Das
Eignungspraktikum
| In dem neuen Lehrerausbildungsgesetz vom 12.5.2009
ist das Eignungspraktikum als verpflichtendes Praxiselement beschrieben;
es bietet
die Möglichkeit, bereits vor Aufnahme des Studiums die Schule in
der Realität kennenzulernen. |
Die Vorstellungen vom Lehrerberuf sind nämlich
zunächst sehr stark von der eigenen Schulzeit geprägt, in der jeder
subjektive Erfahrungen mit Lehrerinnen und Lehrern gemacht hat. Um den
Arbeitsplatz Schule kennenzulernen, braucht man aber eine andere
Sichtweise als die von Schülern. Junge Menschen, die den Lehrerberuf
ergreifen wollen, müssen die Berufswirklichkeit und ihre spätere Rolle
als Lehrerin oder Lehrer erkunden, um festzustellen, ob ihr Berufswunsch
auch wirklich der richtige ist.
Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass NRW als erstes Bundesland das
Eignungspraktikum eingeführt hat. Es ist Teil eines deutlich
praxisorientierteren Studiums, wie es in §12 LAG formuliert ist: |
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"Der Zugang zum Vorbereitungsdienst ... erfordert
vorausgehende schulpraktische Ausbildungselemente. Diese umfassen
1. ein mindestens einmonatiges Orientierungspraktikum,
2. ein Praxissemester von mindestens fünf Monaten Dauer, das
neben den Lehrveranstaltungen mindestens zur Hälfte des
Arbeitszeitvolumens an Schulen geleistet wird und
3. ein das Studium ergänzendes Eignungspraktikum von mindestens
20 Praktikumstagen.
Das Studium umfasst zudem ein mindestens vierwöchiges außerschulisches
oder schulisches Berufsfeldpraktikum. Alle Praxiselemente werden
in einem Portfolio dokumentiert..."
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Ziele und Umfang des Eignungspraktikums
Das Eignungspraktikum hat erstmalig nach den
Sommerferien 2010 begonnen; es ergänzt das Studium, ist aber nicht Bestandteil
des Studiums. Es kann vor Aufnahme des Bachelor-Studiums geleistet
werden, sollte aber möglichst vor dem Orientierungspraktikum
abgeschlossen sein. In jedem Fall ist es vor Aufnahme des
Vorbereitungsdienstes nachzuweisen.
Als Ersatz können natürlich auch Tätigkeiten in der Kinder- und
Jugendarbeit, im Rahmen des Zivildienstes , eines freiwilligen sozialen
Jahres oder in einschlägigen Berufen angerechnet werden.
Ich persönlich finde das zum Beispiel nicht gut, denn die realistische
Einschätzung von Schule erhält man nur durch die Schule selbst und vor
allem auch durch ein Praktikum an anderen Schulformen, die man selbst
nicht durchlaufen hat. |
In der Lehramtszugangsverordnung ( § 9 LZV sind
die Fähigkeiten definiert, die im Rahmen des Eignungspraktikums zu
erwerben sind:
"(1) Die Absolventinnen und Absolventen des Eignungspraktikums (§ 12
Abs. 4 Lehrerausbildungsgesetz) verfügen über die Fähigkeit,
1. die Situation der Schülerinnen und Schüler als individuelle Lerner
wahrzunehmen und zu reflektieren,
2. die Rolle der Lehrenden wahrzunehmen und zu reflektieren,
3. die Schule als Organisation und Arbeitsplatz oder auf die Schule
bezogene Praxis- und Lernfelder wahrzunehmen und zu reflektieren,
4. erste eigene Handlungsmöglichkeiten im pädagogischen Feld zu erproben
und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und
Berufswahl zu reflektieren.
(2) Für das Eignungspraktikum sind alle Schulen zugelassen mit Ausnahme
von Schulen, die die Praktikantin oder der Praktikant als Schülerin oder
Schüler besucht hat. Das Eignungspraktikum hat einen Umfang von
insgesamt 20 Praktikumstagen."
Die Praktikumstage können als Block oder
auch an einzelnen Werktagen kontinuierlich absolviert werden, wobei die
durchschnittliche tägliche Einsatzzeit 6 Zeitstunden beträgt. Eine
Vergütung erfolgt nicht.
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Die Durchführung des Eignungspraktikums
Für das Eignungspraktikum stehen alle öffentlichen
Schulen zur Verfügung; sie sind grundsätzlich verpflichtet, eine
entsprechende Zahl von Praktikumsplätzen zur Verfügung zu stellen. Die
Zahl hängt von der Schulgröße ab (unter 15 Lehrerstellen = 3 Plätze,
über 15 Lehrerstellen = 5 Plätze pro Jahr).
Die Praktikanten
können sich nur im Internet für einen Praktikumsplatz bewerben;
man kann sich für jede Schulform bewerben, allerdings nicht für die
Schule, an der man vorher als Schüler gewesen ist.
Es gibt dazu ein onlineunterstütztes Informations- und Beratungsverfahren
auf einer neuen Webseite des Schulministeriums:
ELISE
Eignung
für den Lehrerberuf
in Schule
erproben
ELISE bietet einen Überblick über ausgeschriebene
Praktikumsstellen und weitere Informationen zum Eignungspraktikum.
Dort gibt es auch ein 37seitiges Handbuch mit allen wissenswerten
Einzelheiten.
