Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteiger
Aufgrund des Lehrermangels hat das Land
Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit eröffnet, auch ohne Lehramtsprüfung als
"Seiteneinsteiger" in der
Schule zu unterrichten. Für diese Quereinsteiger hat sich in den letzten
Jahren ein regelrechter Markt entwickelt. Es rächt sich nämlich die
restriktive Einstellungspolitik der 80er Jahre, sodass die Zahl der normal
ausgebildeten Lehrer nicht mehr ausreicht, um den Bedarf in den nächsten
Jahren zu decken.
Inzwischen ist der Seiteneinstieg für viele durchaus attraktiv. So sind im
Zeitraum vom 1. Februar bis 15. April 2010 insgesamt 432 Quereinsteigerinnen
und Quereinsteiger in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst
eingetreten. |
Eine andere Versprechung des Ministeriums finden Sie
auf www.andreas.nrw.de. Hier
werden Stellen für andere Berufsgruppen angeboten, die einen Job als
Lehrer im Schuldienst des Landes NRW suchen. Angesprochen sind derzeit
insbesondere Diplomsportlehrerinnen und -lehrer,
Sportwissenschaftler(innen) oder Absolventen eines
Sport-Master-Studiengangs. Ihnen verspricht das Ministerium großspurig
die Übernahme in den Schuldienst des Landes NRW mit einem
Dauerarbeitsverhältnis. Die Stellenangebote sind aber dürftig bis
mangelhaft.Eine weitere Masche des Ministeriums ist
die Übernahme von Beschäftigten aus der Landesverwaltung, die auf sog. kw-Stellen sitzen, also Stellen, die abgebaut worden sind. Die Inhaber
sollen bewogen werden, sich für den Schuldienst zu melden und bekommen
dafür auch Stellen reserviert. Zunächst sollen
die Bewerber ein Praktikum in der Schule ableisten, aufgrund dessen die
Schulleitung die Eignung für den Lehrerberuf feststellt und die Bewerber
äußern können, ob der Job etwas für sie wäre. Dann erfolgen
Qualifizierungsmaßnahmen zwischen ein bis zwei Jahren und schließlich
die Einstellung.
Einige Bewerbungen gibt es bisher, aber ob sich dieses Verfahren
durchsetzt, ist noch in Frage gestellt. Die Bewerber müssen nämlich für
das Praktikum von ihren Dienststellen freigestellt werden, was gar nicht
so einfach und möglich ist. Das gesamte Projekt läuft also etwas langsam
und unstrukturiert an. Wie so vieles, ist diese Maßnahme wieder einer
der unausgegorenen Schnellschüsse des Ministeriums.
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Wenn Sie als Seiteneinsteiger (oder auch
"Quereinsteiger") in den Schuldienst wollen, gibt es zwei Möglichkeiten: |
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Sie haben
eine abgeschlossene Hochschulabschlussprüfung und wollen in den normalen
Vorbereitungsdienst (Referendariat) |
Sie haben
ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und Berufserfahrung
und wollen sofort in den Schuldienst |
Das Ministerium kann auch andere
für ein Lehramt geeignete Prüfungen als Erste
Staatsprüfung oder als Teil einer Ersten Staatsprüfung anerkennen. Die
Anerkennungsbefugnis liegt bei den Bezirksregierungen. Diese können aus
einer Hochschulabschlussprüfung (Universität, Kunsthochschule,
Musikhochschule, Deutsche Sporthochschule Köln oder Fachhochschule; auch
Promotionen) Prüfungsleistungen in Erziehungswissenschaft oder in Fächern
(vgl. § 6 Abs. 3 LPO) anerkennen.
Wenn Sie die Anerkennung bekommen, können Sie sich anschließend in einem
Seminar anmelden und den normalen Vorbereitungsdienst von 24 Monaten
ableisten. Anschließend legen Sie die 2. Staatsprüfung ab und können sich
auf eine Stelle bewerben oder werden in eine Stelle vermittelt.
Gesucht werden nicht nur Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerinnen für Hauptschulen,
Realschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs, sondern
seit 2005 auch für Gymnasien. Große Chancen für eine
Einstellung haben die Mangelfächer. Diese
ändern sich aber laufend. Sehen Sie sich deshalb unbedingt die
Webseite des Schulministeriums an, die alle aktuellen
Einstellungsbedingungen enthält!
Achtung! Die Aussagen zu den Mangelfächern sind sehr unterschiedlich.
