Fortbildung

Wie für alle Berufe, ist auch für Lehrerinnen und Lehrer die Fortbildung besonders wichtig. Das wird immer dann deutlich, wenn qualifizierte Fachlehrer an den Erziehungsproblemen oder Konfliktsituationen des Schulalltags scheitern. Leider orientieren sich die Fortbildungsangebote des Ministeriums, der Bezirksregierungen oder der beauftragten Institute nicht immer an den realen Bedürfnissen der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort.
Gute Moderatoren sind meist schnell ausgebucht, und gute Fortbildungsveranstaltungen kosten Geld. Daran wird gespart - besonders, wenn die Haushaltsansätze knapp sind. Oft übernehmen schon Verlage, Verbände oder Gewerkschaften die Fortbildung.
Fortbildung hat auch etwas mit Qualitätssicherung zu tun, und deshalb darf man daran nicht sparen.

Seit den miserablen PISA-Ergebnissen wird von allen Seiten auf die schlechte Qualität von Schule geschimpft. Vieles wird den Lehrkräften in die Schule geschoben, die zu alt sind und unzureichend für die Lernsituationen der Jugend in der heutigen Zeit ausgebildet sind.
Allerdings müssen sich die Bildungspolitiker einiges selbst zuschreiben:
  • Jahrelang wurden keine jungen Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, weil man zu wenig Geld in die Bildung investiert hat.
  • Zunehmend wurden Sonderprogramme wie "Geld statt Stellen" , "Geld aus Stellen" oder "Vertretungspool" aufgelegt, bei denen billigere Hilfskräfte oder Seiteneinsteiger ohne pädagogische Ausbildung in die Schule kamen und die Aufgaben von Lehrkräften übernahmen.
  • Lehrerinnen und Lehrer haben außer ihren unterrichtlichen Aufgaben viele Aufgaben zudiktiert bekommen, die eigentlich von den Familien erledigt werden müssten. Die Gesellschaft und auch die Ansprüche an die Schule änderten sich. Heute wird von jeder Lehrerin oder jedem Lehrer verlangt, dass er gleichzeitig Seelsorger, Drogenberater, Sexualaufklärer, Schulpsychologe, Psychiater, Gewaltvermeidungsexperte, Konfliktberater und Berufsberater ist.
  • Allgemeine Erziehungsdefizite in den Familien verursachten einen wachsenden Anteil an verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern. Dazu kam eine übersteigerte Erwartungshaltung an die Lehrkräfte, die gar nicht die erforderlichen Instrumente für eine frühe Diagnostik und Prävention besaßen.
  • Lehrerinnen und Lehrer wurden mit Zusatzaufgaben überhäuft, während gleichzeitig die Ermäßigungsstunden gekürzt wurden.
  • Schulleitungen wurden immer neue Kompetenzen übertragen, ohne dass diese darauf vorbereitet waren.
  • Fortbildungen wurden immer mehr gekürzt, weil der Unterrichtsausfall anstieg und die Geldmittel nicht mehr ausreichten.
  • Leistungsansprüche wurden immer weiter gesenkt, Zeugnisse wurden immer undurchsichtiger, Berechtigungen wurden immer leichter vergeben; die Leistungsfähigkeit der Klassen wurden durch immer mehr zu integrierende Sonderschüler und Migranten geschwächt.
Diese Aufstellung enthält nur einen kleinen Teil der Ursachen, die für das schlechte Abschneiden der deutschen Schülerinnen und Schüler in internationalen Vergleichen verantwortlich sind.
 
Sie werden sich fragen, was das alles mit Fortbildung zu tun hat. Das habe ich mich nämlich auch gefragt, als nach dem Bekanntwerden der PISA-Ergebnisse alle Welt nach mehr Fortbildung der Lehrer und nach mehr Ganztagsschulen rief. Ich glaube nämlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer gar nicht so schlecht fortgebildet sind, sondern dass sie auch mit viel Fortbildung gar nicht in der Lage wären, diese Defizite der Gesellschaft aufzuholen. Da müsste man schon Schule von Grund auf neu gestalten. Die Lehrerausbildung müsste genauso umgekrempelt werden wie das Schulsystem überhaupt. Inzwischen hat sich ja Einiges getan, wenn man die neue Ausbildungsordnung sieht.
 

