Einstellungen in den Schuldienst

Mit einem 6-Punkte-Programm wollte Schulministerin Barbara Sommer im Jahre 2009 den Lehrermangel in NRW beheben. Damals hatte das Bildungsministerium in NRW endlich begriffen, dass man mehr Lehrer braucht, um den Bildungsrückstand  wieder wett zu machen.
Nachdem am 1.2.2009 2889 Lehrkräfte eingestellt wurden, sind am 1.8.2009 noch einmal 4711 hinzugekommen. Damit sind bis 2010 etwa 8000 Lehrkräfte eingestellt worden. 2011 sind wiederum 8350 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt worden, nachdem der Stellenplan um 2078 Stellen aufgestockt wurde. Das ist zwar neuer Rekord, aber immer noch nicht genug.
Ehrlicherweise muss man aber sagen, dass sich Schulministerin Löhrmann sehr für eine Verbesserung eingesetzt hat. Im Jahre 2012 wurden bis zum August 6529 Lehrerinnen und Lehrer neu eingestellt. Lediglich 462 Stellen konnten nicht besetzt werden.

NRW braucht in den nächsten Jahren mehr als 30000 Lehrer, um die Lücken aus den bevorstehenden Pensionierungen und mangelhaft besetzten Stellen wieder zu schließen. Die Mangelfächer Mathematik, Physik, Kunst, Musik, Latein und Informatik sind immer noch ein Problem.
Inzwischen gibt es eine neue Landesregierung mit einer neuen Schulministerin Sylvia Löhrmann. Die hat für die Gemeinschaftsschule eine Klassenfrequenz von 23 Schülern versprochen und für die anderen Schulformen demnächst 25. Das wird den Lehrerbedarf noch mehr erhöhen. Zum Schuljahresbeginn 2011/12 , an dem 2,7 Millionen Kinder und Jugendliche wieder in die Schule mussten, stellte Schulministerin Sylvia Löhrmann die Eckdaten für das neue Schuljahr vor. Demnach fehlen noch fast 900 Lehrer in den Schulen.
Der neue Schulkonsens mit der Einigung auf die Errichtung von etwa 200 Sekundarschulen bis 2015 erfordert weitere 750 Lehrerstellen, bis 2020 nochmals 1000.
In Wirklichkeit ist der Bedarf nämlich noch weit höher, wie der Landesrechnungshof im Juli 2011 festgestellt hat. Das Ministerium berechnet nämlich den Bedarf jedes Jahr und jeder glaubt den Zahlen. So wurde z.B. für Hauptschulen für das Schuljahr 2009/10 der  Bedarf durch einen Berechnungsfehler um 571 Stellen zu niedrig angegeben. Und wenn man die tatsachliche Klassengröße an Hauptschulen als Berechnungsgrundlage nimmt und nicht die fiktive Durchschnittszahl, so sind das nochmals mehr als 1000 Stellen zu wenig.
Durch die Inklusion fehlen landesweit noch einmal 10000 Lehrer, hat Professor Klemm festgestellt.
Allerdings wird sich der Schülerrückgang in den kommenden Jahren stärker bemerkbar machen. Klaus Klemm geht davon aus, dass dadurch bis 2020 mehr als 20000 Vollzeitstellen nicht mehr benötigt werden, wenn die Klassengrößen so bleiben wie jetzt. Er beziffert in einem Gutachten vom Mai 2013 die fehlenden Lehrerstellen bis zum Jahre 2020 auf 4300.

1.2. 2013 NRW stellt mehr als 2000 neue Lehrer ein.

DÜSSELDORF (dpa) Zum zweiten Schulhalbjahr sind 2089 neue Lehrer in den öffentlichen Schuldienst gekommen. Die meisten, nämlich 664, unterrichten an Grundschulen. Wie das NRW-Schulministerium mitteilte, starteten zum 1. Februar an Gesamtschulen 334, an Gymnasien 295 und an den Berufskollegs 227 Pädagogen. An Förderschulen und Realschulen waren es jeweils knapp 200 Lehrkräfte, an Hauptschulen 160. Der Schulversuch Gemeinschaftsschule bekam vier Lehrer. In ganz NRW gibt es laut Ministerium 154462 Lehrerstellen. 90 Posten hätten bislang nicht besetzt werden können. (Quelle: dpa 3.2.2013)

Einen großen Teil von fehlenden Fachlehrern will man außerdem durch Seiteneinsteiger aus den Maschinen-, Elektro- und Gestaltungsberufen gewinnen. Die sind nämlich neben Ernährungs- und Hauswirtschaft vor allem in den Berufskollegs gesucht.

