Durch die Sparpolitik des Landes NRW hat man vor einigen Jahren Formen der befristeten Einstellung
gesucht und gefunden. Man wollte keine
Lehrer auf Dauerarbeitsplätzen mit lebenslanger Beschäftigung haben,
weil man berechnet hatte, dass die Schülerzahl in einigen Jahren wieder
sinken würde. Für Lehrer mit Pensionsanspruch müsste man dann
lebenslang bezahlen. Stattdessen entwickelte man die
"Untertunnelungsstrategie", die bis zum Jahre 2003 dauern
sollte. Man hatte ausgerechnet, dass zu diesem Zeitpunkt die Zahl der
derzeit beschäftigten Lehrkräfte wieder ausreichen würde, um die dann
deutlich kleinere Schülerzahl unterrichten zu können.
Wie bei vielen anderen Dingen verkalkulierte man sich; hier die
Entwicklung:
Fähige Bewerber, die kein Dauereinstellungsangebot bekamen, wanderten in
andere Berufe ab, Fachlehrer fehlten, die Zahl der vorzeitigen
Pensionierungen stieg an, die Zahl der Teilzeitkräfte und der
Mutterschutzvertretungen variierte ständig, die Unterrichtsbedingungen
und demoskopischen Voraussagen änderten sich schnell. Zusätzlich erhöhte
man die Pflichtstundenzahl und verordnete allen Lehrerinnen und Lehrern
zwischen 30 und 50 Jahren eine zusätzliche "Vorgriffsstunde",
die sie später wieder zurückbekommen sollen.
Trotzdem benötigt man immer noch eine größere Zahl von Pädagogen. Sie
sollen den Unterrichtsausfall abdecken, der durch Krankheit und abwesende
Lehrerinnen und Lehrer nicht zu vermeiden ist. Früher hatte man dafür
eine "Stellenreserve". Die wurde gestrichen und man stellte
Lehrkräfte für einen bestimmten Zeitraum ein. Da diese keine Stelle auf
Dauer bekommen, sondern nur das Geld dafür, nannte man dieses Modell "Geld
statt Stellen". Das Ministerium stellte zu diesem Zweck in
den letzten Jahren jährlich
100 Mio. DM zur Verfügung. Die einzustellenden Lehrkräfte erhielten einen
BAT-Vertrag mit einer Befristung. Die Bezahlung richtete sich nach der
Schulform und dem Lehramt. Für die Primarstufe und Sekundarstufe I wurde
im Normalfall BAT III (jetzt E11) bezahlt, für die Sekundarstufe II BAT IIa
(jetzt E13). Im Laufe
der Zeit entwickelte sich ein großes Durcheinander: Wenn jemand das
Glück hatte, für einen Erziehungsurlaub und einen fest definierten
Zeitraum einzuspringen, bekam er sogar die Ferien mitbezahlt. In anderen
Fällen wurden die Verträge so geschickt ausgehandelt, dass die Ferien
nicht bezahlt wurden. Da jedoch die Verteilung dieser Lehrkräfte
organisatorische Probleme aufwarf, ließ man sich etwas Neues einfallen:
Alle Schulen oder Schulämter bekamen zu Beginn des Schuljahres einen gewissen
"Topf" mit mit einer Stundenzahl, die durch solche Verträge
abgedeckt werden konnte. Die Schulleitungen wurden angewiesen, möglichst
"billige" Vertretungen zu organisieren, möglichst sogar ohne
BAT-Verträge.
Hinweis: "Geld-statt-Stellen-Verträge" gibt es
seit 1.8.2006 nicht mehr. Sie wurden durch
das Modell "Flexible Mittel für Vertretungsunterricht" oder
"Elternzeitvertretung" ersetzt.
Auf diese Weise kamen immer mehr Teilzeitkräfte für kurze Zeiten mit
ganz unterschiedlichen Verträgen in die Schule. Die Qualität und
Kontinuität des Unterrichts war für das Ministerium erst in zweiter
Linie maßgebend. Aber alles half nichts. Es fanden sich nicht genügend
Aushilfskräfte, die diesen Job von Ferien zu Ferien oder von
Schwangerschaft zu Schwangerschaft machen wollten. So bot man ein
zusätzliches Lockmittel an: Man entwickelte einen "Vertretungspool" mit
einem Punktesystem und
versprach bei entsprechenden Vorleistungen eine Dauereinstellung.
