Inklusion

Während früher Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen in Sonderschulen mit speziellen Förderschwerpunkten, wie etwa Schwächen im Hören und Sehen, körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, Defiziten im Lernen oder in der sozialen bzw. emotionalen Entwicklung, unterrichtet wurden, sollen nach der Umsetzung der UN-Konvention und nach den KMK-Empfehlungen die Eltern behinderter Kinder künftig entscheiden können, ob diese an einer Förderschule, einer Regelschule oder in Integrationsklassen unterrichtet werden sollen.
Am 1. Dezember 2010 hat der nordrhein-westfälische Landtag einmütig die Inklusion beschlossen. Das bedeutet, dass die Kommunen geeignete Schulen auswählen können, wobei sich die Schulkonferenzen nicht dagegen wehren können. Es wird also voraussichtlich eine Änderung des Schulgesetzes erfolgen, in der der Rechtsanspruch der Eltern auf den Besuch einer "normalen" Schule für ihr behindertes Kind verankert wird.
Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Einrichtung von "Hilfsschulen" noch als großer pädagogischer Fortschritt gefeiert, weil man endlich für die "Kinder mit Sinnesfehlern" eine Schule hatte (denn vorher waren sie vom Schulbesuch ausgeschlossen); danach vollzog sich im Laufe der Jahrzehnte ein starker Wandel in dieser Schulform. Hilfsschulen wurden zu "Sonderschulen", die immer weiter differenziert und perfektioniert wurden. Die Lehrerausbildung wurde auf die Behandlung unterschiedlicher Defizite hin ausgerichtet. Die Kinder wurden ausgesondert und von speziell ausgebildeten Fachkräften unterrichtet. Später  schaffte man den unangenehmen Begriff der "Sonderschule" ab und ersetzte ihn durch das Wort "Förderschule". Das Prinzip blieb aber das gleiche. Dieses System nennt man heute "Exklusion".

In den letzten 20 Jahren gab es immer mehr gesellschaftliche und politische Bestrebungen, diese ausgegrenzten Kinder zusammen mit normal entwickelten Kindern in allgemein bildenden Schulen zu unterrichten und ihnen die Möglichkeit des stärkeren Zusammenlebens zu geben. So kam man zu dem Begriff der "Integration". Auf politischen Druck hin wurden immer mehr allgemein bildende Schulen dazu verpflichtet, so genannte "Integrationsklassen" zu bilden, in denen behinderte mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern gemeinsam unterrichtet wurden. Das wollten auch schließlich viele Eltern so. Man erfand verschiedene Modelle zur Förderung der behinderten Kinder. Dazu wurden dann auch Lehrkräfte mit spezieller Ausbildung mit einer gewissen Stundenzahl von Förderschulen an allgemein bildende Schulen abgeordnet oder dorthin versetzt. Die Ergebnisse waren durchaus positiv, weil sich die behinderten Kinder besser entwickelten und sich in sozialer und kognitiver Hinsicht an die Ansprüche der normal entwickelten Kinder angleichen mussten.
Für die Lehrerinnen und Lehrer bedeutete das Verfahren aber mehr Stress: Sie mussten sich mit den diagnostischen und lerntheoretischen Bedingungen von Körperbehinderten, Lernbehinderten und Verhaltensgestörten auseinandersetzen, ihre Lehrpläne umstrukturieren, ihren Unterricht anders gestalten und auf die andersartigen Verhaltensweisen reagieren lernen.
Das führte auf Dauer zu einer Absenkung des Niveaus. Während die Integration von Körperbehinderten vielen Klassen gut tat, weil die notwendige erhöhte Rücksichtnahme zu mehr Verständnis und gegenseitiger Achtung zwang, aber gleichzeitig die intellektuellen Anforderungen bestehen blieben, führte die Integration von Lernbehinderten und Verhaltensgestörten dazu, dass sich in diesen Integrationsklassen zusätzliche Probleme ergaben. Diese waren darauf zurückzuführen, dass die Integrationsklassen teilweise immer noch zu groß waren, dass nicht genügend Förderstunden bereit gestellt wurden, dass die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer unzureichend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet oder fortgebildet wurden oder dass schlicht die räumlichen oder sächlichen Voraussetzungen unzureichend waren.


