Vertretungsreserve
und flexible Mittel für Vertretungsunterricht
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Durch die Sparpolitik des Landes NRW hat man vor einigen Jahren Formen der befristeten Einstellung
gesucht und gefunden. Man wollte keine
Lehrer auf Dauerarbeitsplätzen mit lebenslanger Beschäftigung haben,
weil man berechnet hatte, dass die Schülerzahl in einigen Jahren wieder
sinken würde. Für Lehrer mit Pensionsanspruch müsste man dann
lebenslang bezahlen. Stattdessen entwickelte man die
"Untertunnelungsstrategie", die bis zum Jahre 2003 dauern
sollte. Man hatte ausgerechnet, dass zu diesem Zeitpunkt die Zahl der
derzeit beschäftigten Lehrkräfte wieder ausreichen würde, um die dann
deutlich kleinere Schülerzahl unterrichten zu können.
Wie bei vielen anderen Dingen verkalkulierte man sich; hier die
Entwicklung:
Fähige Bewerber, die kein Dauereinstellungsangebot bekamen, wanderten in
andere Berufe ab, Fachlehrer fehlten, die Zahl der vorzeitigen
Pensionierungen stieg an, die Zahl der Teilzeitkräfte und der
Mutterschutzvertretungen variierte ständig, die Unterrichtsbedingungen
und demoskopischen Voraussagen änderten sich schnell. Zusätzlich erhöhte
man die Pflichtstundenzahl und verordnete allen Lehrerinnen und Lehrern
zwischen 30 und 50 Jahren eine zusätzliche "Vorgriffsstunde",
die sie später wieder zurückbekommen sollen.
Trotzdem benötigt man immer noch eine größere Zahl von Pädagogen. Sie
sollen den Unterrichtsausfall abdecken, der durch Krankheit und abwesende
Lehrerinnen und Lehrer nicht zu vermeiden ist. Früher hatte man dafür
eine "Stellenreserve". Die wurde gestrichen und man stellte
Lehrkräfte für einen bestimmten Zeitraum ein. Da diese keine Stelle auf
Dauer bekommen, sondern nur das Geld dafür, nannte man dieses Modell "Geld
statt Stellen". Das Ministerium stellte zu diesem Zweck in
den letzten Jahren jährlich
100 Mio. DM zur Verfügung. Die einzustellenden Lehrkräfte erhielten einen
BAT-Vertrag mit einer Befristung. Die Bezahlung richtete sich nach der
Schulform und dem Lehramt. Für die Primarstufe und Sekundarstufe I wurde
im Normalfall BAT III (jetzt E11) bezahlt, für die Sekundarstufe II BAT IIa
(jetzt E13). Im Laufe
der Zeit entwickelte sich ein großes Durcheinander: Wenn jemand das
Glück hatte, für einen Erziehungsurlaub und einen fest definierten
Zeitraum einzuspringen, bekam er sogar die Ferien mitbezahlt. In anderen
Fällen wurden die Verträge so geschickt ausgehandelt, dass die Ferien
nicht bezahlt wurden. Da jedoch die Verteilung dieser Lehrkräfte
organisatorische Probleme aufwarf, ließ man sich etwas Neues einfallen:
Alle Schulen oder Schulämter bekamen zu Beginn des Schuljahres einen gewissen
"Topf" mit mit einer Stundenzahl, die durch solche Verträge
abgedeckt werden konnte. Die Schulleitungen wurden angewiesen, möglichst
"billige" Vertretungen zu organisieren, möglichst sogar ohne
BAT-Verträge.
Hinweis: "Geld-statt-Stellen-Verträge" gibt es
seit 1.8.2006 nicht mehr. Sie wurden durch
das Modell "Flexible Mittel für Vertretungsunterricht" oder
"Elternzeitvertretung" ersetzt.
