Gesundheitsschutz
Für Lehrerinnen und Lehrer ist der
Gesundheitsschutz besonders wichtig, da sie einen besonders gefährdeten
Arbeitsplatz haben. Das geht eindeutig daraus hervor, dass die Zahl der
Frühpensionierungen im Lehrerbereich besonders hoch ist. Somit muss der
Lehrerberuf neben den Pflegeberufen in Krankenhäusern und den
Sozialberufen ein berufsspezifisches erhöhtes Erschöpfungs- und
Krankheitsrisiko mit sich bringen. Das gehäufte Auftreten von bestimmten
Gesundheitsstörungen muss durch spezielle berufsbezogene Faktoren
verursacht werden.
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Hilfreich:
Die Bezirksregierung Münster hat einen
40-seitigen Ratgeber "Gewalt gegen Lehrkräfte - Wie reagieren?
Wie vermeiden?" erstellt. Es lohnt sich, diesen Ratgeber herunterzuladen. Er enthält viele praktikable Ratschläge.
Sie finden ihn im Downloadbereich unter
Gewalt.pdf.
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In NRW gibt es seit mehreren Jahren einen arbeitsmedizinischen Dienst. Durch die
Zugriffsmöglichkeiten auf den BAD ergeben sich für Lehrerinnen und Lehrer
völlig neue Möglichkeiten.
Zunächst eine kurze Information:
Die BAD GmbH ist der führende Anbieter im Bereich der Arbeitsmedizin und besitzt eine bedeutende Marktstellung im Bereich der Sicherheitstechnik.
Das Bildungsministerium hat diesen Dienst unter Vertrag genommen, um die Lehrerinnen
und Lehrer des Landes hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten. Das ist
zunächst einmal sehr zu loben. Auf der
Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes bietet dieser Dienst für Lehrerinnen und
Lehrer Hilfestellungen an, wenn sie ein arbeitsmedizinisches Problem haben.
Das können vielfältige Probleme sein, wie z.B.:
- Schadstoffbelastung in der Schule,
- Schimmelpilzbefall in Klassen, Fluren oder
Kellerräumen,
- Lärmbelastung in der Sporthalle, in der
Lehrküche, im Musikraum oder im Technikraum,
- Staub im Werkraum,
- Dämpfe im Chemieraum
- Milben in den Umkleideräumen
- schlechtes Arbeitsklima,
- schlechter Stundenplan,
- Mobbing,
- Allergien durch Staub und Schmutz,
- erhöhtes Infektionsrisiko durch
undichte Fenster und Zugluft,
- unzureichender Nichtraucherschutz,
- Schmerzen an den Augen durch ältere Monitore
oder Computer,
- keine geeigneten Sitz- und Arbeitsplätze,
- schlechte Beleuchtung
- gefährliche Geräte oder Arbeitsmaterialien,
- Gefährdung durch gewaltbereite,
aggressive und distanzlose Schüler
- u.v.a.m.
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Neu:
Das MSW hat am 10.1.2007 eine
Handlungsanweisung zum Mutterschutz
bei schwangeren Lehrerinnen herausgegeben. Darin wird deutlich
ausgedrückt, dass die Schulleitungen umgehend eine
Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der Lehrerin durchführen
müssen. Weiterhin muss die Schulaufsicht sofort informiert werden,
die wiederum gehalten ist, sofort per Fax einen Untersuchungsauftrag
an den BAD zu senden. Dieser lädt dann die Lehrerin zur
arbeitsmedizinischen Beratung ein. Bei angestellten Lehrerinnen muss
auch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz informiert werden. Da
gerade in Schulen viele Infektionsgefährdungen gegeben sind, muss
die Lehrerin unter Umständen bis zum Vorliegen des Befundes des BAD
und der Feststellung des Immunstatus vom Unterricht freigestellt
werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens werden die Lehrerinnen
gebeten, telefonisch mit dem BAD einen Termin zu vereinbaren. Die
ausführliche Handlungsanweisung können Sie sich von meiner
Downloadseite unter dem Namen
MuSchuBAD.pdf herunterladen.
