Kopfnoten

Ein typisches Beispiel für die Zeit nach PISA in NRW ist die Wiedereinführung von Kopfnoten. Eigentlich müssten sie "Fußnoten" heißen, weil sie in NRW am unteren Ende des Zeugnisses erscheinen. Wurden Kopfnoten in den 60er- und 70er-Jahren abgeschafft, weil sie nicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers beurteilten, sondern sein Verhalten, so beobachtete man Ende der 90er-Jahre zunehmend eine Tendenz, die "Sekundärtugenden" wieder stärker zu betonen.

Für die Grundschulen hatte man bereits im Zuge der Leistungsbeurteilung mit Texten eine durchaus praktikable Lösung gefunden. So wurde dann dort auch das Arbeits- und Sozialverhalten entsprechend beschrieben.
Nach den schlechten PISA-Ergebnissen suchte man weitere Möglichkeiten einer Disziplinierung. Forciert wurde es durch die Forderung der Wirtschaft, Fleiß und Pünktlichkeit, Sorgfalt und Zuverlässigkeit, aber auch Selbstständigkeit und Teamfähigkeit besser in den Schulen zu verankern. Man stellte nämlich durch die Betriebspraktika und Auszubildenden fest, dass die Schulabgänger in diesen Bereichen nur unzureichend auf das Arbeitsleben vorbereitet waren. Besonders eklatant machten sich die unentschuldigten Fehlzeiten bemerkbar, die natürlich auf keinem Zeugnis vermerkt waren.
Das schlug sich dann auch in dem neuen Schulgesetz 2005 der rot-grünen Koalition nieder, die in den  § 49 (2) SchG folgende Passage aufnahm:

"(2) Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf. Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen."

Typisch war natürlich wieder der wenig einheitlich definierte Entscheidungsrahmen, der die Willkür in den Entscheidungsbereich der Schulkonferenz der einzelnen Schule legte. Die neue Regierungskoalition aus CDU und FDP änderte das gerade 2005 in Kraft getretene neue Schulgesetz im Jahre 2006 durch zwei weitere Schulrechtsänderungsgesetze. So wurde der § 49 (2) SchG wie folgt geändert:

"(2) Soweit in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmt ist, werden neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnisse und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn aufgenommen:
1. die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten,
2. Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, denen die Notenstufen „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ und „unbefriedigend“ zu Grunde gelegt werden und die nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz durch eine Beschreibung ergänzt werden können; die Schulkonferenz entscheidet, ob die Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten an der Schule durch Beschreibungen ergänzt werden sollen und stellt Grundsätze für eine einheitliche Handhabung auf,
3. nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische ehrenamtliche Tätigkeiten in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen gewürdigt werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich Bemerkungen nach dieser Nummer auch auf die gesamte Schullaufbahn."

Neu war, dass die unentschuldigten Fehlzeiten nun auch auf die Abschlusszeugnisse kamen. Die Wirtschaft begrüßte das, während viele Lehrerverbände und Bildungsexperten dies kritisierten. Schließlich wurden dadurch Fehlverhaltensweisen von Jugendlichen amtlich abgestempelt - auf Urkunden, die sie vielleicht 10 oder 20 Jahre später noch benötigten. Die schlechten Vermerke würden sie also noch Jahre verfolgen, obwohl sich ihre Arbeitseinstellung längst total gewandelt hätte.

Bis dahin war aber alles noch nicht so schlimm, obwohl es schon seltsam war, dass man aus den üblichen Notenstufen von sehr gut bis mangelhaft oder ungenügend abwich und eine vierstufige Skala  mit einem neuen Begriff entwickelte.
Ärgerlich wurde es erst im Frühjahr 2007, als sich das unausgegorene Konzept des Ministeriums zeigte. 6 Teilnoten sollten für das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten vergeben werden. Es ist mir schleierhaft, wie das Ministerium auf diese differenzierte Art der Notengebung kommen konnte. In keinem Land der Welt gab es 6 Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten, nur in NRW.
Konnte man nicht bei der bereits erfolgten Praxis der Grundschule bleiben, die das Arbeits- und Sozialverhalten durch eine Textformulierung ausdrückte? Das wurde auch von Eltern akzeptiert und war hilfreich für den Übergang in weiterführende Schulen. Oder konnte man sich nicht an den Verfahren anderer Bundesländer orientieren, die mit zwei Noten auskommen?

