Arbeitszeit
|
Immer wieder wird über die Arbeitszeit der
Lehrer diskutiert. In der
Öffentlichkeit und bei anderen Beamten haben die Lehrerinnen und Lehrer nicht viel
Unterstützung für ihre Interessen zu erwarten. Leider werden sie auch
nicht durch das Ministerium als oberste Dienstbehörde unterstützt.
Dieses
sorgt vielmehr durch Erhöhung der Arbeitszeit und der Arbeitsbelastung für
noch mehr Stress.
Änderungen können einzelne Lehrer auch kaum erreichen. Deshalb ist es
unbedingt wichtig, dass man sich als Lehrer einer Organisation anschließt,
die sich dafür einsetzt.
Werden Sie also Mitglied eines Lehrerverbandes oder einer Gewerkschaft!
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Lehrer
sollen
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3 Überstunden pro Monat kostenlos machen, |
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Schulprogramme entwickeln, |
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Standardaufgaben erstellen, |
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Lernstandserhebungen durchführen, |
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zentrale Tests korrigieren, |
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Förderempfehlungen ausarbeiten, |
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in neuer und alter Rechtschreibung schreiben, |
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sich selbst evaluieren, |
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sich inspizieren lassen, |
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über unzureichende Lehrpläne diskutieren, |
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Abiturarbeiten dreifach kontrollieren. |
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sich online - fortbilden |
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Erziehungsfehler der Eltern ausbügeln |
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einen Beitrag zur schwierigen Haushaltslage
leisten. |
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©Paul Tresselt"Genau
Sie, Kollege Kleinschmidt, werden im nächsten Schuljahr 30 Stunden
unterrichten, weil Sie bisher überhaupt nichts zum Schulprogramm
beigetragen haben. Mit Ihren Fächern Erdkunde und Sport sind Sie
außerdem deutlich weniger belastet als die Kollegin Leise, die
Mathematik und Englisch erteilt. Die wird nämlich dafür zwei Stunden weniger zu unterrichten." |
- Eins steht fest:
Alle Lehrer arbeiten im Vergleich zu einer 40-Stunden-Woche
überdurchschnittlich viel!
-
Die Arbeitsbelastungen der Lehrer müssten in einer ergänzenden
Untersuchung erhoben werden!
-
Neue Arbeitszeitmodelle dürfen nicht zu einer weiteren Erhöhung der
Lehrerarbeitszeit führen!
-
Zusätzliche Neueinstellungen zur Entlastung der im Dienst
befindlichen Lehrer sind dringend erforderlich!
Einerseits will man mehr Selbständigkeit und Qualität für die Schulen
erreichen, andererseits will man die psychischen und sozialen Faktoren in
der Arbeitszeit der Lehrer nicht berücksichtigen.
Die Diskussion um neue Arbeitszeitmodelle kommt nicht
voran:
Ministerin Gabriele Behler hielt es zwar noch 2002 für erforderlich,
die gravierenden Unterschiede in der zeitlichen Belastung von Lehrerinnen
und Lehrern auszugleichen, sah sich aber angesichts der Haushaltslage des
Landes nicht in der Lage, die Pflichtstundenzahl zu senken. Damals klang es wie
Hohn, wenn sie versicherte, sie werde zu einem späteren Zeitpunkt
bei zurückgehenden Schülerzahlen erneut über diese Frage nachdenken. Wenn
also der Unterricht nicht gekürzt werden soll, werden die Belastungen
nur innerhalb der Kollegien verschoben werden können.
Wie das im Einzelnen erfolgen sollte, zeigen die Eckpunkte des sog.
Konsequenzpapiers, das die Ministerin mit den Lehrerverbänden
erörtert hat. Dieses habe ich als WORD-Dokument im Downloadverzeichnis unter
dem Namen
abzmopap.zip abgelegt. Darin sind die Vorstellungen zur
Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit als Konsequenzen aus dem Gutachten
in Form eines Bandbreitenmodells und
eines Jahresarbeitszeitmodells näher beschrieben.
Zu diskutieren gibt es allerdings dazu nichts mehr, denn die Änderungen
wurden bereits festgeschrieben. |
|
Das Ministerium betont immer
wieder, dass eine Entlastung der Lehrerarbeitszeit dadurch erreicht werden
kann, dass die Aufgaben eines Lehrers von den Aufgaben für die
Schulorganisation getrennt werden. Zu diesem Zweck will das Ministerium
die Schulträger stärker in die Pflicht nehmen. Das bedeutet, dass ein
Lehrer zunächst einmal nur für seinen Unterricht und seine
Erziehungsaufgaben da sein sollte, die er als Landesbeamter für das
Ministerium als seinen Arbeitgeber zu erledigen hat. Sein Arbeitsplatz vor
Ort muss durch den Schulträger (Stadt, Gemeinde) ausgestattet und gepflegt
werden. Das heißt, um die Wartung und Reparatur der Geräte, die
Computerräume, Lehrmittelräume, Bücher, Materialien, Turngeräte und
Werkzeuge aller Art braucht er sich nicht zu kümmern. Das ist Sache des
Schulträgers. Alle anfallenden Verwaltungsaufgaben sind auch nicht seine
Aufgabe. Die erledigen das Schulsekretariat und die Schulleitung. Die
Schulleitung wiederum wird ermahnt, die Organisationsmöglichkeiten der
Schule besser auszunutzen: Durch Konferenzökonomie und Umlaufverfahren
soll kostbare Zeit gewonnen werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen bei
der Unterrichtsvorbereitung ökonomischer vorgehen und die vielfältigen
Materialien des Landesinstitutes und des Internets nutzen.
|
| Das hört sich alles sehr gut an. Ich
möchte aber mal sehen, wie die Schulen aussehen, wenn alle Aufgaben den
Schulträgern überlassen bleiben. Vieles würde dann schnell unbrauchbar
sein. Die maroden Schulbauten allerorten legen dafür ein deutliches
Zeugnis ab. In einer repräsentativen Stichprobe
befragte Mummert + Partner in den Jahren 1997 und 1998 mehr als 6.500
Lehrkräfte an 184 Schulen in Nordrhein-Westfalen. Untersuchungsgegenstand
war aber allein die zeitliche Dimension der Lehrerarbeit.