Wenn die Politiker mit ihren Ganztagsvorstellungen Ernst machen, wird der Bedarf an Lehrern noch mehr steigen. Allerdings sollte man mit allen Prognosen vorsichtig sein. Während einerseits abzusehen ist, dass in den nächsten Jahren mit den derzeitigen Absolventen der Hochschulen keinesfalls die Lücke aufzufüllen ist, die sich durch die anstehenden Pensionierungen ergibt, darf man nicht vergessen, dass die demographische Entwicklung negativ ist. Trotzdem dürfte bis zum Jahre 2020 ein Lehramtsstudium aussichtsreiche Perspektiven bieten. Das Ministerium bietet in seinem Bildungsportal eine ausführliche Studie für die Perspektiven zum Lehrerberuf bis zum Jahre 2030 an.
Achtung: Wenn Sie in den Schuldienst des Landes NRW eingestellt werden wollen und haben keine Lehramtsprüfung, sollten Sie sich unbedingt die Webseite für Seiteneinsteiger durchlesen!
Wenn man sich den Haushaltsplan ansieht, stellt man fest, dass die Schülerzahlen im Bereich der Sekundarstufe I noch zunehmen. In der Sekundarstufe II ist seit dem Jahre 2000 ein kontinuierlicher Rückgang zu beobachten. Eigentlich brauchte also das Land noch mehr Lehrer. Das wird aber durch die Sparmaßnahmen verhindert.  Geschickterweise erfolgen viele Neueinstellungen durch befristete Angestelltenverträge oder über die Vertretungsreserve. Dadurch hält man die Neuanfänger erst mal mit einem unsicheren Beschäftigungsverhältnis  fest und spart obendrein noch Geld, weil diese mit einem geringeren Anfangsgehalt nach dem neuen Tarif TV-L abgespeist werden.
  
"Wir sollten die Beamtungsgrenze auf 63 Jahre heraufsetzen, Herr Ministerialrat - es sind schon wieder 512 Lehrer nach Hessen und Rheinland -Pfalz abgewandert!"
Dabei ist es attraktiv Lehrer zu werden. Die Beschäftigungschancen in den nächsten 15 Jahren sind gut und das Gehalt ist eigentlich auch nicht schlecht. Die Kultusministerkonferenz hat im Juni 2011 ein Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorgeht, wie der Lehrerbedarf für ganz Deutschland bis zum Jahre 2020 aussieht. Darin wird das Lehrerangebot dem Lehrerbedarf gegenübergestellt. Die Ergebnisse lesen Sie in dem Bericht, den ich im Downloadbereich unter dem Namen KMK-Lehrerbedarf.pdf gespeichert habe.  Besser und differenzierter ist eine Analyse des Schulministeriums von NRW vom März 2011, in der nach Fächern, Schulstufen und Schulformen unterschieden wird und die Einstellungschancen grafisch sehr gut dargestellt werden. Daraus geht eindeutig hervor, dass Deutsch, Mathematik und Englisch weiterhin sehr gefragt sind und die Einstellungschancen für die Naturwissenschaften hervorragend sind. Sehen Sie sich diese Zusammenfassung an! Ich stelle sie Ihnen unter dem Namen Lehrerbedarf 2030.pdf im Downloadbereich zur Verfügung.
Teacher Acquisition Program – Gain experience: teach abroad!
Neues Anwerbe-Programm des Ministeriums für ausländische Lehrkräfte

Da  überall Lehrkräfte für den Fremdsprachenunterricht und besonders für den bilingualen Fachunterricht in Biologie, Geschichte und Erdkunde fehlen, hat das Schulministerium ein neues Programm aufgelegt, das englische, französische, spanische und holländische Lehrer animieren soll, in deutschen Schulen zu unterrichten. Das Programm ist aber nicht nur für Lehrer da, sondern bewerben kann sich jeder, der ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Englisch, Biologie, Geschichte oder Erdkunde in der Unterrichtssprache Englisch hat.
Eingesetzt werden sollen diese ausländischen Lehrkräfte an allen Schulformen der Sekundarstufen I und II, als Gehalt werden ihnen je nach Vorbildung und Einsatz zwischen 2503,00 € und 3889,00 € versprochen. Das entspricht einer Einstufung in E10 bis zu E13. Zunächst werden Verträge für ein Jahr angeboten, die aber auf 5 Jahre verlängert werden können oder sogar in eine Festanstellung umgewandelt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Schulministeriums. Dort gibt es auch einen 11-seitigen Leitfaden für die Einstellungsbedingungen.

 

Hessen sucht Lehrerinnen- und Lehrer-Persönlichkeiten mit Kompetenz und Freude an zeitgemäßem Unterricht

Sie sind Lehrerin oder Lehrer mit zweiter Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder an Realschulen, an Gymnasien oder an beruflichen Schulen? Dann können Sie sich sofort oder zu einem späteren Eintrittstermin für den hessischen Schuldienst bewerben.

