Einstellungen in den
Schuldienst
Mit einem 6-Punkte-Programm wollte
Schulministerin Barbara Sommer im Jahre 2009 den Lehrermangel in NRW beheben. Damals hatte das Bildungsministerium in NRW
endlich begriffen, dass man mehr Lehrer braucht, um den Bildungsrückstand wieder
wett zu machen.
Nachdem am 1.2.2009 2889 Lehrkräfte eingestellt wurden, sind am 1.8.2009
noch einmal 4711 hinzugekommen. Damit sind bis 2010 etwa 8000 Lehrkräfte
eingestellt worden. 2011 sind wiederum 8350 Lehrerinnen und Lehrer
eingestellt worden, nachdem der Stellenplan um 2078 Stellen aufgestockt
wurde. Das ist zwar neuer
Rekord, aber immer noch nicht genug.
Ehrlicherweise muss man aber sagen, dass sich Schulministerin Löhrmann
sehr für eine Verbesserung eingesetzt hat. Im Jahre 2012 wurden bis zum
August 6529 Lehrerinnen und Lehrer neu eingestellt. Lediglich 462 Stellen konnten
nicht besetzt werden.
NRW braucht in den nächsten Jahren mehr als 30000 Lehrer, um die Lücken
aus den bevorstehenden Pensionierungen und mangelhaft besetzten Stellen
wieder zu schließen. Die Mangelfächer Mathematik, Physik, Kunst, Musik, Latein und
Informatik sind immer noch ein Problem. |
Inzwischen gibt es eine neue Landesregierung mit
einer neuen Schulministerin Sylvia Löhrmann. Die hat für die Gemeinschaftsschule
eine Klassenfrequenz von 23 Schülern versprochen und für die anderen
Schulformen demnächst 25. Das wird den Lehrerbedarf noch mehr
erhöhen. Zum Schuljahresbeginn 2011/12 , an dem 2,7 Millionen Kinder
und Jugendliche wieder in die Schule mussten, stellte Schulministerin
Sylvia Löhrmann die Eckdaten für das neue Schuljahr vor. Demnach
fehlen noch fast 900 Lehrer in den Schulen.
Der neue Schulkonsens mit der Einigung auf die Errichtung von etwa 200
Sekundarschulen bis 2015 erfordert weitere 750 Lehrerstellen, bis 2020
nochmals 1000.
In Wirklichkeit ist der Bedarf nämlich noch weit höher, wie der
Landesrechnungshof im Juli 2011 festgestellt hat. Das Ministerium
berechnet nämlich den Bedarf jedes Jahr und jeder glaubt den Zahlen. So
wurde z.B. für Hauptschulen für das Schuljahr 2009/10 der Bedarf
durch einen Berechnungsfehler um 571 Stellen zu niedrig angegeben. Und
wenn man die tatsachliche Klassengröße an Hauptschulen als
Berechnungsgrundlage nimmt und nicht die fiktive Durchschnittszahl, so
sind das nochmals mehr als 1000 Stellen zu wenig.
Durch die Inklusion fehlen landesweit noch einmal 10000 Lehrer, hat
Professor Klemm festgestellt.
Allerdings wird sich der Schülerrückgang in den kommenden Jahren stärker
bemerkbar machen. Klaus Klemm geht davon aus, dass dadurch bis 2020 mehr
als 20000 Vollzeitstellen nicht mehr benötigt werden, wenn die
Klassengrößen so bleiben wie jetzt. Er beziffert in einem Gutachten vom
Mai 2013 die fehlenden Lehrerstellen bis zum Jahre 2020 auf 4300. |
1.2. 2013 NRW stellt mehr als 2000 neue Lehrer
ein.
DÜSSELDORF (dpa) Zum zweiten Schulhalbjahr sind
2089 neue Lehrer in den öffentlichen Schuldienst gekommen. Die
meisten, nämlich 664, unterrichten an Grundschulen. Wie das
NRW-Schulministerium mitteilte, starteten zum 1. Februar an
Gesamtschulen 334, an Gymnasien 295 und an den Berufskollegs 227
Pädagogen. An Förderschulen und Realschulen waren es jeweils knapp
200 Lehrkräfte, an Hauptschulen 160. Der Schulversuch
Gemeinschaftsschule bekam vier Lehrer. In ganz NRW gibt es laut
Ministerium 154462 Lehrerstellen. 90 Posten hätten bislang nicht
besetzt werden können. (Quelle: dpa 3.2.2013)
|
Einen großen Teil von fehlenden Fachlehrern will man außerdem durch
Seiteneinsteiger aus den Maschinen-, Elektro- und Gestaltungsberufen
gewinnen. Die sind nämlich neben Ernährungs- und Hauswirtschaft vor
allem in den Berufskollegs gesucht.
