Versicherungen
und Krankenkassen
Zeitdruck
und Arbeitsüberlastung fordern Lehrer heute mehr denn je. Äußerste Sorgfalt
und Umsicht sind notwendig, um stets die richtige Entscheidung zu treffen. Doch
niemand ist vor einem Fehler gefeit: Eine Unachtsamkeit - und schon ist es
passiert.
Deshalb
sollten Sie sich mit einer Versicherung absichern. Das gilt besonders
für eine Krankenversicherung, eine Dienstunfähigkeitsversicherung und
eine Amtshaftpflichtversicherung |
Sicherheit
im Schulalltag - Schließen Sie eine Amtshaftpflichtversicherung ab!
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Wenn
ein Lehrer jemandem während seines Dienstes einen Schaden zufügt, kann sich
der Geschädigte mit seinen Ansprüchen nicht direkt an ihn wenden. Zuständig
ist erst einmal der Dienstherr, also in der Regel die Schule beziehungsweise die
Anstellungsbehörde. Diese haftet für ihn. Wenn sich allerdings herausstellt,
dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann der Dienstherr den Lehrer in Regress
nehmen. Das heißt, er kann vom Lehrer verlangen, den Schaden aus der eigenen
Tasche zurück zu erstatten. Das kann teuer werden.
In solch einem Fall tritt eine Amtshaftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt
die Kosten für den entstandenen Schaden und leistet Schadenersatz.
Mir
ist das selbst schon passiert. Ich hatte Schülern im Physikunterricht die
Ablenkung der Elektronenstrahlen bei der Katodenstrahlröhre gezeigt und ihnen gesagt,
sie könnten das zu Hause auch an ihrem Fernsehapparat ausprobieren. Mit einem
Magneten könnten sie die Backen des Tagesschausprechers in die Breite ziehen
bzw. sein Gesicht verzerren. Ein Schüler hat dann zu Hause im Keller einen
Riesenmagneten von seinem Opa gefunden und anschließend die Backen des
Tagesschausprechers so verzogen, dass das Bild so stehen blieb und
der Fernseher unbrauchbar wurde. Sie können sich vorstellen, wie der
aufgebrachte Vater am nächsten Tag bei mir in der Schule erschien. Die
Reparaturkosten hat dann aber meine Versicherung übernommen.
In einem anderen Fall hatte ich allen Kolleginnen und Kollegen vor den
Osterferien gesagt, sie möchten ihre Fächer und Arbeitsplätze im Lehrerzimmer
aufräumen, weil die Reinigungsfirma sonst keine Grundreinigung machen könne.
Am Tage vorher war aber noch nichts geschehen. Da habe ich dann an das schwarze
Brett geschrieben, dass ich alles wegwerfen würde, was ich noch auf den Tischen
oder in den Postfächern finden würde. Natürlich haben einige ihre Sachen
nicht weggeräumt. So auch ein Kollege seine Sporttasche nicht. Diese habe ich
dann unbesehen in den Müll geworfen. - Nach den Ferien forderte er dann von mir
den Ersatz eines neuwertigen Jogging-Anzuges und entsprechender Turnschuhe. Auch
in diesem Fall hat meine Versicherung den Schaden übernommen.
Eine
Amtshaftpflichtversicherung hilft aber nicht nur in solchen Fällen. Ist die
Forderung nach Regulierung des Schadens unberechtigt, so vertritt die diese die
Interessen ihres Versicherungsnehmers und wehrt den Schaden in seinem Namen ab.
Gleiches
gilt übrigens auch, wenn der Dienstherr selber der Geschädigte ist. Auch hier
geht die Versicherung nach demselben Prinzip vor: Wurde die Handlung grob fahrlässig
begangen, leistet die Amtshaftpflichtversicherung Schadenersatz. Sind die
Schadenersatzansprüche jedoch unbegründet, hilft die Versicherung bei der
Abwehr dieser Ansprüche.
Sicher
gibt es viele Versicherungen, die hier helfen. Ich selbst bin bei der HUK -
COBURG versichert und bisher immer gut damit gefahren. Sie fühlt sich den
Beamten, und gerade den Lehrern, traditionell eng verbunden. Schließlich waren
es Lehrer und Pfarrer, die die Haftpflicht - Unterstützungskasse kraftfahrender
Beamter 1933 gründeten. Sie ist inzwischen der größte deutsche
Beamtenversicherer und bietet noch andere Leistungen an.
Andererseits
sind Sie natürlich auch gut abgesichert, wenn Sie durch die Mitgliedschaft in
einer Gewerkschaft oder in einem Lehrerverband einen Rechtsschutz genießen.
