Einstellungen in den
Schuldienst
Mit einem 6-Punkte-Programm will
Schulministerin Barbara Sommer den Lehrermangel in NRW beheben. Endlich hat das Bildungsministerium in NRW
begriffen, dass man mehr Lehrer braucht, um den Bildungsrückstand wieder
wett zu machen.
Nachdem am 1.2.2009 2889 Lehrkräfte eingestellt wurden, sind am 1.8.2009
noch einmal 4711 hinzugekommen. Damit sind bis 2010 etwa 8000 Lehrkräfte
eingestellt worden. Das ist zwar neuer
Rekord, aber immer noch nicht genug.
NRW braucht in den nächsten Jahren mehr als 30000 Lehrer, um die Lücken
aus den bevorstehenden Pensionierungen und mangelhaft besetzten Stellen
wieder zu schließen. Die Mangelfächer Mathematik, Physik, Kunst, Musik, Latein und
Informatik sind immer noch ein Problem, das die Ministerin mit Hilfe von
einem umfangreichen Maßnahmenpaket lösen will: |
„Trotz des Einstellungsrekords werde ich weiterhin
alles daran setzen, dass wir möglichst alle Stellen auch besetzen
können. Zu den bereits eingeleiteten Maßnahmen gehören unter
anderem:
- die Ausweitung der Plätze im
Vorbereitungsdienst um 2.500,
- die Möglichkeit der vorzeitigen
verbindlichen Einstellungszusage („Frühbuchersystem“),
- die Einführung von zwei
Einstellungsterminen in den Vorbereitungsdienst,
- die Erweiterung der Möglichkeiten der
Einstellung von Seiteneinsteigern,
- die Einstellung von Uni-Absolventen mit
nur einem Fach,
- die Einrichtung von Zertifikatskursen, um
bereits ausgebildete Lehrkräfte für ein Mangelfach zu
qualifizieren,
- die Einführung des Sprintstudiums für
Mangelfächer (Informatik, Kunst, Mathematik und Physik),
- die Einstellung von Muttersprachlern sowie
- die Einstellung von Theologen als
Religion- und Lateinlehrer mit entsprechender Qualifizierung.
In diesem Jahr haben in Nordrhein-Westfalen
6.220 Lehramtsanwärter ihre Ausbildung abgeschlossen: Diese Zahl
reicht nicht aus, um den vorhandenen Bedarf zu decken. Die
Vorgängerregierung hat es versäumt, Vorsorge dafür zu treffen,
genügend Abiturienten für den Lehrerberuf zu gewinnen. Junge
Menschen wurden abgeschreckt, ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Es
wurde damals sogar die Lehrerausbildung an der Universität Bonn
eingestellt. Durch die Versäumnisse der Vergangenheit waren in
diesem Jahr besondere Kraftanstrengungen erforderlich, um die
Stellen zu besetzen“, erklärte Barbara Sommer. „Früher war es so,
dass viele Lehrer arbeitslos wurden, weil es keine Stellen gab. Wir
haben Stellen geschaffen und arbeiten hart daran, diese auch zu
besetzen.“ (Quelle: MSW 11.8.2009)
|
Einen großen Teil von fehlenden Fachlehrern will man außerdem durch
Seiteneinsteiger aus den Maschinen-, Elektro- und Gestaltungsberufen
gewinnen. Die sind nämlich neben Ernährungs- und Hauswirtschaft vor
allem in den Berufskollegs gesucht.
Wenn die Politiker mit ihren Ganztagsvorstellungen Ernst machen, wird
der Bedarf an Lehrern noch mehr steigen. Allerdings sollte man mit allen
Prognosen vorsichtig sein. Während einerseits abzusehen ist, dass in den
nächsten Jahren mit den derzeitigen Absolventen der Hochschulen
keinesfalls die Lücke aufzufüllen ist, die sich durch die anstehenden
Pensionierungen ergibt, darf man nicht vergessen, dass die
demographische Entwicklung negativ ist. Trotzdem dürfte bis zum Jahre
2015 ein Lehramtsstudium aussichtsreiche Perspektiven bieten. Das
Ministerium bietet in seinem Bildungsportal eine ausführliche Studie für
die
Perspektiven zum Lehrerberuf bis zum Jahre 2030 an. |
Achtung: Wenn Sie in den Schuldienst des
Landes NRW eingestellt werden wollen und haben keine Lehramtsprüfung,
sollten Sie sich unbedingt die Webseite für Seiteneinsteiger durchlesen!
