Die Sekundarschule
in Nordrhein-Westfalen
Die neueste Schulform in Nordrhein-Westfalen ist
die Sekundarschule. Sie wurde nach jahrelangem Streit durch den
gemeinsamen Konsens von CDU und rotgrüner Regierungskoalition im
Juli 2011 begründet. Man einigte sich auf ein neues
Schulsystem, das auf längerem gemeinsamen Lernen aufbaut. Dadurch
wurde das Experiment der Gemeinschaftsschule hinfällig, das die
rotgrüne Regierung durchsetzen wollte, indem sie 12 Versuchsschulen
ohne gesetzliche Absicherung an den Start schickte. Da die
bundespolitischen Leitlinien der CDU seit 2010 auf eine
Zwei-Säulen-Struktur des Schulwesens hinausliefen, schwenkte man
auch in Nordrhein-Westfalen um und einigte sich auf die
Sekundarschule, die im Wesentlichen ein Kompromiss aus der neu
gegründeten Gemeinschaftsschule der rot-grünen Koalition und der von
der früheren schwarz-gelben Koalition favorisierten Verbundschule
ist.
Eckpunkte der Vereinbarung finden
Sie im Originaldokument der gemeinsamen Leitlinien, das ich im
Downloadbereich unter
Konsens2011.pdf abgelegt habe.
Der schulpolitische Konsens soll für die nächsten 12 Jahre einen
Schulfrieden gewährleisten.
Am 20.10.2011 wurden die gesetzlichen Grundlagen für das neue
Schulsystem geschaffen, indem man das bestehende Schulgesetz
änderte. Die Sekundarschule wurde als weitere Regelschulform
eingeführt; dabei wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit auch
eine Bestandsgarantie für die Hauptschulen aufgegeben.
Die neue Sekundarschule hat folgende Merkmale:
- Als Schule der Sekundarstufe I umfasst
sie die Jahrgänge 5 bis 10.
- Sie ist mindestens dreizügig.
Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich. Bei
vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens
dreizügigen Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit
das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde
gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen
sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche
Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt
werden.
- Der — in der Regel 9-jährige —
Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche
Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines
Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs
gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige
integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe
besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren
Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
- Die Sekundarschule bereitet
Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche
Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu
entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der
Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch
gymnasiale Standards gesichert.
- In den Jahrgängen 5 und 6 wird
gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um
der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und
Schüler gerecht zu werden.
- Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht
auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter
enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert,
teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten
Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
- Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang
wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer
zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die
Anschlussfähigkeit für das Abitur.
- Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt
25.
- Die Lehrkräfte unterrichten 25,5
Lehrerwochenstunden.
- Die Sekundarschule wird in der Regel
als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von
20 Prozent.
|
Rasantes Wachstum der
Sekundarschulen
zum Schuljahresbeginn 2013/14 hatten weitere
53 Gemeinden in NRW eine neue Sekundarschule beantragt. Da
derzeit 42 Schulen dieser neuen Schulform existieren, verdoppelt
sich bereits in einem Jahr die Zahl der Sekundarschulen. Aus dem
Regierungsbezirk Detmold kommen mit 12 Meldungen die meisten
Anträge, Düsseldorf und Münster folgen mit je 11. Aus Arnsberg
werden 10 Anträge gemeldet und aus Köln 9.
Nach den Anmeldezahlen im März 2013 bleiben
allerdings voraussichtlich nur 39 Sekundarschulen übrig, die
2013 wirklich an den Start gehen.
Das Sterben der Haupt- und Realschulen wird also noch schneller
vonstatten gehen als es sich diese Schulformen erträumt haben. Es
werden nämlich noch 29 neue
Gesamtschulen eröffnet. Für die Neugründungen sinkt die
Zahl der Schulen in NRW weiter:
Durch die Neugründung der 39
Sekundarschulen werden voraussichtlich 36 Hauptschulen, 31
Realschulen und 6 Verbundschulen geschlossen.
Für die Neugründung der
28 Gesamtschulen werden 35 Hauptschulen, 26 Realschulen und 2
Gymnasien geschlossen. Der Wunsch der
rot-grünen Landesregierung nach einem längeren gemeinsamen
Lernen und der Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems geht
in Erfüllung. Bereits innerhalb der ersten beiden Jahre wurden
in NRW 81 neue Sekundarschulen und 48 neue Gesamtschulen
gegründet. "Die Dynamik in der Schulentwicklung ist
beeindruckend" erklärte Schulministerin Löhrmann auf der
Pressekonferenz am 3.1.2013.
