Das Problem der Pflichtstunden - Bandbreite
| Die Pflichtstunden - Bandbreite ist ein
heißes Eisen; sie wurde zum Beginn des Schuljahres 2002/03 von der
damaligen Schulministerin Behler aufgrund eines Arbeitszeitgutachtens der
Firma Mummert und Partner als das so genannte "Bandbreitenmodell" in Kraft gesetzt. Diese Firma hatte im Auftrag
des Ministeriums in den Jahren 1997/98 die zeitliche Belastung der
Lehrerinnen und Lehrer gemessen und festgestellt, dass die Lehrkräfte im
Vergleich zum öffentlichen Dienst deutlich länger arbeiteten. |
| Die genauen Daten können Sie auf meiner
Webseite "Arbeitszeit" nachlesen,
außerdem finden Sie im Downloadverzeichnis den Endbericht der
Arbeitszeituntersuchung als Zusammenfassung unter dem Titel
abzeit.zip.
In der 27-seitigen Zusammenfassung finden Sie die wesentlichen Ergebnisse
der Untersuchung, auf die in den derzeit laufenden Dialog-Gesprächen
zwischen den Verbänden und des Ministeriums immer wieder Bezug genommen
wird. Ergebnis dieser
Untersuchung war, dass innerhalb der Lehrerschaft in jeder Schulform eine
große Bandbreite zeitlicher Belastung auftrat (Standardabweichung zwischen
205 und 335 Stunden). Besonders große zeitliche Belastungen verzeichneten u.a. die die Lehrerinnen und Lehrer mit Korrekturfächern, die
Klassenleitungen und - in Relation zu ihrem Beschäftigungsumfang -
die Teilzeitbeschäftigten. |
Die Untersuchung hatte allerdings einen eklatanten
Fehler: Es wurde rein die zeitliche Dimension der Lehrertätigkeit
untersucht; die physischen und psychischen Belastungen wurden
ausgeklammert. Außerdem wurden die Ganztagsschulen unzureichend
berücksichtigt.
Anschließend kam das Ministerium auf eine geniale Idee: Da man
aufgrund der Arbeitszeituntersuchung neue Arbeitszeitmodelle erproben
musste, die aber nichts kosten durften, entwarf man ein
Entlastungskonzept, das lediglich für eine Umverteilung sorgte und
formulierte es als Erlass in Gestalt der jährlich neu erscheinenden
Verordnung zum §5 des Schulfinanzgesetzes. Hier die Fassung für das Jahr
2005/2006:
|
"§3
Pflichtstunden-Bandbreite
(1)
Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und
Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche
Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden. Soweit dies im
Einzelnen erforderlich ist und die besonderen Belastungen sich nicht aus
dem Inhalt des Amtes ergeben, können die in § 2 Abs. 1 genannten Werte
unterschritten oder um bis zu drei Pflichtstunden überschritten werden.
Die Abweichungen müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. Die
Verteilung der Anrechnungsstunden nach § 2 Abs. 5 ist zu berücksichtigen.
(2) Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen
Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der
Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Entscheidung im Einzelnen trifft
die Schulleiterin oder der Schulleiter."(VO zur Ausführung des §
93Abs.3 SchG v. 18.3. 2005) - BASS 11-11 Nr.1). |
Durch die Einführung des neuen Schulgesetzes am
1.8.2005 gelten also diese Rechtsgrundlagen. Dazu heißt es in den
entsprechenden Verwaltungsvorschriften:
3.1 (zu § 3 Abs. 1)
3.1.1
Mit der Bandbreitenregelung erhalten die Schulen ein zusätzliches
Instrument, um besonderen individuellen Belastungen besser gerecht werden
zu können. Ziel der Regelung ist es, in der einzelnen Schule eine
möglichst ausgewogene Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen
Lehrerinnen und Lehrern zu erreichen. Die Schulleiterin oder der
Schulleiter und die Lehrerkonferenz sind verpflichtet, unter
Berücksichtigung des Unterrichtsbedarfs für eine möglichst gleichmäßige
Belastung der Lehrerinnen und Lehrer Sorge zu tragen.
Ein Anspruch auf Herabsetzung der Pflichtstundenzahl besteht nicht. Der
Belastungsausgleich darf insbesondere nicht zu einer ernsthaften
Beeinträchtigung der Unterrichtsversorgung führen. Die Abweichungen vom
Ausgangswert müssen sich in der einzelnen Schule insgesamt ausgleichen,
damit das Unterrichtsvolumen erhalten bleibt. Die Anrechnungs- und
Ermäßigungsstunden nach § 2 Absätze 2, 3 und 5 bleiben neben der
Bandbreitenregelung bestehen.
Das Pflichtstundenmaß ist Ausgangswert einer Bandbreite, innerhalb der
innerschulisch die Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer im
Einzelnen jeweils für ein Schuljahr festgesetzt wird. Korrespondierend
mit der zeitlichen Inanspruchnahme durch besondere unterrichtsbezogene
Belastungen und außerunterrichtliche Aufgaben sowie den
schulformspezifischen Notwendigkeiten kann die einzelne
Unterrichtsverpflichtung das jeweilige Pflichtstundenmaß unterschreiten
oder bis zu drei Stunden überschreiten. Bei einem Ausgangswert von 28
Pflichtstunden soll eine Überschreitung um drei Stunden nur im
Ausnahmefall erfolgen.
3.1.2
Für teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer reduziert sich die
zulässige Überschreitung anteilig entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang;
dabei sind Stundenbruchteile abzurunden.
3.1.3
Für schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer gilt Nr.2.4.2 (siehe unten)
entsprechend.
3.2 (zu § 3 Abs. 2)
Nr. 2.5.2 (siehe unten) gilt entsprechend. Die Verfahrensregelung ist wie
bei den Anrechnungsstunden darauf angelegt, dass die Grundsätze für die
Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl möglichst im Konsens
zwischen Schulleitung und der Lehrerkonferenz festgelegt werden. Bei der
Anwendung der Bandbreitenregelung sind die bei der Verteilung der
Anrechnungsstunden und der Sonderaufgaben getroffenen Entscheidungen zu
berücksichtigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter und die
Lehrerkonferenz haben dafür Sorge zu tragen, dass über Anträge einzelner
Lehrerinnen und Lehrer im vorgeschriebenen Verfahren entschieden wird. Der
Antrag und die Entscheidung sind aktenkundig zu machen.
2.4.2
Die berechtigten Belange der Teilzeitbeschäftigten (insbesondere der nach
§ 85 a LBG teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer), sowie der
Schwerbehinderten (siehe auch Richtlinien zur Durchführung des SGB IX -
BASS 21 - 06 Nr. 1) und der Lehrerinnen und Lehrer mit begrenzter
Dienstfähigkeit (§ 46 LBG) sind zu berücksichtigen.
