Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteiger
| Aufgrund des Lehrermangels hat das Land
Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit eröffnet, auch ohne Lehramtsprüfung als
"Seiteneinsteiger" in der
Schule zu unterrichten. Für diese Quereinsteiger hat sich in den letzten
Jahren ein regelrechter Markt entwickelt. Es rächt sich nämlich die
restriktive Einstellungspolitik der 80er Jahre, sodass die Zahl der normal
ausgebildeten Lehrer nicht mehr ausreicht, um den Bedarf in den nächsten
Jahren zu decken. |
Eine andere Versprechung des Ministeriums finden Sie
auf www.andreas.nrw.de. Hier
werden Stellen für andere Berufsgruppen angeboten, die einen Job als
Lehrer im Schuldienst des Landes NRW suchen. Angesprochen sind derzeit
insbesondere Diplomsportlehrerinnen und -lehrer,
Sportwissenschaftler(innen) oder Absolventen eines
Sport-Master-Studiengangs. Ihnen verspricht das Ministerium großspurig
die Übernahme in den Schuldienst des Landes NRW mit einem
Dauerarbeitsverhältnis. Die Stellenangebote sind aber dürftig bis
mangelhaft.Eine weitere Masche des Ministeriums ist
die Übernahme von Beschäftigten aus der Landesverwaltung, die auf sog. kw-Stellen sitzen, also Stellen, die abgebaut worden sind. Die Inhaber
sollen bewogen werden, sich für den Schuldienst zu melden und bekommen
dafür auch Stellen reserviert. Zunächst sollen
die Bewerber ein Praktikum in der Schule ableisten, aufgrund dessen die
Schulleitung die Eignung für den Lehrerberuf feststellt und die Bewerber
äußern können, ob der Job etwas für sie wäre. Dann erfolgen
Qualifizierungsmaßnahmen zwischen ein bis zwei Jahren und schließlich
die Einstellung.
Einige Bewerbungen gibt es bisher, aber ob sich dieses Verfahren
durchsetzt, ist noch in Frage gestellt. Die Bewerber müssen nämlich für
das Praktikum von ihren Dienststellen freigestellt werden, was gar nicht
so einfach und möglich ist. Das gesamte Projekt läuft also etwas langsam
und unstrukturiert an. Wie so vieles, ist diese Maßnahme wieder einer
der unausgegorenen Schnellschüsse des Ministeriums.
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Gesucht werden nicht nur Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerinnen für Hauptschulen,
Realschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs, sondern
seit 2005 auch für Gymnasien. Große Chancen für eine
Einstellung haben die Mangelfächer. Diese
ändern sich aber laufend. Sehen Sie sich deshalb unbedingt die
Webseite des Schulministeriums an, die alle aktuellen
Einstellungsbedingungen enthält!
Achtung! Die Aussagen zu den Mangelfächern sind sehr unterschiedlich.
Auch die Anerkennung ist je nach Abschluss sehr unterschiedlich. Schauen Sie sich deshalb unbedingt den neuesten
Anerkennungserlass an. Sie finden
ihn auf der Downloadseite unter
anerk-neu.pdf.
Das Land NRW
hat für diese Seiteneinsteiger seit einigen Jahren sogar eine neue Form des
Vorbereitungsdienstes eingerichtet, damit die zusätzlichen Qualifikationen
während der Arbeitszeit erworben werden können. Durch diesen "berufsbegleitenden
Vorbereitungsdienst" kann später ganz normal die Zweite Staatsprüfung abgelegt werden.
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Erlass vom 6.6.2009 (421-6.05.04.02
Nr. 75294/09)
Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst
Im Rahmen einer zeitlich begrenzten
Sondermaßnahme des MSW in NRW können Fachhochschulabsolventinnen und
Fachhochschulabsolventen eine vollständige Lehramtsbefähigung für das
Lehramt an Berufskollegs erwerben. Dies gilt für bestimmte Fächer wie z.
B. Maschinenbau, Informatik, Sozialpädagogik, Wirtschaftswissenschaften
u.a.
Die Maßnahme gilt zur Deckung des aktuellen fächerspezifischen Bedarfs
an Berufskollegs und gilt für Einstellungen vom 1.2.2009 bis zum
1.10.2010 für bestimmte Fächerkombinationen.
