Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
Aufgrund des Lehrermangels
hat das Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit eröffnet, auch ohne
Lehramtsprüfung als "Seiteneinsteiger" in der Schule zu unterrichten. Für
diese Quereinsteiger hat sich in den letzten Jahren ein regelrechter Markt
entwickelt. Es rächt sich nämlich die restriktive Einstellungspolitik der
80er Jahre, sodass die Zahl der normal ausgebildeten Lehrer nicht mehr
ausreicht, um den Bedarf in den nächsten Jahren zu decken.
Inzwischen ist der Seiteneinstieg für viele durchaus attraktiv. So sind im
Zeitraum vom 1. Februar bis 15. April 2010 insgesamt 432 Quereinsteigerinnen
und Quereinsteiger in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst
eingetreten. Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass auch viele
wieder ausgestiegen sind, die sich das Leben und Wirken in der Schule doch
anders vorgestellt hatten. |
Eine andere Versprechung des Ministeriums finden Sie auf
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/AndreasAngebote. Hier werden
Stellen für andere Berufsgruppen angeboten, die einen Job als Lehrer im
Schuldienst des Landes NRW suchen. Angesprochen sind derzeit
insbesondere Diplomsportlehrerinnen und -lehrer,
Sportwissenschaftler(innen) oder Absolventen eines
Sport-Master-Studiengangs sowie sozialpädagogische Fachkräfte. Ihnen
verspricht das Ministerium großspurig die Übernahme in den Schuldienst
des Landes NRW mit einem Dauerarbeitsverhältnis. Die Stellenangebote
sind aber dürftig bis mangelhaft.
Eine weitere Masche des Ministeriums ist die Übernahme von Beschäftigten
aus der Landesverwaltung, die auf sog. kw-Stellen sitzen, also Stellen,
die abgebaut worden sind. (kw-Stellen = künftig wegfallend).
Die Inhaber sollen bewogen werden, sich für den Schuldienst zu melden
und bekommen dafür auch Stellen reserviert. Zunächst sollen die
Bewerber ein Praktikum in der Schule ableisten, aufgrund dessen die
Schulleitung die Eignung für den Lehrerberuf feststellt und die Bewerber
äußern können, ob der Job etwas für sie wäre. Dann erfolgen
Qualifizierungsmaßnahmen zwischen ein bis zwei Jahren und schließlich
die Einstellung.
Einige Bewerbungen gibt es bisher, aber ob sich dieses Verfahren
durchsetzt, ist noch in Frage gestellt. Die Bewerber müssen nämlich für
das Praktikum von ihren Dienststellen freigestellt werden, was gar nicht
so einfach und möglich ist. Das gesamte Projekt läuft also etwas langsam
und unstrukturiert an. Wie so vieles, ist diese Maßnahme wieder einer
der unausgegorenen Schnellschüsse des Ministeriums.
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Wenn Sie als Seiteneinsteiger (oder auch als o
genannter
"Quereinsteiger") in den Schuldienst wollen, gibt es zwei Möglichkeiten: |
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Sie haben
eine abgeschlossene Hochschulabschlussprüfung und wollen in den normalen
Vorbereitungsdienst (Referendariat) |
Sie haben
ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und Berufserfahrung
und wollen sofort in den Schuldienst |
Das Ministerium kann auch andere
für ein Lehramt geeignete Prüfungen als Erste
Staatsprüfung oder als Teil einer Ersten Staatsprüfung anerkennen. Die
Anerkennungsbefugnis liegt bei den Bezirksregierungen. Diese können aus
einer Hochschulabschlussprüfung (Universität, Kunsthochschule,
Musikhochschule, Deutsche Sporthochschule Köln oder Fachhochschule; auch
Promotionen) Prüfungsleistungen in Erziehungswissenschaft oder in Fächern
(vgl. § 6 Abs. 3 LPO) anerkennen.
Wenn Sie die Anerkennung bekommen, können Sie sich anschließend in einem
Seminar anmelden und den normalen Vorbereitungsdienst von 24 Monaten
ableisten. Anschließend legen Sie die 2. Staatsprüfung ab und können sich
auf eine Stelle bewerben oder werden in eine Stelle vermittelt.
