Dienstliche
Beurteilungen und Leistungsberichte
Während dienstliche Beurteilungen
und Leistungsberichte in der Wirtschaft seit Jahren völlig natürlich sind, haben Lehrerinnen
und Lehrer
immer noch damit Schwierigkeiten. Und das, obwohl sie selbst jeden Tag mehrmals
Schülerleistungen beurteilen und den Schülern auch die Noten bekannt geben. Sollen sie
aber selbst beurteilt werden, geraten sie leicht in Panik. Hinterher fühlen sie sich oft
zu schlecht beurteilt und geben ganz viele Entschuldigungsgründe an. |
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Woran liegt das? |
Zunächst einmal sind die Beurteiler oft nicht die Profis, die sie sein wollen. Schulräte und Dezernenten haben
ganz schnell Abstand zu der Lehrerrolle, die sie noch einige Jahre vorher gespielt haben
und verhalten sich als Schulaufsichtspersonen anders. Während ein Unternehmer bei einem
Leistungsbericht daran interessiert ist, dass sich die Leistungen des Arbeitnehmer
verbessern, stehen beim Schulleiter, beim Schulrat oder Dezernenten erst mal die Kontrollen im Vordergrund.
Schulleitungen haben oft auch gar keinen Überblick über die tatsächlichen Leistungen von
Lehrern. Sie kennen nicht ihren Unterricht, weil sich dieser meist hinter verschlossenen
Türen abspielt. Sie messen seine Qualität auch nur an ihren eigenen Vorstellungen, die
oft nicht gerade die modernsten sind. Vielfach vergessen sie, dass eine Lehrerin unter
Umständen viel mehr geleistet hat, wenn sie einen Schüler dazu gebracht hat, dem hinter
ihm sitzenden Mädchen nicht mehr vors Schienbein zu treten, als wenn sie ihn
dazu gebracht hätte 10 englische
Vokabeln zu lernen.
Die enorme Kraft, die ein Lehrer täglich in die unterrichtliche und
außerunterrichtliche Erziehungsarbeit steckt, wird vielfach unterschätzt. Auch
Elterngespräche und Korrekturen, die viel Konsequenz und Kontrolle erfordern, werden oft
nicht in entsprechendem Maße anerkannt.
Schulleiterinnen und Schulleiter setzen das meist alles als selbstverständlich voraus. Erst im Falle
einer notwendigen Revision werden sie plötzlich aktiv und sehen dann alles nur
unter dem eingeschränkten Blickwinkel einer Momentaufnahme. |
| Ändern Sie das in Ihrer Schule!
Besuchen Sie sich gegenseitig im Unterricht und öffnen Sie sich den Kollegen, der
Schulleitung und den Eltern. Unterrichten Sie ab und zu mit offener Tür. Laden Sie
jemanden ein. Sie werden schnell feststellen, dass Ihnen dann Besuche und Anmerkungen zu Ihrem
Unterricht nichts mehr ausmachen. |
| Im Folgenden will ich Ihnen aber
nicht Ratschläge für Ihre Unterrichtsführung erteilen, sondern Ihnen Hilfen an die Hand
geben, damit die Kriterien für Ihre Beurteilung transparenter werden und Sie positiven
Einfluss auf die Gestaltung derartiger Beurteilungen nehmen können. Das
sollten Sie nämlich unbedingt tun. Hier einige Tipps:
Wichtig: |
- Führen Sie unbedingt weit vor der
Abfassung des Leistungsberichts oder einer dienstlichen Beurteilung ein Gespräch mit der
Schulleitung über Ihre Leistung. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Die Schulleitung ist
dazu verpflichtet. So hören Sie zunächst deren Einschätzung und können die Strategie
planen, dass die Schulleitung Ihnen gegenüber zu einer positiveren Einschätzung kommt.
- Beurteilungen sind wesentliche Elemente der Personalführung. Daher sind die Daten
der Langzeitbeobachtung entscheidend. Sorgen Sie also dafür, dass nur überprüfbare
Daten herangezogen werden und auch länger zurück liegende Leistungen entsprechend
gewürdigt werden.
- Nehmen Sie auch Einblick in die
Handakte, die die Schulleitung über Sie in der Schule führt. Sie haben ein Recht zur
Einsicht! Es kann schon eine Menge darin zu finden sein. Im Downloadbereich habe ich eine
Zusammenstellung unter dem Namen akte.doc
als WORD - Datei abgelegt, aus der Sie entnehmen können, was alles darin
enthalten sein kann. Die Schulleitung ist verpflichtet, nach drei Jahren sämtliche
Dienstvergehen zu tilgen. Kontrollieren Sie, ob diesbezügliche Notizen noch in der Akte
sind.
- Akzeptieren Sie keinesfalls, dass
Ihnen erst am Tage der Revision Ihre dienstliche Beurteilung oder Ihr Leistungsbericht
ausgehändigt und zum Unterschreiben vorgelegt wird. Unterschreiben Sie nichts, was nicht
Ihre Zustimmung findet.
