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Fortbildung
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Wie für alle Berufe, ist auch für
Lehrerinnen und Lehrer die Fortbildung besonders wichtig. Das wird immer dann
deutlich, wenn qualifizierte Fachlehrer an den Erziehungsproblemen oder
Konfliktsituationen des Schulalltags scheitern. Leider orientieren sich die
Fortbildungsangebote des Ministeriums, der Bezirksregierungen oder der
beauftragten Institute nicht immer an den realen Bedürfnissen der Lehrerinnen
und Lehrer vor Ort.
Gute Moderatoren sind meist schnell ausgebucht, und gute
Fortbildungsveranstaltungen kosten Geld. Daran wird gespart - besonders, wenn
die Haushaltsansätze knapp sind. Oft übernehmen schon Verlage, Verbände oder
Gewerkschaften die Fortbildung.
Fortbildung hat auch etwas mit Qualitätssicherung zu tun, und deshalb darf man
daran nicht sparen.
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Seit den miserablen
PISA-Ergebnissen wird von allen Seiten auf die schlechte
Qualität von Schule geschimpft. Vieles wird den Lehrkräften in die Schule
geschoben, die zu alt sind und unzureichend für die Lernsituationen der
Jugend in der heutigen Zeit ausgebildet sind.
Allerdings müssen sich die Bildungspolitiker einiges selbst zuschreiben:
- Jahrelang wurden keine jungen
Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, weil man zu wenig Geld in die
Bildung investiert hat.
- Zunehmend wurden Sonderprogramme wie
"Geld statt Stellen" , "Geld aus Stellen" oder "Vertretungspool"
aufgelegt, bei denen billigere Hilfskräfte oder Seiteneinsteiger ohne
pädagogische Ausbildung in die Schule kamen und die Aufgaben von
Lehrkräften übernahmen.
- Lehrerinnen und Lehrer haben außer ihren
unterrichtlichen Aufgaben viele Aufgaben zudiktiert bekommen, die
eigentlich von den Familien erledigt werden müssten. Die Gesellschaft
und auch die Ansprüche an die Schule änderten sich. Heute wird von jeder
Lehrerin oder jedem Lehrer verlangt, dass er gleichzeitig Seelsorger,
Drogenberater, Sexualaufklärer, Schulpsychologe, Psychiater,
Gewaltvermeidungsexperte, Konfliktberater und Berufsberater ist.
- Allgemeine Erziehungsdefizite in den
Familien verursachten einen wachsenden Anteil an verhaltensauffälligen
Schülerinnen und Schülern. Dazu kam eine übersteigerte Erwartungshaltung
an die Lehrkräfte, die gar nicht die erforderlichen Instrumente für eine
frühe Diagnostik und Prävention besaßen.
- Lehrerinnen und Lehrer wurden mit
Zusatzaufgaben überhäuft, während gleichzeitig die Ermäßigungsstunden
gekürzt wurden.
- Schulleitungen wurden immer neue
Kompetenzen übertragen, ohne dass diese darauf vorbereitet waren.
- Fortbildungen wurden immer mehr gekürzt,
weil der Unterrichtsausfall anstieg und die Geldmittel nicht mehr
ausreichten.
- Leistungsansprüche wurden immer weiter
gesenkt, Zeugnisse wurden immer undurchsichtiger, Berechtigungen wurden
immer leichter vergeben; die Leistungsfähigkeit der Klassen wurden durch
immer mehr zu integrierende Sonderschüler und Migranten geschwächt.
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Diese Aufstellung enthält nur
einen kleinen Teil der Ursachen, die für das schlechte Abschneiden der
deutschen Schülerinnen und Schüler in internationalen Vergleichen
verantwortlich sind.
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Sie werden sich fragen, was das alles mit
Fortbildung zu tun hat. Das habe ich mich nämlich auch gefragt, als nach
dem Bekanntwerden der PISA-Ergebnisse alle Welt nach mehr Fortbildung der
Lehrer und nach mehr Ganztagsschulen rief. Ich glaube nämlich, dass die
Lehrerinnen und Lehrer gar nicht so schlecht fortgebildet sind, sondern
dass sie auch mit viel Fortbildung gar nicht in der Lage wären, diese
Defizite der Gesellschaft aufzuholen. Da müsste man schon Schule von Grund
auf neu gestalten. Die Lehrerausbildung müsste genauso umgekrempelt werden
wie das Schulsystem überhaupt. Aber da wagt sich keiner heran - man bleibt
lieber bei Stückwerk und Reparatur-vorschlägen.
