Versicherungen und Krankenkassen

Zeitdruck und Arbeitsüberlastung fordern Lehrer heute mehr denn je. Äußerste Sorgfalt und Umsicht sind notwendig, um stets die richtige Entscheidung zu treffen. Doch niemand ist vor einem Fehler gefeit: Eine Unachtsamkeit  - und schon ist es passiert.
Das gilt auch für den Krankheitsfall, den man nicht vorhersehen kann. Sichern Sie sich also ab für den

Sicherheit im Schulalltag - Schließen Sie eine Amtshaftpflichtversicherung ab!

Wenn ein Lehrer jemandem während seines Dienstes einen Schaden zufügt, kann sich der Geschädigte mit seinen Ansprüchen nicht direkt an ihn wenden. Zuständig ist erst einmal der Dienstherr, also in der Regel die Schule beziehungsweise die Anstellungsbehörde. Diese haftet für ihn. Wenn sich allerdings herausstellt, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann der Dienstherr den Lehrer in Regress nehmen. Das heißt, er kann vom Lehrer verlangen, den Schaden aus der eigenen Tasche zurück zu erstatten. Das kann teuer werden.
In solch einem Fall tritt eine Amtshaftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden und leistet Schadenersatz.

Mir ist das selbst schon passiert. Ich hatte Schülern im Physikunterricht die Ablenkung der Elektronenstrahlen bei der Katodenstrahlröhre gezeigt und ihnen gesagt, sie könnten das zu Hause auch an ihrem Fernsehapparat ausprobieren. Mit einem Magneten könnten sie die Backen des Tagesschausprechers in die Breite ziehen bzw. sein Gesicht verzerren. Ein Schüler hat dann zu Hause im Keller einen Riesenmagneten von seinem Opa gefunden und anschließend die Backen des Tagesschausprechers so verzogen, dass das Bild so stehen blieb und der Fernseher unbrauchbar wurde. Sie können sich vorstellen, wie der aufgebrachte Vater am nächsten Tag bei mir in der Schule erschien. Die Reparaturkosten hat dann aber meine Versicherung übernommen.
In einem anderen Fall hatte ich allen Kolleginnen und Kollegen vor den Osterferien gesagt, sie möchten ihre Fächer und Arbeitsplätze im Lehrerzimmer aufräumen, weil die Reinigungsfirma sonst keine Grundreinigung machen könne. Am Tage vorher war aber noch nichts geschehen. Da habe ich dann an das schwarze Brett geschrieben, dass ich alles wegwerfen würde, was ich noch auf den Tischen oder in den Postfächern finden würde. Natürlich haben einige ihre Sachen nicht weggeräumt. So auch ein Kollege seine Sporttasche nicht. Diese habe ich dann unbesehen in den Müll geworfen. - Nach den Ferien forderte er dann von mir den Ersatz eines neuwertigen Jogging-Anzuges und entsprechender Turnschuhe. Auch in diesem Fall hat meine Versicherung den Schaden übernommen.

Eine Amtshaftpflichtversicherung hilft aber nicht nur in solchen Fällen. Ist die Forderung nach Regulierung des Schadens unberechtigt, so vertritt die diese die Interessen ihres Versicherungsnehmers und wehrt den Schaden in seinem Namen ab.

Gleiches gilt übrigens auch, wenn der Dienstherr selber der Geschädigte ist. Auch hier geht die Versicherung nach demselben Prinzip vor: Wurde die Handlung grob fahrlässig begangen, leistet die Amtshaftpflichtversicherung Schadenersatz. Sind die Schadenersatzansprüche jedoch unbegründet, hilft die Versicherung bei der Abwehr dieser Ansprüche.

Sicher gibt es viele Versicherungen, die hier helfen. Ich selbst bin bei der HUK - COBURG versichert und bisher immer gut damit gefahren. Sie fühlt sich den Beamten, und gerade den Lehrern, traditionell eng verbunden. Schließlich waren es Lehrer und Pfarrer, die die Haftpflicht - Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter 1933 gründeten. Sie ist inzwischen der größte deutsche Beamtenversicherer und bietet noch andere Leistungen an.

