Lernstandserhebungen und zentrale
Prüfungsarbeiten
Seit den PISA-Ergebnissen sind sich alle
Bildungspolitiker einig, dass verbindliche Leistungsziele für die
Schulen festgelegt werden müssen, damit bestimmte Kompetenzstufen
erreicht werden. Unterschiedliche Ansichten gibt es nur noch über die
Verfahren und Kontrollmechanismen. Allerdings sind die Politiker in
Nordrhein-Westfalen zu feige (und die einiger anderer Bundesländer
auch), bundeseinheitliche Standards mit externen Korrekturen
einzuführen. Sie fürchten, dass die Schüler dieses Landes zu schlecht
abschneiden könnten und dass dann offenbar würde, wie niedrig
hierzulande der Leistungsstand ist
Dann würde damit nämlich auch gleichzeitig deutlich, dass die hohen
Abiturientenquoten und Abschlussquoten in NRW nur dadurch erreicht
werden, dass die Prüfungsanforderungen in allen Fächern geringer sind.
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Die Entwicklung der Lernstandserhebungen von 2004-2010:
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| Lange Zeit waren die Bildungspolitiker nicht einmal
bereit, landeseinheitliche Prüfungsanforderungen zu formulieren. Während
die grün-rote Koalition in NRW Lernstandserhebungen
in den Klassen vier und 9 forderte, die schul- und schulformbezogen
wären, wünschten CDU und FDP landesweit einheitliche
Prüfungsanforderungen mit externen Korrekturen. Das wurde nach dem
Regierungswechsel ab 2005 dann auch durchgesetzt. Zusätzlich sollen die
Ergebnisse in Form eines Schulrankings anonymisiert veröffentlicht
werden, um so einen Anreiz zur Verbesserung der Unterrichtsqualität zu
bilden. Das geschieht inzwischen schon, und darüber freuen sich manche
gar nicht. |
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Zunächst wurden aber im Herbst 2004 die
ersten Lernstandserhebungen mit verbindlichen Testarbeiten in der Primarstufe und
der Sekundarstufe I durchgeführt. Mit diesen sollten die Lehrerinnen und
Lehrer die Leistungen ihrer Klassen schulübergreifend einordnen und an
ausgewiesenen Anforderungen und Standards messen. Im Zeichen einer
verstärkten Entwicklung zu mehr Selbstständigkeit der Einzelschule
vollzog sich ein Wandel von einer Input-Orientierung zur
Output-Orientierung, in der die Lernergebnisse einen zentralen
Stellenwert gewinnen sollten. Allerdings natürlich auch wieder mit
einem nicht zu vertretenden hohen Aufwand an Vorarbeit, Korrekturarbeit
und Auswertung. Allein das
Rückmeldeverfahren an die Schüler und Eltern beanspruchte 11 Seiten pro
Neuntklässler! Das bedeutete, dass in den Schulen bei dieser Aktion
mindestens jeweils 1000 Seiten Papier auszudrucken (nicht zu kopieren!)
waren. Diese Bögen mussten dann noch sortiert, geheftet und verteilt werden.
Da musste man sich fragen, ob dieses Feedback-Verfahren nicht etwas
einfacher hätte durchgeführt werden können.
Inzwischen haben die verantwortlichen Behörden das begriffen, denn der
Vergleichstest für die Grundschulen(VERA) war weniger aufwändig. Das zeigt sich darin, dass die
Aufgaben im Fach Deutsch nunmehr zentral gestellt wurden, in Mathematik
konnten Aufgaben mit eigenen schulischen Schwerpunkten gewählt werden. Der
Wegfall der Aufgabenauswahl in Deutsch ermöglichte auch den zentralen
Druck der Aufgabenhefte für alle Grundschulen in NRW, allerdings mussten
die Mathematikaufgaben immer noch von den Schulen in eigener Regie
vervielfältigt werden.
