Selbstständige Schule
Die Geschichte des
nordrhein-westfälischen Modellprojektes Schule 21
| Obwohl es jetzt
sieben Jahre her ist, dass der Modellversuch ins Leben gerufen wurde,
sind die Schulen noch nicht richtig selbstständig geworden. Auf dieser Seite stelle ich deshalb nochmals die Anfangsgründe
dieses Modells zusammen; dazu alle Vorgaben und Schwierigkeiten in der
Entstehungsphase, damit man sich immer vergegenwärtigen Kann, wie alles
angelaufen ist. Die Argumentationen der Fürsprecher und Kritiker
lasse ich stehen. Vielleicht werden diese Seiten noch einmal sehr wichtig,
wenn der Modellversuch später auf alle Schulen ausgedehnt werden soll...
Die Entstehung des Modells
Hervorgerufen durch die schlechten Leistungen des
deutschen Schulsystems im internationalen Vergleich sind in den letzten Jahren
einige Programme gestartet worden, die den Schulen zu besseren Leistungen
verhelfen sollten.
Die Beschwerden der Wirtschaft, dass die Schülerinnen und Schüler der
Abschlussklassen nicht die erforderlichen Qualifikationen für eine erfolgreiche
Ausbildung mitbrächten, führten zu vermehrten Anstrengungen der Politiker, den
Stellenwert der Bildung zu erhöhen und eine "Schule der Zukunft" für
das 21. Jahrhundert zu entwerfen. Diese Bemühungen setzten zu Beginn der 90er
Jahre mit der Diskussion um zeitgemäße Schlüsselqualifikationen ein,
brauchten aber einige Jahre, bis das zuständige Bildungsministerium begriff,
dass man das tradierte Schulsystem völlig umkrempeln müsse, um ein
zukunftsträchtiges Modell zu erhalten: |
| "Es spricht viel dafür, daß die Schule
nur eine Zukunft hat, wenn sie rechtzeitig versteht, daß sie in der tradierten
Form und Struktur keine Zukunft hat." (Denkschrift Zukunft der Bildung -
Schule der Zukunft, S. 69) |
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So berief NRW-Ministerpräsident Rau 1992 eine
Bildungskommission ein, die sich mit der Reform des Bildungswesens beschäftigen
sollte; 1995 kam die Denkschrift "Zukunft der Bildung - Schule der
Zukunft" als Ergebnis heraus. Das lesenswerte Buch zeigt hervorragende
Ansätze für eine tiefgreifende Schulreform und regte die bildungspolitische
Debatte kräftig an. Aber schon ein Jahr später musste das Bildungsministerium
in seinem Zwischenbericht zugeben, dass eine Reform nicht einfach sein würde
und in vielen Fällen auch nicht wie vorgesehen durchgeführt werden könnte. Es
waren nämlich ein paar Dinge falsch gesehen, übersehen oder anders gesehen
worden:
- Holländische, englische oder dänische
Verhältnisse lassen sich nicht ohne Weiteres auf Deutschland oder
Nordrhein-Westfalen übertragen (In den Niederlanden sind z.B. 75% aller
Schulen in privater Trägerschaft!).
- Die Schülerschaft hat sich stark verändert.
Es ist zu fragen, ob die Ausführungen der Bildungspolitiker oder des
Ministeriums nicht von allzu idealen Voraussetzungen ausgehen, die vielfach
nicht mehr vorzufinden sind.
- Die Lehrerschaft ist alt geworden; für viele
Reformvorschläge werden andere Lehrerausbildungen benötigt, die aber
bisher nirgendwo angeboten werden.
- Die Lehrerschaft ist müde geworden; der
pädagogische Elan und ihr Engagement, mit dem sie den Schulalltag
gestaltet, wird nicht gewürdigt; die Rückendeckung, die sie für den
täglichen Kleinkrieg in den Klassen braucht, wird ihr nicht gewährt.
Stattdessen gibt es von der Schulaufsicht vermehrte Kontrollen und
Misstrauen, was zusätzliche Belastungen mit sich bringt und nicht
motivationsfördernd ist.
- Die Rahmenbedingungen von Schule sind
schwieriger geworden. Höhere Pflichtstundenzahlen, Reduzierung von Stellen,
größere Klassen und Kurse sowie Streichung der Stellenreserve haben zu
einer Verschlechterung des Arbeitsklimas und Verdichtung der Arbeitszeit
für Lehrerkollegien geführt.
- Die Schulträger sparen statt zu investieren.
In vielen Schulen ist es an der Tagesordnung, dass Eltern mit Lehrern und
Schülern die Klassenräume renovieren. Haushaltssicherung, Budgetierung, marode Schulgebäude,
veraltete Materialien und unzureichende Personalbetreuung erschweren die
pädagogische Arbeit der Schulen.
- Die Ansprüche der Eltern sind gestiegen.
Schule wird als "Service-Institution" der Gesellschaft verstanden.
Sie soll alle Probleme lösen, die das Elternhaus und die Gesellschaft nicht
lösen können oder wollen.
