Inklusion
Während früher Kinder mit Lern- und
Entwicklungsstörungen in Sonderschulen mit speziellen
Förderschwerpunkten, wie etwa Schwächen im Hören und Sehen, körperlichen
und geistigen Beeinträchtigungen, Defiziten im Lernen oder in der
sozialen bzw. emotionalen Entwicklung, unterrichtet wurden, sollen nach
der Umsetzung der UN-Konvention und nach den KMK-Empfehlungen die Eltern
behinderter Kinder künftig entscheiden können, ob diese an einer
Förderschule, einer Regelschule oder in Integrationsklassen unterrichtet
werden sollen.
Am 1. Dezember 2010 hat der nordrhein-westfälische Landtag einmütig die
Inklusion beschlossen. Das bedeutet, dass die Kommunen geeignete Schulen
auswählen können, wobei sich die Schulkonferenzen nicht dagegen wehren
können. Es wird also voraussichtlich eine Änderung des Schulgesetzes
erfolgen, in der der Rechtsanspruch der Eltern auf den Besuch einer
"normalen" Schule für ihr behindertes Kind verankert wird. |
| Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Einrichtung
von "Hilfsschulen" noch als großer pädagogischer Fortschritt gefeiert,
weil man endlich für die "Kinder mit Sinnesfehlern" eine Schule hatte (denn
vorher waren sie vom Schulbesuch ausgeschlossen); danach vollzog sich im Laufe
der Jahrzehnte ein starker Wandel in dieser Schulform. Hilfsschulen
wurden zu "Sonderschulen", die immer weiter differenziert und
perfektioniert wurden. Die Lehrerausbildung wurde auf die Behandlung
unterschiedlicher Defizite hin ausgerichtet. Die Kinder wurden
ausgesondert und von speziell ausgebildeten Fachkräften unterrichtet.
Später schaffte man den unangenehmen Begriff der "Sonderschule" ab
und ersetzte ihn durch das Wort "Förderschule". Das Prinzip blieb aber
das gleiche. Dieses System nennt man heute "Exklusion".
In den
letzten 20 Jahren gab es immer mehr gesellschaftliche und politische
Bestrebungen, diese ausgegrenzten Kinder zusammen mit normal
entwickelten Kindern in allgemein bildenden Schulen zu unterrichten und
ihnen die Möglichkeit des stärkeren Zusammenlebens zu geben. So kam man
zu dem Begriff der "Integration". Auf politischen Druck hin
wurden immer mehr allgemein bildende Schulen dazu verpflichtet, so
genannte "Integrationsklassen" zu bilden, in denen behinderte mit nicht
behinderten Schülerinnen und Schülern gemeinsam unterrichtet wurden. Das
wollten auch schließlich viele Eltern so. Man erfand verschiedene
Modelle zur Förderung der behinderten Kinder. Dazu wurden dann auch
Lehrkräfte mit spezieller Ausbildung mit einer gewissen Stundenzahl von
Förderschulen an allgemein bildende Schulen abgeordnet oder dorthin
versetzt. Die Ergebnisse waren durchaus positiv, weil sich die
behinderten Kinder besser entwickelten und sich in sozialer und
kognitiver Hinsicht an die Ansprüche der normal entwickelten Kinder
angleichen mussten.
Für die Lehrerinnen und Lehrer bedeutete das Verfahren aber mehr Stress:
Sie mussten sich mit den diagnostischen und lerntheoretischen
Bedingungen von Körperbehinderten, Lernbehinderten und
Verhaltensgestörten auseinandersetzen, ihre Lehrpläne umstrukturieren,
ihren Unterricht anders gestalten und auf die andersartigen
Verhaltensweisen reagieren lernen.
Das führte auf Dauer zu einer Absenkung des Niveaus. Während die
Integration von Körperbehinderten vielen Klassen gut tat, weil die
notwendige erhöhte Rücksichtnahme zu mehr Verständnis und gegenseitiger
Achtung zwang, aber gleichzeitig die intellektuellen Anforderungen
bestehen blieben, führte die Integration von Lernbehinderten und
Verhaltensgestörten dazu, dass sich in diesen Integrationsklassen
zusätzliche Probleme ergaben. Diese waren darauf zurückzuführen, dass
die Integrationsklassen teilweise immer noch zu groß waren, dass nicht
genügend Förderstunden bereit gestellt wurden, dass die
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer unzureichend auf ihre neue Aufgabe
vorbereitet oder fortgebildet wurden oder dass schlicht die räumlichen
oder sächlichen Voraussetzungen unzureichend waren. |
Typisch für diese Situation ist ein Brief, den mir eine Kollegin
schrieb:
"Ich habe in den 80er Jahren für das Lehramt an Gymnasien studiert
und unterrichte nunmehr seit 12 Jahren an einer Realschule die
Fächer Deutsch und Englisch.