Bewerber, die in den früheren Jahren wegen ihrer Fächerkombination nicht
in die Auswahl gekommen waren oder die ihre Prüfung lediglich mit 2,5
oder schlechter bestanden hatten, bekamen nun eine neue Chance, ihre
Bewerbungssituation zu verbessern. Aber dann wurde
die Dauereinstellung gestrichen; es
gab nur noch befristete Verträge.
| Punktesystem für
Neueinstellungen!
Bewerber, die nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung mindestens 500
Unterrichtsstunden als Vertretungskräfte erteilt haben, werden zwei Ordnungsklassen
höher eingestuft. Für jeweils weitere 350 Unterrichtsstunden verbessert man sich um
weitere 2 Ordnungsklassen und und danach für 350 weitere nochmals um 2. Auf diese Weise
kann man max. bis zu 8 Ordnungsgruppen hoch steigen! Derartige Bewerber sind
anderen vorzuziehen!
Beispiel:
Note 1. Staatsexamen: 2,4
Note 2. Staatsexamen: 2,1
Durchschnittswert: (24+21):2=2,25
dies entspricht der Ordnungsgruppe 22
zusätzlich 1270
Stunden in befristeten Beschäftigungsverhältnissen abgeleistet und
damit eine Verbesserung um 6 Ordnungsgruppen
erreicht:
Ergebnis: Sie erhalten die Ordnungsgruppe 16
Die 1500 Unterrichtsstunden erreicht man bei 21 WoStd. etwa in zwei
Jahren. |
Geld oder Punkte?
Das ist eine wichtige Frage für die Einstellung nach einem vorherigen
Arbeitsvertrag für Vertretungskräfte. Bereits bei Abschluss eines
befristeten Vertrages für eine Erziehungsurlaubsvertretung oder für eine
Krankheitsvertretung sollte man seine eigene Zielsetzung beachten. Wenn
man mit der überwiegenden Stundenzahl in der Oberstufe eingesetzt ist,
kann man einen E13-Vertrag bekommen, bei überwiegenden Einsatz in der
Sek.I wird man nach E11 bezahlt. Für die Einstellung hinterher hat
das eine große Bedeutung, weil man nur für diejenige Stufe Punkte
bekommt, für die man ein Einstellungsangebot erhält. Da das Land NRW zur
Zeit nämlich überwiegend Lehrer mit Sek.I-Verträgen einstellt, sind alle Punkte
aus Vorarbeiten in der Sek.II hinfällig. Unter diesen Umständen ist es
manchmal besser, statt mehr Geld in E13 zu verdienen lieber mit
E11 zufrieden zu sein, aber dafür die Punkte einzusetzen.
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Gute Nachrichten für
Vertretungskräfte:
Schulferien werden bei befristeten
Verträgen bezahlt!
Jahrelang hatte die Landesregierung NRW hat einen Spartrick entdeckt: Sie schickte zum
Schuljahresende befristet eingestellte Lehrer in die Arbeitslosigkeit, um
nach den Ferien wieder kräftig einzustellen. Das ist zunächst durch einen
Erlass des Ministeriums vom 12.6.2007 (Az. 214 -1.14.07 - 1318) geändert
worden. In einem Schreiben an die Bezirksregierung Köln hatte das
Ministerium das Vertretungskonzept bemängelt, weil beim Abschluss von
befristeten Verträgen regelmäßig die Sommerferien ausgeklammert wurden.
In einem weiteren Erlass vom 22.5.2009 hat das MSW geregelt, dass
tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer, deren Arbeitsverhältnis
lediglich bis zu den Sommerferien befristet ist, bis zum letzten
Ferientag vergütet werden.
Aber auch das Verfahren "Geld statt
Stellen" reichte nicht aus.
Schließlich verfiel man auf die Idee, mit einem neuen Modell "Geld
aus Stellen" auch schulfremde Arbeitskräfte anzuheuern, die in
den Schulen Arbeit finden könnten, um den Fachlehrermangel, der
inzwischen immer größer wurde, zu mildern. Ob Informatiker, Designer,
Künstler, Journalisten, Bibliothekare oder Studenten - alle wurden
angeworben und sollten als Hilfskräfte mit oder ohne BAT-Vertrag
aushelfen. Da auch hierbei die Befristung bestehen blieb, erwies sich
dieses Verfahren als sehr dürftig. Es wurde nur von wenigen als
Arbeitsmöglichkeit angenommen. Trotzdem gehen die Bestrebungen zum Ausbau
dieses Modells immer weiter. Inzwischen gibt es sogar die Möglichkeit für
Tischler, Metzger oder Elektriker, in der Schule zu unterrichten. Sie
müssen nur eine abgeschlossene Fachausbildung haben.