|
|
Wenn man sich den Haushaltsplan ansieht, stellt man
fest, dass die Schülerzahlen im Bereich der Sekundarstufe I noch
zunehmen. In der Sekundarstufe II ist seit dem Jahre 2000 ein kontinuierlicher
Rückgang zu beobachten. Eigentlich brauchte also das Land noch mehr
Lehrer. Das wird aber durch die Sparmaßnahmen verhindert. Geschickterweise erfolgen
viele Neueinstellungen durch befristete Angestelltenverträge oder über
die Vertretungsreserve. Dadurch hält man die
Neuanfänger erst mal mit einem unsicheren Beschäftigungsverhältnis fest
und spart obendrein noch Geld, weil diese mit einem geringeren Anfangsgehalt
nach dem neuen Tarif TV-L abgespeist werden. |

"Wir sollten die Beamtungsgrenze auf 63 Jahre heraufsetzen,
Herr Ministerialrat - es sind schon wieder 512 Lehrer nach Hessen und
Rheinland -Pfalz abgewandert!" |
Hessen sucht Lehrerinnen- und
Lehrer-Persönlichkeiten mit Kompetenz und Freude an zeitgemäßem
Unterricht
Sie sind Lehrerin oder Lehrer mit
zweiter Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und
Realschulen oder an Realschulen, an Gymnasien oder an beruflichen
Schulen? Dann können Sie sich sofort oder zu einem späteren Eintrittstermin für den hessischen
Schuldienst bewerben.
Ganz besonders gesucht werden
- für der Haupt- und Realschulbereich die Fächer
Mathematik, Physik, Chemie, Englisch, Musik, Ethik,
- für den Gymnasialbereich die Fächer
Latein, Physik, Mathematik, Informatik, Chemie,
Ethik, Musik, Kunst, Spanisch, ev./kath. Religion,
- für den Bereich der beruflichen Schulen die
Fachrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik
sowie die allgemeinbildenden Fächer Mathematik, Physik/Chemie,
ev./kath. Religion, Ethik.
In den hervorgehobenen Fächern/Fachrichtungen
können Sie sich auch mit universitärem Diplom- oder Magisterabschluss
für den zweijährigen Vorbereitungsdienst als
Quereinsteigerin/ Quereinsteiger bewerben. Weitere
Informationen zum Quereinstieg finden Sie
hier.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, als
„Vertretungslehrkraft“ befristet im
Tarifverhältnis im Schulbereich beschäftigt zu werden. Mehr
dazu finden Sie
hier.
Das bietet Hessen:
- Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
ab der Einstellung,
- Beschäftigung mit 100 Prozent Stellenumfang,
- Verbeamtung bis zum 45. Lebensjahr,
- Besoldung A 13 g. D. im Lehramt an Haupt- und
Realschulen,
- gute Aufstiegschancen in schulische
Funktionen.
Wenn das kein Angebot ist... Mehr erfahren Sie auf der
Webseite www.lehrer-nach-hessen.de |
Das hessische Angebot spricht für sich.
Zwischenzeitlich war zwar auch Nordrhein-Westfalens Bildungsministerium ein Licht aufgegangen,
sodass Lehrer mit Mangelfächern bis zu einem Alter von 45 Jahren ins Beamtenverhältnis
übernommen wurden, aber diese Ausnahmeregelung wurde aus
Spargründen bereits zum Abschluss des Einstellungsverfahrens 2006/07
aufgehoben. Die Landtagsfraktion der SPD hatte am
7.11.2006 einen Antrag an den Landtag gestellt, den aufgehobenen
Mangelfacherlass zu aktualisieren, da nachgewiesenermaßen die Mangelfächer durch ältere Lehramtsbewerber abgedeckt werden
könnten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Bewerber in andere
Bundesländer abwandern, die ein höheres Beamtungsalter anbieten. Allerdings
hatte das keinen Erfolg.
