Krankheit und Beihilfeprobleme
Da inzwischen immer neue Variationen von
Versicherungsbedingungen und Krankenkassenbeiträgen aufgrund der staatlichen
Änderungen erscheinen, ist es wichtig, diese Änderungen wahrzunehmen und
darauf zu reagieren. Auch die Beihilfe wird schleichend reduziert.
Inzwischen ist auch die Kostendämpfungspauschale für rechtens erklärt
worden. |
| Sehr ärgerlich ist die
Erhöhung der Kostendämpfungspauschale um 50% ab 1.1.2003.
Dadurch haben sich nachhaltige Verschlechterungen ergeben. Außerdem hat
sich das Verfahren geändert. Jetzt ist nämlich nicht mehr das Datum der
Antragstellung, sondern das Datum der Behandlung maßgebend. Auf diese Art
und Weise verhindert der Staat, dass jemand in einem Jahr die Pauschale
spart, weil er keine Abrechnung einreicht. Reicht er im folgenden Jahr die
Kosten des Vorjahres mit ein, so knöpft man ihm für jedes Jahr gesondert
die Pauschale ab. |
| Hier die Kostendämpfungspauschalen ab
1.1.2003:
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Beschäftigte |
Pensionäre |
| Stufe 1: Besoldungsgruppe A7 - A 11 |
150.- EURO |
105.- EURO |
| Stufe 2: Besoldungsgruppen A 12- A 15, B1,
C1, C2, H1 - H 3, R1 |
300.- EURO |
210.- EURO |
| Stufe 3: Besoldungsgruppen A 16, B2 und B3,
C3, H4 und H5, R2 und R3 |
450.- EURO |
315.- EURO |
| Stufe 4: Besoldungsgruppen B4 - B7, C4, R4
- R7 |
600.- EURO |
420.- EURO |
| Stufe 5: höhere Besoldungsgruppen |
750.- EURO |
525.- EURO |
| Für jedes berücksichtigungsfähige Kind
reduziert sich die Kostendämpfungspauschale um 60.-€.
Gegen diese Kostendämpfungspauschale war gerichtlich
vorgegangen worden, aber inzwischen ist vom Bundesverwaltungsgericht in
mehreren Entscheidungen (zuletzt vom Mai 2010) bestätigt worden, dass die
Kostendämpfungspauschale verfassungsgemäß ist. Auch das
Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt. Das
Finanzministerium hat am 8.11.2010 einen Erlass herausgegeben, dass nun
alle Bescheide nicht mehr vorläufig sind, sondern endgültig. Diesen
wichtigen Erlass mit Hinweis auf alle bestehenden Urteile finden Sie im
Downloadbereich unter AufhebErl.pdf. |
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Der
Beihilfetipp:
Vorsorgeuntersuchungen unterliegen nicht der
Kostendämpfungspauschale!
Das bedeutet, dass Sie sich in jedem Fall eine getrennte Rechnung
dafür ausstellen lassen sollten. Und wenn Sie in einem Jahr keine
anderen Rechnungen haben, sparen Sie die Pauschale. Da diese immer mit
dem Einreichen der ersten Rechnung erhoben wird, ist es unter Umständen
sinnvoll zu warten, bis feststeht, ob in diesem Kalenderjahr noch andere
Rechnungen anfallen. Eventuell rechnet man diese dann erst im nächsten
Kalenderjahr ab.
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Der
Geld - Tipp:
Die Kostendämpfungspauschale zählt zu den außergewöhnlichen
Belastungen.
Die Beihilfeempfänger müssen nämlich lt.
Beihilfeverordnung für Beamte einen Teil ihrer Arztkosten selbst
tragen. Da dieser Eigenanteil mit der Zuzahlung für Medikamente bei
Pflichtversicherten vergleichbar ist, gehört sie als außergewöhnliche
Belastung zu den abzugsfähigen Krankheitskosten. |
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Das Beihilferecht wird laufend geändert. Die
letzte Änderung der Beihilfeverordnung vom
30.11.2009 berücksichtigte die Zahnlücken bei Implantaten.