Ob das für die Qualität der Bildung auch zutrifft, wage ich zu
bezweifeln, denn es werden immer mehr Privatschulen gegründet
und die Zahl der Privatschüler nimmt in den letzten Jahren
deutlich zu. Die Eltern bezweifeln nämlich zunehmend die
Qualität der staatlichen Schulen. Sehen Sie dazu auch die
Statistiken auf meiner Webseite Zahlen und
Daten zur Schulstruktur.
|
16. Mai 2013 Ämter und Beförderungsämter
für die Sekundarschule festgelegt
Aufgrund der
Verabschiedung des Dienstrechtsanpassungsgesetzes NRW durch den
Landtag ist auch das Landesbesoldungsgesetz geändert worden. Es
enthält nun in den Anlagen 1 und 2, die die Landesbesoldungsordnung
darstellen, die Bezeichnungen für die Ämter und Beförderungsämter an
Sekundarschulen. Wie zu erwarten, sind sie den Gesamtschulämtern
nachempfunden worden:
Besoldungsgruppe A13
Sekundarschulrektor
–
als der didaktische Leiter einer noch nicht voll ausgebauten
Sekundarschule mit weniger als 4 Zügen in vier Jahrgangsstufen –
8)
– als Koordinator lernbereichs- und abteilungsübergreifender
Aufgaben – 8) 9)
– als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360
Schülern einer Sekundarschule – 8)
Studienrat
– mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, mit der
Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit
den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die
Sekundarstufe II (Doppelbefähigung) – bei Verwendung an einer
Sekundarschule – 10)
- mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen
oder das Lehramt für Sonderpädagogik bei entsprechender Verwendung -
2)
_____________________
2)Erhält
eine Stellenzulage nach Anlage 2.
8)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 2.
9) Nur an einer Sekundarschule mit mindestens fünf Zügen.
An einer Sekundarschule mit acht und mehr Zügen dürfen zwei Stellen
für das Amt vorgesehen werden.
10) Für dieses Amt dürfen
höchstens 16,5 vom Hundert der Planstellen an Sekundarschulen
ausgewiesen werden.
Besoldungsgruppe A 14
Rektor
- als
der didaktische Leiter einer noch nicht voll ausgebauten
Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in vier Jahrgangsstufen -
– als der didaktische Leiter einer voll ausgebauten Sekundarschule –
11)
– als der ständige Vertreter des
Sekundarschuldirektors an einer voll ausgebauten Sekundarschule oder
an einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei
Jahrgangsstufen – 11)
– als der ständige Vertreter des Sekundarschulrektors
einer Sekundarschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung
des Leiters in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind –
Sekundarschulrektor
– als
Leiter einer Sekundarschule, bei der die Voraussetzungen für die
Einstufung des Leiters in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind –
11)
________________________
11)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 2
Besoldungsgruppe A15
Direktor an einer Sekundarschule - als der ständige Vertreter des
Sekundarschuldirektors an einer voll ausgebauten Sekundarschule oder
einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei
Jahrgangsstufen und einer Schülerzahl von mehr als 750 –
„Sekundarschuldirektor
– als
Leiter einer voll ausgebauten Sekundarschule oder einer
Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen –
11)“
_______________________
11)
Erhält bei einer Schülerzahl von mehr als 750 eine Amtszulage nach
Anlage 2.
Die Zulagen sind in der Anlage 2 zum Landesbesoldungsgesetz
aufgeführt. Sie finden die Anlage 1 und 2 als Zusammenfassung auf
meiner Downloadseite unter dem Namen
LBesO 2013.pdf
|
| Wenn Sie Anhänger der Sekundarschule sind und
sich für die neue Schulform begeistern, dann lesen Sie jetzt weiter
auf der
Webseite des Schulministeriums, die dort
alle Einzelheiten mit einer entsprechenden Grafik darstellt. Wenn
Sie einige kritische Gesichtspunkte zur Sekundarschule hören wollen,
dann lesen hier unten weiter. Für Gemeinden, die eine Sekundarschule
einrichten wollen, gibt es beim Ministerium einen
Leitfaden. |

(Grafik: MSW) |
Die oben genannten Einstiegsbedingungen für
die Sekundarschule sind zunächst einmal sehr zu begrüßen. Vor
allem auch, weil die Klassengrößen der anderen Schulformen
ebenfalls abgesenkt werden sollen. Vor allem die Gesamtschule wird
davon profitieren, denn sie musste bei der Anmeldung bisher 112
Kinder vorweisen, nunmehr brauchen es nur noch 100 zu sein. So wird sich in Zukunft das Schulsystem auf
ein zweigliedriges System hin entwickeln, wie es auch die CDU
inzwischen bundesweit vertritt.