- Achten Sie genau auf die
verwendeten Formulierungen, denn oft werden solche für die
"Binnendifferenzierung" verwendet. Das gibt dann den Ausschlag, wenn
mehrere Bewerber dieselbe Note haben. Zur Interpretation der verwendeten
Formulierungen lesen Sie sich unbedingt meine Webseite
Verschlüsselung und Entschlüsselung von
dienstlichen Beurteilungen!
- Wenn das Gesamtergebnis Ihnen nicht
schlüssig erscheint, geben Sie die Beurteilung an die Schulleitung zurück
und fordern Sie sie auf , eine neue Beurteilung zu verfassen. Ein
typischer Fall: Nach Abschluss der Probezeit finden sich im Text Ihrer
Beurteilung alles sehr positive Formulierungen. Unter dem Gutachten steht
aber die Formulierung "hat sich bewährt". Geben Sie sich damit nicht
zufrieden, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie sich besonders engagiert
haben. Machen Sie das der Schulleitung klar und
fordern Sie sie auf, auch entsprechend die Formulierung "hat sich
besonders bewährt" zu verwenden.
- Es ist unbedingt sinnvoll, einen
eigenen Entwurf für die dienstliche Beurteilung zu einem Gespräch
mit der Schulleitung mitzubringen, in dem die eigene Leistung unter
persönlichen Gesichtspunkten beurteilt und gewürdigt wird. So lernt der
Beurteiler auch die andere Sichtweise kennen.
|
| Die gesetzliche Grundlage für die dienstliche
Beurteilung eines Beamten ist in § 14 des Landesbeamtengesetzes (LBG)
festgelegt. Darin wird vorgeschrieben, dass die Eignung, Befähigung und
fachliche Leistung der Beamten unter Anlegung eines strengen Maßstabs
wiederholt zu beurteilen sind. Diese Beurteilungen sind mit einem
Gesamturteil abzuschließen und sollen einen Vorschlag für die weitere
Verwendung enthalten. Sie sind zu den Personalakten zu nehmen. "Dem
Beamten ist Gelegenheit zu geben, von seiner Beurteilung vor Aufnahme in
die Personalakten Kenntnis zu nehmen und sie mit dem Vorgesetzten zu
besprechen. Eine Gegenäußerung des Beamten ist ebenfalls zu den
Personalakten zu nehmen." |
Die vorgenannten Kriterien dienen der
"Bestenauslese", denn beim Eingang von mehreren Bewerbungen für ein
öffentliches Amt muss eine Auswahl erfolgen. Man nimmt dabei in
Kauf, dass diese immer subjektiv erfolgt und durchaus fehlerhafte
Einschätzungen zustande kommen können. Allerdings muss man ja auch für
einen sinnvollen Personaleinsatz bestimmte Kriterien haben und anwenden:
|
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Eignung |
Befähigung |
Leistung |
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Unter "Eignung" versteht man die Summe der persönlichen
Eigen-schaften, die jemand in seinen Beruf mitbringt. Dazu gehören
z.B. Humor, Urteilsvermögen, Belastbarkeit, Auffassungsgabe, Kreativität, Führungsqualitäten,
Verantwortungsgefühl, Einfüh- lungsvermögen
u. a. |
Unter "Befähigung" versteht man die Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Kenntnisse, die jemand in seinem Beruf als Lehrer
auszeichnen. Das sind z.B. Fachkenntnisse, Hobbys, Vorerfahrungen, Konfliktfähigkeit,
Organisationsvermögen, Konzept- entwicklung, Teamfähigkeit u. a. |
Unter "Leistung" versteht man die Qualität der
Arbeitsergeb-nisse, die jemand als Lehrer erzielt. Dazu gehören z.B.
Ini-tiative, Arbeitstempo, Sorgfalt, Fleiß, Leistungsbereitschaft,
Pflichtbewusstsein, Zuverlässig-keit, Selbstständigkeit, Engage-ment u. a. |
Bei einer dienstlichen Beurteilung werden zunächst immer nur
diese Hauptkriterien angewendet. Erst wenn alle Bewerber daraufhin
als gleich bewertet werden, kommen weitere Hilfskriterien dazu:
Das ist vor allem die Schwerbehinderung. Schwerbehinderte müssen bei
gleicher Eignung und Befähigung anderen Bewerbern vorgezogen werden. Daneben
gibt es die Frauenförderung. Sie besagt, dass der Anteil von Frauen
in einer bestimmten Laufbahngruppe unterrepräsentiert ist und deshalb der
Bewerbung von Frauen der Vorzug zu geben ist. Daneben spielt natürlich das
Dienstalter eine große Rolle. Wenn jemand 23 Dienstjahre hat, ist er
jemandem mit 18 Dienstjahren bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung
vorzuziehen. Auch das ist nicht anzugreifen. |
Die vorgenannten Punkte gelten zunächst für
alle Beamten. Für Lehrkräfte sowie für die Leiterinnen und Leiter an
öffentlichen Schulen und Studienseminaren gibt es
Beurteilungsrichtlinien in Form von Erlassen des Ministeriums.
