Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger

Aufgrund des Lehrermangels hat das Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit eröffnet, auch ohne Lehramtsprüfung als "Seiteneinsteiger" in der Schule zu unterrichten. Für diese Quereinsteiger hat sich in den letzten Jahren ein regelrechter Markt entwickelt. Es rächt sich nämlich die restriktive Einstellungspolitik der 80er Jahre, sodass die Zahl der normal ausgebildeten Lehrer nicht mehr ausreicht, um den Bedarf in den nächsten Jahren zu decken.
Inzwischen ist der Seiteneinstieg für viele durchaus attraktiv. So sind im Zeitraum vom 1. Februar bis 15. April 2010 insgesamt 432 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst eingetreten. Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass auch viele wieder ausgestiegen sind, die sich das Leben und Wirken in der Schule doch anders vorgestellt hatten.
Eine andere Versprechung des Ministeriums finden Sie auf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/AndreasAngebote. Hier werden Stellen für andere Berufsgruppen angeboten, die einen Job als Lehrer im Schuldienst des Landes NRW suchen. Angesprochen sind derzeit insbesondere Diplomsportlehrerinnen und -lehrer, Sportwissenschaftler(innen) oder Absolventen eines Sport-Master-Studiengangs sowie sozialpädagogische Fachkräfte. Ihnen verspricht das Ministerium großspurig die Übernahme in den Schuldienst des Landes NRW mit einem Dauerarbeitsverhältnis. Die Stellenangebote sind aber dürftig bis mangelhaft.

Eine weitere Masche des Ministeriums ist die Übernahme von Beschäftigten aus der Landesverwaltung, die auf sog. kw-Stellen sitzen, also Stellen, die abgebaut worden sind. (kw-Stellen = künftig wegfallend). Die Inhaber sollen bewogen werden, sich für den Schuldienst zu melden und bekommen dafür auch  Stellen reserviert. Zunächst sollen die Bewerber ein Praktikum in der Schule ableisten, aufgrund dessen die Schulleitung die Eignung für den Lehrerberuf feststellt und die Bewerber äußern können, ob der Job etwas für sie wäre. Dann erfolgen Qualifizierungsmaßnahmen zwischen ein bis zwei Jahren und schließlich die Einstellung.
Einige Bewerbungen gibt es bisher, aber ob sich dieses Verfahren durchsetzt, ist noch in Frage gestellt. Die Bewerber müssen nämlich für das Praktikum von ihren Dienststellen freigestellt werden, was gar nicht so einfach und möglich ist. Das gesamte Projekt läuft also etwas langsam und unstrukturiert an. Wie so vieles, ist diese Maßnahme wieder einer der unausgegorenen Schnellschüsse des Ministeriums.


Wenn Sie als Seiteneinsteiger (oder auch als o genannter  "Quereinsteiger") in den Schuldienst wollen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Sie haben eine abgeschlossene Hochschulabschlussprüfung und wollen in den normalen Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Sie haben ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und Berufserfahrung und wollen sofort in den Schuldienst

Das Ministerium kann auch andere für ein Lehramt geeignete Prüfungen als Erste Staatsprüfung oder als Teil einer Ersten Staatsprüfung anerkennen. Die Anerkennungsbefugnis liegt bei den Bezirksregierungen. Diese können aus einer Hochschulabschlussprüfung (Universität, Kunsthochschule, Musikhochschule, Deutsche Sporthochschule Köln oder Fachhochschule; auch Promotionen) Prüfungsleistungen in Erziehungswissenschaft oder in Fächern (vgl. § 6 Abs. 3 LPO) anerkennen.
Wenn Sie die Anerkennung bekommen, können Sie sich anschließend in einem Seminar anmelden und den normalen Vorbereitungsdienst von 24 Monaten ableisten. Anschließend legen Sie die 2. Staatsprüfung ab und können sich auf eine Stelle bewerben oder werden in eine Stelle vermittelt.