Jetzt gibt es eine neue Änderung der Beihilfeverordnung vom 9.12.2011,
die die neue Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5.12.2011 berücksichtigt
und sich insbesondere mit den Behandlungs- und Beförderungskosten im
Ausland beschäftigt. Das
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW gibt regelmäßig Merkblätter
heraus, wenn sich die Beihilfevorschriften ändern. Sie finden alles auf
der sehr informativen Webseite des LBV:
www.lbv.nrw.de
Auch die Verwaltungsverordnung zur Beihilfeverordnung ist wieder
geändert worden. Die wesentlichen Änderungen und gute Hinweise finden Sie
außerdem auf der Webseite der zentralen Koordinierungsstelle (
www.beihilfe.nrw.de).
Im Februar 2009 hat der Landtag den § 4 Abs. 1 Nummer 7 und die Anlage 2
der Beihilfeverordnung in den Gesetzesstand erhoben. Das bedeutet, dass
wissenschaftlich nicht anerkannte Mittel, Güter des täglichen Gebrauchs,
Mund - und Rachentherapeutika und Abführmittel nicht beihilfefähig sind.
Außerdem wurden die Höchstsätze für bestimmte Hilfsmittel dadurch
begrenzt. Die Rangerhöhung ist zwar durch Art. 23 des Gesetzes zur
Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.4.2009 wieder aufgehoben
worden, aber danach ist eine neue Ermächtigungsgrundlage in Kraft
getreten, sodass diese Regelung jetzt auch endgültig ist.
Achtung! Seit Oktober 2010 gibt es
eine Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold, zu der jetzt alle Belege
und sämtlicher Schriftverkehr unter Angabe der persönlichen
Beihilfenummer geschickt werden müssen. Sie werden dort elektronisch
erfasst und dann an das LBV weitergeleitet, das die Auszahlung
übernimmt. Schicken Sie niemals Originalbelege dorthin!
Für die Anträge gibt es einen normalen Beihilfeantrag, den man beim
ersten Mal verwendet und einen Kurzantrag, der für Folgeanträge
verwendet werden kann. Beide finden Sie auf der Downloadseite der
zentralen Koordinationsstelle, die ich unten angegeben habe.
Seit Juni 2005 haben eingetragene Lebenspartner von
Beihilfeberechtigten Anspruch auf Beihilfe. Für sie gelten die gleichen
Rechte wie für Ehegatten. Beim ersten Antrag muss allerdings eine Kopie der
Partnerschaftsurkunde beigefügt werden. Lebenspartner bekommen sogar die
Beihilfe weiter, wenn der beihilfeberechtigte Lebenspartner verstorben
ist. |
Darin besteht nämlich noch der Unterschied zum Witwengeld.
Denn nach dem derzeitigen Beamtenversorgungsrecht haben hinterbliebene
Lebenspartner im Gegensatz zu Eheleuten keinen Anspruch auf
Hinterbliebenenbezüge. Dennoch zahlt bis zur Änderung dieses Gesetzes die
Beihilfe.
Achtung:
Ärztliche Atteste sind beihilfefähig!
Während früher Bescheinigungen eines Arztes für die Dienstunfähigkeit
nicht beihilfefähig waren, können sie nach der Verwaltungsverordnung
vom 6.7.2005 geltend gemacht werden. |
Der
Beihilfe - Tipp:
Lehrkräfte in der Altersteilzeit
sind Teilzeitkräfte, die eine
niedrigere Kostendämpfungs-pauschale bezahlen müssen. Sie sollten
bereits zu Beginn der ATZ - also noch in der Beschäftigungs-phase
- auf ihren Beihilfeanträgen die ATZ angeben, damit die
Kostendämpfungspauschale gemindert wird. Am besten fügen Sie
gleich eine Kopie Ihres Bescheides über die ATZ bei.
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| Man hat inzwischen den Eindruck, dass der
Leistungsumfang immer mehr eingeschränkt wird, bis er schließlich mit
den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen übereinstimmt. Die
Belastungen für die Beamten werden immer größer und sie haben zusätzlich
noch eine Kostendämpfungspauschale zu bezahlen. Diese wird nach §12a in
der neuesten Fassung sogar auf einige Fälle der Vorsorgeuntersuchungen
ausgedehnt. Damit wird nach Auffassung des dbb nrw die Bereitschaft der
Beschäftigten zur medizinischen Vorsorge reduziert und gefährdet damit
nicht nur eine frühzeitige und umfassende Krankheitsprävention, sondern
schadet auch dem Erhalt der Dienstfähigkeit der Beschäftigten und
zuletzt einem wirtschaftlichen Gesundheitssystem. |
Der
Beihilfe - Tipp:
Beihilfe für studierende Kinder
Trotz des Steueränderungsgesetzes von
2007, nach dem der Bezugs-zeitraum für Kindergeld und
Fami-lienzuschlag auf die Vollendung des 25. Lebensjahres gekürzt
wurde, sind studierende Kinder weiterhin berücksichtigungsfähig,
wenn sie bereits bis zum Wintersemester 2006/2007 ein Studium an
einer Hochschule oder Fachhochschule aufgenommen haben. (VerwV z.
