittel oder deutlich darüber.
Inzwischen hat man erkannt, dass nicht nur die Ausländer oder Migranten das Problem sind, sondern die Familien, in denen zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird. Damit haben sämtliche Schulformen zu kämpfen, denn Kinder aus diesen Familien benötigen sehr viel mehr Förderunterricht. Und das sind deutlich mehr als die ca. 250 000 ausländischen Schülerinnen und Schüler, die zur Zeit unsere Schulen besuchen und in fast 10 000 Fördergruppen sprachlich betreut werden.
Dazu kommt ein Inklusionsanteil, der inzwischen auf 42% gestiegen ist. Das ist eine Zahl, die Schulministerin Löhrmann stolz verkündet- aber die Kolleginnen und Kollegen vor Ort wissen, was damit auf sie zukommt. Und die schönen Statistikzahlen sind nur Durchschnittswerte, die an mancher Schule völlig anders aussehen!

19.8.2016  Schulministerin Löhrmann will immer noch mit DITIB zusammenarbeiten

Schlimm finde ich auch, dass Schulministerin Löhrmann weiter mit DITIB wegen des islamischen Religionsunterrichts zusammenarbeiten will, obwohl der Innenminister davor warnt, denn Ditib ist ein Ableger der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet. Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Fast 1000 staatlich bezahlte Prediger hat die Türkei nach Deutschland geschickt und gebraucht sie als politisches Werkzeug, wie selbst die türkische Zeitung „Cumhyriet“ berichtet. Typisch ist ein Kinder-Comic von Diyanet, das den Märtyrertod verherrlicht; schauen Sie sich die Bildgeschichte einmal auf der Webseite der Rheinischen Post an!

Solche Bildergeschichten werden für den islamischen Religionsunterricht verwendet. Die Texte sind schon seit März 2016 bekannt und werden selbst in der Türkei von regierungskritischer Seite als politische Agitation gesehen. Wie kann man als Schulministerin des weltoffenen christlichen Landes NRW  mit einer Religionsbehörde verhandeln, die solche Thesen vertritt?
Es darf nicht sein, dass man die Islamverbände so hoch bewertet, als seien sie gleichwertig mit anderen Religionsgemeinschaften. Die möchten das nämlich gern, weil sie dadurch auch finanzielle Zuschüsse bekämen und Mitspracherechte. Diese Verbände stellen nämlich nur einen kleinen Teil der Muslime dar und wollen dennoch als deren Sprachrohr agieren.
Die Landesregierung sollte für eine neutrale Wissensvermittlung sorgen – auch im Religionsunterricht. Aber bei Ditib werden vorgefertigte religiöse Wahrheiten vorgestellt, die keine sind und gefährlich sind. Sie sind auch nicht dafür geeignet, das Zusammenleben zwischen deutschen und muslimischen Kindern zu erleichtern. Schließlich wollen wir uns doch nicht rückwärts entwickeln! Deshalb müssen sämtliche Religionslehrerinnen und Religionslehrer, die Islamunterricht erteilen, hier in NRW ausgebildet werden und der Unterricht muss in deutscher Sprache erfolgen. Die Sprache ist das wichtigste Integrationselement und es geht schließlich nicht allein um die Muslime, sondern um das gemeinschaftliche Leben der deutschen Kinder mit ihnen.
Kinder des 21. Jahrhunderts benötigen Instrumente des freiheitlichen und  kritischen Denkens und nicht ein konservatives Weltbild, wie Erdogan sich das vorstellt. Er möchte am liebsten alle Kinder in seinem Sinne umerziehen und versucht das auch noch im Ausland, indem er die Islamverbände finanziert und deren Lehrer auswählt! An den Schulen in NRW gibt es laut Auskunft der Schulministerin rund 350 000 islamische Schüler, von denen mehr als 16 000 islamischen Religionsunterricht erhalten.
Erdogan ist ein Islamist und ein Faschist und wer seine Entwicklung in den letzten Jahren verfolgt hat, die immer mehr diktatorische Züge angenommen hat, dem müsste klar sein, was das bedeutet.
Wir können Radikalismus und Islamismus nur bekämpfen, wenn wir solche Einflussnahmen auf die Erziehung unserer Kinder verhindern. Auch eine Schulministerin müsste aus der Kenntnis der deutschen Geschichte wissen, welche Folgen  die Handlungsweise von Erdogan hat und müsste versuchen dies zu verhindern.
Am 25.1. 2017 hat Erdogan durch einen Erlass verfügt, dass die Evolutionstheorie von Darwin aus dem Lehrplan Biologie der türkischen Schulen gestrichen wird. Er bekämpft seit geraumer Zeit die Evolutionstheorie, die von vielen strenggläubigen Muslimen als Irrlehre bezeichnet wird.  Die Lehrpläne treten am 20.2.2017 in Kraft.  Die Streichung ist im Übrigen nicht die einzige Neuerung in den Lehrplänen. Zukünftig sollen die Werke muslimischer Wissenschaftler Vorrang haben und Atatürk mit seinen politischen Ideen soll weniger Raum gewidmet werden. Stattdessen wird ein neues Kapitel über den Putsch von 2016 und die Machenschaften des Erdogan Erzfeindes Gülen  in den Lehrplan aufgenommen.
Auch hier zeigt sich wieder ein weiterer Versuch Erdogans den türkischen Staat zu islamisieren.

27. Juli 2016 Abiturdurchschnitt in NRW leicht verbessert

Das Schulministerium hat am 27.7.2016 die Ergebnisse der zentralen Abiturprüfungen bekannt gegeben: Rund 91000 Schülerinnen und Schüler haben an 622 Gymnasien, 203 Gesamtschulen, 32 Weiterbildungskollegs, 32 Waldorfschulen sowie an 223 Beruflichen Gymnasien ihre Prüfungen abgelegt. Die Durchschnittsnote lag bei 2,45, während sie im Vorjahr noch bei 2,47 gelegen hatte. Die Zahl der Abiturienten mit der Bestnote 1,0 ist so hoch wie nie zuvor: 1,78 % haben an den Gymnasien und Gesamtschulen diese Note erreicht. Die Durchfallquote ist leicht auf 3,48 % gestiegen. Zu der enormen Zahl von Abiturienten mit Einsernoten will ich mich nicht äußern, weil ich nicht glauben kann, dass sich die Intelligenz unserer Sprösslinge so wahnsinnig verbessert hat…

15. Juli 2016 Viele neue Erlasse im Amtsblatt 07/08 2016

Die AVO zu § 93 SchulG vom Mai wurde  schon wieder geändert. Nunmehr sind die Verwaltungsvorschriften dazu mit neuen Klassenfrequenzhöchstwerten erschienen. Mit dieser Verordnung wird jetzt für die Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule der Klassenfrequenzrichtwert auf 27 abgesenkt und die Bandbreite zur Klassenbildung in den Klassen 5-7 auf 25 bis 29 Schüler erweitert. Außerdem wird die Bildung zusätzlicher Klassen für Zuwanderer erleichtert.
Für den Unterricht mit Zuwanderern sind zwei neue Erlasse erschienen, die eine möglichst frühzeitige Integration mit vielfältigen Formen individueller Förderung ermöglichen sollen. Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sollen sofort in Regelklassen kommen und Klassenbildungen mit ausschließlich neu zugewanderten Kindern sollen vermieden werden. Besonderer Wert wird auch auf den herkunftssprachlichen Unterricht gelegt.
Außerdem haben sich mehrere Verwaltungsvorschriften zu AO-GS, zur APO-SI geändert.
Höchst interessant sind die neuen Vorgaben für die zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10. Sie enthalten landeseinheitliche Prüfungsaufgaben und sind bedeutsam für die Vergabe des Hauptschulabschlusse sowie der Fachoberschulreife im Jahre 2018.
Dafür gibt es spezielle Hinweise für den Nachteilsausgleich, der behinderten Schülerinnen und Schülern gewährt werden muss oder ihnen auch zusteht, wenn sie pädagogischen Förderbedarf aufgrund besonderer Auffälligkeiten haben. Das Schulministerium hält diese Orientierungshilfen auch auf seiner Webseite vor. Laden Sie sich diese unbedingt herunter. Die Vorgaben sind als Download bei der Standardsicherung zu finden.
Auch das neue Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW, das am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist, hat sich durch zwei Ergänzungen auf das Schulgesetz ausgewirkt.
Für den Schulgottesdienst gibt es ebenfalls eine Neufassung des alten Erlasses.
Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, jetzt übrigens bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber anderen Kindern.
Es ist also sehr wichtig, dass Sie sich diese Erlasse genau anschauen.

21. Juni 2016 Neue Laufbahnverordnung

Nach der Änderung der Laufbahnverordnung von 2014 ist nunmehr eine völlig neu gestaltete Fassung von der Landesregierung verabschiedet worden. Sie finden den Text im Gesetz- und Verordnungsblatt 2016, S.461.

14. Juni 2016 Verkündung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes

Der Landtag hat am 14. Juni 2016 das neue Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG NRW) verkündet. Die Verbände und Gewerkschaften bezeichnen das neue Gesetz nicht gerade als „großen Wurf“, da nur wenige ihrer Forderungen realisiert wurden. Allerdings hat der Landtag in diesem Gesetz schon einige Änderungen manifestiert; zumindest wurde die Jubiläumszuwendung wieder eingeführt: Für 25jährige Treue gibt es 300 Euro, für 40jähige 450 Euro und wer das 50 jährige Dienstjubiläum schafft, bekommt 500 Euro.
Das Gesetz ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten; gleichzeitig wurde das bisherige Landesbeamtengesetz  (LBG NRW) von 2009 außer Kraft gesetzt. Ebenfalls hinfällig wurde das bisherige Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW), das nunmehr durch eine neue Fassung ab 1.7.2016 in Kraft ist.  Das trifft auch auf das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW) zu.
Den gesamten Gesetzestext sollten Sie sich herunterladen, denn damit haben Sie das komplette aktuelle Gesetzeskompendium. Es ist wichtig, weil darin auch das Landesbeamtengesetz 2016 und das Landesbesoldungsgesetz 2016 sowie das Landesbeamtenversorgungsgesetz 2016 enthalten sind. Außerdem sind sämtliche Änderungen des Schulgesetzes, des Lehrerausbildungsgesetzes oder anderer Gesetze aufgeführt, die durch das DRModG betroffen sind. Sie finden weiterhin darin die Zulagentabellen – gültig ab 1.1.2017 – sowie die Anlagen zum Landesbeamtengesetz. Auf der Webseite des LBV finden Sie ebenfalls die wichtigsten Änderungen aufgelistet.

30.5.2016  Auffrischung der Rettungsfähigkeit

Endlich hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung einen Runderlass herausgegeben, in dem ein Curriculum für die Rettungsfähigkeit enthalten ist, der landesweit die Standards für die Rettungsfähigkeit sichert. Diese ist nämlich dringend erforderlich durch die vielfachen Veranstaltungen, in denen Schwimmangebote gemacht werden. Nicht nur im Sportunterricht, sondern auch im Ganztagsbetrieb und bei Schulfahrten ist das der Fall und deshalb müssen alle betreuenden Personen rettungsfähig sein.
Die Kurse zum Erwerb oder zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit werden auf lokaler Ebene oder von den Bezirksregierungen in Form von Kompaktveranstaltungen oder Modulen mit einer Gesamtdauer von 6 Unterrichtsstunden angeboten. Die Reisekosten werden erstattet.
Kolleginnen und Kolleginnen, die lange nicht mehr geschwommen oder getaucht sind, sollten ein bisschen üben, denn zum „Einstieg in die Praxiseinheit(en) sollen die teilnehmenden Lehrkräfte eine Strecke von 200 Meter schwimmen, nachdem sie mit einem beliebigen Sprung ins Wasser gesprungen sind. Dies ersetzt das Vorlegen des Schwimmabzeichens in Bronze. Lehrkräfte, die dies nicht schaffen, können die Rettungsfähigkeit nicht bescheinigt bekommen.“  Außerdem ist eine Tauchstrecke von 10 m zu absolvieren und ein 5kg schwerer Gegenstand muss vom Boden des Beckens heraufgeholt werden.
Das Curriculum kann im Amtsblatt 06/2016 nachgelesen werden.

9. Mai 2016 Seltsame Änderungsverordnung zur AVO des § 93 SchulG  für 2016/17

Wie jedes Jahr im Mai, so ist auch in diesem Jahr die AVO wieder geändert worden. Unverständlich ist die Änderung der wöchentlichen Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer. Die Zahl ist zwar geblieben, aber bisher wurden die 25,5 Stunden für Lehrkräfte an Sekundarschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und am Berufskolleg sowie die 27,5 Stunden für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke immer so ausgeglichen, dass man in einem Schuljahr eine Unterrichtsstunde mehr geben musste und dafür im nächsten Schuljahr eine weniger. Eigentlich eine einfache Rechnung.
Nach der neuen Verordnung sieht das jetzt so aus: „Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden wird für Lehrerinnen und Lehrer innerhalb eines Zeitraums von drei Schuljahren jeweils für drei Schulhalbjahre auf die volle Stundenzahl aufgerundet und für drei Schulhalbjahre auf die volle Stundenzahl abgerundet.“
Verspricht man sich mehr Gerechtigkeit davon, dass der Ausgleich im selben Schuljahr erfolgen muss? Oder will man die Schulen zwingen, halbjährlich einen neuen Stundenplan zu erstellen?
An den Schüler-Lehrer-Relationen sich nichts geändert, wohl aber an den Bandbreiten. Hier heißt es jetzt:
„1. Bis zu drei Parallelklassen pro Jahrgang:
a) Die Bandbreite nach den Sätzen 2 und 3 kann um bis zu fünf Schülerinnen und Schüler überschritten werden.
b) Abweichend von Buchstabe a darf in den Klassen 5 die Bandbreite in der Regel nur um bis zu zwei Schülerinnen und Schüler überschritten werden.
c) In den Klassen 5 ist eine Überschreitung der Obergrenze von 31 auf bis zu 34 Schülerinnen und Schülern nur dann zulässig, wenn diesen der Weg zu einer anderen Schule der gewählten Schulform im Gebiet des Schulträgers nicht zugemutet werden kann oder die Einhaltung der Obergrenze von 31 im Gebiet des Schulträgers bauliche Investitionsmaßnahmen erfordern oder zu sonstigen zusätzlichen finanziellen Belastungen des Schulträgers führen würde.
d) Eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf 22 ist zulässig, wenn die Klassenbildung zur Vermeidung von Beschulungsproblemen in der Region und damit verbunden zur Ermöglichung der Schulpflichterfüllung erforderlich und das Erreichen des Klassenfrequenzrichtwertes im laufenden Schuljahr wahrscheinlich ist.
e) Eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf 18 ist zulässig, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Schule der gewählten Schulform im Gebiet des Schulträgers nicht zugemutet werden kann.

  1. Ab vier Parallelklassen pro Jahrgang:
    a) Soweit es im Einzelfall zur Klassenbildung erforderlich ist, kann die Bandbreite nach den Sätzen 2 und 3 um eine Schülerin oder einen Schüler unterschritten, an einer Realschule oder einem Gymnasium auch um eine Schülerin oder einen Schüler überschritten werden.
    b) Nummer 1 Buchstabe d gilt entsprechend.“
    Sie finden die jeweils gültige AVO in der BASS unter 11-11 Nr. 1.1.

25.4.2016 Änderung der OVP ab November 2016

Mit der Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes hat das Schulministerium gleichzeitig die Vorschriften zur Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung geändert. Die Ausbildungsbedingungen für die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, für die Fachleiterinnen und Fachleiter sowie für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wurden angeglichen. Die Letztgenannten müssen sogar ab 2019 in den Unterrichtsbesuchen nachweisen, dass sie in der Lage sind, moderne Informations- und Kommunikationstechniken lernfördernd einzusetzen.
Höchst ärgerlich ist natürlich in der Änderungsverordnung, dass die Fachleiterinnen und Fachleiter weniger Anrechnungsstunden für ihre Ausbildungsarbeit bekommen.
Wer Näheres wissen will, schaut auf die Seitehttps://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online, wo bereits die neueste Fassung der OVP mit Fußnoten enthalten ist.
Entscheidend ist aber die Änderung der Kernkompetenzen. Die bisherigen Handlungsfelder sind beibehalten, aber abgeändert worden. Nunmehr kommt der Unterrichtsgestaltung für heterogene Lerngruppen eine besondere Bedeutung zu. Sie ist als Leitlinie für das gesamte pädagogische Handeln definiert worden:

Leitlinie: Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen

HandlungsfeldHandlungsfeldHandlungsfeldHandlungsfeldHandlungsfeld
UELBS
Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegenDen Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmenLernen und Leisten
herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen
Schülerinnen und Schüler und Eltern beratenIm System Schule mit allen beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten

Dazu gibt es einen neuen Erlass vom 2.9.2016, der das als Kerncurriculum für die Lehrerausbildung festlegt. Sie finden alles in der BASS 20-03 Nr.21.

13.4.2016 Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes

Die Landesregierung hat durch eine Gesetzesänderung das Lehrerausbildungsgesetz an die geänderten Rahmenbedingungen angeglichen. Ab sofort müssen sich alle Studierenden intensiver mit der Erziehung und Ausbildung von inklusiven Gruppen beschäftigen, was zu einem professionellen Umgang mit Kinder ohne oder mit Behinderungen führen soll. Auch die Schulstruktur mit den wachsenden Zahlen von Sekundarschulen erfordert eine Anpassung. Studentinnen und Studenten sollen schon frühzeitig lernen, wie die Arbeit von multiprofessionellen Teams gestaltet werden kann.
Geändert wurden auch die Praxiselemente, die nunmehr wie folgt vorgegeben sind:
1. ein Eignungs- und Orientierungspraktikum von mindestens 25 Praktikumstagen während eines Schulhalbjahres, die möglichst innerhalb von fünf Wochen geleistet werden sollen,
2. ein mindestens vierwöchiges, in der Regel außerschulisches Berufsfeldpraktikum und
3. ein Praxissemester von mindestens fünf Monaten Dauer, das neben den Lehrveranstaltungen mindestens zur Hälfte des Arbeitszeitvolumens an Schulen geleistet wird.
Wenn Sie mehr lesen wollen, finden Sie den Text in der Landtagsdrucksache 16/11714.

29.3.2016 Landtag beschließt wichtige Maßnahme zur Flüchtlingsbetreuung

Nach der bisherigen Rechtslage sind Einkünfte, die ehemalige Beamte aus einer Tätigkeit bei Behörden erhalten, unter Beachtung bestimmter Höchstgrenzen auf die Pensionen anzurechnen. Mit Blick auf den großen Bedarf an professioneller Unterstützung bei der Flüchtlingshilfe wird diese Regelung nun bis zum Ende des Jahres 2018 ausgesetzt. Dadurch erhalten  Pensionäre, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe im öffentlichen Dienst tätig werden, sowohl ihre Pensionen als auch die Vergütung aus der Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe.

16.3.2016 Änderung der APO SI ab Schuljahr 2016/17

Auf Beschluss des Landtags wurde die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geändert, indem nun festgeschrieben wurde, dass die Realschulen Hauptschulbildungsgänge einrichten können, wenn in der Gemeinde keine Hauptschule mehr besteht. Dafür mussten aber bestimmte Vorschriften geändert werden, die die Differenzierung, den Wahlpflichtunterricht und die Schulabschlüsse betreffen. Damit sichergestellt wird, dass ein Wechsel innerhalb der Schulformen erfolgen kann, wurde ein neuer § 47 in die Verordnung aufgenommen, der die Sicherung der Schullaufbahnen betrifft. Jetzt muss auch die Gesamtschule in der Klasse 6 mit der 2. Fremdsprache beginnen und kann mit dem Wahlpflichtunterricht in der Klasse 6 oder 7 starten. Die Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Sie finden die aktuelle APO immer in der BASS 13-21 Nr. 1.1.

Kurios ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass Schüler, die am Ende der Klasse 6 der Realschule nicht versetzt werden, in den Hauptschulbildungsgang wechseln können. Damit nehmen sie aber am Unterricht der gleichen Klasse teil, denn beide Bildungsgänge werden ja im gleichen Klassenverband mit innerer Differenzierung unterrichtet. Ein Wechsel der Bildungsgänge ist bis zum Ende der Klasse 8 möglich. Eigentlich könnte man das Sitzenbleiben gleich abschaffen, dann brauchte man solche Konstrukte gar nicht.
Andererseits könnte man die Realschule auch gleich abschaffen, dann brauchte man die auch nicht.

2.2.2016 Landeselternschaft bemängelt Unterrichtsausfall an Gymnasien

In einer neuen Stichprobe an 53 von den 625 Gymnasien in Nordrhein-Westfalen hat die Landeselternschaft einen Unterrichtsausfall von 6,4 % nachgewiesen. Untersucht wurde der Unterricht in den Klassen 5 bis 9. Das entspricht fast dem Vierfachen von dem, was die Schulministerin 2015 für die Sekundarstufe I der Gymnasien vorgelegt hatte. Ihre Zahlen basierten auf einer Untersuchung von 110 Schulen.
Damit wird wiederum klar, dass den Schulen eine Vertretungsreserve von mindestens 6% fehlt. Vernünftigerweise sollte man die mit 7% ansetzen. Mehr dazu lesen Sie auf meiner Seite Unterrichtsausfall.

15.1.2016 Kostenlose Lehrer für ergänzende Unterrichtsangebote

Das Teach-First Programm, das 2009 aufgelegt wurde, ist wiederum verlängert worden. Damit können sich Ganztagsschulen der Sekundarstufe I um einen zusätzlichen Lehrer oder eine zusätzliche Lehrerin bewerben, der in ergänzenden Unterrichtsangeboten eingesetzt werden kann. Diese Lehrerinnen und Lehrer werden aus Studiengängen mit herausragenden Leistungen rekrutiert und bekommen als „Fellows“ einen Zweijahresvertrag an der Schule.  Sie werden nicht auf den Stellenplan der Schule angerechnet. Ab 1.8. 2016 geht es wieder los.
Interessierte Schulen können sich ab sofort bis zum 29.2.2016 bewerben. Machen Sie mit und beeilen Sie sich, denn es stehen nur wenige Plätze zur Verfügung:http://www.teachfirst.de/start/

1.1.2016 Elektronische Erfassung der Krankheitstage von Lehrpersonen

Ab sofort müssen die Schulen alle Krankheitstage der Lehrpersonen in den Schulen elektronisch erfassen. Das Ministerium hat zu diesem Zweck ein Computerprogramm (GPC – „Gesundheitsstatistik per PC“) erstellen lassen, in das alle Krankheitstage eingetragen werden müssen. Mit Gesundheit hat das Programm allerdings wenig zu tun, denn es ermittelt die Krankentage der Lehrkräfte, die als Summe zu einem bestimmten Stichtag dem Ministerium übermittelt werden, das sie dann dem Landtag zuleitet. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass nicht die echten Krankheitstage erfasst werden, sondern nur die Tage, an denen ein Kranker Unterricht zu erteilen hätte. Dazu gibt es noch weitere Ungereimtheiten, die Sie auf meiner Webseite Fehlzeitenmanagement oder Gesundheitsmanagement nachlesen können.

17.12.2015 Höchstaltersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis angehoben

Am 16. Dezember 2015 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Neuregelung der Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis und zur Entfristung der Altersteilzeitregelung beschlossen. Damit ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe auf die Vollendung des 42. Lebensjahres gesetzt worden. Durch Kindererziehungszeiten, Betreuungsmaßnahmen oder andere Dienstpflichten kann die Höchstaltersgrenze sogar bis auf 48 Jahre angehoben werden. Wenn Sie mehr wissen wollen, lesen Sie die entsprechenden Passagen im Gesetzestext. Sie finden ihn im Gesetz-und Verordnungsblatt NRW 2015, S. 938.

15.11.2015 Hilfen zur Prävention gegen Radikalisierung

In Zeiten terroristischer Anschläge und angesichts der zunehmenden Flüchtlingsströme ist es sinnvoll, die Probleme im Unterricht zu behandeln und Präventivarbeit zu leisten. Das Schulministerium empfiehlt dazu dieSchriften des Innenministeriums. Im Angebot ist eine sehr gute Broschüre mit dem Titel“ „Extremistischer Salafismus als Jugendkultur – Sprache, Symbole und Style“. Sie informiert über den von radikalen Salafisten verwendeten Sprach-, Zeichen- und Kleidungskodex und klärt über die von ihnen verwendeten Propagandastrategien auf.
Die Salafisten versuchen zunehmend, gezielt zu muslimischen Flüchtlingen Kontakt aufzunehmen und sie mit vermeintlich gut gemeinten Hilfsangeboten für ihre extremistischen Ziele zu gewinnen. Das ist höchst gefährlich, denn diese sind demokratiefeindlich. Gerade in Nordrhein-Westfalen ist eine schnell wachsende Salafistenszene zu beobachten. Sie ist gut organisiert und arbeitet mit dem Internet und sozialen Netzwerken. Die Broschüren des Innenministeriums sind kostenlos und können bis zu einer Menge von 50 Exemplaren bestellt werden. Es gibt dort außerdem noch sehr gute Broschüren des Verfassungsschutzes Unterrichtsmaterialien gegen den politischen Extremismus wie den Bildungscomic Andi (3 Folgen) samt Lehrerhandreichung.
Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat ebenfalls eine informative Broschüre zum Salafismus als „Ideologie der Moderne“ herausgebracht. Sie kann dort heruntergeladen oder in mehrfacher Ausführung als Druck angefordert werden.

29.9.2015 Entwurf zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes beschlossen

Das Kabinett hat den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes beschlossen. Nachdem durch die Reform der Lehrerausbildung im Jahre 2009 die Lehramtsstudiengänge auf Bachelor und Master umgestellt worden waren, kam im Jahre 2011 Deutsch als Fremdsprache als verpflichtendes Element hinzu.
Nunmehr wird der verbindliche Katalog um folgende Bereiche erweitert:

  • Inklusion, sonderpädagogische Basiskompetenzen und der Umgang mit Vielfalt werden in die Fachdidaktik der einzelnen Fächer integriert.
  • Für Absolventen der Fachhochschulen wird der Seiteneinstieg in das Berufskolleg durch günstige Anrechnungsmöglichkeiten und den Verzicht auf die zweite Fremdsprache erleichtert.
  • Die Sekundarschule wird bei den Lehrämtern berücksichtigt.
  • Die Praxiselemente werden zusammengefasst.
  • Die Mindestanforderungen für Lateinkenntnisse werden gesenkt.
  • Die alten Studiengänge können noch bis 2017/18 zu Ende geführt werden.
  • Die Medienkompetenz bekommt einen verbindlichen Platz im Vorbereitungsdienst.

