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Kopfnoten
| Ein typisches Beispiel für die Zeit nach PISA in NRW
ist die Wiedereinführung von Kopfnoten. Eigentlich müssten sie
"Fußnoten" heißen, weil sie in NRW am unteren Ende des Zeugnisses
erscheinen. Wurden Kopfnoten in den 60er-
und 70er-Jahren abgeschafft, weil sie nicht die Leistung einer Schülerin
oder eines Schülers beurteilten, sondern sein Verhalten, so beobachtete
man Ende der 90er-Jahre zunehmend eine Tendenz, die "Sekundärtugenden"
wieder stärker zu betonen. Für die
Grundschulen hatte man bereits im Zuge der Leistungsbeurteilung mit
Texten eine durchaus praktikable Lösung gefunden. So wurde dann dort
auch das Arbeits- und Sozialverhalten entsprechend beschrieben.
Nach den schlechten
PISA-Ergebnissen suchte man weitere Möglichkeiten einer Disziplinierung.
Forciert wurde es durch die Forderung der Wirtschaft, Fleiß und
Pünktlichkeit, Sorgfalt und Zuverlässigkeit, aber auch Selbstständigkeit
und Teamfähigkeit besser in den Schulen zu verankern. Man stellte
nämlich durch die Betriebspraktika und Auszubildenden fest, dass die
Schulabgänger in diesen Bereichen nur unzureichend auf das Arbeitsleben
vorbereitet waren. Besonders eklatant machten sich die unentschuldigten
Fehlzeiten bemerkbar, die natürlich auf keinem Zeugnis vermerkt waren.
Das schlug sich dann auch in dem neuen Schulgesetz 2005
der rot-grünen Koalition nieder, die in den § 49 (2) SchG folgende
Passage aufnahm: "(2) Neben den Angaben zum
Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die
Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten
aufgenommen. Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz
Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die
Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der
Aussagen auf. Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits-
und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen."
Typisch war natürlich wieder der wenig einheitlich
definierte Entscheidungsrahmen, der die Willkür in den
Entscheidungsbereich der Schulkonferenz der einzelnen Schule legte. Die
neue Regierungskoalition aus CDU und FDP änderte das gerade 2005 in
Kraft getretene neue Schulgesetz im Jahre 2006 durch zwei weitere
Schulrechtsänderungsgesetze. So wurde der § 49 (2) SchG wie folgt
geändert:
"(2) Soweit in den Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmt ist, werden neben den Angaben
zum Leistungsstand in Zeugnisse und in Bescheinigungen über die
Schullaufbahn aufgenommen:
1. die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten,
2. Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, denen die
Notenstufen „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ und „unbefriedigend“ zu
Grunde gelegt werden und die nach Entscheidung der Zeugnis- oder
Versetzungskonferenz durch eine Beschreibung ergänzt werden können; die
Schulkonferenz entscheidet, ob die Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum
Sozialverhalten an der Schule durch Beschreibungen ergänzt werden sollen
und stellt Grundsätze für eine einheitliche Handhabung auf,
3. nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz weitere
Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen
Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich. Auf Wunsch der Schülerin oder
des Schülers können ebenfalls außerschulische ehrenamtliche Tätigkeiten
in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen gewürdigt
werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich Bemerkungen
nach dieser Nummer auch auf die gesamte Schullaufbahn." |
| Neu war, dass die unentschuldigten Fehlzeiten nun auch
auf die Abschlusszeugnisse kamen. Die Wirtschaft begrüßte das, während
viele Lehrerverbände und Bildungsexperten dies kritisierten. Schließlich
wurden dadurch Fehlverhaltensweisen von Jugendlichen amtlich
abgestempelt - auf Urkunden, die sie vielleicht 10 oder 20 Jahre später
noch benötigten. Die schlechten Vermerke würden sie also noch Jahre
verfolgen, obwohl sich ihre Arbeitseinstellung längst total gewandelt
hätte. Bis dahin war aber alles noch nicht so
schlimm, obwohl es schon seltsam war, dass man aus den üblichen
Notenstufen von sehr gut bis mangelhaft oder ungenügend abwich und eine
vierstufige Skala mit einem neuen Begriff entwickelte.