Ausführung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen v.
22.11.2006)
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Wichtig: Die mit einem Beihilfeantrag gemachten
Aufwendungen müssen seit 1.1.2007 200 € übersteigen!
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Wichtige Hinweise zu
besonderen Beihilfefällen
Oft gibt es Probleme mit mit Widersprüchen bzw. Beihilfeablehnungen
oder -abschlägen. Häufig handelt es sich um medizinische Fälle, bei denen
eine vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch die
Festsetzungsstelle (Beihilfestelle) erforderlich ist. Dazu gehören
Zahnimplantate, psychotherapeutische Behandlungen, bestimmte teure
medizinische Hilfsmittel, Sanatoriumsaufenthalte, Kuren und Behandlungen
im Ausland oder auch größere, ungewöhnliche Operationen bzw. -methoden.
Wenn bei Ihnen eine dieser Behandlungen notwendig werden sollte, sollten
Sie folgende Schritte eingehalten:
- Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und lassen Sie sich
einen detailliert begründeten Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag
erstellen, wobei auch alternative Behandlungswege aufgezeigt werden
sollten.
- Den Behandlungsplan legen Sie mit der Bitte um
Genehmigung der Beihilfestelle - bei Pensionären dem LBV- vor.
- Im Normalfall erfolgt eine Untersuchung beim
Amtsarzt; manchmal entscheidet dieser auch nach Prüfung der Unterlagen.
Sie erhalten dann die Genehmigung und Zusage zur Übernahme der Kosten
für die Behandlung. Die Behandlung kann beginnen.
- Falls die Beihilfestelle dies ablehnt, müssen Sie
mit Ihrem Arzt eine bessere Begründungsmöglichkeit suchen, damit eine
Nachbesserung erfolgen kann.
Falls Sie nicht persönlich zum Amtsarzt bestellt wurden, sollten Sie
einer persönlichen Untersuchung bestehen, um eine andere Beurteilung zu
erreichen.
- Wenn das nicht hilft, lassen Sie im Personalrat
beraten und dort helfen. Die Personalratsmitglieder kennen meist die
Sachbearbeiter vor Ort und haben Erfahrung mit Ablehnungen und
Widersprüchen. Denken Sie daran, diesen eine Vollmacht zu erteilen.
Drei Tipps zum Schluss:
- Beginnen Sie niemals eine komplizierte Behandlung,
bevor diese von der entsprechenden Beihilfestelle genehmigt wurde.
Nachbesserungen sind dann nur noch selten möglich.
- Besonders wichtig: Bei Kuren ist eine
Beihilfezahlung ohne Vorhergenehmigung ausgeschlossen!
- Planen Sie Wartezeiten von 3 Monaten und mehr ein!
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Der Reisetipp:
Wenn Sie in den Ferien ins Ausland fahren, sollten
Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Oft wird
nämlich vergessen, dass die Beihilfe alle Krankenhauskosten nur nach den
ortsüblichen Tarifen abrechnet.
Ein Beispiel: Sie werden in den USA krank und lassen sich in einem Medical
Center untersuchen. Man stellt Gallensteine fest und schlägt eine
operative Entfernung vor. Dazu müssen Sie eine Woche ins Krankenhaus. Die
Operation und Gesundung verläuft problemlos. Die Krankenhaus- und
Arztrechnung in Höhe von US$ 4800.00 bezahlen Sie per Kreditkarte.
Umgerechnet sind das derzeit vielleicht ca. 3840 EURO. Bei der Einreichung Ihrer
Rechnung erstattet Ihnen die Beihilfestelle aber nur 1500 EURO, weil sie
davon ausgeht, dass der Krankenhaussatz in Ratingen (dem Ort, an dem Sie
wohnen), incl. aller Kosten nicht höher als 3000.00 EURO für diese
Operation betragen würde. Sie verlieren also 2340.00 EURO.
