Versicherungen

Zeitdruck und Arbeitsüberlastung fordern Lehrer heute mehr denn je. Äußerste Sorgfalt und Umsicht sind notwendig, um stets die richtige Entscheidung zu treffen. Doch niemand ist vor einem Fehler gefeit: Eine Unachtsamkeit  - und schon ist es passiert.
 

Sicherheit im Schulalltag - Schließen Sie eine Amtshaftpflichtversicherung ab!

Wenn ein Lehrer jemandem während seines Dienstes einen Schaden zufügt, kann sich der Geschädigte mit seinen Ansprüchen nicht direkt an ihn wenden. Zuständig ist erst einmal der Dienstherr, also in der Regel die Schule beziehungsweise die Anstellungsbehörde. Diese haftet für ihn. Wenn sich allerdings herausstellt, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann der Dienstherr den Lehrer in Regress nehmen. Das heißt, er kann vom Lehrer verlangen, den Schaden aus der eigenen Tasche zurück zu erstatten. Das kann teuer werden.
In solch einem Fall tritt eine Amtshaftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden und leistet Schadenersatz.

Mir ist das selbst schon passiert. Ich hatte Schülern im Physikunterricht die Ablenkung der Elektronenstrahlen bei der Fernsehröhre gezeigt und ihnen gesagt, sie könnten das zu Hause auch an ihrem Fernsehapparat ausprobieren. Mit einem Magneten könnten sie die Backen des Tagesschausprechers in die Breite ziehen bzw. sein Gesicht verzerren. Ein Schüler hat dann zu Hause im Keller einen Riesenmagneten gefunden und die Backen so verzogen, dass das Bild so blieb und der Fernseher unbrauchbar wurde. Sie können sich vorstellen, wie der aufgebrachte Vater am nächsten Tag bei mir in der Schule erschienen ist. Die Reparaturkosten hat dann aber meine Versicherung übernommen.
In einem anderen Fall hatte ich allen Kolleginnen und Kollegen vor den Osterferien gesagt, sie möchten ihre Fächer und Arbeitsplätze im Lehrerzimmer aufräumen, weil die Reinigungsfirma sonst keine Grundreinigung machen könne. Am Tage vorher war aber noch nichts geschehen. Da habe ich dann ans schwarze Brett geschrieben, dass ich alles wegwerfen würde, was ich noch auf den Tischen oder in den Postfächern finden würde. Natürlich haben einige ihre Sachen nicht weggeräumt. So auch ein Kollege seine Sporttasche nicht. Diese habe ich dann unbesehen in den Müll geworfen. - Nach den Ferien forderte er dann von mir den Ersatz eines neuwertigen Jogging-Anzuges und entsprechender Turnschuhe. Auch in diesem Fall hat meine Versicherung den Schaden übernommen.

Eine Amtshaftpflichtversicherung hilft aber nicht nur in solchen Fällen. Ist die Forderung nach Regulierung des Schadens unberechtigt, so vertritt die diese die Interessen ihres Versicherungsnehmers und wehrt den Schaden in seinem Namen ab.

Gleiches gilt übrigens auch, wenn der Dienstherr selber der Geschädigte ist. Auch hier geht die Versicherung nach demselben Prinzip vor: Wurde die Handlung grob fahrlässig begangen, leistet die Amtshaftpflichtversicherung Schadenersatz. Sind die Schadenersatzansprüche jedoch unbegründet, hilft die Versicherung bei der Abwehr dieser Ansprüche.

Sicher gibt es viele Versicherungen, die hier helfen. Ich selbst bin bei der HUK - COBURG versichert und bisher immer gut damit gefahren. Sie fühlt sich den Beamten, und gerade den Lehrern, traditionell eng verbunden. Schließlich waren es Lehrer und Pfarrer, die die Haftpflicht - Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter 1933 gründeten. Sie ist inzwischen der größte deutsche Beamtenversicherer und bietet noch andere Leistungen an.

Andererseits sind Sie natürlich auch gut abgesichert, wenn Sie durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einem Lehrerverband einen Rechtsschutz genießen. Diese haben oft in ihren Mitgliedsbeiträgen eine Gruppenversicherung eingeschlossen, die dann den Rechtsschutz übernimmt. Allerdings muss vorher immer geprüft werden, ob Ihre Sache rechtsschutzwürdig ist.
 

Hilfreich:

Die Bezirksregierung Münster hat einen 40-seitigen Ratgeber "Gewalt gegen Lehrkräfte - Wie reagieren? Wie vermeiden? erstellt. Es lohnt sich, diesen Ratgeber herunterzuladen. Er enthält viele praktikable Ratschläge.

Weitere Hinweise:
 
Thema/Titel Internet-Adresse
Amtshaftpflichtversicherung www.huk.de

Letzte Aktualisierung am 18.01.08 

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