Gesucht werden nicht nur Seiteneinsteiger und
Seiteneinsteigerinnen für Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und
Berufskollegs, sondern seit 2005 auch für Gymnasien. Große Chancen für eine
Einstellung haben die Mangelfächer. Diese
ändern sich aber laufend. Sehen Sie sich deshalb unbedingt die
Webseite des
Schulministeriums an, die alle aktuellen Einstellungsbedingungen
enthält!
Achtung! Die Aussagen zu den Mangelfächern sind sehr
unterschiedlich. Auch die Anerkennung ist je nach Abschluss sehr
unterschiedlich. Schauen Sie sich deshalb unbedingt
den neuesten Anerkennungserlass an. Sie finden ihn auf der Downloadseite
unter
anerk-neu.pdf.
Dieser Erlass regelt, ob Ihre bisher abgelegten
Prüfungen ganz anerkannt oder nur teilweise. Entscheidend dabei ist immer,
ob die abgelegten Prüfungen in bestimmten Fächern den Prüfungsbedingungen
entsprechen, die auch für die Lehramtsprüfung verbindlich sind.
Manche Abschlussprüfungen oder Studiengänge werden auch ohne nähere Prüfung
durch das Prüfungsamt anerkannt, andere wiederum nur nach Überprüfung.
Den Antrag auf Anerkennung richten Sie an die zuständige Bezirksregierung
(Adressen weiter unten auf der Webseite).
Fazit: Nach Anerkennung
können Sie sich im Seminar für den Vorbereitungsdienst anmelden. Während der
24-monatigen Ausbildung sind Sie Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter
als Beamter auf Widerruf. Sie erhalten als Gehalt das
Lehramtsanwärtergehalt. Es gilt derzeit die Ordnung für den
Vorbereitungsdienst (OVP), die Sie im Downloadbereich unter
OVP2007.pdf finden. Das geht nicht in
Teilzeitform.
Ab August 2011 dauert der Vorbereitungsdienst nur noch 18 Monate. Es gilt
dann eine neue OVP, die Sie im Downloadbereich unter
OVP2011.pdf finden. |
Das Land NRW hat für diese Art des
Seiteneinstiegs seit einigen Jahren eine neue Form des Vorbereitungsdienstes
eingerichtet, damit die zusätzlichen Qualifikationen während der Arbeitszeit
erworben werden können. Durch diesen "berufsbegleitenden
Vorbereitungsdienst" kann später ganz normal die Zweite Staatsprüfung
abgelegt werden.
Für einen derartigen direkten Seiteneinstieg in
den Lehrerberuf ist eine Anerkennung nicht erforderlich.
Allerdings müssen Sie sich auf eine Stelle bewerben, die ausdrücklich für
Seiteneinsteiger geöffnet ist. Dann erfolgt ein Auswahlverfahren, das mit
einer positiven Prognose abgeschlossen werden muss. Die Entscheidung über
die Eignung treffen Mitglieder des Studienseminars oder Personen, die in der
Lehrerausbildung tätig sind. Diese müssen bestätigen, dass eine Ausbildung
in zwei Fächern erfolgversprechend ist. Bei Musik und Kunst in der Sek. II
reicht jeweils ein Fach. Das bedeutet, dass zu der wissenschaftlichen
Qualifikation die persönliche Eignung eine große Rolle spielt.
Für den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung bedarf es keiner formalen
Gleichstellung des vorgelegten Abschlusses mit einer Ersten Staatsprüfung.
Sie benötigen also keine Anerkennung einer
nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung als Lehramtsprüfung mehr!
Noch auslaufend mögliche Anerkennungsanträge dienen lediglich einem
erleichterten Einstieg in einen Lehramtsstudiengang nach den Vorschriften
des alten Lehrerausbildungsgesetzes (2002).
Die gesamte Ausbildung richtet sich nach der "Ordnung zur berufsbegleitenden
Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger" (OBAS),
die sich ab April 2011 wieder geändert hat. Die neueste Fassung finden Sie
im Downloadbereich unter OBAS2011.pdf. Sehr informativ ist eine
Broschüre des Ministeriums, die ich für Sie dort ebenfalls unter
OBAS-Info.pdf bereitgestellt habe.
Fazit: Sie können also erst mit der Ausbildung beginnen, wenn Sie
eingestellt worden sind.