Schulleitungsfortbildung

Es gibt auch eine neue Fortbildungsinitiative für Schulleiterinnen und Schulleiter. Das ist wichtig und gut so, denn das Leitungspersonal in den Schulen hat oft nicht die erforderliche Qualifikation zur Personalführung.
Da nach § 59 Schulgesetz Führung und Management zentrale Aufgaben der Schulleitung sind, bietet das Ministerium eine Fortbildung an, die besonders auf die Handlungsfelder
  • Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht
  • Personalmanagement
  • Kommunikation und Kooperation
  • Recht und Verwaltung

ausgerichtet ist. Dafür können sich sowohl Lehrerinnen und Lehrer bewerben, die an der Übernahme einer Schulleitung interessiert sind als auch Mitglieder von Schulleitungen.
 

Kompetenzteams

Das Schulministerium hat die Fortbildung in die Hand der Bezirksregierungen gelegt, die auf regionaler Ebene Kompetenzteams zusammengestellt haben, die vor allem Schulleitungsfortbildungen und Fortbildungen in Bedarfsfächern anbieten.
Das ist eine sehr gute Lösung. Die untenstehende NRW-Karte stammt vom Bildungsportal des Schulministeriums. Sie finden darauf sämtliche Kreise des Landes und jeweils einen entsprechenden Link zu den Kompetenzteams in Ihrem Bezirk. Wenn Sie darauf klicken, kommen Sie direkt zu den passenden Ansprechpartnern.

Karte der TeamsQuelle: SchulministeriumRegierungsbezirk KölnRegierungsbezirk ArnsbergRegierungsbezirk DüsseldorfRegierungsbezirk DetmoldRegierungsbezirk MünsterKreis KleveKreis 

WeselOberhausenDuisburgMülheimBottropEssenKrefeldKreis ViersenMönchengladbachDüsseldorfKreis MettmannRhein-Kreis-NeussKreis HeinsbergWuppertalSolingenRemscheidLeverkusenRheinisch-Bergischer-KreisKölnRhein-Erft-KreisKreis DürenStädteRegion AachenKreis EuskirchenBonnRhein-Sieg-KreisOberbergischer KreisEnnepe-Ruhr-KreisBochumHerneGelsenkirchenRecklinghausenKreis BorkenDortmundHagenKreis UnnaHammKreis CoesfeldMünsterKreis 

WarendorfKreis SteinfurtMärkischer KreisKreis OlpeKreis Siegen-WittgensteinHochsauerlandkreisKreis SoestKreis GüterslohKreis PaderbornBielefeldKreis HerfordKreis Minden-LübbeckeKreis LippeKreis Höxter

Mehr dazu finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums.
 

Die Bildungssuchmaschine des Landes NRW

Sehr gut hat sich learn:line NRW entwickelt. Es ist die Bildungssuchmaschine, die es ziemlich leicht macht, sehr unterschiedliche Bildungsinhalte auf verschiedenen Bildungsservern zu finden. Sie brauchen dort nur den entsprechenden Suchbegriff einzugeben und gelangen zu einer Vielfalt von Webseiten, die sich mit dem Begriff beschäftigen:

http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/app/suche_learnline/

Ganz stolz ist der Landtag auf das Schulgesetz, das die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Außerdem wurde festgelegt, dass sich die Lehrkräfte aktiv an der Qualitätssteigerung der schulischen Arbeit zu beteiligen haben.
Als wenn Lehrerinnen und Lehrer sich bisher geweigert hätten sich fortzubilden! Man sehe sich nur die überwältigende Zahl von Fortbildungsveranstaltungen an, die die verschiedenen Institute anbieten und die zahlreich wahrgenommen werden. Aber wahrscheinlich haben die langen Schulferien irgendwelche Leute im Ministerium geärgert und man arbeitet daraufhin, diese Zeiten durch Fortbildung zu verkürzen.
Der Geld - Tipp:
Gerichtlich (OVG NRW  vom 7.4.2004) wurde festgestellt, dass die Teilnahme an dem Programm für die "Sprachqualifikation Englisch" für Lehrkräfte in der Primarstufe von der didaktisch-methodischen Fortbildung nicht zu trennen ist. Damit ist die Maßnahme grundsätzlich als Fortbildungsmaßnahme auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. Lt. Erlass des KM v. 29.6. 1993 haben Kolleginnen und Kollegen, die daran teilnehmen, Anspruch auf Ermäßigungsstunden. Die Teilnahme wird normalerweise mit zwei Unterrichtsstunden auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung angerechnet.
Bestehen Sie also auf dieser Ermäßigung.
 