Zur Zeit ist der Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom
2.1.2003 gültig. Sie finden ihn im Downloadbereich unter dem Namen
dbricht.pdf und sollten ihn
sorgfältig studieren. Er enthält nämlich nicht nur die Kriterien für die
Beurteilung, sondern auch die Vorschriften für das Beurteilungsverfahren. An
die müssen sich nämlich die Dienstvorgesetzten genau halten, weil
andernfalls das Verfahren wegen Formfehlern leicht bemängelt werden kann.
Das bedeutet zum Beispiel auch, dass die im Beurteilungsbogen
ausgewiesenen Beurteilungsmerkmale zu berücksichtigen sind.
In dem derzeit gültigen Erlass vom Januar 2003 sind sogar für die einzelnen
Fallgruppen (Beförderungsämter, Schulaufsicht, Schulleitung, Koordinatoren,
Fachleitung, Schulleitung, Seminarleitung) spezielle Qualifikationen als
Kriterien definiert.
Wichtig sind neben den zu beurteilenden erbrachten Leistungen auch die
Eignung und Befähigung im Hinblick auf das angestrebte Amt. Hier wird also
die Tauglichkeit des Bewerbers prognostisch abgeschätzt.
Die Regelbeurteilung entfällt; Lehrerinnen und Lehrer werden nur noch aus
den in den Beurteilungsrichtlinien genannten Gründen beurteilt. Im Gegensatz
zum Öffentlichen Dienst, in dem die Regelbeurteilung Standard ist, handelt
es sich im Lehrerbereich also immer nur um eine "Anlass-Beurteilung". Sie
ist zwar prinzipiell drei Jahre gültig, muss aber bei jedem Anlass neu
erstellt werden.
Während früher bei Konkurrentenklagen hauptsächlich auf die formale
Richtigkeit der Beurteilung geachtet wurde, wird heute der Plausibilität der
Aussagen größeres Gewicht beigemessen. Das bedeutet für die Beurteiler, dass
sie eine knappe, aber deutliche Aussage mit treffendem Beurteilungsvokabular
machen müssen und auch darauf achten, dass alle Bereiche des Lehrerdaseins
berücksichtigt werden.
|
Oft glauben die Beurteilten, sie hätten eine
gute oder sehr gute Beurteilung in den Händen; beim näheren Betrachten
stellen sich aber Zweifel ein. Die Qualität der Beurteilung kann
nämlich an den enthaltenen Adjektiven und Zusätzen leicht erkannt werden. Hier ein Beispiel:
|
| Beispiele für
Textpassagen |
Interpretation |
...außerordentlich gewissenhaft
...besonders pünktlich und ordentlich
...höchst engagiert
...setzt vielfältige Arbeitsformen äußerst flexibel ein
...überzeugt durch sehr kreative Übungsphasen
...setzt überaus variantenreiche Aufgabenstellungen ein
...verfügt über profunde Kenntnisse in seinem Fachbereich
...schafft immer neue motivierende Lernsituationen
...stellt hervorragende Unterrichtsmaterialien zur Verfügung
...in höchstem Maße belastbar und jederzeit einsatzbereit
...hat der Schule überragende Impulse gegeben
...beherrscht souverän sämtliche Organisationsformen |
Tendenz:
sehr gut |
...engagiert sich sehr
...arbeitet konstruktiv in Konferenzen mit
...wird als Kollege sehr geschätzt
...organisiert selbständig
...verfasst die Arbeitsblätter sorgfältig
...zeigt gut konzipierte Unterrichtsreihen
...schafft lernfördernde Unterrichtssituationen
...ist sehr belastbar
...definiert realistische Lernziele
...kommt mit Schülern gut zurecht |
Tendenz:
gut / befriedigend |
...achtet auf die Erledigung der Hausaufgaben
...erfüllt die Dienstpflichten
...strahlt Vertrauen aus
...bemüht sich um gute Zusammenarbeit
...zeigt Bereitschaft zur Reflexion
...löst die gestellten Aufgaben
...beherrscht die erforderlichen Arbeitsformen
...setzt das vorhandene Unterrichtsmaterial zweckentsprechend ein
...ist mit den wichtigsten Organisationsabläufen vertraut
...bereitet den Unterricht ökonomisch vor |
Tendenz:
ausreichend / mangelhaft |
Letztendlich ist jedoch entscheidend, was im
Zusammenhang mit bestimmten Beobachtungen oder Leistungen ausgesagt wird und unter der
gesamten Beurteilung steht. Aus der Beurteilung müssen die
Beurteilungsgrundlagen, die für das Gesamturteil verantwortlich sind,
eindeutig hervorgehen. Wichtig ist die zusammenfassende gute oder hervorragende Note
am Ende der Beurteilung.