Ärgerlich wurde es erst im Frühjahr 2007, als sich das unausgegorene
Konzept des Ministeriums zeigte. 6 Teilnoten sollten für das
Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten vergeben werden. Es ist mir
schleierhaft, wie das Ministerium auf diese differenzierte Art der Notengebung kommen konnte. In keinem Land der Welt
gab es 6 Noten für
das Arbeits- und Sozialverhalten, nur in NRW.
Konnte man nicht bei der bereits erfolgten Praxis der Grundschule
bleiben, die das Arbeits- und Sozialverhalten durch eine
Textformulierung ausdrückte? Das wurde auch von Eltern akzeptiert und
war hilfreich für den Übergang in weiterführende Schulen. Oder konnte
man sich nicht an den Verfahren anderer Bundesländer orientieren, die
mit zwei Noten auskommen? Trotz der Warnung vieler
Bildungsexperten bei einer Anhörung im Landtag veröffentlichte man die
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Schulformen und
führte 6 Kopfnoten ein.
Vom Schuljahr 2007/08 erhielten alle Schüler in NRW auf ihren
Zeugnissen Kopfnoten, die das Arbeitsverhalten und Sozialverhalten
beschreiben sollten. Dazu mussten die Lehrerinnen und Lehrer in der Klasse 3
zwei Noten erteilen und ab Klasse 4 sechs verschiedene
Kompetenzbereiche beurteilen:
Arbeitsverhalten (3 Noten)
- Leistungsbereitschaft
- Zuverlässigkeit und Sorgfalt
- Selbstständigkeit
Sozialverhalten (3 Noten)
- Verantwortungsbereitschaft
- Konfliktverhalten
- Kooperationsfähigkeit
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Das Ministerium gab dazu eine
22-seitige Handreichung heraus, die Sie von meiner
Downloadseite unter dem Titel
arb+sozverh.pdf herunterladen können. In der Präambel
schrieb Ministerin Barbara Sommer, dass den Lehrerinnen und Lehrern
mit der Umsetzung dieser Vorgaben ein hohes Maß an pädagogischer
Verantwortung anvertraut würde und sie sehr zuversichtlich sei, dass
diese anspruchsvolle Aufgabe mit hohem Engagement und dem Blick für
das Wohl unserer Kinder wahrgenommen würde.
Ich glaube kaum, dass im Ministerium sich jemand Gedanken über die
praktische Umsetzung dieser Vorgaben gemacht hat. Er hätte sonst
schnell merken müssen, welchen Arbeitsaufwand das bedeutet und
welche Probleme in der Notengebung stecken. |
| Das Bild stammt von einem Flugblatt der
GEW vom November 2007, auf dem das Problem sehr treffend
beschrieben wird: 2.500.000 Schüler in NRW bekommen 15.000.000
Kopfnoten pro Halbjahr.
Wenn je Kopfnote nur vier Minuten Arbeitszeit der Lehrerinnen und
Lehrer gerechnet werden, verbrauchen sie dafür 2.000.000
Arbeitsstunden pro Schuljahr.
Das entspricht der Leistung von 1.100 vollen Lehrerstellen.
Kosten für die Landesregierung: Null.
Es bezahlt: die Lehrerschaft.
AUCH DESHALB!
KOPFNOTEN - NEIN DANKE! |
Die Hauptlast der Arbeit in der
Beurteilung liegt bei den Klassenlehrern, die den Notenvorschlag für
die Zeugniskonferenz vorzubereiten haben. Aber jeder Pädagoge weiß,
dass zum Beispiel die Leistungsbereitschaft in den einzelnen Fächern
sehr unterschiedlich sein kann, dass Selbstständigkeit sich nur in
einem Unterricht entwickeln kann, der auch darauf angelegt ist und
dass manche Verhaltensweisen von verschiedenen Lehrpersonen sehr
unterschiedlich gesehen werden. Man hätte eigentlich für den
Notenvorschlag den Sportlehrer oder die Sportlehrerin hinzuziehen
müssen, denn in diesem Fach zeigt sich das Sozialverhalten am besten
und wird sogar mitbewertet.