Das Unterrichtsdeputat kann im Schuljahresverlauf grundsätzlich auch dann
flexibel verteilt werden, wenn die individuelle Pflichtstundenzahl bereits
durch Ermäßigungs- oder Anrechnungsstunden bzw. die Bandbreitenregelung (§
3) modifiziert worden ist. Eine Überschreitung des Pflichtstundenmaßes im
Rahmen der Bandbreite gemäß § 3 ist dabei jedoch zu berücksichtigen.
2.5.2
Die Regelungen zum innerschulischen Entscheidungsverfahren entsprechen den
§§ 59 Abs. 5 Satz 2 und 68 Abs. 3 Nr.4 SchulG. Die Zuständigkeit für die
Verteilung der Anrechnungsstunden im Einzelnen liegt bei der
Schulleiterin oder dem Schulleiter. Über die Grundsätze, d. h. den
allgemeinen Rahmen, für welche Aufgaben und nach welchen Kriterien die
Anrechnungsstunden verteilt werden, entscheidet die Lehrerkonferenz auf
Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Findet der Vorschlag
des Schulleiters oder der Schulleiterin nicht die Zustimmung der
Lehrerkonferenz, so unterbreitet er oder sie der Konferenz mit dem Ziel
der Einigung einen neuen Vorschlag.
Das Verfahren bei der Verteilung der Anrechnungsstunden sichert die
Beteiligung der Lehrerkonferenz in grundsätzlichen Fragen und trägt
gleichzeitig der besonderen Verantwortung der Schulleitung für die
Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule Rechnung. Wegen der
gemeinsamen Verantwortung von Schulleitung und Kollegium für die Schule
ist es auf eine Konsensbildung hin angelegt. Dementsprechend soll die
Schulleiterin oder der Schulleiter bei ihrem oder seinem Vorschlag
Anregungen der Lehrerkonferenz für die Grundsätze berücksichtigen.
Die Lehrerkonferenz und die Schulleiterin oder der Schulleiter haben bei
ihren Entscheidungen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die
Belastung durch besondere schulische Aufgaben und besondere
unterrichtliche Belastungen zu berücksichtigen. Die Umsetzung der
Bandbreiten (§ 3) und die Verteilung der Anrechnungsstunden und
Sonderaufgaben sind aufeinander abzustimmen.
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Das Entlastungskonzept ist gar keines, sondern ein Umverteilungskonzept.
Es dürfen nämlich keine Kosten entstehen.
Sehr raffiniert formulierte die Ministerin diese Umverteilung der
Unterrichtsbelastung in ihrer
Presseerklärung zum Schuljahresbeginn 2002/03:
|
Kollegien können Arbeit gerechter verteilen
"...alle
Schulen des Landes haben von diesem Schuljahr an in einem weiteren Punkt
mehr Eigenverantwortung: Sie können - in bestimmten Grenzen - die
Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer selbst regeln. Dabei gilt
selbstverständlich: Die Gesamtstundenzahl einer Schule muss unverändert
bleiben - und die Stundentafeln müssen abgedeckt werden können. Ansonsten
haben die Kollegien aber nunmehr die Möglichkeit, die in der
Arbeitszeituntersuchung von 1999 festgestellte, teilweise extrem
unterschiedliche Belastung zwischen den Lehrkräften besser zu verteilen.
So können einzelne Lehrerinnen und Lehrer nach Kriterien, die das
Kollegium selbst aufstellt, von der Schulleitung um bis zu drei
Unterrichtsstunden pro Woche entlastet, andere können zu bis zu drei
zusätzlichen Unterrichtsstunden verpflichtet werden. Damit haben die
Kollegien es selbst in der Hand, beispielsweise die deutlich
unterschiedliche Belastung zwischen Lehrern mit und ohne Korrekturen
auszugleichen. Eine landeseinheitliche Vorgabe hätte hier wenig Sinn
gemacht, denn der Korrekturaufwand lässt sich nicht allein am Fach
festmachen - schließlich gibt es auch korrekturaufwändige Leistungskurse
beispielsweise in Geographie. Mir war es wichtig, den Kollegien die
Möglichkeit an die Hand zu geben, offensichtliche Ungerechtigkeiten
selbstständig abzubauen. Wer dies nutzen will, soll die Chance dazu haben,
wer es nicht will, ist nicht gezwungen. In zwei, drei Jahren werden wir
das resümieren..." (Schulministerin Barbara Sommer)
|
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Mit diesem Vorschlag trieb die Ministerin zunächst einmal einen Keil in alle Kollegien.
Sie unterteilte das Kollegium nämlich in Lehrerinnen und Lehrer mit
Korrekturfächern und Kolleginnen und Kollegen ohne solche. Allerdings setzte sie damit Arbeitszeit mit Arbeitsbelastung gleich. Das
war und ist ein schwerwiegender Fehler, denn die Arbeitsbelastung in den einzelnen
Fächern ist in der Arbeitszeituntersuchung trotz immanenter Proteste der
Lehrerverbände überhaupt nicht erfasst worden!
|
Verfallen Sie also nicht in den
Fehler eines solchen Denkmodells, sondern diskutieren Sie im Kollegium
die unterschiedlichen Aspekte:
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Die Frage der Belastung
|
Das Problem
der Bandbreitenregelung |
Organisatorische Verfahren zur Bandbreitenregelung |
1. Aspekt: Die Frage der Belastung
1.
Die Belastung ist individuell. Der eine Kollege fühlt sich durch
bestimmte Schüler in einer Klasse sehr belastet, der andere Kollege
nicht. Die eine Kollegin fühlt sich durch die Mathestunde in der 6.
Stunde sehr belastet, weil die Klasse sehr unruhig und wenig lernbereit
ist. Der Kollege in der Parallelklasse hat auch Mathe in der 6. Stunde,
fühlt sich aber weniger belastet, weil er heute seinen Unterricht erst
um 12:00 Uhr begonnen hat, während die Kollegin schon ab 8:00 Uhr
einiges hinter sich hat und anders reagiert. Manchmal ist der Rest des
Tages dahin, wenn man die erste Stunde als Horrorstunde erlebt hat.
Dazu kommt eine Vielzahl von individuellen Bedingungsfaktoren: Das Maß an
Geduld, das jemand mitbringt, seinen Humor, sein Lebensalter, seine Unterrichtserfahrung,
seine Routine, die natürliche Autorität,
Konfliktfähigkeit u.a. Alle Faktoren zusammen machen die Gesamtbelastung
des Unterrichts aus, die bei jedem verschieden ist.
Die Lebenszufriedenheit, die Ausgeglichenheit und andere persönliche
Voraussetzungen spielen eine große Rolle für die Belastung - nicht zu
vergessen die private Situation oder Beziehungskrisen.
Natürlich ist die Belastung auch altersabhängig. Jeder hat im Laufe seines
Lehrerdaseins gewisse Bewältigungsstrategien entwickelt. Die ändern sich
aber auch. Was man früher noch klaglos ertragen hat, macht einem im Alter
schwer zu schaffen.