Ganz besonders gesucht werden

  • für der Haupt- und Realschulbereich die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Englisch, Musik, Ethik,
  • für den Gymnasialbereich die Fächer Latein, Physik, Mathematik, Informatik, Chemie, Ethik, Musik, Kunst, Spanisch, ev./kath. Religion,
  • für den Bereich der beruflichen Schulen die Fachrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik sowie die allgemeinbildenden Fächer Mathematik, Physik/Chemie, ev./kath. Religion, Ethik.

In den hervorgehobenen Fächern/Fachrichtungen können Sie sich auch mit universitärem Diplom- oder Magisterabschluss für den zweijährigen Vorbereitungsdienst als Quereinsteigerin/ Quereinsteiger bewerben. Weitere Informationen zum Quereinstieg finden Sie hier.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, als
„Vertretungslehrkraft“ befristet im Tarifverhältnis im Schulbereich beschäftigt zu werden. Mehr dazu finden Sie hier.

Das bietet Hessen:

  • Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe ab der Einstellung,
  • Beschäftigung mit 100 Prozent Stellenumfang,
  • Verbeamtung bis zum 50. Lebensjahr,
  • Besoldung A 13 g. D. im Lehramt an Haupt- und Realschulen,
  • gute Aufstiegschancen in schulische Funktionen.

Wenn das kein Angebot ist... Mehr erfahren Sie auf der Webseite www.lehrer-nach-hessen.de

Das hessische Angebot spricht für sich. Zwischenzeitlich war zwar auch Nordrhein-Westfalens Bildungsministerium ein Licht aufgegangen, sodass Lehrer mit Mangelfächern bis zu einem Alter von 45 Jahren ins Beamtenverhältnis übernommen wurden, aber diese Ausnahmeregelung wurde aus Spargründen bereits zum Abschluss des Einstellungsverfahrens 2006/07 aufgehoben. Die Landtagsfraktion der SPD hatte am 7.11.2006 einen Antrag an den Landtag gestellt, den aufgehobenen Mangelfacherlass zu aktualisieren, da nachgewiesenermaßen die Mangelfächer durch ältere Lehramtsbewerber abgedeckt werden könnten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Bewerber in andere Bundesländer abwandern, die ein höheres Beamtungsalter anbieten. Allerdings hatte das keinen Erfolg.

Aber inzwischen ist der Groschen gefallen:

NRW hat die Verbeamtungsgrenze auf 40 Jahre angehoben!

Vermutlich als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die bisherige Praxis bemängelt hatte, hat NRW die Verbeamtungsgrenze neu festgesetzt. Außerdem war es der Landesregierung offensichtlich ein Dorn im Auge, dass immer mehr Lehrer in andere Bundesländer abwanderten, die durchaus noch mit 45 Jahren verbeamten, während bisher in NRW mit 35 Schluss war.
Nach der neuen Laufbahnverordnung vom 30.6.2009, die am 18.7.2009 in Kraft getreten ist, können in allen Landes- und Kommunalbereichen Bewerber bis zu einem Alter von 40 Jahren verbeamtet werden.
(Quelle: GV. NRW Nr. 18/2009)