Neuordnung der Fortbildung seit Sommer 2004
Durch Erlass vom 27.4.2004 sind in NRW neue Strukturen für die Fortbildung festgelegt worden. Es wird nunmehr nach interner, externer und online-Fortbildung unterschieden. Alle Schulen erhalten ein festes Budget (mindestens 300 € pro Jahr), mit dem sie Fortbildungen selbst organisieren können. Wer bisher für seine Schule eine interne Fortbildung auf die Beine stellen wollte, konnte bislang die Projektmittel für Lehrerfortbildung in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme wurde beim Schulamt oder bei der Bezirksregierung beantragt, so dass externe Referenten für schulinterne Fortbildungsveranstaltungen gewonnen werden konnten. Mehr als 2.000 Schulen haben diese Möglichkeit jährlich genutzt. Jetzt entfällt dieser Antrag, denn das Fortbildungsbudget wird zu Beginn des Jahres an den Schulträger überwiesen, der diese Mittel den Schulen unmittelbar zur Verfügung stellt.
Diese Neuordnung entspricht dem Trend zu mehr Selbständigkeit von Schulen. Sie übernehmen verstärkt Verantwortung für ihre Entwicklung. Fortbildung wird damit zum integralen Bestandteil der Personal- und Organisationsentwicklung einer Schule. Jetzt müssen die Schulen über ihre eigenen Veranstaltungen selbst bestimmen. Dies erfordert neue Diskussionen und Bewertungen in den Lehrerkonferenzen.
Den Erlass zur Lehrerfortbildung sollten Sie sich ansehen; Sie finden ihn im Downloadverzeichnis unter dem Titel fortbildung.pdf. Dazu gibt es einen Ausführungserlass vom 6.5.2004, der die Bewirtschaftung dieser Mittel regelt. Da die Schulen nur einen einfachen Kostennachweis führen müssen, der über das Thema, die Zahl der Teilnehmer und die Höhe der Ausgaben Aufschluss gibt, gibt es einen großen Spielraum für den Einsatz des Budgets. Die für die Fortbildung zugewiesenen Mittel dürfen allerdings nicht für andere Maßnahmen verwendet werden.
 
Bisher konnten Sie an dieser Stelle erfahren, wie viel Geld Ihre Schule für Fortbildungszwecke in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung hat. Nunmehr hat das Ministerium diese Möglichkeit gekappt und den Zugang nur noch Schulleitungen über ein Anmeldepasswort ermöglicht. Fragen Sie also bei Ihrer Schulleitung nach, wie hoch das Fortbildungsbudget Ihrer Schule ist.

Ein Budget von 8 Millionen Euro sah der Haushaltsentwurf für alle öffentlichen Schulen für das Jahr 2007 in Nordrhein-Westfalen vor, die Ersatzschulen wurden zusätzlich mit 400 000 Euro unterstützt.  Die Summen pro Schule richten sich ausschließlich nach der Anzahl der Lehrkräfte, es gibt keine Unterschiede zwischen den Schulformen. Einzige Ausnahme: Im Schulministerium wurde für kleine Schulen für das Jahr 2007 ein Sockelbetrag von 500 Euro festgelegt. Keine Schule soll im Jahr weniger bekommen. Das betrifft sicherlich vor allem kleine Grundschulen mit wenigen Kolleginnen und Kollegen. Ansonsten bewegen sich die Gelder etwa zwischen rund  700 Euro für Hauptschulen und 2000 Euro für Gesamtschulen. Der Betrag pro Lehrkraft beträgt 45 Euro Viel ist das nicht, sieht man sich die Preise für Referenten und Fahrtkosten an. Billiger ist es, wenn man sich einen der rund 4000 staatlichen Moderatoren einlädt, dann fallen nur Reise- und Materialkosten an. Selbstverständlich können sich auch Fachkonferenzen oder Teilkollegien zu Fortbildungen zusammenfinden, z.B. zu Problemen des mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Unterrichts.
 