Damit hat NRW nach Aussage der Schulministerin eine der vorbildlichsten Lehrerausbildungen.

22.9.2015 Nachtragshaushalt 2015: 2600 neue Lehrerstellen

Da in diesem Jahr mit 170 000 Flüchtlingen in NRW gerechnet wird, will der Finanzminister mit dem 3. Nachtragshaushalt  im Jahre 2015 rund 900 Millionen Euro zusätzlich locker machen. Auch NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann bekommt 35 Mill. Euro für 2625 neue Lehrerstellen. Das ist eine gute Chance für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Fremdsprache“, denn die werden derzeit besonders dringend gebraucht. 900 Stellen sollen besonders für diese Gruppe reserviert werden. Das Schulministerium rechnet nämlich damit, dass mehr als 40 000 Flüchtlingskinder unterrichtet werden müssen.

28.5. 2015: Altersgrenze für Beamte verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.4.2015 der Klage von zwei Lehrern Recht gegeben, die wegen der Überschreitung der Altersgrenze von 40 Jahren nicht eingestellt worden waren. Das Gericht hat entschieden, dass die Altersgrenze zwar grundsätzlich zulässig sei, aber nicht pauschal so festgelegt werden könne. Ältere Anwärter vom Beamtentum auszuschließen, verstoße gegen das Grundgesetz und sei diskriminierend. (Az. 2BvR 1322/12 – 2BvR 1389/12).  Jetzt muss der Landtag in Düsseldorf sein Beamtengesetz neu formulieren. Gerechtfertigt sei ein Ausschluss nämlich nur unter bestimmten Gründen. Das könnte etwa die fehlende körperliche Fitness sein, aber auch die Regelung, dass vor der Pensionierung noch eine entsprechende Dienstzeit abgeleistet sein müsse.

Die Korrektur des Landtags muss allerdings schnell erfolgen, denn derzeit haben so tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer, die deshalb nicht verbeamtet wurden, die Möglichkeit erfolgreich zu klagen. Der VBE und der Beamtenbund rät allen, schleunigst bei der Bezirksregierung die Übernahme in das Beamtenverhältnis zu beantragen. Der VBE hat ein Musterschreiben dazu.
Lesen Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts! Darin finden Sie auch den Link zu den Originalurteilen.
Andererseits muss man natürlich auch die ganze Angelegenheit realistisch sehen: Das Ministerium wird keinesfalls sofort reagieren, sondern erst einmal abwarten, bis die gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten ist. Vorher wird man keine Bewerber verbeamten, die die Altersgrenze überschritten haben, sondern sie im Tarifbeschäftigungsverhältnis anstellen. Man wird dann sicher einen Zusatz im Vertrag unterbringen, dass bei einer gesetzlichen Neuregelung automatisch eine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgt. Und auch alle Anträge darauf wird man sicher erst einmal ruhend zurückstellen, bis eine Entscheidung des Gesetzgebers vorliegt. Das wird sicher erst im Herbst  dieses Jahres der Fall sein.

19. Mai 2015 Änderungsverordnung zur AVO 2015/2016

Wie in jedem Jahr wird im Mai die neue AVO zu § 93 SchulG bekannt gegeben, die sich aufgrund der neuen Schülerzahlen, Lehrerzahlen und durch das Haushaltsgesetz geändert hat. Bei den Schüler-Lehrer-Relationen ist die Grundschule wiederum etwas besser wegkommen, denn diese änderte sich von 22,444 auf 21,95. Die Klassenfrequenzrichtwerte sind ziemlich gleich geblieben, wobei die Klasse 6 jetzt auch auf eine Bandbreite von 25-30 Schülern festgeschrieben wurde. Klassen des gemeinsamen Lernens und Integrative Lerngruppen können anders gebildet werden. Neben vielen Textkorrekturen hat sich allerdings eine einschneidende Verschlechterung für Teilzeitkräfte ergeben. Bisher war es so, dass diese bis zu 2 Wochenstunden reduzieren konnten und dennoch die Ermäßigungsstunden einer Vollzeitkraft bekamen. Das ist ab 1.8. 2016 nicht mehr der Fall, denn man darf nur noch um eine Stunde reduzieren, um in den Genuss der Ermäßigung zu bekommen. Die neueste AVO finden Sie jeweils in der BASS 11-11 Nr. 1.1.

13. Mai 2015 Schulausschuss beschließt Entlastungen für G8

Deutliche Maßnahmen zur Entlastung von Schülerinnen und Schülerinnen im verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums hat der Schulausschuss im Landtag verabschiedet und folgt damit den Empfehlungen des Runden Tisches vom November 2014. Die APO-SI wird geändert und tritt zum Schuljahresbeginn 2015/16 in Kraft. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Ergänzungsstunden sind nicht mehr für alle verpflichtend, sondern dienen ausschließlich der individuellen Förderung
  • die Fächerbindung in Klasse 9 wird gelockert
  • die Schullaufbahnberatung wird intensiviert
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 wird ermöglicht
  • Begrenzung der Hausaufgaben
  • Begrenzung des Nachmittagsunterrichts an Halbtagsschulen
  • Begrenzung der wöchentlichen Klassenarbeiten
  • Vertiefungskurse zur individuellen Förderungen in der Oberstufe

Das Schulministerium hat daraufhin gut reagiert und auf seiner Webseite ausführliche Informationen für die neuen Vorschriften und Erlasse veröffentlicht. Dort ist auch die Umsetzung der 10 Punkte des Runden Tisches beschrieben.
Interessant und wichtig ist vor allem die Neufassung des Erlasses „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“. Dieser Erlass fasst verschiedene bisherige Erlasse zusammen und enthält ein ganzes Paket von Neuerungen. Er tritt am 1.8. 2015 in Kraft und deshalb müssten die Schulkonferenzen noch vor Ende des Schuljahres einige Beschlüsse fassen. Inzwischen ist der Text in der BASS 12-63 Nr. 3 enthalten.
Sehr wichtig ist außerdem die Änderung der APO SI, die das Schulministerium durch einen Erlass vom 7.5. 2015 bekannt gegeben hat. Sie finden ihn ebenfalls auf derWebseite des Schulministeriums, wobei allerdings die Änderungsverordnung nicht besonders gut lesbar ist. Besser ist dieSynopse als Gegenüberstellung der alten APO SI und dem neuen Entwurf, den das Ministerium zusätzlich erarbeitet hat. Darin können Sie sehr gut die neuen Änderungen erkennen. Der Erlass soll am 1.8. 2015 in Kraft treten, wobei geschickterweise der § 44 sofort in Kraft tritt. Der sorgt nämlich dafür, dass die Nachprüfungen für einen bestimmten Abschluss noch für dieses Schuljahr 2014/15 gelten. Nordrhein-Westfalen kann dann noch schnell dafür sorgen, dass nicht so viele Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen und besser in der bundesweiten Statistik dastehen.

April 2015: 12. Schulrechtsänderungsgesetz mit weitreichenden Änderungen

Der Landtag hat weitreichende Änderungen in einem Gesetzentwurf der Rot-Grünen und der CDU formuliert, die nach einer Änderung des Schulgesetzes wirksam werden sollen. Neben einigen redaktionellen Korrekturen sind folgende Punkte interessant:

Hauptschulklassen an Realschulen

Nachdem die Hauptschule abgeschafft wurde, treten nun die ersten Probleme auf, über die man sich damals keine Gedanken gemacht hat: Was geschieht, wenn in einer Gemeinde keine Hauptschule mehr existiert, aber das Gymnasium oder die Realschule Kinder abschieben will, weil sie die Ziele dieser Schulformen in der Erprobungsstufe nicht erreichen? In den neu gegründeten Sekundarschulen oder Gesamtschulen ist nämlich oft kein Platz mehr frei, weil deren Aufnahmekapazität beschränkt ist.
Im Rahmen des 12. Schulrechtsänderungsgesetzes wird jetzt vorgeschlagen, dass der Schulträger an Realschulen ab Klasse 7 einen Bildungsgang einrichtet, der zum Hauptschulabschluss führt.  Damit soll vordergründig die Empfehlung der Bildungskonferenz vom Mai 2011 erfüllt werden, dass die Schulformen die aufgenommenen Kinder mindestens bis zum Erreichen des Sekundarabschlusses I behalten. In Wirklichkeit ist das aber ein Witz, denn viele Eltern melden ihre Kinder an der Realschule oder dem Gymnasium an, obwohl die Grundschulempfehlung Schwierigkeiten prophezeit. Wenn aber die Erprobungsstufenkonferenz dieser Schule eine Entscheidung zur Wiederholung der Klasse oder zum Verlassen der Schulform trifft, ist guter Rat teuer, denn der Schulträger hat inzwischen die Schulform abgeschafft, in die die Schüler eigentlich gehörten. Jetzt sollen sie da bleiben, wo sie sind.
Hier werden aber pädagogische und strukturelle Grundsätze durcheinandergeworfen. Diese Schülerinnen und Schüler  werden nämlich von den gleichen Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet, die bisher ihre Leistungsunfähigkeit bescheinigt haben. Sie sollen nun plötzlich ein Programm entwickeln, wie sie dennoch zum erfolgreichen Sekundarabschluss gebracht werden können. Hätten die das nicht gleich tun können? Andererseits ist das dreigliedrige Schulsystem auf Leistung ausgelegt, was ja an sich nicht schlecht ist, wenn man die Leistung bejaht. Nunmehr wird dieses Prinzip unterlaufen, weil man politisch die Leistung gar nicht mehr haben will, sondern in den Schulen des gemeinsamen längeren Lernens schon längst abgesenkt hat.
Das gleiche Symptom zeigt sich übrigens auch in dem nächsten Änderungsvorschlag:

Vergleichsarbeiten zählen nicht mehr für die Festsetzung der Gesamtnote

Auch mit dieser Änderung des § 48 SchulG  wird vordergründig eine Empfehlung der Kultusministerkonferenz umgesetzt, die 2012 beschlossen hatte, dass die Vergleichsarbeiten (VERA) weiterentwickelt werden. Nach deren Auffassung sind die Vergleichsarbeiten zur Messung der erreichten Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern zu einem bestimmten Zeitpunkt gedacht. In Wirklichkeit hat man in NRW sehr schnell festgestellt, dass unsere Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu den anderen Bundesländern ziemlich schlecht dastehen, wenn sie die gestellten Aufgaben lösen sollen. Miserable Ergebnisse waren die Folge. Dadurch verschlechterten sich bei vielen natürlich die Zeugniszensuren, denn die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden als „Sonstige Leistungen im Unterricht“ gewertet.
Das soll nun wegfallen.  Allerdings gab es schon seit 2006 einen Erlass, dass diese Arbeiten nicht als Klassenarbeit bewertet und benotet werden. Sie werden nunmehr gar nicht mehr berücksichtigt und man setzt einfach als Maßstab wieder die niedriger angesetzten Lernziele an und die Schüler in NRW werden wieder bessere Noten bekommen – obwohl sie keine besseren Leistungen erbringen! Da werden sich die Politiker freuen, weil es doch so einfach ist, durch Streichung eines Satzes im Gesetz bessere Noten zu erzielen!

Kein Kopftuchverbot mehr

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat dazu geführt, dass im bisherigen Schulgesetz der Satz 3 im § 57 (4) gestrichen werden muss, weil ein Privileg für die „Darstellung christlicher und abendländischer Kulturwerte oder Traditionen gegen das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes“ verstoße. In dem Vorwort zur Gesetzesänderung heißt es jetzt: Aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen einschränkenden Auslegung der Vorschrift ist Musliminnen das religiös motivierte Tragen eines Kopftuchs in der Schule jetzt grundsätzlich erlaubt.“
Man wird abwarten müssen, wie sich diese Zusage in Zukunft entwickelt.

Bezirksregierung darf keine Vorauswahl von Bewerbern für Schulleitungsstellen mehr treffen

Bisher wurde bei Bewerbungen um Schulleitungsstellen so verfahren, dass die Bezirksregierung unter den am besten bewerteten Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen hat und diese der Schulkonferenz und dem Schulträger vorgeschlagen hat. Dieses Verfahren ist in der Vergangenheit von mehreren Verwaltungsgerichten bemängelt worden, weil dadurch die Rechte der Schulkonferenz und des Schulträgers hinsichtlich der freien Auswahl unter den Bestbewerbern unrechtmäßig beschnitten wurden.
Jetzt soll der gesamte § 61 SchulG neu gefasst werden. Darin wird festgelegt, dass die Bezirksregierung der Schulkonferenz  und dem Schulträger sämtliche Bewerberinnen und Bewerber nennt, die das geforderte Anforderungsprofil erfüllen. Alle können zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Innerhalb von 8 Wochen soll dann ein Vorschlag abgegeben werden und anschließend trifft die Bezirksregierung die Auswahlentscheidung. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte ja schon 2008 entschieden, dass eine Wahl durch die Schulkonferenz rechtlich nicht verbindlich sein könne, sondern dieses Recht stehe nur dem Dienstherrn zu.
In diesem Zusammenhang wird auch der Grundsatz gestrichen, dass Bewerberinnen und Bewerber für ein Schulleitungsamt vorher Erfahrungen an anderen Schulen gesammelt haben müssen. Es müssen jedoch außer den laufbahnrechtlichen Vorgaben die Fähigkeiten in den 5 Bereichen nachgewiesen werden, die im Eignungs- und Feststellungsverfahren (EFV) geprüft werden:

  • Führung, Teamarbeit und Konfliktlösung,
  • Organisation und Weiterentwicklung einer Schule,
  • Pädagogische Beurteilung von Unterricht und Erziehung,
  • enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Schulträger,
  • Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern.

Interessant ist auch die Einschränkung, dass die Schulaufsichtsbehörde Schulleitungsstellen aus dringenden dienstlichen Gründen in Anspruch nehmen kann. Der Schulträger erhält zwar Gelegenheit zur Stellungnahme, aber auf diese Weise ist es möglich, die Schulleitungen der auslaufenden Schulen unterzubringen.

Festgeschrieben wird außerdem, dass nunmehr an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen auch Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für die Sonderschule oder Sonderpädagogik ein Schulleitungsamt bekleiden können. Der Zugang zu diesen Leitungsfunktionen war ja schon vorher für Sekundarschulen und Gesamtschulen geregelt worden.

Das Gesetz soll bereits am 1.8. 2015 in Kraft treten. Lesen Sie die 56-seitige Landtagsdrucksache 16/8441 im Original.

19.1.2015  Mehr Geld für offenen Ganztag in Grundschulen

Wie schon im November 2014 versprochen worden war, werden ab 1.2. 2015 die Fördersätze für die offenen Ganztagsschulen in NRW erhöht. Insgesamt werden für diesen Bereich 357 Millionen Euro ausgegeben, das sind 6,6 Mill. Euro mehr als 2014.  Außerdem sollen 2600  zusätzliche Ganztagsplätze für neu eingewanderte Flüchtlingsfamilien eingerichtet werden. Nach Aussagen von Schulministerin Sylvia Löhrmann  vom 19.1. 2015 werden im Schuljahr 2015/16 mehr als 280 000 Plätze an OGS zur Verfügung stehen, das bedeutet, dass 40 % aller Schülerinnen und Schüler im Primarbereich eine Ganztagsbetreuung erhalten.

2.1. 2015 Anmeldeboom für Sekundarschulen  lässt nach

Wie zu erwarten war, legt sich langsam die Begeisterung der Kommunen für die Neuerrichtung von Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. Während es im Jahre 2014 in NRW noch 53 Neugründungen gab (33 Sekundarschulen und 20 Gesamtschulen), liegen für dieses Jahr nur noch 20 Anträge vor (16 Sekundarschulen und 4 Gesamtschulen). Eigentlich war das klar, denn in den letzten vier Jahren sind insgesamt 207 neue Schulen errichtet worden, was auf Kosten der Hauptschulen und Realschulen ging und einige Schulträger schon in Bedrängnis bringt. Vielfach überschnell wurden nämlich die Hauptschulen und Realschulen geschlossen ( mehr als 130! ) und Sekundarschulen bzw. Gesamtschulen gegründet. Die Errichtung wurde nämlich für die Schulträger deutlich erleichtert, weil für die Gründung einer Sekundarschule nur noch 75 Kinder erforderlich sind und für eine Gesamtschule 100.
Als Folge davon haben nun die Eltern mit Kindern, die von der Grundschule eine Hauptschulempfehlung bekommen, große Probleme, ihre Kinder anzumelden. Die Sekundarschulen und die Gesamtschulen haben zwar durch Erlass die Verpflichtung, diese Kinder aufzunehmen, sind aber oft aufgrund ihres Errichtungsbeschlusses und ihrer Konzeption nicht dazu in der Lage, weil sie voll sind. Aber irgendwie werden die das doch müssen.
Ganz klar zeichnet sich deshalb der Weg zu einem Schulsystem mit zwei Säulen ab: Das Gymnasium mit dem Abitur nach 8 Jahren wird die Standardwahl der Eltern für einen qualifizierten Bildungsabschluss werden. Die Alternative wird die neunjährige Gesamtschule sein, die das Abitur für diejenigen anbietet, die es etwas langsamer und leichter angehen wollen. Der Rest wird zur Sekundarschule gehen, die dann auch auslaufen wird. Das ist vielleicht auch gut so, damit endlich das Durcheinander von 6 Schulformen in der Sekundarstufe (Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule, Primusschule, Realschule und Hauptschule) verschwindet und sich ein vernünftiges System mit einheitlicher Schulstruktur entwickelt.
Aber wahrscheinlich sind das fromme Wünsche, denn alle Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass Schule seit jeher ein Experimentierfeld von Politikern war und wahrscheinlich auch bleiben wird. Schauen Sie sich für weiter Informationen und Zahlen meine Webseite Die Sekundarschule in NRW an.

18.12. 2014 Turbo-Abitur soll verbessert werden – Erleichterung für Gymnasiasten

Schulministerin Löhrmann kündigte im Landtag an, dass sie zusammen mit dem Parlament die rechtlichen Rahmenvorgaben für eine Entlastung der Gymnasiasten schaffen will. Sie macht das auf Druck des NRW-SPD-Parteitreffens am 6. Dezember in Oberhausen. Dort wurde gefordert, dass neue Vorgaben für die verkürzte Schulzeit die Schüler vor Überlastung schützen müssten. Die hätten nämlich kaum noch Freizeit, also müsse man die Hausaufgaben, Klassenarbeiten und den Nachmittagsunterricht begrenzen. Ähnlich hatten auch die Grünen auf ihrem Parteitreffen am 7. Dezember in Mühlheim argumentiert.Die FDP hatte einen Entschließungsantrag eingereicht, der ähnliche Forderungen aufstellte:
Begrenzung des Nachmittagsunterrichts durch eine bessere Stundenverteilung, eine bessere Rhythmisierung durch mehr Doppelstunden zur fachspezifischen Vertiefung, eine Flexibilisierung des Ganztagsangebots, vielfältige Aspekte schulinterner Planungen oder auch intensivierte Beratung, die weitere Überprüfung der Lehrpläne auf zusätzliche Verschlankungsmöglichkeiten, die zeitliche Entlastung durch eine bessere, fachliche Einbindung der Hausaufgaben in den Schulalltag oder die verbindliche Nutzung der Ergänzungsstunden für eine stärkere individuelle Förderung.
Es zeichnet sich somit ein gewisser Erfolg des „Runden Tischs“ ab, bei dem am 3. November 2014 Fachleute aus Schulen, Politik und Wirtschaft auf Einladung der Schulministerin zusammengekommen waren, um über die Rückkehr zum Abitur nach neun Gymnasialjahren (G9) zu beraten. Das wurde mit großer Mehrheit abgelehnt, aber die Reformen für das Abitur nach 8 Jahren (G8) wurden dringend angemahnt.
In der Landtagssitzung am 18.12. wurde angekündigt, dass es neue Regelungen für Hausaufgaben, Lernzeiten und Klassenarbeiten geben werde. Außerdem sollen der verpflichtende Nachmittagsunterricht begrenzt und Ergänzungsstunden für individuelle Förderung freigegeben werden.

22.8.2014 Streit um Besoldungsanpassung beendet

Landesregierung und Gewerkschaften haben sich geeinigt:
„Es werden für alle Besoldungsgruppen ab A11 für 2013 eine prozentuale Erhöhung um 1,5 % und ein Festbetrag von 30 Euro pro Monat (369 Euro jährlich) gewährt. Für das Jahr 2014 beträgt die  prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppen  ab A11 1,5 Prozent zuzüglich eines Festbetrages in  Höhe von 40 Euro pro Monat (492 Euro jährlich). Die Anpassung erfolgt für beide Jahre für die  Besoldungsgruppen A 11 und A 12 um 4 Monate und für alle anderen Besoldungsgruppen  ab A13 um 8 Monate zeitlich verzögert. Der nach dem Versorgungsfondsgesetz  vorgesehene Versorgungsabschlag in Höhe von 0,2 %-Punkten pro Jahr wird wie bisher vorgenommen und der Versorgungsrücklage zugeführt.
Mit diesem Ergebnis wird eine strukturelle Einsparung in Höhe von 220 Mio Euro erreicht. Im Ergebnis sind damit Besoldungserhöhungen verbunden, die für die Besoldungsgruppen beginnend ab A11 nahtlos an die Tariferhöhung anschließen. Sie sinken gleitend ab (sozialer Faktor) und liegen auch für die höheren Besoldungsgruppen strukturell noch deutlich über der Inflationsrate. Damit wird den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes für eine amtsangemessene Alimentation Rechnung getragen.“

So lautet das Gesprächsergebnis; die Gewerkschaften und der DBB halten das für eine faire und tragfähige Kompromisslösung. Die neuen Besoldungstabellen mit der eingerechneten Erhöhung finden Sie auf meiner Webseite unter Besoldung. Allerdings wird die Auszahlung noch eine Weile dauern, denn das Landesbesoldungsamt benötigt einige Wochen zur Berechnung der Nachzahlungen, die Ende November ausgezahlt werden sollen.

15.8.2014  Jeder dritte Behinderte lernt an einer Regelschule

Schulministerin Sylvia Löhrmann  formulierte die Überschrift zu ihrer jährlichen Schuljahresauftaktpressekonferenz  mit den Worten “ Wir gestalten den Wandel auf dem Weg zur Schule der Zukunft“. Stolz verkündete sie, dass die Inklusion schon weit fortgeschritten ist und inzwischen mehr als ein Drittel aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen unterrichtet wird. Der Inklusionsanteil sei enorm gestiegen:

  • Schuljahr 2012/13:  24,6 %
  • Schuljahr 2013/14:  29,6 %
  • Schuljahr 2014/15:  35,4 %
  • Schuljahr 2017/18:  50,0 % (Das ist die Erwartung der Ministerin für eine vollständig umgesetzte Inklusion. Das würde dann bedeuten, dass von den zu erwartenden 130 000 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf 65 000 in allgemeinen Schulen lernen.)
  • Schuljahr 2020/21:  80,0% (Das ist das Ziel der Ministerin.)

Nordrhein-Westfalen befindet sich zweifellos auf dem Weg zur inklusiven Schule. Aber für die Kolleginnen und Kollegen ist dieser Weg sehr steinig und für manchen Schüler verläuft er im Sande. Die Gründe lesen Sie auf meiner Seite zur Inklusion.

31.7. 2014 Finanzminister hebt Beförderungsstopp für NRW-Beamte auf

Nachdem der Verfassungsgerichtshof in Münster am 1. Juli erklärt hatte, dass die Beschränkung der Besoldungserhöhung bis A12 verfassungswidrig ist, hatte Finanzminister Walter-Borjans mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre verfügt. Das bedeutet, dass die Ausgaben des Landes auf ein zwingendes Maß gesenkt werden, bis ein Nachtragshaushalt beschlossen wird. Damit gibt es automatisch ein Einstellungsverbot für alle mit Ausnahme von Schulen, Kindertagesstätten und geprüften Beamtenanwärtern. Mit einer Haushaltssperre ist auch immer ein Beförderungsstopp verbunden. Diesen hat nunmehr der Finanzminister aufgehoben, weil eine Prüfung ergeben hat, dass mit dieser Maßnahme nur ein minimaler Betrag eingespart werden kann.
Gewerkschaften und die Opposition begrüßten naturgemäß diese Entscheidung. Die Lehrer freuen sich auch darüber.

15.6.2014 Super Abi – aber nichts dahinter

So formulierte die Frankfurter Allgemeine ihre Titelüberschrift am 15.6. 2014. Die deutschen Abiturienten bekommen immer bessere Noten, aber die Leistungen werden nicht besser.
„Das Abitur ist zum Standardabschluss geworden. Ohne Abitur sind die Chancen auf einen höherwertigen Arbeitsplatz gleich Null. Die Inflation der Noten hat nämlich auch dort Einzug gehalten. Seit 2007 hat sich die Zahl der Einser-Abiturienten prozentual verdoppelt.
Die Inflation der Noten steigt stark an. Während im Jahre 2012 über 1100 Abiturienten ihre Gymnasialzeit mit der Durchschnittsnote von 1,0 abschlossen, sind es in diesem Jahr 1659! Wir in NRW müssen ein schlaues Völkchen sein! Schulministerin Sylvia Löhrmann begründet das mit der gestiegenen Leistungsbereitschaft der Schüler. Ich weiß nicht, welche Erfahrungen Sie mit der Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler haben, aber ich muss laut lachen, wenn ich eine solche Aussage höre.
Der Anteil derer, die einen Abi-Notendurchschnitt von 1,0 haben, ist auch bundesweit von 2006 bis 2012 um 40% gestiegen. In gleicher Weise hat sich die Durchschnittsnote der Abiturienten enorm verbessert. Lediglich Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind ehrlich geblieben und haben diesen Trend nicht mitgemacht. Die Zahlen finden Sie auf meiner Webseite zur Schulstruktur.
Die Ursache ist einfach: Die einzelnen Bundesländer haben das Zentralabitur eingeführt, aber alle jeweils eigene Aufgabenstellungen gewählt, die immer leichter wurden. Die befriedigenden Leistungen von früher wurden einfach besser bewertet und als gut bezeichnet.
Wie sonst sollte man sich erklären, dass die Abiturientenquote heute um 40% eines Jahrgangs liegt, während es vor 20 Jahren noch 27% waren? Die Intelligenz der Schülerinnen und Schüler muss durch irgendwelche „Intelligenerica“, die man ihnen eingeflößt hat, ungeheuer zugenommen haben.
Die Notendefinitionen haben sich verändert. Die gleiche Leistung wird heute besser bewertet als früher – ganz einfach.