Jedes Jahr veröffentlicht das Ministerium einen neuen Einstellungserlass, aus dem hervorgeht, welche Lehrerinnen und Lehrer in den Schuldienst übernommen werden sollen. Dieser Erlass regelt die Quoten für die einzelnen Schulformen, das Ausschreibungsverfahren und auch die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs. Gleichzeitig wurden in diesem Erlass auch die jährlich neu definierten Mangelfächer aufgeführt. Im Jahre 2008 gab es noch einen Erlass vom 28.12.2007, der für das folgende Schuljahr 2008/09 Gültigkeit hatte und in dem als Mangelfächer für die Sekundarstufe II die Fächer Informatik, Mathematik, Physik, Latein, Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Deutsch, Musik und Kunst aufgeführt wurden. Man spricht in diesem Fall nicht von "Mangelfächern", sondern von "einstellungsrelevanten Fächern". Es ist zwar seltsam, dass auch Deutsch als Mangelfach angesehen wurde, aber das bedeutet, dass auch Seiteneinsteiger mit diesem Fach zur Deckung des Unterrichtsbedarfs akzeptiert wurden. Seltsamerweise wurde der Erlass ein halbes Jahr später geändert und der Satz mit den Fächern gestrichen. Das ist auch wieder in dem derzeit gültigen Einstellungserlass geschehen, den Sie ebenfalls auf der Webseite des Ministeriums oder im Downloadbereich unter ein2013.pdf finden.
Seltsam ist natürlich auch, dass schon ein Jahr später kein Mangel mehr in diesen Fächern herrschen soll. Aber daran kann man nichts machen. Das Ministerium legt jedes Jahr willkürlich den Bedarf und die so genannten "einstellungsrelevanten Fächer" fest. Das ist nun mal so. Außerdem kann sich kein Bewerber mit diesen Fächern auf eine Einstellung berufen, da es im Erlass ausdrücklich heißt:
"Entsprechend dem Bedarf in den einzelnen Unterrichtsfächern können am Ausschreibungsverfahren auch Bewerberinnen und Bewerber mit nicht einstellungsrelevanten Lehrbefähigungen (Fächern) teilnehmen, soweit sie über eine originäre Lehramtsbefähigung verfügen und die Stellenausschreibung diese Möglichkeit vorsieht."
Das ist der Trick. Die entsprechenden Einstellungserlasse von 2001 bis 2013 finden Sie im Downloadbereich. Außerdem finden Sie dort den Grundlagenerlass, nach dem sämtliche Lehrereinstellungen in den öffentlichen Schuldienst  in NRW erfolgen. Dieser ist im Januar 2012 neu gefasst worden.
Im November 2008 hatte das Schulministerium den Bewerberkreis für die ausgeschriebenen Stellen deutlich erweitert, indem nicht nur Laufbahnwechsler in das Verfahren einbezogen wurden, sondern auch für Seiteneinsteiger mit Hilfe von Zertifikatskursen und Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche Bewerbungsmöglichkeiten geschaffen wurden. So wird nunmehr die Möglichkeit geboten, auch mit fremden Fächern einzusteigen, wenn man sich zu einer Qualifizierungsmaßnahme für das ausgeschriebene Fach verpflichtet. Das ist besonders für Seiteneinsteiger interessant.
Das Schulministerium bietet für die Lehrereinstellung ein ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps, Rechtsvorschriften und Suchmaschine an:

LEO - Lehrereinstellung Online NRW

Hier finden Sie alles, was Sie für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren wissen müssen.

Die Einstellungsverfahren für den Schuldienst in Form eines Dauerarbeitsverhältnisses sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zur Zeit Lehrerinnen und Lehrer nach zwei verschiedenen Verfahren ein:

  • Ausschreibungsverfahren:
    Diese "schulscharfen Stellen" werden von den Schulen als Ausschreibungstexte formuliert und von den Bezirksregierungen im wöchentlich oder sogar tagesaktuell im Internet veröffentlicht. Dazu gibt es eine spezielle Webseite des Ministeriums: Leo - Lehrereinstellung Online.NRW.
    Die Bewerberinnen und Bewerber müssen innerhalb der Bewerbungsfrist angeben, auf welche der ausgeschriebenen Stellen sie sich bewerben. Die Bewerbungsunterlagen  müssen direkt an die Schulen geschickt werden. Dort bestimmt eine Auswahlkommission aus vier Personen (Schulleiterin oder Schulleiter, eine von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkraft, ein Mitglied der Schulkonferenz und die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen der Schule) über die Einstellung nach einem Auswahlgespräch. Natürlich spielen die Ergebnisse der Prüfungen eine große Rolle, denn alle Bewerberinnen und Bewerber  werden danach in Ordnungsgruppen eingeteilt.
    Die bestgeeignete Bewerberin oder der bestgeeignete Bewerber erhält ein Einstellungsangebot im Auftrag der Bezirksregierung. Bei einer Ablehnung erhält die nächstplatzierte Bewerberin oder der nächstplatzierte Bewerber das Angebot.
    Wer ein Einstellungsangebot angenommen hat, ist vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen! D.h.: Die Teilnahme an weiteren Auswahlgesprächen, auch wenn Einladungen dazu vorliegen, ist nicht mehr möglich.
    Lehnt jemand ein Angebot ab, so hat das keine Konsequenzen mehr. Früher gab es eine Sperre.
  • Listenverfahren:
    Am Listenverfahren nehmen alle Bewerberinnen und Bewerber teil, die ihre Bewerbungen fristgerecht eingereicht haben. Alle müssen eine Reihenfolge für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule angegeben haben. Für jede dieser Schulformen wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Einstellungsangebote werden dann von der Bezirksregierung schulformbezogen vergeben.
    Wer ein Angebot ablehnt, wird jetzt nicht mehr zwei Jahre vom Listenverfahren ausgeschlossen, wie es im Erlass vom 10.11.2000 verfügt worden war. Dieser Abschnitt ist lt. Erlass vom 30.5.2003 (Az. 115-6.08.01.07- 40278) aufgehoben.
  • Zusätzliche Regelungen:
    Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Dienst nicht antreten, werden zwei Jahre vom Verfahren ausgeschlossen; Lehrkräfte, die innerhalb des ersten Jahres kündigen, werden drei Jahre gesperrt.
    Weiterhin gibt es verschiedene Bonusregelungen für Vertretungstätigkeiten.