Auch die Anerkennung ist je nach Abschluss sehr unterschiedlich. Schauen Sie sich deshalb unbedingt den neuesten
Anerkennungserlass an. Sie finden
ihn auf der Downloadseite unter
anerk-neu.pdf.
Dieser Erlass regelt, ob Ihre bisher abgelegten
Prüfungen ganz anerkannt oder nur teilweise. Entscheidend dabei ist immer,
ob die abgelegten Prüfungen in bestimmten Fächern den Prüfungsbedingungen
entsprechen, die auch für die Lehramtsprüfung verbindlich sind.
Manche Abschlussprüfungen oder Studiengänge werden auch ohne nähere Prüfung
durch das Prüfungsamt anerkannt, andere wiederum nur nach Überprüfung.
Den Antrag auf Anerkennung richten Sie an die zuständige Bezirksregierung
(Adressen weiter unten auf der Webseite).
Fazit: Nach Anerkennung
können Sie sich im Seminar für den Vorbereitungsdienst anmelden. Während der
24-monatigen Ausbildung sind Sie Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter
als Beamter auf Widerruf. Sie erhalten als Gehalt das
Lehramtsanwärtergehalt. Für Sie gilt dann die Ordnung für den
Vorbereitungsdienst (OVP), die Sie im Downloadbereich unter
OVP2007.pdf finden. Das geht nicht in
Teilzeitform. |
Das Land NRW
hat für diese Art des Seiteneinstiegs seit einigen Jahren eine neue Form des
Vorbereitungsdienstes eingerichtet, damit die zusätzlichen Qualifikationen
während der Arbeitszeit erworben werden können. Durch diesen "berufsbegleitenden
Vorbereitungsdienst" kann später ganz normal die Zweite Staatsprüfung abgelegt werden.
Für einen derartigen direkten Seiteneinstieg in
den Lehrerberuf ist eine Anerkennung nicht erforderlich.
Allerdings müssen Sie sich auf eine Stelle bewerben, die ausdrücklich für
Seiteneinsteiger geöffnet ist. Dann erfolgt ein Auswahlverfahren, das
mit einer positiven Prognose abgeschlossen werden muss. Die Entscheidung
über die Eignung treffen Mitglieder des Studienseminars oder
Personen, die in der Lehrerausbildung tätig sind. Diese müssen bestätigen,
dass eine Ausbildung in zwei Fächern erfolgversprechend ist. Bei Musik und
Kunst in der Sek. II reicht jeweils ein Fach. Das bedeutet, dass zu der
wissenschaftlichen Qualifikation die persönliche Eignung eine große Rolle
spielt.
Für den
Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung bedarf es keiner formalen
Gleichstellung des vorgelegten Abschlusses mit einer Ersten Staatsprüfung.
Sie benötigen also keine Anerkennung einer nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung als
Lehramtsprüfung mehr! Noch auslaufend mögliche
Anerkennungsanträge dienen lediglich einem erleichterten Einstieg in einen
Lehramtsstudiengang nach den Vorschriften des alten
Lehrerausbildungsgesetzes (2002).
Die gesamte Ausbildung richtet sich nach der "Ordnung zur berufsbegleitenden
Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger" (OBAS), die Sie
im Downloadbereich unter
OBAS.pdf finden. Sehr informativ ist eine
Broschüre des Ministeriums, die ich für Sie dort ebenfalls unter
OBAS-Info.pdf bereitgestellt habe.
Fazit: Sie können also
erst mit der Ausbildung beginnen, wenn Sie eingestellt worden sind.
Die 24-monatige Ausbildung selbst
erfolgt während des normalen Schuldienstes im Tarifbeschäftigungsverhältnis
(also als Angestellter), wobei die Teilnehmer 6 Wochenstunden Ermäßigung
bekommen. Das geht auch in Teilzeitform.
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Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst
für Fachhochschulabsolventen
Im Rahmen einer zeitlich begrenzten
Sondermaßnahme des MSW in NRW können Fachhochschulabsolventinnen und
Fachhochschulabsolventen eine vollständige Lehramtsbefähigung für das
Lehramt an Berufskollegs erwerben. Dies gilt für bestimmte Fächer wie z.
B. Maschinenbau, Informatik, Sozialpädagogik, Wirtschaftswissenschaften
u.a.
Die Maßnahme gilt zur Deckung des aktuellen fächerspezifischen Bedarfs
an Berufskollegs und gilt für Einstellungen vom 1.2.2009 bis zum
1.10.2010 für bestimmte Fächerkombinationen.
