Müssen Lehrer
Beamte sein?
| In letzter Zeit wird häufig die Frage gestellt, ob
Lehrer wirklich Beamte sein müssen. Das hängt einerseits damit zusammen,
dass inzwischen das Gehalt eines Lehrers durchaus lukrativ geworden ist
und von anderen Berufsgruppen geneidet wird, andererseits aber auch,
dass es ein sicherer Arbeitsplatz ist. Die andere Frage ist, ob Lehrer streiken dürfen.
Der Europäische Gerichtshof bestätigt das, das Beamtengesetz verbietet
es. Sollen also Lehrer streiken dürfen und müssen Lehrer wirklich Beamte
sein? |
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Man muss das aus der geschichtlichen Entwicklung sehen
und auch nach der finanziellen Seite hin betrachten. Beamte gab es
bereits im Altertum. Als Gegenleistung für ihre unbedingte Treue den
Herrschern gegenüber verpflichtete sich der Herrscher, sie lebenslang
angemessen zu versorgen. In Deutschland waren es im Mittelalter die
Fürsten, die ihre Verwaltungsaufgaben durch Beamte erledigen ließen,
später die preußischen Könige, die die Grundlage für das heutige
Beamtentum schufen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Beamten
dem Staat und Gesetz verpflichtet und mussten die anwachsende Flut von
Gesetzen und Verwaltungsvorschriften umsetzen. Das wurde immer weiter
perfektioniert bis in die Zeit des Nationalsozialismus mit teilweise
üblen Auswirkungen. Nach dem 2. Weltkrieg schafften die Alliierten das
Beamtentum zwar ab, aber es wurde nach Gründung der Bundesrepublik
schnell klar, dass man für die Fülle der Gesetze, die der neue Bundestag
beschloss, wieder Beamte brauchte. So wurde denn auch 1950 in das
Grundgesetz übernommen, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse
in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes übertragen wird, die
in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Dazu
sollen die Grundsätze des Berufsbeamtentums herangezogen werden (GG Art.
33, Abs.4 und 5). In der DDR gab es keinen Beamtenstatus, sondern alle,
die hoheitsrechtliche Angelegenheiten zu regeln hatten, waren
Staatsangestellte, obwohl die Bezeichnungen der Lehrer, Studienräte und
Oberstudienräte beibehalten wurden.
Da auch die allgemeine Schulpflicht im Gesetz festgelegt
wurde, bedeutete das, dass der Staat
verlangte, dass jedes Kind in die Schule geht und eine Grundbildung
erhält. Das ist bis heute eine lobenswerte Errungenschaft des deutschen Staates,
weil er ja auch dafür viel Geld ausgibt. Die Schulen müssen gebaut und
unterhalten werden, die Lehrer müssen ausgebildet und bezahlt werden.
Das ist zwar in unserem föderalistischen System Ländersache, ändert aber
nichts an dem Prinzip. Nach den Vorstellungen derer, die das Beamtentum
eingeführt haben, ist das eine wichtige und hoheitliche Aufgabe des
Staates bzw. der Länder. Diese Aufgabe muss mit Menschen erledigt
werden, die zuverlässig sind, dem Staat gegenüber loyal sind und auch
nicht streiken, wenn sie mit irgendwelchen Dingen unzufrieden sind.
Schließlich muss ja gewährleistet sein, dass der Schulbetrieb
kontinuierlich weiterläuft. So wurde der Beamtenstatus nach dem 2.
Weltkrieg wieder eingeführt.
Dasselbe wurde für die Polizei, die Post, die Justiz und die Armee vereinbart. Der
Staat wiederum verpflichtete sich im Gegenzug, diese Beamten auch
entsprechend zu besolden. Zuschläge für die Familie, die örtlichen
Gegebenheiten (ob Land oder Stadt), den Sonntagsdienst oder die
Dienstkleidung wurden gesondert vereinbart. Vom Gehalt, das der
Beamte bezog, wurde grundsätzlich ein gewisser Prozentsatz abgezogen und
als Rücklage für die spätere Pension einbehalten. Der Staat hatte sich
nämlich verpflichtet, nach Ablauf einer Dienstzeit von 35 Jahren für
seine Pensionäre und deren Witwen zu sorgen. Wer aus irgendwelchen
Gründen vorher ausschied, sollte nur eine anteilige Pension bekommen.