Wenn die Politiker mit ihren Ganztagsvorstellungen Ernst machen, wird
der Bedarf an Lehrern noch mehr steigen. Allerdings sollte man mit allen
Prognosen vorsichtig sein. Während einerseits abzusehen ist, dass in den
nächsten Jahren mit den derzeitigen Absolventen der Hochschulen
keinesfalls die Lücke aufzufüllen ist, die sich durch die anstehenden
Pensionierungen ergibt, darf man nicht vergessen, dass die
demographische Entwicklung negativ ist. Trotzdem dürfte bis zum Jahre
2020 ein Lehramtsstudium aussichtsreiche Perspektiven bieten. Das
Ministerium bietet in seinem Bildungsportal eine ausführliche Studie für
die
Perspektiven zum Lehrerberuf bis zum Jahre 2030 an. |
Achtung: Wenn Sie in den Schuldienst des
Landes NRW eingestellt werden wollen und haben keine Lehramtsprüfung,
sollten Sie sich unbedingt die Webseite für Seiteneinsteiger durchlesen!
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Wenn man sich den Haushaltsplan ansieht, stellt man
fest, dass die Schülerzahlen im Bereich der Sekundarstufe I noch
zunehmen. In der Sekundarstufe II ist seit dem Jahre 2000 ein kontinuierlicher
Rückgang zu beobachten. Eigentlich brauchte also das Land noch mehr
Lehrer. Das wird aber durch die Sparmaßnahmen verhindert. Geschickterweise erfolgen
viele Neueinstellungen durch befristete Angestelltenverträge oder über
die Vertretungsreserve. Dadurch hält man die
Neuanfänger erst mal mit einem unsicheren Beschäftigungsverhältnis fest
und spart obendrein noch Geld, weil diese mit einem geringeren Anfangsgehalt
nach dem neuen Tarif TV-L abgespeist werden. |

"Wir sollten die Beamtungsgrenze auf 63 Jahre heraufsetzen,
Herr Ministerialrat - es sind schon wieder 512 Lehrer nach Hessen und
Rheinland -Pfalz abgewandert!" |
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Dabei ist es attraktiv Lehrer zu werden. Die
Beschäftigungschancen in den nächsten 15 Jahren sind gut und das Gehalt ist
eigentlich auch nicht schlecht. Die Kultusministerkonferenz hat im Juni 2011
ein Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorgeht, wie der Lehrerbedarf für
ganz Deutschland bis zum Jahre 2020 aussieht. Darin wird das Lehrerangebot
dem Lehrerbedarf gegenübergestellt. Die Ergebnisse lesen Sie in dem Bericht,
den ich im Downloadbereich unter dem Namen
KMK-Lehrerbedarf.pdf gespeichert
habe. Besser und differenzierter ist eine Analyse des
Schulministeriums von NRW vom März 2011, in der nach Fächern, Schulstufen
und Schulformen unterschieden wird und die Einstellungschancen grafisch sehr
gut dargestellt werden. Daraus geht eindeutig hervor, dass Deutsch,
Mathematik und Englisch weiterhin sehr gefragt sind und die
Einstellungschancen für die Naturwissenschaften hervorragend sind. Sehen Sie
sich diese Zusammenfassung an! Ich stelle sie Ihnen unter dem Namen
Lehrerbedarf 2030.pdf im
Downloadbereich zur Verfügung. |
Teacher Acquisition
Program – Gain experience: teach abroad!
Neues Anwerbe-Programm des Ministeriums für ausländische Lehrkräfte
Da überall Lehrkräfte für den
Fremdsprachenunterricht und besonders für den bilingualen Fachunterricht in
Biologie, Geschichte und Erdkunde fehlen, hat das Schulministerium ein neues
Programm aufgelegt, das englische, französische, spanische und holländische
Lehrer animieren soll, in deutschen Schulen zu unterrichten. Das Programm
ist aber nicht nur für Lehrer da, sondern bewerben kann sich jeder, der ein
abgeschlossenes Hochschulstudium in Englisch, Biologie, Geschichte oder
Erdkunde in der Unterrichtssprache Englisch hat.
Eingesetzt werden sollen diese ausländischen Lehrkräfte an allen
Schulformen der Sekundarstufen I und II, als Gehalt werden ihnen je nach
Vorbildung und Einsatz zwischen 2503,00 € und 3889,00 € versprochen. Das
entspricht einer Einstufung in E10 bis zu E13. Zunächst werden Verträge
für ein Jahr angeboten, die aber auf 5 Jahre verlängert werden können
oder sogar in eine Festanstellung umgewandelt werden können. Weitere
Informationen finden Sie auf der
Webseite des
Schulministeriums. Dort gibt es auch einen 11-seitigen Leitfaden für
die Einstellungsbedingungen.
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Hessen sucht Lehrerinnen- und
Lehrer-Persönlichkeiten mit Kompetenz und Freude an zeitgemäßem
Unterricht
Sie sind Lehrerin oder Lehrer mit
zweiter Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und
Realschulen oder an Realschulen, an Gymnasien oder an beruflichen
Schulen? Dann können Sie sich sofort oder zu einem späteren Eintrittstermin für den hessischen
Schuldienst bewerben.
Ganz besonders gesucht werden
- für der Haupt- und Realschulbereich die Fächer
Mathematik, Physik, Chemie, Englisch, Musik, Ethik,
- für den Gymnasialbereich die Fächer
Latein, Physik, Mathematik, Informatik, Chemie,
Ethik, Musik, Kunst, Spanisch, ev./kath. Religion,
- für den Bereich der beruflichen Schulen die
Fachrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik
sowie die allgemeinbildenden Fächer Mathematik, Physik/Chemie,
ev./kath. Religion, Ethik.