Auf diese Weise kamen immer mehr Teilzeitkräfte für kurze Zeiten mit
ganz unterschiedlichen Verträgen in die Schule. Die Qualität und
Kontinuität des Unterrichts war für das Ministerium erst in zweiter
Linie maßgebend. Aber alles half nichts. Es fanden sich nicht genügend
Aushilfskräfte, die diesen Job von Ferien zu Ferien oder von
Schwangerschaft zu Schwangerschaft machen wollten. So bot man ein
zusätzliches Lockmittel an: Man entwickelte einen "Vertretungspool" mit
einem Punktesystem und
versprach bei entsprechenden Vorleistungen eine Dauereinstellung.
Bewerber, die in den früheren Jahren wegen ihrer Fächerkombination nicht
in die Auswahl gekommen waren oder die ihre Prüfung lediglich mit 2,5
oder schlechter bestanden hatten, bekamen nun eine neue Chance, ihre
Bewerbungssituation zu verbessern. Aber dann wurde
die Dauereinstellung gestrichen; es
gab nur noch befristete Verträge.
| Punktesystem für
Neueinstellungen!
Bewerber, die nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung mindestens 500
Unterrichtsstunden als Vertretungskräfte erteilt haben, werden zwei Ordnungsklassen
höher eingestuft. Für jeweils weitere 350 Unterrichtsstunden verbessert man sich um
weitere 2 Ordnungsklassen und und danach für 350 weitere nochmals um 2. Auf diese Weise
kann man max. bis zu 8 Ordnungsgruppen hoch steigen! Derartige Bewerber sind
anderen vorzuziehen!
Beispiel:
Note 1. Staatsexamen: 2,4
Note 2. Staatsexamen: 2,1
Durchschnittswert: (24+21):2=2,25
dies entspricht der Ordnungsgruppe 22
zusätzlich 1270
Stunden in befristeten Beschäftigungsverhältnissen abgeleistet und
damit eine Verbesserung um 6 Ordnungsgruppen
erreicht:
Ergebnis: Sie erhalten die Ordnungsgruppe 16
Die 1500 Unterrichtsstunden erreicht man bei 21 WoStd. etwa in zwei
Jahren. |
Geld oder Punkte?
Das ist eine wichtige Frage für die Einstellung nach einem vorherigen
Arbeitsvertrag für Vertretungskräfte. Bereits bei Abschluss eines
befristeten Vertrages für eine Erziehungsurlaubsvertretung oder für eine
Krankheitsvertretung sollte man seine eigene Zielsetzung beachten. Wenn
man mit der überwiegenden Stundenzahl in der Oberstufe eingesetzt ist,
kann man einen E13-Vertrag bekommen, bei überwiegenden Einsatz in der
Sek.I wird man nach E11 bezahlt. Für die Einstellung hinterher hat
das eine große Bedeutung, weil man nur für diejenige Stufe Punkte
bekommt, für die man ein Einstellungsangebot erhält. Da das Land NRW zur
Zeit nämlich überwiegend Lehrer mit Sek.I-Verträgen einstellt, sind alle Punkte
aus Vorarbeiten in der Sek.II hinfällig. Unter diesen Umständen ist es
manchmal besser, statt mehr Geld in E13 zu verdienen lieber mit
E11 zufrieden zu sein, aber dafür die Punkte einzusetzen.
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Gute Nachrichten für
Vertretungskräfte:
Schulferien werden bei befristeten
Verträgen bezahlt!
Jahrelang hatte die Landesregierung NRW hat einen Spartrick entdeckt: Sie schickte zum
Schuljahresende befristet eingestellte Lehrer in die Arbeitslosigkeit, um
nach den Ferien wieder kräftig einzustellen. Das ist zunächst durch einen
Erlass des Ministeriums vom 12.6.2007 (Az. 214 -1.14.07 - 1318) geändert
worden. In einem Schreiben an die Bezirksregierung Köln hatte das
Ministerium das Vertretungskonzept bemängelt, weil beim Abschluss von
befristeten Verträgen regelmäßig die Sommerferien ausgeklammert wurden.