Gleichzeitig wurde eine Beihilfe für den Krankheitsfall zugesichert, die
der gesamten Familie des Beamten zugute kam.
Man legte für die Beamtung gewisse Grundsätze fest (z.B. deutsche
Staatsangehörigkeit, einen stabilen Gesundheitszustand, keine Vorstrafen
und eine positive Haltung zur Staatsform). Nach einer mehrjährigen
Probezeit versprach der Staat oder das Bundesland als Gegenleistung eine lebenslange Beschäftigung, wenn der
Beamte nicht irgendwelche Dummheiten oder Straftaten beging.
Dieses System funktionierte zunächst ganz gut, weil der Verdienst der
Beamten unter dem der freien Wirtschaft lag. Wer einen sicheren
Arbeitsplatz suchte, konnte sich für eine Beamtenlaufbahn entscheiden,
musste aber in Kauf nehmen, dass er weniger verdiente und in ein
Besoldungssystem einstieg, bei dem man alle zwei Jahre nach Lebensalter
eine Stufe höher kletterte. Nach 12 Stufen war das Ende erreicht, und
mehr gab es einfach nicht. Die Endstufe der Besoldungsgruppe war
erreicht. Man konnte auch nicht weiterkommen, ohne ein Zusatzstudium
absolviert zu haben. Alles war ziemlich starr vorgegeben: Wer einen
Volksschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss hatte, konnte nur in
den einfachen Dienst eintreten, wer einen Realschulabschluss oder den
Sekundarabschluss hatte, konnte in den mittleren Dienst eintreten. Für
Lehrer bedeutete das, dass sie nach einem Studium automatisch in den
gehobenen Dienst kamen, wenn sie Abitur hatten und ein Studium
nachweisen konnten. Ihre Laufbahn begann also mit A11 oder A12.
Wer Gymnasiallehrer werden wollte, musste länger studieren und wurde
später in den höheren Dienst eingestuft, also z.B. mit A13 plus Zulage.
Diese Besoldungsgruppen waren im Übrigen durch Tabellen festgelegt und
konnten öffentlich von jedem Bürger eingesehen werden. Das war ein
wesentlicher Unterschied zu den Tarifvereinbarungen in der freien
Wirtschaft - da wusste keiner, was der andere Mitarbeiter in der Firma
verdiente.
Im Prinzip war das der entscheidende Faktor, der auch
die Berufswahl stark beeinflusste: Die Beamtenlaufbahn war sicher, aber
auch starr - mit geringen Beförderungschancen. Die Lehrerlaufbahn
insbesondere, denn wer sich für das Lehrerdasein entschied, für den kam
als Beförderungsposten höchstens noch eine Schulleiterstelle in Frage.
Und da es davon auch nicht so viele gab, waren diese Aussichten
beschränkt. Vorteilhaft war allerdings, dass man sich nicht mehr
anstrengen musste, wenn man einmal verbeamtet war. Das Gehalt wurde
jeden Monat im voraus überwiesen und es fragte keiner danach, wie
fleißig man dafür gearbeitet hatte. Dem Lehrerdasein brachte das einen
schlechten Ruf ein, denn ein fauler Lehrer konnte nachmittags Tennis
spielen, während der fleißige seine Vorbereitungen für den nächsten Tag
machte. Es kontrollierte auch kaum jemand, ob sich ein Lehrer viel Mühe
mit Korrekturen gab und sehr ausführliche Kommentare unter die Arbeiten
schrieb oder ob er lediglich eine Ziffer als Note darunter setzte.