Einzelheiten finden Sie im Erlass FH_BK.pdf
im Downloadbereich.
(Quelle: MSW)
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Bisher galt dazu eine
bestimmte Prüfungsordnung ( OVP-B). Ab 1.11. 2009 ist diese durch eine neue
Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern abgelöst
worden. Sie finden sie im Downloadbereich unter
OBAS.doc.
Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber
den alten Bedingungen gehört, dass nunmehr ein Auswahlverfahren erfolgt, das
mit einer positiven Prognose abgeschlossen werden muss. Die Entscheidung
über die Einstellung treffen nunmehr Mitglieder des Studienseminars oder
Personen, die in der Lehrerausbildung tätig sind. Sie müssen bestätigen,
dass eine Ausbildung in zwei Fächern erfolgversprechend ist. Bei Musik und
Kunst in der Sek. II reicht jeweils ein Fach. Das bedeutet, dass zu der
wissenschaftlichen Qualifikation die persönliche Eignung eine große Rolle
spielt.
Die 24-monatige Ausbildung selbst
erfolgt während des normalen Schuldienstes im Tarifbeschäftigungsverhältnis
(also als Angestellter), wobei die Teilnehmer 6 Wochenstunden Ermäßigung
bekommen. Das geht auch in Teilzeitform.
Für den
Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung bedarf es keiner formalen
Gleichstellung des vorgelegten Abschlusses mit einer Ersten Staatsprüfung.
Eine Anerkennung einer nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung als
Lehramtsprüfung ist daher nicht mehr vorgesehen. Noch auslaufend mögliche
Anerkennungsanträge dienen lediglich einem erleichterten Einstieg in einen
Lehramtsstudiengang nach den Vorschriften des alten
Lehrerausbildungsgesetzes (2002).
Da sich die Einstellungssituation jedes Jahr ändert,
werden vom Ministerium auch die entsprechenden Erlasse angepasst. So kann es
durchaus sein, dass man innerhalb eines Jahres ganz verschiedene Auskünfte
von den Bezirksregierungen erhält.
Deshalb ist es ganz wichtig,
sich die Webseite des Schulministeriums genau anzusehen:
Das Schulministerium bietet für die Lehrereinstellung ein
ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps,
Rechtsvorschriften und Suchmaschine an:
LEO -
Lehrereinstellung Online NRW
Hier finden Sie alles, was Sie
für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren wissen müssen. Achten Sie
insbesondere auf die Hinweise für Seiteneinsteiger. |
Aktueller Tipp für Seiteneinsteiger:
Es gibt eine neue und sehr gute Informationsbroschüre des Ministeriums
für Seiteneinsteiger, die die neuen Regelungen enthält, die ab 1.11.2009
gültig sind. Ich habe sie für Sie im Downloadbereich unter dem Namen
OBAS-Info.pdf bereitgestellt.
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| Vermutlich hat das Schulministerium in NRW gemerkt, dass viele
qualifizierte Seiteneinsteiger nach Niedersachsen oder Hessen abwandern,
weil sie dort bis 45 oder sogar bis 50 verbeamtet werden, denn für das
Einstellungsverfahren 2009 wurde der Bewerberkreis deutlich erweitert.
Sehen Sie sich also unbedingt die
Rechtsgrundlagen an, die Sie auf der Einstellungsseite des
Ministeriums finden! |
Wenn Sie aber keine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt
an Schulen haben, sondern irgendwelche anderen Hochschul- oder
Fachhochschulabschlussprüfungen, mussten Sie bisher einen Anerkennungsantrag
stellen. Im Folgenden lasse ich deshalb noch die Anerkennungsregelungen
stehen, weil sie noch für diejenigen gültig sein können, die nach den
alten Bedingungen Ihren Antrag gestellt haben.
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Anerkennungsregelungen
Das
Schulministerium kann festlegen, welche
Abschlüsse einer Prüfung entsprechen, die einer Lehramtsprüfung
gleichzusetzen sind. Wenn es erforderlich ist und entsprechender Mangel an
Lehrkräften besteht, kann z.B. ein Ministerium festlegen, dass ein Metzger
Biologieunterricht erteilen darf. So ist nun beispielsweise aus
Bedarfsgründen festgelegt worden, dass eine
Magisterprüfung ohne weitere Überprüfung als Erste Staatsprüfung anerkannt
wird, wenn die Fächer der Magisterprüfung den entsprechenden Fächern einer
Lehramtsprüfung zuzuordnen sind. Das ist auch bei Promotionen und anderen
Hochschulabschlussprüfungen der Fall.