Physische und
psychische Belastungen wurden ausgeklammert. Die empirischen Befunde waren
eindeutig:
Im Vergleich zum öffentlichen Dienst (Jahresarbeitszeit hier 1.702
Stunden) lagen die Durchschnittswerte sämtlicher Lehrerinnen und Lehrer je
nach Schulform zwischen 1.750 und 1.976 Stunden pro Jahr.
Jährliche Arbeitszeit der Vollzeitlehrkräfte in den einzelnen Schulformen
(Stunden pro Schuljahr)
| Schulform |
Durchschnittliche Jahresarbeitszeit *) |
Standardabweichung**) (in Stunden) |
| Grundschulen |
1.750 |
205 |
| Hauptschulen |
1.791 |
225 |
| Realschulen |
1.769 |
245 |
| Gymnasien |
1.900 |
309 |
| Gesamtschulen |
1.976 |
295 |
| Berufsbild. Schulen |
1.839 |
283 |
| Kollegschulen |
1.798 |
335 |
| Sonderschulen |
1.828 |
242 |
| Zweiter Bildungsweg |
1.864 |
327 |
*)Die 38,5-Stunden-Woche führt im
öffentlichen Dienst zu einer Jahresarbeitszeit von 1.702 Stunden.
**)Innerhalb der angegebenen Stundenabweichung zur
Durchschnittsarbeitszeit liegen 2/3 aller Angaben.
Besonders große zeitliche Belastung verzeichnen u.a. die
korrekturbelasteten Lehrerinnen und Lehrer, die Klassenleiterinnen und
Klassenleiter und - in Relation zu ihrem Beschäftigungsumfang - die
Teilzeitbeschäftigten.
Innerhalb der Lehrerschaft gibt es in jeder Schulform eine große
Bandbreite zeitlicher Belastung (Standardabweichung zwischen 205 und 335
Stunden). Dieses Ergebnis bewirkte die Veröffentlichung eines Erlasses zur
Regelung dieser Bandbreite. Dazu finden Sie auf der Sonderseite "Das
Problem der Pflichtstunden-Bandbreite" detaillierte Hinweise.
|
Deutsche Lehrer
arbeiten am längsten in Europa
Entgegen landläufigen Vorurteilen arbeiten deutsche
Lehrer weit mehr - zumindest mehr als ihre Kollegen in anderen
europäischen Ländern.
Dies geht aus einer von der
EU- Kommission finanzierten Untersuchung hervor, über die die Pariser
Tageszeitung "Le Monde" berichtete. Danach liegen deutsche Lehrer mit
einer jährlichen Arbeitszeit zwischen 865 und 1072 Stunden deutlich vor
den nächstplatzierten finnischen Pädagogen (679 bis 891 Stunden).
Französische Lehrer stehen mit 540 bis 648 Stunden am Ende der Skala.
Auch bei der Bezahlung führen die deutschen Lehrer: Die Studie
veranschlagt ihr Einstiegsgehalt auf 153 Prozent des Pro-Kopf-
Bruttoinlandsprodukts - ein Wert, den ihre Kollegen in Irland, Finnland,
Italien, Schweden und Dänemark nicht einmal am Ende ihrer Karriere
erreichen. Relativ gut verdienen auch die portugiesischen Pädagogen, die
am Anfang ihrer Laufbahn auf 147 Prozent der nationalen
Pro-Kopf-Wirtschaftsleistung kommen. (Quelle: Le
Monde 5.9.03)
|
Man muss natürlich auch die Tendenzen sehen, die sich in den letzten
Jahren
zur Berechnung der Arbeitszeit abzeichnen:
In Europa wurde die Lehrerarbeitszeit seit Jahren durch die Anzahl der
Unterrichtsstunden definiert. Man räumte zwar ein, dass der Lehrer zur
Vorbereitung seines Unterrichts und zur Korrektur der Unterrichtsarbeit
Zeit benötigte, für die Berechnung seiner Arbeitszeit wurde aber immer seine
Unterrichtsverpflichtung zugrunde gelegt. Das gibt es innerhalb Europas
heute nur noch in Deutschland, Luxemburg, Belgien und Irland. Die anderen
Staaten sind dazu übergegangen, zur Berechnung der Arbeitszeit die
Gesamtzahl der Arbeitsstunden zu definieren. Manche Länder legen als
Arbeitszeit auch die Anwesenheitszeit in der Schule fest. In Holland,
Schweden und England ist das z.B. so. Dort gibt es eine obligatorische
Präsenzzeit, innerhalb derer die Schulleitungen die Unterrichtsstunden und
sonstigen Verpflichtungen festlegen.
|
|
Pflichtstundenerhöhung
ERFURT (dpa) 23.5.01. Lehrer müssen eine zusätzliche Stunde pro Woche
unterrichten, wenn ihr Arbeitsumfang außerhalb des Klassenzimmers
verringert wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gab dem NRW-Kultusministerium
Recht, das 199'7 die Pflichtstundenzahl von 23,5 auf 24;5 erhöht hatte.
Eine Gesamtschullehrerin hatte dagegen geklagt, da nach ihrer Ansicht
damit die Arbeitszeit von 38,5 Stunden überschritten werde. Da das Land
aber die Pflichtleistungen außerhalb der Unterrichtszeit vermindert habe,
liege kein Rechtsverstoß vor, entschied das BAG (Aktenzeichen 5 AZR
545/99). |
Nachdem die Arbeitszeituntersuchung abgeschlossen ist und jetzt neue
Arbeitszeitmodelle diskutiert werden, sind auch die
Vorschläge der Firma Mummert und Partner wieder aktuell. Wenn Sie wissen
wollen, zu welchen Ergebnissen diese Firma gekommen ist, laden Sie den Text abzeit.zip
aus dem Downloadverzeichnis herunter. In der 27-seitigen Zusammenfassung
finden Sie die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung, auf die in den
derzeit laufenden Dialog-Gesprächen zwischen den Verbänden und des
Ministeriums immer wieder Bezug genommen wird.