Alle Regelungen finden sie auf der Webseite des Schulministeriums ausführlich dargestellt.


Wie wär´s mit einem Job in Amerika?
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Verbeamtung in NRW:

Es ist schon erstaunlich, dass andere Bundesländer mit Einstellungsangeboten nach A 13 und Verbeamtung bis zu einem Alter von 50 Jahren werben, während Nordrhein-Westfalen die Einstellung nach A12 vornimmt und die Beamtung auf 40 Jahre begrenzt. Auf diese Weise wird das Land nur schwer die dringend benötigten Lehrerinnen und Lehrer für Naturwissenschaften und Mathematik bekommen!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.2.2012 entschieden, dass die Altersgrenze von 40 Jahren für die Verbeamtung von Lehrern beamtenrechtlich und verfassungsrechtlich korrekt ist ( BVerwG 2 C 76.10,79.10 und 2.11). Einem Bundesland wird danach durchaus ein gewisser Spielraum zur Festsetzung der Altersgrenze zugestanden.

Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern (Stand 04.12)

Bundesland Altersgrenze / Bemerkungen
Baden-Württemberg 40 Jahre, darüber hinaus nur mit Zustimmung des FM; werden bei Lehrern häufig bis 45 Jahre gemacht
Bayern 45 Jahre, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Landespersonalausschusses bzw. des FM
Berlin Seit 2004 keine Verbeamtung von Lehrkräften mehr
Brandenburg 45 Jahre
Bremen 45 Jahre
Hamburg 45 Jahre
Hessen 50 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern 45 Jahre; zur Zeit keine Verbeamtung
Niedersachsen 45 Jahre
Nordrhein-Westfalen 40 Jahre (Hinausschieben um max. 6 Jahre für Zivil- und Wehrdienst bzw. Kindererziehung aus ursächlichen Gründen möglich)
Rheinland-Pfalz 45 Jahre
Saarland 45 Jahre
Sachsen 45 Jahre, zur Zeit jedoch keine Verbeamtung von Lehrkräften
Sachsen-Anhalt 45 Jahre
Schleswig-Holstein 45 Jahre
Thüringen 45 Jahre, derzeit jedoch keine Verbeamtung von Lehrkräften

Lehrer werden normalerweise im Beamtenverhältnis eingestellt, wenn folgende Bedingungen vorliegen:
  • Man muss Deutscher sein oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen,
  • man muss die Gewähr dafür bieten, dass man jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt,
  • man muss die Befähigung für die entsprechende Lehrerlaufbahn erworben haben,
  • man muss gesundheitlich geeignet sein und das mit einem amtsärztlichen Zeugnis nachweisen,
  • man muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
  • man darf nicht vorbestraft sein,
  • man darf bei der Einstellung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Dazu gibt es vier Ausnahmen:

1.Wenn sich die Einstellung aufgrund der Geburt oder tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren verzögert, darf die Altersgrenze im Umfang der Verzögerung, höchstens aber um drei, bei mehreren Kindern höchstens um sechs Jahre überschritten werden. Das gilt auch, wenn ein pflegebedürftiger Verwandter (Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister) gepflegt wurde. Weiterhin werden Wehrdienstzeiten und Zivildienstzeiten anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung der Verzögerungszeiten ist allerdings, dass die Überschreitung der Altersgrenze ursächlich auf diese Tatbestände zurückzuführen ist.. Andere Gründe (wie z.B. längere Studienzeiten, Wartelisten wegen schlechterer Examensnoten usw.) werden nicht anerkannt.
2. Wenn jemand bereits an einer Ersatzschule eine Planstelle hat und will in den staatlichen Schuldienst wechseln, wird er bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres ins Beamtenverhältnis übernommen.
3. Schwerbehinderte können bis zum 43. Lebensjahr verbeamtet werden.
4. Die folgende Ausnahme ist durch die Laufbahnverordnung gegeben:

Verbeamtungs - Tipp:
Verbeamtungsgrenze hinauszögern
Für die Einstellung als Beamter ist normalerweise die Vollendung des 40. Lebensjahres die Höchstgrenze. Durch eine Ausnahme, die in der Laufbahnverordnung verankert ist, kann diese Grenze um ein weiteres Jahr hinausgeschoben werden. In § 6 (2) der neuen LVO 2009 heißt es nämlich: "... Die jeweilige Altersgrenze darf bei Verzögerungen nach Satz 1 Buchstabe c um bis zu drei Jahre, bei mehreren Kindern höchstens um bis zu sechs Jahre überschritten werden. Entsprechendes gilt für Satz 1 Buchstabe d. Die jeweilige Altersgrenze nach Satz 1 Buchstabe c und d darf insgesamt höchstens um sechs Jahre überschritten werden.
Das Höchstalter erhöht sich, wenn der Bewerber an dem Tage, an dem er den Antrag gestellt hat, die Höchstaltersgrenze nicht überschritten hatte und die Einstellung oder Übernahme innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung erfolgt.