Gesucht werden nicht nur Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerinnen für Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs, sondern seit 2005 auch für Gymnasien. Große Chancen für eine Einstellung haben die Mangelfächer. Diese ändern sich aber laufend. Sehen Sie sich deshalb unbedingt die Webseite des Schulministeriums an, die alle aktuellen Einstellungsbedingungen enthält!
Achtung! Die Aussagen zu den Mangelfächern sind sehr unterschiedlich. Auch die Anerkennung ist je nach Abschluss sehr  unterschiedlich. Schauen Sie sich deshalb unbedingt den neuesten Anerkennungserlass an. Sie finden ihn auf der Downloadseite unter anerk-neu.pdf.
Dieser Erlass regelt, ob Ihre bisher abgelegten Prüfungen ganz anerkannt oder nur teilweise. Entscheidend dabei ist immer, ob die abgelegten Prüfungen in bestimmten Fächern den Prüfungsbedingungen entsprechen, die auch für die Lehramtsprüfung verbindlich sind.
Manche Abschlussprüfungen oder Studiengänge werden auch ohne nähere Prüfung durch das Prüfungsamt anerkannt, andere wiederum nur nach Überprüfung.
Den Antrag auf Anerkennung richten Sie an die zuständige Bezirksregierung (Adressen weiter unten auf der Webseite).
 

Fazit: Nach Anerkennung können Sie sich im Seminar für den Vorbereitungsdienst anmelden. Während der 24-monatigen Ausbildung sind Sie Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter als Beamter auf Widerruf. Sie erhalten als Gehalt das Lehramtsanwärtergehalt. Es gilt derzeit die Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP), die Sie im Downloadbereich unter OVP2007.pdf finden. Das geht nicht in Teilzeitform.
Ab August 2011 dauert der Vorbereitungsdienst nur noch 18 Monate. Es gilt dann eine neue OVP, die Sie im Downloadbereich unter OVP2011.pdf finden.

Das Land NRW hat für diese Art des Seiteneinstiegs seit einigen Jahren eine neue Form des Vorbereitungsdienstes eingerichtet, damit die zusätzlichen Qualifikationen während der Arbeitszeit erworben werden können. Durch diesen "berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst" kann später ganz normal die Zweite Staatsprüfung abgelegt werden. Für einen derartigen direkten Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ist eine Anerkennung nicht erforderlich.
Allerdings müssen Sie sich auf eine Stelle bewerben, die ausdrücklich für Seiteneinsteiger geöffnet ist. Dann erfolgt ein Auswahlverfahren, das mit einer positiven Prognose abgeschlossen werden muss. Die Entscheidung über die Eignung treffen Mitglieder des Studienseminars oder Personen, die in der Lehrerausbildung tätig sind. Diese müssen bestätigen, dass eine Ausbildung in zwei Fächern erfolgversprechend ist. Bei Musik und Kunst in der Sek. II reicht jeweils ein Fach. Das bedeutet, dass zu der wissenschaftlichen Qualifikation die persönliche Eignung eine große Rolle spielt.

Für den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung bedarf es keiner formalen Gleichstellung des vorgelegten Abschlusses mit einer Ersten Staatsprüfung.

Sie benötigen also keine Anerkennung einer nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung als Lehramtsprüfung mehr!

Noch auslaufend mögliche Anerkennungsanträge dienen lediglich einem erleichterten Einstieg in einen Lehramtsstudiengang nach den Vorschriften des alten Lehrerausbildungsgesetzes (2002).
Die gesamte Ausbildung richtet sich nach der "Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger" (OBAS)
, die sich ab April 2011 wieder geändert hat. Die neueste Fassung finden Sie im Downloadbereich unter OBAS2011.pdf. Sehr informativ ist eine Broschüre des Ministeriums, die ich für Sie dort ebenfalls unter OBAS-Info.pdf bereitgestellt habe.
 

 


Fazit:
Sie können also erst mit der Ausbildung beginnen, wenn Sie eingestellt worden sind.
Die 24-monatige Ausbildung selbst erfolgt während des normalen Schuldienstes im Tarifbeschäftigungsverhältnis (also als Angestellter), wobei die Teilnehmer 6 Wochenstunden Ermäßigung bekommen. Das geht auch in Teilzeitform. Ab 1. 8.2011 dauert der Vorbereitungsdienst 18 Monate.

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit:

Sie sind ein Seiteneinsteiger ohne eine Befähigung zu einem Lehramt und wollen in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen werden. Sie wollen aber nicht die OBAS-Ausbildung machen, sondern sofort unterrichten.

 

Dazu müssen Sie an einer Pädagogischen Einführung durch Ihre Schule und dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung teilnehmen, die ein Jahr lang dauert. Diese Pädagogische Einführung besteht aus einer 2-3 monatigen Orientierungsphase und einer 9 monatigen Intensivphase.  Sie können sofort unterrichten und erhalten 5 Ermäßigungsstunden pro Woche. Die einzelnen Bedingungen für diese Art des Seiteneinstiegs finden Sie in dem Erlass des Schulministeriums vom 19.12.2011 (BASS 20-11 Nr.5), den ich im Downloadbereich unter dem Namen PaedEinf.pdf gespeichert habe.

