Referendare und Lehramtsanwärter

Obwohl bis zum Jahre 2020 voraussichtlich 80 000 neue Lehrer gebraucht werden, ist die Einstellungspolitik der Regierung sehr rigoros. Erst seit 2005 hat man wieder mehr erkannt, wie nötig guter Unterricht ist und wie wichtig die Vermeidung von Unterrichtsausfall ist. Dadurch wurden mehr Studienseminare (jetzt: Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung) eröffnet und mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Referendare geschaffen. Auch für die nächsten Jahre will man mehr in die Lehrerausbildung investieren. Die Zahl der Ausbildungsplätze soll von 14242 auf 15564 erhöht werden.
Das Ministerium geht davon aus, dass dadurch rund 7900 Einstellungen in den Vorbereitungsdienst erfolgen werden.
Mehr angehende Lehrkräfte im Referendariat
Rund 4.500 Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge haben im Februar 2011 ihr Referendariat in Nordrhein-Westfalen begonnen. Die neue Landesregierung hat dafür gesorgt, dass zu diesem Einstellungstermin allen Bewerberinnen und Bewerbern für den Vorbereitungsdienst ein Ausbildungsplatz angeboten werden konnte.
2011 stehen für die neuen Referendarinnen und Referendare insgesamt 9.000 Plätze zur Verfügung – 1.100 mehr als im vergangenen Jahr. Für den zusätzlichen Einstellungstermin in der zweiten Jahreshälfte können weitere 4.500 Ausbildungsplätze besetzt werden. Derzeit befinden sich in NRW mehr als 16.000 angehende Lehrkräfte im Referendariat.
(Mitteilung des MSW vom März 2011)

Durch den neuen Tarifvertrag TV-L, der ab 1.11.2006 den alten BAT-Tarif ablöste, ergeben sich gewaltige Einkommenseinbußen für diejenigen, die keine Chance haben, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Als Angestellte erhielten sie früher BAT III oder BAT IIa, nach dem neuen Tarif aber E11 oder E13. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Tarife gleiches Entgelt bedeuteten. Leider geht der neue Tarif TV-L bei einer Neueinstellung nicht nach Lebensalter vor, sondern steckt jeden Anfänger einfach in die Stufe 1. Das kann einen einen Einkommensverlust von bis zu 1000.- € zur Folge haben.
Allerdings kann der Arbeitgeber Vorerfahrungen berücksichtigen und eine höhere Einstufung vornehmen. Das hat das Ministerium im Erlass vom 14.11.2006 zugesagt. Zu diesem Erlass gibt es einen Durchführungserlass vom 18.12. 2006 (Az. 214-1.14-42955 (16) ). Die Ausführungsbestimmungen legen den Geltungsbereich fest und enthalten ein Berechnungsbeispiel, das die Vordienstzeiten anerkennt und dadurch das endgültige Gehalt auf das alte BAT-Niveau anhebt. Den Erlass können Sie von meiner Downloadseite unter dem Namen TVL-Erl.-2006.doc herunterladen.

Für die neu einzustellenden Referendare, die zu alt sind, um ins Beamtenverhältnis übernommen werden zu können  - und das trifft auf viele Seiteneinsteiger zu, die noch vor kurzer Zeit mit großen Versprechungen für die Mangelfächer angeworben wurden - bedeutet der neue Tarifvertrag eine bittere Enttäuschung. Seiteneinsteiger, die über 40 sind und noch in den Lehrerberuf wechseln wollen, sollten sich das also gründlich überlegen, da sie im günstigsten Fall mit einem Verlust von 500 €  - im schlimmsten Fall mit 900.- € rechnen müssen.

Glücklicherweise gibt es auch für diese wieder ein Trostpflaster, denn der oben genannte Erlass ist inzwischen auf alle Neueinstellungen ausgeweitet und modifiziert worden. Danach sollen die Vorerfahrungen der Bewerber großzügig berücksichtigt werden, sodass eine Einstufung in Stufe 2 oder 3 erfolgen kann. Wer sechs Jahre Vorerfahrungen nachweisen kann, wird sogar gleich in Stufe 4 eingestellt.
Allerdings ist das alles Verhandlungssache mit Arbeitgeber.

