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Mobbing
Natürlich ist Mobbing nicht neu. Wahrscheinlich gibt
es das schon seit jeher. Es wird aber immer dann aktuell, wenn die
Arbeitsbedingungen durch Konkurrenzsituationen enger werden und wenn
mehr Konflikte auftreten.
Das ist in den letzten Jahren auch deutlich in vielen Betrieben und in
der Schule der Fall. Während früher die Sechstagewoche und der besser
verteilte Unterricht dafür sorgten,
dass Schule stressfreier ablief, haben die verschlechterten
Arbeitsbedingungen und die zunehmende Arbeitsdichte dafür gesorgt, dass
heute mehr Konflikte auftreten. Durch die fehlende Erziehung zu Hause
und das veränderte gesellschaftliche Umfeld sind Konflikte in der
Schule an der Tagesordnung. |
| Auf dieser Seite lesen Sie:
- Was ist Mobbing?
- Die Ursachen von Mobbing
- Teufelskreis Mobbing
- Der juristische Begriff
"Mobbing"
- Mobbing in der Schule
- Lösungsstrategien gegen
Mobbing
- Handlungsmöglichkeiten
bei Mobbing
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| Auslöser für Mobbing
sind meist immer Konflikte. Der Begriff "Mobbing" steht für Psychoterror am
Arbeitsplatz. Er wurde von dem Arbeitspsychologen Heinz Leymann
geprägt, der seit 1955 in Schweden lebt und dort Professor für
Jugendpsychologie ist. Schon zu Beginn der 60er Jahre hatte er das
Phänomen Mobbing bei Kindern beobachtet und näher beschrieben. Zu
Beginn der 80er Jahre fiel ihm auf, dass es auch bei Erwachsenen
auftrat. Er hat die Ursachen intensiv studiert und gilt als der größte
Experte auf diesem Gebiet. So stammt auch die Definition von Mobbing
von ihm. Sie wird von der der Gesellschaft gegen psychosozialen Stress
und Mobbing (GpsM) heute folgendermaßen definiert: "Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation
am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene
Person unterlegen ist, von einer oder mehreren anderen Personen oft systematisch und während längerer Zeit mit dem
Ziel und / oder dem Effekt des Ausstoßes direkt oder indirekt angegriffen wird, und dies als Diskriminierung empfindet."
Zusammenfassend gilt: Um gegen Mobbing vorgehen zu
können, muss eine Rechtsverletzung vorliegen. Mobbing selbst ist kein
Straftatbestand, aber einzelne Tatbestände wie Nötigung, Drohung,
Erpressung oder Körperverletzung stellen strafbare Handlungen dar. Wird
Mobbing mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel ausgeübt, so
spricht man von Cyber-Mobbing.
Die Forscher sind sich darin einig, dass der
Werteverfall in der Gesellschaft eine große Rolle spielt. Während man
vor 30 Jahren noch deutlich mehr Normen, Traditionen,
Glaubensvorschriften oder Gesetze achtete und tragende Werte wie
Zivilcourage, Solidarität, Achtung, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit hoch
schätzte, sind heute viele dieser Wertvorstellungen durch Begriffe wie
"Erfolg, Stärke, Durchsetzungswillen, Selbstbewusstsein u.a.
ersetzt worden. Diese verursachen naturgemäß sehr viel mehr
Konfliktsituationen, die durch neue Managementmethoden,
Verschlankungskuren der Firmen, Kostendruck und knappere Ressourcen noch
verstärkt worden sind.
Das macht sich auch in der Schule bemerkbar. Wenn man bedenkt, dass die
Lehrerinnen und Lehrer viele erzieherische Aufgaben heute mit erledigen
müssen, die früher von der Familie erledigt wurden, so ist es nicht
verwunderlich, dass auch hier ein starker Druck entstanden ist. Die
moderne Verwahrlosung der Kinder hat nicht ohne Grund zu einer höheren
Gewaltbereitschaft geführt, die ebenfalls eine Triebfeder des Mobbings
ist.
Eine weitere Wurzel sind die neuen Management-Methoden, die für den
Schulbereich eingeführt wurden. Während diese an sich nicht unbedingt
schlecht sein müssen, werden sie aber zu einer ernst zu nehmenden
Gefahr, wenn sie sich mit unzureichenden Führungsqualitäten der
Schulleitungen paaren. Verstärkt wird alles noch dadurch, dass oft
Neuerungen eingeführt werden ohne eine ausreichende Transparenz der
Notwendigkeit für die Mitarbeiter zu schaffen.
In den Kollegien macht sich außerdem noch eine andere Haltung
bemerkbar: Die Überalterung und die frustrierende Feststellung, dass
alle Bemühungen unter höchstem persönlichen Engagement doch nicht den
erhofften Erfolg bringen und auch nicht in entsprechendem Maße
honoriert werden, führen zu einem inneren Rückzug vieler Kolleginnen
und Kollegen. Das wiederum bedeutet aber für sie selbst eine
Verschlechterung der Situation. Wer sich nämlich innerlich
zurückzieht, nicht den Willen zum Dialog und zur Konfliktlösung zeigt,
gerät in die Rolle der oder des Untergebenen. Und schon ist die
Mobbing-Situation vorprogrammiert.