Eine systematische Auflistung aller Faktoren, die das Verhaltens- und
Erlebensmuster einer Lehrperson als Belastung bestimmen, hat Prof.
Schaarschmidt in seiner Potsdamer Lehrerstudie definiert. Weitere Hinweise
dazu finden Sie am Ende des Kapitels.
2. Die Belastung ist zeitabhängig. Manche Kolleginnen oder Kollegen
haben oft am Nachmittag Unterricht und finden Schüler vor, die schon
einen langen Tag hinter sich haben und wenig aufnahmebereit sind. Ein
hohes Maß an Konzentration und Einsatz ist nötig, um diese zum Lernen zu
bewegen. Die Belastung ist sehr groß. Eine Religionsstunde am Nachmittag
kann verflixt hart sein gegenüber einer Religionsstunde von 8:00 Uhr bis
8:45 Uhr, wo man noch auf relativ wenig gestresste Schülerinnen und
Schüler trifft. Der jeweilige Stundenplan spielt also durchaus
eine Rolle bei sonst gleicher Stundenzahl.
3. Die Belastung ist situationsabhängig. Es gibt Klassen, die sind einem
unsympathisch; für die hat man einen hohen Aufwand an Vorbereitung und
steckt viel Power in den Ablauf der einzelnen Unterrichtsstunde. Sie
kosten einfach viel Kraft und man ist froh, wenn man wieder heraus ist.
Das ist völlig unabhängig vom Fach. Eine Kunststunde kann so wesentlich
mehr Aufwand bedeuten als eine Englisch-Stunde. Umgekehrt kann das
natürlich auch der Fall sein.
4. Die Belastung ist vom Werkzeugeinsatz abhängig. Es ist ein großer Unterschied, ob
man in einem Klassenraum arbeitet, der den Schülern vertraut ist und mit
Material, das ihnen geläufig ist. Das ist typisch für Englisch-,
Mathematik- und Deutschstunden. Hier arbeitet man gewöhnlich mit einem
Lehrbuch, das Standardwerk ist und täglich gebraucht wird. Gänzlich
anders sieht das aus, wenn der Unterricht mit der Klasse im Physik-, Chemie- oder
Werkraum mit ungewohnten Materialien erfolgt, die zudem noch gefährlich oder
ziemlich teuer sind. Als Lehrer muss man aufpassen wie ein Luchs, damit
nichts kaputt geht, das sich keiner verletzt, dass nichts gestohlen
wird. Das kostet viel Kraft und ist eine hohe Belastung.
Im Übrigen wird das von den Berufshaftpflichtversicherungen auch so gesehen, denn
die Beitragsprämien für einen Chemielehrer sind höher als für einen
Englisch- oder Mathematiklehrer.
5. Die Belastung ist vom Raum abhängig. Was für die Fachräume der
Naturwissenschaften oder Technik gilt, ist natürlich auch in der
Sporthalle, der Lehrküche, dem Kunstraum oder dem Computerraum der Fall.
Auch hier ist der Umgang mit andersartigen Materialien eine zusätzliche
Belastung für den Unterrichtenden. Nicht nur das Material, sondern auch
der Raum selbst spielt eine große Rolle. Jeder Sportlehrer kann Ihnen
ein Lied davon singen, wenn er nach einer Stunde in einer Sporthalle mit
schlechter Nachhallzeit, ungeheurem Lärmpegel und unerzogenen Kindern
Ohrensausen hat. In ähnlicher Weise wird eine Hauswirtschaftslehrerin
nach einer Stunde in der Lehrküche reagieren, nachdem sie vergeblich
versucht hat, mit unerzogenen Schülern einen Kuchen zu backen.
Es können aber auch dunkle, schlecht belüftete, feuchte oder schadstoffbelastete
Räume sein, die eine zusätzliche Belastung bedeuten.
6. Die Belastung ist von der Schülerzahl abhängig. Es ist ein großer
Unterschied, ob die Klasse aus 22 oder aus 29 Schülerinnen und Schülern
besteht. Das merkt man nicht nur bei der Korrektur der Klassenarbeiten,
sondern bei der Klassenfahrt, beim Elternsprechtag oder im Unterricht
selbst. Wenn man Klassenlehrer ist, steigen die Probleme mit jedem
Schüler, den man mehr hat, gewaltig an.
7. Die Belastung ist vom Fach abhängig. Jedes Unterrichtsfach macht
Arbeit. Manche Fächer sind aber Hauptfächer und werden von den
Schülerinnen und Schülern einfach wegen der Relevanz und Zeugnisnoten
stärker akzeptiert. Der Lehrer hat es dort einfacher, auch wenn sein
Korrekturaufwand höher ist. Andere Fächer
nehmen Schülerinnen und Schüler einfach nicht ernst. So kann es durchaus
sein, dass eine Religionsstunde oder Musikstunde wesentlich mehr
Vorbereitungs- oder Durchführungsaufwand erfordert als eine
Mathematikstunde. Die stärkste Belastung sind Vertretungsstunden oder
fachfremder Unterricht; sie erfordern deutlich mehr Energie. Allerdings
ist nicht abzustreiten, dass die Hauptfächer einen deutlich höheren
Korrekturaufwand erfordern. Wer drei oder mehr Kurse mit
Korrekturfächern hat, den erwischt es nicht nur an vielen Wochenenden
mit der Korrektur von Heften oder Kursmappen, sondern ganz besonders bei
Lernstandserhebungen und Zentralen Prüfungen.
8. Die Belastung ist vom Niveau der Gruppe abhängig. Je niedriger das
Niveau der Lerngruppe, desto höher ist der Aufwand an
Unterrichtsvorbereitung, an Motivation, an Nerven zur Unterdrückung
unerwünschter Störungen. Hauptschullehrer können ein Lied davon singen,
welch ein Unterschied es ist, in einem G-Kurs Mathematik oder in einem
E-Kurs Mathematik zu unterrichten. Dasselbe ist auch beim Korrekturaufwand
festzustellen. Schlechte Klassenarbeiten mit vielen Fehlern bedeuten
wesentlich mehr Arbeitsaufwand.
9. Die Belastung ist von der Ausstattung der Schule abhängig. Wenn die Schule
gut ausgestattet ist, hat man deutlich weniger Arbeitsaufwand bei der
Vorbereitung und weniger Stress im Unterricht. Andererseits zeigt der hohe
Aufwand an Arbeitsblättern, Kopiervorlagen und selbst angefertigtem
Unterrichtsmaterial, dass oft veraltetes oder ungeeignetes Material
vorhanden ist, dass nur noch wenig motiviert. Schauen Sie sich im
Kollegium um! Sie merken schnell, wie viele Kolleginnen und Kollegen
zusätzliches Material anschleppen. Und das hängt beileibe nicht von
Korrekturfächern ab.