In einem weiteren Erlass vom 22.5.2009 hat das MSW geregelt, dass
tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer, deren Arbeitsverhältnis
lediglich bis zu den Sommerferien befristet ist, bis zum letzten
Ferientag vergütet werden.
Aber auch das Verfahren "Geld statt
Stellen" reichte nicht aus.
Schließlich verfiel man auf die Idee, mit einem neuen Modell "Geld
aus Stellen" auch schulfremde Arbeitskräfte anzuheuern, die in
den Schulen Arbeit finden könnten, um den Fachlehrermangel, der
inzwischen immer größer wurde, zu mildern. Ob Informatiker, Designer,
Künstler, Journalisten, Bibliothekare oder Studenten - alle wurden
angeworben und sollten als Hilfskräfte mit oder ohne BAT-Vertrag
aushelfen. Da auch hierbei die Befristung bestehen blieb, erwies sich
dieses Verfahren als sehr dürftig. Es wurde nur von wenigen als
Arbeitsmöglichkeit angenommen. Trotzdem gehen die Bestrebungen zum Ausbau
dieses Modells immer weiter. Inzwischen gibt es sogar die Möglichkeit für
Tischler, Metzger oder Elektriker, in der Schule zu unterrichten. Sie
müssen nur eine abgeschlossene Fachausbildung haben.
Die Schulen im Modellversuch "Selbstständige Schulen" haben einen
jährlichen Betrag als Planungsbudget für "Geld statt Stellen" zur
Verfügung.
Die Höhe dieses ganzjährigen
Planungsbudgets berechnet sich zur Zeit nach der Formel:
Y (Anzahl der Lehrerstellen) x Z Unterrichtsstunden x 21 EUR
Mehrarbeitsvergütung
Beispiel für eine Schule mit 40 Lehrerstellen: 40 x 12 x 21 EUR = 10.080
EUR.
Diese Mittel sollen eingesetzt werden, um den durch Abwesenheit von
Lehrkräften entstehenden Unterrichtsausfall zu vermeiden (siehe Runderlass
des MSWF - BASS 11-11 Nr. 2.2).
Das für Vertretungsunterricht nicht verbrauchte Planungsbudget
(Personalmittel) wird zum Ende des Haushaltsjahres (Anfang Dezember) in
Sachmittel umgewandelt und der Schule überwiesen. Die Schule kann diese
Gelder für andere Zwecke verwenden und ins nächste Haushaltsjahr
übertragen. Auch das erfordert die vorherige Feststellung der
Schulleiterin oder des Schulleiters, dass der Unterricht nach der
Stundentafel mit den vorhandenen Lehrerstellen erteilt werden kann.
Für die Grundschulen entwickelte sich
gleichzeitig eine andere Variante: der Vertretungspool. Um den
Unterrichtsausfall auch kurzfristig so gering wie möglich zu halten wurde
er im Oktober 1999 in der Grundschule eingeführt. Ab Dezember 2000
haben sich dann die Vertragsbedingungen
wesentlich verbessert. Der Pool war ursprünglich für die kurzfristigen
Ausfälle gedacht. Hierzu stellte man Lehrkräfte mit 3/4-Verträgen ein,
die einem Schulamt zugewiesen wurden, das den Einsatz an Grundschulen, die
einen plötzlichen Ausfall hatten, regelte. Dieser erfolgte immer nur
kurzzeitig, manchmal jedoch auch für einige Wochen. Der längerfristige
Vertretungsbedarf wurde weiterhin aus dem Programm "Geld statt
Stellen" gedeckt. Inzwischen entwickelte sich das Modell jedoch so, dass durchaus ein
längerer Vertretungsbedarf auf diese Weise gedeckt werden konnte. Deshalb
hat man im April 2006 den Vertretungspool in "Schulübergreifende
Vertretungsreserve" umbenannt. Das ist jetzt die gängige
Sprachregelung.