Seit vor ein paar Jahren die Schulleitung und die politischen
Vorgaben gewechselt haben, wird unser Arbeitsalltag immer
unerträglicher. Die Zeiten, in denen wir Unterrichtsreihen zusammen
konzipiert haben, nach dem Unterricht im Lehrerzimmer noch ein
Schwätzchen gehalten haben, sind längst vorbei. Früher wurden
Kollegen, die trotz Erkältung in die Schule kamen, nicht für
Vertretung eingesetzt, heute wird in Ausfallstunden vertreten,
auch wenn die Gruppe nur aus drei Schülern besteht.
So haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Auch die
Schülerschaft verändert sich zunehmend; zur Zeit habe ich eine 5.
Klasse mit 85% Migrationshintergrund, darunter 3x ADHS, 2x LRS, 1x
drogenabhängige Eltern und den restlichen Kindern mit Defiziten im
Sozialverhalten, in der Sprache und im Lernverhalten. Eine ganz
„normale“ Eingangsklasse mit 30 Schülern.
Das ist also der normale
tägliche Wahnsinn, der bis jetzt irgendwie ging.
Nun habe ich die Situation, dass
ich eine 7.Klasse im Deutschunterricht bekommen habe, in der ein
Junge mit Asperger Syndrom und ADHS sitzt. Dieser Junge steht unter
Ritalin, das aber nicht in jeder Stunde wirkt und nur das ADHS
abdämpft. Er ist nicht in der Lage Empathie zu empfinden, stört
permanent, provoziert und benötigt ständige Ansprache und Kontrolle,
sonst vergisst er, was er machen soll. Nach über 10 Wochenstunden
(6x Vertretung) in dieser Klasse habe ich die Tipps der Kollegen,
die diesen Jungen schon erlebt hatten, nach dem "try and error" -
Prinzip angewendet. Ignoriere ich seine Störungen, dann schreit er:
„Sie ignorieren mich.“, gebe ich ihm klare Anweisungen, dann
diskutiert er, warum er dies machen solle, er sehe darin keinen
Sinn.
Wenn ich z.B. einen Balladenvortrag von der CD abspielen lasse,
macht er breakdance. Bitte ich ihn aufzuhören, will er gehen, denn
ich habe ihm ja gesagt, er solle aufhören. Die übrigen Schüler
reagieren unterschiedlich, mal lachen sie sich kaputt, mal kommt die
Aufforderung sein Verhalten einzustellen von den Mitschülern, mal
verstärken sie seine Lachnummern, in allen Fällen zerschießt es mir
den Unterricht. Ein Sonderpädagoge, der stundenweise zur Verfügung
steht, hat mir, mal schnell auf dem Flur, erklärt, dass der Junge
nicht verletzen will, dass er alles wörtlich nimmt (Ich mache
Balladen!?), dass ich sein Verhalten direkt mit ihm vor der Tür
reflektieren solle, die anderen 28 könne ich ja still beschäftigen.
Er empfahl wahlweise auch Klassengespräche und dazu ständige
Kontrollen, ob er sich an Arbeitsaufträge hält - ich solle
Verständnis haben.
Nach 2 Wochen Schule bin ich
nachmittags so fertig, dass ich nur noch stumpfsinnige Arbeiten
erledigen kann, ich habe keine Nerven mehr, wenn meine Kinder ein
Problem haben und ich denke mit Horror daran, dass die Zeiten, in
denen sich die Klassenarbeitshefte von 4 Deutschklassen an den
Wochenenden hier türmen, noch nicht da sind..."
|
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Die Kollegin fragt sich mit Recht,
ob sie solche Schüler unterrichten muss oder ob nicht bei einer Klasse
mit 30 die halbwegs Gesunden bereits die Grenze der Belastbarkeit
bedeuten. Haben nicht die anderen Schülerinnen und Schüler ein Recht auf
vernünftigen Unterricht und das Recht auf eine freundliche Begrüßung und
eine humorvolle Lehrerin? Hat nicht die Kollegin auch ein Recht auf
gesunde Arbeitsbedingungen oder ist sie verpflichtet, ohne Pause voller
Verständnis durch den Tag zu hetzen? Ihr Arzt will sie für ein halbes
Jahr aus dem Schulverkehr ziehen, sie solle ihre Ressourcen auffüllen.