Weitere Informationen zu den Vergleichsarbeiten finden Sie im Bildungsserver
learn-line und auf der
Homepage der Uni Landau. |
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Nach einigen Vorlauftests für alle
Schulformen wurde dann im Mai 2006 die Grundsatzentscheidung getroffen,
dass ab 1.8.2006 keine Parallelarbeiten mehr zur Leistungsfeststellung
geschrieben werden müssen. Von diesem Zeitpunkt ab stellte man mit den
zentralen Lernstandserhebungen, den zentralen
Abschlussüberprüfungen in Klasse 10 und den zentral gestellten
Abituraufgaben zentrale Instrumente der Standardsicherung zur Verfügung.
Gleichzeitig entfiel ebenfalls die Verpflichtung zur Durchführung von
abgesprochenen Klausuren in der gymnasialen Oberstufe.
Um die Lernstandserhebungen noch
besser zur Förderung zu nutzen, wurden sie von Klasse 9 nach
Klasse 8 vorgezogen. Die Ergebnisse werden künftig zu den
Beurteilungsbereichen "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen
im Unterricht" bei der Leistungsbewertung herangezogen. Deshalb wurde
auch die Zahl der Klassenarbeiten im Jahrgang 8 um eine reduziert. Der
zeitliche Umfang der Tests soll in Zukunft auf zwei Schulstunden
begrenzt werden. Auch die Berichterstattung wurde für die Schulen
vereinfacht. |
Nutzen Sie stärker die
Online-Rückmeldung!
"Das Ministerium geht davon aus, dass es bei der Entwicklung und
Durchführung der Lernstandserhebungen 2005 im Vergleich zum Vorjahr
große Fortschritte gemacht habe. Das gelte sowohl für das
inhaltliche Konzept, die Auswertung, die Dateneingabe sowie für die
Konzeption und den Zeitpunkt der Rückmeldungen. Das habe zur Folge
gehabt, dass sich der Arbeitsaufwand für die Kolleginnen und
Kollegen auf ein angemessenes Niveau reduziert habe.
Dementsprechend sind nach Auskunft des MSW die Online -
Rückmeldungen zu den Lernstandserhebungen aus den Schulen
überwiegend positiv. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den
Äußerungen von Beschäftigten in den Personalversammlungen.
Der Hauptpersonalrat fordert deshalb die Kolleginnen und Kollegen
dazu auf, die Möglichkeit der Online – Rückmeldung stärker zu nutzen."
(Info des Hauptpersonalrates Gesamtschulen Mai
2006)
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Nach Auswertung der Arbeiten haben die Schulen einen
Bericht an die Schulaufsicht zu schreiben, der die Ergebnisse der
Lernstanderhebungen der Klassen und Lerngruppen sowie der Schule
insgesamt und die Stärken und Schwächen in den untersuchten
Teilleistungsbereichen beschreibt. Außerdem sollen die daraus zu
ziehenden Konsequenzen dargestellt werden. Zur Vereinfachung der
Berichterstattung in der Schulkonferenz sowie der Übermittlung der
Schulergebnisse an die Schulaufsicht werden den Schulen ausführliche
Hilfsmittel auf dem Bildungsserver learn-line unter der Adresse:
http://www.learn-line.nrw.de
zur Verfügung gestellt. Den Förderschulen
stellte man frei, sich an den Tests zu beteiligen. |
| Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen
vom Mai 2007 waren allerdings niederschmetternd. "Jeder dritte Schüler
kann kaum lesen" war in den Überschriften der Tageszeitungen Mitte
August zu lesen. Verheerend ist die Bilanz für den Mathematiktest: 29 %
aller Schüler erreichten nicht einmal die Grundanforderungen. Auch an
den Gymnasien ist es nicht viel besser. Die
Ursachen sind vielfältiger Natur. Natürlich wird man die Hauptschuld
erstmal wieder den Lehrern zuweisen. |
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Das Ministerium hat inzwischen mehrere
Pakete von Materialien zu den Lernstandserhebungen entwickeln lassen,
