Vorgriffsstunden
| Seit dem Schuljahr 1997/98 bis zum 31.1.2004 mussten alle Lehrerinnen und Lehrer
zwischen 30 und 49 Jahren eine Stunde pro Woche mehr unterrichten. Grund dafür
ist die "Untertunnelungstaktik", die man Ende der 90er Jahre erfand. Man stellte
fest, dass die Schülerzahlen langsam abnahmen und wahrscheinlich deshalb ab 2005
nicht mehr so viele Lehrer dafür nötig sein würden. Also wollte man aus
finanziellen Gründen keine mehr einstellen, sondern bürdete dieser Altersgruppe
eine "Vorgriffsstunde" auf. Diese soll ab 2008 wieder zurückgegeben werden. |
Wie in vielen Fällen verkalkulierte sich
aber das Ministerium wieder. Es zeigte sich nämlich bald, dass die Zahl
der Schüler nicht so schnell abnahm, die der Lehrer aber umso schneller.
Pensionierungen, vorzeitige Ausstiege und eine übergroße Akzeptanz der
Altersteilzeit sorgten für eine Ausdünnung des sowieso überalterten
Lehrerbestands; dazu kam noch die schlechte Einstellungspolitik, die
qualifizierten Nachwuchs abschreckte und in andere Berufe oder andere
Bundesländer abwandern ließ.
Dem Mangel an Lehrern begegnete man durch zunehmende Einstellung von
Seiteneinsteigern und Erhöhung der Pflichtstundenzahl. Ab 2005 änderte
sich durch den Regierungswechsel die Situation. Die schwarz-gelbe
Regierungskoalition versprach eine Minderung des Unterrichtsausfalls
durch zusätzliche Einstellung von Lehrern und schaffte es auch.
Inzwischen werden die Vorgriffsstunden erstattet. Die
Schulministerin Barbara Sommer und die Lehrerverbände hatten sich am 12.
Juni 2007 auf ein Flexibilisierungsmodell geeinigt: |
Flexibilisierung der Rückgabe
der Vorgriffsstunden
Gemeinsame Erklärung der
Lehrerorganisationen NRW und der
Ministerin für Schule und Weiterbildung
Die Verbände und Organisationen der
Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen und die Ministerin für
Schule und Weiterbildung stimmen darin überein:
-
dass der gemäß § 4 Abs. 2 VO zu § 93
Abs. 2 SchulG vorgesehene zeitliche Ausgleich der von den
Lehrerinnen und Lehrern in den Schuljahren von 1997/1998 bis zum
ersten Halbjahr 2003/2004 geleisteten Vorgriffsstunden unangetastet
bleibt,
-
dass Lehrerinnen und Lehrern zur
Förderung der Gesundheit, zur Realisierung individueller Interessen
oder Lebensplanungen, und - aus Sicht des Landes - als ein Beitrag
zur Sicherung der Unterrichtsversorgung die Möglichkeit eröffnet
werden soll, die Inanspruchnahme der Rückgewährung der
Vorgriffsstunden abweichend von § 4 Abs. 2 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG
hinauszuschieben und weitgehend frei zu gestalten.
In der Überzeugung, dass die
Flexibilisierung der Rückgabe der Vorgriffsstunden nur dann erfolgreich
sein kann, wenn die Rahmenbedingungen gemeinsam von allen Beteiligten
getragen werden, haben die nordrhein-westfälischen Lehrerorganisationen
und die Ministerin für Schule und Weiterbildung Einvernehmen über
folgende Eckpunkte erzielt:
-
Das Ministerium für Schule und
Weiterbildung wird die Flexibilisierung der Rückgabe der
Vorgriffsstunden zum Schuljahr 2008/2009 in der VO zu § 93 Abs. 2
SchulG rechtlich verankern.
-
Alle Lehrerinnen und Lehrer, die
Vorgriffsstunden geleistet haben, werden frühzeitig über die
Flexibilisierung informiert und gebeten, sich bis zum 31. Oktober
2007 zu erklären, sofern sie davon Gebrauch machen wollen. Die
Erklärung, in der auch mitzuteilen ist, in welcher Form die Rückgabe
erfolgen soll, gilt als Antrag. Sie ist grundsätzlich verbindlich.