"Das kann aber doch nicht die Lösung sein", klagt sie und fragt sich,
welche Kollegin denn dann den versäumten Stoff nachholen muss und damit
wiederum überbelastet wird.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich die Inklusionsbemühungen
manchmal ins Gegenteil verkehren. Das Niveau in diesen Klassen wird
immer schlechter. Es sollen ja eigentlich Sonderschüler in Regelschulen
integriert werden - stattdessen werden aus Schülern in der Regelschule
Sonderschüler.
Hier sind auch die Schulleitungen
gefragt. Integrationsklassen dürfen nur dort eingerichtet werden, wo die
entsprechenden Voraussetzungen vorhanden sind. Kolleginnen und Kollegen
dürfen nicht dauernd mit zusätzlichen Aufgaben belastet werden. Die
Schulleitungen brauchen sich nämlich nicht mit den Problemen
herumzuschlagen, denn der tägliche Kleinkrieg wird auf den Knochen der
Lehrerinnen und Lehrer ausgetragen. Schulleitungen müssen Kolleginnen
und Kollegen schützen; schließlich ist ihre Arbeitskraft das höchste
Gut, was eine Schule zu bieten hat. Schulleitungen müssen auch dafür
sorgen, dass sie nicht von den Kommunen erpresst werden, die unbedingt
die Inklusion durchsetzen wollen, aber nicht bereit sind, die
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Soweit die derzeitige Situation in vielen Schulen.
Notwendig wären mehr Lehrer, kleinere Lerngruppen und eine entsprechende
Ausstattung.
Alles kostet natürlich viel Geld, das das Land oder die Schulträger
nicht investieren wollen, aber Inklusion bedeutet nun mal Investition! |
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Der Begriff der "Inklusion" wird
nämlich in der Pädagogik
differenzierter gesehen. Er bedeutet zunächst Einschluss der behinderten
Kinder in die Schulwelt der normal entwickelten Kinder, ist aber weiter
zu fassen als der Begriff der "Integration", den man bis etwa 2003
verwendete. Bis dato verstand man die integrative Pädagogik so, dass die
behinderten Kinder in den normalen Schulformen gefördert werden sollten.
Das hieß also, dass der "sonderpädagogische Bedarf", den man ihnen wegen
körperlicher, geistiger, sozialer oder emotionaler Defizite zuerkannte,
nicht mehr in einer Sonderschule (oder "Förderschule", wie sie später
genannt wurde,) geleistet wurde, sondern in einer allgemeinbildenden
Schulform. Das wurde dann durch Lehrerinnen und Lehrer realisiert, die
eine sonderpädagogische Ausbildung hatten und zusätzlich in den
entsprechenden Klassen der anderen Schulform unterrichteten. Teilweise
wurden auch Förderschullehrkräfte in die allgemein bildenden Schulen
versetzt und führen dort integrative Klassen. Es gibt allerdings noch
keine allgemein gültigen Konzepte des Ministeriums, sondern es handelt
sich meist um regionale Versuche, deren Erfolg davon abhängt, wie
engagiert die Förderschullehrerinnen und -lehrer mit den Kolleginnen und
Kollegen der allgemein bildenden Schulen zusammenarbeiten.
Inzwischen hat sich aber die Sichtweise geändert: Sie geht von
den Menschenrechten aus und betont, dass alle behinderten Kinder
eigentlich das Recht haben, in einer normalen Schule zusammen mit
anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet zu werden. Daraus
entsteht folgende Forderung: Die Schule muss so konzipiert sein, dass
sie für die Bedürfnisse aller entsprechende Lösungen anbietet. Das meint
"Inklusion".