Um schnell Unterrichtsausfall z.B. wegen Erkrankung einer Lehrperson
beheben zu können, wurde nach dem Vertretungspool Grundschule auch ein
Vertretungspool für die Sek. I eingerichtet.
Beide Einstellungsmöglichkeiten unterscheiden sich wie folgt:
| Vertretungsreserve für
die Primarstufe
Die Bewerbung
erfolgt ausschließlich über die Schulämter.
- Die Einstellung erfolgt befristet im
Angestell-tenverhältnis für maximal zwei Jahre. Innerhalb dieses
Zeitraums können Sie weiter am Lehrereinstellungsverfahren
(Listen- und Ausschreibungsverfahren) teilnehmen. Die Annahme
eines Vertretungsangebotes verhindert kein ggf. später
mögliches Festeinstellungsangebot. Eine automatische Übernahme in
ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Zeit im
Vertretungspool erfolgt nicht.
- Die im Vertretungspool geleistete
Beschäfti-gungszeit wird bei Vorlage des Arbeitsvertra-ges wie bei
sonstigen befristeten Beschäfti-gungsverhältnissen (Geld statt
Stellen, Eltern-zeitvertretung) eignungserhöhend auf die
Ordnungsgruppe angerechnet.
- Der Wechsel aus einem befristeten
Beschäf-tigungsverhältnis in den Vertretungspool ist möglich, der
vorzeitige Wechsel aus dem Vertretungspool in ein anderes
befristetes Beschäftigungsverhältnis jedoch nicht.
- Der Wechsel aus einem befristeten
Beschäf-tigungsverhältnis (Geld statt Stellen,
Elternzeit-vertretung) in den Vertretungspool ist möglich, der
vorzeitige Wechsel aus dem Vertretungs-pool in ein anderes
befristetes Beschäfti-gungsverhältnis grundsätzlich jedoch nicht.
- Sie werden einem gewünschten Schulamts-bereich
zugeordnet und sind dann dort für maximal zwei Jahre als
"Springer" tätig.
- Der Umfang der Beschäftigung erfolgt im Rahmen
der normalen Pflichtstundenzahl (Teilzeitbeschäftigung ist
möglich).
- Die Vergütung erfolgt nach Vergütungsgruppe
E 11.
- Eine Befreiung von der
Rentenversicherungs-pflicht ist ebenso wie eine Befreiung von der
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversiche-rung nicht möglich.
- Die Ablehnung eines Einstellungsangebotes für
den Vertretungspool Primarstufe führt ebenso wie bei einem
Festeinstellungsangebot nicht zu einer Sperre für das
Listenverfahren. Allerdings wird Ihnen innerhalb eines
Einstellungsverfahrens kein erneutes Angebot für den
Vertretungspool erteilt.
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Vertretungsreserve für die Sekundarstufe
Die Bewerbung
erfolgt ausschließlich mit dem LID 110 mit der Seite LID 110-Liste.
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Die Bewerbung
ist nur möglich, wenn Sie sich auch für das Listenverfahren
bewerben, ein Ausschluss des Listenverfahrens ist nicht möglich.
-
Eine Beschränkung
der Bewerbung für den Vertretungspool auf einzelne
Schulformen ist ebenfalls nicht möglich.
-
Alle Angebote
für den Vertretungspool sind so genannte
"Service-Angebote", d.h. eine Absage führt nicht zu
einer Sperre.
-
Bei Annahme
einer Stelle im Vertretungspool ist aufgrund der Übernahmegarantie
eine weitere Teilnahme am Einstellungsverfahren (Listen- und
Ausschreibungsverfahren) nicht möglich.
-
Umfang: volle
Pflichtstundenzahl, Teilzeit bis zur Hälfte der
Pflichtstundenzahl möglich. Die Pflichtstundenzahl richtet
sich nach der Schulform.