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Das waren nur einige Gesichtspunkte aus einer
großen Palette von Faktoren, die eine effektive Reform unseres Schulwesens
maßgeblich mitbestimmten. Wer glaubt, dass eine Erneuerung ohne Kosten erfolgen
kann, sieht die Lage nicht realistisch. Bereits in der Denkschrift wurde darauf
hingewiesen, dass viele Maßnahmen zur Reform des Schulwesens nur erreichbar
sind, wenn die Lehrerinnen und Lehrer sie selbst wünschen und nicht von oben
verordnet werden. Das schien auch das Ministerium einzusehen:
"...kommt es vor allem darauf an, die
unmittelbar an der Schule Beteiligten, besonders die Lehrerinnen und Lehrer,
für die Ziele zu gewinnen und für neue Aufgaben fachlich vorzubereiten. Die
angestrebte Entwicklung steht und fällt mit den Fähigkeiten, aber auch mit
der Bereitschaft der Schulleiterinnen und Schulleiter und der Lehrerinnen und
Lehrer, den Reformprozeß zu tragen. Dafür sollen besondere Anreize
geschaffen werden. Die Lehrerinnen und Lehrer, die sich auch unter schwierigen
Bedingungen um die Weiterentwicklung ihrer Schulen bemühen, müssen ermutigt
und wo möglich durch besondere Hilfen unterstützt werden."
(Zwischenbericht zur Denkschrift Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft, S.
18)
Wenn man die Lehrerinnen und Lehrer in den
Schulen fragte, war aber von diesen Hilfen wenig zu spüren. Ihre
Arbeitsbedingungen wurden immer schlechter statt besser.
Hinzu kam, dass man den Eindruck gewinnen musste, dass viele Reformvorschläge
mit der heißen Nadel gestrickt und die notwendigen Konsequenzen nicht
ausreichend bedacht wurden. Die Empfehlungen der Grundschule für die
weiterführenden Schulen waren ein typisches Beispiel dafür. Trotz aller
Warnungen der Praktiker vor Ort wurden sie als unverbindliche Elterninformation
eingeführt. Die Form wurde beliebig gehalten. Schon nach einem Jahr zeigten
sich die vorausgesagten Schwächen. Nach einem weiteren Jahr wurden sie feste
Bestandteile des Halbjahreszeugnisses. Das hätte man einfacher haben können.
Ein anderes Beispiel: Gut gemeinte
Reformansätze wie "Schulen ans Netz" führten in relativ kurzer Zeit
zur Ausrüstung der Schulen mit Computern. Schaut man heute in die Schulen,
sieht der Alltag oft kläglich aus: Die Wartung der Maschinen liegt ganz in der
Hand zeitlich überforderter Lehrer, die mit viel Engagement und wenigen
Ermäßigungsstunden die Netzwerke betreuen, während eigentlich von den
Schulträgern bezahlte Netzwerktechniker diese Aufgabe erledigen müssten, damit
die Lehrer Unterricht machen könnten. Und ein drittes klägliches Beispiel:
Die Entwicklung neuer Richtlinien und Lehrpläne für
die Gesamtschule begann 1994,
dann wurden nach 4 Jahren (!) die ersten Pläne häppchenweise veröffentlicht.
Manche sind recht gut gelungen, andere mittelmäßig oder katastrophal (z.B.
Technik). Warnungen der Industrie und der Lehrerverbände wurden kaum
berücksichtigt. Der Plan für Gesellschaftslehre (Erdkunde und Geschichte) ist bis zum
Jahre 2002 (nach 8 Jahren!) noch nicht veröffentlicht! Welche Blamage!
So war auch zu fragen, ob das Konzept "
Selbstständige Schule" in seinen Konsequenzen hinreichend durchdacht war.
Grundsätzlich war der Ansatz sehr richtig und der Modellversuch sehr zu loben,
weil durch die Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung der Schule mit
Sicherheit besserer Unterricht und höhere Qualität erreicht werden können.
Das Ministerium zog auch die folgerichtigen Schlüsse aus der Denkschrift der
Bildungskommission. Gut waren auch die Entscheidungen, mehr Kompetenz bei den
Schulleitungen anzusiedeln (Genehmigung von Schulwanderungen, dienstliche
Beurteilungen, schulscharfe Ausschreibungen u.a.). Allerdings sind auch dabei
wieder einige Details nicht hinreichend bedacht worden und wurden nachträglich
abgeändert (z.B. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Auswahlkommission). In
der Zwischenzeit hatten sich die Schulleitungsaufgaben durch die
Kompetenzerweiterung stark angehäuft, ohne dass eine Entlastung der Arbeitszeit
damit verbunden war. Auf der Webseite Schulleitung habe ich
die Änderungen einmal aufgelistet, die sich in den letzten Jahren ergeben
haben. Ohne zusätzliche Überstunden kann kein Schulleitungsmitglied diese
Aufgaben erledigen!
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Es zeichnete sich also auch bei diesem Modell
bereits wieder ab, dass viele Aufgaben zusätzlich übernommen werden mussten,
ohne eine entsprechende zeitliche Entlastung zu erhalten.
Es gab ein Papier der Bertelsmann-Stiftung, des Landesinstitutes und des MSWFs, das die Planungen dafür
enthielt, was die beteiligten Schulen in den
beiden ersten Jahren allein für die Aufbereitung und Auswertung der schulbezogenen Erfahrungsdaten leisten müssten.
Allerdings wurde diese Aufstellung kaum gelesen, geschweige denn den
Lehrerkonferenzen zur Kenntnis gebracht. |
Schulen lassen Behler hängen
DÜSSELDORF (bibo).
Fehlstart für den laut NRW-Bildungsministerin Behler "größten
Schulversuch Deutschlands": Nur 238 Schulen statt der vorgesehenen 350
möchten beim Modellprojekt "Selbstständige Schule" mitmachen. Ein
knappes Drittel hat kurzfristig abgesagt. Außerdem wollen nur sieben
Gymnasien im Regierungsbezirk Düsseldorf "Profilklassen" einrichten, in
denen Schülern das Abitur in zwölf Jahren ermöglicht werden soll.
(Rheinische Post 18.7.02)
|
Für ein erfolgreiches
Modell einer selbstständigen Schule hätten auch die Rahmenbedingungen
verbessert werden müssen, aber daran wurde nicht gedacht.