Diese Verbände haben oft in ihren Mitgliedsbeiträgen eine Gruppenversicherung
eingeschlossen, die dann den Rechtsschutz übernimmt. Allerdings muss vorher
immer geprüft werden, ob Ihre Sache rechtsschutzwürdig ist.
Erkundigen Sie sich also bei Ihrem Lehrerverband oder Ihrer Gewerkschaft!
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Der
Geldtipp:
Sichern Sie sich bis zum 21.12.2012 noch
günstige Beiträge, bevor die Unisex-Tarife gültig sind!
Da
der Europäische Gerichtshof verkündet hat, dass bei
Versicherungsprämien künftig nicht mehr nach Geschlecht
unterschieden werden darf, dürfen Versicherungsunternehmen
ab 21.12.2012 nur noch so genannte Unisex-Tarife anbieten. Da
sich diese Neuregelung vor allem auf Lebens-, Kranken- und
Unfallversicherungen auswirkt, wird es wahrscheinlich für Männer
teurer, die bisher bei vielen Versicherungen günstigere Tarife
hatten.
Da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer, mussten
sie meist höhere Beiträge bezahlen. Da das in Zukunft
vereinheitlicht werden muss, müssen Männer mit höheren Beiträgen
rechnen.
Wenn Männer also vor dem Stichtag eine Versicherung abschließen,
können sie voraussichtlich bis zu 35% sparen. Das ist natürlich
bei den einzelnen Versicherungsarten unterschiedlich. Aber es
lohnt sich in jedem Fall.
Auch für Frauen ergibt sich eine Chance bei
Risikolebensversicherungen. Die Stiftung Warentest hat nämlich
ermittelt, dass Frauen bei Risikolebensversicherungen bis zu 55%
mehr zahlen müssen. Da ihre Lebenserwartung höher ist und sie
nicht so früh sterben, bezahlen sie bisher nämlich niedrigere
Beiträge als Männer.
Überprüfen Sie also den Versicherungsbedarf Ihrer Familie, noch
können Sie sparen!
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Sicherheit bei Krankheit - schließen Sie eine
private Krankenversicherung ab!
Wahrscheinlich haben Sie sich schon während
Ihrer Studentenzeit oder im Referendariat Gedanken darüber gemacht,
wie Sie sich am besten für einen evtl. Krankheitsfall versichern.
Viele waren während der Studienzeit über ihre Eltern versichert und
hatten keine Probleme. Andere haben eine günstige private
Krankenkasse abgeschlossen.
Eine private Krankenversicherung bietet umfangreiche Leistungen zu
günstigen Preisen und ist in den meisten Fällen einer
gesetzlichen
Krankenversicherung vorzuziehen. Sie bietet umfangreiche Leistungen
zu günstigen Preisen. Neben Beamten sind viele weitere
Personengruppen zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung
berechtigt. Dazu zählen auch Studenten, die sich mit einem äußerst
preiswerten Tarif versichern lassen können. Angestellte, deren
jährliches Bruttogehalt in den letzten drei Jahren mehr als 49.950
Euro betrug, dürfen sich ebenfalls privat versichern. Es ist auch
möglich, sich für eine gesetzliche Krankenversicherung zu
entscheiden. Gerade Beamte bekommen dann jedoch weniger Leistungen
zu höheren Kosten geboten.
Man muss nämlich die
Beihilfe berücksichtigen, die den Beamten zusteht. Sie stellt
eine finanzielle Unterstützung für Krankheits-, Geburts-, Pflege-
und Todesfälle dar, die Teil der Alimentation eines Beamten ist und
damit zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Sie wird auf
Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach
Vorlage der (vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten)
Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet
werden 50 % bis 80 % der Aufwendungen, je nach Familiensituation und
Bundes- bzw. Landesrecht. In der Regel werden dabei nur
„beihilfefähige“ Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen. Auch der Ehegatte oder Lebenspartner kann die Hilfeleistung nutzen. Bedingung ist, dass er nicht krankenversicherungspflichtig ist und sein Einkommen unterhalb einer bestimmten Schwelle (in der Regel ein Jahreseinkommen von 18.000 Euro) liegt. Kinder können
ebenfalls Beihilfe erhalten, falls ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Für Beamte und künftige Beamte ist also die
private
Krankenversicherung besonders reizvoll, da die Tarife vieler
Anbieter so konzipiert sind, dass für den Kunden nur noch eine
geringe Beteiligung anfällt.