Die Schulen im Modellversuch "Selbstständige Schulen" haben einen
jährlichen Betrag als Planungsbudget für "Geld statt Stellen" zur
Verfügung.
Die Höhe dieses ganzjährigen
Planungsbudgets berechnet sich zur Zeit nach der Formel:
Y (Anzahl der Lehrerstellen) x Z Unterrichtsstunden x 21 EUR
Mehrarbeitsvergütung
Beispiel für eine Schule mit 40 Lehrerstellen: 40 x 12 x 21 EUR = 10.080
EUR.
Diese Mittel sollen eingesetzt werden, um den durch Abwesenheit von
Lehrkräften entstehenden Unterrichtsausfall zu vermeiden (siehe Runderlass
des MSWF - BASS 11-11 Nr. 2.2).
Das für Vertretungsunterricht nicht verbrauchte Planungsbudget
(Personalmittel) wird zum Ende des Haushaltsjahres (Anfang Dezember) in
Sachmittel umgewandelt und der Schule überwiesen. Die Schule kann diese
Gelder für andere Zwecke verwenden und ins nächste Haushaltsjahr
übertragen. Auch das erfordert die vorherige Feststellung der
Schulleiterin oder des Schulleiters, dass der Unterricht nach der
Stundentafel mit den vorhandenen Lehrerstellen erteilt werden kann.
Für die Grundschulen entwickelte sich
gleichzeitig eine andere Variante: der Vertretungspool. Um den
Unterrichtsausfall auch kurzfristig so gering wie möglich zu halten wurde
er im Oktober 1999 in der Grundschule eingeführt. Ab Dezember 2000
haben sich dann die Vertragsbedingungen
wesentlich verbessert. Der Pool war ursprünglich für die kurzfristigen
Ausfälle gedacht. Hierzu stellte man Lehrkräfte mit 3/4-Verträgen ein,
die einem Schulamt zugewiesen wurden, das den Einsatz an Grundschulen, die
einen plötzlichen Ausfall hatten, regelte. Dieser erfolgte immer nur
kurzzeitig, manchmal jedoch auch für einige Wochen. Der längerfristige
Vertretungsbedarf wurde weiterhin aus dem Programm "Geld statt
Stellen" gedeckt. Inzwischen entwickelte sich das Modell jedoch so, dass durchaus ein
längerer Vertretungsbedarf auf diese Weise gedeckt werden konnte. Deshalb
hat man im April 2006 den Vertretungspool in "Schulübergreifende
Vertretungsreserve" umbenannt. Das ist jetzt die gängige
Sprachregelung.
Um schnell Unterrichtsausfall z.B. wegen Erkrankung einer Lehrperson
beheben zu können, wurde nach dem Vertretungspool Grundschule auch ein
Vertretungspool für die Sek. I eingerichtet.
Beide Einstellungsmöglichkeiten unterscheiden sich wie folgt:
| Vertretungsreserve für
die Primarstufe
Die Bewerbung
erfolgt ausschließlich über die Schulämter.
- Die Einstellung erfolgt befristet im
Angestell-tenverhältnis für maximal zwei Jahre. Innerhalb dieses
Zeitraums können Sie weiter am Lehrereinstellungsverfahren
(Listen- und Ausschreibungsverfahren) teilnehmen. Die Annahme
eines Vertretungsangebotes verhindert kein ggf. später
mögliches Festeinstellungsangebot. Eine automatische Übernahme in
ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Zeit im
Vertretungspool erfolgt nicht.
- Die im Vertretungspool geleistete
Beschäfti-gungszeit wird bei Vorlage des Arbeitsvertra-ges wie bei
sonstigen befristeten Beschäfti-gungsverhältnissen (Geld statt
Stellen, Eltern-zeitvertretung) eignungserhöhend auf die
Ordnungsgruppe angerechnet.
- Der Wechsel aus einem befristeten
Beschäf-tigungsverhältnis in den Vertretungspool ist möglich, der
vorzeitige Wechsel aus dem Vertretungspool in ein anderes
befristetes Beschäftigungsverhältnis jedoch nicht.
- Der Wechsel aus einem befristeten
Beschäf-tigungsverhältnis (Geld statt Stellen,
Elternzeit-vertretung) in den Vertretungspool ist möglich, der
vorzeitige Wechsel aus dem Vertretungs-pool in ein anderes
befristetes Beschäfti-gungsverhältnis grundsätzlich jedoch nicht.
- Sie werden einem gewünschten Schulamts-bereich
zugeordnet und sind dann dort für maximal zwei Jahre als
"Springer" tätig.
- Der Umfang der Beschäftigung erfolgt im Rahmen
der normalen Pflichtstundenzahl (Teilzeitbeschäftigung ist
möglich).