Anders in der freien Wirtschaft: Hier gab es für gute Facharbeiter eine
wesentlich bessere Bezahlung und für Akademiker eine breite Palette von
Betätigungsfeldern mit lukrativen Gehältern, die deutlich höher als bei
den Beamten lagen. Im Gegensatz zu den Beamten wurde jedoch das
Leistungsprinzip zugrunde gelegt. Wer gute Leistungen zeigte, der konnte
ein gutes Gehalt und eine gute Position auf dem Arbeitsmarkt erwarten.
Das hat sich in den letzten Jahren grundlegend
geändert. Die oben genannten Bedingungen stimmen in vielen Bereichen
nicht mehr. Einerseits ist das Gehalt eines Lehrer durchaus lukrativ
geworden und der sichere Arbeitsplatz ist mindestens genau so viel wert.
Ich bekomme sehr viele E-mails von Angestellten aus der freien
Wirtschaft, die nicht verstehen, dass ich auf meiner Webseite
Besoldung von Lehrern geschrieben habe,
dass das Gehalt eines Lehrers im Vergleich zu seinem Arbeitsaufwand und
seiner nervlichen Belastung noch zu gering ist. Sie würden weit mehr
arbeiten müssen und viel weniger verdienen. Ein Lehrer brauche keine
Krankenkassenbeiträge zu bezahlen und keine Sozialversicherung. Außerdem
bekäme er im Krankheitsfall Beihilfe und habe so viel Urlaub im Jahr wie
sonst kein anderer Arbeitnehmer. Ein Ingenieur in einer
Maschinenbaufirma habe bei mindestens gleichen Hochschulabschlüssen und
gleichen beruflichen Leistungen am Ende eines Monats viel weniger netto
in der Tasche als ein Lehrer. |
| Es
hängt in der Tat teilweise mit dem Beamtenstatus zusammen. Schließlich
gibt es inzwischen auch viele Lehrer im Tarifbeschäftigungsverhältnis.
Auf meiner Webseite Gehalt und Besoldung
habe ich eine Musterrechnung aufgemacht, aus der hervorgeht, dass ein
Lehrer im Tarifbeschäftigungsverhältnis etwa 300-500 € monatlich
weniger verdient als sein verbeamteter Kollege. Aus diesem Grund streben
zunächst einmal alle Lehramtsbewerber die Verbeamtung an. In NRW darf
man dafür nicht älter sein als 40 Jahre, das ist ein großzügiges
Angebot, denn in dieser Zeit kann man durchaus sein Studium und seine
Vorbereitungszeit abgeleistet haben. Sogar Elternzeiten sind damit noch
drin. Oder sogar völlig andere Berufe. |
In Nordrhein-Westfalen gibt es zur Zeit 192 000 Lehrer. Von
denen sind 34 000 Angestellte, die restlichen Beamte.
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Da heutzutage ein abgeschlossenes Hochschulstudium von
acht Semestern als erste Staatsprüfung anerkannt wird, ergeben sich für
so genannte "Seiteneinsteiger" günstige Gelegenheiten, den Beruf zu
wechseln und noch Lehrer zu werden. Schaffen sie das vor dem 40.
Lebensjahr, werden sie sogar noch verbeamtet. Da es zu wenig Fachkräfte
für den naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich gibt, wirbt der
Staat mit solchen Angeboten für
Seiteneinsteiger. |
Es hat sich aber nicht nur das Gehalt bei den Lehrern
geändert, sondern auch der Arbeitsaufwand. Es ist heute nicht mehr
möglich, "sich auf die faule Haut zu legen" und "den Nachmittag zu
genießen". Durch die Einführung der Ganztagsschulen hat sich der Schultag
sehr verlängert und reicht bis in den späten Nachmittag hinein.
Lehrerinnen und Lehrer werden sehr viel stärker kontrolliert als früher.