Sie werden dann auch feststellen, dass es sich nicht um ein
Entlastungskonzept, sondern lediglich um ein Umverteilungskonzept für die
Arbeitszeit der Lehrer handelt. Und wenn dann noch die Ermäßigungsstunden
nicht mehr von der Konferenz, sondern von der Schulleitung verteilt werden,
wissen Sie, wohin der Hase läuft... |
Das neue Schulgesetz ist am 1.8.
2005 in Kraft getreten und demnach wurden auch die notwendigen
Verwaltungsvorschriften durch Erlass vom 1.6. 2005 neu angepasst.
Entscheidend sind die AVO-Richtlinien zu §93 SchG. Sie sind in der
BASS unter 11-11 Nr. 1 abgedruckt. Diese Verwaltungsvorschriften sind sehr
wichtig und der Fundort ist leicht zu merken. Dazu gibt es noch eine
Ausführungsverordnung. Diese finden Sie unter BASS 11-11 Nr. 1.1. Prägen
Sie sich diese Zahl gut ein und lesen Sie den Text mehrmals. Es lohnt
sich.
In diesen Verwaltungsvorschriften wird jetzt z.B. deutlich zwischen
Pflichtstundenzahl und Unterrichtsdeputat
unterschieden. Während man mit der "Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden"
die Bedarfsparameter für die Stellenbesetzung festlegt, versteht man unter
dem "Unterrichtsdeputat" nunmehr die arbeits- und dienstrechtlich
geschuldeten Unterrichtsstunden. Dieses Unterrichtsdeputat kann im Laufe
des Schuljahres flexibel gehandhabt werden.
Wichtig sind folgende Regelungen:
§ 2
Wöchentliche Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer
(1) Die Zahl der wöchentlichen
Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer beträgt in der Regel:
| 1.
Grundschule |
28 |
| 2.
Hauptschule |
28 |
| 3. Realschule |
28 |
| 4. Gymnasium |
25,5 |
| 5. Gesamtschule |
25,5 |
| 6. Berufskolleg |
25,5 |
| 7. Förderschule |
27,5 |
| 8. Schule für Kranke |
27,5 |
9. Weiterbildungskolleg
a) Abendrealschule
b) Abendgymnasium
c) Kolleg |
25
22
22 |
| 10. Studienkolleg |
22 |
Die Zahl
der wöchentlichen Pflichtstunden wird für Lehrerinnen und Lehrer an den in
den Nummern 4 bis 8 genannten Schulformen innerhalb eines Zeitraumes von
zwei Schuljahren jeweils für die Dauer eines Schuljahres auf die volle
Stundenzahl aufgerundet und für die Dauer des folgenden Schuljahres auf
die volle Stundenzahl abgerundet.
...
(4) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines
Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu
sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um
mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der
betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert.
Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb
des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.
...
(5) ...Über Grundsätze für die Verteilung der Anrechnungsstunden
entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des
Schulleiters. Die Verteilung der Anrechnungsstunden im Einzelnen
obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Berücksichtigung der
jeweiligen besonderen Inanspruchnahme der Lehrerinnen und Lehrer, soweit
sich diese nicht aus dem Inhalt des Amtes ergibt.
§ 3 Pflichtstunden-Bandbreite
(1) Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und
Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche
Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden. Soweit dies im
Einzelnen erforderlich ist und die besonderen Belastungen sich nicht aus
dem Inhalt des Amtes ergeben, können die in § 2 Abs. 1 genannten Werte
unterschritten oder um bis zu drei Pflichtstunden überschritten werden.
Die Abweichungen müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. Die
Verteilung der Anrechnungsstunden nach § 2 Abs. 5 ist zu berücksichtigen.
(2) Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen
Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der
Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Entscheidung im Einzelnen trifft
die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Denken Sie dabei auch daran, dass das Bundesarbeitsgericht die
Bandbreitenregelung für unzulässig erklärt hat. Die Begründung finden
Sie auf der Webseite
Pflichtstunden-Bandbreite. |
| Damit die Arbeitsplatzbedingungen in
der Schule nicht noch schlechter werden, sollten Sie in der
Lehrerkonferenz folgende Beschlüsse fassen: |

|
- Keine vorübergehende Überschreitung
der Pflichtstundenzahl ohne Zustimmung der
betreffenden Lehrkraft!
- Verteilung der Ermäßigungsstunden
durch einen Schlüssel, den die Lehrerkonferenz festgelegt hat. Der
Schulleiter ist verpflichtet, sich daran zu halten. Tut er das nicht, muss
er dies schriftlich begründen.
|
Entlastungsstunden
|
Eine heiße Diskussion wird es sicher noch um die Verteilung der
Ermäßigungsstunden in den Lehrerkonferenzen geben, da inzwischen die
Konferenz nicht mehr über diese Stunden beschließen kann, sondern nur
noch über die Grundsätze zur Verteilung. Die Zuweisung erfolgt durch
die Schulleitungen.
|
Sehr raffiniert formuliert die Ministerin diesen Vorgang in ihrer
Presseerklärung zum Schuljahresbeginn 2002/03:
Kollegien können Arbeit gerechter verteilen
"...alle
Schulen des Landes haben von diesem Schuljahr an in einem weiteren Punkt
mehr Eigenverantwortung: Sie können - in bestimmten Grenzen - die
Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer selbst regeln. Dabei gilt
selbstverständlich: Die Gesamtstundenzahl einer Schule muss unverändert
bleiben - und die Stundentafeln müssen abgedeckt werden können. Ansonsten
haben die Kollegien aber nunmehr die Möglichkeit, die in der
Arbeitszeituntersuchung von 1999 festgestellte, teilweise extrem
unterschiedliche Belastung zwischen den Lehrkräften besser zu verteilen.