So wird es also für die
Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zunächst einmal nicht leicht
sein, eine entsprechende Note schülergerecht festzulegen. Denn bei
einer Note wird es beileibe nicht bleiben; die wird zwar
hingeschrieben, aber in Wirklichkeit muss auch eine Begründung dafür
formuliert werden. Die muss spätestens dann ( evtl. rechtssicher)
gegeben werden, wenn die Erziehungsberechtigten auf der Matte stehen
und einen Widerspruch gegen die Note auf dem Zeugnis ihres
Sprösslings einlegen. Da die Noten nicht abschlussrelevant sind,
werden sie wahrscheinlich auf der Beschwerde-Ebene behandelt.
Problematisch wird es aber, wenn eine Schülerin oder ein Schüler
aufgrund der Kopfnoten keine Lehrstelle erhält. Dann muss nämlich
eine gerichtliche Überprüfung erfolgen. Wird ein Rechtsanwalt oder die Schulaufsicht
eingeschaltet, wird man nach entsprechenden Dokumentationen fragen,
in denen Zeit und Ort angegeben ist, an denen die betreffenden
Beobachtungen für die so beurteilten Kompetenzbereiche gemacht
wurden. Und dann wird unter Umständen auch nachgefragt werden, ob
die Schlussfolgerungen aus den gemachten Beobachtungen korrekt
gezogen wurden.
Alles nicht ganz einfach. Und immer neuer Stress nicht nur für
Lehrerinnen und Lehrer...Das bedeutet also in jedem Fall, dass ein
entsprechender Erziehungskonsens in der Schule bestehen muss und
dass Konferenzen stattgefunden haben müssen, in denen verschiedene
Verhaltensweisen thematisiert und ihre Beurteilungen nach bestimmten
Kriterien gemeinsam vorgenommen wurden. Danach muss die
Verfahrensweise der Notengebung und die Abstimmung mit den einzelnen
Lehrkräften geklärt sein und zum Schluss eine Vorlage für die
Schulkonferenz erarbeitet werden, damit deren Beschluss eine
einheitliche Handhabung gewährleistet.
Viel wichtiger ist aber noch, dass die Schülerinnen und Schüler
selbst wissen, was auf sie zukommt. Das heißt, dass sie die
Vorstellungen der Lehrerkonferenz diskutieren müssen, um deren
Maßstäbe zu kennen und sich darauf einzustellen.
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Der Unmut in den Schulen regte sich erst, als die
Zeit für die Konferenzen zu den Halbjahreszeugnissen näher rückte
und sie begriffen, was da alles auf sie zukam. Mitte Dezember 2007
äußerte sich der Protest dann lautstark in Medienberichten und in
der Presse. Die Schulen lehnten offen die Kopfnoten ab, weil sie
begriffen, dass das System wenig praktikabel ist. Einige Schulen
erklärten offen, dass sie das System unterlaufen würden, indem sie
allen Schülerinnen und Schülern pauschal die Note "gut" zuordnen und
nur noch über Abweichungen reden würden. Die Schulen in kirchlicher
Trägerschaft wollen sich die Notengebung nicht einfach vorschreiben
lassen, sondern bevorzugen Textformulierungen.
Die Reaktion von Ministerin Barbara Sommer war eindeutig: Sie hält
an den Noten fest und lehnt eine Liberalisierung ab. Abweichlern
drohte sie mit schulaufsichtlichen Konsequenzen. Die Schulen könnten
ja zusätzlich Texte schreiben, das sei im Schulgesetz ausdrücklich
erlaubt worden und die Schulkonferenzen könnten einen entsprechenden
Beschluss fassen. |
Dabei sind die meisten Schulen prinzipiell gar
nicht gegen Kopfnoten. Sie sind nur gegen die sechsteilige Form der
Notengebung. Und das ist eigentlich berechtigt. Zwei Noten würden
reichen. Textformulierungen wären viel aussagekräftiger und könnten
wesentlich differenzierter verfasst werden.
Ändern musste sich aber etwas an den
Kopfnoten. Im Mai 2008 hatte die schwarz-gelbe Regierungskoalition
einen Antrag der SPD im Landtag abgeschmettert, die die Kopfnoten
wieder abschaffen wollten. Kopfnoten auf Abiturzeugnissen in NRW
seien bundesweit einmalig, sagte die SPD-Abgeordnete Hendricks und
Sigrid Beer von den Grünen rief allen zu, sie sollten sich gegen den
Unfug aus dem Ministerium wehren.