 

Lehramtsanwärter müssen keine Vertretungsstunden machen!

In der letzten Zeit bin ich oft um Rat gefragt worden, ob und wie viele Vertretungsstunden Lehramtsanwärter im Monat geben müssten. An vielen Schulen wird es nämlich so gehandhabt, dass bei Ausfall der Ausbildungslehrerin oder des Ausbildungslehrers oder anderer Lehrkräfte die Referendarin oder der Referendar einspringen müssen.
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:
Nach § 11 Abs. 8 OVP kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern über die Ausbildung hinaus Unterricht nur mit ihrer Zustimmung und nur im Umfang von bis zu 2 Wochenstunden übertragen werden.
Es gibt zwar einen Erlass "Geld statt Stellen" vom 20.6.2002 ( BASS 11-11 Nr. 2.2), der die grundsätzliche Möglichkeit einräumt, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu Vertretungsstunden heranzuziehen, der aber nichts über den Umfang aussagt. Also gilt demnach die OVP.
Das wird im Übrigen durch einen Erlass des Ministeriums vom 29.7.2005 (Az. 423-2.02.14 Nr. 30573/05) bestätigt.

Falls Vertretungsstunden erteilt werden, so gelten diese als Mehrarbeit und werden von der ersten Stunde ab voll vergütet.

 

Achtung!
Neue Chancen für Referendare nach Abschluss Ihres Vorbereitungsdienstes

NRW braucht in den nächsten Jahren mehr als 30000 Lehrer, um die Lücken aus den bevorstehenden Pensionierungen und mangelhaft besetzten Stellen wieder zu schließen. Schon Ministerin Sommer verkündete im Jahre 2005, dass die Mangelfächer Mathematik, Physik, Kunst, Musik, Latein und Informatik immer noch ein Problem seien, das sie mit Hilfe von "Qualifizierungskursen" lösen wolle. Dazu wurde auch den Referendaren die Möglichkeit gegeben, sofort nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes einen 18-24monatigen Kurs für diese Fächer zu belegen. Seit Sommer 2006 wird diese Möglichkeit angeboten. Näheres finden Sie auf der Seite Sprint-Studium.
Erkundigen Sie sich nach dieser neuen Chance für das nächste Jahr!
 

Eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist auch möglich, wenn eine andere Hochschulprüfung als Erste Staatsprüfung anerkannt worden ist. Diese Möglichkeit macht den Beruf auch für Seiteneinsteiger interessant. Sie haben bei erfolgreichem Abschluss dieselben Laufbahn-Perspektiven wie andere Lehramtsanwärter. Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.schulministerium.nrw.de zu finden. Auch dazu finden Sie weitere Hinweise auf meiner Webseite Seiteneinsteiger.

 
Für die Beurteilung Ihres Unterrichts empfehle ich Ihnen meine Ausführungen zur Dienstlichen Beurteilung von Lehramtsanwärtern und Referendaren und die entsprechenden Formulare im Downloadbereich. Dort habe ich auch eine Musterbeurteilungen abgelegt. Wichtig ist aber auch das Studium der Webseite zur dienstlichen Beurteilung.

Nach der Bewerbung um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beginnen Sie Ihre Ausbildung an einem Studienseminar (jetzt: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) - möglichst Ihrer Wahl -, welches Sie einer Ausbildungsschule zuweist. Viele der im Internet präsenten ZfsL bieten eine Liste der Ausbildungsschulen sowie Informationen über die Ausgestaltung der Ausbildung und des Seminarprogramms an.

Seit 2005 steht das Online-Bewerbungsverfahren SEVON zur Verfügung, das Bewerberinnen und Bewerbern den Vorteil der Online-Dateneingabe und -übermittlung ermöglicht. Daneben kann jederzeit der Bewerbungsstatus online abgefragt werden. Zahlreiche rechtliche und organisatorische Hinweise sind außerdem dort erhältlich.

Dort finden Sie auch die Bewerbungstermine für den Beginn des Vorbereitungsdienstes.