Typisch für diese Situation ist ein Brief, den mir eine Kollegin schrieb:

"Ich habe in den 80er Jahren für das Lehramt an Gymnasien studiert und unterrichte nunmehr seit 12 Jahren an einer Realschule die Fächer Deutsch und Englisch.
Seit vor ein paar Jahren die Schulleitung und die politischen Vorgaben gewechselt haben, wird unser Arbeitsalltag immer unerträglicher. Die Zeiten, in denen wir Unterrichtsreihen zusammen konzipiert haben, nach dem Unterricht im Lehrerzimmer noch ein Schwätzchen gehalten haben, sind längst vorbei. Früher wurden Kollegen, die trotz Erkältung in die Schule kamen, nicht für Vertretung eingesetzt, heute wird in  Ausfallstunden vertreten, auch wenn die Gruppe nur aus drei Schülern besteht.
So haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Auch die Schülerschaft verändert sich zunehmend; zur Zeit habe ich eine 5. Klasse mit 85% Migrationshintergrund, darunter 3x ADHS, 2x LRS, 1x drogenabhängige Eltern und den restlichen Kindern mit Defiziten im Sozialverhalten, in der Sprache und im Lernverhalten. Eine ganz „normale“ Eingangsklasse mit 30 Schülern.

Das ist also der normale tägliche Wahnsinn, der bis jetzt irgendwie ging.

Nun habe ich die Situation, dass ich eine 7.Klasse im Deutschunterricht bekommen habe, in der ein Junge mit Asperger Syndrom und ADHS sitzt. Dieser Junge steht unter Ritalin, das aber nicht in jeder Stunde wirkt und nur das ADHS abdämpft. Er ist nicht in der Lage Empathie zu empfinden, stört permanent, provoziert und benötigt ständige Ansprache und Kontrolle, sonst vergisst er, was er machen soll. Nach über 10 Wochenstunden (6x Vertretung) in dieser Klasse habe ich die Tipps der Kollegen, die diesen Jungen schon erlebt hatten, nach dem "try and error" - Prinzip angewendet. Ignoriere ich seine Störungen, dann schreit er: „Sie ignorieren mich.“, gebe ich ihm klare Anweisungen, dann diskutiert er, warum er dies machen solle, er sehe darin keinen Sinn.
Wenn ich z.B. einen Balladenvortrag von der CD abspielen lasse, macht er breakdance. Bitte ich ihn aufzuhören, will er gehen, denn ich habe ihm ja gesagt, er solle aufhören. Die übrigen Schüler reagieren unterschiedlich, mal lachen sie sich kaputt, mal kommt die Aufforderung sein Verhalten einzustellen von den Mitschülern, mal verstärken sie seine Lachnummern, in allen Fällen zerschießt es mir den Unterricht. Ein Sonderpädagoge, der stundenweise zur Verfügung steht, hat mir, mal schnell auf dem Flur, erklärt, dass der Junge nicht verletzen will, dass er alles wörtlich nimmt (Ich mache Balladen!?), dass ich sein Verhalten direkt mit ihm vor der Tür reflektieren solle, die anderen 28 könne ich ja still beschäftigen.  Er empfahl wahlweise auch Klassengespräche und dazu ständige Kontrollen, ob er sich an Arbeitsaufträge hält - ich solle Verständnis haben.

Nach 2 Wochen Schule bin ich nachmittags so fertig, dass ich nur noch stumpfsinnige Arbeiten erledigen kann, ich habe keine Nerven mehr, wenn meine Kinder ein Problem haben und ich denke mit Horror daran, dass die Zeiten, in denen sich die Klassenarbeitshefte von 4 Deutschklassen an den Wochenenden hier türmen, noch nicht da sind..."