Betrachtet man nämlich die Definition näher, so
fällt auf, dass sie von einer untergebenen Person spricht. So lange der
Konflikt kurzzeitig ist und geklärt wird, tritt noch kein Mobbing auf.
Konflikte in der Schule gibt es immer. Davon lebt schließlich die
Erziehung. Und solange die Konflikte im gegenseitigen Dialog geklärt
werden, empfinden sich beide Konfliktpartner auch als gleich stark und
ebenbürtig. In dem Moment aber, in dem einer von beiden denunziert oder
diskriminiert wird, wird es gefährlich. Meist ist das mit Stress
verbunden. Wir wissen als Lehrer alle, dass wir sehr oft im Laufe des
anstrengenden Unterrichtstages immer schlechter reagieren und manchmal
auch ausrasten, wenn die Belastung zu groß wird. Das ist genau der
Punkt: An dieser Stelle schafft einer der Konfliktpartner es nicht, die
Situation zu bewältigen und wird Verlierer. Von diesem Zeitpunkt ab
spricht man von einer "konfliktbelasteten Kommunikation".
In den meisten Fällen wird die Situation dadurch bereinigt, dass man
sich am nächsten Tag oder nach einigen Tagen wieder beruhigt,
entschuldigt oder durch ein klärendes Gespräch wieder auf einen
gleichen Level kommt. Ist das aber nicht der Fall und es geht über einen längeren Zeitraum hin so weitert, beginnt
der Teufelskreis des Mobbings. Der Konflikt selbst tritt nämlich dann
in den Hintergrund; die beiden Kontrahenten werden unfreundlich,
mürrisch, bedrückt oder auch still oder aggressiv. Man merkt das in
jedem Kollegium deutlich an den Reaktionen in den Konferenzen. Jedenfalls
verändern sich die Verhaltensweisen sichtlich und die Situation wird
schließlich so, dass eine Veränderung zum gesamten sozialen Umfeld
eintritt. Dann ist es schwer, wieder eine normale Situation zu schaffen;
meist gelingt das gar nicht mehr, weil der unterlegene Partner es gar
nicht mehr schafft, ohne Hilfe aus dem Prozess herauszukommen. Die
psychosoziale Belastung hat dann meist auch Konsequenzen für die
Qualität der Arbeit: Es treten mehr Fehler auf, die Ermahnungen der
Schulleiterin oder des Schulleiters nach sich ziehen, es treten mehr Krankheitsfälle auf,
die Isolation wird immer stärker. Durch die Isolation ist auch
psychische Belastung viel stärker. Man kommt nämlich mit den
Stresssituationen im Unterricht und in den Pausen mit den Schülern
nicht mehr so gut klar und rastet öfter aus. Die fehlende Belastbarkeit
merken Schüler ganz deutlich und nutzen die Schwächen schamlos aus.
Die Eltern erfahren es auch bald; es spricht sich rum.
Wenn der Konfliktpartner ein Kollege oder eine Kollegin ist, wird
spätestens jetzt die Schulleitung in Kenntnis gesetzt und mehr oder weniger zum Handeln aufgefordert.
Daraufhin erfolgt meist ein ernstliches Gespräch oder eine Abmahnung
wegen der schlechten Arbeitsleistung. Die Ursachen des Mobbings kommen
meist gar nicht mehr zur Sprache, weil sich auch der vom Mobbing
Betroffene inzwischen in eine Außenseiterrolle manövriert hat und
isoliert ist. Und es wird noch schlimmer: Durch die Maßnahme der
Schulleitung wird die betreffende Kollegin oder der Kollege jetzt
"gebrandmarkt" und kommt in einen schlechten Ruf. Diejenigen,
die nichts von dem Vorgang mitbekommen hatten, sind jetzt auch
informiert und tragen es weiter. Alle wissen plötzlich, "dass mit
dem Kollegen was nicht stimmt" und verstärken die Gerüchteküche.
Vielfach ist nicht einmal eine Versetzung an eine andere Schule eine
Lösung, weil dort schon signalisiert wird, dass man ihnen einen
Problemfall unterschieben will. Damit ist schon vorher die Basis für
einen Neuanfang verbaut.
Das Ende ist dann vorprogrammiert: Psychosomatische Probleme wegen der
Überbelastung, Krankheit, Dienstunfähigkeit, Ausschluss aus dem
Arbeitsleben.