Einzelheiten finden Sie im Erlass FH_BK.pdf
im Downloadbereich.
(Quelle: MSW: Erlass vom 6.6.2009 (421-6.05.04.02
Nr. 75294/09)
)
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Da sich die Einstellungssituation jedes Jahr ändert,
werden vom Ministerium auch die entsprechenden Erlasse angepasst. So kann es
durchaus sein, dass man innerhalb eines Jahres ganz verschiedene Auskünfte
von den Bezirksregierungen erhält.
Deshalb ist es ganz wichtig,
sich die Webseite des Schulministeriums genau anzusehen:
Das Schulministerium bietet für den Seiteneinstieg ein
ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps,
Rechtsvorschriften und Suchmaschine an:
LOIS -
Online NRW
Lehrereinstellung - Online Interessenten für den Seiteneinstieg
Hier finden Sie alles, was Sie
für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren wissen müssen. Diese Seite ist
besonders für diejenigen gedacht, die nicht über eine abgeschlossene
Lehrerausbildung verfügen, aber in der Regel einen Hochschul- oder
Fachhochschulabschluss haben.
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| Vermutlich hat das Schulministerium in NRW gemerkt, dass viele
qualifizierte Seiteneinsteiger nach Niedersachsen oder Hessen abwandern,
weil sie dort bis 45 oder sogar bis 50 verbeamtet werden, denn für das
Einstellungsverfahren 2009 wurde der Bewerberkreis deutlich erweitert.
Sehen Sie sich also unbedingt die
Rechtsgrundlagen an, die Sie auf der Einstellungsseite des
Ministeriums finden! |
Interessenten, die den Seiteneinstieg anstreben
und vor einer Bewerbung eine umfassende Information suchen, können
sich auf dem landesweiten Beratungstag zum Seiteneinstieg an einem
Studienseminar
www.studienseminare.nrw.de beraten lassen. Der Beratungstag am
Montag, den
26.April
2010, beginnt um
17
Uhr jeweils mit einem Vortrag zum neuen
Seiteneinstieg.
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Wenn Sie aber keine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt
an Schulen haben, sondern irgendwelche anderen Hochschul- oder
Fachhochschulabschlussprüfungen, mussten Sie bisher einen Anerkennungsantrag
stellen. Im Folgenden lasse ich deshalb noch die Anerkennungsregelungen
stehen, weil sie noch für diejenigen gültig sein können, die nach den
alten Bedingungen Ihren Antrag gestellt haben.
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Anerkennungsregelungen
Das
Schulministerium kann festlegen, welche
Abschlüsse einer Prüfung entsprechen, die einer Lehramtsprüfung
gleichzusetzen sind. Wenn es erforderlich ist und entsprechender Mangel an
Lehrkräften besteht, kann z.B. ein Ministerium festlegen, dass ein Metzger
Biologieunterricht erteilen darf. So ist nun beispielsweise aus
Bedarfsgründen festgelegt worden, dass eine
Magisterprüfung ohne weitere Überprüfung als Erste Staatsprüfung anerkannt
wird, wenn die Fächer der Magisterprüfung den entsprechenden Fächern einer
Lehramtsprüfung zuzuordnen sind. Das ist auch bei Promotionen und anderen
Hochschulabschlussprüfungen der Fall.
Grundlage für die Anerkennung ist ein Erlass des Ministeriums, der die
Anerkennung von Hochschul- und Fachhochschulabschlussprüfungen als Erste
Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen regelt. Dieser Erlass stammt vom
6.12.2002 und ist in der amtlichen Erlass-Sammlung für Schulen ( = BASS)
unter 20-02-Nr.15 abgedruckt.
Dieser Erlass wird jedoch laufend geändert - jeweils nach Lage der
Einstellungsbedürfnisse im Lehrerberuf. So gab es in den Folgejahren dazu
verschiedene
Änderungserlasse, weil darin immer wesentliche Anerkennungsbedingungen geändert wurden und
die Anerkennung deutlich erschwert wurde. Die letzte Änderung stammt vom
12.2.2009 und ist auf meiner Downloadseite unter dem Namen anerk2009.pdf
gespeichert.
Da es aber seit dem 1.11. 2009 eine neue Ordnung zur berufsbegleitenden
Ausbildung von Seiteneinsteigern gibt (OBAS), ist auch der Bezugserlass
von 2002 völlig neu gefasst worden. Dieser neue Erlass ist jetzt gültig!