- Die Vergütung erfolgt nach Vergütungsgruppe
E 11.
- Eine Befreiung von der
Rentenversicherungs-pflicht ist ebenso wie eine Befreiung von der
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversiche-rung nicht möglich.
- Die Ablehnung eines Einstellungsangebotes für
den Vertretungspool Primarstufe führt ebenso wie bei einem
Festeinstellungsangebot nicht zu einer Sperre für das
Listenverfahren. Allerdings wird Ihnen innerhalb eines
Einstellungsverfahrens kein erneutes Angebot für den
Vertretungspool erteilt.
|
Vertretungsreserve für die Sekundarstufe
Die Bewerbung
erfolgt ausschließlich mit dem LID 110 mit der Seite LID 110-Liste.
-
Die Bewerbung
ist nur möglich, wenn Sie sich auch für das Listenverfahren
bewerben, ein Ausschluss des Listenverfahrens ist nicht möglich.
-
Eine Beschränkung
der Bewerbung für den Vertretungspool auf einzelne
Schulformen ist ebenfalls nicht möglich.
-
Alle Angebote
für den Vertretungspool sind so genannte
"Service-Angebote", d.h. eine Absage führt nicht zu
einer Sperre.
-
Bei Annahme
einer Stelle im Vertretungspool ist aufgrund der Übernahmegarantie
eine weitere Teilnahme am Einstellungsverfahren (Listen- und
Ausschreibungsverfahren) nicht möglich.
-
Umfang: volle
Pflichtstundenzahl, Teilzeit bis zur Hälfte der
Pflichtstundenzahl möglich. Die Pflichtstundenzahl richtet
sich nach der Schulform.
-
Die
arbeitsvertraglich vereinbarte Pflichtstundenzahl muss im
Halbjahresdurchschnitt erbracht werden.
-
Für
regelmäßige Dienstgänge oder Dienstreisen wird eine
Pauschale gewährt.
Sie werden als
"Springer" für zwei Jahre i.d.R. innerhalb einer
Schulform an mehreren Schulen eingesetzt und vertreten meist
kurzfristigen Unterrichtsausfall. Für die Schulformen Haupt- und
Sonderschule erfolgt der Einsatz innerhalb des Schulamtsbezirks,
koordiniert durch das zuständige Schulamt. Im Bereich der
Realschule, Gesamtschule und des Gymnasiums wird Ihnen eine
Stammschule als ständige Anlaufstelle zugewiesen. Mit der
Einstellung in den Vertretungspool erhalten Sie einen auf zwei
Jahre befristeten Angestelltenvertrag.
Eingruppierung während
der zwei Jahre im Vertretungspool:
Haupt-, Real- und Gesamtschulen: E11
Gymnasium: E13 (nur Personen mit kombiniertem Lehramt Sek. I
und II möglich)
Sonderschule: Lehramt an Sonderschulen oder Lehramt für
Sonderpädagogik: E13,
Lehramt Sek. I: E11
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Die
Übernahmegarantie wurde im Juli 2003 gestrichen und durch eine
Neuregelung ersetzt, dass Vertretungspoollehrkräfte nur noch
befristet für 2 Jahre eingestellt wurden.
Vertretungspool-Lehrkräfte mussten sich also nach 2
Jahren wieder im normalen Einstellungsverfahren bewerben.
Diese Regelung war sehr ungerecht, denn die Kolleginnen und
Kollegen, die sich als "Springer" meldeten, hatten einen schwierigen
Job und hätten es verdient besser behandelt zu werden. |
Die rechtliche Grundlage
dieses Verfahrens war der Erlass
des MSWF vom 24.08.2001.
Die Bezahlung ist eigentlich ungerecht. Wird jemand mit gleichem Lehramt
im Vertretungspool des Gymnasiums eingesetzt, erhält er die Einstufung in
den höheren Dienst, bei Gesamtschulen oder Hauptschulen nur die niedrigere Einstufung.
Für die Organisation des Vertretungsunterrichts
im Rahmen des Programms "Geld statt Stellen" gibt es einen Erlass des MSWF vom 20.6.2002, der Beschäftigungsarten, die Berechnungsmodalitäten und
das Verfahren zur Einstellung von Vertretungskräften regelt. Dazu enthält
der Erlass noch weitere Instrumente zur Organisation von
Vertretungsunterricht. Er ist enthalten in der BASS unter 11-11 Nr. 2.2.. Für Einstellungen ab
1.2.2010 und das folgende Schuljahr gilt der
Einstellungserlass ein2010.pdf.
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