Wenn der Konfliktpartner die Schulleiterin oder der
Schulleiter ist, sieht die Sachlage noch böser aus. Die hierarchische
Struktur des Beamtensystems ist ein ausgezeichneter Nährboden für
Mobbing. Es ist nämlich oft so, dass Schulleitungen mit schwachen
Führungsqualitäten es nicht schaffen, ihre pädagogischen - oder
Organisationsentscheidungen dem Kollegium gegenüber transparent zu
machen. Sie werden oft angeordnet und mit dem Willen der Schulaufsicht,
des Schulrates oder der Bezirksregierung begründet. Oft werden auch
Erlasse als unumgängliche Vorschrift herangezogen. Begünstigende
Faktoren für Mobbing-Prozesse sind natürlich auch Zeitdruck,
unbesetzte Stellen, hohe Verantwortung bei geringem Handlungsspielraum
und eine geringe Bewertung der Tätigkeit. Wenn man unsere tägliche
Situation in den Schulen sieht, die morgens durch ausfallende Lehrer,
anfallenden Vertretungsunterricht und Dauerstress durch lernunwillige
Schüler gekennzeichnet ist, so wird sofort klar, dass laufend Konflikte
auftreten, die sich leicht zum Mobbing ausweiten können.
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Der juristische Begriff "Mobbing"
Juristisch gesehen ist Mobbing kein eigenständiger
Tatbestand, sondern eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des
Arbeitnehmers. Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat in einem Urteil vom
10.4.2001 - 5 Sa 403/00 die rechtliche Einordnung vorgenommen. Im
Folgenden gebe ich sie als Zusammenfassung aus der Zeitschrift für
Betriebsverfassungsrecht Nr. 12/2001, S. 278 wieder:
a) Der Arbeitgeber ist
verpflichtet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der bei ihm beschäftigten
Arbeitnehmer nicht selbst durch Eingriffe in deren Persönlichkeits- oder
Freiheitssphäre zu verletzen, diese vor Belästigungen durch Mitarbeiter oder
Dritte, auf die er einen Einfluss hat, zu schützen, einen menschengerechten
Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und die Arbeitnehmerpersönlichkeit zu fördern.
Zur Einhaltung dieser Pflichten kann der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann
in Anspruch genommen werden, wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert,
sondern auch dann, wenn er es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen
Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts
ausgeschlossen wird.
b)
Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers kann
nicht nur im Totalentzug der Beschäftigung, sondern auch in einer nicht
arbeitsvertragsgemäßen Beschäftigung liegen. Eine solche Rechtsverletzung
liegt vor, wenn der Totalentzug oder die Zuweisung einer bestimmten Beschäftigung
nicht bloß den Reflex einer rechtlich erlaubten Vorgehensweise darstellt,
sondern diese Maßnahmen zielgerichtet als Mittel der Zermürbung eines
Arbeitnehmers eingesetzt werden, um diesen selbst zur Aufgabe seines
Arbeitsplatzes zu bringen.
c)
Aus dem Umstand, dass bloß für einen vorübergehenden Zeitraum in das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingegriffen wird oder dem
Arbeitnehmer dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen, kann kein diesen
Eingriff rechtfertigendes, überwiegendes schutzwürdiges Interesse des
Arbeitgebers hergeleitet werden.
d)
Bei dem Begriff „Mobbing" handelt es sich nicht um einen eigenständigen
juristischen Tatbestand. Die rechtliche Einordnung der unter diesen Begriff
zusammenzufassenden Verhaltensweisen beurteilt sich ausschließlich danach, ob
diese die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsvorschrift erfüllen, aus
welcher sich die gewünschte Rechtsfolge herleiten lässt. Die juristische
Bedeutung der durch den Begriff „Mobbing“ gekennzeichneten Sachverhalte
besteht darin, der Rechtsanwendung Verhaltensweisen zugänglich zu machen, die
bei isolierter Betrachtung der einzelnen Handlungen die tatbestandlichen
Voraussetzungen von Anspruchs-, Gestaltungs- und Abwehrrechten nicht oder nicht
in einem der Tragweite des Falles angemessenen Umfang erfüllen können.
e)
Ob ein Fall von „Mobbing“ vorliegt, hängt von den Umständen des
Einzelfalles ab. Dabei ist eine Abgrenzung zu dem im gesellschaftlichen Umgang
im Allgemeinen üblichen oder rechtlich erlaubten und deshalb hinzunehmenden
Verhalten erforderlich. Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff
des „Mobbing" fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende,
der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die
nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung
nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit
das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie
die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen, verletzen. Ein vorgefasster Plan
ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter
Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend. Zur rechtlich zutreffenden
Einordnung kann dem Vorliegen von falltypischen Indiztatsachen (mobbingtypische
Motivation des Täters, mobbingtypischer Geschehensablauf, mobbingtypische Veränderung
des Gesundheitszustands des Opfers) eine ausschlaggebende Rolle zukommen, wenn
eine Konnexität zu den von dem Betroffenen vorgebrachten Mobbinghandlungen
besteht. Ein wechselseitiger Eskalationsprozess, der keine klare Täter-Opfer-Beziehung
zulässt, steht regelmäßig der Annahme eines Mobbingsachverhaltes entgegen.
f)
Die vielfach dadurch entstehende Beweisnot des Betroffenen, dass dieser allein
und ohne Zeugen Verhaltensweisen ausgesetzt ist, die in die Kategorie Mobbing
einzustufen sind, ist durch eine Art. 6 Abs. 1 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) und damit den Grundsätzen eines fairen und auf
Waffengleichheit achtenden Verfahrens entsprechende Anwendung der §§ 286, 448,
141 Abs. 1 Satz 1 ZPO auszugleichen. Dabei muss die im Zweifel erforderliche Anhörung
einer Partei bei der gerichtlichen Überzeugungsbildung berücksichtigt werden.