Allerdings ist es so, dass der Beihilfeempfänger nicht ohne den
Zuschuss einer privaten Krankenversicherung auskommt. Die Beihilfe
wird nämlich in den einzelnen Bundesländern nach unterschiedlichen
Verordnungen und Vorschriften geleistet. In diesen ist festgelegt,
welche medizinischen Leistungen oder Hilfsmittel als "beihilfefähig"
angesehen werden. Manchmal erstattet die Beihilfe nämlich nur
sehr wenig oder überhaupt nichts. Dann muss die private
Krankenversicherung den nicht gedeckten Teil der Kosten erstatten.
Aber auch die privaten Krankenversicherungen für Beamte haben
unterschiedliche Tarife und unterschiedliche Leistungen. Auf der
unten aufgeführten Webseite finden Sie dazu ausführliche
Berechnungsbeispiele. |
Sicherheit bei Berufsunfähigkeit oder
Dienstunfähigkeit - Schließen Sie eine private Dienst- oder
Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer ab!
Da Lehrer besonders stark dem
täglichen Stress in der Schule ausgesetzt sind, erfasst sehr viele
von ihnen das Schicksal der Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit. Von
Dienstunfähigkeit ist bei verbeamteten Lehrern die Rede, bei
tarifbeschäftigten Lehrkräften spricht man von Berufsunfähigkeit.
Beide Begriffe stehen dafür, dass man vor dem Rentenalter die
Fähigkeit verliert, in seinem Beruf zu arbeiten.
Als Beamter kann Ihnen bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt
zugesprochen werden. Sind Sie Angestellter, so können Sie staatliche
Hilfe bekommen. Wenn Sie nicht genügend Dienstjahre zusammenbekommen
haben, kann die finanzielle Unterstützung in beiden Fällen sehr
dürftig ausfallen. Sie reicht in der Regel bei Weitem nicht aus, um
Ihr gewohntes Leben zu finanzieren. Daher sollten Sie unbedingt
privat vorsorgen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt
Ihnen eine vereinbarte Rente, wenn Sie nicht mehr als Lehrer
arbeiten können.
Wann liegt Dienstunfähigkeit vor?
Ob ein Beamter als dienstunfähig eingestuft wird,
entscheidet letztlich sein Dienstherr. Das ist als Schulaufsicht
in NRW die zuständige Bezirkregierung. Wenn Sie länger als 6 Monate
krank sind oder andere Gründe (z.B. Kräfteverfall oder Unfälle)
vorliegen, die die weitere Ausübung des Dienstes unsicher erscheinen
lassen, wird von der Schulaufsicht eine amtsärztliche Untersuchung
angeordnet. Dazu werden Sie in das zuständige Gesundheitsamt
eingeladen und der Amtsarzt prüft, ob Ihre Gesundheit in den
nächsten 6 Monaten wiederhergestellt werden kann. Sieht er das
positiv, empfiehlt er vielleicht einen Kuraufenthalt oder eine
Wiedereingliederungsmaßnahme mit einer verringerten Stundenzahl.
Glaubt er, dass keine volle Dienstfähigkeit erreicht werden kann, so
kann er auch eine Teildienstfähigkeit aussprechen. Er könnte auch
feststellen, dass Sie zwar als Lehrerin oder Lehrer nicht mehr für
eine Unterrichtstätigkeit in Frage kommen, aber dass ein
anderweitiger Einsatz in einer anderen Behörde durchaus denkbar
wäre. Sieht er auch diese Möglichkeit nicht, so teilt er der
Bezirksregierung das mit, die dann die vorläufige oder endgültige
Zurruhesetzung infolge von Dienstunfähigkeit verfügt.
Sie bekommen dann ein Ruhegehalt, das sich aus dem Dienstgehalt, das
Sie durch Ihre letzte Tätigkeit bezogen haben sowie Ihrer
ruhegehaltfähigen Dienstzeit errechnet. Das sind im besten Fall
71,75% Ihrer letzten Bezüge. Dazu müssen Sie aber mindestens 40
Dienstjahre hinter sich haben. Wenn Sie beispielsweise nur 28
Dienstjahre in Anrechnung bringen können, erhalten Sie nur eine
Pension von etwa 50% Ihres letzten Gehaltes. Das sieht nicht so gut
aus - damit können Sie kaum Ihren gewohnten Lebensstandard halten.
Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen eine
private Dienstunfähigkeitsversicherung, die eigentlich gar
nicht so teuer ist und Ihnen bei einer Dienstunfähigkeit den
Lebensstil sichert.