Sie finden im Downloadbereich unter dem Namen
anerk-neu.pdf.
Lesen Sie diesen Erlass genau und entscheiden
Sie, ob sich der Umstieg lohnt!
Dennoch müssen Sie vorsichtig sein: Die vorstehenden Erlasse beziehen
sich nur auf die Anerkennungsmöglichkeiten. Das bedeutet noch lange
nicht, dass Sie damit Ihre Anerkennung auch bekommen.
Ihren
Anerkennungsantrag prüft ein Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung und
leitet ihn an das Staatliche Prüfungsamt einer Universität weiter.
Dieses entscheidet dann, ob die Prüfungsbedingungen, die bei Ihnen
vorlagen, denen der geforderten Lehramtsprüfung entsprachen. Erst, wenn
das der Fall ist, bekommen Sie eine Anerkennung.
Achtung! Das Ministerium ändert oft
kurzfristig die Anerkennungsbedingungen, weil es mit diesen Erlassen die
Bewerbungen für den Schuldienst steuert. Da die Auswertung der Statistik
ergeben hat, dass wieder mit einem starken
Rückgang der Schülerzahlen gerechnet werden muss, werden sich auch die
Stellenbesetzungen ändern. Das bedeutet wiederum auch weniger verfügbare
Planstellen und eine Verringerung der Seiteneinstiegschancen. Schauen Sie also unbedingt auf die
Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
und vergewissern Sie sich, ob sich ein Umstieg in die Schule lohnt!
Fachhochschulabsolventen erhalten in der Regel keine volle Anerkennung
mehr, sondern nur noch eine Teilanerkennung. Das bedeutet in vielen
Fällen ein Zusatzstudium. Die Universitäten und Prüfungsämter können
Auskunft über die fehlenden Studienteile geben.
Erkundigen Sie
sich auch, ob Lehrgänge an der Fernuni Hagen dazu angeboten werden! |
Echte
Chancen auf eine Anerkennung haben Sie eigentlich nur, wenn Ihre Fächer
stark gefragt sind. Das sind nach dem Einstellungserlass für 2008/2009
für die Sekundarstufe II die Fächer Informatik, Mathematik, Physik, Latein,
Englisch, Französisch, Italienisch. Spanisch, Deutsch, Musik
und Kunst.
Denken Sie daran, dass Sie zwei Fächer für die Schule benötigen.
Lediglich für die Fächer Musik und Kunst gilt, dass es im Bereich der
Sekundarstufe II den Ein-Fach-Lehrer gibt.
|
Verdienstmöglichkeiten
Eine wichtige Überlegung ist auch Ihre
Verdienstmöglichkeit,
die sich mit bestimmten Anerkennungen deutlich steigert. E13 bekommen
Sie nämlich nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für den höheren
Dienst, also der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II. In allen
anderen Fällen erwartet Sie voraussichtlich E 9 oder bestenfalls E 10.
Im ungünstigen Fall, d.h. wenn Ihre Prüfungen nicht voll anerkannt
werden, sogar nur E 8.
Durch
den neuen Tarifvertrag TV-L, der ab 1.11.2006 den alten BAT-Tarif
ablöste, ergeben sich gewaltige Einkommenseinbußen für diejenigen, die
keine Chance haben, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Als
Angestellte erhielten sie früher BAT III oder BAT IIa, nach dem neuen
Tarif aber E11 oder E13. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Tarife
gleiches Entgelt bedeuteten. Leider geht der neue Tarif TV-L bei einer
Neueinstellung nicht nach Lebensalter vor, sondern steckt jeden Anfänger
einfach in die Stufe 1. Das kann einen einen Einkommensverlust von bis
zu 1000.- € zur Folge haben.
Allerdings kann der Arbeitgeber Vorerfahrungen berücksichtigen und eine
höhere Einstufung vornehmen. Das hat das Ministerium im Erlass vom
14.11.2006 zugesagt. Zu diesem Erlass gibt es einen
Durchführungserlass vom 18.12. 2006 (Az. 214-1.14-42955 (16) ). Die
Ausführungsbestimmungen legen den Geltungsbereich fest und enthalten ein
Berechnungsbeispiel, das die Vordienstzeiten anerkennt und dadurch das
endgültige Gehalt auf das alte BAT-Niveau anhebt. Den Erlass können Sie
von meiner Downloadseite unter dem Namen
TVL-Erl.-2006.doc
herunterladen.