g) Der für eine auf Erfüllung
(Vornahme einer Handlung, Unterlassung) gerichteten einstweiligen Verfügung
erforderliche Verfügungsgrund liegt vor, wenn ihr Nichterlass auf eine
Rechtsschutzverweigerung hinauslaufen würde und das sich nicht aus dem
summarischen Charakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens ergebende
Fehlentscheidungsrisiko der Antragsgegner trägt.
h)
Die Auswahl des Rechtsschutzziels ist auch unter Geltung des im Verfahren der
einstweiligen Verfügung die Anforderungen nach § 253 Abs. 2 ZPO erleichternden
§ 938 Abs. 1 ZPO nicht dem Gericht überlassen.
i)
Eine auf Feststellung gerichtete einstweilige Verfügung ist nur dann zulässig,
wenn sie als Mittel des Rechtsschutzes nicht subsidiär ist und es völlig
unzumutbar ist, den Antragsteller auf die Durchführung des Hauptverfahrens zu
verweisen.
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Mobbing gibt es in der Schule in vielfältigen Variationen. Es kommt
beileibe nicht nur zwischen der Schulleitung und einzelnen Kolleginnen
oder Kollegen vor, sondern durchaus mit dem Hausmeister oder den
Sekretärinnen. Auch unter den Schülerinnen und Schülern sowie von
ihnen gegen Lehrerinnen und Lehrer gibt es viele Variationen.
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Von Mobbing bis zum Satanskult
Von LUDOLF SCHULTE
Es gibt sie an öffentlichen Schulen in der Stadt: Lehrer, die zur Flasche greifen, weil sie sich nicht mehr zu helfen wissen. Mobbing und Gewalt
unter Schülern, Unterrichts-Verweigerung, sogar Satanskult. Vom "Elend Schule" sprechen zwei Theaterleute, die Anti-Gewalt-Verhalten
trainieren. Mit Schweinsnase, Schwuchtel, Krüppel, Hurensohn . . .
Schulalltag in Düsseldorf - offensichtlich ganz weit weg von Schulpolitikern und Schulverwaltern. Schweinsnase, Hurensohn, Krüppel, Döner, Mokka (für Marokkaner)
oder Kartoffel: In manchen Klassen reden sich Schüler nur noch mit Schimpfnamen an. Mit Namen, die den Anderen an ihrer empfindlichsten Stelle treffen sollen.
Den Mantel des Schweigens, den Schulleiter aus Image-Gründen liebevoll pflegen, haben zwei Theater-Leute zerrissen: Seit zwei Jahren schon sind die beiden Künstler
Tina Menschner und Simon Steimel im Auftrag des Kulturamtes mit kleinen Theaterstücken zum Thema "Abbau von Gewalt" unterwegs. "Von dem, was wir in
Klassenzimmern erlebt haben, bin ich fast krank geworden," sagt Steimel (39). Dass er öffentlich macht, was nicht öffentlich werden soll, hat mit der Pisa-Diskussion zu
tun. "Wer jetzt über Ganztagsbetreuung spricht, weiß nicht, dass er nur ein Elend verlängert."
Dem Ehepaar Steimel/Menschner geht es nicht um die Schlagzeile. Partei nimmt es für die Frontkämpfer Lehrer, die mit einer falschen Ausbildung losgeschickt würden
und deshalb reihenweise scheiterten. Niemand bringe den jungen Pädagogen bei, auf Unterrichtsblockaden und Beschimpfungen richtig zu reagieren, kritisiert
Steimel. "Viele zerbrechen an totaler Überforderung." Ein großer Versicherer in der Schweiz erwägt gerade die Einführung von Sondertarifen, um die frühe Berufsunfähigkeit von
Pädagogen zu finanzieren.
Das Theater-Ehepaar nennt keine Namen, sagt aber: "Betroffen sind alle Schulformen. In vielen Klassen findet kein geregelter Unterricht mehr statt, weil Störer das
Kommando haben. Die merken schon an der Körpersprache, ob ein Lehrer Angst hat." Der werde dann gnadenlos
rausgemobbt..." (Rheinische Post 2.2.2002) |
Es ist nicht bekannt, in wie viel Fällen Mobbing unter Kolleginnen und
Kollegen vorkommt oder wie oft die Schulleitung als Vorgesetzte daran
beteiligt ist. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass Mobbing
innerhalb eines kleinen, gewachsenen Kollegiums, wie es in Grundschulen
sehr häufig existiert, nur selten auftritt. Als Personalrat wurde ich
jedoch öfter von Kolleginnen an solchen Schulen angesprochen, die mir
davon berichteten, dass sie vom Schulleiter unter Druck gesetzt würden.