Die Forderung ist zwar verständlich, bedingt aber, dass alle Lehrerinnen
und Lehrer eine Ausbildung haben, die auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse von normal entwickelten und behinderten Kindern eingehen
kann. Das würde eine weitreichende Kompetenzerweiterung bedeuten, was aber zur Zeit nicht der Fall
ist und wahrscheinlich auch in näherer Zukunft kaum realisiert werden
kann, weil es nämlich nur mit überproportionalem Aufwand möglich ist, in
heterogenen Lerngruppen dem Förderbedarf dieser Kinder gerecht zu
werden.
So behilft man sich damit, dass Sonderschullehrer oder
"Förderschullehrer" mit spezieller Ausbildung in normalen Regelklassen
individuell aushelfen, in denen sich behinderte Kinder neben normal
entwickelten befinden. Manche Schule haben dafür auch erprobte Rezepte
und können durchaus Erfolge vorweisen. Allerdings wird daran schnell deutlich, dass man
mehr Personal braucht. Inklusive Bildung kann nur zum Erfolg führen,
wenn entweder die Lehrerausbildung völlig neu strukturiert wird oder
wenn neben den normal ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern
Schulpsychologen, Sozialpädagogen und Schulsozialarbeiter zur Verfügung
stehen. Das ist ein gewaltiger Aufwand und kostet viel Geld!
Da aber keiner Geld ausgeben will, schickt man die bisherigen
Grundschullehrer oder Sekundarschullehrer auf Fortbildungskurse, in
denen sie im Schnellverfahren geschult werden sollen, wie man mit den
behinderten Kindern umgeht. Das soll dann der Ersatz sein - eine
geschickte Ausbeutung der Ressourcen! Nebenbei spart man auch noch das
A13-Gehalt, das ja ein ausgebildeter Sonderschullehrer dafür erhält.
Hier sollten sich die Kolleginnen und Kollegen wehren, denn dieses
Verfahren hilft weder ihnen selbst, noch den behinderten Kindern, die
eine fachlich qualifizierte Betreuung und Erziehung benötigen.
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Jeder Mensch ist einmalig. Und jeder Mensch kann
etwas beitragen zu einer Gemeinschaft, die Vielfalt wertschätzt und
Teilhabe für alle aktiv ermöglicht.
Inklusion – eine Definition
Inklusion bedeutet allgemein das Einbeziehen von Teilen in und zu
einem Ganzen. Zunehmend verstehen wir diesen Begriff auch als ein
Konzept des menschlichen Zusammenlebens: Inklusion bedeutet hier,
die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen
sowie die Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv
zu beseitigen.
Je unterschiedlicher und vielfältiger die Menschen einer Gruppe
sind, desto mehr kann die Gemeinschaft und jeder Einzelne in ihr
profitieren. Inklusion bedeutet daher vor allem, die in einer
Gemeinschaft vorhandenen Formen von Vielfalt zu erkennen,
wertzuschätzen und zu nutzen.
Im deutschsprachigen Bereich kennen wir inklusive Konzepte bisher
vor allem aus dem Bildungs- oder Erziehungsbereich. Begriffe wie „Diversity
Management“, „Community Care“, „Sozialraumorientierung“ etc. rücken
bereits die Wertschätzung von Vielfalt und die soziale Einbindung
und Gleichstellung von Personen(-gruppen) in den Vordergrund.
Im englischsprachigen Raum werden solche Konzepte bereits seit
einiger Zeit in einem größeren Zusammenhang angewendet: Inklusion
bezeichnet hier allgemein das Bestreben, jegliche Arten von
Institutionen, Organisationen oder Unternehmen so zu gestalten, dass
sie alle Menschen, die mit ihnen Kontakt haben, freundlich empfangen
und willkommen heißen.
Diese Sicht setzt sich auch bei uns immer stärker durch.
Mittlerweile verstehen wir Inklusion mehr und mehr als Prozess, der
von unterschiedlichsten Standorten aus gestartet und gepflegt werden
kann. Inklusion gilt deshalb heute als realistischer und
realisierbarer Anspruch und Leitidee für jegliche Institution, die
die Verschiedenheit von Menschen anerkennen und einbeziehen will.
Im Folgenden stellen wir einige zentrale Werte und Gedanken
zusammen, die für inklusive Konzepte und Prozesse von Bedeutung
sind:
- - Inklusion verfolgt das Ziel, das
Menschenrecht einzelner Personen auf Teilhabe am Leben in allen
gesellschaftlichen Bereichen zu etablieren.