Grundlage für die Anerkennung ist ein Erlass des Ministeriums, der die
Anerkennung von Hochschul- und Fachhochschulabschlussprüfungen als Erste
Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen regelt. Dieser Erlass stammt vom
6.12.2002 und ist in der amtlichen Erlass-Sammlung für Schulen ( = BASS)
unter 20-02-Nr.15 abgedruckt.
Dieser Erlass wird jedoch laufend geändert - jeweils nach Lage der
Einstellungsbedürfnisse im Lehrerberuf. So gab es in den Folgejahren dazu
verschiedene
Änderungserlasse, weil darin immer wesentliche Anerkennungsbedingungen geändert wurden und
die Anerkennung deutlich erschwert wurde. Die letzte Änderung stammt vom
12.2.2009 und ist auf meiner Downloadseite unter dem Namen anerk2009.pdf
gespeichert.
Da es aber seit dem 1.11. 2009 eine neue Ordnung zur berufsbegleitenden
Ausbildung von Seiteneinsteigern gibt (OBAS), ist auch der Bezugserlass
von 2002 völlig neu gefasst worden. Dieser neue Erlass ist jetzt gültig!
Sie finden im Downloadbereich unter dem Namen
anerk-neu.pdf.
Lesen Sie diesen Erlass genau und entscheiden
Sie, ob sich der Umstieg lohnt!
Dennoch müssen Sie vorsichtig sein: Die vorstehenden Erlasse beziehen
sich nur auf die Anerkennungsmöglichkeiten. Das bedeutet noch lange
nicht, dass Sie damit Ihre Anerkennung auch bekommen.
Ihren
Anerkennungsantrag prüft ein Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung und
leitet ihn an das Staatliche Prüfungsamt einer Universität weiter.
Dieses entscheidet dann, ob die Prüfungsbedingungen, die bei Ihnen
vorlagen, denen der geforderten Lehramtsprüfung entsprachen. Erst, wenn
das der Fall ist, bekommen Sie eine Anerkennung.
Achtung! Das Ministerium ändert oft
kurzfristig die Anerkennungsbedingungen, weil es mit diesen Erlassen die
Bewerbungen für den Schuldienst steuert. Da die Auswertung der Statistik
ergeben hat, dass wieder mit einem starken
Rückgang der Schülerzahlen gerechnet werden muss, werden sich auch die
Stellenbesetzungen ändern. Das bedeutet wiederum auch weniger verfügbare
Planstellen und eine Verringerung der Seiteneinstiegschancen. Schauen Sie also unbedingt auf die
Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
und vergewissern Sie sich, ob sich ein Umstieg in die Schule lohnt!
Fachhochschulabsolventen erhalten in der Regel keine volle Anerkennung
mehr, sondern nur noch eine Teilanerkennung. Das bedeutet in vielen
Fällen ein Zusatzstudium. Die Universitäten und Prüfungsämter können
Auskunft über die fehlenden Studienteile geben.
Erkundigen Sie
sich auch, ob Lehrgänge an der Fernuni Hagen dazu angeboten werden! |
Echte
Chancen auf eine Anerkennung haben Sie eigentlich nur, wenn Ihre Fächer
stark gefragt sind. Das sind nach dem Einstellungserlass für 2008/2009
für die Sekundarstufe II die Fächer Informatik, Mathematik, Physik, Latein,
Englisch, Französisch, Italienisch. Spanisch, Deutsch, Musik
und Kunst.
Denken Sie daran, dass Sie zwei Fächer für die Schule benötigen.
Lediglich für die Fächer Musik und Kunst gilt, dass es im Bereich der
Sekundarstufe II den Ein-Fach-Lehrer gibt.
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Verdienstmöglichkeiten
Eine wichtige Überlegung ist auch Ihre
Verdienstmöglichkeit,
die sich mit bestimmten Anerkennungen deutlich steigert. E13 bekommen
Sie nämlich nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für den höheren
Dienst, also der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II. In allen
anderen Fällen erwartet Sie voraussichtlich E 9 oder bestenfalls E 10.