Vorerst wird es jedoch noch mehr Verwirrung geben, denn für die
nächsten Jahre existieren 6 Schulformen in NRW. Die
Gemeinschaftsschule ist nämlich auch mit 12 Gründungen an
den Start gegangen und soll sich im Laufe der nächsten 6 Jahre in das neue
System integrieren.Ich bin allerdings noch ziemlich skeptisch, denn klare Lehrpläne und
eindeutige Vorschriften für die Kommunen gibt es noch nicht. Laut
Erlass vom 22.3 2013 gelten für die Jahrgangsstufen 5 und 6
sämtlicher Sekundarschulen die Kernlehrpläne der Gesamtschule. Für
die integrierten und teilintegrierten Formen gelten auch die
Kernlehrpläne der Gesamtschule für die Klassen 7-10, für die
kooperativen Formen die Lehrpläne Hauptschule, Realschule und des
Gymnasiums. Spätestens zum 1.8. 2018 sollen dann eigenständige
Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarschule in Kraft gesetzt
werden.
Die
Hauptschulen werden auslaufen und die Realschulen werden ebenfalls
mit in den Sog gerissen - auch
wenn eine Bestandsgarantie gegeben ist. Probleme wird es für die
Kommunen und die Eltern geben. Für die Kommunen, wenn die Eltern
ihre Kinder jetzt nicht mehr zur Hauptschule schicken, sondern zur
nächstgelegenen Sekundarschule oder Gesamtschule. Dort wird es wie
gewohnt Abweisungen geben, die zu Protesten führen werden. Daraufhin
werden die Kommunen selbst eine (oder eine weitere) Sekundarschule
gründen, was wiederum die nächste Realschule treffen wird und so
fort. Ich zweifle, ob es einen Schulfrieden geben wird - eher ein
Schulchaos. Das beginnt jetzt schon - Herbst 2011 -. Bei den
Vorstellungen der Schulformen auf einer Informationsveranstaltung
für Grundschulen habe ich in einer Gemeinde erlebt, wie die
Vertreter der ortsansässigen vier weiterführenden Schulen für ihre
Schulform warben und die Qualität in den höchsten Tönen lobten. Als
die Eltern nach der Sekundarschule fragten, erhielten sie vom
Schulträger die Antwort, das stände nicht zur Diskussion, denn das
Schulsystem der Gemeinde sei mit den vorhandenen Schulformen gesund
und für eine Neugründung gebe es gar keine Veranlassung.
Sekundarschulen würden nur dort errichtet, wo fehlende Schülerzahlen
die Schließung der Hauptschulen notwendig machten.
In anderen Gemeinden wird das sicher ganz anders laufen. In der
Folgezeit entstehen dann für die Eltern die Probleme beim
Umzug, weil jede Gemeinde zusammen mit der Schulkonferenz eine
bestimmte Form der Sekundarschule bildet: integriert,
teildifferenziert oder kooperativ getrennt. Wenn die Eltern also in
der neuen Kommune eine völlig andere Schulform als bisher vorfinden,
werden sie nicht besonders erfreut sein. Da die Sekundarschule in
der Regel ohne Oberstufe gebildet wird, also lediglich eine
verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer
Gesamtschule oder eines Berufskollegs vorgesehen ist, werden sich
die Eltern vielleicht überlegen, ob sie ihr Kind nicht besser gleich am Gymnasium
oder an der Gesamtschule anmelden sollen. Die beiden Schulformen
haben nämlich erprobte Lehrpläne und ein verlässliches System.
Außerdem sind die gymnasialen Standards, die die Sekundarstufe
aufweisen soll, Augenwischerei. Den gymnasialen Charakter in den
Klassen 5/6 haben bisher die Gymnasien und werden ihn auch behalten.