Im März 2007 hat die Landesanstalt für Arbeitsschutz eine neue
24-seitige Broschüre "Mutterschutz
bei beruflichem Umgang mit Kindern" herausgegeben, in die auch
die neueste Bewertung hinsichtlich des Auftretens von Röteln
aufgenommen worden worden ist.
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Lehrerinnen und Lehrer können den arbeitsmedizinischen Dienst
anrufen und sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Es
gibt eine Hotline, die unterschiedlich genutzt wird. Die meisten Anfragen kommen
von Grundschulen, die wenigsten von Gesamtschulen. Die
Beratung ist individuell, unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos. Die
Hotline sollte in jeder Schule am schwarzen Brett verzeichnet sein, denn alle
Schulen in NRW haben eine entsprechende Mitteilung bekommen. Wenn das bei Ihnen
nicht der Fall ist, fragen Sie bei der Schulleitung nach, warum sie dies
versäumt hat.
Hier die Hotline-Nummern des BAD. Es gibt für jeden Regierungsbezirk Stützpunkte mit
Arbeitsmedizinern und Sicherheitstechnikern. Das Koordinationszentrum ist in
Bonn, Regionale Niederlassungen existieren in allen größeren Städten NRWs. Hier die
Adresse von Düsseldorf: |
BAD
Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Zentrum Düsseldorf Flughafen Halle 4
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211-907070
Telefax: 0211-9070740
Hotline:
0228/40072-21
www.bad-gmbh.de
E-mail:
bad-808@bad-gmbh.de |
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Alle BAD-Adressen mit
Ansprechpartnern für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische
Betreuung von Lehrkräften in NRW finden Sie
hier! |
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Alle Schulen
in NRW haben ein Schreiben des BAD bekommen, in dem ihnen eine Beratung
dieser Art angeboten wird. Jeder Lehrer kann die Fachkraft für
Arbeitssicherheit dort anfordern und sich beraten lassen. Interessant ist die
Aufgabenbeschreibung dieses BAD: Er soll in die Schule kommen und die im Rahmen
von Begehungen festgestellten Mängel beseitigen helfen, eine Einzelfallberatung
organisieren und allgemeine Fortbildungsmaßnahmen dazu durchführen.
In vielen Schulen ist dieses Schreiben aber überhaupt nicht ausgehängt worden
und die Schulleitungen haben in ihren Konferenzen gar nicht auf diese
Möglichkeiten hingewiesen. Die Nachforschungen haben aber auch ergeben, dass das
Interesse der Kollegien gar nicht so groß ist, diesen Dienst überhaupt in
Anspruch zu nehmen. Daraus ist wiederum ersichtlich, wie wenig Bedeutung einem
gesunden Arbeitsplatz beigemessen wird. In Schulen ist diese Einstellung ganz
anders als in Industriebetrieben.
Inzwischen hat auch der BAD eine Checkliste für die Gefährdung eines
Lehrerarbeitsplatzes erarbeitet und eine CD-ROM für alle Schulen hergestellt.
Mehr als 1800 Checklisten von den Schulen wurden bereits ausgewertet. Leider ist
der Bereich der psychosozialen Belastung unzureichend berücksichtigt worden.
Dennoch ist bereits die Tendenzanalyse der Grundschul-Checklisten im
Regierungsbezirk Düsseldorf zum Bereich Aggression höchst aufschlussreich:
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An 24%
der Grundschulen ist Aggressivität gegenüber Lehrkräften ein Problem
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An 37%
der Grundschulen kommt es zu verbalen Drohungen oder Verleumdungen gegenüber
Lehrkräften
-
An 20%
der Grundschulen kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen
-
An 2,5%
der Grundschulen wurden Lehrkräfte dabei so verletzt, dass ein Arztbesuch
notwendig war
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An 52%
der Grundschulen existieren aggressionspräventive Maßnahmen (z.B.