Im Gegensatz zum Arbeitsbereich in der Wirtschaft gab es
früher hier
Leistungsnoten, die nach dem Erlass vom Januar 2003 den
Beschreibungen in den anderen Beamtenlaufbahnen angepasst sind und
keine Leistungsnoten mehr enthalten. Der Unterschied geht aus den
Formulierungen deutlich hervor:
Früherer Erlass vom
25.5.1992
|
Erlass vom
2.1.2003
|
4.4 Das Gesamturteil ist wie
folgt zu formulieren:
- die Leistungen entsprechen den Anforderungen in
besonderem Maße (sehr gut)
- die Leistungen entsprechen den Anforderungen
voll (gut),
- die Leistungen entsprechen den Anforderungen im
allgemeinen (befriedigend)
- die Leistungen entsprechen im ganzen den
Anforderungen noch, weisen aber Mängel auf (ausreichend),
- die Leistungen entsprechen den Anforderungen
nicht.
|
4.6 Das Gesamturteil ist wie
folgt zu formulieren:
- die Leistungen übertreffen die Anforderungen in
besonderem Maße,
- die Leistungen übertreffen die Anforderungen,
- die Leistungen entsprechen den Anforderungen,
- die Leistungen entsprechen im Allgemeinen noch
den Anforderungen,
- die Leistungen entsprechen den Anforderungen
nicht.
|
Im Vergleich beider Formulieren lassen sich zwei
Unterschiede feststellen:
1. Im Erlass von 2003 werden keine Notenstufen mehr
verwendet. Die Beurteilungspraxis ist dem allgemeinen
öffentlichen Dienst angeglichen und nicht mehr mit Notenstufen bewertet. Man will
außerdem der Noteninflation im Lehrerbereich begegnen und möglichst die
sehr gute Beurteilung nur noch in Ausnahmefällen abgeben. (Es hat die
Beamten im öffentlichen Dienst nämlich schon immer geärgert, dass im
Schuldienst so viele sehr gute Beurteilungen zu finden waren!). Im
öffentlichen Dienst gibt es nämlich eine Quotenvorgabe (max. 30% für die
Noten "sehr gut" und "gut"), die man ganz gern für die Lehrer auch
einführen möchte Vergleichen Sie dazu auch den Text unten im Kasten
"Streit um Beurteilungen"!
2. Das Leistungsspektrum ist verschoben worden. Es ist schwierig, eine
durchschnittliche Note zu definieren.
Daher ist die Einordnung der Leistungsbeschreibung in
Noten auch
nur noch mit Vorsicht vorzunehmen:
|
|
(sehr
gut) |
(gut) |
(befriedigend) |
(ausreichend) |
(mangelhaft) |
| Die
Leistungen übertreffen die Anforderungen in besonderem Maße |
die
Leistungen übertreffen die Anforderungen |
Die
Leistungen entsprechen den Anforderungen |
die
Leistungen entsprechen im Allgemeinen noch den Anforderungen |
die
Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht |
Für die Beurteilungen während der Probezeit treten an die Stelle
der vorgenannten Noten folgende Formulierungen:
|
|
(sehr
gut) |
(gut) |
(befriedigend) |
(ausreichend) |
(mangelhaft) |
|
... hat
sich besonders bewährt |
... hat
sich bewährt |
... hat
sich noch nicht bewährt oder
... hat sich nicht bewährt |
Hier erfolgt die Beurteilung nicht mehr in
Form einer fünfstufigen Notenskala, daher kann die besondere Bewährung auch
eine Note zwischen sehr gut und gut bedeuten. Allerdings definiert
eigentlich der Wortbestandteil "besonders" oder " in besonderem Maße" die
sehr gute Note. Viele Schulleitungen haben Hemmungen die Höchstnote zu
vergeben, weil sie von der Schulaufsicht dazu aufgefordert wurden, diese nur
äußerst sparsam zu verwenden. Dennoch sollte man sich nicht scheuen, bei
einer besonderen Leistung auch eine besondere Note zu vergeben, weil damit
die Verkürzung der Probezeit verbunden ist.
Bei der Bewährung ist der
Spielraum noch weiter gefasst. Um eine differenziertere Bewertung machen zu
können, muss man also die Beurteilung genau lesen. Steht die erwartete Formulierung nicht darunter, sollte man
nochmals mit dem Beurteilenden ein Gespräch führen und ihn überzeugen, dass einige Dinge
übersehen wurden, die gewürdigt werden müssen.