 

Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst für Fachhochschulabsolventen

Im Rahmen einer zeitlich begrenzten Sondermaßnahme des MSW in NRW konnten Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen eine vollständige Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Berufskollegs erwerben. Dies galt für bestimmte Fächer wie z. B. Maschinenbau, Informatik, Sozialpädagogik, Wirtschaftswissenschaften u.a.
Die Maßnahme wurde durchgeführt zur Deckung des aktuellen fächerspezifischen Bedarfs an Berufskollegs und war für Einstellungen vom 1.2.2009 bis zum 1.10.2010 für bestimmte Fächerkombinationen gültig.
Einzelheiten finden Sie im Erlass
FH_BK.pdf im Downloadbereich.
(Quelle: MSW: Erlass vom 6.6.2009 (421-6.05.04.02 Nr. 75294/09) ) Erkundigen Sie sich im Ministerium, ob es zur Zeit ähnliche Programme gibt.

Da sich die Einstellungssituation jedes Jahr ändert, werden vom Ministerium auch die entsprechenden Erlasse angepasst. So kann es durchaus sein, dass man innerhalb eines Jahres ganz verschiedene Auskünfte von den Bezirksregierungen erhält.

Deshalb ist es ganz wichtig, sich die Webseite des Schulministeriums genau anzusehen:

Das Schulministerium bietet für den Seiteneinstieg ein ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps, Rechtsvorschriften und Suchmaschine an:

LOIS - Online NRW
Lehrereinstellung - Online Interessenten für den Seiteneinstieg

Hier finden Sie alles, was Sie für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren wissen müssen. Diese Seite ist besonders für diejenigen gedacht, die nicht über eine abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen, aber in der Regel einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben.

Vermutlich hat das Schulministerium in NRW gemerkt, dass viele qualifizierte Seiteneinsteiger nach Niedersachsen oder Hessen abwandern, weil sie dort bis 45 verbeamtet werden, denn für das Einstellungsverfahren wurde der Bewerberkreis inzwischen deutlich erweitert. Sehen Sie sich also unbedingt die Rechtsgrundlagen an, die Sie auf der Einstellungsseite des Ministeriums finden!
Interessenten, die den Seiteneinstieg anstreben und vor einer Bewerbung eine umfassende Information suchen, können sich auf dem landesweiten Beratungstag zum Seiteneinstieg an einem Studienseminar www.studienseminare.nrw.de beraten lassen.
Wenn Sie aber keine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen haben, sondern irgendwelche anderen Hochschul- oder Fachhochschulabschlussprüfungen, mussten Sie bisher einen Anerkennungsantrag stellen. Im Folgenden lasse ich deshalb noch die Anerkennungsregelungen stehen, weil sie noch für diejenigen gültig sein können, die nach den alten Bedingungen Ihren Antrag gestellt haben.
 

Anerkennungsregelungen

Das Schulministerium kann festlegen, welche Abschlüsse einer Prüfung entsprechen, die einer Lehramtsprüfung gleichzusetzen sind. Wenn es erforderlich ist und entsprechender Mangel an Lehrkräften besteht, kann z.B. ein Ministerium festlegen, dass ein Metzger Biologieunterricht erteilen darf. So ist nun beispielsweise aus Bedarfsgründen festgelegt worden, dass eine Magisterprüfung ohne weitere Überprüfung als Erste Staatsprüfung anerkannt wird, wenn die Fächer der Magisterprüfung den entsprechenden Fächern einer Lehramtsprüfung zuzuordnen sind. Das ist auch bei Promotionen und anderen Hochschulabschlussprüfungen der Fall.
Grundlage für die Anerkennung ist ein Erlass des Ministeriums, der die Anerkennung von Hochschul- und Fachhochschulabschlussprüfungen als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen regelt. Dieser Erlass stammt vom 6.12.2002 und ist in der amtlichen Erlass-Sammlung für Schulen ( = BASS) unter 20-02-Nr.15 abgedruckt.
Dieser Erlass wird jedoch laufend geändert - jeweils nach Lage der Einstellungsbedürfnisse im Lehrerberuf. So gab es in den Folgejahren dazu verschiedene
Änderungserlasse, weil darin immer wesentliche Anerkennungsbedingungen geändert wurden und die Anerkennung deutlich erschwert wurde. Die letzte Änderung stammt vom 12.2.2009 und ist auf meiner Downloadseite unter dem Namen anerk2009.pdf gespeichert.
Da es aber seit dem 1.11. 2009 eine neue Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern gibt (OBAS), ist auch der Bezugserlass von 2002 völlig neu gefasst worden. Dieser neue Erlass ist zurzeit  gültig! Sie finden im Downloadbereich unter dem Namen anerk-neu.pdf.