Fortbildung soll außerhalb des Unterrichts erfolgen!
In einer Mail an alle Schulen hat Staatssekretär Winands am 9.5.2007 das Verfahren und die Ausnahmeregelung konkretisiert:

Im Interesse der Lernzeit unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern soll Fortbildung in erster Linie außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen. Nach dem neuen Schulgesetz setzt die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit deshalb in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder der Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Abs. 3).
Als generelle Ausnahme wird Folgendes zugelassen:
Die Schulen können pro Schuljahr einen Unterrichtstag als Pädagogischen Tag des gesamten Kollegiums planen. Außerdem kann - mit zeitlichem Abstand - ein weiterer Unterrichtstag in Anspruch genommen werden, wenn diese Fortbildungsmaßnahme einen zweiten Tag, der unterrichtsfrei ist (Beweglicher Ferientag, Ferientag oder Samstag), einbezieht.
Voraussetzung für die Durchführung solcher ganztägiger Pädagogischer Tage ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz über die Fortbildungsplanung nach vorheriger Zustimmung der Schulpflegschaft und eine langfristig angelegte Vorabinformation der Elternschaft. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden.


Die Mittel werden übrigens entweder über die Schulträger oder über die Bezirksregierungen und Schulämter bereitgestellt. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf den Zeitraum, in dem die Mittel zur Verfügung stehen und verausgabt werden können:
  • Wenn die Schulträger sich an der Budgetierung der Fortbildung beteiligen, werden die Mittel den Schulen über die Schulträger bereitgestellt. In diesem Fall verlassen die Haushaltsmittel zweckgebunden den Kreislauf des Landeshaushalts und können von den Schulen über die Jahreswende hinaus genutzt werden.
  • Wenn die Schulträger sich nicht beteiligen, stehen Mittel in gleicher Höhe bei den Bezirksregierungen und Schulämtern zur Verfügung. Diese müssen jedoch bis Ende des Jahres abgerufen werden. Den jeweiligen Weg erfahren die Schulen unmittelbar durch die zuständigen Bezirksregierungen.
Eigentlich ist es ein Skandal, dass Lehrerinnen und Lehrer, die an Studienkursen teilnehmen, die vom Land eingerichtet wurden, Gebühren bezahlen müssen. Die Universitäten verlangen pro Semester 650.-€.
Diese Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie dem Land zu einer fachgerechten Unterrichtsversorgung verhelfen und sollen die Kosten dafür aus eigener Tasche bezahlen. Der VBE rät allen, die Kosten durch den Dienstherrn ersetzen zu lassen; andernfalls gibt er seinen Mitgliedern Rechtsschutz, weil dies nicht in der Ankündigung ausdrücklich gesagt worden war.
Der Geld-Tipp:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studienkursen (praktische Philosophie) bekommen die Studiengebühren durch die Bezirksregierungen erstattet, sofern sie nicht durch die Hochschulen von den Studiengebühren befreit sind.
Wichtig:
Das Kollegium der Schule sollte daran denken, dass es im Rahmen der Haushaltsmittel über sämtliche Fortbildungen beschließt, die im Laufe des Haushaltsjahres anfallen. Also über:
  • schulinterne Fortbildungen für alle Kolleginnen und Kollegen,
  • schulübergreifende Fortbildungen für alle Kolleginnen und Kollegen,
  • individuelle Fortbildungen einzelner Kolleginnen und Kollegen.

Melden Sie also frühzeitig Ihre Fortbildungswünsche an, damit diese in den Gesamtfortbildungsplan der Schule aufgenommen und beschlossen werden. Verzichten Sie nicht darauf. Sie haben ein Recht auf Fortbildung und den Ausgleich der dafür entstandenen  Kosten.

Vielleicht sollten Sie auch ein Fortbildungskonzept beschließen, das den speziellen Fortbildungsbedarf und den spezifischen Rahmen Ihrer Schule berücksichtigt. Eine Vorlage für das Kollegium könnte Folgendes zum Inhalt haben:

Entwurf eines Fortbildungskonzeptes als Vorlage für eine Lehrerkonferenz

Gesetz- und Erlassvorgaben:

1. Nach § 57 (3) SchG sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen.

2. Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und –weiterbildung werden in einem Erlass vom 27.4.2004 geregelt. Dort wird unterschieden zwischen schulinterner, schulexterner, online-gestützter Fortbildung und Fortbildung in Seminaren (RdErl. des MSJK v. 27.4.2004 – BASS 20-22 Nr. 8).