So dauerte es gar nicht lange, bis der
Schnellschuss des Ministeriums in einen faulen Kompromiss
umgewandelt wurde: Am 23.9.2008 beschloss die Koalition aus CDU und
FDP mit der Ministerin Sommer eine
Reduzierung auf 3 Kopfnoten. Nicht deutlich gemacht hat die Ministerin das
Gerangel im Hintergrund zwischen CDU und FDP. Während sie selbst
vier Kopfnoten vorschreiben wollte und dazu eine passende
Ausarbeitung Ihres Ministeriums zur Verfügung hatte, wünschte die
CDU-Fraktion nur zwei . So einigte man sich in typischer
Kompromissmanier mit der FDP schließlich auf drei Kopfnoten. Am
5.11.2008 wurde dann die Änderungsverordnung für die einzelnen
Schulformen vom Landtag verabschiedet. Sie ist im Downloadbereich
unter kopfaend.doc vorhanden. |
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Die Schülerinnen und Schüler in
Nordrhein-Westfalen erhalten vom nächsten Zeugnis an nur noch
drei Kopfnoten für ihr Arbeits- und Sozialverhalten. Das hat der
Landtag am 5.11.2008 beschlossen. Benotet werden künftig die
Leistungsbereitschaft, die Zuverlässigkeit/Sorgfalt und das
Sozialverhalten.
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Eigentlich sind es nur zwei wirkliche
Kopfnotenbereiche, denn die Note Arbeitsverhalten wird aufgeteilt in
die Teilbereiche Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit/Sorgfalt,
dazu kommt dann die Note für das Sozialverhalten. So zeigen es auch
die neuen Zeugnisformulare, die nun
wieder entwickelt werden mussten:
Arbeitsverhalten
Leistungsbereitschaft ____________________ Zuverlässigkeit/Sorgfalt
________________________
Sozialverhalten
____________________ Ggf.
ergänzende Beschreibung/Begründung der Note "unbefriedigend"
__________________________________________________________________________________
Die Verweise auf die entsprechenden Fußnoten
bleiben unverändert. Die entsprechenden Fußnoten werden wie folgt
gefasst:
Notenstufen für die Bewertung des Arbeitsverhaltens und des
Sozialverhaltens: sehr gut = entspricht den Anforderungen in
besonderem Maße; gut = entspricht den Anforderungen in vollem Maße;
befriedigend = entspricht den Anforderungen im Allgemeinen;
unbefriedigend = entspricht den Anforderungen noch nicht. |
| Die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer schlägt
schlägt die Noten für das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten
vor. Über die Noten entscheidet die Zeugnis- oder
Versetzungskonferenz, in der Oberstufe die Jahrgangsstufenkonferenz.
Die Schulkonferenz kann beschließen, dass die Note "unbefriedigend"
zu begründen ist. Die Noten für die Bereiche Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit/Sorgfalt und Sozialverhalten können nach
Entscheidung der Versetzungskonferenz im Rahmen der von der
Schulkonferenz aufgestellten Grundsätze (§49 Abs.2 Nr. 2 SchG) durch
eine Beschreibung ergänzt werden. |
In den dualen Bildungsgängen des Berufskollegs
und in der Fachoberschule entfällt die Bewertung des Arbeits-
und Sozialverhaltens; in der letzteren sogar die Angabe der
Fehlzeiten.
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| Welchen Rat
könnte man den Schulen geben? |
1. Erstellen Sie eine Vorlage für die
Lehrerkonferenz, in der verschiedene typische Verhaltensweisen
dargestellt sind, die beurteilt werden sollen.