Hoffentlich ist nicht auch diese Idee ein solches Stückwerk:
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| Online-Lehrerfortbildung - die
neue Masche |
Durch die PISA-Ergebnisse beflügelt, hat
man sich im Ministerium etwas Neues ausgedacht: Zur Vermeidung von
Unterrichtsausfall sollen jetzt Online-Fortbildungsangebote für Lehrer im
Internet angeboten werden. Das spart natürlich auch Geld. Schon im Sommer
2002 sollten in Zusammenarbeit mit den Universitäten und dem Landesinstitut
die ersten Kurse im Internet erscheinen. Wenn man ins Netz schaut, findet
man allerdings noch nichts Interessantes. Gedacht ist an
- Förderdiagnostik
- Förderung der sprachlichen Kompetenzen
- Arbeiten und Lernen in heterogenen
Lerngruppen
- Naturwissenschaften in der Grundschule
- Integrierte Naturwissenschaften in den
Klassen 5 und 6
- Förderung der Lesekompetenz
- Förderung von Migrantenkindern
- Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung
Ein Online - Fortbildungsangebot zur
ökonomischen Bildung in der Sekundarstufe I mit dem Titel economics.nrw läuft bereits als Pilotprojekt.
Sie können sich die Details auf der Learn-line - Seite unter
http://www.economics.nrw.de/economics_fortbildung.php einmal ansehen
und sich auch evtl. gleich anmelden. Je zwei Lehrerinnen und Lehrer einer
Schule können an einer einjährigen internetgestützten Fort- und
Weiterbildung teilnehmen. Die Auswahl trifft allerdings das Ministerium
nach nicht bekannten Kriterien. Die Inhalte orientieren sich an der
"Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I". Dabei
geht es um die Vermittlung von fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen
Basis-Qualifikationen und die Gestaltung schulformbezogener
fächerübergreifender Unterrichtssequenzen. Die insgesamt 160 Stunden
umfassende Fortbildung gliedert sich in rund 100 Stunden Online-Angebot
und 60 Stunden an Präsenztagen.
Im Übrigen ist der Personalrat stinksauer über derartige Angebote, die in
den Amtlichen Schulblättern erscheinen, weil diese Veranstaltungen gem. §
72 LPVG mitbestimmungspflichtig sind. Das Ministerium hat das aber
kaltblütig übersehen.
Es wurde nämlich gar nicht darüber nachgedacht, ob jeder Lehrer zu Hause
eine entsprechende PC-Ausstattung hat oder ob die Geräte in der Schule für
diesen Zweck ausreichen und zeitlich zur Verfügung stehen. Außerdem
erhält das Ganze einen faden Beigeschmack durch die Träger Bertelsmann,
Cornelsen und Klett, die natürlich ihre spezielle Software einsetzen und
mit Sicherheit auch anschließend lizensiert haben wollen.
Nun wird ja wahrscheinlich nicht die
gesamte traditionelle Fortbildung durch diese Form zu ersetzen sein, aber
ich denke, dass man eine Menge an Reisekosten und Beurlaubungen einsparen
kann. Bei der oben angegebenen Fortbildung mit 7 Präsenztagen wird immer
noch Unterricht ausfallen. Der kann erst vermieden werden, wenn die
Fortbildung komplett zu Hause abläuft. Dann aber wird für die Kolleginnen und Kollegen
auch das wichtige
persönliche Gespräch untereinander wegfallen, was immer so ergiebig
am Rande der Fortbildungsveranstaltungen gewesen ist. Schade.
Lehrerinnen und Lehrer brauchen nämlich den Gedankenaustausch mit anderen.
Sie brauchen in der Fortbildung das Gespräch, das kommunikative
Miteinander. Ob sie das jetzt mit dem Bildschirm im Dialog machen sollen?
Wird Fortbildung jetzt auch auf eine kognitive Einbahnstraße gesetzt?
Werden jetzt auch kreative Lösungen auf eine Schiene gezwängt, die
in einem Antwortschema vorgegeben ist?
Chats, virtuelle Tutoren und virtuelle Lerngruppen am Bildschirm sind
nämlich kein Ersatz für personale Beziehungen und persönlichen
Gedankenaustausch.
