Gemeinschaftsschule
| Das neueste Experiment der nordrhein-westfälischen
Landesregierung ist die Gemeinschaftsschule. Da wegen der
Minderheitsregierung das Schulgesetz nicht geändert werden konnte, wurde
ein sechsjähriger Modellversuch mit 12 Schulen vom 1. August 2011 an gestartet.
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Das Ziel des Modellvorhabens besteht darin, durch
längeres gemeinsames Lernen zu erproben, ob die Chancengerechtigkeit und
Leistungsfähigkeit des Schulsystems erhöht werden kann und dadurch mehr
qualifizierte Schulabschlüsse erreicht werden. Weiterhin soll unter
Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der sich
gewandelten Einstellung der Eltern zu Hauptschulabschlüssen ein
wohnortnahes Schulangebot mit gymnasialem Touch geschaffen werden.
Richtig ist die erste Annahme: Im Jahre 2025 werden wir vermutlich 25%
weniger Schüler haben als jetzt. Das bedeutet, dass viele Gemeinden
Schulen schließen müssen und Schwierigkeiten haben werden, für ihre
Bürger ein qualifiziertes weiterführendes Schulangebot zu machen. So
wird den Kommunen als Lösung eine integrative Schulform angeboten.
Den Schulträgern, die ja diese Schulform beschließen müssen, wird
zugleich ein
attraktives Startangebot versprochen:
- In der Regel Schulform der Sekundarstufe I mit
gebundenem Ganztag,
- Errichtung der Schule in der Regel durch
Zusammenführung bereits bestehender Schulen,
- Gewährleistung auch gymnasialer Standards,
- Integrierter Unterricht in den Klassen 5 und 6, ab
Klasse 7 oder später Unterricht in integrierter oder kooperativer Form
durch Einrichtung von schulspezifischen Bildungsgängen,
- Erreichbarkeit aller Abschlüsse der Sekundarstufe I,
- Eigene gymnasiale Oberstufe oder Kooperation mit
einer anderen Schule, die eine eigene Oberstufe hat,
- Abitur nach 9 Jahren; bei herausragenden Leistungen
auch Übergang in die Qualifikationsphase möglich,
- Mindestklassengröße 23 Schülerinnen und Schüler,
Klassenfrequenzhöchstwert für integrierte Klassen 25, sonst 29,
- Lehrerarbeitszeit 25,5, Wochenstunden,
- Zusätzliches Sachmittelbudget,
- Stellenzuschläge.
Das ist zunächst einmal ein Köder für Kommunen und
Eltern, aber natürlich auch für Lehrkräfte, denn die Wochenarbeitszeit
ist geringer und die Besoldungsstruktur der Schulform ist günstiger als
an den bestehenden Haupt- und Realschulen, die durch die Gründung einer
solchen neuen Schule verschwinden sollen.
Damit wird auch quasi die Verbundschule, die von der vorigen
Landesregierung in die Wege geleitet wurde, ad acta gelegt. Um die
Gemeinschaftsschule allen schmackhaft zu machen, hat das Ministerium
eine eigene
Webseite zur Gemeinschaftsschule angelegt. |
Bis zum
Ende des Jahres 2010 - also zum Anmeldeschluss - hatten sich 19
Schulträger aus NRW gemeldet, die eine Gemeinschaftsschule einrichten
wollen. Davon werden 12 zum Schuljahresbeginn 2011/12 starten, zwei
wurden nicht genehmigt (Altenbeken und Köln-Bickendorf), drei werden erst im
nächsten Schuljahr beginnen.
Eine wurde per Gerichtsbeschluss gestoppt (Finnentrop)und eine von der
Ministerin selbst (Blankenheim). Die Ministerin kann natürlich auch ihren gymnasialen Anspruch nicht
halten. 10 der 14 neu zu errichtenden Gemeinschaftsschulen entstehen aus
bisherigen Hauptschulen und Realschulen, eine aus einer Verbundschule
und drei aus Hauptschulen. Damit wird deutlich, dass die Neugründungen
aus existenzgefährdeten Hauptschulen entstehen und eigentlich nur ein
neues Etikett bekommen.