Legen Sie die Kriterien an, die vom Ministerium für die
einzelnen Kompetenzbereiche vorgeschlagen werden. Die sind durchaus
brauchbar. Dazu müssen Sie natürlich die Anforderungen definieren:
| 1 |
2 |
3
|
4- 6 |
| sehr gut |
gut |
befriedigend |
unbefriedigend |
entspricht den
Anforderungen
in besonderem Maße |
entspricht den
Anforderungen
in vollem Maße |
entspricht den
Anforderungen
im Allgemeinen |
entspricht den
Anforderungen
noch nicht |
Hier zeigt sich schon die Schwierigkeit: die
Viererskala hat keine Mitte für das normale Verhalten und ist nicht
mit der gewohnten Sechserskala vergleichbar. Bei der Sechserskala
liegt das Mittelmaß zwischen drei und vier; hier bei dieser Skala
ist zu fragen, was als normale Anforderung an die Schüler definiert
wird. Man könnte vielleicht sagen, an einem Gymnasium liegt das
Anspruchsniveau höher (also bei "gut"), in einer Hauptschule sind
die Anforderungen nicht so hoch (also "befriedigend") und in einer
Förderschule noch niedriger anzusetzen. Aber da steckt ein
Denkfehler drin. Wie ist das bei einer Gesamtschule oder in einer
Förderschule? Man erkennt leicht, dass in jeder Schulform
Schülerinnen und Schüler sitzen können, die in bestimmten
Teilbereichen sehr gute und in anderen unzureichende
Verhaltensweisen zeigen. Es sind ja keine Leistungen, die erbracht
werden, sondern Verhaltensweisen, die gezeigt werden. Und die werden
an einer bestimmten Messlatte gemessen, die von einer bestimmten
Lehrperson angelegt wird.
Die Eltern werden bei "sehr gut", "gut" und "befriedigend" immer an
die bisherige Notenskala denken; bei "unbefriedigend" werden sie
stutzig und dies wahrscheinlich mit "ausreichend" gleichsetzen, weil
es eine Stufe unter "befriedigend" liegt. Aber das ist nicht
richtig: "Unbefriedigend" ist halt eine neue Note, sie schließt nach
der alten Skala die Bewertungen von "ausreichend" bis "ungenügend"
ein. Eine Schule könnte aber durchaus für sich die Skala im unteren
Bereich neu definieren. Hier zeigt sich, wie schlecht die Vorgabe
des Ministeriums mit dieser neuen Bezeichnung ist; besser wäre es
gewesen, die Notenstufen ganz weg zu lassen und die Textdefinition
zu verwenden.
Schülerinnen und Schüler aus einem sozial schwachen Umfeld werden
bei der Bewertung des Verhaltens immer schlechter dabei wegkommen,
weil viele der zu beurteilenden Verhaltensweisen im häuslichen
Bereich grundgelegt werden. Wenn sie dort ignoriert oder nicht
gepflegt werden, schlägt das in der Schule durch: der Umgangston ist
deftiger, Kraftausdrücke sind an der Tagesordnung, Sauberkeit und
Ordnung haben einen anderen Stellenwert.
In der folgenden Tabelle habe ich Beispiele formuliert. An Ihrer
Schule können es ganz andere Beispiele oder andere Definitionen der
Anforderungen sein.
| Note als
Ziffer |
1 |
2 |
3 |
4-6 |
| Note |
sehr gut |
gut |
befriedigend |
unbefriedigend |
| Zu beurteilender
Kompetenzbereich |
entspricht den
Anforderungen
in besonderem Maße |
entspricht den
Anforderungen
in vollem Maße |
entspricht den
Anforderungen
im Allgemeinen |
entspricht den
Anforderungen
noch nicht |
| Leistungsbereitschaft |
Sch. arbeitet an der
gestellten Aufgabe sehr konzentriert und selbständig
über einen längeren Zeitraum, sucht neue Aufgaben und
zeigt Initiative. |
Sch arbeitet konzentriert
und selbständig an der gestellten Aufgabe, fragt nach,
holt sich Unterstützung. |
Sch arbeitet an der
gestellten Aufgabe, ist leicht ablenkbar, flüchtig,
sucht Hilfe bei auftretenden Schwierigkeiten, muss neu
motiviert werden. |
Sch. arbeitet lustlos
oder unwillig an der gestellten Aufgabe, stört andere
Schüler bei der Arbeit, gibt trotz neuer Motivation
schnell auf. |
| Zuverlässigkeit/Sorgfalt |
Sch. ist immer pünktlich,
hält Terminabsprachen jederzeit ein, erledigt die
gestellten Aufgaben auch bei auftretenden Problemen
gewissenhaft; hat immer die geforderten Materialien
dabei. Sch führt die Hefte und
Mappen außerordentlich sauber und ordentlich; hält alle
Bücher, Lern- und Arbeitsmaterialien in vorbildlichem
Zustand. |
Sch. erledigt die
gestellten Aufgaben pünktlich und gewissenhaft; bringt
die geforderten Materialien mit.