Trotz der Warnung vieler Bildungsexperten bei einer Anhörung im Landtag veröffentlichte man die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Schulformen und führte 6 Kopfnoten ein.
 

Vom Schuljahr 2007/08 erhielten alle Schüler in NRW auf ihren Zeugnissen Kopfnoten, die das Arbeitsverhalten und Sozialverhalten beschreiben sollten. Dazu mussten die Lehrerinnen und Lehrer in der Klasse 3 zwei Noten erteilen und ab Klasse 4 sechs verschiedene Kompetenzbereiche beurteilen:

Arbeitsverhalten (3 Noten)
- Leistungsbereitschaft
- Zuverlässigkeit und Sorgfalt
- Selbstständigkeit

Sozialverhalten (3 Noten)
- Verantwortungsbereitschaft
- Konfliktverhalten
- Kooperationsfähigkeit

Das Ministerium gab dazu eine 22-seitige Handreichung heraus, die Sie von meiner Downloadseite unter dem Titel arb+sozverh.pdf herunterladen können. In der Präambel schrieb Ministerin Barbara Sommer, dass den Lehrerinnen und Lehrern mit der Umsetzung dieser Vorgaben ein hohes Maß an pädagogischer Verantwortung anvertraut würde und sie sehr zuversichtlich sei, dass diese anspruchsvolle Aufgabe mit hohem Engagement und dem Blick für das Wohl unserer Kinder wahrgenommen würde.

Ich glaube kaum, dass im Ministerium sich jemand Gedanken über die praktische Umsetzung dieser Vorgaben gemacht hat. Er hätte sonst schnell merken müssen, welchen Arbeitsaufwand das bedeutet und welche Probleme in der Notengebung stecken.

Das Bild stammt von einem Flugblatt der GEW vom November 2007, auf dem das Problem sehr treffend beschrieben wird:

2.500.000 Schüler in NRW bekommen 15.000.000 Kopfnoten pro Halbjahr.
Wenn je Kopfnote nur vier Minuten Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer gerechnet werden, verbrauchen sie dafür 2.000.000 Arbeitsstunden pro Schuljahr.
Das entspricht der Leistung von 1.100 vollen Lehrerstellen.
Kosten für die Landesregierung: Null.
Es bezahlt: die Lehrerschaft.
AUCH DESHALB!
KOPFNOTEN - NEIN DANKE!

Die Hauptlast  der Arbeit in der Beurteilung liegt bei den Klassenlehrern, die den Notenvorschlag für die Zeugniskonferenz vorzubereiten haben. Aber jeder Pädagoge weiß, dass zum Beispiel die Leistungsbereitschaft in den einzelnen Fächern sehr unterschiedlich sein kann, dass Selbstständigkeit sich nur in einem Unterricht entwickeln kann, der auch darauf angelegt ist und dass manche Verhaltensweisen von verschiedenen Lehrpersonen sehr unterschiedlich gesehen werden. Man hätte eigentlich für den Notenvorschlag den Sportlehrer oder die Sportlehrerin hinzuziehen müssen, denn in diesem Fach zeigt sich das Sozialverhalten am besten und wird sogar mitbewertet.
So wird es also für die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zunächst einmal nicht leicht sein, eine entsprechende Note schülergerecht festzulegen. Denn bei einer Note wird es beileibe nicht bleiben; die wird zwar hingeschrieben, aber in Wirklichkeit muss auch eine Begründung dafür formuliert werden. Die muss spätestens dann ( evtl. rechtssicher) gegeben werden, wenn die Erziehungsberechtigten auf der Matte stehen und einen Widerspruch gegen die Note auf dem Zeugnis ihres Sprösslings einlegen. Da die Noten nicht abschlussrelevant sind, werden sie wahrscheinlich auf der Beschwerde-Ebene behandelt. Problematisch wird es aber, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der Kopfnoten keine Lehrstelle erhält. Dann muss nämlich eine gerichtliche Überprüfung erfolgen. Wird ein Rechtsanwalt oder die Schulaufsicht eingeschaltet, wird man nach entsprechenden Dokumentationen fragen, in denen Zeit und Ort angegeben ist, an denen die betreffenden Beobachtungen für die so beurteilten Kompetenzbereiche gemacht wurden. Und dann wird unter Umständen auch nachgefragt werden, ob die Schlussfolgerungen aus den gemachten Beobachtungen korrekt gezogen wurden.
Alles nicht ganz einfach. Und immer neuer Stress nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer...