Beispiel: Sie sind am 3.2.1973 geboren, werden also am 3.2.2013 40 Jahre. Wenn bis spätestens 2.2.2013 Ihr Antrag auf Verbeamtung bei der Bezirksregierung vorliegt, kann mit dieser Ausnahmeregelung die Verbeamtung noch bis zum 1.2.2014 erfolgen. Stellen können Sie einen solchen Antrag allerdings erst, wenn Sie den Vorbereitungsdienst beendet haben.
Eine Zusammenstellung für die Verbeamtungsgrenze mit Berechnungsbeispielen gibt es auf der Seite des Personalrats für Gesamtschulen.


Die amtsärztliche Untersuchung: Keine Verbeamtung bei Übergewicht?

Für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe muss die gesundheitliche Eignung vorliegen. Aus diesem Grund mussten bisher alle Bewerberinnen und Bewerber vorher zum Gesundheitsamt und eine Untersuchung beim Amtsarzt über sich ergehen lassen. Dort musste als Ergebnis herauskommen, dass die Möglichkeit künftiger Erkrankungen und des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden kann. Das ist natürlich eine Prognoseentscheidung des Amtsarztes. Diese beruht auf den derzeitigen Erkenntnissen der Wissenschaft, die bestimmte Risikofaktoren definiert hat, wie z.B. Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychosoziale Probleme und Übergewicht.
Die Klassifikation des Übergewichts erfolgt nach dem Body-Mass-Index (BMI), wobei die Weltgesundheitsorganisation einen Wert von mehr als 30 als Risikofaktor für die gesundheitliche Eignung einschätzt. Von den meisten Gesundheitsämtern wurde das übernommen und die Verbeamtung abgelehnt.
Deshalb habe ich immer Folgendes geraten: Falls Sie davon betroffen sind, sollten Sie das nicht einfach akzeptieren, sondern Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Die Verwaltungspraxis ist nämlich uneinheitlich; außerdem haben die Gesundheitsämter einen gewissen Spielraum und können durchaus die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Das Übergewicht allein ist nämlich nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung. Es gibt im Übrigen eine Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung, die eine sehr gute und hilfreiche Handreichung "Verbeamtung trotz Adipositas" herausgegeben hat, die ich im Downloadbereich unter dem Namen adipositas.pdf für Sie zur Verfügung halte.
Das ist jetzt vorbei, denn ab sofort ist nur noch eine einzige Gesundheitsprüfung erforderlich: Entweder vor dem Vorbereitungsdienst oder nur vor der Verbeamtung:

Hier der Text des Erlasses:
"Kriterien der Ernennung
Gemäß § 15 Absatz 3 Satz 1 LBG NRW sind Ernennungen nach den Kriterien des § 9 BeamtStG vorzunehmen.
Bei der Einstellung in den Landesdienst ist § 48 LHO zu beachten.
2.1
Gesundheitliche Eignung
2.1.1
Vor der Begründung des Beamtenverhältnisses ist zu prüfen, ob die Bewerberin oder der Bewerber gesundheitlich geeignet ist. Vor der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit ist die gesundheitliche Eignung der Beamtin oder des Beamten nur dann erneut zu prüfen, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen.
2.1.2
Die gesundheitliche Eignung ist durch ein amtliches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde nachzuweisen, das nicht früher als drei Monate vor dem Zeitpunkt erteilt worden ist, zu dem es vorgelegt wird. Bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf für einen Vorbereitungsdienst, der auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, ist der Nachweis durch ein amtliches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde nur zu fordern, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen; andernfalls genügt eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über ihren oder seinen Gesundheitszustand. Dies gilt auch bei der Berufung einer früheren Beamtin oder eines früheren Beamten, deren oder dessen Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Bestehen der Prüfung geendet hat, in das Beamtenverhältnis auf Probe, wenn die Berufung innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf erfolgt und bei Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf das amtliche Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde vorgelegen hat.
Die Kosten des Nachweises der gesundheitlichen Eignung trägt die Dienststelle."

Durch die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Landesbeamtengesetzes, die mit Erlass vom 11.2.2011 neu gefasst wurden, wird klargestellt, das im Normalfall nur eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich ist. Diese erfolgt üblicherweise vor der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe, kann aber unterbleiben, wenn ein amtsärztliches Gutachten bereits vor der Verbeamtung auf Widerruf eingeholt wurde und die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf erfolgt. Vor der Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird im Regelfall von einer erneuten Untersuchung abgesehen. Die gesamten geänderten Verwaltungsvorschriften finden Sie im Downloadbereich unter dem Namen VVLBG2011.doc.