Die 24-monatige Ausbildung selbst erfolgt während des normalen Schuldienstes
im Tarifbeschäftigungsverhältnis (also als Angestellter), wobei die
Teilnehmer 6 Wochenstunden Ermäßigung bekommen. Das geht auch in
Teilzeitform. Ab 1. 8.2011 dauert der Vorbereitungsdienst 18 Monate.
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Es gibt noch eine dritte Möglichkeit:
Sie sind ein Seiteneinsteiger ohne eine
Befähigung zu einem Lehramt und wollen in ein
Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen werden. Sie wollen aber nicht
die OBAS-Ausbildung machen, sondern sofort unterrichten.
Dazu müssen Sie an einer
Pädagogischen Einführung durch Ihre Schule und dem Zentrum für
schulpraktische Lehrerausbildung teilnehmen, die ein Jahr lang dauert.
Diese Pädagogische Einführung besteht aus einer 2-3 monatigen
Orientierungsphase und einer 9 monatigen Intensivphase. Sie können
sofort unterrichten und erhalten 5 Ermäßigungsstunden pro Woche. Die
einzelnen Bedingungen für diese Art des Seiteneinstiegs finden Sie in
dem Erlass des Schulministeriums vom 19.12.2011 (BASS 20-11 Nr.5), den
ich im Downloadbereich unter dem Namen
PaedEinf.pdf gespeichert habe.
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Seiteneinstieg in den
Vorbereitungsdienst für Fachhochschulabsolventen
Im Rahmen einer zeitlich begrenzten Sondermaßnahme
des MSW in NRW konnten Fachhochschulabsolventinnen und
Fachhochschulabsolventen eine vollständige Lehramtsbefähigung für das
Lehramt an Berufskollegs erwerben. Dies galt für bestimmte Fächer wie z.
B. Maschinenbau, Informatik, Sozialpädagogik, Wirtschaftswissenschaften
u.a.
Die Maßnahme wurde durchgeführt zur Deckung des aktuellen
fächerspezifischen Bedarfs an Berufskollegs und war für Einstellungen
vom 1.2.2009 bis zum 1.10.2010 für bestimmte Fächerkombinationen gültig.
Einzelheiten finden Sie im Erlass
FH_BK.pdf
im Downloadbereich.
(Quelle: MSW:
Erlass vom 6.6.2009 (421-6.05.04.02 Nr. 75294/09)
)
Erkundigen Sie sich im Ministerium, ob es zur Zeit ähnliche Programme
gibt.
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|
Da sich die Einstellungssituation jedes Jahr ändert,
werden vom Ministerium auch die entsprechenden Erlasse angepasst. So kann es
durchaus sein, dass man innerhalb eines Jahres ganz verschiedene Auskünfte
von den Bezirksregierungen erhält.
Deshalb ist es ganz wichtig, sich die
Webseite des Schulministeriums genau anzusehen:
Das Schulministerium bietet für den Seiteneinstieg ein
ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps,
Rechtsvorschriften und Suchmaschine an:
LOIS - Online
NRW
Lehrereinstellung - Online Interessenten für den Seiteneinstieg
Hier finden Sie alles, was Sie
für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren wissen müssen. Diese Seite ist
besonders für diejenigen gedacht, die nicht über eine abgeschlossene
Lehrerausbildung verfügen, aber in der Regel einen Hochschul- oder
Fachhochschulabschluss haben.
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| Vermutlich hat das Schulministerium in NRW gemerkt,
dass viele qualifizierte Seiteneinsteiger nach Niedersachsen oder Hessen
abwandern, weil sie dort bis 45 verbeamtet werden, denn für das
Einstellungsverfahren wurde der Bewerberkreis inzwischen deutlich
erweitert. Sehen Sie sich also unbedingt die
Rechtsgrundlagen an, die Sie auf der Einstellungsseite des
Ministeriums finden! |
Interessenten, die den Seiteneinstieg anstreben
und vor einer Bewerbung eine umfassende Information suchen, können
sich auf dem landesweiten Beratungstag zum Seiteneinstieg an einem
Studienseminar
www.studienseminare.nrw.de beraten lassen.
|
Wenn Sie aber keine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt
an Schulen haben, sondern irgendwelche anderen Hochschul- oder
Fachhochschulabschlussprüfungen, mussten Sie bisher einen
Anerkennungsantrag stellen. Im Folgenden lasse ich deshalb noch die
Anerkennungsregelungen stehen, weil sie noch für diejenigen gültig sein
können, die nach den alten Bedingungen Ihren Antrag gestellt haben.
