Schule und Recht

Während früher das Schüler-Lehrer-Verhältnis als Gewaltverhältnis angesehen wurde, hat es sich in den letzten 30 Jahren zu einem Rechtsverhältnis entwickelt. Das hat allerdings negative Folgen für die Lehrkräfte mit sich gebracht. Diese wurden nämlich dadurch immer mehr benachteiligt, dass laufend neue Schulgesetze und Verordnungen in Kraft gesetzt wurden, die die Schülerrechte betonten und die Möglichkeiten einer Disziplinierung seitens der Schule reduzierten.
Gleichzeitig wurden immer mehr Verwaltungsvorschriften herausgegeben, die den Lehrerinnen und Lehrern das tägliche Leben in der Schule erschweren. Sie wurden zwar nur für das Unterrichten und pädagogische Fragestellungen ausgebildet, müssen sich aber in der Schule jeden Tag mit Verwaltungsarbeit beschäftigen. Dabei sind natürlich auch Verwaltungsakte, die irgendwelche Rechtsfolgen für Schülerinnen oder Schüler haben (Klassenkonferenzen, Versetzungsbescheide, Zeugnisse, Ausschluss von Klassenfahrten usw.). Werden dabei Fehler gemacht, so ruft der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin die Eltern, die Schulleitung oder die Schulaufsicht an und schon geht die Sache ihren Gang.
Inzwischen ist die Schule ein Raum geworden, in dem sich viele Rechtsanwälte mit irgendwelchen Schüler- und Elternbeschwerden tummeln. Durch die Rechtsschutzversicherungen, die heutzutage für solche Fälle in Anspruch genommen werden, ist die Zahl der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten enorm angestiegen.
Die Folgen sind meist unangenehm, weil einerseits das Elternrecht sehr hoch angesiedelt ist und andererseits viele Punkte von der Schulaufsicht oder dem Verwaltungsgericht bemängelt werden können, weil die Schule oft irgendwelche Rechtsvorschriften nicht ausreichend beachtet hat.
 
Deshalb habe ich einen wichtigen Tipp für Sie: Vermeiden Sie alle Verfahrensfehler, denn genau daran halten sich Schulaufsichtsbehörden und Rechtsanwälte. Sämtliche Beschlüsse und Anträge, die Sie stellen, werden zunächst einmal auf formale Fehler untersucht, bevor sie inhaltlich geprüft werden.
Damit Sie nicht in diese Falle laufen, sollten Sie unbedingt das Dokument widverf.zip aus dem Downloadverzeichnis herunterladen und lesen. Es ist ein 7-seitiges WORD-Dokument mit allen wichtigen Hinweisen für Ordnungsmaßnahmen und Widersprüche.
Diejenigen, die sich etwas näher mit den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften in der Schule beschäftigen wollen, sollten folgende Unterlagen zur Hand haben:
 
  • Die BASS - das ist die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften. Sie wird als Anlage des Amtsblattes jährlich neu herausgegeben und ist eigentlich in jeder Schule vorhanden. Lassen Sie sich im Sekretariat ein Exemplar nach Nachschlagen geben.
  • Kommentar des Schulmitwirkungsgesetzes -  Wenn Sie Klassenlehrerin oder Klassenlehrer sind, werden Sie für die Elternabende, Klassenpflegschaftsversammlungen oder andere Zusammenkünfte diese Erläuterungen brauchen.
  • Kommentar zur ASchO - Die Allgemeine Schulordnung ist die Basis für das Zusammenleben in der Schule. Bei Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Fragen zur Leistungsbewertung und Versetzung ist ein Kommentar unerlässlich.
  • Kommentar zur AO/AVO - Da für den Bildungsgang in der Grundschule eine Ausbildungsordnung und für die Sekundarstufe I eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung verbindlich ist, lohnt es sich unbedingt, einen Kommentar über die verwirrenden Vorschriften und Ausgleichsregelungen für Versetzungen zur Verfügung zu haben.
  • Kommentar zur APO-GOSt - Für die Allgemeine Prüfungsordnung der Gymnasialen Oberstufe mit allen ihren komplizierten Regelungen zur Schullaufbahn und zum Abitur ist ein Kommentar unerlässlich.
  • Kommentar zur ADO - Die Allgemeine Dienstordnung regelt die Pflichten und Rechte aller Lehrkräfte und Schulleitungen. Ein Kommentar für die Vorschriften ist unbedingt erforderlich.

