Dort finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen. Besonders gut ist
auch die Möglichkeit des Downloads verschiedener Handreichungen zu
unterschiedlichen Themen.
Man sollte auch beachten, dass es bereits seit Juli 2001 das
Schwerbehindertengesetz gar nicht mehr in seiner alten Form gibt, sondern
dass es in das Sozialgesetzbuch IX als besonderer Abschnitt integriert
wurde. Neu ist unter anderem:
- Schwerbehinderte
haben einen Rechtsanspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei
Fortbildungsveranstaltungen
- Die
Hauptfürsorgestelle in Münster führt jetzt den Namen "Integrationsamt".
Sie arbeitet eng mit dem Arbeitsamt zusammen.
- Schwerbehinderte
haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn das für ihre
Behinderung notwendig ist.
- Beratung
und Unterstützung von Menschen, die von einer Behinderung bedroht
sind, werden jetzt besonders betont. Diese Präventionsaufgaben
gehören inzwischen auch zu dem Tätigkeitsbereich der Vertrauensperson
für die Schwerbehinderten.
Weitere
Hinweise:
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