5. Mai 2014 Schulzeitverkürzung bleibt – Keine Rückkehr zum G9 an Gymnasien

Der Runde Tisch, zu dem Schulministerin Löhrmann eingeladen hatte, brachte das als Diskussionsergebnis. Wenn Reformen schlecht vorbereitet sind, können sie viel Ärger auslösen. Das war bei der Rechtschreibreform der Fall und jetzt auch wieder bei der vorschnellen Einführung des Turbo Abiturs G8. Es kritisierten nicht nur die Schülervertretungen die zunehmende Belastung, mangelnde Freizeit und damit auch die die fehlenden Möglichkeiten, sich in Vereinen, Sport oder Musik zu engagieren. Qualität und Niveau der Gymnasien seien gesunken, der Ganztag würde auch von den Eltern vielfach abgelehnt.
Die Gymnasien selbst wollen nicht mehr zurück zu dem alten G9 – darin waren sich fast alle einig. Die Schulträger haben die Erweiterungsbauten zum großen Teil eingerichtet und wollen sie auch genutzt haben, die Politiker wollen die kürzere Schulzeit, um den Vergleich mit dem Ausland zu haben. So einigte man sich schließlich auf die Einrichtung von Arbeitsgruppen, die bis zum Herbst die Kritikpunkte untersuchen und danach Handlungsempfehlungen ausarbeiten sollen. Handlungsbedarf wurde vor allem bei folgenden Punkten angemahnt:

  •  Begrenzung und Gestaltung des Nachmittagsunterrichts,
  •  Flexibleren Ganztagsvarianten für das Gymnasium
  •  Gestaltung des Unterrichts besonders in den Jahrgängen 5 und 6,
  •  Verwendung der Ergänzungsstunden,
  •  Trennung von Kernstunden und Zusatzstunden,
  •  Umsetzung des Hausaufgabenerlasses,
  •  2. Fremdsprache in der SEK I.
  •  Evaluierung der Lehrpläne

Die Diskussion wird also weitergehen und man wird abwarten müssen, ob sich eine Entschlackung der Lehrpläne oder eine andere Organisation des Unterrichts ergibt.

10.4. 2014 10. Schulrechtsänderungsgesetz verkündet

In dem neuen Schulrechtsänderungsgesetz sind die Bildungsgänge des Berufskollegs neu gefasst worden. Sie treten allerdings erst mit dem 1. August 2015 in Kraft. Sofort in Kraft getreten sind aber die Übergangsvorschriften zum Schulversuch PRIMUS. Danach kann das Ministerium auf Antrag des Schulträgers und nach Anhörung der betroffenen Schulen an bis zu 14 Schulen  beginnend mit dem 1. August 2014  für einen Zeitraum von 10 Schuljahren (und danach jahrgangsstufenweise auslaufend)  erproben, ob Schülerinnen und Schüler zu besseren Schulabschlüssen geführt werden können, wenn Grundschule und Sekundarschule zusammengefasst werden. Der Landtag erwartet einen Bericht bis zum 31.7.2021. Hier finden Sie den Gesetzestext zum 10. Schulrechtsänderungsgesetz.

10.4. 2014 Ergänzungserlass mit Alternativen zu grafikfähigen Taschenrechnern

Bereits im Juni 2012 hatte das Schulministerium einen Erlass herausgegeben, dass ab dem 1.8. 2014 die Verwendung von grafikfähigen Taschenrechnern (GTR) im Mathematikunterricht der gymnasialen Oberstufe verpflichtend ist, weil die Abituraufgaben ab 2017 dieses Hilfsmittel voraussetzen. Geräte dieser Art kosten um die 100 Euro, worüber sich die Eltern beschwert hatten. Aber auch Fachleute meldeten Bedenken an, denn inzwischen gibt es Apps für Smartphones, Tablets oder Computer, die wesentlich besser dafür geeignet sind. Bei der rasanten technischen Entwicklung muss zudem davon ausgegangen werden, dass 2017 noch bessere Hilfsmittel zur Lösung solcher Aufgaben zur Verfügung stehen werden.
Nunmehr hat das Schulministerium eingelenkt und einen Ergänzungserlass herausgegeben, der den Schulen die Möglichkeit gibt, auch eigene Alternativlösungen zu verwenden. Die Schulkonferenzen können noch im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2014/2015 Alternativen beschließen, wobei die Eltern aber nicht mit höheren Kosten zur Kasse gebeten werden dürfen als es für die Anschaffung eines grafikfähigen Taschenrechners erforderlich wäre. Zudem müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
Wenn Sie sich für den Wortlaut des Erlasses interessieren, kann ich Ihnen das DokumentGTR2014.pdf zuschicken.

8.4.2014 Das Land NRW zahlt jetzt für die Inklusion

Die Drohungen der kommunalen Spitzenverbände mit einer Verfassungsklage haben Erfolg gehabt. Nachdem die rot-grüne Regierung zunächst keine zusätzlichen Mittel für die Kommunen bereitstellen wollte, dann aber bereit war, fünf Jahre lang 35 Millionen jährlich zu bezahlen, haben sich nun die Spitzenverbände durchgesetzt. Während der Städtetag NRW dem Vorschlag zugestimmt hatte, blieben die anderen beiden Spitzenverbände hart: Sowohl der Städte- und Gemeindebund wie auch der NRW Landkreistag argumentierten, dass die Kostenentwicklung nicht abzusehen seien. weil man nicht wisse, wie viele Eltern jeweils dieses Angebot wahrnehmen würden.
Das Ergebnis sieht jetzt so aus, dass das Land jährlich eine Pauschale von 35 Millionen Euro zahlt, aber jährlich geprüft wird, ob die in den Kommunen anfallen Kosten (Rampen, Lifts, Gestaltung von Klassenräumen, Integrationshelfer etc.) damit gedeckt werden können. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Summe angepasst.
Zur Ermittlung der Kosten sollen sechs Gemeinden ausgewählt werden. Die Städte Krefeld, Borken, Essen und der Kreis Minden-Lübbecke sind bereits prädestiniert für die Aufgabe, zwei weitere kommen noch hinzu.

6.2.2014  Inklusion kostet das Land mehr als 100 Millionen

Nach Auffassung der Kommunen handelt es sich bei der Inklusion um eine zusätzliche Belastung, für die das Land die erforderlichen Mittel bereit stellen müsse. Das Schulministerium ist anderer Ansicht, deshalb hatten die kommunalen Spitzenverbände der rot-grünen Landesregierung mit einer Verfassungsklage gedroht. Schließlich habe das Land die Inklusion eingeführt und müsse auch deshalb laut Verfassung dafür bezahlen.
Zu dieser Auffassung gelangt auch der Bildungsforscher Klaus Klemm in seinem Gutachten, das er Ende Januar 2014 vorgelegt hat. Danach muss das Land die Kosten tragen, die durch den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung entstehen. Schließlich haben ab Sommer 2014 die Eltern einen Rechtsanspruch darauf, ihr behindertes Kind entweder auf eine Förder- oder eine Regelschule (vorerst nur Klasse eins und fünf) zu schicken.
Professor Klemm hat in seinem Gutachten die Kosten der kreisfreien Stadt Krefeld und die vom Kreis Minden-Lübbecke untersucht, um ein städtisches und ein ländliches Beispiel für eine Kostenhochrechnung zur Verfügung zu haben. Die Ergebnisse sind zwar nicht repräsentativ, ergeben aber wichtige Anhaltspunkte für einen Kostenrahmen, der sich in diesem Gutachten auf 113,5 Millionen Euro beläuft.

Die Kommunen haben damit eine wichtige Argumentation für ihre Verfassungsklage. Da in der Presse unterschiedliche Meldungen zu lesen sind, sollten Sie das Originalgutachten lesen!

22.1.2014 Schulen in NRW dürfen auswärtige Schüler abweisen

(Gesetzesvorlage zum 10. Schulrechtsänderungsgesetz)

Ein Schulträger kann beschließen, dass ortsfremde Schüler abgelehnt werden können, wenn die Zahl der Anmeldungen die Kapazitätsgrenzen übersteigt. Das wird durch das 10. Schulrechtsänderungsgesetz ab 2015 wirksam werden, denn die Fraktion der Gründen, der SPD und auch der CDU hat dazu eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die mit Sicherheit verabschiedet wird.
Verursacht wurde diese Schulgesetzänderung durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21.02.2013 –  Az. 19 A 160/12. Eltern aus Meerbusch und Krefeld wollten ihre Kinder auf ein Düsseldorfer Gymnasium schicken, waren dort aber abgewiesen worden. Da auch die Bezirksregierung Düsseldorf gegen die Eltern entschied, wandten diese sich – erfolglos – an das Verwaltungsgericht. Erst vor dem OVG bekamen sie Recht. Daraufhin soll nun der § 46 SchG geändert werden:

§ 46 Abs. 5 bisherige Fassung§ 46 Abs. 5 neue Fassung
(5) Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können, darf die Aufnahme in die Schule einer anderen Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen.
(5) Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der angemeldeten Kinder die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

Die Abweisungsmöglichkeit besteht nur, wenn ein Schulträger dies beschließt. Der Beschluss bindet die Schulleiterin oder den Schulleiter als Rahmenentscheidung des Schulträgers gemäß § 46 Absatz 1 SchG bei der Aufnahmeentscheidung.
Durch den Bezug auf § 10 SchG wird klargestellt, dass es für die Abweisungsmöglichkeit ausreicht, wenn ein Kind ein Angebot der gewünschten Schulform in seinem Heimatort besuchen kann. Auf eine bestimmte gewünschte Ausrichtung der Schule kommt es nicht an.

16.10.2013 Inklusionsgesetz vom Landtag verabschiedet (9. Schulrechtsänderungsgesetz)

Obwohl in den letzten Monaten alle Fachleute davor gewarnt hatten, das 9. Schulrechtsänderungsgesetz zu verabschieden, ohne klare Aussagen zur sachlichen und  personellen Ausstattung zu machen, ist das jetzt dennoch geschehen. Mit der knappen Mehrheit der SPD und Grünen wurde das Inklusionsgesetz verabschiedet, das weitreichende Folgen für die Schullandschaft hat. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Inklusion in den Schulen unterfinanziert ist und damit große Schäden in der Bildung der behinderten Kinder als auch der Schülerinnen und Schüler vorauszusehen sind, die mit ihnen im gemeinsamen Unterricht unterricht werden.
Viele Förderschulen werden geschlossen werden und die gut gemeinte Integration der Förderschulkinder in die allgemeinen Schulen wird aufgrund der Sparmaßnahmen schlimme Folgen haben.
Hier die eklatantesten Fehlentscheidungen der Politiker:

  • Förderschüler zählen in dem neuen Gesetz nicht doppelt – wie gefordert -, sondern einfach. Das bedeutet, dass die Klassengrößen mit behinderten und nicht behinderten Kindern zwischen 20 und 25 Schülern liegen. Inklusionsklassen und normale Klassen haben die gleiche Bemessungsgröße. Das ist unfassbar. Man sollte doch nicht einfach alle Klassen pauschal verkleinern, sondern nur diejenigen, die inklusiv geführt werden! Wenn eine Schule für Inklusionsklassen kleine Klassengrößen haben will, muss sie das durch die Vergrößerung anderer Klassen herbeiführen.
  • Die Unterrichtsqualität für Förderschüler verschlechtert sich drastisch: Während Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bisher in Klassengrößen mit 10-15 Schülern von speziell ausgebildeten Fachkräften unterrichtet wurden, erhalten diese ihre Ausbildung und Erziehung jetzt in viel größeren Klassen von Lehrkräften ohne Spezialausbildung. Höchstens ein Drittel der Unterrichtsstunden wird mit 2 Lehrkräften gleichzeitig abgedeckt sein.
  • Während früher Eltern und Schulen gleichermaßen die Möglichkeit hatten, den Förderbedarf für behinderte Kinder zu beantragen, entfällt dies nunmehr für die Schulen. Jetzt haben Eltern das alleinige Recht dazu. Gerade im Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ wird das zu großen Problemen führen. Bisher hatten nämlich größtenteils die Schulen diese Förderungsart beantragt. Da das nunmehr wegfällt, werden die Eltern ihre Kinder dort anmelden, wo sie das größte Förderpotenzial vermuten: in den Gesamtschulen und Sekundarschulen. Diese haben nämlich gerade diese Förderung im Rahmen des gemeinsamen längeren Lernens auf ihr Aushängeschild geschrieben.

Genau wie ich es seit langem vorausgesagt habe, wird es zu einer Abwertung der Sekundarschule kommen, die das nämlich ohne zusätzliche Ressourcen gar nicht leisten kann. Auch die Gesamtschulen wird es noch treffen.
Schade eigentlich, dass Politiker nicht in der Lage sind, auf Fachleute zu hören und die an sich gut gemeinte Inklusion durch unzureichende Investitionen kaputt machen.
Lesen Sie mehr dazu auf meiner Webseite zur Inklusion.

Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat Auswirkungen auf das Schulgesetz, das nunmehr geändert am 1.8.2014 in Kraft tritt.

27. September 2013: Ministerium lenkt ein bei Kettenverträgen

In einem Erlass hat das Schulministerium die einzelnen Bezirksregierungen angewiesen, die bestehenden Kettenverträge für Vertretungstätigkeiten oder befristete Verträge zu überprüfen, ob nicht doch eine rechtsmissbräuchliche Befristung vorliegt. Das Bundesarbeitsgericht hatte nämlich am 18.7.2012 entschieden, dass eine Befristung trotz eines Sachgrundes aufgrund besonderer Umstände rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein kann.
Aufgrund dieser Urteile soll nun überprüft werden, ob nicht die Umstände eine Umwandlung der befristeten Verträge in eine Dauerbeschäftigung erfordern. Das soll zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Beschäftigungsdauer von mehr als 10 Jahren mit befristeten Verträgen vorliegt. Aber auch andere Gründe spielen eine Rolle. Bei Interesse kann ich Ihnen den Erlass mit dem Namen Ketten2013.pdf zuschicken.

Schuljahresbeginn 2013/14: Rasante Veränderung des Schulsystems in NRW

Durch den Schulkonsens im Jahre 2011 hat zwar die Diskussion um die Schulformen nachgelassen, dafür steigt aber die Zahl der Sekundarschulen und Gesamtschulen stark an. Zweifellos wird diese Dynamik in den nächsten Jahr noch anhalten. Ob das gut ist, muss sich erst noch zeigen, denn mit der Gründung neuer Schulformen geht das Sterben der alten, aber durchaus bewährten Haupt- und Realschulen einher. 155 neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens wurden gegründet, dafür laufen jetzt aber 139 Schulen aus. Zum Schuljahresbeginn gibt es in NRW 282 Gesamtschulen und 84 Sekundarschulen.
Hier die Daten aus der Presseerklärung von Schulministerin Löhrmann vom 30.8.2013:

„Zum neuen Schuljahr gehen 42 neue Sekundarschulen und 30 neue Gesamtschulen an den Start. Hinzu kommt die erste PRIMUS-Schule. Seit dem Schuljahr 2011/12 wurden somit innerhalb von nur drei Jahren insgesamt 155 neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens gegründet. Im Einzelnen sind es

· 84 Sekundarschulen,
· 58 neue Gesamtschulen,
· die PRIMUS-Schule und die zwölf Gemeinschaftsschulen.
Damit steigt die Zahl der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens in Nordrhein-Westfalen auf 379. Innerhalb von nur drei Schuljahren ist das ein Zuwachs von über 40 Prozent.

Zu den neuen Schulen im Einzelnen:
An den 42 neuen Sekundarschulen werden nach unserer Prognose im kommenden Schuljahr etwa 5.700 Schülerinnen und Schüler eingeschult. An den 30 neuen Gesamtschulen sind es etwa 4.000. Insgesamt werden im kommenden Schuljahr an den 84 Sekundarschulen rund 17.800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. An den 58 neuen Gesamtschulen liegt die Gesamtschülerzahl bei etwa 12.000.
Nach Errichtung der 42 neuen Sekundarschulen und 30 neuen Gesamtschulen laufen 139 Schulen schrittweise aus, d.h. diese Schulen nehmen in der 5. Jahrgangsstufe keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr auf. Davon sind 74 Hauptschulen, 58 Realschulen, fünf Verbundschulen und zwei Gymnasien betroffen. Besonders erfreulich ist, dass drei Viertel der neuen Sekundarschulen und mehr als zwei Drittel der neuen Gesamtschulen bereits im ersten Jahr integrative Lerngruppen einrichten werden. – Das ist bemerkenswert, schließlich ist das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch gar nicht verabschiedet.
Die erste PRIMUS-Schule in Nordrhein-Westfalen wird im kommenden Schuljahr mit über 180 Schülerinnen und Schülern in Minden starten und den Unterricht in der ersten und in der fünften Klasse aufnehmen. Die Schule entsteht in einem Schulzentrum, das aus einer auslaufenden Grundschule und dem ebenfalls auslaufenden Teilstandort einer Gesamtschule entsteht. Ein Blick auf die Landkarte von Nordrhein-Westfalen zeigt ein beeindruckendes Bild: Mit Beginn des neuen Schuljahres haben 45 von 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens errichtet. Das unterstreicht noch einmal sehr deutlich, dass der Schulkonsens die richtige Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit ist.

22. 8. 2013 Ergebnisse des Zentralabiturs 2013: Gymnasien schneiden besser ab als Gesamtschulen

Natürlich kann man die Ergebnisse, die Schulministerin Sylvia Löhrmann bekanntgab, so interpretieren. Das muss auch so sein. Andererseits hatten 81,3% der Schüler, die 2012 von der Grundschule zur Gesamtschule wechselten, keine Gymnasialempfehlung. Das bedeutet, dass die Gesamtschule eigentlich einen  wichtige Funktion in unserem Bildungssystem erfüllt hat, indem sie circa ein Drittel dieser Schüler zum Abitur führte. Die Schüler können zwar nicht die Leistungen des Gymnasiums erreichen, aber sie schaffen immerhin das Abitur, obwohl die Grundschulen vorher doch ziemliche Zweifel hegten, dass sie dieses Ziel überhaupt erreichen könnten.
Aber auch dabei muss man unterscheiden: Die Grundschulen haben ja eigentlich die Leistungsfähigkeit dieser Schülerinnen und Schüler nicht angezweifelt, sondern lediglich empfohlen, diese Schulform nicht zu wählen, weil sie nicht dem Leistungsprofil dieser Schüler entgegen kommt.  Gesamtschulen haben eine andere Art des Unterrichtens, des Erziehens, des gemeinsamen Lernens. Und da zeigt sich wiederum, dass es richtig ist, dass es eine solche Schulform gibt. Sie führt einen Teil der Schüler, die dem Stress des Gymnasiums voraussichtlich nicht gewachsen sein werden, dennoch zu dem höchsten erreichbaren Schulabschluss. Das ist gut so. Ziel muss nämlich sein, aus dem Potenzial unserer Jugend das Beste herauszuholen. Ob es Spätentwickler, lernunwillige oder unbequeme Schüler sind, die das Gymnasium nicht unbedingt haben will, ist egal. Irgendwann fällt der Groschen auch bei ihnen – und dann geht es weiter. Wichtig ist, dass möglichst viele einen Abschluss schaffen, der ihnen den Weg zu einem aussichtsreichen Berufseinstieg eröffnet. Und dafür braucht man heutzutage nun einmal das Abitur. Nicht Turbo ist entscheidend, sondern die Tatsache, dass Schüler das Ziel überhaupt erreichen – und dafür sollte man den Gesamtschulen dankbar sein.
Wenn Sie die Ergebnisse im Detail lesen wollen, schauen Sie sich die einzelnen Berichte auf der Webseite des Ministeriums an.

17.7. 2013 Doppeltes Abitur macht Probleme

120 000 Abiturienten haben in diesem Jahr in NRW das Abitur geschafft und drängen in die Hochschulen. Die Zahl der Studienanfänger ist so hoch wie nie. Allein an der Universität Köln bewerben sich mehr als 70 000 Studienanfänger um die 6000 verfügbaren Erstsemesterplätze. An den anderen Hochschulen ist es nicht anders: Es kommen rund 10 Bewerber auf jeden Studienplatz.

Allerdings kommt die hohe Zahl auch dadurch zustande, dass sich viele an mehreren Universitäten bewerben. Der Boom dauert zwar schon seit 2011 an, als die ersten Abitur-Doppeljahrgänge auftraten, aber jetzt wird es eng. Die Uni Bielefeld hat für den Vormittagsbereich bereits zwei Kinosäle gemietet.
Das Abitur ist zum Standardabschluss geworden. Ohne Abitur sind die Chancen auf einen höherwertigen Arbeitsplatz gleich Null. Das merken inzwischen auch die Realschulen. Während 2003 noch 10700 Schülerinnen und Schüler nach der 10.Klasse in die gymnasiale Oberstufe wechselten, sind es in diesem Jahr über 18000. Ganz wenige aus den Abschlussklassen wählen einen Beruf, die überwiegende Mehrzahl geht weiter in irgendeine andere Schulform. Dass so viele auf das Gymnasium überwechseln, ist kein Wunder – scheint doch das Abitur leicht und gut erreichbar geworden zu sein. Die Inflation der Noten hat nämlich auch dort Einzug gehalten. Seit 2007 hat sich die Zahl der Einser-Abiturienten prozentual verdoppelt. Im Jahre 2012 schlossen über 1100 Abiturienten ihre Gymnasialzeit mit der Durchschnittsnote von 1,0 ab. In diesem Jahr sind es 1659! Wir in NRW müssen ein schlaues Völkchen sein! Ministerin Sylvia Löhrmann begründet das mit der gestiegenen Leistungsbereitschaft der Schüler. Ich weiß nicht, welche Erfahrungen Sie haben, aber vielleicht liege ich total falsch, denn bei einer solchen Aussage muss ich laut lachen.
Der Trend zu mehr Bestnoten wird sicher noch anhalten, denn der Wettlauf um Studienplätze ist noch nicht zu Ende.

24. Juni 2013 Ergebnisse des Chancenspiegels 2013

Der „Chancenspiegel“ ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und des Instituts für Schulentwicklungsforschung in Dortmund. Das Projekt wurde 2010 begonnen und sollte bei einer Laufzeit von 3 Jahren für mehr Transparenz über Chancen im Bildungswesen sorgen.
Es wird vor allem untersucht, welche Chancen Kinder aus Migrationsfamilien haben und wie sich das Bildungssystem in den Bundesländern fortentwickelt.

Im Juni 2013 wurden die letzten Ergebnisse veröffentlicht. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Chancengerechtigkeit im deutschen Bildungswesen zwar leicht verbessert hat, aber dennoch nur schleppend voran kommt. Hier die Zusammenfassung von der Webseite des Chancenspiegels:

„Bildungschancen in Deutschland: positive Trends, aber weiter großer Handlungsbedarf

Das zentrale Ergebnis lautet: Die Chancengerechtigkeit hat sich in den vergangenen zwei Jahren deutschlandweit nur leicht verbessert. Es gibt einige positive Tendenzen, aber viel Stagnation. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Das Risiko, die Schule ohne Abschluss zu verlassen, ist in fast allen Bundesländern gesunken, und die Chancen auf den Erwerb der Hochschulreife sind in den meisten Bundesländern gestiegen. Auf der anderen Seite wird deutlich, dass nach wie vor großer Handlungsbedarf besteht. Immer noch ist das Risiko für Förderschüler hoch, separat unterrichtet zu werden. Und die Aussicht eines Schülers, einen Platz in einer Ganztagsschule zu bekommen, ist weiterhin eher gering, vor allem im Blick auf gebundene Ganztagsschulen, die nach empirischen Studien für die Bildungschancen besonders wirksam sind. Nicht zuletzt deshalb hat auch weiterhin die soziale Herkunft großen Einfluss auf den Bildungserfolg. Das gilt für den Primarbereich, auf den bei der Kompetenzförderung im vorliegenden Chancenspiegel fokussiert wird wie auch für den Sekundarbereich, der im vergangenen Jahr im Fokus des ersten Chancenspiegels stand.

Unverändert stark ausgeprägt ist das Gefälle zwischen den Bundesländern. So zeigt der unterschiedliche Umgang mit Inklusion und schulischem Ganztag, dass es für diese zentralen Herausforderungen nach wie vor kein gemeinsames Verständnis der Länder oder bundesweite Standards gibt. Im Ergebnis bedeutet das auch, dass die Schulsysteme der Länder den Kindern und Jugendlichen höchst unterschiedliche Bildungschancen bieten – wenn auch kein Land überall vorbildlich und kein Land überall Schlusslicht ist.“ (Quelle: Chancenspiegel Juni 2013)

Die komplette 260-seitige Dokumentation finden Sie zur Zeit kostenlos hier, auf der Webseite der Bertelsmann-Stiftung wird sie für 22.00 Euro angeboten. Sie ist sehr interessant und enthält viele wichtige Daten der Bundesländer über Sitzenbleiberquoten, Ganztagsschulen und Abiturquoten.