Deshalb war mein eindringlicher Rat an alle Schulen, die an dem Modellversuch
teilnehmen wollten:
Überlegen Sie gut, welche Vorteile Sie davon haben. Viele Vorteile sind mit
zusätzlicher Arbeit verbunden, auf die Sie vielleicht noch nicht vorbereitet
sind. Viele Vorteile sehen auch nur so aus, als seien sie Vorteile. Die Lehrerkonferenzen sollten eingehend beraten, welche Aufgaben auf das
Kollegium zukommen. |
| Nach dem
Terminplan wurden folgende Schritte zur Einführung beschlossen: |
| Zeitpunkt |
Verfahren |
Bemerkungen |
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Sommer 2001
|
Ausschreibung
|
Schulversuch für 6 Jahre
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| |
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1. Evaluation nach 2 Jahren (extern) durch
Bertelsmann |
| Herbst 2001 |
Beratung |
Beratung in der Schule, ob eine Teilnahme
der Schule gewünscht wird; Diskussion der Voraussetzungen, Feststellung
der notwendigen Bereitschaft, Verfassen eines Begleitberichtes zu den 7
Themenfeldern für den Schulträger zur Antragstellung. |
| 15.11.2001 |
Antrag |
Die Schulträger stellen einen formlosen
Antrag mit ihren Schulen über die Bezirksregierung an das MSWF; dieses
wählt aus und unterbreitet den Schulträgern mit ihren Schulen ein
Angebot zur Teilnahme. |
Winter/Frühjahr
2001/2002 |
Vertrag |
Die Schulträger schließen mit der
Schulaufsicht und der Projektleitung einen Kooperationsvertrag . |
| Frühjahr 2002 |
Beschlüsse |
Die Schulträger fassen Ratsbeschlüsse, die
Schulen Beschlüsse in der Lehrerkonferenz (mit einfacher Mehrheit) und
Schulkonferenz (mit 2/3-Mehrheit).
Es existiert inzwischen eine Liste der Schulen, die vom Ministerium für
den Modellversuch ausgewählt worden sind. |
| 2003/2004 |
Zuwendung |
Aus dem Landeshaushalt werden 1 Mill. Euro
auf die beteiligten Schulen verteilt werden; das sind ca. 30-40000 je
Schule.
Jede Schule erhält 1/2 Lehrerstelle für Ermäßigungsstunden. |
Der Landtag hatte am 14.11.2001 das
Schulentwicklungsgesetz mit der Öffnungsklausel beschlossen. Das Gesetz ist am
8.12.2001 in Kraft getreten. Aus den Reaktionen und Kommentaren, die
veröffentlicht wurden, konnte man schließen, dass die Lager der Befürworter
und Skeptiker gespalten waren. Es schälte sich immer mehr heraus, dass einige
Schulträger ganz wild auf die Teilnahme an dem Modellprojekt waren. Sie hatten
die vermeintlichen Vor- und Nachteile mit ihren Schulleiterinnen und
Schulleitern besprochen und sind oft mehrheitlich zu der Ansicht gelangt, dass
sie sich beteiligen wollten. Vielfach war es auch so, dass sich die
Schulleitungen dafür stark machten, weil sie eine größere Machtfülle und
Kompetenz erwarteten. Sehr oft wurden diese Positivbekundungen aber aus
persönlichem Interesse abgegeben. Fragte man in den Schulen nach, ob das Thema
in Lehrerkonferenzen von allen Seiten beleuchtet wurde, so musste man mit
Erstaunen wahrnehmen, dass dies nur sehr selten geschehen war. Im Bezirk
Münster gab es sogar eine Schule, die hatte der Schulleiter
für das Modell gemeldet, während das Kollegium gar nicht zugestimmt
hatte.
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Städte und Verbände hatten unterschiedliche Stellungnahmen abgegeben. Die
Stadt Duisburg hatte z.B. eine
Stellungnahme abgegeben, die von vielen Vorteilen für die einzelne Lehrkraft
sprach. Bei näherer Betrachtung war allerdings nichts davon von Vorteil! Es
kamen nur wesentlich mehr Arbeiten bei geringerer Entlastung auf alle zu. Und
auf den Lehrerrat obendrein.
Von den Schulträgern wurden vor allem folgende
Fragen diskutiert:
- Nach welchen Kriterien bestimmt sich der
Sachmitteletat für die einzelne Schule?
- Bleiben die Zuweisungen von Land und
Schulträger über den Projektzeitraum konstant? Findet eine Dynamisierung
statt?
- Wie wird sicher gestellt, dass es kein
soziales Gefälle zwischen armen und reichen Kommunen gibt?
- Nach welchem Schlüssel werden
Fortbildungsbudgets verteilt?
- Können Schulen auch aus dem Projekt
aussteigen? Wer trifft die Entscheidung?
- Werden die besonderen Bedingungen/Zuweisungen
auch nach erfolgreichem Abschluss des Projektes weiter gewährt werden?
Die Lehrer beunruhigten folgende Fragestellungen:
- Werden nicht die Ungleichheiten zwischen den
Schulen und für die Schüler erhöht, wenn es jetzt Schulen gibt, die mehr
Zuschüsse erhalten als andere?
- Die Sachmittel und Personalmittel sind nicht
eindeutig getrennt. Es kann durchaus die Frage im Raum stehen, ob jemand
befördert wird oder stattdessen der Chemieraum renoviert wird.
- Wer hat die Verantwortung für den
Unterrichtsausfall?
- Ist die Schulleitung fit im Hinblick auf
Ausschreibungen, Haftungsfälle, Verantwortungsfragen, Versicherungsfälle,
Rechtsstreitigkeiten, Vertragsrecht?