-
Die
arbeitsvertraglich vereinbarte Pflichtstundenzahl muss im
Halbjahresdurchschnitt erbracht werden.
-
Für
regelmäßige Dienstgänge oder Dienstreisen wird eine
Pauschale gewährt.
Sie werden als
"Springer" für zwei Jahre i.d.R. innerhalb einer
Schulform an mehreren Schulen eingesetzt und vertreten meist
kurzfristigen Unterrichtsausfall. Für die Schulformen Haupt- und
Sonderschule erfolgt der Einsatz innerhalb des Schulamtsbezirks,
koordiniert durch das zuständige Schulamt. Im Bereich der
Realschule, Gesamtschule und des Gymnasiums wird Ihnen eine
Stammschule als ständige Anlaufstelle zugewiesen. Mit der
Einstellung in den Vertretungspool erhalten Sie einen auf zwei
Jahre befristeten Angestelltenvertrag.
Eingruppierung während
der zwei Jahre im Vertretungspool:
Haupt-, Real- und Gesamtschulen: E11
Gymnasium: E13 (nur Personen mit kombiniertem Lehramt Sek. I
und II möglich)
Sonderschule: Lehramt an Sonderschulen oder Lehramt für
Sonderpädagogik: E13,
Lehramt Sek. I: E11
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Die
Übernahmegarantie wurde im Juli 2003 gestrichen und durch eine
Neuregelung ersetzt, dass Vertretungspoollehrkräfte nur noch
befristet für 2 Jahre eingestellt wurden.
Vertretungspool-Lehrkräfte mussten sich also nach 2
Jahren wieder im normalen Einstellungsverfahren bewerben.
Diese Regelung war sehr ungerecht, denn die Kolleginnen und
Kollegen, die sich als "Springer" meldeten, hatten einen schwierigen
Job und hätten es verdient besser behandelt zu werden. |
Die rechtliche Grundlage
dieses Verfahrens war der Erlass
des MSWF vom 24.08.2001.
Die Bezahlung ist eigentlich ungerecht. Wird jemand mit gleichem Lehramt
im Vertretungspool des Gymnasiums eingesetzt, erhält er die Einstufung in
den höheren Dienst, bei Gesamtschulen oder Hauptschulen nur die niedrigere Einstufung.
Für die Organisation des Vertretungsunterrichts
im Rahmen des Programms "Geld statt Stellen" gibt es einen Erlass des MSWF vom 20.6.2002, der Beschäftigungsarten, die Berechnungsmodalitäten und
das Verfahren zur Einstellung von Vertretungskräften regelt. Dazu enthält
der Erlass noch weitere Instrumente zur Organisation von
Vertretungsunterricht. Er ist enthalten in der BASS unter 11-11 Nr. 2.2.. Für Einstellungen ab
2.2.2012 und das folgende Schuljahr gilt der
Einstellungserlass ein2012.pdf.
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Der bisherige Vertretungspool für Grundschulen wurde ab
1.8.2006 in eine schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei
den Schulämtern umgewandelt. Das bedeutet eine Verbesserung der
Einstellungsbedingungen:
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Schulübergreifende
Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern |
- Die Stellen werden im Ausschreibungsverfahren
durch die Schulämter vergeben. Sie werden unter
www.leo.nrw.de veröffentlicht. Alle
Bewerber müssen sich bei der Bezirksregierung und dem
ausschreibenden Schulamt bewerben.
- Es können nur ausgebildete Lehrkräfte mit einer
Lehrbefähigung für die Grundschule teilnehmen; Bewerbungen von
Lehrkräften, die bereits beschäftigt sind, sind nicht zulässig.
- Als Vertretungslehrkräfte müssen sie damit
rechnen, an verschiedenen Grundschulen eingesetzt zu werden. Über die
Einsatzdauer entscheidet das Schulamt.