3. Schulen erstellen im Rahmen des Schulprogramms eine Fortbildungsplanung, die die Systembedürfnisse als auch die pädagogischen und fachlichen Fortbildungsnotwendigkeiten der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigt. (Erl. des MSJK v. 29.4.2003 – BASS 14-23 Nr.1).

4. Zur Finanzierung der Fortbildung erhalten die Schulen ein Fortbildungsbudget, wenn der Schulträger damit einverstanden ist. Aus diesem Budget sind Reise- und Materialkosten zu begleichen (RdErl. des MSJK v. 6.5.2004 – BASS 20-22 Nr. 50.1). Es gibt dazu einen jährlichen Sockelbetrag und einen weiteren Betrag, der sich nach der Anzahl der Lehrkräfte richtet.

5.Die Fortbildung soll vorrangig schulintern und arbeitsplatzbezogen ausgerichtet werden. Sie kann pädagogische und gesellschaftliche Themen zum Inhalt haben oder auch für die Entwicklung von Fach- und Bildungsgangarbeit sein. Schulinterne Fortbildung findet als kollegialer Arbeitsprozess im Handlungs- und Problemumfeld der eigenen Schule statt, sie ist eingebettet in die jeweiligen Schulentwicklungsziele.

6. Schulexterne Fortbildung und  Weiterbildung findet statt bei Themenstellungen, die einzelne Lehrkräfte einer Schule betreffen.

7. Über die Grundsätze der Lehrerfortbildung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag des Schulleiters ( § 68 (3) SchG).

8. Der Schulleiter entscheidet über die Angelegenheiten der Fortbildung im Rahmen dieser Grundsätze und wirkt auf die Fortbildung des Kollegiums hin, dazu gehört auch die Auswahl der Teilnehmer. Der Lehrerrat ist zu beteiligen! (§§ 59 und 69 SchG). Der Lehrerrat ist immer zeitnah und umfassend zu unterrichten.

Diskussionsgrundlagen:

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sollte jede Lehrerkonferenz ein eigenes Fortbildungskonzept beschließen, dass auf ihr Schulprogramm zugeschnitten ist und die Bedürfnisse der eigenen Schule entsprechend berücksichtigt.

Vorrangig müsste dazu auch die Fortbildung des Lehrerrates gesehen werden, denn durch die Neufassung des Schulgesetzes sind viele Bedingungen geändert worden, die die Mitbestimmung betreffen.

Verfahrensvorschlag:

Eine Gruppe aus dem Kollegium setzt sich zusammen und berät jährlich bis zum 1. Juni über die Fortbildungsnotwendigkeiten. Dabei werden alle Wünsche der Kolleginnen und Kollegen gesammelt und die Wünsche der Schulleitung aufgenommen. Es wird außerdem erfasst, welche Fortbildungsnotwendigkeiten sich aus dem Schulprogramm ergeben oder welche sich durch die Schulinspektion ergeben haben. Es muss auch bekannt sein, welches Budget zur Verfügung steht, um die Veranstaltungen zu finanzieren.

Diese Vorarbeiten können von einer Gruppe geleistet werden, es kann aber auch diese Gruppe institutionalisiert werden. Das könnte bei größeren Schulen sinnvoll sein. Daraus ergäben sich aber dann

Anträge an die Lehrerkonferenz:

  1. Es ist in der Lehrerkonferenz eine Teilkonferenz für Fortbildung einzurichten und deren Mitglieder zu bestimmen. Vorsitzender dieser Teilkonferenz ist der Fortbildungskoordinator oder die Fortbildungskoordinatorin.
  2. Dieser Fortbildungskonferenz werden die Aufgaben zur Ermittlung des Fortbildungsbedarfs, zur Sammlung der Fortbildungswünsche  und zur Koordinierung der schulischen Fortbildung übertragen. Dafür ist ihr die Höhe des jährlichen Fortbildungsbudgets zur Verfügung zu stellen. Abrechnung und Verwaltung des Fortbildungsetats erfolgen durch das Schulsekretariat.
  3. Die Fortbildungskonferenz beschließt zu Beginn eines Schuljahres eine Rangfolge der internen und der externen Fortbildungen. Dabei ist von voller Erstattung der Kosten und Auslagen auszugehen. Die Beschlussvorlage wird jeweils der ersten Lehrerkonferenz im neuen Schuljahr vorgelegt.
  4. Die Fortbildungskonferenz legt zum Ende des Schuljahres einen Bericht über die erfolgten Teilnahmen, Erfahrungen und Ergebnisse sowie eine Abrechnung über das Budget vor.

