Referendare
und Lehramtsanwärter
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Obwohl bis zum Jahre
2020 voraussichtlich 80 000 neue Lehrer gebraucht werden, ist die
Einstellungspolitik der Regierung sehr rigoros. Erst seit 2005 hat man
wieder mehr erkannt, wie nötig guter Unterricht ist und wie wichtig die
Vermeidung von Unterrichtsausfall ist. Dadurch wurden mehr Studienseminare
eröffnet und mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Referendare geschaffen. Auch für die nächsten
Jahre will
man mehr in die Lehrerausbildung investieren. Die
Zahl der Ausbildungsplätze soll von 14242 auf 15564 erhöht werden.
Das Ministerium geht davon aus, dass dadurch rund 7900 Einstellungen in den
Vorbereitungsdienst erfolgen werden. |
Landesregierung schließt Ausbildungslücke
in der Lehrerausbildung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das
Finanzministerium teilen mit:
Die Landesregierung will allen Referendarinnen und
Referendaren zum Februar 2011 einen Ausbildungsplatz anbieten. Das gilt vor
allem auch für die in diesem Sommer abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber.
Eine entsprechende Vorlage hat das Landeskabinett heute beschlossen.
Aufgrund des Zulassungsverfahrens kamen in diesem Sommer zahlreiche
Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen nicht zum Zuge. Schulministerin Sylvia Löhrmann
betonte, dass die Gewinnung von Lehrernachwuchs für die rot-grüne
Landesregierung von zentraler Bedeutung sei: „Wir sind auf junge und gut
ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen angewiesen. Leider
hat es die Vorgängerregierung unterlassen, genügend Ausbildungsplätze zu
schaffen.“
Aufgrund der hohen Bewerberzahl für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen und einer dafür nicht ausreichenden Zahl an
Einstellungsmöglichkeiten hatte die Vorgängerregierung im Mai 2010 ein
Zulassungsverfahren für den Vorbereitungsdienst eingeführt. Den 957 für den
Sommertermin verbliebenen Einstellungsmöglichkeiten standen ursprünglich
2.762 Bewerbungen gegenüber. Aktuell befinden sich noch knapp 400 Personen
auf der Nachrückliste.
Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans erklärt: „Die Entscheidung zeigt
die hohe Priorität von Bildung für unsere Landesregierung. Wir hoffen auf
die Zustimmung aller Fraktionen für diese wichtige Investition für die
Zukunft.“ (Pressemitteilung des MSW vom 17.8.2010) |
Durch
den neuen Tarifvertrag TV-L, der ab 1.11.2006 den alten BAT-Tarif
ablöste, ergeben sich gewaltige Einkommenseinbußen für diejenigen, die
keine Chance haben, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Als
Angestellte erhielten sie früher BAT III oder BAT IIa, nach dem neuen
Tarif aber E11 oder E13. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Tarife
gleiches Entgelt bedeuteten. Leider geht der neue Tarif TV-L bei einer
Neueinstellung nicht nach Lebensalter vor, sondern steckt jeden Anfänger
einfach in die Stufe 1. Das kann einen einen Einkommensverlust von bis
zu 1000.- € zur Folge haben.
Allerdings kann der Arbeitgeber Vorerfahrungen berücksichtigen und eine
höhere Einstufung vornehmen. Das hat das Ministerium im Erlass vom
14.11.2006 zugesagt. Zu diesem Erlass gibt es einen
Durchführungserlass vom 18.12. 2006 (Az. 214-1.14-42955 (16) ). Die
Ausführungsbestimmungen legen den Geltungsbereich fest und enthalten ein
Berechnungsbeispiel, das die Vordienstzeiten anerkennt und dadurch das
endgültige Gehalt auf das alte BAT-Niveau anhebt. Den Erlass können Sie
von meiner Downloadseite unter dem Namen
TVL-Erl.-2006.doc
herunterladen.
Für die neu einzustellenden Referendare, die zu alt sind, um ins
Beamtenverhältnis übernommen werden zu können - und das trifft auf
viele Seiteneinsteiger zu, die noch vor kurzer Zeit mit großen
Versprechungen für die Mangelfächer angeworben wurden - bedeutet der
neue Tarifvertrag eine bittere Enttäuschung.
Seiteneinsteiger, die über 40 sind und noch in den Lehrerberuf wechseln
wollen, sollten sich das also gründlich überlegen, da sie im günstigsten
Fall mit einem Verlust von 500 € - im schlimmsten Fall mit 900.- €
rechnen müssen. Allerdings gibt es auch
für diese wieder ein Trostpflaster, denn der oben genannte Erlass ist
inzwischen auf alle Neueinstellungen ausgeweitet und modifiziert worden.