Schüler-Schlichter-Modell)
-
An 87%
der Grundschulen wird gegebenenfalls der schulpsychologische Dienst in Anspruch
genommen
Allerdings ist der BAD auch keine Beratungsstelle für Schwerbehinderungen oder
Stundenermäßigungen. Wer sich für die Aufgaben des arbeitsmedizinischen
Dienstes in der Schule interessiert, sollte sich das folgende Diagramm
anschauen, das die Stellung des BAD im Schulbetrieb verdeutlicht:
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Aufgrund
des Arbeitsschutzgesetzes sind die Arbeitgeber verpflichtet, dessen
Vorgaben umzusetzen. In der Schule gibt es zwei Arbeit-geber: den
Schulträger für das Gebäude, die Schüler und das städtische oder
kommunale Personal. Die Lehrer werden vom Land bezahlt und von der
Bezirksregierung eingestellt, also sind diese die Arbeitgeber der Lehrer.
Allerdings nehmen die Schulleiter für den Schulträger, das Land und die
Bezirksregierung auch Arbeit-geberfunktionen wahr; daher sind sie im Sinne
dieses Gesetzes auch Arbeitgeber!
Über die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes wachen die Staatlichen
Ämter für Arbeitsschutz (StAfA) - das sind die ehemaligen
Gewerbe-aufsichtsämter - und der Gemeindeunfallver-sicherungsverband (GUV).
Die Staatl. Ämter für Arbeitsschutz können bei Nichtbeachtung der
Vorschriften Bußgelder verhängen!
Während die Schulträger einen eigenen arbeits-medizinischen Dienst haben,
ist für die Lehrer nunmehr der BAD zuständig. Der BAD hat also eine ganz
wichtige Funktion, weil er wirklich für die Lehrerinnen und Lehrer da
ist. |
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Was kann eigentlich eine
Lehrerin oder ein Lehrer von seinem Arbeitgeber (= seiner Schulleitung)
erwarten?
Das wird im Gesetzestext ziemlich deutlich:
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände
zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit
beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und
erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er
eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat
der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl
der Beschäftigten
Das Arbeitsschutzgesetz weist im § 4 für die
Schulleitung wichtige Grundsätze aus, die sie zu beachten hat:
1.Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine
Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die
verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
2.Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
3.bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene
sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu
berücksichtigen;
4.Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation,
sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf
den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
5.individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
6.spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen
sind zu berücksichtigen;
7.den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
8.mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind
nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.
Entscheidend sind allerdings die §§ 5 und 6 des
Arbeitsschutzgesetzes. In ihnen wird deutlich darauf hingewiesen, dass die
Schulleitung eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen hat, die sie
auch schriftlich zu dokumentieren hat. Diese muss die Arbeitsbedingungen der
einzelnen Lehrerin oder des einzelnen Lehrers berücksichtigen und die
Maßnahmen enthalten, die zum Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz erforderlich
sind. Im Gesetzestext heißt es:
§ 5 Beurteilung der
Arbeitsbedingungen |
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(1) Der Arbeitgeber hat durch eine
Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung
zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten
vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines
Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
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1.die Gestaltung und die Einrichtung der
Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere
von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4.die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und
Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. |
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Düsseldorfer Schulsanierung
Als
„notwendige und längst überfällige Kehrtwende in letzter
Sekunde" bewertete Dr. Thomas Köster, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
der Handwerkskammer Düsseldorf, die Absicht von Oberbürgermeister
Joachim Erwin, bis 2004 die Düsseldorfer Schulen planmäßig zu sanieren.
Seit Jahren seien die Haushaltsansätze für die Unterhaltung der städtischen
Gebäude in Düsseldorf viel zu gering, teilweise seien sie sogar rückläufig
gewesen. Die Düsseldorfer Handwerkswirtschaft habe diese Entwicklung mit
großer Sorge verfolgt. Statt professioneller Sanierung durch
Handwerksunternehmen habe man gerade auch in Düsseldorf mit untauglichen
Mitteln versucht, den Eindruck zu erwecken, die Stadt kümmere sich um
ihre Schulen. Dazu zählt Dr. Köster insbesondere die
Renovierungsarbeiten von Schulklassen in Eigenhilfe durch die Schüler.
