Korrekturfächer
und Korrekturfachlehrer
| In den letzten Jahren ist die Belastung der
Korrekturfachlehrer deutlich gestiegen, weil Lernstandserhebungen und
Zentrale Prüfungen eingeführt wurden. Das Ministerium glaubt, dass die
Überprüfung der Lernleistung in den einzelnen Fächern am besten durch
zentral gestellte, kognitive und schriftlich abfragbare Aufgaben
gemessen werden kann. Besonders die Fächer Mathematik, Deutsch und
Englisch haben dadurch einen ganz anderen Stellenwert bekommen. |
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In der Schule wird seit jeher zwischen Haupt- und
Nebenfächern unterschieden. Für Schülerinnen und Schüler sind es die
Fächer, für die man "was tun muss oder nichts tun muss". Erst in der
Oberstufe wird diese Einschätzung etwas anders, wenn man in
Leistungskursen erkennt, dass auch so genannte Nebenfächer ein ganz
schön breites und tiefes Erkenntnispotenzial haben, für dessen
Erschließung man eine Menge Arbeit aufwenden muss.
Studenten, die Lehrer werden wollen, haben ihre alte
Schulzeit noch gut in Erinnerung und sich für das Lehrerstudium u.a.
deswegen entschieden, weil Sie Spaß an der Erziehung junger Menschen, an
der Weitergabe von Wissen und Erfahrungen haben. Beim Studium spielt die
besondere Vorliebe für bestimmte Fächer eine große Rolle. Da entscheidet
sich einer nicht für Philosophie oder Französisch, weil er den späteren
Arbeitsaufwand ins Auge fasst. Diejenigen, die zwei Korrekturfächer
gewählt haben, werden erst in ihrem späteren Lehrerdasein mit der
Realität konfrontiert.
Und die kann sehr bitter sein, wenn man z.B. später im Gymnasium oder im
Berufskolleg landet, die Fächer Deutsch und Englisch unterrichtet, die
an sich interessant sind und viel Spaß machen, wenn da nicht die
übermäßigen Korrekturen wären. Jemand, der mit diesen beiden Fächern in
der Sekundarstufe II mit 25 Stunden in der Woche eingesetzt ist, muss
unter Umständen mit Hunderten Klausuren im Schuljahr rechnen. Dass eine Klausur nicht
in 12,5 Minuten korrigiert werden kann, wie der statistische
Durchschnittswert eines Verwaltungsgerichts dies behauptet, ist sogar
jedem Laien schnell klar. Dazu kommen dann noch die Abiturprüfungen, das
Fachabitur, Facharbeiten und Zweitkorrekturen.
Im Zeitalter einer Gesellschaft von
rechtsschutzversicherten Eltern, die für eine gerichtliche
Auseinandersetzung mit der Schule nichts bezahlen brauchen, müssen dazu
die Korrekturen und Noten noch rechtssicher verfasst sein. Auch
wenn es nicht zu einem Widerspruch kommt, so ist das Anspruchsdenken an
Korrekturen in den letzten Jahren gewaltig gestiegen:
"Jessica hat das gleiche geschrieben und dafür 3 Punkte mehr bekommen
als ich..."
"Bei Alexandra haben Sie zwei Fehler übersehen; die hat aber eine 2 und
ich eine 3..."
"Warum haben Sie unter die Klausur meiner Tochter nichts drunter
geschrieben? In der Schule, in der sie vorher war, stand immer eine
ausführliche Begründung für die Note darunter!"
"Warum steht unter der Arbeit meines Sohnes nichts Positives? Schüler
sollen doch gelobt werden. Liegt Ihnen daran gar nichts?"
"Warum sind Ihre Bemerkungen unter der Arbeit meines Sohnes so kritisch
und vorwurfsvoll? Kritik soll doch aufbauend sein! Kein Wunder, dass
mein Sohn bei Ihnen immer Fünfen schreibt!"