10. Die Belastung ist von der Wochenstundenzahl
abhängig. Besteht schon eine Reduzierung der regulären
Pflichtstundenzahl aufgrund einer Schwerbehinderten-Eigenschaft, einer
Teilzeitbeschäftigung, einer Fachleiter-, Moderatoren- oder
Verwaltungstätigkeit, so stellt sich die unterrichtliche Belastung ganz
anders dar.
11. Die Belastung ist vom Status abhängig.
Ein Schulleitungsmitglied hat z.B. einen ganz anderen Autoritätsbonus als
eine normale Lehrkraft und deshalb wesentlich weniger Probleme in der
Durchführung des Unterrichts. Der Nervenaufwand ist deutlich
geringer und damit die Belastung auch.
2. Aspekt: Das Problem der Bandbreitenregelung
Es gibt noch weitere Abhängigkeiten, die individuell
unterschiedlich ins Gewicht fallen. Sie werden bald merken, dass die
Belastung relativ zu sehen ist und kaum gemessen werden kann. Der eine
fühlt sich durch bestimmte Tätigkeiten überlastet, der andere nicht.
Aus diesem Grunde sollten Sie auch über
folgende Probleme sprechen:
- Was stellt in unserer Schule eine besondere
Belastung dar?
- Gibt es Räume, in denen der Unterricht besonders
belastend ist?
- Gibt es Klassen, in denen der Unterricht besonders
belastend ist?
- Welche Fächer sind besonders belastend?
- Welche schulischen Aufgaben sind besonders
belastend?
- Welche außerschulischen Aufgaben sind besonders
belastend?
- Welche Sonderveranstaltungen stellen eine
besondere Belastung dar?
- Welche Sonderaufgaben sind zwar sehr
arbeitsaufwendig, stellen aber keine besondere Belastung dar?
Besonders wichtig:
- Gibt es organisatorische Möglichkeiten, diese
Belastungen zu vermeiden oder zu reduzieren? Kann man einen
Prioritätenkatalog erstellen?
|
| Eigentlich ist das Sache der
Schulleitung. Denn man sollte nicht darüber hinwegsehen, dass die
Gesunderhaltung des Kollegiums und die Sorge für gute Arbeitsbedingungen
die vordringlichste Aufgabe der Schulleitung sind. Diese Aufgabe ist auch
in dem Arbeitsschutzgesetz niedergelegt, was leider allzu oft nicht
wichtig genug genommen wird. Sehen Sie sich einmal die Aufgaben der
Schulleitung auf der Webseite Arbeitsschutz
an. Schulleitungen müssten eigentlich Gesundheit und gute Laune des
Kollegiums als ihre höchste Führungsaufgabe ansehen. Schließlich ist das
einzige Kapital der Schulleitung die Arbeitskraft der Lehrerinnen und
Lehrer. Nur sie garantieren eine gute Erziehung, eine hohe Lernleistung
und einen geringen Unterrichtsausfall. Schulleitungen vergessen das allzu
leicht. |
Sie sollten unbedingt aber auch die Stellungnahme der
Schulleiterin oder des Schulleiters zur Belastung einholen. Da es von
deren Entscheidung es abhängt, welche Faktoren für die Verteilung der
Ermäßigungsstunden hohes Gewicht bekommen, ist es ganz interessant, die
Einstellung dazu zu erfahren. Ein Schulleiter, der selbst Korrekturfächer
unterrichtet, wird sicher das Problem anders sehen als eine Schulleiterin,
die Kunst und Musik oder Pädagogik und Geschichte erteilt.
Lassen Sie also von der Schulleitung einen Vorschlag ausarbeiten und
diskutieren Sie ihn.
|
|
Die Schulleitung hat allerdings ein wichtiges Problem:
Die Zahl der Unterrichtsstunden, die erteilt werden müssen, darf sich
nicht verändern: Sie kann also nur einigen Kolleginnen oder Kollegen, die
weniger belastet sind, Stunden zusätzlich aufbürden und dafür anderen, die
stärker belastet sind, als Ermäßigung wieder wegnehmen. Wie will sie das
anstellen?
Dafür gibt es eine Vorgabe des Schulgesetzes
und des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Die Schulleitung muss sich an
folgende Schritte halten:
1. Vorschlag eines Verteilungsmodells,
2. Diskussion des Schulleitungsvorschlags in der Lehrerkonferenz,
3. Beschluss von Grundsätzen in der Lehrerkonferenz,
4. Zuteilung der Ermäßigungsstunden durch die Schulleitung gemäß der
Grundsätze der
Lehrerkonferenz.
Der entscheidende Faktor ist die Beschlussfassung von
Grundsätzen durch die Lehrerkonferenz, weil die Schulleitung für ihre
Verteilung daran gebunden ist und nicht ohne weiteres davon abweichen
kann.
Wenn also die Konferenz Grundsätze festlegt, die
vernünftig und plausibel sind, kann die Schulleitung nicht ohne weiteres
davon abweichen und der Schulfrieden bleibt gewahrt.
Die Konferenzen haben natürlich verschiedene Möglichkeiten: Sie können
einerseits einen Kriterienkatalog mit einem differenzierten Punktesystem
verabschieden, der sich aus den einzelnen Tätigkeiten bzw. Korrekturen
ergibt, andererseits aber auch dokumentieren, dass eine Messung der
individuellen Belastung einer Lehrerin oder eines Lehrers einfach
unmöglich ist.
Diese beiden Möglichkeiten möchte ich im Folgenden als
Beispiel darstellen.
|
3. Aspekt: Organisatorische Verfahren zur Bandbreitenregelung
|
| Wenn die Schulleitung der Meinung ist, dass
Korrekturbelastungen, Unterrichtsbelastungen und außerunterrichtliche
Sonderaufgaben tabellarisch erfasst und in ein Berechnungssystem gebracht
werden müssen, kann sie selbst oder mit Hilfe des Lehrerrates einen
Kriterienkatalog zur Berechnung der Belastung entwerfen. |
Ein solcher Kriterienkatalog wird anschließend von der
Lehrerkonferenz verabschiedet und gilt als Berechnungsgrundlage der
Entlastungsstunden.