So können einzelne Lehrerinnen und Lehrer nach Kriterien, die das
Kollegium selbst aufstellt, von der Schulleitung um bis zu drei
Unterrichtsstunden pro Woche entlastet, andere können zu bis zu drei
zusätzlichen Unterrichtsstunden verpflichtet werden. Damit haben die
Kollegien es selbst in der Hand, beispielsweise die deutlich
unterschiedliche Belastung zwischen Lehrern mit und ohne Korrekturen
auszugleichen. Eine landeseinheitliche Vorgabe hätte hier wenig Sinn
gemacht, denn der Korrekturaufwand lässt sich nicht allein am Fach
festmachen - schließlich gibt es auch korrekturaufwändige Leistungskurse
beispielsweise in Geographie. Mir war es wichtig, den Kollegien die
Möglichkeit an die Hand zu geben, offensichtliche Ungerechtigkeiten
selbstständig abzubauen. Wer dies nutzen will, soll die Chance dazu haben,
wer es nicht will, ist nicht gezwungen. In zwei, drei Jahren werden wir
das resümieren.
|
|
Mit diesem Vorschlag treibt die Ministerin einen Keil in alle Kollegien.
Das ist ziemlich ungerecht, denn die Arbeitsbelastung in den einzelnen
Fächern ist in der Arbeitszeituntersuchung überhaupt nicht erfasst worden!
Ich kann mir vorstellen, dass in vielen Schulen die Diskussion über die
Ermäßigungsstunden immer noch untergründig schwelt, obwohl sie jedes
Jahr durch die Konferenzen und ihre Beschlüsse abgeschlossen wurde.
Allerdings sind die Beiträge in diesen Konferenzen immer sehr hitzig und
mit vielerlei Argumenten gespickt:
- Die Kolleginnen und Kollegen, die viel
in der Oberstufe unterrichten, argumentieren immer wieder, dass die
Korrekturaufgaben so zeitaufwändig seien, dass sie durch die Kurse
über alle Maßen belastet seien und eine Ermäßigungsstunde verdienten.
Die anderen behaupten, dass die übermäßige Belastung durch die
kleinen Kurse und die interessierten Schülerinnen und Schüler
ausgeglichen würde.
- Die Kolleginnen und Kollegen in der
Oberstufe untermauern die Forderung dadurch, dass sie die
Anerkennung auch darin sähen, dass ja die Schule für die Oberstufe
einen höheren Stellenanteil zum Ausgleich der höheren Belastung
bekäme. Dieser müsse dann folgerichtig auch für solche Zwecke
verwendet werden.
Die anderen behaupten, dass eine Schule ein Ganzes sei und man nicht
Sekundarstufe I und II trennen könne. Es würden ja auch Kolleginnen
und Kollegen in beiden Stufen unterrichten. Dann müsse man ja den
Stellenzuschlag für jeden anteilig seiner Stundenzahl in jeder Stufe
berechnen.
- Da es immer Kolleginnen und Kollegen mit
zwei Hauptfächern als Fakultas gibt, ereilt diese natürlich auch
jedes Jahr ein gewaltig schwerer Stundenplan mit 5 oder mehr Kursen
samt der dazugehörigen Vielzahl von Klassenarbeiten. Auch hier ist
die Korrekturbelastung immens hoch.
Die anderen argumentieren, dass sich jeder schließlich die Fächer
selbst ausgesucht habe. Wer Mathematik und Englisch als Fächer habe,
wisse, dass damit in der Schule immer Klassenarbeiten verbunden seien.
- Besonders Klassenlehrer betonen immer
wieder, dass die Klassenlehreraufgaben ein hohes Maß an zusätzlicher
Arbeit bedeuten würden. Man denke an die Klassenfahrten,
Klassenbücher, Sammelaktionen, Elternsprechtage, soziale Probleme,
Klassenkonferenzen, Versetzungskonferenzen u.a.m. Dafür müsse es
Ermäßigungsstunden geben.
Die anderen behaupten, dass die Klassenlehrergeschäfte zum
Tätigkeitsbereich eines Lehrers oder einer Lehrerin gehörten, was ja
auch durch den § 16 in der ADO ausdrücklich bestätigt sei. Dafür
gäbe es also keine Sonderermäßigung.
- Manchmal unterrichten Kolleginnen und
Kollegen auch viele Stunden in der Turnhalle, in der Lehrküche oder
in den Werkräumen, wo mit außerordentlich hoher Lärmbelastung
gerechnet werden müsse. Diese nervliche Überbelastung erfordere eine
Ermäßigungsstunde.
Andererseits wird dagegen argumentiert, dass solche Fächer auch eine
geringere Vorbereitung erforderten und vielfach mit kleineren Gruppen
oder motivierten Schülerinnen und Schülern stattfänden.
- Einvernehmlich wird meistens anerkannt,
dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die eine Ermäßigungsstunde
verdient haben: Das sind diejenigen, die neben ihrem Unterricht auch
noch Aufgaben für die Schule erledigen. Ohne die würde in vielen
Fällen der Schulbetrieb nicht richtig laufen. Da gibt es die "Freud´-
und Leid-Kasse", die Organisatoren für Wettbewerbe, für
Schulfeste und Schulfeiern oder den Betriebsausflug. Es können aber
auch das Biotop oder das Aquarium sein, was dauernder Pflege bedarf.
Manche haben eine wunderbare Hand, bei Entlassfeiern,
Theateraufführungen oder Tagen der offenen Tür die Präsentation der
Schule mit Aufführungen zu verschönern. Das alles kostet viel
Vorbereitung und läuft oft still und ohne viel Aufhebens im
Hintergrund ab.
- Akzeptiert wird auch die zusätzliche
Belastung der Kolleginnen und Kollegen, die eine Sammlung verwalten
oder einen Fachraum betreuen. Solche naturwissenschaftlichen Räume,
die Turnhalle, die Werkräume, Computerräume oder die Lehrküche
gehören mit ihrer Ausstattung eigentlich in den Aufgabenbereich des
Schulträgers. Der hat sie nicht nur ausgestattet, sondern müsste sie
eigentlich auch pflegen. Da aber eine fachkundige Kraft dafür
erforderlich ist, greift man gern auf Landesbeamte zurück, die den
Schulträger nichts kosten. Für diese Pflegeaufgaben hat die Schule
auch eine bestimmte Zahl von Ermäßigungsstunden; diese reicht jedoch
nicht aus und wurde vor einigen Jahren stark gekürzt, so dass
Prioritäten gesetzt werden müssen, die nicht immer gerecht sind.
- Schon kritischer werden die begleitenden
Arbeiten gesehen, die im Zusammenhang mit der Schulverwaltung stehen.