- Ist die Schulleitung geeignet für gutes
Personalmanagement und Gesundheitsmanagement?
- Sind die Kriterien für die Evaluation
bekannt? Was wird gemessen? Wie wird gemessen?
- Welche Aufgaben kommen auf die Kolleginnen und
Kollegen zusätzlich zu?
- Der Lehrerrat soll Personalratsaufgaben
übernehmen. Hat er Erfahrungen mit dem Personalvertretungsgesetz? Will er
das überhaupt? Ohne Ermäßigungsstunden?
- Ist die Gemeinde bereit, die Rahmenbedingungen
zu verbessern oder sollen Ressourcen eingespart werden?
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| Man konnte sich selbst ein Bild machen,
wenn man die entsprechenden Veröffentlichungen der Politiker las: |
Text 1: NRW Schule 21 - Das Konzept der
Grünen
Es handelt sich um den konzeptionellen Entwurf der GRÜNEN, der in die
Koalitionsvereinbarungen aufgenommen worden war. Er enthält folgende Aspekte:
Einführung
Flankierende Maßnahmen
Die Eckpunkte des Modellversuchs
1. Wer soll an dem Modellversuch teilnehmen können?
2. Welche Anreize soll es geben?
3. Welche Veränderungen am Curriculum sind möglich?
4. Wer kontrolliert die Qualität?
5. Welche Verwaltungsvorschriften werden gelockert?
Sie finden alles als WORD-Dokument im Downloadbereich unter dem Namen S21gruene.zip
oder auch direkt bei der Fraktion unter
http://www.gruene.landtag.nrw.de
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Text 2: NRW Schule 21 - Das Konzept des MSWF
Dies ist die Projektskizze des Ministeriums für den Verlauf des
Modellvorhabens. Folgende Gesichtspunkte werden darin beschrieben:
1. Ausgangssituation und Auftrag
2. Ziele
3. Grundsätze der Durchführung
4. Arbeitsfelder
5. Projektverlauf
6. Projektfinanzierung
7.
Wissenschaftliche Begleitung
Sie können den Text als WORD-Dokument im
Downloadbereich unter dem Namen S21mswf.zip
finden oder auch auf der Internetseite des Ministeriums unter
http://www.mswf.nrw.de.
Hier finden Sie auch den Text mit der zugehörigen Presseerklärung der
Ministerin vom 28.5.2001.
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Text
3: NRW Schule 21 - Gesetz zur Weiterentwicklung von Schulen
Der Landtag NRW hat am 14.11.2001 das neue Schulentwicklungsgesetz
beschlossen. Darin enthalten ist auch die
Öffnungsklausel, die zur Erprobung neuer Formen schulischer Selbstverwaltung
nötig ist. Weiterhin sind verschiedene Rechtsvorschriften und
Gesetze geändert worden, die nicht nur für die Schulen gelten, die an dem
Modellvorhaben teilnehmen wollen, sondern für alle Schulen. Das
Schulfinanzgesetz ist geändert worden, das Schulmitwirkungsgesetz ist geändert
worden und auch das Personalvertretungsgesetz. Schon
aus diesem Grunde ist ein Studium dieses Textes von großer Bedeutung. Er
ist im Downloadbereich unter dem Namen S21gesetz.zip
zu finden. Der Originalentwurf kann als Landtagsdrucksache 13/1173 unter http://www.landtag.nrw.de
im pdf-Format heruntergeladen werden. Das Plenarprotokoll 13/40 vom 14.11.2001
enthält auf den Seiten 3939A bis 3959B die Kommentare der Landtagsabgeordneten
dazu und ist im gleichen Format dort zu lesen.Besonders zur Änderung des Mitbestimmungsbereichs gab es deutliche Kritik von
den Lehrerverbänden und Gewerkschaften. Die GEW verfasste eine Stellungnahme
und wertete es "als Angriff auf die qualifizierte
Mitbestimmung", der VBE verfasste eine Resolution und sprach
davon, dass der
Wegfall der Mitbestimmung/Mitwirkung in Teilbereichen restriktive,
untransparente und kaum nachvollziehbare Maßnahmen für die Beschäftigten
zur Folge habe, die sich demotivierend und leistungshemmend auswirken würden.
Eine hervorragende und detaillierte Stellungnahme
zu dem Projekt "Schule 21" gibt es auch vom NRWL. Sie ist lesenswert
und unter www.nrwl.de/archiv/stellung/2001/schule21.htm
zu finden.
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| Aber
die Stellungnahmen und Resolutionen haben nichts bewirkt, die Landesregierung
blieb bei ihrer Entscheidung; das
Ergebnis ist das verabschiedete Gesetz.
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die
Verordnung zur Durchführung des Modellvorhabens "Selbstständige
Schule" (VOSS) am 12. April 2002 beschlossen. Darin wurde deutlich, wie viele neue Aufgaben auf die
Schulleitung und besonders auf den Lehrerrat zukamen, ohne dass diese eine
entsprechende Gegenleistung in Form von Entlastungsstunden bekamen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Inhalte:
Verordnung „VOSS" tritt in Kraft
Durch das Schulentwicklungsgesetz vom 27. November
2001 sind Schulen gemeinsam mit Schulträgern zur Erprobung neuer
Modelle der eigenverantwortlichen Steuerung von Schule ermächtigt
worden. Damit soll die Qualität der schulischen Arbeit, insbesondere
des Unterrichts verbessert werden. Es soll den Modellschulen möglich
sein, Entscheidungen weitgehend vor Ort zu treffen. Mit der nun in
Kraft getretenen Verordnung „Selbstständige Schule" – VOSS ist die
Öffnungsklausel des Schulentwicklungsgesetzes konkretisiert worden:
Die Modellschulen können von den in der Verordnung „Selbstständige
Schule" benannten allgemeinen Bestimmungen abweichen.