die alle auf dem Bildungsserver abgelegt sind. |
| Im Februar 2007 wurden die neuen
Modalitäten für das Jahr 2008 bekannt gegeben. Durch einen neuen
Erlass
vom 20.12.2006 wurde die Bewertung neu definiert. Ab sofort fließen die Ergebnisse der Lernstandserhebungen in
die Leistungsbewertung ein. Sie werden außerhalb der
Beurteilungsbereiche "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen im
Unterricht" bei der Festlegung der Halbjahresnote ergänzend
berücksichtigt. Allerdings ist das immer noch keine klare Aussage. Auch
hier drückt sich wieder das Ministerium. Die Forderungen sind jetzt zwar
etwas konkreter als ein Jahr vorher, aber wieder so schwammig, dass dem
Lehrer in der Schule damit wenig geholfen ist. Er soll nämlich die
Leistungsbewertung der Lernstandsergebnisse in "eigener Verantwortung
und pädagogischer Freiheit" vornehmen. Im Erlass heißt es im Abschnitt
3: |
| 3. Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Leistungsbewertung
3.1 Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden neben dem
Beurteilungsbereich "Schriftliche
Arbeiten" und dem Beurteilungsbereich "Sonstige
Leistungen im Unterricht" bei der Leistungsbewer-
tung angemessen berücksichtigt (§ 48 Abs 2 SchulG).
3.2 Die jeweils unterrichtende Fachlehrkraft entscheidet in eigener
Verantwortung und pädagogischer
Freiheit über die Beurteilung der Lernstandserhebungen.
Die Bewertung der erbrachten Leistungen
erfolgt unter angemessener Berücksichtigung
- der bisher erbrachten Leistungen der Schülerin oder
des Schülers im Unterricht,
- der Bewertung der Aufgabenschwierigkeiten vor dem
Hintergrund des erteilten Unterrichts,
- den von der Klasse oder der Lerngruppe bei den
Lernstandserhebungen erzielten Ergebnissen.
3.3 Der Bewertung der Lernstandserhebungen werden die folgenden
Kategorien zu Grunde gelegt:
a) Die Ergebnisse übertreffen die bisher im
Rahmen der Leistungsüberprüfung erbrachten Leistungen
der Schülerin oder des
Schülers.
b) Die Ergebnisse entsprechen den bisher im
Rahmen der Leistungsüberprüfung erbrachten
Leistungen der
Schülerin oder des Schülers.
c) Die Ergebnisse liegen unterhalb der
bisher im Rahmen der Leistungsüberprüfung erbrachten
Leistungen der
Schülerin oder des Schülers.
3.4 Bei der Festlegung der Zeugnisnote werden bei der Entscheidung
zwischen zwei Notenstufen
Ergebnisse der Kategorie a) positiv und
Ergebnisse der Kategorie c) negativ berücksichtigt. |
Man scheut sich also davor, eine Note zu
vergeben, sondern lässt wiederum den Lehrer allein, der nun aus drei
Leistungsstufen 6 Noten machen muss. Dabei wird auch nicht
ausgesagt, um wieviel sich die Zeugnisnote verbessern oder
verschlechtern soll. Weiterhin soll es nur zutreffen, wenn die
Zeugnisnote zwischen zwei Notenstufen variiert. Variiert sie gar
nicht, kommt das Ergebnis der Lernstandserhebung gar nicht zum
Tragen. Besser wäre es gewesen, die Lernstandserhebung als eine
Klassenarbeit zu werten. Dann hätte man mit allem keine Probleme
gehabt.
Aber da man wahrscheinlich große Angst vor schlechten Ergebnissen
hat, hat man davon abgesehen. |
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Teures Zentralabitur
Erstmals für die schriftlichen Prüfungen im Abitur
2007 wurden die Aufgaben nicht mehr individuell durch die Fachlehrerinnen und
Fachlehrer, sondern zentral und landeseinheitlich für das jeweilige Abiturfach
gestellt. Da die vorhandenen Lehrpläne nicht die notwendigen Angaben dafür
enthalten, sind für alle Fächer inhaltliche Vorgaben entwickelt worden,
die als Basis für die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen dienen.