Das bedeutet also in jedem Fall, dass ein entsprechender Erziehungskonsens in der Schule bestehen muss und dass Konferenzen stattgefunden haben müssen, in denen verschiedene Verhaltensweisen thematisiert und ihre Beurteilungen nach bestimmten Kriterien gemeinsam vorgenommen wurden. Danach muss die Verfahrensweise der Notengebung und die Abstimmung mit den einzelnen Lehrkräften geklärt sein und zum Schluss eine Vorlage für die Schulkonferenz erarbeitet werden, damit deren Beschluss eine einheitliche Handhabung gewährleistet.
Viel wichtiger ist aber noch, dass die Schülerinnen und Schüler selbst wissen, was auf sie zukommt. Das heißt, dass sie die Vorstellungen der Lehrerkonferenz diskutieren müssen, um deren Maßstäbe zu kennen und sich darauf einzustellen.

Der Unmut in den Schulen regte sich erst, als die Zeit für die Konferenzen zu den Halbjahreszeugnissen näher rückte und sie begriffen, was da alles auf sie zukam. Mitte Dezember 2007 äußerte sich der Protest dann lautstark in Medienberichten und in der Presse. Die Schulen lehnten offen die Kopfnoten ab, weil sie begriffen, dass das System wenig praktikabel ist. Einige Schulen erklärten offen, dass sie das System unterlaufen würden, indem sie allen Schülerinnen und Schülern pauschal die Note "gut" zuordnen und nur noch über Abweichungen reden würden. Die Schulen in kirchlicher Trägerschaft wollen sich die Notengebung nicht einfach vorschreiben lassen, sondern bevorzugen Textformulierungen.
Die Reaktion von Ministerin Barbara Sommer war eindeutig: Sie hält an den Noten fest und lehnt eine Liberalisierung ab. Abweichlern drohte sie mit schulaufsichtlichen Konsequenzen. Die Schulen könnten ja zusätzlich Texte schreiben, das sei im Schulgesetz ausdrücklich erlaubt worden und die Schulkonferenzen könnten einen entsprechenden Beschluss fassen.

Dabei sind die meisten Schulen prinzipiell gar nicht gegen Kopfnoten. Sie sind nur gegen die sechsteilige Form der Notengebung. Und das ist eigentlich berechtigt. Zwei Noten würden reichen. Textformulierungen wären viel aussagekräftiger und könnten wesentlich differenzierter verfasst werden.
Ändern musste sich aber etwas an den Kopfnoten. Im Mai 2008 hatte die schwarz-gelbe Regierungskoalition einen Antrag der SPD im Landtag abgeschmettert, die die Kopfnoten wieder abschaffen wollten. Kopfnoten auf Abiturzeugnissen in NRW seien bundesweit einmalig, sagte die SPD-Abgeordnete Hendricks und Sigrid Beer von den Grünen rief allen zu, sie sollten sich gegen den Unfug aus dem Ministerium wehren.
So dauerte es gar nicht lange, bis der Schnellschuss des Ministeriums in einen faulen Kompromiss umgewandelt wurde: Am 23.9.2008 beschloss die Koalition aus CDU und FDP mit der Ministerin Sommer eine Reduzierung auf 3 Kopfnoten. Nicht deutlich gemacht hat die Ministerin das Gerangel im Hintergrund zwischen CDU und FDP. Während sie selbst vier Kopfnoten vorschreiben wollte und dazu eine passende Ausarbeitung Ihres Ministeriums zur Verfügung hatte, wünschte die CDU-Fraktion nur zwei . So einigte man sich in typischer Kompromissmanier mit der FDP schließlich auf drei Kopfnoten. Am 5.11.2008 wurde dann die Änderungsverordnung für die einzelnen Schulformen vom Landtag verabschiedet. Sie ist im Downloadbereich unter kopfaend.doc vorhanden.
Die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen erhalten vom nächsten Zeugnis an nur noch drei Kopfnoten für ihr Arbeits- und Sozialverhalten. Das hat der Landtag am 5.11.2008 beschlossen. Benotet werden künftig die Leistungsbereitschaft, die Zuverlässigkeit/Sorgfalt und das Sozialverhalten.