Es ist völlig illusorisch, dass an einer Sekundarstufe in den
Klassen 5 und 6 nach gymnasialen Standards unterrichtet werden kann.
Eltern, die eine solche Ausbildung für ihr Kind wünschen, werden es
am Gymnasium anmelden und nicht an einer Sekundarschule, deren
weitere Konzeption ungewiss ist, denn schließlich müssen die Eltern
ab Klasse 7 überlegen, ob sie weiterhin integrierten Unterricht für
alle haben wollen, ob differenziert oder teilintegriert unterrichtet
werden soll. Eltern mit klaren Bildungsvorstellungen für ihr Kind
sehen das Abitur als Ziel vor Augen. Und das kann eindeutig am
klarsten auf einem Gymnasium angesteuert werden. Alle anderen
Schulformen haben irgendwelche Seitenwege, Umwege oder
Verlängerungswege im Programm. Warum sollten also solche Eltern eine
Sekundarschule wählen? Wegen der Vielfalt? Wegen des längeren
gemeinsamen Lernens? Wegen der besseren sozialen Integration? -
Nein. Höchstens dann, wenn sie einsehen, dass die Anforderungen des
Gymnasiums für ihr Kind im Augenblick zu hoch sind und sie eine
individuelle Förderung wünschen.
Aber auch dann ist die Gesamtschule die bessere Lösung, denn sie
führt zum Abitur und hat eine eigene Oberstufe, die auf die
Lernbedingungen der Gesamtschule zugeschnitten ist. Eine
Sekundarstufe hat keine Oberstufe, sondern verlässt sich auf die
Kooperation mit einer fremden Schule, die eine Oberstufe hat. Ein
Kind muss also nach der Klasse 9 oder 10 auf die andere Schule
wechseln. Das bedeutet immer einen Knick in der Entwicklung, der
sich vermeiden lässt. Wenn Sie mit dem Auto einen Zielort erreichen
wollen, der eine direkte Autobahnverbindung hat, fahren Sie ja auch
nicht ohne Grund erst dreiviertel der Strecke auf Landstraßen, um
dann doch auf die Autobahn zu wechseln.
Natürlich kann das längere gemeinsame
Lernen nützlich sein. Das wäre aber nur dann der Fall, wenn eine
Grundschule mit einer Sekundarschule einen Schulverbund gründete.
Dazu bietet das neue Schulrechtsänderungsgesetz einen neuen
Schulversuch an.
Eigentlich braucht man die Sekundarschule
überhaupt nicht, weil die Gesamtschule alle Forderungen erfüllt, die
man für ein integratives oder differenziertes Lernen stellt. Sie hat
es in vergangenen 30 Jahren mit viel Engagement erreicht, dass
bildungsferne Schichten das Abitur schafften und viele
Differenzierungsmöglichkeiten mit weniger oder mehr Erfolg
ausprobiert - auch die Profilbildung. Aber für sie hat sich nach
vielen Jahren des Experimentierens ein stabiles System mit
Ganztagsunterricht herauskristallisiert, das praktikabel ist,
während das System der Sekundarschule für die nächsten 20 Jahre ein
Experimentierfeld sein wird, auf dem sich noch viele Änderungen
ergeben werden, weil sich manche Wege, die man sich als gangbar
vorstellt, als Sackgassen erweisen werden. Diesen Status hat die
Gesamtschule längst überwunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass
mit der neuen Schulform bessere Leistungen erreicht werden können,
zumal die
Inklusion
als neue Schwierigkeit hinzukommt.. Für die Schüler ergeben sich
überhaupt keine Vorteile, denn alle Bildungschancen konnten sie in
den bisherigen Schulformen auch wahrnehmen. Aber für die Eltern wird
es so sein, dass sie ihre Kinder nicht mehr in der Hauptschule
anmelden müssen und die ungeliebte Schulform austrocknet.
Für die Schulträger ist es natürlich einfacher, eine neue
Sekundarschule zu gründen, denn sie benötigen nur 75 Anmeldungen für
eine dreizügige Sekundarschule, während es für eine Gesamtschule
mindestens 100 sein müssen. Die Kommunen brauchen nur die Eltern der
Zweit- und Drittklässler zu befragen, welche Schulform sie haben
wollen und schon geht eine neue Sekundarschule an den Start. Da ist
es bei einer Gemeinde, die schon eine Gesamtschule hat, wesentlich
schwieriger, eine neue zu gründen. Es müssen nämlich wesentlich mehr
als 100 Anmeldungen sein, denn man könnte die bestehende
Gesamtschule ja zunächst einmal um einen oder zwei Züge erweitern.