Mal sehen, wie sich alles entwickelt, denn einige bestehende Gymnasien
sehen ihren Bestand bedroht und einzelne Kommunen befürchten die
Abwanderung von Schülern. |

Grafik aus : Bildung aktuell März 2011 |
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Das Ministerium hatte im April 2011 eine Übersicht
veröffentlicht, die noch von 14 Schulen ausging: |
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Da die Gemeinden Attendorn und Lennestadt
beim Verwaltungsgericht in Arnsberg gegen die Gemeinschaftsschule in
Finnentrop geklagt hatten, ist mit Beschluss vom 08.04.2011den Eilanträgen
stattgegeben und die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Finnentrop
zunächst einmal gestoppt worden (Az. 10 L 141/11 und 10 L 155/11).
Das Gericht erklärte die Genehmigung des
Schulministeriums für rechtswidrig, da § 25 SchulG keine ausreichende
Rechtsgrundlage für die Genehmigung des Schulversuchs darstelle. Für ein
derartiges weitreichendes Vorhaben sei vielmehr ein formelles Gesetz
erforderlich, das in diesem Fall nicht vorhanden sei. Das ist eine ziemliche
Schlappe für di rot-grüne Koalition. Die Beschwerde der Ministerin beim OVG
Münster hat nicht viel genützt, denn das hat die Einrichtung für
rechtswidrig erklärt.Eine weitere der geplanten
Gemeinschaftsschulen in Blankenheim und Nettersheim wurde von der Ministerin
selbst sechs Wochen vor Schulbeginn 2011 gestoppt. Begründet wurde das mit
zu wenigen Anmeldungen für die sechs vorgesehenen Eingangsklassen.
Vorausgegangen war eine Klage des Gymnasiums in Steinfeld, das durch die
Genehmigung der Gemeinschaftsschule in Blankenheim/Nettersheim den Bestand
der Oberstufe gefährdet sah. Daher hatte das Verwaltungsgericht Aachen
entschieden, dass die Gemeinschaftsschule zunächst ohne Oberstufe
eingerichtet werden dürfe. |
NRW-Gericht verbietet Gemeinschaftsschule
MÜNSTER/DÜSSELDORF (Mc) Die
rot-grüne Regierung in NRW hat eine schulpolitische Niederlage erlitten:
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Einrichtung der
umstrittenen Gemeinschaftsschule im sauerländischen Finnentrop für
rechtswidrig erklärt.
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) erklärte, sie hätte sich eine
andere Entscheidung gewünscht. Nun würden Haupt- und Realschule in
Finnentrop nicht aufgelöst, und Kinder, die aufs Gymnasium strebten,
könnten in Nachbarstädten angemeldet werden. Das Schulministerium
arbeite mit Hochdruck an einer gesetzlichen Grundlage für die
Gemeinschaftsschule.
Die fehlende gesetzliche Grundlage hatte das OVG beanstandet. Die
Genehmigung im Wege eines Schulversuchs sei rechtswidrig. Der
Vorsitzende des NRW-Philologenverbandes, Peter Silbernagel, erklärte,
das Urteil zeige, dass es falsch sei, Schulversuche mit heißer Nadel zu
stricken. Er erwarte einen soliden parlamentarischen Prozess und ein
Ende der „Windhundrennen" zur Auflösung gewachsener Schulstrukturen.
CDU-Oppositionsführer Karl-Josef Laumann kritisierte die „politische
Stümperei" der rot-grünen Landesregierung. Für FDP-Fraktionschef Gerhard
Papke ist der Versuch gescheitert, auf kaltem Wege die Weichen in
Richtung Einheitsschule zu stellen.