- Die Einstellung erfolgt mit voller
Pflichtstundenzahl; es besteht die Möglichkeit Teilzeitbeschäftigung zu
beantragen.
- Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen
Voraussetzungen wird die Lehrkraft im Beamtenverhältnis auf Probe
eingestellt (A12), sonst erhält sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag
als Angestellte (E11).
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Alternative: Wenn Sie einen Vertretungsjob
suchen, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, mit einer
Erziehungsurlaubsvertretung einzusteigen. Diese "EZU-Verträge" (
oder jetzt: Elternzeit-Verträge) sind immer an
Personen gebunden. Das heißt, wenn an einer Schule jemand durch eine
Schwangerschaft und nachfolgende Elternzeit ausfällt, kann diese Stelle für
den Zeitraum der Elternzeit von einer Vertretungskraft besetzt werden. Damit
werden auch alle Ferienzeiten bezahlt, die in diesen Zeitraum fallen. Das
ist besser als bei den Verträgen nach "Geld statt Stellen", bei denen die
Ferien nicht bezahlt werden.
Es lohnt sich also, in den Schulen anzurufen und nach solchen Vertretungen
zu fragen.
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Gute Chance:
Falls Sie
Primarstufenlehrer/in sind, können Sie zur Zeit an Hauptschulen, Realschulen
und Gesamtschulen eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt zunächst im
Angestelltenverhältnis E11; nach der Weiterqualifizierung können
Sie aber bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ins
Beamtenverhältnis A12 übernommen werden. Da im Augenblick keine
Grundschulstellen ausgeschrieben sind, ist das eine gute Möglichkeit,
in den Schuldienst mit einem Dauerbeschäftigungsverhältnis zu kommen.
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| Im Gegensatz zur
schulübergreifenden Vertretungsreserve gibt es seit drei Jahren auch wieder
eine schulinterne Vertretungsreserve. Diese
wird daraus gebildet, dass jede Schule zu einem gewissen Prozentsatz
überbesetzt wird. Für das Schuljahr 2013/2014 steht beispielsweise
wieder zur Vermeidung von
Unterrichtsausfall in den Grundschulen eine schulübergreifende
Vertretungsreserve bei den Schulämtern im Volumen von landesweit 900
Stellen zur Verfügung (siehe BASS 11-11 Nr. 6). |
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Die flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht sollen weiterhin zur
Verfügung stehen. Sie richten sich nach dem Sozialindex auf Schulebene und
werden von der Bezirksregierung zugewiesen. Mitteilung des Schulministeriums vom
27.3.2012:
Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht
Die Flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht können bis zum 30.
Juni 2012 zu 50 Prozent frei gegeben werden, das sind rund 25 Millionen
Euro. Sollten diese Mittel bis zum Ende des laufenden Schuljahres nicht
ausreichen, besteht die Möglichkeit, Aushilfskräfte kurzfristig auf freien
und besetzbaren Stellen zu beschäftigen.
Mitteilung des
Schulministeriums vom 10.4. 2013:
Zur aktuellen Berichterstattung über die Flexiblen Mittel
für den Vertretungsunterricht erklärt Schulministerin Sylvia Löhrmann:
„Auch das Schulministerium muss seinen Beitrag zur Erreichung der
Sparziele der Landesregierung leisten. Im Jahr 2013 hat das
Schulministerium Globale Minderausgaben von knapp 60 Millionen Euro zu
erwirtschaften. In dem durch Personalausgaben dominierten Schulhaushalt
kann dieser Betrag nicht ausschließlich im Bereich der Sachausgaben und
Förderprogramme erbracht werden. Dies habe ich bei Einbringung des
Haushaltes im Schulausschuss auch deutlich gemacht.