Änderungen können mit einem Vorlauf von zwei Jahren (31. Oktober)
beantragt werden; in begründeten Ausnahmefällen ist eine Verkürzung
der Frist möglich.
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Für diejenigen Lehrerinnen und
Lehrer, die keinen Antrag auf Hinausschieben der Rückgewährung der
Vorgriffsstunden stellen, verbleibt es bei der bisherigen Regelung
des § 4 Abs. 2 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG.
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Sofern eine Rückgewährung der
Vorgriffsstunden abweichend von der Regelung des § 4 Abs. 2 VO zu §
93 Abs. 2 SchulG gewünscht wird, ist die Inanspruchnahme nur bei
jeweiliger Fälligkeit und frühestens ab dem Schuljahr 2010/2011
möglich. Sie ist zeitlich begrenzt durch den Eintritt in den
Ruhestand bzw. das Ende der Arbeitszeit.
-
Für die Ausgestaltung der
Flexibilisierung der Rückgabe der Vorgriffsstunden kommt eine
Vielzahl von Modellen in Betracht. Zulässig ist die zeitlich nach
hinten versetzte sukzessive Inanspruchnahme der hinausgeschobenen
Stunden, die Blockbildung bis hin zu Mischformen.
Möglich ist grundsätzlich auch eine Kombination mit der
Altersteilzeit. Dies gilt entsprechend für das Sabbatjahr.
Sofern Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis bereits mit 59
Jahren in Altersteilzeit gehen möchten, bleibt es dabei, dass sie
zuvor auf die ihnen ab Schuljahresbeginn nach Vollendung des 55.
Lebensjahres zustehende Altersermäßigung verzichtet haben müssen.
Eine rückwirkende Kompensation durch Aufrechnung mit der Rückgabe
der Vorgriffsstunden ist ausgeschlossen.
Unabhängig davon, welches Modell im Einzelfall gewählt wird, muss
die Rückgabe grundsätzlich immer bezogen werden auf ganze
Schuljahre. Nur sofern ein Anspruch auf Rückgewährung besteht, der
geringer als ein Schuljahr ist, kann insoweit ein kürzerer Zeittakt
beantragt werden.
Düsseldorf, den 12. Juni 2007
(Unterschriften der Ministerin und der Verbandsvertreter) |
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Wer sich nicht meldet, der
bekommt die Stunden nach Vorschrift zurück. Diese Vorschrift ist
im § 4 (2) der Verordnung zu § 93 SchG und lautet wie folgt:
"(2) Der zeitliche Ausgleich für die zwischen dem
ersten Schulhalbjahr 1997/98 und dem ersten Schulhalbjahr 2003/04
geleisteten Vorgriffsstunden erfolgt durch Absenkung der
Pflichtstundenzahl schrittweise ab dem Schuljahr 2008/09. Jeweils im
elften Schuljahr nach dem Ende eines Schuljahres, in dem Lehrerinnen und
Lehrer zur Leistung einer zusätzlichen Pflichtstunde auf der Grundlage
des Absatzes 1 verpflichtet waren, ermäßigt sich ihre Pflichtstundenzahl
nach § 2 Abs. 1 für einen der Dauer der Leistung entsprechenden Zeitraum
um eine Stunde."
Wer eine Rückgewährung
abweichend von der Norm wünscht, musste bis zum 30.11.2007 eine
entsprechende Erklärung abgeben. Die Rückgabe ist dann erst ab
1.8.2010 möglich; man kann jedoch dann unter einer Vielzahl von
Möglichkeiten wählen:
Beispiel 1: Jemand möchte im Schuljahr 2014 alle 6 Stunden auf einmal
zurück.
Beispiel 2: Jemand möchte 2 Blöcke à 3 Stunden im Schuljahr 2015 und
2016.
Beispiel 3: Jemand entscheidet sich für je 2 Stunden in den Schuljahren,
2012, 2013 und 2014.
Beispiel 4: Jemand möchte eine Ermäßigung um 2 Stunden in 2011 und 4
Stunden in 2014.