Musterbeispiel: |
|
Formular zur Entlastungsberechnung |
| Abkürzung |
Name |
Schuljahr |
Pflichtstunden |
| MUS |
Mustermann, Friedhelm |
2005/06 |
25,5 |
| Klasse |
6a |
7a/b |
9c/d |
12 |
8b |
8c |
8d |
9 |
| Fach |
E |
E |
E |
E |
CH |
CH |
CH |
NW |
| Kursart |
|
E |
G |
L |
|
|
|
WP1 |
| Anzahl der Schüler
= S |
28 |
24 |
22 |
19 |
28 |
27 |
29 |
18 |
| Anzahl der Arbeiten = A |
6 |
6 |
5 |
4 |
|
|
|
4 |
| Bewertungsfaktor
= B |
2 |
2 |
2 |
5 |
2 |
2 |
2 |
3 |
Entlastungsindex
S x A x B
----------- =
P
100 |
3,36 |
2,88 |
2,2 |
3,8 |
0,56 |
0,54 |
0,58 |
2,16 |
| Summe aller
Entlastungsindexe (= P, Punktzahl): 16,08
- auf ganze Stellen gerundet: |
16 |
Tabelle für die Bewertungsfaktoren ( = B ) der Fächer und
Funktionen |
| Jahrgang |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
12 |
13 |
| Klassenlehrer bzw.
Jahrgangsstufenleiter |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
5 |
5 |
5 |
| Fächer |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Kursart |
|
|
G |
E |
G |
E |
G |
E |
G |
E |
|
G |
L |
G |
L |
| D |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
4 |
4 |
4 |
4 |
6 |
6 |
6 |
6 |
6 |
| M |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
3 |
3 |
3 |
3 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
| E |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
3 |
3 |
3 |
3 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
| WP 1 |
|
|
2 |
2 |
2 |
2 |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
|
|
|
|
| WP 2 |
|
|
|
|
|
|
2 |
2 |
2 |
2 |
|
|
|
|
|
| Abiturarbeiten -Zweitkorrektur |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
6 |
6 |
| Facharbeit |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
4 |
4 |
|
|
| Oberstufenfächer |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
4 |
4 |
4 |
|
|
| PH, CH, BI, NW experimentell |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
|
|
|
|
| AT, TC, AH, HW |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
|
|
|
|
| KU, MU, TX, SP |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| GE, EK, GL, WL, |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ER, KR, PP |
|
|
|
2 |
2 |
2 |
|
|
|
|
|
| andere Fächer |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Nachmittagsunterricht (je Tag) |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
|
|
|
|
| Fachfremder Unterricht |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Vertretungsstunden |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Bereitschaftsstunden |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anmerkungen:
- Die Tabelle für die Funktionen wird an dieser Stelle
weggelassen, weil sie in einen anderen Zusammenhang gehört
(Entlastungstopf des Kollegiums) und nicht für die Entlastung innerhalb
des Bandbreitenerlasses gedacht ist.
- Die Oberstufenfächer in der Klasse 13 bekommen keine
Punkte mehr, weil der Unterricht für die Klasse 13 jeweils vorzeitig
endet und damit ein jährlicher Ausgleich zur erhöhten Belastung erfolgt.
- Für die Berechnung des Klassenlehrerindexes wird die
Schülerzahl der Klasse mit dem Bewertungsfaktor 8 multipliziert und
ebenfalls durch 100 geteilt; er zählt also praktisch so viel wie ein
Korrekturfach.
- Die Bewertung der Naturwissenschaften, der Technik
und der Hauswirtschaft als experimentelle Fächer mit Gefahrenzulage
stellen den Versuch einer zusätzlichen Belastungsbewertung dar.
Kollegien können natürlich hier zu einer anderen Auffassung gelangen.
- Der Nachmittagsunterricht ist ein Versuch, die
zusätzliche nervliche Belastung in das Bewertungssystem hineinzubringen.
Der Index für den Nachmittagsunterricht ergibt sich aus der Gesamtzahl
der am Nachmittag zu unterrichtenden Schüler multipliziert mit dem
Bewertungsfaktor 2, ebenfalls durch 100 geteilt.
- Die Bewertungsfaktoren können alle von der Konferenz
ergänzt, geändert oder nach Erprobung anders festgelegt werden, so dass
Raum für eine individuelle Bewertung der eigenen Schulsituation
vorhanden ist. Das gilt insbesondere für den fachfremden Unterricht, die
Vertretungs- oder Bereitschaftsstunden, die in der Tabelle noch nicht
bewertet wurden.
|
Eine Schule, die so verfährt, legt einen
transparenten Bewertungsschlüssel fest, der für alle verbindlich ist und
auch der Schulleitung die Möglichkeit gibt, die Entlastungsstunden
einigermaßen gerecht zu verteilen. Das ist relativ einfach, wenn man sich
auf eine bestimmte Punktzahl einigt, ab der man (z.B. 20 Punkte) eine
Ermäßigungsstunde vergibt. Die Kolleginnen und Kolleginnen und Kollegen
mit der höchsten Punktzahl erhalten dann die Entlastungsstunden.
Doch halt!
Damit ist das Problem ja nicht gelöst!
Hier beginnt erst das Dilemma. Die Stunden
müssen ja irgendwo herkommen! Auf gut deutsch heißt das: Die Kolleginnen
und Kollegen mit den wenigsten Punkten müssen eine Stunde mehr geben, weil
sie aufgrund des festgelegten Belastungsindexes wesentlich weniger
gefordert sind als andere. Äquivalent zu den Punkten müsste man also
festlegen, dass alle, die einen bestimmten Punktwert unterschreiten, (z.B.
10 Punkte), eine Unterrichtsstunde mehr geben müssen.
Damit beginnt das Hauen und Stechen im Kollegium und der Schulfrieden ist
in Gefahr. Ich weiß nicht, ob Sie das wollen. |
Korrekturfach-Lehrer sollen entlastet werden
DÜSSELDORF
(RP) Der NRW-Philologen-verband fordert, dass Korrekturfach-Lehrer
weniger Wochenstunden unterrichten müssen. Lehrkräfte mit mehr als
vier Korrektur-Klassen sollen demnach pro zusätzlicher
Korrekturgruppe eine Entlastungsstunde je Woche erhalten. Während
eines Schuljahres seien zwischen 1100 und 1500 Klassen- und
Kursarbeiten zu korrigieren. Lernstandserhebungen, zentrale
Prüfungen in der zehnten Klasse sowie Erst- und Zweitkorrekturen im
Zentralabitur stellten weitere neue Belastungen dar. Kaum ein
Wochenende oder Ferien seien korrekturfrei. Der schulpolitische
Sprecher der CDU, Klaus Kaiser, nannte das Arbeitszeitmodell
„konstruktiv".
(Quelle: Rheinische Post 13.4.2008)
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| Wenn Sie das nicht wollen, sollten Sie die Schwächen dieses Systems
deutlich machen und Alternativen aufzeigen. |
1. Die Schwächen des Punktsystems:
- Die Punktverteilung muss vor den Sommerferien für das
nächste Schuljahr festgelegt werden, weil danach der Stundenplan gemacht
werden muss. Für das nächste Schuljahr sind aber noch nicht alle
Faktoren hinreichend bekannt, also ändert sich das System im Laufe des
Jahres. Neue Lehrkräfte, die nach den Ferien kommen, würden also
zunächst einmal gar nichts bekommen.