In den hervorgehobenen Fächern/Fachrichtungen
können Sie sich auch mit universitärem Diplom- oder Magisterabschluss
für den zweijährigen Vorbereitungsdienst als
Quereinsteigerin/ Quereinsteiger bewerben. Weitere
Informationen zum Quereinstieg finden Sie
hier.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, als
„Vertretungslehrkraft“ befristet im
Tarifverhältnis im Schulbereich beschäftigt zu werden. Mehr
dazu finden Sie
hier.
Das bietet Hessen:
- Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
ab der Einstellung,
- Beschäftigung mit 100 Prozent Stellenumfang,
- Verbeamtung bis zum 50. Lebensjahr,
- Besoldung A 13 g. D. im Lehramt an Haupt- und
Realschulen,
- gute Aufstiegschancen in schulische
Funktionen.
Wenn das kein Angebot ist... Mehr erfahren Sie auf der
Webseite www.lehrer-nach-hessen.de |
Das hessische Angebot spricht für sich.
Zwischenzeitlich war zwar auch Nordrhein-Westfalens Bildungsministerium ein Licht aufgegangen,
sodass Lehrer mit Mangelfächern bis zu einem Alter von 45 Jahren ins Beamtenverhältnis
übernommen wurden, aber diese Ausnahmeregelung wurde aus
Spargründen bereits zum Abschluss des Einstellungsverfahrens 2006/07
aufgehoben. Die Landtagsfraktion der SPD hatte am
7.11.2006 einen Antrag an den Landtag gestellt, den aufgehobenen
Mangelfacherlass zu aktualisieren, da nachgewiesenermaßen die Mangelfächer durch ältere Lehramtsbewerber abgedeckt werden
könnten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Bewerber in andere
Bundesländer abwandern, die ein höheres Beamtungsalter anbieten. Allerdings
hatte das keinen Erfolg.
Aber inzwischen ist der Groschen gefallen:
NRW hat die Verbeamtungsgrenze auf
40 Jahre angehoben!
Vermutlich als Konsequenz aus dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts, das die bisherige Praxis bemängelt hatte, hat NRW
die Verbeamtungsgrenze neu festgesetzt.
Außerdem war es der Landesregierung offensichtlich ein Dorn im Auge, dass
immer mehr Lehrer in andere Bundesländer abwanderten, die durchaus noch mit
45 Jahren verbeamten, während bisher in NRW mit 35 Schluss war.
Nach der neuen Laufbahnverordnung vom 30.6.2009, die am 18.7.2009 in Kraft
getreten ist, können in allen Landes- und Kommunalbereichen Bewerber
bis zu einem Alter von 40 Jahren verbeamtet werden.
(Quelle: GV. NRW Nr. 18/2009)
|
Jedes Jahr veröffentlicht das Ministerium
einen neuen Einstellungserlass, aus dem hervorgeht, welche Lehrerinnen
und Lehrer in den Schuldienst übernommen werden sollen. Dieser Erlass
regelt die Quoten für die einzelnen Schulformen, das
Ausschreibungsverfahren und auch die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs.
Gleichzeitig wurden in diesem Erlass auch die jährlich neu definierten
Mangelfächer aufgeführt. Im Jahre 2008 gab
es noch einen Erlass vom 28.12.2007, der für das folgende Schuljahr
2008/09 Gültigkeit hatte und in dem als Mangelfächer für die Sekundarstufe II die Fächer
Informatik, Mathematik, Physik, Latein, Englisch, Spanisch, Italienisch,
Französisch, Deutsch, Musik und Kunst aufgeführt wurden.
Man spricht in diesem Fall nicht von "Mangelfächern", sondern von
"einstellungsrelevanten Fächern". Es
ist zwar seltsam, dass auch Deutsch als Mangelfach angesehen
wurde, aber das bedeutet, dass auch Seiteneinsteiger mit diesem Fach zur
Deckung des Unterrichtsbedarfs akzeptiert wurden. Seltsamerweise wurde
der Erlass ein halbes Jahr später geändert und der Satz mit den Fächern
gestrichen. Das ist auch wieder in dem derzeit gültigen
Einstellungserlass geschehen, den Sie ebenfalls auf der Webseite des
Ministeriums oder im Downloadbereich unter
ein2013.pdf finden. Seltsam ist natürlich auch, dass schon ein Jahr später kein Mangel mehr
in diesen Fächern herrschen soll. Aber daran kann man nichts machen. Das
Ministerium legt jedes Jahr willkürlich den Bedarf und die so genannten
"einstellungsrelevanten Fächer" fest. Das ist nun mal so. Außerdem kann sich kein Bewerber
mit diesen Fächern auf eine Einstellung berufen, da es im Erlass
ausdrücklich heißt: "Entsprechend dem Bedarf in den einzelnen
Unterrichtsfächern können am Ausschreibungsverfahren auch
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht einstellungsrelevanten
Lehrbefähigungen (Fächern) teilnehmen, soweit sie über eine originäre
Lehramtsbefähigung verfügen und die Stellenausschreibung diese
Möglichkeit vorsieht." Das ist der Trick. Die entsprechenden Einstellungserlasse von 2001
bis 2013 finden Sie im Downloadbereich. Außerdem
finden Sie dort den Grundlagenerlass, nach dem sämtliche
Lehrereinstellungen in den öffentlichen Schuldienst in NRW
erfolgen. Dieser ist im Januar 2012 neu gefasst worden.