Das geschieht nicht nur im Rahmen der Qualitätsanalyse durch regelmäßige
Schulinspektionen, sondern auch durch jährliche zentrale Tests und
Lernstandserhebungen. In diesen müssen die Lehrer nachweisen, dass die
Schüler einen bestimmten Kenntnisstand erreicht haben. Neue
Kernlehrpläne für alle Fächer geben die verbindlichen Lerninhalte vor,
die in jeder Klassenstufe durchzunehmen sind.. Der Spielraum der Lehrer
ist also sehr gering geworden. Jede einzelne Unterrichtsstunde zählt -
und diese darf auch nicht ausfallen, sondern muss vertreten werden.
Diese höhere Verpflichtung des Lehrers auf positive Lernergebnisse wurde
verbunden mit der individuellen Förderung der Schüler. Im Endeffekt
bedeutet das, dass sich kein Lehrer mehr "auf die faule Haut legen"
kann, sondern einer permanenten Kontrolle von Schülern, Eltern und der
Schulaufsicht unterliegt.
Diejenigen, die neidisch auf den Job des Lehrers sind, sollten daran
denken, dass es ein harter Job ist, den diese Menschen dort in der
Schule täglich leisten. |
Das gilt natürlich auch für die angestellten Lehrer, die
seit einigen Jahren nicht mehr als "Angestellte", sondern als
"tarifbeschäftigte Lehrkräfte" geführt werden. Angestellte müssen den Eigenanteil für ihre
Sozialversicherung selbst zahlen und klagen deshalb über den großen
Einkommensunterschied zu den Beamten, obwohl sie genau dieselbe
Tätigkeit verrichten wie die Beamten. Das ist verständlich und
richtig, denn es macht durchaus mehrere hundert Euro im Monat aus.
Das Land NRW will natürlich vorrangig an den Lehrern als Beamte
festhalten, weil diese weniger Kosten verursachen. Für das Land ist
der Beamtenstatus billiger, weil keine Sozialversicherungsbeiträge
abgeführt werden müssen. Ähnlich verhält es sich auch mit der
Beihilfe und der Krankenversicherung.
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Die Pensionslawine beginnt zu rollen
In den nächsten Jahren wird es kritisch
werden, wenn die Pensionslawine an Fahrt gewinnt. Das Land NRW
legt zwar für jeden neu eingestellten Beamten monatlich 500 €
auf die hohe Kante, indem es diesen Betrag in einen Pensionsfond
einzahlt, aber das wird voraussichtlich kaum ausreichen, um die
große Masse der Pensionäre zu versorgen.
Der Bund der Steuerzahler bemängelt, dass die Milliardenbeträge
nicht mehr aufgebracht werden können, weil die Zahl der
Beitragszahler demnächst nicht mehr ausreichen würde, um die
notwendigen Pensionen zu finanzieren.
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Der Bund der Steuerzahler ist gar nicht gut auf die
Beamten zu sprechen. Er wirft der Landesregierung NRW vor, dass sie
besser auf die Tarifangleichung an die Angestellten hätte verzichten
sollen. Das hätte Hunderte von Millionen Euro eingespart. Außerdem
sollten die Reformen im Rentenrecht auf die Beamtenpensionen übertragen
werden. Dadurch könnten Milliardenbeträge eingespart werden. Gemeint ist
die Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre , die
Nichtberücksichtigung von Ausbildungszeiten sowie der Einbau eines
"Nachhaltigkeitsfaktors". |
Es gibt aber eine sehr gute Zusammenstellung
des Deutschen Beamtenbundes unter dem Titel "Die
7 Irrtümer zur Beamtenversorgung", in dem die Vorurteile den
Fakten gegenübergestellt werden.
Lesen Sie diesen Text. Es ist nämlich nötig, dass unseriöse und
polemische Beiträge aus der Presse richtig gestellt werden. Auf den
Staat kommen in der nächsten Zeit zweifellos gewaltige
Pensionsausgaben zu, die durch die starke Einstellung von Beamten in
den 70er Jahren, der Überalterung des öffentlichen Dienstes und der
mangelnden Vorsorge durch die Politiker zustande kommen. Aber zur
Lösung des Problems helfen keine Neiddebatten, sondern nur sachliche
Finanzierungsvorschläge. |
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