Die Kollegin fragt sich mit Recht, ob sie solche Schüler unterrichten muss oder ob nicht bei einer Klasse mit 30 die halbwegs Gesunden bereits die Grenze der Belastbarkeit bedeuten. Haben nicht die anderen Schülerinnen und Schüler ein Recht auf vernünftigen Unterricht und das Recht auf eine freundliche Begrüßung und eine humorvolle Lehrerin? Hat nicht die Kollegin auch ein Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen oder ist sie verpflichtet, ohne Pause voller Verständnis durch den Tag zu hetzen? Ihr Arzt will sie für ein halbes Jahr aus dem Schulverkehr ziehen, sie solle ihre Ressourcen auffüllen. "Das kann aber doch nicht die Lösung sein", klagt sie und fragt sich, welche Kollegin denn dann den versäumten Stoff nachholen muss und damit wiederum überbelastet wird.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich die Inklusionsbemühungen manchmal ins Gegenteil verkehren. Das Niveau in diesen Klassen wird immer schlechter. Es sollen ja eigentlich Sonderschüler in Regelschulen integriert werden - stattdessen werden aus Schülern in der Regelschule Sonderschüler.

Hier sind auch die Schulleitungen gefragt. Integrationsklassen dürfen nur dort eingerichtet werden, wo die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden sind. Kolleginnen und Kollegen dürfen nicht dauernd mit zusätzlichen Aufgaben belastet werden. Die Schulleitungen brauchen sich nämlich nicht mit den Problemen herumzuschlagen, denn der tägliche Kleinkrieg wird auf den Knochen der Lehrerinnen und Lehrer ausgetragen. Schulleitungen müssen Kolleginnen und Kollegen schützen; schließlich ist ihre Arbeitskraft das höchste Gut, was eine Schule zu bieten hat. Schulleitungen müssen auch dafür sorgen, dass sie nicht von den Kommunen erpresst werden, die unbedingt die Inklusion durchsetzen wollen, aber nicht bereit sind, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Soweit die derzeitige Situation in vielen Schulen. Notwendig wären mehr Lehrer, kleinere Lerngruppen und eine entsprechende Ausstattung.
Alles kostet natürlich viel Geld, das das Land oder die Schulträger nicht investieren wollen, aber Inklusion bedeutet nun mal Investition!

Der Begriff der "Inklusion" wird nämlich in der Pädagogik differenzierter gesehen. Er bedeutet zunächst Einschluss der behinderten Kinder in die Schulwelt der normal entwickelten Kinder, ist aber weiter zu fassen als der  Begriff der "Integration", den man bis etwa 2003 verwendete. Bis dato verstand man die integrative Pädagogik so, dass die behinderten Kinder in den normalen Schulformen gefördert werden sollten. Das hieß also, dass der "sonderpädagogische Bedarf", den man ihnen wegen körperlicher, geistiger, sozialer oder emotionaler Defizite zuerkannte, nicht mehr in einer Sonderschule (oder "Förderschule", wie sie später genannt wurde,) geleistet wurde, sondern in einer allgemeinbildenden Schulform. Das wurde dann durch Lehrerinnen und Lehrer realisiert, die eine sonderpädagogische Ausbildung hatten und zusätzlich in den entsprechenden Klassen der anderen Schulform unterrichteten. Teilweise wurden auch Förderschullehrkräfte in die allgemein bildenden Schulen versetzt und führen dort integrative Klassen. Es gibt allerdings noch keine allgemein gültigen Konzepte des Ministeriums, sondern es handelt sich meist um regionale Versuche, deren Erfolg davon abhängt, wie engagiert die Förderschullehrerinnen und -lehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der allgemein bildenden Schulen zusammenarbeiten.

Inzwischen hat sich aber die Sichtweise geändert: Sie geht von den Menschenrechten aus und betont, dass alle behinderten Kinder eigentlich das Recht haben, in einer normalen Schule zusammen mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet zu werden. Daraus entsteht folgende Forderung: Die Schule muss so konzipiert sein, dass sie für die Bedürfnisse aller entsprechende Lösungen anbietet. Das meint "Inklusion".
Die Forderung ist zwar verständlich, bedingt aber, dass alle Lehrerinnen und Lehrer eine Ausbildung haben, die  auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von normal entwickelten und behinderten Kindern eingehen kann. Das würde eine weitreichende Kompetenzerweiterung bedeuten, was aber zur Zeit nicht der Fall ist und wahrscheinlich auch in näherer Zukunft kaum realisiert werden kann, weil es nämlich nur mit überproportionalem Aufwand möglich ist, in heterogenen Lerngruppen dem Förderbedarf dieser Kinder gerecht zu werden.