Unterricht – neue Formen der Organisation und
Gestaltung
Die Modellschulen erhalten die Möglichkeit, von den
allgemeinen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation und
Unterrichtsgestaltung abzuweichen. Dies gilt für die
-
Bildung von
Lerngruppen,
-
Organisation des
Unterrichts (z. B. durch Neuschnitt der Fächer),
-
Stundentafeln,
-
Ausgestaltung der
Leistungsbewertungen und deren Bescheinigungen (z. B. Portfolio im
Fremdsprachenunterricht),
-
Ausgestaltung
des Differenzierungsangebotes und
-
Regelung der
Schülerlaufbahnen.
Die obere Schulaufsichtsbehörde legt im Benehmen
mit der Modellschule Qualitätssicherungsmaßnahmen fest. So können je
nach Umfang der in Anspruch genommenen Gestaltungsspielräume z. B.
externe und teilexterne Überprüfungen sowie qualitätssichernde
Schulinspektionen in Betracht kommen.
Neue Formen der Mitwirkung in der Schule
Die Modellschulen können vom Schulmitwirkungsgesetz
abweichen und besondere Regelungen zur Schulverfassung treffen sowie
gleichwertige Formen der Schulmitwirkung erproben. Dadurch können
insbesondere die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler und
Eltern gestärkt werden. So kann z. B. das Verhältnis zwischen den
Mitwirkungsberechtigten bei der Zusammensetzung der Schulkonferenz
verändert werden. Es kann auch ein Vertrauensausschuss zur Vermittlung
bei Erziehungskonflikten gebildet werden.
Aufgaben der Schulleitung
Eine wesentliche Aufgabe der Schulleiterinnen und
Schulleiter ist die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern. Darüber
hinaus treffen sie im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben als
Dienstvorgesetzte auch beamten-, tarif- und vergütungsrechtliche
Entscheidungen. Der Katalog der Aufgaben, die Schulleiterinnen und
Schulleiter der Modellschulen wahrnehmen können, sieht zum einen
obligatorische Aufgaben vor, die stufenweise übertragen werden können.
Zum anderen können durch Kooperationsvereinbarungen, die zwischen dem
Land, den Modellschulen und den Schulträgern abzuschließen sind, auch
wahlweise andere Aufgaben, wie zum Beispiel die Wahrnehmung
disziplinarrechtlicher Befugnisse, übertragen werden. Die Übertragung
der Aufgaben muss spätestens zu Beginn des Schuljahres 2005/06
abgeschlossen sein, damit ein ausreichender Erprobungszeitraum zur
Verfügung steht und eine Auswertung der Erfahrungen möglich ist. In
den Kooperationsvereinbarungen ist auch zu vereinbaren, wie die
notwendigen Unterstützungsleistungen organisiert und finanziert
werden.
Stärkung des Lehrerrates
An den Modellschulen tritt an die Stelle des
Personalrates der Lehrerrat, soweit Aufgaben des Dienstvorgesetzten
übertragen werden, die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz
beteiligungspflichtig sind. Auf diese Weise erproben die
Modellschulen, wie Mitbestimmung auf der Ebene der einzelnen Schule
unter Berücksichtigung der besonderen schulischen Verhältnisse am
besten praktiziert werden kann. Der gestärkte Lehrerrat an den
Modellschulen bleibt dabei ein Organ der Schulmitwirkung.
Am
1.08.2002 ist diese diese Verordnung in Kraft getreten. Vieles hört sich gut an;
allerdings steckt hinter jedem Punkt eine Menge zusätzlicher Arbeit.
Allein die neuen Gremien, die gebildet werden, erfordern eine Menge
Zeit für die Zusammenkünfte und deren Vorbereitung. Die Verordnung
ist im
Downloadverzeichnis unter dem Namen voss.zip
enthalten.
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Natürlich gab es auch hervorragende Stellungnahmen in der Presse und in
Fachzeitschriften; so die von Franz Josef Schumacher, dem 1.
Beigeordneten beim Landkreistag NRW: Er beschreibt das schlecht
konstruierte Modell und den erheblichen Aufwand, der für die Beratung
der Schulen getroffen wird: |
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„Selbstständige
Schule" - dichtgestaffelt von Beratern umstellt?
Ein erheblicher Teil der Probleme im Schulbereich hängt mit der
zentralen Übersteuerung der Schulen durch die Schulaufsicht, einer in
weiten Bereichen veralteten „Aufsichtskultur" des Landes und der
fehlenden Selbstständigkeit von Schulen ursächlich zusammen. Die
kommunalen Spitzenverbände haben deshalb seit Jahren gefordert, das
Verhältnis zwischen staatlicher Reglementierung und Aufsicht sowie
Schulen und Schulträgern zu Gunsten einer größeren Autonomie der
Schulen vor Ort neu zu justieren. Dies gilt auch angesichts der
Finanzkrise der öffentlichen Haushalte, die eine Wahrnehmung neu
gewonnener Entscheidungsfreiheiten vor Ort häufig schwierig machen
wird. Sie macht aber auch Ängste nachvollziehbar, mit dem Projekt
„Selbstständige Schule" versuche das Land den „Schwarzen
Peter" für die Mangelverantwortung an die örtlichen
Entscheidungsträger weiterzugeben. Angesichts dieser Ängste wäre es
als „vertrauensbildende Maßnahme" dringend geboten gewesen, dass
die in Landtag und Landesregierung für dieses Projekt politisch
Verantwortlichen zumindest die nicht unmittelbar fiskalisch
determinierten politischen Handlungsspielräume zu Gunsten einer möglichst
großen Autonomie vor Ort ausgeschöpft hätten. Damit hätten sie ein
Zeichen gesetzt, dass es ihnen ungeachtet der finanziellen Notlage des
Landeshaushaltes tatsächlich um eine größere Selbstständigkeit der
Schulen vor Ort geht. Diesem Anspruch werden die bisherigen
Umsetzungsschritte des Landes für das Projekt „Selbstständige
Schule" nicht gerecht. Dies wird beispielhaft an der Verordnung zur
Durchführung des Modellvorhabens „Selbstständige Schule" und
dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung deutlich:
Gemäß § 3 VOSS muss sich jede Schule mit der oberen
Schulaufsichtsbehörde beraten, bevor sie durch Entscheidung der
Schulkonferenz abweichende Regelungen für ein Modellprojekt trifft.
