Gesundheitsschutz

Für Lehrerinnen und Lehrer ist der Gesundheitsschutz besonders wichtig, da sie einen besonders gefährdeten Arbeitsplatz haben. Das geht eindeutig daraus hervor, dass die Zahl der Frühpensionierungen im Lehrerbereich besonders hoch ist. Somit muss der Lehrerberuf neben den Pflegeberufen in Krankenhäusern und den Sozialberufen ein berufsspezifisches erhöhtes Erschöpfungs- und Krankheitsrisiko mit sich bringen. Das gehäufte Auftreten von bestimmten Gesundheitsstörungen muss durch spezielle berufsbezogene Faktoren verursacht werden.
Hilfreich:
Die Bezirksregierung Münster hat einen 40-seitigen Ratgeber "Gewalt gegen Lehrkräfte - Wie reagieren? Wie vermeiden?" erstellt. Es lohnt sich, diesen Ratgeber herunterzuladen. Er enthält viele praktikable Ratschläge. Sie finden ihn im Downloadbereich unter Gewalt.pdf.

In NRW gibt es seit mehreren Jahren einen arbeitsmedizinischen Dienst. Durch die Zugriffsmöglichkeiten auf den BAD ergeben sich für Lehrerinnen und Lehrer völlig neue Möglichkeiten.
Zunächst eine kurze Information:
Die BAD GmbH ist der führende Anbieter im Bereich der Arbeitsmedizin und besitzt eine bedeutende Marktstellung im Bereich der Sicherheitstechnik. Das Bildungsministerium hat diesen Dienst unter Vertrag genommen, um die Lehrerinnen und Lehrer des Landes hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten. Das ist zunächst einmal sehr zu loben. Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes bietet dieser Dienst für Lehrerinnen und Lehrer Hilfestellungen an, wenn sie ein arbeitsmedizinisches Problem haben. 
Das können vielfältige Probleme sein, wie z.B.:

  • Schadstoffbelastung in der Schule,
  • Schimmelpilzbefall in Klassen, Fluren oder Kellerräumen,
  • Lärmbelastung in der Sporthalle, in der Lehrküche, im Musikraum oder im Technikraum,
  • Staub im Werkraum,
  • Dämpfe im Chemieraum
  • Milben in den Umkleideräumen
  • schlechtes Arbeitsklima,
  • schlechter Stundenplan,
  • Mobbing,
  • Allergien durch Staub und Schmutz,
  • erhöhtes Infektionsrisiko durch undichte Fenster und Zugluft,
  • unzureichender Nichtraucherschutz,
  • Schmerzen an den Augen durch ältere Monitore oder Computer,
  • keine geeigneten Sitz- und Arbeitsplätze,
  • schlechte Beleuchtung
  • gefährliche Geräte oder Arbeitsmaterialien,
  • Gefährdung durch gewaltbereite, aggressive und distanzlose Schüler
  • u.v.a.m.
Neu:
Das MSW hat am 10.1.2007 eine Handlungsanweisung zum Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen herausgegeben. Darin wird deutlich ausgedrückt, dass die Schulleitungen umgehend eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der Lehrerin durchführen müssen. Weiterhin muss die Schulaufsicht sofort informiert werden, die wiederum gehalten ist, sofort per Fax einen Untersuchungsauftrag an den BAD zu senden. Dieser lädt dann die Lehrerin zur arbeitsmedizinischen Beratung ein. Bei angestellten Lehrerinnen muss auch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz informiert werden. Da gerade in Schulen viele Infektionsgefährdungen gegeben sind, muss die Lehrerin unter Umständen bis zum Vorliegen des Befundes des BAD und der Feststellung des Immunstatus vom Unterricht freigestellt werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens werden die Lehrerinnen gebeten, telefonisch mit dem BAD einen Termin zu vereinbaren. Die ausführliche Handlungsanweisung können Sie sich von meiner Downloadseite unter dem Namen MuSchuBAD.pdf herunterladen.
Im März 2007 hat die Landesanstalt für Arbeitsschutz eine neue 24-seitige Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" herausgegeben, in die auch die neueste Bewertung hinsichtlich des Auftretens von Röteln aufgenommen worden worden ist.