Dadurch sei nicht nur das Engagement der Schüler missbraucht worden, es
seien auch Folgekosten durch unsachgemäße Ausführung von Arbeiten in
Kauf genommen worden. In Verantwortung sei auch das Land
Nordrhein-Westfalen, betont die Kammer. Was das Land den Kommunen an
Mitteln für die Sanierung der Schulen zur Verfügung stelle, sei
unstrittig völlig unzureichend. Jetzt erforderlich sei - in der Sanierung
und beim Ausbau kommunaler Infrastruktur von den Schulen bis zu den Straßen
- endlich eine kontinuierliche, aktive Substanzpflege.
(aus:
Düsseldorfer Hefte Nr.6/2001) |
VBE: Schulpauschale schafft ein
Zwei-Klassen-System
Finanzschwache Gemeinden wegen Altlasten handlungsunfähig
Es hört sich gut an: Insgesamt 3,7 Milliarden Mark will die Landesregierung in den kommenden vier
Jahren den Kommunen u.a. für die Schulsanierung zur Verfügung stellen, eine „Schulpauschale“ in
Höhe von rund 900 Millionen Mark soll den Kommunen nach dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz zur kommunalen Selbstverwaltung bereits im Jahr 2002 zugewiesen
werden. „Finanzschwache Gemeinden werden dabei wegen bestehender Altlasten bei der
Sanierung erheblich benachteiligt“, kritisiert Udo Beckmann, Landesvorsitzender des Verbandes
Bildung und Erziehung (VBE NRW).
Wurden die Mittel für Schulbauten den Kommunen bisher objektbezogen
zugewiesen, so können sie nach dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz in
eigener Verantwortung entscheiden, wie das Geld verwendet wird – für den
Schulneubau, die Sanierung von Schulgebäuden, die Anmietung von Gebäuden
oder die Ausstattung mit neuen Medien. Das Land geht davon aus, dass mit
dieser Zuweisung der größte Sanierungsstau innerhalb der nächsten fünf
Jahre zu beseitigen ist – wenn die Kommunen aus eigenen Mitteln einen
Betrag in gleicher Höhe auf die Summe drauflegen. „Genau dort liegt der
Haken“, sagt Beckmann. „Finanzschwache Kommunen können sich das nicht
erlauben – und werden damit handlungsunfähig.“ Damit zeige sich abermals,
dass die Leitlinie des Handeln der Landesregierung darin bestehe,
finanzielle Anstöße zu geben, die viele Kommunen finanziell in
Handlungszwänge bringen. Beckmann: „Das Zwei-Klassen-System für die
pädagogische Arbeit an den Schulen wird durch die Pauschalierung trotz
eines gerechten Verteiler-Schlüssels endgültig Realität.“ |
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Allerdings
sollte man nicht darüber hinwegsehen, dass das Gesundheitsmanagement des
Kollegiums die vordringlichste Aufgabe der Schulleitung ist. Diese Aufgabe ist
auch in dem Arbeitsschutzgesetz niedergelegt, was leider allzu oft nicht
wichtig genug genommen wird. Sehen Sie sich einmal die Aufgaben der
Schulleitung auf der Webseite Arbeitsschutz an.
Schulleitungen müssten eigentlich Gesundheit und gute Laune des Kollegiums
als ihre höchste Führungsaufgabe ansehen. Schließlich ist
das einzige Kapital der Schulleitung die Arbeitskraft der Lehrerinnen und
Lehrer. Nur sie garantieren eine gute Erziehung, eine hohe Lernleistung und
einen geringen Unterrichtsausfall. Schulleitungen vergessen das allzu oft.
Unter anderem muss in der Schule gemäß §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
auch seit
2001 ein Hygieneplan
vorliegen. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass für den Fall auftretender
Krankheiten (Mumps, Scharlach etc.) oder Bakterien (Salmonellen, Shigellen etc.)
oder Läusen eindeutige Verhaltens- und Verfahrensweisen festgelegt sind.
Das MSWF hat eine Handreichung vom 18.7.2002 in Form eines Erlasses (Az.