Wenn die Beurteilung zum Ablauf der Probzeit sehr schlecht ist und die
Schulleitung "nicht geeignet" darunter schreibt, sollte man Rechtsmittel
einlegen und die Verlängerung der Probezeit beantragen. Es kann nämlich
durchaus sein, dass sich ein Probebeamter unter anderen Verhältnissen noch
bewähren kann. |
| Bei den Beurteilungen für Schulleitungen, die ja
gem. §§ 25a und b LBG auch nach einer Probezeit bzw. Amtszeit beurteilt
werden müssen, ist der Spielraum noch größer. Hier wird nur noch zwischen
bewährt oder nicht bewährt unterschieden: |
|
(sehr
gut) |
(gut) |
(befriedigend) |
(ausreichend) |
(mangelhaft) |
|
... hat
sich bewährt |
hat
sich nicht bewährt |
Neu bei den Beurteilungen für die Schulleitungen ist auch
eine schriftliche Stellungnahme des Schulträgers, zu der dieser von der
Schulaufsicht aufgefordert wird. Sie soll eine Stellungnahme über die
Zusammenarbeit der Schulleitung mit dem Schulträger enthalten. Die
Beurteilung wird zu den Akten genommen, aber kommt nicht in die
Personalakte. |
Durch das neue Schulgesetz wurde die dienstliche
Beurteilung von Lehrkräften für das erste Beförderungsamt auf den
Schulleiter bzw. die Schulleiterin übertragen (§ 59 Abs. 4 Nr. 2 SchulG).
Das Gesetz enthält allerdings keine konkreten Regelungen für dieses
Verfahren. Diese Lücke versuchen die Bezirksregierungen (z.B. in Detmold und
Münster) mit z. T. ausführlichen Hinweisen für die Schulleitungen zu füllen.
Es gibt außerdem einen Erlass des Ministeriums vom 19. Mai 2007 dazu.
Sowohl die genannten Hinweise der Bezirksregierungen als auch der Erlass
greifen nach Auffassung des Hauptpersonalrats für Gesamtschulen in die
,,Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte“ ein,
insbesondere deshalb, weil sie eine Reihe neuer verfahrensrechtlicher
Regelungen enthalten. Die Aufstellung solcher Richtlinien sowie ihre
Änderung und Ergänzung unterliegen nach § 72, Abs.4, Satz 16 des
Landespersonalvertretungsgesetzes der Mitbestimmung durch den Personalrat.
Das Ministerium lehnt dies ab.
Der Hauptpersonalrat für Gesamtschulen rät:
Es gelten die „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte“
(BASS 21-02 Nr.2). Wenn Kolleginnen und Kollegen mit Verfahren konfrontiert
werden, die über diese Richtlinien hinausgehen, sollen sich unbedingt an den
zuständigen Personalrat wenden.Die Beurteilung muss
sich auf einen längeren Zeitraum stützen und soll das gesamte
Tätigkeitsspektrum der Lehrkraft berücksichtigen. Die Grundlagen, auf denen
sie beruht, müssen angegeben werden. Nach
einhelliger Meinung der Juristen ist es z.B. nicht ausreichend, wenn die
Schulleitung nur einen einzigen Unterrichtsbesuch gemacht hat, um sich vom
Leistungsstand der Lehrkraft zu überzeugen. Das ist anfechtbar und führt im
Falle des Widerspruchs (entfällt ab 1.11.2007 - siehe weiter unten!) zu einer Wiederholung des Verfahrens. |
| Die
Lehrerin oder der Lehrer können jetzt nur noch bei der Schulaufsicht
verlangen, dass diese Beurteilung vor der Aufnahme in die Personalakte
geprüft wird. Der Antrag ist im Erlass in Form einer "Bitte" aufgeführt
und hat natürlich kaum Wirkungen. Da sind schon bei einem
Nichteinverständnis andere Maßnahmen notwendig. Diese habe ich auf meiner
Webseite Rechtsmittel gegen
Beurteilungen aufgeführt und erläutert. |
Achtung! Seit dem 1.11. 2007 kein
Widerspruch mehr gegen dienstliche Beurteilungen!
Am 1. November ist das Zweite Gesetz zum
Bürokratieabbau in NRW (Bürokratieabbaugesetz II) in Kraft getreten.
Damit werden zwei wesentliche Änderungen wirksam, die mit der
gesetzlichen Neuregelung verbunden sind:
1. Bis auf wenige Ausnahmen entfällt das
Widerspruchsverfahren für Verwaltungsakte als notwendiges
Vorverfahren einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
2. Soweit ein Widerspruchsverfahren noch erforderlich ist,
entscheidet in der Regel die Behörde über den Widerspruch, die den
Bescheid erlassen hat. Dies gilt auch in Angelegenheiten, die der
Behörde zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Für diese war
bisher die Aufsichtsbehörde (zumeist die Bezirksregierung)
zuständig.