Oft ist es nämlich so, dass nur Damen an solchen Schulen sind und der
Schulleiter die einzige männliche Person ist. Aber auch in solchen
Fällen kann man nicht unbedingt von Mobbing sprechen. Die
Beziehungsgeflechte sind oft sehr verzwickt und die Problematik ist
komplizierter, als es auf den ersten Blick zu erkennen ist. In
größeren Schulsystemen wird die Organisationsstruktur komplizierter
und die Fehler in der Organisation und dem Management steigen
überproportional an. Beide zusammen sind aber die Hauptwurzeln für die
Entstehung von Konflikten. Diese sind an sich nicht schlimm, obwohl
viele zu vermeiden wären. Aber die Anonymität in großen Kollegien,
die fehlende Transparenz für Organisationsentscheidungen und die
fehlende persönliche Absprache sind oft die Ursache für
Unzufriedenheit und Ärger. Dazu fehlt vielfach die Zeit und die Ruhe,
um diese Konflikte aus der Welt der zu schaffen: Sie gären
untergründig weiter. Das ist der Nährboden für Mobbing.Aber hieraus ergibt sich die Lösungsstrategie
gegen Mobbing:
- Kolleginnen und Kollegen, die in einem starken
sozialen Netz eingebunden sind, sind schwer zu mobben. Sie finden
Rückhalt und Unterstützung in ihrem Kollegium. Das ist der
wichtigste Rat, den man geben kann: sich nicht isolieren und Rat bei
neutralen Kolleginnen und Kollegen einholen.
- Kolleginnen und Kollegen, die mutig auftreten
und ihre Meinung sagen, werden selten gemobbt. Viele
Mobbing-Situationen entstehen nämlich einfach durch unbewusstes
Akzeptieren einer lang andauernden Konfliktsituation, die nicht aus
der Welt geschafft wird. Da ist eben ein klärendes Wort nötig, das
auch manchmal den Schulfrieden wiederherstellen muss. Auch
Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen oft diese Klarstellungen,
um wieder auf den Boden der Wirklichkeit zurückgeholt zu werden.
- Mobbing trifft oft die Schwachen. Das können in
der Schule leicht die Lehramtsanwärter, Aushilfskräfte oder
Teilzeitkräfte sein. Es sind eben nicht alles Spitzenpädagogen in
der Schule: Manche müssen noch etwas lernen, manche sind keine
Naturtalente und andere opfern nicht ihr gesamtes Dasein dem
Unterricht. Wie oft fallen unbedachte Bemerkungen, die sich auf
bestimmte Personengruppen beziehen. Hier ist ebenfalls eine
Klarstellung nötig. Eventuell müssen diese Personengruppen in die
Offensive gehen, um ihre Interessen und ihre Situation darzustellen
und Verständnis dafür zu entwickeln. Hier ist es wichtig, dass die
Einzelnen nicht als "Bittsteller" auftreten, sondern ihre
Rechte aus der gewählten Position heraus wahrnehmen und bewusst
darstellen.
- Da Konflikte immer in der Schule auftreten, muss
die Basis für Mobbing dadurch entzogen werden, dass Konflikte
gelöst werden. Schwelende Konflikte sind gefährlich und wuchern
unter der Oberfläche weiter. Dazu darf es nicht kommen. Sorgen Sie
also dafür, dass ungelöste Probleme nicht stillschweigend geduldet
werden, weil vielleicht der Schulleitung der Mut zu einer unbequemen
Entscheidung fehlt. Schieben Sie nichts auf die lange Bank, sondern
bleiben Sie hartnäckig und erzwingen Sie die Entscheidung.
- Nachfragen ist auch eine wichtige Sache. Wenn
Sie merken, dass Sie selbst, eine Kollegin oder ein Kollege von
einem anderen geschnitten wird, dass Ihre Arbeit nicht mehr
gewürdigt wird, dass über längere Zeit eine belastete
Kommunikation wahrgenommen wird, sollten Sie nachfragen, warum das
so ist und welche Ursachen dafür vorliegen. Vorwürfe sollten klar
ausgesprochen werden. Fragen Sie konkret nach, was Ihnen oder der
anderen Person vorgeworfen wird. Damit signalisieren Sie, dass Ihnen
die Situation nicht gleichgültig ist und Sie an einer Klärung
interessiert sind. Entscheidend ist nämlich, dass Sie die
Initiative ergreifen und nicht alles gleichgültig hinnehmen.
Andere Möglichkeiten ergeben sich durch Hilfen von außen:
Wer sich in der Schule nicht mehr wohl fühlt, sollte
den Ursachen auf den Grund gehen und das klärende Gespräch suchen. In
jedem Fall sollte man mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter
darüber reden, was einen bedrückt und warum man den Eindruck hat, dass
die eigene Arbeit nicht mehr gewürdigt wird. Gleichzeitig sollte man
mit einem Kollegen oder einer Kollegin sprechen, dem oder der man eine
neutrale Position zutraut.