11. Juni 2013 Neue Verwaltungsvorschriften zur APO S I

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) wurde neu gefasst. Wer in der Sekundarstufe I unterrichtet, sollte sich die neuen Verwaltungsvorschriften genau ansehen. Die Sekundarschule ist nun komplett in die APO S I integriert worden. Von der Hauptschule ist kaum noch die Rede. Neu ist der Nachteilausgleich in den Zentralen Prüfungen, wenn die Prüfungszeit für die förderungswürdigen Schülerinnen und Schüler verlängert werden soll oder wenn zusätzliche Hilfsmittel zugelassen werden sollen.
Weiterhin muss jetzt auf den Abschluss- und Abgangszeugnissen das erreichte Fremdsprachenniveau nach dem europäischen Standard angegeben werden.
Neu sind auch die Bestimmungen zum Wechsel der Schulform, die jetzt den Eltern mehr Mitsprache einräumen und die abgebende Schule verpflichten, für die Unterbringung des Schülers oder der Schülerin in einer anderen Schulform zu sorgen.
Kompliziert geworden sind die Bestimmungen über die Zuweisung zu Grund- und Erweiterungskursen in Gesamtschulen.
Die neue Verwaltungsvorschrift 24.1.2 ermöglicht jetzt den Wiedereintritt in die Sekundarstufe I, wenn jemand aus der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe zurücktreten will, um den mittleren Bildungsabschluss nachzuholen.
Höchst interessant sind die Vorschriften zu den §§ 12 und 24:
12.1.2 Schulen aller Schulformen sind im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die die Schulform wechseln, verpflichtet. Bei Überschreitung der Aufnahmekapazität ist die Bildung einer weiteren Parallelklasse ab der Jahrgangsstufe 7 in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und mit Zustimmung des Schulträgers zu prüfen.
24.1.2 Eine Schülerin oder ein Schüler der 10. Klasse des Gymnasiums (Einführungsphase), die oder der in der Einführungsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann, kann spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres auf Antrag in die 10. Klasse einer Hauptschule, einer Realschule, einer Gesamtschule oder einer Sekundarschule aufgenommen werden, um den mittleren Schulabschluss zu erwerben. Dies setzt voraus, dass nach der bisherigen Schullaufbahn eine Eingliederung in den jeweiligen Bildungsgang möglich ist. Die Entscheidung ist mit der oberen Schulaufsichtsbehörde abzustimmen. Die Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe und die bereits erbrachten Fremdsprachenleistungen bleiben erhalten.

Das bedeutet, dass die anderen Schulformen gezwungen werden, die Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, die in der falschen Schulform waren. Es müssen sogar bei Bedarf zusätzliche Klassen eingerichtet werden. Eigentlich ist das ein Hohn. Schließlich wird seit Jahren bemängelt, dass Gymnasien und Realschulen regelmäßig sehr viele Schülerinnen und Schülern „abschulen“, also nach zwei oder drei Jahren sitzen lassen. Diese „gescheiterten“ Schülerinnen und Schüler müssen nun von den noch bestehenden Hauptschulen sowie den Sekundarschulen und Gesamtschulen bis an die Grenzen ihrer Bandbreiten – und sogar darüber hinaus  – aufgenommen werden.
Vielleicht bedeutet das aber auch, dass durch die neuen Auffangklassen einige totgesagte Hauptschulen noch ein wenig länger leben werden…
Auch die Landeselternschaft der Gesamtschulen hat in einem Protestbrief an die Ministerin ihr MIssfallen über diesen Erlass geäußert und dies als Rückschritt in der Schulpolitik bezeichnet.

Sie finden alle Vorschriften im Amtsblatt vom Juli 2013 oder in der neuesten BASS 2013/14 unter 13-21 Nr. 1.2

16. Mai 2013 Das neue Dienstrechtsanpassungsgesetz NRW

Der Landtag hat am 16. 5. 2013 das neue Dienstrechtsanpassungsgesetz verkündet, in dem die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) mit der Landesbesoldungsordnung (LBesO) enthalten ist. Darin sind jetzt unter anderem auch die neuen Ämter und  Beförderungsämter an Sekundarschulen aufgeführt. Wer sich für den Wechsel an die Sekundarschule interessiert, sollte sich die ansehen und entscheiden, ob sich neue Perspektiven für einen Schulwechsel abzeichnen.
In den dazu gehörigen Anlagen werden Sie die Landesbesoldungsordnung finden. Neben dem Landesbesoldungsgesetz ist übrigens auch das Beamtenversorgungsgesetz geändert worden. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Tabellen.
Weiterhin hat sich die Altersteilzeitregelung verschlechtert. Näheres finden Sie auf meiner Webseite Altersteilzeit.

13. Mai 2013 Neue Klassenbildung an Grundschulen – Änderung der AVO  für das Schuljahr 2013/14

Für das nächste Schuljahr haben sich wiederum die Klassenbildungswerte, die Schüler-Lehrer-Relationen und die Schulleitungsermäßigungen geändert.
Am meisten haben die Grundschulen profitiert. Für sie wurde die Schüler-Lehrer-Relation auf 1: 22,93 gesenkt. Auch die Oberstufen der Gymnasien und Gesamtschulen haben eine bessere Relation von 1: 12,7 erfahren. Die Klassenbildung an Grundschulen ist nunmehr eindeutig geregelt worden. Während bisher ein Klassenfrequenzrichtwert von 24  mit einer Bandbreite von 18 bis 30 Kindern galt, ist nunmehr die Klassenbildung neu festgelegt worden. In die AVO-Richtlinien ist ein neuer § 6a eingefügt worden:

㤠6a
Klassenbildung an Grundschulen

(1) Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von:

  1. bis zu 29 eine Klasse;
  2. 30 bis 56 zwei Klassen;
  3. 57 bis 81 drei Klassen;
  4. 82 bis 104 vier Klassen;
  5. 105 bis 125 fünf Klassen;
  6. 126 bis 150 sechs Klassen.

Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Es gilt die Bandbreite von 15 bis 29. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. Eine Überschreitung ist nur zulässig, sofern es sich um die einzige Grundschule einer Gemeinde handelt, diese mehr als einen Standort hat und die nach der kommunalen Klassenrichtzahl (Absatz 2) ermittelte Höchstzahl für die zu bildenden Eingangsklassen nicht überschritten wird. Gebildete Klassen werden grundsätzlich unabhängig von später eintretenden Schülerzahlveränderungen fortgeführt. In besonderen Ausnahmefällen kann die Schulaufsichtsbehörde zulassen, dass Klassen in der Fortführung zusammengelegt oder geteilt werden, wenn dies aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen erforderlich wird.

(2) Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen wie folgt zu runden:

  1. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet;
  2. ist der Rechenwert größer als 15 und kleiner als 30, wird ein Zahlenbruchteil unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet und ein Zahlenbruchteil ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet;
  3. ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet.

Ergebnisse größer oder gleich 60 werden um eins vermindert. Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. Der Schulträger berechnet die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

(3) Grundschulen oder Teilstandorte, an denen keine Klasse mit mindestens 15 Schülerinnen und Schülern gebildet werden kann, können den Unterricht von jahrgangsbezogen auf jahrgangsübergreifend umstellen, sofern ein von der Schulaufsicht gebilligtes Konzept für die Grundschule vorliegt. Im Jahr der Umstellung darf die Untergrenze der Bandbreite von 15 einmalig in der Eingangsklasse sowie im Aufwuchs in der Klasse drei um bis zu zwei Schülerinnen und Schüler unterschritten werden, wenn sichergestellt ist, dass nach Umstellung auf jahrgangsübergreifenden Unterricht nachhaltig die Klassenbildungswerte nach Absatz 1 eingehalten werden können. Die Regelungen in Absatz 2 bleiben unberührt.“

Neu ist auch die Erhöhung der Leitungszeit für die Aufgaben der Schulleitung. Für Ganztagshauptschulen und Ganztagsförderschulen in der Sekundarstufe I wurde sie von sechs auf neun Stunden erhöht, an den Grundschulen um zusätzliche zwei Wochenstunden ergänzt.  Die Hauptschul-Schulleitungen erhalten außerdem zusätzlich 0,1 Wochenstunden je Stelle. Für Teilstandorte, Schulverbünde und offene Ganztagsschulen sind weitere Ermäßigungen vorgesehen, die Sie alle in der Änderungsverordnung zur AVO 2013/2014 nachlesen können.

1. Mai 2013 Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft getreten

Nachdem im Dezember 2012 das Nichtraucherschutzgesetz geändert wurde, ist ab 1. Mai 2013 die neue Fassung in Kraft. Danach besteht jetzt in den Schulen nicht nur ein generelles Rauchverbot, sondern auch auf dem gesamten Schulgrundstück. Darüber hinaus ist das Rauchen auch nicht mehr bei schulischen Veranstaltungen erlaubt, die außerhalb der Schule stattfinden.
Die Schulleitungen sind für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich und können bei Verstoß mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro belegt werden.

26.4.2013 Neue Richtlinien für Schulfahrten

Das Ministerium hat die bisherigen Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichtlinien) geändert. Sie heißen jetzt „Richtlinien für Schulfahrten“ und enthalten enger gefasste Vorgaben für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Schulfahrten.
So dürfen nach dem neuen Erlass  die Schulen nicht mehr in eigener Verantwortung über die Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten entscheiden, wie das bisher der Fall war, sondern nur noch “ im Rahmen der der Schule für die Erstattung der Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel  (Landesmittel zuzüglich Drittmittel).“
Weiterhin legt die Schulkonferenz nicht mehr wie bisher den Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest, sondern die Schulkonferenz muss jetzt ein Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr festlegen, durch die Anzahl, die Dauer sowie die Kostenobergrenze bestimmt werden. Schulfahrten dürfen nur unter Beachtung des der Schule zur Verfügung stehenden Reisekostenbudgets vorgesehen werden.
Der Verzicht auf Reisekosten ist aus dem bisherigen Wandererlass herausgenommen und durch folgenden neuen Punkt ersetzt worden: „3.3. Soweit nicht gewährleistet ist, dass Reisekostenmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, darf die Dienstreise nicht genehmigt werden.“ Dadurch haben sich auch die Antragsformulare geändert, auf denen bisher auf die Erstattung von Reisekosten verzichtet werden konnte.
Für Lehrer und Lehrerinnen ändern sich auch die Dienstpflichten: Während es bisher in dem Wandererlass unter Nr. 4.1 hieß: „Die Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer“, heißt es nun: „Die Teilnahme  an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.“
Der Erlass ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und das Ministerium hat bereits auf seiner Webseite die neueste Fassung veröffentlicht. Sie finden den Erlass in der BASS 14-12 Nr.2.

13.3.2013 Lehrer müssen Bücher nicht selbst bezahlen

Wenn Lehrer ohne das Buch den Unterricht nicht ordnungsgemäß durchführen können, muss ihm das Land als Arbeitgeber dieses zur Verfügung stellen. So urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az. 9AZR 455/11). Ein Mathematiklehrer aus Niedersachsen hatte geklagt, weil ihm das Land kein Mathematikbuch für den Unterricht in der fünften Klasse zur Verfügung stellte.
Der Arbeitgeber hat nämlich einem Arbeitnehmer die Auslagen zu erstatten, die er hinsichtlich der Arbeitsausführung gehabt hat, wenn die Auslagen nicht durch das Arbeitsentgelt abgegolten sind und der Arbeitnehmer sie als notwendig gehalten hat.
Aus dem Urteil geht eindeutig hervor, dass das Land als Arbeitgeber für die Erstattung zuständig ist und nicht die Kommune. Das bedeutet auch, dass z.B. die Kosten für einen grafikfähigen Taschenrechner, der für die Lösung von Abituraufgaben erforderlich ist, erstattet werden müssen. Da hilft kein Hinweis auf die Geltendmachung von Werbungskosten beim Finanzamt.
Praktisch sieht das jetzt so aus, dass der Lehrer einen Antrag auf Anschaffung eines Lernmittels mit entsprechender Begründung beim Schulleiter stellt. Wird dieser abgelehnt, stellt  er einen Antrag auf Erstattung. Es ist auch sinnvoll, eine Frist anzugeben, damit die Erstattung nicht drei Jahre dauert.

20.12.2012 Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen können berufsbegleitend  das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erwerben.

Die Wandlung zum inklusiven Schulsystem schreitet voran: Das Schulministerium hat am 20. Dezember 2012 eine Rechtsverordnung herausgegeben, nach der es zeitlich befristet bis zum Februar 2018 möglich ist, zusätzlich neben der bisherigen Fakultas auch das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben. Das gab es schon einmal in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Jetzt ist es wiederum so, dass Lehrerinnen und Lehrer 5 Wochenstunden Ermäßigung bekommen und dafür an einem  festgelegten Tag pro Woche entsprechende Ausbildungsveranstaltungen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung besuchen. Die sonderpädagogische Ausbildung erfolgt in fachrichtungsübergreifenden und in fachrichtungsbezogenen Ausbildungsgruppen.
Eigentlich ist das eine lohnenswerte Sache, denn man wird in den nächsten Jahren in allen Schulformen Inklusionskinder in den Klassen haben. Und dann ist es schon nützlich, wenn man entsprechende Fachkenntnisse besitzt, wie man in bestimmten Situationen mit dem Problem umgeht. Inzwischen ist auch ein Erlass erschienen, der die Beförderung nach erfolgter Qualifizierung sichert:

Beförderung zwecks Laufbahnwechsel in der Probezeit oder innerhalb eines Jahres seit Beendigung der Probezeit für Lehrkräfte an Förderschulen

Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses – 02.03 – 15 – /13
v. 24.4.2013

Für Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung, die an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule die Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung übertragen bekommen haben und auf einer entsprechenden Stelle geführt werden und die berufsbegleitend zusätzlich die Lehramtsbefähigung für sonderpädagogische Förderung erworben haben, wird abweichend von § 20 Absatz 2 Nummer 1, 2 LBG ausnahmsweise zugelassen, dass die Beförderung zum Wechsel in die Laufbahn des Lehramts für sonderpädagogische Förderung innerhalb der Probezeit oder innerhalb eines Jahres seit Beendigung der Probezeit erfolgen darf.

Diese allgemeine Ausnahmeregelung gilt bis zum 30. April 2018.

Wie bei allen Wohltaten haben die Götter vor der Belohnung den Schweiß gesetzt. Das bedeutet, dass gewisse Vorbedingungen natürlich erfüllt sein müssen. Diese sind in der neuen Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) zusammen mit der Form und den Prüfungsbedingungen festgelegt. Demnach scheint es so zu sein, dass nur diejenigen in den Genuss der Fortbildung kommen, die sich bereits auf einer Stelle einer Förderschullehrkraft befinden, also an Förderschulen bzw. in Integrationsklassen oder im Gemeinsamen Unterricht an anderen Schulformen unterrichten. Lesen Sie also den Text  der VOBASOF durch, der im Amtsblatt vom Februar 2013 veröffentlicht wurde. Dazu gibt es im Übrigen eine 20-seitige Handreichung, die als Beilage zum Amtsblatt vom August 2013 erschienen ist.
Das Verfahren sieht so aus:
1. Sie müssen sehen, dass Sie an eine Förderschule versetzt werden oder an eine andere Schule, an der es eine Stelle für sonderpädagogischen Förderbedarf gibt. Derartige Stellen sind im Internet ausgeschrieben. Schauen Sie also im Versetzungsportal www.oliver.nrw.de nach, ob es interessante Stellen für Sie gibt und bewerben Sie sich! Sie brauchen nämlich keine Freigabe!
2. Leider können Sie sich erst um einen Ausbildungsplatz für VOBASOF bewerben, wenn Sie auf eine solche Stelle versetzt worden sind. Die Bezirksregierungen halten Formulare für die Anmeldung bereit wie z.B. die Bezirksregierung Düsseldorf unter der Adresse http://www.lfb-brd.nrw.de/anmeldung/vobasof.htm. Wer zu einer anderen Bezirksregierung gehört, muss sich dort informieren. Probieren Sie es. Vielleicht ergibt sich eine Chance für Sie.

10.12.2012 Änderung der AVO und der AVO-RL

Die Ausführungsverordnung zum § 93 SchG ist geändert worden. Das geschieht regelmäßig in jedem Jahr, wird aber von den Lehrerinnen und Lehrern zu wenig beachtet, obwohl diese Verordnung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften eine große Rolle spielen. Sie regeln nämlich die Klassenfrequenzen, die Schüler-Lehrer-Relation, zusätzliche Stellen für Vertretungsunterricht, besondere Unterrichtsangebote, integrative Lerngruppen und die Ermäßigungsstunden. Daher sollten Sie sich diesen jährlichen Erlass immer bei Erscheinen des Amtsblattes kopieren. Der Lehrerrat sollte ihn immer zur Hand haben.  Die hier dargestellten Zahlen sind dem Amtsblatt vom Januar 2013 entnommen.
Für das Schuljahr 2012/2013 wurden die Schüler-Lehrer-Relationen wieder an den neuen Haushalt 2012 angepasst. Neu wurde die Sekundarschule aufgenommen, die jetzt eine Schüler-Lehrer-Relation von 16,27 aufweist und damit noch unter der Hauptschule von 17,86 liegt. Interessant sind vor allem die neuen Klassenfrequenzrichtwerte:

 Klassenfrequenz-
 Relation
Schüler je
Lehrerstelle
-richtwert-höchstwert,
Bandbreite
Grundschule23,422418-30
Weiterführende Schulen   
Hauptschule Klassen 5-1017,862418-30
Realschule Klassen 5-1020,942826-30
Gymnasium Sekundarstufe I16,272520-30
Gymnasium Sekundarstufe II13,4119,5 
Gesamtschule Sekundarstufe I19,322826-30
Gesamtschule Sekundarstufe II13,1919,5 

Das sind natürlich nicht alle Schulformen, sondern ich habe hier nur den ersten Teil der Tabelle dargestellt. Aber man kann daran deutlich erkennen, dass die Bandbreite für die Klassen sehr hoch ist. Wenn integrative Lerngruppen eingerichtet werden, beträgt die Obergrenze für die Bandbreite 25. Das ist immer noch viel zu hoch. Bei der Neuerrichtung von Gesamtschulen ist der Klassenfrequenzrichtwert für Gesamtschulen von 28 auf 25 gesenkt worden.
Neu ist auch die Verbesserung der Leitungszeit für Schulen mit verschiedenen Standorten und größere Schulen.
Achtung! Einige Richtwerte sind schon wieder durch Erlass vom 13.5.2013 geändert worden, die ab 1.8. 2013 gültig ist. Schauen Sie deshalb unbedingt in der neuesten AVO nach!

13.11.2012  Achtes Schulrechtsänderungsgesetz verkündet

Nachdem der Landtag beschlossen hatte, ein wohnungsnahes und qualitativ hochwertiges Grundschulangebot sicherzustellen, ist das Schulgesetz wiederum geändert worden. Dadurch können kleinere Klassen gebildet werden und kleine Grundschulen als Teilstandorte bestehen bleiben.
Eine aktuelle Fassung des Schulgesetzes finden Sie in recht.nrw.de – bestens informiert.

18.9.2012 Verlängerung für Altersteilzeit der Lehrerinnen und Lehrer beschlossen

Die Landesregierung hat im Rahmen des Dienstrechtsneuregelungsgesetzes die Verlängerung der Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer beschlossen. Dies gilt zunächst nur für die Beamten. Man kann aber davon ausgehen, dass die Gewerkschaften und Verbände umgehend in Verhandlungen eintreten, um auch für die Tarifbeschäftigten eine Verlängerung der Altersteilzeit zu erwirken.

Der Kabinettsentwurf ist jedenfalls ein großer Fortschritt; trotz großer Bedenken aus dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof ist jetzt der Weg frei für einen entspannteren Übergang in den Ruhestand.
Zunächst soll die Regelung über den 31.12. 2012 hinausgehen und bis zum 31.12. 2015  verlängert werden. Voraussichtlich wird aber die zu erbringende Arbeitsleistung von 60% auf 65% erhöht werden und die Nettobesoldung von 83% auf 80% reduziert werden. Außerdem soll die Ruhegehaltsfähigkeit dieses Zeitraums von 9/10 auf 8/10 gesenkt werden. Das wird man in Kauf nehmen müssen.

15.7.2012 Neufassung der Allgemeinen Dienstordnung (ADO)

Im Amtsblatt vom Juli/August 2012 wurde die Neufassung der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) veröffentlicht. Obwohl viele Paragrafen gleich geblieben sind, haben sich doch die Formulierungen geändert und es zeigt sich eine gewisse Verschärfung. Es kommen immer mehr Aufgaben auf die Kolleginnen und Kollegen zu, für die sie verantwortlich gemacht werden:

  • Neu aufgenommen in die ADO wurde die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Das hängt natürlich mit der Einführung von Ganztagsschulen zusammen. Zu den Grundaufgaben des Lehrers, die Schüler zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten und zu beurteilen sind nun die Aufgaben der Beaufsichtigung und Betreuung hinzu gekommen. Wenn einer Schule wegen des Ganztags zusätzliche Lehrerstellen zugewiesen worden sind, sind auch die Kolleginnen und Kollegen verpflichtet, im Rahmen dieses Ganztagsprogramms Betreuungsangebote wahrzunehmen. Das kann durchaus bedeuten, dass mehr Betreuungsstunden im Stundenplan zugewiesen werden. Bekanntlich werden im Ganztagsbereich ja Betreuungsstunden nur zur Hälfte auf das Unterrichtsdeputat angerechnet. Im Endeffekt bedeutet das, dass Lehrerinnen und Lehrer für dasselbe Geld jetzt mehr arbeiten müssen. Durch den längeren Arbeitstag fallen auch mehr Aufsichten an.
  • Eine Möglichkeit der Intervention bekommen Lehrerinnen und Lehrer allerdings durch die Lehrerkonferenz, denn diese beschließt Grundsätze für den Einsatz im Ganztagsprogramm. Hier sollen lt. § 12 ADO Einsatzwünsche im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation berücksichtigt werden.
  • Wichtig ist, dass sich Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Erziehungskonsens abstimmen. Bisher war das  zwar immer angemahnt, aber niemals per Erlass festgelegt worden. Das ist nun im § 10 ADO (4) als Grundsatz der pädagogischen Arbeit manifestiert worden. Sie werden auch verpflichtet, sich an der Qualitätsentwicklung  und -sicherung zu beteiligen. Die „Pädagogische Förderung“ ist durch die Individuelle Förderung“ ersetzt worden, wobei Lehrerinnen und Lehrer angehalten sind, eng mit den Eltern zusammenzuarbeiten und auch auf die Beseitigung geschlechtsbezogener Nachteile hinzuwirken haben.
  •  Der sexuelle Missbrauch ist in die ADO aufgenommen worden. Sobald irgendwelche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, ist Meldung zu machen.
  • Knallhart sind jetzt die Vorgaben für die Ferien und die Vorbereitung des neuen Schuljahres: Alle Vorbereitungen müssen bis zum Ende der Ferien abgeschlossen sein, damit der Unterricht bereits am ersten Schultag vollständig erteilt wird.
  • Die allgemeine Unterrichtszeit ist als Definition aufgenommen worden: Das ist die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Wenn also eine Schule normalerweise für alle einen Ganztag von 8:00 bis 16:00 Uhr anbietet, so stehen die Lehrkräfte der Schulleitung für diesen Zeitraum voll zur Verfügung. In dieser Zeit können sie zur Vertretung herangezogen oder zu Sonderaufgaben abgestellt werden. Eine grundsätzliche Anwesenheitsverpflichtung besteht allerdings wie bisher nicht, wohl kann aber im Einzelfall jemand während dieser Zeit zur Anwesenheit verpflichtet werden.
  • Eine Klärung hat es für Teilzeitkräfte gegeben: Bisher war es so, dass sich die volle dienstliche Verpflichtung  von Teilzeitbeschäftigten auch auf die Klassenleitung, die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen bezog. Im § 17 der ADO heißt es bei den letzteren nunmehr nur noch: „in der Regel“. Das ist auch bei Schulwanderungen und Schulfahrten der Fall. Dadurch hat die Schulleitung deutlich mehr  Entscheidungsspielraum bei der Anordnung von dienstlichen Verpflichtungen.
  • Ziemlich hart erwischt hat es die Schulleitungen, denn sie werden in der neuen ADO an vielen Stellen deutlich mehr zur Verantwortung gezogen worden als bisher. Die Verantwortung für viele Dinge hatten sie zwar bisher schon durch das Arbeitsschutzgesetz oder das Schulgesetz, aber nunmehr sind diese Punkte in die Allgemeine Dienstordnung aufgenommen worden:
    1. Sie haben die Pflicht, die Vorbereitung und Abnahme von Nachprüfungen in den Ferien sowie schulinterne Fortbildungen in dieser Zeit frühzeitig anzukündigen.
    2. Die Aufgaben der Lehrerausbildung werden ihnen explizit zugewiesen.
    3. Die Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass der Unterricht ungekürzt erteilt wird, ist durch den Passus „im Rahmen der personellen Ressourcen“ ergänzt worden. Das ist eine Erleichterung und Klarstellung.
    4. Die Schulleitung ist für eine wirksame Erste Hilfe und für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich.
    5.Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist neben der Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Schulen auch für die außerschulischen Partner und Einrichtungen der Lehrerausbildung zuständig.
    6. Soweit der Schulleiterin oder dem Schulleiter Entscheidungsbefugnisse übertragen sind, trifft sie oder er selbst Personalentscheidungen.
    7. Die früheren Leistungsberichte sind durch dienstliche Beurteilungen ersetzt worden.
    8. Wenn die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz dies beschließen, bestellt die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, die dann bei allen Entscheidungen zu beteiligen ist.
    9. Bei Gefahr im Verzug entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unmittelbar, bei sonstigen Gefährdungslagen ist die Abstimmung mit der Polizei oder sonstigen zur Gefahrenabwehr zuständigen Stellen erforderlich.
    10. Die Aufgabenverteilung innerhalb der Schulleitung muss schriftlich festgelegt werden.
    11. Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und führt den Verwendungsnachweis des Fortbildungsbudgets.
    12. Die Schulleitung sorgt für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Schule.
  • Zeugnis- und Beratungskonferenzen  können einmal im Schuljahr nach der Unterrichtszeit am Vormittag beginnen, sofern die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts gesichert ist.
  • Elternsprechtage dürfen nicht während der Unterrichtszeit am Vormittag durchgeführt werden.
  • Komplett neu ist der §11 Fortbildung, den es in der alten Dienstordnung nicht gab. Danach werden Lehrerinnen und Lehrer grundsätzlich zur Fortbildung verpflichtet, auch in der unterrichtsfreien Zeit. Die Schulleiterin oder der Schulleiter trifft unter Mitwirkung des Lehrerrats die Auswahl und hat dafür zu sorgen, dass bei Fortbildungsveranstaltungen während der Unterrichtszeit in der Regel eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.