|
Im November 2008 hatte das Schulministerium den
Bewerberkreis für die ausgeschriebenen Stellen deutlich erweitert, indem
nicht nur Laufbahnwechsler in das Verfahren einbezogen wurden, sondern
auch für Seiteneinsteiger mit Hilfe von Zertifikatskursen und
Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche Bewerbungsmöglichkeiten geschaffen
wurden. So wird nunmehr die Möglichkeit geboten, auch mit fremden
Fächern einzusteigen, wenn man sich zu einer
Qualifizierungsmaßnahme für
das ausgeschriebene Fach verpflichtet. Das ist besonders für
Seiteneinsteiger interessant.
Das Schulministerium bietet für die Lehrereinstellung
ein ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps,
Rechtsvorschriften und Suchmaschine an:
LEO -
Lehrereinstellung Online NRW
Hier finden Sie alles, was
Sie für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren wissen müssen.
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Die Einstellungsverfahren für den Schuldienst in Form eines Dauerarbeitsverhältnisses
sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich
geregelt. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zur Zeit Lehrerinnen und Lehrer nach zwei verschiedenen Verfahren ein:
|
- Ausschreibungsverfahren:
Diese "schulscharfen Stellen" werden von den Schulen als
Ausschreibungstexte formuliert und von den Bezirksregierungen im
wöchentlich oder sogar tagesaktuell im Internet veröffentlicht. Dazu gibt es eine spezielle Webseite des
Ministeriums:
Leo -
Lehrereinstellung Online.NRW.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen innerhalb
der Bewerbungsfrist angeben, auf welche der ausgeschriebenen Stellen sie
sich bewerben. Die Bewerbungsunterlagen müssen direkt an die
Schulen geschickt werden. Dort bestimmt eine Auswahlkommission aus vier
Personen (Schulleiterin oder Schulleiter, eine von der Lehrerkonferenz
gewählte Lehrkraft, ein Mitglied der Schulkonferenz und die
Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen der Schule) über die
Einstellung nach einem Auswahlgespräch. Natürlich spielen die Ergebnisse
der Prüfungen eine große Rolle, denn alle Bewerberinnen und Bewerber
werden danach in Ordnungsgruppen eingeteilt.
Die bestgeeignete Bewerberin oder der bestgeeignete Bewerber erhält ein
Einstellungsangebot im Auftrag der Bezirksregierung. Bei einer Ablehnung
erhält die nächstplatzierte Bewerberin oder der nächstplatzierte
Bewerber das Angebot. Wer ein Einstellungsangebot
angenommen hat, ist vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen!
D.h.: Die Teilnahme an weiteren Auswahlgesprächen, auch wenn Einladungen
dazu vorliegen, ist nicht mehr möglich.
Lehnt jemand ein Angebot ab, so hat das keine Konsequenzen mehr. Früher
gab es eine Sperre.
- Listenverfahren:
Am Listenverfahren nehmen alle Bewerberinnen und Bewerber teil, die ihre
Bewerbungen fristgerecht eingereicht haben. Alle müssen eine Reihenfolge
für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule
angegeben haben. Für jede dieser Schulformen wird eine Prioritätenliste
erstellt. Die Einstellungsangebote werden dann von der Bezirksregierung
schulformbezogen vergeben.
Wer ein Angebot ablehnt, wird jetzt nicht mehr zwei Jahre vom
Listenverfahren ausgeschlossen, wie es im Erlass vom 10.11.2000 verfügt
worden war. Dieser Abschnitt ist lt. Erlass vom 30.5.2003 (Az.
115-6.08.01.07- 40278) aufgehoben.
- Zusätzliche
Regelungen:
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Dienst nicht antreten, werden zwei
Jahre vom Verfahren ausgeschlossen; Lehrkräfte, die innerhalb des ersten
Jahres kündigen, werden drei Jahre gesperrt.
Weiterhin gibt es verschiedene Bonusregelungen für Vertretungstätigkeiten.
Alle Regelungen finden sie auf der
Webseite des Schulministeriums ausführlich dargestellt. |

Wie wär´s mit einem Job in Amerika?
In Florida ist ist immer schönes Wetter und die Verdienstaussichten sind
auch nicht schlecht - Die Zeitungen dort sind täglich voll mit solchen Anzeigen.
Zusammen mit dem Bonus kommen Sie durchweg auf 60 - 70000 Dollar im Jahr.