  • Aktuelle Informationen für Lehramtsanwärter und Referendare oder solche, die es werden wollen, finden Sie unter dem Titel "Ausbildung und Berufseinstieg" beim VBE:  www.vbe-nrw.de

  • Wichtig sind auch die Rahmenvorgaben für den Vorbereitungsdienst in Studienseminar und Schule, die in einem Erlass vom 1.7. 2004 formuliert sind. Sie beschreiben die angestrebten Kompetenzen und nennen die Standards für die Referendarzeit im Seminar und in der Schule. Diesen Erlass habe ich auf der Downloadseite unter dem Namen  vdrahmen.pdf für Sie abgelegt. Er gilt noch für alle LAA, die sich bereits am 31.7. 2011 im Vorbereitungsdienst befunden haben.

  • Noch wichtiger ist das neue Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst, das durch einen Erlass vom 21.10.2011 verbindlich geworden ist. Es richtet sich nach dem Berufsbild der Lehrerinnen und Lehrer, wie es nach dem Beschluss der KMK vom 16.12.2004 festgelegt worden ist. Dadurch werden nämlich die vorgenannten Rahmenvorgaben aufgehoben und durch das neue Kerncurriculum ersetzt. Das bedeutet, dass die alten Vorgaben damit aufgehoben sind. Ich habe dieses Kerncurriculum für Lehramtsanwärter und Referendare im Downloadbereich unter dem Namen LAA-Kern.pdf abgespeichert.

Dieses Leitbild ist ganz wichtig, weil es die Grundlage für das gesamte Kerncurriculum der Lehrerausbildung bildet:

Leitbild für Lehrerinnen und Lehrer

  1. Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen. Ihre Kernaufgabe ist die gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuelle Bewertung und systemische Evaluation. Die berufliche Qualität von Lehrkräften entscheidet sich an der Qualität ihres Unterrichts.
  2. Lehrerinnen und Lehrer sind sich bewusst, dass die Erziehungsaufgabe in der Schule eng mit dem Unterricht und dem Schulleben verknüpft ist. Dies gelingt umso besser, je enger die Zusammenarbeit mit den Eltern gestaltet wird. Beide Seiten müssen sich verständigen und gemeinsam bereit sein, konstruktive Lösungen zu finden, wenn es zu Erziehungsproblemen kommt oder Lernprozesse misslingen.
  3. Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungs- und Beratungsaufgabe im Unterricht und bei der Vergabe von Berechtigungen für Ausbildungs- und Berufswege kompetent, gerecht und verantwortungsbewusst aus. Dafür sind hohe pädagogisch-psychologische und diagnostische Kompetenzen von Lehrkräften erforderlich.
  4. Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter und nutzen wie in anderen Berufen auch Fort- und Weiterbildungsangebote, um die neuen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihrer beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen Lehrerinnen und Lehrer Kontakte zu außerschulischen Institutionen sowie zur Arbeitswelt generell pflegen.
  5. Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Schulentwicklung, an der Gestaltung einer lernförderlichen Schulkultur und eines motivierenden Schulklimas. Hierzu gehört auch die Bereitschaft zur Mitwirkung an internen und externen Evaluationen.

Daraus werden die 6 Handlungsfelder abgeleitet, die grundlegend für den Lehrerberuf sind und an denen die Professionalität eines Lehrers oder einer Lehrerin gemessen wird:

Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen
Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten
Im Oktober 2008 hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine Übersicht über die Qualitätsindikatoren von Unterricht herausgegeben, die für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter gedacht sind. Die Aufstellung berücksichtigt die Rahmenvorgaben, die Kriterien für guten Unterricht (z.B. nach Hilbert Meyer), die Indikatoren für die Qualitätsanalyse der Schulen und die Ausbildungsprogramme der Seminare. Damit soll erreicht werden, dass die Lehramtsanwärter in der Schule von ihren Mentoren und Schulleitern mit den gleichen Kriterien begutachtet werden wie von den Fachleitern und Seminarleitern. Die Übersicht finden Sie im Downloadbereich unter LAA-Q-ind.pdf.
In NRW gab es früher folgende Lehrämter:
 

Lehramt

Einsatz

Lehramt für die Primarstufe Grundschule
Lehramt für die Sekundarstufe I Hauptschulen, Realschulen, Klassen 5 bis 10 der Gymnasien und Gesamtschulen
Lehramt für die Sekundarstufe II Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs
Lehramt für Sonderpädagogik Sonderschulen