- - Inklusion versteht die Verschiedenheit
(Heterogenität) von Menschen als
bereichernde Vielfalt und versucht, sie aktiv zu nutzen. Dazu
gehören verschiedene Arten von Heterogenität: persönlich,
regional, sozial, kulturell
und anders bedingte Eigenschaften und Fähigkeiten,
Geschlechterrollen,
ethnische Herkünfte, Nationalitäten, Erstsprachen, Rassen,
soziale Milieus, Religionen, weltanschauliche Orientierungen,
körperliche Bedingungen etc.
- - Inklusion begreift Verschiedenheit und
Vielfalt ganzheitlich und wendet sich gegen
Zwei-Gruppen-Kategorisierungen wie „Deutsche und Ausländer“,
„Behinderte und Nichtbehinderte“, „Heterosexuelle und
Homosexuelle“, „Reiche und Arme“ etc. Diese Kategorien
reduzieren die Komplexität menschlicher Vielfalt und werden
einzelnen Personen nicht gerecht.
- - Inklusion erkennt jede Person in ihrer
Einmaligkeit an und begreift die Gruppe als unteilbares Spektrum
von Individuen. Dabei geht es auch um die
Vielfalt (in) einer Person, die, in unterschiedlichen
Zusammenhängen, bereits unterschiedliche Kompetenzen, Bedarfe
und Stärken zeigen kann.
- - Inklusion wendet sich gegen jede
gesellschaftliche Tendenz, Menschen an den Rand zu drängen.
Inklusion stellt vielmehr Brücken und „Sprungbretter“ für
Teilhabe bereit, um die Vision einer inklusiven Gesellschaft zu
realisieren.
- - Inklusion vermittelt das Bewusstsein und
die Kompetenz, die vielfältigen Quellen, Formen und Strukturen
von Diskriminierung erkennen zu lernen und nachhaltig zu
beseitigen.
- - Inklusion begegnet jedem Einzelnen,
innerhalb und außerhalb einer Organisation/Einrichtung, mit
Fairness und Solidarität, Offenheit und Respekt. Ziel ist es, in
und zwischen allen Menschen und Systemen Fähigkeiten zu
erkennen, freizusetzen und auszubauen.
- - Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein
Prozess. Inklusion ist eine Leitidee, an der wir uns konsequent
orientieren und an die wir uns kontinuierlich annähern, selbst
wenn wir sie nie vollständig erfüllen können.
Der vorliegende Text stammt aus dem sehr
empfehlenswerten Arbeitsbuch "Kommunaler
Index für Inklusion" der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft
Bonn, das aus dem Internet kostenlos zu beziehen ist (Angaben s.u.).
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Inklusive
Teilhabe bedeutet , dass nicht die Menschen an die
Arbeitsbedingungen , sondern vielmehr die Arbeitsbedingungen an die
Menschen anzupassen sind.
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Nach der UN-Behindertenrechtskonvention, die am
26.März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, soll mit einem
Aktionsplan der Weg in eine inklusive Gesellschaft geebnet werden. Ziel
ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre
Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern. Das Konzept der
Inklusion verlangt, dass sich die Gesellschaft völlig auf die
Bedürfnisse der Behinderten einstellt und deren Verschiedenheit ("diversity")
akzeptiert. Das bedeutet, dass alle 80 Vertragsstaaten das Recht auf
Bildung der Behinderten garantieren und ein entsprechendes
Bildungssystem zur Verfügung stellen.
Die Landesregierung muss demnach sicherstellen, dass die gesetzten Ziele
erreicht werden. Dazu ist eine entsprechende Lehreraus- und
weiterbildung nötig, weiterhin zusätzliche Geld- und Sachmittel für die
Schulen und die erforderlichen Organisationssysteme. Denn schließlich
ist das jetzt geltendes Recht und die Behördenentscheidungen sind
verwaltungsgerichtlich überprüfbar. |
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Und nun kommen die entscheidenden Fragen:
- Soll man alle Förderschulen abschaffen und
sämtliche behinderten Kinder in allgemein bildenden Schulen
unterrichten?