(Quelle: Rheinische Post
10.6.2011)
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Nach diesen beiden Schlappen hatte die rot-grüne
Landesregierung einen Entwurf für ein neues Schulgesetz vorgelegt, in dem die Gemeinschaftsschule
verankert wird. Gleichzeitig sollte die Absicherung der Hauptschule in der
Landesverfassung aufgehoben werden. Die CDU hatte Zustimmung signalisiert,
wenn eine Bestandsgarantie für das Gymnasium und die Realschule gegeben
würde. Das ist inzwischen durch den Schulkonsens vom Juli 2011 geschehen.
Unter diesem Gesichtspunkt sind die beiden Gesetzentwürfe zur Einführung der
Gemeinschaftsschule
SchGAend120711.pdf und zur Änderung der Verfassung für
das Land NRW
VerfAend120711.pdf
nur noch Makulatur. Sie wurden abgelöst durch den derzeitigen Gesetzentwurf
vom 6.9.2011 zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NRW (6.
Schulrechtsänderungsgesetz), den die Fraktionen der CDU, der SPD und der
GRÜNEN gemeinsam vorgelegt haben. Er ist im Downloadbereich unter dem Namen
SchGAend2011.pdf zu finden. |
Leitfaden für die Errichtung von Gemeinschaftsschulen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat einen
Leitfaden herausgegeben, der die Schulen und Schulträger bei ihren
Planungen unterstützen soll, Gemeinschaftsschulen als neue Schulform zu
errichten.
Das von der Schulministerin hoch gelobte neue pädagogische Konzept bietet
allerdings beim genauen Hinsehen gar nicht so viel Neues, denn was dort
propagiert wird, machen viele Schulen längst.
Die vierjährige Grundschule bleibt bestehen und die Kinder sollen in das 5.
Schuljahr der Gemeinschaftsschule ohne Rücksicht auf die Schulformempfehlung
aufgenommen werden. Allerdings soll darauf geachtet werden, dass heterogene
Leistungsgruppen gebildet werden können. Das ist eine interessante Prämisse,
denn da muss erstmal abgewartet werden, wie sich das Anmeldeverhalten der
Eltern entwickelt. Diese werden damit gelockt, dass die neue Schule im
Doppeljahrgang 5/6 gymnasialen Charakter haben soll und dass nach
gymnasialen Lehrplänen unterrichtet werden soll. Wer also sein Kind in die
Gemeinschaftsschule schickt, schickt es quasi aufs Gymnasium, so wird es
ihnen vorgegaukelt.
Wie es ab Klasse 7 weitergehen soll, entscheiden dann die Eltern zusammen
mit der Schule in der Schulkonferenz. Abzusehen ist schon jetzt ein großer
Wirrwarr von Entscheidungen in den einzelnen Gemeinden, denn "ob die
Gemeinschaftsschule weiter mit heterogenen Klassenverbänden und je nach Fach
mit innerer oder auch äußerer Differenzierung in
Fachleistungskursen arbeitet oder mit zwei oder drei festen Bildungsgängen
(beispielsweise Gymnasium und Realschule und Hauptschule als gemeinsamer
Bildungsgang oder Gymnasium/Realschule/Hauptschule) ist eine Entscheidung,
die
der Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz vor Ort trifft." Die
Eltern entscheiden, in welchem Bildungsgang ihre Kinder unterrichtet werden
sollen. Das ist auch höchst interessant. Allerdings wird sich mit großer
Wahrscheinlichkeit eine integrierte Form herauskristallisieren, die aber
nicht viel anders aussehen wird wie bei den bestehenden Gesamtschulen
bisher. Damit wird sich eine neue Konkurrenzsituation entwickeln. Ob das
sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 erfolgt wiederum die Bildung von
Profilklassen nach Entscheidung der Schulkonferenz.