Im ungünstigen Fall, d.h. wenn Ihre Prüfungen nicht voll anerkannt
werden, sogar nur E 8.
Durch
den neuen Tarifvertrag TV-L, der ab 1.11.2006 den alten BAT-Tarif
ablöste, ergeben sich gewaltige Einkommenseinbußen für diejenigen, die
keine Chance haben, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Als
Angestellte erhielten sie früher BAT III oder BAT IIa, nach dem neuen
Tarif aber E11 oder E13. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Tarife
gleiches Entgelt bedeuteten. Leider geht der neue Tarif TV-L bei einer
Neueinstellung nicht nach Lebensalter vor, sondern steckt jeden Anfänger
einfach in die Stufe 1. Das kann einen einen Einkommensverlust von bis
zu 1000.- € zur Folge haben.
Allerdings kann der Arbeitgeber Vorerfahrungen berücksichtigen und eine
höhere Einstufung vornehmen. Das hat das Ministerium im Erlass vom
14.11.2006 zugesagt. Zu diesem Erlass gibt es einen
Durchführungserlass vom 18.12. 2006 (Az. 214-1.14-42955 (16) ). Die
Ausführungsbestimmungen legen den Geltungsbereich fest und enthalten ein
Berechnungsbeispiel, das die Vordienstzeiten anerkennt und dadurch das
endgültige Gehalt auf das alte BAT-Niveau anhebt. Den Erlass können Sie
von meiner Downloadseite unter dem Namen
TVL-Erl.-2006.doc
herunterladen.
Das ist zwar kein Trost für die einzustellenden
Referendare des nächsten Jahres, bedeutet aber immerhin einen Ausgleich
für alle diejenigen, die sich jetzt zur Zeit im Vorbereitungsdienst
befinden.
Für die neu einzustellenden Referendare, die zu
alt sind, um ins Beamtenverhältnis übernommen werden zu können -
und das trifft auf viele Seiteneinsteiger zu, die noch 2006
mit großen Versprechungen für die Mangelfächer angeworben wurden -
bedeutet der neue Tarifvertrag allerdings eine bittere Enttäuschung.
Seiteneinsteiger, die über
40 sind und noch in den Lehrerberuf wechseln wollen, sollten sich das
also gründlich überlegen, da sie im günstigsten Fall mit einem Verlust
von 500 € (im schlimmsten Fall mit 900.- € rechnen müssen. |
05. Dezember 2007
Klage von angestellten
Lehrern (Seiteneinsteigern) auf Übernahme in das Beamtenverhältnis
erfolgreich
Mit Urteilen vom 20. November 2007, die den
Klägern nunmehr schriftlich zugestellt wurden, hat die 2. Kammer des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Klagen von vier 41 bis 45 Jahre
alten Klägern stattgegeben, mit der sie als Angestellte im
öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen ihre
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehren. Es handelt
sich um sog. Seiteneinsteiger mit abgeschlossener anderweitiger
Berufsausbildung (Diplomingenieure in den Bereichen Maschinenbau,
Elektrotechnik und Wirtschaft, Maschinentechnik und Schiffbau bzw.
Architektur) und mehrjähriger Erfahrung in diesem Beruf. Nach
erfolgreicher Qualifizierung in einem berufsbegleitenden
Vorbereitungsdienst und Ablegen der zweiten Staatsprüfung wurden sie
entgegen ihrer Erwartung nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe,
sondern in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen, weil
sie die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze von 35 Jahren
überschritten hatten. Der sog. Mangelfach-Erlass, der Ausnahmen von
der Altersgrenze zulässt, wurde von der Einstellungsbehörde nicht
angewandt, weil das Ministerium für Schule und Weiterbildung des
Landes Nordrhein-Westfalen die Erlasslage inzwischen geändert hatte.