- Sinnvoll kann das System nur rückwärts angewendet
werden, d.h.: Jeder erhält im folgenden Jahr die Entlastung als
Belohnung für die übermäßige Belastung des vorangegangenen Jahres.
Was ist, wenn jemand dann versetzt wird oder pensioniert wird? Alle
Entlastung ist futsch.
- Viele Belastungen gleichen sich innerhalb des Jahres
wieder aus. Sei es, dass die Klasse 13 keinen Unterricht mehr hat, sei
es, dass Klassen in der Jugendherberge sind oder sich im Praktikum
befinden.
- Manche kurzzeitigen Belastungen kann man besser durch
flexible Lösungen ausgleichen. Die Abitur-Zweitkorrekturen sind z.B.
eine solche externe Belastung, die kurzfristig angesetzt wird und auch
schnell zu Ende geführt werden muss. Statt einer Punktevergabe ist es
sinnvoller, den betroffenen Kolleginnen oder Kollegen einen Tag frei zu
geben und den Unterricht ausfallen zu lassen oder teilweise vertreten zu
lassen. Dann können die Arbeiten zu Hause in Ruhe und schnell erledigt
werden. Solchen Kolleginnen und Kollegen könnte man alternativ auch
einen freien Tag gewähren, wenn eine ganztägige Konferenz angesetzt ist.
- Das Punktsystem berücksichtigt lediglich den
zeitlichen Mehraufwand für die Erledigung bestimmter Tätigkeiten und
nicht die nervliche Belastung, die oben im ersten Abschnitt beschrieben
sind.
- Das Punktsystem wird vom Anteil der Kolleginnen und
Kolleginnen bestimmt, die in einer Schule die Korrekturfächer oder die
Oberstufenfächer favorisieren. Die Mehrheit bestimmt die Gewichtung
dieser Fächer. Das kann von Schule zu Schule und von Jahr zu Jahr anders
sein. Eine objektive Festlegung ist nicht zu erreichen.
- Teilzeitbeschäftigte können bei diesem System kaum zu
einer Punktzahl gelangen, die eine Stundenermäßigung bewirkt. Das ist
auch bei einer Fachleiter-, Moderatoren- oder Verwaltungstätigkeit der
Fall.
- Die Faktorisierung von Lehrertätigkeiten ist Mode
geworden. Man misst den Zeitaufwand vom Einlegen des Papiers in den
Kopierer bis zum Zeitaufwand des Tafelputzens oder der minutiösen
Erfassung der Aufsicht. Das ist nicht korrekt, denn es verfälscht die
Arbeit des Pädagogen. Unterricht und Erziehung sind keine Jobs, die mit
der Stoppuhr gemessen werden können.
- Es gibt noch weitere Schwächen. Machen Sie eine
Analyse und fragen Sie in anderen Schulen nach. Viele derartige Modelle
kursieren im Land. Manche werden sogar seit einigen Jahren relativ
problemlos in den Schulen praktiziert ( aber manchmal auch nur, weil die
Kolleginnen und Kollegen nicht aufmucken).
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2. Alternative Entlastungsmodelle:
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| Da es darauf ankommt, einen rechtssicheren Beschluss
aus der Lehrerkonferenz zur Verfügung zu haben, nach dem sich die
Schulleitung richten kann, sollte man einen solchen fassen und in einem
Protokoll fixieren; etwa so: Das Kollegium stellt
nach langer und eingehender Diskussion verschiedener Entlastungsmodelle
fest, dass jeder Unterricht eine besondere Belastung darstellt. Da jeder
Unterricht jeden Tag anders ist, anders vorbereitet werden muss, anders durchgeführt
und erlebt wird, kann er auch nicht in ein schematisches Bewertungssystem
gepresst werden, das von vornherein unterstellt, dass Korrekturfächer eine
höhere Belastung bedeuten. Vielmehr sind vielfältige Faktoren für die
besondere Belastung verantwortlich.
Aus diesem Grund beschließt die Lehrerkonferenz, alle Fächer als
gleichwertig anzusehen. Eine Entlastung erfolgt nur für die
Klassenlehrertätigkeit und für außerunterrichtliche Sonderaufgaben, die nach
einem besonderen Schlüssel bewertet werden. Diese werden durch die gem. §
2 (4) VO zu § 93 SchG zur Verfügung gestellten Anrechnungsstunden
abgegolten, über die die Konferenz an anderer Stelle grundsätzlich
entschieden hat.
Damit ist auch den Verwaltungsvorschriften Genüge getan, die
vorschreiben, dass die Umsetzung der Bandbreiten und die Verteilung der
Anrechnungsstunden und Sonderaufgaben aufeinander abzustimmen sind (VwV zu
AVO § 93 Abs. 2 SchG Nr. 2.5.2).
Es kann natürlich auch ganz anders sein:
Das Kollegium könnte ja auch zu der Ansicht gelangen, dass die
Klassenlehrertätigkeit eine Aufgabe ist, die zum normalen Lehreralltag
gehört und keinesfalls einer Entlastung bedarf. Demgegenüber sind alle
Kolleginnen und Kollegen mit mehr als zwei Korrekturgruppen deutlich
mehr belastet und sollen eine Entlastungsstunde bekommen. Dann muss die
Schulleitung eine Lösung finden. Aber welche?
Die Lehrerkonferenz könnte auch zu dem Schluss gelangen, dass in den
letzten Jahren die Belastung der Korrekturfachlehrer enorm gestiegen
ist, weil man Lernstandserhebungen und Zentrale Prüfungen für
Mathematik, Deutsch und Englisch eingeführt hat. Diese erfordern
zusätzlichen Vorbereitungs- und Korrekturaufwand. Das Zentralabitur ist
ein weiterer Punkt mit zusätzlichem Aufwand an Zweit- und
Drittkorrekturen. Lesen Sie deshalb die Ausführungen auf meiner
Sonderseite Korrekturfächer und
Korrekturfachlehrer! |
| Eine interessante Lösung habe ich auch von einer anderen
Schule gehört. Dort hat der Schulleiter der Konferenz Folgendes
vorgeschlagen: "Ich bin per Erlass verpflichtet,
die unterschiedliche zeitliche Belastung durch besondere schulische
Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen innerhalb des
Kollegiums auszugleichen, so weit dies im Einzelnen erforderlich ist.
So lautet inhaltlich die Ausführungsverordnung zu § 93 Abs.2 SchG. Damit ich
darüber informiert bin, wann und wie ein solches Erfordernis gegeben ist,
bitte ich alle mir mitzuteilen, ob sie sich übermäßig belastet fühlen.
Diesen Kolleginnen und Kollegen kann ich eine Entlastung bis zu 3
Pflichtstunden anbieten. Allerdings habe ich diese Stunden nicht, sondern
sie müssen durch Mehrarbeit anderer Kolleginnen und Kollegen aufgebracht
werden, da sich die Stunden in der Schule insgesamt ausgleichen müssen.