Aber inzwischen ist der Groschen gefallen:
NRW hat die Verbeamtungsgrenze auf
40 Jahre angehoben!
Vermutlich als Konsequenz aus dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts, das die bisherige Praxis bemängelt hatte, hat NRW
die Verbeamtungsgrenze neu festgesetzt.
Außerdem war es der Landesregierung offensichtlich ein Dorn im Auge, dass
immer mehr Lehrer in andere Bundesländer abwanderten, die durchaus noch mit
45 Jahren verbeamten, während bisher in NRW mit 35 Schluss war.
Nach der neuen Laufbahnverordnung vom 30.6.2009, die am 18.7.2009 in Kraft
getreten ist, können jetzt in allen Landes- und Kommunalbereichen Bewerber
bis zu einem Alter von 40 Jahren verbeamtet werden.
(Quelle: GV. NRW Nr. 18/2009)
|
Jedes Jahr veröffentlicht das Ministerium
einen neuen Einstellungserlass, aus dem hervorgeht, welche Lehrerinnen
und Lehrer in den Schuldienst übernommen werden sollen. Dieser Erlass
regelt die Quoten für die einzelnen Schulformen, das
Ausschreibungsverfahren und auch die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs.
Gleichzeitig wurden in diesem Erlass auch die jährlich neu definierten
Mangelfächer aufgeführt. Im Jahre 2008 gab
es noch einen Erlass vom 28.12.2007, der für das folgende Schuljahr
2008/09 Gültigkeit hatte und in dem als Mangelfächer für die Sekundarstufe II die Fächer
Informatik, Mathematik, Physik, Latein, Englisch, Spanisch, Italienisch,
Französisch, Deutsch, Musik und Kunst aufgeführt wurden.
Man spricht in diesem Fall nicht von "Mangelfächern", sondern von
"einstellungsrelevanten Fächern". Es
ist zwar seltsam, dass auch Deutsch als Mangelfach angesehen
wurde, aber das bedeutet, dass auch Seiteneinsteiger mit diesem Fach zur
Deckung des Unterrichtsbedarfs akzeptiert wurden. Seltsamerweise wurde
der Erlass ein halbes Jahr später geändert und der Satz mit den Fächern
gestrichen. Das ist auch wieder in dem derzeit gültigen
Einstellungserlass geschehen, den Sie ebenfalls auf der Webseite des
Ministeriums oder im Downloadbereich unter
ein2010.pdf finden.
Seltsam ist natürlich auch, dass schon ein Jahr später kein Mangel mehr
in diesen Fächern herrschen soll. Aber es ist nun mal so: Das
Ministerium legt jedes Jahr willkürlich den Bedarf und die so genannten
"einstellungsrelevanten Fächer" fest. Das ist nun mal so. Außerdem kann sich kein Bewerber
mit diesen Fächern auf eine Einstellung berufen, da es im Erlass
ausdrücklich heißt:
"Entsprechend dem Bedarf in den einzelnen
Unterrichtsfächern können am Ausschreibungsverfahren auch
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht einstellungsrelevanten
Lehrbefähigungen (Fächern) teilnehmen, soweit sie über eine originäre
Lehramtsbefähigung verfügen und die Stellenausschreibung diese
Möglichkeit vorsieht."
Das ist der Trick. Die entsprechenden Einstellungserlasse von 2001
bis 2010 finden Sie im Downloadbereich. Außerdem
finden Sie dort den Grundlagenerlass, nach dem sämtliche
Lehrereinstellungen in den öffentlichen Schuldienst in NRW
erfolgen.
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Im November 2008 hat das Schulministerium den
Bewerberkreis für die ausgeschriebenen Stellen deutlich erweitert, indem
nicht nur Laufbahnwechsler in das Verfahren einbezogen wurden, sondern
auch für Seiteneinsteiger mit Hilfe von Zertifikatskursen und
Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche Bewerbungsmöglichkeiten geschaffen
wurden. So wird nunmehr die Möglichkeit geboten, auch mit fremden
Fächern einzusteigen, wenn man sich zu einer Qualifizierungsmaßnahme für
das ausgeschriebene Fach verpflichtet. Das ist besonders für
Seiteneinsteiger interessant.