Hier müssen wegen des Schulbuch-Ausleihverfahrens die Schülerbücher
eingesammelt, kontrolliert und listenmäßig erfasst werden, damit die
ergänzende Bestellung erfolgen kann. Der Stundenplan muss für das
nächste Jahr vorbereitet werden, Betriebspraktikum und Projektwochen
müssen geplant werden, die Vertretungsstunden und Vertretungspläne
müssen organisiert werden. Darüber hinaus müssen zu vielen
Gelegenheiten Daten gesammelt und aufgelistet werden. Zeugnisse werden
gedruckt und Impflisten werden erstellt. Vielfach wird das von
Kolleginnen und Kollegen geleistet, die ebenfalls eine Ermäßigung
haben müssen.
Streng genommen sind das Schulleitungsaufgaben. Deshalb fordern die
Gegner dieser Ermäßigung auch, dass die Schulleitung von ihren
Ermäßigungsstunden Anteile an solche Kolleginnen und Kollegen
abgibt. Es wird aber auch die Forderung laut, dass die Schulleitungen
selbst für die Erledigung solcher Aufgaben zu sorgen haben und sich
gefälligst Hilfe durch das Sekretariat über den Schulträger holen
müssen.
- Die neuen Aufgaben, die den Schulen in
den letzten Jahren aufgehalst wurden, fordern auch ihren Tribut, denn
sie müssen ja erledigt werden:
Es begann mit einem Fachberater für Verkehrsunterricht, den man in
der Schule brauchte, weil man ja die Fahrradprüfung und den
Mofa-Führerschein in den Unterricht integrierte. Dann kamen
Drogenberater und schließlich Beratungslehrer, die aber eine amtliche
Ermäßigung haben (Die Einschränkungsversuche amtlicherseits konnten
noch abgefangen werden, wenn die Schulkonferenz einen erhöhten
Beratungsbedarf feststellt und beschließt.). Die
Ausbildungskoordinatoren bekamen ihre Ermäßigung aus der
Ausbildungspauschale (die inzwischen auch zurückgefahren wurde). In
der neuen OBAS sind wieder 2 Anrechnungsstunden pro Lehrer in der
Ausbildung enthalten. Das neue
Arbeitsschutzgesetz brachte den Gefahrstoffbeauftragten hervor, der
neben dem ehrenamtlichen Sicherheitsbeauftragten und dem
Strahlenschutzbeauftragten der Schulleitung helfen sollte, die
vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung in der Schule durchzuführen.
Auch hier gibt es keine deutliche Vorschrift, wie diese Aufgaben zu
entlasten sind, denn es sind ja wieder Schulleitungsaufgaben. Die
Schule, die es mit dem Arbeitsschutzgesetz genau nimmt, kann dazu noch
den Hygienebeauftragten und den Brandschutzbeauftragten benennen,
damit der Gesamtkuchen der Ermäßigungsstunden vollends zu einem
kümmerlichen Krümel zusammenschmilzt.
Die Einführung der Computer und der Vernetzung in den Schulen führte
zu einer Überbeanspruchung der Kolleginnen und Kollegen mit
Technologie-Erfahrung. Die haben nämlich in der Aufbauphase sehr viel
Zeit investiert, obwohl die Schulträger Netzwerkadministratoren oder
Systeminformatiker zur Verfügung stellen müssten, um die Geräte zu
warten.
Die Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten, die in den letzten
Jahren eingeführt wurden, erfordern einen nicht geringen Mehraufwand an
Vorbereitung und Korrektur.
Zum traurigen Schluss wurden dann noch die Leistungsprämien
eingeführt, die die Schulleitung nach eigenem Ermessen in Form von
Ermäßigungsstunden vergeben sollte, wobei keiner genau gesagt hatte,
aus welchem "Topf" diese Stunde zu nehmen sei. Entsprechend
undurchsichtig waren dann auch die Vergabekriterien und die
Verrechnungsmodalitäten. Der Finanzminister hat diesem Treiben
vorerst ein Ende gesetzt, indem er gar keine Mittel mehr für
Leistungsprämien zur Verfügung stellt.
- Besonders verantwortungsvolle Kolleginnen und
Kollegen schlagen immer wieder vor, einen Punktekatalog zu erstellen,
da ja alle Faktoren relevant seien. So würden dann die Belastungen
und Entlastungen gerecht verteilt. An vielen Schulen existieren auch
derartige Kataloge, die zum Teil so spitzfindig sind, dass
Stundenbruchteile bis zu drei Dezimalstellen addiert werden. Wer die
meisten Punkte hat, bekommt eine Ermäßigungsstunde oder Anteile
davon.
Die Gegner argumentieren, dass sich die Belastungen ja schließlich
jedes Jahr ändern und dass deshalb die Punkte eigentlich immer die
Belastung des Vorjahres widerspiegeln und nicht die des kommenden
Schuljahres, wofür die Ermäßigung ja schließlich gedacht sei.
Außerdem kämen dann neue Kolleginnen und Kollegen erst mal gar nicht
in den Genuss einer Stundenermäßigung.
Ich kenne die Situation an den einzelnen Schulen nicht,
bin mir aber sicher, dass es zu
Konfliktsituationen in den Kollegien kommt, weil schließlich die
Schulleitung per Gesetz die Aufgabe zudiktiert bekommen hat, die
individuelle Pflichtstundenzahl eines jeden Kollegen oder einer jeden
Kollegin für das laufende Schuljahr festzulegen und dabei die
individuelle Belastung zu berücksichtigen. Das bedeutet zunächst, dass
der Meinung der Schulleitung ein hohes Gewicht beigemessen wird, was sie
persönlich für eine stärkere Belastung hält. Jeder weiß aber, dass
jede Schulleitung in dieser Hinsicht andere Vorstellungen hat. Das merkt
man nämlich immer daran, welche Fächer durch sie an der Schule immer
besonders gewürdigt und unterstützt werden. Da aber die Gesamtzahl der
Ermäßigungen an einer Schule das Kontingent nicht überschreiten darf,
wird die Schulleitung gezwungen sein, manchen eben mehr Stunden als das
bisherige Pflichtstundensoll aufzubrummen. Und da werden diejenigen ganz
verwundert dreinschauen, die das trifft. Und wenn die Konferenz auch noch
die Entscheidung der Schulleitung abgesegnet hat, wird man es auch nicht
ändern können.