Danach sollen die Vorerfahrungen der Bewerber großzügig berücksichtigt
werden, sodass eine Einstufung in Stufe 2 oder 3 erfolgen kann. Wer
sechs Jahre Vorerfahrungen nachweisen kann, wird sogar gleich in Stufe 4
eingestellt.
Allerdings ist das alles Verhandlungssache mit Arbeitgeber.
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Lehramtsanwärter müssen keine Vertretungsstunden
machen!
In der letzten Zeit bin ich oft um Rat gefragt worden, ob und wie viele
Vertretungsstunden Lehramtsanwärter im Monat geben müssten. An vielen
Schulen wird es nämlich so gehandhabt, dass bei Ausfall der
Ausbildungslehrerin oder des Ausbildungslehrers oder anderer Lehrkräfte
die Referendarin oder der Referendar einspringen müssen.
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:
Nach § 11 Abs. 8 OVP kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern über
die Ausbildung hinaus Unterricht nur mit ihrer Zustimmung und nur im
Umfang von bis zu 2 Wochenstunden übertragen werden.
Es gibt zwar einen Erlass "Geld statt Stellen" vom 20.6.2002 ( BASS 11-11
Nr. 2.2), der die grundsätzliche Möglichkeit einräumt,
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu Vertretungsstunden
heranzuziehen, der aber nichts über den Umfang aussagt. Also gilt
demnach die OVP.
Das wird im Übrigen durch einen Erlass des
Ministeriums vom 29.7.2005 (Az. 423-2.02.14 Nr. 30573/05) bestätigt.
Falls Vertretungsstunden erteilt werden, so gelten diese
als Mehrarbeit und werden von der ersten Stunde ab voll vergütet.
Achtung!
Neue Chancen für Referendare nach Abschluss Ihres Vorbereitungsdienstes
NRW braucht in den nächsten
Jahren mehr als 30000 Lehrer, um die Lücken aus den bevor-stehenden
Pensionierungen und mangelhaft besetzten Stellen wieder zu schließen.
Ministerin Sommer verkündete am 16.9. 2005, dass die Mangelfächer
Mathematik, Physik, Kunst, Musik, Latein und Informatik immer noch ein
Problem seien, das sie mit Hilfe von "Qualifizierungskursen" lösen
wolle. Dazu wird auch den Referendaren die Möglichkeit gegeben, sofort
nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes einen 18-24monatigen Kurs für
diese Fächer zu belegen. Diese Möglichkeit wurde zum ersten Mal im
Sommer 2006 angeboten. Näheres finden Sie auf der Seite
Sprint-Studium.
Erkundigen Sie sich nach dieser neuen Chance für das nächste Jahr!
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Eine
Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist auch möglich, wenn eine andere
Hochschul-prüfung als Erste Staatsprüfung anerkannt worden ist. Diese Möglichkeit macht den Beruf auch für Seiteneinsteiger
interessant.
Sie haben bei erfolgreichem Abschluss dieselben Laufbahn-Perspektiven wie
andere Lehramtsanwärter.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter
www.schulministerium.nrw.de
zu finden. Auch dazu finden Sie weitere
Hinweise auf meiner Webseite Seiteneinsteiger. |
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| Wenn Sie als Referendar oder
Lehramtsanwärter Schwierigkeiten haben, helfe ich Ihnen gern. Ich war 11 Jahre lang
Fachleiter und kenne mich ein wenig in diesen Punkten aus. Für die Beurteilung Ihres
Unterrichts empfehle ich Ihnen meine Ausführungen zur
Dienstlichen
Beurteilung von Lehramtsanwärtern und Referendaren und die
entsprechenden Formulare im Downloadbereich. Dort habe ich auch eine
Musterbeurteilung abgelegt. Wichtig
ist aber auch das Studium der Webseite zur dienstlichen
Beurteilung. Nach der Bewerbung um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beginnen
Sie Ihre Ausbildung an einem Studienseminar - möglichst Ihrer Wahl -,
welches Sie einer Ausbildungsschule zuweist. Viele der im Internet präsenten
Seminare bieten eine Liste der Ausbildungsschulen sowie Informationen über
die Ausgestaltung der Ausbildung und des Seminarprogramms an.
Seit 2005 steht das Online-Bewerbungsverfahren
SEVON zur
Verfügung, das Bewerberinnen und Bewerbern den Vorteil der
Online-Dateneingabe und -übermittlung ermöglicht. Daneben kann jederzeit
der Bewerbungsstatus online abgefragt werden. Zahlreiche rechtliche und
organisatorische Hinweise sind außerdem dort erhältlich.