Das bedeutet, dass sich Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft einen
besseren Rechtsschutz zulegen müssen, der ihnen im Fall von
dienstrechtlichen Streitigkeiten bei einer Klage hilft. Den
Widerspruch konnte man noch selbst formulieren, bei der Klage wird es
schwieriger.
|
|
Da inzwischen viele angestellte Lehrerinnen
und Lehrer im Dienst sind, die eine Probezeit von 6 Monaten haben,
müssen diese recht früh von der Schulleitung im Unterricht besucht und
beraten werden, wenn Zweifel an einer Bewährung bestehen. Derartige
Beratungsunterlagen müssen in schriftlicher Form an die betreffenden
Lehrerinnen und Lehrer weitergegeben werden, weil diese sonst im
Konfliktfall behaupten können, dass sie nicht früh genug beraten wurden
und deshalb keine Gelegenheit hatten, ihre Fehler auszumerzen.
Im Downloadbereich habe ich neben
Leerformularen für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht auch
Musterbeurteilungen
zusammengestellt, die einen realistischen Eindruck von derzeit gebräuchlichen
Beurteilungsverfahren vermitteln. Es handelt sich um einen Leistungsbericht und um eine
dienstliche Beurteilung. Sie sind unter dem Titel
musterdb.zip und
musterlb.zip
im Downloadbereich zu finden.
Für
Referendare und Lehramtsanwärter ist die Beurteilung
des Schulleiters entscheidend, die im Endeffekt 50% der Langzeitbeurteilung und 25% ihrer
Endnote ausmacht. Sie sollte normalerweise zustande gekommen sein durch
eigene Beobachtungen und Unterrichtsbesuche sowie durch die
Beurteilungen der Ausbildungslehrer(inn)en und die Gespräche mit den Ausbildungskoordinator(inn)en. Eine
ältere Musterbeurteilung ist unter dem Titel
musdblaa.zip
im
Downloadbereich ebenfalls
vorhanden. Sie ist mit dem Gesamturteil "gut" versehen. Damit die
Unterschiede zwischen einer guten und einer ausreichenden Beurteilung
deutlich werden, habe ich eine weitere Beurteilung mit einer ausreichenden
Note unter dem Titel musdb2laa.zip
dort abgelegt. Sie eignet sich gut zum Vergleich der Formulierungen.
Allerdings haben sich seit 2004 die Beurteilungen sehr an die Form der
dienstlichen Beurteilungen für Lehrerinnen und Lehrer angeglichen, zumal
es eine Handreichung der Bezirksregierung Düsseldorf für die
Schulleiterinnen und Schulleiter gibt, wie dienstliche Beurteilungen für
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter auszusehen haben. Interessant
ist in diesem Zusammenhang, dass die Beurteilung
mit Zustimmung der Schulaufsicht auch an eine andere Person in der
Schule abgegeben werden kann. Davon wird vielfach Gebrauch gemacht,
sodass sehr oft die stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter
oder auch AKOs die Beurteilung schreiben.
Die Beurteilungskriterien sind eindeutig und orientieren sich an den
Lehrerfunktionen Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren und
Fördern, Beraten, Leistung messen und Beurteilen, Organisieren und
Verwalten, Evaluieren, Innovieren und Kooperieren. Dazu wird dann das
dienstliche Verhalten beurteilt. Die 17-seitige Handreichung mit dem
Beurteilungsformular finden Sie im Downloadbereich unter
LAA-Beurteilung.pdf.
Beurteilungen sind erforderlich während der
Probezeit, der Beendigung der Probezeit, bei Versetzungen oder Beförderungen.
Die Probezeit dauert 3 Jahre. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung
sind unter Anlegung eines strengen Maßstabs wiederholt zu beurteilen.
Die
Probezeit konnte bis zum 1.4.2009 bei besonderer Bewährung verkürzt werden. Dabei hatte die Schulaufsicht
folgenden Spielraum: |
| Ergebnis der 2. Staatsprüfung |
Ergebnis der
dienstlichen Beurteilung |
Verkürzungsspielraum |
| |
|
gehobener Dienst |
höherer Dienst |
| 1 |
besonders bewährt |
10 -15 Monate |
12 -18 Monate |
| 2 |
besonders bewährt |
6 -10 Monate |
8 - 12 Monate |
| Die Verkürzung gibt es
seit 1. April 2009
nicht mehr, da das Landesbeamtengesetz NRW an das neue
Beamtenstatusgesetz angepasst wurde, das bereits seit 2006 in Kraft ist. |
Die Kriterien für die Note im Leistungsbericht
oder in der dienstlichen Beurteilung richten sich nach den Leistungen, die in den
einzelnen Feldern, in denen Handlungskompetenz von Lehrern gefordert wird, erbracht worden
sind:
|
| 50% |
50% |
|
| Unterrichten |
Beurteilen |
heute inzwischen vielfach dazu
genommen: |
| |
Beraten |
Organisieren
und Verwalten |
| Erziehen |
Innovieren |
Diagnostizieren und Fördern |
Während bei der Beendigung der Probezeit nur
rückblickende Momente eine Rolle spielen, sind bei einer Beförderungsstelle
prognostische Beurteilungen gebräuchlich. Deshalb sollte man sich als Bewerber darauf
einstellen, Fragestellungen vorgesetzt zu bekommen, die das professionelle Handeln im
angestrebten Amt nachweisen. Formulierungsvorschläge, die für derartige
Zwecke verwendet werden, befinden sich im Downloadbereich unter dem Namen qualidb.zip
im WORD - Format. Dort sind deutlich die Grundqualifikationen und
Zusatzqualifikationen genannt, die bei Beförderungsstellen nachgewiesen werden
müssen. Für die Bewerbung auf Fachleiterstellen gibt es besondere
Kriterien, die ich dort auch unter dem Namen fachldb.zip abgelegt habe.