Einen Beschluss muss sie anschließend der oberen
Schulaufsichtsbehörde anzeigen.
Der präventive Beratungszwang
erleichtert es den Schulaufsichtsbehörden, insbesondere die Schulleiter
durch entsprechende dringende Empfehlungen schon im Vorfeld darauf
festzulegen, die Position der Schulaufsicht in der Schulkonferenz zu
vertreten. Den legitimen Informationsinteressen der Schulaufsicht hätte
auch Rechnung getragen werden können, indem man der Schulaufsicht das
Recht eingeräumt hätte, sich an den Sitzungen der Schulkonferenz mit
beratender Stimme zu beteiligen. Dies hätte auch der Transparenz
gedient. Die Schulaufsicht wäre nämlich „gezwungen" gewesen,
ihre Anregungen und Bedenken selbst der Schulkonferenz darzulegen, statt
der Versuchung zu erliegen, den Schulleiter vorzuschicken. Außerdem wäre
der bürokratische Aufwand für das Anzeigeverfahren entfallen.
Zu kritisieren ist auch, dass Schulen, für die normalerweise die Untere
Schulaufsichtsbehörde zuständig ist, sich bei Modellversuchen mit der
Oberen Schulaufsichtsbehörde vorher beraten müssen. Da gleichzeitig
die Zuständigkeit der Unteren Schulaufsichtsbehörde ansonsten unberührt
bleibt, entsteht ein erheblicher Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand.
Die Bezirksregierungen haben diese Zentralisierung der Beratungspflicht
inzwischen für den Aufbau einer Organisationsstruktur genutzt, die
ihren Einfluss zu Lasten der Selbstständigkeit der Schulen stärkt. So
sind in der Bezirksregierung Münster z. B. neben der zentralen
Projektleitung der Bertelsmann-Stiftung, die auch noch beraten will, für
potenziell 20 selbstständige Schulen in der Region Steinfurt mindestens
15 Schulaufsichtsbeamte zuständig. Ein Missverhältnis, wenn man berücksichtigt,
dass jede selbstständige Schule für die selbstständig von ihr
wahrzunehmenden Aufgaben durchschnittlich nur ein halbes
Planstellenkontingent zur Verfügung gestellt bekommt. Dass ein
Organisationskonzept, das selbstständige Schulen dicht gestaffelt mit
Beratern umstellt, deren Selbstständigkeit nicht fördert, liegt auf
der Hand. Es verhindert dagegen den Machtverlust der Schulaufsicht in
den Bezirksregierungen, der mit selbstständigen Schulen zwingend
verbunden sein muss.
Die durch § 4VOSS den Schulleitern zugewiesenen Personalkompetenzen
beschränken sich im Wesentlichen nur noch auf die Kompetenzen bis zum
Abschluss der Probezeit der Beamten und Angestellten. Sie betreffen
damit nur noch einen kleinen Teil des lehrenden Personals in den
Schulen. Die für die Personalführung bei Lebenszeitbeamten und
Angestellten besonders wichtigen Personalkompetenzen der Beurteilung und
Beförderung bleiben den Schulleitern dagegen vorenthalten. Damit wird
eine wesentliche Voraussetzung für eine selbstständige Schule völlig
unzureichend ausgefüllt. Behauptungen des Ministeriums,
verfassungsrechtliche Gründe ließen keine andere Lösung zu, sind
vorgeschoben. Sie verschleiern nur, dass man aus politischen Gründen
diese Zuständigkeiten nicht aus dem ministeriellen Einflussbereich
entlassen will. Denn der sich aus der Verfassung ergebende Grundsatz des
gleichen Zugangs zu öffentlichen Ämtern gilt nicht nur für Beförderungsämter,
sondern auch für Eingangsämter. Hätte das Ministerium mit seinen
verfassungsrechtlichen Einwendungen Recht, dürfte es daher den
Schulleitern auch nicht die Kompetenz zur Beurteilung in der Probezeit
und zur Einstellung von Lehrern einräumen.
Unklar ist, wie die Unterstützung der Schulleiter bei der Wahrnehmung
der Personalkompetenzen organisiert werden soll. Zumindest in dem
Entwurf der Kooperationsvereinbarung hätte festgeschrieben werden müssen,
dass diese Unterstützung ortsnah erfolgen muss (entweder
„Abordnung" eines Beamten der Bezirksregierung zum örtlichen
Schulamt oder Möglichkeit, dass das Personalamt einer Kommune diese
Arbeit gegen „Geld" übernimmt). Entsprechende Forderungen hat
das Ministerium abgelehnt, da sie den Bezirksregierungen nicht
vermittelbar seien. Effektive und effiziente Unterstützungsstrukturen für
selbstständige Schulen sind für das Ministerium gegenüber dem Wunsch
der Bezirksregierungen nachrangig, keinerlei Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten
zu verlieren.