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Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt durch die
Schulleitungen, die sie auch über ihre Rechte und Pflichten an der
Schule informieren. In begründeten Fällen können Praktikumsbewerber auch
abgelehnt werden. An der Schule selbst werden die Eignungspraktikanten
durch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer als Mentoren betreut. Sie sorgen
dafür, dass sie Einblick in die verschiedenen Aufgaben einer Lehrkraft
bekommen und Gelegenheit zur Hospitation und begrenzter pädagogischer
Erfahrung erhalten. Selbstständigen Unterricht sollen sie nicht
erteilen. Den Abschluss des
Eignungspraktikums bildet die Eignungsberatung, die unter Leitung der
Schulleitung, der Mentoren oder Praktikumsbetreuer durchgeführt wird.
Darin sollen der Selbsteinschätzung des Eignungspraktikanten die
Beobachtungen gegenübergestellt werden, die die Mentoren gemacht haben.
Nach 20 Tagen mit jeweils 6 Zeitstunden werden sich genügend
Anhaltspunkte für eine konstruktive Rückmeldung ergeben haben, um eine
qualifizierte Fremdeinschätzung zu geben. Obwohl bei den
Eignungspraktikanten nicht von den Anforderungen eines Lehrers
ausgegangen wird, wird man doch die wahrgenommene Freude an der Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen, das Kommunikationsverhalten in Lerngruppen
und im Kollegium sowie die Ernsthaftigkeit in Lernsituationen oder auch
das Konfliktlöseverhalten beobachtet haben. Mit Hilfe der Selbst- und
Fremdeinschätzung sollten die Eignungspraktikanten dann ihr eigenes
Entwicklungspotenzial erkennen und reflektieren können.
Für das Portfolio der Studentin oder des Studenten wird dann von der
Schulleitung eine Teilnahmebescheinigung über die Ableistung des
Eignungspraktikums ausgestellt. |
Die Verantwortung für die Durchführung des Praktikums
liegt in der Hand der Schulen, wird aber von den Studienseminaren
begleitet. Diese heißen übrigens ab 1. August 2011 "Zentren für
schulpraktische Lehrerausbildung".
Sie müssen nämlich zunächst einmal die Mentoren und Mentorinnen an
den Schulen schrittweise in die Verfahren der Eignungsberatung
einarbeiten. Dazu werden 66 Eignungsberater in den Studienseminaren
ausgebildet, die nach den Sommerferien 2010 die betreffenden
Lehrkräfte an den Schulen auf ihre Aufgabe vorbereiten werden.
Die Schulen selbst erhalten mit dem Schuljahr 2010/11 pauschal eine
Anrechnungsstunde für die Durchführung des Eignungspraktikums, auch
wenn die Schule keine Praktikanten hat. |
Wird die Schule ein
Experimentierfeld
für Praktikanten ?
Es finden sich demnächst an jeder Schule
Eignungspraktikanten, Orientierungspraktikanten,
Berufsfeldpraktikanten, Studenten im Praxissemester,
Lehramtsanwärter und Lehrer im berufsbegleitenden
Vorbereitungsdienst. Für alle müssen Mentorinnen und Mentoren
benannt werden. Keiner macht sich Gedanken darüber, wie eine
Mentorin oder ein Mentor während eines eigenen sechsstündigen
Unterrichtstages einen Praktikanten betreuen und beraten soll.
Für vernünftige Betreuung und qualifizierte Beratung braucht man
nämlich Zeit. Da man die während des Unterrichtstages nicht hat,
muss man die anhängen - sie wird aber nicht bezahlt.
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| Wie in vielen Bereichen der Schulpolitik ist
zwar die Absicht des Ministeriums sehr zu loben, mehr Praxis in die
Lehrerausbildung und damit später in die Schule zu bringen, aber wie
immer werden die anfallenden zusätzlichen Aufgaben den Lehrerinnen
und Lehrern zusätzlich aufgehalst. Es ist lächerlich, die gesamte
Arbeit mit einer pauschalen Ermäßigungsstunde für die gesamte Schule
abgelten zu wollen. |
| Lesen Sie das neue
Lehrerausbildungsgesetz (LABG), das die Anforderungen für die neuen
Lehrämter verbindlich regelt. Dazu ist eine Verordnung über den Zugang zum
Vorbereitungsdienst in NRW (Lehramtszugangsverordnung - LZV)
veröffentlicht worden, die am 19.6. 2009 in Kraft getreten ist. In dieser
Verordnung sind die Voraussetzungen zusammengefasst, die für einen
Masterabschluss und die einzelnen Lehrämter erforderlich sind. Beide Texte
finden Sie im Downloadbereich. |
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| Weitere Hinweise: |
| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
Projekt: Laufbahnberatung für
Lehrerinnen und Lehrer
Hier gibt es Selbsterkundungs- Fragebögen und Checklisten zur Feststellung
der Eignung für eine bestimmte Berufslaufbahn |
http://nrw.cct-germany.de/ |
| Alle Rechtsvorschriften und
Vorgaben zur Lehrerausbildung |
http://www.schulministerium.nrw.de |
| In Nordrhein-Westfalen ermöglicht
das Eignungspraktikum allen Personen, die ein Interesse an einem
Lehramtsstudium haben, eine strukturierte Erstbegegnung mit der Schule als
Arbeitsplatz. ELISE bietet Ihnen einen Überblick über ausgeschriebene
Praktikumsstellen und weitere Informationen zum Eignungspraktikum. |
www.elise.nrw.de |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
21.08.11
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