|
Anerkennungsregelungen
Das
Schulministerium kann festlegen, welche Abschlüsse einer Prüfung
entsprechen, die einer Lehramtsprüfung gleichzusetzen sind. Wenn es
erforderlich ist und entsprechender Mangel an Lehrkräften besteht, kann
z.B. ein Ministerium festlegen, dass ein Metzger Biologieunterricht
erteilen darf. So ist nun beispielsweise aus Bedarfsgründen festgelegt
worden, dass eine Magisterprüfung ohne weitere Überprüfung als Erste
Staatsprüfung anerkannt wird, wenn die Fächer der Magisterprüfung den
entsprechenden Fächern einer Lehramtsprüfung zuzuordnen sind. Das ist
auch bei Promotionen und anderen Hochschulabschlussprüfungen der Fall.
Grundlage für die Anerkennung ist ein Erlass des Ministeriums, der die
Anerkennung von Hochschul- und Fachhochschulabschlussprüfungen als Erste
Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen regelt. Dieser Erlass stammt
vom 6.12.2002 und ist in der amtlichen Erlass-Sammlung für Schulen ( =
BASS) unter 20-02-Nr.15 abgedruckt.
Dieser Erlass wird jedoch laufend geändert - jeweils nach Lage der
Einstellungsbedürfnisse im Lehrerberuf. So gab es in den Folgejahren
dazu verschiedene
Änderungserlasse, weil darin immer wesentliche Anerkennungsbedingungen
geändert wurden und die Anerkennung deutlich erschwert wurde. Die letzte
Änderung stammt vom 12.2.2009 und ist auf meiner Downloadseite unter dem
Namen anerk2009.pdf
gespeichert.
Da es aber seit dem 1.11. 2009 eine neue Ordnung zur berufsbegleitenden
Ausbildung von Seiteneinsteigern gibt (OBAS), ist auch der Bezugserlass
von 2002 völlig neu gefasst worden. Dieser neue Erlass ist zurzeit gültig!
Sie finden im Downloadbereich unter dem Namen
anerk-neu.pdf.
Lesen Sie diesen Erlass genau und entscheiden Sie, ob sich der Umstieg
lohnt!
Dennoch müssen Sie vorsichtig sein: Die vorstehenden Erlasse beziehen
sich nur auf die Anerkennungsmöglichkeiten. Das bedeutet noch lange
nicht, dass Sie damit Ihre Anerkennung auch bekommen.
Ihren Anerkennungsantrag prüft ein
Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung und leitet ihn an das Staatliche
Prüfungsamt einer Universität weiter. Dieses entscheidet dann, ob die
Prüfungsbedingungen, die bei Ihnen vorlagen, denen der geforderten
Lehramtsprüfung entsprachen. Erst, wenn das der Fall ist, bekommen Sie
eine Anerkennung.
Achtung! Das Ministerium ändert oft
kurzfristig die Anerkennungsbedingungen, weil es mit diesen Erlassen die
Bewerbungen für den Schuldienst steuert. Da die Auswertung der Statistik
ergeben hat, dass wieder mit einem starken Rückgang der Schülerzahlen
gerechnet werden muss, werden sich auch die Stellenbesetzungen ändern.
Das bedeutet wiederum auch weniger verfügbare Planstellen und eine
Verringerung der Seiteneinstiegschancen. Schauen Sie also unbedingt auf
die
Webseite
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
und vergewissern Sie sich, ob sich ein Umstieg in die Schule lohnt!
Fachhochschulabsolventen erhalten in der Regel keine volle Anerkennung
mehr, sondern nur noch eine Teilanerkennung. Das bedeutet in vielen
Fällen ein Zusatzstudium. Die Universitäten und Prüfungsämter können
Auskunft über die fehlenden Studienteile geben.
Erkundigen Sie sich auch, ob Lehrgänge
an der Fernuni Hagen dazu angeboten werden! |
Echte Chancen auf eine Anerkennung haben Sie eigentlich
nur, wenn Ihre Fächer stark gefragt sind. Das sind nach dem
Einstellungserlass für 2008/2009 für die Sekundarstufe II die Fächer
Informatik, Mathematik, Physik, Latein, Englisch, Französisch,
Italienisch. Spanisch, Deutsch, Musik und Kunst.
