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Schule und Recht
| Während früher das Schüler-Lehrer-Verhältnis als
Gewaltverhältnis angesehen wurde, hat es sich in den letzten 30 Jahren zu
einem Rechtsverhältnis entwickelt. Das hat allerdings negative Folgen für
die Lehrkräfte mit sich gebracht. Diese wurden nämlich dadurch immer mehr
benachteiligt, dass laufend neue Schulgesetze und Verordnungen in Kraft
gesetzt wurden, die die Schülerrechte betonten und die Möglichkeiten einer
Disziplinierung seitens der Schule reduzierten. |
Gleichzeitig wurden immer mehr Verwaltungsvorschriften herausgegeben, die
den Lehrerinnen und Lehrern das tägliche Leben in der Schule erschweren.
Sie wurden zwar nur für das Unterrichten und pädagogische Fragestellungen
ausgebildet, müssen sich aber in der Schule jeden Tag mit
Verwaltungsarbeit beschäftigen. Dabei sind natürlich auch Verwaltungsakte,
die irgendwelche Rechtsfolgen für Schülerinnen oder Schüler haben
(Klassenkonferenzen, Versetzungsbescheide, Zeugnisse, Ausschluss von
Klassenfahrten usw.). Werden dabei Fehler gemacht, so ruft der betroffene
Schüler oder die betroffene Schülerin die Eltern, die Schulleitung oder
die Schulaufsicht an und schon geht die Sache ihren Gang.
Inzwischen ist die Schule ein Raum geworden, in dem
sich viele Rechtsanwälte mit irgendwelchen Schüler- und Elternbeschwerden
tummeln. Durch die Rechtsschutzversicherungen, die heutzutage für solche
Fälle in Anspruch genommen werden, ist die Zahl der Verfahren vor den
Verwaltungsgerichten enorm angestiegen.
Die Folgen sind meist unangenehm, weil einerseits das Elternrecht sehr
hoch angesiedelt ist und andererseits viele Punkte von der Schulaufsicht
oder dem Verwaltungsgericht bemängelt werden können, weil die Schule oft
irgendwelche Rechtsvorschriften nicht ausreichend beachtet hat.
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Deshalb habe ich einen wichtigen Tipp für Sie:
Vermeiden Sie alle Verfahrensfehler, denn genau daran halten sich
Schulaufsichtsbehörden und Rechtsanwälte. Sämtliche Beschlüsse und
Anträge, die Sie stellen, werden zunächst einmal auf formale Fehler
untersucht, bevor sie inhaltlich geprüft werden.
Damit Sie nicht in diese Falle laufen, sollten Sie unbedingt das Dokument
widverf.zip aus dem Downloadverzeichnis
herunterladen und lesen. Es ist ein 7-seitiges WORD-Dokument mit allen
wichtigen Hinweisen für Ordnungsmaßnahmen und Widersprüche. |
Diejenigen, die sich etwas näher mit den Gesetzen und
Verwaltungsvorschriften in der Schule beschäftigen wollen, sollten
folgende Unterlagen zur Hand haben:
- Die BASS - das ist die Bereinigte
Amtliche Sammlung
der Schulvorschriften. Sie wird als Anlage
des Amtsblattes jährlich neu herausgegeben und ist eigentlich in jeder
Schule vorhanden. Lassen Sie sich im Sekretariat ein Exemplar nach
Nachschlagen geben.
- Kommentar des Schulmitwirkungsgesetzes -
Wenn Sie Klassenlehrerin oder Klassenlehrer sind, werden Sie für die
Elternabende, Klassenpflegschaftsversammlungen oder andere
Zusammenkünfte diese Erläuterungen brauchen.
- Kommentar zur ASchO - Die Allgemeine Schulordnung
ist die Basis für das Zusammenleben in der Schule. Bei
Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Fragen zur Leistungsbewertung
und Versetzung ist ein Kommentar unerlässlich.
- Kommentar zur AO/AVO - Da für den Bildungsgang in
der Grundschule eine Ausbildungsordnung und für die Sekundarstufe I eine
Ausbildungs- und Prüfungsordnung verbindlich ist, lohnt es sich
unbedingt, einen Kommentar über die verwirrenden Vorschriften und
Ausgleichsregelungen für Versetzungen zur Verfügung zu haben.
- Kommentar zur APO-GOSt - Für die Allgemeine
Prüfungsordnung der Gymnasialen Oberstufe mit allen ihren komplizierten
Regelungen zur Schullaufbahn und zum Abitur ist ein Kommentar
unerlässlich.
- Kommentar zur ADO - Die Allgemeine Dienstordnung
regelt die Pflichten und Rechte aller Lehrkräfte und Schulleitungen. Ein
Kommentar für die Vorschriften ist unbedingt erforderlich.