Hilft das nicht, sollte man sich zunächst an den Lehrerrat wenden. Er
ist derjenige, der nach dem Schulgesetz die
Vermittlungsinstanz darstellt. Oft wird mir gesagt, dass die Mitglieder
des Lehrerrates keine Hilfe seien, "weil die doch nichts
täten". Andererseits sind die Mitglieder aber vom Kollegium
gewählt und genießen das Vertrauen der überwiegenden Mehrheit.
Deshalb sollten sich vom Mobbing Betroffene doch an ihn wenden. Denn der
Lehrerrat wird zumindest versuchen, seiner Vermittlerrolle gerecht zu
werden, wenn er vielleicht auch nicht die Partei des Betroffenen direkt
ergreift. Das wäre vielleicht auch gar nicht gut. Denn sinnvoller für
den Lehrerrat ist zunächst einmal eine neutrale Position, die ein
Überdenken und Abwägen der Situation ermöglicht. Ein guter Lehrerrat
wird zunächst einmal Lösungen suchen, die der Betroffene selbst
einleiten kann. Er wird ihm dabei Unterstützung zusichern, aber die
Handlung selbst muss vom Betroffenen ausgehen.
Aus Erfahrung weiß ich, dass man auch nicht direkt im Gespräch mit dem
Betroffenen oder der Schulleitung eine Lösung vereinbaren sollte. Das
beste ist, man hört sich von beiden Seiten die Situationsschilderung
genau an und lässt sich danach Zeit zur Analyse des Konfliktes und für
Lösungsstrategien. Erst in einer zweiten Phase sollte dann ein
Vermittlungsgespräch stattfinden, dass konkrete Schritte zum Inhalt
hat. Den Abschluss bildet dann eine einvernehmliche Regelung, wie jetzt
weiter vorgegangen wird, um die konfliktbelastete Situation zu beenden.
Der Lehrerrat ist zunächst der beste Ansprechpartner, weil er die
Situation an der Schule vielleicht aus seiner Entstehungsgeschichte
heraus am besten begreifen kann und in der speziellen Situation die
menschlichen Komponenten der Konfliktgegner am besten berücksichtigen
kann. Es kann aber auch durchaus sein, dass der Personalrat die
geeignete Anlaufstelle für ein neutrales Gespräch ist. Dessen
Mitglieder haben nämlich oft einen größeren Überblick und Kenntnis
von ähnlichen Fällen, was für die individuelle Beratung eine wichtige
Erfahrungsbasis darstellt.
Schulleiterinnen und Schulleiter, die keinen Weg finden, um den Konflikt
zu beenden, sind dumm. Ich sage das einmal ganz krass. Es ist nämlich
in jedem Fall ein Produktivitätsverlust, wenn man den Konflikt bestehen
lässt. Er kostet nicht nur für beide Seite viel Kraft, sondern die
Arbeitsleistung beider Kontrahenten ist in jedem Fall schlechter als in
einer entspannten Situation. Außerdem ist beim unterlegenen Partner in
jedem Fall mit Ausfällen wegen Krankheit zu rechnen. Es hilft auch
nicht viel, ein Fehlertagebuch zu führen, in dem alle Verfehlungen und
Versäumnisse festgehalten werden, um schließlich "genügend in
der Hand zu haben", um den Betreffenden abzusägen.
Manchmal ist auch die Situation so verfahren, dass eine einvernehmliche
Lösung nicht mehr herbeigeführt werden kann. Dann ist weitere Hilfe
von außen erforderlich. Das kann entweder eine Person aus der
Schulaufsicht sein oder besser jemand, der Mobbing-Erfahrung hat. Dazu
gibt es Beratungsstellen, die ich unten bei den Webadressen aufgeführt
habe. Manchmal hilft auch nur der Gang zu einem Psychotherapeuten. Die
sprechen im Übrigen von einem "Mobbing-Tagebuch", das der
Betroffene führen sollte, um alle Dinge aufzuzeichnen, die im Laufe der
Zeit geschehen. Dadurch ist später die Entstehungsgeschichte der
konfliktbelasteten Situation besser nachzuzeichnen und auch gezieltere
Hilfen für die Behebung zu geben. Außerdem schreibt sich der vom
Mobbing Betroffene auch seinen Frust von der Seele und kann es so etwas
leichter verarbeiten. Das Mobbing-Tagebuch erfüllt noch eine andere
wichtige Funktion, die im Falle einer arbeitsrechtlichen
Auseinandersetzung an Bedeutung gewinnt: Nach derzeit gültigem Recht
muss nämlich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung der vom Mobbing
Betroffene nachweisen, dass er in seiner körperlichen oder seelischen
Gesundheit vom Arbeitgeber gefährdet worden ist. Und dieser Nachweis
ist ohne Aufzeichnungen schwer zu erbringen.
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Dennoch sind alle Behandlungsmaßnahmen im
Nachhinein nicht die ideale Lösung. Besser wäre die Prävention von
Mobbing durch Schaffung eines entspannten Arbeitsklimas, durch
Stressabbau und durch die sorgsame Beobachtung der Arbeitsatmosphäre. Dies wiederum ist aber verpflichtende Aufgabe der Schulleitung und wird
auch im Arbeitsschutzgesetz als solche beschrieben. Deshalb sollte das
Auftreten von Mobbing ein Warnsignal für das Kollegium und besonders
für den Lehrerrat sein.