Das tolle multimediale Angebot mit Lernmodulen, Filmsequenzen,
Animationen, Bildern, Grafiken, Datenarchiven hört sich zwar gut an und
ist mit modernen Medienbegriffen wie "teamorientierter Kommunikation im
Virtual Classroom über Audiokonferenzen, Chats, Diskussionsforen und
Newsgroups oder Tutor-Mails" gespickt. Über den Erfolg sagt das aber noch
gar nichts.
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Die Qualität und das Ergebnis dieser
Fortbildungsart müssen abgewartet werden. Bleibt zu hoffen, dass diese
Lösung effektiv ist. Wer schon einmal mehrere Stunden vor dem Bildschirm
gesessen hat, auf Chat-Mitteilungen gewartet und auf Minivideos von
Webcams gestarrt hat, weiß, wie erholsam ein Gedankenaustausch und ein
Lernen ohne Bildschirm ist.
Geschickt ist im Übrigen auch wieder der Hardware-Druck, der durch die so
vorbereitete Software erzeugt wird. Die Lehrerinnen und Lehrer brauchen
nämlich dafür eine hervorragende PC-Ausstattung, die die Videos flüssig
ablaufen lässt, genügend Arbeitsspeicher hat und einen Headset für die
multimediale Kommunikation aufweist. Da ist nichts mehr mit den
altertümlichen PCs, die in vielen Lehrer-Arbeitszimmern vor sich hin
werkeln... |
Der Geld-Tipp:
Das Finanzamt
akzeptiert zur Zeit die Kosten für den PC und die Peripherie, da der
Lehrer das Gerät als Werkzeug für seinen Beruf benötigt. Die Kosten für
eine multimediale Ausstattung und den Internet-Anschluss wurden bisher
aber nicht in allen Fällen angerechnet. Sollte das bei Ihnen der Fall
sein, können Sie dies nunmehr untermauern, indem Sie sich ein
Anmeldeformular bei www.economics.nrw.de
herunterladen und für die Fortbildung
anmelden. Bei den Teilnahmevoraussetzungen sind die Hardwareausstattung
und ein Online-Anschluss mit ISDN oder DSL ausdrücklich benannt. Da wird
das Finanzamt Beides als Fortbildungskosten anerkennen müssen.
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| Ganz stolz ist der Landtag auf das neue
Schulgesetz, das
die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren
Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an
dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit
teilzunehmen. Außerdem wurde festgelegt, dass sich die
Lehrkräfte aktiv an der Qualitätssteigerung der schulischen Arbeit zu
beteiligen haben. |
| Als wenn Lehrerinnen und Lehrer sich bisher geweigert
hätten sich fortzubilden! Man sehe sich nur die überwältigende Zahl von
Fortbildungsveranstaltungen an, die die verschiedenen Institute anbieten
und die zahlreich wahrgenommen werden. Aber wahrscheinlich haben die
langen Schulferien irgendwelche Leute im Ministerium geärgert und man
arbeitet daraufhin, diese Zeiten durch Fortbildung zu verkürzen. |
Der
Geld - Tipp:
Gerichtlich (OVG NRW vom 7.4.2004)
wurde
festgestellt, dass die Teilnahme an dem Programm für die
"Sprachqualifikation Englisch" für Lehrkräfte in der Primarstufe von der
didaktisch-methodischen Fortbildung nicht zu trennen ist. Damit ist die
Maßnahme grundsätzlich als Fortbildungsmaßnahme auf die
Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. Lt. Erlass des KM v. 29.6. 1993
haben Kolleginnen und Kollegen, die daran teilnehmen, Anspruch auf
Ermäßigungsstunden. Die Teilnahme wird normalerweise mit zwei
Unterrichtsstunden auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung
angerechnet.
Bestehen Sie also auf dieser Ermäßigung.
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| Neuordnung der Fortbildung seit Sommer 2004 |
Durch Erlass vom 27.4.2004 sind
in NRW neue Strukturen für die Fortbildung festgelegt worden. Es wird
nunmehr nach interner, externer und online-Fortbildung unterschieden. Alle Schulen erhalten ein
festes Budget (mindestens 300 € pro Jahr), mit dem sie Fortbildungen selbst organisieren können. Wer
bisher für seine Schule eine interne Fortbildung auf die Beine stellen
wollte, konnte bislang die Projektmittel für Lehrerfortbildung in Anspruch
nehmen. Die Kostenübernahme wurde beim Schulamt oder bei der
Bezirksregierung beantragt, so dass externe Referenten für schulinterne
Fortbildungsveranstaltungen gewonnen werden konnten. Mehr als 2.000
Schulen haben diese Möglichkeit jährlich genutzt. Jetzt entfällt dieser
Antrag, denn das Fortbildungsbudget wird zu Beginn des Jahres an den
Schulträger überwiesen, der diese Mittel den Schulen unmittelbar zur
Verfügung stellt.