Das Schulministerium bietet für die Lehrereinstellung
ein ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps,
Rechtsvorschriften und Suchmaschine an:
LEO -
Lehrereinstellung Online NRW
Hier finden Sie alles, was
Sie für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren wissen müssen.
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Die Einstellungsverfahren für den Schuldienst in Form eines Dauerarbeitsverhältnisses
sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich
geregelt. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zur Zeit Lehrerinnen und Lehrer nach zwei verschiedenen Verfahren ein:
|
- Ausschreibungsverfahren:
Diese "schulscharfen Stellen" werden von den Schulen als
Ausschreibungstexte formuliert und von den Bezirksregierungen im
wöchentlich aktuell im Internet veröffentlicht. Dazu gibt es eine spezielle Webseite des
Ministeriums:
Leo -
Lehrereinstellung Online.NRW.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen innerhalb
der Bewerbungsfrist angeben, auf welche der ausgeschriebenen Stellen sie
sich bewerben. Die Bewerbungsunterlagen müssen direkt an die
Schulen geschickt werden. Dort bestimmt eine Auswahlkommission aus vier
Personen (Schulleiterin oder Schulleiter, eine von der Lehrerkonferenz
gewählte Lehrkraft, ein Mitglied der Schulkonferenz und die
Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen der Schule) über die
Einstellung nach einem Auswahlgespräch. Natürlich spielen die Ergebnisse
der Prüfungen eine große Rolle, denn alle Bewerberinnen und Bewerber
werden danach in Ordnungsgruppen eingeteilt.
Die bestgeeignete Bewerberin oder der bestgeeignete Bewerber erhält ein
Einstellungsangebot im Auftrag der Bezirksregierung. Bei einer Ablehnung
erhält die nächstplatzierte Bewerberin oder der nächstplatzierte
Bewerber das Angebot.
Folgende Konsequenzen sind damit verbunden:
Bei einer Ablehnung scheidet die Bewerberin oder der Bewerber aus dem
laufenden Einstellungsverfahren aus.
- Listenverfahren:
Am Listenverfahren nehmen alle Bewerberinnen und Bewerber teil, die ihre
Bewerbungen fristgerecht eingereicht haben. Alle müssen eine Reihenfolge
für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule
angegeben haben. Für jede dieser Schulformen wird eine Prioritätenliste
erstellt. Die Einstellungsangebote werden dann von der Bezirksregierung
schulformbezogen vergeben.
Wer ein Angebot ablehnt, wird jetzt nicht mehr zwei Jahre vom
Listenverfahren ausgeschlossen, wie es im Erlass vom 10.11.2000 verfügt
worden war. Dieser Abschnitt ist lt. Erlass vom 30.5.2003 (Az.
115-6.08.01.07- 40278) aufgehoben.
- Zusätzliche
Regelungen:
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Dienst nicht antreten, werden zwei
Jahre vom Verfahren ausgeschlossen; Lehrkräfte, die innerhalb des ersten
Jahres kündigen, werden drei Jahre gesperrt.
Weiterhin gibt es verschiedene Bonusregelungen für Vertretungstätigkeiten.
|

Wie wär´s mit einem Job in Amerika?
In Florida ist ist immer schönes Wetter und die Verdienstaussichten sind
auch nicht schlecht - Die Zeitungen dort sind täglich voll mit solchen Anzeigen.
Zusammen mit dem Bonus kommen Sie durchweg auf 60 - 70000 Dollar im Jahr.
