Sponsoring

Während es früher ein grundsätzliches Werbeverbot in den Schulen gab, ist inzwischen die Werbung in bestimmten Bereichen der Schule erlaubt worden.


Zeichnung von Nik Ebert aus der RP vom 30.3.2000
 
Die Grundlage dafür bot die Änderung des Schulverwaltungsgesetzes, in das auf Beschluss des Landtags vom 13.4.2000 ein neuer Paragraph eingefügt worden war. Ab 1.8. 2005 ist dafür der §99 des  Schulgesetzes verantwortlich:
§ 99 Sponsoring, Werbung
(1) Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Sponsorings trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers.
(2) Im Übrigen ist Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, in der Schule grundsätzlich unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet das Ministerium.

 

Jede Schulleiterin und jeder Schulleiter sollte sich gründlich überlegen, ob er Sponsoring-Verträge abschließt. Im Unterschied zu Spenden, die mit keiner Gegenleistung verbunden sind, enthalten Sponsoringverträge eine vertraglich zu vereinbarende Leistung, die die Schule bzw. der Schulträger zu erbringen hat.
Es ist bisher nicht geklärt, was geschieht, wenn die Schule irgendwelche Vertragsvereinbarungen nicht einhält. Aber eine Spende in jedem Fall besser, weil sie keine Gegenleistung erfordert. Für eine Spende benötigt man auch nicht unbedingt die Zustimmung des Schulträgers - oder sie ist einfacher zu erreichen. Man sollte also in jedem Fall erst einmal versuchen, mit dem Sponsor eine Spende zu vereinbaren. Bei einem Sponsoring-Vertrag muss der Schulträger einverstanden sein und ebenfalls den Vertrag unterschreiben, da er steuerrechtlich damit klar kommen muss. 
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Schule mit Sponsoren keine Exklusiv-Verträge abschließen dürfen. Vielmehr müssen alle Sponsoren die gleichen Chancen haben.
Der Schulleiter muss weiterhin beachten, dass die Art der Werbung nicht den allgemeinen Bildungs- und Erziehungszielen entgegenstehen darf. Es sind nämlich die Belange des Jugendschutzes zu beachten. Demnach sind

  •  Werbung für Rauschmittel (Alkohol, Nikotin, Arzneimittel),
  •  Diskriminierende oder Gewalt verherrlichende Werbung,
  •  Werbung mit religiösen oder politischen Inhalten,
  •  Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen, gegen das Ortsrecht oder das öffentliche Wohl verstößt,

unzulässig. Bei allen Formen von Werbemaßnahmen dürfen weder Schüler noch Lehrer aktiv beteiligt werden. Wahrscheinlich ist die Schulleitung gut beraten, wenn sie die Schulkonferenz nach einer gründlichen Beratung einen Beschluss zur vertraglichen Vereinbarung fassen lässt. So kann sie sich nicht vorwerfen lassen, einen Vertrag abgeschlossen zu haben, der nicht von den Lehrern oder Schülern gewünscht wurde.
Was zulässig ist, sollte gemeinsam mit den anderen Schulen auf Schulträgerebene vereinbart werden. Beispielhaft in dieser Hinsicht ist die Stadt Krefeld, die mit den Schulen die Grundlagen für eine Sponsoring-Vereinbarung der Krefelder Schulen besprochen hat und anschließend einen Muster-Vertrag entworfen hat. Er ist im WORD-Format abgefasst und im Downloadbereich unter sponsor.zip zu finden.

Da Sponsoring nicht zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit unter den Schulen eines Schulträgers führen darf, hat der Schulträger die Aufgabe, einen Ausgleich zwischen benachteiligten und besser gestellten Schulen zu schaffen. Es ist völlig klar, dass eine Gymnasium mit einem alten Stamm von potentiellen Ehemaligen ganz andere Sponsoring-Möglichkeiten besitzt als eine Sonderschule.

  • Wenn eine Schule einen Sponsor findet und einen Vertrag abschließt, erhält sie 75% der Gelder für sich, während 25% in einen Ausgleichsfond wandern.
  • Sollte der Schulträger einen Sponsor finden und einen Vertrag abschließen, erhält die Schule 25% und 75% wandern in den Ausgleichsfond. 

Dieser Ausgleichsfond wird mit 75% nach Abstimmung mit den Schulen für besondere Projekte (z.B. Schulprogramme, Öffnung von Schule o.ä.) verwendet und mit 25% den benachteiligten Schulen zugewiesen. Das ist ein faires Verfahren. 
Wichtig beim Sponsoring ist auch, dass mit dem Schulträger vereinbart wird, keine Sachleistungen allgemeiner Art oder irgendwelche Haushaltsmittel zu kürzen, wenn die Schule hohe Sponsorenzuweisungen bekommt. Die Einnahmen dürfen keinesfalls auf den Schuletat angerechnet werden!
 