Wie wichtig dem Ministerium die Fortbildung ist, kann man auch daraus schließen, dass der Schule nunmehr zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zugestanden werden, die zu Beginn des Schuljahres mit der Schulkonferenz festzulegen sind und als Studientage für die Schülerinnen und Schüler mit vorbereiteten Aufgaben zu gestalten sind. Den Text der neuen ADO finden Sie im Dienstrecht auf der Webseite des Schulministeriums.
Übel ist natürlich die Aufnahme der Betreuung und Beaufsichtigung als Verpflichtung für alle Lehrerinnen und Lehrer. Wenn also jetzt ein Schulträger den neu in die Diskussion gebrachten Unterrichtsbeginn von 9:00 Uhr für die Schule ins Auge fasst und die Schulkonferenz das beschließt, werden viele Eltern intervenieren, die ihre Kinder schon früher los werden wollen, weil sie arbeiten müssen. Beschließt dann beispielsweise die Schulkonferenz die Betreuung der Schülerinnen und Schüler von 6:00 bis 9:00 Uhr durch die Schule, so müssen die Lehrerinnen und Lehrer Aufsicht führen und die Kinder betreuen. Das wird wieder eine neue Belastung werden, die eine Arbeitszeitverlängerung ohne gehaltsmäßige Entschädigung bedeutet. Hier sollten die Lehrerkonferenzen auf der Hut sein.

30.6.2012 Primus-Schule als neue Schulform in NRW ab 2013

Es ist nicht zu fassen: Schon wieder ein neues Experimentierfeld der rot-grünen Landesregierung:Die Primus-Schule soll in einem zehnjährigen Test klären, ob Schülerinnen und Schüler zu höheren Leistungen und besseren Abschlüssen gebracht werden können,  wenn sie von der Klasse 1- 10 zusammenbleiben. Der neue  Schulversuch beginnt 2013 und Schulen können sich ab sofort dazu beim Ministerium melden. Der Name „Primus-Schule“ setzt sich zusammen aus den Begriffen „Primarschuleund Sekundarschule“ und soll deutlich machen, dass hier wirklich von der ersten bis zur zehnten Klasse gemeinsam gelernt wird, ohne zusätzliche äußere Differenzierungen einzuführen.
Die Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte, das sei ein Teil des „Schulfriedens“, den man 2011 vereinbart habe. Durch einen solchen zehnjährigen Schulversuch könne man feststellen, ob die Chancengleichheit  und die Leistungsfähigkeit des Schulsystems verbessert werden können. Zu diesem Zweck sollen sich Primarschulen mit Sekundarschulen zu der neuen Schulform „Primus-Schule“ zusammenschließen.
Schulen können  sich im Übrigen ab sofort bewerben. Den ersten Durchlauf gibt es 2013 und 2014 soll ein zweiter anlaufen.
Die Idee ist an und für sich nicht schlecht. Man könnte in der Tat einmal untersuchen, wie sich das gemeinsame Lernen auf der Lernverhalten, das Sozialverhalten und die Leistung auswirkt, wenn Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse zusammenbleiben. Ich habe das nur ein einziges Mal erlebt, als wir in der Gesamtschule in Hüls ein 5. Schuljahr mit 30 Kindern bildeten, die dann wirklich zusammen mit ihrem Klassenlehrer bis zum 10. Schuljahr zusammenblieben und alle 30 dann entlassen wurden. Das fand ich schon bemerkenswert. Aber es war auch eine Klientel, die sich nach der Grundschulzeit aus 8 verschiedenen Schulen zusammengefunden hatte. Und wenn das so bereits von der Einschulung her der Fall wäre, wäre das toll. Aber die Wirklichkeit wird anders aussehen, denn viele Eltern werden nach der Grundschulzeit ihre Kinder in einem Gymnasium anmelden, weil das dann ohne Unterbrechung zum Ziel führt. Und damit ist die Ausgangspopulation schon hin.

Außerdem ist das natürlich auch wieder eine vage Vorstellung, weil es noch keine klare Konzeption und keine Lehrpläne dazu gibt. Der Schulversuch soll zwar wissenschaftlich begleitet werden, wer das macht, steht aber noch nicht fest. Ob alles von Erfolg gekrönt ist, sei dahingestellt. Der Philologenverband erklärte in einer ersten Stellungnahme, dass dies ja dann wohl die Abkehr vom dreigliedrigen Schulsystem sein werde. Statt solcher Experimente solle man sich lieber darum kümmern, dass die Klassen kleiner würden und die Versprechungen vor der Wahl einlösen. Das ist andererseits auch richtig, denn damit werden meiner Meinung nach zweifellos ohne zusätzliche Experimente die Lernleistungen steigen.
Wenn ein solcher Schulversuch angeboten wird, kann man aber Grundschulen mit einer allgemeinen Schule in der Nachbarschaft in kleineren Kommunen nur empfehlen, das einmal auszuprobieren, denn schließlich gibt es für solche Modellversuche immer zusätzliche Mittel und man hat für zehn weitere Jahre Ruhe vor neuen Experimenten.
Schulträger können ab sofort über die Bezirksregierungen Anträge auf Teilnahme am Schulversuch für das Schuljahr 2013/2014 stellen. Zum Schuljahr 2014/15 ist ein weiterer Antragstermin vorgesehen.
Es gibt auch dazu ein „Eckpunkte-Papier Primus“, das die besonderen Bedingungen erklärt. Ich stelle Ihnen das Dokument Eckpunkte Primus.pdf bei Interesse gern zur Verfügung.

Ansprechpartner in den Bezirksregierungen:
Bezirk Arnsberg:
Frau Ines Verhaaren; Tel.: 02931 823313; E-Mail:ines.verhaaren@bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirk Detmold:
Herr Volker Friese; Tel.: 05231 724800; E-Mail: volker.friese@brdt.nrw.de
Bezirk Düsseldorf:
Frau Brunhilde Schoel; Tel.: 0211 4755665; E-Mail: brunhilde.schoel@brd.nrw.de
Bezirk Köln:
Frau Marianne Moors; Tel.: 0221 1472548; E-Mail: marianne.moors@brk.nrw.de
Bezirk Münster:
Herr Martin Risse; Tel.: 0251 4114109; E-Mail: martin.risse@brms.nrw.de

Ansprechpartner im Ministerium für Schule und Weiterbildung:
Herr Rainer Michaelis; Tel.: 0211 5867 3630; E-Mail: rainer.michaelis@msw.nrw.de
Kleiner Zwischenbericht: Zum Schuljahresbeginn 2014 haben sich sechs neue Primus-Schulen angemeldet. Die Gemeinden Herdecke, Münster, Oberhausen, Pulheim, Titz und Viersen haben entsprechende Anträge gestellt, die genehmigt wurden. Gestartet war zum Schuljahresbeginn 2013 bereits die Stadt Minden mit einer Primus-Schule.

18.6. 2012 Neue Verwaltungsvorschriften zu AO-GS

Nachdem die neue Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule -AO-GS) am 17.2.2012 in Kraft getreten ist, sind nunmehr auch die zugehörigen Verwaltungsvorschriften erschienen. Sie finden sie in der BASS 13-11 Nr. 1.2.

17.2.2012 Einführung des islamischen Religionsunterrichts

Nachdem der Landtag am 21.12.2011 mit dem 7. Schulrechtsänderungsgesetz das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach beschlossen hat, soll ab Schuljahr 2012/2013 der islamische Religionsunterricht in deutscher Sprache und unter deutscher Schulaufsicht eingeführt werden. Er soll von Lehrerinnen und Lehrern erteilt werden, die in Deutschland ausgebildet wurden. Den Beginn macht man mit den 130 Schulen, die schon das Fach Islamkunde unterrichten. Die Lehrpläne sollen von einem Beirat erstellt werden, der aus Mitgliedern der muslimischen Verbände und dem Schulministerium besteht.

Auch wenn es zunächst nur eine Übergangsvorschrift im Gesetz ist, so bedeutet das doch einen weiteren Schritt zur Integration. Wenn man sich überlegt, dass es in NRW 320 000 Schülerinnen und Schüler islamischen Glaubens gibt, ist das schon eine wichtige Aufgabe.Inzwischen ist ein entsprechender Erlass erschienen, der es ermöglicht, dass ab 1.8.2012 an den Grundschulen islamischer Religionsunterricht erteilt werden kann, wenn die personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.  Den Erlass finden Sie in der BASS 12-05 Nr. 8. Grundlage sind zunächst die bestehenden Lehrpläne für Islamkunde in deutscher Sprache, die bereits für die Klassen 1-4 und 5-10 existieren. Sie gelten, bis die neuen regulären Lehrpläne erscheinen. Das soll im September 2013 der Fall sein.
Nach den Sommerferien 2012 werden die ersten 44 Grundschulen  mit dem islamischen Religionsunterricht beginnen.

17.2.2012 Noten im dritten Schuljahr nicht mehr zwingend

Der Schulausschuss des Landtags hat eine Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule beschlossen. Danach wird den Grundschulen freigestellt, ob sie ihren Kindern zusätzlich zu den Berichtsbeurteilungen im 2. Schuljahr und im 3. Schuljahr Zensuren geben. Jetzt müssen in NRW die Schulkonferenzen beraten, ob sie das wollen. Wenn die Schulkonferenz das beschließt, kann auf Noten am Ende der Schuleingangsphase verzichtet werden. Weiterhin sogar auch auf Noten im Halbjahreszeugnis der Klasse 3  bzw. im Versetzungszeugnis zur Klasse 4. Damit kehrt das Land zu einer Regelung zurück, die bis 2006 schon einmal in Kraft war und durch die schwarz-gelbe Koalition abgeschafft worden war.
Bei einer konsequenten Beschlussfassung der Schulkonferenzen könnten die Schülerinnen und Schüler also zum ersten Mal mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Leistungsbewertung mit Noten im Zeugnis vorfinden.
Ob das sinnvoll ist, mag dahingestellt sein, aber Schulministerin Sylvia Löhrmann begründet das mit der gewollten zunehmenden Eigenschaft einer „selbstständigen Schule“, die eine Leistungsbewertung ohne Zensuren vornehmen solle. Vor allem die Ziffernnoten in der Schuleingangsphase waren immer wieder heftig kritisiert worden. Die GEW begrüßte diese Entscheidung als ersten Schritt hin zu einer individuellen Leistungsbeurteilung, die im Zuge der Inklusionsbestrebungen und des individuellen Förderbedarfs jedes einzelnen Schülers sowieso notwendig sei.  Der Philologenverband kritisierte diese Entscheidung als „völlig falsches Signal“. Der Beschluss erwecke den Eindruck, dass die Grundschulen völlig anders arbeiteten als die weiterführenden Schulen. Damit würde der Übergang nach Klasse 5 noch komplizierter.

In der neuen AO-GS, deren Verwaltungsvorschriften in der Zwischenzeit nochmals geändert wurden, ist nun auch vermerkt, dass auf die Noten für Lesen und Rechtschreiben verzichtet werden kann, wenn eine Lese-Rechtschreibschwäche vorliegt und der LRS-Erlass angewendet wird.

13.1.2012 Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe

Das hat das Ministerium sicher geärgert: Am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse kamen die Schülerinnen und Schüler schon um 11:00 Uhr nach Hause, weil der Unterricht an diesem Tage bis auf drei Stunden gekürzt werden durfte. Das hatte wahrscheinlich einem Ministerialbeamten nicht gefallen, dass  an diesem Tag die Familien mit ihren Kindern schon in den Urlaub fliegen, wenn er noch in seinem Büro sitzen und den Feierabend abwarten muss.
Durch einen Erlass vom 13.10.2011 wurde festgelegt, dass an diesem Tag lediglich der Nachmittagsunterricht entfallen darf. Daraufhin hatte der VBE interveniert und einen Brief an die Ministerin geschrieben, dass eine solche Zwangsregelung ziemlich unnötig sei und eine Rücknahme des Erlasses gefordert.

Das MSW ist den Argumenten des VBE gefolgt und hat den o. g. Erlass zurückgenommen und damit schon für die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Schuljahr 2011/12 die alte Regelung wiederhergestellt.

13.12. 2011 Städte dürfen Zwergschulen behalten

Die rückläufigen Schülerzahlen an den Grundschulen haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren von den Gemeinden sehr viele Grundschulen geschlossen oder zusammengelegt wurden, weil die Mindestschülerzahlen für die Eingangsklassen nicht mehr erreicht wurden. Bisher müssen Grundschulen mindestens zweizügig sein und 144 Kinder aufweisen.
In Zukunft soll es möglich sein, auch einzügige Schulen mit 92 Kindern fortzuführen, im Grenzfall sogar als einzügige Schule mit nur 46 Kindern in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen. Das versprach Schulministerin Sylvia Löhrmann, die bis zum Sommer 2012 eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen will. Gleichzeitig soll auch die Zahl der Kinder in den Grundschulklassen deutlich sinken. Nach Aussagen der Ministerin soll es keine Klasse unter 15 und über 29 Kindern mehr geben.
Die Kommunen kommen natürlich bei der Suche nach praktikablen Lösungen auf raffinierte Ideen: Die Stadt Grevenbroich zum Beispiel hat schnell erkannt, dass durch Zusammenlegung von Schulen auch Schulleiter eingespart werden. Sie will jetzt zum Sommer 2012 aus sechs Grundschulen drei Verbundschulen machen, die jeweils zwei unterschiedliche Standorte haben. Nach der letzten Änderung des Schulgesetzes kann der größere Partner durchaus auch eine Bekenntnisschule sein. So benötigt man nur noch drei Schulleiter für diese Schulen, was bei der derzeitigen Lage und dem Bewerbermangel für Grundschulleiterstellen eine geschickte Variante darstellt. Allerdings müssen solche Entscheidungen immer vor dem Anmeldetermin getroffen werden, sonst akzeptiert die zuständige Bezirksregierung den Verbund nicht.

 Der Schulfrieden von 2011 zeigt Wirkung: In nur zwei Jahren wurden 81 neue Sekundarschulen und 48 neue Gesamtschulen gegründet.

19.7.2011 Für 12 Jahre Schulfrieden in NRW mit der neuen Schulform Sekundarschule ?

CDU und die rot-grüne Regierung haben sich nach jahrelangem Streit am 19.7.2011 auf ein neues Schulsystem geeinigt. Wesentlicher Punkt ist die Einführung der Sekundarschule als neue Schulform. Sie ist der Kompromiss aus der neu gegründeten Gemeinschaftsschule der rot-grünen Koalition und der von der früheren schwarz-gelben Koalition favorisierten Verbundschule. Diese neue Schulform soll folgende Merkmale haben:

  • Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
  • Sie ist mindestens dreizügig. Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich. Bei vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens dreizügigen Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.
  • Der — in der Regel 9-jährige — Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
  •  Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
  • In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
  • Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
  • Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die Anschlussfähigkeit für das Abitur.
  • Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
  • Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden.
  • Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von 20 Prozent.

Weitere Eckpunkte der Vereinbarung finden Sie im Originaldokument der gemeinsamen Leitlinien, das ich Ihnen bei Interesse gern zuschicke. Fragen Sie nach dem Namen Konsens2011.pdf.

Das ist zunächst einmal sehr zu begrüßen. Vor allem auch, weil die Klassengrößen auch der anderen Schulformen abgesenkt werden sollen. So wird sich in Zukunft das Schulsystem auf ein zweigliedriges System hin entwickeln, wie es auch die CDU inzwischen bundesweit vertritt. Vorerst wird es allerdings noch mehr Verwirrung geben, denn für die nächsten Jahre existieren 6 Schulformen in NRW. Die Gemeinschaftsschule ist zunächst mit 12 Gründungen an den Start gegangen und soll sich im Laufe der nächsten 6 Jahre in das neue System integrieren. Demnach ist die Gemeinschaftsschule schon veraltet und ein Auslaufmodell.
Die Sekundarschule
Jetzt muss man erstmal abwarten, wie sich alles entwickeln wird. Die Parteien glauben, damit einen großen Wurf getan zu haben, der beispielhaft für alle Bundesländer sein könnte. Machen Sie sich selbst ein Bild und lesen Sie den Text des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes.
Ich bin allerdings noch ziemlich skeptisch, denn klare Lehrpläne und eindeutige Vorschriften für die Kommunen gibt es noch nicht. Die Hauptschulen werden auslaufen und die Realschulen ebenfalls – auch wenn eine Bestandsgarantie gegeben ist. Probleme wird es für die Kommunen und die Eltern geben. Für die Kommunen, wenn die Eltern ihre Kinder jetzt nicht mehr zur Hauptschule schicken, sondern zur nächstgelegenen Sekundarschule oder Gesamtschule. Dort wird es wie gewohnt Abweisungen geben, die zu Protesten führen werden. Daraufhin werden die Kommunen selbst eine (oder eine weitere) Sekundarschule gründen, was wiederum die nächste Realschule treffen wird und so fort. Ich zweifle, ob es einen Schulfrieden geben wird – eher ein Schulchaos. Für die Eltern entstehen nämlich die Probleme beim Umzug, weil jede Gemeinde zusammen mit der Schulkonferenz eine bestimmte Form der Sekundarschule bildet: integriert, teildifferenziert oder kooperativ getrennt. Wenn die Eltern also in der neuen Kommune eine völlig andere Schulform als bisher vorfinden, werden sie nicht besonders erfreut sein. Da die Sekundarschule in der Regel ohne Oberstufe gebildet wird, also lediglich eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs vorgesehen ist, werden sich die Eltern vielleicht überlegen, ob sie ihr Kind nicht besser gleich am Gymnasium oder an der Gesamtschule anmelden sollen. Die beiden Schulformen haben nämlich erprobte Lehrpläne und ein verlässliches System.Für die Schulträger scheint dennoch die Sekundarschule attraktiver zu sein als eine Gesamtschule, denn zum Schuljahr 2012/13 haben bereits 50 Kommunen den Willen zur Gründung von Sekundarschulen bekundet, während weitere 19 Gemeinden eine neue Gesamtschule gründen wollen. Teilweise sind es bis drei Kommunen, die gemeinsam eine Sekundarschule gründen wollen. Meistens sind es kleinere Gemeinden oder Städte, die in Handlungszwang geraten, weil die Schülerzahlen für eigene Hauptschulen oder Realschulen nicht mehr ausreichen, in den Großstädten ist das Interesse deutlich geringer.
Der Vorteil liegt natürlich für die Kommunen bei den Anmeldezahlen: Für eine dreizügige Sekundarschule benötigt der Schulträger nur 75 Anmeldungen, für die Gesamtschule müssen es mindestens 100 sein. Und wenn eine Gemeinde schon eine Gesamtschule besitzt, müssen es noch mehr sein, denn die bestehende Gesamtschule könnte ja durchaus noch um einen oder zwei Züge erweitert werden.
Hier der Stand vom August 2012:

Start von Sekundarschulen für das Schuljahr 2012/13

ArnsbergDetmoldDüsseldorfKölnMünster
Altena/Nachroth/
Wiblingwerde
Extertal/MonheimOverathSassenberg
AttendornVlothoKleveNümbrecht/
Ruppichteroth
Gelsenkirchen
Bochum (2)OerlinghausenDinslakenEngelskirchenMünster
Breckerfeld
(Ersatzschule)
LübbeckeKamp-LintfortEitorfHerten
DortmundBorchenAlpenBornheimDrensteinfurt
Erwitte/Anröchte JüchenJülichAhlen
Hamm StraelenNideggen/KreuzauNottuln(Ersatzschule)
Netphen Essen (Ersatzschule)Lohmar 
Olsberg    
Werl    
Werne    
Wetter    
Wickede    

Von den ursprünglich beantragten 50 Sekundarschulen können nach dem Anmeldeverfahren 42 Schulen starten, die restlichen kamen wegen zu geringer Anmeldezahlen nicht zustande bzw. sollen voraussichtlich erst ein Jahr später gegründet werden. Inzwischen sind auch die pädagogischen Konzepte vorgelegt worden: 12 Sekundarschulen wollen auch nach der Klasse 6 gemeinsam weiter unterrichten, 29 haben sich für ein teilintegriertes Konzept entschieden und eine für getrennte Bildungsgänge nach der Klasse 6.

Hier der Stand zum Schuljahresbeginn 2013/14:

Start von neuen Sekundarschulen für das Schuljahr 2013/14

ArnsbergDetmoldDüsseldorfKölnMünster
Arnsberg (2)Bad WünnenbergDüsseldorfMechernich / KallBeckum
EnnepetalBielefeld (privat)*GrefrathMonschau / Simmerath / HürtgenwaldCastrop-Rauxel
GesekeEspelkampHildenStolbergLegden / Rosendahl
MeinerzhagenHorn-Bad MeinbergNeussSwisttalReken
Olpe / DrolshagenLageRemscheidWaldfeuchtRheine (2)
 LügdeSolingenWiehlTelgte
 PetershagenTönisvorst Velen
 Preußisch OldendorfWülfrath Vreden
 Varenholz (privat)*  Sendenhorst (privat)*
 Versmold  Wadersloh
 Warburg / Borgentreich   

Von den ursprünglich 53 Anträgen auf Errichtung einer Sekundarschule waren zunächst 50 genehmigt worden. Nach Ablauf der Anmeldungen waren 39 übrig geblieben, die zum Schuljahresbeginn 2013/14 ihren Dienst aufnehmen. Die drei mit * gekennzeichneten privaten Sekundarschulen kommen noch dazu, weil das Anmeldeverfahren noch nicht abgeschlossen war.
Eigentlich ist dieser Bildungswirrwahr eine Katastrophe: Wenn Eltern von einem Ort in einen anderen umziehen, finden sie keine Schulform vor, auf die man sich wie bisher verlassen konnte. In jeder Stadt gibt es unterschiedliche pädagogische Konzepte. Während im 5. und 6. Schuljahr noch alles integriert und ruhig verläuft, beginnt im 7. Schuljahr die Aufteilung. So wollen von den neugegründeten 39 Sekundarschulen für das Schuljahr 2013/14 nur 6 Schulen weiter integriert unterrichten, 31 wollen teilintegriert unterrichten und 2 Schulen wollen ein kooperatives Modell fahren. Daneben findet man noch Teilstandorte. Von den ersten 42 neuen Sekundarschulen im Schuljahr 2012/13 haben 9 zwei unterschiedliche Standorte. Das ist weder für die Schüler noch für die Lehrer sinnvoll.

20 neue Gesamtschulen nahmen im Sommer 2012 ihren Betrieb auf:

Neue Gesamtschulen für das Schuljahr 2012/13

ArnsbergDetmoldDüsseldorfKölnMünster
FinnentropHarsewinkelKleveStolbergMünster
MendenHerzebrock/ClarholzWillichTroisdorfGreven
 Paderborn HerzogenrathIbbenbüren
 Salzkotten Gangelt/SelfkantNeubeckum/Ennigerloh
   MuchWarendorf
   Windeck 
   Köln (Ersatzschule) 

Zum Schuljahresbeginn 2013/14 kommen 30 neue Gesamtschulen dazu:

Neue Gesamtschulen für das Schuljahr 2013/14

ArnsbergDetmoldDüsseldorfKölnMünster
FreudenbergBad Driburg/AltenbekenGrevenbroichBlankenheim/ NettersheimAhaus
WendenBad LippspringeHamminkelnBergisch-GladbachBocholt
Bad Sassendorf (privatBrakelKaarstHennefBorken
 Rheda-WiedenbrückKrefeldKönigswinterGescher
 RietbergLangenfeldNeunkirchen-SeelscheidHörstel
 VerlWuppertalSiegburgOelde
  Xanten/SonsbeckAlfter (privat)Rhede

Die Gesamtzahl der Gesamtschulen in NRW erhöht sich damit auf 282.

April 2012: Das Hauptschulsterben ist in NRW beschlossene Sache

Die Realschulen werden mit in den Sog gezogen: Was geschieht mit den Kolleginnen und Kollegen der auslaufenden Schulen?

Durch die Verfassungsänderung vom Juli 2011, in der die Bestandsgarantie für die Hauptschule aufgehoben wurde und das 6. Schulrechtsänderungsgesetz, mit der die Sekundarschule als neue Schulform eingeführt wurde, ist das Auslaufen aller Hauptschulen beschlossene Sache. Im Amtsblatt vom April 2012 hat das Schulministerien Leitlinien herausgegeben, wie Personalmaßnahmen bei der Auflösung von Schulen gehandhabt werden sollen. Es wird zwar betont, dass keine Schulform abgeschafft werden soll, aber es wird davon ausgegangen, dass die meisten Hauptschulen wegen nicht ausreichender Schülerzahl auslaufen werden.
Das wird natürlich auch für die Lehrkräfte ein gewaltiges Versetzungskarussell in Gang setzen, denn wer von Schulschließungen betroffen ist, für den muss es eine Versetzung oder Abordnung an andere Schulen geben.
Das hat schon jetzt zu ziemlicher Unruhe unter den Kolleginnen und Kollegen geführt. Für derartige Personalmaßnahmen sind inzwischen Grundsätze erlassen worden: Hier die wichtigsten Punkte:

  • „Die Beratung der Lehrkräfte über ihre weiteren beruflichen Perspektiven obliegt den örtlichen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten. Diese sind Ansprechpersonen für die betroffenen Lehrkräfte. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung in dienstrechtlichen Fragen, insbesondere im Rahmen der Koordinierung zwischen den Schulformen, bleibt unberührt.

  • Die Versetzungswünsche der Lehrkräfte sind zu erfassen. Dabei gilt das Prinzip „Versetzung vor Einstellung“, d. h. bei den Versetzungskonferenzen werden die Anträge der Lehrkräfte an auslaufenden Schulen zeitlich zuerst geprüft und entschieden. Ihre Versetzungswünsche sollen im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden. Letztlich wird über Versetzungsanträge im Rahmen einer Interessenabwägung zwischen den persönlichen Interessen der Lehrkraft und den dienstlichen Interessen an der Sicherung der Unterrichtsversorgung an der abgebenden und aufnehmenden Schule entschieden.

  • Auch denjenigen Beschäftigten, die bis zum Schließungszeitpunkt an einer Schule verbleiben, ist rechtzeitig Planungssicherheit zu gewähren, z.B. durch vorausplanende Versetzung bei gleichzeitiger Rückabordnung.

  • Sozialpädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt Primarstufe, Werkstatt- und Fachlehrerinnen und -lehrer, Lehrkräfte für herkunftsprachlichen Unterricht sowie Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger mit „Pädagogischer Einführung“ benötigen vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Ausbildung besondere Beratung für ihre weitere Beschäftigung. Es müssen sozialverträgliche Lösungen gefunden werden.

  • Lehrkräften an Hauptschulen ist die Möglichkeit der Bewerbung auf Stellen des ersten Beförderungsamtes der Besoldungsgruppe A 13 bzw. Entgeltgruppe 13 nach TV-L (gehobener Dienst) auch an anderen Schulformen zu eröffnen, sofern sie hierfür die erforderliche Lehramtsbefähigung besitzen. Darüber hinaus haben Lehrkräfte mit der entsprechenden Lehramtsbefähigung die Möglichkeit der Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen für den Laufbahnwechsel (www.oliver.nrw.de).