Lehrerinnen und Lehrer können den arbeitsmedizinischen Dienst anrufen und sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Es gibt eine Hotline, die unterschiedlich genutzt wird. Die meisten Anfragen kommen von Grundschulen, die wenigsten von Gesamtschulen. Die Beratung ist individuell, unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos. Die Hotline sollte in jeder Schule am schwarzen Brett verzeichnet sein, denn alle Schulen in NRW haben eine entsprechende Mitteilung bekommen. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, fragen Sie bei der Schulleitung nach, warum sie dies versäumt hat.
Hier die Hotline-Nummern des BAD.
Es gibt für jeden Regierungsbezirk Stützpunkte mit Arbeitsmedizinern und Sicherheitstechnikern. Das Koordinationszentrum ist in Bonn, Regionale Niederlassungen existieren in allen größeren Städten NRWs. Hier die Adresse von Düsseldorf:

BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Zentrum Düsseldorf Flughafen Halle 4
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211-907070
Telefax: 0211-9070740
Hotline:
0228/40072-21
www.bad-gmbh.de
E-mail: bad-808@bad-gmbh.de

Alle BAD-Adressen mit Ansprechpartnern für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Lehrkräften in NRW finden Sie
hier!

Alle Schulen in NRW haben ein Schreiben des BAD bekommen, in dem ihnen eine Beratung dieser Art angeboten wird. Jeder Lehrer kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit dort anfordern und sich beraten lassen. Interessant ist die Aufgabenbeschreibung dieses BAD: Er soll in die Schule kommen und die im Rahmen von Begehungen festgestellten Mängel beseitigen helfen, eine Einzelfallberatung organisieren und allgemeine Fortbildungsmaßnahmen dazu durchführen.
In vielen Schulen ist dieses Schreiben aber überhaupt nicht ausgehängt worden und die Schulleitungen haben in ihren Konferenzen gar nicht auf diese Möglichkeiten hingewiesen. Die Nachforschungen haben aber auch ergeben, dass das Interesse der Kollegien gar nicht so groß ist, diesen Dienst überhaupt in Anspruch zu nehmen. Daraus ist wiederum ersichtlich, wie wenig Bedeutung einem gesunden Arbeitsplatz beigemessen wird. In Schulen ist diese Einstellung ganz anders als in Industriebetrieben.
Inzwischen hat auch der BAD eine Checkliste für die Gefährdung eines Lehrerarbeitsplatzes erarbeitet und eine CD-ROM für alle Schulen hergestellt. Mehr als 1800 Checklisten von den Schulen wurden bereits ausgewertet. Leider ist der Bereich der psychosozialen Belastung unzureichend berücksichtigt worden. Dennoch ist bereits die Tendenzanalyse der Grundschul-Checklisten im Regierungsbezirk Düsseldorf zum Bereich Aggression höchst aufschlussreich:

  • An 24% der Grundschulen ist Aggressivität gegenüber Lehrkräften ein Problem

  • An 37% der Grundschulen kommt es zu verbalen Drohungen oder Verleumdungen gegenüber Lehrkräften

  • An 20% der Grundschulen kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen

  • An 2,5% der Grundschulen wurden Lehrkräfte dabei so verletzt, dass ein Arztbesuch notwendig war

  • An 52% der Grundschulen existieren aggressionspräventive Maßnahmen (z.B. Schüler-Schlichter-Modell)

  • An 87% der Grundschulen wird gegebenenfalls der schulpsychologische Dienst in Anspruch genommen

Allerdings ist der BAD auch keine Beratungsstelle für Schwerbehinderungen oder Stundenermäßigungen. Wer sich für die Aufgaben des arbeitsmedizinischen Dienstes in der Schule interessiert, sollte sich das folgende Diagramm anschauen, das die Stellung des BAD im Schulbetrieb verdeutlicht:

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes sind die Arbeitgeber verpflichtet, dessen Vorgaben umzusetzen. In der Schule gibt es zwei Arbeit-geber: den Schulträger für das Gebäude, die Schüler und das städtische oder kommunale Personal. Die Lehrer werden vom Land bezahlt und von der Bezirksregierung eingestellt, also sind diese die Arbeitgeber der Lehrer. Allerdings nehmen die Schulleiter für den Schulträger, das Land und die Bezirksregierung auch Arbeit-geberfunktionen wahr; daher sind sie im Sinne dieses Gesetzes auch Arbeitgeber!
Über die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes wachen die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz (StAfA) - das sind die ehemaligen Gewerbe-aufsichtsämter - und der Gemeindeunfallver-sicherungsverband (GUV). Die Staatl. Ämter für Arbeitsschutz können bei Nichtbeachtung der Vorschriften Bußgelder verhängen!
Während die Schulträger einen eigenen arbeits-medizinischen Dienst haben, ist für die Lehrer nunmehr der BAD zuständig. Der BAD hat also eine ganz wichtige Funktion, weil er wirklich für die Lehrerinnen und Lehrer da ist. 


Was kann eigentlich eine Lehrerin oder ein Lehrer von seinem Arbeitgeber (= seiner Schulleitung) erwarten?