Hinweis: Man könnte als
Lehrerkonferenz beschließen, dass die bisherige Verteilung der
Ermäßigungsstunden mit den vorhandenen Kriterien beibehalten wird. Es
könnte ja sein, dass die Konferenz der Auffassung ist, dass eine
Bandbreitenregelung nicht nötig ist...
In dem Entwurf zur Ausführungsverordnung heißt es nämlich:
"(1) Eine unterschiedliche zeitliche
Inanspruchnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere schulische
Aufgaben und besondere Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden,
soweit dies im Einzelnen erforderlich ist und sich nicht aus dem Inhalt
des Amtes ergibt."
Das bedeutet, dass das Kollegium nicht gezwungen
ist, diese neue Form zu übernehmen, weil es im Einzelnen nicht
erforderlich ist. Das geht im Übrigen auch aus dem
letzten Satz der Presseerklärung des Ministeriums vom 27.08.2002 hervor, die im oberen
Kasten eingerahmt ist.
Hinweis: Man sollte überlegen, ob die
Lehrerkonferenz es nicht ablehnen sollte, Aufgaben zu erledigen, die die Gemeinde zu
erledigen hat. Schließlich betont die Ministerin das in ihrem
Konsequenzpapier, wenn sie schreibt:
"12. Das Ministerium wird sich weiter dafür
einsetzen, dass die Lehrkräfte nicht mit Aufgaben belastet werden, die in
der Zuständigkeit des Schulträgers liegen."
Diese Entlastungsmöglichkeit wird nämlich immer
wieder aufgeführt, wenn das Ministerium nach Lösungen aus der
Lehrerbelastung gefragt wird. Es wird regelmäßig darüber nachgedacht die
Kommunen als Schulträger stärker in die Pflicht zu nehmen und kommunale
Aufgaben von denen des Landes gegeneinander abzugrenzen. Wartungsaufgaben
aller Art sind nämlich Aufgabe des Schulträgers (z.B. Betreuung der
Computer, Pflege der Sportgeräte, Bücherei, Lehrmittelsammlungen,
Medienverwaltung usw.). In letzter Konsequenz bedeutet das, dass die
Kollegien es ablehnen müssten, diese Arbeiten zu übernehmen und dafür
Ermäßigungsstunden zu verteilen. Stattdessen könnten die Ermäßigungen für
unterrichtliche Belastungen verwendet werden.
Hinweis: Man sollte überlegen, ob die Lehrerkonferenz nicht den Grundsatz
beschließen sollte, dass jede Überschreitung der Pflichtstundenzahl um
mehr als zwei Stunden nur mit Zustimmung des betreffenden Lehrers oder der
betreffenden Lehrerin möglich ist. Zur Zeit ist es nämlich so, dass die
Ministerin in ihrem Eckpunktepapier folgende Ansicht vertritt:
"4.
Eine flexiblere Erteilung der Pflichtstunden im Schuljahr wird in
Angleichung an die bestehende Regelung für das Berufskolleg gemäß § 3
Abs. 4 AVO ermöglicht. Die Zahl der im Einzelnen festgesetzten
Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus
schulorganisatorischen Gründen in allen Schulformen um bis zu sechs
Stunden unter- oder überschritten werden. Die zusätzlich oder weniger
erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise
im folgenden Schuljahr auszugleichen."
Hinweis: Die Konferenz müsste auch eine Rückgabegarantie der zuviel
erteilten Pflichtstunden innerhalb des nächsten Schulhalbjahres oder des
nächsten Schuljahres fordern. Sie könnte z.B. den Beschluss fassen, dass
die Schulleitung diese Garantie jeweils schriftlich gibt.
Wenn nämlich im nächsten Halbjahr die Lehrersituation nicht mehr so gut
ist, dass alle zuviel erteilten Stunden ausgeglichen werden können, muss
sich die Schulleitung etwas einfallen lassen. In
Zeiten, in denen es bald keine Vertretungslehrer mit bestimmten Fächern
geben wird, muss dann wahrscheinlich der Unterricht gekürzt werden.
So ergeben sich viele Fragen, die noch nicht
geklärt sind. Das liegt natürlich auch daran, dass dieses Modell wie
viele andere auch noch nicht ausgegoren ist.
Bei Teilzeitkräften wird sich auch ein Problem ergeben: Ich glaube nicht,
dass die Schulleitung diesem Personenkreis eine erhöhte individuelle
Pflichtstundenzahl zuteilen kann. Schließlich sind ja alle aus bestimmten
Gründen in eine Teilzeitarbeit gewechselt und daher nicht voll belastbar.
Wer also diese Form gewählt hat, hat das ja nur deshalb getan, weil er
die volle Stundenzahl nicht schafft.
Andererseits hat gerade die Arbeitszeituntersuchung von Mummert und
Partner ergeben, dass die Teilzeitkräfte übermäßig belastet sind. Sie
verbringen nämlich weit mehr Zeit in der Schule, als sie anteilig
besoldet werden. Von daher wäre es nur im Sinne der Untersuchung, wenn
die Schulleitung aufgrund der objektiven Untersuchung allen
Teilzeitkräften eine Ermäßigungsstunde gäbe. Ich weiß nicht, wie das
im Kollegium aufgenommen würde...
Bei Schwerbehinderten ergibt sich ein ähnliches Problem. Da deren
Ermäßigung ja nicht grundlos erteilt wurde und per Erlass festgehalten
ist, dass Vertretungsstunden von ihnen nicht ohne deren Einverständnis
gehalten werden müssen, dürfte es der Schulleitung schwer fallen, die
individuelle Pflichtstundenzahl höher anzusetzen.
Die Schulleitungen selbst sehen die
vorliegenden Verordnungen des MSW als sehr problematisch an und haben
große Bedenken, sie in den Kollegien durchzusetzen. Die
Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen in NRW hat bereits im Mai 2002 in einem
offenen Brief an alle Kollegien der Gesamtschulen zum Ausdruck gebracht,
dass es für die Schulleitungen eine Überforderung darstellt, einzelne
Fächer im Vergleich zu bewerten und dabei die individuellen Anstrengungen
im Unterricht sowie die Qualität der Vor- und Nachbereitung zu
berücksichtigen.