Diese Neuordnung entspricht dem Trend zu mehr Selbständigkeit von Schulen.
Sie übernehmen
verstärkt Verantwortung für ihre Entwicklung. Fortbildung wird damit zum
integralen Bestandteil der
Personal- und Organisationsentwicklung einer Schule. Jetzt müssen die
Schulen über ihre eigenen Veranstaltungen selbst bestimmen. Dies erfordert
neue Diskussionen und Bewertungen in den Lehrerkonferenzen.
Den Erlass zur Lehrerfortbildung sollten Sie sich ansehen; Sie
finden ihn im Downloadverzeichnis unter dem Titel
fortbildung.pdf. Dazu gibt es
einen Ausführungserlass vom 6.5.2004, der die Bewirtschaftung dieser
Mittel regelt. Da die Schulen nur einen einfachen Kostennachweis führen
müssen, der über das Thema, die Zahl der Teilnehmer und die Höhe der
Ausgaben Aufschluss gibt, gibt es einen großen Spielraum für den Einsatz
des Budgets. Die für die Fortbildung zugewiesenen Mittel dürfen allerdings
nicht für andere Maßnahmen verwendet werden.
Bisher konnten Sie an dieser Stelle
erfahren, wie viel Geld Ihre
Schule für Fortbildungszwecke in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung hat.
Nunmehr hat das Ministerium diese Möglichkeit gekappt und den Zugang nur noch
Schulleitungen über ein Anmeldepasswort ermöglicht. Dennoch können auch
Sie durch Klicken auf den folgenden Link die Berechnungsgrundlagen
einsehen und die Summe für Ihre Schule danach ziemlich genau ermitteln.
Klicken Sie
hier.
Ein Budget von 8 Millionen Euro sieht der Haushaltsentwurf für alle
öffentlichen Schulen für das Jahr 2007 in Nordrhein-Westfalen vor, die
Ersatzschulen werden zusätzlich mit 400 000 Euro unterstützt. Die Summen pro
Schule richten sich ausschließlich nach der Anzahl der Lehrkräfte, es gibt
keine Unterschiede zwischen den Schulformen. Einzige Ausnahme: Im
Schulministerium wurde für kleine Schulen für das Jahr 2007 ein Sockelbetrag von
500 Euro
festgelegt. Keine Schule soll im Jahr weniger bekommen. Das betrifft
sicherlich vor allem kleine Grundschulen mit wenigen Kolleginnen und
Kollegen. Ansonsten bewegen sich die Gelder etwa zwischen rund 700
Euro für Hauptschulen und 2000 Euro für Gesamtschulen. Der Betrag pro
Lehrkraft beträgt 45 Euro Viel ist das nicht, sieht man sich die Preise für
Referenten und Fahrtkosten an. Billiger ist es, wenn man sich einen der
rund 4000 staatlichen Moderatoren einlädt, dann fallen nur Reise- und
Materialkosten an. Selbstverständlich können sich auch Fachkonferenzen
oder Teilkollegien zu Fortbildungen zusammenfinden, z.B. zu Problemen des
mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Unterrichts.
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Fortbildung soll außerhalb des
Unterrichts erfolgen!
In einer Mail an alle Schulen hat Staatssekretär Winands am 9.5.2007 das
Verfahren und die Ausnahmeregelung konkretisiert:
Im Interesse der Lernzeit unserer Schülerinnen und
Schüler, aber auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf der
Eltern soll Fortbildung in erster Linie außerhalb der Unterrichtszeit
erfolgen. Nach dem neuen Schulgesetz setzt die Genehmigung von
Fortbildung während der Unterrichtszeit deshalb in der Regel voraus,
dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder
nachgeholt oder der Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird
(§ 57 Abs. 3).