Dort finden Sie auch die Bewerbungstermine für den Beginn
des Vorbereitungsdienstes.
Aktuelle Informationen
für Lehramtsanwärter und Referendare oder solche, die es werden wollen,
finden Sie unter dem Titel "Ausbildung und Berufseinstieg" beim VBE:
www.vbe-nrw.de
Wichtig sind auch die Rahmenvorgaben für den
Vorbereitungsdienst in Studienseminar und Schule, die in einem Erlass
vom 1.7. 2004 formuliert sind.
Sie beschreiben die angestrebten Kompetenzen und nennen die Standards
für die Referendarzeit im Seminar und in der Schule. Diesen Erlass habe
ich auf der Downloadseite unter dem Namen
vdrahmen.pdf
für Sie abgelegt.
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| Im Oktober 2008 hat die
Bezirksregierung Düsseldorf eine Übersicht über die Qualitätsindikatoren von
Unterricht herausgegeben, die für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter gedacht sind. Die
Aufstellung berücksichtigt die Rahmenvorgaben, die Kriterien für guten
Unterricht (z.B. nach Hilbert Meyer), die Indikatoren für die
Qualitätsanalyse der Schulen und die Ausbildungsprogramme der Seminare.
Damit soll erreicht werden, dass die Lehramtsanwärter in der Schule von
ihren Mentoren und Schulleitern mit den gleichen Kriterien begutachtet
werden wie von den Fachleitern und Seminarleitern. Die Übersicht finden Sie
im Downloadbereich unter LAA-Q-ind.pdf. |
In NRW gab es früher folgende
Lehrämter:
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Lehramt |
Einsatz |
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Lehramt für die Primarstufe |
Grundschule |
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Lehramt für die Sekundarstufe I |
Hauptschulen, Realschulen, Klassen 5 bis 10 der
Gymnasien und Gesamtschulen |
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Lehramt für die Sekundarstufe II |
Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Gymnasien und
Gesamtschulen, Berufskollegs |
|
Lehramt für Sonderpädagogik |
Sonderschulen |
Nach der Neuordnung der Lehrerausbildung (Lehrerausbildungsgesetz vom 2.
Juli 2002)
gibt es seit 1. Oktober 2003 folgende Lehrämter:
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Lehramt |
Einsatz |
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der
Gesamtschulen - Schwerpunkt: Grundschule |
Grundschule |
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden
Jahrgangsstufen der
Gesamtschulen - Schwerpunkt: Sekundarstufe |
Hauptschulen, Realschulen, Klassen 5 bis 10 der
Gymnasien und Gesamtschulen |
| Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen |
Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Gymnasien und
Gesamtschulen |
| Lehramt an
Berufskollegs |
Berufskollegs |
| Lehramt für
Sonderpädagogik |
Förderschulen |
Seit Mai 2009 gibt es in NRW ein neues
Lehrerausbildungsgesetz (LABG), das die Anforderungen für die neuen
Lehrämter verbindlich regelt. Dazu ist eine Verordnung über den Zugang zum
Vorbereitungsdienst in NRW (Lehramtszugangsverordnung - LZV)
veröffentlicht worden, die am 19.6. 2009 in Kraft getreten ist. In dieser
Verordnung sind die Voraussetzungen zusammengefasst, die für einen
Masterabschluss und die einzelnen Lehrämter erforderlich sind. Beide Texte
finden Sie im Downloadbereich.
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Tauschbörse für
Lehramtsanwärter! Wenn Sie mit dem Seminarort nicht einverstanden sind,
bietet die Bezirksregierung Münster eine gute Tauschbörse an. Auch der VBE
hat auf seiner Webseite eine Tauschbörse. |
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Beim VBE gibt es auch eine Sammlung der Erlasse zum Einstellungsverfahren, Hinweise zum
Auswahlverfahren, zu den Einstellungsmöglichkeiten sowie viele Merkblätter und
Formulare. Wenn Sie laufend informiert werden möchten, können Sie dort Ihre
E-mail - Adresse angeben. Sie werden dann in den automatischen Verteiler aufgenommen und
erhalten immer die neuesten Informationen.
Unter dem Titel "Ihr Weg in den Schuldienst" finden Sie alle
wichtigen Einstellungsmodalitäten, Verfahren und Berechnungsbeispiele auf
der VBE-Seite unter www.vbe-nrw.de.