Lesen Sie diesen Erlass genau und entscheiden Sie, ob sich der Umstieg lohnt!
Dennoch müssen Sie vorsichtig sein: Die vorstehenden Erlasse beziehen sich nur auf die Anerkennungsmöglichkeiten. Das bedeutet noch lange nicht, dass Sie damit Ihre Anerkennung auch bekommen.
Ihren Anerkennungsantrag prüft ein Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung und leitet ihn an das Staatliche Prüfungsamt einer Universität weiter. Dieses entscheidet dann, ob die Prüfungsbedingungen, die bei Ihnen vorlagen, denen der geforderten Lehramtsprüfung entsprachen. Erst, wenn das der Fall ist, bekommen Sie eine Anerkennung.

Achtung! Das Ministerium ändert oft kurzfristig die Anerkennungsbedingungen, weil es mit diesen Erlassen die Bewerbungen für den Schuldienst steuert. Da die Auswertung der Statistik ergeben hat, dass wieder mit einem starken Rückgang der Schülerzahlen gerechnet werden muss, werden sich auch die Stellenbesetzungen ändern. Das bedeutet wiederum auch weniger verfügbare Planstellen und eine Verringerung der Seiteneinstiegschancen. Schauen Sie also unbedingt auf die Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung  und vergewissern Sie sich, ob sich ein Umstieg in die Schule lohnt!
Fachhochschulabsolventen erhalten in der Regel keine volle Anerkennung mehr, sondern nur noch eine Teilanerkennung. Das bedeutet in vielen Fällen ein Zusatzstudium. Die Universitäten und Prüfungsämter können Auskunft über die fehlenden Studienteile geben.

Erkundigen Sie sich auch, ob Lehrgänge an der Fernuni Hagen dazu angeboten werden!

Echte Chancen auf eine Anerkennung haben Sie eigentlich nur, wenn Ihre Fächer stark gefragt sind. Das sind nach dem Einstellungserlass für 2008/2009 für die Sekundarstufe II die Fächer Informatik, Mathematik, Physik, Latein, Englisch, Französisch, Italienisch. Spanisch, Deutsch, Musik und Kunst.
Denken Sie daran, dass Sie zwei Fächer für die Schule benötigen. Lediglich für die Fächer Musik und Kunst gilt, dass es im Bereich der Sekundarstufe II den Ein-Fach-Lehrer gibt.