Es ist natürlich auch klar, dass die Bewerbung um verschiedene
Beförderungsstellen auch unterschiedliche Gewichtungen der oben genannten
Handlungskompetenzen bewirkt. Von jemandem, der sich um eine
Schulleitungsstelle bewirbt, wird grundsätzlich erwartet, dass er guten
Unterricht erteilt, Schülerinnen und Schüler richtig erziehen kann und auch
in der Lage ist, sie entsprechend zu fördern und zu beurteilen. Bei einer
Revision werden also bei einem solchen Bewerber vorrangig die Aspekte der
Beurteilung einer Unterrichtsstunde, die Durchführung einer Konferenz und
das Kolloquium im Vordergrund stehen. Außerdem wird er daran gemessen,
inwiefern er das Anforderungsprofil erfüllt, das von der Schulaufsicht für
Schulleitungen definiert wird. Ähnlich verhält es sich natürlich auch bei
Beurteilungen für Seminarleitungen. |
| |
| Was macht man, wenn man mit
einer Beurteilung nicht einverstanden ist?
Dazu habe ich eine eigene Webseite mit dem Titel
Rechtsmittel gegen Beurteilungen verfasst .
Dort finden Sie eine Zusammenfassung der Möglichkeiten, die Ihnen offen
stehen.
|
Streit um
Beurteilungen
Der Polizeipräsident von Bochum hat seinen Beamten zu
gute Zeugnisse ausgestellt - und dafür eine Rüge vom NRW-Innenministerium
erhalten.
DÜSSELDORF Die Nachricht kam per Mail. Das Landesamt für Ausbildung,
Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) teilte dem
Bochumer Polizeipräsidenten Thomas Wenner mit, er habe seine Beamten zu gut
beurteilt. „Ich möchte Sie bitten, eine Korrektur vorzunehmen", heißt es in
dem Schreiben. Wenner war außer sich. Dies sei eine „Kampfansage an die
Führungsverantwortung eines Behördenleiters, grollte der Sozialdemokrat.
Alle drei Jahre werden die Polizeibeamten in NRW von ihren Vorgesetzten
beurteilt. Gute Noten sind Voraussetzung für eine Beförderung.
Die Richtlinien sehen vor, dass nur maximal 30 Prozent
der Beamten in einer Besoldungsgruppe eine „Prädikatsbeurteilung" bekommen
dürfen. Zehn Prozent dürfen die Bestnote (fünf Punkte) bekommen, 20 Prozent
die zweitbeste Note (vier Punkte).
In Bochum ist die Quote in den Besoldungsgruppen A 9 (Kommissar), A 11 und A
12 (Hauptkommissar) überschritten worden. Die Aufsichtsbehörde schlug dem
Behördenleiter vor, die Noten nachträglich zu ändern. Eine Aufforderung, die
der Polizeipräsident für „offenkundig rechtswidrig" hält. Mit solchen
„Regelungen" lande man "treffsicher auf den Tagesordnungen von
Parlamentsausschüssen", ließ es das LAFK keck wissen. Jetzt schaltete sich
das NRW-Innenministerium ein.
In einem Rundbrief an alle Polizeibehörden in NRW stellte Innenminister Ingo
Wolf (FDP) die uneingeschränkte Autorität der Aufsichtsbehörde klar. Bochum
müsse ein Einzelfall blieben, hieß es. Die Einhaltung der Quotenrichtsätze
sei unabdingbar. „Ich muss nicht betonen, dass es sich bei dieser Vorgabe um
eine verbindliche Weisung handelt", schreibt das Ministerium
unmissverständlich.
Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die Brisanz des Themas Beurteilungen
bei der NRW-Polizei. Weil gute Zeugnisse von zentraler Bedeutung für das
berufliche Weiterkommen sind, gibt es nach jeder Beurteilungsrunde eine
Klagewelle. Die Quotierung verzerre das tatsächliche Leistungsniveau,
beklagen Personalvertreter. Mit der Benotung verfolgten die Vorgesetzten in
den Dienststellen oft „strategische Ziele" in der Personalpolitik.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) spricht sich daher für die
Abschaffung des Beurteilungswesens aus. Das Verfahren sei überdies viel zu
aufwändig, kritisiert Rainer Wendt, der Vorsitzende des DPolG. „Wir binden
die Jahresarbeitskraft von 500 Polizisten", sagt der Gewerkschafter „Die
benötigen wir anderswo dringender."