So behilft man sich damit, dass Sonderschullehrer oder "Förderschullehrer" mit spezieller Ausbildung in normalen Regelklassen individuell aushelfen, in denen sich behinderte Kinder neben normal entwickelten befinden. Manche Schule haben dafür auch erprobte Rezepte und können durchaus Erfolge vorweisen. Allerdings wird daran schnell deutlich, dass man mehr Personal braucht. Inklusive Bildung kann nur zum Erfolg führen, wenn entweder die Lehrerausbildung völlig neu strukturiert wird oder wenn neben den normal ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern Schulpsychologen, Sozialpädagogen und Schulsozialarbeiter zur Verfügung stehen. Das ist ein gewaltiger Aufwand und kostet viel Geld!
Da aber keiner Geld ausgeben will, schickt man die bisherigen Grundschullehrer oder Sekundarschullehrer auf Fortbildungskurse, in denen sie im Schnellverfahren geschult werden sollen, wie man mit den behinderten Kindern umgeht. Das soll dann der Ersatz sein - eine geschickte Ausbeutung der Ressourcen! Nebenbei spart man auch noch das A13-Gehalt, das ja ein ausgebildeter Sonderschullehrer dafür erhält.
Hier sollten sich die Kolleginnen und Kollegen wehren, denn dieses Verfahren hilft weder ihnen selbst, noch den behinderten Kindern, die eine fachlich qualifizierte Betreuung und Erziehung benötigen.

Jeder Mensch ist einmalig. Und jeder Mensch kann etwas beitragen zu einer Gemeinschaft, die Vielfalt wertschätzt und Teilhabe für alle aktiv ermöglicht.

Inklusion – eine Definition
Inklusion bedeutet allgemein das Einbeziehen von Teilen in und zu einem Ganzen. Zunehmend verstehen wir diesen Begriff auch als ein Konzept des menschlichen Zusammenlebens: Inklusion bedeutet hier, die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen sowie die Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.
Je unterschiedlicher und vielfältiger die Menschen einer Gruppe sind, desto mehr kann die Gemeinschaft und jeder Einzelne in ihr profitieren. Inklusion bedeutet daher vor allem, die in einer Gemeinschaft vorhandenen Formen von Vielfalt zu erkennen, wertzuschätzen und zu nutzen.
Im deutschsprachigen Bereich kennen wir inklusive Konzepte bisher vor allem aus dem Bildungs- oder Erziehungsbereich. Begriffe wie „Diversity Management“, „Community Care“, „Sozialraumorientierung“ etc. rücken bereits die Wertschätzung von Vielfalt und die soziale Einbindung und Gleichstellung von Personen(-gruppen) in den Vordergrund.
Im englischsprachigen Raum werden solche Konzepte bereits seit einiger Zeit in einem größeren Zusammenhang angewendet: Inklusion bezeichnet hier allgemein das Bestreben, jegliche Arten von Institutionen, Organisationen oder Unternehmen so zu gestalten, dass sie alle Menschen, die mit ihnen Kontakt haben, freundlich empfangen und willkommen heißen.
Diese Sicht setzt sich auch bei uns immer stärker durch. Mittlerweile verstehen wir Inklusion mehr und mehr als Prozess, der von unterschiedlichsten Standorten aus gestartet und gepflegt werden kann. Inklusion gilt deshalb heute als realistischer und realisierbarer Anspruch und Leitidee für jegliche Institution, die die Verschiedenheit von Menschen anerkennen und einbeziehen will.
Im Folgenden stellen wir einige zentrale Werte und Gedanken zusammen, die für inklusive Konzepte und Prozesse von Bedeutung sind:

  • - Inklusion verfolgt das Ziel, das Menschenrecht einzelner Personen auf Teilhabe am Leben in allen gesellschaftlichen Bereichen zu etablieren.
  • - Inklusion versteht die Verschiedenheit (Heterogenität) von Menschen als
    bereichernde Vielfalt und versucht, sie aktiv zu nutzen. Dazu gehören verschiedene Arten von Heterogenität: persönlich, regional, sozial, kulturell
    und anders bedingte Eigenschaften und Fähigkeiten, Geschlechterrollen,
    ethnische Herkünfte, Nationalitäten, Erstsprachen, Rassen, soziale Milieus, Religionen, weltanschauliche Orientierungen, körperliche Bedingungen etc.
  • - Inklusion begreift Verschiedenheit und Vielfalt ganzheitlich und wendet sich gegen Zwei-Gruppen-Kategorisierungen wie „Deutsche und Ausländer“,
    „Behinderte und Nichtbehinderte“, „Heterosexuelle und Homosexuelle“, „Reiche und Arme“ etc. Diese Kategorien reduzieren die Komplexität menschlicher Vielfalt und werden einzelnen Personen nicht gerecht.
  • - Inklusion erkennt jede Person in ihrer Einmaligkeit an und begreift die Gruppe als unteilbares Spektrum von Individuen. Dabei geht es auch um die
    Vielfalt (in) einer Person, die, in unterschiedlichen Zusammenhängen, bereits unterschiedliche Kompetenzen, Bedarfe und Stärken zeigen kann.
  • - Inklusion wendet sich gegen jede gesellschaftliche Tendenz, Menschen an den Rand zu drängen. Inklusion stellt vielmehr Brücken und „Sprungbretter“ für Teilhabe bereit, um die Vision einer inklusiven Gesellschaft zu realisieren.
  • - Inklusion vermittelt das Bewusstsein und die Kompetenz, die vielfältigen Quellen, Formen und Strukturen von Diskriminierung erkennen zu lernen und nachhaltig zu beseitigen.
  • - Inklusion begegnet jedem Einzelnen, innerhalb und außerhalb einer Organisation/Einrichtung, mit Fairness und Solidarität, Offenheit und Respekt. Ziel ist es, in und zwischen allen Menschen und Systemen Fähigkeiten zu erkennen, freizusetzen und auszubauen.
  • - Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess. Inklusion ist eine Leitidee, an der wir uns konsequent orientieren und an die wir uns kontinuierlich annähern, selbst wenn wir sie nie vollständig erfüllen können.

Der vorliegende Text stammt aus dem sehr empfehlenswerten Arbeitsbuch "Kommunaler Index für Inklusion" der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Bonn, das aus dem Internet kostenlos zu beziehen ist (Angaben s.u.).
 

Inklusive Teilhabe bedeutet , dass nicht die Menschen an die Arbeitsbedingungen , sondern vielmehr die Arbeitsbedingungen an die Menschen anzupassen sind.

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26.März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, soll mit einem Aktionsplan der Weg in eine inklusive Gesellschaft geebnet werden. Ziel ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern. Das Konzept der Inklusion verlangt, dass sich die Gesellschaft völlig auf die Bedürfnisse der Behinderten einstellt und deren Verschiedenheit ("diversity") akzeptiert. Das bedeutet, dass alle 80 Vertragsstaaten das Recht auf Bildung der Behinderten garantieren und ein entsprechendes Bildungssystem zur Verfügung stellen.
Die Landesregierung muss demnach sicherstellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden. Dazu ist eine entsprechende Lehreraus- und weiterbildung nötig, weiterhin zusätzliche Geld- und Sachmittel für die Schulen und die erforderlichen Organisationssysteme. Denn schließlich ist das jetzt geltendes Recht und die Behördenentscheidungen sind verwaltungsgerichtlich überprüfbar.