Durchforsten Sie mal die "classified ads" in den Tageszeitungen der USA! |
Verbeamtung in NRW:
Es ist schon erstaunlich, dass andere Bundesländer mit
Einstellungsangeboten nach A 13 und Verbeamtung bis zu einem Alter von 50
Jahren werben, während Nordrhein-Westfalen die Einstellung nach A12 vornimmt
und die Beamtung auf 40 Jahre begrenzt. Auf diese Weise wird das Land nur
schwer die dringend benötigten Lehrerinnen und Lehrer für
Naturwissenschaften und Mathematik bekommen!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.2.2012 entschieden, dass
die Altersgrenze von 40 Jahren für die Verbeamtung von Lehrern
beamtenrechtlich und verfassungsrechtlich korrekt ist ( BVerwG 2 C
76.10,79.10 und 2.11). Einem Bundesland wird danach durchaus ein gewisser
Spielraum zur Festsetzung der Altersgrenze zugestanden. |
Höchstaltersgrenzen für
die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern (Stand 04.12) |
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Bundesland |
Altersgrenze / Bemerkungen |
| Baden-Württemberg |
40 Jahre, darüber hinaus nur mit
Zustimmung des FM; werden bei Lehrern häufig bis 45 Jahre
gemacht |
| Bayern |
45 Jahre, darüber hinaus nur mit
Zustimmung des Landespersonalausschusses bzw. des FM |
| Berlin |
Seit 2004 keine Verbeamtung von
Lehrkräften mehr |
| Brandenburg |
45 Jahre |
| Bremen |
45 Jahre |
| Hamburg |
45 Jahre |
| Hessen |
50 Jahre |
| Mecklenburg-Vorpommern |
45 Jahre; zur Zeit keine Verbeamtung |
| Niedersachsen |
45 Jahre |
| Nordrhein-Westfalen |
40 Jahre (Hinausschieben um max. 6
Jahre für Zivil- und Wehrdienst bzw. Kindererziehung aus
ursächlichen Gründen möglich) |
| Rheinland-Pfalz |
45 Jahre |
| Saarland |
45 Jahre |
| Sachsen |
45 Jahre, zur Zeit jedoch keine
Verbeamtung von Lehrkräften |
| Sachsen-Anhalt |
45 Jahre |
| Schleswig-Holstein |
45 Jahre |
| Thüringen |
45 Jahre, derzeit jedoch keine
Verbeamtung von Lehrkräften |
|
Lehrer werden normalerweise im Beamtenverhältnis eingestellt, wenn
folgende Bedingungen vorliegen:
- Man muss Deutscher sein oder die
Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen,
- man muss die Gewähr dafür bieten, dass man
jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung
eintritt,
- man muss die Befähigung für die entsprechende
Lehrerlaufbahn erworben haben,
- man muss gesundheitlich geeignet sein und das
mit einem amtsärztlichen Zeugnis nachweisen,
- man muss in geordneten wirtschaftlichen
Verhältnissen leben,
- man darf nicht vorbestraft sein,
- man darf bei der Einstellung das 40.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dazu gibt es vier Ausnahmen:
1.Wenn sich die Einstellung aufgrund der Geburt
oder tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren verzögert,
darf die Altersgrenze im Umfang der Verzögerung, höchstens aber um
drei, bei mehreren Kindern höchstens um sechs Jahre überschritten
werden. Das gilt auch, wenn ein pflegebedürftiger Verwandter
(Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister) gepflegt wurde.
Weiterhin werden Wehrdienstzeiten und Zivildienstzeiten anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung der Verzögerungszeiten ist
allerdings, dass die Überschreitung der Altersgrenze ursächlich auf
diese Tatbestände zurückzuführen ist.. Andere Gründe (wie z.B.
längere Studienzeiten, Wartelisten wegen schlechterer Examensnoten
usw.) werden nicht anerkannt.
2. Wenn jemand bereits an einer Ersatzschule eine Planstelle hat und
will in den staatlichen Schuldienst wechseln, wird er bis zur
Vollendung des 55. Lebensjahres ins Beamtenverhältnis übernommen.
3. Schwerbehinderte können bis zum 43. Lebensjahr verbeamtet werden.
4. Die folgende Ausnahme ist durch die Laufbahnverordnung gegeben: |
Verbeamtungs - Tipp:
Verbeamtungsgrenze hinauszögern
Für die
Einstellung als Beamter ist normalerweise die Vollendung des 40.
Lebensjahres die Höchstgrenze. Durch eine Ausnahme, die in der
Laufbahnverordnung verankert ist, kann diese Grenze um ein
weiteres Jahr hinausgeschoben werden. In § 6 (2) der neuen LVO
2009 heißt
es nämlich: "... Die
jeweilige Altersgrenze darf bei Verzögerungen nach Satz 1 Buchstabe
c um bis zu drei Jahre, bei mehreren Kindern höchstens um bis zu
sechs Jahre überschritten werden. Entsprechendes gilt für Satz 1
Buchstabe d. Die jeweilige Altersgrenze nach Satz 1 Buchstabe c und
d darf insgesamt höchstens um sechs Jahre überschritten werden.
Das Höchstalter erhöht sich, wenn der Bewerber an dem Tage, an dem
er den Antrag gestellt hat, die Höchstaltersgrenze nicht
überschritten hatte und die Einstellung oder Übernahme innerhalb
eines Jahres nach der Antragstellung erfolgt.
Beispiel: Sie sind am 3.2.1973 geboren, werden also am 3.2.2013
40 Jahre. Wenn bis spätestens 2.2.2013 Ihr Antrag auf
Verbeamtung bei der Bezirksregierung vorliegt, kann mit dieser
Ausnahmeregelung die Verbeamtung noch bis zum 1.2.2014 erfolgen.