Eigentlich sind es nur zwei wirkliche Kopfnotenbereiche, denn die Note Arbeitsverhalten wird aufgeteilt in die Teilbereiche Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit/Sorgfalt, dazu kommt dann die Note für das Sozialverhalten. So zeigen es auch die neuen Zeugnisformulare, die nun wieder entwickelt werden mussten:

Arbeitsverhalten
Leistungsbereitschaft ____________________  Zuverlässigkeit/Sorgfalt ________________________

Sozialverhalten        ____________________

Ggf. ergänzende Beschreibung/Begründung der Note "unbefriedigend"

__________________________________________________________________________________

Die Verweise auf die entsprechenden Fußnoten bleiben unverändert. Die entsprechenden Fußnoten werden wie folgt gefasst:
Notenstufen für die Bewertung des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens: sehr gut = entspricht den Anforderungen in besonderem Maße; gut = entspricht den Anforderungen in vollem Maße; befriedigend = entspricht den Anforderungen im Allgemeinen; unbefriedigend = entspricht den Anforderungen noch nicht.

Die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer schlägt schlägt die Noten für das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten vor. Über die Noten entscheidet die Zeugnis- oder Versetzungskonferenz, in der Oberstufe die Jahrgangsstufenkonferenz. Die Schulkonferenz kann beschließen, dass die Note "unbefriedigend" zu begründen ist. Die Noten für die Bereiche Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt und Sozialverhalten können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz aufgestellten Grundsätze (§49 Abs.2 Nr. 2 SchG) durch eine Beschreibung ergänzt werden.
In den dualen Bildungsgängen des Berufskollegs und in der Fachoberschule entfällt  die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens; in der letzteren sogar die Angabe der Fehlzeiten.
 
Welchen Rat könnte man den Schulen geben?
1. Erstellen Sie eine Vorlage für die Lehrerkonferenz, in der verschiedene typische Verhaltensweisen dargestellt sind, die beurteilt werden sollen.
Legen Sie die Kriterien an, die vom Ministerium  für die einzelnen Kompetenzbereiche vorgeschlagen werden. Die sind durchaus brauchbar. Dazu müssen Sie natürlich die Anforderungen definieren:
 
1 2 3 4- 6
sehr gut gut befriedigend unbefriedigend
entspricht den Anforderungen
 in besonderem Maße
entspricht den Anforderungen
 in vollem Maße
entspricht den Anforderungen
 im Allgemeinen
entspricht den Anforderungen
 noch nicht