Und nun kommen die entscheidenden Fragen:

  • Soll man alle Förderschulen abschaffen und sämtliche behinderten Kinder in allgemein bildenden Schulen unterrichten?
    Natürlich wäre das die optimale Lösung. Aber bei eingehender Analyse des Problems kommt man schnell zu der bitteren Erkenntnis, dass zwar ein Teil dieser Kinder in Regelschulen unterrichtet werden könnte (mit einem ungeheuren Aufwand), aber eben nicht alle. Die UN spricht davon, dass man 90% aller behinderten Kinder in allgemein bildenden Schulen mit Hilfe von speziellen Förderprogrammen beschulen könne. Das halte ich für eine ziemlich utopische Vorstellung. Zur Zeit sind es nämlich im Bundesdurchschnitt gerade einmal 17% (in NRW 11,1%), die in allgemein bildenden Schulen mit irgendwelchen Förderprogrammen integriert unterrichtet werden. Das bedeutet, dass auf Jahre hinaus die Förderschulen noch ihre Berechtigung haben werden, zumal sich einige Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Schwächen in einer Förderschule wesentlich wohler fühlen, weil sie wegen bestimmter Schwächen an einer allgemein bildenden Schule immer Außenseiter bleiben würden.
     
  • Die UN-Konvention fordert mit Recht, dass kein Kind vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf. Welche Konsequenzen hat das?
    1. Außerordentlich wichtig sind die Früherkennung von Defiziten und die Frühförderung. Das be-
       deutet eine sonderpädagogische Diagnose im Kindergarten bzw. eine sonderpädagogische Bera-
        tung durch Fachkräfte, die bereits dort ihre Planstelle haben und bei dem ersten Auftreten von
        Lern- oder Verhaltensstörungen korrigierend und helfend eingreifen können. Das bedeutet aber
        auch gleichzeitig, dass neben den Personalressourcen auch dort die räumlichen und sächlichen
        Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Förderung zur Verfügung stehen müssen.
    2. Entscheidend muss die Ausrichtung auf die Förderung des einzelnen Kindes sein. Das bedeutet,
        dass der individuelle Förderbedarf unter Umständen eine Einzelförderung erfordert, die kaum in
        einer Regelschule geleistet werden kann.
    3. Der individuelle Förderbedarf muss über den Förderort entscheiden. Es darf nicht sein, dass die
        Fördermöglichkeiten nur in Schulen vorhanden sind, die in unzumutbarer Entfernung liegen.
    4. Wenn Schüler und Schüler mit individuellem Förderbedarf in Sekundarschulen unterrichtet werden
        sollen, müssen sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte in sämtlichen Schulformen zur Ver-
        fügung stehen, die in einer entsprechend ausgerichteten Lernumgebung den speziellen Förder-
        bedarf wirklich erfüllen, sodass eine lernzielgleiche Inklusion erreicht wird.

Wahrscheinlich gibt es noch weitere Bedingungen, die man an eine gelungene Inklusion knüpfen muss, aber alles kostet halt ziemlich viel Geld. Um das zu bewilligen, muss aber erst ein großes Umdenken bei den Bildungs- und Finanzpolitikern erreicht werden. Die aber werden - wie in der Vergangenheit bei vielen anderen Strukturänderungen auch - alles mit provisorischen Lösungen versuchen, die kostenneutral sind.
Hoffentlich wehren sich dann die Lehrerinnen und Lehrer gegen provisorische Lösungen, denn inklusive Schulen einzurichten, ohne die Lehrkräfte durch Aus- und -weiterbildung mit sonderpädagogischen Kompetenzen auszustatten, wäre ein Verbrechen an den Kindern. Allerdings ist es ziemlich schwer geworden sich zu wehren, denn das Ministerium hat am 15. 12. 2010 die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke in der Form geändert, dass eine Zustimmung für die Einrichtung von Gemeinsamem Unterricht oder Integrativer Lerngruppen nicht mehr erforderlich ist. (BASS 13-41 Nr. 2.2) Das bedeutet, dass die Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers solche Gruppen einrichten kann, ohne dass die Schule etwas dagegen machen kann. Und wenn dann der Schulträger aus Finanzgründen nicht die erforderlichen Voraussetzungen schafft, sind die Kolleginnen und Kollegen dumm dran. Denn sie müssen die ganze Last tragen - die Schulleitungen nicht, die Schulaufsicht nicht und der Schulträger schon mal gar nicht. An wem bleibt also alles hängen?
Hier der Auszug aus dem Amtsblatt 01/11, S. 43:

Integrative Lerngruppen
an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I
Zentrales Anliegen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – VN-BRK) in der Bildung ist die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern in den allgemeinen Schulen. Artikel 24 der VN-BRK, der sich mit der Bildung befasst, soll nach dem Beschluss des Landtags vom 1. Dezember 2010 (Landtagsdrucksache) in Landesrecht transformiert werden. Ziel der Transformation ist, für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das individuelle Recht auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu sichern und ihnen damit selbstbestimmte und aktive Teilhabe an Bildung, Arbeit und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies erfordert einen Gestaltungsprozess,
der von den bestehenden Regelungen und den vorhandenen Strukturen und Ressourcen ausgeht und diese auf der Grundlage eines Inklusionsplans weiterentwickelt. Bis dahin sollen Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Elternwunsch so weit wie möglich Rechnung zu tragen.
Dem dienen die nachstehenden Änderungen der Verwaltungsvorschriften zu § 37 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke.
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung
über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (VVzAO-SF); Änderung

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 15. 12. 2010 – 223.2.02.02.02/52-93456/10
Bezug: RdErl. d. MSJK v. 19. 5. 2005 (BASS 13 – 41 Nr. 2.2)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. VV 37.11 erhält folgende Fassung:
„37.11 Nach § 20 Absätze 7 und 8 SchulG (BASS 1 – 1) kann die Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers Gemeinsamen Unterricht und Integrative Lerngruppen einrichten. Die Schulkonferenz ist an der Entscheidung durch den Schulträger nach § 65Absatz 2 Nummer 22 und § 76 Nummer 8 SchulG im Wege der Anhörung zu beteiligen. Eine Zustimmung der Schulkonferenz für die Einrichtung von Gemeinsamem Unterricht oder Integrativer Lerngruppen ist nicht erforderlich.
Die Schulkonferenz kann nach § 65 Absatz 2 Nummer 8 SchulG selbst initiativ werden und die Einrichtung von Gemeinsamem Unterricht oder von Integrativen Lerngruppen vorschlagen.
Für Integrative Lerngruppen gilt der Runderlass vom 19. 5. 2005
(BASS 13 – 41 Nr. 3).“
2. Nach VV 37.12 werden folgende VV 37.13 und 37.14 angefügt:
„37.13 Die Schulaufsichtsbehörde berät die Eltern, die wünschen, dass ihr Kind im Gemeinsamen Unterricht oder in einer Integrativen Lerngruppe beschult wird, ob dies an einer allgemeinen Schule in zumutbarer Entfernung realisiert werden kann.
37.14 Die Schulaufsichtsbehörde prüft gemeinsam mit dem Schulträger für die Eltern transparent, wie die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt werden können. Die Eltern werden aktiv in diesen Prozess einbezogen.
Dem Wunsch der Eltern auf Gemeinsamen Unterricht nicht zu entsprechen, bedarf einer umfassenden Begründung der Schulaufsichtsbehörde. Kann dem Elternwunsch wegen fehlender Barrierefreiheit nicht nachgekommen werden, fügt sie ihrer Entscheidung die Darlegung des Schulträgers bei.“
Ein Hoffnungsschimmer zeigt sich durch die zusätzlichen 188 Stellen, die durch den Nachtragshaushalt 2011 den Schulen zugewiesen wurden. Im Laufe des nächsten Schuljahres sollen noch einmal 117 hinzukommen. Ob das für eine qualitative Förderung ausreicht, wird sich zeigen.
Der Schulaufsicht kommt also bei der Bildung von Inklusionsklassen eine Schlüsselstellung zu. Für die Schulen und die darin unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer bedeutet es ein großes Umdenken. Schließlich gibt es zur Zeit in NRW etwa 130 000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die inkludiert werden müssten. 
In einem Interview der Rheinischen Post mit Professor Klemm, der jahrelang als Bildungsforscher an der Uni Duisburg gearbeitet hat, hat dieser vor den Gefahren der Inklusion gewarnt, wenn sie nicht richtig gehandhabt wird:
"Schon jetzt gibt es in Nordrhein-Westfalen Städte, wo die lernschwächsten Grundschüler  auf die Hauptschulen wechseln. Wenn dazu noch die Kinder aus den ehemaligen Förderschulen Lernen kommen, schicken wir leistungsschwache zu leistungsschwachen Schülern. Das darf nicht passieren."
(Quelle': RP 4.2.2012)
Hoffentlich hat man in der Lehrerausbildung auch daran gedacht, was da auf die kommenden Lehrergenerationen zukommt und bildet sie richtig aus!Bis jetzt gibt es nämlich noch kein Inklusionslehramt, sondern man glaubt blauäugig, dass alle Studenten mit dem neuen heterogenen Schwerpunkt, der sich nun aus den Einzelfaktoren Gender, Mehrsprachigkeit, Behinderung, Religion und Weltanschauung ergibt, tadellos klar kommen und die notwendigen Instrumente der Diagnostik beherrschen, die für einen erfolgreichen Umgang mit diesem Problem erforderlich sind.Bisher sind noch keine verbindlichen Vorgaben für die Inklusion erfolgt. Es fehlen auch noch politische Grundsatzentscheidungen dazu. Die Gewerkschaften und Lehrerverbände haben die Sorgen der Lehrerinnen und Lehrer inzwischen aufgegriffen und klare Forderungen formuliert:
  • Reduzierung der Klassenfrequenzen
    Zur besseren Diagnose und intensiveren Betreuung müssen die derzeitigen Klassengrößen drastisch reduziert werden . Wenn mehrere Kinder mit Förderbedarf in einer Klasse sind, ist eine Klassengröße von 25 Schülern illusorisch; sie müsste auf höchstens 20 reduziert werden.
  • Einsatz von pädagogischen Fachkräften mit einer Spezialausbildung.
    Lehrerinnen und Lehrer, die keine sonderpädagogische Ausbildung haben, können die vielfältigen Probleme der Inklusion nicht meistern. Dazu muss entweder eine Doppelbesetzung vorhanden sein, die aus einer sonderpädagogischen Lehrkraft und einer Lehrkraft der entsprechenden Schulform besteht oder den Lehrkräften muss die Gelegenheit gegeben werden, durch ein Zusatzstudium diese Spezialausbildung nachzuholen.
  • Jeder Schule muss eine sozialpädagogische Fachkraft zugeteilt werden, die die soziale Integration und die Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützt.
  • Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte in GU-Klassen muss gesenkt werden, um die zusätzlichen vielfältigen neuen Aufgaben zu bewältigen, die sich durch die Inklusion ergeben.
  • Die materielle Ausstattung der Schulen muss durch entsprechendes sonderpädagogisches Lernmaterial erweitert werden.
    Es kann nicht sein, dass man mit Provisorien arbeitet wie das bei der Einführung der Ganztagsschule vielfach geschehen ist. Es müssen auch entsprechend ausgerüstete Räume vorhanden sein. Behinderte Kinder dürfen nicht mit provisorischen Mitteln, unzureichender Ausbildung und ohne differenzierte Zuwendung  unterrichtet werden. Gerade sie erfordern die beste Ausstattung, die am besten ausgebildeten Lehrkräfte und die höchste Zuwendung.
       
Zahlen des Schulministeriums für das Schuljahr 2010/11
700 105000 22757 24,9%
Förderschulen gibt es in NRW behinderte Kinder wurden nicht-inklusiv unterrichtet Schüler wurden im Schuljahr 2010/11 inklusiv unterrichtet beträgt der Anteil der Inklusion in den Grundschulen

Weitere Hinweise:

Thema/Titel Internet-Adresse
Hervorragende Hilfen und Anregungen zur Erstellung eines Konzeptes und zur Durchführung des Inklusionsprozesses bietet das Arbeitsbuch der Montag-Stiftung. Es enthält Merkmale für inklusives Denken und entsprechende Checklisten, mit Hilfe derer die Schule abklären kann, ob bereits inklusiv gearbeitet wird. www.montag-stiftungen.com
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es eine kostenlose DVD mit der UN-Konvention in mehreren Sprachen http://www.bmas.de/
   

 Letzte Aktualisierung dieser Seite am 04.02.12

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