Das wird im Gesetzestext ziemlich deutlich:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

 (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
 (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

Das Arbeitsschutzgesetz weist im § 4 für die Schulleitung wichtige Grundsätze aus, die sie zu beachten hat:

1.Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
2.Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
3.bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
4.Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
5.individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
6.spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
7.den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
8.mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

Entscheidend sind allerdings die §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes. In ihnen wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Schulleitung eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen hat, die sie auch schriftlich zu dokumentieren hat. Diese muss die Arbeitsbedingungen der einzelnen Lehrerin oder des einzelnen Lehrers berücksichtigen und die Maßnahmen enthalten, die zum Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz erforderlich sind. Im Gesetzestext heißt es:

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

 (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
 (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
 (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4.die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Düsseldorfer Schulsanierung

Als „notwendige und längst überfällige Kehrtwende in letzter Sekunde" bewertete Dr. Thomas Köster, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf, die Absicht von Oberbürgermeister Joachim Erwin, bis 2004 die Düsseldorfer Schulen planmäßig zu sanieren. Seit Jahren seien die Haushaltsansätze für die Unterhaltung der städtischen Gebäude in Düsseldorf viel zu gering, teilweise seien sie sogar rückläufig gewesen. Die Düsseldorfer Handwerkswirtschaft habe diese Entwicklung mit großer Sorge verfolgt. Statt professioneller Sanierung durch Handwerksunternehmen habe man gerade auch in Düsseldorf mit untauglichen Mitteln versucht, den Eindruck zu erwecken, die Stadt kümmere sich um ihre Schulen. Dazu zählt Dr. Köster insbesondere die Renovierungsarbeiten von Schulklassen in Eigenhilfe durch die Schüler. Dadurch sei nicht nur das Engagement der Schüler missbraucht worden, es seien auch Folgekosten durch unsachgemäße Ausführung von Arbeiten in Kauf genommen worden. In Verantwortung sei auch das Land Nordrhein-Westfalen, betont die Kammer. Was das Land den Kommunen an Mitteln für die Sanierung der Schulen zur Verfügung stelle, sei unstrittig völlig unzureichend. Jetzt erforderlich sei - in der Sanierung und beim Ausbau kommunaler Infrastruktur von den Schulen bis zu den Straßen - endlich eine kontinuierliche, aktive Substanzpflege.
(aus: Düsseldorfer Hefte Nr.6/2001)

       VBE: Schulpauschale schafft ein
                Zwei-Klassen-System


Finanzschwache Gemeinden wegen Altlasten handlungsunfähig


Es hört sich gut an: Insgesamt 3,7 Milliarden Mark will die Landesregierung in den kommenden vier Jahren den Kommunen u.a. für die Schulsanierung zur Verfügung stellen, eine „Schulpauschale“ in Höhe von rund 900 Millionen Mark soll den Kommunen nach dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz zur kommunalen Selbstverwaltung bereits im Jahr 2002 zugewiesen werden. „Finanzschwache Gemeinden werden dabei wegen bestehender Altlasten bei der Sanierung erheblich benachteiligt“, kritisiert Udo Beckmann, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE NRW).
Wurden die Mittel für Schulbauten den Kommunen bisher objektbezogen zugewiesen, so können sie nach dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz in eigener Verantwortung entscheiden, wie das Geld verwendet wird – für den Schulneubau, die Sanierung von Schulgebäuden, die Anmietung von Gebäuden oder die Ausstattung mit neuen Medien. Das Land geht davon aus, dass mit dieser Zuweisung der größte Sanierungsstau innerhalb der nächsten fünf Jahre zu beseitigen ist – wenn die Kommunen aus eigenen Mitteln einen Betrag in gleicher Höhe auf die Summe drauflegen. „Genau dort liegt der Haken“, sagt Beckmann. „Finanzschwache Kommunen können sich das nicht erlauben – und werden damit handlungsunfähig.“ Damit zeige sich abermals, dass die Leitlinie des Handeln der Landesregierung darin bestehe, finanzielle Anstöße zu geben, die viele Kommunen finanziell in Handlungszwänge bringen. Beckmann: „Das Zwei-Klassen-System für die pädagogische Arbeit an den Schulen wird durch die Pauschalierung trotz eines gerechten Verteiler-Schlüssels endgültig Realität.“