Nach der Neuordnung der Lehrerausbildung (Lehrerausbildungsgesetz vom 2. Juli 2002) gibt es seit 1. Oktober 2003 folgende Lehrämter:
 
Lehramt Einsatz
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der
Gesamtschulen - Schwerpunkt: Grundschule
Grundschule
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der
Gesamtschulen - Schwerpunkt: Sekundarstufe
Hauptschulen, Realschulen, Klassen 5 bis 10 der Gymnasien und Gesamtschulen
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Gymnasien und
Gesamtschulen
Lehramt an Berufskollegs Berufskollegs
Lehramt für Sonderpädagogik Förderschulen

Seit Mai 2009 gibt es in NRW ein neues Lehrerausbildungsgesetz (LABG), das die Anforderungen für die neuen Lehrämter verbindlich regelt. Dazu ist eine Verordnung über den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW  (Lehramtszugangsverordnung - LZV) veröffentlicht worden, die am 19.6. 2009 in Kraft getreten ist. In dieser Verordnung sind die Voraussetzungen zusammengefasst, die für einen Masterabschluss und die einzelnen Lehrämter erforderlich sind. Beide Texte finden Sie im Downloadbereich.
 

Tauschbörse für Lehramtsanwärter! Wenn Sie mit dem Seminarort nicht einverstanden sind, bietet die Bezirksregierung Münster eine gute Tauschbörse an. Auch der VBE hat auf seiner Webseite eine Tauschbörse.

Beim VBE gibt es auch eine Sammlung der Erlasse zum Einstellungsverfahren, Hinweise zum Auswahlverfahren, zu den Einstellungsmöglichkeiten sowie viele Merkblätter und Formulare. Wenn Sie laufend informiert werden möchten, können Sie dort Ihre E-mail - Adresse angeben. Sie werden dann in den automatischen Verteiler aufgenommen und erhalten immer die neuesten Informationen.
Unter dem Titel "Ihr Weg in den Schuldienst" finden Sie alle wichtigen Einstellungsmodalitäten, Verfahren und Berechnungsbeispiele auf der VBE-Seite unter www.vbe-nrw.de.

Wichtig: Die Bezirksregierungen schreiben ihre Stellen nur noch im Internet aus! Zu finden sind sie unter des Webadresse des Bildungsportals NRW: www.bildungsportal.nrw.de

Oft entdeckt man auch wichtige Hinweise zur Lehrereinstellung auf den Webseiten der einzelnen Bezirksregierungen: man findet sie über die Homepages der einzelnen Bezirksregierungen:
 

Bezirksregierung Arnsberg: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold www.bezreg-detmold.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Münster http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   
Hier die Links zu den Webseiten der Seminare:  
Arnsberg  
Studienseminar Arnsberg Studienseminar Bochum
Studienseminar Hagen Studienseminar Dortmund I
Studienseminar Hamm Studienseminar Dortmund II
Studienseminar Lüdenscheid Studienseminar Siegen
Detmold  
Studienseminar Detmold Studienseminar Minden
Studienseminar Bielefeld Studienseminar Paderborn
Düsseldorf  
Studienseminar Neuss Studienseminar Düsseldorf
Studienseminar Krefeld Studienseminar Essen
Studienseminar Kleve Studienseminar Mönchengladbach
Studienseminar Oberhausen Studienseminar Wuppertal
Studienseminar Duisburg Studienseminar Dortmund
  Studienseminar Solingen
Köln  
Studienseminar Leverkusen Studienseminar Bonn-Troisdorf
Studienseminar Aachen Studienseminar Vettweiß
Studienseminar Eschweiler Studienseminar Siegburg
Studienseminar Engelskirchen Studienseminar Köln
Münster  
Studienseminar Gelsenkirchen  
Studienseminar Bocholt Studienseminar Rheine
Studienseminar Münster Studienseminar Recklinghausen

Achtung! Es gibt immer zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten innerhalb des laufenden Schuljahres! Bewerbungen sind zwischendurch auch möglich. Zusätzlich werden später immer noch unterjährige Einstellungen vorgenommen, da bei dem letzten Einstellungsverfahren gar nicht alle offenen Stellen besetzt werden konnten! Schauen Sie bei den Bezirksregierungen nach. Fangen Sie bei Düsseldorf an!
 