Geldnot der Schulträger öffnet Firmen die Schultore

Werbung im Klassenzimmer

Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Verbot 

DÜSSELDORF Um einen Zuschuss für die Klassenfahrt zu ergattern, werden unzählige Schüler animiert, eifrig Punkte zu sammeln, die auf Süßwaren von Bahlsen und Leibniz prangen. „Großeltern, Tanten, Onkel, Eltern - alle können mitmachen" lockt die Firma. Ist das „ Klassensparbuch" voll, winkt eine dreitägige Gruppenreise nach Hamburg, Berlin, München oder Köln. Doch mühsam nähren sich die Pennäler: Der Kauf von Süßigkeiten für 99 Cent bringt gerade mal einen Punkt - und 222 braucht es für eine gesponserte Klassenfahrt. Zusätzlich muss jeder Schüler dann aber noch 99 Euro hinzuzahlen, die Reise kann nur in einem Reisebüro der TUI, von First oder Hapag Lloyd gebucht werden.

Das gefällt dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht. Er will diese Werbekampagne mit einer Klage vor dem Landgericht in Hannover stoppen. „Kekswerbung hat nichts mit dem Bildungsauftrag der Schulen zu tun," moniert vzbv - Vorstand Edda Müller. Die Tücke der Aktion: Sei das Sparbuch angeschafft, könne sich kaum ein Schüler dem Gruppenzwang zum Kauf von Bahlsen-Produkten entziehen. Zudem werde die Werbung ungeniert ins Klassenzimmer getragen. Lehrer und Eltern sähen sich aufgrund der Quengeleien von Schülern massiv für die Absatzförderung des Keksherstellers eingespannt.

Dennoch mochte das Landgericht Bremen (AZ 12 0 533/03) eine ähnliche Kampagne von Kellogg's nicht beanstanden: weder als Werbung an Schulen noch als „psychologischen Kaufzwang".

Fakt war: Die Schüler konnten bis Januar 2004 mit dem Kauf von Kellogg's-Produkten „TonyTaler" sammeln und gegen Geräte für den Schulsport eintauschen. Wer 50 Müslipackungen für 2,79 Euro gekauft hatte, also 139,50 Euro ausgegeben hatte, bekam beispielsweise ein Badminton-Set im Wert von 14,99 Euro: ein Stempel der Schule im Sammelheft vorausgesetzt. So war Kellogg´s im Klassenzimmer und auf dem Schulhof Gesprächsthema. Das ist interessant, verfügen Schüler von sechs bis 19 Jahren doch überein jährliche Kaufkraft von 20 Milliarden Euro.

Die Kassen der Schulträger sind leer. - Und so ist Schulsponsoring inzwischen in allen Bundesländern erlaubt. Bei der Produktwerbung gibt es dagegen von Bundesland zu " Bundesland unterschiedliche Regelungen - und massive Kritik von Verbraucherverbänden. Was in Berlin längst toleriert wird, das untersagen die Schulgesetze in Nordrhein-Westfalen. Längst geht der Trend „in Richtung Öffnung der Schulen für Werbung" wissen Experten des Unternehmens spread blue, das sich als Werbepartner für Schulen betätigt. Gymnasien wie Grundschulen hätten trotz Verbots schon Werbeplakate aufgehängt. Edda Müller sieht nur einen Ausweg: „Schulen müssen werbefreie Zonen bleiben" - mit einheitlichen Regeln für alle Länder. (Rheinische Post, 1.9.2004)


Das Sponsoring hat stark zugenommen . Inzwischen arbeitet nach den Informationen der Stiftung "Partner für die Schule NRW" jede dritte Schule mit einem Unternehmen zusammen. Im Übrigen ist diese Stiftung eine gute Basis für diejenigen Schulen, die einen Sponsor suchen. Im Juni 2005 waren es schon 23 Unternehmen, die mit mehr als 7 Mio. € verschiedene Projekte in den Schulen fördern. Zu den aktivsten Förderern gehört unter anderem Gelsenwasser.

Weitere Hinweise zum Thema:

Thema/Titel Internet-Adresse
Schulsponsoring heute - Info des Schulministeriums

www.schulministerium.nrw.de

Die Stiftung "Partner für die Schule" hat auf ihrer Webseite viele hilfreiche Tipps zum Schulsponsoring. Dort ist auch ein Leitfaden zum Steuerrecht zu finden. http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/
Gute Projektbeispiele und Anregungen www.gelsenwasser-schulprojekt.de

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 13.05.10

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