Nach Auffassung des Gerichts haben die Kläger trotz Überschreitens
der Altersgrenze einen Anspruch auf Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Probe, weil sie im Vertrauen auf die
Fortgeltung des Mangelfacherlasses als Seiteneinsteiger ihren
bisherigen Beruf aufgegeben, sich einer Fortbildung nebst Aus- und
Abschlussprüfung unterzogen und Einkommenseinbußen in Kauf genommen
hätten, um in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Auch stehe
nicht fest, in welchem Umfang überhaupt Haushaltsmittel eingespart
würden, wenn ältere Lehrer statt im Beamtenverhältnis im
Angestelltenverhältnis beschäftigt werden. Gegen das Urteil kann
Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen beantragt werden.
Az. 2 K 1313/07 u.a. Pressemitteilung des VG Düsseldorf
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Die nachfolgende Tabelle zeigt die
Verdienstmöglichkeiten (Stand:
ab 1.03.2009) in
Bezug auf das Ausbildungsniveau und den unterrichtlichen Einsatz; es ist
jeweils die erste Stufe der Entgeltgruppe aufgeführt. Die Beträge sind
gerundet. Bei entsprechenden Vorerfahrungen kann der Start aber bereits
in einer höheren Stufe erfolgen. Anerkennungsfähige Zeiten von einem
Jahr führen zur Stufe 2, von drei Jahren führen zur Stufe 3 und sechs
Jahren führen zur Stufe 4. Da die Ausbildungszeit normalerweise als
Vorerfahrung angerechnet wird, können Sie mit der Stufe 2 rechnen. |
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Art des Abschlusses |
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Monatsverdienst bei Einsatz an |
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Hauptschule |
Realschule oder Sek. I
der Gesamtschule |
Sek. II an
Gymnasium, Gesamtschule
oder Berufskolleg |
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FH-Diplom (ohne Anerkennung als 1. Staatsprüfung) |
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4 |
E9
(2172.- €)
(2414.- €)
(2538.- €)
(2877.- €) |
E9
(2172.- €)
(2414.- €)
(2538.- €)
(2877.- €) |
|
Uni-Diplom, Magister, Promotion (ohne Anerkennung als
1. Staatsprüfung)
|
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4 |
E9
(2172.- €)
(2414.- €)
(2538.- €)
(2877.- €) |
E10
(2465.- €)
(2744.- €)
(2955.- €)
(3166.- €) |
|
Uni-Diplom, Magister, Promotion (mit Anerkennung als
1. Staatsprüfung)
(Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss ohne
erste Staatsprüfung für ein Lehramt) |
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4 |
E10
(2465.- €)
(2744.- €)
(2955.- €)
(3166.- €) |
E11
(2563.- €)
(2847.- €)
(3058.- €)
(3377.- €) |
E12
(2656.- €)
(2955.- €)
(3377.- €)
(3748.- €) |
1. und 2. Staatsprüfung (volle Lehramtsbefähigung)
(Lehrkräfte in Ausbildung nach OBAS mit Hochschulabschluss und
anerkannter 1. Staatsprüfung) |
Stufe 1
Stufe 2 Stufe 3
Stufe 4 |
E11
(2563.- €)
(2847.- €)
(3058.- €)
(3377.- €) |
E11
(2563.- €)
(2847.- €)
(3058.- €)
(3377.- €) |
E13
(2970.- €)
(3305.- €)
(3485.- €)
(3835.-€) |
Der Geld - Tipp:
In
der oben angeführten Gehaltstabelle finden Sie unterschiedliche Stufen der
jeweiligen Entgeltgruppe aufgeführt; das tatsächliche Einkommen
hängt dann aber noch von verschiedenen Faktoren ab (wie z.B. Lebensalter,
Familienstand, Vorbeschäftigungszeiten, Zulagen). Das bedeutet
konkret, wenn Sie mehr als 3 Jahre einschlägige Berufserfahrungen
nachweisen können, werden Sie nicht mit dem Gehalt der
Eingangsstufe, sondern mit Stufe 3 eingestellt, was in den
Entgeltstufen E10 bis E13 fast 500 € mehr im Monat bedeutet!
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber gemäß §16 TV-L bei Neueinstellungen zur
Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen
Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung
berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit
förderlich war. Die Bezirksregierungen sind vom Ministerium durch
Erlass vom 23.2.2008 (Az. 214-1.14-42955(16) angewiesen worden,
bei der Einstufung jede berufliche Vorerfahrung
großzügig auszulegen und
anzurechnen. Die Höchstzeit für eine Anrechnung beträgt 6 Jahre, sodass
sich bei der Einstellung maximal die Stufe 4 erreichen lässt.