Deshalb schlage ich Folgendes vor: Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich
weniger belastet fühlen, erklären sich bereit, eine, zwei oder drei
Unterrichtsstunden mehr zu erteilen. Diese Stunden kommen in einen
"Entlastungstopf", die ich dann an die überlasteten Kolleginnen und
Kollegen anteilig verteilen werde. Ich bitte alle, mir diese Bereitschaft
bis zum Beginn der Ferien mitzuteilen."
Wenn sich das Kollegium einig ist und diesen Beschluss
fasst, ist das durchaus legitim. Allerdings hat die Sache einen Haken.
Solange sich keiner bereit erklärt, wegen seiner Minderbelastung eine
Stunde in diesen Topf zu spenden, geht alles gut, denn es ist nichts zu
verteilen. Der Schulleiter kann also guten Gewissens verkünden, dass alles
beim Alten bleibt und der Schulfrieden gewahrt bleibt. Was aber, wenn
einer oder mehrere eine Stunden "spenden"? Nur, um den Schulleiter zu
ärgern oder um ein Exempel zu statuieren? Dann geht das Gerangel um die
Stunden los und ein Bewertungssystem muss her. Und schon fängt alles
wieder von vorn an... |
Eine andere Lösung hat mir ein Gymnasium mitgeteilt. Dort hat sich auf
Vorschlag des Schulleiters das gesamte Kollegium bereit erklärt, eine
halbe Wochenstunde mehr zu arbeiten. Von den 74 Kolleginnen und Kollegen
wurden so 37 Stunden in einen "Entlastungstopf" eingezahlt, aus dem nun
die Lehrerinnen und Lehrer mit der höchsten Punktzahl entlastet werden. |
| Allerdings habe ich auch dort einige kritische Punkte
feststellen müssen. Einmal erhielten nur die Korrekturfachlehrer eine
Ermäßigung. Zum anderen waren einige Kolleginnen und Kollegen nicht
bereit, eine halbe Stunde Mehrarbeit zu leisten, zumal das pauschal von
allen gefordert wurde. Sie wurden vom Konferenzbeschluss überstimmt und
mussten sich der Mehrheit beugen. Weiterhin wurde auf Schwerbehinderte und
Teilzeitkräfte keine Rücksicht genommen. Dieses Verfahren wurde trotzdem von
der Schulaufsicht und dem zuständigen Personalrat als rechtens akzeptiert.
Das hat mich sehr gewundert. Vor allem auch deshalb, weil ich kaum glauben
kann, dass Kolleginnen und Kollegen, die eine Stundenreduzierung aufgrund
einer persönlichen Belastung beantragt haben, zu Mehrarbeit verpflichtet
werden können. Aber durch die erfolgten Widersprüche ist bereits
ersichtlich, dass die Atmosphäre im Kollegium gestört ist. |
Der vierte Lösungsvorschlag kommt aus einer
teamorientierten Schule. Dort haben sich die einzelnen Lehrerteams mit dem
Problem befasst und erkannt, dass einige von ihnen besonders schwer
arbeiten müssen, weil sie derzeit ungünstige Arbeitsbedingungen haben. Um
das auszugleichen, werden Ermäßigungen innerhalb des Teams individuell
"verschenkt". Das funktioniert so: Ein Kollege, der sich mit Erdkunde und
Sport weniger belastet fühlt, erteilt eine Stunde mehr und verschenkt
diese an die (sympathische) Kollegin, die Englisch und Französisch
unterrichtet. Die braucht dafür eine Stunde weniger zu geben. So hat jeder
die Chance, individuell etwas Gutes zu tun.
Aus der Schule wird mir berichtet, dass manche Kolleginnen sogar mehrere
Stunden von unterschiedlicher Seite geschenkt bekommen...
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Die Vorstellungen des Ministeriums und die veröffentlichten
Best-Practice-Beispiele: |
| Im April 2005 hat das MSWF auf seiner Webseite
Grundsatzerklärungen und Erläuterungen zur Einführung der
Pflichtstunden-Bandbreite gegeben:
http://www.bildungsportal.nrw.de
Dort werden die Rechtsgrundlagen dargestellt und 6
Modelle vorgestellt, die in verschiedenen Schulen und Schulformen
entwickelt und erprobt wurden.
Aber auch diese Modelle haben Ihre Schwächen: In den meisten Fällen wird
davon ausgegangen, dass alle Mitglieder des Kollegiums zunächst freiwillig
einer Stundenerhöhung von 1 bis 3 Stunden zustimmen. Aus diesem
"Solidaritätstopf" werden die errechneten Ermäßigungsstunden verteilt. So
kommen hauptsächlich Korrekturfächer auf eine Entlastung. Die
Wichtungsfaktoren für die Berechnung der Entlastung sind kritisch und
orientieren sich an der Arbeitszeituntersuchung von Mummert und Partner.
Lesen Sie sich diese Modelle unbedingt durch, diskutieren Sie diese im
Kollegium und bilden Sie sich dazu eine Meinung. Beschließen Sie erst
Grundsätze in einer Lehrerkonferenz, wenn ein hohes Maß an Zufriedenheit
im gesamten Kollegium gewährleistet ist. Denken Sie daran, dass Sie ohne
Mehrarbeit nicht an diese Regelung kommen! |
| Wenn Sie das nicht wollen, sollten Sie
sich nicht scheuen, sich offensiv dagegen zu wehren.
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Eine angestellte Lehrerin hat
sich bereits erfolgreich gewehrt: Mit Hilfe des Rechtsschutzes der
GEW hat sie beim Bundesarbeitsgericht gegen die Erhöhung der
Regelarbeitszeit geklagt und Recht bekommen. Das BAG hat
entschieden, dass sie ihre Arbeitszeitverpflichtung mit dem
geltenden Stundenkontingent erfülle. (8.11.2006 - 5 AZR 5/06).
Damit hat der 5. Senat des BAG ein Urteil des
Landesarbeitsgerichts Köln, das die Regelung zur
Pflichtstunden-Bandbreite des Landes NRW für zulässig erklärte,
verworfen. Die GEW rät damit zunächst schon einmal allen
angestellten Lehrerinnen und Lehrern, einen Antrag auf zuviel
erteilten Unterricht zu stellen und sich die Stunden nachträglich
bezahlen zu lassen. Einen solchen Antrag muss man innerhalb eines
halben Jahres stellen, sonst verfallen die Ansprüche. |
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Hier ein Kommentar dazu:
Arbeitszeit von
Lehrkräften/Gleichbehandlungsgrundsatz und Bandbreitenregelung
In Nr. 3 der SR 2 I BAT haben die
Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber wirksam die Befugnis
eingeräumt, durch die Bestimmung der Pflichtstunden beamteter
Lehrkräfte zugleich die Anzahl der Pflichtstunden angestellter
Lehrkräfte festzulegen. Ob die in § 3 der VO zu § 5 SchFG enthaltene
Ermächtigung zu sog. Bandbreitenregelungen zum Ausgleich besonderer
Belastungen von Lehrkräften von der Ermächtigungsgrundlage des § 5
SchFG gedeckt ist, erscheint zweifelhaft, bleibt aber unentschieden.