Jede Kollegin und jeder Kollege kennt die Schlange von Schülern, die
sich nach der Rückgabe der Klassenarbeit protestierend zum Pult hin
bewegt, wenn man oberflächlich gearbeitet hat - ganz abzusehen von den
Protesten der Eltern am Elternsprechtag. |
Unabhängig von dem Arbeitsaufwand für die
Unterrichtsvorbereitung und den Nervenaufwand für die Durchführung des
Unterrichts in den einzelnen Fächern ist die Nacharbeit eben
unterschiedlich. Der Kollege mit Sport oder Musik schleppt nämlich nicht
jede Woche mehrmals eine dicke Tasche mit Heften nach Hause. Der braucht
auch nicht Abende, Nächte oder Wochenenden für die Korrekturen zu
opfern. Oft betrifft es sogar die Ferien. Das ist ganz objektiv gesehen
ein höherer Zeitaufwand, d.h. eine solche Kollegin oder ein solcher
Kollege arbeitet objektiv länger als jemand ohne Korrekturfächer.
Die Formulierung "Ein solcher Kollege
arbeitet objektiv länger als jemand ohne Korrekturfächer " ist natürlich
auch nicht objektiv, sondern es kommt immer auf die individuelle
Einstellung zur Schule und den Unterrichtsfächern an.
So schreibt mir ein Kollege: "Als
engagierter Musiklehrer habe ich soeben meine Herbstferien damit
verbracht, einige Stücke für Chor und Big Band zu arrangieren. Dies
dauert pro Stück je nach Aufwand etwa 2-5 volle Arbeitstage - für das
geplante Musical haben wir 15 Stücke. Mein Arbeitsaufwand ist also auch
in diesem Fach nicht zu verachten. Die Stunden, die ich jede Woche mit
meinem Zweitfach Chemie länger als meine Deutsch- und
Fremdsprachkollegen in der Schule bleibe, weil in der Sammlung sehr
viele Gegenstände sind, die ehrlich und wahrhaftig der Pflege und Arbeit
bedürfen, habe ich leider noch nicht so genau gezählt. Jedenfalls bin
ich oft der letzte in der Schule - nach den
Hausmeistern und den Schulleitern."Dazu kommen noch folgende Punkte:
- Kolleginnen und Kollegen mit Korrekturfächern
sind in den Klassen wöchentlich mit einer höheren Stundenzahl
vertreten. Das hat zwar den Vorteil, dass sie im Durchschnitt
weniger Klassen unterrichten und die Schülerinnen und Schüler besser
kennen, was aber gern von den Schulleitungen als Argument für die
Klassenlehrertätigkeit ausgenutzt wird.
- Die obligatorischen Lernstandserhebungen in
den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in der Klasse 8
bedeuten einen zusätzlichen Korrekturaufwand; dazu kommen noch die
Auswertung der Testbögen und Speicherung auf dem Server des
Ministeriums.
- Die Zentralen Prüfungen in Klasse 10 erfordern
neben den Korrekturen und Zweitkorrekturen zusätzlich die
Anwesenheit und Beurteilung der Leistungen bei mündlichen Prüfungen.
- Die obligatorischen Klausuren für alle Schüler
in der Jahrgangsstufe 13 in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Fremdsprachen inklusive aller Zweitkorrekturen bedeuten eine
zusätzliche Belastung, zumal in den Grundkursen der anderen Fächer
jeweils nur ein geringer Teil der Schülerinnen und Schüler eine
Kursarbeit schreibt.
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Damit sind die Lehrerinnen und Lehrer mit
Korrekturfächern noch deutlicher in den Focus der Überprüfbarkeit und
des Leistungsdrucks gedrückt worden. Es wurmt sie, dass Kolleginnen und
Kollegen mit bestimmten Nebenfächern nicht kontrolliert werden und
keinen Stress haben. Es ist natürlich auch so, dass die Schulleitungen
in den meisten Fällen nur die regelmäßige Vorlage von drei
Klassenarbeitsheften verlangen. Und das wiederum trifft nur die
schriftlichen Fächer; welche Schulleiterin und welcher Schulleiter macht
sich schon die Arbeit und lässt sich regelmäßig Erdkundehefte,
Geschichts- oder Biologiemappen vorlegen?