Den Eltern wird die Gemeinschaftsschule schmackhaft gemacht, weil sie als
Ganztagsschule bessere Bildungschancen bieten soll, indem das Abitur
in neun Jahren erreicht wird, wobei besonders leistungsstarke
Schülerinnen und Schüler das auch nach acht Jahren schaffen sollen.
Außerdem ist auch an die Lernbehinderten, Körperbehinderten,
Geistigbehinderten und Verhaltensgestörte gedacht, denn Gemeinschaftsschulen
können auch Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne
Behinderungen anbieten.
Spannend wird eine solche Schule sicher werden, aber ob
sie sich zu einer echten Gemeinschaftsschule als >Schule für Alle<
entwickelt, Ist fraglich. Den gymnasialen Charakter in den Klassen 5/6 haben
bisher die Gymnasien und werden ihn auch erhalten. Es ist völlig
illusorisch, dass an einer Gemeinschaftsschule in den Klassen 5 und 6 nach
gymnasialen Standards unterrichtet werden kann. Eltern, die eine solche
Ausbildung für ihr Kind wünschen, werden es am Gymnasium anmelden und nicht an
einer Gemeinschaftsschule, deren weitere Konzeption ungewiss ist. Warum
sollen Eltern mit klaren Bildungsvorstellungen eine
Versuchsschule wählen und ihr Kind zum Versuchskaninchen für
Bildungspolitiker machen? Das Gymnasium erfüllt bereits sämtliche
Forderungen nach gymnasialer Bildung und gymnasialen Lehrplänen. Alle anderen Forderungen
erfüllen längst die Gesamtschulen, die es mit viel Engagement erreicht
haben, dass bildungsferne Schichten das Abitur schafften und
Differenzierungsmöglichkeiten bis zum Gehtnichtmehr ausgeschöpft haben. Auch
die Profilbildung haben sie längst ausprobiert. Mehr ist auch bei
Gemeinschaftsschulen nicht drin. Mir ist schleierhaft, wie mit der neuen
Schulform bessere Leistungen erreicht werden sollen. Für die Schüler ergeben sich überhaupt keine
Vorteile, denn alle Bildungschancen konnten sie in den bisherigen
Schulformen auch wahrnehmen. Aber für die Eltern wird es so sein, dass sie ihre
Kinder nicht mehr in der Hauptschule anmelden müssen und die ungeliebte
Schulform austrocknet. Sie können jetzt ihren Nachbarn erklären, dass Ihre
Kinder ja nunmehr eine Schule besuchen, deren Endziel das Abitur ist. Das
Abitur wird der Standardabschluss werden, weil der Hauptschulabschluss
entfällt und der Sekundarabschluss nicht mehr viel wert ist. Ohne Abi wird
man bald keinen Job mehr bekommen. Deshalb werden auch die Realschulen verschwinden;
Eltern werden sie nicht mehr wählen, weil sie nicht zum Abitur führen.
Aber die Schülerinnen und Schüler, die das Abi nicht
schaffen, wird es weiterhin geben. Und viele werden auch nicht den
Sekundarabschluss I schaffen. Viele davon werden wiederum von der
Gemeinschaftsschule kommen, denn die Hauptschüler werden ja nicht
aussterben, sondern bekommen nur einen anderen Namen: Sie werden
Gemeinschaftsschüler.
Und dann beginnt das ganze Spiel von vorn: Eine neue
Regierung muss eine neue Schulform kreieren, weil die Eltern eine bessere
Schule für ihr Kind wünschen. Mich erinnert das alles an die Sechzigerjahre,
als keiner mehr die Volksschule wollte... |
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Allerdings gibt es ja bereits eine integrierte Schulform: die Gesamtschule -
und die Eltern wollen wissen, was denn der
Unterschied zwischen der neuen Gemeinschaftsschule und der
Gesamtschule ist. Wenn eine neue Schulform gegründet wird, muss sie
schließlich besser sein als die Gesamtschule – sonst wäre die neue
Form ja nicht nötig! In den Augen der Eltern wird also die
Gesamtschule gegenüber der Gemeinschaftsschule abgewertet. Die Eltern
werden vermutlich einige Überlegungen anstellen:
-
Warum muss eine neue Schulform her, die gar keine
andere ersetzt, sondern eine weitere neben den bestehenden
darstellt?