Als generelle Ausnahme wird Folgendes zugelassen:
Die Schulen können pro Schuljahr einen Unterrichtstag als Pädagogischen
Tag des gesamten Kollegiums planen. Außerdem kann - mit zeitlichem
Abstand - ein weiterer Unterrichtstag in Anspruch genommen werden, wenn
diese Fortbildungsmaßnahme einen zweiten Tag, der unterrichtsfrei ist
(Beweglicher Ferientag, Ferientag oder Samstag), einbezieht.
Voraussetzung für die Durchführung solcher ganztägiger Pädagogischer
Tage ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz über die
Fortbildungsplanung nach vorheriger Zustimmung der Schulpflegschaft und
eine langfristig angelegte Vorabinformation der Elternschaft. Für die
Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem
von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. |
Die Mittel werden übrigens
entweder über die Schulträger oder über die Bezirksregierungen und
Schulämter bereitgestellt. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf den
Zeitraum, in dem die Mittel zur Verfügung stehen und verausgabt werden
können:
- Wenn die Schulträger sich an der Budgetierung der
Fortbildung beteiligen, werden die Mittel den Schulen über die
Schulträger bereitgestellt. In diesem Fall verlassen die Haushaltsmittel
zweckgebunden den Kreislauf des Landeshaushalts und können von den
Schulen über die Jahreswende hinaus genutzt werden.
- Wenn die Schulträger sich nicht beteiligen, stehen
Mittel in gleicher Höhe bei den Bezirksregierungen und Schulämtern zur
Verfügung. Diese müssen jedoch bis Ende des Jahres abgerufen
werden. Den jeweiligen Weg erfahren die Schulen unmittelbar durch die
zuständigen Bezirksregierungen.
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Eigentlich ist es ein Skandal, dass Lehrerinnen und
Lehrer, die an Studienkursen teilnehmen, die vom Land eingerichtet wurden,
Gebühren bezahlen müssen. Die Universitäten verlangen pro Semester 650.-€.
Diese Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie dem Land zu einer
fachgerechten Unterrichtsversorgung verhelfen und sollen die Kosten dafür
aus eigener Tasche bezahlen. Der VBE rät allen, die Kosten durch den
Dienstherrn ersetzen zu lassen; andernfalls gibt er seinen Mitgliedern
Rechtsschutz, weil dies nicht in der Ankündigung ausdrücklich gesagt
worden war. |
Der Geld-Tipp:
Teilnehmerinnen
und Teilnehmer an Studienkursen (praktische Philosophie) bekommen die
Studiengebühren durch die Bezirksregierungen erstattet, sofern sie nicht
durch die Hochschulen von den Studiengebühren befreit sind.
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Wichtig:
Das Kollegium der Schule sollte daran denken, dass es im Rahmen der
Haushaltsmittel über sämtliche Fortbildungen beschließt, die im Laufe des
Haushaltsjahres anfallen. Also über:
- schulinterne Fortbildungen für alle Kolleginnen
und Kollegen,
- schulübergreifende Fortbildungen für alle
Kolleginnen und Kollegen,
- individuelle Fortbildungen einzelner Kolleginnen
und Kollegen.
Melden Sie also frühzeitig Ihre Fortbildungswünsche
an, damit diese in den Gesamtfortbildungsplan der Schule aufgenommen und
beschlossen werden. Verzichten Sie nicht darauf. Sie haben ein Recht auf
Fortbildung und den Ausgleich der dafür entstandenen Kosten.
Vielleicht sollten Sie auch ein
Fortbildungskonzept beschließen, das den speziellen
Fortbildungsbedarf und den spezifischen Rahmen Ihrer Schule
berücksichtigt. Eine Vorlage für das Kollegium könnte Folgendes zum
Inhalt haben: |
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Entwurf einer Vorlage für eine
Lehrerkonferenz
zur Beschlussfassung über ein Fortbildungskonzept
Gesetz- und
Erlassvorgaben:
1. Nach § 57 (3)
SchG sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, sich zur Erhaltung
und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst
fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der
unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen.
2. Strukturen und
Inhalte der Lehrerfort- und –weiterbildung werden in einem Erlass
vom 27.4.2004 geregelt. Dort wird unterschieden zwischen
schulinterner, schulexterner, online-gestützter Fortbildung und
Fortbildung in Seminaren (RdErl. des MSJK v. 27.4.2004 – BASS 20-22
Nr. 8).