  • Lehrkräfte, die von der Schließung, Zusammenlegung oder Neugründung von Schulen betroffen sind, werden auf die veränderten Anforderungen der neuen Schulform oder Arbeitssituation vorbereitet. Für Lehrkräfte, die an andere Schulformen wechseln und nicht über die Lehrbefähigung für die nachgefragten Fächer verfügen, gilt der Runderlass vom 27. 4. 2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8, Anlage 3).

Schulleitungen

Für Schulleiterinnen und Schulleiter auslaufender Schulen kommt sowohl die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Schulleiterstelle als auch die Versetzung an eine andere Schule in Frage.
Die Besetzung einer höherwertigen Schulleiterstelle erfolgt im Wege der Ausschreibung und der Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern nach dem Prinzip der Bestenauslese. Dabei ist auch die bisherige Schulleitungserfahrung zu berücksichtigen.
Eine rechtsgleiche Versetzung ohne Stellenausschreibung ist möglich, wenn die zu besetzende Schulleiterstelle derselben Besoldungsgruppe angehört wie das bisherige Amt, also nicht mit einer Beförderung verbunden ist. Dies folgt aus dem beamten- und verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung, der die Inanspruchnahme von Funktionsstellen durch die Schulaufsicht auch ohne vorherige Ausschreibung zulässt.
Die Planungen für die Bewertung der Ämter an Sekundarschulen sehen u. a. funktionsgebundene Stellen der BesGr A 13 und A 14 für die Koordination, die Abteilungsleitung sowie die didaktische Leitung vor. Falls der Landtag das Landesbesoldungsgesetz entsprechend ergänzt, besteht hier perspektivisch ebenfalls die Möglichkeit einer amtsangemessenen Verwendung für Rektorinnen und Rektoren, Konrektorinnen und Konrektoren sowie für A 13-Lehrkräfte.“
(entnommen aus: ABl.NRW.04/12)

Unter dem letzten Spiegelstrich ist schon angedeutet, dass es viele Fortbildungsveranstaltungen geben wird, um Lehrkräfte nachzuqualifizieren, die an andere Schulen wechseln und nicht über die Lehrbefähigung für die nachgefragten Fächer verfügen.
Was die Schulleitungen angeht, werden für die Schulleitungen der auslaufenden Schulen entsprechende Funktionsstellen angeboten. Unter anderem ist auch bei den Sekundarschulen der „Didaktische Leiter“ dabei, der aber mit A14 – und nicht wie in der Gesamtschule mit A15 – besoldet wird.

In dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz , das am 5. November 2013 veröffentlicht wurde, ist auch die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes enthalten. Dort heißt es:

„Nach Nummer 1.11 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen wird folgende Nummer angefügt:

1.12 Die zur Schulleitung gehörenden Ämter an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen können auch Lehrkräften mit der Befähigung zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung, zum Lehramt für Sonderpädagogik oder zum Lehramt an Sonderschulen verliehen werden.“

Damit wird den Lehrkräften mit sonderpädagogischer Lehramtsbefähigung nun auch ermöglicht, eine Leitungsfunktion an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen zu übernehmen.
Problematisch ist immer noch der Einsatz von Primarstufenlehrerinnen und -Lehrern, die die alte Ausbildung mit dem Lehramt für Grundschulen (04) und dem Lehramt für die Primarstufe (00) haben. Diese sollen nämlich demnächst nicht mehr für den Einsatz an Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen zugelassen werden. Das betrifft unter anderem auch die Lehrkräfte mit Altlehrämtern, die schon seit langer Zeit an Hauptschulen unterrichten.
Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, sollten Sie die Anerkennung für das GHR-Lehramt beantragen. Sie haben nämlich bis zum 31.12.2015 die Möglichkeit, gem. § 28 Absatz 4 LABG eine Lehramtsanerkennung zu erreichen.
Das bedeutet, dass Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt
• an der Volksschule,
• an der Grundschule und Hauptschule oder
• an der Realschule, bzw.
• für die Primarstufe oder
• für die Sekundarstufe I
das GHR-Lehramt erwerben können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Für die Anerkennung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss man in der Regel mindestens 30 Monate in der nicht seiner Ausbildung entsprechenden Schulform tätig sein, eine dienstliche Beurteilung mit Bestnote abschließen und ein einstündiges Kolloquium halten. Das sollte doch zu schaffen sein. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Schulaufsichtsbeamten!

6. Schulrechtsänderungsgesetz

Am 12.7.2011 hatte die rot-grüne Landesregierung einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes eingebracht. Danach sollte die Gemeinschaftsschule als eigenständige Schulform etabliert werden.
Die Bestandsgarantie der Hauptschule sollte  aufgehoben und die Verfassung des Landes NRW geändert werde. Dazu wurde ein weiterer Entwurf zur Verfassungsänderung gemacht.
Beide Entwürfe sind in den Papierkorb gewandert, da das 6. Schulrechtsänderungsgesetz am 25. Oktober 2011 beschlossen wurde, das das Schulgesetz ändert.

Volle Gleichstellung für homosexuelle Beamte

Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums wurde jetzt vom Bundesrat bestätigt und als Gesetz beschlossen. Danach werden in Zukunft homosexuelle Beamte und Beamtinnen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, wie Eheleute behandelt. Das bedeutet, dass sie auch beim Familienzuschlag oder bei der Auslandsbesoldung als Ehepartner berücksichtigt werden.

Gemeinschaftsschule ade – neue Webseite des Ministeriums zur Sekundarschule

Sie finden jetzt alle Einzelheiten mit einer entsprechenden Grafik auf der Webseite des Schulministeriums.

Die Realschullehrer merken jetzt auch, dass es ihnen an den Kragen geht. Besonders die integrierte Variante mit dem gemeinsamen Unterricht auch nach Klasse 5 und 6 macht ihnen Sorgen, denn damit würde die bestehende Realschule natürlich völlig überflüssig werden.  Ihren Unmut können Sie auf einer entsprechenden Webseite http://www.sekundarschule-in-nrw.de/ äußern. Die Meinungen werden anonym der Schulministerin übergeben.

Reformierung der Lehrerausbildung

Da in NRW die Lehrerausbildung geändert wurde, ist nunmehr ein Kerncurriculum für den neuen 18-monatigen Vorbereitungsdienst verbindlich geworden. Es gilt aber auch für die Lehrkräfte in berufsbegleitender Ausbildung.

Leitbild für Lehrerinnen und Lehrer

  1. Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen. Ihre Kernaufgabe ist die gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuelle Bewertung und systemische Evaluation. Die berufliche Qualität von Lehrkräften entscheidet sich an der Qualität ihres Unterrichts.
  2. Lehrerinnen und Lehrer sind sich bewusst, dass die Erziehungsaufgabe in der Schule eng mit dem Unterricht und dem Schulleben verknüpft ist. Dies gelingt umso besser, je enger die Zusammenarbeit mit den Eltern gestaltet wird. Beide Seiten müssen sich verständigen und gemeinsam bereit sein, konstruktive Lösungen zu finden, wenn es zu Erziehungsproblemen kommt oder Lernprozesse misslingen.
  3. Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungs- und Beratungsaufgabe im Unterricht und bei der Vergabe von Berechtigungen für Ausbildungs- und Berufswege kompetent, gerecht und verantwortungsbewusst aus. Dafür sind hohe pädagogisch-psychologische und diagnostische Kompetenzen von Lehrkräften erforderlich.
  4. Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter und nutzen wie in anderen Berufen auch Fort- und Weiterbildungsangebote, um die neuen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihrer beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen Lehrerinnen und Lehrer Kontakte zu außerschulischen Institutionen sowie zur Arbeitswelt generell pflegen.
  5. Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Schulentwicklung, an der Gestaltung einer lernförderlichen Schulkultur und eines motivierenden Schulklimas. Hierzu gehört auch die Bereitschaft zur Mitwirkung an internen und externen Evaluationen.

Daraus werden die 6 Handlungsfelder abgeleitet, die grundlegend für den Lehrerberuf sind und an denen die Professionalität eines Lehrers oder einer Lehrerin gemessen wird:

Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegenDen Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmenLeistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen
Schülerinnen und Schüler und Eltern beratenVielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzenIm System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten

Aufwendungen für das Arbeitszimmer jetzt steuerlich wieder abzugsfähig! Weitere Informationen auf der Seite Geld und Finanzen!

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 2011

Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf eine Einmalzahlung für die Beschäftigten in Höhe von 360 Euro, sowie eine lineare Erhöhung von 1,5 Prozent zum 1. April 2011 und 1,9 Prozent (plus einem Sockelbetrag von 17 Euro) ab 1. Januar 2012 geeinigt. Die Straßenwärter und der Küstenschutz erhalten eine Zulage von 25 Euro. Es wurde eine Laufzeit von 24 Monaten bis Ende Dezember 2012 vereinbart.
„Ein reales Einkommensplus – das war unser wichtigstes Ziel, und das haben wir erreicht,“ so Stöhr weiter. „Dem Straßenwärter, der trotz Schwerstarbeit bei Wind und Wetter mit gerade mal 2.300 Euro nach Hause geht oder der Krankenschwester mit ihren monatlich 2.500 Euro wäre weniger unter dem Strich auch nicht zu vermitteln gewesen.“ Jetzt gehe es um die Gleichbehandlung der Beamten in Ländern und Kommunen. Stöhr: “Der materielle Gehalt der Tarifeinigung muss zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden. “Eine Hypothek bleibt dagegen die tarifliche Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer. Stöhr: „Wir haben versucht, die Bezahlung nach Gutsherrenart zu beenden. Hier hat sich die TdL keinen Zentimeter bewegt. Wir werden diese Frage also mit Sicherheit bei nächster Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung setzen.“  (Quelle: dbb )

NRW hat nach dem Tarifabschluss das Ergebnis der Angestellten im öffentlichen Dienst auf die Beamten übertragen. Die Tarifgemeinschaft der Länder  (TdL) und die Gewerkschaften hatten am 10. März 2011 eine Einigung erzielt. Danach bekommen die rund 585 000 Tarifbeschäftigten  2011 im Durchschnitt 2,3% mehr. Im Jahre 2012 sollen es 2,55 % mehr sein.

Der Landtag NRW hat das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2011/2012 NRW beschlossen.

Die zuletzt zum 1.3.2010 angepassten Dienstbezüge und die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich rückwirkend ab dem 1.4.2011 um 1,5 %.
Zusätzlich erhalten Beamte, die mindestens an einem Tag des Monats April 2011 Anspruch auf Dienstbezüge haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro (Anwärter: 120 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig.
Die Versorgungsbezüge werden ebenfalls rückwirkend ab dem 01.04.2011 um 1,5 % erhöht.
Nach den Vorschriften des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ab 01.04.2011 mit dem Faktor 0,96208 abzusenken.
Versorgungsempfängern, die im April laufende Versorgungsbezüge erhalten, steht die Einmahlzahlung ebenfalls zu. Sie wird jedoch nur entsprechend dem Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes gezahlt.
Ausnahme: Versorgungsbezüge, deren Berechnung ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der bis 30. Juni 1997 geltenden Fassung nicht zugrunde liegt und Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind, werden um 1,4 % erhöht. Anschließend werden sie mit dem Faktor 0,96208 abgesenkt. Die Einmalzahlung wird neben diesen Versorgungsbezügen wie folgt gezahlt: 216,00 Euro für Ruhstandsbeamte, 129,60 Euro für Witwen/Witwer, 43,20 Euro für Vollwaisen und 25,92 Euro für Halbwaisen.
(Quelle: LBV NRW 12.4.2011)

Die Besoldungstabellen mit den neuen Gehältern finden Sie auf meiner Webseite Besoldung!

21.12. 2010 Abschaffung der Kopfnoten beschlossen!

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 21. Dezember 2010 die Änderung des bestehenden Schulgesetzes beschlossen, das am Tage nach der Verkündigung in Kraft getreten ist:
Damit

  • •fallen die sogenannten „Kopfnoten“ schon auf dem kommenden Halbjahreszeugnis weg,
  • •entscheiden Eltern wieder darüber, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll,
  • •können Kommunen, wenn sie es für sinnvoll halten, wieder Schuleinzugsbereiche einführen,
  • •werden die Rechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern in der Schulkonferenz gestärkt.

Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Mit dieser Änderung des Schulgesetzes regeln wir vier Punkte im Sinne der Beteiligten. Das Arbeits- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern lässt sich nicht einfach in Ziffernoten pressen. Ebenso wenig lassen sich bei Viertklässlern verbindliche Prognosen über ihre künftigen Leistungen treffen. Wir geben den Kommunen mit der Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche einzuführen, wieder ein planerisches Instrument in die Hand und stärken die Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern in der Schulkonferenz.“

Zeugnisse und Schullaufbahnbescheinigungen weisen ab sofort keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten („Kopfnoten“) mehr aus. Künftig sind Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen und Schullaufbahnbescheinigungen weiterhin möglich, wenn die Schulkonferenz vorher Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt hat. In dem neuen Erlass vom 18.5.2011 heißt es:

„Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden auf der Grundlage von Beobachtungen getroffen, die sich über den Unterricht hinaus auf das gesamte Schulleben erstrecken. Sie werden auf dem Zeugnis unter der Rubrik „Arbeits- und Sozialverhalten“ oder unter Bemerkungen eingetragen.
Die Schulkonferenz hat zur einheitlichen Handhabung der Aussagen Grundsätze aufzustellen. Dabei kann sie beispielsweise frei entscheiden, ob die Aussagen als freier Text formuliert oder unter Verwendung von Standardformulierungen verfasst werden; sie kann auch festlegen, dass die Anwendung der Bestimmung auf bestimmte Jahrgangsstufen beschränkt wird oder bestimmte Bildungsgänge an Bündelschulen (z.B. solche für berufserfahrene Erwachsene an Berufskollegs) ausgenommen werden. Die Schulkonferenz hat nicht das Recht, die Aufnahme von Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten generell auszuschließen.
Unabhängig von z. B. jahrgangsmäßigen Beschränkungen durch die Grundsätze der Schulkonferenz sind Aussagen in das Zeugnis immer dann aufzunehmen, wenn die Schülerin oder der Schüler dies wünscht.
Die Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind nicht versetzungsrelevant. § 6 Absatz 2 AO-GS (BASS 13 – 11 Nr. 1.1) bleibt unberührt.“
Dazu will das Ministerium noch eine Handreichung veröffentlichen.

Auch nach der Schulgesetzänderung sprechen die Grundschulen in der bisherigen Form mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für die weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht mehr verbindlich. Das heißt, sie melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt. Damit entfällt auch der Prognoseunterricht.

Mit dem geänderten Schulgesetz können Kommunen ab sofort wieder Schuleinzugsbereiche bilden, wenn sie es für sinnvoll halten. Die Bildung von Schuleinzugsbereichen setzt einen Ratsbeschluss der Kommune voraus und muss vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen. In der neuen AO-GS heißt es: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich für diese Schulart gebildet hat (§ 46 Absatz 3 SchulG). Soweit Schuleinzugsbereiche gebildet wurden, werden bei einem Anmeldeüberhang zunächst die Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich für diese Schulart wohnen oder bei denen ein wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 SchulG vorliegt. Im Falle eines nach Anwendung von Satz 1 oder 2 verbleibenden Anmeldeüberhanges sind die Kriterien des Absatzes 3 für die Aufnahmeentscheidung heranzuziehen.“ Für die Sekundarstufe I hat sich das auch durch die neue APO-SI geändert: „Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule und hat der Schulträger einen Schuleinzugsbereich nach § 84 Absatz 1 SchulG gebildet, werden im Aufnahmeverfahren zunächst die Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich wohnen oder bei denen ein wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 SchulG besteht. § 46 Absatz 4 und 5 SchulG bleibt unberührt. Besteht danach auch weiterhin ein Anmeldeüberhang, gilt Absatz 2.“

Eine weitere Änderung stärkt die Rechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern durch eine veränderte Zusammensetzung der Schulkonferenz. Künftig sind Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer wieder zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz der weiterführenden Schule vertreten (Drittelparität). Diese Regelung tritt am 01.08.2011 in Kraft.

Für die Grundschulen ändert sich zunächst im Halbjahreszeugnis der Klasse 4 nichts: Die begründete Empfehlung bleibt weiterhin als Teil des Zeugnisses bestehen. Lediglich die Verbindlichkeit der Empfehlung fällt weg.
Außerdem sind inzwischen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für alle Schulformen geändert worden, sodass neue Zeugnisformulare notwendig wurden, die nicht mehr die Bemerkungen über das Arbeits- und Sozialverhalten enthalten.

Gymnasien dürfen sich für oder gegen das Turbo-Abitur entscheiden

Zum Schuljahresbeginn 2010/11 hatte die neue Schulministerin Sylvia Löhrmann den Gymnasien freigestellt, ob sie sich für oder gegen das Turboabitur entscheiden. Das gilt einmalig bis zum Anmeldetermin des nächsten Schuljahres. Demnach entsprach sie dem vielfach geäußerten Wunsch, wieder zur 9jährigen Schulzeit zurückzukommen. Allerdings sind einige Bedingungen daran gebunden.

Rückkehr zum 9jährigen Abitur

Inzwischen haben sich 13 Gymnasien von den 626 Gymnasien in NRW entschlossen, wieder zum neunjährigen Abitur zurückzukehren. Allerdings jetzt auch mit 188 Wochenstunden statt bisher 179 Wochenstunden. Ohne Nachmittagsunterricht wird es also nicht gehen. Dieser Versuch geht bis zum Schuljahr 2023/24.
Allerdings ist es keine Rückkehr zu dem früheren Bildungsgang, denn inzwischen wurden die Lehrpläne sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geändert. Beispielsweise beginnt die zweite Fremdsprache bereits in der Klasse 6. Die Entscheidung der Gymnasien ist eigentlich sehr mutig, denn schließlich müssen sie sich der Konkurrenzsituation der anderen Gymnasien mit dem G8-Bildungsgang stellen. Die Schulen selbst sehen aber auch viele Vorteile für die Schüler:

  • Alle Schüler haben insgesamt mehr Zeit zum Lernen.
  • Wenn mehr Zeit zur Verfügung steht, kann man besser individualisieren und fördern.
  • Der Hausaufgabendruck wird verringert, da nachmittags weniger Unterricht stattfindet.
  • Für Deutsch, Mathematik, Englisch und die 2. Fremdsprache stehen mehr Unterrichtsstunden zur Verfügung.
  • Die Schüler haben mehr Zeit für private Aktivitäten, da weniger Nachmittagsunterricht erforderlich ist.

Der Schulversuch wird wissenschaftlich begleitet.

Leitfaden für die Errichtung von Gemeinschaftsschulen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat einen Leitfaden herausgegeben, der die Schulen und Schulträger  bei ihren Planungen unterstützen soll, Gemeinschaftsschulen als neue Schulform zu errichten.
Das von der Schulministerin hoch gelobte neue pädagogische Konzept bietet allerdings beim genauen Hinsehen gar nicht so viel Neues, denn was dort propagiert wird, machen viele Schulen längst.
Die vierjährige Grundschule bleibt bestehen und die Kinder sollen in das 5. Schuljahr der Gemeinschaftsschule ohne Rücksicht auf die Schulformempfehlung aufgenommen werden. Allerdings soll darauf geachtet werden, dass heterogene Leistungsgruppen gebildet werden können. Das ist eine interessante Prämisse, denn da muss erstmal abgewartet werden, wie sich das Anmeldeverhalten der Eltern entwickelt. Diese werden damit gelockt, dass die neue Schule im Doppeljahrgang 5/6 gymnasialen Charakter haben soll und dass nach gymnasialen Lehrplänen unterrichtet werden soll. Wer also sein Kind in die Gemeinschaftsschule schickt, schickt es quasi aufs Gymnasium, so wird es ihnen vorgegaukelt.
Wie es ab Klasse 7 weitergehen soll, entscheiden dann die Eltern zusammen mit der Schule in der Schulkonferenz. Abzusehen ist schon jetzt ein großer Wirrwarr von Entscheidungen in den einzelnen Gemeinden, denn „ob die Gemeinschaftsschule weiter mit heterogenen Klassenverbänden und je nach Fach mit innerer oder auch äußerer Differenzierung inFachleistungskursen arbeitet oder mit zwei oder drei festen Bildungsgängen(beispielsweise Gymnasium und Realschule und Hauptschule als gemeinsamerBildungsgang oder Gymnasium/Realschule/Hauptschule) ist eine Entscheidung, dieder Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz vor Ort trifft.“ Die Eltern entscheiden, in welchem Bildungsgang ihre Kinder unterrichtet werden sollen. Das ist auch höchst interessant. Allerdings wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit eine integrierte Form herauskristallisieren, die aber nicht viel anders aussehen wird wie bei den bestehenden Gesamtschulen bisher. Damit wird sich eine neue Konkurrenzsituation entwickeln. Ob das sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 erfolgt wiederum die Bildung von Profilklassen nach Entscheidung der Schulkonferenz.
Den Eltern wird die Gemeinschaftsschule schmackhaft gemacht, weil sie als Ganztagsschule  bessere Bildungschancen bieten soll, indem das Abitur in neun Jahren erreicht wird, wobei besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler das auch nach acht Jahren schaffen sollen.
Außerdem ist auch an die Lernbehinderten, Körperbehinderten, Geistigbehinderten und Verhaltensgestörte gedacht, denn Gemeinschaftsschulen können auch Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen anbieten.

Spannend wird eine solche Schule sicher werden, aber ob sie sich zu einer echten Gemeinschaftsschule als >Schule für Alle< entwickelt, Ist fraglich. Den gymnasialen Charakter in den Klassen 5/6 haben bisher die Gymnasien und werden ihn auch erhalten. Eltern, die eine solche Schule für ihr Kind wünschen, werden es am Gymnasium anmelden und nicht an einer Gemeinschaftsschule, deren weitere Konzeption ungewiss ist. Warum sollen Eltern mit klaren Bildungsvorstellungen für ihr Kind eine Versuchsschule wählen und ihr Kind zum Versuchskaninchen für Bildungspolitiker machen? Das Gymnasium erfüllt bereits sämtliche Forderungen nach gymnasialer Bildung und gymnasialen Lehrplänen. Alle anderen Forderungen erfüllen längst die Gesamtschulen, die es mit viel Engagement erreicht haben, dass bildungsferne Schichten das Abitur schafften und Differenzierungsmöglichkeiten bis zum Gehtnichtmehr ausgeschöpft haben. Auch die Profilbildung haben sie längst ausprobiert. Mehr ist auch bei Gemeinschaftsschulen nicht drin. Mir ist schleierhaft, was mit der neuen Schulform erreicht werden soll. Für die Schüler ergeben sich überhaupt keine Vorteile, denn alle Bildungschancen konnten sie in den bisherigen Schulformen auch wahrnehmen. Für die Eltern wird es so sein, dass sie ihre Kinder nicht mehr in der Hauptschule anmelden müssen und die ungeliebte Schulform austrocknet. Sie können jetzt ihren Nachbarn erklären, dass Ihre Kinder ja nunmehr eine Schule besuchen, deren Endziel das Abitur ist. Das Abitur wird der Standardabschluss werden, weil der Hauptschulabschluss entfällt und der Sekundarabschluss nicht mehr viel wert ist. Ohne Abi wird man bald keinen Job mehr bekommen. Deshalb werden auch die Realschulen verschwinden; Eltern werden sie nicht mehr wählen, weil sie nicht zum Abitur führen.

Aber die Schülerinnen und Schüler, die das Abi nicht schaffen, wird es weiterhin geben. Und viele werden auch nicht den Sekundarabschluss I schaffen. Ein großer Teil wird wiederum von der Gemeinschaftsschule kommen, denn die Hauptschüler werden ja nicht aussterben, sondern bekommen nur einen anderen Namen: Sie werden Gemeinschaftsschüler.

Und dann beginnt das ganze Spiel von vorn: Eine neue Regierung muss eine neue Schulform kreieren, weil die Eltern eine bessere Schule für ihr Kind wünschen. Mich erinnert das alles an die Sechzigerjahre, als keiner mehr die Volksschule wollte…

Lesen Sie dazu auch weitere Ausführungen auf der Webseite Gemeinschaftsschule! Vielleicht wird aber auch alles hinfällig, wenn zum Jahresende 2011 die Sekundarschule gesetzlich verankert wird. Schließlich ist die Gemeinschaftsschule nur eine Zwischenlösung, denn in dem neuen Gesetzentwurf steht, dass sie nach 6 Jahren in das Regelschulsystem überführt wird.

15.12. 2010 Gymnasien erhalten pädagogischen Tag zur Umsetzung von G8

Im Rahmen des Berichts über die Maßnahmen der Landesregierung am 15. 12. 2010 verkündete die Ministerin ihr Aktionsprogramm zur Umsetzung des Turboabiturs G8. In dem 11-seitigen Papier wird auch ein pädagogischer Tag für die Gymnasien angekündigt:

„Die Umsetzung der genannten Maßnahmen verlangt Geduld und Ausdauer. Die angekündigten und zum Teil sogar bereits wirksam gewordenen Unterstützungsleistungen der Landesregierung brauchen Zeit, um in den Schulen zu wirken. Gleichzeitig knüpft die Landesregierung an das Prinzip selbstständiger und eigenverantwortlicher Schulen an, die auch in widrigen Umständen bereits viel geleistet haben, um die Herausforderung der Einführung des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kinder und Jugendlichen, verträglich und mit möglichst nachhaltigen Ergebnissen auszugestalten.
Dennoch ist für das Schulministerium im Laufe der Diskussion und der Arbeit klar geworden: All dies geschieht weder von selbst noch so einfach nebenher. Die Herausforderung Schulzeitverkürzung beherzt anzugehen – und damit die gymnasiale Bildung der Zukunft sichern – dies gelingt nur mit zusätzlichen Anstrengungen. Deshalb hat die Landesregierung im Einvernehmen mit Vertretungen von Schulleitungen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern entschieden, dass alle Gymnasien im kommenden Schulhalbjahr die Gelegenheit erhalten, einen pädagogischen Tag zu gestalten, an dem sich die Schule intensiv mit der Weiterentwicklung des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs und den Möglichkeiten seiner Ausgestaltung und Optimierung auseinander setzt.
Dieser pädagogische Tag soll in den Schulen ein Unterstützungssignal für alle Beteiligten sein. Die Schulleitungen sind aufgefordert, Eltern- und Schülervertretungen in die Diskussion über die Ausgestaltung und Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen einzubeziehen. Zwar können mit einem solchen pädagogischen Tag allein die vielen Maßnahmen noch nicht umgesetzt werden. Die gemeinsame Verständigung über den Weg der jeweiligen Schule einschließlich der erforderlichen Maßnahmen kann zu einer nachhaltigen Entwicklung führen und auf diese Weise die Akzeptanz des verkürzten Bildungsgangs weiter erhöhen. Ziel muss es sein und bleiben: Wir müssen gemeinsam alle Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien dabei unterstützen, dass sie in unserem Land einen guten Unterricht bekommen, einen weiterführenden Abschluss erlangen und – nicht zuletzt – dass sie die Zeit haben, ihre Persönlichkeit innerhalb und außerhalb von Schule zu entfalten. Dann werden Gymnasien zu dem, was eigentlich alle von ihnen erwarten: Lernorte zur Entdeckung und Förderung der Persönlichkeiten und Talente, die eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht und erwartet.
Denn auch für die Gymnasien gilt: Kein Kind darf verloren gehen.“

Maßnahmen zur Entlastung im gymnasialen Bildungsgang

Die Schulzeitverkürzung stellt für Gymnasien die vielleicht größte pädagogische und organisatorische Herausforderung der letzten Jahre dar. Die Landesregierung will die Schulen bei dieser schwierigen Aufgabe unterstützen: Dabei sollen die Betroffenen Beteiligte sein.