Personalwirtschaftliche Maßnahmen sind unvermeidlich. Die Kürzung der
Flexiblen Mittel ist natürlich schmerzhaft, aber damit wird eine
Sperrung von 500 Lehrerjahresstellen vermieden. Die Möglichkeiten von
Dauereinstellungen in den Schuldienst bleiben in vollem Umfang erhalten.
Sollten sich im Verlauf des Jahres finanzielle Spielräume bei den
Sachausgaben und Förderprogrammen ergeben, kann gegebenenfalls ein Teil
der Sperrung der Flexiblen Mittel wieder aufgehoben werden. Ungeachtet
der notwendigen Einsparungen stehen für 2013 nach wie vor insgesamt
beträchtliche Mittel für Vertretungszwecke zur Verfügung. Im Einzelnen
sind zu nennen 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, 900 Stellen
Vertretungsreserve für die Grundschule und auch 25 Millionen Euro
Flexible Mittel.“
Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind
zulässig
Am 26.1.2012 hat der Europäische
Gerichtshof entschieden, dass befristete Arbeitsverträge mehrfach verlängert
werden können. Bisher war man immer davon ausgegangen, dass bei dreimaliger
Verlängerung eines unbefristeten Vertrages daraus ein so genannter
"Kettenvertrag" entsteht, der dann zu einem unbefristeten Vertrag führt. Das
wurde von den Arbeitsgerichten auch so gesehen, weil man nämlich bei
dauernder Verlängerung annehmen konnte, dass der Arbeitgeber nicht nur
temporären Bedarf an Vertretungslehrern hatte, sondern längerfristigen
Bedarf.
Das hat sich leider durch das Urteil des EuGH geändert. Man gesteht dem
Arbeitgeber zu, mehrere befristete Verträge in beliebiger Zahl
hintereinander abzuschließen, wenn für jeden einzelnen ein Befristungsgrund
vorliegt. Diese Möglichkeit wird inzwischen von den Bezirksregierungen
fleißig genutzt. Eigentlich ist das ziemlich unverschämt, denn auf diese
Weise werden Dauerarbeitsverträge umgangen, Ferien werden nicht bezahlt und
billige Tarifverträge abgeschlossen.
Achtung! Die Vertretungsreserve ist an
den Schulen auch wirklich für Vertretung zu nutzen und darf nicht für
andere Aufgaben missbraucht werden. Die Stunden dienen nämlich nicht zur
Erfüllung der Stundentafel - auch nicht an unterbesetzten Schulen!
Die Schulen sollten durch Konferenzbeschlüsse sicherstellen, dass die
Vertretungsreserve auch ausschließlich für Vertretungszwecke genutzt
wird, damit die Zahl der Vertretungsstunden gesenkt wird. Das Problem
der Mehrarbeit ist nämlich durch diese 2%ige Vertretungsreserve
keineswegs gelöst. Wenn auch
im Schuljahr 2008/09 eine Vertretungsreserve von 2,5% zur Verfügung
steht, so sollten die Lehrerkonferenzen unbedingt durch entsprechende
Beschlüsse dafür sorgen, dass die Vertretungsreserve zu einer Entlastung
bei Mehrarbeit führt.
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Im Eckdatenerlass für das
Schuljahr 2010/2011 wird erneut bekräftigt, dass die „Stellen gegen
Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung“ zusätzlich zugewiesen
sind und nicht für die Erfüllung der Stundentafel eingesetzt werden dürfen.
Ausnahmen sind nur zugelassen, wenn eine Schulform bezirksweit unterbesetzt
ist. Diese Ausnahmesituation gilt laut Auskunft des MSW für Gesamtschulen in
keinem Regierungsbezirk.