-
Was hat sie Gymnasiales, das die bestehenden
Gymnasien nicht schon haben?
-
Was hat sie Pädagogisches, was die bestehenden
Gesamtschulen nicht schon haben?
-
Was hat sie Profilhaftes, was nicht schon in der
Gesamtschule existiert oder ausprobiert worden ist?
-
Welche Förder- und Forderprogramme bietet die
Gemeinschaftsschule an, die die Gesamtschulen nicht haben?
-
Welche Abschlüsse hat diese neue Schulform, die
die anderen Schulformen nicht schon haben?
-
Welche Betreuungsmöglichkeiten bietet die neue
Schulform an, die die Gesamtschulen nicht schon anbieten?
-
Warum wir unsere Kinder auf diese
Versuchsschule schicken und neuen Experimenten aussetzen, wenn
die Gesamtschulen längst jahrelange Erfahrungen mit den Modellen
haben, die im Leitfaden für die Gemeinschaftsschule dargestellt
werden?
Fragen über Fragen…
Antworten werden aber keine von der Ministerin
gegeben. Das bisher veröffentlichte Konzept der Gemeinschaftsschule
ist schwammig und voller Entscheidungsmöglichkeiten für die eine
oder andere Variante, die aber alle nicht neu sind. Ich kann mir
höchstens vorstellen, dass die Schulform mit dem Namen
"Gesamtschule" in den Ohren vieler Eltern negativ besetzt ist und
dass die neue Schulform unbelastet ist. Aus dieser Sicht ist es
gerechtfertigt, einen neuen Namen zu wählen. Alle anderen
Bundesländer machen das auch, die Haupt- und Realschulen
zusammenlegen. |
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Wenn also keine wirklich neue pädagogische Idee
dahinter steht, muss ein politisches Ziel dahinter stecken: Die
Hauptschule muss verschwinden. Das ist realpolitisch gedacht und
vernünftig, weil diese Schulform die Schülerinnen und Schüler
offensichtlich nicht für den Arbeitsmarkt reif macht, sondern in die
Arbeitslosigkeit entlässt. Mit einem Hauptschulabschluss oder auch
einem Sekundarabschluss I aus der Hauptschule ist heute nichts mehr
zu machen, längst greift die Wirtschaft zu Auszubildenden mit
Abitur. Das Abitur ist halt der Standard, der heutzutage für eine
Lehre in vielen Betrieben verlangt wird. Gefordert deshalb, weil
Schüler, die aus der Schulform Hauptschule entlassen werden, nicht
die notwendigen Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen
aufweisen. Weiterhin bekommen viele Schülerinnen und Schüler mit
Realschulabschluss nicht mehr die angestrebten Ausbildungsstellen,
weil ihnen diese von Abiturienten weggenommen werden. Wenn man
heutzutage Krankenschwester werden will, ist ohne Abitur nichts mehr
zu machen. Für den Einstieg in viele andere Berufe gilt heute das
Fachabitur als Mindestvoraussetzung. |
Jeder 5. Auszubildende hat das Abi
Während im Jahre 2000 erst etwas mehr als 15% der
Auszubildenden das Abitur hatten, sind es im Jahre 2010 bereits 20%.