3. Schulen
erstellen im Rahmen des Schulprogramms eine Fortbildungsplanung, die
die Systembedürfnisse als auch die pädagogischen und fachlichen
Fortbildungsnotwendigkeiten der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer
berücksichtigt. (Erl. des MSJK v. 29.4.2003 – BASS 14-23 Nr.1).
4. Zur Finanzierung
der Fortbildung erhalten die Schulen ein Fortbildungsbudget, wenn
der Schulträger damit einverstanden ist. Aus diesem Budget sind
Reise- und Materialkosten zu begleichen (RdErl. des MSJK v. 6.5.2004
– BASS 20-22 Nr. 50.1). Es gibt dazu einen jährlichen Sockelbetrag
und einen weiteren Betrag, der sich nach der Anzahl der Lehrkräfte
richtet.
5.Die Fortbildung
soll vorrangig schulintern und arbeitsplatzbezogen ausgerichtet
werden. Sie kann pädagogische und gesellschaftliche Themen zum
Inhalt haben oder auch für die Entwicklung von Fach- und
Bildungsgangarbeit sein. Schulinterne Fortbildung findet als
kollegialer Arbeitsprozess im Handlungs- und Problemumfeld der
eigenen Schule statt, sie ist eingebettet in die jeweiligen
Schulentwicklungsziele.
6. Schulexterne
Fortbildung und Weiterbildung findet statt bei Themenstellungen,
die einzelne Lehrkräfte einer Schule betreffen.
7. Über die
Grundsätze der Lehrerfortbildung entscheidet die Lehrerkonferenz auf
Vorschlag des Schulleiters ( § 68 (3) SchG).
8. Der Schulleiter entscheidet über die Angelegenheiten der
Fortbildung im Rahmen dieser Grundsätze und wirkt auf die
Fortbildung des Kollegiums hin, dazu gehört auch die Auswahl der
Teilnehmer. Der Lehrerrat ist zu beteiligen! (§§ 59 und 69 SchG).
Der Lehrerrat ist immer zeitnah und umfassend zu unterrichten.
Diskussionsgrundlagen:
Aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben sollte jede Lehrerkonferenz ein eigenes
Fortbildungskonzept beschließen, dass auf ihr Schulprogramm
zugeschnitten ist und die Bedürfnisse der eigenen Schule
entsprechend berücksichtigt.
Vorrangig müsste
dazu auch die Fortbildung des Lehrerrates gesehen werden, denn durch
die Neufassung des Schulgesetzes sind viele Bedingungen geändert
worden, die die Mitbestimmung betreffen.
Verfahrensvorschlag:
Eine Gruppe aus
dem Kollegium setzt sich zusammen und berät jährlich bis zum 1. Juni
über die Fortbildungsnotwendigkeiten. Dabei werden alle Wünsche der
Kolleginnen und Kollegen gesammelt und die Wünsche der Schulleitung
aufgenommen. Es wird außerdem erfasst, welche
Fortbildungsnotwendigkeiten sich aus dem Schulprogramm ergeben oder
welche sich durch die Schulinspektion ergeben haben. Es muss auch
bekannt sein, welches Budget zur Verfügung steht, um die
Veranstaltungen zu finanzieren.
Diese
Vorarbeiten können von einer Gruppe geleistet werden, es kann aber
auch diese Gruppe institutionalisiert werden. Das könnte bei
größeren Schulen sinnvoll sein. Daraus ergäben sich aber dann
Anträge an die
Lehrerkonferenz:
-
Es ist in
der Lehrerkonferenz eine Teilkonferenz für Fortbildung
einzurichten und deren Mitglieder zu bestimmen. Vorsitzender
dieser Teilkonferenz ist der Fortbildungskoordinator oder die
Fortbildungskoordinatorin.
-
Dieser
Fortbildungskonferenz werden die Aufgaben zur Ermittlung des
Fortbildungsbedarfs, zur Sammlung der Fortbildungswünsche und
zur Koordinierung der schulischen Fortbildung übertragen. Dafür
ist ihr die Höhe des jährlichen Fortbildungsbudgets zur
Verfügung zu stellen. Abrechnung und Verwaltung des
Fortbildungsetats erfolgen durch das Schulsekretariat.
-
Die
Fortbildungskonferenz beschließt zu Beginn eines Schuljahres
eine Rangfolge der internen und der externen Fortbildungen.