Natürlich wäre das die optimale Lösung. Aber bei eingehender Analyse des
Problems kommt man schnell zu der bitteren Erkenntnis, dass zwar ein
Teil dieser Kinder in Regelschulen unterrichtet werden könnte (mit einem
ungeheuren Aufwand), aber eben nicht alle. Die UN spricht davon, dass
man 90% aller behinderten Kinder in allgemein bildenden Schulen mit
Hilfe von speziellen Förderprogrammen beschulen könne. Das halte ich für
eine ziemlich utopische Vorstellung. Zur Zeit sind es nämlich im
Bundesdurchschnitt gerade einmal 17% (in NRW 11,1%), die in allgemein
bildenden Schulen mit irgendwelchen Förderprogrammen integriert
unterrichtet werden. Das bedeutet, dass auf Jahre hinaus die
Förderschulen noch ihre Berechtigung haben werden, zumal sich einige
Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Schwächen in einer Förderschule
wesentlich wohler fühlen, weil sie wegen bestimmter Schwächen an einer
allgemein bildenden Schule immer Außenseiter bleiben würden.
- Die UN-Konvention fordert mit Recht, dass kein
Kind vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf. Welche
Konsequenzen hat das?
1. Außerordentlich wichtig sind die Früherkennung von Defiziten und die
Frühförderung. Das be-
deutet eine sonderpädagogische Diagnose im Kindergarten bzw. eine
sonderpädagogische Bera-
tung durch Fachkräfte, die bereits dort ihre Planstelle haben
und bei dem ersten Auftreten von
Lern- oder Verhaltensstörungen korrigierend und helfend
eingreifen können. Das bedeutet aber
auch gleichzeitig, dass neben den Personalressourcen auch
dort die räumlichen und sächlichen
Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Förderung zur
Verfügung stehen müssen.
2. Entscheidend muss die Ausrichtung auf die Förderung des einzelnen
Kindes sein. Das bedeutet,
dass der individuelle Förderbedarf unter Umständen eine
Einzelförderung erfordert, die kaum in
einer Regelschule geleistet werden kann.
3. Der individuelle Förderbedarf muss über den Förderort entscheiden. Es
darf nicht sein, dass die
Fördermöglichkeiten nur in Schulen vorhanden sind, die in
unzumutbarer Entfernung liegen.
4. Wenn Schüler und Schüler mit individuellem Förderbedarf in
Sekundarschulen unterrichtet werden
sollen, müssen sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte in
sämtlichen Schulformen zur Ver-
fügung stehen, die in einer entsprechend ausgerichteten
Lernumgebung den speziellen Förder-
bedarf wirklich erfüllen, sodass eine lernzielgleiche
Inklusion erreicht wird.
Wahrscheinlich gibt es noch weitere Bedingungen, die
man an eine gelungene Inklusion knüpfen muss, aber alles kostet halt
ziemlich viel Geld. Um das zu bewilligen, muss aber erst ein großes
Umdenken bei den Bildungs- und Finanzpolitikern erreicht werden. Die
aber werden - wie in der Vergangenheit bei vielen anderen
Strukturänderungen auch - alles mit provisorischen Lösungen versuchen,
die kostenneutral sind.
Hoffentlich wehren sich dann die Lehrerinnen und Lehrer gegen
provisorische Lösungen, denn
inklusive Schulen einzurichten, ohne die Lehrkräfte durch Aus- und
-weiterbildung mit sonderpädagogischen Kompetenzen auszustatten, wäre ein
Verbrechen an den Kindern. Allerdings ist es ziemlich schwer geworden
sich zu wehren, denn das Ministerium hat am 15. 12. 2010 die
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die sonderpädagogische
Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke in der Form
geändert, dass eine Zustimmung für die Einrichtung
von Gemeinsamem Unterricht oder Integrativer Lerngruppen nicht mehr
erforderlich ist. (BASS 13-41 Nr. 2.2) Das bedeutet, dass die
Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers solche Gruppen einrichten
kann, ohne dass die Schule etwas dagegen machen kann. Und wenn dann der
Schulträger aus Finanzgründen nicht die erforderlichen Voraussetzungen
schafft, sind die Kolleginnen und Kollegen dumm dran. Denn sie müssen
die ganze Last tragen - die Schulleitungen nicht, die Schulaufsicht
nicht und der Schulträger schon mal gar nicht. An wem bleibt also alles
hängen?
Hier der Auszug aus dem Amtsblatt 01/11, S. 43: |
Integrative Lerngruppen
an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I
Zentrales Anliegen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13.
Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(Behindertenrechtskonvention – VN-BRK) in der Bildung ist die
Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das
allgemeine Bildungssystem und damit das gemeinsame zielgleiche oder
zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern in den
allgemeinen Schulen. Artikel 24 der VN-BRK, der sich mit der Bildung
befasst, soll nach dem Beschluss des Landtags vom 1. Dezember 2010
(Landtagsdrucksache) in Landesrecht transformiert werden. Ziel der
Transformation ist, für Kinder und Jugendliche mit
sonderpädagogischem Förderbedarf das individuelle Recht auf
gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu sichern
und ihnen damit selbstbestimmte und aktive Teilhabe an Bildung,
Arbeit und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies
erfordert einen Gestaltungsprozess,
der von den bestehenden Regelungen und den vorhandenen Strukturen
und Ressourcen ausgeht und diese auf der Grundlage eines
Inklusionsplans weiterentwickelt. Bis dahin sollen Schulträger und
Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle
Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Elternwunsch so weit wie möglich
Rechnung zu tragen.
Dem dienen die nachstehenden Änderungen der Verwaltungsvorschriften
zu § 37 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den
Hausunterricht und die Schule für Kranke. |
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung
über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die
Schule für Kranke (VVzAO-SF); Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 15. 12. 2010 – 223.2.02.02.02/52-93456/10
Bezug: RdErl. d. MSJK v. 19. 5. 2005 (BASS 13 – 41 Nr. 2.2)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. VV 37.11 erhält folgende Fassung:
„37.11 Nach § 20 Absätze 7 und 8 SchulG (BASS 1 – 1) kann die
Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers Gemeinsamen Unterricht
und Integrative Lerngruppen einrichten. Die Schulkonferenz ist an
der Entscheidung durch den Schulträger nach § 65Absatz 2 Nummer 22
und § 76 Nummer 8 SchulG im Wege der Anhörung zu beteiligen. Eine
Zustimmung der Schulkonferenz für die Einrichtung von Gemeinsamem
Unterricht oder Integrativer Lerngruppen ist nicht erforderlich.
Die Schulkonferenz kann nach § 65 Absatz 2 Nummer 8 SchulG selbst
initiativ werden und die Einrichtung von Gemeinsamem Unterricht oder
von Integrativen Lerngruppen vorschlagen.
Für Integrative Lerngruppen gilt der Runderlass vom 19. 5. 2005
(BASS 13 – 41 Nr. 3).“
2. Nach VV 37.12 werden folgende VV 37.13 und 37.14 angefügt:
„37.13 Die Schulaufsichtsbehörde berät die Eltern, die wünschen,
dass ihr Kind im Gemeinsamen Unterricht oder in einer Integrativen
Lerngruppe beschult wird, ob dies an einer allgemeinen Schule in
zumutbarer Entfernung realisiert werden kann.
37.14 Die Schulaufsichtsbehörde prüft gemeinsam mit dem Schulträger
für die Eltern transparent, wie die organisatorischen, personellen
und sächlichen Voraussetzungen erfüllt werden können. Die Eltern
werden aktiv in diesen Prozess einbezogen.
Dem Wunsch der Eltern auf Gemeinsamen Unterricht nicht zu
entsprechen, bedarf einer umfassenden Begründung der
Schulaufsichtsbehörde. Kann dem Elternwunsch wegen fehlender
Barrierefreiheit nicht nachgekommen werden, fügt sie ihrer
Entscheidung die Darlegung des Schulträgers bei.“
|
Ein Hoffnungsschimmer zeigt sich durch die
zusätzlichen 188 Stellen, die durch den Nachtragshaushalt 2011
den Schulen zugewiesen wurden. Im Laufe des nächsten Schuljahres
sollen noch einmal 117 hinzukommen. Ob das für eine qualitative
Förderung ausreicht, wird sich zeigen. Der Schulaufsicht
kommt also bei der Bildung von Inklusionsklassen eine Schlüsselstellung
zu. Für die Schulen und die darin unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer
bedeutet es ein großes Umdenken. Schließlich gibt es zur Zeit in NRW
etwa 130 000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf, die inkludiert werden müssten. |
In einem Interview der
Rheinischen Post mit Professor Klemm, der jahrelang als
Bildungsforscher an der Uni Duisburg gearbeitet hat, hat dieser vor
den Gefahren der Inklusion gewarnt, wenn sie nicht richtig
gehandhabt wird:
"Schon jetzt gibt es in Nordrhein-Westfalen Städte, wo die
lernschwächsten Grundschüler auf die Hauptschulen wechseln.