Schulleitungen empfehle ich unbedingt dazu noch den
- Kommentar zum SchVG - Das Schulverwaltungsgesetz
ist für Lehrerinnen und Lehrer nicht so interessant, wohl aber für die
Schulleitungen, weil sich viele Verordnungen und Vorschriften davon
ableiten.
- Kommentar zum VwVfG - Das
Verwaltungsverfahrensgesetz wird sehr oft vergessen, ist aber bei
Widersprüchen und Verfahren vor dem Verwaltungsgericht die Grundlage
aller Entscheidungen. Es lohnt sich also darüber Bescheid zu wissen. Ein
Kommentar gibt wertvolle Tipps dazu.
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Achtung! Ab Schuljahr 2005 ist das neue Schulgesetz gültig,
das bereits mit einigen Passagen am 1.2.2005 in Kraft getreten ist. Es
ersetzt folgende Gesetze und Rechtsverordnungen:
- § Schulordnungsgesetz (SchOG, 1952),
- § Schulverwaltungsgesetz (SchVG, 1957),
- § Schulfinanzgesetz (SchFG, 1957),
- § Ersatzschulfinanzgesetz (EFG, 1961),
- § Schulpflichtgesetz (SchpflG, 1966),
- § Lernmittelfreiheitsgesetz (LFG, 1973),
- § Schulmitwirkungsgesetz (SchMG, 1977).
Interessanterweise ist auch schon das
- Schulrechtsänderungsgesetz (2003)
dabei. Die Vorschriften dieses Gesetzes haben ein festes
Verfallsdatum von 5 Jahren und sollen zur Rechtsbereinigung beitragen.
Bei der Gestaltung des neuen Schulgesetzes ist auf überflüssige
Regelungen verzichtet worden und die Rechtsverordnungen sind vereinfacht oder
aufgehoben worden. Im Mittelpunkt steht die Selbstständige Schule mit
ihrer erweiterten Selbstständigkeit. Dazu kommt eine neue Rolle der
Schulleitung. Leider bleiben die Aufgaben der Schulaufsicht unverändert,
weil die Aufgaben der Beratung nur verschwommen definiert werden. Neu sind
allerdings zentrale Abschlussprüfungen nach der Klasse 10 und die
Einführung des Mittleren Bildungsabschlusses bei Wegfall der
Fachoberschulreife. Dazu kommt eine neue Schulverfassung mit anderen
Formen der Schulkonferenz und Elternvertretungen.
Das Schulgesetz finden Sie im Downloadbereich unter dem Namen
SchulG2005.pdf.
Laden Sie sich unbedingt den
Gesetzestext und die Begründung herunter. Der Inhalt ist höchst
interessant. Durch die
Novellierung werden sich einige Paragraphen wieder ändern, so dass es
noch einige Zeit dauern wird, bis die Verlage entsprechende Kommentare
anbieten. |
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Oft werde ich gefragt, ob ich keinen Rechtsanwalt
empfehlen könnte, der sich in Verwaltungsdingen gut auskennt. Solche
Empfehlungen können Ihnen die Personalräte geben. Die brauchen nämlich zur
Klärung von Streitigkeiten mit den Bezirksregierungen oder mit dem Ministerium
oft solche Fachleute. Zudem wissen auch Gewerkschaften und Lehrerverbände, an
wen Sie sich am besten wenden können. Sie sollten auch überlegen, ob Sie
nicht Mitglied eines Lehrerverbandes oder einer Gewerkschaft werden
sollten, weil Sie nämlich im Falle von Streitigkeiten dort Rechtsschutz
bekommen. Außerdem stützen Sie durch Ihre Mitgliedschaft gewaltig die Solidargemeinschaft der
Lehrer.
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| Ausführliche Hilfen finden Sie auf den Sonderseiten zu
Beschwerden und Remonstrationen sowie zu den
Rechtsmitteln gegen dienstliche Beurteilungen! |
Weitere Hinweise:
| Thema |
Internet-Adresse |
| Die BASS und wichtige
Veröffentlichungen des Ministeriums bekommen Sie beim
Ritterbach-Verlag |
www.schul-welt.de/ |
| Gesetzestexte,
Verwaltungsvorschriften und sehr praktikable Kommentare zu allen Vorschriften der Schule gibt
es im Wingen-Verlag, Essen |
www.wingenverlag.de |
| Der Luchterhand-Verlag ist
führend bei Gesetzestexten und Kommentaren zum Schulrecht |
www.luchterhand-fachverlag.de |
RAe Kupferschläger u. Partner
Reitzensteinstr. 4
45657 Recklinghausen
Bearbeitender RA ist RA Legarth
Die Kanzlei beschäftigt sich erfolgreich mit schulischen Streitfragen. Auf
der Webseite der Anwaltskanzlei finden Sie einige Beispiele: |
www.kupferschlaeger.de/ |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
04.02.07
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