Achtung: Neue Stellenausschreibungen werden immer wieder im Internet veröffentlicht. Das hängt damit zusammen, dass ausgeschriebene Stellen, die nicht besetzt werden konnten, ständig weiter veröffentlicht werden. Die Schulen (außer Förderschulen) können jeden Mittwoch Stellen im Internet veröffentlichen. Es lohnt sich also laufend im Internet nachzuschauen.

Neu: Sie können auch sofort anfangen, wenn Sie verfügbar sind. Der Einstellungserlass sieht vor, dass die Einstellung in Absprache mit der Schule schon früher erfolgen kann, wenn die Bewerberin oder der Bewerber früher für den Unterricht zur Verfügung steht.

Gute Chance: Wenn Sie Primarstufenlehrer/in sind, können Sie zur Zeit an Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt zunächst als angestellte Lehrkraft (E11); nach der Weiterqualifizierung können Sie aber bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis A12 übernommen werden. Da im Augenblick selten Grundschulstellen ausgeschrieben sind, ist das eine gute Möglichkeit, in den Schuldienst mit einem Dauerbeschäftigungsverhältnis zu kommen. Bedenken Sie aber, dass die Schulleitung nach einem Jahr die "Bewährung" ausgesprochen haben muss, sonst erfolgt trotz einer erfolgreichen Weiterqualifizierung die Kündigung.

Wichtig: Schulen, die am Modellvorhaben "Selbstständige Schule" teilnehmen, sind an die Ausschreibungs- und Bewerbungstermine nicht gebunden. Lehrkräfte, die sich in einem Dauerarbeitsverhältnis des Landes NRW befinden, können sich jederzeit auch außerhalb des Ausschreibungszeitraumes dort bewerben. Wenn die beteiligten Schulen einverstanden sind, können auch Versetzungen abweichend vom 1.2.2005 durchgeführt werden.
Tipp:
Wenn Sie an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben und nicht zum Zuge gekommen sind, sollten Sie unbedingt nach den Gründen fragen, damit Sie für die nächste Bewerbung Ihre Vorstellung optimieren können.
Dazu sollten Sie sich das Protokoll ansehen, dass die Auswahlkommission über Ihre Auswahlentscheidung angefertigt hat. Sie haben nämlich nicht nur das Recht, Ihre eigene Beurteilung zu sehen, sondern auch die Schriftstücke einzusehen, in denen die Beurteilung der anderen Bewerber enthalten sind. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch!
Es ist auch wichtig, dass Sie sich den Grundlagenerlass für die Lehrereinstellung genau ansehen. In diesem ist genau dargestellt, wie die Ausschreibung zu erfolgen hat, wie die Auswahlkommission zusammengesetzt ist, wie das Auswahlgespräch vorzubereiten und durchzuführen ist und wie die Einstellungsangebote zu verschicken sind. Wenn Sie nämlich nicht zum Zuge gekommen sind, finden Sie unter Umständen Formfehler, die Ihnen hinterher noch zu einem Einstellungsangebot verhelfen.
Der Supertipp:
Es gibt ein
FORUM FOR LEARNING AND DEVELOPMENT (FLD e.V.), das eine hervorragende Zusammenfassung für die Vorbereitung auf Auswahlgespräche herausgegeben hat. Nutzen Sie unbedingt diese professionellen Hinweise für bevorstehende schulscharfe Ausschreibungen. Leider ist die dazu gehörige Webseite geschlossen worden. Ich habe aber die Datei noch retten können und stelle sie Ihnen auf meiner Downloadseite unter dem Namen Auswahlgespraech.pdf zur Verfügung.
Manchmal ist es auch sinnvoll, sich an die Bezirksregierungen direkt zu wenden. Hier sind die Web-Adressen der Bezirksregierungen in NRW:
 
Bezirksregierung Düsseldorf www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Münster http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold www.bezreg-detmold.nrw.de

Ich wünsche allen für die Einstellung viel Glück!
 