Seiteneinsteiger, die über
40 sind und noch in den Lehrerberuf wechseln wollen, sollten sich das
also gründlich überlegen, da sie im günstigsten Fall mit einem Verlust
von 500 € (im schlimmsten Fall mit 900.- € rechnen müssen. |
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Die nachfolgende Tabelle zeigt die
Verdienstmöglichkeiten (Stand:
ab 1.03.2009) in
Bezug auf das Ausbildungsniveau und den unterrichtlichen Einsatz; es ist
jeweils die erste Stufe der Entgeltgruppe aufgeführt. Die Beträge sind
gerundet. Bei entsprechenden Vorerfahrungen kann der Start aber bereits
in einer höheren Stufe erfolgen. Anerkennungsfähige Zeiten von einem
Jahr führen zur Stufe 2, von drei Jahren führen zur Stufe 3 und sechs
Jahren führen zur Stufe 4. Da die Ausbildungszeit normalerweise als
Vorerfahrung angerechnet wird, können Sie mit der Stufe 2 rechnen. |
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Art des Abschlusses |
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Monatsverdienst bei Einsatz an |
|
Hauptschule |
Realschule oder Sek. I
der Gesamtschule |
Sek. II an
Gymnasium, Gesamtschule
oder Berufskolleg |
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FH-Diplom (ohne Anerkennung als 1. Staatsprüfung) |
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4 |
E9
(2172.- €)
(2414.- €)
(2538.- €)
(2877.- €) |
E9
(2172.- €)
(2414.- €)
(2538.- €)
(2877.- €) |
|
Uni-Diplom, Magister, Promotion (ohne Anerkennung als
1. Staatsprüfung)
|
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4 |
E9
(2172.- €)
(2414.- €)
(2538.- €)
(2877.- €) |
E10
(2465.- €)
(2744.- €)
(2955.- €)
(3166.- €) |
|
Uni-Diplom, Magister, Promotion (mit Anerkennung als
1. Staatsprüfung)
(Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss ohne
erste Staatsprüfung für ein Lehramt) |
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4 |
E10
(2465.- €)
(2744.- €)
(2955.- €)
(3166.- €) |
E11
(2563.- €)
(2847.- €)
(3058.- €)
(3377.- €) |
E12
(2656.- €)
(2955.- €)
(3377.- €)
(3748.- €) |
1. und 2. Staatsprüfung (volle Lehramtsbefähigung)
(Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss und
anerkannter 1. Staatsprüfung) |
Stufe 1
Stufe 2 Stufe 3
Stufe 4 |
E11
(2563.- €)
(2847.- €)
(3058.- €)
(3377.- €) |
E11
(2563.- €)
(2847.- €)
(3058.- €)
(3377.- €) |
E13
(2970.- €)
(3305.- €)
(3485.- €)
(3835.-€) |
Der Geld - Tipp:
In
der oben angeführten Gehaltstabelle finden Sie unterschiedliche Stufen der
jeweiligen Entgeltgruppe aufgeführt; das tatsächliche Einkommen
hängt dann aber noch von verschiedenen Faktoren ab (wie z.B. Lebensalter,
Familienstand, Vorbeschäftigungszeiten, Zulagen). Das bedeutet
konkret, wenn Sie mehr als 3 Jahre einschlägige Berufserfahrungen
nachweisen können, werden Sie nicht mit dem Gehalt der
Eingangsstufe, sondern mit Stufe 3 eingestellt, was in den
Entgeltstufen E10 bis E13 fast 500 € mehr im Monat bedeutet!
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber gemäß §16 TV-L bei Neueinstellungen zur
Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen
Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung
berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit
förderlich war. Die Bezirksregierungen sind vom Ministerium durch
Erlass vom 23.2.2008 (Az. 214-1.14-42955(16) angewiesen worden,
bei der Einstufung jede berufliche Vorerfahrung
großzügig auszulegen und
anzurechnen. Die Höchstzeit für eine Anrechnung beträgt 6 Jahre, sodass
sich bei der Einstellung maximal die Stufe 4 erreichen lässt.
Verhandeln Sie also unbedingt mit der Bezirksregierung! Schalten Sie
auch den Personalrat ein, denn die Zuordnung zu den Stufen des TV-L ist
mitbestimmungspflichtig.
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Wenn Sie genau wissen wollen, wie viel Sie verdienen,
schauen Sie auf meiner Webseite
Besoldung
nach. Dort sind die derzeit gültigen Gehaltstabellen für angestellte
Beschäftigte und Beamte aufgeführt.
