|
Wenn
ein Lehrer jemandem während seines Dienstes einen Schaden zufügt, kann sich
der Geschädigte mit seinen Ansprüchen nicht direkt an ihn wenden. Zuständig
ist erst einmal der Dienstherr, also in der Regel die Schule beziehungsweise die
Anstellungsbehörde. Diese haftet für ihn. Wenn sich allerdings herausstellt,
dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann der Dienstherr den Lehrer in Regress
nehmen. Das heißt, er kann vom Lehrer verlangen, den Schaden aus der eigenen
Tasche zurück zu erstatten. Das kann teuer werden.
In solch einem Fall tritt eine Amtshaftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt
die Kosten für den entstandenen Schaden und leistet Schadenersatz.
Mir
ist das selbst schon passiert. Ich hatte Schülern im Physikunterricht die
Ablenkung der Elektronenstrahlen bei der Fernsehröhre gezeigt und ihnen gesagt,
sie könnten das zu Hause auch an ihrem Fernsehapparat ausprobieren. Mit einem
Magneten könnten sie die Backen des Tagesschausprechers in die Breite ziehen
bzw. sein Gesicht verzerren. Ein Schüler hat dann zu Hause im Keller einen
Riesenmagneten gefunden und die Backen so verzogen, dass das Bild so blieb und
der Fernseher unbrauchbar wurde. Sie können sich vorstellen, wie der
aufgebrachte Vater am nächsten Tag bei mir in der Schule erschienen ist. Die
Reparaturkosten hat dann aber meine Versicherung übernommen.
In einem anderen Fall hatte ich allen Kolleginnen und Kollegen vor den
Osterferien gesagt, sie möchten ihre Fächer und Arbeitsplätze im Lehrerzimmer
aufräumen, weil die Reinigungsfirma sonst keine Grundreinigung machen könne.
Am Tage vorher war aber noch nichts geschehen. Da habe ich dann ans schwarze
Brett geschrieben, dass ich alles wegwerfen würde, was ich noch auf den Tischen
oder in den Postfächern finden würde. Natürlich haben einige ihre Sachen
nicht weggeräumt. So auch ein Kollege seine Sporttasche nicht. Diese habe ich
dann unbesehen in den Müll geworfen. - Nach den Ferien forderte er dann von mir
den Ersatz eines neuwertigen Jogging-Anzuges und entsprechender Turnschuhe. Auch
in diesem Fall hat meine Versicherung den Schaden übernommen.
Eine
Amtshaftpflichtversicherung hilft aber nicht nur in solchen Fällen. Ist die
Forderung nach Regulierung des Schadens unberechtigt, so vertritt die diese die
Interessen ihres Versicherungsnehmers und wehrt den Schaden in seinem Namen ab.
Gleiches
gilt übrigens auch, wenn der Dienstherr selber der Geschädigte ist. Auch hier
geht die Versicherung nach demselben Prinzip vor: Wurde die Handlung grob fahrlässig
begangen, leistet die Amtshaftpflichtversicherung Schadenersatz. Sind die
Schadenersatzansprüche jedoch unbegründet, hilft die Versicherung bei der
Abwehr dieser Ansprüche.
Sicher
gibt es viele Versicherungen, die hier helfen. Ich selbst bin bei der HUK -
COBURG versichert und bisher immer gut damit gefahren. Sie fühlt sich den
Beamten, und gerade den Lehrern, traditionell eng verbunden. Schließlich waren
es Lehrer und Pfarrer, die die Haftpflicht - Unterstützungskasse kraftfahrender
Beamter 1933 gründeten. Sie ist inzwischen der größte deutsche
Beamtenversicherer und bietet noch andere Leistungen an.
Andererseits
sind Sie natürlich auch gut abgesichert, wenn Sie durch die Mitgliedschaft in
einer Gewerkschaft oder in einem Lehrerverband einen Rechtsschutz genießen.
Diese haben oft in ihren Mitgliedsbeiträgen eine Gruppenversicherung
eingeschlossen, die dann den Rechtsschutz übernimmt. Allerdings muss vorher
immer geprüft werden, ob Ihre Sache rechtsschutzwürdig ist.
|