Dadurch sind nämlich innerschulische Konfliktsituationen zu erwarten, die
große Teile der Arbeitskraft binden und somit für pädagogische Aktivitäten
verloren gehen.
Verstärkt wird das gesamte Problem noch
dadurch, dass Gymnasiallehrer mit Korrekturfächern vor Gericht gegangen
sind und gegen die Gleichbehandlung mit anderen Lehrern in der
Pflichtstundenzahl geklagt haben. Sie haben Recht bekommen mit der
Maßgabe, dies durch die Lehrerkonferenz beschließen zu lassen. Ich
bin gespannt, was daraus wird!
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Pressemitteilung des OVG
Münster vom 16.3. 2004
Schulen müssen über Entlastung von
Korrekturfachlehrern entscheiden
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute durch zwei Urteile
entschieden, dass Korrekturfachlehrer einen Anspruch darauf haben, dass
sich ihre Schule mit der Frage auseinandersetzt, ob die mit den
Korrekturfächern einhergehende Mehrbelastung durch eine Herabsetzung der
Pflichtstundenzahl auszugleichen ist.
Geklagt hatten ein Oberstudienrat mit den Korrekturfächern Englisch und
Französisch und ein Studienrat mit den Fächern Englisch und Erdkunde.
Beide, Lehrer an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, hatten bei der
zuständigen Bezirksregierung eine Herabsetzung ihrer wöchentlichen
Pflichtstundenzahl um 2 Stunden bzw. 1 Stunde beantragt. Ihr Antrag
wurde abgelehnt. Auch ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
hatte keinen Erfolg. Dagegen richtete sich ihre Berufung, der das
Oberverwaltungsgericht mit den o. g. Entscheidungen stattgegeben hat.
Zur Begründung hat es ausgeführt: Nach der Ausführungsverordnung zum
Schulfinanzgesetz solle eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme
von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere unterrichtliche Belastungen
in der Schule ausgeglichen werden; hierzu könne die Pflichtstundenzahl
eines besonders belasteten Lehrers herabgesetzt und die
Pflichtstundenzahl eines nicht besonders belasteten Lehrers um bis zu 3
Pflichtstunden überschritten werden (sog. Bandbreiten-Regelung). Über
die Festlegung der individuellen Pflichtstunden entscheide die
Schulleitung nach Grundsätzen, die die Lehrerkonferenz zuvor festgelegt
habe.
Diese seit dem Schuljahr 2002 geltende Regelung sei in
Nordrhein-Westfalen bisher an kaum einer Schule angewendet worden, so
auch nicht im Fall der beiden Kläger. Deshalb hätten diese einen
Anspruch darauf, dass über ihre Anträge auf Herabsetzung der
Pflichtstundenzahl nach der zuvor beschriebenen Bandbreiten-Regelung
erneut entschieden werde. Dabei habe die Schule einen weitgehenden
Entscheidungsspielraum.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht
nicht zugelassen.
Az.: 6 A 4402/02 und 6 A 4403/02
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| Was ist zu tun? Lesen
Sie meine Sonderseite "Das Bandbreiten-Problem",
diskutieren Sie in einer pädagogischen Tagung oder Konferenz das
Problem der individuellen Belastung und fassen Sie einen
Grundsatzbeschluss!
Wenn eine Lehrkraft eine
Stundenermäßigung beantragt, die sich aufgrund von mehreren
Korrekturfächern überlastet sieht, muss die Schulleitung reagieren. Sie
kann das aber nur, wenn ein Grundsatzbeschluss der Lehrerkonferenz
vorliegt, an den sie sich in ihrer Entscheidung halten kann. Liegt der
nicht vor, so hat die Schulleitung ein Problem. Sie muss ja eine
Entscheidung treffen, die im Konsens mit dem Grundsatzbeschluss der
Lehrerkonferenz liegt. Ist ein solcher aber gar nicht vorhanden, so liegt
ein Verfahrensfehler vor und die Schulleitung wird von der Schulaufsicht
gerügt werden. Lesen Sie dazu die Ausführungen auf meiner
Sonderseite Korrekturfächer und
Korrekturfachlehrer! |
Damit der Schulfriede gewahrt bleibt,
sollte man also wie folgt verfahren:
- Sprechen Sie in einer Konferenz
oder in einer pädagogischen Tagung über das Problem der
Arbeitsbelastung! Belastung ist relativ. Sie werden das schnell merken,
wenn Sie die Arbeitsbelastung in der Schule einmal genauer unter die
Lupe nehmen.
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- Sprechen Sie in der Konferenz oder
in der pädagogischen Tagung über die Möglichkeiten des
Belastungsausgleichs.
- Legen Sie unbedingt Grundsätze
fest und fassen Sie Konferenzbeschlüsse.
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Die weiteren Perspektiven: Entwicklung von Arbeitszeitmodellen
Alle werden sich darauf einstellen müssen, dass die Arbeitszeit in den
Schulen noch erhöht wird und ein Arbeitszeitmodell
eingeführt wird. Das kommt schon dadurch, dass mit der Einführung
des Abiturs nach 12 Jahren auch die Stundentafel der Sekundarstufe I
verändert wurde. Da die meisten Klassen 2 Wochenstunden mehr erhalten,
müssen diese bei einer 5-Tage-Woche auch am Nachmittag liegen.