Verhandeln Sie also unbedingt mit der Bezirksregierung! Schalten Sie
auch den Personalrat ein, denn die Zuordnung zu den Stufen des TV-L ist
mitbestimmungspflichtig.
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Wenn Sie genau wissen wollen, wie viel Sie verdienen,
schauen Sie auf meiner Webseite
Besoldung
nach. Dort sind die derzeit gültigen Gehaltstabellen für angestellte
Beschäftigte und Beamte aufgeführt.
Das frühere Tarifsystem des
BAT ist ab 1.11.2006 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L) ersetzt worden. Für die frühere Einstufung lt. BAT
gibt es Überleitungsregelungen, die Sie auf der Webseite des
Landesamtes für Besoldung Versorgung NRW lesen können.
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Bewerbungstipp:
-
Bewerbungen sind ausschließlich
im Ausschreibungsverfahren möglich. Richten Sie Ihre Bewerbung
direkt an die ausschreibende Schule. Senden Sie keine
Unterlagen an die zuständige Bezirksregierung!
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Eine Bewerbung ist nur dann
zulässig, wenn eine Öffnung für den Seiteneinstieg ausdrücklich im
Ausschreibungstext genannt ist ("Für den Seiteneinstieg
geöffnet").
-
Nie Originale versenden. Sie
erhalten keine Unterlagen zurück ! Aus Datenschutzgründen werden
nämlich alle Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber, die nicht
zum Zuge gekommen sind, vernichtet.
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Bitte
senden Sie die folgende Unterlagen an die ausschreibende Schule:
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Bewerbungsschreiben
(Nehmen Sie Stellung zum Anforderungsprofil im
Ausschreibungstext!)
-
Tabellarischer Lebenslauf
-
Unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse
und Qualifikationen
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Unbeglaubigte Kopien von sonstigen
im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen
|
Wichtig:
Die Schulen sind nicht verpflichtet, alle
Seiteneinsteiger einzuladen; sie können sich auf diejenigen
beschränken, die der Auswahlkommission am besten geeignet erscheinen.
Die zum Auswahlgespräch eingeladenen Bewerber haben alle die gleichen
Chancen, denn die Examensnoten spielen dann keine Rolle mehr. Allerdings
sollte man immer daran denken, dass die Seiteneinsteiger erst dann zum
Zuge kommen, wenn es keine geeigneten voll ausgebildeten Lehrkräfte für
die ausgeschriebene Stelle gibt. Sie sind also immer "Bewerber zweiten
Ranges". |
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Für die Anerkennung sind folgende Stellen zuständig:
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Zur Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses (nicht
Fachhochschulabschlusses) für das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen und
für das Lehramt für Sonderpädagogik (bundesweit) wenden Sie sich an die
Bezirksregierung Münster, Dezernat 46, 48128 Münster (Tel.:
0251-411-4208).
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Zur Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses (nicht
Fachhochschulabschlusses) für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
oder für das Lehramt an Berufskollegs (bundesweit) wenden Sie sich an die
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 46, 40474 Düsseldorf (Tel.:
0211-475-0).
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Zur Anerkennung Ihres Fachhochschulabschlusses (bundesweit) oder einer
Lehramtsbefähigung, Lehramtsprüfungen oder Hochschulabschlussprüfung der
ehemaligen DDR und Berlin, soweit die Ausbildung in der ehemaligen DDR
begonnen wurde, wenden Sie sich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 46,
50606 Köln (Tel.: 0221-147-2573).
-
Zur Anerkennung eines in den Ländern der EG und EWR, in Polen oder der
Schweiz erworbenen Hochschulabschlusses wenden Sie sich an die
Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 46, 59817 Arnsberg (Tel.: 02931-82-0).
-
Zur Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses, soweit dieser
nicht in den Ländern der EG und EWR, in Polen oder der Schweiz erworben
wurde, wenden Sie sich an die Bezirksregierung Detmold, Dezernat 46, 32756
Detmold (Tel.: 05231-71-0).
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Ich wünsche Ihnen viel
Erfolg bei Ihrer Bewerbung!
Weitere Hinweise:
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
02.02.10
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