Bonuspunkte und Geld für Lehramtsanwärter!
Es gibt Geld und Bonuspunkte, wenn Referendare nach ihrer Prüfung weiterhin in der Schule bis zu den Sommerferien unterrichten.  Der Vertrag wird vom 1.2. bis zu den Sommerferien geschlossen und schließt damit auch die Bezahlung der Osterferien ein. Beachten Sie die aktuellen Meldungen des VBE dazu!


Für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Lehramtsbewerber hat der VBE ein Merkblatt zusammengestellt mit
vielen Hinweisen zur Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Ill (SGB lIl), zum Arbeitslosengeld, zur Arbeitslosenhilfe sowie zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit.
Es kann beim Landesverband des VBE von der Webseite heruntergeladen werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat auf ihrer Website eine gutes Informationsblatt zum Beihilferecht für Lehramtsanwärter und Referendare zusammengestellt. Es gibt einen Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts und die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe. Dort können Sie sich auch das ausführliche Merkblatt zur Beihilfe herunterladen.

Einen hervorragenden Ratgeber zur Krankenversicherung für Referendare hat Daniela Kratz zusammengestellt. Es werden darin nicht nur die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abgewogen, sondern auch konkrete Tipps für die Wahl der unterschiedlichen Krankenkassen gegeben. Den Ratgeber finden Sie im Downloadverzeichnis unter kvratgeber.doc.

Für landesweite Bewerbungen und Informationen für die Einstellung in den Schuldienst hat der Deutsche Bildungsserver gute Informationen unter
www.dbs.schule.de
Dort finden Sie die wichtigsten Hinweise für die anderen Bundesländer.


... und zum Schluss noch ein Hinweis, der vielleicht für Sie interessant sein könnte:
Verbeamtungs - Tipp:
Verbeamtungsgrenze hinauszögern
Für die Einstellung als Beamter ist normalerweise die Vollendung des 40. Lebensjahres die Höchstgrenze. Durch eine Ausnahme, die in der Laufbahnverordnung verankert ist, kann diese Grenze um ein weiteres Jahr hinausgeschoben werden. In § 6 (2) der neuen LVO 2009 heißt es nämlich: "... Die jeweilige Altersgrenze darf bei Verzögerungen nach Satz 1 Buchstabe c um bis zu drei Jahre, bei mehreren Kindern höchstens um bis zu sechs Jahre überschritten werden. Entsprechendes gilt für Satz 1 Buchstabe d. Die jeweilige Altersgrenze nach Satz 1 Buchstabe c und d darf insgesamt höchstens um sechs Jahre überschritten werden.
Das Höchstalter erhöht sich, wenn der Bewerber an dem Tage, an dem er den Antrag gestellt hat, die Höchstaltersgrenze nicht überschritten hatte und die Einstellung oder Übernahme innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung erfolgt.

Beispiel: Sie sind am 3.2.1971 geboren, werden also am 3.2.2011 40 Jahre. Wenn bis spätestens 2.2.2011 Ihr Antrag auf Verbeamtung bei der Bezirksregierung vorliegt, kann mit dieser Ausnahmeregelung die Verbeamtung noch bis zum 1.2.2012 erfolgen. Stellen können Sie einen solchen Antrag allerdings erst, wenn Sie den Referendardienst beendet haben.
 

Weitere Informationen:

Thema Internet-Adresse
Eine Kölner Initiative von Referendaren hat auf einer Webseite aktuelle Informationen zur neuen Gehaltsstruktur gesammelt. www.zukunftsberuf-lehrer-nrw.de/index.htm
Rahmenvorgaben für den Vorbereitungsdienst http://www.schulministerium.nrw.de
Lehrereinstellungsverfahren, schulscharfe Ausschreibungen www.vbe-nrw.de
Merkblatt zur Beihilfe www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
OVP mit VV www.studienseminare-duesseldorf.nrw.de
Hervorragende Zusammenfassungen und Hinweise für Lehramtsanwärter www.studienseminar-arnsberg.nrw.de
Homepage der Studienseminare NRW www.studienseminare.nrw.de

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 20.11.11

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