Durchforsten Sie mal die "classified ads" in den Tageszeitungen der USA! |
Verbeamtung in NRW:
Es ist schon erstaunlich, dass andere Bundesländer mit
Einstellungsangeboten nach A 13 und Verbeamtung bis zu einem Alter von 45
Jahren werben, während Nordrhein-Westfalen die Einstellung nach A12 vornimmt
und die Beamtung auf 40 Jahre begrenzt. Auf diese Weise wird das Land nur
schwer die dringend benötigten Lehrerinnen und Lehrer für
Naturwissenschaften und Mathematik bekommen! |
Höchstaltersgrenzen für
die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern (Stand 2.09) |
|
Bundesland |
Altersgrenze / Bemerkungen |
| Baden-Württemberg |
45 Jahre, darüber hinaus nur mit
Zustimmung des FM |
| Bayern |
45 Jahre, darüber hinaus nur mit
Zustimmung des Landespersonalausschusses bzw. des FM |
| Berlin |
Seite 2004 keine Verbeamtung von
Lehrkräften mehr |
| Brandenburg |
45 Jahre |
| Bremen |
45 Jahre |
| Hamburg |
45 Jahre |
| Hessen |
45 Jahre |
| Mecklenburg-Vorpommern |
keine Verbeamtung |
| Niedersachsen |
45 Jahre |
| Nordrhein-Westfalen |
40 Jahre (Hinausschieben um max. 6
Jahre für Zivil- und Wehrdienst bzw. Kindererziehung aus
ursächlichen Gründen möglich) |
| Rheinland-Pfalz |
40 Jahre (Ausnahmen sind möglich) |
| Saarland |
45 Jahre (evtl. Ausnahmen) |
| Sachsen |
45 Jahre, zur Zeit jedoch keine
Verbeamtung von Lehrkräften |
| Sachsen-Anhalt |
45 Jahre (evtl. Ausnahmen) |
| Schleswig-Holstein |
45 Jahre (Ausnahmen sind möglich) |
| Thüringen |
50 Jahre, derzeit jedoch keine
Verbeamtungen von Lehrkräften |
|
Lehrer werden normalerweise im Beamtenverhältnis eingestellt, wenn
folgende Bedingungen vorliegen:
- Man muss Deutscher sein oder die
Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen,
- man muss die Gewähr dafür bieten, dass man
jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung
eintritt,
- man muss die Befähigung für die entsprechende
Lehrerlaufbahn erworben haben,
- man muss gesundheitlich geeignet sein und das
mit einem amtsärztlichen Zeugnis nachweisen,
- man muss in geordneten wirtschaftlichen
Verhältnissen leben,
- man darf nicht vorbestraft sein,
- man darf bei der Einstellung das 40.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dazu gibt es vier Ausnahmen:
1.Wenn sich die Einstellung aufgrund der Geburt
oder tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren verzögert,
darf die Altersgrenze im Umfang der Verzögerung, höchstens aber um
drei, bei mehreren Kindern höchstens um sechs Jahre überschritten
werden. Das gilt auch, wenn ein pflegebedürftiger Verwandter
(Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister) gepflegt wurde.
Weiterhin werden Wehrdienstzeiten und Zivildienstzeiten anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung der Verzögerungszeiten ist
allerdings, dass die Überschreitung der Altersgrenze ursächlich auf
diese Tatbestände zurückzuführen ist.. Andere Gründe (wie z.B.
längere Studienzeiten, Wartelisten wegen schlechterer Examensnoten
usw.) werden nicht anerkannt.
2. Wenn jemand bereits an einer Ersatzschule eine Planstelle hat und
will in den staatlichen Schuldienst wechseln, wird er bis zur
Vollendung des 55. Lebensjahres ins Beamtenverhältnis übernommen.
3. Schwerbehinderte können bis zum 43. Lebensjahr verbeamtet werden.
4. Die folgende Ausnahme ist durch die Laufbahnverordnung gegeben: |
Verbeamtungs - Tipp:
Verbeamtungsgrenze hinauszögern
Für die
Einstellung als Beamter ist normalerweise die Vollendung des 40.
Lebensjahres die Höchstgrenze. Durch eine Ausnahme, die in der
Laufbahnverordnung verankert ist, kann diese Grenze um ein
weiteres Jahr hinausgeschoben werden. In § 6 (2) der neuen LVO
2009 heißt
es nämlich: "... Die
jeweilige Altersgrenze darf bei Verzögerungen nach Satz 1 Buchstabe
c um bis zu drei Jahre, bei mehreren Kindern höchstens um bis zu
sechs Jahre überschritten werden. Entsprechendes gilt für Satz 1
Buchstabe d. Die jeweilige Altersgrenze nach Satz 1 Buchstabe c und
d darf insgesamt höchstens um sechs Jahre überschritten werden.