Auch Kombinationen mit der Altersteilzeit oder dem Sabbatjahr sind
möglich. Allerdings ist es nicht möglich, die Stunden für die
Kompensation mit der Altersermäßigung zu verrechnen, damit man bereits
mit 59 Jahren in die Altersteilzeit gehen kann. |
Verfahren zur Rückgabe der
Vorgriffsstunden
Für Lehrerinnen und
Lehrer, die keinen Antrag auf Hinausschieben der Rückgewährung der
Vorgriffsstunden stellen, verbleibt es bei der bisherigen Regelung des
§ 4 Abs. 2 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1)* für die
Rückerstattung. Lehrerinnen und Lehrer, die eine Flexibilisierung
wünschen, mussten dies bis spätestens zum 30.
November 2007 online beantragen.
Für alle weiteren Fragen steht die
Webseite des Schulministeriums zur Verfügung.
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Wichtig!
Kolleginnen und Kollegen, die teilzeitbeschäftigt sind, müssen darauf
achten, dass sie bei der Beantragung des Umfangs ihrer
Teilzeitbeschäftigung die Rückgabe der Vorgriffsstunden berücksichtigen.
Fällt die Rückgabe der Vorgriffsstunden in ein Sabbatjahr oder in eine
Beurlaubung, sollte man in jedem Fall einen Antrag auf Flexibilisierung
stellen, damit man ggf. rechtzeitig einen Änderungsantrag stellen kann. |
Lange Zeit wehrte sich das Land NRW, bei
so genannten "Störfällen" eine Ausgleichzahlung für geleistete
Vorgriffsstunden zu leisten. Das änderte sich erst durch folgendes
Gerichtsurteil:
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Der Geld-Tipp:
Vorgriffsstunde
von Teilzeitbeschäftigten
Vor einigen Jahren konnten Teilzeitkräfte auf Anteile der Besoldung
verzichten anstatt die Vorgriffsstunde zu leisten: Sie reduzierten
z.B. ihre Wochenstundenzahl von 14/27 auf 14/28 Wochenstunden .
Jetzt erhalten sie die Vorgriffsstunde ganz normal oder auch
flexibilisiert zurück. Das lässt sich jedoch in beiden Fällen auch
über das Gehalt regeln, indem sie für die Zeit der Vorgriffsstunde
ihre Teilzeit erhöhen, z.B. von 14/28 auf 15/28. Sie unterrichten
dann 14 Stunden. Der hierzu erforderliche Teilzeit-Antrag wird zum
entsprechend vorgegebenen oder geplanten Rückgabetermin gestellt.
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Der Geld-Tipp:
Vorgriffsstunde
von Pensionären
Vorzeitig in den Ruhestand versetzte Kolleginnen und Kollegen, die
als 30- bis 50-jährige zwischen 1997 und 2004 Vorgriffsstunden
geleistet haben, haben ebenfalls die Benachrichtigung zur
Rückerstattung erhalten. Da sie in der Zwischenzeit vorzeitig aus
dem Dienst geschieden sind, denken viele nicht mehr daran, ihre
Vorgriffsstunden mit Hilfe der "Störfallregelung" zurückzuholen. Das
sollten Sie aber tun, denn bei zwei oder drei Jahren mit
Vorgriffsstunden kommen locker 2000-3000 € zusammen. Die sollte man
sich nicht entgehen lassen.
Dazu ist allerdings ein Antrag nötig, der zum Zeitpunkt der ersten
Fälligkeit der Vorgriffsstunde bei der Bezirksregierung vorliegen
muss. Man kann auch statt der monatlichen Auszahlung den
Gesamtbetrag haben, muss aber dann Vorschusszinsen bezahlen.