Dazu mehren sich die Stimmen, die eine stärkere
Präsenz der Lehrer in der Schule fordern, wie es in den Ländern der
Fall ist, die bessere PISA-Ergebnisse gezeigt haben. Das wird dazu führen,
dass das Ministerium die Anwesenheitspflicht in der Schule bis 16:00 Uhr
für alle Lehrer fordern wird. Die Öffentlichkeit wird das begrüßen, denn
in den Augen vieler arbeiten die Lehrer sowieso zu wenig. Die Eltern
werden es begrüßen, weil sie ihre Sprösslinge auch am Nachmittag
beaufsichtigt wissen wollen. Die Ganztagsschule wird schließlich
allerorten als das Nonplusultra der Anti-PISA-Pädagogik propagiert. Am besten verpflichtet man die Lehrer dann
noch zu kostenlosen Nachhilfestunden in der Schule... |
Seit der Untersuchung von Mummert und
Partner 1999 forciert das Ministerium die Entwicklung eines
Arbeitszeitmodells an den Schulen, hat aber bisher nicht viel erreicht,
denn auch das 2002/03 per Erlass eingeführte Bandbreitenmodell hat sich
in der schulischen Praxis nicht bewährt, weil es nicht auf breiter Ebene
von den Lehrerinnen und Lehrern akzeptiert wurde.
Andererseits ist einzusehen, dass ein vernünftiges Arbeitszeitmodell,
das die unterschiedlichen Belastungen des Lehrerlebens berücksichtigt,
durchaus zu einer höheren Arbeitszufriedenheit führt. Diese wiederum
würde als Konsequenz einen besseren Unterricht und weniger
Unterrichtsausfall zur Folge haben. Andererseits ist man auch einer
höheren Transparenz und besseren Vergleichbarkeit der Lehrerarbeitszeit
mit der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst und in anderen Berufen
interessiert.
Aus diesen beiden Gründen liegt dem Ministerium natürlich auch daran,
ein solches Modell einzuführen. Hamburg hat es vorgemacht und inzwischen
einen ausführlichen Evaluationsbericht vorgelegt, der auf der unten
stehenden stehenden Hamburger Webseite abgerufen werden kann. Es wird
darin festgestellt, dass die Hamburger Lehrerinnen und Lehrer
keinesfalls mehr arbeiten, als das früher mit der Pflichtstundenregelung
der Fall war. Die Lehrerinnen und Lehrer sagen im persönlichen Gespräch
etwas anderes.
Die Regierungskoalition hat am 20.3.2007 einen Antrag eingebracht, nach
dem der Landtag einen Beschluss für die Entwicklung eines
Jahresarbeitszeitmodells fassen soll (Landtagsdrucksache
14/4013 vom 20.3.2007).
Zugrunde gelegt wird das
Mindener Modell, das auf dem Hamburger Modell
basiert, aber besser ist. Dieses Modell wurde vom Ministerium nach
Antragstellung des Freiherr-vom-Stein Berufskollegs in Minden genehmigt
und wird zur Zeit an dieser Schule erprobt. In der Zwischenzeit haben
sich viele Schule darüber informiert und teilweise auch beschlossen, es
einzuführen. Wer es einführen möchte, kann das mit einer
Globalgenehmigung machen, wer abweichende Regelungen einführen will,
muss einen gesonderten Antrag stellen.
Das Mindener Modell ist ein Arbeitszeitkonten-Modell, dass die außerunterrichtlichen
Tätigkeiten des Lehrers mit einschließt und diese mit den Ausfallstunden
verrechnet. Das bedeutet beispielsweise, wenn ein Lehrer eine 6-stündige
Fortbildung besucht und dorthin eine Fahrzeit von 2 Stunden aufgewendet
hätte und an diesem Tag drei Stunden Unterricht hätte abhalten müssen,
so werden ihm für diesen Tag 3 Stunden negativ von seinem Konto
abgezogen, allerdings auch 8 Stunden verrechnet, so dass ihm
letztendlich 5 Stunden gut geschrieben würden. Weiterhin bekommen alle
Unterrichtsstunden wie beim Hamburger Modell einen bestimmten Wert. Sie
werden also faktorisiert.
Allerdings ist es ebenfalls ein reines Arbeitszeitkonto und
berücksichtigt nicht die Arbeitsbelastung, die in einigen Fächern sehr
unterschiedlich ist. Damit Sie mitdiskutieren können, sollten Sie sich
die unten aufgeführten Internetseiten ansehen und sich eine Meinung
bilden. |
Der VBE hat im Herbst 2007 auch
ein Arbeitszeitmodell vorgestellt, das im Gegensatz zu dem Mindener
Modell nicht nur eine Umverteilung der Ressourcen in der Schule
darstellt, sondern auch versuchen will, Gesundheit,
Berufszufriedenheit und die pädagogische Arbeit der Lehrerinnen und
Lehrer in Einklang zu bringen. Der Lehrerverband beruft sich auf die
Ergebnisse der Untersuchungen von Prof. Sieland und Prof.
Schaarschmidt, die sich beide intensiv mit der Lehrergesundheit
beschäftigt haben. Beide stellten Folgendes fest:
"• Die Arbeitszeit der Lehrerinnen und
Lehrer aller Schulformen liegt mit einer Jahresarbeitszeit von
durchschnittlich mehr als 2150 Stunden deutlich über der
Jahresarbeitszeit des öffentlichen Dienstes.
• Für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts wird 25% mehr Zeit
benötigt als derzeit zur Verfügung steht.
• Die Zeit für außerunterrichtliche Aufgaben wie zusätzliches
Beraten/Fördern, Verwalten, Konferenzen, Schulentwicklung und
kollegiale Abstimmung ist zu gering bemessen und muss deutlich
erhöht werden.
• Eine große Zahl von Lehrerinnen und Lehrern wünscht mehr
Präsenzzeit, um mehr Möglichkeiten für Erholung und Gespräche
während des Unterrichtstags zu haben. Dafür müssen die
notwendigen sächlichen und räumlichen Voraussetzungen in den
Schulen geschaffen werden.
• Die Lehrerinnen und Lehrer halten mit Blick auf die Gesamtheit
der zu erfüllenden Aufgaben eine Absenkung der
Unterrichtsverpflichtung für erforderlich.
• Zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer sehen in der Kürzung der
Sommerferien (Anwesenheit in der letzten Ferienwoche) eine
Möglichkeit, die Unterrichtswochen zu entlasten." (aus Schule
heute 11/07).
Aus diesen Daten hat der VBE einen
interessanten Forderungskatalog für ein neues Arbeitszeitmodell
aufgestellt, den Sie unter der Webseite
www.quagis.de nachlesen können. |
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Weitere
Hinweise:
Letzte Aktualisierung am
10.02.10 |