Auch die Regelungen über das Mitwirkungsverfahren der Lehrerräte nach
dem Personalvertretungsgesetz an den selbstständigen Schulen sind
defizitär. Nachdem die selbstständigen Schulen ohnehin nur noch
rudimentäre Personalkompetenzen erhalten sollen, stellt sich zunächst
die grundsätzliche Frage, ob man nicht nach anderen Lösungen zur
Wahrung berechtigter Mitbestimmungsinteressen hätte suchen müssen,
statt besondere Lehrerräte ohne nennenswerte Aufgaben zu installieren,
die die ohnehin knappen Ressourcen im Bildungsbereich zusätzlich durch
Fortbildungsbedarf, Organisationsaufwand etc. belasten. Wenn man sich
aber schon für eine solche kostenträchtige Mitbestimmungsstruktur
entscheidet, hätte erwartet werden müssen, dass die Frage der Kostenübernahme
befriedigend gelöst wird. Dies ist nicht der Fall. Obwohl die
bisherigen Personalräte teilweise von Aufgaben entlastet werden, die
zukünftig die Lehrerräte wahrzunehmen haben, wird nicht einmal die Möglichkeit
genutzt, die Ressourcen für die bisherige Personalratsarbeit
entsprechend nach unten umzuschichten.
Stattdessen wird vom Land pauschal darauf verwiesen, dass die zusätzlichen
Kosten für Fortbildung etc. aus den Mitteln des Innovationsfonds und
eventueller Freistellungsbedarf für Personalratsarbeit aus dem den
Schulen zur Verfügung gestellten Stundenkontingenten zu erbringen sind.
Auch das Projekt ,;Selbstständige Schule" droht damit in den Sog
der Vertrauenskrise zwischen Schulträgern, Lehrern und Land zu geraten,
die ihre Ursache auch darin hat, dass das Land Mehrbelastungen vor Ort
immer wieder stereotyp mit dem Hinweis auf vorhandene Anrechnungsstunden
und Stellenkontingente etc. zu begegnen versucht und so tut, als wenn es
sich dabei um eine unerschöpfliche Wundertüte handelte. Die sich
daraus ergebenden Probleme werden in der bekannten Manier beim
Schulleiter „abgeladen".
Positiv ist die vorgesehene Kapitalisierung nicht besetzbarer
Lehrerstellen zu bewerten. Warum diese Möglichkeit nur für selbstständige
Schulen vorgesehen werden soll, ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Bei der Kapitalisierungsmöglichkeit sind Sorgen von Lehrern ernst zu
nehmen, dass die kapitalisierten Mittel nicht unmittelbar zur Abdeckung
der fehlenden Unterrichtsversorgung eingesetzt werden, sondern für
andere Zwecke. Letztlich müssten dann die Lehrer die Mehrarbeit bei der
Unterrichtsversorgung für die fehlenden Lehrer leisten. Deshalb ist es
notwendig, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die
Kapitalisierung tatsächlich nur eintritt, wenn objektiv keine Bewerber
für eine freie Stelle gefunden werden können. Nur dann kann das
notwendige Grundvertrauen in den Lehrerkollegien wachsen, dass die
Kapitalisierungsmöglichkeit vom Land nicht zweckentfremdet wird. Im
Ergebnis bedeutet dies, dass Einstellungsstopps nicht verhängt werden dürfen.
Denn bei Einstellungsstopps tritt die Kapitalisierung aufgrund einer Maßnahme
des Landes ein, obwohl eventuell genügend Bewerber für die freien
Stellen vorhanden sind.
Trotz
dieser Kritik wäre es vorschnell, schon im gegenwärtigen Stadium
„die Flinte ins Korn zu werfen". Eine sinnvollere Strategie dürfte
es sein, vom Ministerium und der Projektleitung die Beseitigung dieser
Defizite einzufordern. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, könnte
durch eine Protokollerklärung beim Abschluss der
Kooperationsvereinbarungen ausdrücklich der Vorbehalt gemacht werden,
dass die Beteiligung am Projekt in Frage steht, wenn Projektleitung und
Ministerium die Defizite nicht innerhalb einer bestimmten Frist (z. B.
zwei Jahre) auf ein erträgliches Maß reduzieren.
(aus:
Schule heute Nr. 5/2002)
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Es ist zu fragen, ob das Konzept "
Selbstständige Schule" in seinen Konsequenzen hinreichend durchdacht ist.
Grundsätzlich ist der Ansatz sehr richtig und der Modellversuch sehr zu loben,
weil durch die Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung der Schule mit
Sicherheit besserer Unterricht und höhere Qualität erreicht werden können.
Das Ministerium zog auch die folgerichtigen Schlüsse aus der Denkschrift der
Bildungskommission. Gut waren auch die Entscheidungen, mehr Kompetenz bei den
Schulleitungen anzusiedeln (Genehmigung von Schulwanderungen, dienstliche
Beurteilungen, schulscharfe Ausschreibungen u.a.). Allerdings sind auch dabei
wieder einige Details nicht hinreichend bedacht worden und wurden nachträglich
abgeändert (z.B. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Auswahlkommission).
In
der Zwischenzeit haben sich die Schulleitungsaufgaben durch die
Kompetenzerweiterung stark angehäuft, ohne dass eine Entlastung der Arbeitszeit
damit verbunden ist. Auf der Webseite Schulleitung habe ich
die Änderungen einmal aufgelistet, die sich in den letzten Jahren ergeben
haben. Ohne zusätzliche Überstunden kann kein Schulleitungsmitglied diese
Aufgaben erledigen!
Es zeichnete sich also auch bei diesem Modell
bereits wieder ab, dass viele Aufgaben zusätzlich übernommen werden mussten,
ohne eine entsprechende zeitliche Entlastung zu erhalten.