Kein Wunder, dass die Korrekturfachlehrerinnen und Korrekturfachlehrer
gefrustet sind. Auf der
Webseite ihres Verbandes habe ich den treffenden Satz gelesen:
Korrekturfachlehrer haben im wahrsten Sinne des Wortes das Nachsehen. |
Allerdings muss auch das Nachsehen differenziert
betrachtet werden: Es ist eindeutig leichter, Mathematikarbeiten zu
korrigieren als Deutscharbeiten oder Englischarbeiten. Hier zeigt
sich wiederum, dass Korrekturfächer auch nicht pauschal behandelt werden
dürfen.Was ist also zu tun?
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Da kaum damit zu rechnen ist, dass die Politiker
plötzlich ein Herz für die Lehrer entdecken und deren Arbeitszeit senken
oder die Klassen kleiner machen, ist Selbsthilfe die einzige Hilfe. Hier
meine Ratschläge:
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1. Nutzen Sie die gesetzlichen Grundlagen aus und
führen Sie Konferenzbeschlüsse durch!
Das Schulgesetz bildet im § 93 die gesetzliche
Grundlage, auf die Sie sich berufen können. Danach regelt das
Schulministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium durch
Rechtsverordnung die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden für
Lehrerinnen und Lehrer. Diese Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs.2
SchG wird jährlich im Mai oder Juni angepasst und wird schulintern
als "AVO-Richtlinie - AVO" bezeichnet. Sie finden sie in der BASS 11-11
Nr.1. In der derzeit gültigen Fassung für das Schuljahr 2009/2010 vom
19.6.2009 heißt es: |
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§ 3 Pflichtstunden-Bandbreite
(1) Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen
und Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere
unterrichtliche Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden.
Soweit dies im Einzelnen erforderlich ist und die besonderen Belastungen
sich nicht aus dem Inhalt des Amtes ergeben, können die in § 2 Abs. 1
genannten Werte unterschritten oder um bis zu drei Pflichtstunden
überschritten werden. Die Abweichungen müssen sich in der Schule
insgesamt ausgleichen. Die Verteilung der Anrechnungsstunden nach § 2
Abs. 5 ist zu berücksichtigen.
(2) Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen
Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der
Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Entscheidung im Einzelnen
trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
3.1 (zu § 3 Abs. 1)
3.1.1 Mit der Bandbreitenregelung erhalten die
Schulen ein zusätzliches Instrument, um besonderen individuellen
Belastungen besser gerecht werden zu können. Ziel der Regelung ist
es, in der einzelnen Schule eine möglichst ausgewogene
Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Lehrerinnen und Lehrern zu
erreichen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter und die
Lehrerkonferenz sind verpflichtet, unter Berücksichtigung des
Unterrichtsbedarfs für eine möglichst gleichmäßige Belastung der
Lehrerinnen und Lehrer Sorge zu tragen.
Ein Anspruch auf Reduzierung des
Unterrichtsdeputats einer Lehrerin oder eines Lehrers besteht nicht.
Der Belastungsausgleich darf insbesondere nicht zu einer ernsthaften
Beeinträchtigung der Unterrichtsversorgung führen. Die Abweichungen
vom Ausgangswert müssen sich in der einzelnen Schule insgesamt
ausgleichen, damit das Unterrichtsvolumen erhalten bleibt. Die
Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden nach § 2 Absätze 2, 3 und 5
bleiben neben der Bandbreitenregelung bestehen.