Stellen können Sie einen solchen Antrag allerdings erst, wenn Sie
den Vorbereitungsdienst beendet haben.
|
Eine Zusammenstellung für die Verbeamtungsgrenze mit
Berechnungsbeispielen gibt es auf der Seite des
Personalrats für Gesamtschulen.
Die amtsärztliche Untersuchung: Keine Verbeamtung bei Übergewicht?
Für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe muss die
gesundheitliche Eignung vorliegen. Aus diesem Grund mussten bisher alle Bewerberinnen
und Bewerber vorher zum Gesundheitsamt und eine Untersuchung beim Amtsarzt über
sich ergehen lassen. Dort musste als Ergebnis herauskommen, dass die Möglichkeit
künftiger Erkrankungen und des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor
Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad
ausgeschlossen werden kann. Das ist natürlich eine Prognoseentscheidung des
Amtsarztes. Diese beruht auf den derzeitigen Erkenntnissen der Wissenschaft, die
bestimmte Risikofaktoren definiert hat, wie z.B. Diabetes mellitus,
Bluthochdruck, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychosoziale
Probleme und Übergewicht.
Die Klassifikation des Übergewichts erfolgt nach dem Body-Mass-Index (BMI),
wobei die Weltgesundheitsorganisation einen Wert von mehr als 30 als
Risikofaktor für die gesundheitliche Eignung einschätzt. Von den meisten
Gesundheitsämtern wurde das übernommen und die Verbeamtung abgelehnt.
Deshalb habe ich immer Folgendes geraten: Falls Sie davon betroffen sind, sollten Sie das nicht einfach
akzeptieren, sondern Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Die
Verwaltungspraxis ist nämlich uneinheitlich; außerdem haben die Gesundheitsämter
einen gewissen Spielraum und können durchaus die Umstände des Einzelfalls
berücksichtigen. Das Übergewicht allein ist nämlich nicht unbedingt ein
Ausschlusskriterium für die Verbeamtung.
Es gibt im Übrigen eine Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung, die eine
sehr gute und hilfreiche Handreichung "Verbeamtung trotz Adipositas"
herausgegeben hat, die ich im Downloadbereich unter dem Namen
adipositas.pdf für Sie zur Verfügung
halte.
Das ist jetzt vorbei, denn ab sofort ist nur noch eine einzige
Gesundheitsprüfung erforderlich: Entweder vor dem Vorbereitungsdienst oder nur
vor der Verbeamtung: |
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Hier der Text des Erlasses:
"Kriterien der Ernennung
Gemäß § 15 Absatz 3 Satz 1 LBG NRW sind Ernennungen nach den Kriterien des §
9 BeamtStG vorzunehmen.
Bei der Einstellung in den Landesdienst ist § 48 LHO zu beachten.
2.1
Gesundheitliche Eignung
2.1.1
Vor der Begründung des Beamtenverhältnisses ist zu prüfen, ob die Bewerberin
oder der Bewerber gesundheitlich geeignet ist. Vor der Umwandlung des
Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit ist die
gesundheitliche Eignung der Beamtin oder des Beamten nur dann erneut zu
prüfen, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen.
2.1.2
Die gesundheitliche Eignung ist durch ein amtliches Gutachten der unteren
Gesundheitsbehörde nachzuweisen, das nicht früher als drei Monate vor dem
Zeitpunkt erteilt worden ist, zu dem es vorgelegt wird.
Bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf für einen
Vorbereitungsdienst, der auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes
außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, ist der Nachweis durch ein
amtliches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde nur zu fordern, wenn
Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen; andernfalls genügt eine
Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über ihren oder seinen
Gesundheitszustand. Dies gilt auch bei der Berufung einer früheren
Beamtin oder eines früheren Beamten, deren oder dessen Beamtenverhältnis auf
Widerruf mit dem Bestehen der Prüfung geendet hat, in das Beamtenverhältnis
auf Probe, wenn die Berufung innerhalb eines Jahres nach Beendigung des
Beamtenverhältnisses auf Widerruf erfolgt und bei Begründung des
Beamtenverhältnisses auf Widerruf das amtliche Gutachten der unteren
Gesundheitsbehörde vorgelegen hat.
Die Kosten des Nachweises der gesundheitlichen Eignung trägt die
Dienststelle."
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Durch die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des
Landesbeamtengesetzes, die mit Erlass vom 11.2.2011 neu gefasst wurden, wird
klargestellt, das im Normalfall nur eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich
ist. Diese erfolgt üblicherweise vor der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf
Probe, kann aber unterbleiben, wenn ein amtsärztliches Gutachten bereits vor der
Verbeamtung auf Widerruf eingeholt wurde und die Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Probe innerhalb eines Jahres nach Beendigung des
Beamtenverhältnisses auf Widerruf erfolgt. Vor der Umwandlung in ein
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird im Regelfall von einer erneuten
Untersuchung abgesehen. Die gesamten geänderten Verwaltungsvorschriften finden Sie
im Downloadbereich unter dem Namen
VVLBG2011.doc.
