Budgetierung
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Im Rahmen zunehmender Selbstverantwortung der
Schulen hat die Budgetierung an Bedeutung gewonnen.
Darunter versteht man, dass der einzelnen Schule ein bestimmtes
Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird.
Das war zwar früher
auch so, aber die Ausgaben mussten alle vom Schulträger abgesegnet
werden, wurden dann meist zentral bestellt und abgerechnet. Der Nachteil
des Verfahrens lag darin, dass das Geld ausgegeben werden musste und nicht
ins nächste Haushaltsjahr übernommen werden konnte. Bei der Budgetierung
wird ein Haushaltsansatz vereinbart, der der Schule zur
Eigenbewirtschaftung komplett auf ein eigenes Konto überwiesen wird.
Nicht ausgegebene Beträge können angespart werden.
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| Viele glauben, das sei eine Sache der
Schulleitung, täuschen sich aber gewaltig darin, denn geschickterweise werden inzwischen
viele Aufgaben auf die Schulen delegiert, die früher von den Schulträgern erledigt
wurden. Die Kollegien sind die Leidtragenden, denn oft werden Vorteile von den
Schulleitungen deklariert, die in Wirklichkeit gar keine sind, weil sie mit Arbeiten
verbunden sind, die auf die Kollegien abgewälzt werden. |
Das typische Beispiel unserer Schule in Krefeld
habe ich im Downloadbereich unter dem Titel budget.zip
abgespeichert. Es ist sehr lehrreich, weil es den ganzen Werdegang umfasst und sollte
intensiv bedacht werden, bevor man sich mit der Budgetierung einverstanden erklärt.
Es ist schwierig, an dieser Stelle Ratschläge für die Budgetierung zu
geben, da alle Schulträger unterschiedlich verfahren. Es ist nicht nur
der Umfang der Budgetierung sehr verschieden, sondern auch die
Verfahrensvorschriften zur Führung des Schulgirokontos. Es gibt z.B.
Schulträger, da dürfen nur die Schulleiter Geld abheben und Bestellungen
unterschreiben, während bei anderen nur die Sekretärinnen und
Hausmeister unterschreiben, da sie allein städtische Angestellte sind.
Mit den Dienstanweisungen zur Führung des Kontos ist es ähnlich. manche
Schulträger erlauben auch das Anlegen von Sparbüchern sowie Einnahmen
für die Schule. Andere lehnen dies strikt ab.
Ich selbst habe mit dem Modell der Stadt
Krefeld sehr gute Erfahrungen gemacht, weil die Vorschriften dort ziemlich
praxisnah gehandhabt werden und eine effiziente Kontoführung durch das
Sekretariat ohne großen bürokratischen Aufwand möglich ist.
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| Nachdem das Sponsoring erlaubt
ist und das Werbeverbot in den nordrhein-westfälischen Schulen aufgehoben
ist, kommt diesen beiden Gesichtspunkten eine neue Bedeutung zu.
Die Grundlagen finden Sie auf der Seite Sponsoring.
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Neben der Budgetierung ist in der letzten Zeit
sehr oft der Begriff der Pauschalierung
gefallen. Damit ist folgende Änderung verbunden:
Früher hat das Land NRW das Prinzip der Zweckzuweisung betrieben. Das
heißt, wenn irgendwo eine Schule gebaut oder renoviert werden sollte,
wurden Landeszuschüsse beantragt, die nach Zuteilung dann dafür
verwendet werden konnten. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, sondern das
Land zahlt an die Schulträger einen jährlichen Pauschalbetrag von z.Z.
172 Euro pro Schüler aus. Die Höhe des Betrages hängt also von der
Schülerzahl einer Kommune ab. Mit diesem Betrag müssen dann aber
sämtliche Ausgaben getätigt werden, die den Bau und die Unterhaltung von
Schulen betreffen. Meist haben jetzt die Städte und Gemeinden weniger zur
Verfügung als früher. Auch sie müssen jetzt unter Umständen ansparen,
bis eine Schulbaumaßnahme getroffen werden kann. |
Legale Tricks entlasten Verwaltungshaushalt
Schulpauschale ersetzt
die Projektförderung
Meerbusch. 2002 wird die Gemeinde den Verwaltungshaushalt nur
durch Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt ausgleichen können. Dazu gehört erstmals auch die Schulpauschale, welche neuerdings die projektbezogene
Schulbauförderung ersetzt. Während dies Gelder (2002: 1,13 Millionen Euro) in der Vergangenheit nur für vermögenswirksame Maßnahmen (Neu-,
Umbauten, Sanierungen), verwendet werden durften, erlaubt ein Erlass des
Landesinnenministers nun auch
deren
Einsatz für verbrauchende Zwecke: ein Entgegenkommen des Landes zur
Entlastung Haushalte... „Das sind ganz legale Tricks, die wir skrupellos
nutzen", entgegnet Harald Ugowski. (RP 22.2.2002) |
| Die
Zuweisung eines Budgets ist in vielen Ländern Standard.
Die Höhe wird meist durch die Zahl der Schüler plus einem Bonus für
besonders förderwürdige Projekte bestimmt. Wie die Schulen das Geld
verwenden, ist ihre Sache. In Deutschland traut sich das keine
Regierung zu. Dabei würde ein solches Verfahren frischen Wind in
unseren Schulwettbewerb bringen. Eine Schule mit einer derartigen
Autonomie könnte ein maßgeschneidertes Bildungsangebot für ihr
spezielles Schülerklientel anbieten und dafür sorgen, dass die
Abschlüsse am Ende einer Schullaufbahn auch erfolgreich sind.
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Weitere Hinweise:
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Letzte Aktualisierung am
17.05.09
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