Für viele Abiturienten ist nämlich die Berufsausbildung eine attraktive
Alternative zum Studium. Dieser Trend wird sich noch fortsetzen, wenn in
den nächsten Jahren durch die demographische Entwicklung weniger
Abgänger die Haupt- und Realschulen verlassen. Und wenn dazu weiterhin
etwa 20% davon Risikoschüler sind, weil sie die notwendigen
Qualifikationen nicht aufweisen, wird die Wirtschaft noch mehr
Abiturienten in die Berufsausbildung ziehen
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Warum aber schaffen es die Lehrer an den Hauptschulen
trotz aller Bemühungen nicht, ihren Schülern die grundlegenden
Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten beizubringen? Nicht, weil
sie unfähig dazu sind, sondern weil sie Schüler vor sich haben, die
lernunwillig sind oder verschiedene Mängel in geistiger,
körperlicher oder verhaltenstechnischer Sicht aufweisen, die das
verhindern.
Man darf ja nicht vergessen, dass verantwortungsvolle
Eltern ihre Kinder mit normaler Schulentwicklungsempfehlung aufs
Gymnasium schicken oder auf die Realschule. Die Gesamtschule
hingegen bekommt Kinder von Eltern, die vom Gesamtschulkonzept
überzeugt sind oder von denen, die unbedingt die Hauptschule
vermeiden wollen. Aber spätestens im 7. Schuljahr versammeln sich
alle Kinder mit irgendwelchen Problemen wieder in der Hauptschule,
denn Gymnasium und Realschule haben sich ihrer geschickt entledigt
und die Gesamtschule hat sie gar nicht erst aufgenommen. Wie sollen
dann Lehrerinnen und Lehrer mit Schülern klar kommen, für die man
kleine Lerngruppen oder eine sonderpädagogische Ausbildung benötigt?
Das wäre mit diesen Maßnahmen zu schaffen, aber das will keiner wahr
haben und keiner bezahlen. Vielmehr glaubt man, dass alles mit
Inklusion zu lösen wäre. Man dürfe eben ein solches Schülerklientel
nicht dort kumulieren, sondern es müsse möglichst auf alle
Schulformen verteilt werden.
Man vergisst aber dabei, dass es die gleichen
(Haupt-) Schüler sind – sie werden ja beim Schließen der Hauptschule
nicht beseitigt, sondern nur in andere Schulformen verteilt. Aber
die Lehrer in den anderen Schulformen haben dann dasselbe Problem:
Sie könnten es schaffen mit kleineren Lerngruppen und einer
sonderpädagogischen Ausbildung. Beides genehmigt man ihnen aber
nicht – also ist der Misserfolg vorauszusehen.
Warum hat man aus der Gesamtschule nichts gelernt?
Seit 35 Jahren praktiziert sie das gemeinsame Lernen von
leistungsstarken und leistungsschwachen Schülern. Sie hat alle
Formen des Fördern und Forderns ausprobiert und dort Erfolg gehabt,
wo es mit den zugestandenen Ressourcen machbar war. Aber auch sie
hat einsehen müssen, dass vieles scheiterte, weil die vorhandenen
Lern- oder Verhaltensstörungen nicht beseitigt werden konnten, weil
die notwendigen Mittel fehlten.
Und jetzt soll eine neue Schulform mit dem Namen
Gemeinschaftsschule dieses Problem lösen? Ich glaube das kaum, denn
die zugestandene Klassengröße von 23 Schülerinnen und Schülern ist
noch zu groß, um mit der Heterogenität fertig zu werden, die zu
erwarten ist.
Aber es gibt eine Lösung:
Die zweitbeste Lösung
wäre die Auflösung aller Hauptschulen und Realschulen und die
Integration ihrer Schüler in die beiden übrigen Schulformen:
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Gymnasium |
Gemeinschaftsschule
(oder Gesamtschule) |
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Abitur nach 12 Jahren
Zugangsvoraussetzung: Notendurchschnitt oder
Grundschulempfehlung |
Abitur nach 13 Jahren
Zugangsvoraussetzung: Offen für alle Schüler, die nicht zum
Gymnasium wollen |
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Die Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule müsste dann mit allen Mitteln so
ausgestattet werden, dass sie kleine Lerngruppen für optimale
Förderung und sachgerechte Differenzierung bilden kann.