Nach einigen Anlaufschwierigkeiten in den letzten beiden Jahren soll jetzt
endlich ein Abitur ohne Pannen ablaufen. Für die 76000 Schülerinnen
und Schüler, die 2009 am Abitur teilnahmen, hat das Ministerium mehr als 100
Experten engagiert, die die Aufgabenstellungen prüften. Die Kosten dafür belaufen
sich auf 500 000 € pro Jahr. Ein Armutszeugnis für ein Schulministerium, das
nicht einmal aus den eigenen Reihen Fachleute dazu beauftragen kann. Früher
wurden auch von den Schulen Abiturvorschläge an die Fachdezernenten bei den
Bezirksregierungen geschickt, die dort überprüft und genehmigt wurden. Warum
können diese Fachdezernenten das nicht auch im Auftrag des Ministeriums für das
Zentralabitur erledigen? |
Lernstandserhebungen 2010 und derzeitiger
Stand der Entwicklung
Inzwischen gibt es vier Bausteine zur
Überprüfung der Lernleistungen in NRW, zu denen auf dem
Bildungsserver Learn-line wie auch auf der Webseite des
Schulministeriums ausführliche Handlungsanweisungen existieren:
Lernstandserhebungen 8
Mit zentralen Lernstandserhebungen in
Klasse 8 sollen Lehrerinnen und Lehrer die Leistungen ihrer
Klassen schulübergreifend einordnen und an ausgewiesenen
Standards messen können. Das Angebot informiert u.a. über die
Ziele der Lernstandserhebungen, erläutert die Aufgabenformate
und bietet Hinweise zur Auswertung. Wichtige Papiere und
Materialien werden zum Download angeboten. Eine umfangreiche
Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Thema
Lernstandserhebungen rundet das Angebot ab
....weitere Hinweise
Mit zentralen Lernstandserhebungen in
Klasse 3 (vorher Klasse 4) sollen Lehrerinnen und Lehrer die
Leistungen ihrer Klassen schulübergreifend einordnen, an den in
den Lehrplänen ausgewiesenen Bildungszielen messen und damit
ihren Lern- und Förderbedarf feststellen können. In der
Grundschule werden Lernstandserhebungen auch VERgleichsArbeiten
genannt, weil sie im Rahmen des länderübergreifenden
Kooperationsprojekts VERA durchgeführt werden. Das Angebot
informiert u.a. über die Ziele von VERA, erläutert die
Aufgabenformate und bietet Hinweise zum Umgang mit den
Ergebnissen. Wichtige Papiere und Materialien werden zum
Download zur Verfügung gestellt....weitere
Hinweise
Zentralabitur
NRW
Die Allgemeine Hochschulreife wird in
Nordrhein-Westfalen in Zukunft nach einem neuen Verfahren mit
zentral gestellten Prüfungsaufgaben vergeben. Die gymnasiale
Oberstufe beginnt 2007, das Weiterbildungskolleg folgt 2008.
Dieses Angebot gibt einen Überblick über die verschiedenen
Verfahren zum Zentralabitur NRW und führt hin zu den
spezifischen Angeboten....weitere
Hinweise
Zentrale
Prüfungen am Ende der Klasse 10
Der mittlere Schulabschluss
(Fachoberschulreife) und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
werden in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2006/07 in einem
neuen Abschlussverfahren vergeben. Alle Schülerinnen und Schüler
der 10. Klassen an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und
Gesamtschulen nehmen daran teil. Den Kern des neuen Verfahrens
bilden schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben in
den Fächern Deutsch, Mathematik und in einer Fremdsprache.
Dieses Angebot informiert über das neue Abschlussverfahren,
insbesondere über die schriftlichen Prüfungen mit zentral
gestellten Aufgaben....weitere
Hinweise |
| Die verbindlichen Vorgaben für die
zentralen Prüfungen im Jahre 2011 und 2012 sind in ihrer
gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums
abrufbar. |
Weitere Hinweise:
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
12.05.10
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