Andererseits sind Sie natürlich auch gut abgesichert, wenn Sie durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einem Lehrerverband einen Rechtsschutz genießen. Diese Verbände haben oft in ihren Mitgliedsbeiträgen eine Gruppenversicherung eingeschlossen, die dann den Rechtsschutz übernimmt. Allerdings muss vorher immer geprüft werden, ob Ihre Sache rechtsschutzwürdig ist.
Erkundigen Sie sich also bei Ihrem Lehrerverband oder Ihrer Gewerkschaft!


Sicherheit bei Krankheit - schließen Sie eine private Krankenversicherung ab!

Wahrscheinlich haben Sie sich schon während Ihrer Studentenzeit oder im Referendariat Gedanken darüber gemacht, wie Sie sich am besten für einen evtl. Krankheitsfall versichern. Viele waren während der Studienzeit über ihre Eltern versichert und hatten keine Probleme. Andere haben eine günstige private Krankenkasse abgeschlossen.
Eine private Krankenversicherung bietet umfangreiche Leistungen zu günstigen Preisen und ist in den meisten Fällen einer gesetzlichen Krankenversicherung vorzuziehen. Sie bietet umfangreiche Leistungen zu günstigen Preisen. Neben Beamten sind viele weitere Personengruppen zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung berechtigt. Dazu zählen auch Studenten, die sich mit einem äußerst preiswerten Tarif versichern lassen können. Angestellte, deren jährliches Bruttogehalt in den letzten drei Jahren mehr als 49.950 Euro betrug, dürfen sich ebenfalls privat versichern. Es ist auch möglich, sich für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden. Gerade Beamte bekommen dann jedoch weniger Leistungen zu höheren Kosten geboten.
Man muss nämlich die Beihilfe berücksichtigen, die den Beamten zusteht. Sie stellt eine finanzielle Unterstützung für Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfälle dar, die Teil der Alimentation eines Beamten ist und damit zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Sie wird auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der (vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten) Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden 50 % bis 80 % der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. In der Regel werden dabei nur „beihilfefähige“ Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen. Auch der Ehegatte oder Lebenspartner kann die Hilfeleistung nutzen. Bedingung ist, dass er nicht krankenversicherungspflichtig ist und sein Einkommen unterhalb einer bestimmten Schwelle (in der Regel ein Jahreseinkommen von 18.000 Euro) liegt. Kinder können ebenfalls Beihilfe erhalten, falls ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Für Beamte und künftige Beamte ist also die private Krankenversicherung besonders reizvoll, da die Tarife vieler Anbieter so konzipiert sind, dass für den Kunden nur noch eine geringe Beteiligung anfällt.

Allerdings ist es so, dass der Beihilfeempfänger nicht ohne den Zuschuss einer privaten Krankenversicherung auskommt. Die Beihilfe wird nämlich in den einzelnen Bundesländern nach unterschiedlichen Verordnungen und Vorschriften geleistet. In diesen ist festgelegt, welche medizinischen Leistungen oder Hilfsmittel als "beihilfefähig" angesehen werden. Manchmal erstattet die Beihilfe nämlich  nur sehr wenig oder überhaupt nichts. Dann muss die private Krankenversicherung den nicht gedeckten Teil der Kosten erstatten. Aber auch die privaten Krankenversicherungen für Beamte haben unterschiedliche Tarife und unterschiedliche Leistungen. Auf der unten aufgeführten Webseite finden Sie dazu ausführliche Berechnungsbeispiele.

 
Weitere Hinweise:

 

Thema/Titel Internet-Adresse
Amtshaftpflichtversicherung www.huk.de

Ausführliche Informationen über die private Krankenversicherung für Beamte - hier können Sie auch leicht einen  Preisvergleich durchführen

http://www.krankenversicherung.net/

Wenn Sie im Tarifbeschäftigungsverhältnis arbeiten und eine gesetzliche Krankenkasse suchen, finden Sie hier die entsprechenden Auswahlkriterien. http://www.finanzen.de/krankenkassen.html

Letzte Aktualisierung am 08.08.10 

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