Organisatorisch dürfte das kein Problem sein, da
genügend Schulbauten zur Verfügung stehen, die Schülerzahlen
gesunken sind und nur eine Umverteilung erfolgt. Die Förderschulen
sollte man bestehen lassen, weil es trotz aller
Inklusionsbestrebungen immer einen gewissen Teil von Schülern geben
wird, die in beiden der oben genannten Schulformen nicht ausreichend
gefördert werden können. Das Gymnasium wird bestehen bleiben, weil
sich die Politik nicht an die Auflösung der Gymnasien herantraut. Es
ist auch sinnvoll, dass die Gymnasien bestehen bleiben, denn
irgendwo müssen auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler
ausgebildet werden, um die Elite eines Landes zu bilden, denn die
braucht jeder Staat.
Die beste Lösung
wäre zusätzlich zu den beiden oben genannten Schulformen die
Gründung einer „Kinderschule“ für 3-5-Jährige, die dafür da ist,
dass Kinder die notwendigen Voraussetzungen zum Lernen und zum
gemeinsamen Leben bekommen, die sie von ihren Eltern nicht erhalten.
Hier liegt nämlich das Problem! Unsere Gesellschaft
hat sich so gewandelt, dass die Familien aus vielerlei Gründen nicht
mehr die notwendigen Erziehungsfunktionen ausüben. Die Ursachen
können an dieser Stelle nicht erläutert werden, aber wir alle
wissen, dass schon kleine Kinder Grenzen und konsequente
Erziehungsmaßnahmen brauchen, ohne die später ein erfolgreiches
Lernen und friedliches Zusammenleben nicht möglich ist. Außerdem
wissen wir, dass eine intensive Sprachförderung für die
Migrantenkinder nötig ist, damit diese beim Eintritt in die
Grundschule adäquate Grundlagen für eine erfolgreiche Schulzeit
haben.
Wenn Eltern das aber nicht können oder nicht tun,
muss der Staat dafür sorgen. Und zwar nicht mit Geld, sondern mit
effektiven Ersatzmaßnahmen. Das wäre zum Beispiel eine solche
verpflichtende Kinderschule, die sich nahtlos aus dem bisherigen
Kindergarten entwickeln ließe, indem man die Ausbildung der
Erzieherinnen und Erzieher auf einen entsprechenden Standard hebt –
wie das auch jetzt bei der neuen Lehrerausbildung gemacht wurde –
und entsprechend bezahlt. Auf diese Art und Weise würden durch
Frühdiagnostik und Frühförderung sehr viele Fehlentwicklungen
vermieden, die später nur noch mit Viel Aufwand repariert werden
können.
Die neue Gemeinschaftsschule ist nämlich nichts
anderes als eine solche Reparaturanstalt – sie will
Fehlentwicklungen reparieren, die eigentlich gar nicht hätten
entstehen müssen. Sie setzt mit ihren Zielvorstellungen bei
Zehnjährigen statt bei Dreijährigen an, das ist 7 Jahre zu spät. 7
kostbare Jahre! Ist der alte Spruch denn so schwer zu verstehen: Was
Hänschen (3 Jahre alt) nicht lernt, lernt Hans (10 Jahre alt) nimmermehr!?
Vielleicht könnte es aus den Erfahrungen der Lehrerinnen und Lehrer
in den Schulen der Sekundarstufe I auch heißen: "Was Hänschen mit 3
Jahren locker und begierig lernen wollte, will Hans mit 10 Jahren
einfach nicht lernen."
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Weitere Hinweise:
| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
| Informationsseite des
Schulministeriums zur Gemeinschaftsschule mit dem aktualisierten Leitfaden |
www.schulministerium.nrw.de |
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Letzte Aktualisierung dieser Seite am
12.09.11
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