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Hilfreich:
Die Bezirksregierung Münster hat einen
40-seitigen Ratgeber "Gewalt gegen Lehrkräfte - Wie reagieren?
Wie vermeiden? erstellt. Es lohnt sich, diesen Ratgeber
herunterzuladen. Er enthält viele praktikable Ratschläge.
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Für diejenigen, die Hilfe suchen:
Wussten Sie, dass es sogar eine Arbeitsgemeinschaft von Lehrern gegen
Mobbing gibt?
Sie heißt "Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing e.V. (BLM) und
bietet kompetente Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen, die unter
Mobbing leiden. Auf der Webseite finden Sie viele hilfreiche Hinweise:
http://www.bl-mobbing.de/
Kontakt: Barbara Kleist
Pattkamp 1a
48351 Everswinkel
Tel.: 02582-65566
Fax: 02582-99948
Weitere Links finden Sie auch auf der
Webseite von Carsten Bangert.
Er hat ein Buch mit dem Titel "Wenn Lehrer nicht mehr leben wollen"
geschrieben und beschäftigt sich mit Burnout, Depressionen und den
Gründen, die sie verursachen. |
| Und damit diese Seite auch was
Lustiges zum Thema Mobbing enthält, hier ein kleines Video: |
Pinguin-Mobbing
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Schüler dürfen
Lehrer im Internet benoten
Die. Internet-Seite
„Spickmich.de" bleibt offen
für Schüler-Urteile über ihre
Lehrer. Auch künftig dürfen Schüler benoten, wie
„sexy"
ihre
Lehrer sind.
DÜSSELDORF
Das Landgericht Köln
hat gestern die
einstweilige Verfügung einer Pädagogin aus Moers gegen die Betreiber
des Internetforums „Spickmich.de"
aufgehoben. Die
Lehrerin sah sich durch die Online-Zensuren,
die auf dieser Seite von
Schülern für Lehrer vergeben
werden, verunglimpft und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
Ihre Gesamtnote in neun Kategorien lag bei 4,3 — gerade noch
ausreichend. Benotet wird unter
anderem, wie menschlich, motiviert,
witzig, fair und sexy ein Lehrer ist.
"Das Grundrecht auf Meinungsäußerung
umfasst auch eine solche Benotung", heißt es in der
Urteilsbegründung. Die Persönlichkeit der Klägerin sei nicht verletzt,
da alle im Forum veröffentlichten Daten auch auf der Internetseite ihrer
Schule stehen. Zudem sei die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik
selbst bei Formulierungen wie „sexy" oder „cool" nicht
überschritten. Sollten jedoch falsche Zitate oder Beleidigungen
veröffentlicht werden, müssten die Forenbetreiber dafür einstehen.
„Wir akzeptieren das Urteil,
doch bei der Wirkung auf
den Schulalltag haben wir große Bedenken",
sagt Peter Silbernagel vom Philologen-Verband (DPhV) in NRW. „Solche
Foren lassen das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern abkühlen, das
gegenseitige Misstragen wird gestärkt." Zudem existierten ja noch
weitaus härtere Plattformen. „Noten, Fotos, Handyfilmchen bis hin zu
Morddrohungen — Lehrer brauchen einen Schutzpanzer. Sie werden so wohl
technokratischer statt mitfühlend", befürchtet Silbernagel.
„Eine solche Rangliste wie die der schlechtesten zehn Lehrer halte ich
für Mobbing", sagt auch Heinz-Peter Maldinger, Vorsitzender des
DPhV-Bundesverbandes. Er lehnt das Forum ab, hält es für
manipulationsanfällig und datenschutzrechtlich für bedenklich. „Wir
ratenden Lehrern, vorsichtig zu sein und ihre Daten von SchulHomepages
zu löschen."
Zudem fordern Verband und Lehrer-Gewerkschaft Hilfe vom
Dienstherrn. Schulministerin Sommer bekräftigte, dass sie mit dem
Justizministerium das Mobbing gegen Lehrer bekämpfen will. „Konstruktive Kritik an
Lehrern ist erwünscht, aber nicht anonym und nicht im Internet", sagt
die Ministerin. So werde bereits an
einer Broschüre mit rechtlichen Regelungen und Tipps gearbeitet.
Nach den Sommerferien lesen die Lehrer darin, wie sie gegen Beleidigung,
Nötigung oder üble Nachrede vorgehen können.
Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, erfahren Betroffene von der
Bezirksregierung. „Für uns ist
entscheidend, dass ein persönlicher
Strafantrag gestellt wird", sagt Bernhard Hamacher von der
Bezirksregierung in Düsseldorf. Denn klagen muss der Einzelne. „Wir
schließen uns dann einer Anzeige an."
Derzeit stehe jedoch kein weiteres Verfahren gegen „Spickmich.de"
an, genauso wenig wie bei den Kollegen in Köln.