Wichtig: Die Bezirksregierungen schreiben ihre Stellen
nur noch im Internet
aus! Zu finden sind sie unter des Webadresse des Bildungsportals
NRW: www.bildungsportal.nrw.de
Oft entdeckt man auch wichtige Hinweise zur
Lehrereinstellung auf den Webseiten der einzelnen Bezirksregierungen: man findet sie über die Homepages der einzelnen
Bezirksregierungen:
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| Bezirksregierung Arnsberg: |
www.bezreg-arnsberg.nrw.de |
| Bezirksregierung Detmold |
www.bezreg-detmold.nrw.de |
| Bezirksregierung Düsseldorf |
www.bezreg-duesseldorf.nrw.de |
| Bezirksregierung Köln |
http://www.bezreg-koeln.nrw.de |
| Bezirksregierung Münster |
http://www.bezreg-muenster.nrw.de |
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| Hier die Links zu den
Webseiten der Seminare: |
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| Arnsberg |
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Studienseminar Arnsberg |
Studienseminar Bochum |
|
Studienseminar
Hagen |
Studienseminar Dortmund I |
|
Studienseminar Hamm |
Studienseminar Dortmund
II |
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Studienseminar
Lüdenscheid |
Studienseminar Siegen |
| Detmold |
|
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Studienseminar Detmold |
Studienseminar
Minden |
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Studienseminar
Bielefeld |
Studienseminar Paderborn |
| Düsseldorf |
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Studienseminar Neuss |
Studienseminar Düsseldorf |
|
Studienseminar Krefeld |
Studienseminar Essen |
|
Studienseminar Kleve |
Studienseminar
Mönchengladbach |
|
Studienseminar
Oberhausen |
Studienseminar
Wuppertal |
|
Studienseminar
Duisburg |
Studienseminar
Dortmund |
| |
Studienseminar Solingen |
| Köln |
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Studienseminar Leverkusen |
Studienseminar
Bonn-Troisdorf |
|
Studienseminar Aachen |
Studienseminar Vettweiß |
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Studienseminar
Eschweiler |
Studienseminar Siegburg |
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Studienseminar
Engelskirchen |
Studienseminar Köln |
| Münster |
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Studienseminar
Gelsenkirchen |
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Studienseminar Bocholt |
Studienseminar Rheine |
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Studienseminar Münster |
Studienseminar
Recklinghausen |
Achtung!
Es gibt immer zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten
innerhalb des laufenden Schuljahres! Bewerbungen sind
zwischendurch auch möglich. Zusätzlich werden später immer noch
unterjährige Einstellungen vorgenommen, da bei dem letzten Einstellungsverfahren gar nicht alle
offenen Stellen besetzt werden konnten! Schauen Sie bei den Bezirksregierungen nach.
Fangen Sie bei Düsseldorf an!
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Bonuspunkte
und Geld für Lehramtsanwärter!
Es gibt Geld und Bonuspunkte, wenn Referendare nach ihrer Prüfung
weiterhin in der Schule bis zu den Sommerferien unterrichten. Der
Vertrag wird vom 1.2. bis zu den Sommerferien geschlossen und schließt
damit auch die Bezahlung der Osterferien ein. Beachten Sie
die aktuellen Meldungen des VBE dazu! |
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Für
arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Lehramtsbewerber hat der VBE ein Merkblatt
zusammengestellt mit vielen Hinweisen zur Arbeitsförderung nach
dem Sozialgesetzbuch Ill
(SGB
lIl),
zum Arbeitslosengeld, zur Arbeitslosenhilfe sowie zur Kranken-,
Renten-,
Pflege-
und Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit.
Es kann beim
Landesverband des VBE von der Webseite
heruntergeladen werden.
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| Die Bezirksregierung Düsseldorf hat auf ihrer Website eine gutes Informationsblatt
zum Beihilferecht für Lehramtsanwärter und Referendare zusammengestellt. Es
gibt einen Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts und die Antragstellung auf
Gewährung einer Beihilfe. Dort können Sie sich auch das ausführliche Merkblatt zur
Beihilfe herunterladen. Einen
hervorragenden Ratgeber zur Krankenversicherung
für Referendare
hat Daniela Kratz zusammengestellt. Es werden darin nicht
nur die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
abgewogen, sondern auch konkrete Tipps für die Wahl der unterschiedlichen
Krankenkassen gegeben. Den Ratgeber finden Sie im Downloadverzeichnis unter
kvratgeber.doc.
Für landesweite Bewerbungen und
Informationen für die Einstellung in den Schuldienst hat der Deutsche
Bildungsserver gute Informationen unter
www.dbs.schule.de
Dort finden Sie die wichtigsten Hinweise für die anderen
Bundesländer.
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