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den
Arbeitgeber. Bezieht sich eine Regelung auf den Geschäftsbereich
eines Ministeriums, ist eine Unterscheidung zwischen einzelnen
Dienststellen nur zulässig, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt.
Die Umsetzung der in § 3 der VO zu § 5 SchFG enthaltenen
Bandbreitenregelung führt zu einer Verletzung
des arbeitsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatzes. In § 3 der VO zu § 5 SchFG ist nicht
sichergestellt, dass vergleichbar belastete Lehrkräfte in gleicher
Weise bei der Festlegung der Unterrichtsstunden entlastet werden.
(Orientierungssätze) BAG, Urteil v. 8.11.2006 – 5 AZR 5/06 –
( aus : Zeitschrift für
Personalvertretungsrecht 3 /2007) |
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Bandbreitenregelung verletzt
Gleichbehandlungsgrundsatz
Liest man sich die Urteilsbegründung
zu dem oben genannten Urteil durch, so ist eigentlich die
Bandbreitenregelung nicht mehr zu halten. Ein Beschluss der
Lehrerkonferenz oder eine Entscheidung des Schulleiters führt
nämlich unausweichlich zu einer Verletzung des arbeitsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Hier noch einmal der Text des
Erlasses:
"§3
Pflichtstunden-Bandbreite
(1)
Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und
Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche
Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden. Soweit dies im
Einzelnen erforderlich ist und die besonderen Belastungen sich nicht aus
dem Inhalt des Amtes ergeben, können die in § 2 Abs. 1 genannten Werte
unterschritten oder um bis zu drei Pflichtstunden überschritten werden.
Die Abweichungen müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. Die
Verteilung der Anrechnungsstunden nach § 2 Abs. 5 ist zu berücksichtigen.
(2) Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen
Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der
Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Entscheidung im Einzelnen trifft
die Schulleiterin oder der Schulleiter." (VO zur Ausführung des §
93 Abs.3 SchG v. 18.3. 2005) - BASS 11-11 Nr.1).
Und hier die Nr. 22 der
Urteilsbegründung:
„Die Umsetzung der in § 3 der
VO zu § 5 SchFG enthaltenen Ermächtigung führt zu einer Verletzung
des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Die Anwendung
dieser Vorschrift hat eine sachlich nicht gerechtfertigte
unterschiedliche Regelung der Pflichtstundenzahl vergleichbarer
Lehrkräfte im Geschäftsbereich des zuständigen Ministers zur Folge.
In § 3 der VO zu § 5 SchFG ist nicht sichergestellt, dass
vergleichbar belastete Lehrkräfte in gleicher Weise bei der
Festlegung der Unterrichtsstunden entlastet werden. Der
Lehrerkonferenz, die nach § 3 Abs. 2 der VO zu § 5 SchFG über die
Grundsätze für die Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl
entscheidet, sind in der Verordnung keinerlei Vorgaben zum Ausgleich
unterschiedlicher Inanspruchnahme der Lehrkräfte durch besondere
schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen
gemacht. Unklar ist bereits, was nach dieser Regelung überhaupt als
relevante Belastung anzusehen ist. Ob die Lehrerkonferenz - wie
vorliegend - eher einen abstrakten Ausgleich nach Maßgabe des im
Auftrag der Landesregierung erstellten Gutachtens vornimmt,
Besonderheiten einzelner Schulklassen berücksichtigt oder gar aus
grundsätzlichen Erwägungen von einem Ausgleich überhaupt absieht,
unterliegt der nur eingeschränkt nachprüfbaren Ermessensentscheidung
der Lehrerkonferenz der einzelnen Schule (dazu OVG
Nordrhein-Westfalen 16. März 2004 - 6 A 4402/02 - NWVBI. 2005, 224,
zu 2 c bb der Gründe) . Die Durchführung des Ausgleichs hängt damit
nicht nur von sehr unterschiedlichen und nicht einheitlich
vorgegebenen sachlichen Kriterien, sondern auch ganz erheblich von
der persönlichen Einstellung sowie Überzeugungs- und
Durchsetzungskraft der Lehrkräfte in der Lehrerkonferenz der
jeweiligen Schule ab. Die Verordnung nimmt damit eine sachfremde
Gruppenbildung von Schule zu Schule in Kauf. Das ist mit dem
arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar. Der
im Grundsatz nicht zu beanstandende Belastungsausgleich könnte zwar
im Geschäftsbereich
des Kultusministeriums
nach einheitlichen Kriterien eingeführt werden, die Delegation der
Rechtssetzung auf die
Schulen
führt aber zwingend zu nicht mehr
sachlich zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen der beim selben
Arbeitgeber beschäftigten Lehrkräfte.“ |
| Inzwischen dürfte also die Bandbreitenregelung
Schnee von gestern sein, denn mit der neuen Rechtsprechung zur
Bezahlung der Teilzeitkräfte ist die Umsetzung kaum möglich.
Außerdem hat das Ministerium in einem Erlass vom 18.4.2009
untersagt, Tarifbeschäftigte in das Modell einzubeziehen. Zur Reduzierung der Korrekturbelastung
von Lehrerinnen und Lehrern
Einen interessanten Beitrag zur Senkung der
Korrekturbelastung hat das Ministerium im April 2009 veröffentlicht.
In dem zweiseitigen Script werden viele Möglichkeiten dargestellt,
wie durch Maßnahmen der Schulleitung oder durch die Kolleginnen und
Kollegen selbst Korrekturtätigkeiten reduziert werden können. Ich
habe es auf meiner Downloadseite unter dem Namen
Belastreduz.pdf für
Sie bereitgestellt. Es ist wert umgesetzt zu werden. |
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Weitere Hinweise:
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| Hamburg hat ein neues Arbeitszeitmodell mit
Bewertungsfaktoren für alle Fächer bekommen und arbeitet bereits danach.
Die Kolleginnen und Kollegen sind größtenteils sehr unglücklich darüber,
denn fast alle müssen mehr arbeiten. Die Unterrichtszeit beträgt jetzt
zwischen 26 und 31 Wochenstunden in der Sekundarstufe I, wo sie bisher im
Durchschnitt 28 Stunden betragen hat. Dort ist nämlich auch eine
Faktorisierung aller Unterrichtsfächer nach rein zeitlichen
Gesichtspunkten erfolgt und nicht nach Belastung. Aus diesem Grunde weise
ich an dieser Stelle noch einmal auf die Diskrepanz zwischen diesen beiden
Kriterien hin. Für die weitergehende Information sind die beiden folgenden
Webadressen sehr interessant: |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
26.04.11
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