 
Allerdings sollte man nicht darüber hinwegsehen, dass das Gesundheitsmanagement des Kollegiums die vordringlichste Aufgabe der Schulleitung ist. Diese Aufgabe ist auch in dem Arbeitsschutzgesetz niedergelegt, was leider allzu oft nicht wichtig genug genommen wird. Sehen Sie sich einmal die Aufgaben der Schulleitung auf der Webseite Arbeitsschutz an. Schulleitungen müssten eigentlich Gesundheit und gute Laune des Kollegiums als ihre höchste Führungsaufgabe ansehen. Schließlich ist das einzige Kapital der Schulleitung die Arbeitskraft der Lehrerinnen und Lehrer. Nur sie garantieren eine gute Erziehung, eine hohe Lernleistung und einen geringen Unterrichtsausfall. Schulleitungen vergessen das allzu oft.
Unter anderem muss in der Schule gemäß §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch seit 2001 ein
Hygieneplan vorliegen. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass für den Fall auftretender Krankheiten (Mumps, Scharlach etc.) oder Bakterien (Salmonellen, Shigellen etc.) oder Läusen eindeutige Verhaltens- und Verfahrensweisen festgelegt sind.
Das MSWF hat eine Handreichung vom 18.7.2002 in Form eines Erlasses (Az. 122-22/24 Nr. 178/02) an alle Schulen geschickt, die "Hinweise an Schulleiterinnen und Schulleiter insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung" enthält. Darin wird deutlich, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Beseitigung von Gefährdungen und die Dokumentation eine Daueraufgabe der Schulleitung sind.

Der Bundesverband der Unfallkassen hat eine Broschüre zum Thema "Beurteilung der Gefährdung und Belastung von Lehrerarbeitsplätzen" herausgegeben, die sehr informativ ist. Sie enthält unter anderem nicht nur eine Checkliste, mit der die Schulleiterin oder der Schulleiter die Lehrerarbeitsplätze beurteilen kann, sondern auch die Auflistung psycho-somatischer Belastungsfaktoren. Prüfen Sie gegebenenfalls auch einmal nach, ob Ihre Schulleitung von Ihrem Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse gemacht hat! Das ist seine Aufgabe! Die Checkliste finden Sie im Downloadbereich unter dem Namen L-arbplatz.pdf.

Wenn Sie wissen wollen, wie man ein Kollegium gesund erhalten kann, schauen Sie doch einmal die Seite Gesundheitsmanagement an! Gestalten Sie auch mal eine Lehrerkonferenz zu einem solchen Thema!

Weitere Hinweise:

Themenbereich Internet-Adresse

Auf der Webseite des Ministeriums findet man alle wichtigen Erlasse und Grundlagen zum Gesundheitsschutz, die Adressen der BAD-Zentren, die Grundcheckliste und weitere spezielle Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung, Informationsmaterialien zu spezifischen Problemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Lehrkräfte sowie Literaturhinweise für die Berufskollegs.

www.bildungsportal.nrw.de
Eine ausgezeichnete Broschüre zum Thema "Lehrergesundheit" hat die DAK herausgebracht. Auf 262 Seiten dokumentiert die Schrift mit dem Titel "Lehrergesundheit - Baustein einer guten gesunden Schule" alle Facetten der schulischen Gesundheitsförderung und zeigt Wege und Maßnahmen zur Verbesserung auf.
DAK Schriftenreihe W403-20061/02.06
www.dak.de
Sehr gute Artikel zu den Themen "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz", "Mobbing" und "Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen" www.ergo-online.de
Hervorragende Webseite zum Mutterschutz und zu arbeitsrechtlichen Fragen werdender Mütter mit allen Rechtsgrundlagen www.arbeitsschutz.nrw.de
Gute Informationen über die Gestaltung des Arbeitsplatzes und Gesundheitsvorsorge www.sozialnetz-hessen.de/
Kurzübersicht über die 50 häufigsten Krankheiten www.lifeline.de/
Zur Gestaltung des Arbeitsplatzes gibt es eine Fülle von Informationen bzw. Adressen bei der IG Metall. www.igmetall.de
Stress und Stressbewältigung www.TK-online.de
Stress http://www.bad-gmbh.de
Viele Aspekte und Links zum Thema www.gesuender-arbeiten.de
Beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen werden in der Rubrik Gesundheit viele Themen der Gesundheitsförderung incl. Mobbing angeboten. www.bkk.de
In der Fachgruppe "Gesundheitspsychologie" findet man viele Links zu speziellen Themen des Gesundheitsschutzes www.gesundheitspsychologie.net
Der BAD hält auch Broschüren bereit, wie z.B. "Lärm- eine Belastung an Schulen?" Dazu eine CD-ROM mit Checklisten und allem notwendigen Informationsmaterial www.bad-gmbh.de
Hier gibt es nützliche Checklisten für Lehrerinnen und Lehrer zu einer Reihe von schulischen Situationen und Themenbereichen zum Ausdrucken. www.unfallkassen.de

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 09.12.09

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