Wenn Sie sich in einem Beförderungsamt befinden, bekommen Sie die
Pension aus dieser Besoldungsstufe nur dann, wenn Sie das Amt
mindestens 2 Jahre ausgeübt haben, andernfalls errechnen sich die
Versorgungsbezüge aus dem vorigen Amt.
Wann handelt es sich um Berufsunfähigkeit?
Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer im
Tarifbeschäftigungsverhältnis - also angestellt sind - und Ihren
Dienst gesundheitsbedingt nicht mehr erfüllen können, können Sie
staatliche Hilfe erhalten. Doch selbst die volle gesetzliche
Erwerbsminderungsrente bietet einem Leidtragenden im Durchschnitt
nur rund 30 Prozent des letzten Bruttogehalts. Für die finanziellen
Folgen von Berufsunfähigkeit sind Sie also nur dürftig gesetzlich
abgesichert – in der Regel noch deutlich geringer als ein
verbeamteter Lehrer. Um einem solchen Einschnitt in Ihrer
Lebensqualität vorzubeugen, kann ich Ihnen nur dringend raten, eine
private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Was bietet die private
Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die private Berufsunfähigkeitsrente kann also
sowohl bei Dienstunfähigkeit als auch bei Berufsunfähigkeit Hilfe
leisten. Sie zahlt eine Rente, über deren Höhe Sie beim
Vertragsabschluss selbst mitbestimmen. Mit dieser
Berufsunfähigkeitsrente können Sie im Falle eines Falles Ihr
Lebensniveau aufrechterhalten.
Klauseln und Stolperfallen bei
Berufsunfähigkeitsversicherungen
Es gibt einige Punkte, auf die Sie unbedingt
achten sollten:
- Bei Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen Sie keine Verträge
unterschreiben, die eine mögliche Leistungsverweigerung der
Versicherung zur Folge haben. Eine Versicherung kann das leicht
provozieren, indem Ihnen zum Ausfüllen des Formulars Fragen zu
Ihrem Gesundheitszustand gestellt werden, die schwierig zu
beantworten sind. Lassen Sie nun eine Frage aus, so haben Sie
unter Umständen Pech, wenn im Kleingedruckten steht, dass der
Versicherer von der Leistung zurücktreten darf, wenn die Fragen
lückenhaft beantwortet wurden.
- Sind Sie Beamter, so sollte der
Versicherungsvertrag unbedingt eine echte
Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Sonst kann es sein, dass
der Versicherer erneut prüft, ob Sie dienstunfähig sind. Es gibt
verschiedene Formen der Dienstunfähigkeitsklausel. Solide
abgesichert sind Sie nur mit einer sogenannten echten
Dienstunfähigkeitsklausel. Diese definiert „Dienstunfähigkeit
und die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als
Dienstunfähigkeit.“ Nur bei exakt dieser Formulierung gilt die
Klausel als echt.
- Achten Sie darauf, dass der
Versicherungsvertrag keinen Ausschluss für bestimmte Krankheiten
enthält.
- Als Angestellter hingegen sollten Sie sich
vergewissern, dass laut Versicherungsvertrag kein abstraktes
Verweisungsrecht besteht. " Abstrakte Verweisung“ bedeutet, dass
der Versicherer bei Berufsunfähigkeit von Ihnen verlangt, dass
Sie einen anderen Beruf ausüben, wenn Sie nicht mehr als
Lehrer arbeiten können.
- Manche Versicherer haben eine
Arztanordnungsklausel in ihrem Vertrag. Diese räumt ihnen das
Recht ein, die Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder
Therapie zu fordern. Kommen Sie der Forderung nicht nach, so
können die Versicherungsleistungen gekürzt werden oder sogar
komplett wegfallen.
- Kontrollieren Sie, ob der Vertrag ein
befristetes Rücktrittsrecht enthält. Normalerweise können
Versicherer innerhalb von 5 Jahren vom Vertrag zurücktreten,
wenn der Kunde irgendwelche Gesundheitsfragen bewusst oder
unbewusst falsch beantwortet hat. Manche Versicherer behalten
sich ein unbefristetes Rücktrittsrecht vor - einen solchen
Vertrag sollten Sie nicht unterschreiben.
Es gibt noch viele weitere Punkte, auf die Sie bei der
Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten. |
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Ausführliche Informationen über
die private Krankenversicherung für Beamte - hier können Sie auch leicht
einen Preisvergleich durchführen |
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| Sehr gute Erläuterungen zur
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit mit einem Leistungsvergleich
verschiedener Anbieter und einem Beitragsrechner |
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Letzte Aktualisierung am
20.11.12
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