Verdienstmöglichkeiten

Eine wichtige Überlegung ist auch Ihre Verdienstmöglichkeit, die sich mit bestimmten Anerkennungen deutlich steigert. E13 bekommen Sie nämlich nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für den höheren Dienst, also der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II. In allen anderen Fällen erwartet Sie voraussichtlich E 9 oder bestenfalls E 10. Im ungünstigen Fall, d.h. wenn Ihre Prüfungen nicht voll anerkannt werden, sogar nur E 8.
Durch den neuen Tarifvertrag TV-L, der ab 1.11.2006 den alten BAT-Tarif ablöste, ergeben sich gewaltige Einkommenseinbußen für diejenigen, die keine Chance haben, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Als Angestellte erhielten sie früher BAT III oder BAT IIa, nach dem neuen Tarif aber E11 oder E13. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Tarife gleiches Entgelt bedeuteten. Leider geht der neue Tarif TV-L bei einer Neueinstellung nicht nach Lebensalter vor, sondern steckt jeden Anfänger einfach in die Stufe 1. Das kann einen einen Einkommensverlust von bis zu 1000.- € zur Folge haben.
Allerdings kann der Arbeitgeber Vorerfahrungen berücksichtigen und eine höhere Einstufung vornehmen. Das hat das Ministerium im Erlass vom 14.11.2006 zugesagt. Zu diesem Erlass gibt es einen Durchführungserlass vom 18.12. 2006 (Az. 214-1.14-42955 (16) ). Die Ausführungsbestimmungen legen den Geltungsbereich fest und enthalten ein Berechnungsbeispiel, das die Vordienstzeiten anerkennt und dadurch das endgültige Gehalt auf das alte BAT-Niveau anhebt. Den Erlass können Sie von meiner Downloadseite unter dem Namen TVL-Erl.-2006.doc herunterladen.
Seiteneinsteiger, die über 40 sind und noch in den Lehrerberuf wechseln wollen, sollten sich das also gründlich überlegen, da sie im günstigsten Fall mit einem Verlust von 500 €  (im schlimmsten Fall mit 900.- €  rechnen müssen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verdienstmöglichkeiten (Stand: ab 1.04.2011) in Bezug auf das Ausbildungsniveau und den unterrichtlichen Einsatz; es ist jeweils die erste Stufe der Entgeltgruppe aufgeführt. Die Beträge sind gerundet. Bei entsprechenden Vorerfahrungen kann der Start aber bereits in einer höheren Stufe erfolgen. Anerkennungsfähige Zeiten von einem Jahr führen zur Stufe 2, von drei Jahren führen zur Stufe 3 und sechs Jahren führen zur Stufe 4. Da die Ausbildungszeit normalerweise als Vorerfahrung angerechnet wird, können Sie mit der Stufe 2 rechnen.

Art des Abschlusses

 

Monatsverdienst (Stand: 2012) bei Einsatz an

Hauptschule Realschule oder Sek. I
der Gesamtschule,
Gemeinschaftsschule,
Sekundarschule
Sek. II an
 Gymnasium, Gesamtschule
 oder Berufskolleg
FH-Diplom (ohne Anerkennung als 1. Staatsprüfung)
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
E9
(2315.- €)
(2566.- €)
(2697.- €)
(3053.- €)
E9
(2315.- €)
(2566.- €)
(2697.- €)
(3053.- €)
 
Uni-Diplom, Magister, Promotion (ohne Anerkennung als 1. Staatsprüfung)
 

Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
E9
(2315.- €)
(2566.- €)
(2697.- €)
(3053.- €)
E10
(2622.- €)
(2913.- €)
(3134.- €)
3355.- €)
 
Uni-Diplom, Magister, Promotion (mit Anerkennung als 1. Staatsprüfung)
(Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss ohne erste Staatsprüfung für ein Lehramt)

Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
E10
(2622.- €)
(2913.- €)
(3134.- €)
3355.- €)
E11
(2724.- €)
(3021.- €)
(3242.- €)
(3576.- €)
E12
(2821.- €)
(3134.- €)
(3576.- €)
(3964.- €)
1. und 2. Staatsprüfung (volle Lehramtsbefähigung)
(Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss und anerkannter 1. Staatsprüfung)