90 Prozent aller Polizisten, so Wendt, würden in. ihrem Berufsleben nicht
mehr als zweimal befördert, so Wendt. Dafür müssten sie zehn bis 15
Beurteilungsrunden über sich ergehen lassen. „Das steht in keinem
Verhältnis", erklärt der DPoIG-Vorsitzende. Wendt spricht sich für eine
automatische Beförderung nach einem gewissen Zeitraum aus.
Monika Düker, Innen-Expertin der Grünen, hält nichts von diesem Vorschlag.
„Man braucht ein Leistungsbemessungssystem, sonst kommt es zu ungerechten
Beförderungen", sagte die Landtagsabgeordnete. Ein Sprecher des
Innenministeriums unterstrich, eine Regelbeförderung verstoße gegen das
Grundgesetz.
Vor der Landtagswahl im Jahr 2005 hatte Ingo. Wulf der Polizei eine Reform
das Beurteilungswesens versprochen. Daran halte man weiter fest, hieß es
gestern. Derzeit werde ein externes Gutachten ausgewertet.
(Quelle: Text von
Gerhard Voogt in der Rheinischen Post vom 6.12.2008) |
| Damit Sie neben der ernsten Angelegenheit
Ihrer eigenen dienstlichen Beurteilung auch noch etwas zu lachen haben, gebe ich
Ihnen im Folgenden die Formulierungshilfen bekannt, die von Karin Kohl in ihrem
Buch "Überlebenstraining für Lehrer" angegeben werden. Es ist im
Verlag Rüdiger Kohl (ISBN 3-89361-013-8) erschienen und sehr amüsant. |
Formulierungshilfen zur
Abfassung dienstlicher Beurteilungen
|
| Merkmal |
Prädikat
|
|
|
überragend |
tritt
hervor |
befriedigend |
entspricht
im Wesentlichen den Anforderungen
|
entspricht
nicht den Anforderungen |
| Arbeitsleistung |
reißt
Bäume aus |
reißt
sich ein Bein aus |
reißt
sich zusammen |
reißt
Kalenderblätter ab
|
reißt
vor der Arbeit aus |
| Schnelligkeit |
erreicht
Lichtgeschwindigkeit |
schnell
wie ein Kugelblitz |
schneller
als eine Kegelkugel
|
schneller
als Rumkugeln |
schiebt
eine ruhige Kugel |
| Durchsetzungs-vermögen |
durchbricht
Stahlbeton |
durchbricht
Mauerwerk |
durchbricht
die Arbeit
|
bricht
Bleistifte ab |
bricht
leicht zusammen |
| Belastbarkeit |
erledigt
alles gleichzeitig |
erledigt
jeden Widersacher
|
erledigt
seine Arbeit sofort |
ist
sofort erledigt |
erledigt
sein Geschäft |
| Kommunikations-fähigkeit |
spricht
mit Gott und Ebenbürtigen |
spricht
mit sich selbst und Vorgesetzten
|
verspricht
viel |
verspricht
sich oft |
spricht
guten Getränken zu |
| Geistige
Fähigkeit |
löst
auf der Stelle jedes Problem |
muss
nachdenken um Probleme zu lösen
|
hat
mit Lösungen Probleme |
löst
Kreuzworträtsel |
löst
sich nur selten vom Fleck |
| Allgemeines
und dienstl. Wissen |
weiß
alles am besten |
weiß
über alles Bescheid
|
weiß,
was er falsch macht |
weiß,
wann Feierabend ist |
weiß,
wo gerade gefeiert wird |
Führungs-
qualitäten |
ist
in allem führend |
führt
ein strenges Regiment
|
verführt
zum Feiern |
führt
ein angenehmes Leben |
braucht
häufig Abführmittel |
| Verhalten
gegenüber Vorgesetzten |
macht
Vorgesetzte überflüssig |
öffnet
Vorgesetzten die Tür |
grüßt
Vorgesetzte stets fröhlich |
fragt
Vorgesetzte nach der Uhrzeit
|
parkt
auf reserv. Chef-Parkplatz |
| Verhalten
gegenüber Kollegen |
hat
keine Kollegen |
lässt
Kollegen ins Messer laufen |
grüßt
Kollegen korrekt mit "Mahlzeit"
|
unterhält
sich mit Kollegen im Dienst |
hält
Kollegen von der Arbeit ab |
Viel Spaß! |
Weitere Hinweise:
| Thema/Titel |
Internet-Adresse |
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Letzte Aktualisierung am
06.11.09 |