Das lässt sich vermeiden, wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung
abschließen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.2.2003 entschieden,
dass die Wahlleistungen nicht beihilfefähig sein müssen. Wahlleistungen
umfassen insbesondere die Behandlung durch den Chefarzt und die Unterkunft
im Einbett- oder Zweibettzimmer. Es ist zulässig, dass diese Leistungen
nicht beihilfefähig sind. In Berlin ist das schon seit 1998 der Fall.
Inzwischen haben sich Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland
und Schleswig-Holstein dem angeschlossen. In Nordrhein-Westfallen ist das
noch nicht der Fall, es kann aber auch bald passieren.
Der Beihilfe - Tipp
I Wenn
Sie eine Auslandskrankenversicherung zur Absicherung von Krankheits-,
Beförderungs- und Rücktransport kosten abschließen, sind die jährlichen
Versicherungsbeiträge bis zu einem Betrag von 10 Euro für den
Beihilfeberechtigten und für jede berücksichtigungsfähige Person
beihilfefähig. Der Beihilfeberechtigte ist allerdings verpflichtet, im
Versicherungsfall die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
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Der Beihilfe - Tipp
I Wenn
Sie besonders hohe Aufwendungen auf Ihrem Beihilfeantrag haben, sollten
Sie die Antragssumme auf der ersten Seite des Beihilfeantrags besonders
deutlich hervorheben. Dadurch erkennen die Beihilfesachbearbeiter die
Anträge mit hohen Aufwendungen besser und können sie bevorzugt
bearbeiten. Das beschleunigt in den meisten Fällen die Bearbeitungsdauer
erheblich.
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Der Beihilfe - Tipp
I Wenn
Sie noch berücksichtigungsfähige Kinder haben, sollten Sie den
Beihilfeantrag stellen, so lange das noch zutrifft, weil die
Kostendämpfungspauschale dann noch gekürzt wird. Das trifft umgekehrt
auch zu, wenn Sie Familienzuwachs erwarten. Heben Sie alle Rechnungen
auf und stellen Sie alle Anträge erst dann, wenn das Kind
berücksichtigungsfähig ist. Entscheidend für die Senkung der Pauschale
ist nämlich der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht das Datum der
Aufwendungen.
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| Große Probleme gibt es regelmäßig bei der Beihilfeabrechnung.
Oft werden Arztrechnungen nicht erstattet,
weil die Gebührenabrechnung nicht stimmen, Rechnungen nicht anerkannt werden
oder die Erstattungsbeträge von der Beihilfestelle anders definiert werden.
Hierzu gibt es ein ausgezeichnetes Merkblatt, das in gemeinsamer vom
Finanzministerium NRW und der Ärztekammer Westfalen-Lippe herausgegeben wurde.
Es enthält die wichtigsten Gesichtspunkte zum ärztlichen Gebührenrecht und
zum Beihilferecht. Ich stelle es Ihnen im Downloadbereich als WORD-Dokument
unter dem Namen arztrech.zip zur Verfügung. |
Achtung!
Beihilfebescheide mit
Rechtsbehelfsbelehrung!
Seit Juni 2004 enthalten die Beihilfebescheide des LBV
Rechtsbehelfsbelehrungen. Das bedeutet, dass Sie jetzt nur noch eine
Einspruchsfrist von 4 Wochen haben. Früher, als noch keine
Rechtsbehelfsbelehrungen drunter standen, konnten Sie Widersprüche noch
innerhalb eines Jahres geltend machen. Das ist jetzt vorbei.
Sie können sich allerdings die Frist noch anders wahren: Legen Sie
Widerspruch ein und weisen Sie darauf hin, dass Sie später noch eine
Begründung nachreichen. So haben Sie ausreichend Zeit, den Beihilfebescheid
zu prüfen und den Widerspruch zu begründen. |
Der
Beihilfe - Tipp:
Brillengläser
jetzt erstattungsfähig
Ihnen ist
sicher bekannt, dass die Kosten für Brillengläser nur
beihilfefähig sind, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5
Dioptrien geändert hat. Jetzt sind nun auch bei gleich
bleibender Sehschärfe bei einer Ersatzbeschaffung nach vier
Jahren 150€ je Brillenglas beihilfefähig.