Denken Sie daran, dass Sie zwei Fächer für die Schule benötigen.
Lediglich für die Fächer Musik und Kunst gilt, dass es im Bereich der
Sekundarstufe II den Ein-Fach-Lehrer gibt.
|
Verdienstmöglichkeiten
Eine wichtige Überlegung ist auch Ihre
Verdienstmöglichkeit,
die sich mit bestimmten Anerkennungen deutlich steigert. E13 bekommen
Sie nämlich nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für den höheren
Dienst, also der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II. In allen
anderen Fällen erwartet Sie voraussichtlich E 9 oder bestenfalls E 10.
Im ungünstigen Fall, d.h. wenn Ihre Prüfungen nicht voll anerkannt
werden, sogar nur E 8.
Durch den neuen Tarifvertrag TV-L, der ab 1.11.2006 den alten BAT-Tarif
ablöste, ergeben sich gewaltige Einkommenseinbußen für diejenigen, die
keine Chance haben, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Als
Angestellte erhielten sie früher BAT III oder BAT IIa, nach dem neuen
Tarif aber E11 oder E13. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Tarife
gleiches Entgelt bedeuteten. Leider geht der neue Tarif TV-L bei einer
Neueinstellung nicht nach Lebensalter vor, sondern steckt jeden Anfänger
einfach in die Stufe 1. Das kann einen einen Einkommensverlust von bis
zu 1000.- € zur Folge haben.
Allerdings kann der Arbeitgeber Vorerfahrungen berücksichtigen und eine
höhere Einstufung vornehmen. Das hat das Ministerium im Erlass vom
14.11.2006 zugesagt. Zu diesem Erlass gibt es einen Durchführungserlass
vom 18.12. 2006 (Az. 214-1.14-42955 (16) ). Die Ausführungsbestimmungen
legen den Geltungsbereich fest und enthalten ein Berechnungsbeispiel,
das die Vordienstzeiten anerkennt und dadurch das endgültige Gehalt auf
das alte BAT-Niveau anhebt. Den Erlass können Sie von meiner
Downloadseite unter dem Namen
TVL-Erl.-2006.doc
herunterladen.
Seiteneinsteiger, die über 40 sind und noch in den Lehrerberuf wechseln
wollen, sollten sich das also gründlich überlegen, da sie im günstigsten
Fall mit einem Verlust von 500 € (im schlimmsten Fall mit 900.- €
rechnen müssen. |
|
Die nachfolgende Tabelle zeigt die
Verdienstmöglichkeiten (Stand:
ab 1.04.2011) in Bezug auf das Ausbildungsniveau und den unterrichtlichen Einsatz; es ist jeweils die erste Stufe der
Entgeltgruppe aufgeführt. Die Beträge sind gerundet. Bei
entsprechenden Vorerfahrungen kann der Start aber bereits in einer
höheren Stufe erfolgen. Anerkennungsfähige Zeiten von einem Jahr führen
zur Stufe 2, von drei Jahren führen zur Stufe 3 und sechs Jahren führen
zur Stufe 4. Da die Ausbildungszeit normalerweise als Vorerfahrung
angerechnet wird, können Sie mit der Stufe 2 rechnen. |
|
Art des Abschlusses |
|
Monatsverdienst (Stand: 2012) bei Einsatz an |
|
Hauptschule |
Realschule oder Sek. I
der Gesamtschule,
Gemeinschaftsschule,
Sekundarschule |
Sek. II an
Gymnasium, Gesamtschule
oder Berufskolleg |
|
FH-Diplom (ohne Anerkennung als 1. Staatsprüfung) |
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4 |
E9
(2315.- €)
(2566.- €)
(2697.- €)
(3053.- €) |
E9
(2315.- €)
(2566.- €)
(2697.- €)
(3053.- €) |
|
Uni-Diplom, Magister, Promotion (ohne Anerkennung als
1. Staatsprüfung)
|
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4 |
E9
(2315.- €)
(2566.- €)
(2697.- €)
(3053.- €) |
E10
(2622.- €)
(2913.- €)
(3134.- €)
3355.- €) |
|
Uni-Diplom, Magister, Promotion (mit Anerkennung als
1. Staatsprüfung)
(Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss ohne
erste Staatsprüfung für ein Lehramt) |
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4 |
E10
(2622.- €)
(2913.- €)
(3134.- €)
3355.- €) |
E11
(2724.- €)
(3021.- €)
(3242.- €)
(3576.- €) |
E12
(2821.- €)
(3134.- €)
(3576.- €)
(3964.- €) |
1. und 2. Staatsprüfung (volle Lehramtsbefähigung)
(Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss und
anerkannter 1. Staatsprüfung) |
Stufe 1
Stufe 2 Stufe 3
Stufe 4 |
E11
(2724.- €)
(3021.- €)
(3242.- €)
(3576.- €) |
E11
(2724.- €)
(3021.- €)
(3242.- €)
(3576.- €) |
E13
(3150.- €)
(3500.- €)
(3689.- €)
(4056.- €) |
Nach dem Erlass vom 4.Juni 2010 (BASS 21-21 Nr. 53) werden
Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit
von mindestens acht Semestern mit denjenigen gleichgestellt, die
ein 1. Staatsexamen (oder Master) für ein Lehramt erworben haben.