Weitere Hinweise:
Es kann ja sein, dass Sie flexibel sind und die Einstellungsmöglichkeiten in den anderen Bundesländern einmal vergleichen möchten. Dann helfen Ihnen sicher die folgenden Links:
 
Themenbereich Internet-Adresse
Die wichtigste Informationsquelle ist die Zusammenstellung auf der Seite des Deutschen Bildungsservers Deutscher Bildungsserver
Auf der Seite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bayern finden Sie aktuelle und nach Schularten gegliederte grundsätzliche Informationen zu Bewerbungs- und Anstellungsmöglichkeiten im staatlichen Schuldienst in Bayern. Lehrereinstellung in Bayern
Bayerisches Kultusministerium
Bayerischer Schulserver/
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg hat spezielle Merkblätter für die Lehrerausbildung und die Einstellungschancen in den öffentlichen Schuldienst auf der Webseite. Lehrerstudium in Baden-Württemberg
Kultusministerium Baden-Württemberg

Bildungsserver Baden-Württemberg
Die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Sport in Berlin bietet ausführliche Informationen zur Lehrerbildung und zu den Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für den Schuldienst an.
Einstellung in den Berliner Schuldienst
Berliner Bildungsserver

 
Für das Land Brandenburg und das Land Berlin gibt es eine gemeinsame Initiative zur Lehrerausbildung und zur Lehrereinstellung. Auf beiden Webseiten finden Sie differenzierte Hinweise zu den Einstellungschancen in den nächsten Jahren. Lehramtsstudium in Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Bildungsserver Berlin-Brandenburg
Die Webseite des Senators für Bildung und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen ist knapp bemessen für den Schulbereich; einige weitere Informationen finden sich beim Landesinstitut Schule Bremen Einstellungen in den Bremer Schuldienst
Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen
Bremer Bildungsserver

Landesinstitut Schule Bremen
Die Webseite der Behörde für Bildung und Sport Hamburg enthält die wesentlichen Informationen zur Lehrereinstellung und zu den Stellenausschreibungen; hier sind auch Online-Bewerbungen möglich. Lehrereinstellung in Hamburg
Behörde für Bildung und Sport Hamburg
Hamburger Bildungsserver
Die Webseite des Kultusministeriums Hessen enthält alle Informationen zur Lehrerausbildung, zum Vorbereitungsdienst und zu schulformbezogenen Stellenausschreibungen Lehrerausbildung in Hessen
Kultusministerium Hessen
Hessischer Bildungsserver
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern informiert auf seiner Webseite über die unterschiedlichen Formen der Lehrerausbildung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern
Die Seite des Kultusministeriums von Niedersachsen enthält Informationen über Lehramtsstudiengänge, Lehrerbedarf, besonders gefragte und stark ausgelastete Fächer, den Vorbereitungsdienst für Lehrämter sowie Stellenausschreibungen im Schuldienst Lehrereinstellung in Niedersachsen
Niedersächsisches Kultusministerium
Niedersächsischer Bildungsserver
In Nordrhein-Westfalen betreibt das Ministerium für Schule, Kinder und Jugend ein Bildungsportal mit sehr ausführlichen Informationen zur Lehrerausbildung und zum Vorbereitungsdienst. Dazu gibt es auf einer Sonderseite eine Stellenbörse. Lehrereinstellung in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule, Kinder und Jugend in NRW
Bildungsserver Nordrhein-Westfalen
In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend zuständig für die Lehrerausbildung. Auf der Webseite sind auch Informationen über das Lehramtsstudium und den Einstieg in den Lehrerberuf aufgeführt. Lehrereinstellung in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend in Rheinland-Pfalz
Bildungsserver Rheinland-Pfalz
Informationen zur Lehrerausbildung im Saarland findet man unter der Adresse der Uni Saarland, zur  Lehrereinstellung auf dem Bildungsserver Saarland. Dort werden auch die Stellenausschreibungen veröffentlicht. Zentrum für Lehrerbildung der Uni Saarland
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes
Bildungsserver Saarland
Das Staatsministerium für Kultus in Sachsen hat auf seiner Webseite spärliche Hinweise zum Lehramtsstudium und keine Aussagen zu Einstellungschancen; die Informationen müssen von Regionalschulämtern abgefragt werden. Lehrereinstellung in Sachsen
Staatsministerium für Kultus und Sport Sachsen
Sächsischer Bildungsserver
Das Kultusministerium in Sachsen-Anhalt beschreibt auf seiner Webseite im Teilbereich Bildung die Grundlagen der Lehrerausbildung; die Stellenausschreibungen befinden sich auf dem Bildungsserver Sachsen Stellenausschreibungen in Sachsen-Anhalt
Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Bildungsserver Sachsen-Anhalt
Auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft,  Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein führt ein Link zum Bewerberlotsen, der die wichtigsten Einzelheiten zur Lehrerausbildung, zu den Einstellungsbedingungen und den Stellenausschreibungen enthält. Der Weg in den Schuldienst Schleswig-Holsteins
Ministerium für Bildung, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Bildungsserver Schleswig-Holstein
Das Kultusministerium Thüringen zeigt auf seiner Webseite Informationen zur Lehrerausbildung, zu den Einstellungsverfahren und Stellenausschreibungen
Lehrerausbildung in Thüringen
Kultusministerium Thüringen
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Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung hilft mit Tipps bei Adipositas. www.gewichtsdiskriminierung.de

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 29.05.13 

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