Das Höchstalter erhöht sich, wenn der Bewerber an dem Tage, an dem
er den Antrag gestellt hat, die Höchstaltersgrenze nicht
überschritten hatte und die Einstellung oder Übernahme innerhalb
eines Jahres nach der Antragstellung erfolgt.
Beispiel: Sie sind am 3.2.1971 geboren, werden also am 3.2.2011
40 Jahre. Wenn bis spätestens 2.2.2011 Ihr Antrag auf
Verbeamtung bei der Bezirksregierung vorliegt, kann mit dieser
Ausnahmeregelung die Verbeamtung noch bis zum 1.2.2012 erfolgen.
Stellen können Sie einen solchen Antrag allerdings erst, wenn Sie
den Referendardienst beendet haben.
|
Die amtsärztliche Untersuchung: Keine Verbeamtung bei Übergewicht?
Für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe muss die
gesundheitliche Eignung vorliegen. Aus diesem Grund müssen alle Bewerberinnen
und Bewerber vorher zum Gesundheitsamt und eine Untersuchung beim Amtsarzt über
sich ergehen lassen. Dort muss als Ergebnis herauskommen, dass die Möglichkeit
künftiger Erkrankungen und des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor
Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad
ausgeschlossen werden kann. Das ist natürlich eine Prognoseentscheidung des
Amtsarztes. Diese beruht auf den derzeitigen Erkenntnissen der Wissenschaft, die
bestimmte Risikofaktoren definiert hat, wie z.B. Diabetes mellitus,
Bluthochdruck, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychosoziale
Probleme und Übergewicht.
Die Klassifikation des Übergewichts erfolgt nach dem Body-Mass-Index (BMI),
wobei die Weltgesundheitsorganisation einen Wert von mehr als 30 als
Risikofaktor für die gesundheitliche Eignung einschätzt. Von den meisten
Gesundheitsämtern wird das übernommen und die Verbeamtung abgelehnt.
Mein Rat: Falls Sie davon betroffen sind, sollten Sie das nicht einfach
akzeptieren, sondern Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Die
Verwaltungspraxis ist nämlich uneinheitlich; außerdem haben die Gesundheitsämter
einen gewissen Spielraum und können durchaus die Umstände des Einzelfalls
berücksichtigen. Das Übergewicht allein ist nämlich nicht unbedingt ein
Ausschlusskriterium für die Verbeamtung.
Es gibt im Übrigen eine Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung, die eine
sehr gute und hilfreiche Handreichung "Verbeamtung trotz Adipositas"
herausgegeben hat, die ich im Downloadbereich unter dem Namen
adipositas.pdf für Sie zur Verfügung
halte. |
|
Achtung:
Neue Stellenausschreibungen werden immer wieder im Internet veröffentlicht.
Das hängt damit zusammen, dass ausgeschriebene Stellen, die nicht besetzt werden konnten,
ständig weiter veröffentlicht werden. Die Schulen (außer Förderschulen) können
jeden Mittwoch Stellen im Internet veröffentlichen. Es lohnt sich also laufend im
Internet nachzuschauen.
Neu: Sie können
auch sofort anfangen, wenn Sie verfügbar sind. Der Einstellungserlass
sieht vor, dass die Einstellung in Absprache mit der Schule schon früher
erfolgen kann, wenn die Bewerberin oder der Bewerber früher für den Unterricht
zur Verfügung steht.
Gute Chance: Wenn Sie
Primarstufenlehrer/in sind, können Sie zur Zeit an Hauptschulen, Realschulen
und Gesamtschulen eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt zunächst als
angestellte Lehrkraft (E11); nach der Weiterqualifizierung können
Sie aber bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ins
Beamtenverhältnis A12 übernommen werden. Da im Augenblick selten
Grundschulstellen ausgeschrieben sind, ist das eine gute Möglichkeit,
in den Schuldienst mit einem Dauerbeschäftigungsverhältnis zu kommen.
Bedenken Sie aber, dass die Schulleitung nach einem Jahr die "Bewährung"
ausgesprochen haben muss, sonst erfolgt trotz einer erfolgreichen
Weiterqualifizierung die Kündigung.