Schulleitungen empfehle ich unbedingt dazu noch den

  • Kommentar zum SchVG - Das Schulverwaltungsgesetz ist für Lehrerinnen und Lehrer nicht so interessant, wohl aber für die Schulleitungen, weil sich viele Verordnungen und Vorschriften davon ableiten. 
  • Kommentar zum VwVfG - Das Verwaltungsverfahrensgesetz wird sehr oft vergessen, ist aber bei Widersprüchen und Verfahren vor dem Verwaltungsgericht die Grundlage aller Entscheidungen. Es lohnt sich also darüber Bescheid zu wissen. Ein Kommentar gibt wertvolle Tipps dazu.
     
Achtung! Ab Schuljahr 2005 ist das neue Schulgesetz gültig, das bereits mit einigen Passagen am 1.2.2005 in Kraft getreten ist. Es ersetzt folgende Gesetze und Rechtsverordnungen:
  • § Schulordnungsgesetz (SchOG, 1952),
  • § Schulverwaltungsgesetz (SchVG, 1957),
  • § Schulfinanzgesetz (SchFG, 1957),
  • § Ersatzschulfinanzgesetz (EFG, 1961),
  • § Schulpflichtgesetz (SchpflG, 1966),
  • § Lernmittelfreiheitsgesetz (LFG, 1973),
  • § Schulmitwirkungsgesetz (SchMG, 1977).

Interessanterweise ist auch schon das

  • Schulrechtsänderungsgesetz (2003)

dabei. Die Vorschriften dieses Gesetzes haben ein festes Verfallsdatum von 5 Jahren und sollen zur Rechtsbereinigung beitragen.
Bei der Gestaltung des neuen Schulgesetzes ist auf überflüssige Regelungen verzichtet worden und die Rechtsverordnungen sind vereinfacht oder aufgehoben worden. Im Mittelpunkt steht die Selbstständige Schule mit ihrer erweiterten Selbstständigkeit. Dazu kommt eine neue Rolle der Schulleitung. Leider bleiben die Aufgaben der Schulaufsicht unverändert, weil die Aufgaben der Beratung nur verschwommen definiert werden. Neu sind allerdings zentrale Abschlussprüfungen nach der Klasse 10 und die Einführung des Mittleren Bildungsabschlusses bei Wegfall der Fachoberschulreife. Dazu kommt eine neue Schulverfassung mit anderen Formen der Schulkonferenz und Elternvertretungen.
Das Schulgesetz finden Sie im Downloadbereich unter dem Namen SchulG2005.pdf.

Laden Sie sich unbedingt den Gesetzestext und die Begründung herunter. Der Inhalt ist höchst interessant. Durch die Novellierung werden sich einige Paragraphen wieder ändern, so dass es noch einige Zeit dauern wird, bis die Verlage entsprechende Kommentare anbieten.

 
Oft werde ich gefragt, ob ich keinen Rechtsanwalt empfehlen könnte, der sich in Verwaltungsdingen gut auskennt. Solche Empfehlungen können Ihnen die Personalräte geben. Die brauchen nämlich zur Klärung von Streitigkeiten mit den Bezirksregierungen oder mit dem Ministerium oft solche Fachleute. Zudem wissen auch Gewerkschaften und Lehrerverbände, an wen Sie sich am besten wenden können. Sie sollten auch überlegen, ob Sie nicht Mitglied eines Lehrerverbandes oder einer Gewerkschaft werden sollten, weil Sie nämlich im Falle von Streitigkeiten dort Rechtsschutz bekommen. Außerdem stützen Sie durch Ihre Mitgliedschaft gewaltig die Solidargemeinschaft der Lehrer.
 
Ausführliche Hilfen finden Sie auf den Sonderseiten zu Beschwerden und Remonstrationen sowie zu den Rechtsmitteln gegen dienstliche Beurteilungen!

Weitere Hinweise:

Thema Internet-Adresse
Die BASS und wichtige Veröffentlichungen des Ministeriums bekommen Sie beim Ritterbach-Verlag www.schul-welt.de/
Gesetzestexte, Verwaltungsvorschriften und sehr praktikable Kommentare zu allen Vorschriften der Schule gibt es im Wingen-Verlag, Essen www.wingenverlag.de
Der Luchterhand-Verlag ist führend bei Gesetzestexten und Kommentaren zum Schulrecht www.luchterhand-fachverlag.de
RAe Kupferschläger u. Partner
Reitzensteinstr. 4
45657 Recklinghausen
Bearbeitender RA ist RA Legarth
Die Kanzlei beschäftigt sich erfolgreich mit schulischen Streitfragen. Auf der Webseite der Anwaltskanzlei finden Sie einige Beispiele:

www.kupferschlaeger.de/

 Letzte Aktualisierung dieser Seite am 04.02.07

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