Die Eltern, die ihr Kind an einer Sekundarschule anmelden, können
aber ihren Nachbarn immer noch nicht erklären, dass Ihre Kinder ja
nunmehr eine Schule besuchen, deren Endziel das Abitur ist. Das
könnten Sie aber mit einer Anmeldung an einer Gesamtschule. Das
Abitur wird der Standardabschluss werden, weil der
Hauptschulabschluss entfällt und der Sekundarabschluss nicht mehr
viel wert ist. Ohne Abi wird man bald keinen Job mehr bekommen.
Das merkt man unter anderem auch daran, wie intensiv inzwischen das
Handwerk um Abiturienten wirbt. Deshalb werden auch die Realschulen verschwinden; Eltern werden sie
nicht mehr wählen, weil sie nicht zum Abitur führen. Da die
Sekundarschule dann die einzige Schulform der Sekundarstufe I ist,
ist zu befürchten, dass sie die neue Restschule werden wird.
Die Qualität einer Sekundarschule wird sicherlich
auch daran gemessen werden, welches Konzept sie hat und an welche
Schulform mit Oberstufe sie angebunden ist. |
6. Schulrechtsänderungsgesetz
Durch das Schulrechtsänderungsgesetz, das am
25. Oktober 2011 beschlossen wurde, wird nicht nur das Schulgesetz geändert,
sondern es wurden auch für die Kommunen viele Einrichtungsmöglichkeiten zur
Bildung von Grundschulverbünden geschaffen. Sie finden
den Text des Gesetzes und die Übergangsvorschriften im Downloadbereich unter SchGAend2011.doc. |
Jeder 5. Auszubildende hat das Abi
Während im Jahre 2000 erst etwas mehr als 15% der
Auszubildenden das Abitur hatten, sind es im Jahre 2010 bereits 20%.
Für viele Abiturienten ist nämlich die Berufsausbildung eine attraktive
Alternative zum Studium. Dieser Trend wird sich noch fortsetzen, wenn in
den nächsten Jahren durch die demographische Entwicklung weniger
Abgänger die Haupt- und Realschulen verlassen. Und wenn dazu weiterhin
etwa 20% davon Risikoschüler sind, weil sie die notwendigen
Qualifikationen nicht aufweisen, wird die Wirtschaft noch mehr
Abiturienten in die Berufsausbildung ziehen.
|
Natürlich gibt es auch kritische Stimmen zur
Sekundarschule. Nachdem bekannt wurde, dass mit etwa 50 Neugründungen von
Sekundarschulen und weiteren 19 Gesamtschulen zu rechnen war, wurden
die Lehrerinnen und Lehrer unruhig, die an Schulen unterrichten, die
durch die Zusammenlegung oder Neugründung mit Versetzungen rechnen
müssen. Gerade den älteren Lehrkräften wird es schwerfallen, an eine
Schulform zu wechseln, für die man nicht ausgebildet ist und die man
unter Umständen auch nicht wünscht. Wohin aber dann, wenn die eigene
Schule aufgelöst wird und keine Stelle an der betreffenden Schulform
frei ist? Oder was tun, wenn man sich an eine Sekundarschule
bewirbt, aber nicht genommen wird, weil man zu alt ist?