Für die Verwendung der Stellenanteile in den Schulen gibt es im Erlass eine
entsprechende Erläuterung. Die Stellenreservestunden sind danach gezielt für
Vertretungsaufgaben und individuelle Förderung einzuplanen. „Die Einplanung
von Stellenreservestunden darf grundsätzlich nicht für den Unterrichtsbedarf
der Stundentafeln erfolgen. Diese Stunden sind gezielt für
Vertretungsaufgaben und individuelle Förderung einzusetzen.“
Vertretungsunterricht:
Das Ministerium hat unter dem Namen
VERENA
(= Vertretungseinstellung nach Angebot) eine eigene Webseite mit den derzeit
offenen Vertretungsstellen eröffnet. Schauen Sie unbedingt dort nach! Es ist
das gesamte Vertretungsangebot von NRW samt Vertretungsreserve Grundschule
darin enthalten. |
Achtung! Neue Chance für
Vertretungsunterricht:
Vom 3. Ausschreibungsverfahren ab - seit dem 27. Februar
2008 - erhalten Lehrkräfte bei ihrer Bewerbung um ein
Dauerbeschäftigungsverhältnis im Internet unter
www.leo.nrw.de die
Möglichkeit, ihre Bereitschaft für Vertretungsunterricht in
bestimmten Regionen zu erklären. Die Bezirksregierungen erfasst
diese Bewerberinnen und Bewerber in einer Liste und sendet diese
den Schulen auf Wunsch zu. Damit haben die Schulen die
Möglichkeit, aktiv auf Bewerberinnen und Bewerber zuzugehen, die
sich für den Vertretungsunterricht in einem bestimmten Kreis
oder einer kreisfreien Stadt interessieren. Die Listen werden
stets aktualisiert. So werden den Schulen zum Beispiel
bestehende Vertretungsverträge der einzelnen Bewerberinnen und
Bewerber mit der entsprechenden Stundenzahl und dem Ende der
befristeten Beschäftigung angezeigt, soweit diese den
Einstellungsbüros der Bezirksregierungen vorliegen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten sollten sich also im Rahmen
der Bewerbung um eine Einstellung in ein
Dauerbeschäftigungsverhältnis auch für Vertretungstätigkeit zur
Verfügung zu stellen. Die Vertretungstätigkeit hat neben dem
Sammeln von Berufserfahrung außerdem den Vorteil, dass sich die
Einstellungschancen für ein Dauerbeschäftigungsverhältnis durch
die Verbesserung der Ordnungsgruppe erheblich erhöhen, wenn die
Vertretungslehrkräfte ihren Arbeitsvertrag der Bezirksregierung
zur Bonifizierung vorlegen.
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Hinweis für Vertretungslehrer:
Sie sollten durchaus den Wechsel in ein anderes Bundesland ins Auge fassen, wenn
es Ihnen ernsthaft um einen Job mit Zukunft geht. Da Nordrhein-Westfalen zur
Zeit nur mit A12 und befristeten Verträgen einstellt, andere Bundesländer aber
mit A 13Z und Beamtung mit einem Eintrittsalter bis 50,
könnte sich das durchaus lohnen. Eine komplette Übersicht aller
Einstellungsbedingungen in den anderen Bundesländern finden Sie beim Deutschen
Bildungsserver unter
http://www.bildungsserver.deAuf der Seite
Einstellungen in den Schuldienst habe
ich außerdem alle Bildungsserver der einzelnen Bundesländer mit
entsprechenden Links aufgelistet. |
Weitere Hinweise finden Sie auf den Webseiten der Bezirksregierungen:
Ich drücke Ihnen den Daumen, dass Sie
nicht nur eine Vertretungsstelle, sondern eine Stelle nach Ihren Wünschen bekommen. |
Weitere Hinweise:
| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
| Der VBE hat eine Datenbank mit
arbeitssuchenden Lehrerinnen und Lehrern, die Sie als Lehrer oder auch als
Schule nutzen können. |
www.lehrereinstellung.de |
| Webseite des Schulministeriums
NRW für Vertretungsunterricht |
www.verena.nrw.de |
| Lehrereinstellungen Online NRW |
www.leo.nrw.de |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
15.04.13 |