Dabei ist von voller Erstattung der Kosten und Auslagen
auszugehen. Die Beschlussvorlage wird jeweils der ersten
Lehrerkonferenz im neuen Schuljahr vorgelegt.
-
Die
Fortbildungskonferenz legt zum Ende des Schuljahres einen
Bericht über die erfolgten Teilnahmen, Erfahrungen und
Ergebnisse sowie eine Abrechnung über das Budget vor.
Falls die
Lehrerkonferenz die Einrichtung der Fortbildungskonferenz
beschließt, kann diese als Mitwirkungsgremium aktiv werden und das
Fortbildungsprogramm der Lehrerkonferenz zur Abstimmung vorlegen. Im
Sinne einer Geschäftsordnung können dann weitere Einzelheiten
geklärt werden, wie etwa:
¨
Die Fortbildung von Lehrerratsmitgliedern, die sich auf ihre
Funktion bezieht, sollte vorrangig behandelt werden.
¨
Fortbildungswünsche, die sich im Laufe eines Schuljahres ergeben und
zum Zeitpunkt der ersten Lehrerkonferenz nicht absehbar waren,
können an die Fortbildungskoordinatorin oder den
Fortbildungskoordinator weitergegeben werden. Schulleiter und
Lehrerrat entscheiden einvernehmlich über die Behandlung dieses
Wunsches. Die nächste Lehrerkonferenz ist darüber zu informieren.
¨
Individuelle Fortbildung, bei der im Ausnahmefall auf die Kosten
verzichtet wird, unterliegt nicht diesem Antragsverfahren. Hier
entscheidet nur der Schulleiter über die Vereinbarkeit mit den
anderen dienstlichen Aufgaben unter Beteiligung des Lehrerates. Die
Genehmigung darf nicht mit einer Verpflichtung zu einem Bericht
verbunden werden.
¨
Jede Nichtgenehmigung einer Fortbildung durch den Schulleiter ist
dem Lehrerrat umgehend mitzuteilen und zu begründen.
¨
Im
Konfliktfall ist Einvernehmen zwischen Schulleiter und Lehrerrat
herzustellen. Die Entscheidung ist zu begründen.
¨
Falls nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für eine Veranstaltung
vorhanden ist, entscheidet die Fachkonferenz über die Teilnehmer.
¨
Schulleiter und Fortbildungskoordinatoren veröffentlichen
alle
Fortbildungsangebote im Intranet und / oder am schwarzen Brett. Jede
Kollegin und jeder Kollege hat das Recht, sich für eine Fortbildung
zu melden. Keiner darf gegen seinen Willen zu einer Fortbildung
verpflichtet werden.
¨
Ein Antrag auf Kostenerstattung ist unverzüglich nach Beendigung der
Fortbildung bei den Fortbildungskoordinatoren einzureichen. Dabei
kann auch eine kurze Mitteilung über die Qualität der durchgeführten
Fortbildung erfolgen.
¨
Kollegiumsinterne Fortbildung findet auch statt, wenn eine Kollegin
oder ein Kollege zu Hause als Multiplikator/in oder Moderator/in
eine Gruppe des Kollegiums fortbildet. Es wird dafür ein Honorar pro
Stunde in Höhe der Mehrarbeitsvergütung aus dem Fortbildungsbudget
bezahlt. Materialauslagen werden erstattet. Das gilt ebenso, wenn
aus eigener Initiative einer Kollegin oder eines Kollegen eine
Fortbildung im eigenen Haus oder einem anderen Ort angeboten und mit
einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen durchgeführt wird.
¨
Nimmt ein Kollegin, ein Kollege oder ein Teil des Kollegiums als
Gruppe an einer externen Fortbildung teil, so wird über diese
Veranstaltung in der Fortbildungskonferenz berichtet. Das Material
wird den anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt und es wird
festgelegt, ob eine Multiplikation für das gesamte Kollegium in
mündlicher oder schriftlicher Form erfolgt.
¨
Eine längerfristige Weiterbildung von Kolleginnen und Kollegen kann
zu einer Anrechnung von Mehrarbeit oder zu Entlastungsstunden
führen.
Weitere
Vorschläge oder Regelungen:
… |
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Weitere Hinweise:
| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
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abitur-online
Schule lernt Wirtschaft
Selbstlernen Mathematik |
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Fortbildungen aller Art auf dem NRW-Bildungsserver |
www.learn-line.nrw.de |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
18.01.08
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