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|
Wichtig:
Schulen, die am Modellvorhaben "Selbstständige Schule" teilnehmen, sind
an die Ausschreibungs- und Bewerbungstermine nicht gebunden. Lehrkräfte,
die sich in einem Dauerarbeitsverhältnis des Landes NRW befinden, können
sich jederzeit auch außerhalb des Ausschreibungszeitraumes dort
bewerben. Wenn die beteiligten Schulen einverstanden sind, können auch
Versetzungen abweichend vom 1.2.2005 durchgeführt werden. |
Tipp:
Wenn Sie an einem Auswahlverfahren teilgenommen
haben und nicht zum Zuge gekommen sind, sollten Sie unbedingt nach den
Gründen fragen, damit Sie für die nächste Bewerbung Ihre Vorstellung
optimieren können.
Dazu sollten Sie sich das Protokoll ansehen, dass die
Auswahlkommission über Ihre Auswahlentscheidung angefertigt hat. Sie
haben nämlich nicht nur das Recht, Ihre eigene Beurteilung zu sehen,
sondern auch die Schriftstücke einzusehen, in denen die Beurteilung
der anderen Bewerber enthalten sind. Machen Sie von diesem Recht
Gebrauch!
|
Der Supertipp:
Es gibt ein
FORUM
FOR LEARNING AND DEVELOPMENT (FLD e.V.), das der
Förderverein des
Studienseminars SII Essen als gemeinnütziger Verein ins Leben
gerufen hat. Dieses bietet eine hervorragende Zusammenfassung für die
Vorbereitung auf Auswahlgespräche an. Nutzen Sie unbedingt diese
professionellen Hinweise für bevorstehende schulscharfe
Ausschreibungen. Sie finden alles auf folgender Webseite:
http://www.forumld.net/downloads/
|
| |
Manchmal
ist es auch sinnvoll, sich an die
Bezirksregierungen direkt zu wenden. Hier sind die Web-Adressen der Bezirksregierungen
in NRW:
|
Ich wünsche allen für die Einstellung viel Glück! |
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Weitere Hinweise:
Es kann ja sein, dass Sie flexibel sind und die Einstellungsmöglichkeiten
in den anderen Bundesländern einmal vergleichen möchten. Dann helfen Ihnen
sicher die folgenden Links:
|
| Themenbereich |
Internet-Adresse |
| Die wichtigste Informationsquelle
ist die Zusammenstellung auf der Seite des Deutschen Bildungsservers |
Deutscher Bildungsserver |
| Auf der Seite des
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bayern finden Sie aktuelle und nach
Schularten gegliederte grundsätzliche Informationen zu Bewerbungs- und
Anstellungsmöglichkeiten im staatlichen Schuldienst in Bayern. |
Lehrereinstellung in Bayern
Bayerisches Kultusministerium
Bayerischer Schulserver/ |
| Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
in Baden-Württemberg hat spezielle Merkblätter für die Lehrerausbildung und
die Einstellungschancen in den öffentlichen Schuldienst auf der Webseite. |
Lehrerstudium in Baden-Württemberg
Kultusministerium Baden-Württemberg
Bildungsserver Baden-Württemberg |
| Die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und
Sport in Berlin bietet ausführliche Informationen zur Lehrerbildung und zu
den Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für den Schuldienst an. |
Einstellung in den Berliner Schuldienst
Berliner Bildungsserver
|
| Für das Land Brandenburg und das Land Berlin
gibt es eine gemeinsame Initiative zur Lehrerausbildung und zur
Lehrereinstellung. Auf beiden Webseiten finden Sie differenzierte Hinweise
zu den Einstellungschancen in den nächsten Jahren. |
Lehramtsstudium in Brandenburg
Ministerium
für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Bildungsserver
Berlin-Brandenburg |
| Die Webseite des Senators für
Bildung und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen ist knapp
bemessen für den Schulbereich; einige weitere Informationen finden sich beim
Landesinstitut Schule Bremen |
Einstellungen in den Bremer Schuldienst
Senatorin für Bildung
und Wissenschaft Bremen
Bremer Bildungsserver
Landesinstitut
Schule Bremen |
| Die Webseite der Behörde für