Stufe 1
Stufe 2 Stufe 3
Stufe 4
E11
(2724.- €)
(3021.- €)
(3242.- €)
(3576.- €)
E11
(2724.- €)
(3021.- €)
(3242.- €)
(3576.- €)
E13
(3150.- €)
(3500.- €)
(3689.- €)
(4056.- €)
Nach dem Erlass vom 4.Juni 2010 (BASS 21-21 Nr. 53) werden Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit denjenigen gleichgestellt, die ein 1. Staatsexamen (oder Master) für ein Lehramt erworben haben. Dadurch wurden auch Diplom-SportwissenschaftlerInnen mit einem Regelstudium von mindestens acht Semestern an einer Universität (dazu gehört z.B. auch die Deutsche Sporthochschule in Köln) genauso eingruppiert wie früher diejenigen, die einen Hochschulabschluss haben und nur in einem Fach unterrichten. Dies bedeutet eine Höhergruppierung für Sportlehrkräfte, die diese Voraussetzungen erfüllen, im Sek.II-Bereich von bisher EG 11 auf EG 12.  Dasselbe gilt für Absolventinnen und Absolventen der Kunst- und Musikhochschulen, denn nach dem Erlass vom 8.6.2011 werden alle Lehrkräfte, die nach mehr als 6 Semestern einen Abschluss einer Kunst- und Musikhochschule besitzen, mit den Lehrkräften gleichgestellt, die einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss haben. Das hat eine Eingruppierung nach EG 12 zur Folge - rückwirkend zum 1.1.2011!
Natürlich ist das wieder eine Ungerechtigkeit für diejenigen, die mit gleicher Ausbildung in der Grundschule oder Sek. I unterrichten.
Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich  erfüllen in der Bundesrepublik erworbene Bachelorabschlüsse unabhängig vom Studienort (Universität, Kunsthochschule, Fachhochschule) und unabhängig von der Regelstudiendauer nach den Vorgaben der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht das Kriterium eines abgeschlossenen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule im Sinne der Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte.
Mit einem Bachelorabschluss haben Sie also keine Chance!
                Der Geld - Tipp:
In der oben angeführten Gehaltstabelle finden Sie unterschiedliche Stufen der jeweiligen Entgeltgruppe aufgeführt; das tatsächliche Einkommen hängt dann aber noch von verschiedenen Faktoren ab (wie z.B. Lebensalter, Familienstand, Vorbeschäftigungszeiten, Zulagen). Das bedeutet konkret, wenn Sie mehr als 3 Jahre einschlägige Berufserfahrungen nachweisen können, werden Sie nicht mit dem Gehalt der Eingangsstufe, sondern mit Stufe 3 eingestellt, was in den Entgeltstufen E10 bis E13 fast 500 € mehr im Monat bedeutet! Unabhängig davon kann der Arbeitgeber gemäß §16 TV-L bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich war. Die Bezirksregierungen sind vom Ministerium durch Erlass vom 23.2.2008 (Az. 214-1.14-42955(16)  angewiesen worden, bei der Einstufung jede berufliche Vorerfahrung großzügig auszulegen und anzurechnen. Die Höchstzeit für eine Anrechnung beträgt 6 Jahre, sodass sich bei der Einstellung maximal die Stufe 4 erreichen lässt.
Verhandeln Sie also unbedingt mit der Bezirksregierung! Schalten Sie auch den Personalrat ein, denn die Zuordnung zu den Stufen des TV-L ist mitbestimmungspflichtig.
Wenn Sie genau wissen wollen, wie viel Sie verdienen werden, schauen Sie auf meiner Webseite Besoldung nach. Dort sind die derzeit gültigen Gehaltstabellen für angestellte Beschäftigte und Beamte aufgeführt.
Das frühere Tarifsystem  des BAT ist seit 1.11.2006 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt worden.

Checkliste für Seiteneinsteiger:

Wenn Sie sich durch den Wust der Informationen und Bestimmungen durchgearbeitet haben und immer noch unsicher sind, ob für Sie ein Seiteneinstieg in die Schule das Richtige ist bzw. ob Sie überhaupt die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, dann sollten Sie die OBAS-Info.pdf  in die Hand nehmen und an Hand der dortigen Informationen die folgenden Fragen beantworten:

Notwendige Voraussetzungen für die Einstellung und die berufsbegleitende Ausbildung: vorhanden?
1. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist der Hochschulabschluss einer Universität  (bzw. Kunst-, Musik- oder Sporthochschule) mit mindestens 8 Semestern Regelstudienzeit Ja  Nein
2. Aus Ihrem Hochschulabschluss muss sich eindeutig ein Lehramt und ein Unterrichtsfach ableiten lassen, das in der betreffenden Schulform erteilt wird, für das Sie sich bewerben wollen. In der OBAS-Info.pdf auf sind alle möglichen Unterrichtsfächer der einzelnen Schulformen aufgelistet. Ja  Nein
3. Aus Ihrem Hochschulabschluss oder Ihren Studienleistungen muss sich ein zweites Unterrichtsfach ableiten lassen. Dazu reicht es aus, wenn Sie mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachweisen, die für das Lehramtsstudium der gewünschten Schulform zu erbringen sind. Berufserfahrungen können berücksichtigt werden. Ja  Nein
4. Sie müssen eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Studiums nachweisen können. Ja  Nein
5. Erforderlich für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit sind gute deutsche Sprachkenntnisse. Ja  Nein

Nur wenn Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten können, haben Sie Chancen für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Die Auswahlkommission prüft nämlich zuallererst diese Bedingungen.

 
Bewerbungstipps:
  • Bewerbungen sind ausschließlich im Ausschreibungsverfahren möglich. Richten Sie Ihre Bewerbung direkt an die ausschreibende Schule. Senden Sie keine Unterlagen an die zuständige Bezirksregierung!
  • Eine Bewerbung ist nur dann zulässig, wenn eine Öffnung für den Seiteneinstieg ausdrücklich im Ausschreibungstext genannt ist ("Für den Seiteneinstieg geöffnet").
  • Nie Originale versenden. Sie erhalten keine Unterlagen zurück ! Aus Datenschutzgründen werden nämlich alle Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Zuge gekommen sind, vernichtet.