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Der
Geld - Tipp:
Krankenversicherung
für studierende Kinder
Für
beihilfeberechtigte studierende Kinder gibt es bei den
Krankenversicherungen spezielle Tarife. Meistens werden diese
jedoch den Versicherten nicht ohne Aufforderungen angeboten.
Informieren Sie sich also bei Ihrer Krankenversicherung, welche
Tarife für Sie wirklich gelten und
ändern Sie dann die Tarife.
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Hervorragende Hilfen für alle Beihilfefragen stellt die Bezirksregierung
Detmold zur Verfügung! Besser könnte ich es hier gar nicht darstellen und
erklären. Wählen Sie die unten angegebene Adresse der Zentralen
Koordinierungsstelle Beihilfe an. Hier finden Sie alle Merkblätter, Vordrucke,
Vereinbarungen mit den Ärztekammern und detaillierte Hinweise zu einzelnen
Problemen. Besonders wichtig für Zahnarztbehandlungen!
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf gibt es übrigens einen guten
Servicebereich, der alle notwendigen Formulare und Merkblätter
enthält. |
Der
Geld - Tipp:
Zahlungsaufschub
bei Apotheken
Die Bearbeitungszeit von
Beihilfeanträgen hat sich in der letzten Zeit deutlich erhöht.
Oft dauert es Monate, bis die Erstattung von der Beihilfestelle
erfolgt. Inzwischen verzichten aber auch Apotheken auf die
sofortige Begleichung hoher Rechnungen. Man kann bei ihnen auf
"Rechnung" einkaufen. Dadurch wird oft ein Zahlungsziel von 30
Tagen gewährt; durch besondere Vereinbarungen kann man auch
einen Zahlungsaufschub von 60 Tagen erreichen.
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Wichtiger
Vorsorge - Tipp:
Erteilen Sie unbedingt Vollmachten!
Es ist unbedingt wichtig, dass Sie für alle Vorkommnisse
Vollmachten erteilen. Es kann z.B. sein, dass Sie die
Beihilfeanträge nicht selbst ausfüllen oder unterschreiben
können. Oder, dass für Erstattungsanträge der Krankenkasse Ihre
Unterschrift erforderlich ist, die Sie aus irgendwelchen Gründen nicht erteilen können.
Es genügt völlig, dass Sie schreiben:
An das LBV
(An die Krankenkasse...)
Hiermit ermächtige ich meine Frau.... und meinen Sohn... (meine
Tochter...) in meinem Namen Beihilfeanträge
(Kostenerstattungsanträge) zu stellen.
Unterschrift
(Alle Beteiligten müssen unterschreiben!)
Jeder der Beteiligten sollte ein Exemplar erhalten.
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Einen guten Ratgeber zur
Krankenversicherung für Referendare hat Daniela Kratz
zusammengestellt. Es werden darin nicht nur die Vor- und Nachteile
der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abgewogen, sondern
auch konkrete Tipps für die Wahl der unterschiedlichen Krankenkassen
gegeben. Den Ratgeber finden Sie im Downloadverzeichnis unter
kvratgeber.doc. |
Weitere Hinweise:
| Thema |
Internet-Adresse |
| Wichtigste Adresse für alle
Beihilfefragen |
http://www.lbv.nrw.de |
| Das ist die Beihilfe-Adresse, die
auch das Ministerium empfiehlt: Sie werden auf die Seite der Bezreg Detmold
weitergeleitet und finden alles, was Sie brauchen - auch die
Beihilfeverordnung. |
www.beihilfe.nrw.de |
| Aktuelle Änderungen
und hilfreiche Hinweise hat immer die Zentrale
Koordinierungsstelle Beihilfe |
www.bezreg-detmold.nrw.de/ |
Merkblatt zur
Beihilfe und neue Beihilfeverordnung
Antragsformulare für Pflege und Beihilfe |
www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/ |
| Hinweise zu allen
wichtigen Fragen der Beihilfe |
www.lbv.nrw.de |
| Gebührenordnung für Ärzte und
Zahnärzte |
http://www.bezreg-detmold.nrw.de |
| Normalerweise gebe ich auf meiner
Webseite keine Literaturempfehlung, aber unverzichtbar ist die
Beihilfefibel. Die muss man einfach in gedruckter Form zu Hause zum
Nachschlagen haben. |
Bezugsquelle ist der dbb:
www.dbb.de |
Letzte Aktualisierung dieser Seite am
01.01.12
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