Hier zeigt sich schon die Schwierigkeit: die Viererskala hat keine Mitte für das normale Verhalten und ist nicht mit der gewohnten Sechserskala vergleichbar. Bei der Sechserskala liegt das Mittelmaß zwischen drei und vier; hier bei dieser Skala ist zu fragen, was als normale Anforderung an die Schüler definiert wird. Man könnte vielleicht sagen, an einem Gymnasium liegt das Anspruchsniveau höher (also bei "gut"), in einer Hauptschule sind die Anforderungen nicht so hoch (also "befriedigend") und in einer Förderschule noch niedriger anzusetzen. Aber da steckt ein Denkfehler drin. Wie ist das bei einer Gesamtschule oder in einer Förderschule? Man erkennt leicht, dass in jeder Schulform Schülerinnen und Schüler sitzen können, die in bestimmten Teilbereichen sehr gute und in anderen unzureichende Verhaltensweisen zeigen. Es sind ja keine Leistungen, die erbracht werden, sondern Verhaltensweisen, die gezeigt werden. Und die werden an einer bestimmten Messlatte gemessen, die von einer bestimmten Lehrperson angelegt wird.
Die Eltern werden bei "sehr gut", "gut" und "befriedigend" immer an die bisherige Notenskala denken; bei "unbefriedigend" werden sie stutzig und dies wahrscheinlich mit "ausreichend" gleichsetzen, weil es eine Stufe unter "befriedigend" liegt. Aber das ist nicht richtig: "Unbefriedigend" ist halt eine neue Note, sie schließt nach der alten Skala die Bewertungen von "ausreichend" bis "ungenügend" ein. Eine Schule könnte aber durchaus für sich die Skala im unteren Bereich neu definieren. Hier zeigt sich, wie schlecht die Vorgabe des Ministeriums mit dieser neuen Bezeichnung ist; besser wäre es gewesen, die Notenstufen ganz weg zu lassen und die Textdefinition zu verwenden.
Schülerinnen und Schüler aus einem sozial schwachen Umfeld werden bei der Bewertung des Verhaltens immer schlechter dabei wegkommen, weil viele der zu beurteilenden Verhaltensweisen im häuslichen Bereich grundgelegt werden. Wenn sie dort ignoriert oder nicht gepflegt werden, schlägt das in der Schule durch: der Umgangston ist deftiger, Kraftausdrücke sind an der Tagesordnung, Sauberkeit und Ordnung haben einen anderen Stellenwert.
In der folgenden Tabelle habe ich Beispiele formuliert. An Ihrer Schule können es ganz andere Beispiele oder andere Definitionen der Anforderungen sein.

Note als Ziffer 1 2 3 4-6
Note sehr gut gut befriedigend unbefriedigend
Zu beurteilender Kompetenzbereich entspricht den Anforderungen
in besonderem Maße
entspricht den Anforderungen
in vollem Maße
entspricht den Anforderungen
im Allgemeinen
entspricht den Anforderungen
noch nicht
Leistungsbereitschaft Sch. arbeitet an der gestellten Aufgabe sehr konzentriert und selbständig über einen längeren Zeitraum, sucht neue Aufgaben und zeigt Initiative. Sch arbeitet konzentriert und selbständig an der gestellten Aufgabe, fragt nach, holt sich Unterstützung. Sch arbeitet an der gestellten Aufgabe, ist leicht ablenkbar, flüchtig, sucht Hilfe bei auftretenden Schwierigkeiten, muss neu motiviert werden. Sch. arbeitet lustlos oder unwillig an der gestellten Aufgabe, stört andere Schüler bei der Arbeit, gibt trotz neuer Motivation schnell auf.
Zuverlässigkeit/Sorgfalt Sch. ist immer pünktlich, hält Terminabsprachen jederzeit ein, erledigt die gestellten Aufgaben auch bei auftretenden Problemen gewissenhaft; hat immer die geforderten Materialien dabei.

Sch führt die Hefte und Mappen außerordentlich sauber und ordentlich; hält alle Bücher, Lern- und Arbeitsmaterialien in vorbildlichem Zustand.

Sch. erledigt die gestellten Aufgaben pünktlich und gewissenhaft; bringt die geforderten Materialien mit.

Sch. führt die Hefte und Mappen ordentlich nach den geforderten Vorgaben; geht mit allen Büchern, Lern- und Arbeitsmaterialien verantwortungsbewusst um.

Sch. erledigt die gestellten Aufgaben manchmal oberflächlich und nicht immer termingerecht; vergisst manchmal die geforderten Materialien.