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Der Geld-Tipp:
Rückgabe der Vorgriffsstunde
von Teilzeitbeschäftigten
Nachdem sich auch das Land NRW an den Beschluss des Europäischen
Gerichtshofs halten muss, hat das Ministerium für Schule und
Weiterbildung am 26.4.2012 einen neuen Erlass herausgegeben, der
nunmehr vorschreibt, dass bei der Rückgabe der Vorgriffsstunde für
Lehrerinnen und Lehrer, die in dem Zeitraum der
Vorgriffsstundenregelung teilzeitbeschäftigt waren, eine
Ausgleichzahlung erfolgt, die dem anteiligen Gehalt entspricht. In
dem Erlass heißt es:
Rückgabe der Vorgriffsstunde und
finanzieller Ausgleich von Vorgriffsstunden nach der
Ausgleichszahlungsverordnung Vorgriffsstunde; Änderung
RdErl. des Ministeriums
für Schule und Weiterbildung v. 26. 4. 2012 –
225-2.02.02.02/93-104446/12
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule
und Weiterbildung v. 11. 10. 2007 (BASS
11 – 11 Nr. 5.1)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Dem Abschnitt II. Nummer 2 wird folgender Satz angefügt:
„Vor dem Hintergrund des europarechtlichen Gebots der
Entgeltgleichheit gemäß § 4 Nummer 1 und Nummer 2 des Anhangs der
Richtlinie 97/81/EG bestimmt sich die Höhe der Ausgleichszahlung
nach der zeitanteiligen Besoldung oder nach dem zeitanteiligen
Entgelt, soweit Lehrerinnen und Lehrer im Zeitraum der Leistung der
Vorgriffsstunde teilzeitbeschäftigt waren." (ABl. NRW. 06/12 S. 326)
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Finanzieller Ausgleich der geleisteten
Vorgriffsstunden in Störfällen
Die Verordnung
vom 8.6.2004 regelt die Gewährung einer Ausgleichszahlung in den Fällen,
in denen der zeitliche Ausgleich für geleistete Vorgriffsstunden ganz oder
teilweise unmöglich wird. Der finanzielle Ausgleich wird ebenso wie der
zeitliche Ausgleich schrittweise ab dem Schuljahr 2008/09 jeweils im
elften Schuljahr nach dem Endes eines Schuljahres fällig, in dem man zur
Leistung der Vorgriffsstunde verpflichtet gewesen ist.
Eine Ausgleichszahlung an Stelle eines zeitlichen Ausgleichs wird gewährt
bei
- Beendigung des Beamtenverhältnisses,
- beim Wechsel des Dienstherrn,
- bei Unmöglichkeit des Pflichtstundenausgleichs, z.
B. bei vorzeitiger Zurruhesetzung,
- Tod des Berechtigten (Anspruch geht auf die Erben
über).
Der Störfall tritt aber auch ein, wenn jemand nur
vorübergehend nicht im aktiven Schuldienst ist ( z.B. Sabbatjahr,
Auslandsschuldienst).
Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt sich nach den
Sätzen der Mehrarbeitsvergütung. Das bedeutet z.B. für A12 einen Betrag
von 18,62 € pro
Stunde. Dieser Satz muss mit den entsprechenden Schulwochen im
betreffenden Jahr multipliziert werden (Beispiel: 39 Wo. x 18,62 € =
726,18 €).
Der finanzielle Ausgleich kann auch schon vor der jeweiligen Fälligkeit
erfolgen. Voraussetzung dafür ist ein Antrag der betroffenen Lehrerin oder
des Lehrers. Die Ausgleichszahlung wird dann nach Abzug von Zwischenzinsen
unter Berücksichtigung von Zinseszinsen auf Basis eines Zinssatzes von 5,5
v. H. geleistet.
Nur für die o. g. Fallgruppen ist ein solcher Antrag möglich, also
insbesondere für diejenigen, die bereits in den Ruhestand bzw. zu einem
anderen Dienstherrn versetzt worden sind.
Neu: Die Personalräte haben erreicht,
dass nunmehr statt mit 39 Unterrichtswochen das gesamte Jahr mit 52
Wochen angerechnet wird. Begründet wurde das damit, dass die normale
Vergütung bei Lehrerinnen und Lehrern auch die unterrichtsfreie Zeit mit
einschließt. |
Der VBE hat einen
Musterantrag für den Ausgleich von abgeleisteten Vorgriffsstunden
entworfen.
Allerdings ist es so, dass die Ausgleichzahlung erst mit dem Beginn des
Schuljahres 2008/09 erfolgt, da das Land von diesem Termin ab auch erst
den Vergütungsanspruch für alle Lehrerinnen und Lehrer anerkennt. |
Der Eckdatenerlass für das Schuljahr 2010/11
weist in der beachtlichen Größenordnung von 2581 Stellen für alle
Schulformen Ausgleichstellen für die ab 1997 (an Gesamtschulen ab
1998) erteilten Vorgriffsstunden aus.
Dass diese Vorgriffsstunden tatsächlich zurückgegeben werden, ist
ein Erfolg der Wachsamkeit und des Drucks der Kolleginnen und
Kollegen, ihrer Personalräte, der GEW und der Verbände. |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
02.09.12
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