Das frühere Tarifsystem des
BAT ist ab 1.11.2006 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L) ersetzt worden. Für die frühere Einstufung lt. BAT
gibt es Überleitungsregelungen, die Sie auf der Webseite des
Landesamtes für Besoldung Versorgung NRW lesen können.
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Bewerbungstipps:
-
Bewerbungen sind ausschließlich
im Ausschreibungsverfahren möglich. Richten Sie Ihre Bewerbung
direkt an die ausschreibende Schule. Senden Sie keine
Unterlagen an die zuständige Bezirksregierung!
-
Eine Bewerbung ist nur dann
zulässig, wenn eine Öffnung für den Seiteneinstieg ausdrücklich im
Ausschreibungstext genannt ist ("Für den Seiteneinstieg
geöffnet").
-
Nie Originale versenden. Sie
erhalten keine Unterlagen zurück ! Aus Datenschutzgründen werden
nämlich alle Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber, die nicht
zum Zuge gekommen sind, vernichtet.
|
Bitte
senden Sie die folgende Unterlagen an die ausschreibende Schule:
-
Bewerbungsschreiben
(Nehmen Sie Stellung zum Anforderungsprofil im
Ausschreibungstext!)
-
Tabellarischer Lebenslauf
-
Unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse
und Qualifikationen
-
Unbeglaubigte Kopien von sonstigen
im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen
- Anlage zur
Bewerbung - Studienleistungen
Achten Sie darauf,
dass Sie den Schulen Ihre Bewerbungsunterlagen per Post übersenden -
Bewerbungen per E-mail oder CD sind ungültig! |
Wichtig:
Die Schulen sind nicht verpflichtet, alle
Seiteneinsteiger einzuladen; sie können sich auf diejenigen
beschränken, die der Auswahlkommission am besten geeignet erscheinen.
Die zum Auswahlgespräch eingeladenen Bewerber haben alle die gleichen
Chancen, denn die Examensnoten spielen dann keine Rolle mehr. Allerdings
sollte man immer daran denken, dass die Seiteneinsteiger erst dann zum
Zuge kommen, wenn es keine geeigneten voll ausgebildeten Lehrkräfte für
die ausgeschriebene Stelle gibt. Sie sind also immer "Bewerber zweiten
Ranges". |
|
Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger sollten
Sie berücksichtigen, dass Sie bei allen Bewerbungen immer nur 2. Wahl
sind. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ist aus Sicht der Schule
nämlich ziemlich unproduktiv, weil durch die wöchentliche Ermäßigung von
6 Stunden kein voller Unterrichtseinsatz erfolgt. Eine Schule mit 4
Seiteneinsteigern dieser Art verzichtet praktisch auf fast eine ganze
Lehrerstelle. Außerdem ist die Belastung der Kolleginnen und Kollegen
hoch, die die Ausbildung mittragen müssen. |
Für die Anerkennung sind folgende Stellen zuständig:
-
Zur Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses (nicht
Fachhochschulabschlusses) für das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen und
für das Lehramt für Sonderpädagogik (bundesweit) wenden Sie sich an die
Bezirksregierung Münster, Dezernat 46, 48128 Münster (Tel.:
0251-411-4208).
-
Zur Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses (nicht
Fachhochschulabschlusses) für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
oder für das Lehramt an Berufskollegs (bundesweit) wenden Sie sich an die
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 46, 40474 Düsseldorf (Tel.:
0211-475-0).
-
Zur Anerkennung Ihres Fachhochschulabschlusses (bundesweit) oder einer
Lehramtsbefähigung, Lehramtsprüfungen oder Hochschulabschlussprüfung der
ehemaligen DDR und Berlin, soweit die Ausbildung in der ehemaligen DDR
begonnen wurde, wenden Sie sich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 46,
50606 Köln (Tel.: 0221-147-2573).
-
Zur Anerkennung eines in den Ländern der EG und EWR, in Polen oder der
Schweiz erworbenen Hochschulabschlusses wenden Sie sich an die
Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 46, 59817 Arnsberg (Tel.: 02931-82-0).
-
Zur Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses, soweit dieser
nicht in den Ländern der EG und EWR, in Polen oder der Schweiz erworben
wurde, wenden Sie sich an die Bezirksregierung Detmold, Dezernat 46, 32756
Detmold (Tel.: 05231-71-0).
|
Ich wünsche Ihnen viel
Erfolg bei Ihrer Bewerbung!
Weitere Hinweise:
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
13.05.10
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