Achtung:
Neue Stellenausschreibungen werden immer wieder im Internet veröffentlicht.
Das hängt damit zusammen, dass ausgeschriebene Stellen, die nicht besetzt werden konnten,
ständig weiter veröffentlicht werden. Die Schulen (außer Förderschulen) können
jeden Mittwoch Stellen im Internet veröffentlichen. Es lohnt sich also laufend im
Internet nachzuschauen.
Neu: Sie können
auch sofort anfangen, wenn Sie verfügbar sind. Der Einstellungserlass
sieht vor, dass die Einstellung in Absprache mit der Schule schon früher
erfolgen kann, wenn die Bewerberin oder der Bewerber früher für den Unterricht
zur Verfügung steht.
Gute Chance: Wenn Sie
Primarstufenlehrer/in sind, können Sie zur Zeit an Hauptschulen, Realschulen,
Sekundarschulen
und Gesamtschulen eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt zunächst als
angestellte Lehrkraft (E11); nach der Weiterqualifizierung können
Sie aber bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ins
Beamtenverhältnis A12 übernommen werden. Da im Augenblick selten
Grundschulstellen ausgeschrieben sind, ist das eine gute Möglichkeit,
in den Schuldienst mit einem Dauerbeschäftigungsverhältnis zu kommen.
Bedenken Sie aber, dass die Schulleitung nach einem Jahr die "Bewährung"
ausgesprochen haben muss, sonst erfolgt trotz einer erfolgreichen
Weiterqualifizierung die Kündigung.
|
|
Wichtig:
Schulen, die am Modellvorhaben "Selbstständige Schule" teilnehmen, sind
an die Ausschreibungs- und Bewerbungstermine nicht gebunden. Lehrkräfte,
die sich in einem Dauerarbeitsverhältnis des Landes NRW befinden, können
sich jederzeit auch außerhalb des Ausschreibungszeitraumes dort
bewerben. Wenn die beteiligten Schulen einverstanden sind, können auch
Versetzungen abweichend vom 1.2.2005 durchgeführt werden. |
Tipp:
Wenn Sie an einem Auswahlverfahren teilgenommen
haben und nicht zum Zuge gekommen sind, sollten Sie unbedingt nach den
Gründen fragen, damit Sie für die nächste Bewerbung Ihre Vorstellung
optimieren können.
Dazu sollten Sie sich das Protokoll ansehen, dass die
Auswahlkommission über Ihre Auswahlentscheidung angefertigt hat. Sie
haben nämlich nicht nur das Recht, Ihre eigene Beurteilung zu sehen,
sondern auch die Schriftstücke einzusehen, in denen die Beurteilung
der anderen Bewerber enthalten sind. Machen Sie von diesem Recht
Gebrauch!
|
| Es ist auch wichtig, dass
Sie sich den Grundlagenerlass
für die Lehrereinstellung genau ansehen. In diesem ist genau
dargestellt, wie die Ausschreibung zu erfolgen hat, wie die
Auswahlkommission zusammengesetzt ist, wie das Auswahlgespräch
vorzubereiten und durchzuführen ist und wie die Einstellungsangebote zu
verschicken sind. Wenn Sie nämlich nicht zum Zuge gekommen sind, finden
Sie unter Umständen Formfehler, die Ihnen hinterher noch zu einem
Einstellungsangebot verhelfen. |
Der Supertipp:
Es gibt ein
FORUM
FOR LEARNING AND DEVELOPMENT (FLD e.V.),
das eine hervorragende Zusammenfassung für die
Vorbereitung auf Auswahlgespräche herausgegeben hat. Nutzen Sie unbedingt diese
professionellen Hinweise für bevorstehende schulscharfe
Ausschreibungen. Leider ist die dazu gehörige Webseite geschlossen
worden. Ich habe aber die Datei noch retten können und stelle sie Ihnen
auf meiner Downloadseite unter dem Namen
Auswahlgespraech.pdf zur
Verfügung. |
Manchmal
ist es auch sinnvoll, sich an die
Bezirksregierungen direkt zu wenden. Hier sind die Web-Adressen der Bezirksregierungen
in NRW:
|
Ich wünsche allen für die Einstellung viel Glück! |
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Weitere Hinweise:
Es kann ja sein, dass Sie flexibel sind und die Einstellungsmöglichkeiten
in den anderen Bundesländern einmal vergleichen möchten. Dann helfen Ihnen
sicher die folgenden Links:
|
| Themenbereich |
Internet-Adresse |
| Die wichtigste Informationsquelle
ist die Zusammenstellung auf der Seite des Deutschen Bildungsservers |
Deutscher Bildungsserver |
| Auf der Seite des
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bayern finden Sie aktuelle und nach
Schularten gegliederte grundsätzliche Informationen zu Bewerbungs- und
Anstellungsmöglichkeiten im staatlichen Schuldienst in Bayern. |
Lehrereinstellung in Bayern
Bayerisches Kultusministerium
Bayerischer Schulserver/ |
| Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
in Baden-Württemberg hat spezielle Merkblätter für die Lehrerausbildung und
die Einstellungschancen in den öffentlichen Schuldienst auf der Webseite. |
Lehrerstudium in Baden-Württemberg
Kultusministerium Baden-Württemberg
Bildungsserver Baden-Württemberg |
| Die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und
Sport in Berlin bietet ausführliche Informationen zur Lehrerbildung und zu
den Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für den Schuldienst an. |
Einstellung in den Berliner Schuldienst
Berliner Bildungsserver
|
| Für das Land Brandenburg und das Land Berlin
gibt es eine gemeinsame Initiative zur Lehrerausbildung und zur
Lehrereinstellung. Auf beiden Webseiten finden Sie differenzierte Hinweise
zu den Einstellungschancen in den nächsten Jahren. |
Lehramtsstudium in Brandenburg
Ministerium
für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Bildungsserver
Berlin-Brandenburg |
| Die Webseite des Senators für
Bildung und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen ist knapp
bemessen für den Schulbereich; einige weitere Informationen finden sich beim
Landesinstitut Schule Bremen |
Einstellungen in den Bremer Schuldienst
Senatorin für Bildung
und Wissenschaft Bremen
Bremer Bildungsserver
Landesinstitut
Schule Bremen |
| Die Webseite der Behörde für
Bildung und Sport Hamburg enthält die wesentlichen Informationen zur
Lehrereinstellung und zu den Stellenausschreibungen; hier sind auch
Online-Bewerbungen möglich. |
Lehrereinstellung in Hamburg
Behörde für Bildung und Sport Hamburg
Hamburger Bildungsserver |
| Die Webseite des
Kultusministeriums Hessen enthält alle Informationen zur Lehrerausbildung, zum
Vorbereitungsdienst und zu schulformbezogenen Stellenausschreibungen |
Lehrerausbildung in Hessen
Kultusministerium Hessen
Hessischer Bildungsserver |
| Das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern informiert auf seiner
Webseite über die unterschiedlichen Formen der Lehrerausbildung |
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsserver
Mecklenburg-Vorpommern |
| Die Seite des
Kultusministeriums von Niedersachsen enthält Informationen über Lehramtsstudiengänge,
Lehrerbedarf, besonders gefragte und stark ausgelastete Fächer, den
Vorbereitungsdienst für Lehrämter sowie Stellenausschreibungen im
Schuldienst |
Lehrereinstellung in Niedersachsen
Niedersächsisches Kultusministerium
Niedersächsischer
Bildungsserver |
| In Nordrhein-Westfalen
betreibt das Ministerium für Schule, Kinder und Jugend ein Bildungsportal
mit sehr ausführlichen Informationen zur Lehrerausbildung und zum
Vorbereitungsdienst. Dazu gibt es auf einer Sonderseite eine Stellenbörse. |
Lehrereinstellung in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule, Kinder und Jugend in NRW
Bildungsserver
Nordrhein-Westfalen |
| In Rheinland-Pfalz ist
das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend zuständig für die
Lehrerausbildung. Auf der Webseite sind auch Informationen über das
Lehramtsstudium und den Einstieg in den Lehrerberuf aufgeführt. |
Lehrereinstellung in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Bildung,
Frauen und Jugend in Rheinland-Pfalz
Bildungsserver
Rheinland-Pfalz |
| Informationen zur
Lehrerausbildung im Saarland findet man unter der Adresse der Uni
Saarland, zur Lehrereinstellung auf dem Bildungsserver Saarland. Dort
werden auch die Stellenausschreibungen veröffentlicht. |
Zentrum für Lehrerbildung der Uni Saarland
Ministerium für
Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes
Bildungsserver Saarland |
| Das Staatsministerium
für Kultus in Sachsen hat auf seiner Webseite spärliche Hinweise zum Lehramtsstudium
und keine Aussagen zu Einstellungschancen; die Informationen müssen von
Regionalschulämtern abgefragt werden. |
Lehrereinstellung in Sachsen
Staatsministerium für Kultus
und Sport Sachsen
Sächsischer Bildungsserver |
| Das
Kultusministerium in
Sachsen-Anhalt beschreibt auf seiner Webseite im Teilbereich Bildung
die Grundlagen der Lehrerausbildung; die Stellenausschreibungen befinden
sich auf dem Bildungsserver Sachsen |
Stellenausschreibungen in Sachsen-Anhalt
Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Bildungsserver Sachsen-Anhalt |
| Auf der Webseite des Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes
Schleswig-Holstein führt ein Link zum Bewerberlotsen, der die wichtigsten
Einzelheiten zur Lehrerausbildung, zu den Einstellungsbedingungen und den
Stellenausschreibungen enthält. |
Der Weg in den Schuldienst Schleswig-Holsteins
Ministerium für Bildung, Forschung und Kultur
Schleswig-Holstein
Bildungsserver
Schleswig-Holstein |
| Das Kultusministerium
Thüringen zeigt auf seiner Webseite Informationen zur Lehrerausbildung, zu den
Einstellungsverfahren und Stellenausschreibungen |
Lehrerausbildung in Thüringen
Kultusministerium Thüringen
Bildungsserver
Thüringen |
| Die Gesellschaft gegen
Gewichtsdiskriminierung hilft mit Tipps bei Adipositas. |
www.gewichtsdiskriminierung.de |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
29.05.13
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