Dazu gibt es einen Erlass des Ministeriums, den Sie im Amtsblatt NRW
vom April 2012 auf Seite 212 finden.Hier der Stand vom März 2012 nach dem Anmeldeverfahren:
Start von Sekundarschulen
im Schuljahr 2012/13
|
|
Arnsberg |
Detmold |
Düsseldorf |
Köln |
Münster |
Altena/Nachroth/
Wiblingwerde |
Extertal/ |
Monheim |
Overath |
Sassenberg |
|
Attendorn |
Vlotho |
Kleve |
Nümbrecht |
Gelsenkirchen |
|
Bochum (2) |
Oerlinghausen |
Dinslaken |
Engelskirchen |
Münster |
Breckerfeld
(Ersatzschule) |
Lübbecke |
Kamp-Lintfort |
Eitorf |
Herten |
|
Dortmund |
Borchen |
Alpen |
Bornheim |
Drensteinfurt |
|
Erwitte/Anröchte |
|
Jüchen |
Jülich |
Ahlen |
|
Hamm |
|
Straelen |
Nideggen/Kreuzau |
Nottuln(Ersatzschule) |
|
Netphen |
|
Essen (Ersatzschule) |
Lohmar |
|
|
Olsberg |
|
|
|
|
|
Werl |
|
|
|
|
|
Werne |
|
|
|
|
|
Wetter |
|
|
|
|
|
Wickede |
|
|
|
|
Von den ursprünglich beantragten 50
Sekundarschulen konnten nach dem Anmeldeverfahren 42 Schulen starten,
die restlichen kamen wegen zu geringer Anmeldezahlen nicht zustande
bzw. sollen voraussichtlich erst ein Jahr später gegründet werden.
Inzwischen sind auch die pädagogischen Konzepte vorgelegt worden: 12
Sekundarschulen wollen auch nach der Klasse 6 gemeinsam weiter
unterrichten, 29 haben sich für ein teilintegriertes Konzept
entschieden und eine für getrennte Bildungsgänge nach der Klasse 6.
Hier der Stand nach dem Anmeldeverfahren vom März
2013:
Start
von neuen
Sekundarschulen
für das Schuljahr 2013/14
|
|
Arnsberg |
Detmold |
Düsseldorf |
Köln |
Münster |
|
Arnsberg (2) |
Bad Wünnenberg |
Düsseldorf |
Mechernich / Kall |
Beckum |
|
Ennepetal |
Bielefeld (privat)* |
Grefrath |
Monschau / Simmerath / Hürtgenwald |
Castrop-Rauxel |
|
Geseke |
Espelkamp |
Hilden |
Stolberg |
Legden / Rosendahl |
|
Meinerzhagen |
Horn-Bad Meinberg |
Neuss |
Swisttal |
Reken |
|
Olpe / Drolshagen |
Lage |
Remscheid |
Waldfeucht |
Rheine (2) |
|
|
Lügde |
Solingen |
Wiehl |
Telgte |
|
|
Petershagen |
Tönisvorst |
|
Velen |
|
|
Preußisch Oldendorf |
Wülfrath |
|
Vreden |
|
|
Varenholz (privat)* |
|
|
Sendenhorst (privat)* |
|
|
Versmold |
|
|
Wadersloh |
|
|
Warburg / Borgentreich |
|
|
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Von den ursprünglich 53 Anträgen auf Errichtung
einer Sekundarschule sind zunächst 50 genehmigt worden. Nach Ablauf
der Anmeldungen waren 39 übrig geblieben, die zum Schuljahresbeginn
2013/14 ihren Dienst aufnehmen. Die drei mit * gekennzeichneten
privaten Sekundarschulen können noch dazu kommen, weil das
Anmeldeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Eigentlich ist dieser Bildungswirrwahr eine
Katastrophe: Wenn Eltern von einem Ort in einen anderen umziehen,
finden sie keine Schulform vor, auf die man sich wie bisher
verlassen konnte. In jeder Stadt gibt es unterschiedliche
pädagogische Konzepte. Während im 5. und 6. Schuljahr noch alles
integriert und ruhig verläuft, beginnt im 7. Schuljahr die
Aufteilung. So wollen von den neugegründeten 39 Sekundarschulen für
das Schuljahr 2013/14 nur 6 Schulen weiter integriert unterrichten,
31 wollen teilintegriert unterrichten und 2 Schulen wollen ein
kooperatives Modell fahren. Daneben findet man noch Teilstandorte. Von
den ersten 42 neuen Sekundarschulen im Schuljahr 2012/13 haben 9 zwei unterschiedliche
Standorte. Das ist weder für die Schüler noch für die Lehrer
sinnvoll.