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden ist
Ausgangswert einer Bandbreite, innerhalb der innerschulisch das
Unterrichtsdeputat der Lehrerinnen und Lehrer im Einzelnen jeweils
für ein Schuljahr festgesetzt wird. Korrespondierend mit der
zeitlichen Inanspruchnahme durch besondere unterrichtsbezogene
Belastungen und außerunterrichtliche Aufgaben sowie den
schulformspezifischen Notwendigkeiten kann das Unterrichtsdeputat
die jeweils arbeits- und dienstrechtlich geschuldete Zahl der
wöchentlichen Pflichtstundenunterschreiten oder bis zu drei Stunden
überschreiten. Beträgt die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden 28,
soll eine Überschreitung um drei Stunden nur im Ausnahmefall
erfolgen.
3.1.2 Für teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und
Lehrer reduziert sich die zulässige Überschreitung anteilig
entsprechend ihrer arbeits- und dienstrechtlich geschuldeten Zahl
der wöchentlichen Pflichtstunden; dabei sind Stundenbruchteile
abzurunden.
3.1.3 Für schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer
gilt Nr. 2.4.2 entsprechend.
3.2 (zu § 3 Abs. 2) Nr.
2.5.2 und 2.5.3 Satz 1 gelten entsprechend. Die Verfahrensregelung ist
wie bei den Anrechnungsstunden darauf angelegt, dass die Grundsätze für
die Festsetzung des Unterrichtsdeputats möglichst im Konsens zwischen
Schulleitung und der Lehrerkonferenz festgelegt werden. Bei der
Anwendung der Bandbreitenregelung sind die bei der Verteilung der
Anrechnungsstunden und der Sonderaufgaben getroffenen Entscheidungen zu
berücksichtigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter und die
Lehrerkonferenz haben dafür Sorge zu tragen, dass über Anträge einzelner
Lehrerinnen und Lehrer im vorgeschriebenen Verfahren entschieden wird.
Der Antrag und die Entscheidung sind aktenkundig zu machen. |
Der entscheidende Punkt ist der
letzte Satz der AVO: "Die Schulleiterin oder der Schulleiter und die
Lehrerkonferenz haben dafür Sorge zu tragen, dass über Anträge einzelner
Lehrerinnen und Lehrer im vorgeschriebenen Verfahren entschieden wird.
Der Antrag und die Entscheidung sind aktenkundig zu machen."
Sie müssen also Ihren Antrag entsprechend stellen
und vorher dafür sorgen, dass Sie genügend Rückhalt im Kollegium für
eine positive Abstimmung haben. Das ist eigentlich gar nicht so schwer,
wenn Sie in Fachkonferenzen diese Problematik diskutieren und Ihre
Argumente überzeugend darstellen.
Sie könnten ja auch ansatzweise für Erleichterungen sorgen, indem Sie in
der Lehrerkonferenz den Beschluss fassen, dass Kolleginnen oder Kollegen
mit zwei Korrekturfächern nicht mehr als vier Klassen bekommen, damit
die Belastung auf alle gleichmäßig verteilt wird.
Oder stellen Sie den Antrag, dass zum Ausgleich der
Belastung alle Kolleginnen und Kollegen mit 2 Korrekturfächern von der
Pausenaufsicht ausgenommen werden.
Vielleicht könnte man in der Lehrerkonferenz
darüber nachdenken, dass Kolleginnen und Kollegen mit 2 Korrekturfächern
von der Klassenlehrertätigkeit entbunden werden, um einen
Belastungsausgleich zu erzielen.
Sie finden sicher noch andere Ansatzpunkte. Oft
sind es nämlich auch kleine Schritte, die im Endeffekt zu einem
Erreichen der Ziele führen. Steter Tropfen höhlt den Stein!
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2. Solidarisieren Sie sich mit anderen Kolleginnen
und Kollegen, die Korrekturfächer unterrichten.