Dadurch wurden auch Diplom-SportwissenschaftlerInnen
mit einem Regelstudium von mindestens acht Semestern an einer
Universität (dazu gehört z.B. auch die Deutsche Sporthochschule in Köln)
genauso eingruppiert wie früher diejenigen, die einen Hochschulabschluss
haben und nur in einem Fach unterrichten. Dies bedeutet eine
Höhergruppierung für Sportlehrkräfte, die diese Voraussetzungen
erfüllen, im Sek.II-Bereich von bisher EG 11 auf EG 12. Dasselbe
gilt für Absolventinnen und Absolventen der Kunst- und Musikhochschulen,
denn nach dem Erlass vom 8.6.2011 werden alle Lehrkräfte, die nach mehr
als 6 Semestern einen Abschluss einer Kunst- und Musikhochschule
besitzen, mit den Lehrkräften gleichgestellt, die einen
wissenschaftlichen Hochschulabschluss haben. Das hat eine Eingruppierung
nach EG 12 zur Folge - rückwirkend zum 1.1.2011!
Natürlich ist das wieder eine Ungerechtigkeit für diejenigen, die mit
gleicher Ausbildung in der Grundschule oder Sek. I unterrichten.
Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich erfüllen in der Bundesrepublik erworbene
Bachelorabschlüsse unabhängig vom Studienort (Universität,
Kunsthochschule, Fachhochschule) und unabhängig von der
Regelstudiendauer nach den Vorgaben der Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) nicht das Kriterium eines
abgeschlossenen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule im Sinne
der Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte.
Mit einem Bachelorabschluss haben Sie also keine Chance! |
Der Geld - Tipp:
In
der oben angeführten Gehaltstabelle finden Sie unterschiedliche Stufen
der jeweiligen Entgeltgruppe aufgeführt; das tatsächliche Einkommen
hängt dann aber noch von verschiedenen Faktoren ab (wie z.B.
Lebensalter, Familienstand, Vorbeschäftigungszeiten, Zulagen). Das
bedeutet konkret, wenn Sie mehr als 3 Jahre einschlägige
Berufserfahrungen nachweisen können, werden Sie nicht mit dem Gehalt der
Eingangsstufe, sondern mit Stufe 3 eingestellt, was in den Entgeltstufen
E10 bis E13 fast 500 € mehr im Monat bedeutet! Unabhängig davon kann der
Arbeitgeber gemäß §16 TV-L bei Neueinstellungen zur Deckung des
Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder
teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit
für die vorgesehene Tätigkeit förderlich war. Die Bezirksregierungen
sind vom Ministerium durch Erlass vom 23.2.2008 (Az. 214-1.14-42955(16)
angewiesen worden, bei der Einstufung jede berufliche Vorerfahrung
großzügig auszulegen
und anzurechnen. Die Höchstzeit für eine Anrechnung beträgt 6 Jahre,
sodass sich bei der Einstellung maximal die Stufe 4 erreichen lässt.
Verhandeln Sie also unbedingt mit der Bezirksregierung! Schalten Sie
auch den Personalrat ein, denn die Zuordnung zu den Stufen des TV-L ist
mitbestimmungspflichtig.
|
Wenn Sie genau wissen wollen, wie viel Sie verdienen
werden,
schauen Sie auf meiner Webseite
Besoldung
nach. Dort sind die derzeit gültigen Gehaltstabellen für angestellte
Beschäftigte und Beamte aufgeführt.