Bitte senden Sie die folgende Unterlagen an die ausschreibende Schule:

  • Bewerbungsschreiben (Nehmen Sie Stellung zum Anforderungsprofil im Ausschreibungstext!)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse und Qualifikationen
  • Unbeglaubigte Kopien von sonstigen im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen
  • Anlage zur Bewerbung - Studienleistungen

Achten Sie darauf, dass Sie den Schulen Ihre Bewerbungsunterlagen per Post übersenden - Bewerbungen per E-mail oder CD sind ungültig!

Wichtig:
Die Schulen sind nicht verpflichtet, alle Seiteneinsteiger einzuladen; sie können sich auf diejenigen beschränken, die der Auswahlkommission am besten geeignet erscheinen.
Die zum Auswahlgespräch eingeladenen Bewerber haben alle die gleichen Chancen, denn die Examensnoten spielen dann keine Rolle mehr. Allerdings sollte man immer daran denken, dass die Seiteneinsteiger erst dann zum Zuge kommen, wenn es keine geeigneten voll ausgebildeten Lehrkräfte für die ausgeschriebene Stelle gibt. Sie sind also immer "Bewerber zweiten Ranges".

Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger sollten Sie berücksichtigen, dass Sie bei allen Bewerbungen immer nur 2. Wahl sind. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ist aus Sicht der Schule nämlich ziemlich unproduktiv, weil durch die wöchentliche Ermäßigung von 6 Stunden kein voller Unterrichtseinsatz erfolgt. Eine Schule mit 4 Seiteneinsteigern dieser Art verzichtet praktisch auf fast eine ganze Lehrerstelle. Außerdem ist die Belastung der Kolleginnen und Kollegen hoch, die die Ausbildung mittragen müssen.

 
Für die Anerkennung sind folgende Stellen zuständig:
Bezirksregierung Telefon / Mailadresse Anerkennung / Teilanerkennung
Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931 / 82 - 0
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Ländern der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz
Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen als Nachweis der Fachhochschulreife
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen
Detmold
Leopoldstr. 15
32754 Detmold
Tel.: 05231 / 71 - 0
poststelle@bezreg-detmold.nrw.de
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus dem übrigen Ausland (außer EU, europäischem Wirtschaftsraum sowie der Schweiz)
Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen als Nachweis der Fachhochschulreife
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Albanien, Bulgarien, Ungarn und den Staaten, die aus der ehemaligen UdSSR hervorgegangen sind, mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen
Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 475 - 0
poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern für
das Lehramt an Berufskollegs und das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle für die Feststellung der Gleichwertigkeit
a) von Vorbildungsnachweisen mit dem Zeugnis der Hochschulreife
b) ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem Zeugnis der Hochschulreife
c) ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife
Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Bayern, Bremen und Sachsen als Nachweis der Fachhochschulreife
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Griechenland, Österreich, Schweiz, Türkei und den Staaten, die aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangen sind, mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen
Köln
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Tel.: 0221 / 147 - 0
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Abschlüsse aus der ehemaligen DDR
Zuerkennung aller Schulabschlüsse der Sekundarstufe I aufgrund von Zeugnissen anderer Länder und von Zeugnissen, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erworben wurden
Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt als Nachweis der Fachhochschulreife
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit den Abschlüssen von Bildungsgängen des Berufskollegs (einschließlich der Fachhochschulreife)
Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel.: 0251 / 411 - 0
poststelle@bezreg-muenster.nrw.de
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen sowie für das das Lehramt für Sonderpädagogik
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden und allen außereuropäischen Staaten mit den Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der zweijährigen Fachschulen
Anerkennung ausländischer Zeugnisse für Sportlehrerinnen und Sportlehrer
Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als Nachweis der Fachhochschulreife.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!

Weitere Hinweise:

Themenbereich Internetadresse
Spezialseite für Seiteneinsteiger-Bewerbungen www.schulministerium.nrw.de
Das Lehrereinstellungsverfahren Online (LEO) www.Lehrereinstellung.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Münster www.bezreg-muenster.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold www.bezreg-detmold.nrw.de

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 20.01.12

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