Bereits im Oktober letzten Jahres kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, der Lehrer- und Elternverbände sowie der Schulen zusammen, die in konstruktiven Ge sprächen sieben Handlungsfelder entwickelten:

  1. Gleichgewicht zwischen Haus- und Schulaufgaben
  2. Anpassung der schulinternen Lehrpläne an die Kernlehrpläne mit reduziertem Stoffumfang
  3. Ergänzungsstunden zur individuellen Förderung für besondere Begabungen und für vertiefende Angebote
  4. differenzierende Implementierung der zweiten Fremdsprache ab Klasse6
  5. Flexibilisierung der Schulorganisation (Stundenplangestaltung, flexible Ausgestaltung von Tages- und Wochen zeit rastern)
  6. Weiterentwicklung von Ganztag und pädagogischer Übermittagsbetreuung
  7. nachhaltige Unterstützung und Qualifizierung der Lehrkräfte.

Um für die Planungen die notwendige Zeit zu haben, können alle Gymnasien im kommenden Halbjahr einen pädagogischen Tag gestalten, an dem sie sich intensiv mit der Ausgestaltung des achtjährigen Bildungsganges auseinandersetzen.

(Quelle: Amtsblatt 2/2011)

11.1. 2011 NRW-CDU erklärt Hauptschule zum Auslaufmodell

Der Vorstand der nordrhein-westfälischen CDU hat das neue Schulkonzept beschlossen, das im März dem Landesparteitag vorgelegt werden soll. Danach sollen Schüler zwar den Hauptschulabschluss machen können, aber das müsse nicht unbedingt an einer Hauptschule geschehen, sondern könne auch an einer Verbundschule oder Gesamtschule sein. Die Gesamtschule sei nämlich eine „Bereicherung des gegliederten Schulsystems“.
Endlich begreift auch die CDU, dass es sinnlos ist, an einer Schulform festzuhalten, die von den Eltern und auch von den Schülern selbst nicht mehr gewünscht wird. Da sie am Gymnasium nicht rütteln will, sollte sie aber den Mut haben, sich wenigstens zu einem Zwei-Säulen-Modell zu bekennen, wie die Bundes CDU das schon getan hat . Immerhin ist durch den Schulkonsens der erste Schritt getan. Ob es endlich zu einem Schulfrieden führt, muss abgewartet werden.

Ganztagsschulen und Ganztagsangebote – neue Erlasse

Die Landesregierung will den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten und schulischen Betreuungsangeboten vorantreiben und hat dazu die bestehenden Ganztagserlasse im Dezember 2010 geändert. Die Ministerin verfolgt dabei folgende Ziele:

  • die umfassende Bildungsförderung möglichst aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen und kulturellem Hintergrund,
  • die Unterstützung der Eltern in der Erfüllung ihrer erzieherischen Aufgaben,
  • die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • die Stärkung der Kommunen als attraktive Bildungsstandorte, auch im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung,
  • die Beteiligung der Eltern sowie der Kinder und Jugendlichen an Konzeption und Umsetzung der Angebote,
  • die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern im Rahmen einer kommunalen Bildungsplanung.

Dazu sollen die Fördersätze für die offene Ganztagsschule im Primarbereich zum 1. 2. 2011 erhöht werden und weitere Haushaltsmittel für den Ausbau von Ganztagsschulen im Primar- und Sekundarbereich zur Verfügung gestellt werden. Auch für Betreuungsangebote und Personalmaßnahmen sollen weitere Förderungsmittel bereitgestellt werden.

Achtung: Mehrere Erlasse zum Ganztagsunterricht wurden aufgehoben, geändert oder durch neue Erlasse ersetzt. Schauen Sie sich unbedingt den Erlass vom 23.12.2010 “ Ganztagsschulen und Ganztagsangebote; Zusammenfassung der bestehenden Erlasse“ im Amtsblatt vom Januar 2011 an! Diese betreffen nämlich auch die Aufsichtspflicht und den Samstagsunterricht:

Der Erlass (BASS 12 – 08 Nr. 1) wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 erhält Absatz 6 folgende Fassung:
„Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden. Über Änderungen des Stundenplans und der Öffnungszeiten der außerunterrichtlichen Ganztagsund Betreuungsangebote sind die Eltern rechtzeitig zu informieren.“
In Nummer 1 erhält Absatz 7 folgende Fassung:
„Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen. Gleiches gilt grundsätzlich im Rahmen einer pädagogischen Übermittagbetreuung. Wenn ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, kann die Schulleitung Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag – bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern – gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden zu verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen.“ Das war bisher nur für Schüler der Sek. II möglich.

Der Erlass (BASS 12 – 62 Nr. 1) wird wie folgt geändert:
Nummer 1.2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Schule kann im Einvernehmen mit dem Schulträger Unterricht an höchstens zwei Samstagen im Monat erteilen, wenn der Unterricht nicht auf fünf Tage verteilt werden kann, weil dies die Fachraumbelegung, die Inanspruchnahme der Einrichtungen des Schulsportes, der Einrichtungen für die Mittagspause oder die Organisation des Schülertransportes notwendig machen.“
Nummer 6.2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Eine mehr als nur geringfügige Verkürzung der Mittagspause oder Samstagsunterricht sind nur noch solange übergangsweise möglich, bis die Infrastruktur für eine Mittagspause geschaffen worden ist, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2013.“

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) inzwischen auch für NRW gültig

Am 1. April 2009 ist das neue Beamtenstatusgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt bundeseinheitlich das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen. Die einzelnen Bundesländer hatten aber noch die Möglichkeit, ihr Dienstrecht aufgrund der Föderalismusreform entsprechend anzupassen.
Dadurch hat die Landesregierung auch das Landesbeamtengesetz neu strukturiert und angeglichen. Es ist ebenfalls am 1.4.2009 in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen betreffen die Neuregelung der Altersgrenze und Festlegung der Probezeit auf drei Jahre ohne Verkürzungsmöglichkeit.

In der nächsten Legislaturperiode sollen dann noch die Bereiche Laufbahnrecht, Besoldung und Versorgung umfassend reformiert werden.

NRW hat die Altersgrenze für Beamte schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Landesregierung hat einer entsprechenden Änderung des LBG zugestimmt. Sie ist am 1. April 2009 in Kraft getreten.

Da sämtliche Proteste der Lehrerverbände und der Tarifkommission ungehört verhallt sind, haben sich ab 1. April 2009 weitreichende Änderungen ergeben. Das Land NRW hat sein Landesbeamtengesetz an das neue Beamtenstatusgesetz angepasst, das seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform  am 1.9.2006 einheitliche Normen für alle Bundesländer vorsieht. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Die allgemeine Altersgrenze ist auf 67 Jahre angehoben worden. Das bedeutet, dass alle Kolleginnen und Kollegen ab Baujahr 1964 bis 67 arbeiten müssen. Wer vorher aufhören will, muss mit einem Versorgungsabschlag rechnen. Der beträgt im Augenblick 3,6% pro Jahr und im Höchstfall 10,8%. Da man auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden kann, muss man dann mit 10,8% Versorgungsabschlag rechnen.
    Schwerbehinderte  können sich auf Antrag nach Vollendung des 60. Lebensjahres pensionieren lassen, müssen dann aber auch den Abschlag in Kauf nehmen.
  • Die Probezeit beträgt für alle Laufbahngruppen 3 Jahre. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob sich die Beamtin oder der Beamte dauerhaft für den Dienst eignet. Eine Verkürzung der Probezeit wegen besonders guter Leistungen gibt es nicht mehr.

Einen Trost gibt es für alle, die zwischen 1947 und 1963 geboren sind: Für sie wird die Altersgrenze in Schritten von jeweils einem oder zwei Monaten angehoben. Dadurch ergeben sich folgende Verlängerungszeiten:

Geburtsjahr

Anhebung um Monate

Altersgrenze
Jahre  Monate
19471651
19482652
19493653
19504654
19515655
19526656
19537657
19548658
19559659
1956106510
1957116511
195812660
195914662
196016664
196118666
196220668
1963226610
196424670

„Gibt es eigentlich keine jungen Lehrer mehr?“

Ob das allerdings ein Trost sein wird, weiß ich nicht so genau. Es kommt ganz darauf an, wie sich die Kolleginnen mit 67 1/2 fühlen, wenn Sie vor der Klasse stehen und die unerzogenen Verhaltensweisen korrigieren müssen. Denn 67 ist für Lehrerinnen und Lehrer ja noch nicht genug, sie müssen im Gegensatz zu allen anderen Beamtengruppen bis zum Ende des Schulhalbjahres weiterarbeiten, bevor sie in Pension gehen können.

Die Lehrerverbände fordern deshalb eine Sonderregelung für Lehrer:

Großeltern im Schuldienst?

RLV und VBE gegen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrer – Sonderregelung für Lehrkräfte erforderlich

„Die durch die Landesregierung geplante Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit für Beamte bis zum 67. Lebensjahr ist für die Schulen ein völlig falsches Signal. VBE und RLV fordern daher die Landesregierung gemeinsam auf, eine Sonderregelung ins Gesetz aufzunehmen und für Lehrkräfte an der bisherigen Altergrenze von 65 festzuhalten“, erklärten heute die Vorsitzende des Realschullehrerverbandes (RLV), Brigitte Balbach und der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Udo Beckmann.
In den Kollegien werden dringend junge Nachwuchskräfte gebraucht, da das Durchschnittsalter der Lehrkräfte in NRW schon heute bei ca. 50 Jahren liegt. RLV und VBE kritisieren, dass durch die Erhöhung der Lebensarbeitszeit Stellen für den Lehrernachwuchs blockiert werden und das Durchschnittsalter der Lehrerkollegien weiter steigt.
„Der Abstand der Unterrichtenden zu der Lebenswelt der Jugendlichen wird immer größer. Es ist schwer vorstellbar, dass Schülerinnen und Schüler mehrheitlich von Personen unterrichtet werden, die ihre Großeltern sein könnten“, so Brigitte Balbach.
„Das Vorhaben der Landesregierung steht im krassen Widerspruch zu den Ergebnissen der Potsdamer Lehrerstudie, die hohe psychische Belastungen insbesondere im Lehrerberuf nachweist“, ergänzt Udo Beckmann. „Angesichts dieser Tatsache ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht verantwortbar, dass Lehrkräfte, die 67 und älter sind, vor einer Klasse mit 30 quirligen Schülern ihren Mann oder ihre Frau stehen.“
RLV und VBE fordern daher die Landesregierung auf, an der bisherigen Regelaltersgrenze bis 65 festzuhalten. „Eine mögliche Option wäre aus Sicht der beiden Lehrerorganisationen, dass diejenigen, die es sich zutrauen, den Schulen auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen. Dies könnte zur Minderung des Fachlehrermangels in bestimmten Fächern beitragen“, erklärte Brigitte Balbach. Der Landesregierung gehe es bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrer aus Sicht von RLV und VBE allerdings nicht um eine Verbesserung der Unterrichtssituation. Die Landesregierung spekuliere vielmehr darauf, Pensionsleistungen einsparen zu können, weil viele Lehrkräfte es nicht schaffen werden, bis zum 67. Lebensjahr vor der Klasse zu stehen, deshalb

vorzeitig mit gekürzten Pensionsansprüchen in den Ruhestand gehen müssen. Balbach und Beckmann sind sich einig:
„Vorrangiges Ziel muss es sein, den Lehrerberuf für junge Menschen attraktiver zu machen, anstatt diejenigen, die jahrzehntelang gute Arbeit geleistet und sich den Ruhestand verdient haben, zwangsweise länger im Beruf zu halten oder ihnen die Pensionen zu kürzen.“
(Quelle: Bildung real Dez. 2008)

Da die neue Altersgrenze ab 2012 in Kraft tritt, sollten auch die Möglichkeiten zur Pensionierung bedacht werden:

Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen können sich auf Antrag weiterhin nach Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzen lassen.  Andere Beamtinnen und Beamte können wie bisher auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden. Dabei ist zu beachten, dass man weiterhin auf Antrag mit 63 bei einem Abschlag  von max. 7,2% (bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zu ermitteln) in den Ruhestand gehen kann.
Wer als Schwerbehinderter  davon Gebrauch machen und mit 60 aus dem Dienst ausscheiden will, muss mit einem Abschlag von 10,8% rechnen.

Keine Lust?  Hinausschieben des Ruhestands

Nach den geltenden Regelungen im Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen können Schulleiterinnen und Schulleiter, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter aber auch alle übrigen Lehrerinnen und Lehrer auf Antrag über die jeweils geltende Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Eintritt in den Ruhestand zu stellen.
Denkbar ist ein Einsatz im bisherigen Amt oder beispielsweise auch mit reduziertem Beschäftigungsumfang für Aufgaben in oder außerhalb des Unterrichts, um das Wissen und die Erfahrung von älteren Kolleginnen und Kollegen für den Schulbetrieb zu erhalten.
Die Weiterbeschäftigung von Tarifbeschäftigten über die Altersgrenze hinaus erfordert in jedem Fall den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages (§ 33 Abs. 5 TV-L).
Da das Hinausschieben der Altersgrenze bis max. 3 Jahre möglich ist, können Sie also auch noch mit 70 unterrichten, wenn Sie sonst kein Hobby haben.

Ganztägiger Konferenztag vor den Zeugnisterminen

Im Januar 2009 wurde der Erlass vom 9.12.2008 (Az. -222.2.02.02.0-73738/08) veröffentlicht, der den Schulen einräumt, die Zeugniskonferenzen ganztägig durchzuführen. Begründet wird dies mit dem zusätzlichen Aufwand der Beratung über die neuen Kopfnoten und die Leistungsentwicklung. Im Erlass heißt es:
„Der Beratung über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern kommt eine besondere, noch weiter zunehmende Bedeutung im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages zu.
Bei Bedarf wird den Schulen daher die Möglichkeit gegeben, pro Schulhalbjahr einen ganztägigen Zeugniskonferenz- und Beratungstag des gesamten Kollegiums durchzuführen. Dieser soll insbesondere auch zur Absprache über individuelle Lern- und Förderempfehlungen im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 1 SchulG (BASS 1-1) dienen.
Voraussetzung für die Durchführung dieser Konferenztage ist neben einem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz eine Vorabinformation der Elternschaft.
Für die Schülerinnen und Schüler sind Konferenztage Studientage, an denen von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. In Berufskollegs sind die Ausbildungsbetriebe über die Durchführung von Konferenztagen zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen an der betrieblichen Ausbildung teil.“
Obwohl inzwischen die Kopfnoten wieder abgeschafft wurden, scheinen die Schulen weiterhin einen ganztägigen Konferenztag machen zu dürfen, denn bisher habe ich noch keine Verfügung gesehen, die diesen Erlass aufhebt.

Fotokopieren an Schulen

Nach der Änderung der Rechtslage durch den zum 1. Januar 2008 neu eingefügten § 53 Abs. 3 Satz 2 UrhG ist die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch bestimmt ist, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Von der Möglichkeit, für den Unterrichtgebrauch zu kopieren, sind somit Schulbücher grundsätzlich ausgenommen.
Inzwischen haben sich die Bundesländer mit den Rechteinhabern über eine neue Vereinbarung verständigt, die den Schulen und Lehrkräften Rechtssicherheit bietet. Die neue Vereinbarung gestattet es den Lehrkräften, nach wie vor Fotokopien in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch herzustellen – und zwar auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien.
Die Kopien sollen jedoch weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen. Kopiert werden dürfen an Schulen

  • bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
  • soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind und zwar
    – Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    – Sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten
    sowie
    – Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

In der neuen Regelung ist auch klar gestellt, dass aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten Umfang kopiert werden kann. Zudem dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z. B. per Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet.
Für das analoge und digitale Abspeichern  auf Schulservern gibt es klare Regeln. Beim Moddle-Treff gibt es eine Seite zum Fotokopieren und Serverspeicherungen in der Schule.

Hand in Hand bei der Pflege und Wartung von Schul-PCs

Einvernehmliche Regelung zwischen Land und Kommunen abgeschlossen

Computer laufen auch in Schulen nicht immer störungsfrei. Wer aber kümmert sich um Pflege, Wartung und die Behebung der Störfälle? Diese lange offene Frage ist nun für den schulischen Einsatz der neuen Medien in Nordrhein-Westfalen geklärt worden.
Das Schulministerium und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich auf eine „Vereinbarung über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen“ geeinigt, welche die kommunalen Spitzenverbände ihren Mitgliedern empfehlen. Die Regelung legt fest, wer wann und wie für die Funktionstüchtigkeit der schulischen PCs verantwortlich ist. „Damit ist die seit Jahren geführte Diskussion um einen zuverlässigen Support im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer beendet worden,“ freut sich Schulministerin Barbara Sommer.
In ihrer Vereinbarung haben das Land und die Kommunen ein zweistufiges Verfahren vereinbart. Die pädagogische Verantwortung für die Mediennutzungskonzepte liegt bei der Schule. Wenn vor Ort der Schulcomputer einmal streikt, werden einfache Fehler von geschulten Lehrkräften behoben. Ist dies nicht möglich, tritt ein IT-Dienstleister des Schulträgers zur Behebung der Störung in Aktion. „Das gibt beiden Seiten – Schulen und Schulträger – Klarheit und Sicherheit bei der Pflege und Wartung von Computern in Schulen“, so Dr. Stephan Articus vom Städtetag NRW, Dr. Martin Klein vom Landkreistag NRW und Dr. Bernd Jürgen Schneider vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Die Idee für das neue Wartungskonzept hat die Medienberatung Nordrhein-Westfalen geliefert. Im Auftrag des Landes sowie der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und gemeinsam mit Schulträgern und Schulen unterstützt die Medienberatung den Einsatz von neuen Medien an Schulen, zu dem auch die Entwicklung von entsprechenden Ausstattungskonzepten gehört. Pädagogik und Technik wirken so vorbildlich zusammen zugunsten einer besseren Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler in unserem Lande. (Quelle: Pressemitteilung des Schulministeriums vom 23.6.2008)

Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Webseite der Medienberatung NRW

Mittel für Schulwanderungen erhöht

Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr noch einmal rund zwei Millionen Euro mehr für die Erstattung von Reisekosten. Insgesamt stehen dann im Haushalt 2010 in diesem Bereich rund sechs Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag gilt auch für 2013. Schon 2009 waren die Mittel für Reisekosten um zwei Millionen Euro auf rund vier Millionen Euro erhöht worden.
Schulministerin Barbara Sommer: „Für die jetzige Landesregierung sind Klassenfahrten Bestandteil eines lebendigen Schullebens. Wir halten es deshalb für wichtig, Lehrerinnen und Lehrern eine angemessene Erstattung ihrer Reisekosten zu sichern. Denn das große Engagement unserer Lehrkräfte bei Klassen- oder Studienfahrten ist diese Anerkennung wert.“

Der Geld – Tipp:
Klassenfahrten-Planer „Countdown“Der rheinische Jugendherbergsverband hat eine kostenlose Broschüre zur Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten herausgegeben. Darin sind Checklisten, Merkblätter und viele gute Informationen. Außerdem gibt es auch  den „Fahrtfinder“, das ist ein Schulreisekatalog für 2012 mit 150 Programmen und pädagogischen Zielsetzungen. Beides bekommen Sie beim DJH-Servicecenter oder als Download unter www.jugendherberge.de

Traurig:
Damit haben sich die Mittel für Klassenfahrten zwar pro Schule erhöht, aber das heißt lediglich, dass jede Schule dafür eine oder zwei Klassenfahrten durchführen kann, bei der für beide verlangten Aufsichtspersonen die erforderlichen Reisekosten zur Verfügung stehen. Das sollte man immer den Eltern klar machen und auch gleichzeitig verdeutlichen, wie mies das Ministerium mit den Lehrern umgeht. Es wird einfach erwartet, dass sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Ein solches Verfahren gibt es in keinem anderen Beruf.
Schauen Sie sich die neue Gesetzeslage auf der Seite Klassenfahrten an!

Und hier noch einige ältere Meldungen:

Der neue Trend: Ganztagsschulen

Hauptschulen als Ganztagsschulen

Zu Beginn des Jahres 2008 gab es 134 Ganztagshauptschulen in NRW. Jetzt sind es fast 300. Ziel ist, nach und nach möglichst viele der 740 Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen umzuwandeln (wenn denn noch welche übrig bleiben…). Bewerben können sich alle Hauptschulen des Landes, die ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb entwickelt und Einvernehmen mit dem Schulträger hergestellt haben.

Genaueren Aufschluss über die Bedingungen, unter denen sich Schulträger und Schulen bewerben können, geben folgende zwei Erlasse:

  1. DerGanztags-Erlass, der für alle Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen gilt,  soll um das neue Modell der Ganztagshauptschule erweitert werden
  2. Im Durchführungserlass werden die speziellen Genehmigungs- und Durchführungsbestimmungen für die neue Ganztagshauptschule geregelt

„Die neue Ganztagshauptschule wird sich deutlich von den bisherigen Ganztagsangeboten unterscheiden. Sie wird eine verbindliche Ganztagsschule werden und besondere Förderangebote in schulischer Verantwortung aufbauen“, so Ministerin Sommer. In den neuen Ganztagshauptschulen sollen für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 zukünftig an fünf Tagen in der Woche Unterricht, besondere Förderangebote, aber auch Maßnahmen außerschulischer Partner, die von Kultur über Musik und Sport, wie über Themen aus Wirtschaft und Handwerk reichen, angeboten werden. In den Jahrgängen 8, 9 und 10 soll an mindestens drei Tagen Ganztagschule angeboten werden.
Für den schrittweisen Auf- und Ausbau der Schulen in echte erweiterte Ganztagsschulen werden nach dem Willen der Ministerin im Endausbau 500 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung stehen. Die neuen Ganztagshauptschulen werden einen Personalzuschlag in Höhe von 30 Prozent auf ihren Grundstellenbedarf bekommen. Ein Drittel davon kann von den Schulen für zusätzliche Förderangebote auch außerschulischer Partner – je nach Angebot, Problemlage und schulischem Konzept  – verwandt werden, können also kapitalisiert werden. Die Schulträger können parallel dazu für die notwendigen Umbauten Mittel aus dem IZBB-Programm des Bundes beantragen.

Realschulen und Gymnasien als Ganztagsschulen

Vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der Betonung des Ganztags haben die Politiker beschlossen, dass 2009 und 2010 zusätzliche 100 Mill. Euro für den Ausbau von Mensen und Aufenthaltsräumen und 75 Mill. Euro für Personalmaßnahmen bereit gestellt werden. Damit sollen vor allem Realschulen und Gymnasien in Ganztagsschulen umgewandelt werden. In dem Brief vom 16.4.2008 an alle Schulen heißt es:

„In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit 27 Gymnasien im Ganztag und 603 Halbtags-Gymnasien sowie22 Ganztags-Realschulen und 535 Halbtags-Realschulen. Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 werden die personellen Voraussetzungen für den Einstieg in ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien geschaffen. Zunächst werden jährlich 108 Schulen, d. h. pro Jahr in jedem der 54 Kreise und kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium, zu ge-bundenen Ganztagsschulen ausgebaut. Damit schafft die Landesregierung bereits 2009 und 2010 die personellen Voraussetzungen (Stellenzuschlag auf die Grundstellen von 20 Prozent) für insgesamt 216neue Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen. Der Ganztag wird jeweils mit Klasse 5 beginnend auf-wachsen. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ein Halbtagsangebot in erreichbarer Nähe bestehenbleibt.“Das Ministerium hat eine Serviceseite eingerichtet, auf der es die Anträge auf Errichtung vonGanztagsschulen für Schulträger und Schulen schmackhaft macht.Inzwischen haben weitere 160 Gymnasien und Realschulen ihren Willen zum Ausbau des Ganztags-betriebes bekundet.

Pädagogische Übermittagbetreuung

Ebenfalls gibt es ab 1.2.2009 für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind, das neue Programm „Geld oder Stelle“. Damit wird das bisherige Programm „Dreizehn-Plus“ abgelöst.

„Die Schulen wählen, ob sie Geld oder entsprechend Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Über-mittagbetreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mit-tagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots ein-gesetzt werden. Eine Schule mittlerer Größe erhält entweder 25.000 Euro oder wahlweise eine halbeLehrerstelle. Es gilt eine gestaffelte Förderung:*unter 300 Schülerinnen und Schüler: 15.000 EUR oder 0,3 Stelle*300 bis 500 Schülerinnen und Schüler: 20.000 EUR oder 0,4 Stelle*501 bis 700 Schülerinnen und Schüler: 25.000 EUR oder 0,5 Stelle*über 700 Schülerinnen und Schüler: 30.000 EUR oder 0,6 StelleSchulen, bei denen der Ganztag beginnend mit der fünften Klasse aufwächst (vgl. 1.), bekommen fürdie Übermittagbetreuung bzw. die genannten ergänzenden Angebote für ihre übrigen Schülerinnenund Schüler der Sekundarstufe I die Mittel oder Stellen anteilig.“

Schulen, die das Ganztagsprogramm umsetzen wollen, erhalten einen kräftigen Finanzierungs-zuschuss für den Bau von Mensen und Aufenthaltsräumen. Der kann bis zu 100.000 Euro betragen; allerdings muss sich der Schulträger in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen.