In der Öffentlichkeit wird die Sekundarschule als
Schulform dargestellt, die aus einem Zusammenschluss von Hauptschule
und Realschule hervorgeht. Das Abitur als anzustrebender Abschluss
wird natürlich nicht erwähnt, weil ja eine Kooperation mit einer
Sekundarstufe II vorgesehen ist. Da die Schülerinnen und Schüler
also nach Abschluss der Sekundarschule dennoch in eine andere
Schulform wandern sollen, werden die Eltern sie gleich im Gymnasium
anmelden. Deshalb befürchte ich, dass in absehbarer Zukunft diese
neue Sekundarschule die neue Restschule werden wird und denselben
Weg wie die Hauptschule gehen wird. Mein Eindruck wird noch dadurch
verstärkt, dass die neu gegründeten Sekundarschulen gedrängt werden,
die Inklusion als ihr ureigenes Profil in das Schulprogramm zu
integrieren. Dadurch verschonen die Schulträger gleichzeitig ihre
geliebten anderen Schulformen.
Die Realschulen merken jetzt auch, dass es ihnen an
den Kragen geht. Allein durch die Neugründung der 39 Sekundarschulen
für das Schuljahr 2013/14 werden 31 Realschulen geschlossen.
Weiterhin werden für die gleichzeitige Neugründung der 28
Gesamtschulen ebenfalls 26 Realschulen geschlossen. Besonders die integrierte Variante mit dem gemeinsamen
Unterricht auch nach Klasse 5 und 6 macht den Realschulen Sorgen, denn damit würde die
bestehende Realschule natürlich völlig überflüssig werden. Ihren Unmut
können Sie auf einer entsprechenden Webseite
http://www.sekundarschule-in-nrw.de/ äußern. Die Meinungen werden anonym
der Schulministerin übergeben.
In der Tat ist es so, dass die Realschulen auf
kaltem Wege abgeschossen werden, denn bereits in den unverbindlichen
Elternabfragen in den Klassen 3 und 4 der Grundschulen wird offensiv
für die Sekundarschule geworben, obwohl durchaus noch bestehende und
gut funktionierende Realschulen in den Gemeinden vorhanden sind. Da
die Hauptschulen nicht mehr gewünscht werden und die Schulträger
neue Schulen gründen, geraten sie automatisch in diesen Sog und
werden mitgerissen. Ein typischer Fall ist Rheda-Wiedenbrück: Bisher
gibt es dort zwei Gymnasien, zwei Realschulen und zwei Hauptschulen.
Eigentlich eine gesunde Mischung. Da aber jetzt die Eltern ihre
Kinder nicht mehr zur Hauptschule schicken, läuft diese aus. Und was
macht der Schulträger? Er will zwei Sekundarschulen gründen und
damit die die erfolgreichen Realschulen natürlich auslaufen lassen.
So ist das nun einmal. Die einen bezeichnen das als eine Gesundung
der Schullandschaft, die anderen als eine Zerstörung der bestehenden
Schullandschaft.
Problematisch ist natürlich auch, dass Schulträger und Schulaufsicht
einfach festlegen, dass die integrative Form gewählt wird. Das
können sie natürlich, weil ja noch keine Schulkonferenz vorhanden
ist, die das beschließen oder anders entscheiden könnte.
Demokratisch ist das aber nicht. |
Geht es den Gymnasien auch an den Kragen?
Umgekehrt geht es nämlich auch zur Sache: Durch die Neugründung der
28 Gesamtschulen zum Schuljahresbeginn 2013/14 werden nicht nur 35
Hauptschulen und 26 Realschulen, sondern auch 2 Gymnasien
geschlossen. Die Schulträger kommen wegen abnehmender Schülerzahlen
in Zugzwang Die Stadt Dormagen hatte z.B. ein
Bochumer Büro damit beauftragt, die Errichtung einer neuen
Sekundarschule oder einer Gesamtschule zu prüfen. Die Gutachter der
Firma Komplan schlugen vor, eine Sekundarschule und eine
Gesamtschule zu errichten. Dafür sollte ein Gymnasium schließen, was
dieses sofort in helle Aufregung brachte. Dabei ist das alles ziemlich einleuchtend, denn die
Vorschläge der Gutachter basieren auf der demografischen Entwicklung
der Stadt Dormagen, die in den nächsten Jahren immer weniger
Grundschüler hat. Die bisherigen 21 Eingangsklassen der
weiterführenden Schulen werden auf 17 bis 18 sinken. |
Weitere Hinweise:
| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
| Informationsseite des
Schulministeriums zur Sekundarschule mit dem aktualisierten Leitfaden |
www.schulministerium.nrw.de |
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Letzte Aktualisierung dieser Seite am
26.05.13
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