Das frühere Tarifsystem des BAT ist seit 1.11.2006 durch den
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt
worden. |
Checkliste für Seiteneinsteiger:
Wenn Sie sich durch den Wust der Informationen und
Bestimmungen durchgearbeitet haben und immer noch unsicher sind, ob für
Sie ein Seiteneinstieg in die Schule das Richtige ist bzw. ob Sie
überhaupt die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, dann sollten Sie die
OBAS-Info.pdf in die Hand nehmen und
an Hand der dortigen Informationen die folgenden Fragen beantworten:
|
Notwendige Voraussetzungen für die
Einstellung und die berufsbegleitende Ausbildung: |
vorhanden? |
|
1. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist
der Hochschulabschluss einer Universität (bzw. Kunst-,
Musik- oder Sporthochschule) mit mindestens 8 Semestern
Regelstudienzeit |
Ja Nein |
|
2. Aus Ihrem Hochschulabschluss muss sich
eindeutig ein Lehramt und ein Unterrichtsfach ableiten
lassen, das in der betreffenden Schulform erteilt wird, für
das Sie sich bewerben wollen. In der
OBAS-Info.pdf auf sind
alle möglichen Unterrichtsfächer der einzelnen Schulformen
aufgelistet. |
Ja Nein |
|
3. Aus Ihrem Hochschulabschluss oder Ihren
Studienleistungen muss sich ein zweites Unterrichtsfach
ableiten lassen. Dazu reicht es aus, wenn Sie mindestens ein
Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen
nachweisen, die für das Lehramtsstudium der gewünschten
Schulform zu erbringen sind. Berufserfahrungen können
berücksichtigt werden. |
Ja Nein |
|
4. Sie müssen eine mindestens zweijährige
Berufstätigkeit oder Betreuung eines minderjährigen Kindes
nach Abschluss des Studiums nachweisen können. |
Ja Nein |
|
5. Erforderlich für die Unterrichts- und
Erziehungsarbeit sind gute deutsche Sprachkenntnisse. |
Ja Nein |
Nur wenn Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten
können, haben Sie Chancen für den berufsbegleitenden
Vorbereitungsdienst. Die Auswahlkommission prüft nämlich zuallererst
diese Bedingungen.
|
|
|
Bewerbungstipps:
-
Bewerbungen sind ausschließlich
im Ausschreibungsverfahren möglich. Richten Sie Ihre Bewerbung
direkt an die ausschreibende Schule. Senden Sie keine Unterlagen an
die zuständige Bezirksregierung!
-
Eine Bewerbung ist nur dann
zulässig, wenn eine Öffnung für den Seiteneinstieg ausdrücklich im
Ausschreibungstext genannt ist ("Für den Seiteneinstieg geöffnet").
-
Nie Originale
versenden. Sie erhalten keine Unterlagen zurück ! Aus
Datenschutzgründen werden nämlich alle Unterlagen der Bewerberinnen
und Bewerber, die nicht zum Zuge gekommen sind, vernichtet.
|
Bitte
senden Sie die folgende Unterlagen an die ausschreibende Schule:
-
Bewerbungsschreiben
(Nehmen Sie Stellung zum Anforderungsprofil im Ausschreibungstext!)
-
Tabellarischer Lebenslauf
-
Unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse
und Qualifikationen
-
Unbeglaubigte Kopien von sonstigen
im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen
- Anlage zur
Bewerbung - Studienleistungen
Achten Sie darauf,
dass Sie den Schulen Ihre Bewerbungsunterlagen per Post übersenden -
Bewerbungen per E-mail oder CD sind ungültig! |
Wichtig:
Die Schulen sind nicht verpflichtet, alle
Seiteneinsteiger einzuladen; sie können sich auf diejenigen
beschränken, die der Auswahlkommission am besten geeignet erscheinen.
Die zum Auswahlgespräch eingeladenen Bewerber haben alle die gleichen
Chancen, denn die Examensnoten spielen dann keine Rolle mehr. Allerdings
sollte man immer daran denken, dass die Seiteneinsteiger erst dann zum
Zuge kommen, wenn es keine geeigneten voll ausgebildeten Lehrkräfte für
die ausgeschriebene Stelle gibt. Sie sind also immer "Bewerber zweiten
Ranges".
Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger sollten
Sie berücksichtigen, dass Sie bei allen Bewerbungen immer nur 2. Wahl
sind. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ist aus Sicht der Schule
nämlich ziemlich unproduktiv, weil durch die wöchentliche Ermäßigung von
6 Stunden kein voller Unterrichtseinsatz erfolgt. Eine Schule mit 4
Seiteneinsteigern dieser Art verzichtet praktisch auf fast eine ganze
Lehrerstelle. Außerdem ist die Belastung der Kolleginnen und Kollegen
hoch, die die Ausbildung mittragen müssen. |
|
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Für die Anerkennung sind folgende Stellen zuständig: |
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Bezirksregierung |
Telefon / Mailadresse |
Anerkennung / Teilanerkennung |
Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg |
Tel.: 02931 /
82 - 0
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus
anderen Ländern der EU und dem europäischen
Wirtschaftsraum sowie der Schweiz
Anerkennung von
Bildungsabschlüssen aus den Ländern
Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen als Nachweis
der Fachhochschulreife
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Polen,
Rumänien, Slowakei und Tschechien mit den
Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich
der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der
zweijährigen Fachschulen |
Detmold
Leopoldstr. 15
32754 Detmold |
Tel.: 05231 /
71 - 0
poststelle@bezreg-detmold.nrw.de |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus dem
übrigen Ausland (außer EU, europäischem
Wirtschaftsraum sowie der Schweiz)
Anerkennung von
Bildungsabschlüssen aus den Ländern Berlin,
Brandenburg und Niedersachsen als Nachweis der
Fachhochschulreife
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Albanien,
Bulgarien, Ungarn und den Staaten, die aus der
ehemaligen UdSSR hervorgegangen sind, mit den
Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich
der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der
zweijährigen Fachschulen |
Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf |
Tel.: 0211 /
475 - 0
poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus
anderen Bundesländern für
das Lehramt an Berufskollegs und das Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen
Zentrale
Zeugnisanerkennungsstelle für die Feststellung der
Gleichwertigkeit
a) von Vorbildungsnachweisen mit dem Zeugnis der
Hochschulreife
b) ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem
Zeugnis der Hochschulreife
c) ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem
Zeugnis der Fachhochschulreife
Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern
Bayern, Bremen und Sachsen als Nachweis der
Fachhochschulreife
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus
Griechenland, Österreich, Schweiz, Türkei und den
Staaten, die aus dem ehemaligen Jugoslawien
hervorgegangen sind, mit den Abschlüssen der
Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen
für Sozialpädagogik) und der zweijährigen
Fachschulen |
Köln
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln |
Tel.: 0221 /
147 - 0
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de |
Abschlüsse aus der ehemaligen DDR
Zuerkennung aller Schulabschlüsse der Sekundarstufe
I aufgrund von Zeugnissen anderer Länder und von
Zeugnissen, die außerhalb des Geltungsbereiches des
Grundgesetzes erworben wurden
Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern
Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt als
Nachweis der Fachhochschulreife
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus Belgien,
Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien,
Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien mit den
Abschlüssen der Berufsfachschulen (einschließlich
der Fachschulen für Sozialpädagogik) und der
zweijährigen Fachschulen
Gleichstellung von Bildungsnachweisen aus der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit den
Abschlüssen von Bildungsgängen des Berufskollegs
(einschließlich der Fachhochschulreife) |
Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster |
Tel.: 0251 /
411 - 0
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Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus
anderen Bundesländern für das Lehramt an Grund-,
Haupt- und Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der Gesamtschulen sowie für das das
Lehramt für Sonderpädagogik
Gleichstellung
von Bildungsnachweisen aus Dänemark, Finnland,
Island, Norwegen, Schweden und allen
außereuropäischen Staaten mit den Abschlüssen der
Berufsfachschulen (einschließlich der Fachschulen
für Sozialpädagogik) und der zweijährigen
Fachschulen
Anerkennung ausländischer Zeugnisse für
Sportlehrerinnen und Sportlehrer
Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus den Ländern
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein als Nachweis der
Fachhochschulreife. |
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Ich wünsche Ihnen viel
Erfolg bei Ihrer Bewerbung!
Weitere Hinweise:
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
20.01.12
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