122-22/24 Nr. 178/02) an alle Schulen geschickt, die
"Hinweise an Schulleiterinnen und Schulleiter insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung"
enthält. Darin wird deutlich, dass die Gefährdungsbeurteilung, die
Beseitigung von Gefährdungen und die Dokumentation eine Daueraufgabe der
Schulleitung sind.Der Bundesverband der
Unfallkassen hat eine Broschüre zum Thema "Beurteilung der Gefährdung und
Belastung von Lehrerarbeitsplätzen" herausgegeben, die sehr informativ ist.
Sie enthält unter anderem nicht nur eine Checkliste, mit der die
Schulleiterin oder der Schulleiter die Lehrerarbeitsplätze beurteilen kann,
sondern auch die Auflistung psycho-somatischer Belastungsfaktoren. Prüfen
Sie gegebenenfalls auch einmal nach, ob Ihre Schulleitung von Ihrem
Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse gemacht hat! Das ist seine Aufgabe! Die
Checkliste finden Sie im Downloadbereich unter dem Namen
L-arbplatz.pdf.
Wenn Sie wissen wollen, wie man ein Kollegium gesund erhalten kann, schauen Sie doch
einmal die Seite Gesundheitsmanagement
an! Gestalten Sie auch mal eine Lehrerkonferenz zu einem solchen Thema! |
Weitere Hinweise:
| Themenbereich |
Internet-Adresse |
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Auf der Webseite des Ministeriums findet man alle wichtigen
Erlasse und Grundlagen zum Gesundheitsschutz, die
Adressen der BAD-Zentren, die Grundcheckliste und weitere spezielle
Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung, Informationsmaterialien zu
spezifischen Problemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Lehrkräfte
sowie Literaturhinweise für die Berufskollegs. |
www.bildungsportal.nrw.de |
Eine ausgezeichnete Broschüre zum
Thema "Lehrergesundheit" hat die DAK herausgebracht. Auf 262 Seiten
dokumentiert die Schrift mit dem Titel "Lehrergesundheit - Baustein einer
guten gesunden Schule" alle Facetten der schulischen Gesundheitsförderung
und zeigt Wege und Maßnahmen zur Verbesserung auf.
DAK Schriftenreihe W403-20061/02.06 |
www.dak.de |
| Sehr gute Artikel zu den Themen "Psychische
Belastungen am Arbeitsplatz", "Mobbing" und "Stress am Arbeitsplatz und
seine Folgen" |
www.ergo-online.de |
| Hervorragende Webseite zum
Mutterschutz und zu arbeitsrechtlichen Fragen werdender Mütter mit allen
Rechtsgrundlagen |
www.arbeitsschutz.nrw.de |
| Gute Informationen über die
Gestaltung des Arbeitsplatzes und Gesundheitsvorsorge |
www.sozialnetz-hessen.de/ |
| Kurzübersicht über die 50
häufigsten Krankheiten |
www.lifeline.de/
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| Zur Gestaltung des Arbeitsplatzes
gibt es eine Fülle von Informationen bzw. Adressen bei der IG Metall. |
www.igmetall.de |
| Stress und
Stressbewältigung |
www.TK-online.de |
| Stress |
http://www.bad-gmbh.de |
| Viele Aspekte und
Links zum Thema |
www.gesuender-arbeiten.de |
| Beim Bundesverband
der Betriebskrankenkassen werden in der Rubrik Gesundheit viele Themen der
Gesundheitsförderung incl. Mobbing angeboten. |
www.bkk.de |
| In der Fachgruppe
"Gesundheitspsychologie" findet man viele Links zu speziellen Themen des
Gesundheitsschutzes |
www.gesundheitspsychologie.net |
| Der BAD hält auch
Broschüren bereit, wie z.B. "Lärm- eine Belastung an Schulen?" Dazu eine
CD-ROM mit Checklisten und allem notwendigen Informationsmaterial |
www.bad-gmbh.de |
| Hier gibt es nützliche
Checklisten für Lehrerinnen und Lehrer zu einer Reihe von schulischen
Situationen und Themenbereichen zum Ausdrucken. |
www.unfallkassen.de |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
09.12.09
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