Das ist natürlich ein schwieriges Unterfangen, weil
jeder weiß, wie Kollegien in bestimmten Fragen reagieren. Fragen Sie
doch nur einmal, ob es erlaubt sein soll, während des Unterrichts
Kaugummi zu kauen, die Mütze auf dem Kopf zu behalten, zu trinken und zu
essen oder wie man reagieren soll, wenn ein Schüler "Hau ab du Arsch" zu
einem Kollegen sagt. Wenn also schon ein Erziehungskonsens in der Schule
ein ziemliches Problem darstellt, um wie vieles problematischer ist dann
noch ein Konsens über die Arbeitsbelastung in der Schule. Alle
Argumente, die ich auf meinen Webseiten
Arbeitsbelastung und Bandbreitenregelung
aufgeführt habe, werden Sie dann zu hören bekommen und noch einiges
mehr. Aber Sie dürfen sich dadurch nicht entmutigen lassen, sondern
müssen zäh für Ihre Überzeugung eintreten.
Vielfach sind erst Änderungen im Schulsystem dadurch zustande gekommen,
dass Kolleginnen und Kollegen nicht locker gelassen haben. Es könnte ja
sein, dass Ihre Schulleitung auch Korrekturfächer unterrichtet und sich
aufgeschlossen zeigt. Das schon einmal ein guter Ansatzpunkt. Bohren Sie
also nach und ergründen Sie ihre Einstellung! Oder fangen Sie bei der
Stellvertretung an. In jedem Fall müssen Sie als Vielkorrigierer
Sympathien gewinnen.
Seit einigen Jahren gibt es einen eingetragenen Verband der
Korrekturfachlehrer, dessen Internetadresse Sie weiter unten finden.
Dort entdecken Sie Gleichgesinnte und sicher auch weitere stichhaltige
Argumente.
Sogar das Ministerium muss ein schlechtes Gewissen bekommen haben, denn
sonst wären nicht die Hinweise zur
Reduzierung der Korrekturbelastung von Lehrerinnen und Lehrern im
Amtsblatt April 2009 erschienen.
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3. Erleichtern Sie sich selbst die Korrekturen durch
bessere Organisation!
Besprechen Sie in den Fachkonferenzen die
Möglichkeiten einer geringeren Belastung durch Korrekturen. Die
Fachkonferenz ist eine kleinere Gruppe und Ihren Argumenten gegenüber
sicher eher aufgeschlossen als die Lehrerkonferenz oder der fachfremd
denkende Schulleiter. Hilfreich ist bestimmt ein Brainstorming über
Reduzierungsmöglichkeiten. Meine Tipps: |
- Fragen Sie routinierte Kolleginnen und Kollegen,
wie viel Zeit diese für die Korrekturen brauchen und wie sie den
Aufwand verringert haben. Routine macht nämlich sehr viel aus. In
den ersten Jahren des Lehrerdaseins wachsen einem die Korrekturen
über den Kopf. Später ökonomisieren Sie das Verfahren ganz von
selbst und benötigen nur noch die Hälfte der Zeit.
- Nehmen Sie keine Hefte oder Klausuren mit in die
Ferien. Meine Frau hat mich immer ausgeschimpft, wenn ich Hefte oder
Arbeitsblätter mit in die Ferien genommen habe. Ich habe erst nach
einigen Jahren begriffen, wie unvernünftig es war, dass ich meine
Erholungszeit selbst beschnitten habe. Sie brauchen diese Zeit der
Erholung für Ihren Körper und Ihre Psyche. Es darf nicht sein, dass
die ersten 14 Tage der Sommerferien in jedem Fall dahin sind, weil
noch ausstehende Korrekturen zu erledigen sind.
- Legen Sie eine Korrekturzeit fest und halten Sie
diese ein. Überschlagen Sie grob die Zeit, die Sie benötigen und
machen Sie danach Schluss. Nachtsitzungen oder Wochenenden schaden
Ihnen und der Familie. Sie bringen mehr Stress als die
Erleichterung, dass Sie endlich fertig sind. Längere Korrekturen
ermüden stark und die Fehlerhäufigkeit nimmt nicht nur zu, sondern
die Korrekturzeit pro Heft verlängert sich gewaltig. Besonders dann,
wenn Sie sich ein kühles Bier, einen guten Drink oder einen edlen
Rotwein dazu genehmigen. Prüfen Sie das
einmal nach.