Sch. führt Hefte und Mappen überwiegend ordentlich; Bücher und Lernmaterialien zeigen Gebrauchsspuren.

Sch erledigt die gestellten Aufgaben unregelmäßig, manchmal gar nicht, ist unzuverlässig und unpünktlich; bringt die geforderten Materialien nicht mit.

Sch. führt seine Hefte und Mappen unvollständig und unsauber: Bücher und Lernmaterialien sind nach Gebrauch nicht mehr ausleihfähig.

Sozialverhalten Sch. übernimmt gern zusätzliche Pflichten und Aufgaben für die Gruppe; vertritt aktiv die Interessen der Gruppe; übernimmt jederzeit Verantwortung für eigenes Handeln und die Entscheidung der Gruppe.

Sch. bietet seine Hilfe jederzeit anderen an, hält sich immer an vereinbarte Regeln; ordnet eigene Interessen den Teamzielen unter.

Sch. übernimmt freiwillig Pflichten und Aufgaben für die Gruppe; übernimmt die Verantwortung für das eigene Handeln.

 

Sch. hält sich an vereinbarte Regeln, arbeitet an gemeinsamen Planungen aktiv mit, ist teamfähig.

Sch. übernimmt nach Ansprache Pflichten und Aufgaben für die Gruppe;

 

Sch. hält sich nicht immer an vereinbarte Regeln; hat manchmal Schwierigkeiten, seine Interessen gegenüber der Gruppe zurückzustellen.

Sch. fällt es schwer, seine normalen Pflichten zu erfüllen, übernimmt keine Pflichten und Aufgaben für die Gruppe; ist nicht bereit, für das eigene Handeln einzustehen.

Sch. hält vereinbarte Regeln nicht ein, ist nicht in der Lage, mit anderen  zusammenzuarbeiten.

Das Ministerium hat eine Handreichung zum Umgang mit den Kopfnoten erstellt. Sie ist im Downloadbereich unter kopfhand.pdf herunterzuladen.

2. Stellen Sie einen Erziehungskonsens im Kollegium her. Das ist außerordentlich wichtig.
An diesen Konsens müssen sich alle halten, er muss den Eltern deutlich gemacht und in der Schulkonferenz beschlossen werden.

3. Sprechen Sie mit den Schülerinnen und Schülerinnen über die Anforderungen, die Sie als Fachlehrer für die entsprechenden Leistungsbereiche und Verhaltensbereiche stellen. Ein Schüler oder eine Schülerin muss genau wissen, was geleistet werden muss, damit die z.B. die "Anforderungen im Allgemeinen" erfüllt werden.

4. Veröffentlichen Sie auf der Schulhomepage die Kriterien für die Vergabe der Noten in Arbeits- und Sozialverhalten in allgemein verständlicher Form.
Auf diese Weise schaffen Sie Transparenz für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Eltern. Am besten lässt sich das mit typischen Beispielen aus dem Schulalltag verdeutlichen. Schauen Sie einmal auf die Homepage der Hauptschule Weener, die das sehr nett gemacht hat. Die Kriterien beziehen sich zwar auf die niedersächsischen Notenstufen, sind aber dennoch gut brauchbar.

 

Weitere Hinweise:

Thema/Titel Internet-Adresse
Hinweise und Beispiele zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens www.schulministerium.nrw.de
Im pb-netz (dem politischen Bildungsnetz von der Uni Münster) steht als Diskussionsforum das Thema Kopfnoten auf dem Programm. Hier finden sich viele interessante Diskussionsbeiträge http://egora.uni-muenster.de/pbnetz/kopfnoten.shtml
Beispiele für Veröffentlichungen von Schulen auf ihrer Homepage zum Thema Kopfnoten Rurtalgymnasium Düren
Freiherr-vom-Stein-Realschule Düsseldorf
Die Schulleitungsvereinigung NRW hat eine Befragung zu den Kopfnoten durchgeführt. Lesen Sie, welche Meinung die Schulen dazu vertreten. http://www.slv-nrw.de/index.html
   

 Letzte Aktualisierung dieser Seite am 20.01.09

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