Bildung und Sport Hamburg enthält die wesentlichen Informationen zur
Lehrereinstellung und zu den Stellenausschreibungen; hier sind auch
Online-Bewerbungen möglich. |
Lehrereinstellung in Hamburg
Behörde für Bildung und Sport Hamburg
Hamburger Bildungsserver |
| Die Webseite des
Kultusministeriums Hessen enthält alle Informationen zur Lehrerausbildung, zum
Vorbereitungsdienst und zu schulformbezogenen Stellenausschreibungen |
Lehrerausbildung in Hessen
Kultusministerium Hessen
Hessischer Bildungsserver |
| Das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern informiert auf seiner
Webseite über die unterschiedlichen Formen der Lehrerausbildung |
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsserver
Mecklenburg-Vorpommern |
| Die Seite des
Kultusministeriums von Niedersachsen enthält Informationen über Lehramtsstudiengänge,
Lehrerbedarf, besonders gefragte und stark ausgelastete Fächer, den
Vorbereitungsdienst für Lehrämter sowie Stellenausschreibungen im
Schuldienst |
Lehrereinstellung in Niedersachsen
Niedersächsisches Kultusministerium
Niedersächsischer
Bildungsserver |
| In Nordrhein-Westfalen
betreibt das Ministerium für Schule, Kinder und Jugend ein Bildungsportal
mit sehr ausführlichen Informationen zur Lehrerausbildung und zum
Vorbereitungsdienst. Dazu gibt es auf einer Sonderseite eine Stellenbörse. |
Lehrereinstellung in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule, Kinder und Jugend in NRW
Bildungsserver
Nordrhein-Westfalen |
| In Rheinland-Pfalz ist
das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend zuständig für die
Lehrerausbildung. Auf der Webseite sind auch Informationen über das
Lehramtsstudium und den Einstieg in den Lehrerberuf aufgeführt. |
Lehrereinstellung in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Bildung,
Frauen und Jugend in Rheinland-Pfalz
Bildungsserver
Rheinland-Pfalz |
| Informationen zur
Lehrerausbildung im Saarland findet man unter der Adresse der Uni
Saarland, zur Lehrereinstellung auf dem Bildungsserver Saarland. Dort
werden auch die Stellenausschreibungen veröffentlicht. |
Zentrum für Lehrerbildung der Uni Saarland
Ministerium für
Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes
Bildungsserver Saarland |
| Das Staatsministerium
für Kultus in Sachsen hat auf seiner Webseite spärliche Hinweise zum Lehramtsstudium
und keine Aussagen zu Einstellungschancen; die Informationen müssen von
Regionalschulämtern abgefragt werden. |
Lehrereinstellung in Sachsen
Staatsministerium für Kultus
und Sport Sachsen
Sächsischer Bildungsserver |
| Das
Kultusministerium in
Sachsen-Anhalt beschreibt auf seiner Webseite im Teilbereich Bildung
die Grundlagen der Lehrerausbildung; die Stellenausschreibungen befinden
sich auf dem Bildungsserver Sachsen |
Stellenausschreibungen in Sachsen-Anhalt
Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Bildungsserver Sachsen-Anhalt |
| Auf der Webseite des Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes
Schleswig-Holstein führt ein Link zum Bewerberlotsen, der die wichtigsten
Einzelheiten zur Lehrerausbildung, zu den Einstellungsbedingungen und den
Stellenausschreibungen enthält. |
Der Weg in den Schuldienst Schleswig-Holsteins
Ministerium für Bildung, Forschung und Kultur
Schleswig-Holstein
Bildungsserver
Schleswig-Holstein |
| Das Kultusministerium
Thüringen zeigt auf seiner Webseite Informationen zur Lehrerausbildung, zu den
Einstellungsverfahren und Stellenausschreibungen |
Lehrerausbildung in Thüringen
Kultusministerium Thüringen
Bildungsserver
Thüringen |
| Die Gesellschaft gegen
Gewichtsdiskriminierung hilft mit Tipps bei Adipositas. |
www.gewichtsdiskriminierung.de |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
12.06.10
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