- Nutzen Sie Freistunden zur Korrektur. Sicherlich
ist es erholsam, einen Kaffee zu trinken und mit der Kollegin einen
Plausch im Lehrerzimmer zu führen; man könnte sich aber auch den
Kaffee mitnehmen, einen leeren Klassenraum suchen und in Ruhe einen
Stapel Hefte durchsehen. Man würde dann nach der letzten Stunde
keine Tasche voller Hefte mit nach Hause nehmen und in dem
Bewusstsein zu Hause ankommen, dass man etwas mehr vom Nachmittag
haben würde.
- Überlegen Sie mit den Fachkolleginnen und
Fachkollegen, ob man keine standardisierte Art der Kontrolle
einführen kann. Vielleicht sogar auch eine Begrenzung der Wörterzahl
oder Seitenzahl. Beschränkung hat noch keinem geschadet und ist auch
eine wertvolle Disziplin, die man sich und den Schülern auferlegt.
- Den Umfang der Klassenarbeiten und Leistungstests
könnte man auch reduzieren. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, das
Thema so zu wählen, dass nur das Wesentliche abgefragt wird. Dann
braucht die Antwort auch nicht so umfangreich zu sein.
- Die Dauer einer Klassenarbeit wird in den
ministeriellen Vorgaben immer mit ...bis zu einer Stunde oder ...1-2
Stunden angegeben. Müssen Sie diese Zeiten eigentlich immer voll
ausnutzen? Ist es nicht möglich, den Lernzuwachs auch in einer
geringeren Zeit oder einem geringeren Umfang zu überprüfen?
- Verwenden Sie wirklich den Korrekturtag, der in
der Abiturverfügung allen Schulen zugestanden wird?
- In der Sekundarstufe I kann statt einer
Klassenarbeit auch eine Leistungsüberprüfung anderer Art erfolgen.
Überlegen Sie in der Fachschaft, ob es keine Form gibt, deren
Korrektur weniger Aufwand erfordert.
- Prüfen Sie die Form der Korrektur. Gibt es keine
Korrekturverfahren (wie etwa bei den zentralen Arbeiten oder
standardisierten Tests), die einheitlich durchgeführt werden können
und schneller zum Erfolg führen?
- Gibt es Möglichkeiten der Selbstkontrolle durch
Schülerinnen und Schüler? Muss in allen Fällen der Lehrer
korrigieren?
- Wenn eine Klassenarbeit geschrieben wird, so wird
diese unter einem bestimmten Erwartungshorizont korrigiert. Ist es
möglich, diesen Erwartungshorizont und dessen Erreichungsgrad
als Kopie in alle Hefte zu legen und damit den Kommentar zu sparen,
der sonst zeitaufwändig darunter geschrieben werden müsste?
- Vielleicht könnte man sich auch eine Anzahl
Textbausteine bereitlegen, die man individualisieren kann, um sich
dadurch die Kommentare zu erleichtern.
Das sind nur einige Vorschläge und Ansatzpunkte. Sie
finden mit Sicherheit noch mehr. Aber danach suchen sollten Sie schon,
denn jede der Möglichkeiten entlastet Sie.
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4. Machen Sie Vorschläge für ein neues
Arbeitszeitmodell!
Wenn an Ihrer Schule ein neues Arbeitszeitmodell
beschlossen wird, haben Sie Ihr Ziel
erreicht. Das wäre das Höchste der Gefühle. Allerdings wäre es
erforderlich, erst einmal im Kollegium diese Modelle vorzustellen und Sympathien für
eine Einführung zu gewinnen. Vom Ministerium wird das Mindener Modell
favorisiert. Vielleicht hilft es ja schon, wenn die einzelnen Modelle in
vervielfältigter Form allen zugänglich gemacht würden, um den Geschmack
zu wecken. Vielleicht könnten Sie auch Ihre Schulleitung dazu erwärmen,
einen Referenten einzuladen, einmal ein solches Modell vorzustellen... |
Weitere Hinweise:
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
06.06.10
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