Damit werden die Schulen gelockt. Aus der PISA-Krise wird uns das nicht führen. Das ist nämlich der falsche Ansatz, Schule zu verbessern. Schließlich haben schon mehr als 30 Jahre Gesamtschule als Ganztagsschule gezeigt, dass die Leistungen der Schüler nicht besser wurden. Darüber sollte man nachdenken! Sinnvoller wäre es, das Geld in den Vorschulbereich zu stecken, um die Einstiegsbedingungen für die Kinder zu verbessern. Je jünger die Kinder sind, desto höher ist die Effizienz. In der Sekundarstufe kann man nur noch reparieren, was vorher versäumt wurde. Das müssten doch auch Politiker begreifen.

Qualitätsoffensive Hauptschule:

Im Januar 2008 hatte Ministerin Barbara Sommer eine neueQualitätsoffensive Hauptschule angekündigt. In einem 11-seitigen Papier wurde das Rahmenkonzept vorgestellt, mit dem die Hauptschule aus ihrer Misere herausgeholt werden soll: Der Praxisbezug soll verstärkt werden, die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sollen gesichert werden und neue Lernbereiche „Berufsorientierung“ und „Lebensplanung“ in völlig neu strukturierte Lehrpläne eingebaut werden.
Leider sind viele dieser (alten) Ziele als Wünsche definiert und nicht sehr konkret formuliert. Überall ist von Konzepten und Aktionsplänen die Rede, während klare Terminierungen und eindeutige Vorgaben fehlen. Es ist fraglich, ob man damit das Image der Hauptschule verbessern kann und dann sich mehr Eltern für den Besuch der Hauptschule als weiterführende Schule entscheiden. Zur Zeit sind es nur 15% aller Grundschüler, die anschließend die Hauptschule besuchen. Wenn sich bis zum Jahre 2020 der demographische Wandel mit einem Schülerrückgang von 23% vollzogen hat, wird man sehen, was von der Hauptschule noch übrig bleibt. Wahrscheinlich wird sie in Schulverbünden, Aufbauschulen oder Sekundarschulen irgendwelcher Art verschwinden.
Während andere Bundesländer längst erkannt haben, dass die Hauptschule nicht mehr zu retten ist und diese in andere Schulformen integrieren, will die Ministerin nicht in die bestehenden Schulstrukturen eingreifen. Auf der einen Seite hat sie ja Recht: Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler, die das Handwerk für seine Berufe rekrutiert, kommt aus der Hauptschule. Auf diese Unkenrufe der  IHK-Vereinigung in NRW hört die Ministerin. Sie vergisst aber dabei, wie viele Abiturienten bereits in eine Lehre gehen statt ein Studium zu beginnen. Das Abitur ist der Standard-Abschluss geworden und nicht der Hauptschulabschluss.
Weder Ganztagschule noch Hauptschuloffensive werden Deutschland aus der PISA-Krise herausholen, sondern ein deutlich besserer Unterricht und eine Schulstruktur, die die Nachteile der Migranten und sozial Schwachen besser ausgleicht. Und dazu muss in die Vorschulförderung investiert werden. Alles, was man in die Sekundarstufe steckt, kommt zu spät. Das sieht man an den vielen Fehlentwicklungen, mit denen besonders die Hauptschule zu kämpfen hat.

Dass diese „Qualitätsoffensive Hauptschule“ nur wenig Bestand hatte, sieht man daran, dass selbst die CDU zwei Jahre später die Hauptschule als Auslaufmodell bezeichnet und der entsprechende Erlass von der rot-grünen Regierung im Dezember 2010 wieder aufgehoben wurde.

Erschütternd! Den Schulen gehen nicht nur die Lehrer, sondern auch die Schulleiter aus!
In den Amtsblättern des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW waren früher jeden Monat mehr als hundert Stellenangebote für Schulleiter und Stellvertreter aufgeführt. Seit März 2006 gibt es STELLA (siehe unten!), das als Online-Ausschreibungsverfahren deutlich die Misere zeigt: Seit dieser Zeit sind jeden Monat zwischen 250 bis zu mehr als 400 Stellen ausgeschrieben. Im August 2010 waren es wieder 400.  Warum versteht das Ministerium nicht dieses Alarmsignal? Wie kommt es wohl, dass so wenige Lehrerinnen und Lehrer Schulleiterinnen oder Schulleiter werden wollen? Sollte man nicht darüber nachdenken?

Am Anfang war der Lehrermangel – Am Ende steht der Schulleitermangel

Dem Ministerium gehen die Schulleiterinnen und Schulleiter aus? Kein Wunder, wenn man den Wust von Aufgaben betrachtet, der in den letzten Jahren zusätzlich auf die Schulleitungen übertragen worden ist. Das Modell einer „selbstständigen Schule“ ist wunderbar, wenn man die anfallenden Arbeiten nicht selbst erledigen muss. Leider kommen die meisten Aufgaben auf die Schulleitungen zu. Sehen Sie sich die Seite „Schulleitung“ an, dann verstehen Sie, was ich meine. Plötzlich ist dieser Job für viele nämlich nicht mehr  erstrebenswert, wenn man erkennt, wie wenig Gehalt für die zusätzliche Arbeit gezahlt wird. Zu allem Überfluss sinkt die Zahl der Ermäßigungsstunden dauernd, besonders bei Gesamtschulen.

Der Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für das Schulleitungsamt wird also sicher noch eine Weile so bleiben, da hilft auch die kleine Sofortmaßnahme nichts:
Ab 3.7.2001 wurde durch Erlass des MSWF ( Az. 121-00/01 Nr. 29/01) festgelegt, dass zur Übernahme des Amtes eines stellvertretenden Schulleiters oder einer stellvertretenden Schulleiterin an Grund- und Hauptschulen nur noch drei Dienstjahre erforderlich sind. Für die Schulleitungsfunktion benötigt man ab sofort nur noch vier Jahre.
Man erhofft sich dadurch schnelleren Nachwuchs für die vielen vakanten Schulleitungsstellen.

Funktionsstellen nur noch im Internet

Seit 15.3. 2006 werden Funktionsstellen nicht mehr im Amtsblatt, sondern nur noch im Internet ausgeschrieben. Unter

www.stella.nrw.de

können sich alle, die sich für eine Schulleitungsstelle, eine Seminarleiterstelle oder eine Stelle in der Schulaufsicht interessieren, direkt online bewerben. Inzwischen sind auch andere Stellen dort zu finden. Damit folgt auf die Ausschreibung der Lehrerstellen (www.leo.nrw.de) und Vertretungsstellen (www.oliver.nrw.de) ein weiteres Online-Verfahren, mit dem das Ministerium die Bewerbungen beschleunigen und vereinfachen will.
Übrigens betrifft das auch sämtliche Ausschreibungen für den Auslandsschuldienst oder an Universitäten; auch diese sind seit Mai 2006 nur noch im Bildungsportal NRW und nicht mehr im Amtsblatt zu finden. Das Amtsblatt hat sich ebenfalls gewandelt und erscheint in neuer Aufmachung monatlich unter dem Titel „Schule NRW“.

Gymnasiale Oberstufe umfasst künftig drei Jahre!
Was vor kurzem noch neue Gesetzeslage war, ist bereits wieder überholt. Nach dem neuen Schulgesetz verkürzt sich ab Schuljahr 2005/2006 die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre. Die Oberstufe an Gymnasien umfasst jedoch wie bisher drei Jahre. Es tritt also das für die Schulzeitverkürzung vorgesehene Modell „9+3“ in Kraft.
Jugendliche im Gymnasium treten nach Klasse 9, in den anderen Schulformen nach Klasse 10 in die dreijährige Oberstufe ein. Besonders leistungsfähige Gesamt- und Realschüler können bei durchgehend guten Leistungen und Unterricht in einer zweiten Fremdsprache direkt in die Qualifikationsphase „springen“ und damit ebenfalls das Abitur in zwölf Jahren erreichen.
Die Vergabe des mittleren Schulabschusses (Fachoberschulreife) am Gymnasium erfolgt im Sinne der bundesweiten Anerkennung und dem derzeitigen Stand der KMK-Vereinbarungen erst am Ende der Klasse 10, zusammen mit der Versetzung in die Qualifikationsphase. Gleichzeitig wird die gymnasiale Oberstufe grundlegend reformiert, um ihre allgemein bildende Funktion zu stärken und die Studierfähigkeit zu verbessern. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache werden daher in der Qualifikationsphase vierstündig unterrichtet. (Quelle: Schule NRW 05/06, S. 149)
Die Neustrukturierung  der Oberstufe wird allerdings noch etwas auf sich warten lassen, denn zunächst wurden alle Pläne zurückgestellt, weil die Kultusministerkonferenz im Herbst 2007 beschlossen hatte, bis 2010/11 nationale Standards für Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und Fremdsprachen vorzugeben. Diese sollen erstmal abgewartet werden. Die Kernlehrpläne mit reduzierten Bildungsinhalten sind inzwischen in Kraft.
Am 12.3.2009 ist eine neue Verordnung zurÄnderung der APO-GOSt erlassen worden, die für alle Schülerinnen und Schüler gilt, die am 1.8.2010 in die gymnasiale Oberstufe eintreten. Da es noch bestehende Jahrgänge gibt, gelten zur Zeit drei verschiedene Verordnungen:

APO-GOSt auslaufend gültig bis 2011/2012 für Schülerjahrgänge, die bis einschließlich 2009/2010 in die gymnasiale Oberstufe eintreten und ihre Schullaufbahn nach den bisherigen Bestimmungen beenden (Schulzeit 13 Jahre)

APO-GOSt gültig für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre) und für Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 13 Jahre)

APO-GOSt gültig für den Schülerjahrgang, der zum Schuljahr 2010/2011 nach sechs Jahren Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen eintreten

Sie können die neuen Verordnungen auch auf derWebseite des Schulministeriums lesen. Machen Sie sich selbst ein Bild von den beabsichtigten Maßnahmen und sehen Sie sich die Texte auf der Webseitedes Ministeriums an.

Der Geld- Tipp:
Auch im Jahre 2012 ist für alle beamteten Lehrerinnen und Lehrer wieder das Urlaubsgeld gestrichen worden. Lassen Sie sich das nicht gefallen und stellen Sie einen Antrag auf Zahlung des Urlaubsgeldes. Der DBB führt nämlich zur Zeit verschiedene Prozesse, um zu klären, ob der Wegfall des Urlaubsgeldes rechtmäßig ist. Falls also die Musterklagen Erfolg haben, bekommen nur diejenigen eine Nachzahlung, die einen Antrag gestellt haben. Es kostet Sie nicht viel Arbeit, denn die Lehrerverbände haben Mustervordrucke entworfen, die Sie lediglich mit eigenen Daten versehen und abschicken müssen. Falsch machen können Sie also nichts. Nehmen Sie die Chance wahr!. Musteranträge gibt es bei mden Lehrerverbänden und Gewerkschaften.

Die Kenntnis des neuen Schulgesetzes, das am 15.3. 2005 verkündet und dessen Novellierung am 1.8.2006 in Kraft gesetzt wurde, ist außerordentlich wichtig. Es ist inzwischen mehrmals geändert worden. Die neueste Fassung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.

Widersprechen Sie der Kürzung des Weihnachtsgeldes.
Auf der Seite Geld und Finanzen finden Sie die nötigen Tipps und Hilfen.

Das Landesgleichstellungsgesetz ist in Kraft! Viele haben es noch gar nicht gemerkt und keine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen gewählt. Holen Sie es nach! Die Ansprechpartnerin muss eine Frau sein. Sie wird von der Schulleitung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz beschließen, ob eine solche Person bestellt werden soll und beraten die Schulleitung für die Bestellung. Diese trifft allerdings die Entscheidung selbst.
Allerdings sollte man tunlichst eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen im Kollegium wählen, denn beispielsweise für die Auswahlkommission bei schulscharfen Stellen ist sie erforderlich.
Inzwischen sind auch die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes veröffentlicht worden. Sie gelten besonders für die Schulen und betonen die Frauenförderpläne und den Einsatz der Teilzeitkräfte sehr.
Für Lehrerinnen und Gleichstellungsbeauftragte ist auch interessant, dass die Ministerin das Sonderheft zum Gleichstellungsgesetz mit speziellen Hinweisen und dem neuen Erlass zur dienstlichen Beurteilung von 2003, den sie besonders für Frauen interpretiert, neu herausgegeben hat.

Was gibt es Aktuelles in der Bildungslandschaft?

Jetzt zeigen sich die Probleme mit der Altersteilzeit. Nachdem auch endlich beamtete Teilzeitkräfte daran teilhaben, zeichnet sich inzwischen ab, dass man diese auf Dauer sicher nicht gewähren wird, denn es sind nicht mehr genügend Fachkräfte vorhanden. Lehrerinnen und Lehrern mit Mangelfächern wird bereits  zunehmend die Genehmigung erschwert. Nähere Hinweise auf der Seite Altersteilzeit!

Das Ministerium hat in den letzten Jahren viele schlaue Sprüche zur Verbesserung der Unterrichtsqualität von sich gegeben und dazu Programme wie das zur „Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung“ (QUESS) aufgelegt. Die Kontrollen haben jedes Jahr zugenommen: bei Abiturarbeiten, bei den  Abiturkorrekturen, den Lernstandserhebungen, Zentralarbeiten und Schulinspektionen. Die Schulen wurden mit immer neuen Aufgaben belastet:  mit Schulprogrammen und neuen Lehrplänen, mit Lernstandserhebungen und Schul-Portfolios.
Gleichzeitig wurden aber die Pflichtstunden erhöht, die Entlastungsstunden gekürzt, die Kurse vergrößert, die Vertretungsreserve gestrichen und vieles andere mehr. Die Liste der Streichungen und Verschlechterung ist sehr lang. Ich habe einmal die gesamte Entwicklung in der Verschlechterung der Unterrichtsbedingungen von 1990 bis 2009 zusammengestellt. Im Downloadbereich ist das Dokument unter dem Namen spar2009.doc  abgespeichert. Lesen Sie es! Es ist erschütternd, wenn man die einzelnen Punkte betrachtet, die in den letzten Jahren abgebaut worden sind. Damit will das Ministerium den Unterricht verbessern?
Wenn ein Land wie NRW die Investitionen für Bildung drastisch senkt und glaubt, im europäischen Vergleich auf Dauer bestehen zu können, ist es auf dem Holzweg. Vielleicht ist die neue Landesregierung ja etwas klüger und realisiert wirklich ihre Versprechungen.

Natürlich wird überall darüber diskutiert, wie schlecht die Schülerleistungen der deutschen Schüler im Vergleich mit dem internationalen Standard sind. Die Schuld wird immer der Schule und den Lehrern gegeben. Darüber hinaus schimpfen viele über die Gesamtschule und ihre mangelhaften Leistungen. Das finde ich ungerecht. Gesamtschullehrer tun nämlich wie alle anderen Lehrer in den verschiedenen Schulformen nicht nur ihre Pflicht, sondern vieles darüber hinaus. Wenn die Abschlussleistungen schlecht sind, muss es nicht immer an den Lehrern liegen. Vielleicht sollte man einmal über die Richtlinien und Lehrpläne nachdenken – oder über die Form der Leistungsbewertung, wie sie vom Ministerium vorgeschrieben wird! Im Übrigen findet sich eine hervorragende Zusammenstellung der Untersuchungen zu TIMSS und der BiJu-Studie auf der GGG-Seite.
Sie ist lesenswert und hilft Ihnen sicher bei der Argumentation; schauen Sie hinein.

Zu dieser Problematik gehören natürlich auch die Ergebnisse der letzten PISA- und IGLU- Untersuchung. PISA steht für Programme for International Student Assessment und ist ein Forschungsprogramm zum internationalen Vergleich von Schülerleistungen am Ende der obligatorischen Schulzeit, also mit 15 Jahren bzw. in der 9. Jahrgangsklasse. Das Programm wurde von der OECD ausgeschrieben und es beteiligen sich weltweit 32 Länder an dieser Studie. Bei dem Test PISA 2000 wurde der Schwerpunkt „Lesen“ mit den Nebenkomponenten Mathematik und Naturwissenschaften untersucht. Im zweiten Zyklus (PISA 2003) wurde der Schwerpunkt Mathematik mit den Nebenkomponenten Lesen und Naturwissenschaften untersucht. Im 3. Zyklus (PISA 2006) wird es der Schwerpunkt Naturwissenschaften sein, der neben Lesen und Mathematik untersucht werden soll.
Bei den fertig gestellten Erhebungen 2000 und 2003 nimmt Deutschland einen der hintersten Plätze ein. In der IGLU-Studie ist es etwas besser – aber auch in der Grundschule gibt es noch Mängel genug. Dafür werden natürlich wieder die Lehrer verantwortlich gemacht. Lesen Sie einzelne Ergebnisse, Stellungnahmen, die Zusammenfassung und einzelne Tests auf meiner Sonderseite PISA und IGLU.

Ein heißes Eisen ist die „Bandbreitenregelung“, die nach Maßgabe des neuen Schulentwicklungsgesetzes nun in allen Schulen erfolgen soll. Gemeint ist damit der Ausgleich in der Arbeitszeitbelastung für einzelne Lehrerinnen und Lehrer, die durch besondere Fächer oder Zusatzaufgaben besonders belastet sind. Die Schulleitung soll die Möglichkeit haben, aus schulorganisatorischen Gründen die Arbeitszeit eines Lehrers um bis zu sechs Stunden in der Woche zu unter- oder überschreiten. Die Allgemeine Dienstordnung ist entsprechend geändert worden (§11!).
Die Lehrerverbände wehren sich gegen die Modelle; Argumente finden Sie auf den Seiten des VBE und des Philologenverbandes. Brisant wird das Thema durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das über die Klage von zwei Lehrern entschieden hat, die eine Herabsetzung ihrer wöchentlichen Pflichtstundenzahl aufgrund der Korrekturbelastung beantragt hatten. Ausführliche Hinweise dazu sind auf meiner Webseite zum Thema Arbeitszeit; außerdem habe ich eine Sonderseite Bandbreitenregelung eingerichtet. Wenn Sie in der Lehrerkonferenz darüber diskutieren wollen, finden Sie auf der Seite Lehrerrat ebenfalls entsprechende Argumentationshilfen. Andererseits ist das Thema in den meisten  Schulen vom Tisch.

Zwischendurch entbrennt immer wieder die Diskussion um eine neue Schulstruktur. Die SPD favorisiert ein Zwei-Säulen-Modell, die GRÜNEN wollen eine gemeinsame Schule für alle und die CDU will das gegliederte Schulsystem beibehalten. Dazu will die SPD die Förderschulen, die sie vor kurzem aus den Sonderschulen gemacht hat, auflösen und in das neue System integrieren. Die Schulträger wiederum wollen am liebsten Verbundschulen einrichten. Damit Sie sich ein Bild von der Situation machen können, habe ich eine Sonderseite Schulstrukturdebatte erstellt, auf der Sie die notwendigen Grundlagen für eine fachliche Diskussion finden.
Hilfreich für die Diskussion sind auch die Vergleichszahlen aus den europäischen Nachbarländern. Ich habe sie auf der Sonderseite Zahlen und Daten zur Schulstrukturdebatte zusammengestellt. Sie finden dort:

  • Einschulungsalter  in den EU-Ländern
  • Dauer der Grundschulzeit
  • Dauer der Schulzeit bis zur Hochschulreife
  • Angebot an Ganztagsschulen
  • Anteil der Sonderschüler(innen)
  • Wiederholer und Schulformwechsler

Inzwischen sind sich alle politischen Parteien einig, dass Leistungsziele verbindlich festgelegt und auch anschließend überprüft werden müssen. Unterschiedlicher Ansicht sind sie nur über die Verfahren und Kontrollmechanismen. Während die grün-rote Koalition in NRW Lernstandserhebungen in den Klassen vier und 9 forderte, die schul- und schulformbezogen wären, haben seit 2006 CDU und FDP landesweit einheitliche Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungsarbeiten durchgesetzt.
Den Stand der Entwicklung mit den neuesten Erlassen und Terminen finden Sie auf der Sonderseite Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungen.

Neue Lehrerausbildung in NRW

Alle Lehrer sollen Masterabschluss haben.
Inzwischen werden die Lehrer in NRW sechs Jahre lang ausgebildet. Nach einem Studium mit Bachelor- und Masterabschluss schließt sich eine einjährige Vorbereitungszeit an, die mit dem Staatsexamen endet..
Die Eignung zum Lehrerberuf wird aber schon wesentlich früher festgestellt, denn alle Bewerber müssen bereits vor dem Studium an einem Eignungspraktikum teilnehmen.
Die Hochschulen haben ab Wintersemester 2009/10 damit begonnen und jetzt ist alles verpflichtend.
Obwohl das Studium für die Grundschullehrer länger wird, soll sich an der Gehaltseinstufung nichts ändern. Daran sieht man wieder einmal, wie gering die Arbeit der Grundschulen eingeschätzt wird, obwohl sie doch die wesentlichen Weichen für die gute Ausbildung stellen. Eigentlich müssten die fähigsten Lehrer in die Grundschulen und sollten dort das höchste Gehalt aller Lehrämter bekommen. Besser wäre es nämlich, mehr in den Vorschul- und Grundschulbereich zu investieren. Dann brauchte man später nicht so viel zu reparieren und nicht so viele Justizvollzugsanstalten bauen.
Man sollte sich ein Beispiel an Neuseeland nehmen: Dort bekommen alle Lehrkräfte – unabhängig von der Schulstufe – das gleiche Gehalt – und genießen ein hohes Ansehen in der Bevölkerung.

Neues Maßnahmenpaket „Stärkung der Eigenverantwortlichen Schule in NRW“

Ministerin Barbara Sommer hat im Juni 2008 ein ganzes Paket neuer Maßnahmen verkündet; das läuft immer noch:

1. Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben
Mit einem Erlass „Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben“ wird der Weg konkretisiert, wie die Schulen aus dem bisherigen Modellversuch Selbstständige Schule auch nach Auslaufen des Projekts ihre eigenständigen Vorhaben im Bereich von Unterrichtsorganisation und Unterrichtsentwicklung weiterführen können. Alle anderen öffentlichen Schulen können künftig ebenfalls innovative Vorhaben, die durchaus auch über bestehende Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen, unter bestimmten Voraussetzungen auf den Weg bringen.

2. Schulleiter werden zu Dienstvorgesetzten
Allen Schulleitungen werden in einem Zeitraum bis 2012 erweiterte Aufgaben eines Dienstvorgesetzten übertragen. Den genauen Termin der Übernahme innerhalb dieses Zeitraums bestimmen die Schulen selbst. Die Übertragung erfolgt durch eine Novellierung der Verordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums und durch eine entsprechende Erlassänderung im Tarifbereich (Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten; Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung).

3. Lehrerräte erhalten personalvertretungsrechtliche Kompetenzen
Korrespondierend mit der Übertragung der erweiterten Dienstvorgesetztenrechte sind zum 01.08.2008 durch einen neuen Gesetzentwurf zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen die Beteiligungsrechte der Lehrkräfte vom örtlichen Personalrat auf die Ebene der einzelnen Schule, und zwar auf den Lehrerrat, verlagert worden.

4. Erhöhung der Attraktivität von Leitungsfunktionen
Ab sofort entfällt die seit Jahren geltende 18-monatige Beförderungssperre für Schulleitungen und deren Stellvertreter.

5. Vorqualifizierung von potentiellen Schulleitungen
Schulleiterinnen und Schulleiter werden künftig bereits vor Amtsübernahme auf Basis einer mit den Verbänden abgestimmten Handreichung „Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für Leitungshandeln“ qualifiziert.

6. Bessere Personalsteuerung durch Flexibilisierung der Stellenbesetzungsverfahren und Stellentransparenz
Nunmehr können alle Schulen schrittweise (Berufskollegs und bisherige Modellschulen ab 01.08.2008; Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Weiterbildungskollegs zum 01.08.2009 und Grundschulen und Förderschulen zum 01.08.2010) wöchentlich ausschreiben. Ab 2009 erhalten die Schulen eine Mitteilung über den individuellen Stellenbedarf, die Stellenausstattung und die individuelle Stellenbesetzung.

7. Fortsetzung der Altersteilzeit für Lehrkräfte.
Die zum 31. Dezember 2009 auslaufende Altersteilzeit für Lehrkräfte wird um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Dabei wird das Einstiegsalter von zurzeit 59 Jahren auf die Vollendung des 60. Lebensjahres heraufgesetzt. Die Arbeitszeit wird während der Altersteilzeit von bisher 50% auf 55% ausgeweitet. Es bleibt unverändert bei der Besoldung von 83% ( je nach Steuerklasse) des bisherigen Nettogehaltes während der Altersteilzeit. Für jedes Jahr in der Altersteilzeit muss zudem wie bisher vor Beginn der Altersteilzeit auf eine Stunde Altersermäßigung pro Schuljahr verzichtet werden.

8. Beschäftigung von Nicht-Lehrkräften an Schulen
Jetzt können alle Schulen grundsätzlich unbefristet Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen auf Lehrerstellen beschäftigen (Erlasse vom 23.01.2008, Schule NRW, S. 97 und 142 und 25.04.2008, Schule NRW, S. 246). Zur Beschäftigung von Handwerksmeistern oder Gebärdensprachdolmetschern in Förderschulen läuft zurzeit ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren. Darüber hinaus ist eine grundlegende Rahmenregelung zur Beschäftigung von Personal mit weiteren anderen Professionen geplant.

9. Gemeinsame Verantwortung in regionalen Bildungsnetzwerken
Alle an Bildung beteiligten Akteure vor Ort sollen in regionalen Bildungsnetzwerken kooperieren. Das Land stattet deren regionale Geschäftsstellen, die die Schulen und ihre externen Partner dabei unterstützen, auf der Basis von Kooperationsverträgen mit jeweils einer Lehrerstelle aus.

Dazu wurde das Schulgesetz geändert und eine neue Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Schulministeriums herausgegeben. Weitere Details können Sie der Webseite des Schulministeriums entnehmen.