Es gibt ein Papier der Bertelsmann-Stiftung, des Landesinstitutes und des MSWFs, das die Planungen dafür
enthält, was die beteiligten Schulen in den
beiden ersten Jahren allein für die Aufbereitung und Auswertung der schulbezogenen Erfahrungsdaten leisten müssen. Das sollten sich alle
Lehrerkonferenzen einmal ansehen.
|
| Bezirksregierung |
Gesamt |
GS |
HS |
RS |
GY |
GE |
SoS |
BK |
Das war im
Jahre 2004 die
Zahl der
Modellschulen in den einzelnen Bezirksregierungen. |
| Arnsberg |
56 |
23 |
5 |
3 |
6 |
2 |
9 |
8 |
| Detmold |
38 |
11 |
5 |
4 |
5 |
3 |
6 |
4 |
| Düsseldorf |
42 |
10 |
7 |
0 |
10 |
4 |
4 |
7 |
| Köln |
61 |
17 |
5 |
2 |
14 |
4 |
2 |
17 |
| Münster |
40 |
15 |
6 |
1 |
7 |
0 |
3 |
8 |
| Gesamt |
237 |
76 |
28 |
10 |
42 |
13 |
24 |
44 |
|
Verpflichtend:
Arbeitsschutzausschuss
Da die Schulleitungen an den
Selbstständigen Schulen Personen sind, die mit der Leitung einer
Dienststelle beauftragt sind, sind sie gesetzliche Vertreter des
Arbeitgebers. Deshalb ist es erforderlich, dass sie gemäß §11 des ASiG
einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Der ist vorgeschrieben, wenn die
Schule mehr als 20 Beschäftigte hat. Nach § 22 des Sozialgesetzbuches 7
müssen in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten
Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Personalrates bestellt
werden. Darüber hinaus hat auch der Personalrat gem. § 72 LPVG über
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeits- und Dienstunfällen und sonstigen
Gesundheitsschädigungen mitzubestimmen.
|
Heißes Eisen:
Kapitalisierung von Lehrerstellen
Das ist ein ganz interessantes Kapitel.
Schulen, die am Modellversuch teilnehmen, dürfen Stellen, die unbesetzt
sind, unbesetzt lassen und sich dafür das Geld auf ihr Girokonto
überweisen lassen. Für Gymnasien und Berufskollegs sind das 45.000 € pro
Jahr, für die anderen Schulen 40.000 €. Mit diesem Geld kann die Schule
dann etwas anderes nach ihren Vorstellungen finanzieren. Sie könnte aber
auch andere Arbeitskräfte einstellen, die Sachaufgaben oder technische
Aufgaben in der Schule erledigen. Das hört sich natürlich fein an und ist
lukrativ. Für wen aber? Für die Schulleitung vielleicht oder für
irgendwelche Freaks, die eine zusätzliche Computerausstattung haben
wollen, die die langersehnten Videokameras nun endlich anschaffen können
oder die Judomatten für die Sporthalle, die bisher keiner genehmigen
wollte. Vielleicht könnte man ja auch die Toiletten renovieren und dann
eine Toilettenfrau einstellen...
Alles schön und gut. Aber dafür verzichtet das Kollegium auf eine
Lehrkraft, die Unterricht geben könnte, durch die große Klassen geteilt
werden könnten oder nicht so viele Vertretungsstunden anfallen würden. Das
sollte man sich mal überlegen. Es geht im Endeffekt auf die Knochen des
gesamten Kollegiums. Ich drücke das mal so drastisch aus. Dieses wird
nämlich durch die fehlende Stelle insgesamt noch mehr belastet: die
Arbeitsbelastung steigt und sinkt nicht! Welchen Vorteil hat also die
Kapitalisierung? Sachaufgaben oder Wartungsaufgaben müssten nämlich die
Schulträger sowieso übernehmen. Dazu Lehrerstellen kapitalisieren?
|
| Da ich meine eigenen Erfahrungen bereits mit
einem Teilautonomiebereich gemacht habe, nämlich mit der Budgetierung und dem
Schulgirokonto, möchte ich nicht versäumen, auf viele Vorteile,
aber auch auf diverse Tücken und Gefahren hinzuweisen. Sie sind in dem Text budget.zip
auf der Downloadseite enthalten und lesenswert, wenn man sich für das
Modellvorhaben interessiert. |
|
Weitere Hinweise:
Beim Ministerium und bei den Bezirksregierungen wurden Referate gebildet oder
Dezernenten beauftragt, die als Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen
fungieren:
Adresse für Fragen beim MSWF
selbststaendige-schule@mswf.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg
hermann.dechant@bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold
dieter.spichal@bezreg-detmold.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
werner.fuchs@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Bezirksregierung Köln
helmut.buervenich@bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Münster
johannes.kaiser@bezreg-muenster.nrw.de
|
Am 19.6.2008 wurde ein
"Maßnahmenpaket Stärkung der Eigenverantwortlichen Schulen"
veröffentlicht und die Webseite des Modellversuchs geschlossen.
Dafür wurde auf der Webseite des Ministeriums eine neue Unterteilung
"Eigenverantwortliche
Schule" eingerichtet, die nunmehr alle wesentlichen
Informationen enthält.
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| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
| Selbstständige
Schule- Chance oder Ende der Chancengleichheit im Bildungssystem? |
www.vbe-nrw.de |
| Eigenverantwortliche Schule auf
dem Bildungsportal NRW |
www.schulministerium.nrw.de |
| Der Angriff auf die
qualifizierte Mitbestimmung in den nordrhein - westfälischen Schulen muss verhindert werden! |
www.gew-nw.de |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
06.06.10 |