Wenn dazu noch die Kinder aus den ehemaligen Förderschulen Lernen
kommen, schicken wir leistungsschwache zu leistungsschwachen
Schülern. Das darf nicht passieren." (Quelle':
RP 4.2.2012)
|
Hoffentlich hat man in der Lehrerausbildung auch daran
gedacht, was da auf die kommenden Lehrergenerationen zukommt und bildet
sie richtig aus!Bis jetzt gibt es nämlich noch kein Inklusionslehramt,
sondern man glaubt blauäugig, dass alle Studenten mit dem neuen
heterogenen Schwerpunkt, der sich nun aus den Einzelfaktoren Gender, Mehrsprachigkeit, Behinderung, Religion und
Weltanschauung ergibt, tadellos klar kommen und die notwendigen
Instrumente der Diagnostik beherrschen, die für einen
erfolgreichen Umgang mit diesem Problem erforderlich sind.Bisher sind noch keine verbindlichen Vorgaben für die
Inklusion erfolgt. Es fehlen auch noch politische
Grundsatzentscheidungen dazu. Die Gewerkschaften und Lehrerverbände
haben die Sorgen der Lehrerinnen und Lehrer inzwischen aufgegriffen und
klare Forderungen formuliert:
- Reduzierung der Klassenfrequenzen
Zur besseren Diagnose und intensiveren Betreuung müssen die
derzeitigen Klassengrößen drastisch reduziert werden . Wenn mehrere
Kinder mit Förderbedarf in einer Klasse sind, ist eine Klassengröße
von 25 Schülern illusorisch; sie müsste auf höchstens 20 reduziert
werden.
- Einsatz von pädagogischen Fachkräften mit
einer Spezialausbildung.
Lehrerinnen und Lehrer, die keine sonderpädagogische Ausbildung
haben, können die vielfältigen Probleme der Inklusion nicht
meistern. Dazu muss entweder eine Doppelbesetzung vorhanden sein,
die aus einer sonderpädagogischen Lehrkraft und einer Lehrkraft der
entsprechenden Schulform besteht oder den Lehrkräften muss die
Gelegenheit gegeben werden, durch ein Zusatzstudium diese
Spezialausbildung nachzuholen.
- Jeder Schule muss eine sozialpädagogische
Fachkraft zugeteilt werden, die die soziale Integration und die
Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützt.
- Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte in
GU-Klassen muss gesenkt werden, um die zusätzlichen vielfältigen
neuen Aufgaben zu bewältigen, die sich durch die Inklusion ergeben.
- Die materielle Ausstattung der Schulen muss
durch entsprechendes sonderpädagogisches Lernmaterial erweitert
werden.
Es kann nicht sein, dass man mit Provisorien arbeitet wie das bei
der Einführung der Ganztagsschule vielfach geschehen ist. Es müssen
auch entsprechend ausgerüstete Räume vorhanden sein. Behinderte
Kinder dürfen nicht mit provisorischen Mitteln, unzureichender
Ausbildung und ohne differenzierte Zuwendung unterrichtet
werden. Gerade sie erfordern die beste Ausstattung, die am besten
ausgebildeten Lehrkräfte und die höchste Zuwendung.
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| Zahlen des
Schulministeriums für das Schuljahr 2010/11 |
| 700 |
105000 |
22757 |
24,9% |
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Förderschulen gibt es in NRW |
behinderte
Kinder wurden nicht-inklusiv unterrichtet |
Schüler
wurden im Schuljahr 2010/11 inklusiv unterrichtet |
beträgt
der Anteil der Inklusion in den Grundschulen |
Weitere Hinweise:
| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
| Hervorragende Hilfen und
Anregungen zur Erstellung eines Konzeptes und zur Durchführung des
Inklusionsprozesses bietet das Arbeitsbuch der Montag-Stiftung. Es enthält
Merkmale für inklusives Denken und entsprechende Checklisten, mit Hilfe
derer die Schule abklären kann, ob bereits inklusiv gearbeitet wird. |
www.montag-stiftungen.com |
| Beim Bundesministerium für Arbeit
und Soziales gibt es eine kostenlose DVD mit der UN-Konvention in mehreren
Sprachen |
http://www.bmas.de/ |
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Letzte Aktualisierung dieser Seite am
04.02.12
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