Falls die Lehrerkonferenz die Einrichtung der Fortbildungskonferenz beschließt, kann diese als Mitwirkungsgremium aktiv werden und das Fortbildungsprogramm der Lehrerkonferenz zur Abstimmung vorlegen. Im Sinne einer Geschäftsordnung  können dann weitere Einzelheiten geklärt werden, wie etwa:

¨      Die Fortbildung von Lehrerratsmitgliedern, die sich auf ihre Funktion bezieht, sollte vorrangig behandelt werden.

¨      Fortbildungswünsche, die sich im Laufe eines Schuljahres ergeben und zum Zeitpunkt der ersten Lehrerkonferenz nicht absehbar waren, können an die Fortbildungskoordinatorin oder den Fortbildungskoordinator weitergegeben werden. Schulleiter und Lehrerrat entscheiden einvernehmlich über die Behandlung dieses Wunsches. Die nächste Lehrerkonferenz ist darüber zu informieren.

¨      Individuelle Fortbildung, bei der im Ausnahmefall auf die Kosten verzichtet wird, unterliegt nicht diesem Antragsverfahren. Hier entscheidet nur der Schulleiter über die Vereinbarkeit mit den anderen dienstlichen Aufgaben unter Beteiligung des Lehrerates. Die Genehmigung darf nicht mit einer Verpflichtung zu einem Bericht verbunden werden.

¨      Jede Nichtgenehmigung einer Fortbildung durch den Schulleiter ist dem Lehrerrat umgehend mitzuteilen und zu begründen.

¨      Im Konfliktfall ist Einvernehmen zwischen Schulleiter und Lehrerrat herzustellen. Die Entscheidung ist zu begründen.

¨      Falls nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für eine Veranstaltung vorhanden ist, entscheidet die Fachkonferenz über die Teilnehmer.

¨      Schulleiter und Fortbildungskoordinatoren veröffentlichen alle Fortbildungsangebote im Intranet und / oder am schwarzen Brett. Jede Kollegin und jeder Kollege hat das Recht, sich für eine Fortbildung zu melden. Keiner darf gegen seinen Willen zu einer Fortbildung verpflichtet werden.

¨      Ein Antrag auf Kostenerstattung ist unverzüglich nach Beendigung der Fortbildung bei den Fortbildungskoordinatoren einzureichen. Dabei kann auch eine kurze Mitteilung über die Qualität der durchgeführten Fortbildung erfolgen.

¨      Kollegiumsinterne Fortbildung findet auch statt, wenn eine Kollegin oder ein Kollege zu Hause als Multiplikator/in oder Moderator/in eine Gruppe des Kollegiums fortbildet. Es wird dafür ein Honorar pro Stunde in Höhe der Mehrarbeitsvergütung aus dem Fortbildungsbudget bezahlt. Materialauslagen werden erstattet. Das gilt ebenso, wenn aus eigener Initiative einer Kollegin oder eines Kollegen eine Fortbildung im eigenen Haus oder einem anderen Ort angeboten und mit einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen durchgeführt wird.

¨      Nimmt ein Kollegin, ein Kollege oder ein Teil des Kollegiums als Gruppe an einer externen Fortbildung teil, so wird über diese Veranstaltung in der Fortbildungskonferenz berichtet. Das Material wird den anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt und es wird festgelegt, ob eine Multiplikation für das gesamte Kollegium in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgt.

¨      Eine längerfristige Weiterbildung von Kolleginnen und Kollegen kann zu einer Anrechnung von Mehrarbeit oder zu Entlastungsstunden führen.

 Weitere Vorschläge oder Regelungen:

Diskutieren Sie das doch mal !

Weitere Hinweise:

Thema/Titel Internet-Adresse
Lernprojekt NRW: Selbständiges Lernen macht Schule:
abitur-online
Schule lernt Wirtschaft
Selbstlernen Mathematik
www.economics.nrw.de/
Sehr groß ist das Angebot für Fortbildungen aller Art auf dem NRW-Bildungsserver www.learn-line.nrw.de

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 20.01.12

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