Die Forenbetreiber sind erfreut über das Urteil. „Lehrer bekommen bei
uns ein Feedback, Schule wird transparenter", sagt Bernd Dicks. „Wir
machen weiter." Ab sofort kann auch die Lehrerin aus Moers wieder
benotet werden.
(Text von Stefan Kaufmann in der Rheinischen Post
vom 12.7.2007)
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Haben Sie sich schon einmal die Webseite
www.spickmich.de
angesehen? Erfinden Sie einfach eine Schule, eine
Klasse und eine E-mail-Adresse und loggen Sie sich ein.
Schauen Sie sich einmal das System der Bewertungen an und verbessern Sie
Ihre eigene Bewertung oder die einer Kollegin oder eines Kollegen. Das
geht ganz leicht, indem Sie mehrere E-mail-Adressen bei verschiedenen
Providern generieren und damit eine sehr gute Bewertung
provozieren. Es wäre doch gelacht, wenn die Lehrerinnen und Lehrer nicht
in der Lage wären, die teilweise ärmlichen Eintragungen der Schülerinnen
und Schüler ins Positive umzuformen...!
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Wie sexy sind
Lehrer?
Ein deutsches Gericht findet es in Ordnung, wenn Schüler anonym
benoten, wie „sexy" ein Lehrer ist. Eine solche Note, finden
deutsche Richter weiter, habe
nichts mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun — es gehe nur um Meinungsfreiheit. Als Nicht-Jurist fragt man sich da
schon, wo denn bitte-schön das Persönlichkeitsrecht betroffen
ist, wenn nicht bei einem
öffentlich dokumentierten Urteil darüber,
wie „sexy" einer ist. Nun wissen wir: Juristisch hat die Debatte über die
sexuellen Qualitäten eines Menschen nichts mit dessen Persönlichkeit
zu tun. Wir freuen uns schon auf all die anderen Debatten:
Wie sexy ist eigentlich Richter Schmitz, Tischler Schulz oder
Verkäufer Meier?
In Wahrheit ist das Kölner Urteil ein trübes Kapitel
aus der Serie: Wie man den Lehrerberuf systematisch
seiner Würde beraubt. Es mag ja sein, dass die meisten Lehrer die
Spick-mich-Benotung souverän wegstecken. Eigentlich spielt
das aber keine Rolle. Es gehört sich einfach nicht, Lehrer öffentlich in einem Stil zu
denunzieren, der selbstverständlich verletzend
und dazu noch feige (weil anonym) ist. Dieses Urteil ist eine
Niederlage für das Klima an unseren Schulen und eine Niederlage für
die schulische Erziehung. Denn die Botschaft ist: Schüler dürfen ihren
Mangel an Mut und Anstand im Schutze Justitias ausleben. Na
denn: Tschüss Werte-Erziehung!
Kommentar von Jens Voss in der Rheinischen
Post vom 12.7.2007
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| Das Ministerium hat eine 22-seitige
Handlungsempfehlung bei Mobbing von Lehrkräften im Internet
herausgebracht, die allerdings auch die beschränkten
Eingriffsmöglichkeiten und die miserable Unterstützung der Kolleginnen
und Kollegen durch die Schulaufsicht deutlich macht. Laden Sie sich
diese Anleitung vom
Bildungsportal NRW herunter. |
Mobbing- Report
Eine im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
geförderte Studie "Der Mobbing-Report - eine Repräsentativstudie für die
Bundesrepublik Deutschland" stellt fest, dass in
Deutschland zur Zeit 2,7%, das entspricht über 80 000 Beschäftigten,
von Mobbing betroffen sind. Das Bundesministerium für Arbeit bietet die
Bestellmöglichkeit dieser Studie auf der Webseite
www.bma.de an. Darüber hinaus gibt es dort
unter dem Themenschwerpunkt "Arbeitsrecht" hervorragende Tipps. Das Beste
aber ist eine Zusammenfassung von arbeitsrechtlichen Fragen und Antworten
zum Thema "Mobbing am Arbeitsplatz" mit sehr praxisbezogenen Lösungen. |
Im Dezember 2003 hat Dr. W. Hagemann ein Buch
"Burnout von Lehrern" herausgebracht, das auch ein gutes Kapitel zum Thema
Mobbing enthält. Er selbst ist Chefarzt der Röher-Parkklinik, die auf
ihrer Webseite mehrere Aufsätze zum Mobbing anbietet.
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| Da man ohne Hilfe kaum aus dem Teufelskreis Mobbing
herauskommt, empfiehlt sich vielleicht auch, Teile dieser Problematik mit
anderen Lehrern zu besprechen. Versuchen Sie doch einmal, sich an dem
Lehrerforum der Uni
Lüneburg zu beteiligen. Dort können Sie Ihren Namen anonym eingeben
und Ihr Problem im Forum zur Diskussion stellen. Sie werden viele
Antworten und Lösungshilfen bekommen. Das ist manchmal nicht schlecht -
auch ganz andere Ideen zu hören. |
Weitere Hinweise:
Letzte Aktualisierung am
02.02.10
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