Sch. führt die Hefte und Mappen ordentlich nach den
geforderten Vorgaben; geht mit allen Büchern, Lern- und
Arbeitsmaterialien verantwortungsbewusst um. |
Sch. erledigt die
gestellten Aufgaben manchmal oberflächlich und nicht
immer termingerecht; vergisst manchmal die geforderten
Materialien. Sch. führt Hefte und
Mappen überwiegend ordentlich; Bücher und
Lernmaterialien zeigen Gebrauchsspuren. |
Sch erledigt die
gestellten Aufgaben unregelmäßig, manchmal gar nicht,
ist unzuverlässig und unpünktlich; bringt die
geforderten Materialien nicht mit. Sch. führt seine Hefte
und Mappen unvollständig und unsauber: Bücher und
Lernmaterialien sind nach Gebrauch nicht mehr
ausleihfähig. |
| Sozialverhalten |
Sch. übernimmt gern
zusätzliche Pflichten und Aufgaben für die Gruppe;
vertritt aktiv die Interessen der Gruppe; übernimmt
jederzeit Verantwortung für eigenes Handeln und die
Entscheidung der Gruppe. Sch. bietet seine Hilfe
jederzeit anderen an, hält sich immer an vereinbarte
Regeln; ordnet eigene Interessen den Teamzielen unter.
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Sch. übernimmt freiwillig
Pflichten und Aufgaben für die Gruppe; übernimmt die
Verantwortung für das eigene Handeln.
Sch. hält sich an
vereinbarte Regeln, arbeitet an gemeinsamen Planungen
aktiv mit, ist teamfähig. |
Sch. übernimmt nach
Ansprache Pflichten und Aufgaben für die Gruppe;
Sch. hält sich nicht
immer an vereinbarte Regeln; hat manchmal
Schwierigkeiten, seine Interessen gegenüber der Gruppe
zurückzustellen. |
Sch. fällt es schwer,
seine normalen Pflichten zu erfüllen, übernimmt keine
Pflichten und Aufgaben für die Gruppe; ist nicht bereit,
für das eigene Handeln einzustehen. Sch. hält vereinbarte
Regeln nicht ein, ist nicht in der Lage, mit anderen
zusammenzuarbeiten. |
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Das Ministerium hat eine Handreichung zum
Umgang mit den Kopfnoten erstellt. Sie ist im Downloadbereich
unter kopfhand.pdf
herunterzuladen.
2. Stellen Sie einen Erziehungskonsens im Kollegium her. Das ist
außerordentlich wichtig. An diesen Konsens müssen sich alle
halten, er muss den Eltern deutlich gemacht und in der
Schulkonferenz beschlossen werden.3.
Sprechen Sie mit den Schülerinnen und Schülerinnen über die
Anforderungen, die Sie als Fachlehrer für die entsprechenden
Leistungsbereiche und Verhaltensbereiche stellen. Ein Schüler oder
eine Schülerin muss genau wissen, was geleistet werden muss, damit
die z.B. die "Anforderungen im Allgemeinen" erfüllt werden.
4. Veröffentlichen Sie auf der Schulhomepage
die Kriterien für die Vergabe der Noten in Arbeits- und
Sozialverhalten in allgemein verständlicher Form. Auf diese
Weise schaffen Sie Transparenz für die Schülerinnen und Schüler und
auch für die Eltern. Am besten lässt sich das mit typischen
Beispielen aus dem Schulalltag verdeutlichen. Schauen Sie einmal auf
die Homepage der Hauptschule Weener,
die das sehr nett gemacht hat. Die Kriterien beziehen sich zwar auf
die niedersächsischen Notenstufen, sind aber dennoch gut brauchbar. |
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Weitere Hinweise:
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
20.01.09
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